und  werden  nur  in  der  Wiedergabe  von  Gelesenem  bestehen;  sie
dürfen  nicht  an  den  grammatischen  Unterricht  angeschlossen  werden,
weil  dadurch  die  Schärfe  der  Auffassung  grammatischer  Verhältnisse
Abbruch  erfährt.  Die  Uebungen  können  auf  eine  der  beiden  frem—
den  Sprachen  beschränkt  werden,  deren  Wahl  von  den  lokalen  Ver—
hältnissen  abhängt.

Zu  4.

In  dem  geschichtlichen  Unterrichte  wird  ein  Jahr  auf  die  Er—
zählung  der  wichtigsten  Ereignisse  aus  der  griechischen  und  römischen
Geschichte  verwendet;  die  übrige  Zeit  kommt  auf  die  vaterländische
Geschichte,  welcher  die  epochemachenden  Ereignisse  aus  der  Welt—
geschichte  einzuflechten  sind.  Die  einzelnen  Perioden  sind  nicht  mit
gleicher  Ausführlichkeit  zu  behandeln;  der  Zeit  von  der  Reformation
ab  gebührt  eine  größere  Berücksichtigung  als  der  Zeit  des  Mittelalters.
  Das  deutsche  Lesebuch  ist  zur  Unterstützung  des  Geschichtsunterrichtes
  zu  verwenden,  insbesondere  ist  auf  der  unteren  Stufe
dadurch  die  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Sagen  zu  vermitteln.

Zu  5.

Für  den  geographischen  Unterricht  gelten  dieselben  Bemerkungen
wie  zu  dem  Lehrplane  der  übrigen  höheren  Schulen.

Zu  6.

a.  Ueber  den  Unterricht  im  Rechnen  gelten  dieselben  Bemerkungen
  wie  zu  dem  Lehrplane  der  Realanstalten.  Die  Anzahl  der
Lehrstunden  in  Quinta  ist  in  Vergleich  zu  der  in  Sexta  um  eine
erhöht,  um  dem  vorbereitenden  geometrischen  Unterrichte  Raum  zu
verschaffen.

b.  Das  Pensum  des  mathematischen  Unterrichtes  läßt  sich  nur
in  der  Arithmetik  und  Algebra  auf  die  Weise  festsetzen,  daß  das
Pensum  für  die  oberen  Klassen  der  Realanstalten  weggelassen  wird.
Die  Bekanntschaft  mit  der  Lehre  von  den  Logarithmen  und  den
Progressionen  bildet  einen  zweckmäßigen  Abschluß,  ebenso  in  der  Algebra
  die  Auflösung  von  leichten  Aufgaben  des  zweiten  Grades.

Dagegen  ist  es  nicht  möglich,  in  der  Geometrie  auf  ähnliche  Weise
durch  Ausschluß  der  Trigonometrie  und  Stereometrie  das  Lehrziel  zu
bestimmen,  da  die  Hauptsätze  dieser  beiden  Zweige  schon  aus  praktischen
  Rücksichten  nicht  wohl  entbehrt  werden  können.  Die  Zeit
dafür  kann  nur  dadurch  gewonnen  werden,  daß  die  Planimetrie  auf
die  für  das  System  unentbehrlichen  Sätze  beschränkt  wird.  In  der
ebenen  Trigonometrie  find  nur  die  Formeln  einzuüben,  welche  sich
auf  die  Funktionen  eines  Winkels  beziehen  und  welche  zur  Auflösung
  der  Dreiecke  unbedingt  erforderlich  sind;  es  sind  mithin  alle
Formeln  für  zusammengesetzte  Winkel  und  für  die  Summen  der
Funktionen  vom  Unterrichte  auszuschließen.  Aus  der  Stereometrie