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        <title>Lehrpläne für die höheren Schulen.</title>
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          <msIdentifier>
            <idno>lehrplan_schulen_1882</idno>
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        Lehrpläne
für  die  höheren  Schulen

nebst  der

darauf  bezüglichen  Cirkularverfügung

des

Königlich  Preußischen  Ministers  der  geistlichen,  Unterrichts=  und
Medizinal-Angelegenheiten

vom  31.  März  1882.

Berlin,  1382.
Verlag  von  Wilhelm  Hertz.
(Bessersche  Buchhandlung.)
        <pb n="2" />
        Cirkular-Verfügung,  betreffend  die  Einführung  der
revidirten  Lehrpläne  für  die  höheren  Schulen.

Berlin,  den  31.  März  1882.

Die  Lehreinrichtung  unserer  Gymnasien  beruht  in  ihren  jetzt
geltenden  Bestimmungen  auf  der  umfassenden  Revision,  welche  in
den  fünfziger  Jahren  vorbereitet,  durch  die  Cirkularverfügung  vom
12.  Januar  1856  zur  Ausführung  gebracht  worden  ist;  die  Lehreinrichtung
  der  Realschulen  ist  durch  die  unter  dem  6.  Oktober  1859
erlassene  Unterrichts=  und  Prüfungs-Ordnung  festgestellt.

In  den  Erfahrungen,  welche  während  des  seit  dieser  Zeit  verflossenen
  Vierteljahrhunderts  gesammelt  sind,  findet  sich  die  ausreichende
  Grundlage  zu  erneuter  Erwägung  der  Frage,  in  wie  weit
die  bestehenden  Einrichtungen  als  bewährt  zu  erachten  sind  und  an
welchen  Stellen  sie  einer  Aenderung  bedürfen.  Die  Konferenz  vom
Oktober  1873,  zu  welcher  der  damalige  Unterrichtsminister  mit
Männern,  welche  der  Unterrichtsverwaltung  oder  der  unmittelbaren
Lehrthätigkeit  angehörten,  Vertreter  der  verschiedensten  Richtungen
vereinigt  hatte,  hat  sowohl  durch  ihre  eigenen,  der  Oeffentlichkeit
übergebenen  Verhandlungen,  als  insbesondere  durch  deren  Verwerthung
  in  den  weiten  Hreisen  der  an  dieser  Frage  Betheiligten
wesentlich  dazu  beigetragen,  die  allgemein  gültigen  Erfahirungen  von
den  zufälligen  Beobachtungen  beschränkter  Bedeutung  zu  unterscheiden
  und  die  Gesichtspunkte  herauszuheben,  welche  bei  einer
Revision  der  in  Rede  stehenden  Lehreinrichtung  einzuhalten  sind.
Der  Repvision  der  Lehrpläne  ist  seitdem  von  der  Centralverwaltung
des  Unterrichtes  unter  der  gutachtlichen  Betheiligung  der  Provinzialbehörden
  unausgesetzte  Aufmerksamkeit  zugewendet  worden;  diese  Erwägungen
  haben  im  Wesentlichen  zu  songenden  Ergebnissen  geführt.

17
        <pb n="3" />
        4

1.  Die  Unterscheidung  der  Gymnasien  und  Realschulen
  ist  als  sachlich  begründet  und  durch  die  Erfahrung  bewährt
aufrecht  zu  halten.  Der  von  vereinzelten  Stimmen  befürwortete
Gedanke,  für  alle  diejenigen  jungen  Leute,  deren  Lebensberuf  wissenschaftliche
  Fachstudien  auf  einer  Universität  oder  einer  technischen
Hochschule  erfordert,  eine  einheitliche,  die  Aufgabe  des  Gymnasiums
und  der  Realschule  verschmelzende  höhere  Schule  herzustellen,  ist,
wenigstens  unter  den  gegenwärtigen  Kulturverhältnissen,  mit  denen
allein  gerechnet  werden  darf,  nicht  ausführbar,  ohne  daß  dadurch
die  geistige  Entwickelung  der  Jugend  auf  das  Schwexste  gefährdet
würde.

Dagegen  hat  die  der  Unterrichtsordnung  von  1859  zu  Grunde
liegende  Ueberzeugung,  daß  Realschulen  ohne  Latein  nur  als
unvollständige,  einer  niederen  Ordnung  angehörige  Lehranstalten  zu
betrachten  seien,  durch  die  weitere  Entwickelung  nicht  Bestätigung
gefunden;  vielmehr  haben  Realschulen,  welche,  bei  gleicher  Dauer  des
Lehrkursus  wie  die  Realschulen  1.  Ordnung,  die  sprachliche  Bildung
ihrer  Schüler  ausschließlich  auf  moderne  Kultursprachen  begründen,
eine  steigende  Anerkennung  als  Schulen  allgemeiner  Bildung  sich
erworben.  Diese  Erfahrung  ist  sowohl  an  preußischen  als  an
außerpreußischen  deutschen  Lehranstalten  dieser  Art  gemacht  worden.

Nicht  bestätigt  hat  sich  ferner  der  in  der  Unterrichtsordnung
von  1859  zur  Geltung  gelangte  Gesichtspunkt,  daß  alle  realistischen
Lehranstalten  von  geringerer  Kursusdauer,  als  die  der  Gymnasien
und  Realschulen  1.  Ordnung  ist,  im  Wesentlichen  nur  als  die  untere
Abtheilung  von  Realschulen  1.  Ordnung  betrachtet  werden,  denen
der  Abschluß  durch  die  Prima  fehlt;  vielmehr  hat  es  sich  als  zweifelloses
  Bedürfnis  erwiesen,  daß  für  eine  höhere  bürgerliche  Bildung
Schulen  errichtet  werden,  welche  in  sechsjähriger  gehrdauer  —  vom
9.  Lebensjahre  der  Schüler  gerechnet  —  unter  Ausschluß  des  lateinischen
  Unterrichtes  zu  einem  bestimmten,  nicht  auf  die  Fortsetzung
durch  weiteren  allgemeinen  Unterricht  hinweisenden  Abschlusse  führen
und  den  als  reif  entlassenen  Schülern  die  Erwerbung  des  Militärzeugnisses
  vermitteln.  Lateinlose  höhere  Bürgerschulen  der
ezeichneten  Art  bestehen  in  dem  außerpreußischen  Deutschland  in
Moer  Zahl,  in  Preußen  vorläufig  noch  in  geringer,  sind  aber  auf

rund  ihrer  Erfolge  in  Zunahme  begriffen.

Aus  diesen  Gründen  ist  es  als  zweckmäßig  erschienen,  mit  der
Revision  der  Lehrpläne  für  die  Gymnasien  und  Realschulen  1.  Ordnung
  zugleich  Normal-Lehrpläne  für  die  lateinlosen  Realschulen  von
neunjähriger  Lehrdauer  und  für  die  lateinlosen  höheren  Bürgerschulen
  von  sechsjähriger  Lehrdauer  zu  entwefen  und  dadurch  die
gesammten  Verhältnisse  der  höheren  Schulen  zu  klarer  Uebersicht
zu  bringen.

2.  An  den  Gymnasien  ist  es  seit  der  im  Jahre  1856  ge-
        <pb n="4" />
        5

troffenen  Aenderung  des  Lehrplanes  als  ein  Uebelstand  empfunden
worden,  daß  in  den  drei  Jahreskursen  der  untersten  Klassen  je  eine
neue  fremde  Sprache  in  den  Unterricht  eingeführt  wird,  in  Sexta
die  lateinische,  in  Quinta  die  französische,  in  Quarta  die  griechische.
Da  überdies  in  Quarta  der  Beginn  des  mathematischen  und  des
eigentlich  historischen  Unterrichtes  hinzutritt,  so  erklärt  sich  daraus,
daß  ein  erheblicher  Theil  der  Schüler  einer  längeren  Dauer  des
Aufenthaltes  in  Quarta  bedarf  oder  die  Ouarta  überhaupt  nicht
überschreitet.

Ferner  läßt  sich  von  dem  naturbeschreibenden  Unterrichte  an
Gymnasien  ein  befriedigender  Erfolg  nicht  erwarten,  nachdem  durch
die  Lehreinrichtung  von  1856  derselbe  in  Quarta  unterbrochen  wird
und  selbst  für  Sexta  und  QOuinta  ein  gänzliches  Aufgeben  dieses
  Unterrichtes  den  Schulen  gestattet  ist.  Dazu  kommt,  daß  überdies
  dem  physikalischen  Unterrichte  in  Secunda  nur  eine  wöchentliche
  Lehrstunde  zugewiesen  ist.  Die  hieraus  sich  ergebende  Beeinträchtigung
  der  naturwissenschaftlichen  Elementarbildung  trifft
diejenigen,  welche  dem  naturwissenschaftlichen  oder  einem  damit  zusammenhängenden
  Studium  sich  später  widmen,  noch  nicht  einmal
so  nachtheilig,  als  alle  die  anderen,  deren  Berufsstudium  keinen
Anlaß  giebt  zur  Ausfüllung  dieser  Lücken.

Dem  an  erster  Stelle  bezeichneten  Uebelstande  läßt  sich  nicht
dadurch  abhelfen,  daß  der  Unterricht  im  Französischen,  wie  dies  vor
1856  der  Fall  war,  auf  die  Klassen  von  Tertia  aufwärts  beschränkt
werde.  Das  Gymnasium  ist  allen  seinen  Schülern,  nicht  bloß  denen,
welche  etwa  schon  aus  den  mittleren  Klassen  abgehen,  die  zeitigere
Einführung  in  diese,  für  unsere  gesammten  bürgerlichen  und  wissenschaftlichen
  Verhältnisse  wichtige  Sprache  unbedingt  schuldig.  Dagegen
  läßt  sich  der  Beginn  des  griechischen  Unterrichtes,  unter  annähernder
  Beibehaltung  der  Gesammtzahl  der  ihm  jetzt  am  Gymnasium
  gewidmeten  Lehrstunden,  auf  Tertia  verlegen,  ohlte  dadurch
den  Erfolg  desselben  zu  beeinträchtigen,  sofern  dafür  gesorgt  wird,
daß  in  der  grammatischen  Seite  des  Unterrichtes  gegenüber  der  Lektüre
  das  richtige  Maß  eingehalten  wird.  Durch  diese  Aenderung
wird  nicht  nur  für  die  Entwickelung  des  naturbeschreibenden  Unterrichtes
  der  erforderliche  Raum  beschafft,  sondern  es  werden  zugleich
die  Lehrpläne  der  Gymnasien  und  Realschulen  1.  Ordnung  für  die
drei  untersten  Jahreskurse  einander  so  angenähert,  daß  bis  zur  Versetzung
  nach  Untertertia  der  Uebergang  von  der  einen  Kategorie  der
Schulen  zu  der  anderen  unbehindert  ist.  Die  daraus  sich  ergebende
Folge,  daß  erst  nach  dreijährigem  Schulbesuche  die  Entscheidung
für  Gymnasium  oder  Kealschule  1.  Ordnung  erforderlich  ist,  wird
um  so  beachtenswerther  erscheinen,  wenn  man  in  Betracht  zieht,
daß  an  150  Orten  nur  gymnasiale,  an  81  Orten  nur  realistische
Anstalten  mit  lateinischem  Unkerrichte  bestehen.
        <pb n="5" />
        6

3.  An  den  Realschulen  1.  Ordnung  (Realgymnasien)
entsprechen  in  der  weit  überwiegenden  Mehrzahl  der  Fälle  die  Erfolge
  des  lateinischen  Unterrichtes  weder  dem  Maße  der  auf  denselben
verwendeten  Zeit,  noch  insbesondere  der  Bedeutung,  welche  diesem
Unterrichte  in  der  gesammten  Lehreinrichtung  dieser  Anstalten  zugewiesen
  ist.  Der  Mangel  ausreichenden  Erfolges  trifft  vorzugsweise
oder  ausschließlich  die  obersten  Klassen  und  wird  nach  dem  übereinstimmenden
  Urtheile  der  Fachkenner  dem  Umstande  zugeschrieben,
daß  in  diesen  Klassen  die  Zahl  der  lateinischen  Lehrstunden  auf  ein
zu  geringes  Maß  herabgesetzt  ist.  Andererseits  hat  auf  dem  naturwissenschaftlichen
  Gebiete  die  Ausdehnung  des  naturbeschreibenden
Unterrichtes  bis  in  die  obersten  Klassen  den  kaum  zu  vermeidenden
Anlaß  gegeben,  die  der  Schule  gestellte  Aufgabe  zu  überschreiten
und  in  theoretische  Hypothesen  einzugehen,  deren  Erwägung  dem
Fachstudium  auf  einer  Hochschule  überlassen  bleiben  muß.  Die
biermit  verbundene  Zersplitterung  des  naturwissenschaftlichen  Interesses
  in  den  obersten  Klassen  auf  drei  Gebiete,  Naturbeschreibung,
Phyfik  und  Chemie,  ist  entschieden  nachtheilig,  so  daß  der  Erfolg
nich  dem  Aufwande  an  Zeit  entspricht.  Durch  eine  veränderte  Abgrenzung
  und  Anordnung  wird  es  möglich,  dem  naturwissenf  üchaftlichen
  Unterrichte  bei  einer  nur  wenig  verminderten  Stundenzahl
die  gebührende  Bedeutung  in  vollem  Maße  zu  erhalten  und  zugleich
*  lateinischen  Unterrichte  die  unerläßliche  Verstärkung  zu  verschaffen.


4.  Die  lateinlosen  Realschulen  von  neunjähriger
Lehrdauer  (Ober-Realschulen)  haben  sich  im  Wesentlichen  selbständig
  entwickelt,  ohne  daß  im  Vorans  ein  Normalplan  für  die
Stundenzahl  und  für  die  in  den  einzelnen  Gegenständen  zu  erreichenden
  Lehrziele  vorgezeichnet  war.  In  Folge  hiervon  sind  sie  nicht
frei  von  der  Gefahr  geblieben,  durch  eine  überwiegende  Hingebung
an  die  mathematisch-naturwissenschaftliche  Seite  des  Unterrichtes  den
Charakter  von  Fachschulen  anzunehmen.  Dieser  Gefahr  vorzubeugen
liegt  im  dringenden  Interesse  dieser  Schulen;  denn  nur  insoweit
dieselben  den  thatsächlichen  Beweis  liefern,  daß  auch  unter  Beschränkung
  auf  moderne  Sprachen  der  Aufgabe  der  sprachlich  formalen
  und  der  ethischen  Bildung  vollständig  Genüge  geschieht,  sind
dieselben  fähig,  als  Schulen  allgemeiner  Bildung  neben  den  Gymnasien
  und  den  Realschulen  1.  Ordnung  zu  gelten.

5.  Bei  den  lateinlosen  höheren  Bürgerschulen  ist
hier  und  da  das  Streben  nach  einer  Steigerung  der  Lehrziele  ersichtlich
  geworden;  diesen  an  sich  aus  schätzbaren  Motiven  hervorgegangenen
  Bestrebungen  muß  vorgebeugt  werden,  weria  diesen
Eiu  die  segensreiche  Wirksamkeit  auf  weite  Kreise  gesichert  weren
  so
        <pb n="6" />
        7

Nach  diesen  Grundsätzen  sind  die  in  der  Anlage  beigeschlossenen
Lehrpläne  für  die  höheren  Schulen  ausgearbeitet.  Dieselben  sind,
unter  den  nachher  zu  bezeichnenden  Modalitäten,  mit  dem  Beginne
des  Schuljahres  Ostern  1882/83  zur  Ausführung  zu  bringen.

Vorausgesetzt  ist  für  die  Ausführung  der  vorliegenden  Lehrpläne,
daß  die  an  der  weit  überwiegenden  Mehrheit  der  höheren  Schulen
geltende  Einrichtung  der  Jahreskurse  —  und  zwar,  sofern  nicht
Wechselcöten  bestehen,  von  Ostern  zu  Ostern  —  und  der  Jahresversetzungen
  überall  zu  strenger  Durchführung  gelange,  und  das
an  einzelnen  Anstalten  noch  zugelassene  Zusammendrängen  der  für
Jahresdauer  bestimmten  Lehraufgabe  einer  Klasse  auf  ein  Semester
ebenso  wie  die  Theilung  der  drei  unteren,  auf  Jahresdauer  bestimmten
  Klassen  in  zwei  aufsteigende  Klassen  von  je  halbjähriger  Lehrdauer
  abgestellt  werde.  Im  Hinblicke  darauf,  daß  die  unvermeidliche
Hast  des  Unterrichtes  bei  semestralem  Zusammendrängen  des  Jahrespensums
  die  Freudigkeit  der  Schüler  an  dem  Gelingen  ihrer  Arbeit
und  die  Sicherheit  der  Aneignung  des  Lehrstoffes  gefährdet,  und
daß  andererseits  die  Zerlegung  der  Jahreskurse  in  semestrale  Abtheilungen
  die  Lehrzeit  der  Schüler  thatsächlich  zu  verlängern  pflegt,
ist  für  den  Erfolg  des  Unterrichtes  und  im  Interesse  der  Jugend
entscheidender  Werth  darauf  zu  legen,  daß  die  bezeichneten  Abweichungen
  von  den  Jahreskursen  und  Jahresversetzungen,  wo  sie  noch
bestehen,  baldigst  abgestellt  werden.  Nicht  als  Abweichung  ist  zu
betrachten,  wenn  in  Klassen  von  zweijähriger  Lehrdauer,  welche  in
allen  Lehrgegenständen  ungetrennt  unterrichtet  werden,  einzelnen
Schülern  die  Versetzung  in  die  obere  Abtheilung,  welche  sie  nach
einjährigem  Besuche  der  Klasse  noch  nicht  erreicht  hatten,  nach  anderthalbjährigem
  Besuche  bewilligt  wird.

Durch  die  den  Lehrplänen  beigefügten  Erläuterungen  ist  auf
einige  wesentliche  Gesichtspunkte  hingewiesen,  welche  für  das  Verfahren
  beim  Unterrichte  und  insbesondere  für  das  Maß  der  an  die
Schüler  zu  stellenden  Ansprüche  einzuhalten  sind.  Die  Lehrkollegien
und  deren  Vorsteher  werden  darin  einen  Anlaß  zu  erneuten  didaktischen
  Erwägungen  finden,  um  so  mehr,  da  sie  sich  der  Ueberzeugung
  nicht  verschließen  können,  daß  durch  eine  Reihe  thatsächlich
bestehender  und  nicht  zu  ändernder  Umstände  die  ersprießliche  Ertheilung
  des  Unterrichtes  an  den  höheren  Schulen  erheblich  erschwert
wird.

Die  Ansprüche,  welche  an  die  Lehrer  der  höheren  Schulen  bezüglich
  der  Höhe  und  des  Umfanges  ihrer  wissenschaftlichen  Studien
gestellt  werden  müssen,  haben  zu  einem  Ueberwiegen  des  FachlehrersyUe
  an  diesen  Anstalten  geführt.  Man  wird  diese  Entwickelung
niun  an  sich  für  einen  Nachtheil  anzusehen  haben;  denn  ein  Lehrer,
welcher  seinen  Gegenstand  in  voller  Sicherheit  beherrscht,  kann  vorzugsweise
  das  Interesse  für  denselben  wecken  und  Erfolge  des  Un-
        <pb n="7" />
        8

terrichtes  mit  den  mäßigsten  Ansprüchen  an  die  Arbeitskraft  der  Schüler
  erreichen.  Aber  die  Gefahr  ist  vorhanden,  daß  der  einzelne
Lehrer  in  den  Anforderungen  für  sein  Gebiet  das  Maß  außer  Acht
lasse,  welches  demselben  in  dem  ganzen  Organismus  des  Schulunterrichtes
  zugewiesen  ist,  und  daß  die  von  den  verschiedenen  Seiten
an  den  Schüler  gestellten  Forderungen  drückend  auf  das  Gesammturtheil
  über  denselben  wirken.

Schon  aus  diesem  Grunde  hat  an  mehreren  Stellen  der  Erläuterungen
  auf  das  Einhalten  des  richtigen  Maßes  hingewiesen
werden  müssen;  ein  besonderer  Anlaß  dazu  liegt  außerdem  in  der
Entwickelung,  welche  mehrere  mit  ihren  Elementen  in  den  Schulunterricht
  reichenden  Wissenschaften  in  den  letzten  Jahrzehnten  erfahren
  haben.  Es  genügt,  an  ein  Beispiel  zu  erinnern.  Die  grammatische
  Wissenschaft  der  beiden  klassischen  Sprachen  des  Alterthums
hat  in  den  letzten  vier  Jahrzehnten  eine  erheblich  veränderte  Gestalt
gewonnen.  ie  Formenlehre  ist  auf  historische  Sprachvergleichung
begründet;  für  die  Syntax  ist  eine  ungleich  spezieller  eingehende
Beobachtung  zur  Grundlage  gemacht  und  zugleich  die  historische
Entwickelung  als  maßgebender  Gesichtspunkt  anerkannt.  Der  Lehrstand
  unserer  höheren  Schulen  muß  allerdings,  wie  er  darin  bisher
seine  ehrenvolle  Aufgabe  erkannt  hat,  für  seine  Unterrichtsgebiete
auf  der  Höhe  der  gegenwärtigen  wissenschaftlichen  Forschung  stehen)
und  der  Unterricht  an  den  höheren  Schulen  darf  nicht  die  Tradition
eines  Inhaltes  bewahren,  welchen  die  wissenschaftliche  Forschung  beseitigt
  hat.  Aber  gefährdet  wird  der  Unterricht  an  unseren  höheren
Schulen,  wenn  das  für  die  wissenschaftliche  Forschung  erforderliche
Spezialisiren  maßgebend  wird  für  den  Umfang  der  an  die  Schüler
estellten  Ansprüche.  Diese  Gefahr  ist  noch  gesteigert  durch  die  umschtige-
  aber  ihren  Zweck  verfehlende  Abfassung  nicht  weniger
Uebungsbücher,  welche  womöglich  jedes  Wort  zu  einem  Anlasse  des
Nachdenkens  für  den  Schüler  zu  machen  suchen  und  durch  die  jede
Zuversicht  des  Arbeitens  ausschließende  Häufung  von  Schwierigkeiten
  eine  Freudigkeit  des  Gelingens  nicht  aufkommen  lassen.
Werden  dann  überdies  die  extemporirten  Leistungen  der  Schüler
in  dieser  Richtung  zum  Maßstabe  des  gesammten  über  sie  zu  fällenden
  Urtheiles  gemacht,  so  wird  begreisic-  daß  dieser  Unterricht,  obgleich
  auf  anerkennenswerthen  wissenschaftlichen  Studien  und  auf
methodischer  Erwägung  beruhend,  dennoch  zu  einer  drückenden  Bürde
für  die  Schüler  werden  kann.  An  diese  Gefahr  muß  durch  das
Beispiel  eines  Lehrgebietes  erinnert  werden,  weil  dieselbe  in  beachtenswerthem
  Umfange  zur  Wirklichkeit  geworden  ist.

In  anderer  Weise  übt  der  namentlich  in  den  letzten  fünfzehn
Jahren  in  reißender  Schnelligkeit  gesteigerte  Zudrang  zu  den  höheren
  Schulen,  insbesondere  den  Gymnasien,  einen  erschwerenden  Ein-
        <pb n="8" />
        9

fluß  auf  die  erfolgreiche  Ertheilung  des  Unterrichtes  aus.“)  Wenn
man  selbst  absieht  von  der  Frage,  ob  nicht  mit  dieser  schnellen  Vermehrung
  des  Besuches  der  höheren  Schulen  der  Prozentsatz  derjenigen
Schüler  sich  gesteigert  hat,  welche  für  die  Aufgabe  derselben  minder
eeignet,  eben  dadurch  zu  einer  Hemmung  des  Unterrichtes  werden,
"6  treten  jedenfalls  zwei  Momente  von  zweifellos  erschwerendem
Einflusse  hervor.

Einerseits  hat  eine  ansehnliche  Anzahl  unserer  höheren  Schulen
eine  Höhe  der  Gesammtfrequenz  erreicht,  welche  ihre  gesunde  Entwickelung
  gefährdet.  An  mehr  als  einem  Viertel  der  Gymnasien
überschreitet  die  Gesammtzahl  der  Schüler,  ungerechnet  die  etwa
bestehenden  Vorklassen,  die  Zahl  400  und  reicht  bis  700  und  sogar
darüber.  In  der  Regel  sind  derartige  Schulen  zugleich  in  allen
oder  den  meisten  einzelnen  Klassen  mit  der  als  äußerste  Grenze  zulässigen
  Schülerzahl  gefüllt  und  bereiten  dadurch  dem  Erfolge  des
Unterrichtes  diejenige  Erschwerung,  welche  mit  einer  hohen  Schülerzahl
  unvermeidlich  verbunden  ist.  Aber  selbst  wenn  dieser  letztere
Uebelstand  nicht  oder  in  nur  mäßigem  Grade  vorhanden  ist,  so  liegt
in  der  Höhe  der  Gesammtfrequenz  an  sich  ein  schwer  wiegender
Nachtheil.  Für  den  Direktor  ist  es  unter  solchen  Voraussetzungen
kaum  erreichbar,  daß  er  die  Gesammtheit  der  Schüler  nach  Betragen,
Fleiß  und  Leistungen,  geschweige  denn  nach  ihrer  Individualität
kenne  und  durch  diese  persönliche  Kenntnis  erforderlichen  Falles
zweckmäßigen  Einfluß  ausübe.  Der  große  Umfang  des  Lehrerkollegiums
  lockert  das  Band  unter  seinen  einzelnen  Gliedern,  welches
die  unerläßliche  und  unersetzliche  Bedingung  eines  einheitlichen  Zusammenwirkens
  ist.  Die  ganze  Schule  kommt  in  die  Gefahr,  einer
Großstadt  darin  ähnlich  zu  werden,  daß  Lehrer  und  Schüler  fast
wie  fremd  an  einander  vorübergehen  und  die  persönliche  Theilnahme
der  Lehrer  für  die  Schüler  auf  ein  verschwindendes  Maß  herabsinkt.
  Das  Urtheil  über  jeden  Schüler  wird  zu  einer  aus  den  einzelnen
  Notizen,  hauptsächlich  über  das  Ergebnis  der  schriftlichen
Klassenarbeiten,  summirten  Angabe  über  das  Verhältnis  seiner
Leistungen  zur  Aufgabe  der  Klaße,  ohne  die  belebende  Anerkennung

)  Zur  Erläuterung  dieses  Satzes  können  folgende  Zahlen  beitragen.  Im
Jahre  1868  bestanden  im  preußischen  Staate  197  Gymnasien,  höhere  Schulen
der  verschiedenen  Kategorien  zusammen  369;  im  Jahre  1880  war  die  Zahl  der
Gymnafien  auf  249,  die  der  höheren  Schulen  überhaupt  auf  489  gestie  en.  —  Im
Jahre  1868  kam  ein  Gymnasialschüler  in  Preußen  auf  427,  ein  Schüler  der
höheren  Schulen  überhaupt  auf  266  Köpfe  der  Bevölkerung;  im  Jahre  1880  war
das  Berhältnis  der  Gymnasiasten  1:  362,  das  der  Schüler  höherer  Schulen  überhaupt
  1:  215  (zur  Bergleichung  kann  dienen,  daß  gleichzeitig  im  Königreiche
Sachsen  das  Verhälmis  1:  624,  bezw.  1:  281  war).  Im  Jahre  1863  anden
sich  unter  144  Gymnasien  29,  also  20%  ,  mit  einer  Frequenz  (ungerechnet  die
Vorschulklassen)  von  mehr  als  400  Schülern,  im  Jahre  1880  hatten  unter
249  Gymnaslen  63,  also  26%  eine  Frequenz  von  400—700  Schülern.
        <pb n="9" />
        10

des  gelingenden  Strebens  und  ohne  die  wohlwollende  Ermunterung
des  ernstlichen,  aber  noch  nicht  ausreichend  erfolgreichen  Fleißes.
Die  Lehrkollegien  haben  sich  gegenwärtig  zu  erhalten,  daß  eine  solche
bloß  änßerliche  Erfüllung  des  Berufes  nicht  bloß  die  sittliche  Einwirkung
  des  Unterrichtes  aufhebt,  sondern  auch  dem  Schüler  die
Arbeit  verleidet  und  erschwert,  und  daß  dieselbe  durch  ein  Hinausehen
  der  Schule  über  die  ihr  angemessenen  Dimensionen  zwar  er—
lärt,  aber  weder  nothwendig  veranlaßt  wird,  wie  hoch  schätf  ere
Beispiele  des  Gegentheiles  beweisen,  noch  gerechtfertigt  werden  k#il#G
Auch  in  diesem  Falle  muß  an  die  allgemein  vorhandene  Gefahr
innert  werden,  weil  dieselbe  unverkennbar  zum  Theil  bereits  :
Thatsache  geworden  ist.

Andererseits  hat  der  Bedarf  an  Lehrkräften  für  die  Erweiterung
der  bestehenden  und  für  die  zahlreichen  neu  entstandenen  Lehranstalten
  dahin  geführt,  daß  in  der  Regel  die  Lehramtskandidaten  #
mittelbar  nach  dem  Bestehen  der  wissenschaftlichen  Prüfung  mit  der
Beschäftigung  und  Verantwortlichkeit  einer  vollen  Lehrkraft  betraut
worden  sind.  Wenn  schon  an  sich  das  Probejahr  nur  unter  strengster.
Einhaltung  der  darüber  getroffenen  Bestimmungen  und  durch  die
einsichtige  Hingebung  des  Direktors  an  die  Beobachtung  und  Anleitung
  des  Kandidaten  den  Zweck  der  Einführung  in  die  Kunst  des
Unterrichtens  annähernd  zu  erreichen  vermag,  so  hat  es  durch  seine
Umwandlung  in  eine  kommissarische  volle  Beschäftigung  seine  Bedeutung
  großentheils  verloren.  Durch  den  in  den  letzten  Jahren
eingetretenen  erheblichen  Zuwachs  an  Lehramtskandidaten  und  durch
die  gleichzeitig  seltener  werdende  Errichtung  neuer  Lehranstalten  tritt
das  Probejahr  gegenwärtig  wieder  in  ordnungsmäßige  Ausführung;
dieselbe  wird  des  Erfolges  nicht  entbehren,  wenn  der  Hingebung  der
Direktoren  an  ihre  Aufgabe  die  Ueberzeugung  der  Kandidaten  entgegenkommt,
  daß  sie  das  Lehren  erst  zu  lernen  haben.

Die  Revision  der  Lehrpläne  hat  wesentlich  den  Zweck  verfolgt,
Hindernisse  zu  beseitigen,  welche  in  der  Lehreinrichtung  der  höheren
Schulen  selbst  den  Erfolgen  ihres  Unterrichtes  entgegeustehen;  dagegen
vermag  dieselbe  nicht  Schwierigkeiten  zu  lösen,  welche  aus  anderen
thatsächlichen  Verhältnissen  hervorgehen.  Die  Direktoren  und  Lehrerkollegien
  werden  nicht  verkennen,  daß  in  den  angeführten  hauptsächlichen
  Schwierigkeiten  zugleich  einige  der  vornehmsten  Anlässe  bezeichnet
sind,  aus  denen  eine  Ueberbürdung  der  Schüler  in  denjenigen  Fällen
hervorgeht,  in  welchen  dieselbe  als  thatsächlich  vorhanden  und  durch
die  Ansprüche  der  Schule  selbst  herbeigeführt  anzuerkennen  ist,  und
daß  nicht  durch  die  bloße  Beseitigung  einzelner  Mißgriffe,  sondern
nur  durch  ein  Gelingen  der  Thätigkeit  der  Schule  in  ihrem  ganzen
Umfange  die  Ueberbürdungsklagen  können  zum  Verstummen  gebracht
werden.  Zu  der  bewährten  Berufstreue  der  Direktoren  und  der
Lehrerkollegien  habe  ich  das  Vertrauen,  daß  dieselben  in  der  Aus-
        <pb n="10" />
        11

führung  der  revidirten  Lehrpläne  eine  erneute  Anregung  finden  wer—
den,  ihrerseits  dazu  beizutragen,  daß  der  in  den  Ueberbürdungsklagen
hervorgetretene,  das  frische  und  frohe  Leben  der  Schulen  lähmende
Gegensatz  des  Elternhauses  zu  den  Forderungen  der  Schule  einem
Einklange  der  beiden  zum  Zusammenwirken  bestimmten  Faktoren
weiche.

Die  Einführung  der  revidirten  Lehrpläne  kann  nach  der  Natur
d-  Sache  nicht  sofort  im  ganzen  Umfange  eintreten,  vielmehr  sind
fitis  das  mit  Ostern  d.  J.  beginnende  Schuljahr  folgende  Bestim-Evungen
  einzuhalten.
k&amp;amp;  An  den  Gymnasien  und  Progymnasien  find  zu  Ostern
d.  J.  die  revidirten  Lehrpläne  für  die  Klassen  Sexta,  Quinta,  Quarta,
(bezw.  wenn  Ouarta  Wechselcöten  hat,  für  den  zu  Ostern  seinen
Kurfus  beginnenden  Cötus  der  Quarta)  einzuführen.  Die  entschei-4%½
  de  Aenderung  liegt  darin,  daß  aus  Quarta  (bezw.  aus  dem  Ostercötus
  der  Quarta)  der  griechische  Unterricht  beseitigt  wird  und  die
dadurch  verfügbar  werdenden  Lehrstunden  zur  Einführung  des  naturgeschichtlichen
  und  zur  Verstärkung  des  französischen  und  des  mathematischen
  Unterrichtes  verwendet  werden.  Möglicherweise  ist  es  an
einzelnen  Anstalten  in  Folge  der  Zusammensetzung  des  Lehrerkollegiums
  schwierig,  die  durch  Beseitigung  des  griechischen  Unterrichtes
verfügbar  werdenden  Lektionen  in  der  durch  den  revidirten  Lehrplan
vorgesehenen  Weise  den  anderen  Unterrichtsfächern  zuzuweisen;  sofern
diese  Schwierigkeiten  sich  nicht  überwinden  lassen,  kann  unter  der
einzuholenden  Genehmigung  des  Provinzial-Schulkollegiums  für  das
nächste  Semester  oder  höchstens  das  nächste  Schuljahr  eine  Abweichung
von  der  Vorschrift  bezüglich  der  fraglichen  Vertheilung  der  disponibel
werdenden  Lektionen  zugegeben  werden,  jedenfalls  aber  ist  aus  der
Quarta  (bezw.  dem  Ostercötus  der  Quarta)  der  griechische  Unterricht
  zu  beseitigen.  Von  Tertia  aufwärts  bleibt  für  das  nächste
Schuljahr  der  Lehrplan  für  das  Griechische  unverändert;  mit  Ostern
1883  tritt  die  Aenderung  im  Lehrplane  des  griechischen  Unterrichtes  in
Kraft;  doch  ist  selbstverständlich  für  die  Uebergangszeit  Rücksicht  auf
die  Vorbildung  derjenigen  Schüler  zu  nehmen,  mit  denen  dieser
Unterricht  bereits  in  Quarta  begonnen  war.  —  Zugleich  ist  darauf
Bedacht  zu  nehmen,  daß  in  der  Mathematik  die  Tertia,  wenn  irgend
möglich  zu  Ostern  d.  J.,  jedenfalls  zu  Michaelis  d.  J.  in  zwei  untergeordnete,
  getrennt  unterrichtete  Abtheilungen  getheilt  werde.  Die
Erhöhung  des  physikalischen  Unterrichtes  in  Sekunda  auf  zwei  Lehrstunden
  unter  gleichzeitiger  Kürzung  des  lateinischen  Unterrichtes  um
eine  Stunde  kann,  je  nach  der  Beschaffenheit  der  verfügbaren  Lehrkräfte
  sofort  zu  Ostern  d.  J.  eintreten,  oder  auf  Ostern  1883  aufgeschoben
  werden.

An  den  Realschulen  1.  Ordnung  (Realgymnasien)  und  an
den  dem  Lehrplane  derselben  folgenden  höheren  Bürgerschulen
        <pb n="11" />
        12

(Realprogymnasien)  sind  für  die  Klassen  Sexta,  Quinta,  Quarta
die  durch  den  revidirten  Lehrplan  beabsichtigten  Aenderungen  der
bestehenden  Einrichtung  so  gering,  daß  es  keiner  Schwierigkeit  unter—
liegen  kann,  dieselben  sofort  zu  Ostern  d.  J.  einzuführen.  Bezüglich
  der  Theilung  der  Tertia  für  den  englischen  und  den  mathema—
tischen  Unterricht  gilt  dieselbe  Bestimmung,  welche  bezuͤglich  der
Theilung  der  Gymnasialtertia  für  den  mathematischen  Unterricht
gegeben  ist;  sofern  nämlich  nicht  unüberwindliche  Schwierigkeiten
entgegenstehen,  ist  dieselbe  zu  Ostern  d.  J.,  jedenfalls  aber  zu
Michaelis  d.  J.  auszuführen.  Die  Aenderung  des  Lehrplanes
für  die  oberen  Klassen,  insbesondere  die  Vermehrung  des  latei—
nischen  Unterrichtes  in  denselben,  ist  durch  die  andere  Vertheilung
des  naturwissenschaftlichen  Unterrichtes,  und  diese  wiederum  dadurch
bedingt,  daß  die  Naturbeschreibung  nur  bis  Untersekunda  gelehrt
wird;  daher  ist  im  Schuljahre  1882/83  darauf  Bedacht  zu  nehmen,
die  Naturbeschreibung  mit  Untersekunda  zum  Abschlusse  zu  bringen,
so  daß  sodann  zu  Oseern  1883  der  revidirte  Lehrplan  für  die  oberen
Klassen  zur  Ausführung  gelangt.

Für  die  lateinlosen  Realschulen  von  neunjährigem
Kursus  (Ober-Realschulen)  und  für  die  lateinlosen  höheren
Bürgerschulen  ist  jetzt  zuerst  ein  allgemein  einzuhaltender  Lehrplan
  aufgestellt  worden.  Durch  die  Publikation  desselben  werden
nicht  Forderungen  aufgestellt,  welche  sofort  zu  Ostern  d.  J.  zu  erfüllen
  sind,  sondern  den  Direktoren  (Rektoren)  dieser  Anstalten  wird
dadurch  zur  Pflicht  gemacht,  durch  Beseitigung  der  etwa  vorhandenen
erheblicheren  Abweichungen  von  der  allgemein  vorgezeichneten  Norm
diesen  Kategorien  von  Schulen  eine  gleichartige  und  gleiche  Berechtigungen
  begründende  Lehreinrichtung  zu  geben.

Der  Minister  der  geistlichen  2c.  Angelegenheiten.
von  Goßler.

An
die  Direktoren  (Rektoren)  sämmtlicher  Gymnasien,
Progymnasien,  Realschulen  und  höheren  Bürgerschulen.
        <pb n="12" />
        13

Lehrpläne  für  die  höheren  Schulen.

J.
A.  Lehrplan  der  Gymnasien.

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  einzelnen  Klassen  und  Unterrichtsgegenständen.


VV  W  unale  latlblaSa.  v64  ee
ristliche  Religionslehrss
-utsch  3  2  2  222222  33690  41

4%9%  %SSHHS.
sichiso0o00)).  6640422
anzösich  4  52  2  2  2224114
schichte  und  Geographi  3383  63  288  2543
schnen  und  Mathematik  1)  4  4  43  3l4  4  4  4  34322
iturbeschreibung  222  22  ——  1008N2

———  —  2226622
chreiben  ½(2  2  2  —  —  –  —  1  6  —2
7  —oo-Summa

  28  80  zo  30  80  80  0  80  30

Gemerkungen.

1)  Wenn  die  beiden  Tertien  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  im  Griechischen  und  in  der  Mathematik  getrennt  werden.

Der  Unterricht  im  Turnen  ist  für  alle  Schüler  obligatorisch;  Befreiung
davon  hat  der  Direktor  auf  Grund  ärztlichen  Teugnises  in  der  Regel  nur
auf  die  Dauer  eines  Halbjahres,  zu  ertheilen.  Die  Schule  hat  darauf  Bedacht
zu  nehmen,  daß  jeder  Schüler  wöchentlich  zwei  Turnstunden  hat.

Der  Unterricht  im  Zeichnen  ist  für  die  drei  unteren  Klassen  obligatorisch,
für  die  drei  oberen  fakultativ.  Die  Schule  hat  dafür  zu  sorgen,  daß  jeder
Schüler  der  oberen  Klassen,  welcher  es  wünscht,  an  zwei  Zeichenstunden  theilnehmen
  kann,  ohne  daß  dafür  eine  besondere  Zahlung  außer  dem  Schulgelde
        <pb n="13" />
        14

erhoben  werden  darf.  Der  Eintrittin  den  fakultativen  Zeichenunterricht  verpflichtet
  den  betreffenden  Schüler  zur  Theilnahme  für  die  Dauer  eines  Semesters.
Wenn  aus  der  Tertia  eine  ausreichende  Anzahl  von  Schülern  an  dem  fakultativen
  Zeichenunterrichte  theilnimmt,  so  ist  aus  denselben  eine  abgesondert  zu  unterrichtende
  Abtheilung  zu  bilden.

Der  Unterricht  im  Singen  ist  für  die  zwei  untersten  Klassen  mit  je
2  wöchentlichen  Stunden  obligatorisch;  Befreiung  davon  hat  der  Direktor  auf
Grund  ärztlichen  Zeugnisses,  in  der  Regel  nur  auf  die  Dauer  eines  Semesters,
zu  ertheilen;  diese  erstreckt  sich  jedoch  nicht  auf  den  die  theoretischen  Elementarkenntnisse
  enthaltenden  Theil  des  Unterrichtes.  Auch  in  den  Klassen  von  Quarta
an  aufwärts  sind  die  Schüler  zur  Theilnahme  an  dem  von  der  Schule  dargebotenen
  Gesangunterrichte  verpflichtet;  doch  hat  der  Direktor  diejenigen  Schüler
von  der  Theilnahme  zu  befreien,  deren  Eltern  auf  Grund  eines  ärztlichen  Zeugnisses
  um  die  Diepensanon  nachsuchen  oder  deren  Mangel  an  Befähigung  zum
Singen  von  dem  Gesanglehrer  konstatirt  wird.

2.  Lehranfgabe  in  den  einzelnen  Unterrichtsgegenständen  der
Gymnasien.

1.  Christliche  Religionslehre.
A.  Für  Schüler  der  evangelischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung
dienenden  Bibelstellen.  Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung
einiger  bedeutender  Kirchenlieder.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte
  der  heiligen  Schrift,  besonders  des  Neuen  Testamentes  (aus
welchem  Abschnitte  in  der  Urschrift  zu  lesen  für  den  Unterricht  in
der  obersten  Klasse  empfohlen  wird),  und  mit  den  sicheren  Thatsachen
in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der
Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen
der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden  Trägern.

B.  Für  Schüler  der  katholischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung
dienenden  Stellen  aus  der  heiligen  Schrift  und  der  Tradition.  Erklärung
  des  Kirchenjahres;  Einprägung  einiger  bedeutender  kirchlichen
Hoymnen.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,
besonders  des  Neuen  Testamentes  (aus  welchem  Abschnitte  in  der
Urschrift  zu  lesen  für  den  Unterricht  in  der  obersten  Klasse  empfohlen
  wird),  und  mit  den  sicheren  Thatsachen  in  Betreff  der  Abfassung
der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der  Glaubens=  und  Sittenlehre.
Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen  der  Kirchengeschichte  und  ihren
hervorragenden  Trägern,  insbesondere  mit  dem  Leben  großer  Heiligen.

2.  Deutsche  Sprache.
Kenntnis  der  wichtigsten  Gesetze  der  Formenlehre  und  der  Syntax
  der  deutschen  Sprache.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen
        <pb n="14" />
        15

der  Nationallitteratur.  Lektüre  klafsischer  Werke  aus  der  neueren
poetischen  und  prosaischen  Litteratur;  Einprägung  zweckmäßig  ausgewählter
  Gedichte  und  Dichterstellen;  Bekanntschaft  mit  den  hauptsächlichsten
  Kunstformen  der  Dichtung  und  der  Prosa.  Sicherheit
im  schriftlichen  Gebrauche  der  Muttersprache  zum  Ausdrucke  der
eigenen  Gedanken  und  zur  Behandlung  eines  in  dem  eigenen  Gedankenkreise
  liegenden  Themas.  Einfache  Uebungen  im  mündlichen
Vortrage  über  ein  derartiges  Thema  nach  vorausgegangener  Vorbereitung
  oder  schriftlicher  Bearbeitung.

3.  Lateinische  Sprache.

Sicherheit  in  der  lateinischen  Formenlehre  und  Syntax.  Erwerbung
  eines  Wortschatzes,  welcher  zum  Verständnisse  der  Schriften
der  klasischen  Periode,  soweit  sie  nicht  speziell  technischen  Inhaltes
sind,  ausreicht,  zu  festem  Besitze  für  spätere  Fachstudien  und  als
Grundlage  zum  Verständnisse  der  daraus  hervorgegangenen  modernen
Sprachen.  Lektüre  einer  Auswahl  der  dem  Bildungsgrade  der  Schüler
  zugänglichen  bedeutendsten  Werke  der  klassischen  Litteratur;  die
Lektüre  hat,  auf  grammatisch  genauem  Verständnisse  beruhend,  zu
einer  Auffassung  und  Werthschätzung  des  Inhaltes  und  der  Form
zu  führen.  Fertigkeit,  die  lateinische  Sprache  innerhalb  des  durch
die  Lektüre  bestimmten  Gedankenkreises  schriftlich  ohne  grobe  Inkorrektheit
  und  mit  einiger  Gewandtheit  zu  verwenden.

4.  Griechische  Sprache.

Sicherheit  in  der  attischen  Formenlehre  und  Bekanntschaft  mit
der  Formenlehre  des  epischen  Dialektes;  Kenntnis  der  Hauptlehren
der  Syntax.  Erwerbung  eines  ausreichenden  Wortschatzes.  Eine
nach  dem  Maße  der  verfügbaren  Zeit  umfassende  Lektüre  des  Bedeutendsten
  aus  der  klassischen  poetischen  und  prosaischen  Litteratur,
welche  geeignet  ist,  einen  bleibenden  Eindruck  von  dem  Werthe  der
griechischen  Litteratur  und  von  ihrem  Einflusse  auf  die  Entwickelung
der  modernen  Litteraturen  hervorzubringen.

5.  Französische  Sprache.

Diejenige  Sicherheit  in  der  französischen  Formenlehre  und  den
Hauptlehren  der  Syntax  und  derjenige  Umfang  des  Wortschatzes,
welche  es  ermöglichen,  französische  Schriften  von  nicht  erheblicher
Schwierigkeit  zu  verstehen  und  die  französische  Sprache  innerhalb
des  durch  die  Lektüre  zugeführten  Gedankenkreises  schriftlich  ohne
grobe  Inkorrektheit  anzuwenden.

6.  Hebräische  Sprache  (fakultativ).

Der  hebräische  Unterricht  wird  in  Sekunda  und  Prima  mit  je
2  wöchentlichen  Lehrstunden  ertheilt.  Die  Aufgabe  desselben  ist:
        <pb n="15" />
        16

feste  Aneignung  der  Elemente  der  Formenlehre,  Lektüre  leichter  Abschnitte
  aus  dem  Alten  Testamente.

7.  Geschichte.

Kenntnis  der  epochemachenden  Begebenheiten  der  Weltgeschichte
und  der  darin  durch  ihre  Bedeutung  hervorragendsten  Persönlichkeiten,
  vorzugsweise  der  griechischen,  römischen  und  vaterländischen
Geschichte.  Chronologische  Sicherheit  in  vorsichtig  beschränktem
Maße  des  Umfanges  der  Forderungen,  und  Bekanntschaft  mit  dem
Schauplatze  der  historischen  Begebenheiten.

8.  Geographie.

Grundlehren  der  mathematischen  Geographie.  Kenntnis  der
wichtigsten  topischen  Verhältnisse  der  Erdoberfläche  und  der  gegenwärtigen
  politischen  Eintheilung;  eingehendere  Kenntnis  von  Mittel-Europa
  in  beiden  Beziehungen.

9.  Rechnen  und  Mathematik.

Sicherheit  im  Rechnen  mit  bestimmten  Zahlen,  sowie  in  seiner
Anwendung  auf  die  gewöbnlichen  Verhältnisse  des  praktischen  Lebens.
Arithmetik  bis  zur  Entwickelung  des  binomischen  Lehrsatzes,  und  Algebra
  bis  zu  den  Gleichungen  des  zweiten  Grades  einschließlich.  Die
ebene  und  die  körperliche  Geometrie  und  die  ebene  Trigonometrie.
Auf  allen  diesen  Gebieten  ist  nicht  bloß  ein  auf  Verständnis  beruhendes
  Wissen  der  Sätze,  sondern  auch  Gewandtheit  in  ihrer  Anwendung
  zu  erreichen.

10.  Naturbeschreibung.

In  der  Botanik:  Kenntnis  der  wichtigeren  Familien  des  natürlichen
  Systems  und  Kenntnis  des  Linnéischen  Systems.

In  der  Zoologie:  Kenntnis  der  wichtigsten  Ordnungen  aus  den
Klassen  der  Wirbelthiere,  sowie  einzelner  Vertreter  aus  den  übrigen
Klassen  des  Thierreiches;  Kenntnis  vom  Bau  des  menschlichen
Körpers.

In  der  Mineralogie:  Kenntnis  der  einfachsten  Krystallformen
und  einzelner  besonders  wichtiger  Mineralien.

II.  Phyfk.
Kenntnis  der  wichtigsten  Erscheinungen  und  Gesetze  aus  den
verschiedenen  Zweigen  der  Pbysik,  sowie  der  einfachsten  Lehren  der
Chemie.  Kenntnis  der  wichtigsten  Lehren  der  mathematischen  Geographie.


12.  Zeichnen.

Uebung  des  Blickes  und  Augenmaßes.  Ausbildung  in  der  korrekten
  Wiedergabe  von  einfachen  Flachornamenten  und  von  einfachen
Körpern  nach  Modellen.
        <pb n="16" />
        17

Bei  dem  fakultativen  Unterrichte  in  den  drei  oberen  Klassen  ist
die  Fertigkeit  im  Zeichnen  nach  körperlichen  Gegenständen  weiter
auszubilden.

3.  Erlänterungen  zu  dem  Lehrplane  der  Gymnasien.
Zu  1A.  und  B.

Durch  den  lehrplanmäßigen  Religionsunterricht  soll  dem  Schüler
  ein  solches  Maß  des  Wissens  auf  dem  religiösen  Gebiete  vermittelt
  werden,  daß  er  nicht  allein  mit  den  Lehren,  den  Vorschriften
und  der  geschichtlichen  Entwickelung  seiner  Konfession  bekannt  ist,
sondern  auch  zu  der  Festigkeit  eines  begründeten  Urtheiles  über  das
Verhältnis  derselben  zu  anderen  Bekenntnissen  oder  zu  besonderen
Zeitrichtungen  befähigt  wird.  Dabei  ist  festzuhalten,  daß  die  Schule
nicht  Theologie  lehrt,  sondern  Religionsunterricht  ertheilt,  welcher
der  Sammlung  und  Vertiefung  des  Gemüthes  zu  dienen  hat.  Jede
Ueberbürdung  des  Gedächtnisses  mit  Daten,  welchen  an  sich  oder
für  das  betreffende  Lebensalter  ein  religiöser  Gehalt  nicht  beizumessen
  ist,  muß  als  Beeinträchtigung  der  Aufgabe  des  Religionsunterrichtes
  fern  gehalten  werden.

Zu  2.

a.  Die  weit  verbreitete  Ansicht,  daß  deutsche  Formenlehre  und
Syntax  nicht  ein  Gegenstand  des  Unterrichtes  an  höheren  Schulen,
sondern  nur  gelegentlich  auf  Anlaß  der  Lektüre  zu  berühren  sei,  ist
veranlaßt  durch  falsche  Methoden,  welche  einerseits  die  Muttersprache
so  behandelten,  wie  eine  erst  zu  erlernende  fremde  Sprache,  andererseits
  den  Unterricht  darin  zu  einer  Beispielsammlung  der  Logik  zu
machen  suchten.  Verkannt  ist  in  dieser  Ansicht,  in  welchem  Umfange
der  Gebildete  über  Punkte  der  Formenlehre  und  der  Syntax  seiner
Muttersprache  bestimmte  Kenntnis  gewonnen  haben  muß,  um  nicht
für  Fälle  des  Zweifels  und  der  Schwankung  dem  Zufalle  und  dem
subjektiven  Belieben  preisgegeben  zu  sein.

b.  Nicht  aufgenommen  ist  in  die  Lehraufgabe  der  deutschen
Sprache:  Kenntnis  der  mittelhochdeutschen  Sprache  und  Lektüre
einiger,  namentlich  dichterischer,  mittelhochdeutscher  Werke.  Ohne
Beeinträchtigung  anderer  unabweislicher  Aufgaben  des  deutschen  Unterrichtes
  oder  ohne  eine  mit  der  gesammten  Lehreinrichtung  unvereinbare
  Ausdehnung  dieses  Unterrichtes  ist  es  in  der  Regel  nicht
möglich,  eine  solche  Kenntnis  der  mittelhochdeutschen  Grammatik  und
der  eigenthümlichen  Bedeutung  der  scheinbar  mit  den  jetzt  gebräuchlichen
  gleichen  Wörter  zu  erreichen,  daß  das  Uebersetzen  aus  dem
Mittelhochdeutschen  mehr  als  ein  ungefähres  Rathen  sei,  welches  der
Gewöhnung  zu  wissenschaftlicher  Gewissenhaftigkeit  Eintrag  thut.
Vorausgesetzt  wird  dabei,  daß  die  Schüler  aus  guten  Uebersetzungen
mittelhochdeutscher  Dichtungen  einen  Eindruck  von  der  Eigenthüm-2
        <pb n="17" />
        18

lichkeit  der  früheren  klassischen  Periode  unserer  Nationallitteratur
gewinnen,  und  daß  der  Lehrer  diese  Litteratur  in  der  Ursprache  kenne
und  der  mittelhochdeutschen  Grammatik  mächtig  sei.

c.  Nicht  aufgenommen  ist  ferner  als  hlandiger  Lehrgegen—
stand  die  deutsche  Litteraturgeschichte,  weil  dieselbe,  wenn  sie  nicht
gegründet  ist  auf  die  Lektüre  eines  ausreichenden  Theiles  der  betref—
fenden  Litteratur,  zu  einer  Ueberbürdung  des  Gedächtnisses  mit  Namen
und  Zahlen  und  zu  der  nachtheiligen  Wiederholung  unverstandener
Urtheile  und  allgemeiner  Ausdrücke  führt.  Dagegen  wird  gefordert,
daß  auf  Grund  einer  wohl  gewählten  Klassen-  und  Privatlektüre
die  Schüler  mit  den  Hauptepochen  unserer  Litteratur  bekannt  gemacht
und  für  die  Heroen  unserer  Litteratur  durch  das  Verständnis  der
bedeutendsten  ihnen  zugänglichen  Werke  mit  dankbarer  Hochachtung
erfüllt  werden.  Besonders  Werthvolles  aus  der  klassischen  Dichtung
des  eigenen  Volkes  als  einen  unverlierbaren  Schatz  im  Gedächtnisse
zu  bewahren,  ist  eine  nationale  Pflicht  jedes  Gebildeten;  die  Schule
sorgt  für  die  Erfüllung  derselben,  indem  sie  aus  den  zum  Verständ—
nisse  der  Schüler  gebrachten  Dichtungen  Memorir-Aufgaben  für  die
ganze  Klasse  zweckmäßig  auswählt.  Der  sachgemäße  Vortrag  des
Memorirten  trägt  zugleich  dazu  bei,  das  Verständnis  zu  befestigen
und  die  Fähigkeit  des  Vorlesens  zu  befördern.  Die  sonst  üblichen
Deklamationen  willkürlich  von  den  einzelnen  Schülern  gewählter
Gedichte  sind  wegen  ihres  zweifelhaften  Werthes  aufzugeben.  —  In
einem  ähnlichen  Verhältnisse,  wie  zur  Litteraturgeschichte,  steht  die
Lehraufgabe  der  Schule  zur  Poetik,  Rhetorik,  Metrik.  Der  Lehrer
muß  hierüber  ein  begründetes,  systematisch  zusammenhängendes  Wissen
besitzen;  der  Schüler  hat  sich  zwar  ein  nicht  geringes  Maß  von
Kenntnissen  anzueignen,  aber  ausschließlich  so,  daß  die  betreffenden
Belehrungen  zunächst  der  vollständigen  Auffassung  der  Lektüre  dienen
und  allmählich  in  den  durch  die  Natur  der  Sache  selbst  gegebenen
Zusammenhang  gebracht  werden.  Die  gleiche  Stellung  nehmen  zur
Stilistik  und  Dispositionslehre  die  Belehrungen  ein,  welche  bei  den
Vorbereitungen  der  Bearbeitung  von  Aufsätzen  und  bei  ihrer  Korrektur=
  zu  geben  sind.

d.  Anfänge  der  Uebung  im  mündlichen  Vortrage  der  eigenen
Gedanken  sind  von  der  Schule  weder  auszuschließen,  noch  nothwendig
  oder  auch  nur  zweckmäßig  auf  die  oberste  Klasse  zu  beschränken.
Für  solche  Vorträge  ist  genaue  Vorbereitung  zu  fordern,  von  welcher
selbst  schriftliche  Firirung  der  Gedanken  nicht  ausgeschlossen  ist,  um
zu  verhüten,  daß  die  Zuversichtlichkeit  der  bloßen  Phrase  einen  Werth

ewinne.

e.  Die  philosophische  Propädeutik  ist  nicht  als  besonderer  obligatorischer
  Gegenstand  im  Lehrplane  bezeichnet.  Es  wird  dabei
nicht  verkannt,  daß  es  von  hohem  Werthe  ist,  die  Gymnasialschüler
von  der  Nothwendigkeit  des  philosophischen  Studiums  für  jedes
        <pb n="18" />
        19

Fachstudium  zu  überzeugen,  ferner  daß  es  den  Bildungsgang  der
obersten  Klafse  nicht  überschreitet,  insbesondere  Hauptpunkte  der
Logik  und  der  empirischen  Psychologie  zu  diesem  Zwecke  zu  ver—
wenden,  endlich  daß  die  philofophische  Propädeutik  aus  anderen
Lehrgegenständen  der  Schule  zwar  Unterstützung  findet,  aber  durch
sie  nicht  ersetzt  wird.  Aber  die  Befähigung  zu  einem  das  Nachdenken
  der  Schüler  weckenden,  nicht  sie  verwirrenden  oder  üÜberspannenden
  oder  ermüdenden  philosophischen  Unterrichte  ist  verhältnismäßig
  so  selten,  daß  sich  nicht  verlangen  oder  erreichen  läßt,  sie  in
jedem  Lehrkollegium  eines  Gymnasiums  vertreten  zu  finden.  Daher
wird  die  Aufnahme  dieses  Lehrgegenstandes  der  Erwägung  des  einzelnen
  Direktors  mit  den  dazu  geneigten  und  durch  ihre  Studien
vorbereiteten  Lehrern  zu  überlassen  sein,  wobei  dem  Königl.  Provinzial-Schulkollegium
  sein  ordnungsmäßiger  Einfluß  durch  die  ihm
obliegende  Prüfung  und  Genehmigung  des  Lehrplanes  gesichert  ist.
Erwähnt  wird  der  Gegenstand  an  dieser  Stelle,  weil  am  häufigsten
und  natürlichsten  der  Lehrer  des  Deutschen  in  der  obersten  Klasse
diesen  Gegenstand  übernehmen  wird;  im  Interesse  sowohl  des  deutschen
  als  des  philosophisch-propädeutischen  Unterrichtes  ist  es  wünschenswerth,
  daß  Lehrer  des  Deutschen  die  Befähigung  für  den
letzteren  Unterricht  erwerben.  Jedoch  ist  die  Aufnahme  der  philosophischen
  Propädeutik  in  den  Lehrplan  des  Gymnasiums  selbstverständlich
  nicht  dadurch  bedingt,  daß  die  Befähigung  zu  diesem  Unterrichte
gerade  bei  dem  Lehrer  des  Deutschen  in  Prima  sich  finde.

Zu  3.

a.  Daß  für  die  Aufgabe  der  Sprachkenntnis  auf  die  Aneignung
eines  ausreichenden  Wortschatzes  nicht  geringeres  Gewicht  gelegt  ist,
als  auf  die  grammatische  Sicherheit,  wird  keiner  besonderen  Begründung
  bedürfen;  überdies  ist  es  vornehmlich  der  feste  Besitz  des
einmal  erworbenen  Wortschatzes,  durch  welchen  die  Befriedigung  an
fortschreitender  Leichtigkeit  der  Lektüre  gewonnen  wird  und  durch
welche  die  Beschäftigung  mit  derselben  ihre  Wirkung  über  die  Schulzeit
  hinaus  erstreckt.

b.  Die  Aufgabe  des  Gymnasiums  ist  dadurch  noch  nicht  als
erfüllt  zu  betrachten,  daß  die  Schüler  Schriften  von  irgend  einer
näher  bestimmten  Höhe  der  Schwierigkeit  lesen  können,  vielmehr  ist
darauf  Werth  zu  legen,  daß  und  wie  sie  einen  Kreis  von  Schriften
wirklich  gelesen  haben.  Für  die  Art  der  Lektüre  find  die  beiden
Seiten  bezeichnet,  daß  sie  begründet  sein  muß  auf  sprachlicher  Genauigkeit,
  und  daß  sie  führen  soll  zur  Auffassung  des  Gedankeninhaltes
  und  der  Kunstform.  Aus  der  ersteren  Seite  der  Behandlung
  ergiebt  sich  der  formal  bildende  Einfluß  dieses  Unterrichtes,
aus  der  anderen  Seite  der  Anfang  derjenigen  Entwickelung,  welche
in  ihrer  Vollendung  als  klassische  Bildung  bezeichnet  wird.  Eine

2*
        <pb n="19" />
        20

Behandlung  der  Lektüre,  welche  die  Strenge  in  grammatischer  und
lexikalischer  Hinsicht  verabsäumt,  verleitet  zur  Oberflächlichkeit  überhaupt;
  eine  Behandlung,  welche  die  Erwerbung  grammatischer  und
lexikalischer  Kenntnisse  zur  Aufgabe  der  Lektüre  macht,  verkennt  einen
wesentlichen  Grund,  auf  welchem  die  Berechtigung  des  lateinischen
Gymnasialunterrichtes  beruht.  Auf  den  letzteren  Abweg,  durch  wel—
chen  die  Hingebung  der  Schüler  an  die  Beschäftigung  mit  den  alten
Sprachen  und  die  Achtung  der  Gymnasial-Einrichtung  bei  denkenden
Freunden  derselben  gefährdet  wird,  ist  deshalb  mit  besonderem  Nachdrucke
  hinzuweisen,  weil  es  in  nicht  seltenen  Fällen  vorkommt,  daß
die  Erklärung  der  Klassiker,  selbst  auf  den  obersten  Stufen,  in  eine
Repetition  grammatischer  Regeln  und  eine  Anhäufung  stilistischer
und  synonymischer  Bemerkungen  verwandelt  wird.  In  der  Auswahl
dessen,  was  in  die  Gymnasiallektüre  aufzunehmen  Pfflicht,  was  zulässig,
  was  auszuschließen  ist,  macht  sich  der  Fortschritt  pädagogischer
Erwägung  im  Unterschiede  von  subjektivem  Belieben  oder  bloß  gelehrtem
  Interesse  kenntlich.  Durch  die  Erörterung  in  Fachkonferenzen
  der  einzelnen  Lehrkollegien,  in  Direktorenkonferenzen,  sowie  in
Abhandlungen  der  Fachzeitschriften  werden  die  betreffenden  Fragen
auf  Grund  der  gemachten  Erfahrungen  ihre  weitere  Klärung  finden.
—  Die  gedächtnismäßige  feste  Einprägung  hervorragend  bedeutender
Stellen  aus  der  klassischen,  insbesondere  poetischen  Litteratur  bildet
einen  werthvollen  Besitz  für  das  Leben;  jedoch  hat  bei  der  Auswahl
der  Aufgaben  hierzu  die  Schule  das  vorsichtigste  Maß  einzuhalten.

c.  Die  Uebungen  im  schriftlichen  Gebrauche  der  lateinischen
Sprache  sind  in  den  unteren  und  mittleren  Klassen  ein  unentbehrliches
  Mittel  zu  fester  Aneignung  der  Grammatik  und  des  Wortschatzes.
  In  den  oberen  Klassen  wurde  in  früherer  Zeit  der  Zweck
verfolgt,  daß  die  Schüler  des  Gymnasiums  die  lateinische  Sprache
zum  Organe  für  den  Ausdruck  ihrer  Gedanken  machen  könnten.
Mag  man  nach  verschiedener  Ansicht  darin  bloß  eine  Erbschaft  aus
einem  Zeitalter  sehen,  in  welchem  das  Latein  die  internationale
Sprache  der  Gebildeten  war,  oder  mag  man  darin  einen  Ausdruck
des  Werthes  finden,  welchen  die  selbständige  Herrschaft  über  eine
fremde,  insbesondere  eine  von  der  Muttersprache  weit  entfernte
Sprache  für  die  formale  Gedankenbildung  besitzt:  jedenfalls  ist  ein
solches  Ziel,  von  allen  etwaigen  Zweifeln  an  seinem  Werthe  abgesehen,
  nicht  mehr  erreichbar,  seitdem  selbst  unter  den  Meistern  der
Philologie  diese  Virtuosität  nicht  mehr  Regel  ist  und  daher  diesem
Theile  des  Gymnasialunterrichtes  nicht  selten  die  unerläßliche  Bedingung
  des  Erfolges  fehlt,  das  eigene  sichere  und  leichte  Können
des  Lehrers.  Daraus  folgt  aber  nicht,  daß  die  Uebungen  im  schriftlichen
  Gebrauche  der  lateinischen  Sprache  aufzuhören  haben,  sondern
daß  sie  eine  Herrschaft  über  die  Sprache  nur  innerhalb  des  durch
die  Lektüre  zugeführten  Gedankenkreises  und  Wortschatzes  erfordern
        <pb n="20" />
        dürfen.  Als  Verwerthung  der  Lektüre  geben  die  Uebungen  im  La—
teinschreiben,  sowohl  Uebersetzungen  ins  Lateinische  als  Bearbeitung
von  Auffätzen,  erfahrungsmäßig  den  wichtigsten  Beitrag  zur  Vertiefung
  der  Lektüre  in  Hinsicht  auf  Sprache  und  Gedankeninhalt.
In  der  bezeichneten  Begrenzung  sind  die  lateinischen  Aufsätze  als
ein  integrirender  Theil  des  lateinischen  Unterrichtes  in  den  oberen
Klassen  beibehalten  worden.  Die  Uebung  im  mündlichen  Gebrauche
der  lateinischen  Sprache  zur  Repetition  und  mannigfachen  Verwerthung
  des  Gelesenen  (nicht  zu  der  erst  das  Verständnis  vermittelnden
  Erklärung),  schon  in  mittleren  Klassen  zweckmäßig  anwendbar,
ist  geeignet,  die  prompte  Herrschaft  über  einen  bestimmten  Sprachsatz
  zu  fördern  und  das  lateinische  Schreiben  wesentlich  zu  unterstützen.
  —  Die  Versuche,  Abschnitte  aus  modernen  Schriftstellern
in  das  Lateinische  zu  übersetzen,  haben  bei  geschickter  Leitung  den
Werth,  daß  sie  zu  scharfer  Auffassung  der  in  moderner  Form  ausgesprochenen
  Gedanken  und  zur  Erwägung  der  Ausdrucksmittel  der
lateinischen  Sprache  führen;  sie  sind  in  der  Lehraufgabe  nicht  ausdrücklich
  erwähnt,  weil  sich  für  die  Höhe  der  zu  stellenden  Forderungen
  kaum  ein  bestimmtes  Maß  bezeichnen  läßt.

Zu  4.

Die  bei  dem  lateinischen  Unterrichte  ausgesprochenen  Bemerkungen
  über  den  gleichen  Werth  der  beiden  Seiten  der  sprachlichen
Kenntnisse,  der  grammatischen  und  der  lexikalischen,  über  die  Schreibübungen
  in  der  ersten  Hälfte  der  Unterrichtszeit,  über  die  für  die
Klassenlektüre  an  die  Erklärung  zu  stellenden  Forderungen  und  über
die  Wahl  der  Gegenstände  für  die  Lektüre  und  das  Maß  der  Aufgaben
  für  das  Memoriren  haben  auch  für  das  Griechische  Geltung.
Der  syntaktische  Unterricht,  welcher  besonders  in  den  letzten  zwei
Jahrzehnten  an  manchen  Gymnasien  eine  in  das  Speziellste  eingehende
  Ausführung  erhalten  hat,  ist  auf  die  klare  Einsicht  in  die
Hauptgesetze  und  auf  deren  feste  Einprägung  zu  beschränken.  Die
Schreibübungen  haben  auch  in  der  zweiten  Hälfte  der  Unterrichtszeit
  nur  den  Zweck,  durch  Befestigung  der  Kenntnisse  der  Formenlehre
  und  durch  Eingewöhnung  in  die  Grundlehren  der  Syntax  die
grammatische  Gründlichkeit  der  Lektüre  zu  sichern.  In  der  Prima
ist  der  grammatischen  Repetition  und  den  Schreibübungen  zusammen
nur  eine  von  den  sechs  wöchentlichen  Lehrstunden  zu  widmen,  die
übrigen  fallen  der  Lektüre  zu.  Die  Aufgabe  der  Lektüre  selbst  findet
bei  richtiger  Behandlung  eine  natürliche  Unterstützung  in  der  Anziehungskraft,
  welche  die  griechische  Litteratur  auf  die  bildungsfähige
Jugend  ausübt.  Zus

u  5.

a.  Die  erste  Aufgabe  des  französischen  Unterrichtes,  Richtigkeit
der  Aussprache  und  Geläufigkeit  des  Lesens  bei  fen  Schülern  zu
        <pb n="21" />
        22
erreichen,  hat  je  nach  dem  in  der  betreffenden  Gegend  herrschenden
Dialekte  einen  verschiedenen  Grad  der  Schwierigkeit;  aber  bis  zu
einem  gewissen  Maße  muß  diese  Aufgabe  jedenfalls  erfüllt  werden.

b.  Das  Maß  der  für  den  französischen  Unterricht  an  Gymnasien
  verfügbaren  Zeit  und  Arbeitskraft  und  die  Erschwerung,
welcher  der  Klassenunterricht  im  Vergleiche  zu  dem  Privatunterrichte
unterliegt,  machen  es  nothwendig,  ausdrücklich  darauf  zu  verzichten,
daß  eine  Geläufigkeit  im  freien  mündlichen  Gebrauche  der  französischen
  Sprache  erreicht  werde.  Aber  unter  Verzichtleistung  auf  ein
in  dieser  Höhe  nicht  erreichbares  Ziel  find  diejenigen  Uebungen,
welche  der  Vorbereitung  dazu  dienen,  angelegentlich  zu  empfehlen.
Behufs  sicherer  Gewöhnung  des  Ohres  an  das  fremde  Sdiom  und
gleichzeitiger  Befestigung  in  der  Orthographie  sind  in  den  mittleren
Klassen  von  Zeit  zu  Zeit  statt  der  Extemporalien  französische  Diktate
  niederzuschreiben  und  von  dem  Lehrer  zu  korrigiren.  Die  Anwendung
  der  französischen  Sprache  bei  Repetition  der  Lektüre  giebt
den  natürlichsten  Anlaß,  die  Schüler  nicht  nur  an  das  Verständnis
der  vom  Lehrer  gesprochenen  Worte  zu  gewöhnen,  sondern  sie  auch
zum  eigenen  Gebrauche  der  französischen  Sprache  zu  führen,  wenn
derselbe  auch  anfangs  nur  in  einer  wenig  variirten  Reproduktion
des  Gelesenen  besteht.  Dagegen  ist  die  Behandlung  des  fyntaktischen
Lehrstoffes  in  französischer  Sprache  dem  Verständnisse  nachtheilig
und  für  die  Sprechübung  von  unerheblicher  Bedeutung.  —  Jedenfalls
  soll  erreicht  werden,  daß  dem,  der  die  Gymnasialreifeprüfung  bestanden
  hat,  die  französische  Litteratur  des  nachher  von  ihm  erwählten
  speziellen  Faches  leicht  zugänglich  sei,  und  daß  er  für  das  etwa
eintretende  Erfordernis  des  mündlichen  Gebrauches  der  französischen
Sprache  die  nothwendigen  Grundlagen  des  Wissens  besitze,  zu  denen
nur  die  Uebung  hinzutreten  muß.

c.  Das  bezeichnete  Ziel  wird  durch  die  Aenderung  des  Lehrplanes
  leichter  erreichbar,  da  dem  französischen  Unterrichte  in  den
beiden  ersten  Jahren  der  Lehrzeit  eine  erhebliche  Erweiterung  des
Umfanges  gegeben  ist  und  derselbe  im  zweiten  Jahre  nicht  mehr
durch  das  Eintreten  des  Griechischen  beeinträchtigt  wird.  Ein
weiterer  Grund  zur  Erwartung  günstigerer  Erfolge  liegt  in  der
größeren  Sorge,  welche  der  Ausbildung  der  Lehrer  der  franzöfischen
Sprache  gewidmet  wird.

Zu  6.

Durch  den  hebräischen  Unterricht  auf  dem  Gymnasium  soll  erreicht
  werden,  daß  Studirende  der  Theologie  sogleich  bei  ihrem  Eintritte
  in  die  Universität  solchen  Vorlesungen  erklärenden  und  historischen
  Inhaltes,  welche  einige  Kenntnis  des  Hebräischen  voraussetzen,
mit  Verständnis  zu  folgen  im  Stande  sind.
        <pb n="22" />
        23

Zu  7  und  8.

a.  Der  geschichtliche  Unterricht  auf  Gymnasien  hat  sich  eine
maßvolle  Beschränkung  zum  Gesetze  zu  machen,  insbesondere  in  zwei
Beziehungen.

Erstens  ist  zu  bedenken,  daß  es  deutsche  Schüler  sind,  denen
der  Unterricht  ertheilt  wird.  Daraus  ergiebt  sich,  daß  die  alte
Geschichte  sich  wesentlich  den  Völkern  zuzuwenden  hat,  welche  auf
Staat  und  Bildung  des  Vaterlandes  den  entschiedensten  und  unmittelbarsten
  Einfluß  geübt  haben,  denselben  Völkern,  deren  Geschichte
  überdies  den  Schülern  durch  ihre  lateinische  und  griechische
Lektüre  näher  gebracht  wird;  ferner  daß  für  die  mittlere  und  neuere
Zeit  die  Geschichte  des  Vaterlandes,  Deutschlands  und  Preußens,
den  Mittelpunkt  bildet,  und  daß  die  Geschichte  anderer  Kulturvölker
nur  in  dem  Maße  hinzugezogen  wird,  als  erforderlich  ist  zum  Verständnis
  der  vaterländischen  Geschichte  und  zur  Bildung  einer  richtigen
  Vorstellung  über  den  jeweiligen  hervorragenden  Einfluß  einzelner
  Staaten  auf  den  allgemeinen  Gang  der  Geschichte.

Zweitens  ist  die  Auffassung  der  Geschichte  durch  das  Maß  des
politischen  Interesses  und  Verständnisses  bedingt.  In  dieser  Hinsicht
  eine  Frühreife  zeitigen  zu  wollen,  würde  ein  schweres  Unrecht
sein.  Der  geschichtliche  Unterricht  der  Gymnasien  hat  seine  Aufgabe
  erfüllt,  wenn  er  in  den  Schülern  die  Hochachtung  vor  der
sittlichen  Größe  einzelner  Männer  oder  ganzer  Völker  gepflegt,  das
Bewußtsein  hervorgerufen  hat,  wie  viel  ihnen  noch  zur  vollen  Einsicht
  fehlt,  und  ihnen  die  Befähigung  gegeben  hat,  die  bedeutendsten
klassischen  Geschichtswerke  mit  Verständnis  zu  lesen.

Die  chronologische  Kenntnis,  unentbehrlich  um  die  Erinnerung
  an  die  Thatsachen  vor  Verworrenheit  zu  schützen,  ist  nur
dadurch  zur  Sicherheit  zu  bringen,  daß  Beschränkung  auf  das  dringend
  Nothwendige  eingehalten  wird.  (Empfehlenswerth  ist,  daß  an
jeder  Anstalt  ein  maßvoll  bestimmter  Kanon  der  zu  erfordernden
Jahreszahlen  vereinbart  werde.)  Es  ist  unbedingt  darauf  zu  halten,
daß  mit  der  Erinnerung  an  jedes  historische  Ereignis  sich  die  geographische
  Kenntnis  seines  Ortes  fest  verbinde.

c.  In  den  Klassen  VI,  V,  IV  fallen  zwei  wöchentliche  Lehrstunden
  selbständig  dem  geographischen  Unterrichte  zu,  welcher  nicht
mit  dem  geschichtlichen  in  der  Hand  desselben  Lehrers  zu  sein  braucht.
(Sofern  von  der  Zulässigkeit  dieser  Trennung  Gebrauch  gemacht
wird,  ist  der  historische  Unterricht  einem  noch  außerdem  mit  einem
anderen  Gegenstande  in  derselben  Klasse  betrauten  Lehrer,  sachlich
am  angemessensten  dem  Lehrer  des  Deutschen,  zuzuweisen.)  In  III.
gehört  diesem  Unterrichte  eine  Stunde  wöchentlich.  Von  II  an  ist
der  Geschichtsunterricht  stets  zur  Befestigung  der  erworbenen  geographischen
  Kenntnisse  zu  benutzen,  und  es  find  außerdem  über  solche
Partien  des  geographischen  Wissens,  welche  durch  den  geschichtlichen
        <pb n="23" />
        24
Unterricht  nicht  berührt  werden,  von  Zeit  zu  Zeit  Wiederholungen
anzustellen.  —  Die  dritte  Lehrstunde  in  VI  und  V  ist  biographischen
  Erzählungen  zu  widmen.  In  IV  beginnt  der  geschichtliche
Unterricht  und  wird  in  zwei  Kursen,  einem  niederen  (IV,  III)  und
einem  höheren  (II,  1)  durchgeführt.

d.  Der  geographische  Unterricht  führt  noch  mehr  als  der
historische  in  die  Gefahr,  daß  durch  ein  Uebermaß  von  Namen  und
Zahlen  das  Gedächtnis  der  Schüler  überbürdet  und  dadurch  die
Festigkeit  der  Erinnerung  gefährdet  wird.  Erweiterungen  des  geographischen
  Wissens  bringt  fast  jedes  Fachstudium  in  seiner  Weise
und  verbürgt  jedenfalls  das  Interesse  an  den  Ereignissen  der  Gegenwart.
  Aber  unerläßlich  ist,  daß  der  Schulunterricht  einen  festen
Stamm  von  Kenntnissen  geschaffen  habe,  an  den  sich  die  Ergänzungen
  anschließen.  —  Uebungen  der  Schüler  im  Zeichnen  geographischer
  Skizzen  werden  zu  fester  Einprägung  des  Bildes  dann  am
besten  beitragen,  wenn  der  Lehrer  durch  sein  Zeichnen  an  der  Tafel
Art  und  Maß  desselben  zu  bestimmen  vermag.

e.  Unter  den  in  der  Lehraufgabe  des  geographischen  Unterrichtes
aufgenommenen  Grundlehren  der  mathematischen  Geographie  sind
nur  die  zum  Verständnisse  der  Karten  und  der  topischen  Verhältnisse
der  Erde  unentbehrlichen  Elemente  gemeint.  Ein  weiteres  Eingehen
muß  dem  physikalischen  Unterrichte  auf  der  obersten  Stufe  vorbehalten
  bleiben,  nachdem  bereits  in  der  Stereometrie  die  Beschäftigung
mit  den  Eigenschaften  der  Kugel  vorausgegangen  ist.  (Vgl.  Nr.  11
und  die  Bemerkungen  dazu.)

Zu  9.

a.  Die  Vermehrung  der  dem  mathematischen  Unterrichte  zu
widmenden  Stundenzahl  ist  nicht  zu  einer  Erhöhung  des  Lehrzieles,
sondern  zur  Sicherung  des  Wissens  und  des  Könnens  bestimmt.
Die  durch  die  Rücksicht  auf  andere  Lehrgegenstände  gebotene  Beibehaltung
  von  drei  Stunden  in  Tertia  giebt  bei  strenger  Einhaltung
  der  Jahreskurse  und  bei  der  Trennung  von  Ober=  und  Untertertia
  in  diesem  Unterrichte  keinen  Anlaß  zu  Bedenken.

b.  Der  elementare  Rechenunterricht  in  den  unteren  Klassen
ist  so  zu  ertheilen,  daß  er  mit  dem  darauf  folgenden  arithmetischen
Unterrichte  nicht  nur  im  Einklange  steht,  sondern  denselben  vorzubereiten
  und  zu  unterstützen  geeignet  ist.  Für  die  Behandlung  der
sogenannten  bürgerlichen  Rechnungsarten,  denen  in  manchen  Rechenbüchern
  ein  großer  Umfang  gegeben  wird,  ist  wohl  überlegtes  Maßhalten
  dringend  gu  empfehlen.  In  vielen  Fällen  liegt  die  Schwierigkeit
  nicht  im  Rechnen  an  sich  oder  in  der  Unterordnung  bestimmter
  Vorkommnisse  des  geschäftlichen  Verkehrs  unter  die  Form  einer
Rechnungsoperation,  sondern  in  dem  Verständnisse  der  betreffenden
Vorkommnisse  des  Verkehrs  selbst.  Dieses  Verständnis,  für  Knaben
        <pb n="24" />
        25

in  den  unteren  Klassen  nur  mit  erheblichem  Zeitaufwande  und  nicht
leicht  mit  dauerndem  Erfolge  erreichbar,  ergiebt  sich  ohne  Schwierigkeit
  für  den  im  Rechnen  überhaupt  geübten  bei  wirklichem  Eintritte
in  den  fraglichen  Verkehr.

c.  Durch  die  Vermehrung  der  dem  mathematischen  Unterrichte
in  V  und  IV  zu  widmenden  Lehrstunden  und  durch  die  strenge
Einhaltung  der  Jahreskurse  ist  die  Erfüllung  der  für  jede  Klasse
nur  mäßig  zu  bemessenden  Lehraufgabe  ohne  Schwierigkeit  zu  erreichen.
  Da  auf  dem  mathematischen  Gebiete  schwerer  als  auf
einem  anderen  Lücken  im  elementaren  Wissen  und  Können  sich  durch
Pivatfleiß  ersetzen  lassen,  und  da  die  Schwierigkeit,  welche  dieser
Unterricht  in  den  oberen  Klassen  zuweilen  macht,  erfahrungsmäßig
fast  ausnahmslos  auf  elementaren  Lücken  beruht,  so  wird  gewissenhafte
  Strenge  in  der  Versetzung  zu  einer  um  so  dringenderen  Pflicht
gegen  die  Schüler.

d.  Die  für  VI  und  V  angesetzten  Lehrstunden  gehören  dem
Rechenunterrichte  an.  Die  für  eingetretene  Erhöhung  der  Anzahl
  der  Lehrstunden  ermöglicht  es,  eine  wöchentliche  Lehrstunde
dem  Zeichnen  von  Figuren  mit  Lineal  und  Zirkel  zu  widmen  und
durch  diese  methodische  Ausbildung  der  Anschauung  den  davon  ausdrücklich
  zu  unterscheidenden  geometrischen  Unterricht  vorzubereiten.
—  Der  geometrische  Unterricht  ist  neben  dem  Rechenunterrichte  in
Quarta  zu  beginnen,  der  arithmetische  in  Untertertia.

e.  Die  wirkliche  Aneignung  des  mathematischen  Wissens  und
Könnens  in  dem  Umfange,  welcher  als  Lehraufgabe  des  Gymnasiums
bezeichnet  ist,  reicht  nach  den  ausdrücklichen  Erklärungen  kompetenter
Fachmänner  des  technischen.  Gebietes  auch  zum  Eintritte  in  die  technischen
  Hochschulen  aus.  Dieser  Umfang  ist  nicht  zu  verringern,  er
ist  aber  auch  nicht  durch  Hineinziehen  der  sphärischen  Trigonometrie
oder  der  analytischen  Geometrie  oder  gar  der  Differentialrechnung
in  den  Schulunterricht  zu  erweitern.  Nicht  ausgeschlossen  ist  hierdurch,
  daß  unter  geeigneten  Umständen  von  der  sphärischen  Trigonometrie
  soviel  aufgenommen  werde,  als  zum  Verständnisse  der  Grundbegriffe
  der  mathematischen  Geographie  dient,  oder  daß  Elemente
der  Lehre  von  den  Kegelschnitten  analytisch  behandelt  werden,  wobei
es  selbst  möglich  ist,  eine  Vorstellung  von  dem  Differentialquotienten
  zu  geben;  aber  es  darf  den  Schülern  nicht  einmal  Anlaß  zu
der  Meinung  gegeben  werden,  als  hätten  sie  sphärische  Trigonometrie
  oder  analytische  Geometrie  bereits  kennen  gelernt.

Zu  10.

a.  Der  Unterricht  hat  von  der  Anleitung  zur  Beobachtung
und  Beschreibung  einzelner  Pflanzen  und  Thiere  ausgehend  die
Schüler  durch  Vergleichung  verwandter  Formen  allmählich  zur  An-
        <pb n="25" />
        26

eignung  der  wichtigsten  Begriffe  der  Morphologie  und  zur  Kennt—
nis  des  Systems  hinzuführen.

b.  Das  Material  des  Unterrichtes  bieten  vorzugsweise  die
Vertreter  der  einheimischen  Thier=  und  Pflanzenwelt,  daneben  einzelne
  besonders  charakteristische  Formen  fremder  Erdtheile.

c.  Das  Hauptgewicht  bei  diesem  Unterrichte  ist  nicht  sowobl
auf  einen  großen  Umfang  des  Materiales,  als  auf  dessen  didaktische
Durcharbeitung  zu  legen.

Bezüglich  der  in  demselben  einzuhaltenden  Methode  finden  die
betreffenden  Erläuterungen  zu  dem  Lehrplane  der  Realschulen  analoge
Anwendung.

Zu  11.

Diejenigen  Zweige  der  Physik,  welche  vorzugsweise  experimentelle
  Behandlung  gestatten.  (Elektrizität,  Magnetismus,  Wärme),
fallen  der  Lehrzeit  der  Sekunda  zu,  womit  außerdem  ein  kurzer
chemischer  Lehrkursus  zu  verbinden  ist.  In  der  Prima  tritt  bei  der
Mechanik,  Optik  und  mathematischen  Geographie  die  mathematische
Begründung  der  Gesetze  hinzu,  soweit  es  die  Kenntnisse  der  Schüler
gestatten.

Zu  12.

Für  den  obligatorischen  Unterricht  in  den  drei  unteren  Klassen:
Zeichnen  ebener,  gradliniger  und  krummliniger  Gebilde  nach  Vorzeichnung
  des  Lehrers  an  der  Schultafel  und  nach  gedruckten  Wandtafeln;
  Beginn  des  Zeichnens  einfacher  Holzmodelle  im  Umrisse.  Es
soll  damit  der  Grund  gelegt  werden  für  das  fakultative  Zeichnen
der  übrigen  Klassen,  in  welchem  wesentlich  die  Wiedergabe  von
schwierigeren  Holzmodellen  und  Geräthen  im  Umrisse  und  von  einfachen
  Gipsmodellen  in  Schattirung,  darauf  auch  von  plastischen
Ornamenten  und  von  lebenden  Pflanzen  geübt  wird.  Je  nach  Begabung
  und  Fortschritt  des  Schülers  ist  hier  auch  das  Zeichnen
nach  anderen  Gegenständen  gestattet.  —  Bezüglich  der  Verwendung
von  Vorlegeblättern  sind  die  Erläuterungen  zum  Zeichnen  an  Realschulen
  zu  vergleichen.

B.  Lehrplan  der  Progymnasien.

Progymnasien  sind  gymnasiale  Lehranstalten,  denen  die  Prima  fehlt.

Ihr  Lehrplan  ist  dem  der  Gymnasien  in  den  entsprechenden
Klassen  identisch;  ihr  Lehrziel  bildet  die  Reife  für  die  Prima  eines
Gymnasiums.
        <pb n="26" />
        A.  Lehrplan  der  Realgymnasien.

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  einzelnen  Klassen  und  Unterrichtsgegenständen.



Sa.

bisher

stliche  Religionslehre

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hichte  und  Geographie

—

mnen  und  Mathematik!)

irbeschreibung  ).

sik

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reiben

hnen

—.77-O

Summa

1)  Wenn  die  beiden  Tertien  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  im  Englischen  und  in  der  Mathematik  getrennt  werden.

2)  Wenn  die  beiden

ekunden  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen

sie  doch  jedenfalls  in  Naturbeschreibung  und  Chemie,  wo  möglich  auch  in  der  Mathematik

  und  Physik  getrennt  werden.

3)  Bezüglich  des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  haben  die  für  die
Gymnasien  bezeichneten  Bestimmungen  auch  für  die  Realgymnasien  Geltung.
        <pb n="27" />
        B.  Lehrplan  der  Ober-Realschulen.

28

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  einzelnen  Klassen  und  Unterrichtsgegenständen.



vII  IVIIIIb  IIa  IIb  IIa  lb  la  Sa.
Christliche  Religionslehre  2  2121212221121139
Deutsch..  .  .  .  ..  14  4  4  3  3  3  3  3  3830
Französisch.  8  8  8  6  6  5  5n  5,.  556
Englisch  1)  —  55ff4  4  4  41  26
Geschichte  und  Geographit  3  3  4  4  3  3133130
Rechnen  und  Mathematiky  5  6  6  6  6  5  5  5  5  49
Naturbeschreibung  )  2  2  2  2  2  3—E  —  —  13
Physik  —  F  —  —  —  4  43  31
Chemie?)  —  —  —  —  ———  383  3  9
Schreiben  22  2  —  —  6
Zeichnen  2222  2  3  3  4  424

Summa?29  29  30  3030  32322  32

Für  die  aus  den  vormaligen  höheren  Gewerbeschulen  hervorgegangenen
  Ober-Realschulen  gilt  bis  auf  einzelne  Modifikationen
der  vorstehende  Lehrplan.  Eine  erheblichere  Abweichung  besteht  nur
darin,  daß  in  den  beiden  Sekunden  und  Primen  dem  Freihandzeichnen
  ausschließlich  4  Stunden  und  außerdem  dem  Linearzeichnen  in
der  Obertertia  2,  in  den  oberen  Klassen  je  4  Stunden  gewidmet
sind.  Es  ist  vorbehalten,  den  letzteren  Unterricht  für  diejenigen
Schüler,  welche  sich  technischen  Studien  nicht  widmen  wollen,  fakultativ
  zu  machen.

Gemerkungen.

1)  Wenn  die  beiden  Tertien  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  im  Englischen  und  in  der  Mathematik  getrennt  werden.

2:)  Wenn  die  beiden  Sekunden  gemeinschaftlich  unterrichtet  werden,  so  müssen
sie  doch  jedenfalls  in  der  Naturbeschreibung  und  der  Chemie,  wo  möglich  auch
in  der  Mathematik  und  Physik  getrennt  werden.

2)  Bezlüglich  des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  haben  die  für  die
Gymnasien  bezeichneten  Bestimmungen  auch  für  die  Ober-Realschulen  Geltung.
        <pb n="28" />
        29

—  —  —  —  “

2.  Lehraufgabe  in  den  einzelnen  Unterrichtsgegenständen  der
Realgymnasien  und  der  Ober-Realschnlen.

1.  Christliche  Religionslehre.
A.  Für  Schüler  der  evangelischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders,  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung  dienenden
  Bibelstellen.  Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung
einiger  bedeutender  Kirchenlieder.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte
  der  heiligen  Schrift,  besonders  des  Neuen  Testamentes,  und
mit  den  sicheren  Thatsachen  in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen
Bücher.  Hauptpunkte  der  Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft
  mit  den  Hauptepochen  der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden
  Trägern.

B.  Für  Schüler  der  katholischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung  dienenden
  Stellen  der  heiligen  Schrift  und  der  Tradition.  Erklärung
des  Kirchenjahres;  Einprägung  einiger  bedeutender  kirchlichen  Hymnen.
  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,
besonders  des  Neuen  Testamentes,  und  mit  den  sicheren  Thatsachen
in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der
Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen
der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden  Trägern,  insbesondere
mit  dem  Leben  großer  Heiligen.

2.  Oeutsche  Sprache.

Kenntnis  der  wichtigsten  Gesetze  der  Formenlehre  und  der  Syntax
  der  deutschen  Sprache.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen  der
Nationallitteratur.  Lektüre  klassischer  Werke  aus  der  neueren  poetischen
  und  prosaischen  Litteratur;  Einprägung  zweckmäßig  ausgewählter
  Gedichte  und  Dichterstellen;  Bekanntschaft  mit  den  hauptsächlichsten
  Kunstformen  der  Dichtung  und  Prosa.  Sicherheit  im  schriftlichen
  Gebrauche  der  Muttersprache  zum  Ausdrucke  der  eigenen
Gedanken  und  zur  Behandlung  eines  in  dem  eigenen  Gedankenkreise
  liegenden  Themas.  Einfache  Uebungen  im  mündlichen  Vortrage
  über  ein  derartiges  Thema  nach  vorausgegangener  Vorbereitung
oder  schriftlicher  Bearbeitung.

3.  Lateinische  Sprache.

Sichere  Kenntnis  der  Formenlehre  und  der  Hauptregeln  der
Syntax  und  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Gesetzen  der  Verslehre.
  Erwerbung  eines  für  die  Schullektüre  ausreichenden  Wortschatzes.
  Lektüre  einer  Auswahl  der  für  die  einzelnen  Klassen  geeigneten
  Werke  der  klassischen  Litteratur.
        <pb n="29" />
        30

4.  Französische  Sprache.

Sicherheit  in  der  Formenlehre  und  Syntax,  Bekanntschaft  mit
den  wichtigsten  Synonymen.  Erwerbung  eines  für  das  Verständnis
  der  zur  Schullektüre  geeigneten  prosaischen  und  poetischen  Schriftwerke
  ausreichenden  Wortschatzes.  Lektüre  einer  nach  dem  Standpunkte
  der  einzelnen  Klassen  getroffenen  Auswahl  von  Schriftwerken.
Befähigung,  in  einem  Aufsatze  über  ein  leichtes  historisches  Thema
die  französische  Sprache  ohne  grobe  Inkorrektheiten  anzuwenden.
Einige  Uebung  im  mündlichen  Gebrauche  der  Sprache  im  Anschlusse
an  die  Lektüre.  —  An  den  Ober-Realschulen  muß  die  Lektüre  einen
größeren  Umfang  erreichen  und  insbesondere  auf  einige  geeignete,
im  Gesichtskreise  der  Schüler  liegende  fachwissenschaftliche  Schriften
sich  erstrecken.  Im  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache  ist  nicht  nur
Freiheit  von  groben  Inkorrektheiten,  sondern  auch  einige  stilistische
Gewandtheit  zu  erreichen.  Auch  bezüglich  des  mündlichen  Gebrauches
  der  Sprache  sind  höhere  Anforderungen  zu  stellen.

5.  Englische  Sprache.

Sicherheit  in  der  Formenlehre  und  Syntax,  Bekanntschaft  mit
den  wichtigsten  Synonymen.  Erwerbung  eines  für  das  Verständnis
der  zur  Schullektüre  geeigneten  prosaischen  und  poetischen  Schriftwerke
  ausreichenden  Wortschatzes.  Lektüre  einer  nach  dem  Standpunkte
  der  einzelnen  Klassen  getroffenen  Auswahl  von  Schriftwerken.
Einige  Uebung  im  mündlichen  Gebrauche  der  Sprache  im  Anschlusse
an  die  Lektüre.  —  Für  Ober-Realschulen  finden  die  unter  Nr.  4
enthaltenen  Bestimmungen  bezüglich  des  Umfanges  der  Lektüre  und
der  Uebung  im  mündlichen  Gebrauche  entsprechende  Anwendung  auf
die  englische  Sprache.

6.  Geschichte.

Kenntnis  der  epochemachenden  Begebenheiten  der  Weltgeschichte
und  der  darin  durch  ihre  Bedeutung  hervorragendsten  Persönlichkeiten,
  vorzugsweise  der  griechischen,  römischen  und  vaterländischen
Geschichte.  Chronologische  Sicherheit  in  vorsichtig  beschränktem  Maße
des  Umfanges  der  Forderungen,  und  Bekanntschaft  mit  dem  Schauplatze
  der  historischen  Begebenheiten.

7.  Geographie.

Grundlehren  der  mathematischen  Geographie.  Kenntnis  der
wichtigsten  topischen  Verhältnisse  der  Erdoberfläche  und  der  gegenwärtigen
  politischen  Eintheilung;  eingehendere  Kenntnis  von  Mittel-Europa
  in  beiden  Beziehungen.  Uebersicht  über  die  Hauptverkehrswege
  in  und  zwischen  den  Ländern  der  wichtigsten  Kulturvölker  der
Gegenwart.
        <pb n="30" />
        31

8.  Rechnen  und  Mathematik.

Sicherheit  und  Gewandtheit  in  dem  Rechnen  mit  bestimmten
Zahlen  und  in  dessen  Anwendungen  auf  die  gewöhnlichen  Verhält—
nisse  des  bürgerlichen  Lebens.  Allgemeine  Arithmetik  bis  zu  den
einfacheren  unendlichen  Reihen;  Algebra  bis  zu  den  Gleichungen
dritten  Grades  einschließlich.  Ebene  Geometrie  einschließlich  der
Grundlehren  der  synthetischen  Geometrie;  körperliche  Geometrie  nebst
den  Elementen  der  beschreibenden  Geometrie.  Ebene  Trigonometrie;
die  Elemente  der  sphärischen,  soweit  sie  zum  Verständnisse  der  mathematischen
  Geographie  erforderlich  sind.  Elemente  der  analgytischen
Geometrie  bis  zu  der  Lehre  von  den  Kegelschnitten  einschließlich.
In  allen  diesen  Zweigen  ist  nicht  nur  sichere  Kenntnis  in  der  Herleitung
  der  Sätze,  sondern  auch  Uebung  in  deren  Anwendung  zu
erwerben.  —  An  den  Ober-Realschulen  können  die  Elemente  der
analytischen  Geometrie  des  Raumes  und  der  Differentialberechnung
hinzugefügt  werden.

9.  Naturbeschreibung.

In  der  Botanik:  Anleitung  zur  Beobachtung  und  Beschreibung
einzelner  Pflanzen;  Kenntnis  des  Linnéischen  und  eines  natürlichen
Systems,  genauere  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  natürlichen
Familien  der  einheimischen  Flora.  Kenntnis  der  wichtigsten  Erscheinungen
  aus  dem  Leben  der  Pflanze.

In  der  Zoologie:  Anleitung  zur  Beobachtung  und  Beschreibung
einzelner  Vertreter  der  verschiedenen  Klassen.  Kenntnis  der  wichtigsten
  Ordnungen  der  Wirbelthiere  und  Insekten.  Kenntnis  vom
Bau  des  menschlichen  Körpers.

In  der  Mineralogie:  Kenntnis  der  wichtigeren  Krystallformen,
sowie  der  physikalischen  Eigenschaften  und  der  chemischen  Zusammensetzung
  der  bekanntesten  Mineralien.

10.  Physik.

Sichere  Kenntnis  der  wichtigsten  Erscheinungen  und  Gesetze
aus  den  verschiedenen  Zweigen  der  Physik,  sowie  der  mathematischen
Herleitung  der  wichtigeren  Gesetze  auf  den  Gebieten  der  Mechanik,
der  Optik  und  der  mathematischen  Geographie.

11.  Chemie.

Kenntnis  der  wichtigeren  Elemente  und  ihrer  anorganischen
Verbindungen,  sowie  der  stöchiometrischen  Gesetze.  —  An  den  Ober-Realschulen
  außerdem  die  Kenntnis  der  wichtigsten  Stoffe  der  organischen
  Chemie.

12.  Zeichnen.

Uebung  des  Blickes  und  Augenmaßes;  Sicherheit  und  Leichtigkeit

  der  Hand.  Fertigkeit  im  Zeichnen  von  Flachornamenten  und
        <pb n="31" />
        32

der  Darstellung  einfacher  Körper  und  Geräthe  nach  der  Natur  im
Umrisse;  Uebung  in  der  Wiedergabe  einfacher  plastischer  Ornament.
unter  Darstellung  der  Beleuchtungserscheinungen.

Sicherheit  in  der  Handhabung  von  Lineal,  Zirkel  und  Reitfeder;
  Elemente  der  darstellenden  Geometrie.

3.  Erlänterungen  zu  dem  Lehrplane  für  die  Rralgymnasien  und
die  Ober-Realschulen.

Zu  1  und  2.

gelten  im  Wesentlichen  dieselben  Bemerkungen  wie  zu  dem  Lebrriam
für  Gymnasien.  Im  Deutschen  tritt  für  die  Realgymnasien  und
die  Ober-Realschulen  die  Aufgabe  hinzu,  durch  die  Lektüre  geeigneter
Uebersetzungen  eine  Vorstellung  von  der  epischen  und  der  tragischen
Dichtung  der  Griechen  zu  vermitteln.

Zu  3.

a.  Bei  der  in  der  Unterrichtsordnung  von  1859  für  das  La—
teinische  festgesetzten  Stundenzahl  ist  es  besonders  in  Folge  der  gletenden
  Skala  der  oberen  Klassen  in  diesem  Unterrichte  bisher  nickt
ausreichend  gelungen,  die  in  den  unteren  und  mittleren  Klassen
erworbenen  grammatischen  Kenntnisse  in  sicherem  Besitze  der  Schüler
zu  erhalten  und  sie  zu  befriedigender  Sicherheit  und  Gewandtbeit
im  Uebersetzen  der  Schriftsteller  zu  führen.  Um  diese  Erfolge  des
Unterrichtes  zu  sichern,  ist  die  Zahl  der  Unterrichtsstunden  in  den
mittleren  und  oberen  Klassen  erhöht  worden.  Der  grammatische
Unterricht  hat  sich  aber  auch  in  Zukunft  auf  das  in  Formenlebre
und  Syntax  gewöhnlich  Vorkommende  zu  beschränken  und  in  diesem
Umfange  Sicherheit  der  Kenntnisse  zu  erzielen.

b.  Die  Lektüre  umfaßt  in  der  Prosa  besonders  historiscke
Schriftsteller  (Cäsar,  Sallust,  Livius)  und  außerdem  leichtere  Reden
Ciceros;  in  der  Poesie  eine  Auswahl  aus  Ovid's  Metamorphosen,
Vergil'  Aeneide  (bes.  aus  dem  l.  bis  VI.  Buch)  und  aus  den
lyrischen  Dichtern.  Die  Erklärung  darf  sich  nicht  auf  grammatiscke
Bemerkungen  beschränken,  sondern  hat  die  Schüler  in  das  Ver—
ständnis  des  Gelesenen  einzuführen.  Im  Anschlusse  an  die  Lektüre
sind  die  Schüler  mit  dem  Wichtigsten  aus  der  lateinischen  Verslebre
(besonders  dem  elegischen  Versmaß  und  den  gewöhnlichsten  Odenformen)
  bekannt  zu  machen.

Zu  4  und  5.

a.  In  der  Unterrichtsordnung  vom  Jahre  1859  sind  in  Bezur
auf  das  Französische  und  Englische  ganz  gleiche  Anforderungen  gestellt,
  namentlich  wird  in  beiden  Sprachen  verlangt,  daß  die  Abditurienten
  im  Stande  sein  sollen,  über  ein  historisches  Thema  einen
Aufsatz  zu  schreiben.  Diese  Forderungen  haben  erstens  zu  einer
        <pb n="32" />
        33

Ueberbürdung  der  Schüler  geführt,  da  die  Befähigung  zur  Anferti—
gung  eines  Aufsatzes  nur  durch  fortgesetzte  häusliche  Uebungen  glei—
cher  Art  erworben  werden  kann,  und  zweitens  die  Zeit  für  die  Ein—
führung  der  Schüler  in  die  Bekanntschaft  mit  der  so  werthvollen
englischen  Litteratur  erheblich  geschmälert.  Deshalb  ist  in  der  vor—
liegenden  Feststellung  der  Lehraufgaben  eine  Aenderung  der  Forde—
rungen  getroffen  in  der  Art,  daß  die  beiden  Sprachen  in  ein  ähn—
liches  Verhältnis  zu  einander  gebracht  sind,  wie  das  Lateinische  und
Griechische  im  Lehrplane  der  Gymnasien,  d.  h.  daß  im  Französischen
ein  größerer  Umfang  grammatischer  Kenntnisse  sowie  die  Befähigung
zum  freien  schriftlichen  Gebrauche  der  Sprache  gefordert  wird,  wäh—
rend  im  Englischen  davon  Abstand  genommen  ist.  Dem  entsprechend
ist  unter  die  schriftlichen  Arbeiten  bei  der  Entlassungsprüfung  im
Französischen  ein  Aufsatz  und  ein  Exerzitium,  im  Englischen  nur
ein  Exerzitium  aufgenommen  worden.  An  die  Stelle  des  letzteren
ebenso  wie  im  Griechischen  am  Gymnasium  eine  Uebersetzung  aus
dem  Englischen  zu  setzen,  erscheint  darum  nicht  nothwendig,  weil
die  dort  bestehende  Gefahr,  daß  die  Grammatik  auf  Kosten  der
Lektüre  zu  sehr  betont  wird,  bei  den  einfacheren  syntaktischen  Verhältnissen
  der  letzteren  Sprache  nicht  zu  besorgen  ist.

b.  Die  Aufgabe,  durch  den  grammatischen  Unterricht  in  einer
fremden  Sprache  die  Grundlagen  sprachlich  -formaler  Bildung  bei
den  Schülern  herzustellen,  ist  an  den  Realgymnasien  im  Wesentlichen
  durch  den  lateinischen  Unterricht  zu  erfüllen;  an  den  Ober-Realschulen
  fällt  diese  Aufgabe  dem  Unterrichte  im  Französischen  zu.
Die  Stellung  der  Ober-Realschulen  als  Lehranstalten  allgemeiner
Bildung  ist  wesentlich  dadurch  bedingt,  daß  für  die  Methodik  des
französischen  Unterrichtes,  insbesondere  in  den  drei  untersten  Klassen,
dieser  Gesichtspunkt  volle  Berücksichtigung  finde.

c.  Die  Lektüre  erstreckt  sich  bei  beiden  Sprachen  vorzugsweise
auf  historische  und  beschreibende  Prosa  und  auf  Dichtungen  der  klassischen
  Periode;  beim  Französischen  mehr  als  beim  Englischen  auch
auf  Muster  des  abhandelnden,  rednerischen  und  Briefstites.  Es  ist
dabei  möglichst  bald  von  dem  Gebrauche  der  Chrestomathien  zur
Lektüre  von  ganzen  Schriftwerken  fortzuschreiten,  deren  Inhalt  und
Darstellung  dem  Standpunkte  der  einzelnen  Klassen  entspricht.  Die
Erklärung  hat  die  Aufgabe,  die  Schüler  zu  genauer  sprachlicher
Auffassung  des  Gelesenen  anzuleiten  und  in  das  Verständnis  des
Inhaltes  und  der  Kunstform  von  Schriftwerken  einzuführen.  Namentlich
  hat  die  Erklärung  bei  historischen  Werken,  den  geschichtlichen
  Unterricht  ergänzend,  die  Bekanntschaft  mit  den  Begebenheiten
und  den  staatlichen  Einrichtungen  zu  vermitteln.  —  An  den  Ober-Realschulen
  gestattet  die  größere  Zahl  der  französischen  und  englischen
  Lehrstunden  die  Ausdehnung  der  Lektüre  auf  mustergiltige,
für  einen  weiteren  Leserkreis  bestimmte  Abhandlungen  aus  dem  Be-3
        <pb n="33" />
        34

reiche  der  exakten  Wissenschaften.  Diese  Lektüre  wird,  selbst  ab—
gesehen  von  ihrem  allgemein  bildenden  Werthe,  dazu  dienen,  die
Schüler  zum  Verständnisse  fachwissenschaftlicher  Ausdrücke  und  Darstellung
  anzuleiten.  —  In  keiner  von  beiden  Sprachen  ist  Litteraturgeschichte
  zu  lehren,  sondern  es  muß  genügen,  die  erforderlichen,  auf
das  Nothwendigste  zu  beschränkenden  Mittheilungen  daraus  an  die
Lektüre  anzuschließen.

.  ie  Uebungen  im  mündlichen  Gebrauche  der  beiden
Sprachen  haben  an  den  Realgymnasien  und  den  Ober-Realschulen
nicht  die  Aufgabe,  Konversationsfertigkeit  über  Vorgänge  des  täglichen
  Lebens  zu  erzielen.  Bezüglich  der  für  diese  Uebungen  anzuwendenden
  Methode  genügt  es,  auf  die  in  den  Erläuterungen  des
Gymnasial-Lehrplanes  zu  5,  b.  enthaltenen  Bemerkungen  zu  verweisen.
  Aus  der  an  den  Realanstalten  dem  Unterrichte  in  den
modernen  Sprachen  gegebenen  größeren  Ausbreitung  ergiebt  sich  ein
größerer  Umfang  und  ein  höheres  Ziel  der  fraglichen  Uebungen.
An  den  Ober-Realschulen  treten  zu  denselben  in  der  Prima  für  das
Französische  noch  hinzu  kleinere  vorbereitete  Vorträge  über  Gegenstände,
  welche  den  Schülern  aus  dem  Unterrichte  hinlänglich  bekannt
  sind.  —  In  der  Regel  wird  hiernach  für  die  Uebungen  im
mündlichen  Gebrauche  die  französische  Sprache  um  etwas  vor  der
englischen  bevorzugt  werden;  indessen  können  lokale  Verhältnisse
eine  Aenderung  in  dieser  Hinsicht  begründen.

Zu  6  und  7.

a.  Für  diesen  Unterricht  gelten  im  Wesentlichen  dieselben  Bemerkungen
  wie  für  den  Lehrplan  der  Gymnasien.  Durch  den  ganzen
Lehrplan  der  Realanstalten  ist  es  jedoch  bedingt,  daß  in  der  griechischen
  und  der  römischen  Geschichte  der  Umfang  des  Unterrichtes  auf
der  oberen  Stufe  hier  mehr  beschränkt  wird  (auf  ein  Jahr  in
Sekunda,  während  am  Gymnasium  beide  Jahre  dieser  Klasse  der
alten  Geschichte  zufallen)  und  die  mittlere  und  neuere  Geschichte
in  den  Vordergrund  treten.  Wie  an  dem  Gymnasium  steht  auch
hier  die  vaterländische  Geschichte  im  Mittelpunkte,  und  die  der  anderen
  europäischen  Staaten  kommt  nur  in  Betracht,  soweit  fie  für
die  erstere  von  Bedeutung  ist.  Bei  dieser  Einflechtung  muß  aber
die  französische  und  englische  Geschichte  an  den  Realanftalten  eine
größere  Berücksichtigung  erfahren,  um  die  Einführung  der  Schüler
in  die  Litteratur  dieser  Völker  zu  erleichtern.  Für  die  Mittheilung
von  Thatsachen  und  Jahlen  ist  auch  hier  besonnenes  Maßhalten
dringend  nothwendig  und  die  eingehendere  Bekanntschaft  mit  einzelnen
  Abschnitten  nur  durch  die  Lektüre  zu  vermitteln.

b.  In  den  Klassen  VI  bis  III  werden  je  zwei  Stunden  auf
den  geograpbischen  Unterricht  verwendet.  Von  den  drei  für  Geschichte
  und  Geographie  in  Sekunda  bestimmten  Lehrftunden  ist
        <pb n="34" />
        35

—  —  ———

eine  der  ergänzenden  und  erweiternden  Repetition  des  geographischen
Wissens  zu  widmen.  Wenn  der  geschichtliche  und  geographische
Unterricht  in  einer  Hand  liegen,  ist  es  unbenommen,  die  drei
wöchentlichen  Stunden  abwechselnd  auf  eines  der  beiden  Fächer  zu
verwenden.  Das  Zeugnis  über  die  Kenntnisse  in  der  Geographie,
welches  ein  Schüler  bei  seiner  Versetzung  nach  Prima  erhalten  hat,
ist  seiner  Zeit  in  das  Reifezeugnis  aufzunehmen.

Zu  8.

a.  Der  Rechenunterricht  hat  Sicherheit  und  Geläufigkeit  in
den  Operationen  mit  Ziffern  zu  erstreben  und  den  arithmetischen
Unterricht  auf  diese  Weise  vorzubereiten.  Die  Anwendung  auf  die
Verhältnisse  des  praktischen  Lebens  ist  mehr,  als  an  vielen  Realanstalten
  geschieht,  auf  die  einfacheren  zu  beschränken,  dagegen  sind
die  schwierigeren  (namentlich  kaufmännischen),  deren  Verständnis
den  Schülern  dieser  Klassen  fern  liegt  und  darum  trotz  aller  Bemühungen
  des  Lehrers  nicht  zur  vollen  Klarheit  gebracht  wird,  von
dem  Unterrichte  auszuschließen.  Der  eigentliche  Rechenunterricht
wird  in  der  Regel  in  der  Untertertia  mit  Wiederholung  der  früheren
  Pensa  seinen  Abschluß  finden,  die  Sicherheit  im  praktischen
Rechnen  ist  aber  bei  den  Schülern  durch  Uebungen  im  arithmetischen
  Unterrichte  zu  erhalten.  —  Bezüglich  der  in  Quinta  neben  dem
Rechenunterrichte  vorzunehmenden,  für  den  Unterricht  in  der  Geometrie
  vorbereitenden  Uebung  im  Zeichnen  geometrischer  Figuren
wird  auf  die  Erläuterungen  zu  dem  Gymnasial-Lehrplane  9,  d.
verwiesen.

b.  Der  Umfang  des  mathematischen  Unterrichtes  ist  nach
Stundenzahl  und  Lehraufgabe  im  Wesentlichen  ungeändert  gelassen;
nur  sind  die  Elemente  der  Integralrechnung  ganz  beseitigt  und  diejenigen
  der  Differentialrechnung  und  der  analytischen  Geometrie  des
Raumes  nur  an  den  Ober-Realschulen  als  statthaft  (aber  nicht  als
unbedingt  erforderlich)  gelassen  worden.  Das  Pensum  läßt  sich
innerhalb  dieser  Grenzen,  wie  die  Erfahrung  bewiesen  hat,  auch  bei
mäßiger  begabten  Schülern  zu  vollem  Verständnisse  bringen.  Der
weitere  Ausbau  der  einzelnen  Disziplinen  wird  nach  den  einzelnen
Jahrgängen  einer  Schule,  namentlich  in  den  oberen  Klassen,  etwas
verschieden  sein,  in  den  Ober-Realschulen  bei  der  größeren  Stundenzahl
  etwas  weiter  gehen,  als  in  den  Realgymnasien.  Im  Allgemeinen
  ist  aber  darauf  zu  achten,  daß  auf  Sicherheit  der  Kenntnisse
und  Gewandtheit  in  deren  Anwendung  das  Hauptgewicht  zu  legen
ist,  und  daß  dieser  Gesichtspunkt  bei  der  Auswahl  des  Lehrstoffes
maßgebend  sein  muß.  So  ist  z.  B.  bei  der  sphärischen  Trigono—
metrie  nicht  die  Herleitung  und  Einübung  der  in  den  meisten  Lehrbüchern
  gegebenen  Formeln  erforderlich,  sondern  es  genügt,  wenn
die  Schüler  die  ersten  Sätze  richtig  aufgefaßt  haben  und  dadurch

37
        <pb n="35" />
        36

zur  Berechnung  einfacher  Aufgaben  der  mathematischen  Geograpbie
wenn  auch  auf  etwas  unbequemerem  Wege,  befähigt  werden.  —  Ei
ist  ferner  darauf  zu  achten,  daß  der  Unterricht  auch  auf  der  oberster
Stufe  nicht  einen  ausschließlich  rechnenden  Charakter  annimmt,  sondern
  auch  hier  die  Uebung  in  geometrischer  Anschauung  und  Konstruktion
  fortgesetzt  wird;  besonders  ist  im  stereometrischen  Unterrichte
  das  Verständnis  projektivischen  Zeichnens  vorzubereiten  und  zu
unterstützen.

Zu  9.

a.  Das  methodische  Versahren  bei  dem  Unterrichte  in  der
Naturbeschreibung  hat  sich  nur  langsam  entwickelt,  aber  es  ist  nicht
zu  verkennen,  daß  im  letzten  Jahrzehnt  erhebliche  Fortschritte  darin
gemacht  find.  Es  sind  jetzt  an  nicht  wenigen  Realanstalten  recht
tüchtige  Vertreter  dieses  Unterrichtes  zu  finden,  und  es  läßt  sich  annehmen,
  daß  deren  eine  noch  größere  Zahl  in  der  nächsten  Zeit
herangebildet  werden  wird.  Dem  entsprechend  ist  das  Streben  immer
mehr  darauf  gerichtet,  die  Schüler  zur  Beobachtung  und  Beschreibung
  einzelner  Naturkörper  anzuleiten  und  durch  Vergleichung  verwandter
  Formen  zum  Verständnisse  des  Systemes  hinüberzuführen,
und  neben  dieser  Einführung  in  die  systematische  Ordnung  mit  den
wichtigsten  Erscheinungen  und  Gesetzen  des  Thier=  und  Pflanzenlebens
  bekannt  zu  machen.  Auf  Vollständigkeit  des  Materiales  ist
kein  besonderes  Gewicht  zu  legen;  der  Stoff  ist  hauptsächlich  der
einheimischen  Faung  und  Flora  zu  entnehmen,  wie  sie  die  Umgebung
und  die  Sammlung  der  Schule  bietet,  doch  dürfen  charakteristische
Formen  anderer  Erdtheile  nicht  unbeachtet  bleiben.  In  der  Regel
wird  sich  der  Unterricht  in  den  unteren  Klassen  auf  Zoologie  und
Botanik  beschränken;  nur  an  solchen  Orten,  wo  die  unmittelbare
Umgebung  dazu  auffordert,  wird  die  Beschreibung  einzelner  besonders
  wichtiger  Mineralien  hinzutreten.  —  Der  Unterricht  in  der
Mineralogie  wird  im  weiteren  Verlaufe  am  naturgemäßesten  mit
dem  chemischen  verbunden  und  ist  im  Allgemeinen  auf  Oryktognosie
zu  beschränken;  jedoch  ist  ist  es  nicht  verwehrt,  an  solchen  Orten,
wo  die  Umgebung  Beobachtungen  über  die  Lagerungsverhältnisse  der
Erdschichten  gestattet,  die  Grundzüge  der  Geognosie  in  denselben
aufzunehmen.

b.  Die  Bestimmung  der  Unterrichtsordnung  vom  Jahre  1859,
wonach  die  Schüler  bei  ihrer  Versetzung  nach  Prima  sich  einer  besonderen
  Prüfung  unterziehen  müssen,  hat  sich  erfahrungsmäßig  nicht
bewährt;  die  Schüler  sind  dadurch  verleitet  worden,  sich  im  letzten
Semester  eine  Menge  von  positiven  Kenntnissen  gedächtnismäßig  anzueignen.
  Deshalb  ist  von  der  Beibehaltung  dieser  Vorschrift  Abstand
  genommen,  die  Bedeutung  des  Unterrichtes  aber  durch  die  Bestimmung
  gewahrt  worden,  daß  die  bei  der  Versetzung  nach  Ober-
        <pb n="36" />
        37

sekunda  ertheilte  Censur  auch  in  das  Zeugnis  der  Reife  bei  der  Ent—
lassungsprüfung  aufgenommen  werden  muß.

Zu  10  und  11.

a.  Die  Lehraufgabe  des  chemischen  Unterrichtes  ist  für  die
Ober-Realschulen  unverändert  beibehalten,  dagegen  für  die  Real--gymnasien
  durch  Ausschließung  der  Elemente  der  organischen  Chemie
etwas  beschränkt  worden.  Für  beide  Arten  von  Realschulen  ist  der
Beginn  dieses  Unterrichtes  nach  Obersekunda  gelegt.  Bei  der  bisherigen
  Einrichtung  sind  die  sechs  naturwissenschaftlichen  Stunden
in  Sekunda  auf  Naturbeschreibung,  Physik  und  Chemie  gleichmäßig
vertheilt,  und  es  ist  in  Folge  davon  eine  Zersplitterung  der  Arbeitskraft
  der  Schüler  unvermeidlich,  zumal  da  Physik  und  Chemie  auf
dieser  Stufe  zugleich  begonnen  werden.  Zur  Beseitigung  dieses
Uebelstandes  ist  der  Abschluß  der  Naturbeschreibung  und  der  Beginn
der  Physik  nach  Untersekunda  gelegt,  der  Anfang  des  chemischen
Unterrichtes  nach  Obersekunda  verschoben.  Die  nothwendige  Folge
davon  ist  dann,  daß  auch  bei  sonst  gemeinsamem  Unterrichte  die
Sekunda  für  Naturbeschreibung  und  Chemie  getrennt  werden  muß.
Bei  der  hierdurch  ermöglichten  Concentration  der  Aufmerksamkeit
wird  die  geringe  Minderung  der  Zahl  der  Lehrstunden  keinen  nachtheiligen
  Einfluß  auf  den  Unterrichtserfolg  ausüben.

b.  Durch  diese  Einschränkung  ist  die  Chemie  in  diejenige
Stellung  gerückt,  welche  ihr  der  Physik  gegenüber  in  ihrer  Bedeutung
  für  die  Schule  zukommt.  Abgesehen  davon,  daß  die  Gesetze
der  letzteren  auch  die  Grundlage  für  die  erstere  bilden,  bietet  sie
durch  den  größeren  Umfang  und  die  größere  Mannigfaltigkeit  ihres
Inhaltes  und  durch  die  festere  Begründung  ihres  theoretischen
Tbeiles,  wodurch  sie  in  engere  Verbindung  mit  der  Mathematik
gesetzt  wird,  einen  weit  reicheren  Stoff  für  den  Unterricht  und  eine
vielseitigere  Anregung  für  die  intellektuelle  Ausbildung,  als  die
Chemie,  für  deren  theoretische  Grundlagen  gerade  in  jetziger  Zeit
neue  Wege  versucht  werden  und  deren  sämmtliche  Erscheinungen  sich
aus  einer  kleinen  Anzahl  von  Gesetzen  durch  Wiederholung  derselben
Denkprozesse  herleiten  lassen.  Für  den  Unterricht  in  der  Schule
liegt  der  Werth  der  Chemie  darin,  daß  die  Schüler  an  einem  einfachen
  Stoffe  und  durch  einfache,  leicht  durchsichtige  Versuche  in  das
Verständnis  der  induktiven  Methode  eingeführt  werden;  auf  der
anderen  Seite  ist  aber  weit  mehr  als  im  physikalischen  Unterrichte
die  Gefahr  vorhanden,  daß  die  Schüler  durch  gleichmäßige  Behandlung
  aller  Elemente  und  ihrer  Verbindungen  mit  Lehrstoff  überladen
  und  zu  überwiegend  gedächtnißmäßiger  Aneignung  genöthigt
werden.  Darum  ist  gerade  auf  diesem  Gebiete  vorsichtige  Auswahl
des  Lehrstoffes  dringend  geboten;  wenn  aber  diese  Vorsicht  beobachtet
  wird,  kann  das  Ziel  des  Unterrichtes,  Bekanntschaft  mit  den
        <pb n="37" />
        38
wichtigeren  Elementen  und  ihren  Verbindungen  und  Verständnis
der  allgemeinen,  den  Prozessen  zu  Grunde  liegenden  Gesetze  auch
bei  geringerer  Stundenzahl  recht  wohl  erreicht  werden.

c.  Das  Urtheil  über  die  praktischen  Arbeiten  der  Schüler  im
Laboratorium  lautet  auch  von  Seiten  der  Fachmänner  noch  sehr
verschieden.  Während  die  einen  auf  diese  praktischen  Uebungen  im
Anschlusse  an  den  Unterricht  großen  Werth  legen,  sehen  andere  darin
nur  nutzlose  Spielerei,  welche  noch  dazu  zur  Ueberschätzung  des  eigenen
  Wissens  führe.  Daß  die  praktischen  Uebungen  in  solche  Spielereien
  ausarten  können,  ist  unzweifelhaft,  aber  ebenso  gewiß  andererseits,
  daß  bei  zweckmäßiger  Leitung  eine  im  Laboratorium  im  Anschlusse
  an  den  Unterricht  ausgeführte  leichtere  Arbeit  denselben  pädagogischen
  Werth  hat,  wie  die  Lösung  einer  mathematischen  Aufgabe.
Es  liegt  darnach  weder  Grund  vor,  diese  Uebungen  vom  Unterrichte
geradezu  auszuschließen,  noch  auch  dieselben  von  allen  Schülern  zu
fordern.  Die  Schule  wird  denjenigen,  welche  Interesse  dafür  haben,
die  Gelegenheit  dazu  bieten,  sie  wird  aber  in  den  oberen  Klassen,
in  welchen  diese  Arbeiten  allein  möglich  sind,  die  allgemeinen  Forderungen
  auf  das  Nothwendigste  beschränken  müssen,  um  der  indiiduellen
  Neigung  einen  gewissen  Spielraum  zu  lassen.

Zu  12.

Im  Freihandzeichnen  ist  das  Zeichnen  nach  Vorlegeblättern
möglichst  auf  Flachornamente  zu  beschränken  und  auf  Veränderum
des  Maßstabes  Rücksicht  zu  nehmen.  Das  Messen  am  Modell  um
jede  Benutzung  mechanischer  Hilfsmittel,  wie  Zirkel  und  Lineal,  ist
beim  Freihandzeichnen  gänzlich  zu  vermeiden.  Für  das  Körperzeichnen
  ist  der  Einzelunterricht  anzustreben.

Der  Stoff  des  Unterrichtes  vertheilt  sich  in  folgender  Weise.
Für  die  beiden  unteren  Klassen:  Zeichnen  ebener  geradliniger  und
krummliniger  Gebilde  nach  Vorzeichnung  des  Lehrers  an  der  Schul—
tafel  und  nach  gedruckten  Wandtafeln.  —  In  den  folgenden  Klassen:
Zeichnen  nach  einfachen  und  schwierigeren  Holzmodellen  und  Geräthen
im  Umrisse.  Erst  wenn  im  Umrißzeichnen  Sicherheit  erzielt  worden
ist,  wird  die  Wiedergabe  von  Licht  und  Schatten  an  einfachen  Gipsmodellen
  geübt  und  werden  weiter  plastische  Ornamente  nach  Gipsabgüssen,
  auch  lebende  Pflanzen  nach  der  Natur  im  Umrisse  oder  mit
einfacher  Schattirung  dargestellt.  —  Bei  dem  Zeichnen  ist  vorzugsweise
  auf  die  Verwendung  des  Bleistiftes  zu  halten;  auf  der  oberen
Stufe  wird  auch  die  Anwendung  der  Feder  empfohlen.

Sind  für  das  Freihandzeichnen  4  Stunden  verfügbar,  so  tritt
hinzu:  Farbige  Darstellung  von  Flächenverzierungen,  Zeichnen  nach
kunstgewerblichen  Gegenständen  und  Uebung  im  Stizziren  nach
Ornamenten.  —

Im  Linearzeichnen:  Uebung  im  Gebrauche  von  Zirkel,  Lineal
        <pb n="38" />
        39

und  Reißfeder  an  Flächenmustern,  Kreistheilungen  und  anderen
geradlinigen  und  krummlinigen  geometrischen  Gebilden  zum  Zwecke
sauberer  und  exakter  Darstellung.  —  Den  Elementen  der  darstellenden
  Geometrie  muß,  um  die  Anschauungskraft  der  Schüler  zu  üben,
geometrische  Aufnahme  und  Darstellung  einfacher  Modelle  voraufgehen.

Sind  für  das  Linearzeichnen  in  den  Oberklassen  4  Stunden
verfügbar,  so  find  die  einfachen  Aufgaben  der  darstellenden  Geometrie,
  der  Perspektive  und  Schattenlehre,  sowie  deren  Anwendung
auf  die  Darstellung  wirklicher  Gegenstände  (Maschinen=  und  Archi—
tekturtheile)  zu  üben.  —

C.  Lehrplan  für  die  Realprogyymnasien

(die  bisherigen  höheren  Bürgerschulen  nach  der  Unterrichtsordnung
von  1859).

Die  Realprogymnasien  stehen  zu  den  Realgymnasien  in  demselben
  Verhältnisse,  wie  die  Progymnasien  zu  den  Gymnasien.

An  denjenigen  Anstalten,  an  welchen  ein  Realgymnasium  oder
ein  Realprogymnasium  mit  einem  Gymnasium  oder  Progymnasium
verbunden  ist,  gilt  für  die  drei  untersten  Klassen  der  Lehrplan  des
Gymnasiums.

D.  Lehrplan  für  die  Realschulen
(die  bisherigen  lateinlosen  Realschulen  II.  Ordnnng  von  siebenjähriger
  Lehrdauer).
Die  Realschulen  stehen  zu  den  Ober-Realschulen  im  Wesentlichen
  in  dem  gleichen  Verhältnisse,  wie  die  Progymnasien  zu  den
Gymnasien.  Vergl.  jedoch  die  betreffende  Prüfungsordnung.
        <pb n="39" />
        III.
vehrplan  der  höheren  Bürgerschulen.

1.  Zahl  der  Lehrstunden  in  den  #ihelnen  Alassen  und  Unkerrichtsgegenständen

VI  V  Sa.
Ehisttiche  3Nelisonolehr:  *ie  13
W  U  21
Praneh  —n—m—m—-  oBl
—...ö.  is
2  und  ogtaphie  3  22
—2  und  uu  Mothemoti  1½  29
Noturbeschreibung  2  13
Neurle  s
-«--.p·--"-".««Hv.«s».s«å
Zeichnen  2  12
Summe?

Für  die  aus  den  vormaligen  Gewerbeschulen  heworgegangenen
böberen  Börgerschulen  gilt  der  vorstehende  Lehrplan.  Bel  einzelnen

Gemerha#u#s.
ist  Kan#host,  in  jeder  der  vier  oberen  Klassen  für  die  Schhler,  deren
i  16  ersorderl,  noch  zwei  Eiwwkatie  Zeichenstunden  einzurichten.
des  Unterrichtes  im  Turnen  und  Singen  hoben  die  für
Leltan  ½—  karzuncencen  Bestimmungen  bsoc  für  die  höderen  Bürgerschulen
Geltung.
        <pb n="40" />
        41

2.  Lehraufgabe  in  den  einzelnen  Unterrichtsgegenständen  der
höheren  Bürgerschulen.
1.  Christliche  Religionslehre.
A.  Für  Schüler  evangelischer  Konfession.
Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung  dienenden
  Bibelsprüchen.  Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung
einer  mäßigen  Zahl  bedeutender  Kirchenlieder.  Bekanntschaft  mit  dem
Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,  besonders  des  Neuen  Testamentes.

Hauptpunkte  der  Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft  mit  den
wichtigsten  Daten  der  Reformationsgeschichte.

B.  Für  Schüler  katholischer  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung
dienenden  Stellen  aus  der  heiligen  Schrift  und  der  Tradition.
Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung  einiger  bedeutender  Kirchenhymnen.
  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,
besonders  des  Neuen  Testamentes.  Hauptpunkte  der  Glaubens=  und
Sittenlehre.  Kenntnis  der  epochemachenden  Ereignisse  der  Kirchengeschichte.


zeschich  2.  Deutsch.

Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Gesetzen  der  Formenlehre
und  Syntax  der  deutschen  Sprache;  Einführung  in  das  Verständnis
  einzelner  Werke  der  klassischen  Litteratur;  im  Anschlusse  daran
Mittheilungen  über  die  Hauptdaten  aus  dem  Leben  der  einzelnen
Dichter,  sowie  Belehrungen  über  die  verschiedenen  Dichtungsarten
und  Dichtungsformen.  Einprägung  zweckmäßig  ausgewählter  Gedichte
  und  Dichterstellen.  Uebungen  im  korrekten  mündlichen  und
schriftlichen  Gebrauche  der  Mutterforache  und  im  Disponiren  leichter
Aufgaben.

3.  Französisch  und  Englisch.

Anleitung  zur  richtigen  Aussprache:  Fertigkeit  im  Lesen.  Einübung
  der  Formenlehre  und  der  Hauptregeln  der  Syntax.  Aneignung
  eines  für  die  Schullektüre  ausreichenden  Wortschatzes.  Uebungen
  im  Nachschreiben  eines  französischen  oder  englischen  Textes.  Lektüre
leichterer  Prosa,  besonders  historischer  und  beschreibender,  sowie
leichter  poetischer  Stücke.

4.  Geschichte.

Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Ereignissen  der  griechischen  und
römischen  Geschichte,  genauere  Kenntnis  der  vaterländischen  Geschichte,
besonders  vom  Zeitalter  der  Reformation  an.
        <pb n="41" />
        42

5.  Geographie.

Elemente  der  mathematischen  Geographie;  Kenntnis  der  wich—
tigsten  topischen  Verhältnisse  der  Erdoberfläche  und  ihrer  jetzigen
politischen  Eintheilung;  eingehendere  Kenntnis  von  Mittel-Europa.

6.  Rechnen  und  Mathematik.

Sicherheit  und  Gewandtheit  im  Rechnen  mit  bestimmten  Zahlen
und  in  dessen  Anwendungen  auf  die  gewöhnlichen  Verhältnisse  des
bürgerlichen  Lebens.  Allgemeine  Arithmetik  bis  zur  Kenntnis  der
Logarithmen  und  Progressionen;  Algebra  bis  zu  leichten  Gleichungen
vom  zweiten  Grade.  Grundlehren  der  ebenen  und  körperlichen  Geometrie;
  die  ersten  Elemente  der  ebenen  Trigonometrie.

7.  Naturbeschreibung.

Anleitung  zur  Beobachtung  und  Beschreibung  einzelner  Pflanzen;
Kenntnis  der  wichtigeren  Pflanzenfamilien  und  der  bekanntesten  Erscheinungen
  aus  dem  Leben  der  Pflanze.

Anleitung  zur  Beobachtung  und  Beschreibung  von  Vertretern  der
einzelnen  Klassen  der  Thierwelt;  Kenntnis  der  wichtigeren  Ordnungen
  der  Wirbelthiere  und  Insekten.  Bekanntschaft  mit  dem  Bau
des  menschlichen  Körpers.

Kenntnis  der  einfachsten  Krystallformen,  sowie  einzelner  besonders
  wichtiger  Mineralien.

8.  Naturlehre.

Eine  durch  Experimente  vermittelte  Kenntnis  der  allgemeinen
Eigenschaften  der  Körper,  der  Grundlehren  des  Gleichgewichtes  und
der  Bewegung,  der  Elektrizität,  des  Magnetismus  und  der  Wärme,

sowie  der  einfachsten  optischen  und  akustischen  Gesetze;  ferner  der
bekanntesten  chemischen  Elemente  und  ihrer  hauptsächlichsten  Verbindungen.


9.  Zeichnen.

Uebung  des  Blickes  und  des  Augenmaßes,  Sicherheit  der  Hand.
Fertigkeit  im  Zeichnen  von  Flachornamenten  und  der  Darstellung
einfacher  Körper  und  Geräthe  nach  der  Natur  im  Umrisse;  Wiedergabe
  einfacher  plastischer  Ornamente  mit  leichten  Schattenangaben.

Uebung  in  der  Handhabung  von  Lineal,  Zirkel  und  Reißfeder.

3.  Erläuterungen  zu  dem  Lehrplane  für  die  höheren
Gürgerschulen.

Zu  1  A.  und  B.

Durch  den  Religionsunterricht  soll  dem  Schüler  ein  solches
Maß  von  Wissen  vermittelt  werden,  daß  er  mit  den  Hauptlehren
seiner  eigenen  Konfession  bekannt  ist  und  für  deren  Stellung  zu
        <pb n="42" />
        43

den  anderen  Konfessionen  und  für  religiöse  Fragen  der  Gegenwart
ein  Verständnis  gewinnt.  Jede  Ueberbürdung  des  Gedächtnisses
mit  Lehrstoff  muß  von  dem  Unterrichte  fern  gehalten  werden.

Zu  2.

a.  In  Betreff  des  grammatischen  Unterrichtes  in  der  deutschen
Sprache  gelten  im  Wesentlichen  die  Bemerkungen,  welche  zu  dem
Lehrplane  der  Gymnasien  gegeben  sind.

b.  Der  Stoff  zur  Lektüre  ist  einem  Lesebuche  zu  entnehmen,
welches  für  jede  Stufe  eine  geeignete  Auswahl  von  prosaischen  und
poetischen  Stücken  enthält.  Die  poetische  Lektüre  umfaßt  vorwiegend
leichtere  epische  und  lyrische  Dichtungen;  auf  der  obersten  Stufe
kommt  dazu  die  Lektüre  eines  leichteren  Dramas.  An  die  Lektüre
der  einzelnen  Stücke  werden  in  den  oberen  Klassen  Mittheilungen
über  die  Lebensverhältnisse  und  Werke  der  Verfasser  angeschlossen,
soweit  sie  dem  jugendlichen  Alter  verständlich  sind.  Ferner  sind
damit  Belehrungen  über  die  betreffenden  Dichtungsarten  und  Dich—
tungsformen  zu  verbinden  und  in  der  ersten  Klasse  übersichtlich  zusammenzufassen.


c.  Die  prosaische  Lektüre  muß  zur  Bereicherung  des  Wortschatzes,
  zur  Förderung  stilistischer  Fertigkeit  und  zur  Erweiterung
des  Gedankenkreises  der  Schüler  dienen;  insbesondere  müssen  in
den  oberen  Klassen  die  Schüler  angeleitet  werden,  die  einem  kleine—
ren  Ganzen  zu  Grunde  liegende  Anordnung  der  Gedanken  aufzufinden
  und  die  Disposition  zu  einem  leichten  Thema  zu  entwerfen.

Zu  3.

a.  Die  Uebungen  in  den  beiden  fremden  Sprachen,  haben  Richtigkeit
  der  Aussprache,  Geläufigkeit  im  Lesen,  Erwerbung  eines  ausreichenden
  Wortschatzes  und  Sicherheit  in  der  Grammatik  zu  erzielen.
In  letzterer  Beziehung  ist  die  Auswahl  aus  der  unregelmäßigen
Formenlehre  und  der  Syntax  auf  die  wichtigeren  Formen  und  Regeln
  zu  beschränken.  Die  Lektüre  ist  vorwiegend  der  historischen  und
beschreibenden  Prosa  zu  entnehmen;  im  Französischen  kann  auf  der
obersten  Stufe  ein  leicht  verständliches  Drama  gelesen  werden.

b.  Bei  dem  Unterrichte  in  den  beiden  fremden  Sprachen  ist
besondere  Rücksicht  auf  solche  Uebungen  zu  nehmen,  durch  welche
die  Schüler  befähigt  werden,  das  in  der  fremden  Sprache  Mitgetheilte
richtig  aufzufassen.  Zu  diesem  Zwecke  empfiehlt  es  sich,  daß  (im  Französischen
  etwa  von  der  vierten  Klasse  an,  im  Englischen  in  der  ersten
Klasse)  abwechselnd  mit  den  Extemporalien  Diktate  in  der  fremden
Sprache  von  den  Schülern  niederzuschreiben  sind,  welche  sodann
vom  Lehrer  korrigirt  werden  (vgl.  Erläuterungen  zu  dem  Lehrplane
der  Gymnasien  5,  b).  Uebungen  im  mündlichen  Gebrauche  der
Sprache  können  nur  in  sehr  beschränktem  Umfange  betrieben  werden
        <pb n="43" />
        und  werden  nur  in  der  Wiedergabe  von  Gelesenem  bestehen;  sie
dürfen  nicht  an  den  grammatischen  Unterricht  angeschlossen  werden,
weil  dadurch  die  Schärfe  der  Auffassung  grammatischer  Verhältnisse
Abbruch  erfährt.  Die  Uebungen  können  auf  eine  der  beiden  frem—
den  Sprachen  beschränkt  werden,  deren  Wahl  von  den  lokalen  Ver—
hältnissen  abhängt.

Zu  4.

In  dem  geschichtlichen  Unterrichte  wird  ein  Jahr  auf  die  Er—
zählung  der  wichtigsten  Ereignisse  aus  der  griechischen  und  römischen
Geschichte  verwendet;  die  übrige  Zeit  kommt  auf  die  vaterländische
Geschichte,  welcher  die  epochemachenden  Ereignisse  aus  der  Welt—
geschichte  einzuflechten  sind.  Die  einzelnen  Perioden  sind  nicht  mit
gleicher  Ausführlichkeit  zu  behandeln;  der  Zeit  von  der  Reformation
ab  gebührt  eine  größere  Berücksichtigung  als  der  Zeit  des  Mittelalters.
  Das  deutsche  Lesebuch  ist  zur  Unterstützung  des  Geschichtsunterrichtes
  zu  verwenden,  insbesondere  ist  auf  der  unteren  Stufe
dadurch  die  Bekanntschaft  mit  den  wichtigsten  Sagen  zu  vermitteln.

Zu  5.

Für  den  geographischen  Unterricht  gelten  dieselben  Bemerkungen
wie  zu  dem  Lehrplane  der  übrigen  höheren  Schulen.

Zu  6.

a.  Ueber  den  Unterricht  im  Rechnen  gelten  dieselben  Bemerkungen
  wie  zu  dem  Lehrplane  der  Realanstalten.  Die  Anzahl  der
Lehrstunden  in  Quinta  ist  in  Vergleich  zu  der  in  Sexta  um  eine
erhöht,  um  dem  vorbereitenden  geometrischen  Unterrichte  Raum  zu
verschaffen.

b.  Das  Pensum  des  mathematischen  Unterrichtes  läßt  sich  nur
in  der  Arithmetik  und  Algebra  auf  die  Weise  festsetzen,  daß  das
Pensum  für  die  oberen  Klassen  der  Realanstalten  weggelassen  wird.
Die  Bekanntschaft  mit  der  Lehre  von  den  Logarithmen  und  den
Progressionen  bildet  einen  zweckmäßigen  Abschluß,  ebenso  in  der  Algebra
  die  Auflösung  von  leichten  Aufgaben  des  zweiten  Grades.

Dagegen  ist  es  nicht  möglich,  in  der  Geometrie  auf  ähnliche  Weise
durch  Ausschluß  der  Trigonometrie  und  Stereometrie  das  Lehrziel  zu
bestimmen,  da  die  Hauptsätze  dieser  beiden  Zweige  schon  aus  praktischen
  Rücksichten  nicht  wohl  entbehrt  werden  können.  Die  Zeit
dafür  kann  nur  dadurch  gewonnen  werden,  daß  die  Planimetrie  auf
die  für  das  System  unentbehrlichen  Sätze  beschränkt  wird.  In  der
ebenen  Trigonometrie  find  nur  die  Formeln  einzuüben,  welche  sich
auf  die  Funktionen  eines  Winkels  beziehen  und  welche  zur  Auflösung
  der  Dreiecke  unbedingt  erforderlich  sind;  es  sind  mithin  alle
Formeln  für  zusammengesetzte  Winkel  und  für  die  Summen  der
Funktionen  vom  Unterrichte  auszuschließen.  Aus  der  Stereometrie
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        sind  die  wichtigsten  Sätze  über  die  Lage  der  Linien  und  Ebenen
im  Raume  zum  Verständnisse  der  Schüler  zu  bringen,  um  dadurch
auch  das  Projektionszeichnen  zu  unterstützen,  und  außerdem  sind  die
einfacheren  Formeln  zur  Körperberechnung  zu  entwickeln.

Zu  7.

Hinsichtlich  des  Unterrichtes  in  der  Naturgeschichte  gilt  in  der
Hauptsache  dasselbe  wie  für  Realanstalten.

Zu  8.

Es  ist  nicht  zwischen  Physik  und  Chemie  unterschieden  worden,
um  schon  durch  den  Namen  den  elementaren  Charakter  des  Unter—
richtes  zu  bezeichnen  und  auf  die  enge  Verbindung  beider  Zweige
hinzuweisen.  Der  Unterricht  muß  einen  experimentellen  Charakter
tragen,  auch  in  der  Physik  ist  von  mathematischer  Begründung
durchweg  abzusehen.  Wenn  es  sich  in  den  verschiedenen  Zweigen
nur  um  die  einfachsten  Erscheinungen  und  Gesetze  handeln  kann,  so
ist  diese  Beschränkung  hinsichtlich  der  Optik  und  Akustik,  als  der
schwierigsten  Theile,  noch  besonders  hervorgehoben.

Zu  9.

Für  das  Freihandzeichnen  gelten  die  allgemeinen  Bemerkungen
  unter  II.  A.  und  B.  Der  Stoff  vertheilt  sich  auf  die  einzelnen
  Klassen  wie  bei  den  Realschulen;  auf  der  obersten  Stufe  wird,
wenn  Sicherheit  im  Umrißzeichnen  erzielt  ist,  die  Wiedergabe  von
Licht  und  Schatten  an  einfachen  Gipsmodellen  geübt.

Sind  für  das  Freihandzeichnen  in  den  oberen  Klassen  4  Stunden
  verfügbar,  so  erweitert  #ch  der  Unterricht  auf  das  Zeichnen  von
ornamentalen  Gipsabgüssen  und  lebenden  Pflanzen.

Im  Linearzeichnen:  Uebung  im  Gebrauche  von  Zirkel,  Lineal
  und  Reißfeder  an  Flächenmustern,  Kreistheilungen  und  anderen
geradlinigen  und  krummlinigen  Gebilden  zum  Zwecke  sauberer  und
erakter  Darstellung.

Sind  für  das  Linearzeichnen  in  den  oberen  Klassen  2—4  Stunden
  verfügbar,  so  treten  hinzu:  Aufnahme  und  Zeichnung  einfacher
Modelle  nach  Maß;  die  Elemente  der  darstellenden  Geometrie.
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        Druck  von  J.  F.  Starcke  in  Berlin.
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