— 116 — 877. Aivessiren oder Abwaägen des Nodengefälls. Bei der Ziehung von Gräben, beim Bau von dauernden Wegen in den Revieren 2c. kommt der Forstmann öfter in die Lage, das Gefäll des Bodens ermitteln zu müssen. Zunächst muß man die ab- zuwägende Linie durch fortlaufende nummerirte Pfähle in gleichlange Stationen eintheilen. Neben die Stationspfähle schlägt man über dem Boden kleine Pfähle ein, die alle gleich hoch über dem Boden hervor- ragen und untersucht dann durch Horizontalvisiren, um wieviel von je 2 Pfählen der eine höher im Terrain steht als der andere; aus der Schlußberechnung aller Stationshöhenunterschiede findet man den Höhen- unterschied des Anfangs= und Endpunktes der zu nivellirenden Linie. Bei kürzeren Linien sind natürlich keine Stationen nöthig. 5 Da die genaue Beschreibung des Verfahrens zu viel Raum er- fordern würde, so sei nur soviel erwähnt, daß zwischen je zwei Stations= punkten ein Nivellirinstrument zum Horizontalvisiren (Kanalwage, Setz- wage, Libellenfernrohr rc#.) in genau wagerechter Richtung, auf den Pflöcken der Stationen eine mit Meter= und Centimetereintheilung ver- sehene sogenannte Nivellirlatte genau senkrecht aufgestellt wird und man nun die Latten anvisirt und den anvisirten Punkt auf der Latte durch einen beweglichen Schieber, dessen Auf= und Abwärtsschieben man dem Gehilfen durch Handzeichen angiebt, festlegt. Bei Fernrohrinstrumenten kann man mittelst des Fadenkreuzes in denselben sofort den Punkt auf der Latte selbst ablesen. Hat man z. B. die Höhe des Visirpunktes der Latte in A 2,75 m gefunden (siehe Figur 72), so läßt man in derselben Weise die Latte in b aufstellen, visirt und findet die Höhe des Punktes in b — 0,24 m; der Höhenunterschied der Punkte A und b würde — « 2,75—0,24-2,51moderdasGe- FVUHA fällvonbnachA-2,51mbe- tragen. Da man immer in der Mitte der ersten Station anfängt und stets rückwärts und vorwärts visiren muß, so nennt man die Lattenhöhen, die nach dem Anfangspunkt der Messung liegen, die hinteren, die entgegengesetzten die vorderen Lattenhöhen, das Schluß- resultat, d. h. den Höhenunterschied vom Anfangs= und Endpunkt er- 4