— 211 — Nutzholzmasse liefert. Es ist dies der etwa 1—2 m weite Dreiecks- und Quadratverband mit Einzelpflanzen. Der Dreiecksverband ist vorzuziehen, weil er am schnellsten einen Schluß bewirkt, den gleichmäßigsten Nahrungs= und Wachsraum ver- schafft und durch frühzeitigste Reinigung der Stämme den hbchsten Nutzwerth liefert, auch bei gleicher Pflanzweite die verhältnißmäßig größte Stammzahl auf den Hektar bringt. Der Quadratverband hat den Vortheil der bei weitem größeren Leichtigkeit und Bequemlichkeit der Anlage, liefert jedoch pro Hektar 15% weniger Pflanzen als der gleiche Dreiecksverband. b. Man legt Gewicht auf reichliche Vornutzungen. In diesem Falle ist nach Obigem der Dreiecksverband der vortheilhafteste, auch ein enger Verband zu wählen, weil man dann mehr Durch- forstungserträge gewinnt. Die reichlichsten Vornutzungen liefert jedoch die Saat, nach ihr erst der engere Verband. c. Man hat auf Nebennutzungen Rücksicht zu nehmen. Hier ist die Reihenpflanzung, und zwar je nach der gewünschten Aus- dehnung der Nebennutzung mit geringerer oder größerer Entfernung. der Reihen am Platze. Sie bietet zwischen den Reihen auf die längste Zeit Acker-, Gras= und Weidenutzung. Die weitesten Verbände nimmt man bei der Bepflanzung von Weideplätzen und Wegen; eine dauernde Weide gestattet eine Heister- pflanzung von 7—10 m Verband, eine vorübergehende von 3m Ver- band, Alleebäume setzt man 4—10 m entfernt. Der weitere Verband von 3 m und mehr empfiehlt sich, wie wir früher gesehen haben, für den Niederwald, zur Oberholzerziehung im Mittelwalde, zur Untermischung verschiedener Holzarten, indem man die langsamwüchsigeren in weitem Reihenverband zuerst kultivirt, endlich, wenn man ein Bodenschutzholz vorübergehend vorher, resp. gleichzeitig einmischt. 2. Die Mittel, die zu Gebote stehen. Hat man ungeübte oder ungeschickte Arbeiter oder unzuverlässiges Aufsichtspersonal, so ist man öfter gezwungen, die in der Anlage ein- fachere Reihen-, resp. Quadratpflanzung anzulegen, wo die Dreiecks- pflanzung besser wäre. Das jüngere oder ältere Pflanzmaterial bestimmt gebieterisch die 14*