— 367 — Holz zu Kulturzwecken, zu Bauten, Wegebesserungen 2c., hat der Förster aufzumessen und in sein Nummerbuch mit einer entsprechenden Notiz versehen einzutragen, ebenso unbedeutende Bruch- und Frevel— hölzer, deren schleunige Verwerthung bei Gefahr im Verzuge ihm über— lassen bleibt. h. Transport des Holzes. 8 267. 1. Zu Tande. Meistens wird das Holz, wie es in den Schlägen liegt, verkauft und abgegeben, seltener wird es auf große an bedeutenden Verkehrs- straßen liegende Holzhöfe oder Ablagen gerückt?) und hier verkauft. Um nun eine Wegschaffung des Holzes in bequemer Weise zu ermög- lichen, hat der Waldbesitzer Abfuhrwege im Walde anzulegen und zu unterhalten, welche mit den größeren Verkehrsstraßen in Verbindung stehen, die für den weiteren Transport sorgen. Die Möglichkeit, das Holz bequem aus dem Walde schaffen zu können, hat den größten Einfluß auf die Holzpreise und sind diese, selbst bei geringerer Güte des Holzes, meist da die höchsten, wo die besten Abfuhrwege vorhanden sind. Aus diesem Grunde müssen die Forstbeamten auf Anlage und Ausbesserung ihrer Wege außerordentliche Sorgfalt verwenden und muß der Förster, sobald er Mängel auf Wegen, Brücken, Ueber- fahrten 2c. bemerkt, die in seinem Reviere oder in der Nachbarschaft liegen, ohne Säumen sofort Meldung machen, oder dieselben, falls die Abfuhr ganz stockt, selbstständig fortschaffen; ist Gefahr mit dem ferneren Passiren der Brücken oder der Wege verbunden, so sind dieselben an Stellen, wo noch ein Ausbiegen möglich ist, zu sperren. g 268. Bau und Erhaltung von Wegen. Die Wege, mit denen der Forstmann zu thun hat, dienen haupt— sächlich zum Holztransport, also zum Transport großer und schwerer *) Sehr vortheilhaft scheint nach bisherigen, allerdings erst kurzen Er- fahrungen das Rücken der Hölzer mittelst der transportablen Waldeisenbahnen, System Spalding, zu sein, auf welchen große Lasten mit Pferden leicht und sicher bewegt werden.