— 373 — 8 272. 3. Wasserbau. Da alles Holz, was zum Wasserbau verwendet wird, eine große Dauer haben muß, so verwendet man zu den Pfeilern und Pfählen beim Brückenbau, bei Wassermühlen, bei Uferbauten ꝛc., wenn es möglich ist, Eichenholz oder harzreiches Lärchen- und Kiefernholz; wo das nicht zu haben ist, greift man auch wohl zum Fichtenholz. Bei Uferbefestigungen gebraucht man Faschinen, wozu man alle schnellwach- senden 5—10jährigen Holz= und Straucharten, wie man sie im Nieder- wald oder als Unterholz im Mittelwalde, auch als abkömmliches Bodenschutzholz findet oder dazu erzogen hat, verwenden kann. Obenan stehen als Faschinenholz einige Weidenarten: Salix fragilis, S. alba, S. rubra 2c., ferner die Rhamnus-, Viburnum-, Evonymus-, Loni- cera-, Ligustrum-, Berberis-Arten, Hasel, Pappel, Schwarz= und Weißdorn, Erle, Fichte 2c. 2c. Das Faschinenholz wird kurz vor Laubausbruch gehauen. b. Nutzholz. § 273. 1. Handwerkerholz. Stellmacherholz. Der Stellmacher oder Wagner verarbeitet vorzüglich Eichen, Ulmen, Buchen, Hainbuchen, Eschen, Ahorn, Birken und Nadelholz. Die Felgen, aus denen der Kranz der Wagenräder zusammengesetzt wird, werden meistens aus Buchenholz gefertigt, da dieses am be- quemsten zu beschaffen ist; am besten eignet sich jedoch Ulmenholz und dann Akazie, Esche, Hainbuche und Birke. Da von den Scheiten, aus denen die Felgen so ausgehauen werden, daß ihre Seitenflächen in der Richtung des Jahresringes verlaufen, Kern und Splint getrennt werden, so müssen die Scheite stark genug ausgehalten werden, auch gut spalt- bar sein. Holz, was nur im Splint und Kern fehlerhaft oder etwas anbrüchig ist, giebt oft noch taugliches Felgenholz; da die gewöhnliche Felgenlänge zwischen 63 un 75 cm schwankt, so müssen die Nutzscheite entweder diese beiden Längen einfach oder doppelt haben. Die Speichen werden aus gutspaltigem Eichen-, Eschen= oder Akazienklobenholz 45—80 cm lang gerissen. Die Nabe wird meist aus Stammabschnitten von Eichen, aber auch von Ulme, Esche, Ahorn und