durch die Verwesung der entnommenen Streu sich gebildet hätte, ent— zogen wird. In allen den Fällen, wo der Boden durch Streuentnahme ge— schwächt wird oder dem Walde irgend ein Schaden aus derselben er- wächst, soll der Waldbesitzer dieselbe freiwillig nie gestatten, sondern da, wo sie als Berechtigung noch geduldet wird, selbst mit bedeutenden Opfern abzuschaffen trachten. Das Nähere darüber siehe im Forstschutz § 234. Ist die Streuabgabe nicht zu umgehen, so soll man sie wenigstens so unschädlich wie möglich machen, indem man Folgendes dabei zu beobachten hat: 1. Man giebt die im Walde entbehrlichste Streuart ab. Am entbehrlichsten ist das Laub von Wegen, Gestellen, Gräben und allen solchen Plätzen, die keine Bodenproduktion haben sollen (sog. „Rechstreu"). Ist diese Streu verbraucht, so kann man wohl das Laub aus den Beständen nehmen, wo es sich in Löchern und allerlei Vertiefungen sehr hoch angesammelt hat, falls es nicht durchaus noth- wendig wird, um magere hochliegende Bodenpartieen desselben Be- standes, angrenzender Bestände oder Kulturflächen damit zu düngen. In zweiter Linie werden die Kulturflächen angewiesen, um die darauf wuchernden Forstunkräuter, zuerst die schädlichsten — Haide, Beerkräuter, Besenpfriem 2c., zu nutzen; die eigentliche Bodendecke — Moos, Gras, Humus 2c. — darf jedoch nur in besonderen Fällen angegriffen werden. Solche Unkräuter werden am besten abgemäht, weshalb man diese Art Streunutzung wohl auch Mähstreu nennt. Auf steilere Hänge darf sie jedoch nie ausgedehnt werden. Schließlich kann man auch noch die besseren Schläge zur sog. Aststreu anweisen, wodurch die kleinen Aestchen und Zweige, besonders der Nadelhölzer genutzt werden. 2. Man giebt sie nur aus ausgewählten Theilen des Waldes ab. Die fruchtbareren und besseren Bodenpartieen werden in allen den Fällen, wo eine Streuabgabe aus den Beständen selbst nöthig werden sollte, zuerst angewiesen, namentlich recht frische Tief- lagen, feuchte und nasse Orte, Schluchten und zu dichte Moospolster, die oft dadurch schaden, daß sie die Atmosphärilien und die Humus- bildung aus den Waldabfällen abhalten, auch die Wurzelathmung hindern. Unter keinen Umständen darf die Streu genutzt werden von dem Winde und der Aushagerung preisgegebenen Standorten wie Freilagen auf Kuppen, Gebirgsrücken, steilen Hängen, von armem