— 394 — Einrichtung der preußischen Staatsforsten. 290. Die Staatsforsten ressortiren von dem Ministerium für Land- wirthschaft, Domainen und Forsten und umfassen eine Gesammtfläche von 8124521 ha oder 234% der Gesammtfläche von Preußen. Unter der oberen Leitung des Ministers werden die Geschäfte betrieben: a. der Centraldirektion: von der Abtheilung (III) für Forsten im Ministerio durch den Oberlandforstmeister und die Land- forstmeister (4). b. der Lokaldirektion, Inspektion und Controle: von den Bezirksregierungen und zwar der Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten durch die Oberforstmeister Und Forstmeister. c. der eigentlichen Administration: durch die Oberförster und hinsichtlich der Geld-Einnahme und -Ausgabe durch die Forstkassenrendanten. d. des Forstschutzes und der speciellen Aufsichtsführung über die Waldarbeiten: durch die Forstschutzbeamten (Revierförster, Hegemeister, Förster, Waldwärter, Forstaufseher und Hilfsjäger). Die Forstbeamten haben nach dem Uniformsreglement vom 29. De- cember 1868 im Dienste folgende Uniform zu tragen: im Walde die „Walduniform“ bei allen dienstlichen Verrich- tungen, welche aus einem Ueberrock von grau-grün melirtem Tuch mit 2 Brustklappen, 2 Reihen von je 6 broncirten Knöpfen, grünem Kragen mit hinten joppenartigem Schnitt besteht. Die Rangabstufungen sind bezeichnet wie folgt: A. Kragen von grünem Tuch, Brustklappen im Innern von gleichem Tuch wie der Rock, Hirschfänger mit Messer, Griff von Hirschhorn ohne Bügel mit gelbem Beschlag, schwarzer Scheide, durch den Rock gesteckt. Ohne Portepee (auch für ehemalige Feld- webel, Oberjäger 2c.). a. Achselabzeichen bestehen aus zwei Streifen gerade neben ein- ander von 6 mm breiter jagdgrüner Plattschnur: Waldwärter, Hilfsjäger und Forstaufseher.