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        <title>Leitfaden für das Preußische Jäger- und Förster-Examen.</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Gotthold</forname>
            <surname>Westermeier</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>leitfaden_examen</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
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        Leitfaden

Jäger=  und  Förster-Examen.

Ein  Lehrbuch  für  den  Unterricht

der

Forstlehrlinge  auf  den  Revieren,  der  gelernten  Jäger  bei  den
Sataillonen  und  zum  Selbstunterricht  der  Forstauflseber.

Von

G.  Westermeier,
Königlich  Preußischer  Oberförster  zu  Falkenwalde  bei  Stettin.

Mit  140  Holzschnitten,  einer  Spurentafel,  3  Zestimmungstabellen  und  7  Reilagen.

Siebente  vermehrte  und  verbesserte  Auflage.

 

Berlin
Verlag  von  Julius  Springer
1891.
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        Alle  Rechte  vorbehalten.
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        Vorwort  zur  7.  Auflage.

Die  vorliegende  7.  Auflage  ist  einer  gründlichen  Durchsicht  unterworfen
  worden.

Unwichtiges  oder  Veraltetes  wurde  gestrichen,  neue  Bereicherungen
der  Wissenschaft  und  Wirthschaft  wurden  aufgenommen,  jedoch  erst
nach  kritischer  Ausscheidung  Alles  dessen,  was  noch  im  Kampf  der
Meinungen  und  Versuche  steht.

Verfasser  hatte  mehr  wie  früher  Gelegenheit,  Urtheile  aus  allen
Schichten  von  Forstbeamten  über  das  Buch  entgegen  Fzu  nehmen,  und
hoffte  auf  diese  Weise,  das  Werk  zu  fördern.  —  Diese  Hoffnung  ist
leider  nur  in  geringerem  Maaße  in  Erfüllung  gegangen,  da  die  Ansichten
  und  Wünsche  sehr  weit  auseinander  gingen,  ja  vielfach  sich
direkt  widersprachen;  was  der  Eine  lobte,  tadelte  der  Andere  und  umgekehrt.
  Aehnlich  ist  es  mit  den  Recensionen  gegangen,  wenn  ich  ja
auch  die  „im  Allgemeinen“  durchweg  sehr  günstigen  Beurtheilungen
gern  anerkenne.

Es  giebt  relativ  nur  sehr  wenige  Forstleute,  Recensenten  und
Kritiker,  die  auf  dem  schwierigen  Gebiete  des  praktischen  Unterrichts
von  Forstlehrlingen  der  niederen  Carriere  gewiegte  Erfahrungen  gesammelt
  haben  und  genau  mit  den  eigenartigen  Anforderungen  desselben
  bekannt  sind.  —

So  mußte  denn  Verfasser  in  der  Hauptsache  seinen  alten  Weg,
den  ihm  langjährige  Erfahrungen  in  der  Ausbildung  junger  Forstleute
—  der  er  sich  immer  und  mit  ganz  besonderer  Liebe  gewidmet  hat  —
vorzeichneten,  weitergehen.  Ganz  verfehlt  kann  derselbe  nicht  sein,  wie
der  Erfolg  des  Buches,  das  in  13  Jahren  7  meist  sehr  starke  Auflagen
  erlebte,  und  die  Examenresultate  seiner  Schüler  erkennen  lassen.

Wenn  einem  Leser  gewisse  Wiederholungen  auffallen  sollten,  so  bemerke
  ich,  daß  dieselben  beabsichtigt  sind,  um  besonders  wichtige  Materien
        <pb n="4" />
        IV

mehr  hervorzuheben;  es  ist  jedoch  meist  versucht,  sie  von  anderen  Gesichtspunkten
  zu  beleuchten,  z.  B.  Forstschädlinge  im  Forstschutze  und
im  Waldbau  2c.

Die  wesentlichsten  Aenderungen  betreffen  die  Naturwissenschaften,
den  Waldbau  und  Forstschutz;  in  ersterem  sind  namentlich  die  Bestimmungen
  von  Thieren  und  Pflanzen  vielfach  noch  schärfer  gefaßt.
Die  §§  118.  119  (Gemischte  Bestände)  sind  hinter  §  175  gesetzt,  wo
sie  wohl  besseres  Verständniß  finden  werden  wie  bei  Beginn  der  Lehre
vom  Waldbau.

Bei  einigen  unserer  wichtigsten  Forstschädlinge  liegen  neue  Erfahrungen
  über  Lebensweise  und  Begegnung  vor  (Spinner,  großer
Rüsselkäfer,  Maikäfer,  Nonne);  die  betr.  Paragraphen  sind  ganz  umgearbeitet.


Um  den  Gebrauch  älterer  Auflagen  neben  der  neuen  Auflage  zu
erleichtern,  seien  die  Paragraphen,  die  eingreifendere  Aenderungen  erfahren
  mußten,  kurz  aufgezählt;  es  sind  die  88  113.  114.  123.  130.
143.  145.  161.  179.  182.  188.  189.  191.  193.  203.  204.  208.
213.  214.  263.  264.

Kleinere  Verbesserungen  finden  sich  fast  auf  jeder  Seite.

Die  Literatur  ist  bis  zum  August  1891  berücksichtigt.

Falkenwalde,  den  29.  August  1891.
Westermeier.
        <pb n="5" />
        V
Verzeichniß  der  benutzten  Werke.

die  mit  einem  Stern  versehenen  Werke  werden  zu  eingehenderem  Studium
besonders  empfohlen.

1.  Raumlehre.

*Waeber:  Lehrbuch  der  Physik.  5.  Auflage.
*Waeber:  Lehrbuch  der  Chemie.  5.  Auflage.

2.  Naturgrschichte.

Altum;:  Forstzoologie.  2.  Auflage.

Leunis:  Analytischer  Leitfaden.  10.  Auflage.

Nördlinger:  Die  deutsche  Forstbotanik.

*vSeubert:  Grundriß  der  Botanik.

*Prantl:  Lehrbuch  der  Botanik  für  Lehranstalten.  6.  Auflage.
Westermeier:  Systematische  Bestimmungstabellen.

3.  Mathematik  und  Meßkunde.

v.  Hallerstein:  Lehrbuch  der  Mathematik.
Baur:  Niedere  Geodäsie.
Forstliche  Rechenaufgaben  von  O.  Grothe.  3.  Auflage.

4.  Standortslehre.

'Grebe:  Gebirgskunde,  Bodenkunde  und  Klimalehre.  4.  Auflage.
G.  Heyer:  Bodenkunde  und  Klimatologie.

5.  Waldbau.

Carl  Heyer:  Waldbau  (3.  Auflage  von  G.  Heyer).

Burkhardt:  Säen  und  Pflanzen  nach  forstlicher  Praxis.  4.  Auflage.
Cotta:  Waldbau.  9.  Auflage.

Ney:  Waldbau.

»v.  Fischbach:  Lehrbuch  der  Forstwissenschaft.  4.  Auflage.

*Pfeil:  Die  deutsche  Holzzucht.

Gayer:  Waldbau.  2.  Auflage.

Grunert:  Forstlehre.  4.  Auflage.

Ebermayer:  Lehren  der  Forstwissenschaft.  3.  Auflage.

Gustav  Heyer:  Verhalten  der  Waldbäume  gegen  ccht  und  Schatten.

6.  Forstschutz.

*Grebe:  Der  Waldschutz  und  die  Waldpflege.  3.  Auflage.
Ratzeburg:  Die  Waldverderber  und  ihre  Feinde.  7.  Auflage  von  Judeich.
*Heß:  Forstschutz.  2.  Auflage.
Berger:  Forst=  und  Jaadschus  in  Deutschland,  bes.  Preußen.
*Oehlschläger  und  Bernhardt:  Die  preußischen  Forst=  und  Jagd-Gesetze

mit  Erläuterungen.  4.  Auflage.
Kohli.  Sammlung  der  preußischen  Forst=  und  Jagd-Gesetze.  2.  Auflage.
Die  preußischen  Jagdpolizeigesetze  von  F.  Kunze.

7.  Forstbenutzung.
*Gayer:  Forstbenutzung.  7.  Auflage.
Stötzer:  Waldwegebau.  2.  Auflage.
8.  Jagdlehre.

*G.  L.  Hartig:  Lehrbuch  für  Jäger.  10.  Auflage.

Regener:  Jagdmethoden  und  Fanggeheimnisse.  6.  Aufl.  von  v.  Schlebrügge.
Diezel:  Erfahrungen  aus  der  Niederjagd.  7.  Auflage.

v.  Nolde:  Jagd  und  Pflege  des  europäischen  Wildes.
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        Inhalts-Perzeichnifß.

Vorbereitender  Spheil.

Einleitung.
2
Begriff  von  Wald  und  Forstt..  ..  ......  1
Bedeutung  der  Wdlbeenrn  .  .  ....  2
Begriff  von  Forstwissenschaft  und  Forstwirthschaft.....  .  .  .  .  ...  3
Eintheilung  der  Forstwissenschafen.  4
Allgemeine  Eintheilung  der  Naturköppbpdernr  5

I.  Grundwissenschaften.
A.  Naturgeschichte.

Allgemeines.
Bedeutung  der  Naturgeschichhtttt  6
Organische  und  unorganische  Körper,  Charakteristik  der  drei  Naturreiche  7
Systeme  der  Naturwissenschaffen.  8

a.  Forstzoologie.

Eintheilung  des  ganzen  Thierreiisssss  .  .  ....  9
Säugethiere.
Allgemenessssssssssssssssssssss.  10
Handflatterer  (Fledermaussseee.  11
Raubthiere  (Marder,  Otter,  Fuchs,  Wildlabe)  ..............  12
Nagethiere  (Hase,  Mäuse,  Wühlmäuse,  Biber  2ch  )  13
Zweihufer  (Hohlhörner,  Hirscheee  ..  14
Vielhufer  (Wildschweine)....  ...  .  .  ..  15
Vögel
Allgemeines  über  die  Vögel..  ......  16
Raubvögel  (Eulen,  Fallkeen  .  ..  17
Singvögel  (Schwalben,  Drosseln  2t)0  18

Schreivögel  (Eisvögel,  Wiedehopf  ꝛc.)J..  ...  .....  19
        <pb n="7" />
        58
Klettervögel  (Kukuk,  Spechte  20
Tauuieeen  21
Hühnervögel  (Fasan-,  Auer-,  Birk-,  Feldhuhn).  22
Laufvögel  (Trappe)...  ..  23
Watvögel  (Wasserhühner,  Schnepfen,  Regenpfeifer  2chh).  24
Schwimmvögel  (Enten,  Gänse,  Schwänegngg  25
Die  übrigen  Klassen  der  Wirbelthirrrererr  26

Insekten.
Allgemeiessss  ....  .  ..  28
Nacktflügler  (Pflanzenwespe  und  Ichneumonen  ꝛc.)..  ...  ...  29
Käfer,  Allgemeinees..  ...  ...  ...  30
Marienkäfer  ꝛc....  ........  31
Bockkäfer,  Borkenkäfer,  Rüsselkäfer,  Maikäfer,  Sandkäfer,  Laufkäfer  2c.  32—35
Schmetterlinge,  Allgemeie:::::  36
Die  Kleinschmetterlinge  (Motten,  Wicklrer  37—38
Spanner  (Frostspanner,  Kiefernspanner  ꝛc.)..  ...  ....  39
Eulen  (Saateule,  Kieferneule)...  ......  ...  40
Spinner  (Kiefernspinner,  Nonne,  Goldafter  ꝛc.)..  ...  ...  41
Holzbohrer  (Weidenbohrer,  Blausieb,  Kiefernschwärmrrn  4
Fliegen  und  Netzflügler  (Libellen,  Florfliegehheegg.  43
Gradflügler  (Heuschrecken,  Grillergnnynynynynyn.  44
Halbflügler  (Blattläuse),...  .......  45
Uebergangsbemerkungen  zum  Pflanzenreich..  ...  .  ...  46
b.  Forstbotanik.
Allgemeiner  Theil.
Begriff  und  Eintheliiinnggagaga  47
Die  Ernährungsorgggeen  48
Die  Wrzkzzen.;  49
Die  Bläüüten  50
Der  Stamm  (Jahresringbildung;  Markstrahlen,  Rinde  ...  51
Die  Fortpflanzungsorgane  (männliche  und  weibliche  und  Zwitterblüthe)  52
Die  verschiedenen  Blüthenformen  (Kätzchen,  Dolde  2ch)  53
Wurzelbrut  und  Stockausscbeg  54
Pflanzensystem  von  ineeeeee  ...  55
Entstehung  und  Wachsthum  der  Holzpflanzen...  ....  .  ...  56
Specieller  Theil.
A.  Laubhölzer.

Botanische  Uebersichtstafel  der  Waldbäume  und  Waldsträucher.  .  ..  .  ..  57

B.  Forstunkräuter.
Bodenanzeigende  Unkräutttrr.  5638
        <pb n="8" />
        VIII

C.  Mathematik.  z8

Einleitung  (Größe,  benannte  und  unbenannte  Zahl)..  .  .  .  .  .  .  .  ..  60
a.  Zahlenlehre  und  Arithmetik.
Allgemeine  Begrifenn:nnn:  61
Die  vier  Species  der  gemeinen  Brüächellll  62
Rechnen  mit  Decimalbrühen:⅛:::  63
Einfache  Regeldetri..  .......  .  ...  64
Zusammengesetzte  Regeldtrrn  65
Zinsrechnungg..  .....  .  ...  66
d.  Größenlehre  und  Geometrie.

Erklärung,  Maaße  und  Gewichht:  67
Vermessung  von  Flächen  (Winklllsllsssse  .  .  .  ..  68
DieDreiecke............................  69
Die—Bielecke............................  70
VermessungenmitJnstrumenten....................  71
Abstecken  von  Linien  im  Felde....  ....  .  ...  72
Messung  von  geraden  Linen  ....  73
Messung  von  krummen  Lnin  74
Vermessung  eines  Grundstücksssssss  .  ....  75
Theilen  der  Figren::  76
Nivelllen  77
Höhenmesen  ..  .  .  ....  78
Vermessung  von  Körden.  79
Berechnung  prismatischer  Kördbernrnrnrnr  80
Berechnung  von  kegelförmigen  Körpern  (Bäumen,  Beständen)  .  .  .  .  .  .  .  81

Fragebogen  zu  den  Grundwissenschaften.

Praktischer  Sbeil.
II.  Fachwissenschaften.
A.  Standortslehre.

Einleitung  und  Definiin.  82
I.  Die  Lehre  vom  Boden
Entstehung  der  Ecndee....  ....  83
Die  krystallinischen  Schiefergesteine..  ...  ...  .  ...  84
Die  aufgeschwemmten  Gebiren  85
Die  Durchbruchsgebrgrennnr  .  ...  86
Der  uaaaaaand.  87
Thon,  Mergel  (Lette),echeeen  ...  .  .  .  ...  88

Der  alKkkllllllll„  89
        <pb n="9" />
        IX

88
Eisenverbindungen  im  Boden  (Raseneisenstein,  Ortstein).  .  .  .  .  .  ...  90
Die  auflöslichen  Salze..  ......  .  ...  91
Die  Bodenmenguggggen  92
Humussbododododon„  93
Die  physikalischen  Eigenschaften  des  Belenss  94
Bodenmächtigkeit  (Nahrungsschicht,  Untergrud))  .  ...  95
Bodenfeuchtigkeit  und  Bodenrwnen  96
Bodenbindiggeittt::  .  ...  97
Bodenneigiggggggggga  ....  98
Steiniger  oden  ..  99
Beurtheilung  des  Baersssss  ...  100
Untersuchung  des  Bodens  selbst  und  Bodenbestimmungstabelll  101
Beurtheilung  nach  der  Bodenflra  102
II.  Die  Lehre  vom  Klima.
Definition..  ....  ..  .......  103
Die  atmosphärische  Luft....  .....  .  ...  104
Bedingungen  des  Witterungswechsels..  .....  .  ..  105
Luftwärme  (Dürre,  Frost,  Auffrieren,  Frostrissess)  106
Luftfeuchtigkeit  (Nebel,  Regen,  Thau,  Reif,  Schnee  2chh)  107
Barometer,  Thermometer,  Blitz,  Höfe  um  Sonne  und  Mond  ce.  108
Luftbewegung  (Weltwinde  und  örtliche  Winde,  Sturm).  .  .  .  .  .  .  .  .  109
Die  verschiedenen  Klimas  in  Deutschlnd  110
Die  Standortsgüte  und  Standortsklassen  111
Fragebogen  zur  Standortslehre.
B.  Waldbau.
Einleitung.
Einleitung  und  Definiiin  112
Die  verschiedenen  Betriebsarttenr  113
Umtriebsitt::  114
Wahl  der  Umtriebszeit,  Periodeneintheilllng  115
Wahl  der  Holzarrttenn  116
Wahl  der  Betriebsattennr  117
Gründung  der  Bestände.
Hochwald.
Natürliche  Verjüngung.
Wesen  und  Zweck  der  natürlichen  Verjungnng  ...  118
a.  Natürliche  Verjüngung  durch  Schlagstellung.
Zweck  der  natürlichen  Verjingngagagaa  119
Vorbereitungsgtibtbbe  ...  120

Besamungsscblegga  .......  121
        <pb n="10" />
        Auszeichnung  der  Scliennnn  .  ...
Die  Nachhieeee.  ...........
b.  Natürliche  Verjüngung  durch  Ausschlag.
Niederwaldwirthschaftt..  ....  ...
Kopfholzbetrbe-ee  .  ....
Schneidelholzbetrieb...  ..  ..  .  ...

c.  Künstliche  Verjüngung.
Saat  oder  Pflazuggg

Beschaffung  des  Saimiesss.
Aufbewahren  des  Samiennnsssss  .  ...
Prüfung  des  Smesssss  .  ...

Allgemeines  (Saatziihhhhhhh)))))
Saatmethoden..........................
Samenmengcn..........................
Bodenbearbeitung(Allgemeines)...................
LockerungdesBodens.......................
BodenbearbeitungzuVollsaaten..................
BodenbearbeitungzuStreifenfaaten.................
AusstreuendesSamens......................
UnterbringendesSamens.....................
SchutzmaßregelnbeiAusfaatzarterHolzarten.............
SchutzherSaaten........................

Allgemeines...........................
Benutzung  schon  vorhandener  Pflanzen,  Transport  und  Verpackung

Erziehung  von  Pflazen  .  ..
Anlage  von  Wandersaatkämdmen  —....
Pflanzkämpe...........................
AnlagevonständigenKämpen(Forstgärten).............
VerschulenvonLaubholzpflanzen..................
Beichneidendchflanzen.....................
PflegedesKampes............  «...........
VerschulenvonNadelholzpflanzen’..................

Pflanzung  im  Freien.
Verschiedene  Arten  der  Pflanannnnn

Vorzüge  von  Verbandspflanzuggen  .

WahldcsVerbandes.......................
RegellosePflanzung........................
Herstellungdestlanzverbandes..................
BerechnungderPflanzenmengen..................
        <pb n="11" />
        88
Pflanzzeitt..  ........  158
Anfertigung  der  Pflanzlöcher  159
Einsetzen  der  Pflanen  .  ...  160
Schutz  der  Pflaneni  161
Pflanzung  von  Senkern  und  Steckligen  162
Schlußbemerkung  über  die  Pflauangnnnynng  163

Mittelwaldbetrieb.

Allgemeines  —.......................  164
Anlage  und  Betrieb  von  Mittelwälden  165
Waldpflege.

Pflege  der  Bestände  bis  zur  Haubarkie:  166
Der  Läuterungshieb..  ...  ..  .  ..  167
Durchforstungen,  Allgemeiis  «............  168
DieDurchforftungalsBeftandspflege.................  169
Allgemeine  Durchforstungsrggen  170
Entästugenaa  171
Bodenpfllgggea.  172
Flugsand  und  Ortsteinkulturen.
Düncnbau...........................  173
Binden  des  Flugsandes  im  Binnenladen  174
OrtsteinkttoHoHoHoHnHnHHnn.  175
Gemischte  Bestände.

Fünf  Regeln  für  die  Mischung  von  Beständen  176
Wechsel  der  Holzartrtengnnnn:::  177
Charakteristisches  unserer  wichtigsten  Waldbäume.

Die  Eiche,  Allgemenisssssssssss  ...  178
Cichenhochwald  und  Lichtungsbetriee  ..  .  .  ...  179
Eichensaaten..  ...  .  ...  180
Verschulung  von  Eihen.  181
Eichenschälwaaaddmdd.XmYKKK::::::  182
Die  Rothbuche,  Allgemeies  183
Vorbereitungshieb  ..  ....  .  ....  184
Samenschlag...  .....  ..  .  ....  185
Schlagnachbesserunuggena  .  ....  186
Künstliche  Pflanzenzucht  von  Buchen  (Saatkamp  2c.e).  187
Die  Schwarzerle  (Saatkamp,  Kulturmethoden  2ch).  188
Die  Weiiiden::  189
Die  Kiefer,  Allgemeiess.  190
Kulturmethoden  (Pflanzung  einjähriger  Kiefern  ꝛc.)...  .  .  .  ...  191
Die  Fichte,  Allgemeiesss.  192
Kulturmethoden  der  Fichtttee  .  ....  193

Fragebogen  zum  Waldbau.
        <pb n="12" />
        XII
C.  Forstschutz.  zs
Einleitung  und  Definition..  ....  .  ...  194

J.  Forstschutz  gegen  Beschädigungen  der  Natur.
A.  Gegen  die  rohen  Naturkräfte.

Sturm  undd  Wd.::  195
Frostgesar.  196
Gefahr  durch  Schnee,  Dufst  und  1es  197
Gefahr  durch  Hitze  und  Dürer  198
Gefahr  durch  eeier  ....  199
Gefahr  durch  Wasern  ...  200
Gefahr  durch  Nässe  und  Versumpfung  (Entwässerugg  201

B.  Beschädigengen  durch  organische  Wesen.
1.  Aus  dem  Pflanzenreich.
Durch  Unkraut  und  Graswuchss  .  ..  -...........  202

2.  Aus  dem  Thierreich.
u.  Durch  Säugethiere.

a.  Durch  Wild  (Fütterug  ....  .  ....  203
6.  Durch  Mäusee.  204
b.  Durch  Vögel.

Schädliche  Vvoel.  205
c.  Durch  Insekten.

Allgemeines  über  Insektenschaden.  206
Schutz  und  Vorbeugungsmaßregeln  207
Insektenfraß  in  Kiefern.

Der  Kiefernspinner  ..............  208
Die  Kieferneule...  ....  .  .  ....  209
Der  Kiefernspaonen  .  .  .  ...  210
Die  kleine  Kiefernblattwebde  .........  211
Die  große  Kiefernblattwespe..  ...  .  .  ....  212
Der  Maikäfenn:⅛⅛X:  213
Der  große  Rüsselkäfen:n:n:n:⅛::  214
Der  kleine  Rüssellbäfensnsns:s  21s15
Der  Kiefernmarkkäfen.  216
Die  Wwrerrrrrnn  218
Insektenfraß  in  Fichten.

Die  ueeen  ......  219
Der  Fichtenborkenkäsfen  220

Insekten  auf  Lärchen  und  Taunnen.
Die  Lärchenminirmotte  und  der  Tannenborkenkäsens  .  .  221
        <pb n="13" />
        XIII

Insektenfraß  in  Laubhölzern.  5#5
Allgemeines...........................  222
Der  Rothschwanzz...  ...  .  ...  223
Der  Eichenprocessionsspinen  224
Der  Schwammspiiwwen  ...  225
Der  Winter=  und  Blattspaonernrnr  226
Der  Eichenwickker  ...  227
Die  spanische  Fliege  und  andere  schädliche  Insekten  (auf  Eschen,  Birken,  Rüstern,

U——.—2291  228
Die  nützlichen  Thirrrrererer  .  ...  229
II.  Schaden  durch  Menschen
Allgemeiiiess.  230
A.  Uebergriffe  der  Verechtigten.
Art  der  Uebergrissfsfee  ...  231
Uebergriffe  Holzberechtigter  (bei  der  Abfuhr,  der  Raff=  und  Leseholzsammler,
der  Bauholz=  2c.  Berechtigtrrrrrrnn  .  ...  232
Uebergriffe  Weideberechtigter  233
Uebergriffe  bei  anderen  Nebennutzungenn..  ..  .  ...  234

B.  Uebergriffe  der  Anberechtigten.

Der  Grenznachboren:  235
Diebstahl  an  Nebennutzugen  236
Diebstahl  an  Holz  (Forstdiebstahlsgesetzz3..  .  .  .  ...  237

Gesetze  zum  Schutze  der  Forstbeamten  und  die  polizeilichen  Befugnisse  derselben  238
Fragebogen  zum  Forstschutz.

D.  Forstbenutzung.

Einleitung  und  Definitiiioongn  ...  239
Die  technischen  Eigenschaften  des  Holzes.
Allgemeines..  ...  ....  .  ....  240
Trockenzustände  des  Holzes.  z  ..  ...  241
Reif-  und  Splintholzz.  .......  ...  242
Widerstandsfähigkeit  des  Holzes..  ...  .  ...  243
Tragkraft  des  Holhhss.  244
Festigkeit  des  Holhhhsss  245
Härte  des  Holshhs  246
Spaltbarkeit  des  Hollss  247
Biegsamkeit  des  Holzes  (Elasticität,  Zähigkeittt))  248
Dauer  des  Holzes..  ....  ...  249
Mittel  zur  Erhöhung  der  Dauerhaftigkeitt...  ....  ...  250

Schwinden,  Quillen  und  Werfen  des  Holhkhss  251
        <pb n="14" />
        88
Brennkraft  des  Hohsss  .  .  ..  252
Fehler,  Krankheiten  und  Schäden  des  Holhss  .  ...  253
I.  Hauptnutzung.

A.  Gewinnung  des  Holzes.

a.  Organisation  der  Holzhauer.
Annahme  der  Holzharrr  ..  .  ...  254
Instruktion  und  Disciplin  derselheen:  255
Verlongg;  256

b.  Werkzeuge  der  Holzhauer.

Zum  Fällen  und  Aufarbetn::  257
ZumRodcn...........................  258
e.  Die  Holzfällung.

Fällungszeit  oder  Wmilee.  .  ...  259
Anlegen  der  Holzhaurrerrerr  260
Arten  der  Fälllllnna  .  ...  261
Sortiren  des  Holzes  im  Allgemeenen:  262
Sortiren  des  Bau=  und  Nutzholzes,  der  Rinde,  des  Brennholes  263
Aufmessen,  Aufsetzen  und  Rücken  der  Hölzer  264
Nummeriren,  Buchen  und  Abnammeeeeeee  2565
B.  Abgabe  des  Holzes.

a.  Verkauf  und  sonstige  Abgabe.

b.  Transport  des  Holzes.
zuLaddeeeee  .  ....  267
Bau  und  Erhaltung  von  Abfuhrwegen  268
gu  Waserrrrr::  269
C.  Verwendung  des  Holzes.

a.  Bauholz.

——1  )Q  ZI  57JJJ  270
Erdbau  (Röhrenholz,  Eisenbahnschwellen,  Grubenbau  2ch))  .  .  .  .  271
Wasserbau  (Brückenbau,  Wassermühlen,  Uferbau  2.0)  272
b.  Nutzholz.

Handwerkerholz  (Stellmacher,  Böttcher,  Drechsler,  Tischler  2cc)  273
Acker=  und  Gartenbauhosszss------=  274
Holz  zu  technischen  Zwecken  (Schiffbau,  zu  Mühlen  und  Maschinen  2c.)  275

e.  Brennholz.  276

II.  Nebennutzung.

A.  Vom  Holze  selbst.
Rinde  zum  Geren  .  .  .  ..  2977
Harz..............................  278

Raff-  und  Leseholzz..  ..  .  ...  279
        <pb n="15" />
        88
Mast=  und  Baumfrüchhhtt::  ...  280
Futterlaub....  ........  .  ....  281
B.  Nebenbenutzungen  vom  Waldboden.
Ster  ....  «..........  282
Weide  und  rcossseeeeeeeee  ....  283
Torf............................  284
Erdarten  und  Seieien  285
Waldbeeren,  Pilze  111ice(eeeee.  286
C.  Forstliche  Nebengewerbe.
Köhleiitttiii:i:::::  ....  287
Theerschwelrennnnnnnt  288
Pech=  und  Kienrußhütten  289
Fragebogen  zur  Forstbenutzung.
Einrichtung  der  Staatsforsten  (Organisation  des  Personals,  Uniformirung,
Eintheilung  der  Forsten  2cth))).  290
Anbang.

Jagdlehre.
Einleitung............................  291
Welche  Thiere  sind  jagdbar?  Was  heißt  jagen?...  ..  ..  .  .  ...  292
Von  den  Jagdgewehren  (Büchse,  Büchsflinte,  Flinte)...  ..  ..  293
Munition  und  addenn  294
Von  den  Regeln  beim  Schießen  (mit  Büchse,  mit  Flinten  295
Von  den  Fangapparaten  (Schwanenhals,  Tellereisen,  Schlagbaum,  Dohnen)  296
Von  den  Fangmethoden  und  Witterugen.  297

1.  Der  Fuchsfang.

2.  Der  Fang  von  Marder,  Dachs,  Iltis,  Fischotter.

Der  Krammetsvogelfang  (Dohnenstieg).
Von  den  Wildfährten  und  Sbuieen  .  ...  298
Vom  waidmännischen  Tödten  und  Aufbrechen  des  Wildses  299
Die  Jagdkunstsprache..  .......  300

1.  Beim  Rothwild.

„  Damwild.

„  Schwarzwild.

„  Rehwild.

Hasen.

„  Fuchs.

„  übrigen  Raubzeug.
„  Federwild.

e
        <pb n="16" />
        55
Die  verschiedenen  Jagdmethdodpdn.  301
1.  Der  Anstand.
2.  Der  Pirschgang  (das  Pirschen,  Waidewerken).
3.  Das  stille  Durchgehen.
4.  Die  Treibjagd  (Holz=  und  Feldtreiben).
5.  Die  Suche.
Der  Schutz  der  JI9gdd  302
Beilagen:  Seite
I.  Auszug  aus  dem  Jagdpolizeigese4t4  436
II.  Das  Jagdschongesetsssssss  439
III.  Das  Waffengebrauchsgeses  441
IV.  Das  Forstdiebstahlsgesetz  (vom  15.  April  1879)  ..  442
V.  Strafbestimmungen  des  neuen  Feld=  und  Forstpolizeigesetzees  450
VI.  Auszug  aus  dem  Regulativ  (vom  1.  Februar  1887)  460
VII.  Examenaufgaben.  ..  ...  467

Alphabetisches  Register.
Uebersichtstafel  der  wichtigsten  Forstinsekten.
Spurentafel.

Druckfehler  Verzeichniß.

Seite  18:  In  Figur  4  fehlt  am  Schnittpunkt  der  beiden  punktirten  Linien  links
oben  der  Buchstabe  J.
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        Vorbereitender  Theil.

Einleitung.
l  1.
Aegriff  von  Wald  und  Jorst.

Unter  „Wald“  ist  jede  größere  mit  wild  wachsenden  Holzpflanzen
bestandene  Fläche  zu  verstehen.  Dagegen  nennen  wir  gewöhnlich  „Forst“
einen  fest  abgegrenzten  Wald,  der  nach  bestimmten  wirthschaftlichen
Regeln  begründet,  eingerichtet,  erhalten  und  genutzt  wird.

*
Bedeutung  der  Wälder.

Sie  liegt  in  zwei  Punkten  begründet.  Die  Wälder  liefern  uns
das  zum  täglichen  Leben  mit  seinen  unendlich  vielen  Bedürfnissen  nothwendige
  Holz  und  werthvolle  Nebenprodukte.  Hierdurch  werden  sie
unmittelbar  nützlich.

Mittelbar  werden  die  Wälder  bedeutungsvoll  dadurch,  daß  sie  die
Boden=  und  Luftfeuchtigkeit  und  damit  die  Quellen=  und  Regenmenge
eines  Landes  erhalten;  die  Wälder  beschützen  den  Boden  vor  den  aushagernden
  Strahlen  der  Sonne  und  verhindern  wieder  das  Entweichen
der  Bodenwärme  durch  ihre  Beschirmung;  sie  schützen  mithin  den  Boden
vor  Hitze  und  Kälte  und  gleichen  den  schädlichen  plötzlichen  Wechsel
der  Temperatur  aus.  Die  Wälder  setzen  den  Stürmen  kräftigen  Widerstand
  entgegen  und  beschützen  eine  Gegend  vor  dem  verderblichen  Einfluß
  zu  warmer  und  zu  rauher  Winde;  in  den  Gebirgen  nützen  sie
auf  den  steilen  Hängen  dadurch,  daß  sie  Abschwemmungen,  Erdrutsche,
Lavinenbildungen  verhindern;  in  der  Ebene  binden  sie  die  lockere  Erde
und  verhindern  die  verderbliche  Verbreitung  von  Flugsand.  Die  Bedeutung
  des  Waldes  liegt  also  hauptsächlich  in  der  Holzerzeugung
und  in  seinem  wohlthätigen  Einflusse  auf  Boden  und

Klima.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  1
        <pb n="18" />
        —  2  —

83.
Begriff  von  Jorstwissenschaft  und  Forstwirthschaft.

Unter  Forstwissenschaft  ist  der  Inbegriff  aller  planmäßig  geordneten
  Lehren  zu  verstehen,  welche  eine  zweckentsprechende  Bewirthschaftung
und  Verwerthung  der  Wälder  zeigen.

Unter  Forstwirthschaft  ist  die  praktische  Anwendung  der  Regeln
der  Forstwissenschaft  auf  den  Wald  und  sämmtliche  Forstgeschäfte  zu
verstehen.

84.
Eintheilung  der  Forstwissenschaft.

Eine  erschöpfende  Eintheilung  des  großen  Gebietes  der  gesammten
Forstwissenschaft  hier  zu  geben,  würde  zu  weit  führen  und  dem  Zwecke
des  Buches,  das  nur  für  die  praktisch  ausübenden  Förster  berechnet
ist,  nicht  entsprechen.  Es  folgt  deshalb  eine  solche  Eintheilung,  wie  sie
für  die  Behandlung  dieses  Buches  maßgebend  sein  soll  und  wie  sie
dem  wissenschaftlichen  und  praktischen  Standpunkte  von  Förstern  anzupassen
  sein  dürfte.

Die  Forstwissenschaften  bestehen  theils  in  Erfahrungssätzen  über
die  zweckmäßigste  Bewirthschaftung  der  Forsten,  theils  in  Wissenschaften,
welche  gewissermaßen  die  Grundlage  jener  Erfahrungssätze  bilden.
Letztere  setzen  sich  aus  den  Naturwissenschaften  und  der  Mathematik
zusammen  und  werden  „Grundwissenschaften“  im  Gegensatz  zu  ersteren,
den  „Fachwissenschaften“,  genannt,  welche  in  einer  geordneten  Zusammenstellung
  aller  der  Lehren  bestehen,  welche  die  Bewirthschaftung
der  Forsten  unmittelbar  angehen.  Dazu  kommen  noch  die  sogenannten
„Nebenwissenschaften“",  welche  die  Staats=  und  Rechtswissenschaften  in
Bezug  auf  die  Forsten,  die  forstliche  Baukunde  —  namentlich  den
Waldwegebau  —,  das  Kassen=  und  Rechnungswesen,  die  Jagd  und
Fischerei  begreifen.

Unserem  Zwecke  gemäß  greifen  wir  aus  den  gesammten  Forstwissenschaften
  nur  folgende  für  den  Förster  wichtigen  Zweige  heraus
und  theilen  danach  dieselben  ein  in

I.  Grundwissenschaften.

A.  Naturgeschichte.  B.  Mathematik.
a.  Forstzoologie.  b.  Forstbotanik.  a.  Zahlenlehre.  b.  Größenlehre.
        <pb n="19" />
        II.  Fachwissenschaften.
A.  Standortslehre.  C.  Forstschutz.
B.  Waldbau.  D.  Forstbenutzung.

III.  Anhang.
Jagdlehre.

Die  für  uns  wichtigen  Theile  der  Naturlehre  (Chemie  und  Physik)
werden  in  den  betreffenden  Kapiteln  der  Fachwissenschaften,  soweit
dies  nöthig  erscheint,  kurz  erklärt  werden.  Die  allgemeine  Zoologie
und  Botanik  finden  ihre  Berücksichtigung  in  der  Forstzoologie  und
Forstbotanik,  die  Mineralogie  ist  in  die  Standortslehre  eingeflochten.
Die  Forst=  und  Jagdpolizeilehre,  soweit  sie  für  den  Schutz  des  Waldes
und  seiner  Produkte  wie  der  Jagd  zu  wissen  nothwendig,  findet  sich
in  der  Lehre  vom  Forstschutz  und  von  der  Jagd,  sowie  hinten  in  den
Beilagen,  welche  die  wichtigsten  gesetzlichen  Bestimmungen  im  Auszuge
mit  einigen  das  Verständniß  erleichternden  Erläuterungen  enthalten.
Die  Holz=  und  Landmeßkunst,  den  Wegebau,  sowie  das  Wichtigste  aus
der  Abschätzung  behandelt  die  Mathematik  resp.  die  Forstbenutzung,
welche  mit  dem  Forstschutze  zusammen  auch  die  wichtigsten  Gebiete
aus  dem  Geschäftskreise  der  Förster  berühren.  Um  die  Auswahl  in
der  einschläglichen  Literatur  zu  erleichtern,  ist  ein  Verzeichniß  von  guten
Lehrbüchern  vorgeheftet.

Dies  möge  zur  Erleichterung  des  Studiums  und  der  Orientirung
in  vorliegendem  Buche,  sowie  zur  Rechtfertigung  der  obigen  Eintheilung
dienen.  Die  Waldertragslehre,  die  Waldwerthberechnung,  Verwaltungskunde
  2c.  sind  nur  hier  und  da  berührt  und  konnten  als  den  speciellen
Aufgaben  der  Verwaltung  resp.  dem  Gesichtskreise  und  der  forstwissenschaftlichen
  Bildung  der  Förster  ferner  liegend  eingehendere  Besprechung
nicht  finden.

Da  an  einer  anderen  Stelle  des  Buches  sich  nicht  mehr  Gelegenheit
  finden  wird,  über  den  Haupttheil  der  Grundwissenschaften,  die
Naturwissenschaften,  etwas  Allgemeines  zu  sagen,  was  zu  dem  Verständniß
  der  alltäglichen  Vorgänge  im  Walde  und  in  unserer  sonstigen
Naturumgebung  zu  wissen  nothwendig,  so  mögen  hier  einige  einleitende

Gedanken  in  gedrängtester  Kürze  folgen.
17
        <pb n="20" />
        —  4  —
5.
Allgemeine  Eintheilung  der  Naturkörper.

Alles  das,  was  wir  mit  unseren  Sinnen  wahrnehmen  können,
ist  Natur;  die  einzelnen  Theile  der  uns  umgebenden  Natur  nennen
wir,  sobald  sie  eine  gewisse  Selbstständigkeit  besitzen,  Naturkörper.
Entweder  sind  diese  Naturkörper  unverändert  und  ursprünglich  (eigentliche
  Natur),  oder  sie  sind  durch  menschliche  Kunst  und  Kultur  so  verändert
  und  umgeformt,  daß  wir  sie  nicht  mehr  Naturkörper  im  eigentlichen
  Sinne  nennen.  Ein  Haus  z.  B.  nennen  wir  nicht  mehr  einen
Naturkörper,  sondern  etwa  ein  Kunstwerk;  es  ist  eine  solche  Umformung
  der  einzelnen  Bestandtheile,  die  wir  sonst  Naturkörper  nennen,
wie  Holz,  Steine,  Erden  rc.  vorgenommen,  daß  der  Begriff  der  Natur,
d.  h.  des  Ursprünglichen  ganz  verloren  gegangen  ist.  In  gleicher
Weise  können  wir  Alles,  was  uns  im  täglichen  Leben  umgiebt,  die
feinsten  Kunstwerke  wie  die  allergewöhnlichsten  Bedürfnißstücke  auf
Körper,  wie  sie  draußen  in  der  Natur  vorkommen,  zurückführen,  und
so  rechtfertigt  sich  der  obige  Satz,  daß  Alles,  was  wir  mit  unseren
Sinnen  wahrnehmen  können,  „Natur“  ist.  Im  engeren  Sinne  verstehen
  wir  jedoch  unter  „Natur“  den  Inbegriff  aller  der  Naturkörper,
  welche  sich  nach  bestimmten  Gesetzen,  die  wir  Naturgesetze
nennen,  entwickeln  und  wie  sie  sich  überall  im  Weltraum  resp.  auf
unserer  Erde  ursprünglich,  von  Menschenhand  noch  unberührt  oder
unverändert  vorfinden.  Die  Naturgeschichte  beschäftigt  sich  mit  der
Beschreibung  der  Naturkörper,  sie  umfaßt  die  Thierlehre  (Zoologie),
die  Pflanzenlehre  (Botanik)  und  die  Lehre  von  den  Gesteinen  und
Metallen  (Mineralogie);  die  Naturlehre  beschäftigt  sich  mit  den  Naturgesetzen;
  sie  umfaßt  die  Chemie  und  Physik;  beide  —  Naturgeschichte
und  Naturlehre  —  zusammen  bilden  die  „Naturwissenschaften“,
welche  die  Erkenntniß  der  ganzen  Natur  anstreben.  Das  Gebiet  der
Naturwissenschaften  ist  so  ungeheuer  groß,  daß  eine  einzelne  Menschenkraft
  kaum  ausreicht,  auch  nur  einen  Haupttheil  derselben  zu  beherrschen,
  geschweige  denn  mehrere  Haupttheile  oder  die  gesammten
Naturwissenschaften.  Deshalb  ist  es  Sache  der  einzelnen  Fachwissenschaften,
  sich  das  Nothwendige  herauszusuchen  und  von  den  gesammten
Naturwissenschaften  nur  soviel  als  zum  Zusammenhange  und  allgemeinen
Verständniß  gehört,  vorzumerken.  Es  finden  also  hier  nur  die  den
Forstmann  interessirenden  Theile  der  Naturwissenschaften  Berücksichtigung,
soweit  sie  der  künftige  Förster  verstehen  kann  und  muß.
        <pb n="21" />
        I.  Grundwissenschaften.

A.  MNaturgeschichte.
Allgemeines.
86.

Aedentung  der  Naturgeschichte.

Wir  kommen  nun  zur  eigentlichen  Naturgeschichte,  welche  uns  mit
den  Merkmalen  der  Naturkörper  soweit  bekannt  macht,  daß  wir  sie  von
einander  unterscheiden  und  in  die  verschiedenen  Reiche,  in  die  sie  getheilt
sind,  einreihen  können;  wir  wollen  an  ihrer  Hand  lernen,  wonach  man
z.  B.  den  Hirsch  und  die  Eiche  im  Walde,  den  Stein  in  der  Kiesgrube
  2c.  erkennt.

87.
Organische  und  unorganische  Körper;  Charakltteristik  der  Naturreiche.

Eine  erste  Verschiedenheit  besteht  darin,  daß  der  Stein,  z.  B.  der
Kiesel,  aus  einer  ganz  gleichmäßigen  Masse  gebildet  wird;  zerschlägt
man  ihn,  so  bleiben  die  Stücke  ihrem  Wesen  nach  genau  das,  was  sie
waren,  nämlich  Kieselsteine,  nur  sind  sie  kleiner  geworden.  Die  Eiche
im  Walde  besteht  dagegen  aus  einer  ganz  ungleichartigen  Masse,  aus
Blättern,  Blüthen,  Rinde,  Holz,  Wurzeln,  Säften  2c.  Nehmen  wir
einen  Theil  davon,  z.  B.  ein  Blatt,  ein  Stück  Rinde,  so  haben
wir  nicht  wieder  eine  Eiche,  sondern  ganz  anders  beschaffene  Theile
derselben.  Die  einzelnen  Theile,  welche  zusammen  das  Ganze,  hier
also  die  Eiche,  ausmachen,  nennt  man  Werkzeuge  oder  Organe,
weil  sie  gewisse  Verrichtungen  haben,  ohne  welche  das  Ganze  (Individuum
  genannt)  nicht  gut  fortbestehen  kann.  Alle  mit  Organen  ausgestatteten
  Naturkörper  heißen  organische  oder  lebendige,  z.  B.  Thiere,
Pflanzen,  im  Gegensatz  zu  den  unorganischen  oder  leblosen,  z.  B.
Steine,  Erden.

Die  Eiche  zeigt  durch  Wachsen,  Blühen  und  Reifen  Leben  und
Bewegung.  Anders  ist  es  bei  Thieren,  z.  B.  dem  Hunde,  ebenfalls
einem  mit  Organen  ausgestatteten  lebenden  Wesen.  Der  Hund  kann
laut  werden  durch  Bellen  und  Winseln,  er  kann  laufen  und  springen,
kann  fressen,  wann  und  was  er  will;  er  kann  sich  also  willkürlich  bewegen,
  ernähren,  fortpflanzen,  kurz  er  hat  viel  mehr  und  viel  aus-
        <pb n="22" />
        —  6  —

gebildetere  Werkzeuge  zu  seinem  Leben  als  der  festgewurzelte  und
empfindungslose  Baum.  Auf  derartige  Verschiedenheiten  hin  theilt  man
das  ganze  Naturreich  ein,  indem  man  alle  lebenden  Wesen  mit  will—
kürlicher  Bewegung  und  Empfindung  Thiere  und  ihre  Gesammtzahl
auf  der  Erde  das  Thierreich,  alle  lebenden  Wesen  ohne  Empfindung
und  ohne  freiwillige  Bewegung  Pflanzen,  ihre  Gesammtheit  das
Pflanzenreich,  und  alle  Naturkörper  ohne  Werkzeuge  und  Leben
Mineralien  oder  Gesteine,  ihre  Gesammtheit  das  Mineralreich
nennt.

Die  wissenschaftliche  Naturgeschichte  des  Thierreichs  nennt  man
Zoologie,  des  Pflanzenreichs  Botanik,  des  Mineralreichs  Mineralogie.

Während  der  Unterschied  und  die  Grenze  zwischen  dem  Mineralreich
  oder  den  unorganischen  Naturkörpern  und  den  organischen  ganz
klar  und  scharf  gezeichnet  ist,  ist  derselbe  zwischen  Pflanzenreich  und
Thierreich  nicht  so  scharf,  indem  die  kleinsten  und  einfachsten  Pflanzen
und  die  allerniedrigsten  Thiere,  wie  sie  namentlich  im  Wasser  und  auf
dem  Meeresboden  vorkommen,  sich  so  nahe  berühren,  daß  die  Naturforscher
  nicht  genau  wußten,  welche  sie  zu  dem  Pflanzenreich  und
welche  sie  zum  Thierreich  zählen  sollten;  es  giebt  Thiere,  z.  B.  die
Polypen,  welche  fest  gewachsen  sind,  und  Pflanzen,  z.  B.  die  bekannte
Sinnpflanze  (Mimösa),  welche  Empfindung  zeigen.

88.
Systeme  der  Naturwissenschaften.

Die  obige  Eintheilung  der  Naturkörper  in  die  drei  Reiche  —
Thierreich,  Pflanzenreich,  Mineralreich  —  genügt  jedoch  nicht,  um
dieselben  genau  von  einander  unterscheiden  und  wissenschaftlich  scharf  bezeichnen
  zu  können,  wie  wir  uns  an  einem  Beispiel  klar  machen  werden.

Unsere  Hauskatze  zeichnet  sich  durch  gewisse  Merkmale  vor  anderen
Thieren  aus;  sie  hat  gewisse  Farbe,  gewisse  Größe,  Kopf=  und  Zehenbildung,
  gewisse  Gewohnheiten  2c.  und  bildet  deshalb  die  bestimmte  Art
„Hauskatze,  felis  doméstlea“;  es  giebt  aber  noch  viele  andere  Katzenarten,
  z.  B.  Tiger,  Löwe,  Panther,  welche  dieselben  wesentlichen  Merkmale
  in  Bau  und  Lebensweise  und  nur  äußere  Unterschiede  wie  Größe,
Farbe  2c.  haben  und  deshalb  anders  benannt  werden.  Jedes  Thier
führt  in  der  Wissenschaft,  wenn  es  richtig  bezeichnet  werden  soll,  zwei
Namen,  den  seiner  Gattung  (hier  Felisl)  und  den  seiner  Art  (hier
        <pb n="23" />
        —  7  —

doméstical).  Nun  giebt  es  aber  noch  viele  andere  Thiere,  die  wie
das  Katzengeschlecht  von  Fleisch  leben  und  darum  ein  ähnliches  Gebiß
und  ähnliche  Verdauungswerkzeuge  haben  müssen,  z.  B.  die  Hunde,
Hyänen,  Bären  2c.  Jede  bildet  eine  Familie,  sie  alle  bilden  wieder
eine  Ordnung  unter  dem  Namen  „Raubthiere".

Andere  Thiere  leben  nicht  vom  Raube  und  von  Fleisch,  sind  deshalb
  anders  gebaut,  haben  jedoch  mit  den  Raubthieren  ein  Haarkleid,
vier  zum  Gehen,  Klettern  oder  Schwimmen  eingerichtete  ähnliche  Beine
und  das  Gebären  von  lebendigen  Jungen,  die  von  der  Mutter  mit
Milch  gesäugt  werden,  gemeinschaftlich.  Man  faßt  alle  diese  Thiere
deshalb  in  eine  Klasse  —  die  Klasse  der  Säugethiere  —  zusammen.

Die  Vögel,  Amphibien,  Fische  bilden  für  sich  wieder  Klassen  des
Thierreichs  und  haben  mit  den  Säugethieren  zusammen  ein  inneres
gegliedertes  Knochengerüst,  dessen  Haupttheil  Rückgrat  oder  Wirbelsäule
  genannt  wird,  gemeinschaftlich,  weshalb  man  alle  in  eine  größere
Thiergruppe  —  Kreis  —  zusammenfaßt  und  „Wirbelthiere“  nennt.
In  ähnlicher  Weise  theilt  man  nun  auch  die  übrigen  Thiere,  das
Pflanzenreich  und  das  Mineralreich  ein  und  nennt  solche  Eintheilung
eines  Reiches  ein  System.  Derartige  Systeme  sind  nun  von  unseren
großen  Naturforschern  verschiedentliche  aufgestellt,  die  man  natürliche
nennt,  wenn  nahe  verwandte  Naturkörper  möglichst  nahe  im  System
zusammenstehen,  künstliche,  wenn  willkürliche  Merkmale,  z.  B.  bei  den
Thieren  die  Gliedmaßen,  bei  den  Pflanzen  die  Blüthen  2c.  zum  Unterscheidungsmerkmale
  gewählt  und  damit  natürlich  verwandte  Naturkörper
  auseinander  gerissen  werden.

a.  Forstzoologie.
89.

Zur  Ermöglichung  einer  Uebersicht,  in  welche  Klasse  die  den
Forstmann  und  Jäger  interessirenden  Thiere  gehören,  folgt  hier  eine
systematische  Zusammenstellung  der  Kreise,  Klassen  und  Familien  des
gesammten  Thierreichs  in  absteigender  Reihenfolge:

I.  Kreis:  Wirbelthiere.

Rothblütige  Thiere  mit  rückenständigem  Nervensystem,  welches  von
einem  knorpeligen  und  knöchernen  Gerüst  gestützt  und  geschützt  wird.
        <pb n="24" />
        —  8  —
1.  Klasse:  Säugethiere.

Behaarte  warmblütige  Wirbelthiere,  deren  lebendige  Junge  mit

Milch  gesäugt  werden.
1.  Ordnung:  Zweihänder  z.  B.  der  Mensch.

9.
10.
11.
12.
13.
14.

J  PSD

1

1

1

Vierhänder  z.  B.  Affe.

Handflatterer  z.  B.  Fledermäuse.
Raubthiere  z.  B.  Fuchs.
Insektenfresser  z.  B.  Igel,  Maulwurf.
Nagethiere  z.  B.  Maus,  Hase.
Zahnarme  z.  B.  Ameisenbär.
Einhufer  z.  B.  Pferd,  Esel.
Zweihufer  z.  B.  Hirsch,  Ziege,  Gemse.
Vielhufer  z.  B.  Schwein,  Elephant.
Flossenfüßer  z.  B.  Robben,  Walroß.
Walthiere  z.  B.  Walfisch,  Delphin.
Beutelthiere  z.  B.  Kängeruh.
Schnabelthiere  z.  B.  Schnabelthier.

2.  Klasse:  Vögel.

Mit  Federn  bedeckte,  warmblütige,  eierlegende  Wirbelthiere.
1.  Ordnung:  Raubvögel  z.  B.  Falke,  Bussard.

S  JSo  PS

7"

Singvögel  z.  B.  Finke,  Drossel.
Schreivögel  z.  B.  Widehopf,  Nachtschwalbe.
Klettervögel  z.  B.  Kukuk,  Spechte.
Tauben  z.  B.  Wilde  Tauben.
Hühnervögel  z.  B.  Auerhahn,  Rebhuhn.
Laufvögel  z.  B.  Trappe,  Strauß.
Waatvögel  z.  B.  Schnepfe,  Reiher.
Schwimmvögel  z.  B.  Gans,  Ente,  Möve.

3.  Klasse:  Reptilien.

Beschuppte  oder  bepanzerte,  kaltblütige,  lungenathmende  Wirbel—
thiere,  welche  Eier  legen,  aus  denen  den  Alten  ähnliche  Junge

schlüpfen.

1.  Ordnung:  Schildkröten.

2.
3.
4.

11

7y’

7?’

Krokodile.
Eidechsen.
Schlangen.
        <pb n="25" />
        9  —

4.  Klasse:  Amphibien.

Kaltblütige,  meist  nackte  Wirbelthiere  mit  Lungen-  und  in  der
Jugend  mit  Kiemenathmung;  aus  ihren  Eiern  schlüpfen  den  Alten
unähnliche  Junge.

Die  verschiedenen  Froscharten.

5.  Klasse:  Fische.
Kiemenathmende  kaltblütige  im  Wasser  lebende  Wirbelthiere  mit
Flossengliedern.
1.  Ordnung:  Knochenfische  z.  B.  Karpfen  ꝛc.,  unsere  gewöhn—
lichen  Fische.

2.  v  Schmelzschupper  z.  B.  Stör.

3.  „  Selachier  z.  B.  Hai,  Roche.

4.  „  Rundmäuler  z.  B.  Neunaugen.

5.  „  Röhrenherzen  z.  B.  Lanzettfischchen.

II.  Kreis:  Gliederfüßler.

Thiere  mit  geringeltem  Körper  und  beweglich  eingelenkten  gegliederten
  Gliedmaßen.

1.  Klasse:  Insekten.

Gliederfüßler  mit  einem  Fühlerpaar  und  sechs  Beinen  an  der

Brust.

1.  Ordnung:  Nacktflügler  —  Wespen,  Bienen,  Ameisen.

2.  „  Käfer.

3.  „  Schmetterlinge.

4  „  Fliegen  z.  B.  Flöhe,  Fliegen,  Mücken.

5  „  Netzflügler  z.  B.  Libellen.
„  Gradflügler  z.  B.  Grille,  Heuschrecke.
„  Halbflügler  z.  B.  Blattläuse,  Wanzen.
„  Flügellose  z.  B.  Läuse.

W  —J  Sf

2.  Klasse:  Tausendfüßler.
Gliederfüßler  mit  zahlreichen  fast  gleichgebildeten  beintragenden
Körperringeln,  scharf  abgesetztem  Kopfe  und  einem  Paar  Fühler,  z.  B.
Sandtausendfuß,  Randassel,  Skolopender.
        <pb n="26" />
        —  10  —

3.  Klasse:  Spinnenthiere.
Gliederfüßler,  Kopf  und  Brust  zusammengewachsen,  mit  einfachen
Augen  und  acht  Beinen,  der  Hinterleib  ohne  Glieder.
Spinnen,  Milben.

4.  Klasse:  Krebsthiere.

Gliederfüßler  mit  vier  Fühlern  und  vielen  Beinen  an  Brust  und
Hinterleib  (mindestens  10).
Zehnfüßler  z.  B.  Krebse.

III.  Kreis:  Würmer.

Wurmförmige  Thiere,  deren  langgestreckter  Leib  glatt  oder  querrunzelig
  und  aus  gleichen  Theilen  zusammengesetzt  ist.
1.  Klasse:  Räderthiere  —  äußerst  kleine  Wasserthierchen.
2.  „  Ringelwürmer  z.  B.  Blutigel,  Regenwurm.
33.  „  Rundwürmer  z.  B.  Spulwürmer,  Trichine.
4.  „  Plattwürmer  z.  B.  Bandwürmer,  Saugwürmer.

IV.  Kreis:  Weichthiere.

Weiche  schleimige  Thiere  mit  einem  durch  theilweise  Verdoppelung
der  weichen  Körpertheile  gebildeten  Mantel.
1.  Klasse:  Kopfweichthiere,  Kopffüßler  z.  B.  Schnecken.
2.  „  Kopflose  Weichthiere  z.  B.  Muscheln,  Sackträger.

V.  Kreis:  Strahlthiere.
Thiere  mit  strahlig  um  einen  gemeinsamen  Mittelpunkt  gestellten
Körpertheilen.
Seeigel,  Seesterne,  Seelilien  2c.,  Quallen  und  Polypen,  meist
im  Meere  lebende,  oft  angewachsene  und  Pflanzen  ähnliche  Thiere.

VI.  Kreis:  Formlose  Thiere.
Sehr  kleine  einfach  gebaute  Thiere  von  unbestimmter  Gestalt.
Schwämme,  Aufgußthierchen  oder  Infusorien,  Wurzelfüßler.

Aus  dem  gesammten  Thierreich  wählen  wir  nur  die  für  den
Forstmann  wichtigen  Gattungen  heraus,  deren  Kenntniß  für  denselben
nothwendig  wird:
        <pb n="27" />
        1.  Klasse:  Forstlich  wichtige  Säugethiere.
8  10.

Allgemeines.

Die  Säugethiere  sind  mehr  oder  minder  mit  Haaren  bedeckt,  von  denen  man
Grannen  oder  Oberhaar  und  Wolle  oder  Unterhaar  unterscheidet.  Die  Haare
werden  jährlich,  meist  plötzlich  im  Frühjahr  und  Herbst  gewechselt;  verdickte  Grannen
können  allmählich  in  Borsten  und  Stacheln  übergehen.  Manche  haben  nur
einerlei  Haare  (Hufthiere),  viele  beide  Haararten.

Die  Haut  besteht  aus  der  unteren  dickeren  gefäß-  und  nervenreichen  Lederhaut
und  der  dünnen  empfindlichen  Oberhaut,  welche  sich  an  einzelnen  Stellen  zu
den  sog.  Oberhautgebilden  (Schwielen,  Nägeln,  Krallen,  Hufen,  Hörnern  2c.)
verdickt.

Das  Skelett  (Figur  1)  zeigt  deutlich  Knochen  des  Kopfes,  des  Rumpfes,
der  Gliedmaßen  und  des  Schwanzes.  Am  Kopf  unterscheidet  man  Schädel-,
Gesichts=  und  Kieferknochen.  Der  Hals  hat  meist  sieben  (selten  sechs  oder  acht)

 

Figur  1.
Skelett  des  Pferdes  in  den  Körper  eingezeichnet.

Wirbel.  An  der  Wirbelsäule  des  Rumpfes  unterscheidet  man  die  Brustwirbel  mit
den  säbelförmigen  bogigen  flachen  Rippen,  die  Lendenwirbel  mit  langen  und
breiten  seitwärts  und  nach  vorn  gerichteten  Fortsätzen  und  die  Kreuzbeinwirbel,
die  verwachsen  und  mit  den  Hüftbeinen  fest  verbunden  sind.  Die  Schwanzwirbel
richten  sich  nach  der  Länge  des  Schwanzes  (höchstens  461).

Ein  breiter,  flacher,  dreieckiger,  mit  hoher  Leiste  versehener  Knochen,  das
Schulterblatt  (a),  liegt  im  Fleisch  über  den  vorderen  Rippen,  an  dieses  schließt
        <pb n="28" />
        —  12  —

sich  bei  vielen  Säugethieren  (den  grabenden,  fliegenden  und  greifenden)  zur  Verbindung
des  Oberarmes  mit  dem  Brustbein  jederseits  das  Schlüsselbein  (b).  Fast  alle
Säugethiere  haben  zwei  Paar  Beine;  die  Vorderbeine  bestehen  aus  Oberarm
  (1),  Unterarm  (m)  (mit  Elle  und  Speichel)  und  Hand  (h)  (mit  Handwurzel  (i),
Mittelhand  (k)  und  Vorderzehen!)  (g).  Die  Hinterbeine  sind  durch  den  kugligen
Knopf  des  Oberschenkels  in  die  tiefe  Pfanne  des  unten  geschlossenen  Beckens  (u)  eingelenkt
  und  bestehen  aus  Oberschenkel  (c),  Unterschenkel  (d)  (Schien=  und  Wadenbein!),
  der  Kniescheibe  (e)  und  dem  Fuß  (Fußwurzel  (n),  Mittelfuß  (h),  Hinterzehen!
  (1).

Die  Zähne  liegen  einreihig  in  die  Kieferknochen  eingekeilt,  sind  sehr  mannigfaltig
und  systematisch  von  größter  Wichtigkeit.  Der  Zahn  besteht  aus  einer  knochigen
Wurzel  und  der  aus  Zahnbein  und  Schmelz  gebildeten  Krone.  Man  unterscheidet
Schneidezähne,  deren  obere  stets  im  Zwischenkiefer  stehen,  Eckzähne,  die  nur
in  der  Einzahl  neben  den  ersteren  stehen  und  Backenzähne.

Die  Haupteigenthümlichkeiten  der  für  die  Unterscheidung  der  Säugethiere  äußerst
wichtigen  Zahnbildung  werden  durch  in  Bruchform  gesetzte  Zahlen  veranschaulicht,
deren  Zähler  die  oberen,  deren  Nenner  die  unteren,  deren  fettgedruckte  die  größeren,
die  anderen  die  kleineren  Zähne  darstellen.  Die  mittleren  Bruchzahlen  bezeichnen  die
Schneidezähne,  die  rechts  und  links  sich  anschließenden  die  Eckzähne  und  die  äußeren

die  Backenzähne,  z.  B.  244.  13  bedeutet:  oben  wie  unten  b  kleinere  Schneidezähne,

  jederseits  ein  großer  Eckzahn,  oben  4  und  unten  3  kleinere  Backenzähne  jederseits.

  Sind  die  Backenzähne,  wie  oft  vorkommt,  von  verschiedener  Größe,  so  wird  ihre
1.  1.2  1  6  1  2.1.1

Anzahl  getrennt  und  in  besonderer  Bruchform  geschrieben,  z.B.—-  l1.T-T½
Da  nun  links  wie  rechts  die  gleichen  Zähne  auftreten,  so  vereinfacht  sich  die  Formel
durch  Weglassen  der  Backen-  und  Eckzähne  links,  mithin  heißt  die  obige  Formel  in
1  2.1.1
1  2.1

Die  Sinnesnerven  entspringen  aus  dem  Gehirn,  die  Gefühls=  und  Bewegungsnerven
  theils  vom  Gehirn,  theils  von  dem  in  der  Wirbelsäule  befindlichen  Rückenmark.
  Am  meisten  ist  bei  den  Säugethieren  der  Geruchsinn  entwickelt,  am  wenigsten
der  Tastsinn.  Zwei  durch  Lider  verschließbare  Augen  vermitteln  den  Gesichtssinn,  den
Gehörssinn  gewöhnlich  vorstehende,  oft  sehr  bewegliche  Ohrmuscheln,  die  Geschmacksnerven
  liegen  in  der  Zunge  und  am  weichen  Gaumen.  Das  Verdauungssystem
besteht  im  Allgemeinen  aus  Mundhöhle,  Speicheldrüsen,  Schlund,  Magen,  Dünnund
  Dickdarm,  das  Herz  aus  zwei  Vorkammern  und  zwei  Herzkammern,  Brustund
  Bauchhöhle  sind  durch  das  Zwerchfell  getrennt,  dessen  Hebung  und  Senkung  vorzugsweise
  das  Ausstoßen  und  Einziehen  der  Luft  aus  den  als  Athmungsorgane
dienenden  Lungen  bewirken.  Am  Eingang  der  Luftröhre  liegt  als  Stimmorgan
der  Kehlkopf.  Manche  Säugethiere  können  klettern,  graben,  schwimmen,  fliegen;
sie  nähren  sich  theils  von  Pflanzen,  theils  von  Thieren,  theils  von  beiderlei  zugleich;
  manche  fallen  in  den  sog.  Winterschlaf,  indem  die  Bluttemperatur  bis
auf  10  R.  sinkt,  Herzschlag  und  Athmung  beinahe  aufhören  und  das  aufgespeicherte
Fett  als  Ersatz  der  Nahrung  dient.

 

ihrer  Abkürzung:  ##4
        <pb n="29" />
        —  13  —

8  1I.
Die  beiden  ersten  Ordnungen  enthalten  keine  forstlich  wichtigen  Thiere.

3.  Ordnung:  Handflatterer.

Säugethiere  mit  vollständigem  Gebiß  und  Flughäuten  zwischen  den  verlängerten
  Vorderzehen  und  Beinen.

1.  Familie:  Insektenfressende  Fledermäuse.  Es  sind  Dämmerungs=  und
Nachtthiere,  welche  eifrig  auf  Insekten  Jagd  machen  und  dadurch  für  Wald,  Garten
und  Feld  sehr  nützlich  werden.  Ihre  1—2  Jungen  tragen  sie  im  Fluge  mit  sich
herum.  In  der  Ruhe  und  im  Winter  während  der  Erstarrung  hängen  sie  oft
klumpenweis  an  den  Hinterbeinen  in  Gebäuden.

Vespertillo  murinus,  Riesen-Fledermaus;  die  größte,  spannt  36  cm,  spitze
Ohren  viel  länger  als  Kopf,  langsam  flatternd  auf  Straßen  und  Plätzen.
V.  serötlnus,  ziemlich  groß,  spannt  31  cm,  Ohren  wenig  länger  als  Kopf,  nußbraun,
  gewandt  fliegend  an  Waldrändern.  V.  nôctüla,  spannt  34  cm,  breite
muschelförmige  Ohren,  jagt  sehr  schnell  um  die  Gipfel  der  höchsten  Waldbäume,  hat
sehr  spitze  Flügel.  V.  pipistrellus,  Zwergfledermaus.  Kleinste  und  gemeinste  Art;
überall  an  Wohnungen,  auch  im  Walde;  spannt  20  cm.

8  12.
4.  Ordnung:  Raubthiere.

Säugethiere  mit  scharfhöckrigem
Gebiß,  langem  Eckzahn  (e)  (Fig.  2),
oben  wie  unten  kleinen  Vorderzähnen
  (Schneidezähne)  (s)  und
einem  hervorragenden  scharfen
Backenzahn  (r)  (Reißzahn);  sehr
muskelkräftig,  theils  Zehen-,  theils
Sohlengänger;  nähren  sich  meist
von  warmblütigen  Thieren,  doch  Figur  2.  Schädel  des  Marders.
auch  von  Leichen;  wenn  die  Höckerzähne  nicht  scharf  sind,  nähren  sie  sich  auch  von
Pflanzenkost.

32)  1.1

1.  Familie:  Bären.
2.  Familie:  Marder.  10  I.  Der  zweite  Schneidezahn  (untere  Vorderzahn)

  des  Unterkiefers  aus  der  Zahnreihe  zurückgestellt  (Figur  2).  Körper  langgestreckt,
  walzenförmig.  Beine  kurz,  fünfzehig;  Sohlengänger.

Meles  täxus,  gem.  Dachs.  zv  1  ei  Nährt  sich  von  Waldfrüchten,
Wurzeln  und  Larven;  ist  forstlich  nützlich,  jagdlich  schädlich.  Schwarz  und  weiß
        <pb n="30" />
        —  14  —

gestreift,  Unterseite  und  Beine  schwarz;  am  Tage  und  im  Winter,  ohne  zu  erstarren,
in  Höhlen  mit  Kesseln,  60  em  lang.“)
6  1311

Mustela  märtes,  Baummarder.  1  K1ne  Braun  mit  dottergelbem

Kehlfleck,  in  Wäldern  meist  auf  Bäumen,  sehr  blutdürstig  und  kleinem  Geflügel
und  Wild  schädlich  54  cm.

M.  koina,  Steinmarder.  Braun,  aber  mit  weißem  Kehlfleck,  in  Gebäuden,
  dem  Hausgeflügel  sehr  schädlich,  klettert  ebenfalls  sehr  gewandt,  50  cm.
Beide  Marder  mit  gestrecktem  Körper.

M.  putörlus,  Iltis.  .  1.  v  7.  I.  Etwas  kleiner  als  die  vorigen  (40  cm
lang!)  und  weißbräunlich;  Unterseite  und  Beine  tief  braun.  Gefährliches  Raubthier
  auf  Geflügel,  Eier  und  kleine  Säugethiere;  eine  weiß-gelbliche  Abart  das
Frettchen.  M.  küro.

M.  ermin  Sa,  Hermelin,  30  cm  lang.  Sehr  gestreckt,  kurzbeinig.  Im

Sommer  braun  mit  weißer  Unterseite,  im  Winter  weiß,  Schwanzspitze  immer
schwarz,  und  M.  vulgäris,  Wiesel,  20  cm  lang,  bräunlich,  unten  immer  weiß;
beide  sehr  nützlich  durch  Mäusevertilgung,  aber  der  niederen  Jagd  schädlich.
6  1  311
6  1  311.
Körper  60  em,  der  breitgedrückte  Schwanz  60  cm.  Zehen  mit  Schwimmhäuten;
lebt  in  Uferhöhlen,  geht  Nachts  auf  Beute,  wird  der  Fischerei  außerordentlich
schädlich.  Sommer=  und  Winterpelz  gleich  werthvoll.

3.  Familie:  Hunde.  1
die  Vorderbeine  fünf-,  Hinterbeine  vierzehig;  stumpfe  nicht  zurückziehbare  Krallen.

àa.  Wölfe.  Canis  lüpus,  Wolf  und  Canis  familiaris,  Haushund  mit  über
100  Racen,  die  in  Haus=  und  Jagdhunde  zerfallen.

b.  Füchse.  Körper  schlanker,  Schnauze  spitzer,  Schwanz  lang  und  buschig.

Canis  vülpes,  gem.  Fuchs.  Gewöhhnlich  suchsroth  mit  weißlicher  (Silbersuchs)
  oder  schwärzlicher  Unterseite  (Brandsuchs).

6  1  (10  111

4.  Familie:  Katzen.  —  Rauhe  Zunge,  schärfster  und  größter

Reißzahn,  dicke  Pfoten  und  Tatzen  mit  scharfen,  zurückziehbaren  Krallen;  schleichende
Zehengänger,  meist  nächtliche  Raubthiere.

Löwe,  Tiger,  Panther  2c.

Felis  Iynx,  Luchs.  1,5  m  lang;  Ohren  mit  Haarpinseln;  sehr  kurzer
Schwanz.  Sehr  schädlich.

Felis  cätus,  Wildkatze.  60  cm  lang,  der  Schwanz  halb  so  lang  als
der  Körper.  Grau  mit  dunklen  Querbinden;  Schwanz  buschig  mit  schwarzer  Spitze
und  drei  schwarzen  Ringeln  unten,  an  den  Sohlen  ein  unbehaarter  Strich  (Sohlenfleck),
  auffallend  stärker  als  die  Hauskatze.

Von  der  nächsten  (5.)  Ordnung  —  Insektenfresser  —  ist  der  bekannte  gem.

Lutra  vulgäris,  Fischotter.  Dunkelbraun,  unten  heller,

Zehengänger  mit  gleich  langen  Beinen;

 

 

*)  Die  Maßangaben  beziehen  sich  stets  auf  die  Körperlänge  von  Schnauzenspitze  bis  zur
Schwanzwurzel,  also  immer  ohne  den  Schwanz.  Die  —  über  den  Silben  bedeuten,  daß
dieselben  kurz,  die  —,  daß  sie  lang  auszusprechen  sind,  ein  ,  daß  sie  zu  betonen  sind.
        <pb n="31" />
        Igel,  Erinäcéus  europäsus,  zu  nennen,  der  durch  Vertilgung  von  schädlichen
Insekten  und  Mäusen  nützlich  wird,  und  der  durch  Vertilgen  von  Insekten  nützliche
  bekannte  Maulwurf,  Tälpa  europäsa.

13.
6.  Ordnung:  Nagethiere.

Säugethiere  mit  zwei  meißelförmigen  Schneidezähnen  vorn  in  jedem  Kiefer
und  von  gestrecktem  Körper.  Zwischen  Schneide=  und  Backzähnen  große  Zahnlücken;
leben  von  Pflanzentheilen  und  sind  deshalb  schädlich;  sie  sind  sehr  fruchtbar,  viele
sammeln  Wintervorräthe.

1.  Familie:  Hasen.  0  .51

5·  Löffelförmige  Ohren,  Hinterbeine  lang,

1
58½%  %

J.

—

rauh  behaarte  Sohlen;  trinken  nie.

Lepus  timidus,  Hase.  Ohr  länger  als  Kopf.

L.  cunicülus,  Kaninchen.  Ohr  kürzer  als  Kopf,  kleiner  und  gedrungener.

2.  Familie:  Mäusec.  2  *  —  Kopf  schlank,  Schnauze  spitz  mit  Schnurrhaaren.
  Schwanz  lang,  nackt,  selten  kurz  und  fein  behaart;  Ohren  lang.

Mus  decumänus,  gem.  Ratte.  26  cm  lang.  Die  Ohren  erreichen  angedrückt
das  Auge  nicht,  Schwanz  kürzer  als  der  Körper.

Mus  silvätlcus,  Waldmaus.  10  cm.  Ohren  halbe  Kopflänge;  Pelz  oben
bräunlich  gelb,  Füße  und  Unterleib  weiß.  In  Wäldern  sehr  schädlich,  springendes
Laufen,  weil  Hinterbeine  viel  länger.

Mus  agrärius,  Brandmaus.  Ohren  13  der  Kopflänge.  Oben  röthlichbraun
mit  schwarzen  Rückenstreifen,  also  dreifarbig.  Meist  auf  dem  Felde.

3.  Familie:  Wühlmäuse.  Kopf  dick,  stumpfschnauzig;  Ohren  kurz,  versteckt,
  Schwanz  höchstens  2/3  der  Körperlänge.

Arvicöla  amphiblus,  Wühlmaus,  auch  als  Wasserratte,  Mollmaus  bekannt
und  berüchtigt.  Im  Walde,  auch  in  Feld  und  Garten  außerordentlich  schädlich
durch  unterirdisches  Benagen  von  Wurzeln;  hat  unterirdische  Gänge.  Wo  sie
häufig,  ist  ihr  gefährlichster  Feind,  das  Wiesel,  sorgfältig  zu  schonen.  Sie  ist
15  cm  lang,  Ohren  im  Pelz  versteckt,  einfarbig  braungrau,  doch  variabel,  unten
heller;  unsere  größte  Maus.

Arvicöla  arvälis,  Feldmaus.  9  cm.  Ohren  von  ½/8  Kopflänge,  Schwanz
13  Körperlänge,  oben  gelbgrau,  unten  und  Aftergegend  weißlich;  in  Feldern  und
daran  stoßenden  Beständen  oft  sehr  schädlich  und  Landplage.

Arvicöla  glaréölus,  Röthelmaus.  10  cm.  Ohren  von  halber  Kopflänge,
Schwanz  12  Körperlänge,  oben  rothbraun,  unten  weiß;  klettert  vorzüglich  und
wird  in  den  Zweigen  wie  unten  an  Stämmchen  durch  Benagen  der  Rinde  an
Lärche  und  Laubhölzern  schädlich.

4.  Familie:  Schwimmnager,  Castor  fiber,  Biber.  12
Schwanz  30  cm  lang,  braun,  Hinterfüße  mit  Schwimmhaut,  nackter  breiter  Schuppenschwanz,

  sehr  große  Nagezähne;  lebt  in  Flüssen  und  Seen,  wo  er  mit  Sand  überwölbte
  Holzbauten  macht.  Werden  durch  Fällen  und  Benagen  selbst  von  starken

 

90  cm,  der
        <pb n="32" />
        —  16  —

Hölzern  sehr  schädlich;  bei  uns  nur  noch  selten  an  der  Elbe  und  Mulde.  Sein  Pelz  wie
namentlich  das  am  Bauche  in  sackartigen  Drüsen  abgesonderte  Bibergeil  sehr  kostbar.

5.  Familie:  Hörnchen.  Das  bekannte  Eichhörnchen,  Sciürus  vulgäris,  wird
durch  Benagen  der  Rinde,  Verbeißen  der  Triebe,  Verzehren  der  Samen  und  Vernichtung
  der  Singvögelbruten  sehr  schädlich,  namentlich  in  Nadelhölzern;  wo
sie  überhandnehmen,  muß  man  sie  mit  allen  Mitteln  verfolgen.

5  *2  Ein  ockergelbes  bis  rothbraunes

mäuseähnliches  Thierchen  mit  kurz  behaarten  am  Ende  büscheligem  Schwanz,  8  cm
lang,  wird  ähnlich  wie  das  Eichhörnchen  schädlich;  selten.  M.  glis,  gem.  Siebenschläfer:
  ähnlich  —  10  cm  —  jedoch  grau  mit  schwarzbraunem  Augenkreis.

In  der  7.  Ordnung  kommen  keine  forstlichen  Thiere  von  Bedeutung  vor,  ebenso
kann  die  8.  Ordnung  der  Einhufer  mit  den  Gattungen  Pferd  und  Esel  als  bekannt
vorausgesetzt  werden;  desto  wichtiger  ist  die  nächste,  welche  die  hauptsächlichsten
Jagdthiere  enthält.

,  --  2
Myõxus  avellanãarius,  Haselmaus.  *5

814.
9.  Ordnung:  Zweihufer.

Säugethiere  mit  fehlenden  oder  selten  nur  zwei  seitlichen  Schneidezähnen  im
Oberkiefer,  verwachsenen  Mittelfußknochen,  zwei  behuften  Zehen  und  eigenthümlichem
Wiederkäuermagen.  Derselbe  besteht  aus  4,  seltener  aus  3  Abtheilungen.

Die  erste  derselben,  die  größte  sackartige
Ausstülpung,  in  welche  der  Schlund
(Figur  Za)  mündet,  heißt  Pansen  (ch;
hinter  dieser  liegt  eine  zweite  kleine  mit
netzförmigen  Falten  besetzte  Abtheilung,
der  Netzmagen  (c),  die  dritte  mit  blättrigen
  Falten  im  Innern  heißt  Blättermagen
  (b),  die  vierte  längsgefaltene
Magenhöhlung,  der  sog.  Labmagen  (e),
endet  im  Darmkanal  (1).  Die  grob  mit
der  Zunge  abgerupfte  Speise  gelangt  unzerkleinert
  in  den  Pansen,  von  da  in  den
Netzmagen,  wo  sie  zu  kleinen  Bissen  geformt  wird  und  wieder  in  den  Mund  steigt,
um  dort  „wiedergekäut“  zu  werden.  Der  so  entstandene  Speisebrei  kommt  dann
direkt  in  den  Blättermagen,  von  diesem  durch  den  Labmagen  in  den  sehr  langen
Darmkanal.  Bei  einigen  fehlt  der  Blättermagen  (Kamcel).

1.  Familie:  Hohlhörner.  Mit  überhäuteten  Stirnzapfen  und  hohlen
bleibenden  Hörnern.  Hierzu  gehören  die  Gattungen  der  Ochsen,  Schafe,  Ziegen
und  Antilopen,  von  denen  nur  der  Steinbock,  Capra  ibex,  und  die  Gemse,  Antilöpe
rupicäpra,  erwähnt  werden.

 

Figur  3.  Wiederkäuermagen.

2.  Familie:  Hirsche.  uk  77##.  .  Die  Männchen  tragen  auf  den  kurzen
Stirnzapfen  Geweihe,  welche  l  um  meist  verästelt  sind  und  jährlich  abgeworfen

werden.  Die  Augen  mit’  Thränenhöhlen,  die  Nebenklauen  entwickelt.
        <pb n="33" />
        —  17  —

Das  Reh,  Cervus  capréölus,  der  Edelhirsch,  C.  Eläphus,  der  Dammhirsch,  C.
däma,  der  Elch,  C.  älces,  Geweih  mit  kurzer  runder  Stange  und  sehr  breiter
zweitheiliger  vielzackiger  Schaufel.  Kopf  dick  und  plump;  außerordentlich  durch
Schälen  schädlich.  Die  anderen  Familien,  wozu  die  Giraffen,  Kameele  2c.  gehören,
interestiren  uns  nicht.  Das  Nähere  über  die  Hirsche  in  den  betr.  Kapiteln  des
Anhangs  über  Jagd.

15.

10.  Ordnung:  Vielhufer.

Plumpe  Säugethiere  mit  nackter  borstiger  Haut,  getrennten  Mittelfußknochen
und  mehreren  mit  Hufen  bekleideten  Zehen.

1.  Familie:  Elephanten.  2.  Familie:  Tapire.

3.  Familie:  Schweine.  r  1.  Der  seitlich  zusammengedrückte  Kopf

mit  knorpliger  Wühlscheibe  und  hervorstehenden  Eckzähnen;  an  den  schlanken  Beinen
vier  Zehen,  von  denen  zwei  seitlich  höher  gerückt  sind  und  nicht  auftreten.  (Dies
ist  für  die  Fährtenbestimmung  im  Schnee  und  lockeren  Boden  charakteristisch!)

Sus  scröfa,  Wildschwein.  Schwarz,  gelblich  melirt;  die  Jungen  (Frischlinge)
gelb  mit  braunen  Streifen.  —  Dazu  gehören  auch  die  Familien  der  Nashörner
und  Flußpferde.

Die  letzten  Ordnungen  der  Flossenfüßer,  Walthiere,  Beutelthiere  und  Schnabelthiere
  werden  als  forstlich  durchaus  unwichtig  übergangen.

2.  Klasse:  Vögel.
8  16.
Allgemeines.

Mit  Federn  bedeckte  warmblütige  eierlegende  Wirbelthiere.

Die  zu  Flügeln  umgestalteten  vorderen  Gliedmaßen  dienen  nebst
dem  steuernden  Schwanz  zur  Luftbewegung,  die  hinteren  zur  Boden—
bewegung,  zum  Klettern  oder  zum  Schwimmen;  die  zahnlosen  Oberund
  Unterkiefer  sind  mit  einer  Hornscheide  überzogen  und  bilden  den
Schnabel.  Der  Leib  ist  mit  Federn  bedeckt,  an  welchem  man  Dunen
(Flaumfedern)  und  sog.  Contur=  (Licht=  oder  Umriß-)  Federn  unterscheidet.
  Letztere  zerfallen  wieder  in  kleines  Gefieder,  welches  zur  Bedeckung
  dient  und  das  große  Gefieder,  welches  in  Flügel=  (Ruder-)
und  Schwanz=  (Steuer-)  Federn  zerfällt  und  zur  Luftbewegung  dient.
Die  einzelne  Feder  besteht  aus  dem  Kiel  und  der  Fahne.  —  Zwischen
dem  kleinen  Gefieder  befinden  sich  nackte  Stellen,  namentlich  an  der

Bauchseite,  zur  besseren  Erwärmung  der  Eier  beim  Brüten  (Raine).
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  2
        <pb n="34" />
        E  Der  Flügel  besteht  aus
EIE  Oberarm  (Figur  4  0)
sk  T-  mit  kleinen  Deckfedern,

Unterarm  (u)  mit  Elle  (e)
eund  Speiche  (s),  ein  Paar

Handwurzelknochen  (hw)
Skelett  der  Vogelschwinge.  und  der  Hand  mit  doppeltem

  Mittelhandknochen
J0  (mh),  2  Fingern  (1)  und

—  *  5  dem  Daumen  (c)  mit  den

*#  664.  -  Schwungfedern  1.  Ord—

47  nung  (untere  Figur  h),  die

5  sehr  stark  sind  und  schwach

schraubenförmig  gedreht

erscheinen;  der  Daumen

der  Hand  trägt  den  zu

Vogelfiügel.  Seitenbewegungen  nöthidigur

  4.  gen  Lenkfittich  ().  Am

Unterarm  sind  die  breiteren  schlafferen,  meist  als  Fallschirm  dienenden

Schwungfedern  2.  Ordnung  (a).  Durch  Gebrauch  und  Witterung

nutzen  die  Federn  so  ab,  daß  sie  jährlich  1—2  mal  (Herbst=  und

Frühjahrs-Mauser)  in  der  sog.  „Mauser“  erneuert  werden  müssen.

Nach  Jahreszeit,  Alter  und  Geschlecht  ist  die  Farbe  der  Federn  bei

denselben  Vögeln  oft  verschieden.  Zur  Erhaltung  der  Federn  salben

die  Vögel  dieselben  oft  mit  Fett  aus  der  über  der  Schwanzwurzel  befindlichen
  sog.  Bürzeldrüse.

Der  Leichtigkeit  beim  Fliegen  wegen  sind  die  Knochen  nicht  mit
Mark,  sondern  mit  Luft  gefüllt,  auch  haben  sie  in  der  Brust=  und
Bauchhöhle  Luftsäcke.

Von  den  Sinnesorganen  ist  Geruch  und  Geschmack  sehr  vernachlässigt,
  dafür  Gesicht  und  Gehör  um  so  mehr  entwickelt.  Die  meisten
Vögel  haben  zwei  Kehlköpfe,  wovon  der  untere  zur  Stimmbildung
(Singmuskelapparat)  bestimmt  ist.  Die  Lunge  steht  durch  Schläuche
mit  den  Luftknochen  in  Verbindung.  Das  Vogelei  besteht  aus  Schale,
Luftraum,  Eiweiß  und  Dotter.  Die  Anzahl  der  Eier  schwankt  zwischen
1—30,  ihre  Gestalt  ist  sehr  verschieden,  die  Farbe  wechselt  nur
zwischen  Arten  von  Weiß,  Braun  und  Grün,  kein  Ei  ist  dreifarbig.  Die
        <pb n="35" />
        —  19  —

Eier  werden  entweder  einfach  auf  den  Boden  gelegt  oder  es  werden  mehr
oder  weniger  kunstvolle  Nester  gebaut,  welche  die  ausgebrüteten  Vögel
entweder  sofort  verlassen  (Nestflüchter)  oder  längere  Zeit  noch  bewohnen
(Nesthocker).  Das  Brüten  dauert  12—45  Tage,  je  nach  der  Gattung.
Am  Schnabel  unterscheidet  man  1.  die  beiden  Kiefern,  2.  die  Firste
(Schnabelrücken),  3.  die  Kuppe  (Vorderende  des  Oberschnabels),  4.  die
Zügel,  Gegend  zwischen  Augen  und  Schnabelwurzel,  5.  die  Nasenlöcher,
  6.  die  Wachshaut  an  der  Wurzel  (gelb  oder  blau),  7.  den
Zahn  (eckiger  Vorsprung  des  Oberschnabels  bei  den  Raubvögeln).
Das  Bein  besteht  1.  aus  dem  kurzen  im  Fleisch  versteckten
Oberschenkel,  2.  dem  meist  ebenfalls  versteckten  Unterschenkel
(lälschlich  oft  Schenkel  genanntl),  3.  dem  Fuße,  nur  aus  einem
Knochen  —  dem  Laufe  —  mit  den  Zehen  bestehend,  deren  Anzahl
zwischen  2  bis  4  schwankt  und  auf  welche  allein  ausgetreten  wird.  Die
Füße  sind  sehr  verschieden  gestaltet  und  bilden  vielfach  die  Grundlage  der
Eintheilung.  Fuß  und  Zehen  verbindet  das  Fersengelenk.  Die  langen
vorstehenden  Federn  am  Unterschenkel  mancher  Vögel  nennt  man  Hosen.
Der  Gesang  erschallt  nur  während  der  Fortpflanzungszeit.  Nach
der  Gewohnheit,  den  Aufenthaltsort  zu  wechseln  oder  theilweis  oder
ganz  beizubehalten,  unterscheidet  man  Zug-,  Strich=  und  Standvögel.
Die  Zugvögel,  die  meisten  unserer  Vögel,  machen  im  Herbst  und  Frühjahr
  große  Wanderungen,  die  Strichvögel  machen  nur  kleinere  Wanderungen
  im  Gebiet,  die  Standvögel  halten  immer  dieselbe  Gegend.

§  17.

1.  Ordnung:  Raubvögel.

Starke  Luftvögel  mit  hakig  übergreifendem,  am  Grunde  mit  einer  Wachshaut
überzogenem  Oberschnabel  und  starken  hakig  gekrümmten  Raubkrallen  (3  Zehen  vorn,
1  Zehe  hinten),  von  denen  die  äußere  Zehe  häufig  nach  hinten  gewendet  werden
kann  (Wendezehel).  Sie  nähren  sich  meist  von  lebendigen  warmblütigen  Thieren.
Die  unverdaulichen  Theile  derselben  —  Haare,  Federn,  Knochen  —  werden  in  der
Regel  im  Kropfe  vom  Fleisch  geschieden  und  dann  in  Ballen  —  Gewölle  genannt
—  durch  den  Schnabel  wieder  ausgeworfen.  Sie  trinken  nie.  Die  kunstlosen
Nester  meist  an  hohen  Standorten.

1.  Familie:  Eulen.  Die  Augen  nach  vorn  gerichtet  und  mit  einem  Federschleier
  umgeben,  ebenso  hinter  den  Ohren  oft  halbkreisförmige  starre  dichte  Federn.
Die  Beine  meist  bis  auf  die  Krallen  dicht  befiedert.  Wendezehe.  Meist  Höhlenbrüter,
weiße  rundliche  Eier;  durch  Vertilgen  von  Mäusen  und  Insekten  sehr  nützlich.  Meist

Nachtraubvögel.
27
        <pb n="36" />
        —  20  —

a.  Käuze,  glattköpfig.  Strix  alũco,  Waldkauz.  36  em“),  grau  bis  braun
mit  welligen  dunklen  Flecken.  Kopf  und  Augen  sehr  groß.  Am  Tage  in  hohlen
Bäumen  an  Waldrändern.  Außerordentlich  nützlich.  Stimme:  hu,  hu,  hu,  huit
huit.  Strix  nöctüa,  Steinkanz,  Drosselgröße,  grauweiß  gefleckt,  sehr  nützlich.  Strix
flämmäêéa,  Schleierkauz.  31  cm,  grau  mit  weißen  schwarz  umrandeten  Perlflecken,
lange  Läufe  mit  Borstenfedern.  Meist  auf  Thürmen  und  in  Gebäuden,  sehr  gemein.

b.  Ohreulen,  mit  aufstehenden  Ohrbüscheln  und  gelben  Augen.  Strix  otus,
Waldohreule.  36  cm,  lange  Ohrbüschel,  feurig  gelbe  Augen,  rostbraun  mit  dunkler
Federmitte;  in  jungen  schlechten  Nadelholzbeständen.  Sehr  nützlich.

Srix  bubo,  Uhu.  Adlergröße,  in  Zeichnung  der  vorigen  ähnlich.  Der  Jagd
sehr  schädlich,  deshalb  zu  verfolgen.

2.  Familie:  Falken.  Schnabel  kurz,  am  Grunde  am  höchsten,  die  Augen
von  einem  Knorpel  (Supercilialknorpel)  überragt.  Der  Unterschenkel  mit  verlängerten
Federn  (Hosen),  Zehen  stets  nackt  und  mit  derselben  Wachshaut  wie  der  Schnabel.
Tagesraubvögel.  Eier  mit  rothbraunen  Flecken  ganz  bedeckt.  cfr.  den  Schlüssel.
Schnabel  gerade  Läufe  bis  zur  Zehenwurzel
beginnend,  stark-  ohne  #  befiedert:  Aquila  1.  Adler.

hakig,  zahnlos;  Wende-  Läufe  bis  zur  Hälfte  befiedert
Kopf-u.  Halsfedern  zehe  Haliaßtos  2.  Fischadler.
svitz  lanzettlichmit  Wendezehe;  Läufe  bis  zur  Zehen-Adler.
  wurzel  nackt:  Pändlon  3.  Flußadler.
Oberschnabelmit  tiefem  Ausschnitte

Fallene  Schnabel  schon  von  vor  der  Spitze:  (Zahn!)  Falco  4.  Falke.

 

 

 

der  Wurzel  an  Schwanz  gegabelt:  Milvus  5.  Milan.
hakig,  mit  oder  Ober-  Läufe  kaum  so
ohne  Zahn;  Kopf=  schnabel  Schwanz  langals  Miteel-  .
und  Halsfedern  ohne  atce.  zehe:  Astur  6.  Habicht.
breit  rundlich!  tiefen  ge=  Läufe  länger
Falken.  Aus=  rundet  als  die  Mittelschnitt
  zehe:  Büt5öo  7.  Bussard.

 

 

Kennzeichen  der  Adler.““)

Schwanz  lang,  weiß,  abgerun-3

  *  über  78  em  1.  det,  Lauf  hell,  a.  fülva  Steinadler.
2  LLauf  bis  an  lang  Schwanz  kurz,  gerade,  von

die  gehen  Flügeln  bedeckt  a.  imperialis  Kaiseradler.
2  wurzel  bis  70  cm  Nasenlöcher  eirund,  nicht  einge-.

  Zr  lang  buchtet,  Lauf  S##m  lang  a.  naevin  Schreiadler.
2  befiedert  Vafenlöcher  rundlich  mit  Wulst.

8  u  11  cm  lang

àa.  clanga  Schelladler.

*)  Die  Maßangaben  beziehen  sich  auf  die  Länge  des  Körpers.
»*)  Nach  v.  Riesenthal,  Kennzeichen  unserer  Raubvögel.  Charlottenburg-Berlin.  Selbstverlag
des  Verfassers.  Preis  1  Mark.  Ein  tlassisches  Buch,  das  auf  das  Beste  hiermit  empfohlen  wird.
        <pb n="37" />
        gelb

bis  75  em
lang,
Schwanz
nicht  keilförmig,

Füße  grau- 



3
'[i

S.

*

„  S  Liauf  zum

S  .-HZ

  größten

E  T0heil  nackt

33

.

O

blau

21

90  cm  lang,  Schwanz  keilförmig,  Füße

haliaétos  albicilla  Seeadler.
die  kleinen  Augen  ohne
Schleier,  ohne  Hosen

pandion  haliastos
diegroßen  Augen  mit  Schleier,
mit  Hosen

circäöbtos  gällicus

Fischadler.

Schlangenadler.

Die  Adler  sind  alle  große  starke  Vögel;  der  starke  Schnabel  ist  an  der  Wurzel
gerade,  dann  sehr  gekrümmt,  mit  langem  Haken  und  schrägen  Nasenlöchern;  auf
Nacken  und  Halsseiten  stets  starre,  lanzettliche  Federn  (Adlerfedern!);  die
langen  breiten  Flügel  haben  27  Schwingen,  von  denen  die  vierte  immer  die  längste
ist;  im  Fluge  stark  gespreizt.  Die  Zehen  sind  sehr  kräftig,  stark  gekrümmt  und
sehr  scharf.  Mittelzehe  immer  kürzer  als  der  Lauf.  Die  Adler  sind  alle  der
Jagd  resp.  der  Fischerei  schädlich,  sind  jedoch  in  Deutschland  überall  selten.

hu,  der  in  den  Einschnitt  des

z;  um  die  Augen  nackter  Kreis.

c  stets  die  längste,  deshalb  sehr  spitze  Flügel.

Edelfalken

geschnittener  Za
cher  kreisrund

Nasenlö

fer  ein  scharf  aus

Rothfalken


4

Zweite  Schwing

 

Kennzeichen  der  Falken.
Flügel  er=  der  starke  Schnabel
reichen  von  der  Wurzel  aus
beinahe  fast  halbkreiss.  JIsländischer  Falke
das
Schwanz=  förmig  gekrümmt,  F.  cändicans.
ende,  der  weniger  starke
Mittelzehe  Schnabel  von  der
Hi.  Wurzel  an  mehr  gekürzer
  streckt  Sakerfalke
als  Lauf  f.  saquer  (lanarius).

Mittelzehe
Außenzehe

"aöa
Mittelzehe
nur  13
länger  als
Außenzehe

 

Im  Oberkie
Unterkiefers  paßt.

lang  als  Außenzehe

Flügel  erreichen  das  Schwanzende
ganz,  Mittelzehe  länger  als  Lauf

Wanderfalke
f.  peregrimus.

Flügel  überragen  den  Schwanz,

doppelt  so  lang  als
Lerchenfalke
f.  subbüteo.

Flügel  erreichen  das  Schwanzende

nicht,  Mittelzehe  fast  doppelt  so  Zwergfalke
f.  aésalon.
Augenkreis,  Krallen  schwarz,  Thurmfalke
Wachshaut  f.  tinnunculus.
und  Füße  Krallen  gelb=  Röthelfalke
gelb  lich-weiß  f.  cenchris.

Augenkreis,  Wachshaut
und  Füße  roth,  Krallen  Rothfußfalke

 

gelblich-weiß  f.  rüfipes.
        <pb n="38" />
        —  22  —

Von  oben  aufgeführten  Falken  interessiren  uns  besonders  1.  der  Wanderfalke.
  Der  ganze  Oberkörper  ist  in  der  Jugend  graubraun,  im  Alter  graublau,  die
weiße  Brust  ist  dunkel  gebändert,  die  Füße  in  der  Jugend  bläulichgrün,  im  Alter
gelb.  Länge  47  cm.  viel  kleiner  als  #.  Sicheres  Kennzeichen  der  schwarze
Zügel.  Kommt  überall  vor  und  ist  mit  der  gefährlichste  und  gewandteste
Raubvogel  auf  alles  Geflügel,  das  er  jedoch  nie  im  Sitzen  schlägt.  2.  Der
Lerchenfalke.  Die  kleinere  Ausgabe  des  vorigen.  32  cm  lang,  ebenfalls  mit
schwarzem  Zügel,  sonst  bunter  wie  1.  Oberseite  fast  schwarz,  öfter  mit  röthlichem
  Nackenfleck.  Kopf,  Halsseiten  und  Brust  weiß,  Unterbrust  gefleckt.  Hosen
und  Hinterleib  roth  mit  schwarzen  Tupfen.  Jugendkleid  etwas  abweichend.  Sehr
verbreitet,  namentlich  in  Feldhölzern;  schlägt  alle  Vögel,  die  er  irgend  zwingen
kann,  aber  ebenfalls  nur  im  Fluge,  und  ist  sehr  schädlich.  3.  Der  Thurmfalke.
  33  cm  lang.  Kopf  und  Schwanz  aschblau,  Rücken  und  Schultern  rothbraun
  mit  schwarzen  Punkten,  Vorderseite  gelblichweiß  mit  schwarzen  Schaftflecken.
  Wachshaut  und  Füße  gelb,  Krallen  stets  schwarz.  Rüttelt  viel  im
Fluge.  Nützlich  durch  Vertilgung  von  Mäusen  und  Insekten,  selten  schädlich
durch  Schlagen  kleiner  Vögel!  (nur  im  Sitzen).  Alle  diese  Falken  sind  Zugvögel
und  kennzeichnen  sich  durch  die  spitzen  Flügel  schon  von  ferne.

Kennzeichen  der  Milane.

Schwanz  7  cm  tief  gegabelt,  Flügel  reichen
bis  an  den  Anfang  der  Gabel,  röthlich  gefärbt

Schwanz  m.  regalis  Rother  Milan.
gegabelt  Schwanz  nur  3  cm  tief  gegabelt,  Flügel  reichen
bis  an  die  Spitze  der  äußeren  Schwanzfedern,

)r  gefärbt  m.  migrans  (ater)  Brauner  Milan.

1.  Der  rothe  Milan  (Gabelweihe)  ist  sehr  verbreitet  und  als  großer  rothbrauner
  Raubvogel  mit  dem  auffallend  gegabelten  Schwanz  nicht  zu  verkennen;
obwohl  er  gelegentlich  kleines  Wild  und  Geflügel  schlägt,  wird  er  durch  Kröpfen
von  Aas,  Mäusen  und  Ratten,  Amphibien  und  Insekten  auch  wieder  nützlich.
Er  ist  nur  dann  zu  verfolgen,  wenn  er  entschieden  schädlich  wird.  2.  Der  braune
Milan  ist  dunkel  gefärbt,  Füße  und  Wachshaut  hochgelb.  Vom  Bussard,  mit
dem  er  vielleicht  zu  verwechseln  ist,  unterscheidet  ihn  der  lange  Schwanz  und  der
schnellere,  sehr  elegante  Flug,  die  rundlichen  schräg  gestellten  Nasenlöcher,  sowie
das  Fehlen  von  Borsten  im  Augenkreis  sicher.  Ist  seltener  und  viel
schädlicher  als  1,  namentlich  der  Fischerei,  auch  als  Nesträuber.  Beide  sind  Zugvögel.

Kennzeichen  der  Habichte.

Flügel  schneiden  50—60  cm  lang,  starke  Läufe,  im  Nacken
mit  der  Hälfte  kein  weißer  Fleck  a.  palumbárius  Hühnerhabicht.

des  Schwanzes  4  ..  .
ab,  4.  ren  33—40  cm  lang,  dünne  Läufe,  im  Nacken
die  längste.  (ein  weißer  Fleck  a.  nisus  Sperber.

1.  Der  Hühnerhabicht  (großer  Stößer,  Taubenstößer)  ist  graubraun  mit
dunkler  Bänderung  auf  der  Brust,  oben  ohne  dieselbe.  Jugendkleid  Bussardähnlich
        <pb n="39" />
        —  23  —

mit  langen  braunen  Schaftflecken.  Der  lange  Schwanz  mit  5  (4—6)  Bändern.
Füße  gelb.  Augen  röthlich.  Im  Fluge  kennzeichnen  ihn  die  kurzen  stumpfen
Flügel  mit  ihrem  kurzen  schwirrenden  Flügelschlag,  der  lange  Schwanz  und
fast  versteckte  Kopf.  Durch  seine  Frechheit,  Gewandtheit  und  weil  er  alles  zu
bewältigende  Wild  und  Geflügel  im  Fluge  wie  im  Sitzen  schlägt,  noch  gefähr—
licher  als  der  Wanderfalke  für  die  niedere  Jagd  und  allgemein.

2.  Der  Sperber  ist  fast  ebenso  gezeichnet  wie  1,  nur  hat  C  braunrothe
Querzeichnungen  auf  weißem  Grunde;  die  geringere  Größe,  die  dünnen  langen
Läufe  und  der  weiße  Nackenfleck  unterscheiden  ihn  sicher  von  demselben,  ebenso  wie
die  kurzen  Flügel  von  allen  ähnlichen  Vögeln.  Noch  gemeiner  wie  1  und
ebenso  schädlich,  deshalb  unablässig  zu  verfolgen.  Beide  Habichte  sind
Strichvögel.

Kennzeichen  der  Bussarde.

Lauf  hinten  ganz,  vorn  halb
nackt,  Schwanz  mit  12  (10
4.  Schwinge  am  Borsten  bis  14)  Binden  b.  vulgäris  Gemeiner  Bussard.
längsten,  jedoch  im  #Lauf  bis  an  die  Zehen  befiedert,
  nackter  schmaler
Z  .  Längsstreifen  an  der
als  die  8.  und  5,  Hinterseite  b.  lägöpus  Rauhfußbussard.
Mittelzehe  kürzer  Ohne  Borsten  im  Augenkreis!  Schwanz

als  Lauf.  immer  mit  3  breiten  dunklen  Querbinden
(die  dunkle  Schwanzspitze  ungerechnet),  Zügel
und  Läufe  beschuppt  Pérnis  apivörus  Wespenbussard.

1.  Der  gemeine  Bussard  ist  50—55  em  lang  und  nach  seinem  Kleide  kaum
zu  beschreiben,  da  dasselbe  von  weiß  bis  schwarz  mit  allen  möglichen  Abweichungen
wechselt.  Die  halbmondförmigen  Nasenlöcher,  oben  mit  fast  geradem  Rand,  und
die  Borsten  im  Augenwinkel  kennzeichnen  ihn  noch  am  besten.  Das  Auge  ist  nie  gelb.
Im  Fluge  charakterisiren  ihn  der  kurze  Schwanz,  langsamer  Flügelschlag,
vieles  Kreisen  mit  „hiää“-Geschrei.  Sehr  verbreitet.  Da,  wo  er  der  Jagd  nachweisbar
  schädlich  wird,  ist  er  zu  verfolgen,  sonst  als  eifriger  Vertilger  von
Mäusen  2c.  zu  schonen.  Strichvogel.  2.  Der  Rauhfußbussard  ist  nur  vom
Oktober  bis  April  hier  und  —  weil  schneller  und  gewandter  —  wohl  etwas  gefährlicher.
  Außer  den  oben  angegebenen  Kennzeichen  charakterisiren  ihn  noch  das
stets  rothbraune  Auge,  die  stets  dunkle  Färbung  am  Bauche  und  ein  großer
dunkler  Fleck  auf  dem  Unterflügel.  3.  Der  Wespenbussard  ist  nur  Sommergast
  und  der  harmloseste  von  obigen  drei  Bussarden.  Er  stellt  den  Wespen  und
Hummeln  nach,  auch  wohl  kleinen  Vögeln.  Gegen  die  Wespen  schützen  ihn  die
charakteristischen  harten  Kopffedern.  Ziemlich  selten.

nur  wenig  länger  Augenkreis.

 

 

Kennzeichen  der  Weihen.  Circus.

Ebenso  leicht  wie  die  Weihen  an  dem  das  Gesicht  umrahmenden  Federschleier
(eulenartig)  als  Gattung  zu  erkennen  sind,  so  schwer  sind  die  einzelnen  Arten  zu
unterscheiden.
        <pb n="40" />
        —  24  —

Schnabel  stark  der  innere  Einschnitt  der  1.  Schwinge  ragt
u.  mehrgestreckt  kaum  1  cm  über  die  Spitze  der  vordersten
E  S  Flügeldeckfeder  hinaus.  2.—5.Schwungfeder
2  Schleier  außen  bogig  verengt;  1.,  3.,  5.  stumpf
0.  setzt  ab  eingeschnitten  .  aerigunösus  Rohrweihe.
—W*ee  innerer  Einschnitt  ragt  bis  3  cm  hinaus.
-r-*  9  Die  Schwungfedern  außen  bis  zur  4.  ver-S
  2  a  engt,  innen  bis  zur  3.  eingeschnitten
#  #l1l  c.  cineräcSus  Wiesenweihe.
—  3.der  innere  Ein-Schwingen  wie  bei  1
5  —  s  schnitt  liegt  an  |  .  Cyänsus  (pygärgus)  Kornweihe.
———  der  Spitze  der
Ses  n  r*  vordersten  Deck-  Schwingen  wie  bei  2
federn  .  pällldus  Blaßweihe.

 

 

Alle  Weihen  horsten  auf  dem  Boden  und  sind  an  ihrem  leisen  schwebenden
bogenförmigen  Fluge  zu  erkennen.  Zugvögel.  1.  Die  Rohrweihe  ist  56  cm
lang,  braunroth  gefärbt,  Augen  und  Füße  gelb,  Krallen  schwarz;  wird  den  Bruten
allen  Wassergeflügels,  sowie  Fischen  und  deren  Laich  verderblich  und  ist  zu  verfolgen.
2.  Die  Wiesenweihe  ist  43  cm  lang  und  an  den  langen  schmalen  Flügeln  kenntlich;
  braun  mit  gelblicher  Zeichnung,  aschblau  mit  weißlicher  und  röthlicher
Zeichnung;  fast  ebenso  schädlich.  3.  Die  Kornweihe;  etwas  größer  und  gedrungener
  wie  2,  aber  noch  auffallender  blau  und  weiß  gezeichnet.  Vernichtet
viele  Bruten  von  auf  dem  Boden  nistenden  Vögeln  (Rebhuhn,  Lerche  2c.)  und  ist
der  Jagd  entschieden  schädlich.  Die  Blaßweihe  ist  selten  und  ähnelt  3,  doch  ist
sie  blasser.  Die  drei  letzten  Weihenspecies  vertilgen  auch  Mäuse.

Zum  Schluß  sei  bei  den  Raubvögeln  noch  besonders  darauf  aufmerksam  gemacht,
  daß  sie  sämmtlich  Mäuse  und  Insekten  vertilgen;  manche  von  ihnen  verzehren
  jedoch  hiervon  nur  so  wenig,  daß  sie  durch  das  Rauben  von  nützlichen
Thieren  und  Vögeln,  auch  von  Hausgeflügel,  vielmehr  schädlich  sind.

Als  nützlich  zu  schonen  sind  nur  meistens  die  Bussarde,  Thurmfalken,
  die  bei  Abend  fliegenden  Weihen  und  die  Eulen  mit  Ausnahme
des  Uhu's.  Alle  übrigen  Raubvögel  sind  schädlich  oder  doch  überwiegend  schädlich;
die  noch  hierher  gehörigen  Familien  der  Geier  sind  als  forstlich  und  jagdlich  für
uns  unwichtig  übergangen.

8  18.
2.  Ordnung:  Singvögel.

Nesthocker  mit  Singmuskelapparat  (zweiter  Kehlkopf),  3  Zehen  nach  vorn,
1  nach  hinten  (Sitzfüße),  klein  bis  mittelgroß,  Gesang  und  Nestbau  auf  höchster
Stufe;  mit  Ausnahme  der  Körnerfresser  (Finken,  Ammern,  Lerchen),  welche  jedoch,
wenn  sie  Junge  haben,  ebenfalls  der  Insektennahrung  bedürfen,  durchweg  nützlich.“)

1.  Familie:  Schwalben.  Bei  uns  4  Arten.  Zugpögel.

*)  Wenn  in  dieser  Ordnung  nichts  dabei  bemerkt  ist,  so  sind  die  betr.  Familien  und  Arten
nützlich;  bei  den  schädlichen  wird  die  Schädlichkeit  besonders  hervorgehoben.
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        2.  Familie:  Fliegenschnäpper.  Zugvögel.

3.  Familie:  Würger,  Länius  excübltor.  gr.  Würger.

Kaum  Drosselgröße;  schwarzweiß,  oben  aschblau,  Stirn  hell;  an  Waldrändern,
spechtartiger  Flug,  rüttelt  über  seiner  Beute,  greift  auch  Wirbelthiere  (Mäuse,  kleine
Vögel)  an.  Nachäffer  von  allerlei  Tönen.  Stand=  und  Strichvogel.  Schädlich.
Verwegener  Räuber.

4.  Familie:  Raben.  Zerfallen  in  die  Gattungen  der  Heher,  Elstern,  Dohlen
und  Raben.

Gärrülus  glandärius,  Eichelheher;  sehr  bunt  und  scheu,  frißt  Baumfrüchte  und
plündert  Vogelnester;  pflanzt  Eicheln;  mehr  schädlich.  Der  Nußheher,  G.  nucifräga,
ist  selten.

Pica  caudäta,  gem.  Elster;  überwiegend  schädlich  durch  Vertilgen  der  Vogelbrut;
bei  Kiefernraupenfraß  jedoch  zu  schonen,  da  sie  auch  behaarte  Raupen  frißt.

Cörvus  corax,  Kolkrabe.  Sehr  groß,  Haushahngröße,  schwarz  mit  Schiller.
Stand=  und  Strichvogel;  nistet  bereits  im  Februar  auf  sehr  hohen  Waldbäumen;  Adlerflug;
  paarweis  in  bestimmt  abgegrenztem  Revier.  Ueberwiegend  schädlich.  Seltener.

Die  beiden  Krähenarten,  die  violett  schwarze  Corvus  frugilsgus,  Saatkrähe,
stets  in  großen  Zügen  wie  die  theilweis  aschgraue  mehr  einzeln  lebende,  Corvus  cornix,
Nebelkrähe  mit  der  grünlich  schwarzen  Spielart  C.  coröne.  C.  frugilögus  hat  spitze
Flügel,  welche  den  Schwanz  ganz  bedecken;  sind  wohl  überwiegend  nützlich,  obwohl  sie
auch  Vogelnester,  Saaten  und  Obstgärten  plündern  und  kleines  Wild  schlagen.  Ingleicher
Weise  ist  die  bekannte  Dohle  Corvus  monêdüla  als  überwiegend  nützlich  zu  bezeichnen.

Zur  folgenden  Familie  der  Pirole  gehört  der  nützliche  Kirschenpirol,  Orlölus
gälbüla;  Männchen  leuchtend  gelb  und  schwarz,  Weibchen  und  Junge  grünlich.
Drosselgroß,  schnell  und  unregelmäßig  fliegend;  sehr  auffallend!  (Pfingstvogell),  durch
Plündern  der  Kirschbäume  üöfter  schädlich;  bleibt  nur  von  Pfingsten  bis  August  hier.

Zu  den  nützlichsten  Thieren  gehört  der  Staar,  Sturnus  vulgäris,  den  wir  durch
Brutkästen  an  unsere  Gärten  und  Culturen  (namentlich  gegen  Engerlingel  fesseln  müssen.

7.  Familie:Drosseln.  Turdus.  Erste  Schwingesehr  kurz,  die  dritte  am  längsten,
der  Schnabel  an  der  Spitze  mit  einer  Kerbe,  meist  26  cm,  hblaugraue  rothgefleckte  Eier.

Gefieder  Oberbrust  mit  weißlichem  Schild:  T.  torquatus  1.  Schildamsel.
schwarz;  Oberbrust  wie  ganzer  Körper  tiefschwarz  ("Ch)  oder
Amseln  (schwarzbraun  —  dunkelbraungefleckt  (H:  T.  mérüla  2.  Schwarzdrossel.

„O.  [Flügel  mit  hellen  Querbinden
unter  Fruget.  schwarzbraun:  T.  viscivõörus  3.  Misteldrossel  oder

 

Schacker.
Gefieder  schwarzgrau  Flügel  ohne  Querbinden;
buntfar-  weißlich  Schwanz  schwärzlich;  Kopf  und
big;  Bürzel  bläulich  aschgrau:  T.  pilaris  4.  Wachholderdrossel.
1

Drosseln  43  rostfarbig  —  Augenuntere

  Flügel=  streif  deutlich  rostgelb:  T.  iliäcus  5.  Weinvogel.
federn  4  weißlich  —  Augenstreif

 

rostfarbig  undeutlich;  T.  musicus  6.  Krammetsvogel
(Singdrossel).
Die  Drosseln  sind  alle  durch  Insektenvertilgung  besonders  nützlich;  leider  wird
ihnen  wegen  ihres  delikaten  Fleisches  in  den  sog.  „Dohnenstiegen“  sehr  nachgestellt,
sie  kommen  unter  den  Namen  „Krammetsvögel“  als  Leckerbissen  in  den  Handel.
        <pb n="42" />
        —  26  —

8.  Familie:  Sänger.  Ueberaus  artenreich,  meist  kleine  lebhafte  Vögel  mit
langen  dünnen  Beinen  und  kurzem  Fluge;  nur  Sommergäste;  kunstvolle  Nester  mit
5  Eiern.  1—2  Bruten.  Zu  ihnen  gehören  unsere  beliebten  und  bekannten  Singvögel.
  Man  theilt  sie  in  folgende  Arten  ein:  die  Schmätzer  (Stein=  und  Wiesenschmätzer),
  die  Erdsänger  (Nachtigall,  Blau=  und  Rothkehlchen,  Rothschwänze),  die
Buschsänger  (Schwarzplättchen  und  Grasmückenarten),  die  Laubsänger  (Laub-Spottvogel)
  und  Rohrsänger  (Drossel-,  Schilf-,  Sumpfrohrsänger).

9.  Familie:  Meisen.  Körper  gedrungen,  Nasenlöcher  mit  Federn  oder
Borsten,  Flügel  kurz,  Schwanz  etwas  gablig.  Zehen  mit  krummen  Klammerkrallen,
die  ihnen  das  Klettern  ermöglichen.  Standvogel.

Zu  dieser  Familie  gehören  die  Goldhähnchen.

Régulus  ignicapillus  und  R.flvicapillus,  feuerköpfiges  und  gelbköpfiges  Goldhähnchen,
  unsere  kleinsten  Vögel,  laubgrün;  zahlreich  in  Nadelhölzern,  besonders  nützlich.

Die  eigentlichen  Meisen  sind  bekannt;  für  unsere  Wälder,  namentlich  aber  für
die  Obstgärten  überaus  nützlich.  Es  werden  nur  genannt:  die  Kohlmeise,  Parus
major.  Rücken  grün,  Unterseite  gelb  mit  schwarzem  Längsstrich,  Scheitel  schwarz,
Wangen  weiß.  Der  vorigen  sehr  ähnlich  die  nur  im  Nadelholz  vorkommende  Tannenmeise:
  Parus  ater,  ferner  die  Sumpfmeise  (Höhlenbrüter),  die  Blaumeise,  Haubenmeise
  2c.

Sitta  europäa  (caesia),  gemeine  Spechtmeise,  ist  der  bekannte,  im  Walde
sehr  häufig  vorkommende  und  vorzüglich  kletternde,  oben  blaugraue,  unten  rostfarbene
  kleine  Vogel,  fälschlich  wohl  Baumläufer  genannt.  Die  Baumläufer  gehören
  vielmehr  zur  folgenden  Familie  der  Klettermeisen,  welche  an  den  langen
steifen  Schwanzfedern  kenntlich  sind  und  stets  von  unten  nach  oben  die  Bäume
kletternd  nach  Insekten  absuchen,  in  Wäldern  und  Obstgärten  nützlich.  Die  folgenden
Familien  der  Bachstelzen  und  Lerchen  sind  für  uns  unwichtig.

13.  Familie:  Finken.  Da  sie  meist  von  ölhaltigem  Samen  leben,  so  werden
sie  überwiegend  schädlich;  nur  zur  Zeit,  wenn  sie  Junge  haben,  vertilgen  sie  viel
Insekten.  Von  den  überaus  zahlreichen  Arten  werden  nur  erwähnt  der  bekannte  Buchfink,
  Fringilla  coelebs,  ferner  der  Bergfink,  der  Grünfink,  der  Kanarienvogel,  der
Hänfling,  der  Zeisig,  der  Distelfink,  Kirschkernbeißer,  der  Sperling  2c.;  hierher  gehört
auch  der  bekannte  Dompfaff  oder  Rothgimpel,  Pyrrhüla  vulgaris,  der  Fichtenkreuzschnabel
  mit  gekreuzter  Schnabelspitze,  Löxla  curviröstra,  ferner  das  Geschlecht  der
Ammern,  von  denen  die  Goldammer,  Emberiza  eitrinélla,  am  bekanntesten  ist.

Alle  diese  Vögel  leben  meist  von  Körnern,  allerlei  Sämereien,  Blüthenknospen  rc.
und  werden,  obgleich  sie  zeitweis  auch  Insekten  vertilgen,  entschieden  schädlich.  Manche
sind  als  gute  Sänger  oder  gelehrige  und  unterhaltende  Vögel  in  den  Stuben  beliebt.

§  19.

3.  Ordnung:  Schreivögel.
Nesthocker  mit  10  Handschwingen,  getäfelten  und  befiederten  Läufen.
1.  Familie:  Eisvögel.  Großer  Kopf  und  Schnabel  bei  kleinem  gedrungenem
  Bau,  meist  brillant  blau,  grün  oder  kupferfarben  schillerndes  Gefieder;
einsam  an  Bächen,  Gräben  und  Flüssen,  schädlich  für  Fischerei.
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        —  27  —

2.  Familie:  Wiedehopfe.  Upüpa  épops,  gem.  Wiedehopf,  bräunlich
lehmfarben,  Flügel  und  Schwanz  schwarz,  weiß  gebändert;  auf  dem  Kopf  eine
eben  solche  Haube;  nützliche  Höhlenbrüter.

3.  Familie:  Nachtschwalben.  Caprimölgus  europäsus,  gemeine  Nachtschwalbe,
  auch  Ziegenmelker  genannt.  29  cm.  Graues  fein  gezeichnetes  Gefieder.
Nacht=  und  Dämmerungsvogel,  am  Tage  liegt  er  auf  dem  Boden  oder  auf  horizontalen
  Aesten.  Auf  lichten  Waldstellen  oder  an  Waldrändern.  Sehr  nützlich.

Zu  den  Schreivögeln  gehören  auch  noch  viele  ausländische  Familien,  z.  B.  die
prächtigen  Colibris,  Nashornvögel,  ferner  die  Racken  (Blaurackel),  die  Segler  2c.
8  20.

4.  Ordnung:  Klettervögel.

Nesthocker  mit  Kletterfüßen.  (Zwei  Zehen  vorn  und  zwei  Zehen  hinten),  gürtelartig
  geschildete  Läufe.  Die  mit  geradem  oder  schwach  gebogenem  Schnabel  leben  von
Insekten,  die  mit  starkem  und  gekrümmtem  Schnabel  von  Früchten  und  Körnern.  Mit
Ausnahme  des  Kukuks  brüten  sie  in  natürlichen  oder  selbst  gemeißelten  Baumhöhlen.

Cucülus  canorus,  gemeiner  Kukuk.  Beine  und  Krallen  gelb,  Hals  und  Oberkörper
  aschblau,  Unterseite  weiß  mit  schwarzen  Querstreifen.  Nur  im  Sommer  bei
uns.  Hauptvertilger  von  haarigen  Baumraupen,  deshalb  sehr  nützlich.  Legt  seine
6—8  Eier,  je  eins  in  die  Nester  von  kleinen  Singvögeln,  die  sie  ausbrüten  müssen.

Spechte.  Schnabel  mittellang  gerade,  Zunge  weit  vorstreckbar,  vorn  hornig
widerhakig  und  sehr  klebrig,  um  die  Insekten  aus  den  gemeißelten  Löchern  hervorzuholen;
  der  Schwanz  mit  sehr  starken  Federn,  der  letzte  wagerechte  platte  Schwanzwirbel
  dient  beim  Klettern  und  Meißeln  als  Stütze  (Kletterschwanz!),  die  inneren
Hinterzehen  kleiner  als  die  äußeren,  oft  verkümmert.  Sehr  bunte  Farben,  klettern
ruckweis  nur  banmauf  wärts.  Durch  Insektenverfolgung  nützlich,  fressen  jedoch
auch  Ameisen  und  Sämereien.  Stand=  resp.  Strichvögel.

Schwarz=  Gefieder  schwarz,  nur  der  Scheitel  (ch)  oder  nur  das
spechte  1  Genick  roth  (2);  Rabengröße:  Picus  märtlus  1.  Schwarzspecht.

«  sein  schwarzer  Halsstreif  vom  Mundwinkel

  herab;  Hinterkopf  roth  (9)

Hinterleib  oder  —  nebst  dem  Scheitel  schwarz

unten  (FP)  24  cm  (schwarzes  Gesicht):

 

roth;  P.  major  2.  Großer  Bunt-Unterrücken.
  specht.
—  und  ein  schwarzer  Halsstreif  erst  unter-Gefieder
  Bürzel  halb  der  Ohren  beginnend;  Hinteroberfeus
  schwarz  stopf,  roth  (9);  22  em;  seltener
weiß  und  (weißes  Gesicht):  P.  médlus  3.  Büuer  „
,  untspecht.
Schwarz:.  Unterseite  ohne  Roth,  weißlich;  Unterrücken
weiß  g.  weiß  und  schwarz  gebändert;  Scheitel  roth  (C);
bändert.  oder  weißlich  (5);  16  cm;  im  Laubholz:

 

Bunk-  1  6  DPl.  minor  4.  Kl.  Buntspecht.
spechte  mit  3  Zehen;  Scheitel  gelb  (T)  oder  weiß  (9);  34  em:

«  P.  tridäctpylus  5.  Dreizehiger
Specht.

 

Gefieder  grün:  Hinterkopf  roth;  ein  rother  (ch)  oder  schwärzlicher
  (##)  Backenstreif;  34  cm:  P.  virldis  6.  Grünspecht.
        <pb n="44" />
        —  28  —

8  21.
5.  Ordnung:  Tauben.

Nesthocker  mit  knorpelschuppig  bedeckten  Nasenlöchern  und  Spaltfüßen.

Colümba  palümbus,  Ringeltaube.  50  cm.  Taubenblau,  unten  weinroth
im  Alter.  An  den  Halsseiten  ein  großer  weißer  Fleck  (Ring),  ebenso  an  den
Vorderrändern  der  Flügel,  schädlich.

C.  oenas,  Hohltaube.  44  cm.  Ganz  mohnblau,  auf  den  Flügeln  einzelne
schwarze  Flecke.  Zugvogel.  Ruft:  „Huhun“",  „Huhuhn“.

C.  türtur,  Turteltaube.  Viel  kleiner,  29  cm.  Rostroth,  wenigstens  die  vier
äußersten  Schwanzfedern  mit  weißer  Spitze;  Schulterfedern  bräunlich  mit  dunklen
Flecken.  Ruft:  „Turturr,  turturr“.  Sehr  schädlich  für  Nadelholzsaaten.

Alle  drei  Taubenarten  sind  Zugvögel  und  forstlich  schädlich.

An  den  Küsten  und  auf  den  Inseln  kommt  noch  die  der  Hohltaube  sehr
ähnliche  Felsentaube  C.  livla  vor,  unserer  Haustaube  am  nächsten  verwandt.

*22.
6.  Ordnung:  Hühnervögel.

Schwerfällige  Erdvögel  mit  kurzem  kuppig  gerundetem  Schnabel,  kräftigen
Gangbeinen  und  Sitzfüßen  (3  Zehen  vorn,  1  Zehe  hinten),  bei  den  Männchen
oft  1  bis  2  Sporen;  suchen  scharrend  ihre  aus  Grünfutter,  Körnern  und  Insekten
bestehende  Nahrung  am  Boden.  Meist  Standvögel.

1.  Familie:  Aechte  Hühner.  Das  Männchen  stets,  das  Weibchen  meist
mit  nacktem  Fleck  an  den  Wangen,  fliegen  schlecht,  laufen  vorzüglich,  Nasenhöhlen
befiedert.

Phasiänus  Gallus,  das  Haushuhn.

Phasiänus  colchleus,  gemeiner  Fasan.  Rothbraun,  Hals  und  Kopf  grün  (T  h);
boben  grau,  braun  gefleckt;  düstereres  Gefieder  als  .  Ph.  pictus,  Goldfasan,
Ph.  nyecthémsrus,  Silberfasan,  und  viele  Spielarten;  ferner  gehören  hierher  die
Pfauen,  Puter,  Perlhühner.

2.  Familie:  Waldhühner.  Schnabel  kurz,  stark  gewölbt,  über  den  Augen
eine  mondförmige  rothe  rauhe  nackte  Stelle,  Hinterzehen  höher  als  Vorderzehen.
Fliegen  mit  Geräusch.  -

Teträo  urogällus,  Auerhahn.  Putengröße,  dunkel,  schieferschwarz,  verlängerte
Kehlfedern,  Lauf  ganz  befiedert,  Schwanz  abgerundet.  Henne  nur  Haushahngroß,
rostfarben  mit  vielen  schwarzen  Flecken  und  Bändern,  also  bunt.  5—12  Eier.

T.  tétrix,  Birkhuhn.  Haushahngröße,  schwarz  und  stahlblau,  Flügel  mit
weißer  Doppelbinde,  Schwanz  stark  leierförmig  gegabelt  (Spiell),  Henne  Haushuhngröße,
  fast  ebenso  gefärbt  als  die  Auerhenne.  6—12  Eier.

T.  bonäásia,  Haselhuhn.  Rebhuhngröße,  rostbraun,  weiß  und  schwarz  gescheckt:
  Lauf  halb  befiedert,  im  Gebirge,  fliegt  gut.

3.  Familie:  Feldhühner.  Nackte  Stellen  am  Auge  fehlen  oder  klein,
Nasenhöhlen  unbefiedert.

Pérdix  cinérsa,  Feldhuhn  (Rebhuhn!)  in  Völkern  bis  zum  Frühjahr,  wo
sie  sich  in  Paare  trennen.
        <pb n="45" />
        —  29  —

Der  Hahn  durch  einen  kastanienbraunen  hufeisenförmigen  Fleck  am  Bauche
und  rothe  oder  gelbe  Wärzchen  um  die  Augen  ausgezeichnet.  Junge  Hühner  haben
gelbliche,  alte  Hühner  haben  grau-bläuliche  Füße.

Cotürnix  commünis,  gemeine  Wachtel,  viel  kleinerer  Zugvogel;  braun  mit
gelbweißen  Schaftstrichen;  über  Auge  und  Scheitel  ein  gelbweißer  Streif;  Kehle
des  S  schwarz.

Alle  Hühnervögel  sind  Nestflüchter  und  Standvögel  mit  Ausnahme  der  Wachtel.

§  23.
7.  Ordnung:  Laufvögel.

Erdvögel  mit  verkümmerten  oder  stumpfen  gewölbten  Flügeln,  kräftigen
Beinen  und  Lauffüßen  (3  Zehen  vorn).

Meist  ausländische  Familien,  von  denen  am  bekanntesten  die  Strauße  (einziger
Vogel  mit  nur  zwei  Zehen!)  und  die  Kasuare.  In  Deutschland  nur  die  gem.
Trappe,  Otis  tarda,  von  Putergröße,  rostbraun  mit  schwarzen  Querstreifen,  Kopf
und  Hals  aschgrau,  Federbart  beim  Männchen,  mittelhohe  Stelzbeine.  Truppweis
auf  Feldern  in  der  Ebene.

8  24.
8.  Ordnung:  Watvögel.

Sumpfvögel  mit  langem  Halse  und  Watbeinen  (sehr  langer  Lauf!),  lange,
seltener  mittellange  meist  gerade  Schnäbel,  Nasenlöcher  mit  feinen  Ritzen,  Schwanz
kurz,  Beine  im  Fluge  nach  hinten  gestreckt.

1.  Familie:  Wasserhühner.  Vorderzehen  lang,  zum  Theil  mit  Schwimmlappen,
  gehen  und  schwimmen  nickend,  schlechte  Flieger,  gute  Läufer  und  Schwimmer.

Füllca  ätra,  gem.  Bleßhuhn.  Der  mittellange  seitlich  gedrückte  Schnabel
setzt  sich  als  schwielige,  grell  weiß  gefärbte  Platte  bis  hoch  auf  die  Stirn  fort.
Schnabel  und  Stirnplatte  weiß,  sonst  schieferfarben.  Entengröße;  47  cm.  Hat
etwas  thranigen  Geschmack.

Gallinüla  (fulica)  chlöröpus,  gem.  Teichhuhn  (Wasserhenne,  schwarze  Ralle),
31  cm,  Zugvogel;  grüne  Beine,  Gefieder  oben  olivenbraun,  sonst  schiefergrau,
Stirn  schön  roth.  Auf  Teichen  und  Binnenseen.

Crezx  pratensis,  gem.  Wiesensumpfhuhn  oder  Wachtelkönig,  28  cm.  Im
Gesieder  der  Wachtel  ähnlich,  etwas  größer.  Knarrt  im  Frühjahr  Abends  auf
Wiesen,  wohlschmeckend.

Grus  cinéréa,  gem.  Kranich.  120  cm,  aschgrau,  kahler  Oberkopf  mit  Borsten,
hintere  Schwingen  kraus,  Hals  und  Beine  storchähnlich,  langer  Schnabel.

Rallus  aquatleus,  Wasserralle.  28  cm.  Schnabel  etwas  länger  als  Kopf,
schwarz,  Weichen  weiß  gebändert.

2.  Familie:  Schnepfenartige  Vögel.  Schnabel  dünn,  lang,  theils
weich.  Erste  Schwinge  ein  ganz  kleines  Federchen.  Die  Hinterzehe  klein,  etwas
höher,  gute  Flieger.  4  birnenförmige,  gelbliche  oder  weißgrünliche  braunfleckige
Eier  im  ärmlichen  Neste.  Wohlschmeckende  Vögel,  theils  sehr  theure  Leckerbissen.
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        —  30  —

Schnabel  mit  gerundeter  Spitze;  Scheitel  und  Stirn  aschgrau,  Hinterkopf
mit  rothgelben  Querbinden;  Rebhuhngröße,  Scölöpazx  rusticöla,  1.  Waldschnepfe.)
Fellerseern  me  w  ien  am  Schaft

nicht  unterbrochenen  Spitzenfleck  25  em,
flnnadet-.  Turteltaubengröße:  Sc.  major  2.  Doppelschnepfe.
S  "  GEster  Flügeldeckfedern  mit  rostgelblichen,  am
pibe;  Schaft  unterbrochenen  Spitzenfleck  23  cm,

 

schwarzbraun,  mit  Drofselgröße:  ¾  .-  .
»  .  größe:  Sc.  gallinãgo  3.  Bekassine.
hellem  Längsstreif.  Scheitel  schwarz,  zu  beiden  Seiten  gelb  gestreift,
  Lerchengröße:  Sc.  gallinüla  4.  kl.  Bekassine.

Tringa  pugnax,  Kampfschnepfe.  Drosselgroß,  sofort  kenntlich  an  dem  aufrichtbaren
  langen  Federkragen  um  den  Hals  und  den  langen  nackten  Beinen;  das
Gefieder  ist  sehr  verschieden,  im  Allgemeinen  jedoch  das  gewöhnliche  Schnepfengefieder.
  Kämpfen  stark  zur  Paarungszeit.  Eier  wohlschmeckend.

Tötänus  füscus,  großer,  rothschenkliger  Wasserläufer,  schwarzbraun,  turteltaubengroß,
  Schnabel  unten  roth,  viele  ähnliche  Arten  auf  süßen  Wassern,  eßbar.

Limösa  aegocèphäla,  Pfuhlschnepfe  (Gaiskopf!),  taubengroß,  sehr  lange
Beine,  breitspitziger  gerader  Schnabel,  Mittelkralle  innen  am  Rande  gesägt,  Vorderkörper
  rostroth,  im  Winter  dunkel,  Schwanz  schwarz,  an  der  Wurzel  weiß.  Auf
dem  Zuge  bei  uns  in  Sümpfen.

Numénlus  arcuädta,  großer  Brachvogel  (Doppelschnepfe),  Oberrücken  und
Schultern  braun  mit  rostgelben  Flecken,  Unterleib  weiß  mit  braunen  Querstrichen,
Flügel  schwärzlich  mit  weißen  Flecken;  Füße  bläulich;  Stockentengröße,  60  cm.  Sehr
langer  bogiger  Schnabel,  Beine  lang,  alle  Vorderzehen  durch  Spannhaut  verbunden.

N.  phaé  5pus,  kl.  Brachvogel.  Halb  so  groß,  schaarenweis  auf  dem  Zuge
auf  den  Feldern,  wo  er  sein  Pfeifen  hören  läßt.  Kopf  dunkel  mit  gelbem  Mittelstrich.
  Schnepfengröße.  Beide  Brachvögel  nebst  ihren  Eiern  wohlschmeckend;  ihr
Gefieder  ist  schnepfenartig.

3.  Familie:  Regenpfeifer.  Mittellanger  kuppenförmiger  Schnabel,  die  kräftigen
  Beine  ohne  Hinterzehe,  fliegen  und  rennen  schußweis  schnell;  auf  offenen  Flächen.

Charädrlus  aurätus,  Goldregenpfeifer.  Turteltaubengroß,  oben  dunkelgrau
mit  grünen  oder  gelben  Fleckchen.  „Tute“  bei  den  Jägern  genannt.  Wohlschmeckend.

Vanéllus  cristätus,  gem.  Kiebitz.  Bekannt.  Eier  theure  Leckerbissen.

4.  Familie:  Reiher.

Ardsa  cinéra,  gem.  Fischreiher  1  Meter;  oben  aschgrau,  unten  weiß.  Vorderhals
  mit  2  schwarzen  Streifen.  Hinterzehe  groß,  in  einer  Ebene  mit  den  3  Vorderzehen,
  sehr  hochbeinig.  Nistet  gesellig  auf  hohen  Bäumen.  Fliegt  mit  eingezogenem
  Kopfe.  Sehr  schädlich  für  die  Fischerei.

Ferner  gehören  hierher  die  Störche.  Bekannt.

Die  Schnepfen  und  Regenpfeifer  liefern  mit  sehr  wenig  Ausnahmen  ein  vorzügliches
  Fleisch  und  werden  deshalb  vielfach  gejagt;  im  Allgemeinen  sind  sie  durch
Insektenvertilgung  nützlich.

*)  Die  von  der  Jägerei  unterschiedenen  Arten:  der  größere  lebhafter  gefärbte  „Eulenkopf“"
  und  die  kleinere,  düstere  „Stein=  oder  Dornschnepfe  sind  specifisch  nicht  verschieden.
Letzteres  sind  wohl  jüngere  Männchen  oder  weniger  entwickelte  Individuen  aus  rauheren
Gegenden.  (Vergl.  „Die  Waldschnepfe"  von  Dr.  Hoffmann.  Stuttgart  bei  Thienemann.)
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        —  31  —

25.

9.  Ordnung:  Schwimmvögel.

Wasservögel  mit  Schwimmhäuten  zwischen  den  Zehen.

Colymbus  eristätus,  großer  Haubentaucher.  Entengröße,  unten  glänzend
weiß,  rostfarbene  Krause  am  Halse,  mit  Schwimmlappen.  Sehr  gesuchtes  Pelzwerk.

Ente.  Schnabel  flach,  breit,  vorn  mit  einem  Nagel,  an  den  Rändern  mit
Querblättchen  oder  Zähnchen  (Lamellen),  vier  Zehen,  die  drei  vorderen  mit  ganzen
Schwimmhäuten;  fliegen  schnell.  Erpel  lebhafter  gefärbt  als  Ente.

Schwimmenten:  Anas  böschas,  Stockente,  auch  Märzente.  60  em.
Flügelspiegel"')  violettblau  mit  weißer  Einfassung.  Füße  gelblich-roth;
außer  dem.  Prachtkleide  Erpel  wie  Ente  einfach  graubraun.  Stammart  der  Hausente.
  Hals  bei  q  grünlich,  bei  0  grau.

A.  Clypeäta,  Löffelente.  50  cm.  Schnabel  vorn  auffallend  breit  und  gewölbt
  mit  langen  kammartigen  Lamellen.  Füße  gelblich-roth.

A.  crécca,  Krickente.  Nur  taubengroß;  kleinste  Ente,  Beine  aschgrau,  Schnabel
schwärzlich,  grüner  Spiegel,  Schwanz  16  Federn;  mit  ihr  sehr  ähnlich,  aber  durch
grauen  Spiegel  unterschieden  A.  Ouerquédüla,  Knäckente,  Schwanz  14  Federn.  Die
Spitzente,  A.  acüta,  groß,  kenntlich  am  langen  dünnen  Hals  und  den  wie  ein  Spieß
hervorragenden  Mittelschwanzfedern.  A.  strépöra,  Schnatterente,  groß,
weißlicher  Spiegel,  Schnabel  und  Füße  schwarz  gelblich.  A.  penélöpe,
Pfeifente,  mittelgroß,  Schnabel  verschmälert,  bleifarben  mit  schwarzem  Nagel,
Mundspalte  gleich  Lauf.

Zu  den  Tauchenten,  die  sich  durch  gedrungenen  Körper  und  mit  Hautsaum
  versehener  Hinterzehe  auszeichnen,  gehören  die  mittelgroße  A.  ferima,  Tafelente,
  mit  hellaschsarbenem  Spiegel,  und  A.  clängula,  Schellente,  mit  weißem  Spiegel.
Außerdem  noch  zahlreiche  minder  wichtige  Arten.

Die  Enten  sind  Tag=  und  Nachtvögel,  brüten  einzeln  im  Wasserkraut,  auch  auf
Bäumen  und  in  Höhlen,  fliegen  hintereinander  im  schrägen  Längsstrich  oder  in  Keilform.

Anser  cinéröus,  Grau=  oder  wilde  Gans.  95  cm.  Röthlicher  Schnabel
von  Kopflänge  ohne  Schwarz,  Beine  fleischfarben.  Sehr  schädlich  und  scheu.
Stammart  unserer  zahmen  Gans.  Außer  der  Graugans  wird  den  Feldern  noch
die  Abart  A.  ségstum,  Saatgans,  sehr  schädlich,  die  kleiner  ist  (85  cm)  und
orangefarbenen  Schnabel  mit  schwarzer  Wurzel  und  Kuppe,  auch  mehr
orangefarbige  Beine  hat;  nur  die  Jungen  schmackhaft.

Oygnus  Slor.,  Höckerschwan.  160  cm.  Nackte  Stelle  zwischen  Auge  und
Schnabel  schwarz,  im  Alter  der  rothe  Schnabel  mit  schwarzem  Stirnhöcker;
weiß,  an  den  Ostseeküsten,  vielfach  gezähmt.

C.  müsleus,  Singschwan.  Nackte  Stelle  zwischen  Auge  und  Schnabel
gelbfleischfarben;  ebenfalls  weiß,  ohne  Höcker,  singt  nicht,  sondern  schreit  ähnlich
  den  Gänsen;  auf  dem  Zuge  gesellig.

Die  folgenden  Familien  der  Ruderfüßer  (Pelikane,  Kormoran),  der  Möwen
(Seeschwalbe  und  eigentl.  Möwen)  und  der  Sturmvögel  übergehen  wir,  da  sie
hauptsächlich  Meervögel  sind.

*)  Spiegel  nennt  man  den  auffallend  anders  gefärbten  Fleck  auf  dem  Flügel.
        <pb n="48" />
        —  32  —

g  26.

Die  dritte,  vierte  und  fünfte  Klasse  der  Wirbelthiere,  welche  die
Reptilien,  Amphibien  und  Fische  umfaßt,  haben  für  den  Forstmann
entweder  gar  keine  oder  doch  eine  so  untergeordnete  Bedeutung,  daß
wir  sie  hier  ganz  übergehen  können.

8  27.

Von  dem  zweiten  Kreise,  welcher  die  Gliederfüßler  begreift,  haben
für  den  Forstmann  nur  die  Klasse  der  Insekten  und  von  diesen  hauptsächlich
  die  ersten  drei  Ordnungen,  nämlich  die  Ordnungen  der  Nacktflügler,
  der  Käfer,  der  Schmetterlinge  und  in  geringerem  Grade  die
Ordnung  der  Gradflügler  und  Halbflügler  Interesse;  die  forstlich
wichtigen  sind  ausführlich  besprochen  und  beschrieben  in  den  Kapiteln
des  Forstschutzes,  welche  über  die  Beschädigungen  der  Wälder  durch
Insekten  handeln.  Es  folgt  hier  nur  eine  ganz  kurze  Charakteristik  zur
Erleichterung  der  Erkennung  der  verschiedenen  Ordnungen,  Familien
und  Gattungen  nebst  Aufzählung  der  für  uns  interessanten  Insekten.

II.  Kreis.  1.  Klasse:  Insekten.
Gliederthiere  mit  1  Fühlerpaar  und  6  Beinen  an  der  Brust.

8  28.

Allgemeines.
Der  Körper  der  Insekten  sondert
sich  scharf  in  Kopf  (Figur  5,  b,
Brust  (b)  und  Hinterleib  (hl).  Der
Kopf  trägt  Fühler,  Augen  und
Mundtheile.  Die  vielgliedrigen
  Fühler  sind  sehr  mannigfaltig
l  gebildet  in  Bezug  auf  Länge  und  Form;
letztere  ist  faden-,  borsten-,  schnur-,
sägen=  2c.  förmig,  bald  geknopft,  gebrochen
  2c.;  dieselben  dienen  nicht  nur
zum  Tasten,  sondern  vermitteln  auch
Geruchs=  und  Gehörsempfindungen.
Die  Augen  sind  entweder  einfach  oder
zusammengesetzte  (Netz-!)  Augen  mit
oft  vielen  Tausenden  sechsseitigen  gewölbten
  Feldern.  Die  Mundwerkzeuge
  dienen  entweder  zum  Beißen
Figur  5.  Insektenkörper  nach  seinen  Theilen.  oder  zum  Saugenz;  sie  bestehen  aus
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        —  33  —

Oberlippe,  zwei  Oberkiefern,  zwei  Unterkiefern  mit  einem  Tasterpaar  und  einer  mit
zwei  Tastern  versehenen  Unterlippe.  Die  Brust  besteht  aus  drei  Ringeln:  Vorder-(V),
Mittel=  (m)  und  Hinterbrust  (h);  die  Vorderbrust  trägt  das  erste,  die  Mittelbrust  das
zweite  Fußpaar  und  bei  geflügelten  Insekten  das  erste  Flügelpaar,  die  Hinterbrust  das
dritte  Fuß-  und  zweite  Flügelpaar.  Die  Beine  liegen  in  einer  pfannenförmigen  Vertiefung
  und  bestehen  aus  Hüfte,  Schenkelring,  Schenkel,  Schiene  und  dem  mehrgliedrigen
  Fuß  und  den  Klauen;  je  nachdem  die  Füße  zum  Gehen,  Laufen,  Springen,
Schwimmen,  Graben  oder  Rauben  dienen,  sind  sie  verschieden  gebaut  und  benannt.
Die  Flügel  sind  höchstens  in  der  Vierzahl  vorhanden,  von  Adern  durchzogen  und
bald  dünn  durchsichtig,  bald  ledrig;  das  vordere  Paar  ist  bald  halb,  bald  ganz  zur
festen  Decke  erstarrt.  Der  Hinterleib  besteht  aus  4—11  Ringeln,  die  letzten  beiden
Ringel  sind  häufig  zu  Legestacheln,  Legebohrern,  Griffeln,  Zangen,  Giftstacheln  umgebildet.
  Die  Haut  der  Insekten  ist  meist  ein  fester  Panzer  und  dient  als  äußeres
Skelett  zum  Ansatze  der  Muskeln;  die  letzteren  sind  sehr  zahlreich  und  außerordentlich
kräftig.  Seitlich  am  Hinterleib  befindliche  Oeffnungen  führen  in  ein  stark  entwickeltes
Röhrensystem,  in  welchem  die  Athmung  vor  sich  geht.  Viele  Larven  können  vermittelst
  eigener  Spinndrüsen  feste  Gespinnste  verfertigen,  vollkommene  Insekten
können  ihre  Eier  häufig  durch  eine  Kittsubstanz  anheften,  mit  Gespinnst  überziehen  rc.
Die  Nerven  liegen  hauptsächlich  am  Bauch  (als  Knötchenfäden),  von  wo  sie  sich  in
den  übrigen  Körper  verzweigen.  Je  nachdem  die  Insekten  in  vier  verschiedenen
Lebensformen  als  Ei,  Larve,  Puppe  und  vollkommenes  Insekt  oder  nur
in  drei  Formen  als  Ei,  Larve  und  Insekt  sich  entwickeln,  unterscheidet  man  Insekten
  mit  vollkommener  Verwandlung  (Metamorphöse)  oder  Insekten
mit  unvollkommener  Verwandlung;  daneben  kommen  auch  Insekten
ohne  Verwandlung  vor,  die  nur  den  Zustand  als  Ei  und  Insekt  kennen.  Die
Verwandlung  geht  stets  in  der  Reihenfolge  vor  sich,  daß  aus  dem  Ei  die  Larve,
aus  dieser  die  Puppe,  aus  der  Puppe  sich  das  Insekt  entwickelt.

Das  Insekt  wächst  nicht  mehr,  sondern  nur  die  Larve!  Die  mannigfaltigen
  Lautäußerungen  der  Insekten  werden  theils  durch  das  Schwirren  der
Flügel,  theils  durch  Reiben  äußerer  Körpertheile,  theils  durch  Ausströmen  der
Athmungsluft  hervorgerufen.

Die  Insekten  werden  durch  Zerstören  von  Pflanzentheilen  (Holz,  Blättern,
Blüthen,  Früchten  rc.),  durch  Befallen  von  Menschen  und  Thieren  als  Schmarotzer  2c.
schädlich;  andere  produciren  Honig,  Wachs,  Seide,  Farbstoffe,  Arzneien,  räumen
faulende  und  kranke  Stoffe  fort  resp.  verwandeln  sie  in  nützliche  Dungstoffe,  übertragen
  den  Blüthenstaub  2c.  und  werden  dadurch  nützlich.  Manche  leben  in  staatlicher
  Gemeinschaft,  andere  führen  kunstvolle  Bauten  auf.  Es  kommen  mehrere
Hunderttausend  Arten  vor.

»  (ganz  hornig:  Coleöptöra  Käfer.
PVorderflügel  Vorder-  lam  Grunde  hornig,  an  der
Mit|härter  als  fbügel  (Spitze  häutig:  Hemiptöra  Halbflügler

4  Hinterflügel  hornig  z.  B.  Blattläuse.
Flü.)  und  von  un-Vorderflügel  pergamentartig,  Hintergeln]
  gleichem  flügel  häutig,  breiter  und  längsgefaltet:
Stoffe  Orthöptöra  Gradflügler

z.  B.  Heuschrecke.
3

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufll.
        <pb n="50" />
        —  34  —

ganz  oder  theils  mit  Schuppen  bedeckt:
Lepidôptöra  Schmetterlinge.
Mit  alle  Flügel!  nackt  Flügel  geadert,  höchstens  mit  12  bis
4  von  und  14  Zellen:  Hymenöptéra  Nacktflügler
Flü-gleichem)  glas-  z.  B.  Wespen.

 

 

geln  Stoffe  artig,)  Flügel  netzfförmig,  immer  über
durch-.20  Zellen:  Neuröptöra  Netzflügler
sichtig  z.  B.  Libellen.
Mit  2  nackten  durchsichtigen  Flügeln,  statt  der  2  fehlenden  Hinterflügel
  meist  2  gestielte  Knöpfchen:  Diptöra  Zweiflügler
„  z.  B.  Fliegen.
Ohne  Flügel:  Aptöra  Flügellose
z.  B.  Läuse.

Käfer,  Halbflügler,  Netzflügler,  Aderflügler,  Schmetterlinge  haben  eine  vollkommene,
  die  übrigen  Insekten  eine  unvollkommene  Verwandlung;  Käfer,
Ader-,  Netz=  und  Gradflügler  haben  beißende,  die  übrigen  saugende  Munhtheile.

8  29.
1.  Ordnung:  Nacktflügler  (Uymenöptéra).

Insekten  mit  kauenden  und  leckenden  Mundtheilen,  vier  häutigen,  schmalen,
durchsichtigen,  wenig  geaderten  Flügeln,  die  zur  Artenbestimmung  wichtig  sind,  und
vollkommener  Verwandlung.  Die  2#9  mit  Legebohrer  oder  Giftstachel.  Die  Larven
meist  Maden.  Die  Insekten  schwirren  in  summendem  Fluge  lebhaft  umher;  sie
wirken  nützlich,  indem  sie  theils  schädliche  andere  Insekten  vertilgen,  theils  durch
Uebertragen  des  Blüthenstaubes  beim  Honigsammeln  die  Befruchtung  der  getrennt
geschlechtlichen  Waldbäume  befördern,  seltener  schädigen  sie  Pflanzen.

1.  Familie:  Pflanzenwespen.  Sirex  gigas,  Riesenholzwespe.  3  cm  lang,
schwarz  und  gelb,  sitzender  Hinterleib  mit  langem  Legebohrer;  die  farblosen  Larven
haben  nur  Brustbeinc,  fressen  schädlich  in  Nadelhölzern  im  Holze  große  Larvengänge.

S.  juvencus,  Holzwespe.  13—26  mm.  Stahlblau.  Im  Kiefernholze  schädlich.

2.  Familie:  Gallwespen.  Mückengroße  Wespen  mit  Brustbuckel  und  seitlich
zusammengedrücktem  Hinterleib,  welche  zum  Ablegen  der  Eier  zarte  Pflanzentheile
(Blätter  rc.)  anstechen  und  so  zu  eigenthümlichen  Wucherungen,  unter  dem  Namen
„Gallen“  bekannt,  Veranlassung  geben.  Am  bekanntesten  sind  die  Gallen  an  der  Unterseite
  der  Eichenblätter,  vom  Stich  der  Cynips  quercus  fôll##  herrührend;  nützlich
ist  Cynips  tinctorla,  deren  Gallen  zur  Tintenfabrikation  verwandt  werden.

3.  Familie:  Schlupfwespen  oder  Ichneumonen.  Gestielter  Hinterleib,
  in  der  Mitte  am  breitesten,  von  oben  nach  unten  zusammengedrückt,  an  der  Spitze
desselben  der  empfindlich  stechende  Legebohrer;  Fühler  lang,  borstenförmig,  zitternd
tastend.  Schmale  Flügel,  gan  zer  Körper  langgestreckt,  dünn,  Beine  lang.
Außerordentlich  nützlich,  indem  die  Weibchen  andere  schädliche  Insekten,  und  zwar  in
allen  Verwandlungsstadien,  Raupen,  Eier,  Puppen  anstechen,  sie  mit  Eiern  belegen
und  so  indirekt  durch  die  nachher  ausschlüpfenden  jungen  Ichneumonen  tödten.  Die
meisten  Ichneumonen  sind  auf  bestimmte  Insektenarten  und  Verwandlungsstadien  angewiesen;
  je  nach  der  Größe  bewohnen  sie  einzeln  oder  oft  zu  Hunderten  das  angestochene
  Wohnungsthier  als  Maden;  sobald  sie  sich  zu  Insekten  entwickelt  haben,
        <pb n="51" />
        —  35  —

schlüpfen  sie  aus.  Sie  bilden  das  Hauptgegengewicht  gegen  Raupen—
fraß,  indem  sie  sich  gleichzeitig  mit  den  Raupen  zu  vermehren  pflegen.

Ichneumon  circumflexus,  gebog.  Ichneumon.  Groß,  röthlich-gelb,  mit  sichelförmigem
  Hinterleib,  einzeln  in  der  gr.  Kiefernraupe;  lechneumon  globätus,  klein,
zu  Hunderten  in  derselben.  4=  bis  5000  Arten  Ichneumonen  bekannt.

4.  Familie:  Ameisen.  Bekannt;  werden  durch  Tödten  vielen  Ungeziefers,
Wegräumen  fauler  Stoffe  2c.  sehr  nützlich.

5.  Familie:  Grabwespen.  Spher.  Graben  sich  Höhlen  in  Holz  oder
Erde,  schleppen  allerlei  Insekten  hinein,  die  sie  durch  einen  Stich  gelähmt  haben,
belegen  sie  mit  Eiern  und  mauern  dann  die  Höhlen  zu.  Meist  schwarze  Farbe
mit  brauner  oder  braunrother  Zeichnung,  langen  Beinen  und  Flügeln,  kurzen
geraden  Fühlern.

Von  den  folgenden  Familien  der  Wespen  und  Bienen  interessirt  uns  nur  die
große  bekannte  Horniß,  Vespa  crabro,  da  sie  durch  Schälen  junger  Eschentriebe
schädlich  wird.

8  30.
2.  Ordnung:  Käfer  (Coleõptera).

Insekten  mit  kauenden  Mundtheilen,  festen  Flügeldecken  und  vollkommener  Verwandlung.
  Der  Mund  ist  zum  Beißen  eingerichtet,  die  Fühler  bestehen  meist  aus
elf  Gliedern,  doch  wechselt  ihre  Zahl  zuweilen  zwischen  vier  und  zwischen  dreißig;  diese
sind,  was  zur  Unterscheidung  dienen  kann,  faden-,  borsten-,  keulen-,  fächer-,  säge-,
kammförmig,  bald  gerade,  bald  geknickt.  Von  den  drei  Brustringeln  ist  der  erste
das  freibewegliche  Halsschild  (vergl.  Figur  5)  und  trägt  das  erste  Beinpaar,  in  dem
zweiten  ist  das  zweite  Beinpaar  und  erste  Flügelpaar  eingelenkt,  der  dritte  große
Ringel  trägt  das  zweite  Flügel-  und  letzte  Beinpaar.  Das  erste  Flügelpaar  ist  hart
und  dient  zum  Schutze,  das  zweite  häutig  und  dient  zum  Fliegen.  Die  Beine  sind
bald  Laufbeine  (meist!),  bald  Grab-,  Spring-,  Schwimmbeine;  am  Fuße  (dem
untersten  Hauptgelenk,  Tarsus)  befinden  sich  1—5  Glieder,  deren  verschiedene  Zahl
ebenfalls  als  Eintheilungsgrundlage  dient,  die  allerdings  etwas  mangelhaft  ist,  da
manche  Ausnahmen  vorhanden  sind.  Sie  ist  hier  zu  Grunde  gelegt.

31.

Mit  vier  Fußgliedern,  eines  jedoch  verkümmert.  Die  Marienkäferchen,

  kleine  unten  flachscheibige,  oben  gewölbte  fast  kreisrunde  bunte  Käfer.

Ihre  laufenden  Larven  vertilgen  Blatt=  und  Schilfläuse,  deshalb  nützlich.  Hierher
  gehört  das  bekannte  Marienwürmchen  und  ährnliche  Arten.

*  32.

Mit  fünf  Fußgliedern,  das  letzte  Glied  jedoch  verkümmert  und
verborgen,  deshalb  scheinbar  viergliedrig.  Hierher  gehören  die  schädlichen
  Blattkäfer,  Chrysomsla  pôpüli,  alni,  cäprêae  etc.  und  die  in  Saatkämpen
schädlichen  Erdflöhe  (mit  Springbeinen),  ferner  folgende  große  Familien:

Die  Bockkäfer  (Cerämbpyx)  mit  kräftigem  gestrecktem  Körper  und  langen
bis  sehr  langen  Fühlern.  Die  gelb-weißlichen  Larven  sind  vorn  breiter  als  hinten,

.  s-
        <pb n="52" />
        —  36  —

gestreckt,  mit  stark  abgeschnürten  Ringeln,  weich  mit  hornigem  Kopfe  und  starken
Kiefern,  Füße  meist  verkümmert,  leben  meist  im  Holze,  wo  sie  oft  sehr  schädlich
fressen.  (Großer  Wurm  in  Eichen  ꝛc.)

C.  carchärlas,  Pappelnbockkäfer,  in  Pappeln  sehr  schädlich.  C.  heros,  unser
größter  Bockkäfer  (großer  Wurm),  in  Eichenstämmen  sehr  schädlich,  nicht  viel  kleiner
ist  C.  faber  (in  Eichen),  beide  sehr  große  braune  Käfer  mit  langen  Fühlern.

Die  Borkenkäfer  (Figur  6):  mit  walzigem  Körper,  kleine  bis  sehr  kleine
schwarze  und  braune  Käfer,  Larven  weiß,  ohne  Beine  und  Augen,  gekrümmt;  am
schädlichsten  Bostrlchus  typögräphus  (Fichte),  oft  schädlich  B.  stenögräphus  (Kiefer),
beide  mit  Lothgängen'),  B.  lärleis  (Lärche,  Kiefer),  geschwungener  Lothgang,

-.  B.  cürvIdens  (Weißtanne),  unregelmäßige

—  doppelarmige  Wagegänge,  B.  chalec-((„

  6  !  gräphus  (Fichte),  Sterngänge,  B.  dispar,

44  monögräphus  (kleiner  Wurm  in  Eichen),

"6  dryographus,  bogige  Gänge  in  Laub-1
  hölzern.  Die  Unterart  der  Bastkäfer  ist
kenntlich  an  der  rüsselartigen  Verlängerung
des  Kopfes.  Hylesinus  piniperda  (Kiefer),
großer  Lothgang  mit  Krücke  oben,  H.  minor
(Fichtenrinde),  Familiengänge.  Die  Unterart
  der  Splintkäfer  ist  am  ansteigenden  und
dann  fast  rechtwinklig  abgestürzten  Hinterleib
  zuerkennen.  Eccoptogäster  scölythus
(Ulme),  kurze  breite  Lothgänge,  E.  destrüctor  (Birke),  sehr  langer  Lothgang.“)

Die  obigen  drei  forstlich  wichtigen  Gattungen  lassen  sich  leicht  nach  folgendem
Schlüssel  unterscheiden:

Erstes  Fußglied  viel  kürzer  als  die  drei  folgenden  zusammen:

Halsschild  —  12  des  Körpers.  Hinterleib  schief  abgestutzt:  Splintkäfer,
Eccoptogäster.

Halsschild  —=  1/  des  Körpers.  Hinterleib  nicht  schief  abgestutzt,  Kopf  vorgestreckt

  und  vorn  allmählich  dünner.  Bastkäfer,  Hylesinus.

Halsschild  1)3  des  Körpers.  Kopf  nicht  vorgestreckt,  von  oben  nicht  oder  kaum
sichtbar:  Borkenkäfer,  Böstrichus.

  

a.  Fichten-Borkenkäfer.

Figur  6.  à  Käfer,  b.  Larve.  c.  Puppe.

Die  Rüsselkäfer  (Figur  7).  Kopf  rüsselförmig
  verlängert,  meist  sehr  harte  Flügeldecken;
farblose  gekrümmte  fußlose  weiche  Larven  mit  berrvn
  haarten  Wülsten.  Sehr  schädlich  an  allen  Pflanzen-«
  theilen.Curcülkopiniundnotätus,bckanntals
I-  Nadelholzverderber.  C.  ater,  schwarz  mit  rothen
-.  Beinen,  frißt  an  den  Wurzeln  von  Nadelhölzern.

Großer  Rüsseltäfer.
Figur  7.  a  Käfer.  b  Larve.  c  Puppe.
)  Lothgänge  nennt  man  solche  Fraßgänge,  welche  senkrecht  am  Stamme  hinauf  laufen;

Wagegänge,  welche  wagerecht  von  rechts  nach  links  laufen;  Sterngänge,  welche  radien=  oder
sternformig  von  einem  Mittelpunkt  verlaufen.

  

*)  Das  Nähere  über  die  merklich  schädlichen  Insekten  findet  sich  in  den  Kapiteln  über
Forstschutz,  die  zu  vergleichen  sind  (3&amp;amp;  208  u.  ff.).  sich  p
        <pb n="53" />
        —  37  —

33.

Die  vorderen  Beinpaare  mit  fünf,  das  letzte  mit  vier  Fußgliedern.


Z.  B.  Lytta  vesicat  ria,  spanische  Fliege,  17—20  mm,  smaragdgrün,  oft
auf  Eschen  sehr  schädlich.

*  34.

Sämmtliche  Beinemit  fünfvollständigentwickelten  Fußgliedern.

Z.  B.  Clörus  formicärlus,  Ameisenkäfer.  Schwarz  mit  schmaler  zackiger
rother  und  einer  breiteren  weißen  Binde,  7  mm.  Sehr  nützlich  durch  Vertilgung
der  Borkenkäferbrut.

Bupréstis  virldis,  Buchenprachtkäfer.  7  mm,  blau,  auch  grünlicher  Metallglanz
  mit  kurzen  Beinchen  und  Fühlern,  verwüstet  zuweilen  Buchenheister,  die  mit
der  Larve  ausgerissen  und  verbrannt  werden  müssen.  Kenntlich  ist  der  Fraß  an
den  geschlängelten  Gängen,  welche  sich  schon  von  außen  durch  schwache  Wölbung
der  Rinde  verrathen,  auch  blättert  die  Rinde  ab.

Lucanus  Cérvus,  Hirschkäfer.  Bekannter  sehr  großer  Käfer  mit  Geweih;
lebt  in  Eichen,  seine  Larve  in  anbrüchigem  Holze.

Die  Familie  der  Mistkäfer,  die  hier  folgt,  ist  nützlich  durch  Aufräumen
fauliger  Stoffe.

Melolontha,  Maikäfer.  Das  Männchen  hat  7  große,  das  Weibchen  6
kleine  Fühlerblätter.

Melolôntha  vulgaris,  gemeiner  Maikäfer.  26  mm,  etwa  30  Eier  in  der
Erde  bis  40  cm  tief,  die  Engerlinge  anfangs  gesellig,  später  einzeln;  in  Norddeutschland
  4  Jahre,  in  Süddeutschland  3  Jahre  Entwicklungszeit;  die  Verpuppung
in  einer  Erdhöhle;  aus  der  Puppe  entwickelt  sich  der  Käfer  bereits  im  November
vor  dem  Flugjahre  und  bohrt  sich  im  Mai  aus.

M.  hippocästäni,  kleiner,  nur  21  mm,  Hinterleibspitze  plötzlich  verjüngt,  die
Flügeldecken  mit  schwarzem  Rand;  schwer  vom  eigentlichen  Maikäfer  zu  unterscheiden;
  liebt  mehr  Sandboden,  in  gleicher  Weise,  vielfach  noch  mehr  schädlich,
Generation  4—5  jährig.

[*½*'

Die  folgenden  Familien  der  Aaskäfer  oder  Moderkäfer,  z.  B.  die  bekannten
Todtengräber,  leben  in  Leichen  von  Thieren,  im  Aase,  im  Miste  2c.  und  werden
durch  Aufräumen  derselben,  manche  räuberische  Arten  von  Staphylinus  auch  durch
Vertilgen  von  Insekten  nützlich.  Wichtiger  für  uns  ist  die  letzte  Familie  der  Käfer,
die  Laufkäfer;  dieselben  sind  theils  selbst,  theils  als  Larven  sehr  nützlich  durch  Insektenvertilgung.
  Sie  haben  borstige  elfgliedrige  Fühler,  meist  zangenartige  Oberkiefer,
  womit  sie  empfindlich  kneisen  können,  und  schlanke  zum  schnellen  Laufen
eingerichtete  Beine.  Hiervon  sind  wichtig:

Cicindela,  Sandkäfer.  Großer  Kopf  mit  Zangen,  vorgequollene  Augen,  Beine
lang  und  dünn,  die  Flügel  dunkel  metallglänzend  mit  gelblicher  Querbinde,  S—17  mm
groß.  An  sandigen  Stellen  lebhaft  laufend  oder  ruckweis  fliegend.  C.  hybrlda,  grau
        <pb n="54" />
        kupfergrünlich,  und  silvätica,  dunkel  broncebraun  mit  gelber  Zeichnung,  C.  campéstris,
  grün.  Sind  nützlich  durch  Vertilgen  kleiner  Insekten.

Cáräbus,  Laufkäfer.  Haben  nur  Flügeldecken,  keine  Unterflügel,  sind  deshalb
auf  den  Boden  angewiesen,  woselbst  sie  namentlich  am  Abend  und  in  der  Nacht
allerlei  Insekten  rauben.  Am  wichtigsten  sind:

C.  #cophäntus,  Puppenräuber.  Ziemlich  groß,  Decken  blauschwarz  bis
goldgrün,  prächtig.  Er  und  seine  Larve  sind  Hauptfeinde  des  Kiefernspinners,
der  Nonne  und  Processionsraupe.

C.  inquisitor.  17  mm.  Broncebraun;  viel  auf  jungen  Bäumen  mit  Raupenund
  Puppenvertilgung  beschäftigt.

C.  cancellätus.  17—28  mm.  Broncegrün  bis  bronceröthlich,  Decken  mit
drei  Längsrippen,  dazwischen  Reihen  mit  Kettenpunkten.  Häufigste  Art.

C.  nemorälis.  Ill.  20—24  mm.  Schwarz,  Decken  violett  broncefarben,
bläulich  gerandet,  fein  gerieft  mit  3  Reihen  Grübchen.  Häufig.

8  36.
3.  Ordnung:  Schmetterlinge  (Lepidoptéra).

Insekten  mit  saugenden  Mundtheilen,  vier  beschuppten  Flügeln  und  vollkommener
  Verwandlung.  Einige  Schmetterlinge  nehmen  gar  keine  Nahrung,  die
übrigen  nur  wenige  stets  flüssige,  aus  Blüthensaft  bestehende  Nahrung  vermittelst
eines  zusammenrollbaren  Saugrüssels  zu  sich.  Sie  vermehren  sich  durch  Legen
von  hartschaligen  Eiern  verschiedener  Form  und  Farbe,  die  bald  unbedeckt  bleiben,
bald  mit  Wolle  oder  Klebstoff  überzogen  werden;  ihre  Zahl  ist  stets  bedeutend.

  

Figur  8.  16beinige  Spinnerraupe.  Figur  9.  10  beinige  Spannerraupe.

Die  Larven  der  Schmetterlinge  sind  unter  dem  Namen  „Raupen“  bekannt.
Sie  haben  Kauwerkzeuge  und  an  der  Unterlippe  Spinndrüsen,  womit  sich  viele
eine  Hülle  (Cocon)  spinnen;  der  Leib  besteht  aus  13  Ringeln  (Figur  8);  die
ersten  drei  auf  den  Kopfringel  folgenden  Ringel  tragen  die  3  eigentlichen  (Brust-)
Beinpaare,  welche  schwach  gegliedert  sind;  außerdem  besitzt  jede  Raupe  2—5  Paar
verkümmerte,  sogenannte  unechte  Beine,  so  daß  im  Ganzen  5—8  Paar  vorhanden
sind.  Der  4.,  5.,  6.,  7.  Ring  ist  stets  beinlos.  Während  der  3—5  maligen  Häutung
  verändern  die  Raupen  oft  ihre  Farbe:  viele  Raupen  sind  nackt  (Figur  9),
andere  mit  verzweigten  Dornen  oder  Haaren,  die  zuweilen  giftig  sind,  versehen.
Die  Raupen  sind  sehr  gefräßig;  zur  Verpuppung  verkriechen  sie  sich  in  die  Erde,
in  Spalten  und  Ritzen  von  Bäumen  und  häuten  sich  dort  verborgen  zur  Puppe,
die  immer  ruht.  Die  Zeit  der  Verwandlung  ist  verschieden  lang;  zuweilen  mehrere
Mal  im  Jahre  oder  einmal  im  Jahre,  manche  gebrauchen  mehrere  Jahre.  Man
theilt  die  Schmetterlinge  in  Klein=  und  Großschmetterlinge  ein.
        <pb n="55" />
        —  39  —

Wir  berühren,  wie  bei  den  vorhergehenden  beiden  Ordnungen,  nur  die  forstlich
wichtigen  zur  Erleichterung  der  Orientirung  und  soweit  sie  nicht  ausführlich  beim
Forstschutze  besprochen  werden.

37.

A.  Die  Kleinschmetterlinge.

1.  Familie:  Motten  (Figur  100—
Kleine  bis  sehr  kleine  Schmetterlinge,  Flügel
sehr  schmal,  oft  zugespitzt  und  dann  sehr
lang  befranzt;  in  der  Ruhe  spitz  dachförmig
  gefaltet,  dicht  um  den  dünnen  Leib
liegend.  Die  Raupen  haben  theils  verkümmerte,
  theils  7—9  Paar  Beine,  Raupen
wie  Motten  laufen  behende.  Lärchenminirmotte.

Tinsa  tapetzölla,  Pelzmotte.  Weiß,  Fig.  10.  a  Schmetterling.  b  Raupe.  c  Puppe.
ein  Fleck  an  der  Flügelspitze  violettgrau.  T.  sarcitélla,  Kleidermotte.  Nacken  weiß,
wolkig  graubraunz  ihre  Räupchen  sind  sehr  gefürchtet  in  Pelzen  und  Kleidern.

T.  larlcinnêélla.  Lärchenminirmotte  (Figur  10).  Sehr  klein,  bleifarbig,  mit
schmalen,  breit  gefranzten  Flügeln.  Auf  Lärchen  schädlich.

 

2.  Familie:  Wickler
(Fig.  11).  Die  borsten=  oder
fadenförmigen  Fühler  kürzer
als  der  Leib;  Vorderflügel  länglich
  dreieckig;  der  Vorderrand
derselben  am  Grunde  schulterförmig
  gebogen,  nicht  gefranzt.
  Die  Flügel  in  der  Ruhe
nicht  spitz,  sondern  stumpf-  6
dachförmig.  Die  nackten  oder  AKieferntriebwickker.
nur  dünn  behaarten  Raupen  Figur  11.
verspinnen  häufig  beim  Fraße  die  Blätter,  16  Beine.

Tortrix  viridäna,  Eichenwickler.  18  mm.  (Die  Größenangabe  betrifft  bei  den
Schmetterlingen  stets  die  Spannweite  der  Flügel.)  Leicht  kenntlich  an  der  grünen
Farbe.  T.  buöliäna,  Kieferntriebwickler  (Figur  11).  15—19  mm.  Vorderflügel
orangeroth,  gelb  und  silberfarben  gefleckt.  Eier  an  der  Mittelknospe  junger  Kiefern,
die  junge  Raupe  höhlt  den  wachsenden  Trieb  aus,  wodurch  sich  derselbe  einbiegt  und
nachher  in  dieser  Krümmung  (posthornähnlich)  oft  weiter  wächst.  T.  turi5önäna,
Kiefernknospenwickler,  zerstört  die  Spitztnospen  junger  Kiefern.  T.  hercynüäna,
wird  in  den  Fichtennadeln,  T.  zebSäna  an  der  Rinde  junger  Lärchen  schädlich;
bemerklich  an  Auftreibungen  der  Rinde.
        <pb n="56" />
        —  40  —

B.  Die  Großschmetterlinge.
8  39.
3.  Familie:  Spanner  (Figur  12).  Fühler  borstenförmig,  beim  F  zuweilen
  gekämmt;  dünner  schmächtiger  Körper,  große  breite  Flügel,  die  in  der

 

a  Kiefernspanner.
Figur  12.

Ruhe  meist  ausgebreitet  bleiben.  Die  Raupen  leicht  kenntlich,  da  sie  stets
nackt  sind  und  stets  nur  5  Paar  Beine  (Figur  12b)  haben;  sie  bewegen  sich
spannend,  indem  sie  den  Hinterleib  in  Bogenform  nachziehen;  in  der
Ruhe  halten  sie  sich  oft  mit  dem  letzten  Beinpaar  fest  und  richten  den  übrigen
Körper  senkrecht  auf  oder  züngeln  mit  ihm  (Figur  9).  .

Geomstra  brumäta,  Frostspanner.  2  cm.  Vorderflügel  blaß  bräunlich  mit
feinen  welligen  Querlinien;  das  9  dunkelgrau  mit  verkümmerten  Flügeln;  cx  fliegt
im  Vorwinter;  9  legt  seine  Eier  hoch  an  Laubknospen  ab.

G.  piniärla,  Kiefernspanner  (Fig.  12).  3  cm.  TW  dunkelbraun  mit  hellgelbem,
  #  mit  rostfarbenem  zackigem  Mittelfeld.  Fühler  der  #  stark  gekämmt.

G.  defoliärla,  Blattspanner.  G.  grossuläriä,  Stachelbeerspanner.)

8  40.
4.  Familie:  Eulen  (Figur  13).  Körper,  namentlich  Brust  kräftig,  Kopf
mit  Schleier,  Hinterleib  sich  zuspitzend;  dichte  Behaarung,  meist  borstenförmige

    

7  Kieferneule.
Figur  13.
Fühler,  bei  J  und  9  ganz  gleich;  trüb  gefärbte  aber  fein  gezeichnete,  ziemlich
schmale  mittelgroße  Flügel,  in  der  Ruhe  dachförmig  gefaltet  oder  wagerecht.
Die  16-(selten  12—14)  füßigen  Raupen  meist  nackt,  seltener  behaart.  Fliegen  im
Dunkeln.

Noctüa  ségötum,  Saateule.  5  cm.  Vorderflügel  heller  oder  dunkler  grau
mit  feinen  dunkleren  Zeichnungen,  Hinterflügel  weiß.  Die  graublaue  nackte  Raupe
öfter  in  Saatkämpen  schädlich.

–’
—

»)  Vergleiche  über  die  Schmetterlinge  die  betr.  Paragraphen  im  Forstschutz.
        <pb n="57" />
        —  41  —

N.  piniperda,  Kieferneule  (Figur  13).  3  cm.  Vorderflügel  fleckig  leberroth
  bis  grau-grünlich;  weiße  Flecken.  Nackte  sehr  langgestreckte  Raupe,  grün  mit
hellen  Längsstreisfen.  Auf  Kiefern  schädlich.

8  41.
5.  Famile:  Spinner  (Fig.  14).  Körper  dick,  plump,  behaart  und  stumpf

 

  

*  Nonne.
¾v¾  Figur  14.
auslaufend,  die  mittellangen  Fühler  sind  beim  c  stark  gekämmt,  beim  2  meist
borstenförmig.  Die  breiten  Flügel  in  der  Ruhe  steil  dachförmig  gefaltet.  Raupen
nackt  oder  borstig  oder  lang  behaart.  Die  gedrungenen  Puppen  in  Gespinnsten.
Bömbyx’“)  (Gaströpächa)  pini,  Kiefernspinner  5—8"“)  cm.  Graubrauner
Vorderflügel  mit  gelblich  braunen  Querbinden  und  halbmondförmigen  weißen
Fleckchen.  Die  behaarte  Raupe  grau  mit  dunklen  Längszeichnungen  und  blausammtnen
  Einschnitten  auf  dem  2.  und  3.  Ringel.  Sehr  schädlich  in  Kiefern.
B.  neustrla,  Ringelspinner.  2—3  cm.  Hell  oder  dunkelgelb  mit  einer  breiten
dunklen  Querbinde.  Die  schwach  behaarte  Raupe  leicht  kenntlich  am  blauen  Kopf
und  blauen  und  rothen  Längsstreifen.  Schädlich  in  Laubholz  und  Obstgärten.
B.  processiönsa,  Eichenprocessionsspinner.  1,5—3  cm.  Flügel  farblos
grau  mit  dunkler  Querbinde;  die  vorderen  Flügel  mit  schwachen  Mondfleckchen.
Die  braunen  schwarzfleckigen  Raupen  ziemlich  dicht  mit  giftigen  Haaren  besetzt.
Schädlich  in  Eichen.
*)  Die  folgenden  drei  Arten  werden  jetzt  meist  in  die  Gattung  Gastropacha  (Glucke)  vereinigt,
  so  daß  sie  nicht  Bombyx  pini,  B.  neustria,  B.  processionea,  sondern  Gastropacha
pini  2c.  bezeichnet  werden.  Die  Schmetterlinge  haben  den  dicken  schwerfälligen  Leib  und

braune,  schwach  gezeichnete  Färbung  gemein.  Die  behaarten  großen  Raupen  überwintern  meist

halbwüchsig  und  spinnen  große  Cocons.
*)  Wo  zwei  Maaße  angegeben  sind,  wie  hier  z.  B.  5—8  cm,  bezieht  sich  die  kleinere
Maaßzahl  auf  das  Männchen,  die  größere  auf  das  Weibchen.
        <pb n="58" />
        —  42  —

Bombyx  Lipäris)  möónächa,  Nonne  (Figur  14).  4—6  em.  Weiß  mit  schwarzen
Fleckenbinden,  halber  Hinterleib  rosenroth.  Eier  haufenweis  an  Nadelholz--stämmen
  mit  Schleim  überzogen.  Die  behaarte  schwarzfleckige  Raupe  mit  einem
blauen  Nackenfleck  außerordentlich  schädlich  im  Nadelholz.

B.  dispar,  Schwammspinner.  4—7  cm.  Männchen  graubraun,  Weibchen
weißlich  mit  dunklen  Zackenlinien  (wie  die  Nonne,  nur  größer  und  ohne  rothen
Hinterleib).  Die  Eier  haufenweis  mit  brauner  Wolle  (Schwamm)  überzogen  an
Stämmen.  Meist  in  Laubholz,  seltener  in  Nadelwäldern  schädlich.

B.  sällcis,  Weidenspinner.  5  cm.  Glänzend  weiß,  Beine  schwarz  und  weiß
geringelt.  Raupe  mit  gelb-röthlichen  Knöpfen  und  großen  breiten  weißgelben
Flecken  auf  dem  Rücken.  Auf  Pappeln  sehr  schädlich.

B.  crysorrhösa,  Goldafter.  4  cm.  Kleiner,  ebenfalls  weiß  mit  braunem
wolligem  Hinterleibsende.  Die  behaarte  braune  Raupe  mit  zinnoberrothem  Streifen
neben  der  Mittellinie.  In  großen  Raupennestern  überwinternd.  Stellenweise  im
Laubholz,  namentlich  in  Eichen  recht  schädlich.)

Die  gemeinschaftlichen  Hauptfeinde  sämmtlicher  Spinnraupen  sind  der
Kukuk  und  der  Puppenräuber  (cäräbus  sycophäntus);  als  behaarte  Raupen
haben  sie  sonst  wenig  Feinde.

8  42.

6.  Familie:  Holzbohrer.  Diese  Schmetterlinge  zeigen  sehr  verschiedene
Bildungen.  Die  weißgelblichen  flachen  stark  eingekerbten  Raupen  haben  einen  stark
hornigen  flachgedrückten  Kopf  mit  kräftigen  Kiefern  und  durchwühlen  Holz  und
Rinde  von  Bäumen  und  Sträuchern.  Puppen  mit  Dornen.

Cössus  lignipérda,  Weidenbohrer.  6—9  cm.  groß;  grau  mit  vielen  feinen
schwärzlich-weißen  Zeichnungen.  Die  Flügel  sehr  gestreckt  wie  bei  allen  Cossus-Arten.
  Die  Raupe  wird  sehr  groß,  ist  nackt  und  auf  dem  Rücken  blutroth;  entwickelt
  sich  in  3  Jahren;  zerstört  in  großen  Gängen  Weiden  und  Schwarzpappeln.

C.  aéscüli,  Blausieb.  4—7  cm.  Sehr  gestreckter  Leib;  Vorderflügel  milchweiß
  mit  stahlblauen  Punkten.  Raupe  citronengelb  mit  schwarzen  Punkten.  Im
schwachen  Laubholz  schädlich.

Sésla  ápiförmis,  Bienenschwärmer.  4  cm.  Einer  Hornisse  ähnlich;  in
Pappel=  und  Weidenstämmen  schädlich.

S.  céphiformis  in  Weißtannen,  S.  äsillformis  in  Pappeln.  Die  Sesien  haben
die  glasartigen  Flügel  gemein,  wodurch  sie  den  Wespen  sehr  ähnlich  werden.  Sie
gebrauchen  zwei  Jahre  zur  Entwicklung  und  werden  in  den  meisten  Holzarten
unmerklich  schädlich.

Sphinzx  pinästri,  Kiefernschwärmer.  7  cm.  Ein  grauer  Schmetterling  mit
gestrecktem  Leib  und  zugespitzten  Flügeln;  die  16  beinige  Raupe  ist  rothbunt  und
hat  ein  Horn  auf  dem  vorletzten  Ringe;  in  Kiefern  etwas  schädlich.

Die  letzte  Familie  der  Tagfalter  mit  ihren  oft  prächtig  gefärbten  Schmetterlingen
  können  wir,  da  sie  forstlich  von  fast  gar  keiner  Bedeutung  ist,  ganz  übergehen.

*)  Diese  vier  Arten  faßt  man  jetzt  gewöhnlich  unter  dem  Namen  Liparis  zusammen  und
bezeichnet  sie:  Liparis  monacha  etc.  Die  Schmetterlinge  haben  die  weiße  Grundfarbe,  die

Weibchen  den  dicken  plumpen  Hinterleib  gemein:  die  schwach  behaarten  Raupen  haben  Knöpfe
mit  kürzeren  Haaren;  lockeres  Gespinnst.
        <pb n="59" />
        —  43  —

8  43.

Die  nächstfolgende  4.  Ordnung  der  Fliegen  (Diptra)  hat  gar  kein  forstliches
  Interesse;  von  der  5.  Ordnung  der  Netzflügler  (Neuröpétra)  werden
die  Larven  und  Insekten  mancher  Familien  durch  Vertilgen  von  Blattläusen  und
andcren  schädlichen  Insekten  nützlich.

Wichtig  z.  B.  sind  die  bekannten  Libellen  oder  Wasserjungfern,  welche  im
Fluge  allerlei  schädliche  Insekten  ergreifen  und  verzehren;  ferner  die  Gattung  der
Florfliegen  (Hemeröblts),  welche  kleinen  Libellen  sehr  ähneln,  aber  sofort  an  den
langen,  den  Körper  überragenden  Fühlern  kenntlich  sind;  die  Fühler  sind  äußerst
zart,  der  Körper  grün  oder  braun.  Ihre  Larven  vertilgen  viele  Blattläuse.  Zu
den  Florfliegen  gehört  auch  der  bekannte  Ameisenlöwe,  dessen  Larve  in  einem
künstlichen  Sandtrichter  die  nützlichen  Ameisen  abfängt.  Schließlich  ist  durch
eifrige  Vertilgung  von  Nonneneiern  als  hervorragend  nützlich  die  Larve  der  Kameelhalsfliege
  (Raphidia  megacéphäla)  zu  nennen;  die  Fliege  ähnelt  den  Libellen,
nur  hat  sie  einen  sehr  langen  Hals  und  langen  Legebohrer.

8  44.

Von  der  6.  Ordnung  der  Gradflügler  (Orthöptöra)  sind  als  schädlich
zu  bezeichnen  der  bekannte  Ohrwurm,  der  in  Gärten  Blumen  2c.  abfrißt,  ferner
die  in  Häusern  oft  lästigen  ekelerregenden  Schwaben  und  die  so  überaus  auf  Wiesen
und  Feldern  schädlichen  Heuschrecken,  namentlich  die  berüchtigte  grünlich  bis
grünlich-gelbe  Wanderheuschrecke  (Acridlum  migratörlum),  kenntlich  an  den
schwarzen  Flügeldecken  und  dem  auf  der  Innenseite  blauen  Hinterschenkel.  Für
uns  am  wichtigsten  ist  jedoch  die  Maulwurfsgrille  (Gryllus  gryllotälpa),  4  cm.
lang,  Vorderbrust  eiförmig,  die  Fühler  lang,  braun.  In  Saatkämpen  außerordentlich
  schädlich.  Nur  halb  so  groß  ist  die  Feldgrille  (Gr.  campstris),  mit
viereckiger  Vorderbrust,  schwarz,  welche  mehr  in  Sandäckern  schädlich  wird.
Auch  das  Heimchen  gehört  hierher.

"4.

Aus  der  7.  Ordnung  der  Halbflügler  (Hemiptsra)  ist  nur  wichtig  die
Familie  der  Blattläuse,  welche  dadurch,  daß  sie  Blättern,  Stengeln,  Zweigen  und
Wurzeln  den  Saft  aussaugen,  oft  recht  schädlich  werden.  Am  bekanntesten  sind
Aphis  abiötis  in  den  zapfenähnlichen  Auswüchsen  der  Fichtentriebe,  A.  pini  an
den  Kiefernwurzeln,  A.  ulmi  in  den  Auftreibungen  der  Ulmenblätter,  A.  strobi
an  Weymouthskiefern  2c.  Mit  den  Meisen,  Finken  2c.  vertilgen  sie  eifrig  die  Larven
der  Marienkäferchen,  der  Florfliegen,  manche  Schlupfwespen,  die  Larven  der
Schwirrfliegen  (Syrxphus)  2c.  Ferner  gehören  noch  hierher  die  Familien  der  Cikaden
  oder  Zirpen  und  der  Wanzen.

Die  8.  Ordnung  der  ungeflügelten  Insekten  (Aptöra)  umfaßt  die  Familie
der  Läuse  (Pedicülus  cäpltis,  Kopflaus,  P.  vestimönti,  Leiblaus),  die  Familien
der  Pelzfresser  2c.;  sie  sind  für  uns  unwichtig.
        <pb n="60" />
        —  44  —

8  46.

Die  übrigen  Klassen  der  Thiere  greifen  in  den  Forsthaushalt  in
keiner  bemerkenswerthen  Weise  ein  und  werden  deshalb  übergangen.

Das  zweite  große  Naturreich,  das  Pflanzenreich,  hat  für  uns  ein
noch  viel  höheres  Interesse  als  das  Thierreich  und  wird  deshalb  von
den  Grundwissenschaften  am  eingehendsten  behandelt  werden.  —  Wir
werden  jedoch  nicht  das  ganze  Pflanzenreich  behandeln,  sondern  es  ebenso
machen  wie  beim  Thierreich  und  nur  das  auswählen,  was  für  den
Wald  und  den  Forstmann  von  Bedeutung  ist;  wir  werden  uns  alsv
nur  mit  einem  Theil  der  Naturgeschichte  des  Pflanzenreichs  beschäftigen,
nämlich  mit  der  sog.  Forstbotanik,  und  zwar  zuerst  das  Allgemeine,
Wachsthum,  Blüthe,  Fruchtentwickelung,  inneren  Bau,  Systematik  2c.
Betreffende  besprechen  und  demnächst  die  Holzgewächse  und  sonstige
forstlich  wichtige  Pflanzen  genauer  beschreiben.

b.  Forstbotanik.
I.  Allgemeiner  Theil.
§  47.

Begriff  und  Eintheilung.

Die  Botanik  oder  Pflanzenkunde  behandelt  die  Erforschung  der
in  der  Pflanzenwelt  herrschenden  Naturgesetze  und  ist  der  Inbegriff
aller  das  Pflanzenreich  betreffenden  Kenntnisse.  Die  Pflanze  ist  an
den  Standort  (vergl.  §  82)  gefesselt  und  hat  deshalb  nicht  wie  das
Thier  Bewegungsorgane  (Organ  —=  Werkzeug),  sondern  nur  zu  ihrer
Erhaltung  Ernährungs=  und  Fortpflanzungsorgane.  Hierauf  beruht  die
ungemeine  Wichtigkeit  des  Standortes  für  die  Pflanze,  daß  sie  Zeit
ihres  Lebens  auf  denselben  angewiesen  ist  und  absterben  muß,  sobald  er
nicht  mehr  genug  Nahrungsstoffe  ihr  bieten  kann,  während  das  Thier
mit  den  ihm  außerdem  noch  verliehenen  „Empfindungs-"  und  „Bewegungsorganen“
  sich  überall  Nahrung  suchen  kann  (vergl.  §  7).

8  48.
Die  Ernährungsorgane.
Die  Ernährung  der  Pflanze"')  spricht  sich  aus  in  ihrer  Entwickelung,
  ihrem  Wachsthum  und  schließlich,  sobald  die  Ernährung  stockt,

*)  Es  wird  hervorgehoben,  daß  der  Inhalt  der  folgenden  Paragraphen
hauptsächlich  sich  auf  Holzpflanzen  bezieht.
        <pb n="61" />
        —  45  —

in  ihrem  Absterben.  Die  Nahrung  wird  der  Pflanze  aus  dem  Boden
und  der  Luft  durch  besondere  Werkzeuge  zugeführt  und  zwar:

1.  Durch  die  Wurzeln  als  Bodennährwerkzeuge.

2.  Durch  die  Blätter  als  Luftnährwerkzeuge.

8  49.
Die  Wurzeln.

Die  Wurzel  ist  der  Theil  der  Pflanze,  mit  welchem  sie  sich  im
Boden  befestigt  und  die  in  demselben  befindliche  nährende  Feuchtigkeit
aufsaugt.  Man  unterscheidet  folgende  Wurzelarten:

Die  Pfahlwurzel,  eine  gerade  unter  dem  Stamm  befindliche
Hauptwurzel,  die  wenig  verzweigt  ist  und  in  beträchtlicher  Stärke  senkrecht
  in  den  Boden  hinabsteigt.  Meistens  Eiche,  Kiefer,  Nußbaum  und
die  Tanne  in  der  Jugend.

Die  Herzwurzel,  eine  gerade  unter  dem  Stamm  befindliche
Hauptwurzel,  die  sich  bald  in  wenige  sehr  starke  und  tiefgehende  Seitenwurzeln
  theilt.  Meistens  Rothbuche,  Ahorn,  Rüster,  Linde,  Lärche.

Die  Seitenwurzeln,  welche  in  der  Regel  mehr  wagerecht  als
in  die  Tiefe  streichen.  Die  übrigen  Waldbäume.

Die  Thauwurzel,  jede  ganz  nahe  und  weithin  unter  der  Oberfläche
  hinstreichende  Seitenwurzel.

Faser=  und  Zaserwurzeln,  die  kleinsten  bis  feinsten  Würzelchen,
die  sich  an  den  Enden  und  Seiten  der  stärkeren  Wurzeln  befinden  und
vermöge  der  an  den  Spitzen  befindlichen,  häufig  behaarten,  zarten  Oberhaut-Gewebe
  (Wurzelschwämmchen)  die  Nährfeuchtigkeit  aufsaugen  und
dem  Stamme  resp.  der  Pflanze  zuführen.  Sie  sind  also  die  eigentlichen
  Träger  der  Ernährung,  während  die  starken  Wurzeln  mehr  zur
Befestigung  des  Baumes  im  Boden  dienen.

50.
Die  Rlätter.

Die  Blätter  dienen  dazu,  gewisse  gasförmige  Nährstoffe  aus  der
Luft  zu  entnehmen,  dieselben  mit  dem  aus  den  Wurzeln  aussteigenden
Nahrungsstoffe  zu  verbinden  (zu  assimiliren)  und  das  überflüssige
Wasser  zu  verdunsten.  Durch  diese  Zusammenwirkung  von  Wurzeln
und  Blättern  entsteht  der  Bildungssaft,  der  Holz  und  Rinde  ausbildet.
Man  unterscheidet  am  normalen  Blatt:  Blattstiel  und  Blattfläche,
        <pb n="62" />
        —  46  —

(Fig.  17)  den  unteren  verdickten  Theil  des  Blattstieles  nennt  man
Scheidentheil.  Die  Blattfläche  hat  namentlich  unten  zahlreiche  Spaltöffnungen,
  durch  welche  die  Ernährung  und  Verdunstung  stattfindet;
außerdem  unterscheidet  man  im  Blatt  noch  die  aus  Gefäßbündeln

 

Figur  15,
Verschiedene  Blattformen.

   

 

—

18  14  15
Figur  16.
Verschiedene  Blattformen.

10

2

 

 

 

Figur  17.

  

 

Figur  18.
Verschiedenartige  Blattrander.
        <pb n="63" />
        —  47  —

bestehenden  Blattrippen  und  Blattnerven  und  zwischen  der  oberen  und
unteren  Blattfläche  das  aus  lockerem  und  mit  wässerigen  Säften  er—
füllten  Zellgewebe  bestehende  Blattfleisch.  Nach  ihrer  Gesammtform
unterscheidet  man  hauptsächlich  rundliche  (Figur  15,  1),  eiförmige
(Figur  15,  2),  elliptische  (Figur  15,  3),  dreieckige  (Figur  15,  4),  herzförmige
  (Figur  16,  13),  lappige,  lanzettliche  (Figur  15,  7)  und  nadelförmige
  (Figur  15,  8)  Blätter;  nach  der  Beschaffenheit  des  Randes  ganzrandige
  (Figuren  15  u.  16),  gesägte  (Figur  18,  1),  gekerbte  (Figur  18,  2),
gezähnte  (Figur  18,  3),  gebuchtete  (Figur  18,  4),  eingeschnittene  2c.
Blätter,  nach  ihrer  Behaarung  gewimperte,  flaum-,  seiden-,  woll-,  stachelhaarige
  oder  kahle,  ferner  warzige,  klebrige,  drüsige  schuppige  Blätter,
mit  Beziehung  auf  ihre  Zusammensetzung  einfache  und  zusammengesetzte
Blätter,  nach  der  Art  und  Ordnung  der  Befestigung  an  den  Zweigen
einzelne,  wechselständige,  gegenständige  und  büschelweis  sitzende  Blätter,
nach  der  Dauer  sommer=  und  wintergrüne  Blätter.

§  51.
Der  Stamm.

Der  Stamm  ist  derjenige  Theil  der  Holzpflanze,  der  sich  als
holziger  dauernder  Schaft  meist  senkrecht  hoch  aus  der  Wurzel  erhebt
und  mit  einer  gewissen  Regelmäßigkeit  in  Aeste  und  Zweige  theilt,
welche  die  Blätter  tragen.  Stamm,  Aeste  und  Zweige  zusammen
nennt  man  Baum  im  Gegensatz  zum  Strauch,  der  keinen  Stamm  hat,
sondern  sich  gleich  aus  der  Wurzel  in  viele  Aeste  und  Triebe  zertheilt
und  eine  geringere  Höhe  erreicht.  Aeste  nennt  man  alle  oberen  Zertheilungen
  aus  dem  Stamm,  die  jüngeren  Aeste  nennt  man  Zweige,
die  jüngsten  und  letzten  Triebe.  Die  Aeste  sind  gerade  so  angesetzt
wie  die  Blätter,  d.  h.  wechselständig,  gegenständig,  quirlständig  2c.
Manche  Holzarten  sind  an  der  Rinde  mit  Waffen  —  Stacheln  oder
Dornen  —  ausgestattet.  Stacheln  lassen  sich  mit  der  Rinde  abziehen,
Dornen  nicht.

Der  Stamm  besteht  aus  dem  Mark  (Figur  19,  m),  dem  eigentlichen
  Holzkörper  (ps)  mit  den  Markstrahlen  (rm)  und  der  Rinde  (k)
mit  dem  Baste  (en).

Das  Mark,  in  der  Mitte  des  Holzkörpers,  besteht  in  der
Jugend  aus  saftigem  Zellgewebe;  später  vertrocknen  die  Zellen  und  ver-
        <pb n="64" />
        schwinden  oder  verholzen;  bei  manchen
  Holzarten  bleibt  das  Mark  als
Markröhre  immer  sichtbar.

Der  eigentliche  Holzkörper
besteht  bei  den  Laubhölzern  aus
Holzzellen  und  Holzgefäßen,  die
Luft  führen  und  auf  dem  Querschnitt
  oft  als  kleine  Löcher  (Poren)
erscheinen.  Bei  den  Nadelhölzern
werden  die  Gefäße  durch  Harzwir

  kanäle,  die  Harz  und  Luft  führen,
ersetzt.

Der  Holzkörper  bildet  von  oben  genannten  Zellen  zwei  deutlich
unterschiedene  Gruppen.

1.  Die  Jahresringe  (Figur  20),  von  denen  in  jedem  Jahre
mantelartig  rings  um  den  schon  vorhandenen  Holzkörper  ein  neuer
gebildet  wird,  weshalb  man  aus  der
Anzahl  der  auf  dem  Querschnitt  oft  deutlich
  erkennbaren  ringförmigen  Jahres-.
  ringe  das  Alter  des  Baumes  genau
beaozählen  kann.  Der  innere  Theil
J  jedes  Jahresringes  (das  Frühlingsholz)
(Fig.  20,  gr)  ist  weicher  und  lockerer

“*  als  der  äußere  Theil  desselben  (das

Jur  20.  Herbstholz)  (k),  wodurch  sich  die  Grenze

der  einzelnen  Jahresringe  meist  deutlich

markirt.  Die  Stärke  der  Jahresringe  richtet  sich  nach  dem  Standort

und  nach  den  übrigen  Faktoren  des  guten  Zuwachses;  je  günstiger
diese  sind,  desto  breiter  wird  der  Jahresring.

2.  Die  Markstrahlen  oder  Spiegelfasern,  welche  von  dem
Marke  strahlenförmig  durch  das  Holz  nach  der  Rinde  zu  gehen  und
die  Verbindung  der  äußeren  und  inneren  Theile  des  Stammes  in
horizontaler  Richtung  unterhalten.  cfr.  Figur  19,  rm.

Das  innere,  ältere,  saftlose,  immer  härtere,  meist  auch  dunklere
Holz,  in  welchem  die  Markstrahlen  vollständig  verholzt  sind,  heißt
Reifholz,  das  äußere,  weiche  und  blasse  Holz,  in  welchem  die  Markstrahlen
  noch  Säfte  führen,  heißt  Splintholz.  Unter  „Kernholz“
        <pb n="65" />
        —  49  —

ist  solches  Reifholz  zu  verstehen,  das  sich  vom  Splintholz  oder  anderem
umgebenden  Reifholze  durch  dunklere  Farbe  kennzeichnet.  Es  ist  dauerhafter
  und  härter;  die  genaue  Beschaffenheit  desselben  ist  noch  nicht
festgestellt.

An  der  Rinde  hat  man  die  äußeren
und  inneren  Rindenlagen  zu  unterscheiden.  Den
äußersten  Ueberzug  an  jungen  Stämmchen  und
Zweigen  nennt  man  Oberhaut  (Epidermis),
welche  mit  zunehmendem  Alter  zerreißt  und
abstirbt,  wofür  dann  eine  Art  Korkbildung
eintritt.

Wenn  schließlich  mit  dem  Wachsen  des  Holzkörpers  die  Ausdehnung
  der  Rinde  nicht  mehr  gleichen  Schritt  halten  kann,  so  zerreißt
sie  häufig  und  es  bildet  sich  jene  rauhe  rissige  Rindenmasse,  welche
wir  Borke  nennen.

Bast  (Figur  21,  a)  ist  die  innerste  Rindenschicht,  welche  sich  mit
der  Rinde  vom  Stamm  ablösen  läßt,  aus  zähen  und  biegsamen  Faserzellen
  besteht  und  ebenso  wie  der  Holzkörper  jedes  Jahr  einen  neuen
Zuwachsring  erhält.

Dicht  unter  dem  Baste,  zwischen  diesem  und  dem  Splint,  befindet
sich  ein  sehr  schmaler  Ring,  das  sog.  Cambium  oder  der  Fortbildungsring
  (Fig.  21,  c),  welcher  aus  sehr  dünnwandigen,  äußerst
saftreichen  Zellen  besteht.  Der  Saft  des  Cambiums  wird  zur  Bildung
neuer  Zellen  und  Gefäße  verwendet,  welche  sich  allmählich  einerseits  als
Bastzellen  an  die  innerste  Rindenschicht,  andrerseits  als  Holzzellen  an
den  äußersten  Holzkörper  radial  anlegen  und  so  den  Jahresring
bilden.  Die  Säfte  des  Cambiums  bilden  also  den  Zuwachs  des  Holzes.
Vergl.  8  56.

 

Figur  21.

§  52.
Die  JFVortpflanzungsorgane.

Die  Hauptfortpflanzungsorgane  (neben  der  Fortpflanzung  durch
Ausschläge  2c.)  der  Pflanzen  sind  die  Blüthen,  welche  in  ihrer  weiteren
Entwickelung  Samen  und  Früchte  erzeugen.

Die  Blüthen  (umgebildete  Blattorgane)  werden  erst  in  späterem
Alter  (nach  erreichter  Mannbarkeit)  hervorgetrieben.  Zur  Erzeugung
von  Samen  müssen  zweierlei  Blüthentheile  zusammenwirken,  welche  man,
wie  bei  den  Thieren,  männliche  und  weibliche  Geschechtstheil  nennt;

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.
        <pb n="66" />
        sie  sind  nach  den  Holzarten  sehr  ver—
schieden  geformt  und  mit  mancherlei
Hüllen  versehen;  die  äußere  dieser  Hüllen,
meist  grün,  nennt  man  Blumenkelch
(Figur  22,  D),  die  innere,  meist  bunt,
Blumenkrone  (Figur  22,  0).  Jede
vollkommene  Blüthe  muß  männliche
(Figur  22,  B)  und  weibliche  Geschlechtstheile
  (Figur  22,  A)  enthalten.

Das  männliche  Befruchtungsorgan
  (Fig.  23)  besteht
#  aus  dem  Staubfaden  (1)  mit
dem  Staubbeutel  (a),  welcher
den  Blüthenstaub  (Pollen)  mit
der  männlichen  Samenfeuchtigkeit

  enthält.  Diesen  ganzen
männlichen  Geschlechtsapparat
mnennt  man  zusammen  „Staub-Staubgefäß.

  gefäß“.
Figur  23.

 

 

 

 

Figur  22.  Vollständige  Blüthe,  die  einzelnen
  Theile  untereinander  gerückt.

Das  weibliche  Befruchtungsorgan  (Figur  24)  besteht
hauptsächlich  aus  dem  Fruchtknoten  (4)  mit  den  Samenknöspchen  (V)
«  (Eiern)  im  Innern,  (Figur  25  g),  seiner
Verlängerung,  Griffel  (9)  genannt  und
dessen  oberstem  Theile,  der  Narbe  (gn).
Den  weiblichen  Geschlechtsapparat  zusammen
  nennt  man  „Stempel'.

Außenkelch,  Kelch  und  Blumenkrone
bilden  nur  Decken  zum  Schutz  der  Befruchtungsorgane.


 

Stempel.  Figur  24.
        <pb n="67" />
        Beiderlei  Geschlechtstheile  befinden  sich  entweder  in  einer  Blume
vereinigt  und  heißen  dann  Zwitterblüthen  (Figur  25),  z.  B.  die

 

Zwitterblüthe  mit  den  Staubgefäßen
àa  und  aufgeschnittenem  Fruchtknoten,
so  daß  die  Eier  (8)  sichtbar  sind.

Figur  25.

 

Einhäusige  Blüthe  der  Hainbuche.
Figur  26.

Blüthe  der  Linde,  oder  auf  ein  und  derselben  Pflanze,  aber  von  einander
getrennt  (Figur  26  b  J  Blüthe  und  a  2  Blüthe  der  Hainbuche),  dann
heißen  die  Pflanzen  einhäusige  (monoecisch),  z.  B.  die  Nadelhölzer,
Eiche,  Rothbuche,  Hainbuche,  Birke,  Erle,  Haselnuß,  oder  männliche
und  weibliche  Blüthen  auf  zwei  verschiedenen  Pflanzen,  dann  heißen
sie  zweihäusig  (dioecisch),  z.  B.  Wachholder,  Eibe,  die  Weiden  und
Pappeln;  bei  letzteren  ist  zur  Befruchtung  nöthig,  daß  in  der  Nähe
ein  anderer  Baum  mit  den  andersgeschlechtlichen  Blüthen  steht.  Kommen
Zwitterblüthen  und  Blüthen  getrennten  Geschlechts  auf  derselben  Pflanze
vor,  so  heißt  sie  „polygamisch“  oder  vielgeschlechtlich.  Sind  keine  deutlichen
  Geschlechtsorgane  zu  unterscheiden,  so  heißt  die  Pflanze  „kryptogamisch“
  oder  verborgengeschlechtlich.

8  53.

Die  Befruchtung  (Figur  27)  geschieht  in  der  Weise,  daß  zur
Befruchtungszeit  (bald  nach  Entwickelung  der  Blüthe)  die  Narbe  (n)
Feuchtigkeit  ausschwitzt,  auf  welcher  vom  aufgeplatzten  Staubgefäß  abfallende
  Pollenkörner  kleben  bleiben  und  unter  dem  Einfluß  von  Wärme
äußerst  feine  wurzelartige  Schläuche  (u  v)  durch  den  Griffel  (g)  in
den  Fruchtknoten  (oo)  treiben  und  die  hier  liegenden  Samenknöspchen

4*
        <pb n="68" />
        Figur  27.  Stempel  halb
durchschnitten,  um  den  Befruchtungsprozeß
  zu  zeigen.

Eierchen)  (b)  umfassen  und  befruchten.  Nach
stattgehabter  Befruchtung  welken  die  männlichen
und  weiblichen  Blüthentheile  bis  auf  den  Fruchtknoten
  ab,  der  anschwillt  und  sich  allmählich  zur
Frucht  oder  zum  Samen  ausbildet.  Bei  den
ein=  und  besonders  zweihäusigen  Pflanzen  wird
das  Ueberführen  des  Blüthenstaubes  durch
Insekten  beim  Honigsammeln,  noch  mehr  aber
durch  leichte  Winde  bewirkt.  Ist  es  nun  in
der  Blüthezeit  sehr  regnerisch  oder  sehr  kalt,  so
daß  die  Ueberführung  des  Blüthenstaubes  resp.
sein  Anschwellen  auf  der  Narbe  nicht  stattfinden
kann,  so  haben  wir  schlechte  Samenjahre.

Je  nach  der  Stellung  und  Anordnung  der
einzelnen  Blüthen  eines  Zweiges  unterscheidet
man  hauptsächlich  folgende  Blüthenstände:

A.  Einfache  Blüthenstände,  wo  die

Blüthen  einzeln  oder  büschelig  stehen.
B.  Zusammengesetzte  Blüthenstän  de:

 

Aehre.
Figur  28.

Kätzchenblüthen  der  Hainbuche.
Figur  29.

1.  Die  Aehre  (Figur  28),  an  einer  gemeinsamen  Spindel
sitzen  ungestielte  Blüthen.  Die  bekannten  Getreidearten.
        <pb n="69" />
        —  53  —

2.  Kätzchen  (Figur  29  a,  b),  an  gemeinsamer  schlaffer  Spindel
ungestielte  Blüthen  hinter  sich  meist  dachziegelartig  deckenden
Schuppen.  (Die  meisten  Waldbäumel)

3.  Traube,  an  gemeinsamer  Spindel  mehrere  an  verschiedenen
Punkten  derselben  entspringende  gleich  lange  Blüthen.  Akazie.

4.  Doldentraube  (Figur  30),  von  verschiedenen  Punkten  einer
gemeinsamen  Spindel  gehen  verschieden  lange  —  theils  verästelte,
  theis  unverästelte  Blüthenstiele  aus,  so  daß  die  Blüthen
oben  einen  Schirm  bilden.  Kienpost.

 

 

 

Rispe  des  Hafers.
Figur  31.

 

Doldentraube  des  Kienpost.
Figur  30.

5.  Rispe  (Figur  31),  an  einer  gemeinsamen  Spindel  von  verschiedenen
  Punkten  aus  ungleich  lange  verästelte  Blüthenstiele,
so  daß  die  Blüthen  etwa  einen  (Kegel  bilden.  Roßkastanie,
Hafer.  »

6.  Köpfchen  (Figur  32),  an  einer  gemeinsamen  kurzen  Spindel
dicht  gedrängt  ungestielte  oder  kurzgestielte  Blüthen.  Klee,
Buche  9.
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1
Figur  32.  Köpschen.  Figur  33.  Trugdolde.

7.  Dolde,  von  einem  Punkte  des  gemeinsamen  Stieles  strahlig
verschieden  lange  Blüthenstiele,  so  daß  die  kurz  gestielten  Blüthen
einen  Schirm  bilden.  Kornelkirsche,  Epheu.

8.  Trugdolde  (Figur  33),  eine  zusammengesetzte  Dolde  mit
nochmals  getheilten  Strahlen,  so  daß  die  Hauptstrahlen  aus
einem  —  die  Nebenstrahlen  aus  verschiedenen  Punkten
entspringen.  Spitzahorn,  Vogelbeere.

9.  Strauß  (Figur  34).  Traube  oder  Rispe  mit  verästelten

      
  
  

#oöo
"  1  —**.-.

T  14  —
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F  W

  

Figur  34.  Strauß.
        <pb n="71" />
        l
Längsschnitt  durch  ei  üne  Langsschnitt  durch  eine  Knospe

Seitenzweigen,  welche  mit  ihren  Blüthen  einen  eiförmigen
Stand  bildet.  Liguster.
Knospen  (Augen)  sind  unentwickelte  Blätter  oder  Blüthen,  die  sich

 

·  k  1  ⁊

Knospe.  mit  Nebenknospe.
Figur  35.  Verschiedene  Knospenbildungen.

unter  einer  schuppigen  Bedeckung  verbergen.  Man  unterscheidet  deshalb
Blatt=  und  Blüthenknospen  (stets  größer),  nach  der  Stellung  auch  Gipfel-(Fig.
  35  1  gt,  2  gst)  und  Achselknospen  (Fig.  35  1  gs);  außerdem
befinden  sich  zuweilen  noch  Knospen  am  Stamm,  an  den  Wurzeln  2c.
(Adventioknospen),  die  oft  Wasserreiser,  Wurzel=  oder  Stockausschlag  2c.
bilden.  Die  Knospen  sind  gerade  gegenständig  (Fig.  35  1  cc)  oder
schief  gegegenständig  (Fig.  35  3)  oder  wechselständig  (Fig.  35  2)  und
ruhen  auf  Blattkissen  (Fig.  35  1.  pp).

Die  Entwicklung  der  Samen  und  Früchte  erfolgt  bald  sehr  schnell
Gei  Ulme),  bald  sehr  langsam  (ei  Kiefer)  und  zeigt  die  verschiedensten

  

Becherfrucht  der  Eichel.  Becherfrucht  Flügesrucht,  #ulmel.  goyfenfrucht  Veerfrucht.
Figur  36.  (Hasel).  .  (Erle).  Figur  38.  Figur  39.

Formen.  Man  unterscheidet:  Kernfrüchte!  (eapeh,  ),  Steinfrüchte  (Pflaume),
Beerfrüchte  (Erdbeere  Fig.  39),  Zapfenfrüchte  (Nadelhölzer,  Erle
Fig.  38),  Flügelfrüchte  (Ulme  Fig.  37,  Esche,  Ahorn,  Birke),  Hülsenfrüchte
  (Akazie),  Kapselfrüchte  (Weißdorn),  Becherfrüchte  (Eichel,  Hasel
Fig.  36  2.  0).  Der  Samen  ist  bei  allen  Pflanzen  (ausgenommen  die
        <pb n="72" />
        Kryptogamen)  der  Träger  der  Fortpflanzung  und  enthält  in  seinem  Innern
als  wesentlichsten  Theil  „den  Keimling“,  welcher  von  den  bald  glatten,
bald  netzartigen,  bald  geflügelten,  bald  wollig
%  oder  seidenartig  behaarten  Samenhäuten  umschlossen
  ist.  Der  „Keimling“  (Embryo,  Fig.  40)
besteht  aus  den  Grundorganen  der  Pflanze:  1)  dem
Stengelchen,  dessen  unteres  Ende  „Würzelchen“
(r  Fig.  3)  heißt,  2)  den  „Keimblättern  oder  Samenlappen“
  (Cotyledones)  (k  Fig.  4),  welche  man
wieder  in  einsamenlappige  (Monocotyledönes),
zweisamenlappige  (Dicotyledönes)  und  vielsamenlappige
  (k)  (Polycotyledönes)  trennt.  Auf  dieser
Eintheilung  der  Samenlappen  beruht  das  sog.
„natürliche  Pflanzensystem“.  3)  Dem  „Knöspchen
1  niesernschupde  3  mit  deiden  oder  Blattfederchen“  (plümüla).  Die  meist  flei-2

  Hiessamen  torn.  schigen  und  verdickten  oder  blattartigen  Samen-3
  Keimling  k  in  Samenkorn.  lappen  sind  gewöhnlich  einfach,  aber  auch  rund-4
  Entwickelter  Kiefernteimling.  .  ...

Figur  40.  lich  oder  elleptisch  oder  herzförmig.

Bei  den  Kryptogamen  oder  Lagerpflanzen  wird  die  Fort—
pflanzung  von  einem  eigenthümlichen,  allseitig  wachsenden  strauchartigen
oder  blattartigen  (Tangen,  Algen,  Flechten)  oder  krustenartigen  (Rindenund
  Steinflechten)  oder  fadenförmigen  (Pilzen)  oder  einzelligen  Körper
—  Lager  (Thallus)  genannt,  bewirkt.  Eigentliche  Träger  der  Fortpflanzung
  sind  die  sog.  „Keimkörner  oder  Sporen“,  welche  entweder
  frei  in  der  Substanz  des  Lagers  oder  aus  sich  abgliedernden
Zellen  desselben  oder  in  besonderen  Organen  —  den  sog.  Keimfrüchten
oder  Sporangien  —  sich  entwickeln.  Die  letzteren  sind  balb  kapselartig,
bald  kopf=  und  schüsselförmig,  bald  kernartig  verschlossen,  bald  bilden  sie,
wie  bei  den  Pilzen  ein  fadenförmiges  Gewebe  (Mycêlium).  Bei  der
Fortpflanzung  entleeren  die  Sporangien  ihre  Sporen,  die  sich  dann
weiter  entwickeln.  Manche  Sporen  vermögen  vermittelst  beweglicher
Wimpern  frei  umher  zu  schwirren  (Schwärmsporen)  und  sich  weithin  zu
verbreiten  (z.  B.  bei  den  Pilzen).

 

§  54.
Außer  der  Fortpflanzung  durch  Samen  vermehren  sich  einige

Holzarten  noch  durch  Wurzelbrut,  —  es  entstehen  dann  aus  den
Knospen  der  horizontal  streichenden  Wurzeln  oberirdische  Triebe,  welche
        <pb n="73" />
        —  57  —

auch  nach  Abtrennung  vom  Mutterstamm  fortwachsen;  am  besten  treiben
die  Aspe  und  Weißerle  Wurzelbrut.  Einige  Holzarten  haben  ferner
die  Eigenthümlichkeit,  daß  versenkte  oder  abgeschnittene  Zweige,  in  die
Erde  gebracht,  sich  bewurzeln  und  fortwachsen;  es  zeichnen  sich  beson—
ders  die  Weiden  und  Pappeln  dadurch  aus;  schließlich  treiben  viele
Holzarten  noch  sog.  „Stockausschläge“,  indem  der  dicht  über  dem
Boden  abgetrennte  Stamm  aus  dem  verbleibenden  Wurzelstocke  zahlreiche
  Triebe  hervorbringt  (Eiche,  Erle,  Hainbuche  2c.).
§  55.

Txkanzensystem  von  Tinné.

Um  das  selbstständige  Bestimmen  nicht  nur  der  wichtigen  Holzarten,
  sondern  auch  der  zahlreichen  im  Walde  vorkommenden  für  den
Forstmann  wichtigen  Forstunkräuter  zu  ermöglichen,  folgt  hier  das
Linne'sche  Pflanzensystem.

Es  berücksichtigt  ausschließlich  nur  die  Befruchtungstheile  der  Blüthe
und  theilt  die  Pflanzen  danach  (künstlich!)  zunächst  in  zwei  Hauptabtheilungen:


I.  Pflanzen  mit  deutlichen  Geschlechtstheilen,  die  sog.  Phanerogamen

  oder  Blüthen=  und  Geschlechtspflanzen.

II.  Pflanzen  mit  undeutlichen  oder  ganz  fehlenden  Geschlechtstheilen,
  die  sog.  Kryptogamen  oder  Pflanzen  ohne  sichtbare
Blüthen  —  mit  verborgenen  Geschlechtstheilen.

Die  letzteren  bilden  die  niederen  Pflanzen.  Alle  übrigen  Pflanzen
gehören  zu  den  Blüthenpflanzen  oder  Phanerogamen  und  werden  leicht
nach  folgender  Tabelle  bestimmt.

Dltanzensystem  nach  Linné.

1.  Klasse  Monändria,  1  freies  Staubgefäß  in  einer  Zwitterblüthe.
(Die  Canna.)

2.  „  Diändrla.  2  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Esche,  Flieder.)

3.  „  Triändrla.  3  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Viele  Gräser.)

4.  „  Teträndrla§.  4  freie  gleichlange  Staubgefäße  in  einer
Zwitterblüthe.  (Hartriegel,  Stechpalme,  Waldmeister.)

5.  „  Pentantria.  5  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Rüster,  Schneeball,  Spindelbaum,  Hollunder.)

6.  „  Hexändrla.  6  freie  gleichlange  oder  abwechselnd  längere
Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.  (Binse,  Berberitze.)
        <pb n="74" />
        —  58  —

7.  Klasse  Heptändrla.  7  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.

8.

9.

10.

11.

12.

13.

14.

16.

17.

18.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

o

»

«

(Roßkastanie.)

Octändrla.  8  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Ahorn,  Heidekraut,  Heidel-,  Preißel-,  Moosbeere,  Rauschbeere.)
Enneändria.  9  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Lorbeer.)

Decändria.  10  freie  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Sumpfporst,  Nelken.)

Dodecändrla.  12—19  Staubgefäße  in  einer  Zwitterblüthe.
(Wolfsmilch,  Reseda.)

Icosändrla.  20  und  mehr  freie  Staubgefäße  auf  dem  Kelchrand
  einer  Zwitterblüthe.  (Die  Obstarten,  Eberesche,  Elsbeere;
  Weißdorn,  Brom-,  Him=  und  Erdbeere.)
Polpändrla.  20  und  mehr  freie  Staubgefäße  auf  dem
Blüthenboden  einer  Zwitterblüthe.  (Linde.)

Didynämia.  2  lange  und  2  kurze  freie  Staubgefäße  in
einer  Zwitterblüthe.  (Fingerhut.)

Tetradynämla.  4  lange  und  2  kurze  freie  Staubgefäße  in
einer  Zwitterblüthe.  (Hederich,  Raps.)

Monadélphia.  Staubfäden  in  einem  Bündel  verwachsen;
Zwitterblüthe.  (Storchschnabel.)

Diadéelphia.  Staubfäden  in  2  Bündel  verwachsen;  Zwitterblüthe.
  (Akazie,  Ginster,  Lupine,  Besenpfriem.)
Polyadélphla.  Staubfäden  in  mehrere  Bündel  verwachsen;
Zwitterblüthe.  (Johanniskraut,  Hypéricum.)

Syngenésla.  Staubbeutelunter  einander  verwachsen;  Blüthen
in  Köpschen.  (Sonnenblume,  Topinambur.)

Gynändrla.  1  oder  mehrere  Staubgefäße  dem  Stempel
angewachsen.  (Die  Orchisarten.)

Monoécla.  Eingeschlechtige  Blüthen;  männliche  und  weibliche
getrennt  auf  derselben  Pflanze.  (Die  wichtigsten  Waldbäume).
Dioécla.  Eingeschlechtige  Blüthen;  männliche  und  weibliche
getreunt  auf  verschiedenen  Pflanzen.  (Pappel,  Weide,
Wachholder.)  ,
Polygämla.  Eingeschlechtige  und  Zwitterblüthen  auf  derselben
  Pflanze.  (Feige.)

Cryptogämia.  Blüthenlose  Pflanzen,  mit  undeutlichen  Geschlechtstheilen.
  (Moose,  Farne,  Pilze.)
        <pb n="75" />
        1.  Ordnung:
2.  „
3.  „
4.  „
5.  .„
6.  „
7.  „
8.  „
9.  „
10.  „
11.  „
12.

7*?

1.  Ordnung:

2.
1.  Ordnung:
2.  »
1.  Ordnung:
2.  „
3.  „
4.  „
5.  „
6.  „
7.  „
8.  „

1.  Ordnung:

2.

—  59  —

Die  Ordnungen  des  TLTinné'schen  Systems.

Monogynia,  1  Stempel.
Digynia,  2  „
Trigynia,  3  „
Tetragynia,  4  „
Pentagynia,  5  „  In  den  Klassen  1—13
Hexagynia,  6  „  werden  die  Ordnungen
Heptagynia,  7  „  nach  der  Zahl  der  Stem-Octagynia,
  8  „  pel  (oder  auch  nur  der
Ennéagynia,  9  „  Griffel  und  Narben)  ge-Decagynia,
  10  „  bildet.
Dodecagynia,
11—12  „

Polygynia,

mehr  als  12  „

 

Gymnospérmia  nacktsamig.
Anglospérmi  bedecktsamig.

Silicülösa  mit  Schötchen.  *•
«  «  XV.  Tetrad  "
Siliquösa  mit  Schoten.  Klasse  etradynamia

Klasse  XIV.  Didynämia,

 

Pentändria  5  unt.  verwachs.  Stbaf.

Hexändria.  6  „  „  „  Die  Klassen
Heptändria  7  „  „  „  16,  17  u.  18
Octändria  8  „  „  „  bilden  die
Decändria  10  „  „  „  Ordnungen
Dodecändria  12—19  „„  „  nacher  Zahl
Icosändria  20  und  mehr  Staubgf.  auf  und  Stellung
dem  Kelchrande.  der  Staubge-Polyändria
  20  und  mehr  Staubgf.  auf  fäße.
dem  Blüthenboden.

Polygämia  aequalis.  Alle  Blumen  sind)  Klasse  19.

Zwitter  und  von  gleicher  Gestalt.  Syngenésia.
Polygämia  supeérflüa,  Köpschen  gestrahltt  Ordnungen
Scheibenblümchen  Zwitter,  Strahlen=  nach  dem

blümchen  weiblich  und  fruchtbar.  Geschlecht  der
Polygämia  frustänsa.  Wie  vorige,  aber  Blünchen  im
uUnfruchtbare  Strahlenblüthen.  Blüthenkopf.
        <pb n="76" />
        —  60  —

4.  Ordnung.  Polygämia  necessärla.  Strahlen-]  Klasse  18.
blumen  sichtbar,  Scheibenblumen  aber  /  Wngenssia.

Ordnungen
unfruchtbar.  nach  dem  Ge-5.

  „  Polygämia  segregäta.  Strahlen=  schlecht  der
blumen  zwittrig,  jedes  Blümchen  mitBlünchen  im

besonderem  Kelch.  .  Blüthenkopf.

Die  Ordnungen  werden  nach  Zahl  (und  Stellung)
der  Staubgefäße  genau  wie  bei  den  Klassen  1—13  oder
nach  ihrer  Verwachsung  wie  die  Klassen  16—19  gebildet
  und  erhalten  dieselben  Namen  wie  jene.

1.  Ordnung:  Filices  (Farne)

„  Musci  (Moose)
»  Algae  (Algen)  Klasse  24.  Cryptogämia.
„  Pungi  (Pilze)

Die  Klassen
20,  21,  22
und  23.

 

d

0—

§  56.
Entstehung  und  Wachsthum  der  DTslanzen.  %r

Wenn  guter  und  reifer  Samen  in  die  Erde  gelegt  ist,  so  beginnt
bei  einer  Durchschnittstemperatur  von  8—100  R.  unter  Einwirkung
der  Feuchtigkeit  und  der  atmosphärischen  Luft  die  Keimung  in  der  Art,
daß  der  Same  durch  Wassereinsaugung  anschwillt  und  seine  Häute
sprengt,  vergl.  Figur  40  3.  Zunächst  tritt  das  Würzelchen  hervor  und
dringt  senkrecht  in  den  Boden.  Das  Stengelchen  mit  dem  auf  seiner
Spitze  sitzenden  Knöspchen  (Figur  40  4)  wächst  in  entgegengesetzter
Richtung  aufwärts,  während  die  Keimblätter  (Cotyledonen)  als  grüne
laubartige  Blattgebilde  sich  entweder  in  der  Luft  entfalten  (bei  den
meisten  Holzarten)  oder  noch  von  den  Samenhäuten  umschlossen  im  Boden
bleiben  (Eiche).  Durch  fortwährende  Nahrungsaufnahme  mit  Wurzeln
und  Blättern  und  dadurch  bedingte  Zellenvermehrung  entwickelt  sich  das
Pflänzchen  weiter  bis  zur  natürlichen  Größe;  die  Holzpflanzen  verholzen
schließlich  und  werden  Bäume  und  Sträucher.  Diejenige  Stelle,  an
der  im  Verlaufe  des  Wachsthums  fortwährend  die  neue  Zellbildung
stattfindet,  heißt  der  Vegetationspunkt;  er  liegt  bei  den  Blättern  unten
am  Stengel,  bei  den  Zweigen,  Trieben  und  Wurzeln  unmittelbar  unter
der  Spitze.  Durch  Einsaugen  der  Nährfeuchtigkeit  durch  die  Wurzeln
(im  Frühjahr  unter  Wärmeeinwirkung  beginnend)  entsteht  der  von  Zelle
        <pb n="77" />
        —  61  —

zu  Zelle  weiter  wandernde  aufsteigende  Strom,  der  durch  Anbohren
im  Frühjahr  deutlich  nachzuweisen  ist  (Abzapfen  von  Birkensaft).  In
den  Blättern  wird  der  aufsteigende  Strom  durch  die  Nahrungsauf—
nahme  (von  Kohlensäure)  der  Blätter  einerseits  und  ihre  Wasser—
verdunstung  andererseits  verdickt,  unter  Einwirkung  des  Lichtes  in
Bildungssaft  verwandelt  und  steigt  nun  als  absteigender  Strom
im  Fortbildungsring  (Cambium)  wieder  zu  den  Wurzeln  hinab,  indem
er  nach  innen  einen  neuen  Holzjahrring,  nach  außen  einen  neuen
Basthautring  anlegt  und  so  das  Dickenwachsthum  vermittelt  (vergl.
§  51).  Der  nicht  verbrauchte  Bildungssaft  lagert  sich  in  den  Markstrahlen
  als  Reservestoff  ab,  überwintert  dort  und  leitet  im  Frühjahr
die  Vegetationsperiode  ein,  indem  er  Blätter  und  Knospen  zum  Ausbruch
  bringt.  Die  Jahresringe  der  Aeste  sind  ungleich,  der  ältere
Trieb  zeigt  selbstverständlich  einen  Jahresring  mehr.

Das  Wachsthum  der  Holzpflanzen  beginnt  im  Frühjahr  und
dauert  bis  zum  Winter.  In  die  Länge  wachsen  manche  den  ganzen
Sommer  hindurch,  viele  machen  nur  einen  Frühjahrstrieb  (Nadelhölzer),
  andere  außerdem  noch  einen  Johannistrieb.  In  die  Dicke
wachsen  alle  währeud  des  ganzen  Sommers.

II.  Specieller  Teil.
57.

In  den  umstehenden  Tabellen)  werden  die  für  den  Forstmann
wichtigsten  Holz=  und  Straucharten  nach  ihren  charakteristischen  Merkmalen
  näher  beschrieben:

 

*)  Wer  sich  noch  eingehender  mit  den  Holzgewächsen  bekannt  zu  machen
wünscht,  vergleiche  des  Verfassers  Bestimmungstabellen  der  Waldbäume  und  Waldsträucher.
  Berlin,  Julius  Springer.  2  Mk.
        <pb n="78" />
        62

Botanische  Aebersichtstafel  der  Walöbäume

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  LTaub-Klasse,
  Wurzel
..  urzel-Nr.
  Namen  Ordnung  Keimling  5  Holz  Knospe  resp.  Triebe
nach  form
Linné
1  Stieleiche.  XXI.  5—10.Die  dick-  Pfahl-  Kern  röthl.  bis  dunkell  Fast  nackt  ffumpf  ei-Quércus
  pedun-  Monoéciffleischigen  wurzel.  Sraun  mit  HKleinem  hel-  -  „  dunkelbraun;  an
culäta.  polyändria.  Samenlapp.  leren  Splint,  großen  und  den  iten  der  Triebe
im  Boden  kleinen  Markstra  len,  kl.  gehäuft,  auf  stark  verbleibend,
  Zeckigen  Poren  nur  im  vi  tten  Blattkissen.  Deck-Federblätter
  Frähsahräo“  ur  Poren-  uyden  breit,  oben
fast  ganz-  ring.  Werthv  E0,  schwe-  t  ich  Marköstrahlig.
randig.  res,  hartes,  b  n
s  altiges  Holz,  Brennkra.
  t  Eicn  telmäßig  n7
2  Traubeneiche.  es  Bau-  und  Kutz,  gängl.  eiförmig  —  zu-Quércus
  hescherk2  »  ».  »  äokz  inde  vorzügliches  gaipnte!  heltbraun  —  an
dito.  dito.  dito.  erbmaterial.  QLu.  vbbur,der  Spitze  behaart.  Oeckist
  werthvoller.  schurnen  schmal  u.  spit,
onst  wie  oben.
3  Rothbuche.  Samenlapp.  Herzwurzel!  SOhne  Kern  mit  zahlr.  Spindelförmig  —spi
Fothb  S8yl-  nierxenförm.,  mit  vielen  breiten  Markstrahlen,  zimmetbraun  is
Vätica.  dickfleischig  Seitenwur=  Poren  einzeln  oder  zu  behaarte  Schuppen,  meist
·  efaltet;  zeln.  2—5  gruppirt;  Nhrring.  lang  bewimpert  fast  zweidito.
  Fel  erblätter  renze  wellig.  Ziemlich  Keilig—  dieweigekhnicht
wie  die  ge-  harkäk-  spalld.  nur  ganz  gewachsen,  Triebe  wei
wöhnlichen  unter  Wasser  dauerhaft  is  braunfilzig.  Blüthen-Blätter,
  nur  bestes  Brenuhalz=  knospen  viel  dicker  und
oft  gesägt.  eiförmig.  Mark  dreieckig.
4  Bergahorn.  VIII.  1.  Samenlapp.  Ohne  Kern,  weiß.,  rüne  warz  berän-AWBergahorn-)
  Octandria  große,  läng-  ten  sehrdschtesund  —  h  W  gegenplätänus.
  monogynia.  liche,  lan-  Holz  m.  vielen  sehr  feinen  tändige  eiförmige  ab-(eweißer
  Ahorn").  (auch  5—10  zettförmige,  Markstrahlen  und  gleich-  kchendemg  espitzte  Knosp.
Stbgef.)  Kreifen,  ene#  dito.  mäßig  berfeufen  feiger)  ark  runk  und  groß.
vige  Blätter;  Poren,  und  deutlichen
Federblätter  Jahrringen;  vorz  l
längl.eiförm.  Brenn=  und  17
zugeoist,  aber  W“
gesägt.
5  Spitzahorn.  Samenlapp.  Nothöraune,  anliegende
A.  pla  itahor.  breiter  wie  4,  Milchsaft  Frfegren
zungenf.,  Fe-  pen,  meist  stumpfer  wie
dito.  gerklatthen.  dito.  dito.  bei  Nr.  4.
förmig,  lanzettlich
  mit
buchtigem
Zipfel.
6  Feldahorn  Samenlapp.]  lachstrei-  Kleine  hraune  bis  rothe
(Maßholder).  wie  brsiet,  chende,  zahl-  stumpfeiförmige  Knos-A.
  Campéstre.  nur  kleiner,  reiche  ur-  pen,  weiflich  behaart;
Federblatt  zeln.  die  2—5jährigen  riebe
dito.  eiferi.  dito.  mest  mit  Korkvorsprüngespi

ganzrandig,  Alle  Ahornehaben  kreuzunten
  und  weisge  Genständ.  Knospen
Vlattstier  und
weißlich  be- 



 

 

 

haart.
        <pb n="79" />
        64

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

brennkräftig,  werthvoll.

 

Klasse,  Wurzel
..  urzel-Nr.
  Namen  Ordnung  Keimling  5  Holz  Knospe  resp.  Triebe
nach  form
Linné

7  #Roth-Feldrüster.  V.  2.  Samenlapp.  Neben  stark.]  Kern  braun  —  Splint!]  Klein,  schwarzbraun  —
Umus  cämpée-Pentändriaf  Klein,  ver-Pfahlwurzel  gekblich,  grob  und  ver-  Kesetii.  auf  dicken  Kissen,
stris  Var.  süb.fdig#nia.  HKehrt  eiför-  viele  tief  und  shlungen  afrig,  Früh=  abstehend.  Triebe  braun
Klrösa  Ehrh.  mig,  an  der  uch  flach  lingsporenring  m.  groß.—  öfter  dünn  behaart;

Spitze  ge=  streichende  Poren,  die  übrigen  Poren  Kind  die  3—5  jähr.  Triebe
buchtet;  Fe=  Seiten=  fein  und  in  Wellen-Horkig,  so  unterscheidet
derblätter  wurzeln.  linien.  Hart,  zäh,  ela=  man  noch  U.  suberösg.
längl.,  stark  stisch,  sehr  schwerspaltig,  Blüthenknosp.  kugl.,  wie
sägezähnig,  brennkräftig,  werthvolk.  die  Blätter  4—6schuppig.
kurz  behaart.  Mark  weit  und  eckig.

8  Flatterrüster.  Ohne  Kern,  sonst  wie  Spitz,  hellbraun,  Deck-Ulmus
  effuüsa.  vorstehend,  jedoch  viel  schuppen  mit  dunkl.  Nänschlechter

  —  weiß  —  Kern,  kahl.  Dünne  helldito.
  dito.  dito  weich,  ziemlich  brenn=  braune  glatte  Zweige;
kräftig,  zieml  werthlos.  Triebe  glänzend  braun.
Aeltere  Stämme  über  d.
Wurzelhals  dreieckig.
9  Esche.  II.  1.  Samenlapp.  Zuerst  tiefe!  Kern  hellbraun,  brei.  Charakteristisch  (cwart
Fraxinus  excéell  Dünndria  lsineal,  fieder-Pfahlwurzels  ter  weißer  Splint,  weißes,  verschieden  groß,  fast
Sior.  monogynia.  nervig  Fe=  —  bald  aber  deutliches  Mark,  aber  un-halbluglig,  kreuzständig
(Vielfach!  derblätter  sehr  viele  deutl.  feine  Markstrahlen,  mit  lederigen  Schuppen.
auch  poly=  einfach,  ge=  Seitenwur=  sehr  deutliche  Jahrringe,
gamisch.)  sägt,  dann  zeln  ent=  feine  Poren,  nur  Frühzwei
  2-bis]  wickelnd.  lingsring  grobporig.
3theilig  ge-  Hartes  —  schweres  —
fiederte  zähes,  brennkräftiges
Blatter.  werthvolles  Holz.
10  Hainbuche.  XXlI.  Samenlapp.  Viele  Ohne  Kern  und  ohne  Hellbraun,  klein,  leicht
Carpinus  betü  Monoéciax  ki  nsegroß,  schwache,  deutliche  Poren,  gleich-gekrümmt,  angedrückt
lus.  polyandria./kundlich;  anflach  strei,  mäßig  u.  fein,  wellen=  spindelförmig,  an  Rand
d.  Basis  mitschende  Sei=  förmiger  Jahresring,  und  Spitze  weißlich  be-Läppchen,
  tenwurzeln.  schwer,  hart,  sehr  Sih  —  haart.
Federblätter  nur  am  glatten  Schaft
einzeln,  den  ut  spaltb.,  bestes  Brennalt.
  Blättern  %  —  nicht  dauerhaft,
dhnlich.  chwindend,  spannrückig.
Schaft;  werthvoll.

11  Gem.  Birke.  XXI.  5.  Samenlapp.  Flach  streich,  Ohne  Kern  —  weiß  bis  Kurz  oval,  braun  mit
Bétũla  alba  Monoécia  stlein  —  schwache  röthlich  mit  vielen  feinen  wenigen  spiral.  Schuppen
(Vrrucosa)  pentändria.  dugl.,  glatt,  Seitenwurz.)]  Markstrahlen,  meist  zahl-  ornacht.  klebrig.  weige

Ehrh.  var.  pen-  Federblätter  Stock  mit  reiche  Markfleckchen;  die  braun  bis  grünl.,  weißdüla
  mit  hängen-  doppelt=  wielen  eigen=  kleinen  Poren  zu  1—8  warzig  u.  ruthenförmig.
den  Zweigen.  zähnig,  stark  thüml.  Wur=  gruppirt  —  gleichmäßig  «
»  ehaart.  zZelknospen  zerstreut  u.  in  sehr  feinen
(Masern).  Zickzacklinien,  werthvoll.
Weiße  Rinde.

12  Haarbirke.  dito,

Bétula  doch  Deckschuppen  und
pubéscens.  dito.  dito.  dito.  dito.  Triebe  bewimpert.

13  Schwarzerle.  XXI.  4.  Nach  5  Wo=  Zahlreiche  Ohne  Kern,  roth,  fei-  Gellielt,  braun,  bläul.
Alnus  gluti-  MNonoecia  schen  sehr  kl.,  tiefgehende  nes  Holz,  viele  breite  u.  bereift,  eiförmig,  auf

nösa.  teträndria.  eiformige,  Seiten=  sauch  feine  Markstrahlen,  großem  Kissen.
ganzrandige  wurzeln.  Poren  kaum  erkennbar.
Samenlapp.,  Weich  —leicht  —  brüchig,
Federblätter  leicht  spaltig,  nur  unter
fast  spitz.  Wasser  dauerhaft,  zieml.
        <pb n="80" />
        65

 

 

Blatt

Blüthe

Frucht

Bemerkungen

 

rauh
in  den  Nervenwinkeln  haaransun

  c  schief;  Bl.  meist
tumpfzähnig  —  unten

flauschig,  oval  oder  elliptisch,
*8  abwechselnd,  Ende
pri

Jast.  süende-  Zwitterbl.  in
;  Stbgef.  weit
gockenförmi
rothen  üthenkelch  Herl
vorragend,  im  März,  vor
Blattausbruch.

Verkehrt  eiförm.,  gkatte,
Hortsluglig  e  Frucht,  der
gelt  4  Feeeiach  F.

alten;  ge  ee  Flüge
unt  Ende  Mai

Gut  schattenertragend,  gro
Ausschlagskraft,  reicht
EM  2  gutem  tieffaischem.

  Bohen.
ur  eisne  rengt  in  Laubholz
—  bes,  in  eeir  Baum
1.  Größe.  Gutes  Schneidelund
  Kopfholz.

 

unterscheiden  —  sehr  wandelar
  —
fächera
.  kahl  unten  scharfhaarig,  sehr

Von  vorigem  schwer  zu

bildung,  mehr
9,  Blatt  dünn,  oben

An  klangen  Stielen  hänbend,
  ,  Stbgef.  etwas  kürzer,

ckere  flattrige  Süschel
bildend;  sonst  wie  Nr.

Wie  oben,  aber  KRleiner,
länglich,  gewimpert,  oben
tief  gesbälten:  grünliche
Flügel.

etwas  ansprolofer  mit  dem
Boden,  nur  vereinzelt  in  Wäldern,
  an  Wegen  und  Hecken.
Meist  Baum  2.  Größe.

 

den  Blättchen;  biorsügl.  Viehfutter.


Gegenständig,  unpaarig  gefiedert,
  mit  meist  7  längl.
lenzetförmig.  gesagten  sitzen-Im

  M

„Polugamisch,  auch  häu
4  Stbfäd.,  in  #
*  sid  hen  röt
braunen  Rispen  au
1  nackten  Fruchtknoten;
ohne  Kelsch.  Kurz  vor  Blattausbruch.


ungenförmige  braune

lederartige  einsamige  Flügelfruchti-

  im  October,
iegt  1  Jahr  über.

agskraft,  se
i  „verlangt  guten,  frischen,
elbst  feuchten  Boden;  roße
Reprobuktionskraft.  aum

ichtpflanze,  ziemliche  Aus-Fhurer
  .  59  nellwüchroße:,

  Selten  in  reinen
Belro  en,  in  Niederungen;
meist  auf  feuchteren  Bodenstellen
  horstweis,  aber  auch
einzeln  eingesprengt

 

gespitzt,  doppe

„eiförmig  zu-96
  sägt,  fast
Z  ghetzelüg  mit  g  leichlaufd.
Ord.  —  sung  —
pelniet  nackt.  Blattstiele  u.
e  Triebe  behaart;  gutes
lshfutter.  Im  Mai.

Wechselständi
selsa  i-eif

Einges  lachtign  J#  gund
einfache  ange  K  shen  —
F.  sitzende  walzenförmige
hängende  Kätzchen  mit  vieen
  Stbgef.,  die  z  mit
langen  rothen  Narben
von  dreilapp.  Deckschuppe
eingehüllt.  Mit  Laubausbruch.


In  lockeren  Frauben,  holjige
  zusammengedrückte,
ängsgerippte,  an  d.  Spitze
gzähnte  usamige  braune
leine  Nüsse  in  dreilappiem
  Dekblatt  im  October,
1  Jahr  über.

rlr  t  stets  sehr  reichlich.

Schaftenpflanze,  vorzügliche
Auss  chlaßesfa  raft,  ur  auf  bes  erem
  und  frischem  Boden;  vor-Valiche
  e  enbae

aum  und  Stra  ur
im  äußersten  Osten  reine  Bestände
  mit  natürlicher  Verjüngung,
  sonst  einzeln  und
guustach  in  Laub=  u.  Nadelholz


 

 

dreieckig  gezähnt,

Wechselständ.,  rautenförm.,
nacht  mit
*  warzen  —  bitterschmeck.,
Närz.

Eingeschlechtig!  c  schon
im  Sommer  vorher  ausgebildet;
  hängende  lange
walzige  Kätzchen,  aufrechte
  kleinere  spindelförmige
  Aehrchen,  mit  Blattausbruch.


Kleine  bängende  walzenförmige
  olzige  Sasenz  —
hinter  dere  uppen  je

—2  sehr  kleine  Samen  mit
breiten.  durgschtige  n  Flüelchen.

  (Juli—August.)
un  223  mal  so  —
als  A

 

ichtpflanze,  mäßige  Ausschlagskraft,
  auf  allen  Böden
gedeihend.  Rinde  weiß.  Selten
  Baum  1.  Größe.  Bei  uns
seltener  in  reinen  Niederwaldbeständen
  —  meist  in
Brüchern,  sowie  in  Nadelhölzern
  eingesprengt.

 

 

dito,
doch  eishrmig  —  oder  stumpf-Wie

  oben,  doch  Samenflügel
  nur  1½  mal  so  lang

dito,
doch  mehr  auf  moorigem
Boden.

 

rautenförmig,  unten  in  den  dito  als  Samen;  im  Juli  bis
Aderwinkeln  bärtig,  Blätter  «  August,  kurze  Keimkraft.
und  Triebe  sammt  6  behaart

—  letztere  ohne  Harzwarzen.

Pechselständige  umgekehrt  Einhäusig  —  getrennt  In  kleinen  giförmi  ol-“  Lichtpft.,  gute  Ausschlagseiförmig,
  meist  doppelt  ge-  geschlechtig;  9  kätzchen  zigen  Zapfen  becki  lrüge-  fähig  us  Baum  2.  Größe!
sägt,  o  en  eingebuchtet,  oft  cylindrisch  mit  gestielten  —  ungeflügelte  Nüßchen;  verlangt  feuchten  humosen
klebrig.  April—Mai.  3blüth.  Deckschup  —;  im  October,  verdirbt  leicht,  Boden,  Hauptholzart  der

 

Westermeier,  Leitfaden.

*  eirunde  an  hende

öt  Aehrchen,  Fruchtkoton
  mit  2  rothen  Narben,
  im  März.

7.  Aufl.

 

 

Brücher  in  Niederwaldform.
        <pb n="81" />
        (reichlicher  Holzertrag!).

 

Klasse,  Wurzel
ur  e  *
Nr.  Namen  Ordnung  Keimling  5  Holz  Knospe  resp.  Triebe
nach  form
Linné
14  Weifßerle.  XXI.  4.  Viele  flache  dito,  Wie  vor.,
Almus  incäna.  Monoecia  Seitenwur=  doch  heller  —  zäher  und  nur  dicker  u.  grausilzig.
tetrandria.  zeln,  sehr  etwas  brennkräftiger.
Wie  vor.  reichliche
Wurzelbruk,
schlecht  ausschlagend.

15  Sommerlinde.  XIII.  1.  Samenlapp.]  Starke  Ohne  Kern  —  sehr  Stumpf  eiförmig  —
Tilia  grandi-  Polyaändriamß  breiter  als  Herz=  und  weich,  weiß,  mit  dunklen  grünlich-gelb  —  an  der
fölia.  monogynia.  lang,  5  und  Seitenwurz.  Ringen,  Poren  zu  1—5  Sonnenseite  roth,  weichmehrspaltig
  gleichmäßig  zerstreut,  haarig.
—  Feder-=  feine  Markstrahlen,  weblätter
  ei-  nig  brennkräftig,  leicht
förmig  zu-  spaltig,  Schnitzhol=  sehr
gespitzt  —  werthvoll.
ungleich  gesagt.

16  Winterlinde.  Herz=  und  dito.  „yArnbehaart,  Klebrig.
Tilia  pärvifölia.  çl  starke  Sei=  etwas  fester,  brennkrafdito.
  dito.  tenwurzeln.  tiger,  werthvoller.
17  Zitterpappelh  KXII.  8.  Klein  mit  Zahlreiche  Ohnecsern  —  fein,  weiß  Kegelförmig,  zugespitzt,
Aspe.  Dioecka  oc-  runden  Sa=  schwache  u.  7  Kennzeichen  —  sehr  glänzend  braun,  sechs-Pôpülus
  tre-  tandria.  menlappen.  sehr  flache  weich  —  elast.  —  leicht  —  schuppig,  nicht  oder  nur
miila.  Seiten=  gut  spaltbar,  unter  Dach  wenig  harzig.
wurzeln,  sehr  dauerhaft;  das  beste
sehr  reichl.  v.  allen  Pappeln,  werth-Wurzelbrut.)
  voll,  wenig  brennkräftig.
18  Schwarzpappel.]XKX  II.  12.  Tief  und  Kern  hellbrann  —/Lang  —  spitz  —  roth-Pöôpülus
  nigra.  Dibccia  po-  wagerecht  Splint  breit,  weiß,  doch  braun  —  an  den  Seiten
Jyändria.  dito  weit  aus=  leichter  als  das  der  Aspe,  höckrig  —,  mit  goldgelb.
«  streichend.  ausgezeichnete  Maser=  wohlriechendem  Gummibildung,
  Mobelholz.  harz  überzogen.  Junge
Triebe  gelb  glänzend.
19  Pyramiden-  dito.  dito,
6:J  bappel,  doch  sehr  weich  und  sehr  doch  nicht  Heprier  Triebe
italienische).  ·  ·  ei.  sehr  spitzwinkl.  z.  Stamm.
Fpnnus  pra#  dito.  dito.  dito.  ch  sehr  spitz  z
midälis  (itälica,
dilätäta).
20  Sahlweide.  XXII.  2.  2  kleine  ei=  Viele  flache  Kern  röthl.  bis  draun,,  Laubknosp.  ftumys  herzur
Salixk  caprpa,  Diocecia.  förmige  Seitenwurz.,  gelblich  bisröthlich  weiß.  förm.  —  ebenso  breit  als
([sehr  ahnlich  diändrla.  rundl.  Sa-  zuerst  Splint,  leicht  —  weich  —  lang,  angedrückt  mit  ab-Salix
  aurita  mit  menlappen,  Pfahl=  gut  spaltbar  —  wenig  stehender  Spitze,  Blüthenumgekehrt
  eiför—  nach  dem  wurzel.  dauerhaft  u.  brennkräftig  knospen  dick  und  schwarzmig
  unregel-  kurz.  Stiele  —  grobes  u.  dauerhaftes  braun,  kahl,  Triebe  feinmäßig
  gezähnt  zugespitzt.  Flechtwerk  (d.  Holz  aller  filzig.
oben  fein  be-  Weiden  technisch  wenig
haarten,  unten  brauchbar,  nur  die  Triebe
dicht  behaarten  als  Flechtwerk  verwendb.
Blättern).  resp.  sehr  gesucht).
21  Knackweide.  dito,  Spitz  kegelförmig  ge-Sälix
  fräágilis.  ohne  Markfleckchen,  kein  Krümmt,  glatt  glanzend
dito.  dito.  dito.  besonders  gutes  Flecht.  —  schwarzbraun.  1jähr.

Triebe  glatt  —  graugelb
—  glänzend;  sehr  leicht
brechend  (knackend).
        <pb n="82" />
        67

 

 

Blatt

Blüthe

Frucht

Bemerkungen

 

Eiförmig  —  oben  zugespitzt,
unten  weipstlig  —  nie  klebrig,
  sehr  weich.

Wie  vor.,
nur  J  Kätzchen  graufilzig.

Wie  vor.,
doch  plattgedrückt  u.  deutlich
  geflügelt;  September.

Wie  vor.,
Rinde  glatt  —  bell  silbergrau,
  rasch  wachsend,  auch
auf  flachgründig.  undurchlassend.
  Boden,  wie  auf  saurem
  Torfboden.  Baum  2.  Gr.

 

„Wechselständig  schief  herzförmig,

  unten  Kurz  behaart,
gezähnt,  —  in  den  Rippenachseln
  gränk.  Wolle,  Blattstiel
  Kürzer  als  Blatt;  im
April.

Gelbl.  Zwitterblätter  in
mehrstrahl.  Trugdolde,  mit
õtheil.  hinfäll.  Kel
bblättriger  Krone,  vielen
Staubgef.  und  einf.  Stempel
  auf  langen  mit  zungenförm.
  Deckblatt  gezierten
Stielen,  im  Juni.

Filzig  behaarte  erbsengr.
Nuß  mit  ö  starken  Kanten,
im  October;  1  Jahr
überliegend.

Fhattend  anze,  vorzügliche
Ausschlagskraft,  auf  besserem,
tiefgründigem  frisch.  Boden,
Rinde  liefert  Bast.  Baum
1.  Größe.  Nur  eingesprengt
in  Laubhölzern  —  oder  als
Alleebaum,  viel  in  Dörfern.

 

 

 

Blattstiel  1½  mal  länger
als  Blatt,  Blatt  kleiner  —
unten  bläulich  grün  —  oben
glänzend,  in  den  Rippenachsen
  bräunliche  Wolle.

dito,
doch  5—7blüthige  Trugdolden,
  14  Tage  später.

dito,
nacht  und  mit  ganz  schwachen
  Rippen.

dito.

 

 

Wechselständig  lang  zestielt.
fast  kreisrund,  nackt,  buchtig
Flerbt  mit  kusen  a  den

erbzähnen;  Stockausschläge
und  Wurzelbrut  mit  sehr
abweichenden  Blättern,  doch
strts  Sägezähne  Krumm,  im
Mail.

 

J  hängende  grüne  Kätzchen
  mit  dicht  zottig  bewimperten
  Schuppen  und
je  8  Staubgef.,  #  Kätzch.
haben  in  den  Blüthenkelchen
  viele  längl.  einförm.
Fruchtknoten,  im  März  vor
Blattausbruch.

Sehr  kleine  Körnchen  mit
seidenartiger  Hauhe  fliegen
sofort  ab  behält  die
Keimkraft  nur  kurze  Zeit,
reift  im  Mai.

ichtpslanze,  mit  vorzügl.
Ausschlagskraft,  auf  fast  allen
Bodenarten.  Baum  1.Große.
Bei  uns  nur  eingesprengt
in  fast  allen  Holzarten,  oft
lästig.

 

 

Rauten=  bis  deltaförmig,
spitzig,  ungleich  schwach  gekerb
  #amm  Grunde  fast
ganzrandig,  nackt,  auf  langen
aufrechten  Stielen.

dito,
jedoch  nierenförm.  purpur.
bewimp.  Kätzchenschuppen,
Exm.  gelb.,  m.  braunen
Schuppen.  J  mit  12—30
Staubgef.

.  dito,  "
doch  länglich  und  2  nähtig.

dito,
viel  am  Wasser,  sonst  auch  in
Alleen  und  auf  feuchten  und
überschwemmten  Boden.

 

 

 

Meist  dreieckig,  kahl.

dito,
nur  7  vorkommend.

dito.

dito,
Pyramidenvarietät  der  vorigen,
  sehr  verbreiteter  Alleebaum
  —  auch  Kopf--  und
Schneideholz.

 

 

Wechselständig,  eiförmig,
oder  elliptisch,  am  Rande
wellenformig,  oben  kahl  oder
runzlig,  unten  weißfilzig,
blaulich  mit  nierenförmigen
Nebenblättern,  im  Mai.

Aufrechte  Kätzchen  mit
anzrand.  gewimp.  Deckschuppen.
  F  mit  2  Staubblättern
  an  lang.  Staubfaäden
  u.  einer  grünl.  Honigdrüse,
  p#mit  ehörmn  Fruchtknot.
  u.  2theil.  Narbe,  grün,
im  März.  Die  noch  nicht
aufgeblühten  ##  Kätzchen
m.  glänzd.  silberw.  Haaren
Shcchen  Palmkätzel).

 

 

 

 

Eiförmige,  unten  lanzettförmig
  verlängerte  Kapseln
mit  kleinen  Samen,  die
einen  langen  weiß.  Seidenschopf
  haben  (Weidenwolle).
  Viel  tauber  Samen.

ichtpslanze,  fast  in  allen
Selh  1  Bodenarten  eingesprengt.
  Baum  u.  Strauch,
große  Ausschlagskraft;  die
Hauptbedeutung  der  Weiden
liegt  in  ihrer  Verwendung
als  Flechtwerst;  sie  werden
als  Niederwald  mit  sehr  kurzem

  Umtrieb  (sog.  Weideneeger)

  bewirthschaftet.

 

Wechselständig  lanzettlich,
*  Kahl  (nur  in  der  Jugend

ewimpert),  an  den  Zähnen
mit  Hraunen  Drüsen,  ebenso
an  Blattstiel,  glänzend,  im
Mai.

 

dito.

 

dito.

 

dito,
auf  frischem,  feucht,  Boden,
zu  Kopfholz  tauglich,  hoher
Strauch,  auch  Baum.

57
        <pb n="83" />
        68

 

 

 

 

 

 

Klasse,  Wurzel
..  urzel-Nr.
  Namen  Ordnung  Keimling  5  Holz  Knospe  resp.  Triebe
nach  form
Linné
·  s  2  dito
22  Silberweide.  XXII.  2-2  kleine,  ei-Viele  flache  mi  .  ,  ·  Längl.,  fast  gleich  breit
Salix  alba.  Dioecia  förmige  Seitenwurz.,  ilt-Berslechchen  ziem,  E—  bräunl.  m.
diändrla.  rundl.  Sa-  zuerst  Pfahl=  Futterwesde.  weißen  Haaren,  junge
menlappen,  wurzel.  Triebe  behaart.
nach  dem
kurz.  Stiele
zugespitzt.
Abarten:  S.  argéntsa  mit  beiderseits  glänzend  seidenhaarigen  Blättern  und  die  sehr  häufige  geschätzte
23  Korbweide.  este  Flechtweide,  Holz  Zweige  und  Knospen

Sälix  vimindlis.

wie  vorstehend.

flaumig;  Knospendecke

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

i  i  ·  elblich,  Knospen  oben
dito.  dito.  dito.  r  gerängt.

24  Purpurweide.  Vorzügl.  feine  Flecht--Knospenschuppen  ölut-Sälix
  purpürsa.  ·  „  „  weide.  38  Triebe  glatt  mit
(var.  Salix  helin  dito.  dito.  dito.  röthl.,  innen  citronenmit
  gelb.  Trieben.  gelb.  Rinde,  lang,  dünn.

25  Mandelweide.  Kern  roth,  allmählich  Knospen  länglich,  ähn-—
  dito.  dito.  dito.  in  den  weißen  Splint  lich  wie  bei  S.  fragilis.
TIina  (triändra).  übergehend;  die  1jähr.

Triebe  gutes  Flechtwerk.
26  Aschgraue  große  Geringwerthiges  Flecht=  Kugelig  weichbehaart,
Perstwesde  dito.  dito.  dito.  material  —  wird  nicht  die  Hngen  Triebe  und
Sälix  eineèra.  kultivirt.  #weige  braufilz.,  auf
(acuminäta).  grünlicher  Rinde.

27  Kaspische  Weide.  Ziemlich  gutes  Flecht=  Glatt,  junge  Triebe
Sells  cheMielde  dito.  dito.  dito.  werk.  viokeltt0.  und  reichlich
Wendt.  (acuti-  ·  bereift.

fõlia  Wild.).
28  Holzbirne.  XII.  5.  2  längliche  Starke  Seil  Ohne  Kern  —  gleich=  Dunkilhraune  eiförm.
Pyrus  com-  cosändria  Keimblätter.  tenwurzeln.  mäßig  braunroth  ohneer-  Fitze  abstehende  Seitenmünis.
  pentagynia.  kennbare  Poren  mit  sehr  knospen.  Triebe  gelblich,
fein.  Markstrahlen,  hart  untere  Zweige  m.  Dornen.
—  schlecht  spa  tis.  chr
gesuchtes  Drechslerholz.

29  Holzapfel.  dito,  Hehuli  den  vorigen,

Pyrus  mälus.  dito.  dito.  dito.  doch  Kern  braunroth  und  jedoch  röthlich  und  an-Splint
  röthlich.  gedrücht,  Triebe  röthlich
raun.

30  Eberesche.  XII.  2.  Eiförmige  Weitstrei-e  Kern  rothbraun,  Splint  Bläulich  schwarz  mit-Sôrbus
  aucuU-  Tcosandria  Samenlapp.  chende  und  röthlich  —  fein  —  glan.  telgroß,  anliegend,  lang

päria.  tri-Pénta-  tiefgehende  zend  —  ziemlich  lei  L#|u.G  weiß  behaart;  Triebe
gynia.  Seitenwurz.  und  hart,  zäh,  von  Stell=  mit  vielen  Rostflecken.
—  Murzel--  macher  und  Crechsler)
brut.  sehr  gesucht.

31  Alazie  XVII.  3.  2  kleine  Tiefgehende  Kerngelbbraun,  Splint  Knospen  eingesenkt  —

Robmia  Pssüdo-Diadelphis#  runde  Sa=  starke  Sei-  Kergel#,  Poren  auffal-=  meist  unter  jeder  2  braune
acäcia.  decandria.  menlapp=  tenwurzeln.  lend,  feine  Markstrahlen.  Stacheln.
chen.  Hart  —  schwer  spaltig,

 

 

 

 

 

 

gesucht.
        <pb n="84" />
        69

 

 

 

 

 

Blatt  Blüthe  Frucht  Bemerkungen

Wie  bei  21,  mehr  zgespitzt,  Wie  bei  21.  Wie  bei  20,  Wie  bei  20,
beiderseits  seidenhaarig,  im  reift  im  Juni.  an  feucht.  Standort,  häufigstes
Mai.  Kopfholz,  Baum  1.  Größe
S.  vittellina,  Dotterweide  mit  leuchtend  gelber  Ainde  an  den  jungen  Zweigen  (sehr  gute  Flechtweide).

Sehelan  „  zugespitzt,  unten  Aufrechte  Kätzchen  mit  Eiförm.  verlängerte  fill!  Meist  nur  Strauch,  nur
stlber  c—  mal,  Blatt--  gan  randigen  gewimperten  z  e  Kapsel  mit  kleinen  am  Wasser  auf  lockerem
rand  gewelkt,  Nebenblätter  Deckschuppen;  die  Kätzchen  Paarten  Samen.  Mai  Boden.
pfriemlich.  RKurzu.  silberhaar.,  Schüpp=  bis  Juni.

chen  oben  dunkel,  vor  Blattausbruch.


 

Fast  gegen  tändig,  lang,

dito,
kommt  auch  auf  trocknerem

 

 

 

 

 

dito,

mal,  vor  der  Spitze  am  sitzend,  Kätzch  lang  walzig,  ç
Lchmeser  nur  dort  gesäagt  —sc  roth  —  eineushe  ⅛  dito.  Boden  fort.
unten  bläulich.  mit  roth-weiß  behaarten

Schupp.  vor  Blattausbruch.
„Dem  Blatt  der  Knackweide  dito,  Rinde  roth  u.  in  Platten
ähnlich,  doch  unten  blau  und  aber  dreimännig.  dito.  ahspringend,  häufig  an  Bachmit
  größeren  Nebenblättern,  «  rändern.  Baum  3.  Größe.
in  der  Mitte  gel.  Nerv.

Umgekehrt  eiförmig  mit  zu-  dito,  Sehr  verbreiteter  Strauch
rückgekrümmt.  Spitze,  btider.  m  Grunde  behaart  dito.  an  feuchten  Orten,  Ufern  2c.
4lits  —  unten  jedoch  stärker  (2  Staubgef.).

ehaart.

Nebenblätter  schmal,  lang  Sitzende  Kätzchen,  blüht  äume  oder  hohe  Sträucher,

zugespitzt,  gesägt  und  kahl.  wor  M  77  dito  mbee  vie  ele:  Straßen
·  und  Dämmen  angepflanzt.
Wechselständig  —  kanggeSwitteröl.  Viele  Staub  Apfelfrucht  nicht  ge--Schattenpflanze,  zieml.  hoher

stiest  eiförmig,  mit  vielen
Rippen.

gef.  in  5zipfl.  Kelch  mit
weißer  Blumenkrone  zu
6—12  in  Doldentrauben;
rothe  Staubgef.  im  Mai.

nabelt,  im  September.

Baum  mit  shi  er  Krone,
auf  kräftigem  Boden  mit  geringer
  Ausschlagskraft.  Baum
2.  Größe.  Eingesprengt  in
Laubhölzern.

 

Aehnlich  der  vorigen,  jedoch
Kkurz  gestielt  mit  wenigen
(4  Paar)  Rippen.

dito,
jedoch  m.  röthlich.  Blumenkrone,
  gelbe  Staubgef.

Genabelte  Apfelfrucht.

dito.
doch  mit  sperriger  Krone.

 

Wechselständig  unpaar.  ge-Endstdg.

  gewölbte  Dol-Kugelrunde

  kleine  rothe

(ichtpflanze,  auf  allen  nur

 

Kedert,  unten  schwach  be.  dentraußben  mit  weißen  Beeren  in  Trugdolden.  etwas  frischen  Bodenarten,

haart;  Fiederbl.  kurz  gestielt  Mriffl  Blüthen,  Ende  September.  Baum  2.  Größe.  Vielfach

u.  gesägt.  Gutes  Schaffutter.  ai  —Juni.  eingesprengt,  sowie  beliebter
Allee=  und  Chausseebaum.

Lockere  hängende  Trau-Glatte  kleine  Schoten  mit  (ichtpstanze,  von  unverwüst-Wechselständig

  upanr.  gesiedert,

  Fiederbl.  eiförm.
latt,  am  Grunde  mit
Stacheln.

 

ben  mit  weißen  Schmetter-sch

lingsblüthen,  im  Juni.

 

warzen  nierenförmigen
Samen.  October.

 

licher  Reproduktionskraft  —
roßer  Ausschlagsfähigkeit  an
tock  und  Wurzeln  —  gedeiht
auf  allen  Bodenarten,  Baum
2.  Größe.
        <pb n="85" />
        70

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.  Madel-Klasse,
  Wurzel
..  Urzel-  .
Nr.Namcn  Ordnung  Keimling  5  Holz  Knospe  resp.  Triebe
nach  form
Linné
32  Kiefer,  Föhre.  XXI.  2.5—7  flache,  Starke  Kern  hell-  bis  dunkel  Eikegelförmig  zugespitz
Pinus  silvestris  Monoécla  nadelform.,  Pfahlwurzelbraun,  breites  Herbsth.—  Hechchlorh,  arzig.
(sylvestris).  diändria.  Ganzrardig.  mit  starken  viele  Harzgänge,  ziemlich
Samenlapp,  Seiten=  brennkräft.;  weich  —
Federbl.  ge.  wurzeln.  leicht,  spaltig,  gutes  Bausägt,
  im  2.  und  Nutzholz.
Jahre  2  Nad.
aus  1  Scheide;
  i.  3.  Jahre
Quirle.
33  Weymouths=  7—8  lange,  Pfahl-  undPernbräunlich,  Splint  Eiförmig  mit  fein  auskiefer.
  schmale  Pühl  Sei-  gelblichweiß,  harzarm,  ezogener  Spitze,  braun,
Pinus  ströbus.  dito  quirlstän=  tenwurzeln.  dem  obigen  üahnlich,  sehr  1653.  Junge  Triebe
*dige  Samen-  leicht  und  weich,  leicht=  Kahl.
lappen.  spaltig,  dauerhaft,  zieml.
brennkräftig,  werthvoll.

34  Zirbelkiefer  9—12  lang  Zuerst  Kern  röthlich  —  SplintWeißl.  fast  kugel.  —
(fArve).  zugespitzte  Pfahlwurzel  weiß  —  sehr  gleichmäßig,  fein  zugespitzt;  spärlt
Piunus  C&amp;amp;mbra.  dito  Samenlapp,—  später  wohlriechend  —  weich,  mit  Fransen  besetzte  junge

·  nur  kräftige  dauerh.  —  wenig  brenn=  Triebe  mit  braunem  Velz.
Seiten=  fkräftig,  sehr  gesuchtes  (Sicheres  Kennzeichen
wurzeln.  Nutzholz.  von  33.)

33  Schwarzkiefer.  5—7  Ke  Flach  strei.:  Von  dem  der  gemeinen  Grof  eiförm.  in  spitzem
Pimus  austriäca  bläuliche  chende  Wur-Kiefer  kaum  zu  unter-Schnabel  ausgeschweift,
(sehr  viele  Ab-  dito.  Samenlapp.  zeln.  scheiden  —  sehr  harzreich  silberschuppig,  Triebe

arten).  "  —  sehr  viel  Splint,  gutes  schwärzlich.
Bau=  und  Nutzholz.

36  Weißtanne.  Meist  5—8  Auf  tiefe  OShne  Kern,  weiß  —  Eikegelförmig  quirl-Abies
  pöctinata  sternformig  gründig.  Boohne  arkstrahl  arz=  ständig,  gelbbraun  glän-Dec.,
  Pimusäbies  stehende  Sa=  den  Pfahl-  gänge,  harzarm,  leicht  —  zend,  am  Grunde  mit
Du  roi,  P.  picöa  menlappen  wurzek,  sonst  weich  —  ziemlich  brenn=  weißem  Harzüberzug.

Linneé.  mit  2  weißen  starke  Sei=  kräftig,  gutes  Bau-  und
dito  Streif.  oben,  tenwurzeln.  Nutzholz.
"  im  3.  Jahre
ein  langer
eitentrieb
  —  im
4.  Jahre
erst.  Duirk.
37ichte  (Roth-  Meist  7—9  Flach  streil  ne  Kern,  weißes  bis  Eikegelförmig,  Cndtanne).
  Abies  flache  ge-  schende  Wur--  röthlichweißes,  etw.  gtän-  knospen  fast  quirlständig.
excẽelsa  Dec.,  sägte  Sa-  zeln.  zend,  porenarm.  Holz  —-  Zweige  in  regelmäßigen
Pinus  picsa,  Du  menlappen,  leicht  —  weich  —  spalt.  —  .  Quirlen.
roi,  P.  abies  .  hellgrün,  sehr  elastisch  —  dauer-Linneé.
  dito.  Blätt.  d.erst.  haft,  wenig  brennkräftig;
Jahrestrie--  gutes  Bau=  u.  Nutzholz.
bes  ebenfalls  ·-Wams-ma-

  4.  Jahre
Quirt.

38  Lärche.  Pinus  An  rothem  Anfangs  Kern  röthlich,  schauir  Wechselständig,  gelé,

lärix  (ärixeuro--  Stengelchen  Pfahl=  später  logelehtes  dunkl.  Heröst-  bnopffhemien
paẽa  Dec.).  meistöschma  Herzwurz.,  Hholz;  ziemlich  schwer  —  '
dito.  le,  ganfran-  oon  zrelchen  dauerhaft  —  weich  —
dige,  bläul.]  schwache  spaltig  —  sehr  werth-Samenlapp.
  Seitenwur=  volles  Bau=  und  Nutzim
  1.  u.  2.  J.  zeln  ver=  Holz.
wintergr.  —  laufen.
        <pb n="86" />
        hölzer.

71

 

Blatt

Blüthe

Frucht

Bemerkungen

 

Aus  einer  Scheide  2,  selten
1schwach  gestreifte,  Kantige  —
spitze  —  fein  gezähnelte  graugrüne
  Nadeln,  nach  3—5  Jahr.
abfallend.

ch  gelbe  oder  röthl.  aufrechte
  Kätzchen  gedrängt  am
Grunde  des  1129  Triebes,
äreirunde  rothe  bis  grünl.
aufrechte  gestielte  Zäpschen,
—  1—5  an  der  Spitze  der

Maitrieße,  im  Mai.

Kegelf.,  3—6  em  kange,
holzige  bängende  Zapfen;
inter  dieder  Schuppe

schwärzlich-  Hräunliche,  eirunde
  Samen  an  durchsichtigen
  Flügel  —  in  einem
brillenartig.  Loch;  reift
erst  nach  18  Monaten  und
fliegt  erst  im  Frühjahr  ab.

Tichtpflanze,  auf  fast  allen
Hhichtpang  aub  fass  gzorn

2  Erträge  gebend,  ohne  Reproduktionskraft,

  mit  tief  rissiger,
abblätternder  Schuppenborke.
Baum  1.  Größe.  W
in  rein.  u.  gemischt.  Beständen
des  Hochwalds  od.  Oberholz
im  Mittelwald.  Verbreitetster
Waldbaum  der  Ebene.

 

5  Nadeln  aus  einer  Scheide,
lein,  12  cm  lang,  schlank,
biegsam!  Alle  2  Jahre  wechselnd.


#  gelbe  Kätzchen  zu  10—20
um  den  Grund  des  jungen
TFrietzes,  ovale  gelbliche
Kätzchen  zu  2—3  auf  der

Spitze  deslelben,  Mai

Harzreiche  14  cm  lange
ekrümmte  dünne  walzige
Zapfen,  der  lang  geflügelte
roße  Samen  braun  und
sörwan  marmorirt.  Octoer
  des  2.  Jahres.

Schattenpflanze,  sehr  schnellwüchsig,
  große  Reproduktions-=kraft,
  auf  allen  Boden,  nur
nicht  reinem  Sand  u.  strengem
Thon,  hoher  Baum  m.  glatter
grauer  Rinde.

 

 

5  etwa  8  cm  lange  straffe
Nadeln  aus  einer  langen

Scheide,  alle  2  Jahre  wechselnd.



eiförm.  gedrängte  Kät
chen,  roth  —  spater  gelb,
1—6  gestielte  aufrechte
haselnußgroße  violette  Zapfen,
  im  Juni.

 

Je  2  lange,  dunkle,  straffe
Nadeln  aus  einer  Scheide  —
alle  3  Jahre  wechselnd  —
düstere  Benadelung.

a  Kätzch.  gelb  bis  25  mm
lang,  gestreckt,  P#  Kätzchen
mieh  paarweis,  schön  roth,
an  der  Spitze  d.  Maitriebe,
Mai—Juni.

In  Rleinen  hellbraunen
Zapfen  eine  hartschalige,
dicke  rothe  fast  unbesli  elte
üuß  wo“  lschmeckend.  Reift
nach  18  Monaten.

TLichtpflanze,  Gebirgsbaum,
auf  frisch.  u.  feucht.  Boden,
große  Reproduktionskraft,
hoher  Baum  mit  glatter
Rinde;  mit  der  vorigen  leicht
zu  Verwechseln.

 

Zapfen  8  cm,  fliellos,
gelbbraun  glänzend,  die
großen,  lang  geflügelt.  Samen
  beiderseits  nebk.  grau,
öfter  gesleckt.  Oct.  2.  Jahres.

Tichtpfkanze,  mit  d.  Bod.  anspruchsl.,
  langsamwehs.,  hoher
Baum  mit  sperrig.  Aesten  u.
rober  dunkl.  Borke.  Meist
Baum  2.  und  3.  Große.

 

.Kammfäörm.  stehende,  slache
einzelne,  an  der  Spitze  eingekerbte
  Nadeln  —  unten  mit
2  weißen  Streifen  —  alle
8  Jahre  wechselnd.  Stumpfe
Zaumkrone.  (Im  Alter  sicheres
  Kennzeichen  von  37.)

Kätzchen  oval  —  grünl.
gelb  auf  der  Anterkeite  des
vorigen  Triebes,  5  zierl.
hellgrüne  Zäpfchen  auf  der
Oberseite  des  vorjähr.  Mitteltriebe,
  stets  nur  an
den  obersten  Quirlästen  am
Wipfel;  im  Mai.

Große  aufrechtstehende,
walzige  Zapfen  mit  großen
braunen,  fast  3kantigen,
terpentinhaltigen  Samen,
der  eng  mit  dem  großen
braunen  Flügel  verwachs.
September.  Die  Schuppen
fallen  einzeln  ab,  die  Spindel
  bleibt  noch  längere
Zeit  stehen.

Schattenpfkanze,  auf  ziemlich
tiefgründ.,  frisch.,  kriäftigen
Gebirgsboden,  große  Neprodulilionskraft,
  in  der  Jugend
sehr  langsamwüchsig,  später
schnellwachsd.,  Baum  1.Größe
mit  weihßer  Rinde.  Im  Hochwald
  u.  Plenterbetrieb  meist
mit  andern  Holzarten  gemischt;
  natürl.  Verjüngung.

 

Einzelstehende
straffe  Nadeln  —  rings  um
ie  Zweige  stehend  —  alle
7  Jahre  wechselnd.  Spitze
Naumkrone.

4  kantige

 

 

JKätzchen  groß  —  gestielt
—  roth  —  spaäter  gelbl.  an
den  vorjährige  Trieben,  2
Kätzchen  zierlich  —  hochroth
—  aufrecht  an  der  Spitze
der  neuen  Triebe,  nach  der
Befruchtung  grün  und  hangend,
  im  Mai.

Langer  hängender  Zapfen
mit  dünnen  Schuppen.  Der
rothbraune,  an  der  Spitze
Frehte  Same  in  einer
öffelartigen  Vertiefung
des  Flügels.  (Sicheres
Kennzeichen  von  32.)  Im
Ito  er,  fliegt  im  Winter
ab.

Schattenpfkanze,  auf  frischem
Gehatttapen  und  in  luftfeuchtem
  Klima,  zieml.  Reproduktionskraft;
  zuerst  langsam-,
  später  schnellwüchsig,
Baum  1.  Größe  mit  rother
Rinde.  In  reinen  und  gemischten
  Hochwaldbeständen
mit  künstl.  u.  natürl.  Verjüngung.
  Verbreitetster  Waldaum

  des  Gebirges.

 

Jährlich  abfallende  weiche
grüne  kleine  Nadeln  —  an
1jähr.  Triebe  einzeln  —  an
alteren  in  Büscheln.

 

Die  breiten  grüngelb.  —
oft  nach  unten  gekrümmt.
Kätch.  am  2-  und  mehrfj.
ree:  die  #  aufrecht.  ziemich

  großen  hochroth.  Köpfchen
  an  Kurztrieben;  mit
Blattausbruch.

 

Kleine  aufrechte  Zapfen
mit  lederartig.  Schuppen,
kleinen  3  eckigen  helkl  glän-Lnden
  gelblichen  mit  den
Flügeln  verwachsenen  Samen,
  der  sehr  schlecht,  oft
erst  nach  Jahren  ausfliegt.

 

Tichtpflange  liebt  kräftigen,
ieml.  tiefgründigen  Gebirgsoden,
  bedeut.  Reproduktionskraft,
  Bäume  1.  Größe  mit
meist  fätelförm.  Wuchs  und
raubrauner  Borke,  deren
chuppen  gekrümmt  sind.
        <pb n="87" />
        72

—  —

Soystematische  forstliche  Bestimmungstabelle  aller
lichen  und  winterlichen  Zustande.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lönicêöra  xylösteum.

 

knospen  weit  abstehend  —  innere  Schuppen

 

lang  behaart.

Blatt
r.  Namen  Blumenstand
N  m  resp.  Knospe
II.  Classe:  Diandria:  Zweigeschlecht.  Blüthen  mit  2  freien  Staubgefäßen
1  Hartriegel.  Gegenstd.,  längl.-lanzettl  ganzrand.  win-  Endständige  weiße  Straußrispe.
Ligüstrum  vulgare.  tergrün,  grüne  angedrückte  Seitenknospen.
2  Flieder.  Gegenständig,  herzförmig  ganzrandig;
Syringa  vulgäris.  Knospen  grün  mit  gestielten  Schuppen,  an  dito.
der  Spitze  stets  paarweis.
IV.  Classe:  Tetrandria:  Zweigeschlecht.  Blumen  mit
3  Hornstrauch.  Gegenstd.  eiförm.  zugespitzt  mit  oben  zu=  Kleine  gelbe  Dolde  mit  4hlättr.
Cörnus  mäscüla.  sammenlauf.  Nerv.,  Seitenknosp.  feinfilz.  —  Hülle  am  Grunde.  Z
abstehd.,  Blüthenknosp.  gelbl.,  kugl.,  gestielt.
4  Rother  Hartriegel.  Wie  vorig.;  breiter  und  kurzhaarig,  am  Flache  weiße  Trugdolde  —ohne.
Cörnus  sanguinöa.  Rande  wellig,  Seitenknospen  lang  —  an--  Huülle.
gedrückt,  die  letzten  Schuppen  blattartig.
5  Weißer  Hartriegel.  Wie  vorige,  nur  unten  weiß  behaart.
Coörnus  albes  dito.
6  Stechpalme.  Wechselständ.,  glänzend,  lederig,  stachlig  Kurzgestielte  weiße  Dolde  —
Ilex  Shbele  gehgecsse  wintergrün.  s  stachlig  auch  sstielt.
V.  Classe:  Pentandria:  Zweigeschlecht.  Blüthen  mit  5  freien  Staubgefäßen
7  „Pfaffenhütchen  oder  Spindel.  Gegenstdg.,  lanzettl.  fein  gesägt  —  Knosp.]  Gablige  gelb-grünliche  Trugbheno
  abstehend,  4kantige  Endknospen.  Die  *.  dolden.  9  9  ch  8
Evönymus  europäéus.  fallenden  grünen  Zweige  sind  4kantig  und
mit  grauen  Leisten  besetzt.
8  Warz.  Spindelbaum.  Wie  vorig.,  nur  längl.  —  eirund,  Triebe  dito  J
E.  verrucösus.  mit  Warzen.  «
9  Kreuzdorn.  Wechselständ.,  eirund  —  fein  gesägt,  zu-  Gelbgrüne  Büschel  in  den  Blatt-Rhämnus
  cathärtica.  espitzt  —  Nerven  convergirend,  Knospen  winkeln.
scharzbraun  —  spitzig,  fein  bewimpert.
Die  Dornen  stehen  kreuz-gegenständig.
10  Faulbaum  (Pulverholz).  Wechselständig,  oval,  ganzrand.  zugespitzt,  Wie  vorige.
Rhämnus  frängüla.  Nerven  paraleeb  Knospen  nackt  —  Pgebi  P
filzige  Blätter  bildend.
11  Schwarze  Johannisbeere.  ölappig,  gesägt,  unten  drüsig  behaart,  Hängende  weichhaarige  Traube
Ribes  ahannis  Knospen  ant  filzigen  Schuppen  und  gelben  mit  langen  weich  ättchen.
Oeldrüsen.
12  Gemeiner  Ephen.  5  lappig,  lederig  —  glänzend  3—5  gaiig  r  Grünl.  weiße  Dolde.
Hôdéra  helix.  an  d.  blühenden  Zweige  oval,  ganzrandig,
wintergrün.
13  Heckenkirsche.  Stumpf  —  eirund,  weichhaarig;  Seiten-Je2

  gelbl  od.  röthl.  Schmetterlingsblüthen

  auf  einem  Stiele.
        <pb n="88" />
        73

wichtigen  strauchartigen  Holzgewächse  im  sommer-Nach
  dem  FZimne'schen  Spostem.

 

 

Blüthe  und  Frucht

 

Blüthezeit


 

Ordnung

 

Bemerkungen

 

und  doppelten  4  zähnigen  oder  4  spaltigen  Blüthendecken,  selten  nackt.

altig  —  Kelch

Blumenkrone  zuchterig,  ig  m  Kelc
äechr.  Steinfrucht.

4zähn.—weiß,  schwarze

Juni—Juli.

1.
1  Stempel.

Guter  Hecktenstrauch,  auch  i.  Gebüschen,
das  gelbliche  Holz  von  Drechslern  auschen,

 

Wie  vorige,  aber  gröher,  violett  bis

 

 

Baumstrauch,  namentl.  in  Gärten  —  wild

 

 

 

 

weiß,  stark  riechend;  Frucht  2  fächr.  Kapsel  April—Mai.  dito.  an  Zäunen  u  Gebüsch.  Guter  Stock=  und
mit  4  hängenden  Samen.  Wurzelausschlag.  Hartes  werthv.  Holz.
4  freien  Staubgefäßen  und  4theiliger  Krone.
4zähn.  Kelch  m.  ä4blättr.  gelber  Blumen=  Vor  Blatt-  1.  Strauch  bis  kleiner  Baum  mit  vorzügl.
krone,  1  Griffel;  eirunde  rothe  Steinbeere  ausbruch.  1  Stempel.  Drechslerholz,  liebt  Kalk,  durch  Steckmit
  2  Samen.  linge  leicht  zu  vermehren.
Wie  vorige,  aber  weiße  Blumenkrone,  .  .  *  Strauch  mit  aufrecht.  im  Herbst  blut-Frucht
  schwarze  Steinbeere.  Mai—uni.  dito.  rothen  Zweigen,  im  Uebrigen  wie  vorige.
3  3  3  dito,
dito.  dito.  dito.  viele  Zweige  immer  roth.
Radförmige  weiße  4—5  theil.  Blumenkr.  »  »  4.  Ammergrüner  Strauch  od.  kl.  Baum,
Juni—Juli.  4  Stempel.

in  4—5  zähn.  Kelch  —  Narben  ohne  Griffel,
rothe  dsammige  Beeren;  Samen  liegt  über.

 

 

 

 

hattenliebend  —  m.  vorzügl.  feinem  Holziufig
  in  norddtsch.  Wäldern  auf  frisch.  Bod.

—
Sa

 

und  doppelter  Blüthendecke  (5  spaltiger  Kelch  und  1  oder  öblättriger  Krone).

 

 

 

 

 

 

 

Gelb-grünl.  4—5  blättr.  Blumenkrone  1.  Ueberall  verbreiteter  kleiner  Baum  oder
wisch.,  4—5theil.  auf  einer  Scheibe  stehend.  Mai—Juni  1  Stempel.  Strauch  mit  auffallenden  grünen
delch;  sehr  auffallend.  orangegelb.  Mant.  «  4  kunt.  Zweigen,  das  blaßgelbliche  Holz

um  rosenroth.  Kapseln  m.  weißem  Samen.  feine  Drechslerwaare.

Grünl.  roth  punktirte  Blüthe,  schwarz.  „  ;  dito,

Samen  mit  Etarothem  Mantel.  dito.  dito.  doch  Zweige  rund  u.m.  brann.  Warzen.

Gelbgrüne  4blättr.  Blumenkrone  in  Hoher  Strauch  mit  gegenstnd.  Aesten  und
vierspaltigem  Kelch,  schwarze  erbsengroße  »  ·  Dornen  an  der  Spitze;  das  weiße  roth-Steinbeere.
  dito.  dito.  gesammte  Holz  fest  und  schwer  —  von

chreiner  und  Drechsler  sehr  gesucht.
Rinde  zum  Gelb=  und  Braunfärben.

Weiße  5blättr.  Blumenkr.  in  5  fpaltig.  Mittl.  Strauch  in  feuchtem  Buschholze,
Kelch  mit  röthl.  Staubgef.;  erst  rothe,  dito  dito  oft  wuchernd.  Wurzelbrut.  Das  weiche
dann  schwarze  Steinbeere.  ·  '  leichte  Holz  zu  Pulverkohle  gesucht,  Rinde

zum  Gelbgerben.

In  wei  Hoarig  gioschenfür  m-  Kelch  die  "  ·  Kleiner  Strauch  an  feuchten  waldigen
röthl.  5  blättr.  Blumenkrone  —  schwarze  dito.  dito.  Orten  und  an  Bächen;  riecht  stark.
wanzenartig  riechende  vielsamige  Beere.

Grünl.  weiße  5—10  blättr.  Blumen-  Dm#ersgrünen  Kletterstrauch  in  schatkrone
  auf  einer  Scheibe,  5—10  Staub=  Aug.—Sept  dito  tigen  Waldern,  an  Felsen  und  Bäumen
gefüße  „am  Rande  derselben,  schwarze  ·  ·  '  rankend,  die  giftigen  Beeren  reifen  im

—0  fächrige  Beerenfrucht.  folgenden  Mai.

„Gelbl.  weiße  —  nicht  quirlständ.  2  lippige  ç  »  »  Aufrecht.  Strauch  in  Hecken  u.  an  Waldröhrige
  Blüthe  m.  einem  Höcker  am  Grunde,  Mai—Juni.  dito.  saumen  mit  sehr  hartem  zu  Pfeifenrohr,
we  ichhaarig;  rothe  4  sam.  Zwillingsbeere.  Peitschenstöcken  rc.  sehr  3#  tem  Holze.
        <pb n="89" />
        74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Cratãẽgus  oxyãcantha.

 

geschnitten.“  gelägt  —  kahl,  Kuospe  rundl.
ahl  —  glanzend  braun.

 

Blatt
Nr.  Namen  lumenstand
resp.  Knospe.  B  ß
V.  Classe:
14  Je  länger  je  lieber.  Die  oberen  Blätter  zu  rundlich.  Scheiben  Sitzende  gelbe  od.  röthl.  Köpf-Lönicèra
  caprifölium.  verwachsen,  sonst  längl.  zugespitzt  —  gegen-chen  und  QAuirle  in  den  Blattstandige
  die  scheinbare  Endknospe  gepaart.  winkeln.
icht  blühend.  Triebe  rückw.  zottig  behaart.
15  Gaisblatt.  Eiförmig  stumpf,  die  obersten  Blätter  Wie  vorig.,  aber  das  endständ.
Löniccra  pericelymenum.  nicht  verwachsen,  Triebe  kahl.  weiße  Köpsfchen  gestielt.
16  Schneeball.  Gegenständig,  3—5lappig,  gezähnt,  Blatt-  Endständ.  weiße  Trugdolden.
Vibürnum  öpülus.  stiele  kahl  und  mit  DPrüsen,  Knospen
glänzend,  angedrückt,  braun-grünlich.
17  Wolliger  Schneeball.  Gegenstd.,  breit  eiförm.,  gesägt  —  runzl.
Vib.  lantäna.  —  unten  und  Stiele  filzig,  ohne  Drüsen,  dito
Seitenknospen  frei  —  mehlig,  aufrecht.
18  Gem.  Hollunder.  Gegenstd.,  unpaarig  gefiedert,  die  5  Fieder=  Endständige  weiße  Trugdolde
Sambncus  nigra.  blätter  gesägt,  Knospen  kegel.  abstehend,  mit  5  Aesten.
violett,  kreuzständig  2—4  übereinander.
19  Traubenhollunder.  Wie  vor.,  Knospe  groß-kuglig,  Endknospe  Aestige  Rispen  od.  Trauben.
Sambücus  räremösa.  paarweis.
«  VIII.  Classe:  Vollständige  regelmäßige  zwei-20
  Heidekraut.  Kleine  Nadeln  mit  Schuppen,  4kreihig  um!Einseit.  röthliche  Träubchen.
Calläna  vulgäris.  den  Stengel  dachziegelartig  gestellt,  immergrün.

21  Heidelbeere.  Klein  —  eirund  —  gesägt,  Knospe  klein  —Einzelne  nickende  Blüthen.
Vacchnium  nmyrtillus.  grünlich.
22  Rauschbeere.  Klein  —  eirund,  ganzrandig,  unten  grau,  dito,
Vacchnium  uliginösum.  immergrün.  gipfelständig  zu  mehreren.
23  Preißelbeere.  Klein  lederig.  ganzrandig,  spitz,  gerollt,  Gipfelständige  überhängende
Vaccinium  vitis  idaca.  unten  punktirt,  immergrün.  weiße  Träubchen.
24  Moosbeere.  Klein  —  ohrförm.,  am  Rande  umgeschlagen  2—3  langgestielte  rothe  Blüthen.
Vacchnium  oxycoccos.  —  unten  grau,  immergrün.  an  der  Spitze  der  Zweige  mit
rothen  Stielen.
X.  Classe:  Decandria:  Vollständige  5  blättrige
25  Sumpfporst.  Lineal  —  am  Rande  umgerollt  —  unten  Gipfelständige  weiße  Dolde.
Ledum  pällüstre.  rostfarbig,  filzig,  immergrün.
XII.  Classe:  lcosandria:  Vollständige  Blumen  mit  5  blättriger  Krone  und
26  Traubenkirsche.  Ellipt.  gesägt  —  runzlig  —  5zeilig;  die  Lange  überhäng.  weiße  Traube.
Prünus  pädus.  Blattstiele  2  drüsig,  Knosp-  spindelform.  mit
braunen  runzl.  an  d.  Spitze  weißl.  Schupp.
27  Schwarzdorn.  Längl.  eirund,  gesägt,  unten  behaart,  kleine  Einzelne  oder  zu  2—3  an  den
Prünus  spinsa.  halbkugl.  Blüthenknospen  gehäuft  über  der  Seiten.
Blattnarbe,  Seitenzweige  senkrecht  absteh.
und  in  Dornen  auslaufend.
28  Weißdorn.  Verkehrt  —  eirund  —  3—lappig  —  ein-Weiße  Dolde  —  auch  Doldentraube.
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        75

 

 

Blüthe  und  Frucht

 

Blüthe—
zeit

 

Ordnung

 

Bemerkungen.

 

Pentandria.

Loangröhrige,  gelbl.  oder  röthl.  Blumenkrone
  mit  Dlippig.  zurückgebog.  Saum  in
kleinen  5  zähnig.  Kelch;  orangefarbige
eirunde  Beere.

Mai—Juni.

1.
1  Stempel.

Wild  nur  in  Süddeutschland,  wohlriechende
  Schlingpflanze.

 

Wie  vorige,  jedoch  rothe  biruförm.
Berren.

Juni—Aug.

dito.

An  Zäunen  und  im  Laubholze  häufige
Schlingpflanze  in  feucht.  Waldniederung

 

„Weiß,  die  inneren  glocken=  u.  röhrenförmigen
  Zwitterblätter  fruchtbar,  die
dußeren  Randblätter  mit  breitem  Saum
nunfruchtb.;  längl.  vothe  Beeren.

Mai—huni.

(3  Griffel  oder

3  Narben.)

Strauch  —  selten  Baum,  in  feuchten
Hecken  und  Waldern.

 

Weiße,  gleich  große  fruchtb.  Blüthen,
klein  —  glockig,  flach,  eirunde  —  bei  der
Reife  schwarze  eßbare  Beeren.

Mai.

dito.

Hoher  Strauch  in  Hecken  u.  Vorhölzern
auf  Lette=  u.  Kalkboden;  die  dicken  Schoßlinge
  zu  Pfeifenrohren,  Stocken  gesucht.
Rinde  korkig.

 

Radförm.,  fünfspalt.,  weiße  Blumenkrone,
  stark  riechend,  schwarze  Beeren.

Juni—Juli.

dito.

Kleiner  Baum  oder  Strauch  mit  großem
weiß.  Mark  u.  sehr  hart.  gelbl.  vorzügl.
Drechslerholz,  an  feucht.  Orten  sehr  häufig.

 

dito,
aber  gelbl.-weiße  Plüth.,  vothe  Beeren.

 

 

April—Mai.

 

dito.

 

Ein  im  Gebirge  auf  Steinschutt  u.  Schlagflächen
  häufig.  Strauch  mit  gelb.  Mark.

 

geschlechtige  Blüthen  mit  8  Staubgefäßen.

Glockige  4  spalt.  röthl.  Zlumenkrone
in  länger.  Atheilig.  Kelch;  Früchte:  4  fäch.
Kapseln  in  der  dürren  Blumenkrone.

Juli—Sept.

1.
1  Griffel.

Gerbstoff  u.  Wachsharz  haltend,  kleiner
Strauch,  auf  sonnig.  Sandboden  oft
wuchernd;  kennzeichnend  für  arm.  Bod.

 

Auf  einem  Scheibch.  stehend.  kugeliges
ganzrandiges  grünes  röthliches  an-Belaufenes
  Glöchchen;  schwarze  Beeren,
oben  mit  Nabel,  im  Juli.

Mai.

dito.

Sehr  klein.  Strauch  mit  scharfkantig.
Aesten,  auf  sandig.  und  auf  Gebirgsboden
ste6  in  etw.  beschatteten  Lagen  (Bestandsücken
  oder  zu  lichten  Beständen).

 

dito,  =
weihröthl.  eiförm.  Krone  in  5  zahn.
Kelch;  blaue,  etwas  schleimige  Beeren.

Mai—Juni.

dito.

»  dito,  "
aber  größer  mit  grauen  runden  Aesten,
auf  Moorboden.

 

Weiße  glochige  Blumenkrone  in  1zähn.
Kelch;  hothe  Beeren.

Mai-—Fuli.

dito.

Klein,  Strauch  mit  runden  Aesten,  im
Gebirge  auf  feuchtem  lockeren  Boden  und
in  der  Ebene  auf  quellig.  Sandboden  an
sonnigen  Stellen.

 

Purpurrothe  Plumenkr.  m.  4  zurückgerollt.
  Zipf.  —steruförm.;  8—10  Staubgef.
  wie  bei  all.  Vaccinien;  roth.  Heeren.

 

Juni—Aug.

 

dito.

 

Kleiner  Strauch  mit  fadenförmigen
kriechenden  Stämmen  und  Aesten,  im
Moos  auf  Torfboden.

 

oder  5  spaltige  Blumen  mit  10  Staubgefäßen.

Weiße  radförm.  5  blättr.  Blumenkrone
in  Kleinen  5  zähn.  Kelch;  Frucht:  5  fächr.
apsel.

 

Mai—Juli.

 

dito.

 

an  sumpfigen  Moorstellen.

Kleiner  niederliegender  Strauch  m.  rostfilzigen
  Zweigen  und  betaubenden  Duft,
Giftig.

vielen  am  Schlunde  oder  Nande  der  Kelchröhre  befestigten  Staubgefäßen.

 

 

Weiße  öblättr.  Blumenkrone;  Früchte:  Mai  ·  Kleiner,  Baum  und  sehr  hoher  Strauch
kleine  schwarze  herbschmeckende  Kirschen.  vor  Blatt-  dito.  mit  schwärzlicher  Rinde,  überall  in  feucht.
ausbruch.  Niederung.;  sehr  werthvolles  Tischlerholz

Weiße  rundliche  Kronenblätter;  Früchte;  April—Mai  Dorniger  Strauch  mit  schwärzlicher
schwarze  blau  bereifte  kuglige  aufrechte  vor  Blatt-  dito.  Rinde  und  sehr  festem  Holze.  Strauch
Steinbeeren.  ausbruch.  l  Gradirwerken.  uf  sonnigem  steinig.

oden.

Weiße  rosenförm.  5  blättr.  Blumenkr.  —  2.  Kl.  Baum  od.  Strauch  1.  Ordn.  mit  -
ebenso  wie  die  Staubgef.  am  Schlundringe  Mai  —Juni.  2  Griffel.  Rinde  u.  viel.  Dorn.  auf  besserem  Bod.,  sehr

des  Kelches  befestigt,  Kelchröhre  kahl,
haselnußgroße  rothe  Steinfrüchte.

 

 

 

festes  feinfaser,  vorzügl.  Drechslerh.,  Gradirwerkstr.,
  auch  zu  lebend.  Hecken  geeignet.
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        76

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Blatt
Nr.  Namen  lum  tand
N  resp.  Knospe.  Blumenstan
29  Himbeere.  5—56  I.  gefiedert  —  unten  weißfilzig,  Lockere  weiße  Voldentraube.
Rubus  idäsus.  Knospe  lig  kegelförmig  abstehend  auf  nstarkem
  Kissen.
30  Brombeere.  3—5  fingerig  —  seltener  einfach,  unten  Röthl.-weiße  Rispe  oder  Dolden-Rubus
  fruticösus.  öfter  behaart,  wintergrün.  traube.
XVII.  Classe:  Diadelphia:  Schmetterlingsblumen,  6—10  Staub-31
  Goldregen.  Dreifingerig,  erbl.  elliptisch,  Knospe  Große  gelbe  hüngende  Traube
Cytisus  labürnum.  wetpüilig.  Tiebingerol  er  Seitenknospen  sero  golbe  v
32  Schwarzer  Goldregen.  Wie  vor.,  ingerhte  lanzettl.,  Knospe  wie  Stehende  rothblüth.  Traube,
Cytisus  nigricans.  vor.,  doch  "1  wärzlich.  gipfelständig.
33  Färberginster.  Lanzettlich  einfach,  am  Rande  flaumig,  Gipfelständ.  gelbe  ährenförm.
Genista  tinctöria.  immergrün.  Traube
34  Besenpfriem.  Zfingerig,  auch  einfach,  die  Blättchen  ei-  Gelbe  Schmetterlingsbl.,  einzeln,
Spärtium  (Sarothämnus)  förmig,  weichhaarig,  immergrün.  an  den  Seiten  der  weige.
scopärium.
35  Stechginster  Geckensame).  Oberen  Blätter  einfach,  lineal  —  dorn-  Einzeln!  in  den  Blattwinkeln,
lex  euröpäéus.  spitzig,  die  unteren  3zähl.,  immergrün.  gelb.
XXI.  Classe:  Monoecia:  Unvollständige  eingeschlechtige
36  Gem.  Hasel.  Zweizeil.,  rundl.,  herzf.  mit  kurz.  Spitzee  Kätzch.  walz.  hängend;  9  sehr
Corylus  avelläna.  B  doppelt  gesigt.  #helzft  mi  mit  alezäse  uusirs  ich  wah,  hän  seh
Knosp.  stumpf  —  abgerund.  —Trieb.  fl  staum-Haarig
  und  mit  voth.  Borsthaare.
XXII.  Classe:  Dioecia:  Unvollständige  eingeschlechtige
37  Sanddorn.  Lineal  —  lanzettl.,  unten  silberweiß,  es  in  kl.  Lägch.  mit  Büscheln,
Hippöphäé  rhamneides.  wechselständ.,  fast  itend,  Knosp.  bucklig  —  gein  röhrenf  lberhaar.  Blüthenrostbraun
  glänzend.
38  Gem.  Wachholder.  Pfriemenf,  abstehende  Nadeln,  alle  s  Jahre  in  kugl.  gelben  Kätzchen;  #

Junipérus  commünis.

wechselnd,  stehend,  zu  3,  immergrün.

einzeln  in  ringförmiger  ainenen
Becherhülle.

 

 

Eibenbaum.
Taxus  baccäta.

Lineal  —  flach  —  oben  glänzend  dunkelgr.
—  unten  hellgrün,  immergrün.

 

 

Wie  vor.
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        77

 

 

 

Blüthe—
Blüthe  und  Frucht.  n  Ordnung  Bemerkungen
5  blättr.  weiße  Blumenkrone  mit  schmal.  3.  1  m  hoher  Strauch  auf  sandig.  feucht.
keilförmigen  Kronenblättern;  rother  Mai—  nuni.  mehr  als  5Griffel.]  Boden  in  lichten  Laubhölzern  —  Wurzel-Beerenhaufen.
  brut  —  oft  wuchernd.
Wie  vorige,  doch  kleine  röthliche  weiße  Oft  lästiges  Unkraut  auf  frisch.  feucht.
Blüthe  mit  eirunden  Kronenblättern;  Juli—Aug.  dito.  besserem  Boden,  mit  bogigen  glatten,

schwarzer  glänzender  Beerenhaufen.

 

 

 

grünen  bis  rothen  Schößlingen  mit  geümmten
  Stacheln.

 

gefäße,  meist  in  zwei  (seltener  in  1  Bündel)  verwachsen.

Schmetterlingförmige  Blumenkr.  mit
5.  Blättern,  von  denen  die  2  unteren  zu
einem  Kiel  Schifchen  zusammengew.  —

elb  in  5  zähnig.  Kelch;  Frucht;  lineale
eidenhaar.  oelsamigs  Hülse.  Giftig.

Maiuni.

10.

10  Staubgef.,
meist  in  einem
Bündel  oder  zu

9  in  einem
Bündel,  1  frei.

Kleiner  Baum  oder  hoher  Strauch  mit
Krüner  Rinde  im  Gebirge  des  südöstlichen

eutschland,  viel  in  Anlagen  2c.#  auch
verwildert.  In  allen  Theilen  der  Pflanze
das  höchst  giftige  Cytisin.

 

Wie  vor.,  nur  kleinere  rothe  Blüthen.

Bis  2  m  hoher  Strauch  mit  weichhaar.

 

 

 

 

 

 

 

Juni—Juli.  dito.  Zweigen,  auf  Haiden  (Kiefernwald)  und
an  trockenen  Waldrändern  u.  Gebüschen.

Wie  vor.,  jedoch  kahle  Hülsen.  Kl.  Strauch  m.  rund.  gerieften  Stengeln

dito  dito  —  niederlieg.  und  dann  aufstreb.  Häufig
"  "  auf  Schläg.,  sandig.  Haiden,  trockn.  Triften.
Das  Kraut  zum  Färben  verwandt.

Wie  vor.,  jedoch  groß,  sattgelb;  sehr  Aufrechter,  1—2  m  hoher  Strauch  mit
langen  schneckenförmigen  zeee  rünen,  oft  blätterlosen,  scharfk.,  steifen
Früchte:  schwarze  Hülsen  —  an  den  Nähten  Mai--Juni  dito  grer  en,  auf  trochnem  sandig.  uzsandig.
zottig  gewimpert.  v  '  ehmboden,  Lichtpfl.,  oft  lästig.  acherho

  1  als  Wildfutter,  Brenn=  und  Besenmaterial
  verwerthbar.

Wie  vor.,  gelb  —  rauhhaarig;  Frucht;  Kleiner  Strauch  mit  gefurchten  spitz.
sehr  wwor  gelb  ranh  La  Halfe  mit  dito.  dito.  stechenden  grünen  Zweigen;  auf  fandis
wenig  Samen.  Haiden  (kein  guter  Heckstrauch  .
getrennte  Blüthen  auf  demselben  Stamm.

Auf  den  Schuppen  der  gelbl.  Kätzchen  5.  Sehr  hoher  Strauch  mit  fein  behaarten
8  nackte  Staubgef.,  ein  Fruchtknoten  mit  mehr  als  braunen  Aesten  auf  besserem  frisch.  Boden

2  roth.  fadenf.  Narben:  Steinnüsse
von  blattart.  Becherhülle  umschlossen.

 

März.

5  Staubgef.  in  ho4

getrennte  Blüthen  auf  verschiedenen  Stämmen.

V.  4  kurzgestielte  2  fächer  Staubbeutel
rostfarbig;  s  ein  freier  eiförm.  Fruchtkubten
  mit  zungenförm.  Narbe  (sKlberweiß)h.


April—Mai.

4.
4Staubgef.  in  J

im  Nieder=  und  Mittelwald;  sehr  gesucht
zu  Bandstöcken  2c.

Hoher  Strauch  mit  rostfarbigen  bis
slberweiß.  Trieben  und  stark.  Dornen
an  feuchtsandig.  Küsten  und  Flußufern;
Hecken=  und  Gradirholz.

 

JKätzchen  mit  schildförm.  Deckbl.,  auf
deren  Unterseite  4—7  Staubbeutel;  #s  ein

12.
5  u.  mehr  Stbgf.

Stehender,  gern  pyramidal  wachsender
Strauch,  ofter  z.  Stamm  sehr  langs  aufo


 

Zäpfchen  —  nachher  zu  einem  Beeren—  April.  und  in  1  Bündels  wachsend,  auf  frischem  humosen  Boden;
apfen  auswachsend,  die  blauen  Beeren—  verwachsen.  Drechslerholz,  Zweige  zum  Räuchern,
seachte  reifen  2  Jahre.  Beeren  als  Arznei  und  Gewürz  gesucht.
Wie  vor.;  Frucht  fleischig,  hochroth  Kleiner  Baum  und  Strauch,  namentlich
Ende  August  desselben  Jahres.  5  dito.  dito.  im  Kalkgeb.,  von  langsam.  Wuchs,  selt.  in

 

 

 

d.  Ebene.  Laub,  Zweige,  Samen  giftig;
härtestes  schwerstes  zahestes  Holz  Europas.
        <pb n="93" />
        —  78  —

C.  Forstunkräunter.
8  58.
Aodenanzeigende  Ankräuter.

Der  Boden  ist  der  Hauptfaktor  des  Standortes  und  die  Kenntniß
seiner  Güte  ist  von  hervorragendster  Bedeutung  für  den  Forstmann,  bei
der  Auswahl  der  anzubauenden  Holzarten.  —  Außer  den  weiter  unten
in  der  Standortslehre  angegebenen  Methoden  der  Bodenuntersuchung
liefern  auch  der  Bodenüberzug  und  die  an  Ort  und  Stelle  sich  von
selbst  einfindenden  Unkräuter  einen  gewissen  Anhalt  zu  seiner  Beur—
theilung.  Ein  vollkommen  sicheres  Resultat  ist  jedoch  dabei  keineswegs
zu  erzielen,  weil  die  einzelnen  Faktoren  der  Bodenfruchtbarkeit  noch
nicht  genau  bekannt  und  weil  die  Ansprüche  der  Pflanzen  an  den
Boden  noch  nicht  festgestellt  sind;  schließlich  kommt  noch  die  äußerst
mannigfache  Zusammensetzung  des  Bodens  aus  den  verschiedenen  Bodenarten
  und  der  stete  Wechsel  derselben  hinzu,  so  daß  man  nur  in  selteneren
Fällen  mit  einer  einzigen  Bodenart  zu  thun  hat;  kommt  zu  den  ver—
schiedenen  Bodenmengungen  nun  noch  ein  verschiedener  Feuchtigkeitsgrad
hinzu,  wirken  die  beiden  anderen  Faktoren  des  Standorts  —  Lage  und
Klima  —  noch  in  verschiedener  Weise  ein,  so  haben  wir  es  oft  mit
ganz  anderen  Unkräutern  auf  derselben  Bodenart  zu  thun.  So  viel
nur  zur  Begründung,  wie  unsicher  ein  Ansprechen  (Beurtheilen!)  des
Bodens  nach  seiner  Flora  (Gesammtheit  der  wildwachsenden  Pflanzen)  ist.

Von  den  mineralischen  Bestandtheilen  des  Bodens  werden  nur
Sand  und  Kalk  durch  bestimmte  Pflanzen  charakterisiert:

Kalk  zeigen  an:  Klee  und  Wickenarten,  die  Anemonen,  die
Gentiane,  die  Brombeeren,  Schneebälle,  die  Cornus=  und  Rhamnus-Arten.


Sand  zeigen  an:  Heidekraut,  Besenpfriem,  Ginster,  Stiefmütterchen,
  Thymian,  gelbe  Immortellen,  von  Grasarten  die  Dürrtrespe,
der  Bocksbart  und  Grauschmiele;  auf  ärmerem  Sandboden  wachsen
obige  Pflanzen  in  geringerer  Zahl  und  Güte;  auf  ganz  armem  Boden
wachsen  nur  noch  Hungerflechten  und  Hungermoose,  z.  B.  Agrostis
pica  venti,  ferner  Preißelbeere,  Widerthon,  Haarmoos  2c.  Wird
dagegen  der  Boden  besser,  erhält  er  Lehmbeimengungen,  so  erscheinen
Wolfsmilch,  Piloselle,  Glockenblumen,  Ehrenpreis,  Himbeere  und
        <pb n="94" />
        —  79  —

Adlerfarren,  auf  noch  besserem  Boden  Kletten  und  Disteln  und  edle
Farren  (Aspidium);  die  letzteren  sind  gleichzeitig  ein  Beweis  von  Humushaltigkeit.
  Für  die  anderen  Bodenarten  sind  nur  wenige  Pflanzen  mit
Sicherheit  zu  nennen;  für  Thonboden  eigentlich  nur  Rainfarren  und
Huflattig.

Humusboden  zeigen  an:  Sauerklee,  Waldmeister,  Brennnessel
Weidenröschen,  Kreuztraut  (Senéclo  vulgäris  und  Jacobaéa),  Fingerhut,
  Päde  2c.

Nassen  uad  sauren  Boden  zeigen  an:  Binsen,  Riedgräser  und
Schilfe,  die  Sumpfmoose  und  Schafthalme.

H.  Cotta  stellt  folgende  Bodengüteklassen  auf,  die  jedoch  nur  für
normale  Verhältnisse  einigen  Anhalt  gewähren:

1.  Bodenklasse:  charakterisirt  durch  das  Vorkommen  der  Waldrebe,
  Tollkirsche,  des  Sauerklees,  kräftig  wachsender  Ahorne,  Eschen
und  Rüstern.

2.  Klasse:  obige  Gewächse  in  minder  üppigem  Zustand  neben
fetten  und  guten  Gräsern.

3.  Klasse:  gewöhnliche  Waldgräser,  häufig  mit  Schmielen  und
Simsen.

4.  Klasse:  Heidelbeere,  Heide,  Preißelbeeren  und  manche  Moose.

5.  Klasse:  wie  die  4.  Klasse,  aber  in  dürftigstem  Zustand  und
unter  Bedeckung  des  Bodens  mit  Flechten.

Einen  viel  sichereren  Anhalt  für  die  Bodengüte,  überhaupt  für
die  Standortsgüte  bietet  ein  unter  normalen  Verhältnissen  erwachsener
älterer  Bestand  mit  seinen  Holzmassen  und  den  charakteristischen  Merkmalen
  des  Schlusses,  der  Höhe,  Glätte  und  Reinheit  der  Stämme,
ihrer  Vollholzigkeit,  Dichtigkeit  der  Belaubung  2c.

959.

Das  dritte  große  Naturreich,  das  Mineralreich,  wird  in
dem  ersten  Theil  der  Fachwissenschaften,  nämlich  in  der  Standortslehre,
und  zwar  in  deren  erstem  Theile,  der  Bodenlehre,  so  ausführlich  und
eingehend  besprochen  werden,  daß  es  in  den  Grundwissenschaften,  um
Wiederholungen  zu  vermeiden,  nicht  mehr  besonders  behandelt  werden
kann.  Es  wird  deshalb  auf  die  betreffenden  Paragraphen  der  Standortslehre
  verwiesen.
        <pb n="95" />
        C.  Mathematik.
8  60.

Einleitung.

Unter  Zahl  versteht  man  den  Begriff  einer  bestimmten  Menge
gleichartiger  Dinge;  wie  groß  die  Menge  dieser  gleichartigen  Dinge
ist,  giebt  die  Zahl  an.  Eine  Zahl,  welche  allein  dasteht,  ohne  irgend
welche  Dinge  zu  benennen,  ist  eine  unbenannte  (abstrakte)  Zahl;  fügt
man  der  Zahl  dagegen  irgend  eine  Benennung  hinzu,  so  entsteht  die
benannte  Zahl;  z.  B.  5  ist  eine  unbenannte  Zahl,  5  Bäume  dagegen
ist  eine  benannte  Zahl.  Jedes  Ding,  welches  durch  eine  benannte
Zahl  ausgedrückt  ist  oder  doch  als  solche  ausgedrückt  werden  kann,
nennt  man  eine  Größe.

Will  man  nun  wissen,  ob  irgend  eine  Sache  eine  Größe  ist,  so
hat  man  nur  zu  ermitteln,  ob  sie  sich  durch  eine  benannte  Zahl  ausdrücken
  läßt;  dazu  bedarf  man  jedoch  einer  anderen  Größe,  mit
welcher  man  die  zu  untersuchende  Sache  messen  kann,  die  man  Einheit
  oder  Maaß  nennt  und  irgend  einer  unbenannten  Zahl,
welche  die  Anzahl  der  Einheiten  angiebt,  die  in  der  zu  ermittelnden
Sache  enthalten  sind.  Diese  unbenannte  Zahl,  welche  sich  beim  Messen
als  Resultat  ergiebt,  nennt  man  das  Maaß  der  Größe  in  Bezug  auf
die  gewählte  Einheit.

Geld  ist  z.  B.  nach  Obigem  eine  Größe,  denn  es  läßt  sich  durch
eine  benannte  Zahl,  z.  B.  7  Mark,  ausdrücken;  in  diesem  Falle  ist
eine  Mark  die  Einheit  oder  das  Maaß  und  die  unbenannte  Zahl  7
das  Maaß  dieser  Größe  in  Bezug  auf  die  Einheit  „eine  Mark“.

Aendert  sich  die  Einheit,  so  ändert  sich  natürlich  auch  das  Maaß;
so  kann  man  z.  B.  die  obige  Größe  auch  durch  die  benannte  Zahl
700  Pfennig  ausdrücken.  Hieraus  folgt,  daß  jede  Sache  eine  Größe
ist,  für  welche  es  irgend  eine  Einheit  giebt,  mit  welcher  man  dieselbe
wirklich  messen  kann.

Die  unbenannte  Zahl  ist  keine  Größe,  da  sie  nach  obiger  Erklärung
  nur  ein  Mittel  bietet,  um  Größen  messen  zu  können.

Die  Mathematik  ist  nun  diejenige  Wissenschaft,  welche  sich  mit
der  Vergleichung  der  Größen  als  solcher  beschäftigt.  Sie  zerfällt  in
zwei  Haupttheile:
        <pb n="96" />
        —  81  —

a.  in  die  Zahlenlehre  oder  Arithmetik,  welche  sich  nur  mit
den  Zahlen  beschäftigt  und  zugleich  die  Grundlage  der  ganzen  Wissenschaft
  bildet,  und

b.  in  die  Größenlehre  oder  Geometrie,  welche  die  Beziehungen
  der  Größen  unter  sich  untersucht.  Je  nachdem  sich  die
Größenlehre  nun  mit  Flächen  oder  Körpern  beschäftigt,  zerfällt  sie  in
die  Unterabtheilungen:

1.  Flächenvermessung  oder  Planimetrie;

2.  Körpervermessung  oder  Stereometrie.

a.  Bablenlehre  oder  Mritbmetik.
61.
Allgemeine  Begriffe.

Rechnen  ist  die  Kunst,  aus  gegebenen  Zahlen  unbekannte  Zahlen
zu  finden;  die  gesuchten  unbekannten  Zahlen  nennt  man  das  Ergebniß
  oder  Resultat;  man  gelangt  zum  Resultate  durch  vier  Hauptrechnungsarten
  —  das  Addiren,  das  Subtrahiren,  das  Multipliciren
und  Dividiren  —,  auch  die  vier  Species  genannt,  welche  hier  als  bekannt
  vorausgesetzt  werden  dürfen.

In  der  Einleitung  haben  wir  gesehen,  daß  die  Einheit  eine  Größe
ist,  mit  welcher  man  benannte  Zahlen  mißt;  denkt  man  sich  diese  Einheit
in  mehrere  gleiche  Theile  getheilt  oder  gebrochen,  so  bildet  jeder  dieser
Theile  einen  sogenannten  Bruch,  und  die  Zahl,  welche  denselben  ausdrückt,
  ist  eine  gebrochene  Zahl.  Ist  die  Einheit  z.  B.  in  acht  gleiche
Theile  getheilt,  also  in  acht  Theile  oder  kürzer  in  Achtel,  so  bilden
1  2  3  4  7  8
8’  8°  8°8  8’  8
schreibt.  Diejenige  Zahl,  welche  die  Theile  nennt,  in  welche  die  Einheit
  getheilt  wurde,  steht  unter  dem  Strich  und  heißt  Nenner,  diejenige
  Zahl,  welche  die  Theile  der  Einheit  zählt,  steht  über  dem  Strich
und  heißt  Zähler.  Ist  Nenner  und  Zähler  gleich  wie  oben  in  dem

Brüche,  welche  man  in  der  angegebenen  Weise

Bruch  .#  so  haben  wir  wieder  die  Einheit;  ein  jeder  derartiger  Bruch

ist  gleich  1.  Zeigt  ein  Bruch  im  Zähler  eine  größere  Zahl  als  im
Nenner,  so  erhalten  wir  eine  größere  Zahl  als  1  oder  einen  sogenannten

  unechten  Bruch.  Jeder  unechte  Bruch  besteht  demnach  aus
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.
        <pb n="97" />
        —  82  —

der  Einheit  oder  dem  ganzen  und  noch  einem  echten  Bruch,  wie  man
jeden  Bruch  nennt,  in  welchem  der  Zähler  kleiner  ist  als  der  Nenner.

§  63.
Die  vier  Species  der  gemeinen  Brüche.

Jeder  Bruch  ist  der  sovielste  Theil  seines  Zählers  als  sein  Nenner
anzeigt;  der  Bruch  s  ist  demnach  der  achte  Theil  von  sechs;  der  Bruch
deutet  mithin  nichts  anderes  an  als  ein  Dividiren,  bei  dem  der  Nenner
der  Divisor  und  der  Zähler  der  Dividendus  ist;  der  Bruch  selber  ist
ein  eigenthümlich  geschriebener  Quotient;  §  heißt  demnach  genau  soviel
als  6  dividirt  durch  8  oder  6:.

Bei  unechten  Brüchen  führt  man  zur  Ermittelung  der  in  demselben
  enthaltenen  Ganzen  die  Division  auch  aus,  z.  B.  der  unechte
Bruch  59  bedeutet  soviel  als  59:  8—  73.

Multiplication  von  Brüchen.  Brüche  werden  mit  einander
multiplicirt,  wenn  man  Zähler  mit  Zähler  und  Nenner  mit  Nenner
multiplicirt.

1l  45  7  3  21
147  5  4  20  17

Ein  Bruch  wird  *  einer  ganzen  Zahl  multiplicirt,  indem  man

den  Zähler  desselben  mit  der  ganzen  Zahl  multiplicirt.

4  4  6  24

z.  B.  6—  5  —5  -445

Division  von  Brüchen.  Zwei  Brüche  werden  durch  einander
dividirt,  indem  man  den  Divisor  (Nennerbruch)  umkehrt  (d.  h.  den

Nenner  zum  Zähler  macht)  und  den  Dividendus  (Zählerbruch)  nach
vorstehender  Regel  mit  demselben  multiplicirt.  «

z.  B.  dividirt  durch  oder  auf  andere  Weisen  geschrieben

3  6  6  5
5  oder  E  ist  gleich  #  8  .  44—  1  —  11.

z.  B.  ;  ·  ()()

6
"8—
Ein  drc  wird  durch  eine  *ir  Zahl  dividirt,  indem  man  den
Nenner  desselben  mit  der  Zahl  multiplicirt.
6  6  6
z.  B.  5  5  oder  v.  22
Alle  Brüche  bleiben  unverändert,  wenn  man  sie  im  Zähler  und
Nenner  mit  derselben  Zahl  multiplicirt.
        <pb n="98" />
        —  83  —

 

3.3  23.  3  38  11  /.  w.
5  44  2.43.4
wenn  man  nämlich  die  Multiplication  ausführt,  so  erhält  man  immer
wicer  2.
3.  6  3  .3  9  6  9  3
z.  B.  —8  oder  —  —  1  da  8§  und  J2—  4:

in  gleicher  ze  bleiben  Brüche  unverändert,  wenn  man  Zähler  und
Nenner  durch  dieselbe  Zahl  birdi
g.  6.  6:2  3
ußl.  B.  2—1
Letzteres  nennt  man  das  geien  der  Brüche.
Brüche,  in  welchen  Zähler  und  Nenner  große  Zahlen  bilden,  vereinfacht
  (reducirt  oder  hebt)  man  dadurch,  daß  man  Zähler  und  Nenner
mit  denselben  Zahlen  so  lange  dividirt,  bis  sie  sich  nicht  mehr  mit

einer  zemeinschaftlichen  Zahl  weiter  theilen  lassen.
z.  B.  den  Bruch  *  verwandelt  man  zunächst  durch  Theilung

von  Zähler  und  Nenner  mit  10  in  den  Bruch  23  durch  weitere

Theilung  mit  2  in  durch  weitere  Theilung  mit  3  in  4,  durch

ea1912  50,

orha  Theilung  mit  3  in  119  durch  nochmalige  Theilung  mit

1687

7  i  *  3;  da  sich  17  und  24  durch  keine  gemeinschaftliche  Zahl  weiter

theilen  lassen,  so  Ist  der  kleinste  andere  Bruch,  durch  den  sich

21420
30240

Hierbei  sei  gleich  erwähnt,  daß  man  alle  Zahlen,  deren  größter
gemeinschaftlicher  Theiler  gleich  eins  ist  oder  die  außer  eins  und  sich
selbst  keinen  anderen  Theiler  haben,  Primzahlen  nennt;  also  17  ist
z.  B.  eine  Primzahl,  außerdem  sind  noch  Primzahlen  z.  B.  1,  2,  3,
5,  7,  11,  13,  19,  23,  29  cc.

Um  sich  das  Vereinfachen  (Reduciren,  Heben)  von  großen  Brüchen
zu  erleichtern,  hat  man  folgende  eigenthümlichen  Gesetze  herausgefunden:

ausdrücken  läßt.
        <pb n="99" />
        —  84  —

1.  Läßt  sich  eine  Zahl  durch  eine  andere  theilen,  so  ist  auch  jedes
Vielfache  dieser  Zahl  durch  dieselbe  Zahl  theilbar.

2.  Lassen  sich  zwei  Zahlen  durch  eine  andere  theilen,  so  lassen
sich  auch  ihre  Summen  und  Differenzen  durch  dieselbe  Ziffer

theilen.

3.  Eine  Zahl  ist  durch  10  theilbar,  wenn  deren  letzte  Zahl
eine  0  ist.

4.  Eine  Zahl  ist  durch  5  theilbar,  wenn  die  letzte  Ziffer  eine  5
oder  0  ist.

5.  Eine  Zahl  ist  durch  2  theilbar,  wenn  deren  Einer  durch  2

theilbar  sind.

6.  Eine  Zahl  ist  durch  4  theilbar,  wenn  deren  Zehner  und  Einer

durch  4  theilbar  sind.

7.  Eine  Zahl  ist  durch  8  theilbar,  wenn  deren  Hunderte,  Zehner

und  Einer  durch  8  theilbar  sind.

8.  Eine  Zahl  ist  durch  3  und  9  theilbar,  wenn  ihre  Quersumme

durch  3  und  9  theilbar  ist.

9.  Eine  Zahl  ist  durch  6  theilbar,  wenn  sie  durch  2  und  3

theilbar  ist.

Um  Brüche  zu  einander  addiren  oder  von  einander  subtrahiren
zu  können,  muß  man  ihre  Nenner  gleich  machen,  d.  h.  für  sie  einen
gemeinschaftlichen  Nenner,  Generalnenner  und  zwar  den  kleinsten  Generalnenner
  finden.  Ist  dieser  gefunden,  so  hat  man  die  Zähler  zu  addiren
oder  zu  subtrahiren  und  ihrer  Summe  oder  ihrer  Differenz  den  Generalnenner
  zu  geben;  der  kleinste  Generalnenner  wird  einfach  dadurch  gefunden,
  daß  man  die  Nenner  der  Brüche  neben  einander  hinschreibt
und  so  lange  als  möglich  in  dieselben  mit  den  kleinsten  Primzahlen
hineindividirt;  das  Produkt  sämmtlicher  Theilzahlen  und  Primzahlen
ist  der  gesuchte  kleinste  Generalnenner.  Die  beiden  folgenden  Beispiele
werden  das  Verfahren  berdeutlichen:

Es  sind  zu  addiren:  §  4  6  +  1  +
5  7  9  4  8
2  3  *  9  2  4
2)  3  7  9  1  2
3)  1  7  3  1  2
        <pb n="100" />
        —  85  —

Da  sich  die  in  der  untersten  Linie  stehenden  Ziffern  nicht  mehr
theilen  lassen,  so  sind  es  Primzahlen  und  haben  wir  sie  nur  mit  den
an  der  Seite  stehenden  gemeinschaftlichen  Theilern,  die  ebenfalls  Primzahlen
  sein  müssen,  zu  multipliciren,  um  den  Generalnenner  zu  erhalten.

2•.  2.3.  7.3.  2=  504.

Um  nun  zu  erfahren,  wie  sich  die  einzelnen  Brüche  -.,  2  2c.  zum

Generalnenner  504  verhalten,  haben  wir  mit  jedem  Nenner  in  den
Generalnenner  hinein  zu  dividiren  und  die  so  erhaltene  Zahl  mit  den
einzelnen  Brüchen  zu  multipliciren;  der  Uebersichtlichkeit  wegen  schreibt
man  sämmtliche  Nenner,  wie  es  das  Beispiel  zeigt,  vor  einen  senkrechten
  Strich  und  über  denselben  den  Generalnenner.

504

–.  —

 

2  504  168  2  336

33  1568  =  1683  504  336

2  504  72.  2  144

—  2—  144

4  504  56  4  224

*  —  56  —  224  224
99  56  56—9  504  2
1|504  1  126  1  126.  126

4  4  126  4  505

7  904  „  637  441  441

8  8  63-8  504  Summa  1271

504  237

 

Beim  Subtrahiren  wird  in  gleicher  Weise  verfahren;  z.  B.  es

ist  von  abzuziehen  5

127
8  12
4)  2.3
Generalnenner  =  4  2  3—  24.
24
7%
.  21
5
1210
Rest  —  11
        <pb n="101" />
        —  86  —

Für  dieses  Beispiel  ist  die  abgekürzte  Rechnungsschreibweise  gewählt,
  um  auch  diese  zu  zeigen;  die  Rechnung  vollständig  ausgeführt,
würde  sich  folgendermaßen  darstellen:

24
724  7.3  21
3

524  5-  2  10
—  2  12  2  —2·10
11

Auf  einem  anderen  Wege  kann  man  zwei  Brüche  von  einander
subtrahiren,  indem  man  den  Zähler  des  Minuendus  mit  dem  Nenner
des  Subtrahendus  und  ebenso  den  Nenner  des  Minuendus  mit  dem
Zähler  des  Subtrahendus  murltiplicirt,  das  letztere  Produkt  vom
ersteren  abzieht  und  den  Rest  als  Zähler,  das  Produkt  der  Nenner
beider  von  einander  abzuziehenden  Brüche  aber  als  Nenner  des  neuen
Restbruches  hinschreibt.

7  5  7.  12—8  5  84—40  44  11
z  B.  66  —6  24
also  genau  dasselbe  Resultat  wie  vorher.

63.
Rechnen  mit  —ier  Decimalbrüchen.

Alle  Brüche,  deren  Zähler  eine  ganze  Zahl,  deren  Nenner  10  oder
eine  Potenz?)  von  10  ist,  nennt  man  einen  zehntheiligen  oder  Decimal-=bruch.
  Der  Bequemlichkeit  wegen  läßt  man  beim  Schreiben  den  Nenner
allemal  fort  und  deutet  denselben  dadurch  an,  daß  man  im  Zähler  von
rechts  nach  links  soviel  Stellen  durch  ein  Komma  (Decimalstrich)  abschneidet,
  als  der  Nenner  Nullen  haben  würde.  Diejenigen  Ziffern,
welche  links  vom  Komma  stehen,  sind  die  Ganzen,  welche  rechts  vom
Komma  stehen  sind  die  Decimalstellen,  d.  h.  sie  drücken  einen  Bruch
aus,  dessen  Zähler  die  betreffenden  Ziffern,  dessen  Nenner  eine  1  und
außerdem  so  viele  Nullen  als  der  Zähler  Ziffern  hat,  bilden.

Sollten  im  Zähler  nicht  genug  Ziffern  oder  keine  Ganzen  vorhanden
  sein,  so  ergänzt  man  sie  durch  Nullen.  Die  erste  Stelle  rechts

 

*)  Wenn  man  eine  Zahl  (Grundzahl)  2,  3,  4  2c.  mal  mit  sich  selbst  multiplicirt,
  so  nennt  man  dies  die  Zahl  potenziren,  z.  B.  10  viermal  mit  sich  selbst
multiplicirt,  ist  die  4.  Potenz  von  10  =  10000.
        <pb n="102" />
        —  87  —

vom  Komma  steht  immer  in  der  Stelle  der  Zehntel,  die  zweite  in
der  Stelle  der  Hunderte  u.  s.  w.
z.  B.  213  schreibt  man  als  Decimalbruch  213,24:
21326  —  2132,4  u.  s.  w.  z3  =  0,023;
1#  2,34;  #  =  234.

Addiren  von  Decimalbrüchen.  Decimalbrüche  werden  addirt,
indem  man  die  Brüche  so  unter  einander  schreibt,  daß  sämmtliche  Kommata
  genau  unter  einander  stehen,  worauf  man  die  Brüche  wie  ganze
Zahlen  addirt  und  nur  das  Kommoa  stehen  läßt.

z.  B.  3564,121
1,2
5430,003
62,102
2000,2
11057,626  =  11057·

Subtrahiren  von  Decimalbrüchen.  Man  verfährt  ähnlich
wie  beim  Addiren,  d.  h.  man  schreibt  die  abzuziehenden  Zahlen  genau
mit  den  Kommas  unter  einander  und  füllt,  wenn  die  Stellen  rechts
vom  Komma  in  beiden  Brüchen  nicht  gleich  sein  sollten,  dieselben  durch
Nullen  aus,  die  das  Nichtvorhandensein  von  Stellen  andeuten.

z.  B.  17,04—2,005783  =  17,040000
—  22,005783
5,034217
oder  z.  B.  301,00572—  101,01  =  301,00572
—  101,01000
199,99573

Multipliciren  von  Decimalbrüchen.  Zwei  Deecimalbrüche
werden  multiplicirt,  indem  man  sie  wie  ganze  Zahlen  multiplicirt  und
dem  erhaltenen  Produkt  soviel  Deeimalstellen  (rechts  vom  Kommal)
giebt,  als  beide  Faktoren  zusammen  haben.  Reichen  die  Ziffern  nicht
aus,  so  werden  sie  durch  Nullen  ergänzt.

 

B  2,10  3,1  2,3.  0,04

*  210  00092
630

6510

Der  erste  Decimalbruch  (2,10)  hat  zwei  Decimalen,  der  zweite
        <pb n="103" />
        (3,1)  eine  Decimale,  folglich  muß  das  Produkt  2  +  1  =  3  Decimalen
  haben.

Ein  Decimalbruch  wird  mit  10,  100  u.  s.  w.  multiplicirt,  indem
man  einfach  das  Komma  um  soviel  Stellen  von  links  nach  rechts  rückt,

als  der  Multiplicator  Nullen  hat.
z.  B.  40,372  100  =  4037,2,  da  100  zwei  Nullen  hat,  so

rückt  das  Komma  zwei  Stellen  von  links  nach  rechts,  also  hinter  7;
oder  2,1357801  100000  =  213578,01.
Dividiren  von  Decimalbrüchen.  Decimalbrüche  werden  dividirt,
  indem  man  Divisor  und  Dividend  gleichstellig  macht  und  dann
verfährt  wie  mit  ganzen  Zahlen.

 

 

z.  B.  0,5:  0,352  5:  0,852
0,50:  0,35  5,  00:  0,35.
50:  35  —  6)7.  500:  35  =  6007.

Ein  Decimalbruch  wird  durch  10,  100,  1000  u.  s.  w.  dividirt,
indem  man  das  Komma  um  soviel  Stellen  von  rechts  nach  links  rückt,
als  obige  Zahlen  Nullen  haben.  Sollten  die  vorhandenen  Nullen  nicht
ausreichen,  so  setzt  man  soviel  Nullen  vor,  als  erforderlich  sind.

z.  B.  1000:  0,667  —  0,000567.

Umwandlung  von  Brüchen  in  Decimalbrüche.  Wie  oben
bereits  angedeutet  wurde,  ist  jeder  Bruch  als  eine  Division  des  Nenners
in  den  Zähler  anzusehen;  führt  man  diese  Division  aus,  so  kann  man
jeden  Bruch  in  einen  Decimalbruch  verwandeln;  man  hängt  bei  echten
Brüchen  dem  Zähler  soviel  Nullen  an,  daß  die  Division  möglich  ist
und  schreibt  soviel  Nullen,  als  man  angehängt  hat,  als  erste  Stellen
des  Quotienten  hin.  Zwischen  die  ersten  Nullen  kommt  das  Komma.

z.  B.  12  in  einen  Decimalbruch  zu  verwandeln?

125:  500  =  004;
geht  die  Division  nicht  auf,  so  kann  man  sich  durch  Anhängen  von
Nullen  an  den  Zähler  und  fortgesetzte  Division  dem  wahren  Werthe
bis  zu  jeder  gewünschten  Genauigkeit  nähern.

Abkürzen  von  Decimalstellen.  Die  letzte  Stelle,  bei  welcher
man  abkürzen  muß  oder  will,  wird  um  1  erhöht,  sobald  die  folgende
Stelle  5  oder  größer  als  5  istz  ist  die  folgende  Stelle  kleiner  als
5,  läßt  man  nur  die  letzte  Stelle  unverändert.
        <pb n="104" />
        z.  B.  3,4157  würde  bei  5  abgekürzt  lauten  3,416  (7  ist  größer
als  5),  dagegen  3,4154  unverändert  3,415  (4  ist  kleiner  als  5).
3,4155  abgekürzt  3,416,  weil  5  selbst  ebenfalls  erhöht.

g  64.
Einfacher  Regeldetri-DHreifatz.

Alle  Aufgaben  der  Regeldetri  bestehen  aus  drei  gegebenen
Gliedern,  zu  welchen  das  vierte  gesucht  werden  soll.  Bestandtheile
einer  solchen  Aufgabe  sind:

1)  das  Frageglied  (gewöhnlich  mit  einem  ?  oder  x  bezeichnet);
2)  das  Haupt=  oder  Parallelglied,  welches  mit  dem  Frageglied
gleiche  Benennung  hat;  3)  zwei  bedingende  Glieder.

Die  gegebenen  Größen  stehen  nun  in  den  Regeldetri-Aufgaben  in
einem  bestimmten  Verhältnisse;  nehmen  dieselben  gleichmäßig  zu
oder  ab,  so  stehen  sie  im  geraden  (direkten)  Verhältnisse  und  die
Verhältnisse  selbst  sind  im  ersten  Falle  steigend,  im  letzteren  fallend;
steigt  aber  das  eine  Verhältniß,  während  das  andere  fällt,  so  sind  dieselben
  ungerade  zusammengesetzte  (indirekte)  Verhältnisse,  z.  B.
je  mehr  Zeit  zu  einer  Arbeit,  desto  weniger  Arbeiter  sind  erforderlich.
  Wir  lösen  alle  diese  Aufgaben  durch  Schluß.  Bezüglich  der
Schlüsse  können  unterschieden  werden:

a.  Der  Schluß  von  der  Einheit  auf  die  Mehrheit;

b.  umgekehrt  von  der  Mehrheit  auf  die  Einheit.

Alle  diese  Aufgaben  lassen  sich  als  bloße  Multiplications=  und
Divisions-Aufgaben  betrachten.

c.  Der  Schluß  von  einer  Mehrheit  auf  ein  Vielfaches  derselben;



d.  der  Schluß  von  einer  Mehrheit  auf  einen  verwandten
(aliquoten)  Theil  derselben.

Auch  diese  beiden  Arten  sind  durch  einfache  Multiplication  und

Division  zu  lösen.

e.  Der  Schluß  von  einer  Mehrheit  auf  eine  andere  Mehrheit
vermittelst  des  gemeinschaftlichen  Maaßes.  Hierbei  läßt
sich  heben  und  kürzen;

f.  der  Schluß  von  einer  Mehrheit  auf  eine  andere  Mehrheit
vermittelst  der  Einheit.

Dieses  Verfahren  findet  die  häufigste  Anwendung.
        <pb n="105" />
        —  90  —

Beispiele
zu  a.  Wenn  1  kg  Kiefernsamen  23  M.  kostet  —  wie  theuer  sind
An  B¾  19  209
1  2
23.  44  —  7  73  131##  M.
Zu  b.  19  m  Zeug  kosten  6#%  M.  80  Pf.;  was  kostet  1  m?
60  M.  80  Pf.:  19  =  3  M.  20  Pf.
57
3980.
Zu  c.  Eine  Festung  hat  Proviant  für  1600  Mann  auf  51  Monat;
wie  lange  würden  mit  demselben  Vorrath  4800  Mann  reichen?
1600  Mann  reichen  51  Monat
4800  „
—  11  1600  —  —  1  Monat.
Zu  d.  6  Zimmergesellen  fertigen  einen  Dachstuhl  in  8  Wochen
3  Tagen  an;  wieviel  Gesellen  muß  der  Meister  anstellen,  wenn  die
Arbeit  in  2  Wochen  5  Tagen  fertig  soll?
2  W.  5  Tag.  =  17  Arbeitst.  sind  der  3.  Theil  von  8  W.
3  Tag.  (51  Tag.).  Soll  also  der  Dachstuhl  in  dem  3.  Theil  der
Zeit  fertig  werden,  so  braucht  man  die  dreifache  Arbeitskraft.
Ansatz:  Um  in  51  Tag.  fert.  z.  werd.,  br.  m.  6  Ges.
IT  77  17  ’7?.  1  77
*!—  0151.  —  18  Ges.
Zu  e.  12  Pfd.  kosten  14  M.  40  Pf.,  wie  theuer  sind  9  Pfd.5
Wir  schließen  zunächst  auf  das  gemeinschaftliche  Maaß  der  Zahlen
12  und  9;  das  ist  3.  Wir  fragen  nach  dem  Preis  von  3  Pffd.;
3  Pfd.  ist  der  4.  Theil  von  12  Pfd.;  folglich  kosten  sie  den  4.  Theil
von  14  M.  40  Pf.
Ansatz:  12  Pfd.  kosten  ,14  „40  M.
9  1  »  »
1440  9  14,40  3  43,  5
?2  12  —  —  —  —  10  M.  80  Pf.
Zu  f.  7  Buch  Zeichenpapier  kosten  5  M.;  was  kosten  9  Buch?
Wir  schließen  zunächst  von  der  Mehrheit  auf  die  Einheit  und
dann  auf  die  andere  Mehrheit.  Wenn  7  BMch  5  M.  kosten,  so  kostet

77  "  77
        <pb n="106" />
        —  91  —

1Buch  den  7.  Theil  von  5  M.  —  M,  mithin  9  Buch  gmal  so  viel
Ansatz:  7  Bug  testen  5  M.

 

Weitere  Uebungsaufgaben.

1.  Wenn  man  täglich  60  Pf.  ausgiebt,  so  reicht  man  7  Wochen  4  Tage;  wie
lange  reicht  man,  wenn  man  täglich  nur  40  Pf.  ausgiebt?  (11  Wochen  2½  Tag.)

2.  27  Arbeiter  brauchen  zu  einer  Arbeit  7½  Tag,  wie  lange  brauchen  zu
derselben  Arbeit  12  Arbeiter?  (16  7/8  Tagl)

3.  Ein  Saal  soll  mit  Decken  belegt  werden.  Liegt  der  Stoff  0,6  m  breit,  so
sind  50,75  m  nöthig;  wieviel  m  gebraucht  man,  wenn  der  Stoff:  a.  0,9;  b.  0,65;
.  1,05;  d.  1,18  m  breit  liegt?  (a.  33,833,  b.  46,846,  c.  29,  d.  25,805  m.)

4.  51½3  m  134  m  breites  Zeug  wird  gegen  12•3  m  breites  umgetauscht;
wieviel  erhält  man?  (53,9  m.)

5.  Aus  einer  Kiefer  können  25  Bretter  von  4½  cm  Stärke  geschnitten
werden;  wieviel  erhält  man,  wenn  dieselben  334  em  dick  werden  sollen?  (30  Stück.)

6.  Ein  Fuhrmann  ladet  auf  ein  Pferd  10  Scheffel  Weizen;  wieviel  auf  2
Ochsen,  wenn  3  Pferde  soviel  ziehen  als  4  Ochsen?  (15  Scheffel.)

§  65.
Jusammengesetzte  Aegeldetri.

Zusammengesetzte  Regeldetri-Aufgaben  entstehen,  wenn  sie  aus  mehr
als  3  —  also  z.  B.  aus  5,  7,  9  u.  s.  w.  gegebenen  Gliedern  bestehen,
zu  welcher  das  6.,  8.,  10  u.  s.  w.  Glied  gesucht  werden  soll.

Da  in  diesen  Aufgaben  immer  eine  Zahl  vorkommt,  die  mit  der
gesuchten  gleichartig  ist,  außerdem  aber  je  zwei  gleichartige,  so  enthalten
die  Aufgaben  immer  eine  ungerade  Zahl  von  Gliedern.

Wir  lösen  diese  Aufgaben  ebenfalls  durch  Schluß  und  bedienen
uns  dabei  des  Bruchsatzes,  weil  er  am  natürlichsten  und  verständlichsten
  ist.

Beispiele:

1)  9  Mädchen  stricken  in  18  Tag.  54  Paar  Strümpfe;  wieviel
Paare  stricken  12  Mädchen  in  4  Tagen?

9  M.  str.  in  18  Tag.  54  Paar
1  „  „  „  18  „  54:  9—  6  Paar
1  „  „  „  1I  „  6:18—  1

7
        <pb n="107" />
        —  92  —

12  M.  str.  in  1  Tag.  12  1.—  4  Paar.
12  „  „  „  4  „  4  4—16
oder  mit  Hilfe  des  gemeinschaftlichen  Maaßes.
9  M.  str.  in  18  Tag.  54  Paar
3  „  „  den  3.  Theil  =  18  Paar
12  „  „  das  4fache  —  72  „
72  P.  stricken  12  M.  in  18  Tag.,  da  str.  sie  in  2  Tag.  den
9.  Th.  von  72  P.  =  8  P.  und  in  4  Tag.  das  Doppelte  =  16  Paar.
Ansatz:  9  M.  str.  in  18  Tag.  54  Paar
12  „  „  „  4  „  „

54  12  4  12  4
9  134  Por

2)  4  Pflüge  bearbeiten  in  31  Tag.  83  ha  Kulturfläche;  in
wieviel  Tag.  können  mit  5  Pfl.  124  ha  bearbeitet  werden.
4  Pfl.  br.  37  Tag.
1  „  „  4  371  T.—  14  Tage.
5  „  „  den  5.  Theil  =  24  Tage.
24  Tage  brauchen  sie,  um  83  ha  “us  um  1  ha  zu  bearbeiten,
2

11

 

 

brauchen  sie  den  35.  Theil  von  Tag  25  “
1  2
Um  —  ha  zu  bearb.  br.  sie  2.  25J.  4  Tag,
75  25  4
/  2  ½  7  .  „½7  25  —  4  Tage.
Ansatz:  4  Pflüge  brauchen  um  83  ha  zu  bearbeiten  341  Tag
5  »  »  »  124  Pr  »  »  O  »
·"—""—"""7.4.4.25

Weitere  Uebungsaufgaben.

1.  Wieviel  verdienen  8  Arbeiter  in  10  Wochen  bei  täglich  zweistündiger  Arbeit,
wenn  20  Arbeiter  in  12  Wochen  bei  täglich  fünfstündiger  Thätigkeit  1000  M.
verdienen?  (133½8  M.)

2.  An  einem  Wege  haben  drei  Abtheilungen  gearbeitet,  und  zwar  16  Mann
10  Tage,  20  Mann  12  Tage  und  außerdem  noch  25  Mann.  Sie  erhalten  zusammen
  1350  M.,  wovon  die  3.  Abtheilung  550  M.  bekommt;  wie  lange  hat  sie
gearbeitet?  (11  Tagel)
        <pb n="108" />
        —  93  —

8  66.
Zinsrechnung.

Verborgt  man  einem  Anderen  Geld,  so  nennt  man  diese  Summe
Kapital,  der  Verleiher  heißt  Gläubiger,  der  Beliehene  Schuldner.
Der  Schuldner  soll  stets  einen  Schuldschein  in  der  gesetzlich  vorge—
schriebenen  Form  (Namen  des  Verleihers  und  Beliehenen,  Kapital,
Zinsfuß,  Zeit,  Ort  und  Datum)  ausstellen.

Bei  großen  Summen  und  Unsicherheit  des  Schuldners  fordert
der  Gläubiger  eine  obrigkeitliche  Sicherstellung  (Hypothek),  durch
welche  im  Falle  der  Rückzahlungsunfähigkeit  als  Unterpfand  Häuser
und  Grundstücke  zugesichert  werden;  man  unterscheidet  nach  der  Zeit
der  Beleihungen  erste,  zweite  u.  s.  w.  Hypothek;  bei  gerichtlichen  Verkäufen
  (Subhastationen)  haben  die  ersten  Hypotheken  das  Vorrecht  der
Rückzahlung  vor  den  letzten.  Für  die  Hingabe  des  Kapitals  hat  Schuldner
dem  Gläubiger  eine  Vergütung  zu  zahlen,  welche  man  Zinsen  oder
Interessen  nennt.  Die  Bestimmung,  wieviel  Mark  Zinsen  von  je
10  M.  Kapital  in  einem  Jahre  zu  zahlen,  nennt  man  Zinsfuß  oder
Procente  (lat.  pro  centum  —  fürs  Hundert),  gewöhnlich  p.  c.  oder
%  bezeichnet.

Ein  Kapital  verzinst  sich  zu  43  %  heißt,  je  100  M.  bringen
in  1  Jahr  43  M.  Zinsen.  Die  Zinsrechnung  hat  es  mit  4  Größen
zu  thun  und  zwar:  Kapital,  Zinsen,  Zeit  und  Zinsfuß.  Drei  Größen
müssen  stets  gegeben  sein,  die  vierte  wird  gesucht;  ist  die  Zeit  nicht
bestimmt,  so  wird  immer  ein  Jahr  genommen  und  zwar  zu  360  —
der  Monat  zu  30  Tagen.

Einfache  Zinsrechnung.

Das  Frageglied  ist  von  zwei  bedingenden  Gliedern  abhängig;  wir
lösen  diese  Aufgaben  nach  Art  der  einfachen  Regeldetri.

a.  Die  Zinsen  werden  gesucht.
(Gegeben  sind  Kapital,  Zinsfuß  und  Zeit.)
1.  Wieviel  betragen  die  Zinsen  von  532  M.  zu  4%
Wenn  100  M.  4  M.  geben,  so  geben  500  M.  5  4  =  20  M.,
25  —  1  Hundert  geben  1  M.  und  7  M.  geben  7  4  Ppf.  =  28  Pf.,
zusammen  21  M.  28  Pf.  (20  +—  1  M.  +  28  Pf.).
        <pb n="109" />
        —  94  —

Merke:  Soviel  M.  das  Hundert  bringt,  soviel  Pf.  die
Einheit.
Ansatz:  100  M.  Kap.  briugt  M.  Zinsen
532  77  ’7  ?77'  I  1

4532
—550  2128  M.

2.  Ein  Haus  —  für  7600  M.  gekauft  —  verzinst  sich  zu  51  %;
wieviel  Ertrag  bringt  es  jährlich?
Wenn  100  M.  54  M.  einbringen,  so  bringen  1000  M.  55  M.
7000  M.  br.  7  55  —  385
600  „  „  6  54  —  33

 

Sa.  418  M.
Ansatz:  100  M.  Kap.  br.  5!  M.  Z.
7600  1  L  7’  7t  7#
11  7600

b.  Das  Kapital  wird  gesucht.
(Gegeben:  Zinsen,  Zeit  und  Zinsfuß.)
1.  Wieviel  Geld  müßte  man  zu  4½  %  ausleihen,  wenn  man
jährlich  311  M.  Zinsen  beziehen  will?
Unm  47.  M.  Zinsen  zu  bekommen,  muß  man  100  M.  verleihen,
um  311  M.  Zinsen  zu  erhalten,  muß  man  soviel  Mal  100  M.  verleihen,

  als  41  in  311—  2  in  "  —  7  mal  enthalten  ist,  also
700  M.
Ansatz:  Um  41  M.  Z.  zu  erh.  muß  m.  100  M.  verl.
»  314  9  »  »  »  »  »  »  »
100  2  63

 

9  —
9  2  —  100  7  —  700  M.

Weitere  Uebungsaufgaben.

4  M.  25  Pf.  zinsen  zuk  5  %  (85  M.).  12  M.  80  Pf.  Zinsen  zu  4%%  (320  M.)
23  —  „  4½7  (512  „).  37  „  45½  „  „  „  5½„7  (681  „)

c.  Die  Zeit  wird  gesucht.

(Gegeben:  Kapital,  Zinsen  und  Zinsfuß.)
Wann  tragen  1000  M.  zu  5%  50  M.  Zinsen?
        <pb n="110" />
        —  95  —

1000  M.  brauchen  in  1  Jahr  zu  5%  50  M.  Zinsen.  Um  50  M.
Zinsen  zu  erheben,  muß  das  Kapital  1  Jahr  verliehen  werden,  um
aber  125  M.  Zinsen  zu  erhalten,  muß  das  Kapital  so  viel  Jahre
verliehen  werden,  als  50  in  125  enthalten;  =  23.  Jahre.

Ansatz:  Um  50  M.  zu  erhalten,  muß  das  sapital  Jahr  stehen,
„126.  „  „  „  „
1•.82

2—  ———  I
.  50  25  Jahre.

91  L

 

Weitere  Uebungsaufgaben.
Berechne  die  Zeit,  in  welcher  die  Zinsen  die  Höhe  des  Kapitals  erreichen,  wenn
letzteres  a.  zu  5,  b.  zu  4,  c.  zu  6,  d.  zu  4½,  e.  zu  3,2,  f.  zu  3,3,  g.  zu  4,9  %
verliehen  ist?  (a.  20,  b.  25,  c.  163/,  d.  222/,  e.  31¼,  f.  3010/83,  g.  2020/19  Jahre.)

d.  Der  Zinsfuß  wird  gesucht.
(Gegeben:  Kapital,  Zinsen  und  Zeit.)

Zu  wieviel  %  muß  man  800  M.  ausleihen,  um  jährlich  36  M.
Zinsen  zu  bekommen?

Wir  fragen  nach  den  Zinsen,  welche  100  M.  bringen!  Wenn
800  M.  Kapital  36  M.  Zinsen  bringen,  so  bringen  100  M.  den
8.  Theil  von  36  M.  =  4½  M.;  das  Kapital  ist  also  zu  4½  %
verliehen.

Ansatz:  800  M.  Kapital  geben  3  5  M.  Zinsen.

 

100  „  »  »  »  »
36.100
9---——«---866
  41  M

Weitere  Uebungsaufgaben.

Bei  wieviel  00  sind  die  Zinsen  a.  ¼,  b.  1/5,  C.  ½,  d.  I/l0,  e.  ½0,  f.  1/25,  g.  0.
h.  1½/50  des  Kapitals?  (a.  bei  25,  b.  20,  c.  12½,  d.  10,  e.  5,  f.  4,  g.  3½,  h.  20/.)

b.  Größenlebre.
8  67.
Naumlehre  und  Geometrie.

Mit  der  Raumlehre  gelangen  wir  zur  sogenannten  angewandten
Mathematik,  die  für  den  Forstmann  eine  hohe  praktische  Bedeutung
hat,  indem  sie  ihn  Flächen  und  Körper  vermessen  lehrt.  Man  hat  in
Deutschland  folgende  gesetzlich  vorgeschriebene  Maaße:
        <pb n="111" />
        —  96  —

Längenmaaße.

Die  Einheit  ist  das  Meter.
1  Meter  (m)  —  10  [  Decimeter  (dm),
1  Decimeter  10  Centimeter  (em),
1  Centimeter  10  Millimeter  (mm),
1  Meter  100  Centimeter,
1  Kilometer  (km)  1000  Meter  (7,5  Kilometer  —
1  deutsche  Meile).

11101

Flächenmaaße.

Die  Einheit  bildet  das  Quadratmeter,  d.  h.  ein  Quadrat,  was
1  Meter  lang  und  1  Meter  breit  ist.

1  Ar  (a)  —  100  Quadratmeter  (qm);  ein  Quadrat,  was
10  Meter  lang  und  breit.
1  Hektar  (ha)  =  10000  „  —  100  Arz  ein  Quadrat,  was

100  Meter  lang  und  breit.

Körper  und  Hohlmaaße.

Die  Einheit  ist  das  Kubikmeter  oder  ein  Würfel,  der  1  Meter  lang,
1  Meter  breit  und  1  Meter  hoch  ist.

1  Kubikmeter  (chm)  —  10  10  10  Kubikdecimeter  (ccm)  und
gleich  100  100  100  =  1  Million  Kubikcentimeter  (cem).

Die  Einheit  der  Hohlmaaße  in  chlindrischer  Form  ist  ein  Kubikdecimeter,
  Liter  genannt,  gleich  1  Tausendstel  eines  Kubimeters.

100  Liter  (l)  =  1  Hektoliter  (hl).  Der  alte  preußische  Scheffel
—  54,96  Liter.  Ein  Neuscheffel  =  50  Liter.

Gewichte.

Die  Einheit  des  metrischen  Gewichtes  ist  das  Kilogramm  =  2  Zoll-=pfund
  oder  das  Gewicht  des  in  einem  Würfel  von  u#m  Seitenlänge
enthaltenen  destillirten  Wassers  bei  —  4°  C.

50  Kilogr.  (kg)  oder  100  Pfund  =  1  Centner.
1000  „  —  1  Tonne  (t).

Der  tausendste  Theil  eines  Kilo  =  1  Gramm  (9).
u.  Gramm  —  1  Decigramm  (Adg).
fer#oo  „  —  Centigramm  (cg).

«  -1Milligramm(mg).
        <pb n="112" />
        —  97  —

Holzmaaße.

Die  Einheit  für  die  Holzmaaße  bildet  der  Würfel  des  Meters
und  heißt  derselbe  in  fester  Holzmasse  Festmeter  (fm),  dagegen  mit
losen  Holzstücken  ausgefüllt,  wie  z.  B.  in  den  Schichtmaaßen,  Raummeter
  (rm).

Um  Raummeter  in  Festmeter  zu  verwandeln,  wie  dies  zur
Buchung  und  gleichmäßigen  Schätzung  in  der  Praxis  nöthig  wird,
muß  man  die  Anzahl  der  Raummeter  je  nach  den  Sortimenten  reduciren,
  z.  B.  Derbholz-Raummeter  mit  un  multipliciren;  will  man
dagegen  Festmeter  in  Derbholz-Raummeter  verwandeln,  muß  man  ihre
Anzahl  mit  10  multipliciren.

z.  B.  87  Raummeter  Derbholz  sind  =  87  #2  —  *  60,  9  Festmeter.

87  Festmeter  =  87.  —  *  —  124  —  124,29  Raummeter

Derbholz.  Reiser  I.  Cl.  und  Stockholz  reducirt  man  mit  0,4,  Reiser  II.  Cl.
mit  0,2.
§  68.
Vermessung  von  Flächen  oder  Planimetrie.

Bevor  wir  zur  wirklichen  Vermessung  übergehen  können,  müssen
wir  uns  mit  einigen  Größenverhältnissen  von  Flächen  und  den  sie  begrenzenden
  Linien  und  Winkeln  bekannt  machen.

Unter  einem  Winkel  versteht  man  die  Neigung  von  zwei  sich
schneidenden  Linien;  die  den  Winkel  bildenden  Linien  heißen  seine
Schenkel;  der  Schneidepunkt  Scheitel.  Zwei  auf  einer  geraden  Linie
durch  eine  dritte  schneidende  Linie  gebildete  Winkel  heißen  Nebenwinkel;
sind  dieselben  gleich,  so  heißen  sie  rechte  Winkel,  die  schneidende  Linie
steht  in  diesem  Falle  senkrecht  auf  der  durchschnittenen.

Zwei  rechte  Winkel  mit  gemeinschaftlichem
  Schenkel  (siehe  Figur  41)  bilden
einen  gestreckten  oder  flachen  Winkel,  dessen
beide  Schenkel  eine  Gerade  bilden.  Die
Größe  der  Winkel  richtet  sich  nach  der  –
Größe  der  Neigung  ihrer  Schenkel  und  “  9
wird  nach  „Graden“  gemessen;  der  rechte  1
Winkel  hat  90  Grad  (900);  der  Grad

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  7

 

Figur  41.
        <pb n="113" />
        —  98  —

wird  in  60  Minuten,  die  Minute  in  60  Sekunden  getheilt.  —  Einen

Winkel  von  33  Grad  27  Minuten  6  Sekunden  schreibt  man  in  der

Meßkunst  330  27“  6“  und  werden  nach  dieser  Eintheilung  sämmtliche
zu  messende  Winkel  bezeichnet.

Alle  nicht  rechten  Winkel  nennt  man  schiefe  Winkel,  welche  wieder,

wenn  sie  größer  sind  als  ein  rechter,

3stumpfe  Winkel  (siehe  Figur  42

Winkel  a  c  b),  wenn  sie  kleiner
als  ein  rechter  sind  (Figur  42
Winkel  b  c  d),  spitze  Winkel  ge-0

  ",  a  nannt  werden.  Alle  Winkel  werden
vigut  stets  so  bezeichnet,  daß  der  Scheitelpunkt

  (in  der  Figur  42  der  Punktc)  in  der  Mitte  genannt  wird.  Die
Summe  zweier  Nebenwinkel  ist  immer  gleich  zwei  Rechten  oder  gleich
1800;  ist  die  Größe  eines  Nebenwinkels  bekannt,  so  findet  man  die
Größe  des  anderen  Winkels  durch  Subtraction  des  bekannten  Winkels

von  1800;
z.  B.  Winkel  be  4  430  24%7“  so  ist

Winkel  beà  1360  35°  53“.
Der  Winkel  ac  d  (Figur  42)  ist  ein  Beispiel  des  flachen  Winkels

 

3  —  1800.  Denkt  man  sich  die  Linie

b  c  (Figur  43)  über  den  Punkt  c

hinaus  bis  zu  e  verlängert,  so  ent-5

  stehen  jenseits  von  a  d  zwei  neue

5%  Winkel  a  ce  und  dcee,  welche

zusammen  ebenfalls  1800  oder  zwei
Rechte  betragen;  folglich  sind  die  vier
Winkel  um  c  herum  gleich  3600.
Hätte  man  nun  durch  Drehung  eines
Winkelmeßinstruments  in  c  den  in
Figur  43  mit  einem  Haken  versehenen  überstumpfen  Winkel  de  e
=  2200  13“  11“  gefunden,  so  würde  sich  die  Größe  des  übrigbleibenden
  Winkels  dee  durch  Subtraction  des  überstumpfen  Winkels
dee  von  3600  berechnen  lassen;
also  3600  —  2200  13“  11½%=  1390  46“  49“.

Das  Verhältniß  der  Winkel  be  a  und  bed  in  Figur  42  drückt

man  dadurch  aus,  daß  man  sagt:  sie  ergänzen  sich  zu  zwei  Rechten,

Figur  43.
        <pb n="114" />
        das  Verhältniß  der  vier  Winkel  um  den  Punkt  c  herum  (Figur  43):
sie  ergänzen  sich  zu  vier  Rechten.

Die  beiden  Winkel  bed  und  ace  in  Figur  43  heißen  Scheitelwinkel,
  ebenso  b  c  a  und  dee.

Je  zwei  Scheitelwinkel  sind  sich  immer  gleich,  be  4  ace
oder  bea  -dee.

§  69.
Die  Dreiecke.

Durchschneiden  sich  drei  gerade  Linien  (Geradel)  in  drei  Punkten,
so  entsteht  das  Dreieck  (Fig.  44).  Nach  der  Größe  der  Seiten  unterscheidet
  man  gleichschenklige  Dreiecke,  wenn  zwei  Seiten  einander  gleich
sind,  oder  gleichseitige  Dreiecke,  wenn  alle  drei  Seiten  gleich  sind;  ihnen
gegenüber  stehen  die  ungleichseitigen  Dreiecke.

Nach  der  Größe  der  Winkel  unterscheidet  man  rechtwinklige  Dreiecke,
  in  welchen  ein  Winkel  ein  rechter,  stumpfwinklige  Dreiecke,  in
welchen  ein  Winkel  ein  stumpfer,  spitzwinklige  Dreiecke,  in  welchen
alle  Winkel  spitz  sind.

In  dem  rechtwinkligen  Dreiecke  heißt  die  dem  rechten  Winkel
gegenüber  liegende  Seite  Hypotenuse,  die  denselben  einschließenden
Seiten  heißen  Katheten.

Für  die  Messungen  sind  folgende  wichtige  Sätze  über  die  Dreiecke
  zu  beachten:

In  dem  Dreiecke  sind  sämmtliche  Winkel  zusammen  gleich  zwei
Rechten;  sind  deshalb  zwei  Winkel  bekannt,  so  ergiebt  sich  der  dritte
durch  Subtraction  ihrer  Summe  von  1800.

Im  gleichschenkligen  Dreiecke  sind  die  Winkel  an  der  Grundlinie
(die  dritte  ungleiche  Seite)  einander  gleich.  Im  gleichschenkligen  rechtwinkligen
  Dreieck  ist  jeder  spitze  Winkel  =  450.  Im  gleichseitigen
Dreiecke  sind  alle  Winkel  gleich;  jeder  ist  gleich  3  Rechte  =  600.

Im  rechtwinkligen  Dreieck  ist  die  Hypotenuse  größer  als  jede
Kathete,  da  in  jedem  Dreiecke  immer  dem  größeren  Winkel  eine
größere  Seite  gegenüber  liegt.  Ein  über  der  Hypotenuse  errichtetes
Quadrat  ist  gleich  der  Summe  der  beiden  über  den  Katheten  errichteten
Quadrate.  (Pythagoräischer  Lehrsatz!)

Unter  Höhe  eines  Dreiecks  ist  das  von  der  Spitze  auf  die  Grundlinie
  gefällte  Loth  zu  verstehen;  dasselbe  fällt,  wie  die  nebenstehenden

77
        <pb n="115" />
        Figuren  zeigen,  da  man  jede
Seite  als  Grundlinie  annehmen
kann,  beim  spitzwinkligen  Dreieck
(Figur  44)  in  jedem  Falle  in
das  Dreieck,  beim  rechtwinkligen
Dreiecke  (Figur  45)  fällt  nur
Figur  44.  Figur  45.  das  auf  die  Hypotenuse  (c  b)
gefällte  in  das  Dreieck;  beim  stumpfwinkligen  Dreieck  (Figur  46)  bei
den  den  stumpfen  Winkel  ein- 



schließenden  Seiten  außerhalb  des

3  Dreiecks,  nur  das  Loth  vom

—  stumpfen  Winkel  aus  fällt  inner-—-—--“---.““2
  —  —  halb.

A  Der  Inhalt  eines  jeden

Dreiecks  ist  gleich  dem  Pro—
dukt  aus  Grundlinie  und
Figur  46.  Höhe  dividirt  durch  2,  oder
gleich  der  halben  Grundlinie
mal  der  Höhe  oder  gleich  der  halben  Höhe  mal  der  Grundlinie,
  z.  B.  in  Figur  45.
ag  be  2,13.25,01  53,27

.  —  26,  60  —  rot.  27  qm.

8  70.
Die  Bielecke.

Mehr  als  drei  Grade  schneiden  sich  in  mehr  als  drei  Punkten;
je  nach  der  Anzahl  der  sich  schneidenden  Linien  erhält  man  Vierecke,
Fünfecke,  Achtecke  2c.,  wobei  zu  bemerken  ist,  daß  die  Zahl  der  Durchschnittspunkte
  oder  Ecken  genau  der  Zahl  der  Linien  entspricht.

Am  wichtigsten  sind  die  Vierecke,  welche  nach  der  Beschaffenheit
der  Seiten  und  Winkel  in  folgende  Arten  zerfallen:

1)  Parallelogramme  —  bei  welchen  je  zwei  gegenüberstehende
Seiten  parallel  (  sind:

Hiervon  giebt  es  nachstehende  vier  Arten:

204m  42m  1  10„  ke  70,  102
4204m  9-5,  14  1  3#  9-1270  „

Figur  47.  Figur  48.  Figur  49.  Figur  50.
        <pb n="116" />
        —  101  —

a.  Das  Quadrat,  bei  welchem  alle  Seiten  gleich  und  alle
Winkel  rechte  sind.  (Figur  47.)

Inhalt  —  Grundlinie  mal  Höhe  oder  Seite  mal  Seite.
—  3,04  3,04  =  9,2416  qm  =  rot.  9,242  qm.

b.  Das  Rechteck,  bei  welchem  nur  zwei  gegenüberstehende
Seiten  parallel  und  alle  Winkel  rechte  sind.  (Figur  48.)
Inhalt  Grundlinie  mal  Höhe  =  dem  Produkt  zweier  anstoßender

  Seiten.
g.h  —=  5,14  3  —  15,42  qam.

c.  Der  Rhombus  (Raute),  bei  welchem  alle  Seiten  gleich
und  die  Winkel  schiefe  sind.  (Figur  49.)

Inhalt  =  Grundlinie  mal  Höhe  (Höhe  —  jeder  beliebigen
Senkrechten)  zwischen  zwei  gegenüberliegenden
Seiten.

g.  ..—  12  10  =  120  aqm.

d.  Das  Rhomboid,  bei  welchem  nur  je  zwei  gegenüberliegende
  Seiten  gleich  und  die  Winkel  schiefe  sind.  (Figur  50.)
Inhalt  =  Grundlinie  mal  Höhe.

g.  h  —  127,05  70,13  =  8910,0165  dm  =  8910,01  am.
—  0,8910  ha.
Merke:  Bei  allen  Parallelogrammen  ist  der
Inhalt  gleich  dem  Produkt  aus  Grundlinie

mal  Höhe.

2)  Trapeze,  bei  welchen  nur  zwei  Seiten  parallel  sind.  (Fig.  51.)

204M.

 
      

4
927  m
–  1
Figur  51.  Figur  52.

 

 

 

Inhalt  =  dem  Produkt  aus  der  halben  Summe  der  beiden
parallelen  Seiten  und  der  Höhe.
%  4%%  4—  3262  am.
3)  Trapezoide,  bei  welchen  kein  Paar  Seiten  parallel  sind.
(Figur  52.)

 

 

a  b
—  —
        <pb n="117" />
        —  102  —

Um  den  Inhalt  zu  berechnen,  verbindet  man  zwei  (beliebigel)
gegenüberliegende  Ecken,  z.  B.  b  und  d  durch  die  „Diagonale“  b  d
und  berechnet  die  so  entstandenen  beiden  Dreiecke  nach  der  bekannten
Formel  für  sich  und  addirt  die  gefundenen  Inhalte.

vzu.  Baabd-  1.  –  4b—5  1-6  qm
be  —  N-F2  26  ,,

Sa.——-91qm.

Die  Verbindungslinien  von  je  zwei  gegenüberliegenden  Ecken  in
den  Vier-  und  Vielecken  heißen  Diagonalen.

In  jedem  Vieleck  beträgt  die  Summe  sämmtlicher  Winkel,  wenn
man  dieselbe  mit  n  bezeichnet,  22—4  Rechte;  die  Anzahl  sämmtlicher
Diagonalen“  (½½%  im  Siebeneck  also  I  6  14

Den  Inhalt  eines  Vielecks  findet  man,  indem  man  dasselbe  in
Dreiecke,  Parallelogramme  oder  Trapeze  zerlegt,  nach  obigen  Formeln
die  Inhalte  der  einzelnen  Stücke  berechnet  und  dieselben  schließlich  zusammen
  addirt  (vergl.  oben  sub  3  und  §  75).

Denkt  man  sich  eine  auf  beiden  Seiten  begrenzte  Linie  in  derselben
  Ebene  um  einen  ihrer  Endpunkte  gedreht,  so  entsteht  eine
krumme  Linie  (Kreislinie),  welche  vom  Drehpunkt  (Mittelpunkt  oder
Centrum)  überall  gleich  weit  entfernt  ist.  Die  Fläche  heißt  Kreis,
jede  Verbindungslinie  zwischen  Centrum  und  Kreislinie,  auch  Peripherie
genannt,  Halbmesser  oder  Radius;  bilden  zwei  Halbmesser  eine  gerade
Linie,  so  heißt  diese  Durchmesser.  Jede  Linie,  die  zwei  Punkte  der
Peripherie  verbindet,  ohne  durch  das  Centrum  zu  gehen,  heißt  Sehne.
4  4  In  Figur  53  ist  a  b  ein  Durchmesser,

#e  ein  Radius,  de  eine  Sehne.  Alle  Radien
desselben  Kreises,  ebenso  alle  Durchmesser  sind
unter  sich  gleich;  der  Radius  ist  die  Hälfte
des  Durchmessers;  alle  Kreise  mit  gleichen
Radien  sind  einander  gleich.  Der  Durchmesser
  theilt  den  Kreis  in  zwei  Halbkreise.
Das  Verhältniß  des  Durchmessers  zum  Umfang
  ist  bei  allen  Kreisen  ein  ganz  bestimmtes,
Uigur  5.  nämlich  13,14159  oder  abgekürzt  =  3,14
        <pb n="118" />
        —  103  —

oder  etwas  ungenauer  2  Diese  Verhältnißzahl  wird  Pi  genannt

und  #  geschrieben.  Hat  man  also  den  Durchmesser  eines  Baumes
—  57  em  gefunden,  so  ist  der  Umfang  =  57  3,14  =  178,98  cm.
In  gleicher  Weise  findet  man  den  Durchmesser  aus  dem  gemessenen
Umfang  durch  Division  mit  3,14.  Nennt  man  den  Radius  -r,  so
ist  der  Umfang  des  Kreises  —  2r  a  und  sein  Inhalt  —  rꝰ  æa  (r?  —
r  ·r),  z.  B.  r  =  5  em,  so  ist  J  25  3,14  =  78,50  Cem.

8  TI.
Vermeslungen  mit  Instrumenten.

Flächen  können  nur  wieder  durch  Flächen  gemessen  werden,  deshalb
nimmt  man  als  Flächenmaaße  die  Quadrate  der  Längenmaaße;  hat
man  eine  Fläche  z.  B.  mit  einem  Metermaaß  vermessen,  so  wird  die
Fläche  als  Inhalt  Quadratmeter  haben,  hätte  man  sie  mit  Ellen  oder
Fußen  gemessen,  so  würde  das  Resultat  Quadratellen  oder  Quadratfuße
  bilden  u.  s.  w.

Um  irgend  welche  Vermessungen  von  Flächen  ausführen  zu  können,
muß  man  Meßinstrumente  haben.  Diese  bestehen  in  Meßketten  oder
Meßbändern  resp.  Meßlatten,  den  Signalstangen  und  den  Winkelinstrumenten.


a.  Instrumente  zur  Linienmessung.

Die  Meßkette  besteht  aus  0,5  m  langen  mit  abwechselnd  größeren
und  kleineren  Messingringen  verbundenen  Gliedern;  zwischen  je  10  solcher
Glieder  ist  ein  anders  geformter  Ring  eingefügt  und  an  beiden  Enden
ein  Ring  angebracht,  um  den  Kettenstab  durchstecken  zu  können.

Die  Ketten  sind  meist  10  oder  20  m  lang.

Zum  Gebrauch  dieser  Kette  sind  zunächst  die  etwa  1,5  m  langen
unten  mit  Eisenschuhen  und  einem  Riegel  versehenen  Kettenstäbe,
dann  10  etwa  1  Kettenglied  lange  unten  spitze,  oben  mit  einem  Oehr
versehene  Stäbchen  (Zähler,  Sticken)  nebst  2  größeren  Ringen
zum  Transport  derselben  nöthig;  ferner  ein  genau  5  halbe  Meter
langer  mit  Decimaltheilung  versehener  Stab  —  das  Anschlagmaaß
—  zum  Messen  kleiner  Linien,  und  endlich  eine  Anzahl  3—6  m  langer
roth  und  weiß  angestrichener  resp.  mit  roth  und  weißen  Fähnchen  versehener
  Stäbe  —  die  Signalstangen  —,  Meßfähnchen.
        <pb n="119" />
        —  104  —

In  Preußen  sind  gesetzlich  die  aus  dünnem  Stahlblech  mit  ge—
nauer  Metereintheilung  versehenen  und  an  einer  hölzernen  Kreuzscheibe
aufrollbaren  Meßbänder  vorgeschrieben,  die  ebenso  wie  die  Meßkette
angewandt  werden.

Die  Meßlatten  sind  runde  5  m  lange  und  entweder  durch  verschiedene
  Farben  oder  durch  eingeschlagene  Messingnägel  (bei  je  0,10  m
1  Nagel,  0,50  m  2  Nägel,  1  m  3  Nägel)  eingetheilte  Latten.

b.  Instrumente  zur  Winkelmessung.

Der  Winkelspiegel  wird  zum  Abstecken
rechter  Winkel  gebraucht;  seine  Form  ist  aus
nebenstehender  Figur  54  ersichtlich.  Das  dreieckige,
  vorn  offene  Gehäuse  hat  in  den  Seitenwandungen
  oben  bei  a  und  b  Visiröffnungen;
unter  demselben  sind  auf  jeder  Innenseite  (durch
aa  und  bb  angedeutet)  zwei  kleine  Spiegel  angeschraubt,
  die  genau  unter  einem  halben  rechten
Winkel  gegen  einander  geneigt  sind.

Um  einen  rechten  Winkel  auf  einer  Linie
zu  suchen,  z.  B.  zum  Punkt  d  außerhalb  der
Linie  ac  (Figur  55),  stelle  man  sich  auf  dieselbe  mit  dem  Gesicht
nach  c  zu  und  halte  den  Winkelspiegel  senkrecht  so  an  die  Nase,  daß
das  eine  Auge  durch  die  vordere  Oeffnung  und  die  Visiröffnung  b  die
in  c  stehende  Meßfahne  sieht.  Geht  man  nun  auf  der  Linie  vorwärts
  nach  dem  Punkt  b  zu,
so  wird  die  Meßfahne  bei  d
bald  in  dem  unter  der  Visiröffnung
  b  liegenden  Spiegel  erscheinen;
  je  nachdem  man  nun
vorwärts  oder  rückwärts  geht,
wird  die  sich  spiegelnde  Fahne
bei  d  bald  der  anvisirten  Fahne

 

—
—

oc

bei  c  sich  nähern,  bald  wieder
—  sich  entfernen;  in  dem  Augenblick
jedoch,  wo  sie  genau  überein-!**ie*
  ander  stehen,  so  daß  die  Fahne
7  bei  c  die  Verlängerung  der
        <pb n="120" />
        —  105  —

Fahne  bei  d  zu  sein  scheint,  hat  man  den  rechten  Winkelpunkt  gefunden
und  läßt  genau  zwischen  die  beiden  Füße  und  lothrecht  unter  dem
Spiegel  eine  Signalstange  einstecken;  die  Linie  bd  steht  dann  in  b
senkrecht  auf  ac.

Wie  wir  später  sehen  werden,  ist  das  Abstecken
  von  rechten  Winkeln  von  der  größten
Wichtigkeit  für  die  praktische  Messung;  der
vorbeschriebene  Winkelspiegel  ist  das  handlichste
und  beste  derartige  Instrument,  allerdings
giebt  es  auf  sehr  weite  Entfernungen  nicht
ganz  so  scharfe  Resultate  wie  das  im  Uebrigen
nicht  so  handliche  Winkelkreuz,  was  in  seiner
einfachsten  Form  —  die  sich  jeder  leicht  selbst
herstellen  kann  —  aus  zwei  etwa  30  cm  langen,
genau  rechtwinklig  zusammengenagelten  Linealen
(Figur  50)  besteht,  auf  welchen  wieder  in  genau
gleichem  Abstande  von  der  Mitte  des  Kreuzes  e  und  in  genau
rechten  Winkeln  zu  einander  Stifte  a,  b,  c  und  d  eingebohrt  sind;  zur
bequemeren  Handhabung  wird  das  Kreuz  auf  einen  mit  eiserner  Spitze
versehenen  Stock  aufgesteckt  oder  aufgeschraubt.  Durch  kreuzweises  Einvisiren
  von  a  nach  b  resp.  von  c  nach  d  richtet  man  rechte  Winkel,
dagegen  durch  Visiren,  z.  B.  von  c  nach  e  und  b  auch  halbe  rechte
Winkel  ein.

Schließlich  kann  man  auch  auf  die  einfachste  Weise  durch  Linienmessung
  sich  rechte  Winkel  abstecken.  Man  haue  drei  ganz  gerade
dünne  Stangen  oder  Latten  von  3  m,  4  m  und  5  m  Länge,  lege  die
4  m  lange  Latte  auf  ab  (Figur  57),
auf  welcher  der  rechte  Winkel  nach
0  zu  bestimmt  werden  soll,  etwa  nach
ce;  in  c  lege  man  nach  dem  Augenmaaß
  im  rechten  Winkel  die  3  m  lange
Latte  nach  dem  Punkt  o  zu  an,  schließlich
  legt  man  die  5  m  lange  Latte
so  zwischen  die  Endpunkte  d  und  e,  4—  ·
daß  die  drei  Latten  ein  festgeschlossenes  Uigur  or
Dreieck  cde  bilden,  dann  ist  nach  dem  pythagoräischen  Lehrsatz  (8  69)
e  senkrecht  auf  ce  (resp.  ab),  da  ja  32  +  42  =  52  und  man  hat  c

 

 

 

Figur  56.

·K·
        <pb n="121" />
        —  106  —

nur  bis  o  zu  verlängern;  ebenso  kann  man  auch  das  mehrfache  von
3,  4  und  5  m  nehmen,  z.  B.  9,  12,  15  m  lange  Stangen  oder
hanfene  Schnuren,  die  Meßkette  2c.  Noch  einfacher  bei  ganz  kleinen
Linien  ist  folgendes  Verfahren:

-  Auf  der  Linie  ab  soll  in  einem

 

A  ·
*  beliebigen  Punkte,  z.  B.  in  o
65  (Figur  58),  eine  Senkrechte  errichtet
tu—t  —5  werden;  man  messe  von  c  nach  a  und
□——  «  «  ini
ign  us  b  zu  zwei  gleiche  Linien,  z.  B.

je  5  m  ab  und  bezeichne  die  gefundenen
  Punkte  c  und  k  mit  Stäbchen;  dann  nehme  man  eine  mehr  als
5  m  lange  Schnur,  befestige  sie  bei  c  und  beschreibe  einen  Halbkreis,
ebenso  verfahre  man  bei  t;  der  Schnittpunkt  beider  Halbkreise,  z.  B.
bei  d,  steht  im  rechten  Winkel  zu  o.

Um  andere  als  rechte  oder  halbe  rechte  Winkel  zu  messen,  giebt
es  noch  verschiedene  nach  Graden  eingetheilte  complicirter  construirte
Winkelinstrumente,  z.  B.  die  Boussole,  den  Theodoliten  u.  s.  w.,  deren
Beschreibung  hier  übergangen  wird.

8  72.
Abstecken  von  Linien  im  Zelde.

Gesetzt,  die  im  Freien  abgesteckte  Linie  ab  (Figur  59)  soll  über  b
hinaus  verlängert  werden,  so  nehme  man  eine  dritte  Fahne  in  die

Hand,  gehe  nach  der  Verlängerung

*  *  *  etwa  in  e  und  visire,  die  Fahne

5  5  6  d  senkrecht  vor  sich  haltend,  nach  c

Figur  5.  und  a  hin;  man  verändert  nun

seinen  Standpunkt  so  lange,  bis  alle  drei  Fahnen  sich  decken;  ebenso
hat  man  es  mit  d  zu  machen.

Sollte  nun  zwischen  den  festen  Punkten  a  und  c  ein  Punkt  b
einvisirt  werden,  so  schickt  man,  nachdem  man  sich  in  a  oder  c  aufgestellt,
  einen  Gehilfen  in  die  Richtung  des  andern  Punktes  und  visirt
dessen  Fahne  nach  dem  anderen  Endpunkte,  immer  mit  der  Hand  nach
rechts  oder  links  winkend  ein;  decken  sich  die  Fahnen,  so  macht  man
eine  Handbewegung  nach  unten  und  die  Fahne  wird  dort  genau
senkrecht  eingesteckt  man  vermeide  hierbei  möglichst  alles  Rufen,  da

Winken  verständlicher  ist.
        <pb n="122" />
        —  107  —

Merke:  Alle  Signalstangen  sind  stets  genau  senkrecht
einzustecken.

Eine  gerade  Linie  über  einen  Verg  abzustecken.

Gegeben  sind  die  Punkte  a  und  b  (Figur  60);  wegen  eines
Berges  kann  man  weder  von  a  nach  b  noch  umgekehrt  sehen;  einige
Zwischenpunkte  (k  und  g)  sind  mit  a  und  b  in  eine  gerade  Linie  zu
bringen.

—
—  —
—
—
—
–
–  —

Figur  60.

Man  geht  in  Begleitung  eines  Gehilfen  und  mit  einem  Signal
in  der  Hand  in  die  vermeintliche  Richtung  der  auszusteckenden  Linie,
etwa  nach  c  und  h,  so  daß  man  von  c  aus  nach  b  und  der  Gehilfe
von  h  aus  nach  a  sehen  kann;  nun  richtet  man  den  Gehilfen  von  c
aus  nach  b  ein,  so  daß  er  nach  e  zu  stehen  kommt;  dann  richtet  der
Gehilfe  nach  a  ein,  so  daß  man  nach  d  zu  stehen  kommt  und  so  wird
weiter  fortgefahren,  bis  man  schließlich  von  beiden  Endpunkten  Deckung
hat  und  nach  t  und  g  gekommen  ist,  d.  h.  gfa  und  Eg  b  in  gerader
Linie  liegen.  Hier  werden  die  Signale  eingesteckt.

8  73.
Messung  von  geraden  Tinien.

Mißt  man  mit  Kette  oder  Meßband,  so  sind  dieselben  zunächst  zu
revidiren,  ob  die  Glieder  nicht  verschlungen  sind  oder  das  Band  nicht
verdreht  ist;  hierauf  steckt  jeder  Kettenzieher  seinen  Endring  an  den
Kettenstab  und  der  vordere  nimmt  den  Ring  mit  den  10  Zählern  und
geht  in  die  Richtung  der  mit  Signalstangen  bezeichneten  Linie;  der  hintere
Kettenzieher  setzt  nun  den  Stab  fest  im  Anfangspunkt  ein  und  visirt
mit  Handbewegungen  den  vorderen  so  lange,  bis  dessen  Stab  genau
mit  dem  nächsten  Signal  eingerichtet  steht;  der  Punkt  wird  in  der  Erde
markirt,  die  Kette  mit  beiden  Händen  am  Kettenstabe  gerade  gewuchtet
und  dann  dieselbe  so  straff  als  möglich  am  Stabe  an  dem  betr.
Punkt  eingesteckt;  dann  holt  man  einen  Zähler,  nimmt  die  Kette  heraus
und  steckt  denselben  genau  in  das  Loch,  tritt  einen  Schritt  seitwärts
        <pb n="123" />
        —  108  —

und  geht  weiter;  hat  der  hintere  Kettenzieher  den  Zähler  erreicht,  so
ruft  er  laut:  „Halt“,  setzt  seinen  Stab  an  die  Stelle  des  Zählers  und
hängt  letzteren  an  seinen  Ring;  soviel  Zähler  er  am  Ringe  hat,  soviel
ganze  Kettenlängen  sind  gemessen;  der  Rest  wird  an  den  Gliedern
abgezählt.  Beim  Wechseln  der  Zähler,  wenn  alle  10  abgegeben  sind,
ist  genau  aufzupassen,  auch  zu  beachten,  ob  nicht  ein  Zähler  verloren
ist;  in  letzterem  Fall  muß  die  Linie  von  Neuem  gemessen  werden.

Befinden  sich  kleine  Hindernisse  in  der  abzumessenden
Linie,  durch  welche  man  nicht  hindurchmessen  kann,  z.  B.  Gebäude,
kleine  Teiche,  starke  Bäume  u.  s.  w.,  so  verfährt  man  wie  folgt:  In

nebenstehender  Figur  61  liege
in  ad  ein  Teich  T;  dann  nehme
4  man  am  Ufer  etwa  bei  b  sowie
etwa  20  m  vorher,  etwa  bei  r
Figur  61.  mit  dem  Instrument  nach  derselben
  Seite  rechte  Winkel  mit  den  genau  gleich  langen  Schenkeln  z  2
und  bu,  die  so  lang  sein  müssen,  daß  man  bequem  an  dem  Ufer
vorbei  visiren  kann;  hierauf  errichtet  man  hinter  dem  Teiche  etwa
in  c  und  F  entweder  wie  vorher  die  mit  xz  und  bun  gleich  langen
Lothe  cv  und  yw  oder  noch  einfacher,  man  verlängert  die  Verbindungslinie
  2  u  durch  Einvisiren  über  u  hinaus  soweit  wie  der  Teich
lang  ist,  z.  B.  bis  v,  und  nehme  dann  einen  rechten  Winkel  nach  a  d
hinüber  v  als  Controllinie;  dieselbe  muß  genau  ebenso  lang  sein
als  b  u,  wenn  man  richtig  eingerichtet  hat.  Nun  mißt  man  uv
resp.  2  w,  welche  Linien  als  Parallelen  zwischen  Parallelen  selbstverständlich
  genau  so  lang  sein  müssen  als  be  resp.  x  y.

Aus  Obigem  ist  leicht  ersichtlich,  daß  man  durch  Messung  der
parallelen  Linie  fast  jedes  Hinderniß  in  der  Messung  umgehen
  kann,  sowie,  in  welcher  Weise  man  die  Parallellinien  construirt;
man  legt  einfach  an  den  geeigneten  Punkten  rechte  Winkel  mit
genau  gleich  langen  Schenkeln  an  und  verbindet  deren  Endpunkte
  durch  eine  Linie.

Bei  sehr  großen  Hindernissen  wird  das  Verfahren  jedoch  ungenau,
weil  das  Abstecken  der  rechten  Winkel  mit  sehr  langen  Schenkeln  zu
ungenau  wird.

Für  den  Fall,  daß  auch  die  Parallellinie  nicht  zu  übersehen  ist
(uv  in  Figur  61),  verfährt  man  wie  folgt:

2

  

 

1#
1
l
1
1!
11

 

1

I

c

I

i

I
O
        <pb n="124" />
        —  109  —

In  der  Linie  ad  liegt  9
ein  unzugänglicher  mit  hohen
Bäumen  dicht  bestandener  -
Sumpf,  dessen  Länge  be
(Figur  62)  in  ad  direkt  —-nicht

  zu  messen  ist.  Aus  irgend
einem  Grunde,  z.  B.  weil
kein  Winkelinstrument  vorhanden,
  kann  die  bequemere
Parallellinie  h#  nicht  gewählt
werden;  dann  suche  einen  Sigur  62.

Punkt  seitwärts,  von  dem  du  aus  nach  b  und  nach  c  hin  sehen
kannst,  etwa  g,  miß  gb  und  ge,  theile  die  gefundenen  Maßzahlen
durch  dieselbe  beliebige  Zahl,  z.  B.  5,  und  miß  die  gefundenen
Zahlen  von  g  aus  auf  gb  und  ge  ab,  etwa  ge  und  g1,  und  miß
dann  die  Linie  ef;  sie  wird  ebenfalls  gleich  sein  ½  von  be,  mithin
die  gesuchte  Linie  bcc  =  5  mal  ef  sein;  z.  B.  gb  =  100  mge-80

  m;  dividirt  durch  5  giebt  106  —  20  und  se  —  16,  mithin

 

ge  —  20  m  und  gf  —  16  m;  ef  gemessen  =  15  m,  mithin  be
-5  15  oder  75  m.

Für  den  Fall,  daß  von  der  direkt  nicht  meßbaren  Linie  ab
(Figur  63)  nur  der  Punkt  b  zugän  glich  ist,  weil  zwischen  a  und
b  ein  Hinderniß,  z.  B.  ein  unüberschreitbarer
  Fluß  liegt,  so
lege  zu  der  Visirlinie  ab  den
rechten  Winkel  in  b  und  trage
auf  einem  beliebigen  Punkt  des
Lothes  by,  z.  B.  von  c  aus,
die  genau  gleich  langen  .
Linien  be  und  cd  ab  und  lasse  Bin
  c  eine  Meßfahne  ausstellen;  —
dann  nimm  zu  bc  in  d  wiederum
einen  rechten  Winkel  und  suche  6
auf  dx  einen  Punkt,  etwa  e,  7  Jvon
  dem  du  über  e  hinweg  a
sehen  kannst,  dann  ist  de  genau  Figur  68.
        <pb n="125" />
        —  110  —

so  lang  als  ab;  sollte  von  b  aus  wegen  Terrainhindernissen  ein
Loth  auf  ab  nicht  möglich  sein,  so  kann  natürlich  auch  jeder  beliebige
Punkt  in  der  Verlängerung  von  ab  nach  2  zu,  soweit  bis  das  Loth
genommen  werden  kann,  gewählt  werden.

8  74.
Meslung  von  Krummen  Tinien.

Jede  krumme  Linie  verwandelt  man  dadurch,  daß  man  an  den
Hauptkrümmungspunkten  Pfähle  einschlägt,  z.  B.  a,  b,c,  d,  e  (Fig.  64),
in  eine  gebrochene  Linie,  indem  man  annimmt,  daß  die  zwischen  den

*  Eckpunkten  a,  b,  c  u.  f.  w.

·  liegenden  Linien  ab,  be  u.  s.  w.

gerade  sind;  man  hat  dann  nur

voon  Punkt  zu  Punkt  zu  messen,

Sigur  64.  um  die  Größe  der  Linie  zu  finden;

eine  derartig  gemessene  Linie  kann  man  jedoch  nicht  in  Karten  eintragen,
  z.  B.  Grenzlinien,  dazu  verfährt  man  wie  folgt:

Man  visirt  zunächst  zwischen  den  Endpunkten  a  und  h  die  gerade
Linie  aus  und  vermißt  dieselbe;  sobald  man  zu  den  seitwärts  liegenden
und  vorher  bezeichneten  Brechungspunkten  b,  c,  d  u.  s.  w.  in  rechte
Winkel  kommt,  was  mit  dem  Winkelspiegel  resp.  Winkelkreuz,  bei  unwichtigeren
  Messungen  allenfalls  auch  nach  dem  Augenmaaß  festzustellen
ist,  so  bezeichnet  man  den  Fußpunkt  des  Lothes  mit  seiner  Maaßzahl
in  ah,  z.  B.  bei  dem  Loth  b  mit  5  m,  und  mißt  mit  dem  kleinen
Abschlagsmaaß  das  Loth  nach  b  und  trägt  dessen  Maaß  ein;  wie  aus
der  Zeichnung  ersichtlich,  entweder  unter  das  Loth  oder  auch  an  dessen
Endpunkt;  kommen  in  kleinen  Zeichnungen  zu  viel  Zahlen  dicht  neben
einander,  so  daß  Platz  fehlt,  so  macht  man  einen  längeren  Haken  seitwärts
  und  schreibt  an  dessen  Endpunkt  die  betreffende  Zahl.  Ebenso
verfährt  man  bei  allen  anderen  Punkten;  der  Punkt,  von  wo  aus  man
in  ah  abgelothet  hat,  ist  stets  mit  einem  Signal  genau  zu  markiren,
damit  man  ihn  schnell  und  sicher  wiederfindet,  wenn  man  weiter  messen
will.  Um  nun  zu  bezeichnen,  welche  Winkel  mit  dem  Instrument,
welche  nach  dem  Augenmaaß  genommen  wurden,  macht  man  bei  ersteren
am  Fußpunkte  zwei,  bei  letzteren  nur  ein  Häkchen  (vergl.  die  Figur).
Ist  die  Linie  fertig  gemessen,  so  unterstreicht  man  die  letzte  Maaßzahl.

Zur  Kartirung  hat  man  dann  nur  die  gerade  Linie  auf  Papier
        <pb n="126" />
        —  111  —

zu  bringen,  die  Maaße  auf  dieser,  der  sog.  „Constructionslinie“,
mit  Cirkel  und  Maaßstab  abzugreifen  und  mittelst  rechtwinkliger  Dreiecke
resp.  des  Transporteurs  von  den  Fußpunkten  aus  die  Lothe  einzutragen
und  deren  Maaße  auf  denselben  wie  vor  abzugreifen.  Die  Verbindungslinie
  der  Lothendpunkte  ist  die  krumme  Linie.

8  75.
Vermessung  eines  Grundstücks.

Soll  irgend  eine  Vermessung  vorgenommen  werden,  so  muß  man
sich  zunächst  die  vorhandenen  Karten  verschaffen  und  die  auf  diesen
festgelegten  Grenzen  in  der  Natur  abstecken,  indem  man  das  Grundstück
  umgeht,  die  krummen  Grenzen  möglichst  zu  Geraden  ausgleicht
und  an  den  angenommenen  Eckpunkten  nach  der  Reihenfolge  numerirte
Pfähle  einschlägt.  Hierauf  entwirft  man  sich  eine  möglichst  getreue
Handzeichnung.  Nun  sucht  man  sich  durch  das  Grundstück  eine  möglichst
bequeme  Constructionslinie,  z.  B.
von  Pfahl  II  bis  Pfahl  VI  (in
Fig.  65)  auszufluchten,  die  so  gewählt
wird,  daß  man  von  ihr  nach  allen
Grenzpfählen  am  bequemsten  messen
und  sehen  kann.  Ist  dies  geschehen,
so  fängt  man  z.  B.  von  II  an  zu
messen  und  bezeichnet  mit  Hilfe  des
Winkelspiegels  oder  Winkelkreuzes  Figur  65.
den  Punkt  auf  Linie  II  bis  VI,
der  zu  Pfahl  III  im  rechten  Winkel  liegt;  nachdem  man  die  Maaßzahl
des  Punktes  notirt,  mißt  man  nach  Pfahl  III  hinüber,  während  dessen
auf  der  Hauptlinie  an  dem  Punkte,  von  dem  man  abmißt,  ein  Signal
sehr  genau  eingesteckt  wird.  In  gleicher  Weise  macht  man  es  mit  den
übrigen  Pfählen  IV,  I  und  V.  Alle  diese  Constructionslinien  werden
nur  gestrichelt;  auf  die  eben  angegebene  Weise  hat  man  sich  das  Grundstück
  in  4  Dreiecke  und  2  Trapeze  zerlegt,  deren  Inhalte  man  nach
den  bekannten  Formeln  unter  Zugrundelegung  der  gefundenen  Maaßzahlen
  für  Grundlinie  und  Höhe,  wie  aus  unten  stehender  Berechnung
ersichtlich,  berechnet  und  zusammen  addirt,  um  den  ganzen  Inhalt  zu
finden.  Ist  das  Grundstück  von  krummen  Linien  begrenzt  (siehe
Figur  65),  so  steckt  man  an  den  stärkeren  Krümmungspunkten  eben-
        <pb n="127" />
        —  112  —

falls  Pfähle  ein,  mißt  das  größte  in  dasselbe  beschriebene  Vieleck  und
legt  in  derselben  Weise,  wie  dies  bereits  mit  den  Eckpunkten  von  der
Hauptconstructionslinie  aus  geschah,  die  Hauptkrümmungspunkte  von
den  Verbindungslinien  aus  unter  rechten  Winkeln  fest  (schneidet  oder
bindet  sie  ein!).

Beispiel  zu  Figur  65.

 

 

 

 

 

 

 

übrigen  Bogen  zwischen  IIIIV,  IVIV  und  V/VI  bleiben  wegen  ihrer  Geringfügigkeit
  außer  Berechnung.

 

 

 

 

 

 

Berechnung  des  Flächeninhalts  “l“  Product
*  lc
a  —  2,85.  4,01  b  —  41  e  —  8,12
235  3,12  5,70  u
240  33.  165  40—235)  8882.8  12  —)½
9,4235  =  rot.  9  3565  70,  56  =  rot.  71
4278  c  71
713
11,7645  =  rot.  12  d  6
d  —  5,70.  e  =  1024%  ff  10,24  2,80  (1304—10240)
2280  3072  8192
570  1024  204868  5129
5,9280  =  rot.  6  6144  28,6720  =  rot.  29
627712  =  rot.  63  4
6.  5,01  0,73  h  —  0,73  3,03  (8,04—5,0  1)  i  =  10,0.  20
1503  219  20
3507  219  i  20
3),6573  =  rot.  4  2119  —=  rot.  2.
Summa  .  216

 

NB.  Der  ganze  Bogen  i  ist  nur  als  ein  Dreieck  berechnet  und  die

Die  auf  diese  Weise  erhaltenen  neuen  Figuren  berechnet  man  als
Dreiecke  für  sich,  indem  man  die  nur  wenig  gekrümmten  Linien  als
Gerade  annimmt;  ganz  schwache  Krümmungen,  z.  B.  von  II  nach
III  oder  V  nach  VI,  betrachtet  man  als  Gerade  und  läßt  sie,  falls
nicht  größere  Genauigkeit  erforderlich,  außer  Acht,  da  sie  bei  ihrer  Ausmessung
  doch  nur  äußerst  kleine  Dreiecke  geben  würden!  —  schließlich
addirt  man  alle  Inhalte  zum  Inhalt  des  Vielecks.

Um  eine  Karte  von  dem  so  gemessenen  Grundstücke  anfertigen  zu
können,  trägt  man  die  Constructionslinien  II—VI  auf  ein  Kartenblatt

dividirt  durch  2  =  108
J  —  108  qdm  =  0,0108  ha.
        <pb n="128" />
        —  113  —

und  greift  nach  dem  gewünschten  oder  vorgeschriebenen  verjüngten
Maaßstabe,  z.  B.  1:5000  oder  1:2500,  den  man  sich  bei  jedem
Mechaniker  kaufen  und  von  dem  man  sich  zugleich  über  seine  Anwendung
  belehren  lassen  kann,  die  Linien  auf  Grund  der  Handzeichnung
  nach  den  Maaßen  genau  so  ab,  wie  man  sie  draußen  gemessen
  hat.  Die  Verbindungslinien  der  Grenzpunkte  geben  schließlich
das  Bild  des  Grundstücks  auf  der  Karte.

Den  Flächeninhalt  des  Teiches  zu  u#—
bestimmen,  der  in  seinem  Inneren  direkt
nicht  meßbar  ist  (Figur  66).

Man  visirt  die  das  Ufer  berührende
Linie  ab  aus  und  errichtet  in  a  und  b  Senkrechte,
  welche  die  Ufer  ebenfalls  berühren,
in  d  errichtet  man  wiederum  nach  be  zu
eine  das  Ufer  berührende  Senkrechte  dc;  den  Inhalt  des  so  um  den
Teich  construirten  kleinsten  Rechtecks  berechne  aus  dem  Produkt  von
ab  .  ad;  dann  errichte  von  sämmtlichen  Umfangslinien  auf  alle  Krümmungspunkte
  Senkrechte,  wodurch  die  Dreiecke  und  Trapeze  1  bis  12
entstehen.  Nachdem  auf  bekannte  Weise  ihre  einzelnen  Inhalte  berechnet
und  addirt  sind,  zieht  man  den  Gesammtinhalt  von  dem  vorher  berechneten
  Inhalt  des  Umfassungsrechtecks  ab  und  erhält  in  der  Differenz
den  gesuchten  Flächeninhalt  des  Teiches  7T.

Hat  man  größere  Flächen  zu  vermessen,  bei  denen  die  Senkrechten
von  der  durch  dieselbe  zu  legenden  Constructionslinie  aus  vielfach  zu
lang  werden  würden  oder  wenn  die  Grenzlinien  sehr  viele  Krümmungspunkte
  haben,  so  legt  man  noch  Hilfsconstructionslinien  an,  z.  B.;  die
große  Brandfläche  ATabBedCefD  (Figur  67)  ist  genau  mit  Kette
und  Winkelspiegel  zu  messen.
Construire  das  der  Grenzlinie
  möglichst  nahe  liegende
Viereck  AB  CD  durch  Signale,
  miß  die  Constructionslinie
  B  D  mit  den  Senkrechten
  nach  Cund  A  (um
das  Viereck  auftragen  zu
können);  dann  miß  A  B,

B  C  und  CD  mit  sämmt-  Figur  67.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  8

  

 

 

Figur  66.
        <pb n="129" />
        —  114  —

lichen  Senkrechten  nach  den  vorher  bezeichneten  Krümmungspunkten  und
berechne  die  entstandenen  Figuren.

Zunächst  berechne  das  Viereck  AB  CD  aus  12  13  +  14+  15;
hierzu  sind  zu  addiren  3++  4  +  5  +  6  TJ  7+  10  +  11  und  zu
subtrahiren  1  +  2  +—  8.—9,  um  den  gesuchten  Flächeninhalt  zu  finden.

Aus  obigen  beiden  Beispielen  ist  zu  ersehen,  wie  man  in  schwiertgeren
Fällen  sich  leicht  durch  Construction  praktischer  Hilfslinien  helfen  kann.

Zum  Schluß  sei  noch  hervorgehoben,  daß  man  auf  geneigtem
Boden  nicht  die  geneigte  Linie,  sondern  die  bezügliche  Horizontale  zu
messen  hat,  indem  man  das  Meßband  2c.  stets  wagerecht  hält  und

 

 

 

 

 

K  K  vom  Endpunkte  durch  ein  Loth  den
Punkt  auf  der  Erde  bestimmt,  von
4  B  dem  man  aus  wieder  die  Wage—
c  Drechte  anlegen  kann  u.  s.  w.,  wie
irdn  dies  aus  nebenstehender  Figur  68
2  33  —  ersichtlich  ist.  Man  nennt  diese

Figur  68.  Art  Messung  „Staffelmessung“.

§  76.

Das  Theilen  der  Figuren.  (Feldertheilungslehre.)

Bei  Abgrenzung  von  Kulturflächen,  von  Schlägen,  Austausch  von
Grundstücken,  bei  Verpachtungen  kommt  der  Forstmann  öfter  in  die
Lage,  von  größeren  Flächen
kleinere  Flächen  von  einem  bestimmten
  Inhalt  abgrenzen  zu
müssen.  Wie  hierbei  zu  verfahren,
  wird  am  besten  aus
den  folgenden  Beispielen  klar
werden.

In  Figur  69  soll  von

Figur  69.  abec  an  Seite  ab  und  zwar
an  den  Punkten  e  und  f  ein
Rechteck  von  105,8  qm  Größe  abgetheilt  werden.

Miß  et  —  23  m,  dividire  105,8  durch  23,  um  die  Höhe  4,6  m
zu  erhalten,  errichte  die  Senkrechten  eh  und  f#8  von  je  4,6  m  Länge
und  ziehe  hg,  so  ist  efgh  =  105,8  qm,  denn  Höhe  =  4,6  m
mal  Grundlinie  =  23  m  =  105,8  qm.
        <pb n="130" />
        —  115  —

In  Figur  70  soll  von  abe  .

ein  Dreieck  von  58,8  qm  abgetrennt  —
werden.  6
Miß  zunächst  ab  =  29,4  m,  —
a  T  %

multiplicire  die  gesuchte  Fläche
58,8  Um  mit  2  und  dividire  das  Figur  70.
Produkt  117,6  mit  29,4  =  4  m,  welches  die  Höhe  des  gesuchten
Dreiecks  sein  muß,  da
J  g.  1  —  58,8  oder  29,4.  .  2  4%
In  einem  beliebigen  Punkte  von  ab  errichte  nun  eine  4  m  lange
Senkrechte  und  nimm  von  ihrem  Endpunkte  wieder  eine  Senkrechte
nach  einer  Dreiecksseite  —  etwa  nach  d,  verbinde  ad,  so  ist  adb  das

gesuchte  Dreieck  von  58,8  qm  Größe,  da  Grundlinie  mal  Höhe
58,8  qm.

In  Figur  71  soll  von  abed  an  ab  eine  Kulturfläche  in  Form
eines  Trapezesvon  176160qm  e
abgegrenzt  werden.

Diese  Aufgabe  läßt  sich
genau  nur  mit  Hilfe  der
höheren  Mathematik  lösen,  in  4

—  —  ——  *
der  Praxis  verfahre  man  nach  -  9

 

 

 

—  4.

 

 

folgender  Näherungsmethode:
Miß  ab  —  353  m  und  —  —  F  3
dividire  mit  850  in  17616  —  digut  1l.
50  m;  bei  zusammenlaufenden  Trapezseiten  wie  hier  nimmt  man  die  Meßzahl
  etwas  knapper  —  hier  also  etwa  nur  350  als  Divisor  —  bei
auseinanderlaufenden  etwas  reichlich  (356).  Diese  50  m  trägt  man  als
Senkrechte  auf  ab  =  xy  ab  und  nimmt  auf  IXy  von  yF  aus  die  Senkrechten
  auf  ad  und  be  zu,  welche  Linie  -ef  =  327  m  Länge

man  mißt;  nun  ist  fet.32  bo  —  17000  qm,  also

um  616  qm  zu  klein;  nun  ist  327  in  616  =  etwa  2  m,  um  welche
Xy  zu  verlängern  ist,  um  das  ziemlich  genau  17616  qm  große  Trapez
abhag  zu  erhalten.  Hat  man  beim  ersten  Versuch  eine  zu  große  Fläche

erhalten,  so  ist  das  Loth  und  die  Fläche  in  gleicher  Weise  zu  verringern.
8*
        <pb n="131" />
        —  116  —

877.
Aivessiren  oder  Abwaägen  des  Nodengefälls.

Bei  der  Ziehung  von  Gräben,  beim  Bau  von  dauernden  Wegen
in  den  Revieren  2c.  kommt  der  Forstmann  öfter  in  die  Lage,  das
Gefäll  des  Bodens  ermitteln  zu  müssen.  Zunächst  muß  man  die  abzuwägende
  Linie  durch  fortlaufende  nummerirte  Pfähle  in  gleichlange
Stationen  eintheilen.  Neben  die  Stationspfähle  schlägt  man  über  dem
Boden  kleine  Pfähle  ein,  die  alle  gleich  hoch  über  dem  Boden  hervorragen
  und  untersucht  dann  durch  Horizontalvisiren,  um  wieviel  von  je
2  Pfählen  der  eine  höher  im  Terrain  steht  als  der  andere;  aus  der
Schlußberechnung  aller  Stationshöhenunterschiede  findet  man  den  Höhenunterschied
  des  Anfangs=  und  Endpunktes  der  zu  nivellirenden  Linie.
Bei  kürzeren  Linien  sind  natürlich  keine  Stationen  nöthig.  5

Da  die  genaue  Beschreibung  des  Verfahrens  zu  viel  Raum  erfordern
  würde,  so  sei  nur  soviel  erwähnt,  daß  zwischen  je  zwei  Stationspunkten
  ein  Nivellirinstrument  zum  Horizontalvisiren  (Kanalwage,  Setzwage,
  Libellenfernrohr  rc#.)  in  genau  wagerechter  Richtung,  auf  den
Pflöcken  der  Stationen  eine  mit  Meter=  und  Centimetereintheilung  versehene
  sogenannte  Nivellirlatte  genau  senkrecht  aufgestellt  wird  und  man
nun  die  Latten  anvisirt  und  den  anvisirten  Punkt  auf  der  Latte  durch
einen  beweglichen  Schieber,  dessen  Auf=  und  Abwärtsschieben  man  dem
Gehilfen  durch  Handzeichen  angiebt,  festlegt.  Bei  Fernrohrinstrumenten
kann  man  mittelst  des  Fadenkreuzes  in  denselben  sofort  den  Punkt  auf
der  Latte  selbst  ablesen.

Hat  man  z.  B.  die  Höhe  des  Visirpunktes  der  Latte  in  A
2,75  m  gefunden  (siehe  Figur  72),  so  läßt  man  in  derselben  Weise
die  Latte  in  b  aufstellen,  visirt  und
findet  die  Höhe  des  Punktes  in  b
—  0,24  m;  der  Höhenunterschied
der  Punkte  A  und  b  würde  —
«  2,75—0,24-2,51moderdasGe-FVUHA

  fällvonbnachA-2,51mbetragen.
  Da  man  immer  in  der  Mitte  der  ersten  Station  anfängt
und  stets  rückwärts  und  vorwärts  visiren  muß,  so  nennt  man  die
Lattenhöhen,  die  nach  dem  Anfangspunkt  der  Messung  liegen,  die
hinteren,  die  entgegengesetzten  die  vorderen  Lattenhöhen,  das  Schlußresultat,
  d.  h.  den  Höhenunterschied  vom  Anfangs=  und  Endpunkt  er- 



 

4
        <pb n="132" />
        —  117  —

hält  man,  indem  man  alle  vorderen,  ebenso  alle  hinteren  Lattenhöhen
zusammen  addirt  und  die  Summe  der  vorderen  von  der  Summe  der
hinteren  Lattenhöhen  abzieht.  Das  Steigen  bezeichnet  man  mit  H
(Plus),  das  Fallen  mit  —  (Minus)  vor  der  Zahl.  Die  nähere  Ausführung
  eines  Nivellements  wird  aus  folgendem  Beispiel  ersichtlich:

—

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Figur  73.

2#  E-  ist  in  Figur  73  der  Höhenunterschied  zwischen  Punkt  1  und  7
festzustellen;  die  Linie  1—7  wird  zunächst  in  der  Entfernung  von  je
30  m  in  die  Stationen  2,  3,  4  u.  s.  w.  getheilt,  die  mit  nummerirten
Pfählchen  und  dicht  daneben  mit  bis  an  den  Boden  eingeschlagenen
Pflöcken  zum  Aufstellen  der  Nivellirlatte  besetzt  werden.  Dann  stelle
das  Instrument  in  a,  die  Nivellirlatte  genau  senkrecht  in  1  auf  und
visire  nach  1;  hierauf  geht  der  Gehilfe  mit  der  Latte  nach  2  und  man
visirt  vorwärts  nach  2;  hierauf  gehe  mit  dem  Instrument  nach  b  und
visire  erst  rückwärts  nach  2  und  —  nachdem  der  Gehilfe  vorwärts  nach  3
gegangen  ist  —  auch  nach  3  und  so  fort  —  bis  das  Instrument  auf
allen  übrigen  Zwischenpunkten  cde  und  k  nach  rückwärts  und  vorwärts
  visirt  hat;  nur  zuletzt  visirt  man  vorwärts.  Die  Maaße  trage
in  folgende  Tabelle  ein:

 

 

 

 

 

 

 

 

Stations=  Rückwärts  Vorwärts
punkt  visirt  visirt  Bemerkungen
Cm  Cm
a  4,12  30,20  Vorwärts  —  132,94  cm
b  10,50  14,10  Rückwärts  =  90,71  „
c  25,13*  18,114  Teichufer  also  Steigung:  42,23  cm
d  22,10  26,10  NB.  Sollte  das  Rückwärtse
  28,86  24,30*  Grabensohle  visiren  eine  größere  Summe  er-"
  *#  20  10  geben  als  das  Vorwärtsvisiren,
"3  so  findet  natürlich  Senkung  statt.
Summa  90,71  132,94

Die  Länge  der  Stationen  richtet  sich  nach  dem  Instrument;  je
weiter  man  visiren  kann,  desto  länger  nimmt  man  die  Stationen.
        <pb n="133" />
        —  118  —

Um  das  Gefäll  in  Procenten  angeben  zu  können,  hat  man  einfach
folgende  Proportion  anzusetzen:  gesetzt,  daß  die  Stationslängen  75  m
betragen,  z.  B.  die  Stationslänge  —  75  m,  Gefäll  —  1,27  m:

auf  75  m  Länge  1,27  m  Gefäll

100  „  „  =  x

 

"“  75:  100  =  1,27:T
1,27.  10
—  —  0
1,69  00.

Das  Kartiren  eines  Nivellements  geschieht  in  der  Weise,  daß  man
auf  dem  Kartenblatte  eine  horizontale  Linie  anlegt,  auf  dieser  die  Stationen
nach  dem  Maaßstabe  aufträgt  und  das  Steigen  und  Fallen  auf  auf  den
Stationspunkten  errichteten  Senkrechten  abgreift  und  die  abgegriffenen
Punkte  schließlich  verbindet.  Die  Horizontale  ist  zu  orientiren.

8  78.
Hõhenmessen.

Das  Messen  von  Höhen  kommt  in  der  Praxis  zur  Ermittelung
des  Massengehaltes  stehender  Bäume  und  ganzer  Bestände  häufig  vor.
Das  gebräuchlichste  Instrument  dazu  ist  der  Faustmann'sche  Spiegelhypsometer'),
  welcher  aus  einem  Brettchen  mit  einer  Visirvorrichtung
und  einem  kleinen  Pendel  besteht;  hat  man  die  Spitze  des  Baumes
anvisirt,  so  kann  man  mit  Hilfe  eines  kleinen  Spiegels  die  Höhe  des
Baumes  direkt  ablesen;  sie  wird  durch  den  Faden  des  Pendels  an  der

#  Sükala  des  Brettchens,  deren  Theilstriche  mit
—  4entsprechenden  Zahlen  versehen  sind,  markirt.
-  ·  —  Einfacher  kann  man  die  Höhe  eines

4—  Baumes  nur  mit  Hilfe  eines  Stabes
—  messen,  wie  aus  Figur  74  ersichtlich:

f  Man  mißt  den  Stab  ae  —  Löm,

 

den  Stab  bg  —  2m,  steckt  gb  soweit
4  avom  Baum  cck  in  die  Erde,  als  man  ihn

Figur  74.  ohngefähr  hoch  schätzt  und  so,  daß  man  d.
sehen  kann;  dann  schickt  man  einen  Gehilfen  mit  ae  soweit  zurück,
bis  er  über  g  hinaus  d  anvisiren  kann,  hier  wird  ae  in  den  Boden

 

 

 

6)  Zu  beziehen  für  6  Mark  von  Frau  Oberförster  Faustmann,  Babenhausen
im  Großherzogthum  Hessen.  Praktischer,  aber  theurer  (12  Mark)  ist  der  Weise'sche
Hypsometer  (Mechaniker  Buddendorf,  Berlin,  Schützenstr.  57).
        <pb n="134" />
        —  119  —

gesteckt;  dann  visirt  man  noch  senkrecht  auf  gb  und  cd  und  läßt  die
Punkte  f  und  h  mit  Kreide  bezeichnen.

Schließlich  sind  zu  messen  z.  Bo.ab  =  1  m,  ac  26  m,  g.1
0,5  m,  ch  =  1,5  m;  dann  verhalten  sich  zunächst  im  Dreieck  eb  4—
efifg  -eh:hd,  oder  daefab  und  eh  -ac  ist,  wie

abifg  -ac:hü  oder  die  gemessenen  Zahlen  eingesetzt:

1  m:  0O,.5  m  =  26m:hd
4%  26
13  —,  hierzu  ist  noch  b  =  1,5  m  zu  addiren,
mithin  de  1,5  m.“)

Hat  man  die  Durchschnittshöhe  eines  Bestandes  zu  ermitteln,  so
mißt  man  die  Höhen  mehrerer  Normalbäume  und  nimmt  daraus  das
Mittel,  bei  ungleichaltrigen  Beständen  bildet  man  Höhenklassen  und  schätzt
oder  mißt  die  einzelnen  Stämme  in  diese  ein.  Hat  man  an  Berghängen
  Baumhöhen  zu  messen,  so  muß  man  sich  in  horizontaler  Entfernung
  aufstellen,  nicht  ober=  oder  unterhalb  des  zu  messenden  Baumes.

8  79.
Vermessung  von  Körpern  oder  Sterecometrie.

Unter  Körper  versteht  man  jeden  nach  allen  Seiten  hin  von  ebenen
oder  krummen  Flächen  oder  von  beiden  zusammen  begrenzten  Raum.

Ein  Körper,  der  von  zwei  parallelen  Grundflächen  und  so  viel
Parallelogrammen,  als  die  Grundflächen  Seiten  haben,  eingeschlossen
ist,  heißt  Prisma  oder  Säule  (Figur  75).
Je  nachdem  die  Grundflächen  Drei-,  Vier-,
Fünf=  2c.  Ecke  sind,  ist  das  Prisma  ein  drei-,
vier-,  fünf.  2c.  seitiges.  Die  Höhe  des  Prismas
ist  die  Senkrechte  zwischen  beiden  Grundflächen.
Der  Inhalt  ist  gleich  dem  Produkt  aus
Grundfläche  und  Höhe.  JZe  nachdem  die
Seitenflächen  senkrecht  oder  schief  auf  den
Grundflächen  stehen,  unterscheidet  man  gerade

*)  Ein  weit  einfacheres  Verfahren  ist  folgendes:  „Man  nimmt  einen  Stock
von  eigener  Körperlänge,  legt  sich  soweit  vom  Stamm  ab  auf  die  Erde,  als  man
den  Stamm  hoch  schätzt  und  steckt  den  Stock  zwischen  seine  Füße;  nun  rutscht  man,
die  Baumspitze  immer  über  die  Stockspitze  anvisirend,  so  lange  hin  und  her,  bis
Auge,  Stockspitze  und  Baumspitze  genau  in  einer  geraden  Linie  liegen.  Dann  ist
die  Entfernung  vom  Baum  bis  zum  Auge  gleich  der  Höhe  des  Baumes.“

 

 

"
*

 

 

 

 

 

 

Figur  75.
        <pb n="135" />
        —  120  —

und  schiefe  Prismen;  ist  die  Grundfläche  ein  Parallelogramm,
so  heißt  das  Prisma  Parallelepipedon;  sind  die  Grund-  und
Seitenflächen  Quadrate,  so  heißt  das  Prisma  Würfel.

 

 

 

 

 

*
4
4
1X
1
½
i
I
—

Figur  76.  Figur  77.

Ein  gerades  Prisma,  dessen  Grundflächen  Kreise  sind,  nennt
man  Cylinder  oder  Walze.  Die  Verbindungslinie  der  Mittelpunkte
der  Grundflächenkreise  heißt  Axe  und  ist  gleich  der  Höhe  und  Länge
des  Cylinders.  Der  Inhalt  ist  ebenfalls  gleich  Grundfläche
mal  Höhe  (Figur  76).

Ein  Körper,  dessen  Grundfläche  ein  Drei-,  Vier-,  Fünf=  2c.
Eck  ist  und  der  von  ebenso  vielen  Dreiecken  eingeschlossen  wird,
als  die  Grundfläche  Seiten  hat,  heißt  Pyramide  (Figur  77).  Eine
Senkrechte  aus  der  Spitze  auf  die  Grundfläche  bildet  die  Höhe.  Man
unterscheidet  nach  der  Seitenzahl  der  Grundfläche  3-,  4-,  5=  2c.  seitige
Pyramiden.

Besteht  die  Grundfläche  der  Pyramide  aus  einem  Kreis,
so  heißt  der  Körper  ein  Kegel  (Figur  78).  Der  Inhalt  von

 

 

 

Figur  78.  Figur  79.
        <pb n="136" />
        —  121  —

Pyramide  und  Kegel  ist  gleich  dem  Produkt  aus  Grundfläche
und  Höhe  dividirt  durch  3.

Legt  man  in  einem  Kegel  durch  einen  Punkt  der  Höhe  einen
Schnitt  parallel  zur  Grundfläche,  so  entsteht  der  abgestumpfte
Kegel  (Figur  79),  dessen  Inhalt  (J),  wenn  man  den  Radius  des
oberen  Kreises  mit  r,  den  des  unteren  mit  R  und  die  Höhe  mit  h
bezeichnet,  gleich  ist:

XN.  h

J—  +  +  Rr  LKr)  —

sind  z.  B.  durch  Messung  mit  der  Kluppe  für  den  Durchmesser  eines
so  gestalteten  Baumabschnittes  gefunden:  unterer  Durchmesser  =  80  em,
oberer  Durchmesser  =  40  cm,  Länge  des  Abschnitts  =  100  cm  (h),
so  würde  sich  aus  obiger  Formel  ergeben  (kK  und  r  —  1#  der  Durchmesser).


(402  +  40  20  —  202)  3.  441%—  —  2800  104,66

—  2800  105  (abgekürzt)
—  294000  Kubikcentimeter  —  0,294  chm.

Diese  Methode  ist  auch  anzuwenden,  wenn  man  ohne  Tafeln  den
Inhalt  eines  Baumstammes  ermitteln  will.  Einfacher  ist  jedoch,  wenn
man  nur  den  halben  mittleren  Durchmesser  mit  sich  selbst  multiplicirt
und  die  gefundene  Quadratzahl  mit  3,14  und  dieses  Produkt  mit  der
Länge  des  Stammes  multiplicirt.

8  80.
Berechnung  von  prismatischen  Körpern.

Die  Einheit  des  Körpers,  mit  welchem  alle  Körper  gemessen“)
werden,  ist  der  Würfel  oder  Cubus,  d.  h.  ein  vierseitiges  gerades
Prisma,  dessen  sämmtliche  Flächen  Quadrate  sind.  In  Deutschland
ist  als  Einheitsmaß  der  Kubikmeter  vorgeschrieben,  also  ein  Würfel,
dessen  Länge,  Breite  und  Höhe  =  1  Meter  ist;  Körper,  die  kleiner
als  1  Kubikmeter  sind,  werden  in  Decimalbruchtheilen  desselben  ausgedrückt.


*)  Linien  wurden  mit  Linien,  Flächen  mit  Flächen  gemessen,  Körper  können
ebenfalls  nur  mit  Körpern  gemessen  werden.  Zum  Ausmessen  der  Flächen  nehmen
wir  das  Quadrat  (Quadratmeter),  zum  Ausmessen  der  Körver  wählen  wir  den
Würfel  (vergl.  §  79)  des  Kubikmeter.
        <pb n="137" />
        —  122  —

Ein  Holzschichtmaaß  ist  z.  B.  solch  ein  vierseitiges  Prisma,  dessen
Inhalt  durch  Multiplikation  der  Maaßzahlen  von  Länge,  Breite  und
Höhe  gefunden  wird.

Ist  ein  Schichtmaaß  z.  B.  4,00  m  lang,  1,75  m  breit  und  2,63  m
hoch,  so  beträgt  der  Inhalt

4,00  1,75.  2,63  =  18,410  Kubikmeter.

Um  die  Höhe  eines  Schichtmaaßes  oder  irgend  eine  andere
Dimension  zu  finden,  wenn  der  Inhalt  und  zwei  andere  Dimensionen
gegeben  sind,  hat  man  einfach  mit  dem  Produkt  der  bekannten  Dimensionen
  in  den  Inhalt  hineinzudividiren:  Wäre  z.  B.  gefragt,  wie  hoch
wird  ein  Schichtmaaß  von  18,41  Kubikmeter  Inhalt,  4  Meter  Länge
und  1,75  Meter  Breite  aufgesetzt,  so  würde  man  dies  finden,  wenn
man  mit  4,00  1,75  rot.  7,00  in  18,41  hineindividirte;  man  erhält
wie  oben  2,63  Meter,  mithin  müßte  das  Schichtmaaß  2,63  Meter
hoch  gesetzt  werden.  Für  die  Praxis  merke  folgende  aus  Obigem  leicht
ersichtliche  Regel:  „Man  erhält  die  gesuchte  dritte  Dimension
am  schnellsten,  wenn  man  mit  dem  Produkt  der  beiden  bekannten
  Dimensionen  in  10,000  dividirt.“  Z.  B.  die  Kiefernknüppel
  sollen  im  Jagen  88  c  83  cm  lang  und  in  Schichtmaaßen  von
1—4  m  ausgehalten  und  1,3  m  hoch  gesetzt  werden;  wie  breit  sind
sie  zu  setzen?

1,3.  0,83/  10,000)  =  92,7  =  rot.  93  em,  mithin  ist  das  Schichtmaaß
  von  1  m  =  93  cm  breit,  von  2  m  =  186  em  breit  u.  s.  w.  aufzusetzen.
  Probe:  1,3.  0,83  0,93  =  1,0035  rm  rot.  1,00  rm.

Werden  Schichtmaaße  an  Berglehnen  aufgesetzt,  so  muß  die  Entfernung
  der  Stützen  stets  horizontal  gemessen  werden,  worauf  streng
zu  halten  ist.

In  ähnlicher  Weise  werden  die  Inhalte  von  Gräben  als  prismatische
  Körper  berechnet,  ebenso  Sand=  und  Steinhaufen  rc.

Die  sog.  Pontons,  deren  Form  aus  Figur  80  ersichtlich  und
die  häufig  z.  B.  als  Torfmiethen,  Stein=  oder  Kieshaufen  an

Chausseen  u.  s.  w.  zur  Berechnung

 

     
 

 

 

—  5  kommen  können,  berechnet  man  aus

—  *  .  dem  Produkt  der  halben  Summe  der

44  4  beiden  Grundflächen  mit  der  Höhe,
A  a

 

Figur  80.  also  J—  h;  sind  a  und  A

—
        <pb n="138" />
        —  123  —

z.  B.  Rechtecke,  so  berechnet  man  deren  Flächeninhalt  aus  dem  Produkt
zweier  anstoßender  Seiten  u.  s.  w.  Diese  Höhe  mißt  man  am  bequemsten
  außerhalb,  indem  man  z.  B.  einen  Stock  auf  den  Kieshaufen
parallel  zur  Erde  legt  und  dessen  Entfernung  vom  Boden  ermittelt.

Den  Inhalt  kleinerer  unregelmäßiger  Körper  findet  man  am
leichtesten,  indem  man  dieselben  in  ein  würfelförmiges  und  mit  Wasser
oder  feinem  trockenem  Sand  gefülltes  Gefäß  thut;  den  Stand  der  Füllmasse
  mit  dem  Körper  darin  merkt  man  mit  einem  Strich  an;  dann  nimmt
man  den  Körper  vorsichtig  heraus  und  gießt  mit  einem  Gefäß  von  bekanntem
  Inhalt  wieder  soviel  Füllmasse  zu,  bis  der  Strich  erreicht  ist.
Dies  Verfahren  wird  bei  sehr  genauen  Derbholzgehaltsermittlungen  von
Schichtmaaßen  angewandt.  Man  hat  hierzu  auch  eigene  mit  Gradeintheilung
  versehene  Gefäße,  die  sog.  Holzmesser  oder  Kylometer  konstruirt.

881.
Verechnung  von  kegelförmigen  Körpern  (Bäumen)  und  von  Zeständen.

Ganze  Baumstämme  haben  bei  abgeschnittener  Spitze,  in  welchem
Zustand  dieselben  in  unseren  Schlägen  ausgehalten  zu  werden  pflegen,
die  Form  eines  abgestutzten  Kegels,  nur  daß  sie  in  ihrer  wirklichen
Form  etwas  von  der  normalen  Kegelform  durch  Aus=  und  Einbuchtungen
  abzuweichen  pflegen.  Derartig  geformte  abgestutzte  Kegel  werden
in  der  Praxis  aus  dem  Produkt  der  Mittelfläche  und  ihrer  Höhe  berechnet
  (vergl.  §  79),  indem  man  annimmt,  daß  das  Zuviel  unter
der  Mittelflüche  und  das  Zuwenig  über  der  Mittelfläche  sich  zum
Cylinder  ausgleichen,  mithin,  daß  man  es  mit  einem  Cylinder  zu  thun
hat,  dessen  Grundfläche  gleich  der  Mittelfläche  ist.  Dies  Verfahren
ist  das  gewöhnliche  und  genügt  vollständig  für  die  Praxis.

Ist  es  jedoch  nöthig,  z.  B.  bei  Taxationen,  einen  Probestamm
genau  zu  berechnen,  so  theilt  man  denselben  in  gleich  lange  (1  bis
2  Meter)  Stücke,  berechnet  jeden  Abschnitt  aus  Mittelfläche  und  Länge
und  addirt  die  Inhalte  der  einzelnen  Theile.  Zweige,  Wurzeln  und
Aeste  werden,  wie  gleich  hier  bemerkt  sein  mag,  entweder  in  Procenten
geschätzt  oder  sie  werden  aufgearbeitet,  gemessen,  berechnet  und  schließlich
  nach  ihrem  Festgehalte  zum  Inhalt  des  Stammes  addirt.  Bei
größter  Genauigkeit  wendet  man  den  Tylometer  an.

Zur  schnellen  Berechnung  des  Inhalts  von  stehenden  Bäumen
im  Kopfe  diene  folgendes  von  mir  an  zahlreichen  Versuchen  erprobte,
sehr  einfache  und  doch  ziemlich  genaue  Verfahren:
        <pb n="139" />
        —  124  —

Man  mißt  resp.  schätzt  den  Durchmesser  des  zu  taxirenden
Baumes  in  Brusthöhe,  z.  B.  47  em,  streicht  die  letzte  Zahl,  hier  also
7  ab  und  erhebt  die  bleibende  Zahl  (4)  in  das  Quadrat  =  16;  von  der
Quadratzahl  streicht  man  von  rechts  nach  links  wiederum  eine  Decimale
ab  und  erhält  somit  1,6.  Dies  ist  der  Festgehalt  des  Baumes  =  1,6  fm.
Bei  allen  Zehnern,  z.  B.  50,  60,  70  rc.  cm  Durchmesser,  erhält  man  den
Festgehalt  genau  in  den  Quadratzahlen  2,5,  3,6,  4,9  fm.  Je  weiter
sich  das  Maaß  des  Durchmessers  in  den  Einern  von  den  Zehnern  entfernt,
  um  so  ungenauer  wird  das  Resultat,  d.  h.  um  so  größer  wird
die  Quadratzahl  und  muß  man  sich  dann  durch  Interpolation  helfen;  im
obigen  Beispiel  liegt  der  Durchmesser  47  cm  näher  bei  50  als  bei  40,
mithin  näher  beim  Quadrat  von  5,0—  25  als  beim  Quadrat  von  4,0—  16;
man  wird  also  dementsprechend  den  Festgehalt  nicht  auf  1,6  fm  annehmen,
  sondern  auf  etwa  2,3  km;  in  gleicher  Weise  würde  man  beim
Durchmesser  von  43  cm  den  Festgehalt  auf  etwa  1,8  fm,  von  45  cm  auf
2,1  fm,  von  49  cm  auf  2,4  fm  r2c.  annehmen.  Bei  den  in  der  Mehrzahl
im  Walde  vorkommenden  Stärkeklassen  haubaren  Holzes  von  30—70  cm
Durchmesser  stimmt  die  Berechnung  ziemlich  genau,  bei  schwächeren
Durchmessern  haben  die  Stämme  verhältnißmäßig  einen  geringeren,  bei
stärkeren  Durchmessern  verhältnißmäßig  höheren  Festgehalt,  außerdem  bedingen
  die  Faktoren  der  Höhe  und  der  Formzahl  eine  Aenderung  des
Festgehaltes;  die  obige  Berechnung  gilt  nur  für  mittlere  Verhältnisse.

Will  man  den  Inhalt  stehender  Stämme  genau  ermitteln,  so
mißt  man  deren  Grundfläche  in  Brusthöhe,  kluppt  sie,  (hat  man
viele  Stämme  zu  messen,  so  mißt  man  sich  von  unten  1,3  Meter  am
Körper  ab  und  läßt  sich  an  dieser  Stelle,  die  meist  in  mittlere  Brusthöhe
  fallen  wird,  einen  Kreidestrich  machen,  um  so  einen  Anhalt  zu
haben,  daß  man  sämmtliche  Bäume  in  derselben  Höhe  gemessen  hat)
und  ermittelt  ihre  Höhe  auf  bekannte  Weise.  Würde  man  nun  einfach
  die  Grundfläche  mit  der  Höhe  multipliciren,  so  würde  man  einen
großen  Fehler  machen,  da  man  dann  den  Inhalt  eines  Cylinders  über
der  Grundfläche  finden  würde;  der  Baum  fällt  aber  ab  und  hat  mehr
oder  minder  die  Gestalt  eines  Kegels.  Um  nun  das  Verhältniß  des
wirklichen  kegelförmigen  Bauminhalts  zum  Inhalt  des  Cylinders  über
derselben  Grundfläche  zu  ermitteln,  muß  man  denselben  als  Probestamm
fällen,  ihn  genau  messen  und  berechnen  und  mit  dem  Inhalt  des  berechneten
  Cylinders  vergleichen.
        <pb n="140" />
        —  125  —

Hätte  man  z.  B.  den  Kubikinhalt  des  wirklichen  Stammes  —  0,98,
den  der  Walze  über  derselben  Grundfläche  =  1,36  gefunden,  so  würde
sich  der  Stamm  zur  Walze  verhalten  wie  0,98:  1,36.  Um  nun  die  Zahl
zu  finden,  mit  welcher  man  den  Baumnchlinder  (1,36)  multipliciren
müßte,  um  den  wirklichen  Stamminhalt  zu  finden,  hat  man  0,98  durch
1,36  zu  dividiren  und  mit  diesem  Quotienten  =  0,72  hätte  man  1,36
zu  multipliciren,  um  den  wirklichen  Stamminhalt  =  0,979,  abgekürzt
—  0,98  zu  finden,  wie  es  ja  unsere  Rechnung  bestätigt.  Diese  Zahl,
die  also  weiter  nichts  ist,  als  der  Quotient  aus  Stamm  dividirt
durch  seine  Stammwalze  oder  welche  in  Zahlen  das  Verhältniß
der  wirklichen  Stammform  zu  einer  Baumwalze  von  gleicher
Grundfläche  und  Höhe  ausdrückt,  heißt  Formzahl.

Es  verhält  sich  der  Inhalt  des  Cylinders  zum  Inhalt  des  Kegels
wie  3:  1,  also  würde  ein  Kegel  —  0,33  eines  Cylinders  von  gleicher
Höhe  und  Grundfläche  sein,  d.  h.  die  Formzahl  des  Kegels  ist  —  0,33.
Da  nun  Bäume  selten  so  stark  abfallen,  daß  sie  richtige  Kegel  darstellen,
  ebenso  wenig  aber  so  vollholzig  sind,  daß  sie  einem  Cylinder
gleichen,  so  wird  sich  die  Formzahl  sämmtlicher  Bäume  zwischen  0,33
(Kegel)  und  1,00  (Cylinder)  bewegen;  die  Formzahl  wird  um  so  größer,
d.  h.  der  Stamm  um  so  vollholziger  sein,  je  mehr  sie  sich  1,00  nähert.
Ein  Stamm  mit  der  Formzahl  0,78  ist  demnach  bedeutend  vollholziger
oder  hat  eine  bessere  (höhere  Formzahl)  als  ein  Stamm  mit  der  Formzahl
  0,11.  Unsere  Waldbäume  schwanken  gewöhnlich  in  ihrer  Formzahl
  zwischen  O.40—0,60.

Bei  Stämmen,  welche  mit  dem  oben  gefällten  Probestamm  gleich
geformt  sind,  wird  ein  gleiches  Verhältniß  zum  Cylinder  (von  gleicher
Höhe  und  Grundfläche)  bestehen  und  kann  man  ihren  wirklichen  Inhalt
  finden,  wenn  man  ihren  berechneten  Walzeninhalt  (Grundfläche
mal  Höhe)  mit  der  ermittelten  gemeinschaftlichen  Formzahl  multiplicirt.

Hat  man  nun  die  Holzmasse  eines  ganzen  Bestandes  aufzunehmen,
so  theilt  man  denselben  in  Höhen=  oder  Stärkeklassen  und  ermittelt
durch  Fällen  eines  Probestammes  die  Formzahl  jeder  Klasse;  nachdem
man  nun  den  Inhalt  jedes  einzelnen  Stammes  nach  Grundfläche  und
Höhe  berechnet  und  die  Inhalte  sämmtlicher  Stämme  addirt  hat,  hat
man  den  Gesammtinhalt  jeder  Klasse  noch  mit  der  gemeinschaftlichen
  Formzahl  zu  multipliciren  (resp.  zu  reduciren).

Zur  Erleichterung  dieser  Berechnuugen  hat  man  Tabellen  an-
        <pb n="141" />
        —  126  —

gefertigt,  in  denen  die  Inhalte  nach  Höhe,  Durchmesser  (oder  Grundfläche)
  und  Formzahl  sich  gleich  ausgerechnet  finden.  Solche  Tabellen
heißen  Massen-  oder  Ertragstafeln.“)

Ebenso  hat  man  den  Inhalt  liegender  Stämme  nach  Mittelfläche
(oder  Durchmesser)  und  Länge  für  alle  möglichen  Dimensionen  ausgerechnet
  und  in  Tafeln  zusammengestellt,  so  daß  ihr  Inhalt  gleich
abgelesen  werden  kann.  Der  Gebrauch  solcher  Tafeln  ist  nach  den  vorgedruckten
  Anweisungen  leicht  zu  erlernen.

Da  es  nun  meist  zu  umständlich  sein  wird,  alle  Stämme  eines
Bestandes  zu  messen,  sucht  man  sich  gewöhnlich  Probeflächen  aus  (Probeflächenverfahren),
  die  ein  möglichst  genaues  Bild  des  ganzen  Bestandes
geben,  mißt  ihre  Fläche  aus,  ermittelt  genau  den  Massengehalt  und
findet  dann  die  Masse  des  ganzen  Bestandes,  die  mit  z  bezeichnet
werden  mag,  einfach  aus  folgender  Proportion:

Probefläche:  Gesammtfläche  —=  Probeflächenmasse:  z

Gesammtfläche  Probeflächenmasse
Probefläche
Beispiel:  Probefläche  =  5  Ar,  Gesammtfläche  =  15  Hectar
Probeflächenmasse  =  30  Festmeter
5:  1500  =  30  :  x
ot.  1330—  9000  Festmeter.

Bei  ungleichwüchsigen  Beständen  muß  man  mehrere  Probeflächen
nehmen,  aus  welchen  man  das  Mittel  zieht,  um  eine  möglichst  richtige
Probeflächenmasse  zu  ermitteln.  Kann  man  nicht  messen,  so  genügt
es  auch,  sämmtliche  Stämme  des  Bestandes  zu  zählen,  z.  B.  5174  und
hiermit  die  Masse  des  Probestammes  z.  B.  1,38  fi  zu  multipliciren  (Probestammverfahren);
  dann  ist  die  Bestandsmasse  =  5174.  1,38  =  7140  fm.
Dies  Verfahren  ist  aber  ungenau,  da  man  sich  beim  Auszählen  großer
Bestände  leicht  irren  kann  und  Alles  von  der  Richtigkeit  des
Probestammes  abhängt;  deshalb  erhöht  man  die  Genauigkeit,  wenn
man  aus  den  am  meisten  vertretenen  Höhen=  und  Stärkeklassen  je  einen
oder  mehrere  Probestämme  ermittelt  und  aus  ihnen  einen  mittleren

 

 

*)  Die  bekanntesten  Massentafeln  sind  die  von  Behm.  Berlin,  Verlag
vou  Julius  Springer;  in  2  Ausgaben:  für  liegendes  Holz  (nach  Höhe  und
Durchmesser)  und  für  stehendes  Holz  (nach  Höhe,  Durchmesser  in  Brusthöhe  und
Formzahl).
        <pb n="142" />
        —  127  —

Probestamm  berechnet.  Der  Probestamm  muß  jedesmal  nach  Höhe,
Durchmesser  und  Formzahl  den  Durchschnitt  aller  Stammklassen  darstellen.


Zur  Messung  des  Durchmessers  bedient  man  sich  eines  Schiebemaaßes,
  der  bekannten  Kluppe;  zur  guten  Kluppe  gehört,  daß  beide
Schenkel  senkrecht  zum  Maaßstab  stehen  und  daß  der  bewegliche  Schenkel
sich  ohne  Schlottern  und  Klemmen  bequem  verschieben  läßt.  Es  verdienen
  solche  Kluppen  den  Vorzug,  welche  gegen  die  Nachtheile  des
Schwindens  und  Quellens  des  Holzes  durch  Spiralfedern  geschützt  sind.
Beim  Gebrauch  des  weniger  praktischen  Meßbandes  ist  sehr  darauf  zu
achten,  daß  es  genau  senkrecht  zur  Achse  des  Baumes  umgelegt  wird
und  die  Theilung  sich  auf  der  Innenseite  des  Bandes  befindet  (für
genaue  Untersuchungen).  Für  die  Notirung  legt  man  sich  ein  Manual
an,  in  welches  die  Stämme  nach  Holzarten,  Stärke=  und  Höheklassen
schematisch  geordnet,  so  eingetragen  werden,  daß  man  sie  zu  5  gruppirt.
Am  übersichtlichsten  ist  es,  4  Striche  nebeneinander  und  einen  Strich
quer  durch  dieselben  zu  machen  z.  B.  ——

Beim  Messen  des  Durchmessers  mit  der  Kluppe  ist  zu  beachten,
daß  man  das  Gabelmaaß  nicht  zu  locker  und  nicht  zu  fest  andrückt,
daß  man  den  liegenden  Stamm  genau  in  der  Mitte  mißt  und  daß
man,  da  nur  selten  ein  Stamm  genau  rund  ist,  denselben  am  schwächsten
und  stärksten  Durchmesser,  also  zweimal  mißt;  befinden  sich  in  der
Mitte  Unebenheiten  am  Stamm,  so  mißt  man  in  gleichen  Abständen
den  Stamm  ober=  und  unterhalb;  aus  mehreren  Messungen  ist  dann
stets  das  Mittel  zu  nehmen;  überschießende  Bruchtheile  von  Centimetern
werden  gewöhnlich  außer  Acht  gelassen,  wodurch  man  nach  neueren
Untersuchungen  allerdings  einen  zu  kleinen  Massengehalt  erhält.  (efr.
Dankelmanns  Zeitschrift  für  Forst=  und  Jagdwesen  1887  S.  247  und
1888  S.  64).
        <pb n="143" />
        —  128  —

Fragebogen

zu  den

Grundwissenschaften.

Einleitung.

Zu  §  1.  Was  ist  Wald?  Was  ist  Forst?

Zu  §  2.  Worin  liegt  die  Bedeutung  des  Waldes?

Zu  §  3.  Was  versteht  man  unter  Forstwissenschaft?  Was  unter  Forstwirthschaft?


Zu  §  4.  Nenne  die  Haupttheile  der  Forstwissenschaften.

Zu  §  5.  Aus  welchen  Haupttheilen  bestehen  die  Naturwissenschaften?  Was
begreift  und  bezweckt  die  Naturgeschichte?  Was  begreift  und  bezweckt  die  Naturlehre?

I.  Grundwissenschaften.
A.  Naturgeschichte.
Zu  §  7.  Wodurch  unterscheiden  sich  die  organischen  Naturkörper  von  den
unorganischen?  In  welche  Haupttheile  zerfällt  das  Naturreich?  Welche  Naturkörper
  nennt  man  Thiere,  welche  Pflanzen,  welche  Mineralien?

Zu  §  8.  Was  versteht  man  in  der  Naturgeschichte  unter  einem  System?
Weshalb  müssen  Systeme  aufgestellt  werden?

a)  Vorstzoologie.

Zu  §  9.  Wie  heißen  die  fünf  Klassen  des  ersten  Thierkreises?  Wie  heißen
die  Ordnungen  der  Klassen  der  Säugethiere  und  Vögel?  Wodurch  unterscheiden
sich  die  Säugethiere  von  den  Vögeln?  Wiederhole  die  übrigen  Kreise  mit  ihren
Klassen.  —

Zu  §  10.  Beschreibe  die  Haar-,  Haut-,  Knochen=  und  Zahnbildungen  der
Säugethiere.  Was  bedeuten  die  Zahnformeln?  Beschreibe  die  Sinnes=  und
Verdauungsorgane  der  Säugethiere.

Zu  §  11.  Welche  Thiere  gehören  zu  den  Handflatterern?  Woran  erkennt
man  die  Handflatterer?

Zu  §  12.  Woran  erkennt  man  das  Gebiß  der  Raubthiere?  Woran  die
Familie  der  Marder?  Wodurch  unterscheidet  sich  der  Steinmarder  vom  Baummarder?
  Woran  erkennt  man  den  Iltis,  das  Hermelin  und  den  Fischotter?  Wodurch
  unterscheidet  sich  die  Familie  der  Hunde  von  der  der  Katzen?  Woran  erkennt
man  den  Luchs?  Woran  die  Wildkatze?

Zu  §  13.  Woran  erkennt  man  die  Nagethiere?  Wodurch  unterscheiden  sich
die  Mäuse  von  den  Wühlmäusen?  Welche  Mäuse  werden  im  Walde  schädlich?
Beschreibe  sie.

Zu  §  14.  Wo  haben  die  Hirscharten  keine  Schneidezähne?  Wieviel  Zehen
haben  dieselben?  Welche  Familien  gehören  zu  den  Wiederkäuern?  Nenne  die  in
Deutschland  vorkommenden  Hirscharten.
        <pb n="144" />
        —  129  —

Zu  8  15.  Beschreibe  die  Zehenbildung  des  Wildschweins.

Zu  §  16.  Wozu  dient  der  Schwanz  bei  den  Vögeln?  Welche  Federarten
unterscheidet  man  beim  Vogelgesieder?  Aus  welchen  Theilen  besteht  der  Flügel?
Was  bedeutet  die  Mauser  der  Vögel?  Welchen  Zweck  hat  die  Bürzeldrüse?  Was
versteht  man  unter  dem  Singmuskelapparat?  Was  versteht  man  unter  Nestflüchtern
  und  was  unter  Nesthockern?

Zu  §  17.  Wie  sehen  Raubkrallen  aus?  Was  versteht  man  unter  Gewölle?
Woran  erkennt  man  im  Allgemeinen  die  Raubvögel?  Welche  Eulenart  ist  allein
schädlich?  Woran  erkennt  man  die  echten  Falken,  die  Adler,  die  Rothfalken?  In
welche  Gattungen  zerfallen  sie?  Nenne  die  nützlichen  Raubvögel.  Wodurch  werden
sie  nützlich?  Nenne  und  beschreibe  die  gefährlichsten  Falkenarten,  Milane,  Habichte,
Bussarde  und  Weihen.

Zu  §  18.  Woran  sind  die  Singvögel  zu  erkennen?  Welche  sind  entschieden
schädlich  und  wodurch?  Welche  sind  theils  schädlich,  welche  nützlich  und  wodurch?
Welche  sind  besonders  nützlich?  Unterscheide  die  einzelnen  Drosselarten.

Zu  §  19.  Nenne  und  beschreibe  die  beiden  nützlichen  Arten  aus  der  Ordnung
  der  Schreivögel.

Zu  §  20.  Woran  erkennt  man  die  Klettervögel?  Wodurch  wird  der  Kukuk
besonders  nützlich?  Nenne  und  beschreibe  die  wichtigsten  Spechtarten.

Zu  §  21.  Wodurch  unterscheiden  sich  Ringel-,  Hohl=  und  Turteltaube?  Sind
Tauben  nützlich?

Zu  §  22.  Woran  sind  die  Hühnervögel  zu  erkennen?  Nenne  und  beschreibe
die  deutschen  Hühnerarten.  1

Zu  §  24.  Woran  erkennt  man  die  Wasserhühner?  Beschreibe  den  Kranich.
Unterscheide  die  große  und  kleine  Bekassine,  die  Waldschnepfe  und  Doppelschnepfe.
Woran  erkennt  man  die  Brachvögel  und  Regenpfeifer?  Beschreibe  den  Fischreiher.

Zu  §  25.  Wie  sieht  der  große  Haubentaucher  aus?  Ist  er  werthvoll?  Wodurch
  unterscheiden  sich  Schwimmenten  von  Tauchenten?  Woran  erkennt  man  die
Enten?  Woran  den  Erpel  von  der  Ente?  Wodurch  unterscheiden  sich  Stock-(März-)Ente
  und  Krickente?  In  welcher  Ordnung  fliegen  die  Enten?  Wie
heißen  die  beiden  Arten  der  Wildgänse?  Wodurch  werden  sie  schädlich?

Zu  §  28.  Beschreibe  Kopf,  Brust  und  Hinterleib  der  Insekten  mit  ihren
wichtigsten  Organen,  namentlich  Fühler,  Mundtheile,  Flügel,  Füße,  die  Umbildungen
einzelner  Hinterleibsringel.  Wie  athmen  die  Insekten?  Welche  Verwandlungen
kommen  vor?  Wie  wächst  das  Insekt?  Wodurch  wird  es  nützlich  oder  schädlich?
Wie  theilt  man  die  Insekten  ein?

Zu  §  29.  Nenne  die  schädlichen  Pflanzenwespen?  Woran  erkennt  man  die
Schlupfwespen  und  Ichneumonen?  In  wiefern  werden  sie  nützlich?  Sind  die
Ameisen  schädlich?  Wodurch  wird  die  Hornisse  schädlich?

Zu  §  30.  Wodurch  unterscheiden  sich  die  Käser  in  ihrem  Bau  von  den
Nacktflüglern?  Wonach  sind  die  Käfer  eingetheilt?

Zu  §  31.  Wodurch  sind  die  Marienwürmchen  nützlich?

Zu  §  32.  Woran  sind  die  Larven  der  Bockkäfer  zu  erkennen?  Woran  die
Bockkäfer?  Nenne  die  schädlichsten  Bockkäfer  und  die  Holzarten,  in  welchen  sie

9

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.
        <pb n="145" />
        —  130  —

fressen.  Wodurch  unterscheiden  sich  die  eigentlichen  Borkenkäfer  von  den  anderen
Borkenkäferarten,  die  unter  dem  Namen  der  Bast-  und  Splintkäfer  bekannt  sind?
Welche  wichtigen  Borken-,  Bast=  und  Splintkäfer  sind  dir  bekannt?  Welche
wichtigen  haben  Loth=  und  welche  Wagegänge?

Zu  §  34.  Wodurch  ist  der  Ameisenkäfer  nützlich?  Wie  wird  der  Buchenprachtkäfer
  schädlich?

Zu  §  35.  Nenne  die  wichtigsten  Laufkäfer;  welche  sind  am  nützlichsten  und
wodurch?

Zu  §  36.  Beschreibe  die  Entwicklung  der  Schmetterlinge  und  die  verschiedenen
  Formen  von  Raupen.

Zu  §  37.  Wie  sieht  die  Lärchenminirmotte  aus?

Zu  §  38.  In  welcher  Weise  werden  der  Eichen=  und  Kieferntriebwickler
schädlich?  Wodurch  unterscheiden  sich  die  Motten  von  den  Wicklern?

Zu  §  39.  Woran  sind  die  Spannerraupen  zu  erkennen?  Woran  die
Spannerschmetterlinge?  Nenne  wichtige  Spannerarten.

Zu  §  40.  Woran  sind  die  Eulenschmetterlinge  und  Eulenraupen  kenntlich?

Zu  §  41.  Woran  sind  die  Spinnerraupen  und  Spinnerschmetterlinge  kenntlich?
  Nenne  und  beschreibe  sämmtliche  genannte  Spinnerarten  und  bezeichne  die
Holzarten,  in  welchen  sie  fressen.

Zu  §  43.  Nenne  und  beschreibe  die  nützlichen  Insekten  aus  der  Ordnung
der  Netzflügler.

Zu  §  44.  Nenne  die  schädlichen  Geradflügler.  Wodurch  werden  sie  schädlich?

Zu  §  45.  Nenne  die  schädlichen  Halbflügler  und  ihre  Feinde.

b.  Jorstbotanik.

Zu  §  47.  Worin  liegt  die  Bedeutung  des  Standorts  für  die  Pflanzen?
Welche  Werkzeuge  haben  die  Pflanzen  zu  ihrem  Leben?

Zu  §  49.  Wozu  dienen  die  Wurzeln?  Welche  Arten  von  Wurzeln  giebt  es?
Beschreibe  sie.

Zu  §  50.  Wozu  dienen  die  Blätter?  Nenne  verschiedene  Blattarten.

Zu  §  51.  Nenne  den  Unterschied  zwischen  Baum  und  Strauch,  zwischen
Stacheln  und  Dornen.  Wie  heißen  die  verschiedenen  Theile  des  Holzstammes?
Was  ist  Mark?  Wie  bilden  sich  die  Jahresringe?  Was  sind  Markstrahlen?
Was  ist  Kern=  und  Splintholz?  Was  ist  Bast  und  Borke?  Wo  liegt  der  Fortbildungsring
  und  welche  Aufgabe  hat  er?

Zu  §  52.  Wozu  dienen  die  Blüthen?  Was  ist  Blumenkelch  und  Blumenkrone?
  Wie  heißen  und  woraus  bestehen  die  männlichen  und  weiblichen  Befruchtungsorgane?
  Was  versteht  man  unter  Zwitterblüthen?  Was  unter  getrennt
geschlechtigen  Blüthen?

Zu  §  53.  Wie  geht  die  Befruchtung  der  Pflanzen  vor  sich?  Wovon  hängt
die  Befruchtung  der  getrennt  geschlechtigen  Pflanzen  ab?  Beschreibe  die  einzelnen
Blüthenstände  und  Fruchtformen,  sowie  den  Keimling.

Zu  §  54.  Was  ist  Wurzelbrut  und  Stockausschlag?

Zu  §  55.  Nach  welchen  Merkmalen  theilt  Linné  die  Pflanzen  ein?  Beschreibe
  die  Klassen  und  Ordnungen  dieses  Systems.
        <pb n="146" />
        —  131  —

Zu  §  56.  Wie  wächst  die  Pflanze?

Zu  §  57.  Beschreibe  die  in  der  Tabelle  beschriebenen  Bäume  und  Sträucher
im  sommerlichen  und  winterlichen  Zustande  nach  den  charakteristischen  Merkmalen.

Zu  §  58.  Nenne  die  Pflanzen,  welche  Kalk-,  Sand=  und  Thonboden,  sauren
und  nassen,  sowie  Humusboden  anzeigen.

C.  Mathematik.

a.  Zahlenlehre.

Zu  §  60.  Was  ist  eine  benannte  Zahl?  Was  ist  eine  Größe?  Wie  theilt
man  die  Mathematik  ein?

Zu  §  61.  Was  ist  ein  Bruch?  Was  ist  ein  echter  und  unechter  Bruch?

Zu  §  62.  Wie  mutltiplicirt  man  einen  Bruch  mit  einer  ganzen  Zahl?
Wie  mit  einem  andern  Bruch?  Wie  dividirt  man  zwei  Brüche?  Wie  diodidirt
man  einen  Bruch  durch  eine  ganze  Zahl?  Wie  hebt  man  einen  Bruch?  Wann
ist  eine  Zahl  durch  2,  durch  3,  4,  5,  6,  8,  9  und  10  theilbar?  Wie  werden
Brüche  addirt  und  subtrahirt?

Zu  §  63.  Was  ist  ein  Decimalbruch?  Wie  addirt,  subtrahirt,  multiplicirt
und  dividirt  man  Decimalbrüche?  Wie  rundet  man  sie  ab?

Zu  §  64.  Welche  Glieder  stehen  im  Dreisatz  gegenüber?  Was  versteht
man  unter  geradem,  was  unter  ungeradem  Verhältniß?  Welche  Arten  von
Schlüssen  giebt  es  beim  Dreisatz?

Zu  §  65.  Wie  löst  man  zusammengesetzte  Regeldetri-Aufgaben?

Zu  §  66.  Wie  löst  man  Aufgaben  der  Zinsrechnung?

b.  Raumlehre.

Zu  §  67.  Wie  theilt  man  den  Meter  ein?  Welches  ist  die  Einheit  für
Flächenmessungen?  Nenne  die  Körper=  und  Hohlmaaße,  die  Gewichte  und  die
Holzmaaße?  Wie  verwandelt  man  Raummeter  in  Festmeter  und  umgekehrt?

Zu  §  68.  Wann  steht  eine  Linie  senkrecht  auf  einer  anderen?  Was  ist  ein
flacher  Winkel?  In  welche  Maaße  theilt  man  Winkel?  Wie  groß  ist  ein  rechter,
wie  groß  ein  flacher  Winkel?

Zu  §  69.  Wie  theilt  man  die  Dreiecke  nach  Seiten  und  Winkeln  ein?  Was
ist  die  Höhe  eines  Dreiecks?  Wie  groß  ist  der  Inhalt  jedes  Dreiecks?

Zu  §  70.  Was  versteht  man  unter  einem  Parallelogramm,  Rechteck,  Quadrat,
Rhombus  und  Trapez?  Wie  wird  der  Inhalt  derselben  berechnet?  Wie  findet
man  den  Inhalt  eines  Vielecks?  Wie  berechnet  man  den  Inhalt  eines  Kreises?

Zu  §  71.  Welche  Maaße  wendet  man  bei  Messung  von  Linien  und  Flächen
an?  Welche  Instrumente  gebraucht  man  zum  Messen  von  Linien  und  Winkeln,
namentlich  zum  Abstecken  rechter  Winkel?

Zu  §  72.  Wie  steckt  man  eine  gerade  Linie  über  einen  Berg  ab?

Zu  §  73.  Wie  verfährt  man  bei  Messung  von  Linien,  wenn  diese  wegen
kleiner  Hindernisse  direkt  nicht  zu  messen  sind?

Zu  §  74.  Wie  mißt  man  krumme  Linien,  um  dieselben  kartiren  zu  können?

9
        <pb n="147" />
        —  132  —

Zu  8  76.  Wie  vermißt  man  ein  Grundstück  mit  Kette  und  Winkelspiegel,
wie  berechnet  und  kartirt  man  dasselbe?  Wie  vermißt  man  im  Inneren  un—
zugängliche  Flächen  mit  Kette  und  Winkelspiegel?

Zu  8  76.  Wie  theilt  man  von  Flächen  beliebige  Theile  von  gegebener  Form
und  Größe  ab?

Zu  8  77.  Wie  nivellirt  man  eine  Linie  aus  der  Mitte?  Wie  führt  man
das  Manual?  Wie  berechnet  man  das  Gefäll?

Zu  8  78.  Welche  Arten  der  Baumhöhenmessung  kennst  du?

Zu  §  79.  Was  versteht  man  unter  einem  Prisma,  Würfel,  Cylinder,  Pyramide,
  Kegel  und  wie  berechnet  man  ihren  Inhalt?

Zu  §  80.  Wie  berechnet  man  die  Höhe  eines  Raummeters,  wenn  der  Inhalt,
  Länge  und  Breite  bekannt  sind?

Zu  §  81.  Wie  berechnet  man  den  Inhalt  von  liegenden  und  stehenden
Bäumen  sowie  den  ganzer  Bestände?  Was  versteht  man  unter  Formzahl?  Wozu
dient  die  Kluppe,  wie  mißt  man  mit  ihr?
        <pb n="148" />
        Braktischer  Theil.

II.  Fachwissenschaften.
A.  Standortslehre.

8  82.
Einleitung  und  Desinition.

Die  Holzpflanzen  sind  an  ihren  Standort  gebunden  und  in  ihrer
ganzen  Entwicklung  und  Fortpflanzung  von  den  durch  die  drei  Faktoren
desselben  —  Boden,  Lage  und  Klima  —  vermittelten  Lebensbedingungen
  abhängig.  Ihre  Ernährung  und  Befestigung  hängt  vom
Boden  und  den  denselben  bedeckenden  Luftschichten,  ihr  weiteres  Gedeihen
  außerdem  noch  vom  Klima  ab.  Das  Klima  ist  wiederum  durch
die  Lage  beeinflußt.  Demnach  verstehen  wir  unter  „Standortslehre“
  die  Lehre  von  den  Bedingungen  des  Wachsthums
der  forstlichen  Holzarten,  soweit  sie  von  Boden,  Lage  und
Klima  bestimmt  werden.  Doa  die  Bedeutung  der  Lage  des  Standorts
  in  seinem  Klima  liegt,  so  behandeln  wir  die  Standortslehre  nur
in  zwei  Hauptgebieten,  nämlich:

1.  Der  Lehre  vom  Boden.

2.  Der  Lehre  vom  Klima.

I.  Die  Lehre  vom  Boden.

Entstehung  und  Zusammensetzung  des  Bodens.
8  83.

Wie  man  mit  ziemlicher  Sicherheit  annehmen  kann,  ist  der  erste
Zustand  unserer  Erde  ein  heiß  flüssiger  gewesen.  Es  sprechen  dafür
ihre  kugelige  an  den  Polen  abgeplattete  Form,  die  krystallinische  Form
vieler  Gesteinsarten,  die  sie  nur  bei  langsamem  Erstarren  aus  einem
flüssigen  Zustande  annehmen  konnten,  ferner  die  übereinstimmend  be—
obachtete  Wärmezunahme  nach  dem  Erdinnern  (um  10  R.  bei  31  m),
die  heißen  Quellen  und  die  Vulkane,  welche  noch  heute  heiße  flüssige
Massen  auswerfen.
        <pb n="149" />
        —  134  —

Da  der  Weltraum,  in  welchem  sich  die  Erde  um  die  Sonne  be—
wegt,  eine  niedrigere  Temperatur  haben  muß  als  die  größte  auf  der
Erde  beobachtete  Kälte  (460  R.),  so  muß  der  Erdkörper  sich  durch
Wärmeausstrahlung  an  seiner  Oberfläche  abkühlen  und  erstarren.  Die
erstarrende  Kruste  zog  sich  bei  der  Abkühlung  zusammen,  übte  dadurch
einen  enormen  Druck  auf  die  noch  nicht  erstarrten  Massen  aus,  barst
zuweilen  und  drängte  durch  so  entstandene  Risse  beträchtliche  Massen
des  noch  flüssigen  Erdinnern  hervor,  erste  Durchbrüche  (Eruptionen).
Endlich  mußte  sich  der  die  Erde  umgebende  Wasserdampf  im  Verhältniß
der  fortschreitenden  Abkühlung  auf  der  Erdoberfläche  tropfbar  flüssig
niederschlagen,  welche  Niederschläge  zur  Bildung  von  stehenden  und
fließenden  Gewässern  Veranlassung  gaben.

8  84.

Nach  den  Lagerungs-  und  Strukturverhältnissen  sind  es  wahr—
scheinlich:
1)  Die  krystallinischen  Schiefergesteine  (das  Urgebirge):
a.  älterer  Thonschiefer,
b.  Glimmerschiefer,
C.  Gneiß,
welche  als  erstes  Erstarrungsprodukt  angesehen  werden  müssen,  weil
sie  immer  zu  unterst  liegen,  von  allen  später  abgelagerten  (neptunischen)
Massen  überdeckt  und  von  allen  Eruptiv=  (d.  h.  aus  dem  Erdinnern
hervorgebrochenen)  Gesteinen  durchbrochen  sind.
Charakteristik:  mehr  oder  minder  schieferige  Absonderung  und
unregelmäßige  Schichtung.
§  85.

Die  Niederschläge  aus  der  Atmosphäre  sammelten  sich  in  den
Mulden  und  Vertiefungen  der  Erdhülle  zu  Seen  und  Meeren,  welche
auf  die  unter  ihnen  gelagerten  Gesteinsarten  zerstörend  und  auflösend
wirkten;  es  fanden  immer  neue  Durchbrüche  statt  und  bewirkten
Fluthungen  und  Strömungen,  welche  die  mechanisch  und  chemisch  aufgelösten
  Erdtheilchen  durcheinander  mengten,  vielleicht  wegschwemmten,
sie  jedenfalls  nach  eingetretener  Ruhe  in  gewisser  Gesetzmäßigkeit  übereinander
  ablagerten.  So  wurden:

2)  die  sog.  Flötz=  und  aufgeschwemmten  (neptunischen)
Gebirge  gebildet.  Hierher  gehören:
        <pb n="150" />
        —  135  —

Grauwacke  und  jüngerer  Thonschiefer,  Steinkohle,  Rothliegendes,
Zechstein,  bunter  Sandstein,  Lias  und  Jura,  Quadersandstein  und
Kreide,  Braunkohle,  Diluvium  und  Alluvium.

Charakteristik:  Deutlich  geschichtet,  Conglomerate,  Sandsteine,
Thone,  Mergel  und  Kalksteine  mit  vorweltlichen  Pflanzen  und  Thieren.

8  86.

Neben  den  Niederschlägen  aus  dem  Wasser  fanden,  wie  schon
erwähnt,  noch  fortwährende  Eruptionen  (Durchbrüche)  statt.  Die  aus
dem  Erdinnern  drückenden  Massen  hoben  die  Gesteine,  welche  sie  durch—
brachen,  verrückten  ihre  ursprünglich  horizontalen  Lagen  in  mehr  oder
weniger  geneigte  und  verstürzte  Stellungen  und  gaben  so  die  wesent—
lichste  Veranlassung  zum  Aufbau  unserer  heutigen  Gebirge  und  Berge.
Sie  bildeten:

3)  die  sog.  Eruptiv-  oder  Durchbruchsgesteine,  welche
sich  folgendermaßen  ordnen:

a.  Granitische  Eruptionen,  deren  Hauptgestein  der  Granit,
ein  krystallinisch  körniges  Gemenge  von  Feldspath,  Quarz  und  Glimmer“)
ist  und  der  viel  weniger  vorkommende  Syenit  (Hornblende  und
Orthoklas)  bildet.

b.  Die  Grünstein-Eruptionen,  mit  den  Hauptgebirgsarten
Diabas  und  Diorit,  von  vorherrschend  unrein  grüner  oder  graugrüner
Farbe;  beide  kommen  körnig,  dicht  und  schiefrig  vor.

c.  Die  Porphyr-Eruptionen,  sehr  verbreitet,  eine  gelblich
weiße  oder  graue  thonige  Grundmasse  mit  eingesprengten  Körnern  von
Quarz  und  Orthoklas  (Feldspath  mit  vorherrschendem  Kaligehalt).

d.  Die  basaltischen  Eruptionen,  eine  bläulich  schwarze  dichte
Masse,  sehr  fest,  mit  auffallenden  gelbgrünlichen  Krystallen  (Oliwin).
Unterabtheilungen  sind:  Phonolith  und  Trachyt.

e.  Die  vulkanischen  Eruptionen  der  noch  thätigen  oder
noch  nicht  lange  erloschenen  Vulkane;  dazu  gehören  Lava,  basaltische
und  trachytische  Massen,  Bimssteine,  Tuffe  2c.

Nachdem  endlich  die  Erde  ihre  heutige  Oberfläche  erhalten  und
das  Wasser  sich  in  gewisse  Grenzen  (Meere,  Seen,  Flüsse)  zurückgezogen,

 

*)  Der  Feldspath  ist  perlmutter=  und  porzellanglänzend,  fleischfarbig,  grünlich
oder  weißlich.  Der  Quarz  ist  glasähnlich,  meist  ungefärbt,  giebt  mit  dem  Stahle
Funken.  Der  Glimmer  ist  blättrig,  weich,  metallisch  silber=  und  goldglänzend.
        <pb n="151" />
        —  136  —

die  Wirkungen  des  unterirdischen  Feuers  sich  auf  wenige  Punkte
(Vulkane)  beschränkt  hatten,  finden  doch  auch  noch  heute  Veränderungen
statt,  z.  B.  durch  Verwitterung  der  Gesteine,  durch  Ueberschwemmungen,
durch  die  Hand  des  Menschen  (Erdbauten)  2c.

Auf  dieser  festen,  von  oben  genannten  Gebirgsarten  gebildeten
Erdhülle  liegt  nun  das,  was  wir  im  eigentlichen  Sinne  „Boden“
nennen,  nämlich  die  obere  lockere  Erdschicht,  welche  dem  Waldwuchse
vorzugsweise  zur  Anwurzelung  und  Ernährung  dient.  Sie  besteht  in
der  Regel  aus  Erden  und  Steinen,  die  sämmtlich  Verwitterungsprodukte
der  oben  aufgeführten  Gesteinsarten  untermischt  mit  verwesten  organischen
Substanzen  sind.  —  Die  hauptsächlichsten  Erdarten  sind  folgende:

887.
Der  Sand.

Der  Sand  besteht  aus  kleinen  Quarzkörnern,  die  ein  Verwitte—
rungsprodukt  der  besonders  quarzführenden  Gebirgsarten  (Granit,
Gneis,  Glimmerschiefer,  gewisser  Porphyre  ꝛc.)  sind.  Gesellt  sich  zum
Quarz  ein  Bindemittel,  so  entsteht  der  Sandstein  und  je  nach  Art
desselben  unterscheidet  man:  Kalk-Thon-Kieselsandstein  rc.,  welche  felsbildend
  auftreten.  Untergeordnet  eingewachsen  kommt  der  Quarz  vor
als  „Horn=  und  Feuerstein,  Kieselschiefer  2c.";  er  kommt  dicht  und  in
sechsseitigen  Krystallen  vor.  Chemisch  besteht  der  Quarz  aus  Kieselsäure,
  welche  zahlreiche  Verbindungen  (sog.  Silikate)  mit  anderen
Stoffen  bildet.

Der  Sandboden  besteht  in  den  seltensten  Fällen  aus  reinen  Quarzkörnern,
  wo  er  als  lockere  Masse  zuweilen  den  sog.  „Flugsand“  bildet,
meist  kommt  er  mit  Beimengungen  von  Erdarten  (Lehm,  Thon,  Kalk,
Humus  2c.)  vor  und  heißt  dann  lehmiger,  thoniger  2c.  Sand;  jemehr
er  davon  enthält,  um  so  fruchtbarer  wird  er.  Sandboden  nimmt  und
verliert  sehr  schnell  die  Feuchtigkeit,  er  erwärmt  sich  schnell,  verliert
aber  die  Wärme  bald  wieder.  Er  ist  Hauptträger  der  Lockerheit  im
Boden  und  wird  hierdurch  in  den  Bodenmengungen  sehr  bedeutungsvoll.
  Reiner  Sandboden  ist  unfruchtbar.  Man  erkennt  die  Sandbeimengung
  im  Boden  theils  schon  durch  das  Auge,  theils  fühlt  man
die  scharfen  Quarzkörner  beim  Zerreiben  zwischen  den  Fingern  deutlich
heraus;  Sand  fühlt  sich  immer  rauh  an.
        <pb n="152" />
        —  137  —

8  88.
Der  Thon,  Mergel  und  Lehm.

Der  Thon  ist  eine  dichte  feinerdige  Masse  und  besteht  aus  etwa
43%  Thonerde,  43  %%  Kieselsäure  und  14%  Wasser.  Rein  kommt  er
selten  (als  sog.  Porzellanerde)  vor,  meist  ist  er  mit  anderen  Erdarten,
ferner  Eisen  2c.  gemischt,  wodurch  er  verschieden  gefärbt  wird.  Er  ist
ein  Verwitterungsprodukt  der  besonders  feldspathhaltigen  Gebirge  (Porphyre,
  Thonschiefer  2c#.)  oder  stammt  aus  dem  thonigen  Bindemittel
vieler  Flötzgebirge  oder  findet  sich  auch  in  letzteren  als  besondere  Thonlager
  vor.

Der  Thon  ist  in  Wasser  unlöslich,  auch  nicht  durch  mineralische
Säuren  zersetzbar,  also  ebenfalls  unfähig,  allein  Pflanzen  zu  ernähren.
Seine  Bedeutung  liegt  im  geraden  Gegensatze  zum  Sande  in  seiner
Bindigkeit.  Er  saugt  große  Wassermengen  auf,  hält  sie  aber  fest;
trocknet  er  dennoch  aus,  so  wird  er  nicht  wieder  locker,  sondern  äußerst
fest,  ja  steinhart,  schwindet  zusammen  und  berstet.  Ebenso  saugt  er
alle  fruchtbringenden  chemischen  Bestandtheile  begierig  auf  und  hält  sie
zur  Ernährung  der  Pflanzen  fest.

Ist  der  Thon  mit  etwas  Kalk  und  mit  Sand  gemengt,  so  neunt
man  ihn  Mergel;  doch  unterscheidet  man  je  nach  dem  Vorherrschen  von
Sand,  Thon  2c.  thonigen,  sandigen  2c.  Mergel;  derselbe  ist  besonders
fruchtbar  und  findet  sich  in  den  jüngeren  Sandstein-  und  Kalkformationen;
die  Farbe  ist  weißlich-grau;  er  ist  nicht  zu  formen.

Im  feuchten  Zustande  fühlt  der  Thon  sich  klebrig,  weich  und
fettig  an  und  hat  einen  eigenthümlichen  Geruch;  er  läßt  sich  leicht  formen
und  brennen.  (Töpferthon.)

Eine  äußerst  wichtige  Abart  des  Thons  ist  der  Lehm,  unter
welchem  man  eine  Mengung  von  schwach  kalkhaltigem  Thon  mit  Sand,
beide  etwa  zur  Hälfte  gemengt  und  verschieden  gefärbtem  Eisenocker
versteht.  Zum  Unterschied  von  Thon  ist  er  magerer  anzufühlen,  schwindet
beim  Austrocknen  nicht  so  stark,  läßt  sich  formen  und  hat  eine  charakteristische
  rothbraune  bis  gelbe  Färbung.  Schiefrigen  Lehm  nennt  man
Lette.  Lehm  ist  fruchtbar.

Thonboden  ist  naßkalt  und  dem  Pflanzenwuchs  erst  dann  günstig,
wenn  er  mit  anderen  Erdarten  in  richtigem  Verhältniß  gemengt  vorkommt
  (vergl.  die  Bestimmungstabelle  zu  §  101).
        <pb n="153" />
        —  138  —

8  89.
Der  Kalk.

Die  Bedeutung  des  Kalkes  liegt  im  Gegensatz  zu  den  bereits  genannten
  Erdarten,  die  hauptsächlich  physikalisch  auf  die  Ernährungsfähigkeit
  des  Bodens  wirken,  in  seiner  chemischen  Wirkung.  Der
kohlensaure  Kalk  (Kalk  im  gewöhnlichen  Sinne)h  zersetzt  und  zerlegt  die
übrigen  mineralischen  Bodenbestandtheile  und  Pflanzenabfälle  und  wandelt
  sie  in  Pflanzennahrung  um.  Er  ist  daher  von  den  genannten
Bodenarten  am  thätigsten.

In  physikalischer  Beziehung  steht  er  in  der  Mitte  zwischen  Sand
und  Thon,  er  nimmt  das  Wasser  ziemlich  leicht  auf  und  trocknet  mäßig
schnell,  erhärtet  dann  aber  nicht  zum  Klumpen,  sondern  zerbröckelt.  Er
ist  kenntlich  am  Aufbrausen  beim  Begießen  mit  starken  Säuren  (z.  B.
Scheidewasser),  am  Geruch  und  der  weißlich  grauen  Farbe.  Kalkboden
ist  im  Allgemeinen  fruchtbar;  er  kommt  ebenfalls  fast  immer  in  Untermengung
  mit  anderen  Erdarten  vor.  Der  Kalkboden  ist  ein  Verwitterungsprodukt
  der  sehr  verbreiteten  Kalkgebirge,  in  welchen  der  Kalk  in
den  verschiedensten  Formen  auftritt;  den  krystallinisch  körnigen  und
politurfähigen  Kalk  nennt  man  „Marmor“,  den  dichten  Kalk  „Kalkstein“
(sandiger,  thoniger,  bituminöser  Kalkstein),  schiefrigen  Kalk  „Kalkschiefer",
porösen  Kalk  „Kalktuff“,  schwefelsauren  Kalk  „Gips“  2c.  In  der  Geologie
  treten  die  Kalke  unter  den  verschiedensten  Namen  auf:  Zechstein-,
Jura-,  Lias-,  Muschel-,  Wellen=  2c.  Kalk,  Dolomit  2c.

8  90.
Eisenverbindungen  im  Noden.

Von  großer  Wichtigkeit  für  die  Ernährung  sind  noch  die  Eisenverbindungen
  im  Boden,  sowie  die  auflöslichen  Salze.

Die  Eisenverbindungen  finden  sich  in  den  meisten  Bodenarten,
besonders  im  Thonboden  (5  88);  sie  sind  kenntlich  an  ihrer  braunrothen
Farbe  und  am  rauhen  Bruch.  Ihr  günstiges  oder  ungünstiges  Verhalten
  hängt  von  ihrer  Löslichkeit  oder  Unlöslichkeit  ab,  welche  wieder
von  der  chemischen  Verbindung  des  Eisens  mit  größeren  oder  geringeren
Quantitäten  Sauerstoff  und  Wasser  abhängt.  Das  unlösliche  und
fein  vertheilte  Eisenoxyd  und  Eisenoxydhydrat  lockert  den  zu  bindigen
Thon  und  macht  ihn  wärmer,  andererseits  giebt  es  zu  lockerem  Boden
größere  Bindigkeit  und  wasserhaltende  Kraft.  In  zu  nassem  oder  in
saurem  Moor=  und  Sumpfboden  sammeln  sich  jedoch  leicht  übermäßige
        <pb n="154" />
        —  139  —

lösliche  Eisenverbindungen  an  und  schaden  durch  Bildung  des  bekannten
„Wurzelrostes“  oder  durch  Zuführung  von  zu  viel  Eisen.  Der
Forstkultur  sehr  hinderlich  ist  der  sog.  „Raseneisenstein“,  der  hauptsächlich
  aus  phosphorsaurem  Eisenoxyd  resp.  Eisenoxydhydrat  mit  allerlei
Beimengungen  von  Sand,  Thonerde,  Humus,  Mangan  2c.  besteht:  er
bildet  eine  blasige  erzartige  Masse,  die  sich  nesterweis  vermuthlich
durch  Absetzen  der  Eisentheile  von  zusammenfließendem  und  dann
stagnirendem  Grundwasser  bildet.

Weniger  gefährlich  ist  der  sog.  „Ortstein“,  der  aus  Sand  mit
humosen  oder  eisenschüssigen  Bindemitteln  und  etwas  Eisenoxyd  besteht.
Er  kommt  in  zusammenhängenden  Schichten  oder  Nestern  von  15  bis
30  cm  Stärke  in  geringer  constanter  Tiefe  auf  armem  Sandboden  vor
und  zerbröckelt,  an  die  Oberfläche  gebracht,  zu  fruchtbarer  Erde,  während
der  Raseneisenstein  erzartig  bleibt.  Seine  Bearbeitung  ist  viel  leichter
als  die  des  Raseneisensteins.  Offenbar  nachtheilig  tritt  das  Eisen  im
Sandboden  auf,  wenn  es  demselben  bis  zur  Stärke  von  etwa  10%
beigemengt  ist;  es  bildet  dann  den  bekannten  scharfrothen  „Fuchssand“,
  der  sehr  unfruchtbar  ist.

8  91.
Die  auflöslichen  Salze  im  Boden.

Die  auflöslichen  Salze  sind  das  Produkt  der  unaufhörlichen  chemischen
  Thätigkeit  des  Bodens  unter  dem  Einflusse  der  atmosphärischen
Luft,  namentlich  ihres  Sauerstoffs,  der  Kohlensäure,  des  Ammoniaks,
der  Salpetersäure  2c.,  der  Bodenfeuchtigkeit  und  der  Verwesung  der
Pflanzenabfälle.  Obschon  die  Quantität  der  auflöslichen  Salze  nur
gering  ist  (½2—1  ),  so  sind  sie  doch  für  die  Ernährung  von  der  allergrößten
  Wichtigkeit  und  hängt  von  ihrem  Vorhandensein  besonders  die
Fruchtbarkeit  ab.  Deshalb  sind  viele  thonige  Bodenarten  so  fruchtbar,
weil  sie  die  auflöslichen  Salze  vorzüglich  in  sich  aufnehmen  und  festhalten
  und  sie  durch  ihre  Feuchtigkeit  den  Wurzeln  als  Nahrung  zuführen;
  deshalb  hat  der  Kalkboden  so  große  Nährkraft,  weil  er  die
Bildung  der  auflöslichen  Salze  so  ungemein  befördert,  deshalb  verhält
sich  der  Sandboden  so  ungünstig,  weil  er  nur  sehr  wenig  lösliche  Verbindungen
  erzeugen  kann  und  das  Wasser,  den  Hauptvermittler  der  Zuführung
  der  löslichen  Salze  an  die  Wurzeln,  zu  schnell  verdunstet.  Hieraus
erhärtet  ferner  die  große  Wichtigkeit  einer  Bedeckung  des  Bodens  mit
Waldabfällen,  weil  dieselben  die  Feuchtigkeit  halten  und  durch  ihre
        <pb n="155" />
        —  140  —

Verwesung  eine  Bildung  und  Zuführung  der  nährenden  auflöslichen
Salze  ermöglichen.  Solche  Salze  sind:  kohlensaures  Kali,  Natron,
Kalk,  Eisensalze,  Kalk=  und  Magnesiasalze  2c.

92.
Die  Bodenmengungen.

Die  genannten  Hauptbestandtheile  des  Bodens:  Sand,  Thon  und
Kalk,  finden  sich  fast  nie  in  ganz  reinem  Zustande,  sondern  sie  sind
immer  mehr  oder  weniger  durcheinander  gemengt,  um  ihre  Vorzüge  mit
einander  auszutauschen  und  zu  ergänzen.  Je  nachdem  nun  die  eine
oder  andere  Bodenart  vorherrscht,  spricht  man  von  sandigem,  thonigem
und  kalkigem  Boden:  man  nennt  deshalb  einen  Thonboden  mit  etwas
Sand  gemengt  einen  sandigen  Thonboden,  einen  Thonboden  zur
Hälfte  mit  Sand  gemengt  Lehmboden,  mit  noch  mehr  Sand  gemengt
thonigen  Sandboden;  den  Lehmboden  nennt  man  mit  Sand  gemengt
sandigen  Lehmboden,  dagegen  Sandboden  mit  etwas  Lehmbeimengung
lehmigen  Sandboden  2c.  Ist  der  Boden  im  richtigen  Verhältniß  mit
den  anderen  Bodenarten  gemischt,  die  seine  Nachtheile  möglichst  aufheben,
  so  wirkt  ein  jeder  von  ihnen  günstig  auf  das  Wachsthum;
herrscht  jedoch  in  ihnen  zu  sehr  eine  Hauptbodenart  vor,  so  wirkt  sie
meist  nachtheilig,  dann  wird  der  sandige  Boden  zu  trocken,  der  thonige
zu  naß  und  kalt  und  der  kalkige  zu  hitzig,  namentlich  wenn  zu  der
ungünstigen  Bodenmischung  noch  eine  ungünstige  Lage  kommt;  in
solchen  Fällen  erhalten  wir  einen  „schlechten  Standort".

8  93.
Humusboden.

Auf  dem  bewachsenen  Boden  sammelt  sich,  wenn  nicht  besondere
Störungen  eintreten,  durch  Abfall  von  Stengeln,  Blättern,  Reisern  2c.
nach  und  nach  eine  mehr  oder  weniger  mächtige  Bodendecke  an,  die  in
Verwesung  übergeht  und  jene  schwärzliche  lockere  modrige  Masse
bildet,  welche  man  Humus  nennt.

Diese  natürliche  Bodendecke  besteht  gewöhnlich  aus  drei  Schichten.
Oben  die  jüngsten  noch  unverwesten  Abfälle,  sog.  Rohhumus,  darunter
in  fortgeschrittener  Zersetzung  lockere,  faserige  und  schimmlige  Bildungen
und  zuletzt  in  allmählichem  Uebergange  der  eigentliche  erdige  krümelige
Humus,  welcher  sich  dann  mit  der  oben  beschriebenen  verwitterten
        <pb n="156" />
        —  141  —

Mineralerde  zur  sog.  Dammerde  verbindet.  Außer  Waldabfällen
bildet  den  Humus  noch  die  absterbende  Bodendecke  von  Unkräutern,
Gras,  Flechten,  Moosen  und  verwesenden  Thierüberresten.

Der  Humus  hat  eine  doppelte  Bedeutung:  in  physikalischer“)
Hinsicht  lockert  er  den  Boden,  wärmt  denselben  als  schlechter  Wärmeleiter
  und  hält  ihn  frisch  und  fruchtbar,  indem  er  Feuchtigkeit  und
nützliche  Gase  ansammelt;  in  chemischer  Beziehung  bildet  er  die  gasförmigen
  Zersetzungsprodukte  (Kohlensäure,  Ammoniak  2c.)  und  schafft
dadurch  den  Pflanzen  die  wichtigen  Nahrungsmittel.  Der  Humus
macht  also  den  Boden  locker,  warm.  frisch  und  nahrhaft.  Er
mildert  den  strengen  Boden,  bindet  den  losen  Boden,  er  schützt  gleichzeitig
  gegen  Frost  und  Hitze  (vergl.  §  95a).

Wird  der  Humus  durch  plötzliche  Freistellung  der  Sonne  freigegeben,
  so  erhält  er  zuweilen  eine  pulverig  staubige  Beschaffenheit,  die
sog.  Stauberde,  welche  zwar  viele  Nährstoffe  enthält,  aber  in  ungelöstem,
  daher  nicht  verwerthbarem  Zustande;  ebenso  ungünstig  ist  der
Taub=  oder  Hagerhumus,  ein  trockenes,  kraft=  und  bindungsloses
Fasergebilde,  besonders  von  Moos  und  Angergras,  welches  Luft  und
Feuchtigkeit  abhält.  Der  gewöhnliche  Humusboden  überlagert  den
Mineralboden  gewöhnlich  in  einer  Mächtigkeit  von  3—10  em,  wonach
die  Bezeichnungen  „etwas  —  ziemlich  —  sehr  —  äußerst  humusreich"
oder  „humusarm“  zu  wählen  sind.  Je  humusreicher  der  Boden  im
Allgemeinen  ist,  desto  fruchtbarer  ist  er;  ein  Uebermaaß  macht  jedoch
den  Boden  naß,  schwammig,  kalt  und  sauer,  wie  z.  B.  im  Torf=  und
Moorboden.

Phyfikalische  Eigenschaften  des  Bodens.
l  94.

Die  unendlich  verschiedenartige  Zusammensetzung  des  Bodens  bringt
natürlich  sehr  verschiedene  Bodenwirkungen  hervor;  außerdem  wirken
noch  auf  den  Boden  seine  physikalischen  Eigenschaften  ein,  von  denen
als  die  bedeutendsten  folgende  vier  hervorzuheben  sind:  1.  Boden-*)

  Unter  physikalischem  Verhalten  versteht  man  das  Verhalten  der  Körper
in  Bezug  auf  ihre  Formveränderung  durch  physikalische  Kräfte,  wie  Wärme,
Feuchtigkeit,  Licht,  Elektricität,  Festigkeit,  Schwere  rc.;  unter  chemischem  Verhalten
  ihr  Verhältniß  zu  vollständiger  Umwandlung  in  ganz  neue  Körper  durch
chemische  Kräfte,  z.  B.  chemische  Verwandtschaft,  Säuren,  Salze  2c.
        <pb n="157" />
        —  142  —

mächtigkeit  und  Gründigkeit,  2.  Bodenfeuchtigkeit,  3.  Bodenbindigkeit,
4.  Bodenneigung.
8  95.
1.  Bodenmächtigbkeit.

Unter  Bodenmächtigkeit  oder  Gründigkeit  versteht  man  die  Eigenschaft
  des  Bodens,  mittelst  welcher  sie  die  Gewächse  nährt  und  festigt.

Man  unterscheidet  bei  dem  naturgemäß  geschichteten  Waldboden,
wie  er  sich  unter  dauerndem  Schlusse  gebildet  hat,  zwei  Schichten:

a.  die  Nahrungsschicht,  d.  h.  den  eigentlichen  Heerd  der  Ernährung,


b.  darunter  liegend  den  Untergrund.

a.  Die  Nahrungsschicht.

Bei  dieser  kann  man  im  normalen  Zustande  wieder  drei  Schichten
deutlich  unterscheiden:  oben  den  Rohhumus,  der  allmählich  zartfaserig
wird  und  in  den  älteren  schon  erdigen  Verwesungshumus  übergeht,  in
der  Mitte  liegt  das  eigentliche  Keimbett,  ein  feines,  mit  Humuslösung
geschwängertes  graues  oder  schwarzes  Erdgemenge,  endlich  zu  unterst
der  eigentliche  Wurzelbehälter,  in  welchem  die  noch  in  Verwesung  begriffenen
  Humustheile  mehr  fehlen,  fast  reine  Erde  (Feinerde),  die  sog.
„Dammerde"“.  Diese  3  Schichten  sind  die  hauptsächlichsten  Ernährer
des  Pflanzenlebens:  ihre  Tiefe  oder  Mächtigkeit  hängt  ab  von  der
Lage,  vom  Muttergestein  und  der  Bewaldung.

b.  Untergrund.

Der  Untergrund  besteht  aus  festem  Fels,  zertrümmertem  Gestein
oder  in  der  Ebene  aus  bindenden  Thonschichten,  aus  Sand,  Kies,  Lehm,
Kalk,  Ortstein  rc.

Von  der  tieferen  oder  flacheren  Lage  des  Untergrundes  hängt  die
sogenannte  Gründigkeit  des  Bodens  ab,  welche  man  nach  der  Tiefe,
in  welche  die  Baumwurzeln  einzudringen  vermögen,  etwa  als:

sehr  flachgründig  unter  und  bis  15  cm

flachgründig  „  30  „
mitteltiefgründig  „  60  „
tiefgründig  „  100  „

sehr  tiefgründig  über  1  Meter  tief  anzusprechen  pflegt.
Die  meisten  Waldbäume  begnügen  sich  mit  einer  Wurzeltiefe  von
30—60  ecm,  während  als  äußerstes  Maaß  wirksamer  Bodentiefe
        <pb n="158" />
        —  143  —

1,50  m  anzunehmen  ist.  Im  Allgemeinen  ist  jeder  tiefgründige  Boden
dem  Wachsthum  günstig.
8  986.
2.  Wodenfeuchtigkeit  und  Nodenwärme.

Sie  sind  von  der  allergrößten  Wichtigkeit  für  den  Pflanzenwuchs,
da  ohne  sie  keine  Pflanze  keimen,  wachsen  und  gedeihen  kann.  Die
Feuchtigkeit  ist  nicht  nur  selbst  Nahrungsstoff,  sondern  dient  auch  zum
Ersatz  der  großen  Wassermengen,  welche  die  Pflanzen  ununterbrochen
verdunsten  (durch  die  Blätter),  löst  die  Nährstoffe  auf  und  führt  sie  den
Wurzeln  zu,  sie  regulirt  die  Bodentemperatur  wie  die  Zusammensetzung
desselben,  indem  sie  strengen  Boden  mildert,  zu  losen  Boden  bindet.

Je  nach  der  Feuchtigkeit  unterscheidet  man:
ltdürren  Boden  (er  zerstäubt  beim  Zerreiben),

b.  trocknen  Boden  (zeigt  noch  geringe  Bindigkeit  beim  Zerreiben),
frischen  Boden  (hinterläßt  Feuchtigkeit  in  der  Hand),

d.  feuchten  Boden  (tropft  von  selbst  aus  der  Hand).

nassen  Boden  (tropft  beim  Zerdrücken).

So  vortheilhaft  das  richtige  Maaß  von  Feuchtigkeit  ist,  so  schädlich
  wirkt  ein  Uebermaaß;  es  führt  zur  Versumpfung,  verursacht  Wurzelund
  Stammfäule,  versauert  und  erkältet  den  Boden,  befördert  das  Auffrieren
  und  erschwert  das  Keimen  und  Anwurzeln.

Stagnirende  Nässe  ist  fast  allen  Waldgewächsen  nachtheilig,  oft
tödtlich.  Sie  wird  herbeigeführt  durch  undurchlässigen  Untergrund,  der
hauptsächlich  durch  hochanstehenden  Gebirgsboden,  feste  Thonschichten,
verkittete  Kieslager,  Ortstein,  Raseneisenstein  2c.  bei  mangelhaftem  Abfluß
  gebildet  wird.  Quellen  der  Bodenfeuchtigkeit  sind  die  Niederschläge
(Regen,  Thau,  Nebel)  und  die  Grundfeuchtigkeit;  letztere  wirkt  durch
ihre  Verdunstung  wohlthätig.  Das  Vermögen,  Wasser  in  sich  aufzunehmen
  und  zu  halten,  hängt,  wie  schon  oben  erwähnt,  von  der  Zusammensetzung
  des  Bodens  ab.

Mit  der  Feuchtigkeit  des  Bodens  hängt  auch  seine  Wärme  auf
das  Innigste  zusammen.  Je  feuchter  ein  Boden  ist,  desto  kälter  ist  er,
weil  einmal  das  Wasser  ein  schlechter  Wärmeleiter  ist,  besonders  aber,
weil  das  Wasser  durch  seine  Verdunstung  dem  Boden  viel  Wärme  entzieht
  (vergl.  §  107).  Aus  demselben  Grunde  ist  ein  trockner  Boden
warm.  Also  nasser  und  kalter  Boden,  trockner  und  warmer  thitziger)
Boden  sind  gleichbedeutend.  Thonboden  ist  gewöhnlich  kalt,  Sand-W



#
        <pb n="159" />
        —  144  —

und  Kalkboden  warm,  letzterer  oft  hitzig;  analog  verhalten  sich  ihre
Mengungen.

Ferner  hängt  die  Wärme  von  der  Lage  und  Farbe  des  Bodens
ab;  West=  und  Südhänge  sind  wärmer  als  Öst=  und  Nordhänge,
  die  dunklen  Bodenarten  wärmer  als  die  helleren.

Die  Wärme  des  Bodens  begünstigt  die  Keimung,  den  Harzreichthum,
  die  Fruchtentwicklung  und  die  Gerbstoffentwicklung  (Schälwälder).
In  Bezug  auf  Feuchtigkeit  machen  die  Holzarten  sehr  verschiedene  Ansprüche;
  Bodentrockniß  ist  jedoch  fast  immer  ungünstig.

§  97.
3.  Bodenbindigkiit.

Hierunter  ist  der  größere  oder  geringere  Zusammenhang  des  Bodens
zu  verstehen.  Die  Bindigkeit  hängt  von  der  Zusammensetzung  des
Bodens  ab:  Thon  bindet,  Kalk  bindet  mäßig,  Sand  lockert,  Humus
mäßigt  die  Bindigkeit  wie  Lockerheit.  Ein  steiniger  Boden  mäßigt
ebenfalls  die  Bodenextreme  in  vieler  Beziehung  und  macht  den  Boden
schwerer  und  frischer,  ebenso  verhält  sich  ein  eisenhaltiger  Boden  moderirend.
  Feuchtigkeit  lockert  zu  bindigen  und  bindet  zu  lockeren  Boden,
der  Frost  lockert  durch  die  sich  bildenden  Eiskrystalle.  Wärme  lockert
den  Boden.

Bindungsgrade.

Die  Bindigkeit  bezeichnet  man  durch  folgende  Ausdrücke:

a.  Fest.  Zeigt  den  höchsten  Grad  des  Zusammenhangs.  Beim
Trocknen  leicht  rissig  und  blättrig,  etwas  tiefer  steinhart.  (Thonboden.)

b.  Streng  (schwer).  Etwas  weniger  zusammenhängend,  beim
Trocknen  aber  tief  rissig,  schwer  zerbröckelnd.  (Thoniger  Lehm-,  Kalkund
  Mergelboden,  also  Boden,  in  dem  Thon  überwiegt.)

c.  Mild  (mürbe).  Nicht  rissig,  leicht  zerkrümelnd  und  Feuchtigkeit
  aufnehmend.  (Günstige  Mischungen  von  Thon-,  Sand=  und  Kalkboden,
  Lehm,  also  Boden,  in  welchem  Sand  oder  Kalk  überwiegt.

d.  Locker.  In  feuchtem  Zustand  noch  zu  ballen,  zerfällt  aber
beim  Trocknen.  (Lehmiger  Sandboden,  sandiger  Mergel.)

e.  Lose.  Mit  dem  geringsten  Grad  von  Bindung  (reiner  Sandboden,
  Flugsand).

Ein  milder,  resp.  lockerer  Boden  ist  am  günstigsten  für  unsere
        <pb n="160" />
        —  145  —

Waldbäume,  er  wird  am  besten  gewonnen  und  erhalten  durch  richtigen

Schluß  derselben.
8  98.
4.  Nodenneigung.

Bodenneigung  ist  die  Neigung  des  Bodens  gegen  die  Wagerechte,

welche  man  auch  Böschung  nennt.  Das  Profil  der  Böschung  A  #
(Fig.  81)  wird  erhalten,
wenn  man  durch  C  eine
Horizontalebene  legt  und
von  A  aus  auf  dieselbe
das  Loth  AB  fällt;  das
entstandene  rechtwinklige
Dreieck  ABe,  nach  welchem
man  die  Böschung  bestimmt,  Figur  31.
heißt  das  Böschungsdreieck.
Die  Hypotenuse  AC  ist  die  Böschungslinie,  die  horizontale  Kathete
B  C  heißt  Ausladung,  die  senkrechte  Kathete  Al  die  Höhe  der  Böschung,
  während  der  die  Neigung  angebende  Winkel  a  der  Böschungswinkel
  heißt.  Die  Bezeichnung  der  Böschungen  kann  nun  auf  zweierlei
Weise  geschehen:

1.  Durch  einfache  Angabe  des  Neigungs=  (Böschungs)-winkels  in
Graden,  Minuten  2c.  Man  spricht  z.  B.  von  einer  Böschung  von
230  12“  3.

2.  Durch  Angabe  des  Verhältnisses  der  Ausladung  zur
Höhe,  und  zwar  in  Form  eines  Bruches,  bei  welchem  die  Maaßzahl
für  die  Ausladung  den  Zähler,  jene  für  die  Höhe  den  Nenner

.  BC
bildet  —  31
AB  —  BC,  von  einer  doppelten  oder  zweifachen  Böschung,  wenn
BO2AB  ist,  umgekehrt  wird  die  Böschung  ##  metrig;  à  metrig,

wenn  BC:  AB  —  5:4  sich  verhält  u.  s.  w.

Je  größer  der  Böschungswinkel  wird,  desto  kleiner  wird
der  Bruch  und  die  Böschung,  und  umgekehrt.

Die  Bodenneigung  kann  man  schon  mit  einer  gewöhnlichen  Latte
messen.  Man  wähle  einen  beliebigen  Punkt  der  Neigung  M  N,  z.  B.  A

(Figur  82),  lege  die  Latte  a  b  horizontal  an  die  Bergwand  und  messe
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  10

 

 

Man  spricht  z.  B.  von  einer  einfachen  Böschung,  wenn
        <pb n="161" />
        —  146  —

6%/  den  Abstand  der  Latte  vom
.  %½%Z  Boden,  d.  h.  Aa;  der

515%  mrilt4  b
*  s  Bruch  drückt  dann  die

 

4%%  ri  Bodenneigung  im  Verhält-—

  «  niß  zur  Horizontalen  aus.
n  Diese  Böschungsmessungen
kommen  besonders  bei
Wege-,  Damm=  und  Grabenanlagen  zur  Anwendung.  Es  giebt  auch
besondere  Instrumente  (Böschungsmesser)  zum  Bau  von  Böschungen.

Man  nennt  eine  Bodenneigung:

Sanft  abhängig  bei  1—56,  Steil  bei  10—150

Mäßig  steil  bei  5—100,  Sehr  steil  bei  15—200.

Außerordentlich  steil  bei  über  200,  bei  450  ist  die  Neigung  unpractikabel,
  d.  h.  vom  Menschen  kaum  noch  zu  erklimmen,  jedenfalls
nicht  mehr  regelmäßig  forstlich  zu  bewirthschaften.

Die  Neigungen  bei  größeren  Berglehnen  rc.  werden  mit  Meßinstrumenten
  (gewöhnlicher  Theodolit,  Hoßfeld's  Wagebrettchen,  Wasserwaage
  2c.)  gemessen;  hat  man  solche  Instrumente  nicht,  so  kann  man
obiges  einfaches,  allerdings  etwas  ungenaues  Verfahren  anwenden.

Die  Extreme  in  der  Bodenneigung  sind  dem  Waldbau  schädlich;
die  absolute  Ebene  ruft  leicht  Versumpfung  hervor,  zu  steile  Hänge
leiden  unter  Wegschwemmung,  es  entstehen  Erdstürze,  Erdrutschungen,
sie  sind  auch  schwer  anzubauen  und  abzuholzen,  während  mäßige  Neigungen
  dem  Wachsthum  der  Holzarten  günstig  sind,  da  sie  dem  Wasser
bequemen  Abfluß  verschaffen;  die  Wechselwirkungen  zwischen  Atmosphäre
und  Boden  erleichtern  namentlich  die  Aufnahme  aller  Feuchtigkeit  der
fruchtbaren  Luftarten  2c.  und  befördern  so  die  Verwitterung.  Die
Exposition  (Neigung  nach  einer  bestimmten  Himmelsgegend)  gleicht
die  Nachtheile  des  Bodens  aus  oder  vermehrt  sie  noch,  z.  B.  kalter
Boden  wird  in  warmen  Lagen  besser  und  umgekehrt,  ebenso  trockner
Boden  in  frischen  Lagen  und  umgekehrt.  Nord=  und  Ostlagen  sind
kalt,  Süd=  und  Westlagen  warm,  Ost=  und  Südlagen  sind  trocken,
West=  und  Nordlagen  frisch;  Ostlagen  leiden  leicht  unter  Frost,  Südlagen
  unter  Dürre,  Westlagen  unter  Sturm;  die  Zwischenlagen,
z.  B.  Nordost,  Südwest  u.  s.  w.,  gleichen  die  Gunst  und  Ungunst
etwas  aus;  ob  die  eine  oder  andere  Lage  für  bestimmte  Holzarten

 

Figur  82.
        <pb n="162" />
        —  147  —

günstig  ist,  richtet  sich  nach  ihren  besonderen  Ansprüchen  resp.  ihrer
Empfindlichkeit.  Im  Allgemeinen  sind  die  Nord-  und  die  Ostlagen  in
waldbaulicher  Beziehung  günstig.
8  99.
Steiniger  Boden.

Der  Boden  besteht  in  den  seltensten  Fällen  aus  feinkörniger  Erde,
sondern  ist  meist  mit  kleinen  und  größeren  Steinen  durchmengt.  Man
unterscheidet  Kies=  und  Grandboden  und  Grus.  Der  erstere  besteht
aus  kleinen  unzersetzbaren  kieseligen  oder  quarzigen  Gesteinsbrocken.
Ist  dieser  Boden  ohne  genügende  Erdbeimengungen,  so  kann  er  die
FJeuchtigkeit  nicht  genug  halten,  hat  auch  zu  wenig  Nahrung  für  eine
Waldvegetation.  Ein  mäßiges  Vorkommen  von  kleinen  Steinen  ist  dagegen
  entschieden  günstig,  namentlich  in  jedem  schweren  Boden,  da  dieselbe
der  Cultur  keine  wesentlichen  Hindernisse  bereiten  und  den  Boden  lockern.

Unter  Grus  oder  Gries  versteht  man  bis  3  ecm  dickes  Gestein,
soweit  es  weiter  zersetzbar  ist.  Er  ist  ziemlich  nahrungskräftig.

Außerdem  kommt  in  Gebirgen  häufiger  ein  großsteiniger  Waldboden
  (Gerölle)  vor,  meist  mit  einem  dichten  Ueberzug  von  Deckmoosen.
In  seinen  mit  Erde  ausgefüllten  Gesteinslücken  finden  wir  nicht  selten
gute  Buchen=  und  namentlich  Fichtenbestände;  diese  muß  man  sich
hüten,  kahl  abzutreiben,  weil  dann  die  Bodendecke  schwindet  und  eine
Cultur  aus  der  Hand  mit  den  größten  Schwierigkeiten  verbunden  ist.
Hier  ist  Plenterbetrieb  am  Platze.

100.
Beurtheilung  des  Bodens.

Zur  genauen  Beurtheilung  des  Bodens  sind  ausgebreitete  chemische
und  physikalische  Kenntnisse  erforderlich  (die  hier  nicht  vorausgesetzt
werden  dürfen),  wir  können  uns  daher  nur  mit  der  praktischen  Seite
derselben  befassen.

Man  beurtheilt  den  Boden  am  richtigsten  durch  genaue  Untersuchung
  seiner  Zusammensetzung  oder  Beurtheilung  dessen,  was  er  hervorbringt,
  d.  h.  der  auf  ihm  stockenden  Bestände  und  Pflanzen.

8  101.
a.  Die  Antersuchung  des  Bodens  selbst.
Zunächst  belehrt  uns  die  Abstammung  über  die  Beschaffenheit  des

Untergrundes,  über  seine  mineralische  Kraft  und  Zusammensetzung,
10“
        <pb n="163" />
        8  101.
Soben-Bestimmungstabelle  nach  Thaer  uno  Schübler.

 

 

Benennungen  der  Bodenarten

Bestandtheile  in  100  Theilen

 

 

Nr

 

Klassen  Ordnungen

Arten

Thon

 

Kalk

Humus

 

Sand

Verhalten  dieser  Böden  zur
Waldvegetation

 

 

 

kalkloser

Thonboden  kalkhaltiger

kalkloser
kalkhaltiger
kalkloser
kalkiger

Lehmboden
Sandiger  1l

Lehmboden

kalkloser
kalkiger

Lehmiger
Sandboden

Sandboden  kallloser

kalkiger

thoniger
lehmiger
sandigerLehmmergel

Mergel  lehmiger
Sandmergel

humo  er
J

 

 

 

mittelkräftig

7

thoniger
lehmiger
sandiger

über  50
50

*

30—60
dito

20—30
dito

10—20
0—10

dito
ddito

über  50
30—50

20—30

10—20
über  50
30—50
20—30

 

 

0,6—5

0,5—5

0,5—5

0,5—5.

0,5—5

5—20
dito

dito
dito

dito
dito

1|  dito

dito

über  5

 

 

 

 

2  bragqen

 

.  günstig  für  Eiche  u.  Hainbuche;  auf  kalthaltigem
  Boden  gedeihen  noch  Buche,
Fichte  und  Tanne;  starker  Graswuchs.
bei  genügender  Tiefgründigkeit  resp.
Frische  für  alle  Holzarten  sehr  günstig.
Auf  besserem  Boden  Graswuchs  —  auf
ärmerem  Haide.

nur  unter  günstigen  Standortsverhältnissen
  noch  für  Laubholz  und  Hochwald,
sonst  Kiefer  —  auf  frischem  Boden
Fichte  vorherrschend.

fast  nur  Kiefernboden;  bei  größerem
Humus=  und  Feuchtigkeitsgehalt  auch
andere  Nadelhölzer  und  anspruchslose
Laubhölzer.  Haide=  und  Beerkräuter.

ausgenommen  Erlen  und  Weiden;  auch
die  Nadelhölzer  gedeihen  gut;  die  nicht
geselligen  Laubhölzer,  z.  B.  Ahorn  —
Esche  —  Rüster,  finden  sich  häufig  ein.

Sehr  starker  Graswuchs  —  oft  lästig
beim  Anbau.

die  besten  Böden  für  alle  Laubhölzer,

148
        <pb n="164" />
        7Kalkböden

8  Humusboden

 

thoniger
lehmiger

kalkboden

kalkboden

humoser

auflösl.  milder
  Humus

unauflöslicher
verkohlter  od.
saurer  Humus
unauflösliche
fasrige  Pflanzenstoffe


 

sandiger  Lehmlehmiger

  Sandthoniger


lehmiger
sandiger
thoniger
lehmiger
sandiger
thoniger
lehmiger
sandiger

 

Torfboden
Moorboden

 

über  50
30—50

20—30

10—20
über  50
30—50
20—30
über  50
30—50
20—30

über  50

1

mit  oder  ohne  Kalk

 

Üüber
20
Theile

mit  oder
ohne  Kalk

dito

0,5—1,5

6  über  5

 

 

s  v  d

 

 

 

für  Buchen,  Ahorne,  Ulmen,  Eschen,
Beerbäume  2c  der  beste  Boden.  Fichte,
Tanne,  Lärche,  Schwarz=  und  Zirbelkiefer
gedeihen  gut;  geringere  Neigung  zum
Graswuchs;  trocknet  leicht  aus,  deshalb
stets  sorgfältiger  Schutz  erforderlich.

für  Laub=  und  Nadelhölzer  —  ausge-.
  nommen  Kiefer  ausgezeichnet.  Starker
A  Graswuchs.
für  Fichten,  Erlen,  Birken,  auch  Zirbelkiefer,
  weniger  für  Kiefer.  Heidelbeerüberzug.

für  Fichte,  Erle,  Schwarzbirke.  Starker
Ueberzug  von  Haide,  Heidelbeeren  oder
Torfmoosen.

Aufzuführen  ist  noch  der  Ortstein  (§  90),  stets  in  geringer  Tiefe  und  Mächtigkeit;  eine  durch  Eisenbeimengung  röthlich  bis
schwärzliche  und  durch  ein  organisches  Bindemittel  verhärtete  Sandsteinschicht,  welche  bei  der  Cultur  durchbrochen  werden  muß  und  an
der  Luft  zerbröckelt;  ferner  der  Raseneisenstein  —  eine  erzartige  meist  blasige  —  aus  kohlen-  und  phosphorsaurem  Eisenoxyd  mit
einigen  organischen  Substanzen  bestehende  Bodenart;  muß  überall  durchbrochen  werden  und  zerbröckelt  nicht.

 

*!)  Arme  Böden  haben  nur  0—0,5  und  reiche  Böden  1,5—5  Theile  Humus,  wonach  man  die  oben  aufgezählten  Bodenarten  noch  je  in  3  Unterarten,
  nämlich  —  arme  —  mittelkräftige  (vermögende)  und  reiche  Böden  eintheilen  kann.  Im  Uebrigen  ist  bei  Benutzung  obiger  Tabelle  zu  beachten,
daß  das  Gedeihen  der  Holzarten  weit  weniger  von  der  chemischen  Zusammensetzung  als  von  dem  phyfikallschen  Verhalten  des  Bodens  —
namentlich  vom  Feuchtigkeitsgehalt,  von  der  Lockerheit  und  Tiefgründigkeit  abhängt.  Vergl.  s5  95—101.

149
        <pb n="165" />
        —  150  —

darüber,  ob  wir  es  mit  einem  mineralisch  kräftigen  oder  armen  Boden
zu  thun  haben.

Hierauf  müssen  wir  den  Boden  selbst  genau  mit  unseren  Sinnen,
mit  den  Augen,  dem  Geruch,  den  Händen  und  dem  Geschmack
prüfen.

Thongehalt  giebt  sich  durch  große  Bindigkeit,  fettiges  Anfühlen,
Anhängen  an  der  Zunge  resp.  Lippe,  Wasserhaltung,  Thongeruch  zu
erkennen,  im  trockenen  Zustande  durch  Rissigkeit  und  Blätterung.  Beim
Schaben  mit  dem  Fingernagel  zeigt  er  Glanz.

Sandboden  erkennt  man  an  Lockerheit,  Rauhheit  und  Knirschen
beim  Zerreiben  mit  der  Hand.

Kalkboden  ist  bemerklich  durch  helle  graue  Farbe,  Zerbröckeln,
Mittelbindigkeit,  Aufbrausen  beim  Begießen  mit  Salzsäure,  Kalkgeruch.

Eisenbeimengung  kennt  man  an  der  schwarzen  bis  rothbraunen
Farbe,  an  der  rauhen  Bruchfläche;  stagnirendes  eisenhaltiges  Wasser  an
seiner  buntschillernden  Oberfläche.

Sofort  sichtbar  wird  der  Grad  der  Steinmengung  und  der  Humusgehalt,
  letzterer  ist  an  der  schwärzlichen  Farbe,  Leichtigkeit,  Lockerheit
und  modrigem  Geruch  kenntlich.

Die  Procentsätze  der  Mengung  findet  man  leicht  durch  den  sog.
Schlämmversuch.  Man  füllt  den  Boden  in  eine  große  Glaskruke,
gießt  genügend  Wasser  hinein,  rührt  tüchtig  um  und  untersucht  und
mißt  dann  oder  wiegt,  nachdem  die  umgerührte  Masse  sich  nach  dem
Gesetz  der  Schwere  abgelagert  hat,  die  Lagerungsschichten  und  berechnet
danach  die  Procentverhältnisse  der  einzelnen  Bodentheile.

Die  Tiefgründigkeit,  Bindigkeit  und  mittlere  Feuchtigkeit  findet
man  durch  Bodeneinschläge  bis  auf  den  Untergrund  resp.  durch
den  ganzen  Wurzelraum.  Am  besten  lernt  ein  Forstmann  seinen  Boden
jedoch  durch  aufmerksames  Beobachten  bei  Culturen,  Graben=  und
Wegebauten,  beim  Stockroden  2c.  kennen;  hierbei  hat  er  reichliche  Gelegenheit
  zu  untersuchen,  zu  prüfen,  vergleichende  Beobachtungen  anzustellen
  und  danach  seine  Wirthschaftsmaßregeln  zu  treffen.  Zur
genauen  Bestimmung  des  Bodens  nach  seinen  einzelnen  Bestandtheilen
diene  die  vorstehende  Tabelle  (Seite  148,  149),  wobei  bemerkt  wird,
daß  die  Fruchtbarkeit  eines  Bodens  von  der  Menge  und  dem  Grad
der  Löslichkeit  aller  darin  enthaltenen  Pflanzennährstoffe  abhängt.
        <pb n="166" />
        —  151  —

8  102.
b.  Beurtheilung  nach  der  Nodenskora.

In  gewisser  Weise  läßt  sich  die  Bodengüte  nach  den  Pflanzen
beurtheilen,  jedoch  nur  unter  Berücksichtigung  der  anderen  Einflüsse  auf
den  Pflanzenwuchs  als  Lage,  Klima,  Bewirthschaftungsart  2c.  Sind
diese  günstig,  so  wird  ein  schlechterer  Boden  besser  produciren  und  umgekehrt.
  Es  ist  hier  also  eine  gewisse  Vorsicht  nöthig.

Nichts  desto  weniger  sollen  einige  Pflanzen  aufgezählt  werden,
welche  meist  für  charakteristisch  gelten:

1.  Kalkpflanzen.  Viele  Orchideen  und  Anemonenarten,  Klee,  Wicke.

2.  Sandpflanzen:  Haidekraut,  Heidelbeere  und  Angergräser,  Aira
canescens  und  flexuosa.  Sandhafer  ausf  Dünen  (Elymus  arenarius),  Carex-Arten,
  See-Kreuzdorn  (Hippôphaöb  rhamnéides);  hierher  gehört  auch,  besonders
  auf  Kieselboden,  die  Preißelbeere,  der  Besenpfriem  und  Ginster.

3.  Lehm=  und  Thonboden:  Besonders  gute  Grasarten  (Anthoxantum
odoratum,  Holcus  mollis,  Avena  pratensis,  Aira  caespituosa  etc.).

4.  Sehr  humosen  Boden  zeigen  an:  Brennnessel,  Distel,  Sauerklee,
  Kreuzkraut.  Im  Halbschatten  in  sich  zersetzender  Bodendecke:
Himbeere,  Fingerhut  2c.

5.  Auf  frischen  Schlägen  (ohne  Schatten):  Storchschnabel,  Kreuzkraut,
  Fingerhut,  Brombeere.

6.  Torfboden:  Sumpfheide,  Rauschbeere,  Sumpfheidelbeere,  Sumpfdotterblume,
  Wollgras  (Eriöphorum  vaginätum).

7.  Auf  nassem  und  saurem  Boden:  Binsen,  Riedgräser,  Schilfe,
Schafthalme  und  die  Sumpfmoose  (Equisétum,  Sphägnum).

II.  Die  Lehre  vom  Klima.
§  103.

Unter  „Klima“  verstehen  wir  die  Gesammtwirkung  aller  in  der
Atmosphäre  vorgehenden  Witterungserscheinungen,  wie  Frost  und  Hitze,
Regen  und  Schnee,  Thau  und  Reif,  Sturm  und  Gewitter  2c.  Die  Lehre
vom  Klima  erklärt  uns  die  Witterungserscheinungen  und  ihren  Einfluß

auf  den  Wald.
8  104.

Die  atmosphärische  Lust.
Die  Luft  ist  stets  in  demselben  Verhältniß  aus  den  beiden  Ur—
stoffen,  Sauerstoff  und  Stickstoff  in  mechanischer  (nicht  chemischer)
Mengung,  zusammengesetzt,  und  zwar  stets  aus  etwa  1  Sauerstoff
        <pb n="167" />
        —  152  —

und  3  Stickstoff;  daneben  finden  sich  noch  in  wechselnden  Quantitäten
zahlreich  Gase,  z.  B.  Wasserstoff,  Kohlensäure,  Ammoniak,  Salpetersäure
  2c.  Von  größter  Bedeutung  für  den  Wald  ist  ferner  ihr  Wassergehalt,
  der  großen  Schwankungen  unterworfen  ist.  Von  ihm  rühren
alle  Niederschläge:  Thau,  Nebel,  Regen,  Reif,  Schnee,  Hagel  her.

105.
Nedingungen  des  Witterungswechsels.

Bekanntlich  wechselt  das  Wetter  beständig.  Die  Ursache  davon  liegt
in  der  ungleichen  Erwärmung  der  Erde  durch  die  Sonne.  Die  Sonne
erwärmt  am  stärksten,  wenn  sie  ihre  Strahlen  senkrecht  entsendet,  je
schiefer  die  Sonnenstrahlen  auffallen,  desto  mehr  büßen  sie  an  Kraft
ein;  daher  ist  es  am  Aequator  am  wärmsten,  an  den  Polen  am  kältesten.
Die  größte  Wärme  wird  an  der  Erdoberfläche  hervorgerufen,  hierdurch
dehnen  sich  die  erdauflagernden  Luftschichten  aus,  werden  leichter  und
steigen  in  die  Höhe,  die  kälteren  Luftschichten  sinken  nieder,  um  dann
denselben  Proceß  durchzumachen.  Hierdurch  entsteht  die  Bewegung  der
Luft,  sie  ist  ein  stetes  Auf=  und  Niederwallen,  das  durch  die  Gestaltung
des  Bodens,  die  Erdumdrehung,  ungleiche  lokale  Erwärmung  u.  s.  w.
auch  seitliche  Abweichungen  erhält,  welche  die  Winde  hervorrufen.  Die
erste  Ursache  der  verschiedenen  Wärmeeinwirkung  ist  der  Tag=  und
Nachtwechsel,  ferner  der  Wechsel  der  Jahreszeiten,  bedingt  durch  die  verschiedentliche
  Stellung  der  Erde  bei  ihrem  Laufe  um  die  Sonne,  schließlich
die  verschieden  starke  Erwärmung  am  Aequator  und  an  den  Polen.

§  106.
Tuftwärme.

Wie  aus  dem  Vorhergehenden  erhellt,  wird  die  Luftwärme  durch
die  Jahres=  und  Tageszeit  bedingt,  ferner  durch  die  geographische  Lage
(beiße,  gemäßigte,  kalte  Zone)  schließlich  durch  die  Höhe  über  dem  Meeresspiegel.
  Die  Temperatur  nimmt  erfahrungsmäßig  bei  größerer  Erhebung
  über  den  Meeresspiegel  allmählich  ab,  bis  sie  bei  etwa  2900  m
(in  unseren  Alpen)  die  Region  des  ewigen  Schnees  erreicht;  in  heißeren
Gegenden  in  höherer  Lage  und  umgekehrt.

Mit  dieser  Temperaturabnahme  in  den  Höhenlagen  hängt  das
Gedeihen  des  Pflanzenwuchses  auf's  Innigste  zusammen.  Die  Grenze
des  deutschen  Waldbaues  liegt  bei  einer  Jahres-Durchschnittstemperatur
von  3—40  R.
        <pb n="168" />
        —  153  —

Eine  mäßige  Wärme  ist  für  unsere  deutschen  Waldgewächse  am
förderlichsten;  starke  Hitze  oder  Kälte  stören  eine  gedeihliche  Entwicklung.
Die  Wärme  erregt  die  Keimung  und  Knospung,  unterstützt  die  Aufnahme
  von  Nahrungsstoffen  und  deren  Umbildung  und  befördert  die
Verdunstung.  Manche  Holzarten  verlangen  mehr  Wärmes  so  die  meisten
Laubhölzer  und  die  Kiefer;  die  anderen  Nadelhölzer  und  die  Birke
verlangen  weniger  Wärme.  Warme  Lagen  befördern  die  Blüthen=  und
Fruchtbildung  wie  die  Holzproduktion  und  erhöhen  den  Harz=  und
Gerbstoffgehalt.

Kältere  Lagen  haben  einen  langsameren  Wuchs,  geben  dafür  aber
meist  festeres  und  dauerhafteres  Holz.  Größere  Wärme  befördert  die
Zersetzung  des  Humus,  die  Verdunstung  jeder  Bodenfeuchtigkeit  und  vermehrt
  somit  die  fruchtbaren  Niederschläge,  trocknet  dagegen  den  Boden  aus.

Große  Hitze  steigert  die  Fähigkeit  der  Luft,  Wasserdämpfe  aufzunehmen
  und  ruft  eine  zu  starke  Verdunstung  und  damit  Trockniß
hervor;  hierdurch  wird  die  Vegetation  gestört,  die  Pflanzen  erschlaffen,
vertrocknen  und  sterben  schließlich  aus  Wassermangel  ab  (verwelkenl).

Große  Kälte  wirkt  am  schädlichsten,  wenn  sie  (als  Spätfrost)
bei  der  Keimung  und  Knospung  auftritt  und  die  jungen  und  zarten
Pflanzentheile  vollsaftig  und  noch  nicht  gehörig  verholzt  sind.  Besonders
  leiden  die  zarten  Laubhölzer,  Buche,  Eiche,  Ahorn,  Esche,  Erle
darunter,  die  Triebe  sterben  ab  und  sind  dann  kenntlich  an  der  rostbraunen
  Farbe,  die  oft  weithin  die  jungen  Schonungen  und  Culturen
bedeckt.  .

Am  gefährlichsten  sind  zuglose  Winkelthäler,  Buchten  und  Kessel,
sog.  Frostlöcher;  auch  solche  Löcher,  wie  sie  innerhalb  der  Bestände
durch  Wind=  und  Schneebruch,  falsche  Hiebsführung  2c.  entstehen;  sie
strahlen  die  Wärme  aus,  die  kalten  Luftschichten  lagern  sich  fest  auf
ihnen  ab  und  es  erfrieren  alle  zarten  Pflanzen,  da  kein  günstiger  Luftzug
  sie  retten  kann.  Schädlich  wirkt  in  jungen  Saaten  auch  das  sog.
Auffrieren;  es  entsteht  dadurch,  daß  die  Feuchtigkeit  bei  plötzlich
eintretender  Kälte  zu  Eiskrystallen  erstarrt,  sich  ausdehnt  und  mit  dem
Boden  die  jungen  noch  flach  bewurzelten  Sämlinge  in  die  Höhe  hebt,
welche  dann  beim  Zurücksetzen  des  Bodens  auf  der  Oberfläche  liegen
bleiben  und  verdorren,  am  meisten  in  Moor-,  Thon=  und  Kalkboden.

Eine  andere  Wirkung  des  Frostes  ist  das  Zersprengen  starker
Stämme  in  sog.  Frostrisse.  Bei  sehr  heftiger  Kälte  ziehen
        <pb n="169" />
        —  154  —

sich  die  äußeren  Holzlagen  schnell  zusammen,  das  wärmere  Innere  giebt
nicht  so  schnell  nach  und  der  Stamm  berstet,  oft  mit  lautem  Knall,  in
großen  Längsrissen;  (bei  Eiche,  Buche  häufig,  wo  sie  noch  lange  Zeit,
nachdem  sie  überwallt  sind,  als  die  bekannten,  am  Stamme  herablaufenden
  Wülste  kenntlich  bleiben).

8  107.
Luftfeuchtigkeit.

Durch  unaufhörliche  Verdunstung?)  des  auf  der  Erde  befindlichen
Wassers  erhält  die  Luft  ihre  Feuchtigkeit.  Je  nach  ihrem  augenblicklichen
  Wärmegrad  kann  sie  in  sich  verschiedene  Mengen  dieser  Feuchtigkeit
  aufnehmen.  Warme  Luft  faßt  mehr  Wasserdunst  als  kalte.  Wenn
daher  eine  mit  Wasserdunst  gesättigte  warme  Luft  abgekühlt  wird,  was
z.  B.  geschieht,  wenn  der  Wasserdunst  vermöge  seiner  Leichtigkeit  in
höhere  kältere  Luftschichten  aufsteigt  oder  von  kälteren  Winden  berührt
wird,  so  muß  sich  der  überschüssige  Theil  in  sichtbare  Wasserbläschen
(Wasserdampf'')  verdichten,  welche  wir,  wenn  sie  hoch  in  der  Luft  sind,
Wolken,  wenn  sie  auf  der  Erde  lagern,  Nebel  nennen.  Verdichten
sich  durch  schnelle  Abkühlung  größere  Massen  dieser  Wasserbläschen  zu
Wassertropfen,  so  fallen  sie  als  solche  nieder  —  es  regnet.

Der  Thau  bildet  sich,  wenn  die  am  Tage  stark  erwärmte  Erdoberfläche
  und  die  auflagernden  Luftschichten  sich  Nachts  durch  Wärmeausstrahlung
  bis  unter  den  sog.  Thaupunkt  abkühlen,  d.  h.  soweit,  daß
ein  Theil  des  in  der  Luft  enthaltenen  Wasserdampfes  sich  in  Tropfen
an  den  erkalteten  Gegenständen  absetzt.  Da  die  Abkühlung  am  stärksten
an  sehr  spitzen  und  rauhen  Gegenständen  stattfindet,  so  thaut  es  am
stärksten  im  Grase  und  auf  rauhem  Boden.  Wird  die  ausgestrahlte
Wärme  durch  Beschirmung,  wie  Bäume,  tiefliegende  Wolken  2c.  zurückgeworfen,
  so  findet  keine  Abkühlung  bis  zum  Thaupunkt  statt,  d.  h.  es
thaut  unter  solchen  Verhältnissen  nicht.  Bekanntlich  wirkt  der  Thau.

*)  Wasser  verdunstet,  in  dem  es  sich  mit  freier  Wärme  verbindet  und  in  dieser
Verbindung  Luftgestalt  annimmt;  es  entsteht  dann  aus  dem  Wasser  der  unserem
Auge  unsichtbare  „Wasserdunst“.  Ebenso  wie  die  großen  Wassermassen,  verdunsten
auch  feuchte  und  nasse  Körper  durch  Verbindung  mit  Wärme;  sie  trocknen.  Bei
solchen  Verbindungen  verschwindet  in  dem  Maaße,  wie  Wasserdunst  entsteht,  Wasser
und  Wärme:  die  verdunstenden  Körper  erkalten  und  trocknen.

**)  Wasserdampf  besteht  aus  Wasserbläschen,  die  so  leicht  sind,  daß  sie  sich
in  der  Luft  schwebend  erhalten  und  unserem  Auge  sichtbar  werden;  er  ist  durch
Abkühlung  verdichteter  und  somit  sichtbarer  Wasserdunst  (Wassergas).
        <pb n="170" />
        —  155  —

durch  seine  allmähliche  und  tief  eindringende  Befeuchtung  sehr  günstig
auf  den  Pflanzenwuchs.

Schlägt  sich  der  Wasserdampf  an  bis  unter  den  Gefrierpunkt  er—
kalteten  Gegenständen  —  ohne  erst  flüssig  zu  werden  —  direkt  in  fester
Form  nieder,  so  entsteht  der  „Reif“.  Eine  besonders  schädliche  Art  des
Reifes  ist  der  sog.  Raureif  oder  Duft,  welcher  dadurch  entsteht,  daß
Nebel  sich  auf  meist  unter  Einfluß  von  Ostwind  stark  erkaltete  Kronen
und  Zweige  niederschlägt  und  reifartig  festfriert.  In  größerer  Masse  be—
schwert  er  die  Zweige  und  giebt  Veranlassung  zum  bekannten  Duftbruche.

Schnee  entsteht,  wenn  der  in  der  Luft  befindliche  Wasserdampf
gefriert;  er  wird  dann  so  schwer,  daß  er  (in  sechsseitigen  Krystallen)
auf  die  Erde  zurückfällt.

Der  Schnee  wirkt  als  warme  Bodendecke  günstig,  ebenso  als  Erzeuger
  von  Feuchtigkeit  beim  Schmelzen.  Schädlich  wirkt  er,  namentlich
im  Gebirge  dadurch,  daß  sich  große  Massen  auf  den  Bäumen,  besonders
den  Fichtenbeständen  ablagern  und  dieselben  niederdrücken  (Schneedruck)
oder  niederbrechen  (Schneebruch).  Am  meisten  leiden  darunter  Hänge
und  rothfaule  Bestände.  (Siehe  §  197.)

Die  Entstehung  des  Hagels  ist  noch  nicht  genügend  aufgeklärt.
Glatteis  entsteht,  wenn  nach  Frost  warmer  Regen  oder  Nebel  fällt  und
als  Eiskruste  am  kälteren  Boden  auffriert.

8  108.

Wie  alle  anderen  Körper,  so  übt  auch  die  atmosphärische  Luft
einen  Druck  auf  ihre  Unterlage  aus,  mithin  auf  die  Erdoberfläche  mit
Allem,  was  darauf  befindlich.  Je  nach  der  Windrichtung,  nach  der
Temperatur,  dem  Feuchtigkeitsgehalte  der  Luft,  insbesondere  nach  der
Erhebung  über  die  Meeresfläche  ist  der  Luftdruck  sehr  verschieden  und
wird  durch  ein  Instrument,  das  bekannte  Barometer  gemessen,  welches
uns  den  wechselnden  Druck  der  Luft  durch  das  Steigen  und  Fallen
des  Quecksilbers  in  der  Röhre  anzeigt.  Ein  plötzlich  starkes  Fallen  des
Barometers  zeigt  Sturm  an,  die  Süd-,  die  Südwest-  und  Westwinde
bringen  uns  wärmere  leichte  mit  Wasserdünsten  geschwängerte
Luft,  der  Druck  derselben  läßt  nach,  das  Barometer  fällt,  und  wir  haben
Regenwetter  zu  erwarten;  umgekehrt  bringen  die  Nord-  und  Ostwinde
uns  kältere  schwerere  trockene  Luft  und  schönes  Wetter,  der  Luft—
druck  wird  stärker  und  das  Barometer  steigt.  ·
        <pb n="171" />
        —  156  —

Die  Luftwärme  wird  durch  das  bekannte  Thermometer  gemessen.
Der  Zwischenraum  zwischen  dem  Gefrierpunkt  und  Siedepunkt,  die  durch
Eintauchen  in  schmelzenden  Schnee  und  kochendes  Wasser  festgestellt  sind,
wird  in  80  Theile  (Réaumur),  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  meist  in
100  Theile  (Celsius)  getheilt,  so  daß  bei  0  der  Gefrierpunkt,  bei  80
resp.  100  der  Siedepunkt  sich  befindet.  Da  die  Wärme  bekanntlich
alle  Gegenstände  ausdehnt,  die  Kälte  dieselben  zusammenzieht,  so  steigt
und  fällt  das  Quecksilber  in  der  Glasröhre  nach  dem  Wechsel  von
Wärme  und  Kälte  und  wir  können  an  der  Skala  ablesen,  um  wieviel
es  kälter  und  wärmer  geworden  ist;  abgekürzt  150  R  =  Réaumur,
150  C  =  Celsius.

Der  Blitz  ist  ein  elektrischer  Funken  im  Großen,  welcher  durch
Ausgleichung  entgegengesetzter  Elektricitäten  entweder  zwischen  zwei  Gewitterwolken
  oder  einer  Gewitterwolke  und  der  Erde  entsteht,  im  letzteren
Falle  sagt  man:  es  schlägt  ein.  Der  Donner  entsteht  in  Folge  der
plötzlichen  und  gewaltigen  Ausdehnung,  welche  die  Luft  durch  den  durch
sie  hinzuckenden  heißen  Blitzstrahl  und  durch  das  unmittelbar  darauf
folgende  rapide  Zusammenstürzen  der  Luftmassen  nach  den  durch  die  Ausdehnung
  stark  verdünnten  Luftschichten  hin  erleidet.  Die  Entfernung  des
Gewitters  kann  man  leicht  berechnen,  indem  man  genau  die  Sekunden  zählt,
welche  zwischen  Blitz  und  Donner  vergehen;  jede  Sekunde  entspricht  einer
Entfernung  des  Gewitters  von  etwa  ½  Kilometer;  bei  3  Sekunden  ist  das
Gewitter  also  1  Kilometer,  bei  22  Sekunden  eine  deutsche  Meile  entfernt.

Gewitter  entstehen  bei  sehr  schneller  Verdichtung  des  in  der  Luft
reichlich  enthaltenen  Wasserdampfes  durch  plötzliche  Abkühlung,  z.  B.
wenn  bei  großer  Hitze,  wo  die  Luft  am  meisten  Wasserdampf  fassen
kann,  plötzlich  sich  ein  kälterer  Wind  (Nord=  oder  Ostwind)  erhebt,  oder
wenn  der  Süd=  oder  Westwind  in  Nord=  oder  Ostwind  umspringt.

Das  Wetterleuchten  steht  im  Zusammenhange  mit  entfernten
Gewittern,  deren  Donner  man  wegen  zu  großer  Entfernung  (über  25
Kilometer)  nicht  hören  kann,  oder  es  ist  der  Widerschein  von  unter  dem
Horizonte  befindlichen  Gewittern.  Der  Regenbogen  entsteht  bei  gleichzeitigem
  Regen  und  Sonnenschein,  indem  sich  die  Sonnenstrahlen  im
herabfallenden  Regen  nach  bestimmten  Gesetzen  brechen  oder  zurückgeworfen
  werden  und  so  Farbenerscheinungen  hervorrufen.

Auf  ähnlichen  Gesetzen  beruht  die  Morgen=  und  Abendröthe,
wie  auch  die  sog.  Höfe  um  Mond  und  Sonne;  befindet  sich  die
        <pb n="172" />
        —  157  —

Sonne  Morgens  und  Abends  am  Rande  des  Horizontes  (Winkel
von  180),  so  fallen  die  Strahlen  sehr  schräg  auf  die  Erde  und  werden
durch  besonders  zahlreich  in  der  Luft  befindliche  Dunstbläschen  so  verändert,
  daß  der  gesammte  umgebende  Himmel  roth  gefärbt  erscheint.

Morgen=  und  Abendröthe  beweisen  einen  großen  Wassergehalt
  der  Luft  und  lassen,  wenn  sich  kältere  Winde  aufmachen,  auf
Regen  schließen.

Die  Höfe  (Ringe)  um  den  Mond,  wie  auch  die  selteneren  Höfe
um  die  Sonne  erklärt  man  durch  die  Beugung  der  Strahlen  an  den
in  der  Höhe  der  Atmosphäre  befindlichen  Dunstkügelchen  und  Eiskrystallen;
  sie  stellen  ebenfalls,  wenn  Abkühlung  eintritt,  Regen  in
Aussicht.

8  109.
Iuftbewegung.

Die  Luftbewegung  entsteht  durch  ungleiche  Erwärmung  und  dadurch
bedingte  ungleiche  Dichtigkeit  oder  Schwere  der  Luftschichten.

So  entsteht  durch  das  Abfließen  der  kalten  schweren  Luftschichten
nach  dem  Aequator  der  Polarstrom  und  von  diesem  zurück  durch  das
Abfließen  der  warmen  leichten  Luft  nach  den  Polen  der  Aegquatorialstrom.
  Durch  die  Drehung  der  Erde  von  Westen  nach  Osten  um  die
eigene  Achse  (in  24  Stunden,  wodurch  die  Länge  des  Tages  bestimmt
ist)  wird  der  erste  zum  Nordost-,  der  zweite  zum  Südwestwind  abgelenkt.
Da  nun  mit  der  allmählichen  Abkühlung  des  Aegquatorialstromes  ein
Sinken  in  höheren  Breiten  verbunden  ist,  so  kommt  er  naturgemäß
mit  dem  Polarstrom  häufig  in  Conflict,  und  solche  Länder,  die  in  diesen
Breiten  liegen,  wie  z.  B.  Deutschland  und  die  angrenzenden  Länder,
haben  unter  dem  Kampfe  der  südwestlichen  und  nordöstlichen  Luftströmungen
  zu  leiden.  Daher  ist  es  bei  uns  viel  windiger  und  regnerischer
  als  im  Süden  oder  Norden.

Außer  diesen  großen  Weltwinden  giebt  es  noch  viele  Lokalwinde,
die  durch  die  Verschiedenheit  der  Bodengestaltung,  durch  den  Wechsel
von  Berg  und  Thal,  von  Wasser  und  Land,  hervorgerufen  werden.
Ist  die  Luftbewegung  eine  besonders  heftige,  so  nennen  wir  sie  Sturm;
Stürme  entstehen  am  häufigsten  bei  schroffem  Temperaturwechsel,  also
im  Frühling  und  Herbst,  vo  Sommer  und  Winter  um  die  Herrschaft
kämpfen.  Sie  sind  dem  Walde  immer  verderblich,  namentlich  wenn  sie  bei
großer  Feuchtigkeit  und  damit  verbundener  Lockerheit  des  Bodens  auftreten.
        <pb n="173" />
        —  158  —

Mäßige  Winde  sind  nothwendig,  um  die  Nachtheile  der  Temperaturextreme
  auszugleichen.  Die  herrschenden  Winde  bei  uns  sind  die
Westwinde.  Ueber  das  atlantische  Meer  herwehend  haben  sie  viel
Feuchtigkeit,  bringen  also  meist  Regen  und  wirken  deshalb  günstig  auf
trockene  Bodenarten  und  Lagen.  Sie  arten  aber  auch  häufig  in
Stürme  aus,  deshalb  muß  sich  der  Forstmann  am  meisten  vor  ihnen
schützen.  Die  über  Asien  und  das  europäische  Flachland  wehenden  Ostwinde
  haben  ihre  Feuchtigkeit  meist  auf  dem  langen  Landwege  bereits
abgegeben  und  wehen  bei  uns  nicht  nur  trocken,  sondern  auch  —  aus
kälteren  Gegenden  kommend  —  kalt  und  scharf.  Der  Ostwind  hagert
deshalb  den  Boden  aus  und  zerstört  häufig  die  zarten  Triebe  sowie
die  Fruchtansätze,  hindert  auch  oft  das  Gedeihen  der  Saaten  durch
Frostgefahr.

Ein  ähnlicher  rauher  Wind  ist  der  Nordwind,  er  artet  leicht  in
Sturm  aus  und  bringt  häufig  Schnee  und  unfreundliches  Wetter.  Da
er  jedoch  seltener  und  unbeständig  weht,  so  ist  er  nicht  von  großer
Wichtigkeit,  ebenso  wie  der  seltene  Südwind.  Dieser  ist  allezeit  weich,
mild  und  fruchtbar,  deshalb  dem  Forstmann  nur  erwünscht,  zumal  seine
ursprüngliche  Wärme  in  richtiger  Weise  für  uns  durch  die  vorlagernden
Alpen  gemäßigt  ist.

*  110.
Die  verschiedenen  Klimaten  in  Deutschland.

Nach  den  verschiedenen  Einflüssen  der  herrschenden  Winde,  der
durchschnittlichen  Feuchtigkeit  und  Wärme,  welche  wieder  durch  die  Lage
(geographische  Lage,  Höhenlage)  und  Exposition  (Neigung  einer  Fläche
gegen  die  Himmelsgegend)  bedingt  wird,  hat  jeder  Ort  sein  eigenes
Klima,  das  je  nachdem  günstig  oder  ungünstig  auf  das  Gedeihen  der
Waldgewächse  einwirkt;  man  spricht  demnach  von  einem  milden  (Sommermonate
  überwiegen),  einem  gemäßigten  (Sommer  und  Winter  gleich
lang)  und  rauhen  (Winter  länger  als  Sommer)  Klima.  Das  milde
Klima  ist  für  Deutschland  besonders  im  Süden  vertreten;  anhaltende
strenge  Winter  gehören  zu  den  Seltenheiten;  Wein  und  Obst  wie
edlere  Laubhölzer  (echte  Kastanie,  Wallnuß)  gedeihen  vortrefflich  (8  bis
10°  R.  Durchschnittstemperatur  und  7  Monate  Vegetationszeit).  Das
gemäßigte  Klima  zeigt  schon  strengere  Winter,  hat  keinen  eigentlichen
  Weinbau  und  edlere  Obstsorten  im  Freien,  ist  aber  doch  dem
Anbau  unserer  Hauptholzarten  noch  sehr  günstig.  Es  ist  das  ver-
        <pb n="174" />
        —  159  —

breitetste  in  Deutschland  (6  bis  8°  R.  Durchschnittstemperatur  und  6
Monate  Vegetationszeit).  Das  rauhe  Klima  ist  hauptsächlich  in  Norden
und  Osten  unseres  Vaterlandes  und  in  höhern  Gebirgslagen  vertreten;
der  Winter  dauert  im  höheren  Gebirge  bei  uns  ebenso  lange  resp.
länger  als  die  milde  Jahreszeit,  die  eigentliche  Vegetationsperiode  ist
auf  etwa  ein  Drittel  des  Jahres  beschränkt.  Der  Obstbau  hört  auf,
Getreidebau  ist  auf  das  geringste  Maaß  zurückgeführt,  die  Waldbäume
zeigen  ein  mäßiges,  in  den  höchsten  Lagen  nur  ein  krüppelhaftes  Gedeihen.

8  111.
Die  Standortsgüte.

Das  Zusammenwirken  des  Bodens,  der  Lage  und  des  Klimas,
welche  den  Standort  ausmachen,  ist  ein  so  mannigfaches,  daß  dadurch
eine  große  Verschiedenheit  desselben  bedingt  wird,  welche  man  für  die
Praxis  wohl  in  Klassen  getheilt  hat;  so  hat  Cotta  10  Standortsklassen
gebildet  und  sie  mit  den  römischen  Zahlen  I—X,  von  der  schlechtesten
zur  besten  aufsteigend  bezeichnet,  ein  Anderer  hat  die  beste  Klasse  mit
1  und  die  schlechteren  mit  Zehnteln  bezeichnet,  z.  B.  0,9,  0,8  2c.  Für
unsere  Zwecke  genügen  die  einfachen  Bezeichnungen,  gut,  mittelmäßig
und  gering,  denen  als  Aushilfe  noch  die  selteneren  Bezeichnungen
sehr  gut  und  schlecht  beitreten  mögen.

Was  unter  den  verschiedenen  Klassen  zu  verstehen  ist,  geht  genügend
  aus  dem  Vorgetragenen  hervor  und  mag  höchstens  als  Anhalt
wiederholt  werden,  daß  der  beste  Standort  der  ist,  auf  welchem  durch
das  günstigste  Zusammenwirken  von  Boden,  Lage  und  Klima  der
meiste  und  beste  Holzwuchs  erzeugt  wird;  unter  schlechtem  Standort
versteht  man  das  Gegentheil.  Die  Güte  des  unter  normalen  Verhältnissen
  herangewachsenen  Holzbestandes  wird  im  Allgemeinen
auch  den  sichersten  Anhalt  zur  Beurtheilung  der  Standortsgüte
  geben.

Bekanntlich  macht  jede  Holzart  ihre  besonderen  und  meist  ganz
charakteristischen  Ansprüche  an  den  Standort;  diese  zu  erkennen  und  zu
befriedigen  gehört  zu  den  wichtigsten,  zugleich  aber  schwierigsten  Aufgaben
  des  Forstwirths  und  wollen  wir  im  nächsten  Theil,  dem  Waldbau,
  untersuchen,  wie  er  diese  Aufgaben  zu  lösen  hat.
        <pb n="175" />
        —  160  —

Fragebogen  zur  Standortslehre.

I.  Die  Lehre  vom  Boden.

Zu  §  82.  Was  heißt  Standort  und  was  versteht  man  unter  Standortslehre?

In  welche  beiden  Haupttheile  zerfällt  die  Standortslehre?

Zu  §  83.  Wie  war  unsere  Erde  früher  beschaffen  und  wie  ist  ihre  heutige
Gestalt  und  Zusammensetzung  entstanden?

Zu  §  84.  Welche  Gebirge  bilden  das  erste  Erstarrungsprodukt?  wie  ist  ihre
Struktur?

Zu  §  85.  Wie  sind  die  Flötzgebirge  entstanden,  wie  heißen  sie?  woran
erkennt  man  sie?

Zu  §  86.  Wie  heißen  die  Durchbruchsgesteine?

Zu  §  87.  Woraus  besteht  der  Sand  und  welche  Eigenschaften  hat  der  Sandboden
  in  Bezug  auf  die  Waldvegetation?

Zu  §  88.  Woraus  besteht  der  Thon,  Lehm  und  Mergel?  Welche  Eigenschaften
  haben  sie  für  den  Pflanzenwuchs?

Zu  §  89.  Woraus  besteht  der  Kalk?  nenne  seine  Eigenschaften!

Zu  §  90.  Nenne  die  wichtigsten  Eisenverbindungen  im  Boden.  Welche  sind
dem  Anbau  günstig?  welche  ungünstig?

Zu  §  91.  Welche  Bedeutung  haben  die  auflöslichen  Salze  für  die  Ernährung
  der  Pflanzen?

Zu  §  92.  Welche  Mengungen  und  Uebergänge  der  Hauptbodenarten  giebt
es?  Was  versteht  man  z.  B  unter  sandigem  Thonboden?

Zu  §  93.  Was  versteht  man  unter  Humus?  Wie  entsteht  er?  Welche  Einwirkung
  hat  er  auf  Boden  und  Wachsthum?  Was  ist  Stauberde?  Was  ist  Taubund
  Hagerhumus?

Zu  §  94.  Welches  sind  die  physikalischen  Eigenschaften  des  Bodens?

Zu  §  95.  Was  versteht  man  unter  Bodenmächtigkeit?  Welches  sind  die
wichtigsten  Schichten  des  Nahrungsbodens  und  wie  setzen  sie  sich  zusammen?  Wann
nennt  man  einen  Boden  flachgründig?  wann  tiefgründig?

Zu  §  96.  Nenne  die  verschiedenen  Feuchtigkeitsgrade  des  Bodens  und  ihre
Merkmale.  Welche  Hauptbodenarten  repräsentiren  sie?  Welchen  Einfluß  hat  die
Feuchtigkeit  auf  die  Bodenwärme  und  die  Fruchtbarkeit?

Zu  §  97.  Welches  sind  die  verschiedenen  Bindungsgrade  des  Bodens?
woran  erkennt  man  sie?  welche  sind  günstig?

Zu  §  98.  Was  ist  Bodenneigung?  wie  mißt  man  sie?  welche  Abstufungen
giebt  es  und  welche  Bodenlagen  sind  günstig?  resp.  wodurch  zeichnen  sich  die  einzelnen
  Expositionen  aus?

Zu  §  99.  Was  versteht  man  unter  Kies,  Grus  und  Gerölle?  wie  verhält
sich  steiniger  Boden  zum  Holzwachsthum?

Zu  §  100.  Beschreibe  die  beiden  Arten  der  Bodenbeurtheilung.
        <pb n="176" />
        —  161  —

Zu  §  101.  Woran  erkennt  man  Thon-,  Lehm-,  Sand-,  Humus=  und  Kalkboden?
  woran  das  Vorhandensein  von  Eisen  im  Boden?  Beschreibe  den  Schlämmversuch
  und  den  Bodeneinschlag!

Zu  §  102.  Nenne  die  wichtigsten  Waldpflanzen,  welche  die  verschiedenen
Bodenarten  kennzeichnen.

II.  Die  Lehre  vom  Klima.

Zu  §  103.  Was  ist  Klima  und  worin  liegt  seine  forstliche  Bedeutung?

Zu  §  104.  Woraus  besteht  die  atmosphärische  Luft?

Zu  §  105.  Wovon  hängt  die  Erwärmung  der  Erde  ab?  Wie  entstehen  die
Winde?

Zu  §  106.  Welchen  Einfluß  auf  das  Wachsthum  hat  Wärme,  Hitze,  Kälte?
Was  versteht  man  unter  Frostlöchern?  Auffrieren?  Frostrissen?

Zu  §  107.  Wodurch  entsteht  die  Luftfeuchtigkeit  im  Allgemeinen,  der  Regen,
der  Thau,  der  Reif,  der  Rauhreif,  der  Schnee,  der  Nebel  und  die  Wolken  im
Besonderen?  In  welcher  Weise  wirkt  der  Schnee  nützlich?  wie  schädlich?

Zu  §  108.  Wie  mißt  man  die  Luftschwere,  die  Luftwärme?  Wie  entstehen
die  Gewitter,  der  Blitz,  Morgen=  und  Abendröthe?

Zu  §  109.  Wie  entstehen  die  großen  Weltwinde?  wie  die  örtlichen  Winde?
Welches  sind  unsere  herrschenden  Winde?  welche  sind  schädlich,  welche  nützlich  und
wodurch?

Zu  §  110.  Was  versteht  man  in  Deutschland  unter  einem  milden,  gemäßigten
  und  rauhen  Klima?  welches  ist  das  verbreitetste,  welches  ist  das  günstigste?
und  weshalb?

Zu  §  111.  In  welcher  Weise  werden  im  Buche  die  verschiedenen  Klassen
der  Standortsgüte  bezeichnet?  In  welcher  Weise  sind  sie  von  anderen  Schriftstellern
  bezeichnet.

B.  Waldbau.

8  112.
Einleitung.

Der  Waldbau  lehrt  die  Gründung  und  Erziehung  von  Holz-Beständen.
  Die  Gründung  der  Bestände  erfolgt  entweder  durch  Saat
oder  Pflanzung,  also  auf  künstliche  Weise  oder  unter  Benutzung  von
vorhandenen  Beständen,  indem  man  ihren  abfallenden  Samen  oder  die
beim  Hiebe  erfolgenden  Stockausschläge  benutzt,  auf  natürliche  Weise.

Ebenso  verschieden  wie  die  Gründung  ist  die  Erziehung  der
Bestände,  die  im  Allgemeinen  vom  Standort  und  dem  zu  erreichenden
Zwecke  abhängt;  man  erzieht  die  Bestände  entweder  nur  zu  kurzem
Buschholze  oder  zu  mächtigen  Stämmen  oder  zu  Beständen,  die  beides

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  11
        <pb n="177" />
        vereinigen,  d.  h.  Buschholz  und  Stämme  von  allen  möglichen  Stärken
und  Höhen  in  sich  begreifen.

8  113.

Die  Art  und  Weise,  eine  Waldwirtschaft  zu  betreiben,  nennt  man
Betriebsart.  Man  hat  hauptsächlich  vier  Betriebsarten:

1.  Den  Hochwaldbetrieb.  Bei  ihm  erzieht  man  die  Bestände
zu  Stämmen  bis  zu  ihrer  natürlichen  Höhe  und  zu  einem  Alter,  in
welchem  sie  sich  nicht  nur  selbst  durch  Samenabfall  verjüngen  können,
sondern  auch  das  meiste  und  beste  Holz  geben)

2.  Den  Niederwaldbetrieb.  Bei  ihm  läßt  man  die  Bestände
nur  ein  geringes  Alter  erreichen  und  treibt  sie  periodisch  ab,  wenn  sie
noch  „niedrig“  sind.  Sie  sind  noch  nicht  fähig,  Samen  zu  tragen,
und  verjüngen  sich  hauptsächlich  durch  den  Stockausschlag.

Hierbei  sind  noch  zwei  Unterbetriebsarten  zu  erwähnen,  die  mit
dem  Niederwaldbetrieb  das  gemein  haben,  daß  man  die  Verjüngung
und  weitere  Nutzung  durch  periodischen  Ausschlag  an  den  Nutzungsstellen
  erwartet,  der  sog.  „Kopfholz-“  und  „Schneidelholzbetrieb“.
Bei  dem  ersteren  nimmt  man  leicht  ausschlagenden  Stämmen  in  geringer
  Höhe  den  Kopf  (Gipfel)  weg;  die  dort  erfolgenden  Ausschläge
nutzt  man  dann  wieder  in  kurzen  Zwischenräumen.

Beim  Schneidelholzbetrieb  läßt  man  die  Bäume  ein  höheres
Alter  erreichen  und  nimmt  ihnen  dann  periodisch  die  Seiten-,  meist
auch  die  Gipfelzweige  und  wiederholt  diese  Nutzung  ebenfalls  in  kurzen
Zeiträumen.

3.  Den  Plenter-(Plänter)  oder  Femelbetrieb.  Man  verjüngt
  und  benutzt  die  Bestände  nicht  in  zusammenhängenden  Flächen,
sondern  nach  Bedürfniß,  bald  hier,  bald  da,  entweder  horst=  oder  stammweise.
  Man  hat  also  im  Plenterbetrieb  nicht  Bestände  von  gleichem
Alter,  Stärke  und  Höhe,  sondern  alle  möglichen  Altersabstufungen  von
der  jungen  Pflanze  bis  zum  haubaren  Stamm  in  einzelner  oder  horstweiser
  Mischung  in  derselben  Wirthschaftsfigur.

4.  Den  Mittelwaldbetrieb.  Er  ist  eine  zusammengesetzte
Waldform  von  Niederwald  und  so  weit  geregeltem  Plenterbetrieb  im

*)  Vom  Hochwald  giebt  es  verschiedene  Formen:  Schlagweiser  Hochwald  und
zwar:  Kahlschlag,  Femelschlag,  Ueberhalt=  und  Lichtungsbetrieb  —  oder  in  Verbindung
  mit  landwirthschaftlicher  Zwischennutzung:  Röderwald  und  Waldfeldbaubetrieb.
        <pb n="178" />
        —  163  —

Oberholz,  daß  in  letzterem  nur  dann  gehauen  wird,  wenn  das  unter
ihm  stockende  gleichaltrige  Buschholz  abgetrieben  wird.  Im  Mittel—
wald  befindet  sich  demnach  über  gleichaltrigem  Unterholz  ver—
schiedenaltriges  Oberholz  und  steht  er  wie  der  Name  besagt  in  der
Mitte  zwischen  Hochwald  und  Niederwald.

8  114.

Die  Hauptverschiedenheit  dieser  vier  Betriebsarten  liegt  neben  der
Verschiedenheit  ihrer  Begründung  auf  künstlichem  oder  natürlichem
Wege,  in  der  Verschiedenheit  der  Nutzungszeit,  d.  h.  in  der  Ver—
schiedenheit  des  Umtriebes.  Unter  Umtriebszeit  eines  Bestandes
versteht  man  den  Zeitraum  von  seiner  Gründung  bis  zu  seinem
vollständigem  Abtriebe.“)  Die  gewöhnliche  Umtriebszeit  beim  Hochwald
  schwankt  zwischen  80—120  Jahren,  beim  Niederwald  zwischen
10  und  20  Jahren,  abgesehen  von  abnorm  hohen  und  abnorm  kurzen
Umtrieben  zu  gewissen  Zwecken  und  bei  gewissen  Holzarten.  Im
Mittelwald  hat  man  natürlich  für  das  Unterholz  die  für  den  Niederwald,
  für  das  Oberholz  die  für  den  Hochwald  gebräuchliche  Umtriebszeit;
  herkömmlicher  Weise  bezieht  man  jedoch  die  Umtriebszeit  des
Mittelwaldes  auf  das  Unterholz.  Im  Plenterbetrieb  kann  von  einer
Umtriebszeit  im  gewöhnlichen  Sinne  nicht  die  Rede  sein,  da  der
Bestand  ja  nie  vollständig  abgetrieben  wird.  Man  bezeichnet  hier
mit  Umtriebszeit  den  Zeitraum;  in  welchem  auf  jeder  Fläche  wieder
gehauen  wird.

Unter  Betriebsklasse  versteht  man  die  Gesammtheit  der  zu  derselben
  Schlagreihe  gehörigen,  nach  gleicher  Betriebsart  und  mit  derselben
  Umtriebszeit  bewirthschafteten  Bestände  —  ohne  Rücksicht  auf  ihre
Lage  oder  ihren  Zusammenhang.

113.
Die  Wahl  der  Umtriebszeit  richtet  sich  meist  nach  der  Verwerthung
  der  Bestände,  seltener  wird  sie  bedingt  durch  allgemeinere

*)  Ich  wähle  diese  kurze  und  klare  Definition  im  Interesse  des  leichteren
Verständnisses  meines  Leserkreises,  obwohl  mir  bewußt  ist,  daß  sie  in  einzelnen
Ausnahmefällen  nicht  genau  paßt;  für  Fortgeschrittenere  erkläre  ich  sie  dahin:
sie  ist  der  Zeitraum,  innerhalb  dessen  planmäßig  alle  zu  einer  Betriebsklasse

vereinigten  Bestände  ein  mal  zum  Abtrieb  kommen.
11“
        <pb n="179" />
        —  164  —

Interessen,  z.  B.  Schutzmaßregeln  für  den  Verkehr  2c.  Man  wählt  für
die  Bestände  meist  die  Umtriebszeit,  in  welcher  sie  den  besten  Ertrag
an  Geld  resp.  an  Holz,  namentlich  auch  an  Holz  für  bestimmte  Gebrauchszwecke
  geben,  wenn  nicht  gewisse  rechtliche  Verhältnisse,  wie
Servituten  2c.  und  eigenthümliche  Rücksichten  eine  andere  Umtriebszeit
vorschreiben.  Die  Umtriebszeit  theilt  man  gewöhnlich  in  sog.  Perioden
ein,  d.  h.  Zeiträume  von  gewöhnlich  20  Jahren  beim  Hochwald,  von
3—10  Jahren  beim  Niederwald.  Diese  Perioden  dienen  als  Anhalt
für  die  Bewirthschaftungsweise  resp.  für  die  Abnutzung  der  Bestände.
Ist  die  Umtriebszeit  z.  B.  auf  100  Jahre  festgesetzt,  so  theilt  man
diese  in  5  Perioden  von  je  20  Jahren  und  legt  in  die  letzte  Periode
alle  Bestände,  die  am  spätesten  zur  Benutzung  kommen,  d.  h.  in  der
Regel  die  jüngsten  oder  solche  von  vorzüglichem  Wuchse,  die  noch  länger
wachsen  sollen;  in  die  erste  Periode  legt  man  alle  Bestände,  die  zunächst
genutzt  werden  sollen,  d.  h.  in  der  Regel  die  ältesten  resp.  die  schlechtwüchsigsten.
  In  der  Mitte  liegen  nach  der  Reihenfolge  die  II.,  III.
und  IV.  Periode.

8  116.
Aeber  die  Wahl  der  Holzarten.

Die  Holzarten  machen  bekanntlich  die  verschiedenartigsten  Ansprüche
an  den  Standort,  d.  h.  an  Boden,  Lage  und  Klima,  und  sind  deshalb
diese  drei  Faktoren  bestimmend  für  die  Wahl  der  zu  erziehenden  Holzarten.
  Welcher  Art  diese  Ansprüche  sind,  muß  ein  aufmerksames  Beobachten
  der  Hölzer  auf  ihrem  derzeitigen  Standort  ergeben;  die  einen
verlangen  einen  tiefgründigen  und  milden  Boden,  viel  Feuchtigkeit  und
Wärme,  großen  Schutz  gegen  Gefahren,  die  anderen  begnügen  sich  mit
flachgründigem  und  unfruchtbarem  Boden,  sind  weniger  empfindlich
gegen  Feuchtigkeit  oder  Trockenheit,  gedeihen  noch  gut  in  den  rauhesten
Lagen,  kurz,  sind  ebenso  genügsam  als  die  anderen  anspruchsvoll  sind.
Zu  den  anspruchsvollen  Hölzern  gehören  die  edlen  und  werthvolleren
Holzarten,  während  die  genügsameren  meist  auch  geringeren  Werth
haben.  Oefter  ist  maßgebend  bei  der  Wahl  das  Bedürfniß.  der  Umgegend;
  sind  z.  B.  in  einer  Gegend  reiche  Kohlenlager  entdeckt,  so  wird
man  sich  den  Anbau  von  Holzarten  angelegen  sein  lassen,  welche  zum
Grubenbau  erforderlich  sind.  Ist  man  bei  gleich  günstigem  Standort
zwischen  zwei  Holzarten  zweifelhaft,  so  wird  man  die  wählen,  die  den
        <pb n="180" />
        —  165  —

höchsten  Geldertrag  liefert,  oder,  ist  dieser  gleich,  diejenige,  deren  Anbau
am  bequemsten  ist  u.  s.  w.  Oft  geben  auch  Calamitäten,  Sturm-,
Wasser=  und  Frostgefahr,  Gefahr  von  Insekten  und  anderen  Thieren,
ferner  Servituten  2c.  den  Ausschlag.

§  117.
Wahl  der  Setrießbßsarten.

Die  Betriebsart  hängt  zunächst  von  der  Holzart  ab.  Die  Nadelhölzer
  eignen  sich  am  besten  für  den  Hochwald  resp.  als  Oberholz  im
Mittelwald;  für  den  Niederwald  eignen  sich  alle  Laubhölzer  mit  guter
Ausschlagskraft,  für  den  Mittelwald  und  Plenterwald  eignet  sich  jede
Holzart,  sobald  das  Nadelholz  nicht  zu  Unterholz  gewählt  wird.

Zum  Hochwald  wird  man  alle  Holzarten  nehmen,  die  den  Hochwaldumtrieb
  aushalten  und  dabei  die  höchste  und  werthvollste  Holzmasse
liefern.  Demnach  sind  zum  Hochwaldbetriebe  unsere  Hauptholzarten,
Eiche,  Buche,  Kiefer,  Fichte  und  Tanne  vorzüglich  geeignet.  Die
übrigen  Holzarten  können  im  Hochwaldbetriebe  bewirthschaftet  werden,
ob  jedoch  mit  Vortheil,  wird  die  Besprechung  der  einzelnen  Holzarten
ergeben.  Ferner  ist  der  Hochwald  nur  geeignet  für  größere  Waldcomplexe,
  in  denen  man  rationell  jährlich  soviel  hauen  kann  als  zuwächst,
  um  das  Holzkapital  nicht  zu  verringern.  Der  Hochwaldbetrieb
ist  ein  verhältnißmäßig  kostspieliger,  weil  zwischen  Saat  und  Ernte
ein  großer  Zeitraum  liegt,  man  also  sehr  lange  warten  und  sehr  viele
Gefahren  bestehen  muß,  ehe  man  einen  Gewinn  erzielt.  Der  Besitzer
einer  sehr  kleinen  Waldfläche  wird  deshalb  selten  und  nur  gezwungen
den  Hochwaldbetrieb  wählen.  Man  kann  Obiges  dahin  zusammenfassen:
  der  Hochwaldbetrieb  wird  mit  Nutzen  nur  in  solchen  Wäldern
angewandt,  die  groß  genug  sind,  um  eine  ordnungsmäßige  Hochwalds-Einrichtung
  mit  jährlich  gleichen  und  lohnenden  Erträgen  zuzulassen.
Gewisse  Standorte  erlauben  keinen  Hochwaldbetrieb,  z.  B.  ganz  steile
Hänge  oder  ganz  flachgründiger  und  exponirter  Boden,  während  umgekehrt
  rauhere  Lagen  ihn  erfordern  können.  Verlangt  der  Markt
hauptsächlich  Bau=  und  größere  Nutzhölzer,  so  wird  man,  wenn  es
sonst  die  Verhältnisse  erlauben,  den  Hochwaldbetrieb  einführen.  Ueberhaupt
  sei  hier  gleich  hervorgehoben,  daß  für  die  Betriebsart  in  ähnlicher
  Weise  wie  für  die  Umtriebszeit  einer  der  wichtigsten  Bestimmungsgründe,
  sobald  die  Natur  ihr  Ja  gesprochen,  die  Absatz=  und  Ver-
        <pb n="181" />
        —  166  —

werthungsverhältnisse  sind.  Unter  Umständen  gebieten  auch  Verpflich—
tungen,  Servituten  2c.  die  Betriebsart,  zuweilen  auch  die  benachbarte
Bewirthschaftungsart  2c.)  ·

Für  die  Einführung  des  Niederwaldes  ist  im  Allgemeinen  das
Umgekehrte  maßgebend,  was  für  den  Hochwald  maßgebend  ist.  Zunächst.
sind  nur  solche  Hölzer  tauglich,  die  an  den  Stöcken  oder  Wurzeln  gut
ausschlagen,  d.  h.  die  meisten  Laubhölzer,  ganz  ausgeschlossen  sind  die
Nadelhölzer.  Je  mehr  Ausschlagsfähigkeit  nun  eine  Holzart  hat  und
je  werthvoller  sie  dabei  ist,  um  so  geeigneter  ist  sie  zum  Niederwald.
Obenan  steht  die  Eiche  dann  folgen  in  der  Reihenfolge  ihrer  Tauglichkeit
  Erle,  Ahorn,  Esche,  Ulme,  Weide,  Hasel,  Akazie  (vergl  8  124).
Die  Birke  giebt  nur  auf  zusagendem  Standort,  dann  allerdings
oft  vorzügliche  Erträge.  In  letzter  Reihe  sind  zu  nennen:  Linde,
Pappel,  Eberesche  und  Buche,  welche  letztere  wegen  geringer  Ausschlagsfähigkeit
  sich  am  wenigsten  eignet.  Außerdem  eignen  sich  noch  alle
Straucharten  zum  Niederwald,  sie  kommen  dann  eingesprengt  vor,  haben
aber  keine  hohe  forstliche  Bedeutung.

Der  Niederwald  eignet  sich  auch  für  den  kleinsten  Waldcompler,
vorzüglich  für  einzelne  Parcellen.  Er  ist  sehr  passend  für  flachgründigen
Boden,  indem  der  große  Wurzelstock  mit  seinen  weitgehenden  Wurzeln
bequem  das  verhältnißmäßig  geringe  überirdische  Holz  ernähren  kann.
Auf  ganz  steilen  Hängen  ist  er  neben  dem  Plenterwald  beliebt,  da  er
eine  bequemere  Abnutzung  und  Wiedercultur  gestattet  und  den  Boden
bindet.  Er  ist  am  vortheilhaftesten,  wo  starke  Nachfrage  nach  den
schwächsten  Nutzsortimenten  ist  und  in  allen  Fällen,  wo  es  dem  Besitzer
auf  möglichst  baldige  Ernte  aus  seinem  Waldgrundstücke  ankommt,  also
namentlich  für  Besitzer  kleiner  Waldgrundstücke.

Schon  die  geringe  Verbreitung  des  Mittelwaldes  (auch  zusammengesetzter
  Betrieb  genannt),  wie  die  in  jüngster  Zeit  sehr  vielfach
in  Angriff  genommenen  Ueberführungen  von  Mittelwald  in  andere
Betriebsarten  beweisen,  daß  er  sich  keines  großen  Beifalls  unter  den

 

 

*)  Bernhardt  sagt  in  seiner  Forstgeschichte  Bd.  III:  „Das  Ziel  der  Wirthschaft
  ist  die  höchste  Ausnutzung  der  konkreten  Kraft  des  Standorts  durch  Erzeugung
des  werthvollsten  Holzes.  Die  Aufgabe  des  Forstmanns  gipfelt  darin,  seine  Standorte
  frei  zu  individualisiren  und  an  jeder  Stelle  genau  die  Holzart  zu  erziehen,
welche  hier  die  relativ  werthvollste  ist;  die  Betriebsart  ist  aber  stets  diesem  Hauptzwecke
  unterzuordnen.“
        <pb n="182" />
        —  167  —

Forstwirthen  zu  erfreuen  hat.  Dies  liegt  zunächst  darin,  daß  der
Mittelwald  große  Ansprüche  an  den  Boden  macht;  nur  ein  guter  und
tiefgründiger  Boden  kann  unter  dem  unvermeidlichen  Drucke  des  Ober—
holzes  noch  erträgliches  Unterholz  hervorbringen  und  den  großen  An—
prüchen,  welche  die  im  Verhältniß  zu  Hoch-  und  Niederwald  größte
Holzmasse  des  Mittelwaldes  in  Bezug  auf  Ernährung  macht,  nach—
haltig  genügen.  Der  Mittelwald  ist  also  auf  den  guten  und  besten
Standort  beschränkt.  Die  richtige  Bewirthschaftung  des  Mittelwaldes
ist  mit  großen  Schwierigkeiten  verknüpft,  die  namentlich  den  Privatföorstwirth
  wohl  bedenklich  machen  können;  denn  mit  der  Größe  der
Schwierigkeiten  steht  die  Gefahr  von  Fehlern  in  gleichem  Verhältnisse,
und  Wirthschaftsfehler  rächen  sich  sämmtlich  im  Ausbleiben  der  Erträge,
  d.  h.  in  klingender  Münze  und  in  Verschlechterung  des  Bodenkapitals.


Unter  Umständen,  d.  h.  auf  gutem  Standort,  ist  der  Mittelwald
  vortheilhaft,  da  er  am  besten  von  kleinen  Flächen  vielseitige
Ansprüche  an  die  verschiedensten  Holzsortimente  befriedigt;  er  giebt
die  bequeme  Gelegenheit  zur  gleichzeitigen  Erziehung  der  stärksten
wie  schwächsten  Nutzsortimente  auf  den  relativ  kleinsten  Flächen  (vergl.
8  166).

Dem  Plenterbetrieb  wendet  man  in  letzter  Zeit  große  Auf—
merksamkeit  zu  und  bemüht  sich,  ihm  allgemeinere  Verbreitung  an  Stelle
des  Hochwaldes  zu  verschaffen,  da  er  die  größte  Sicherheit  vor  allen
Calamitäten  durch  die  Elemente  und  Insekten  bilden  soll,  die  großen
Opfer  vermeidet,  die  mit  der  Betriebsregulirung  des  Hochwaldes  ver—
bunden  sind  und  den  Holzbedürfnissen  vielseitiger  genügt.

Gründung  der  Bestände.
Natürliche  Verjüngung.
8  118.
Unter  natürlicher  Verjüngung  ist  die  Verjüngung  der  Wälder  durch
Samenfall  oder  Ausschlag  zu  verstehen,  wie  sie  z.  B.  in  ursprünglicher
Form  im  Urwalde  vor  sich  geht.  Auch  in  der  geregelten  Forstwirthschaft

  ist  diese  Art  der  Bestandsbegründung  bei  gewissen  Holzarten  noch
sehr  beliebt  und  bei  einigen  Holzarten  sogar  nöthig,  da  sie  in  der  Jugend
        <pb n="183" />
        —  168  —

den  Schutz  der  Mutterbäume  gegen  Frost  und  Hitze  verlangen,  wie
z.  B.  bei  Buche  und  Tanne.

Die  Aufgabe  des  Forstwirths  besteht  dann  darin,  die  Samen—
entwickelung,  seinen  Abfall,  die  Keimung  und  sein  Wachsen
durch  richtige  Schlagführung  zu  befördern  resp.  in  Niederwald
und  Mittelwald  die  Ausschlagsfähigkeit  zu  begünstigen  und  zu  erhalten.

Je  nachdem  nun  die  Samenbäume  auf  der  zu  verjüngenden  Fläche
oder  in  nächster  Nähe  derselben  stehen,  unterscheidet  man  zwischen  einer
Naturbesamung  durch  den  Schirmbestand  und  einer  solchen  durch  den
Seitenbestand.  Die  erstere  hat  eine  weit  unbeschränktere  Anwendung
und  wird  deshalb  hauptsächlich  von  ihr  in  den  folgenden  Kapiteln  die
Rede  sein.

8  119.
a.  Natürsliche  Berjüngung  durch  Samenabfall  resp.  5chlagstellung.

Die  Bestandsverjüngung  durch  Samenabfall  kann  mit  sämmtlichen
Holz=  und  Straucharten  vorgenommen  werden,  doch  findet  sie  in  ausgedehnter
  Weise  im  Hochwald=  und  Plenterbetriebe  nur  bei  Rothbuche
und  Weißtanne,  seltener  bei  der  Eiche,  Hainbuche,  Esche,  Birke,
Erle  2c.  und  bei  den  anderen  Nadelhölzern  statt.  Nur  diese  beiden
Holzarten  erfordern  die  natürliche  Verjüngung,  weil  sie  in  der  Jugend
dringend  eines  Schutzes  bedürfen,  den  ihnen  der  künstliche  Anbau
  nicht  gewährt.

Um  eine  gute  natürliche  Verjüngung  zu  erhalten,  hat  man  Folgendes
  anzustreben:

1.  Erziehung  von  Samenbäumen,

Reichlichen  Abfall  von  gutem  Samen,

3.  Herstellung  eines  guten  Keimbettes,

4.  Schutz  beim  Keimen  und  Anwachsen,

Herausschaffen  aller  dem  jungen  Bestande  schädlichen  Mutter—
und  Schutzbäume.

Dieses  erreicht  man  durch  eine  richtige  Schlagführung,  und  unterscheidet
  man  nach  der  fortschreitenden  Entwicklung  der  natürlichen  Verjüngung
  drei  Haupthiebsoperationen:  die  Vorbereitungshiebe,  den  Besamungsschlag,
  die  Nachhiebe.

Als  Beispiel  wollen  wir  in  Folgendem  besonders  die  natürliche
Verjüngung  der  Rothbuche  näher  besprechen.

w

Sc
        <pb n="184" />
        —  169  —

–.120.
1.  Vorbereitungshieb.

Er  hat  den  Zweck:  a.  Die  Samenentwicklung  hervorzurufen
und  zu  begünstigen.  b.  Das  Keimbett  vorzubereiten.

Die  Samenentwicklung  erweckt  man  durch  Lockerung  des  dichten
Kronenschlusses,  so  daß  Licht  und  Wärme  freier  einwirken  können.
Bei  Führung  der  Vorbereitungshiebe  ist  große  Vorsicht  nöthig,  um
nicht  den  Boden  zu  sehr  freizulegen  und  dadurch  auf  schlechterem  Boden
Verangerung  oder  Zurückgehen,  auf  gutem  Boden  Verunkrautung  herbeizuführen.
  Unter  Begünstigung  der  Samenbäume,  d.  h.  der
Bäume  mit  gutem  und  kräftigem  Wuchse  und  voller  Krone,
nimmt  man  nach  und  nach  soviel  Bäume  weg,  daß  durch  das  noch  lose
zusammenhängende  Laubdach  genügend  Licht  auf  den  Boden  fällt,  um
eine  schnellere  und  tiefer  gehende  Verwesung  der  Bodendecke  zu  Humus
zu  bewerkstelligen.  Wohl  zu  merken  ist  jedoch,  daß  Vorbereitungshiebe
nicht  Regel  sind,  sondern  nur  da  eingelegt  werden,  wo  es  die  oben
angegebenen  Zwecke  erfordern.

8  121.
2.  Besamungsschlag.

Er  hat  den  Zweck,  eine  richtige  Besamung  zu  bewirken  und  die
Keimung  und  das  Anwachsen  zu  beschützen.  Die  Samenschläge  werden
am  vortheilhaftesten  ausgezeichnet,  wenn  man  aus  Beobachtung  der
Blüthenknospen  (bei  Kiefer  der  vorgebildeten  Zapfen)  auf  guten  und
reichlichen  Samenfall  rechnen  kann.  Sobald  der  Herbst  die  Früchte
gereift  hat,  legt  man  den  Schlag  ein,  indem  man  die  Samenbäume,
namentlich  solche,  welche  den  meisten  und  besten  Samen)  tragen,  in
regelmäßigen  Zwischenräumen  stehen  läßt,  hier  und  da  auch,  wo  es  erforderlich
  ist,  noch  einige  Schirmbäume  und  solche  Stämme,  die  sich
durch  vorzüglichen  Wuchs  auszeichnen  und,  ohne  dem  jungen  Anwuchs
durch  Verdämmung  zu  schaden,  mit  diesem  durchwachsen  können.  Eine
Hauptregel  bei  der  Stellung  des  Samenschlages  ist,  zur  Vorsicht  eher

—  „ú  ,YSS  —

*)  Man  läßt  auch  schon  etwa  Juli—August  einige  Samenbäume  erklettern
und  Früchte  herunterholen,  welche  man  durch  einen  Querschnitt  (nicht  Längsschnitt)
  mit  dem  Messer  untersucht.  Aus  der  Menge  des  Samens  urtheilt  man
auf  die  Quantität,  durch  die  Schnittproben  auf  die  Qualität  der  Bucheln;
dies  ist  wichtig  für  Aufstellung  der  Wirthschaftspläne.
        <pb n="185" />
        —  170  —

zu  dunkel  als  zu  licht  zu  stellen.  Eine  zu  lichte  Stellung  läßt  sich  nie
wieder  gut  machen,  die  zu  dunkle  immer.  Als  Anhalt  für  den  Grad
der  Lichtung  mag  noch  dienen,  daß  Holzarten  mit  dichtem  Laubdach
(Buche,  Tanne,  Fichte)  dunkle  Schlagstellungen  verlangen,  ebenso  verlangen
  in  dichtem  Schlusse  erwachsene  Bestände  dichtere  Stellung,  weil
sie  vermöge  ihres  schlanken  Wuchses  und  schwacher  hoch  angesetzter
Krone  den  Anwuchs  schlechter  schützen  können.  Wichtig  ist  auch  der
Standort  für  die  Schlagstellung.  Frische  und  kräftige,  zu  Unkraut
neigende  Böden  (Kalk  und  Lehm),  ebenso  arme  und  trockene  Bodenarten
  müssen  dunkler  gehalten  werden,  Süd=  und  Westlagen  muß  man
dunkler  halten  als  Nord=  und  Östlagen.  Das  richtige  Alter  für  Samenschlagstellungen
  tritt  nach  Vollendung  des  Höhenwachsthums  und  nach
erlangter  vollständiger  Haubarkeit  ein;  die  Bäume  tragen  allerdings
schon  früher,  jedoch  dann  meist  tauben  oder  schlechten  Samen.

*  122.

Das  Auszeichnen  der  herauszunehmenden  Bäume  erfolgt  im
belaubten  Zustande,  nachtem  man  den  Boden  von  unnützen  Vorwüchsen
  und  Sträuchern  gereinigt  hat,  weil  man  dann  erst  das
sicherste  Urtheil  über  Schluß,  Verhältniß  von  Licht  und  Schatten,  Gesundheit
  2c.  hat,  meist  im  Spätsommer  —  indem  man  den  Bestand
strichweise  durchgeht  und  die  Bäume,  welche  herausgenommen  werden
sollen,  immer  an  derselben  Seite  anplätzen  oder  anreißen  läßt;
das  erstere  geschieht  meist  in  Brusthöhe  oder  am  Wurzelanlauf  mit
der  Axt,  das  letztere  mit  dem  Reißhaken.  Bei  unzuverlässigen  Holzhauern
  thut  man  gut,  die  Bäume  noch  mit  dem  Waldhammer  anzuschlagen
  resp.  zu  nummeriren.  Ist  die  Masse  der  herauszunehmenden
Bäume  größer,  so  bezeichnet  man  besser  die  stehen  bleibenden  Stämme,
z.  B.  bei  Kiefern,  Birken,  Erlen,  durch  Umbinden  von  Wischen.

Das  Fällen,  Aufarbeiten  und  Rücken  des  Holzes  muß  vor  dem
Aufgehen  des  Samens  (etwa  Mitte  April)  beendet  sein,  auch  muß  man
beim  Fällen  die  stehen  bleibenden  Stämme  vor  Beschädigung  schützen.
Ist  vor  dem  Frühling  eine  Abfuhr  nicht  zu  bewirken,  so  muß  jedenfalls
vor  beginnender  Keimung  alles  Holz  aus  dem  Schlage  resp.  an  Abfuhrwege
  gerückt  werden.

Bodenverwundungen  zur  Aufnahme  des  Samens  sind  nur  bei
Verangerung  und  Verunkrautung  des  Bodens  nöthig.  Sie  geschehen
        <pb n="186" />
        —  171  —

vor  dem  Samenabfall  mit  Hacken,  Harken,  Eggen,  Pflügen,  Grubbern  2c.
plätze=  oder  streifenweis.  Vor  dem  Samenabfall  ist  auch  der  Eintrieb  von
Schweinen  sehr  zu  empfehlen,  welche  den  Boden  lockern  und  viel  Ungeziefer
  vertilgen;  nur  nicht  an  steilen  Hängen  und  an  feuchten  Stellen.
Der  Schweineeintrieb  erspart  oft  jede  künstliche  Bodenverwundung.

8  123.
3.  Die  Nachhiebe.

Zweck  dieser  stufenweis  folgenden  Nachhiebe  der  übergehaltenen
Mutterbäume  ist  der,  den  Nachwuchs  nach  und  nach  an  die  Einwirkung
von  Licht  und  die  damit  verbundenen  Gefahren  zu  gewöhnen.  Die
letzte  Räumung  nennt  man  wohl  Abtriebsschlag.

Die  schattenertragenden  Holzarten  bedürfen  einer  sehr  vorsichtigen
und  allmählichen  Lichtung;  je  lichtbedürftiger  eine  Holzart  ist  (kenntlich  an
der  lichteren  Belaubung),  desto  schneller  muß  man  lichten  und  abtreiben.

Bei  der  Buche  umfassen  die  Nachhiebe  einen  Zeitraum  von  etwa
10—20  und  mehr  Jahren,  bei  Kiefern  ist  zuweilen  gar  kein  Lichtschlag
nöthig,  man  kann  bei  hinreichendem  Anflug  nach  2—4  Jahren  bereits
den  Abtriebsschlag  einlegen;  die  übrigen  Holzarten  liegen  in  der  Mitte
beider  Abtriebszeiten.

Die  Nachhiebe  erfolgen  am  besten  so,  daß  man  jährlich  nach  dem
Bedürfniß  des  Anwuchses  die  verdämmenden  Stämme  einzeln  heraushaut;
  stets  ist  jedoch  reiflichste  Ueberlegung  nöthig,  da  sich  ein  unnöthig
weggenommener  Stamm  nie  sofort  wieder  ersetzen  läßt.  Den  richtigsten
Anhalt  für  die  Fortführung  der  Nachhiebe  giebt  das  Verhalten  des
Anwuchses;  ist  dieser  gesund  und  im  freudigen  Gedeihen,  so  ist  die
Schlagführung  die  richtige;  jedes  abnorme  Verhalten  des  Unterwuchses
muß  ein  Fingerzeig  für  Verbesserung  des  Hiebes  sein.  Sind  die
Pflanzen  gedrückt,  von  dünnem  schwächlichen  Wuchse,  kränkelndem  Ansehen
  (fleckige  Blätter,  spindlige  Knospen  r2c.),  so  hat  man  zu  dunkel
gehalten;  zeigt  sich  Ueberhandnehmen  des  Unkrautes,  namentlich  kennzeichnender
  Lichtpflanzen,  Schaden  durch  Frost  und  Hitze  (Sonnenbrand),
so  hat  man  zu  licht  gestellt.

Man  beginnt  zu  lichten,  wenn  der  Aufschlag  den  Schutz  entbehren
kann  (bei  1—  Meter  Höhe  etwa).  Kann  die  Lichtung  nicht  jährlich
mit  einzelnen  Stämmen  gewissermaßen  plenternd,  —  sondern  nur  in
bestimmten  Jahreszwischenräumen  schlagweise  erfolgen,  so  fällt  in  diese
        <pb n="187" />
        —  172  —

Zeit  der  erste  Lichtschlag.  Man  lichtet  dann  schlagweise  weiter,  bis
man  bei  etwa  Meterhöhe  des  Anwuchses  den  Abtriebsschlag  einlegt.

Bei  Stellung  und  Führung  der  Nachhiebe  ist  Folgendes  zu  beachten.

1.  Die  Holzauszeichnung  muß  unbedingt  im  laubgrünen  Zustande
erfolgen,  weil  man  nur  in  diesem  Zustande  den  Grad  der  Beschattung
und  das  Bedürfniß  der  Lichtung  richtig  beurtheilen  kann,  und  zwar
nimmt  man  die  schlechten  und  stärksten  Stämme  —  sofern  letztere  nicht
als  Schutzbäume  nöthig  sind  —  bei  allen  Lichtungen  zuerst  heraus.

2.  Das  Fällen  und  Aufarbeiten  der  Stämme  darf  nur  bei  weichem
Wetter  oder  Schnee  und  unter  sorgfältigster  Schonung  des  Jungwuchses
geschehen.  Schonungsmaßregeln  sind:

a.  Durch  den  Schlag  sind  in  der  kürzesten  Richtung,  jedoch  unter
Vermeidung  der  besonders  gutwüchsigen  Stellen,  nach  den  Gestellen
Abfuhrwege  abzustecken,  an  welche  das  Holz  gerückt  (Langholz  mit  zweirädrigen
  Rückwagen)  und  möglichst  hoch  aufgesetzt  wird,  um  Platz  zu
sparen.

b.  Stark  und  tief  beastete  Stämme  sind  vor  dem  Fällen  zu  entästen;
  die  Fallrichtung  ist  so  zu  wählen,  daß  der  Aufschlag  nicht  beschädigt
  wird;  die  Stämme  sind  nicht  zu  schleifen.

c.  Die  Abfuhr  aus  dem  Schlage  muß  vor  dem  Blattausbruch
beendet  sein;  auf  feuchtem  Boden  erfolgt  dieselbe  am  besten  bei  Frost,
sonst  möglichst  bei  Schnee.  Namentlich  auf  schnellste  Abfuhr  der  starken
Stämme  ist  zu  halten.

3.  Sämmtliche  Weichhölzer  sind  zu  entfernen  oder  doch  zu  vermindern;
  sind  stärkere  Aspen  rc.  im  Schlage,  so  welkt  man  sie  durch
Ringeln  am  besten  schon  beim  Vorbereitungsschlage  ab  und  nimmt  sie,
wenn  sie  vollständig  verdorrt  sind  (meist  nach  3  Jahren),  bei  den  Lichtschlägen
  mit  heraus.  Alle  Vorwüchse  sind  möglichst  schnell  wegzunehmen,
wenn  sie  schlecht=  und  sperrwüchsig  sind  oder  durch  Randverdämmung
zu  sehr  schaden;  nur  sobald  sie  geschlossen,  gutwüchsig  und  über  10  Ar
groß  sind,  kann  man  sie  erhalten.

Schlußbemerkung.

Wo  keine  vollständige  Besamung  stattfindet,  hilft  man  möglichst
schnell  durch  Saat  oder  Pflanzung  nach,  da  man  mit  dem  Warten  auf
nachfolgende  Sprengmasten  zu  viel  Zeit  verliert.  Diese  Nachhilfe  ist
eine  vorzügliche  Gelegenheit,  um  entsprechende  Holzarten  einzusprengen;
am  liebsten  wählt  man  hierzu  die  Stocklöcher,  die  wegen  ihres
        <pb n="188" />
        —  173  —

Humusreichthums  und  gründlichster  Bodenlockerung  den  Pflanzen  das
Anwachsen  am  meisten  erleichtern,  auch  sehr  billig  werden,  da  die  Kosten
der  Bodenarbeit  fast  ganz  wegfallen.

8  124.
b.  Natürliche  Verjüngung  durch  Ausschlag.
1.  Niederwaldwirthschaft.

Das  Kennzeichen  dieser  Betriebsart  ist,  daß  die  Holzarten  nicht
einmal,  sondern  in  bestimmten  Perioden  öfter  genutzt  werden,  indem  man
das  oberirdische  Holz  möglichst  dicht  am  Boden  wegnimmt  und  die  nachhaltig
  aus  dem  Stocke  erfolgenden  Ausschläge  in  gleicher  Weise  behandelt.

Begründung  von  Niederwaldbeständen.  Ueber  die  tauglichen
  Holzarten,  ihre  Umtriebszeit  2c.  verweisen  wir  auf  die  Einleitung
  (§§  112—117).  Die  verschiedenen  Laubhölzer  besitzen  in  ihren
Wurzelstöcken  ein  sehr  verschiedenes  Ausschlagsvermögen;  einige  schlagen
fast  ausschließlich  nur  von  dem  senkrecht  absteigenden  Wurzelstocke  aus,
man  nennt  solche  Ausschläge  Stockloden,  andere  erzeugen  nur  sogenannte
  Wurzelloden,  d.  h.  Ausschläge  aus  den  mehr  wagerecht
streichenden  Wurzeln  (Tagwurzeln.)?)  Stockloden  treiben:  Rothbuche,
Weißbuche,  Eiche,  Schwarzerle,  Birke,  Esche,  Ahorn,  Akazie.

Stock=  und  Wurzelloden  zugleich  treiben:  Weißerle,  Rüstern,
Pappeln,  die  meisten  Weiden  und  Straucharten.

Läßt  man  einen  Stumpf  beim  Hiebe  stehen,  so  treiben  die  Ausschläge
  theils  aus  dem  Stumpfe,  theils  unterirdisch;  durch  einen  recht
tiefen  Hieb  kann  man  jedoch  alle  Holzarten  zu  einem  tiefen
Stockausschlag  zwingen.

Durch  ein  frühzeitiges,  sorgfältiges  Abschneiden  (ganz  glatter  und
schräger  Schnitt)  der  Kernstämmchen  läßt  sich  die  Ausschlagskraft  erhöhen.
  Die  Masse  und  Güte  des  Ausschlags  hängt  vom  freien  Zutritt

 

*)  Die  Fortpflanzung  durch  Ausschlag  entspringt  aus  der  Fähigkeit,  durch
Bildung  von  Adventivknospen  am  Stammreste  den  verlorenen  oberirdischen  Stammtheil
  zu  ersetzen  oder  aus  der  Fähigkeit,  an  den  Wurzeln  Blattknospen  zu  erzeugen
und  diese  zu  oberirdischen  Längstrieben  zu  entwickeln.  In  beiden  Fällen  gründen  sich
Ernährung  und  Wachsthum  der  neuen  Stammindividuen  auf  die  fortdauernde
Wurzelthätigkeit  der  Mutterpflanze.  Sobald  die  neuen  Pflanzen  durch  Bildung
von  Wurzelknospen  sich  selbstständig  bewurzeln,  so  werden  sie  unabhängig  und  ist
diese  Art  der  Fortpflanzung  als  förmliche  Vermehrung  der  Mutterpflanze  durch
Theilung  derselben  anzusehen.
        <pb n="189" />
        —  174  —

der  Sonne,  dem  Standort  und  dem  Maaße  der  Feuchtigkeit  ab.  Deshalb
schlagen  Durchforstungsstöcke  gar  nicht  oder  doch  viel  schlechter  aus.

Die  Ausschlagsfähigkeit  der  Stöcke  nimmt  mit  dem  Alter  ab;  die
Loden  sind  dann  weniger  kräftig  und  bleiben  kürzer.  Man  kann  diesem
Uebel  in  etwas  durch  einen  recht  tiefen  Hieb  abhelfen,  weil  dann  die
Ausschläge  sich  oft  unterhalb  bewurzeln  und  zu  selbstständigen  Pflanzen
ausbilden.

Eine  Hauptregel  beim  Niederwaldhiebe  ist  deshalb  für  alle  Fälle
ein  möglichst  tiefer  Hieb.  Nur  alte  Stöcke  sind  nicht  mehr  selbst
abzutreiben,  sondern  die  aus  ihnen  getriebenen  Loden  sind  dicht  am
alten  Stocke  wegzunehmen.  Die  kürzeste  Dauer  haben  Birken=  und
Rothbuchenstöcke.  Gute  Ausschläge  können  noch  erwartet  werden:

bei  Eiche  bis  zu.  .  ..  60  Jahren,
„  Schwarzerle,  Weißbuche,  Rüster,  Esche,  Ahorn  bis  50  „
„  Weißerle,  Akazie,  Linde  bts.  30—45  „
„  Pappeln,  Weiden,  Birken  btts.  20—25)  „

Um  reichlichere  Holz=  und  Gelderträge  zu  erzielen,  läßt  man  jedoch
am  besten  die  Stöcke  nicht  die  äußersten  Grenzen  erreichen.  Je  besser
der  Standort,  desto  länger  und  besser  ist  die  Ausschlagsfähigkeit.

Da  jeder  Stock  in  der  Regel  viele  Ausschläge  treibt,  so  ist  eine
räumliche  Stellung  erwünscht;  der  durchschnittliche  Verband  der  Stöcke
schwankt  je  nach  der  Holzart  und  den  örtlichen  Verhältnissen  zwischen
1,5—3  m;  ein  noch  engerer  Verband  bis  zu  1  m  und  noch  weniger
herunter  ist  gestattet  bei  Buschholzbetrieb  mit  den  kürzesten  Umtrieben;
namentlich  bei  Weidenheegern.  Die  Anlage  erfolgt  am  besten  durch
Pflanzung  in  regelmäßigem  Verbande  und  zwar  durch  Stummelpflanzung
  (siehe  §  152),  bei  höherem  über  15-jährigem  Umtriebe  ist
Reihenpflanzung  in  2,5—3  m  Verband,  in  den  Reihen  1,5—2  m
Entfernung  angebracht,  wenn  der  Standort  nicht  zu  feucht  ist.  Zwischen
den  Reihen  pflanzt  man  dann  gern  bodenbessernde  Nadelhölzer  (Kiefer,

*)  Ohne  bestimmte  Altersgrenzen  anzugeben,  schreibt  C.  Gayer  (Waldbau
S.  71)  die  längste  Ausschlagsfähigkeit  zu  der  Eiche,  Ulme,  Schwarzerle,
Hainbuche,  die  kürzeste  der  Buche,  Birke,  Ahorn,  Esche.  Vorzüglich  am
Stocke  schlagen  aus:  Eiche,  Hasel,  Hainbuche,  Buche,  Ulme,  Kastanie,
Linde,  Schwarzpappel,  Schwarzerle,  Esche,  Ahorn,  Birke;  Wurzelbrut
  treiben:  Aspe,  Weißerle,  Schwarzdorn;  an  Stock  und  Wurzel  schlagen
aus  besonders:  Weide,  Pappel,  Akazie,  auch  Linde,  Ulme,  Wachholder.
        <pb n="190" />
        —  175  —

Lärche).  Die  eingesprengten  bessern  Nadelholzstämme  kann  man  hier
und  da  zum  höheren  Umtrieb  überhalten,  wo  sie  nicht  verdämmen.

Verjüngungs-Schlagrichtung.  Die  Niederwaldbestände
werden  zur  Vermeidung  der  Frostgefahr  und  Aushagerung  stets  im
Westen  angehauen,  und  wird  der  Schlag  am  besten  von  Südwest
nach  Nordost  weitergeführt;  an  Bergwänden  wird  vom  Fuß  nach
dem  Gipfel  gehauen.

Hiebszeit.  Die  beste  Hiebszeit  ist  im  Allgemeinen  nach  Weggang
des  Schnees,  also  vom  Winterausgang  bis  zum  Eintritt  der  Saftzeit,
etwa  von  Mitte  Februar  bis  zum  Maiz;  erfahrungsmäßig  treiben  die
Stöcke  in  dieser  Zeit  die  reichlichsten  und  besten  Loden.  Ausnahmsweis
muß  man  hauen:  Erlen  in  Sümpfen  bei  Frost,  Schälhölzer  in  der
Saftzeit,  bessere  Nutzhölzer  allenfalls  schon  im  Herbst.

Der  Hieb  geschieht  mit  Arxt,  Beil  und  Heppe  möglichst  tief,
ganz  glatt  und  schräg  von  unten  nach  oben  und  mit  der
Schnittfläche  nach  Norden;  auf  den  Hieb  ist  die  größte  Aufmerksamkeit
  zu  richten;  splittrige  und  wagerecht  gehauene  Stockflächen  faulen  ein.

Das  gefällte  Holz  muß  unter  allen  Umständen  (dies  ist  bei  der
Auktion  gleich  zur  Bedingung  zu  machen),  falls  ein  vollständiges  Rücken
nicht  stattfindet,  vor  Laubausbruch,  also  spätestens  bis  zum  Mai  aus
dem  Schlage  geräumt  werden.  Vergleiche  §  182  über  Eichenschälwald.

Die  Schlagausbesserung  umfaßt  den  Ersatz  der  abgestorbenen
wie  der  schlecht  ausschlagenden  Stöcke.  Sie  geschieht  am  besten  durch
ältere  Pflanzen,  selten  durch  Stecklinge  und  Senker.  Saat  ist  nicht
zu  empfehlen,  da  sie  leicht  verdämmt  wird.

8  125.
2.  Kopfholzbetrieb.

1.  Unter  Kopfbäumen  versteht  man  Laubholzstämme,  deren  Schaft
in  einer  geringen  Höhe  (2—3  m)  abgenommen  wurde,  um  die  im
Umkreise  der  Abhiebsstellen  entstehenden  Ausschläge  periodisch  nutzen
zu  können.

Der  Kopfholzbetrieb  beschränkt  sich  hauptsächlich  auf  ständige  Viehweiden
  und  Viehruhen,  auf  Ueberschwemmungsgebiete,  wo  der  Stockausschlag
  des  Niederwalds  gefährdet  wäre  und  auf  Flußufer  zur  Abwehr
des  Eisgangs.  Auch  außerhalb  der  Wälder  findet  man  ihn  viel  in  holzarmen
  Gegenden,  an  Wegen,  Rainen,  Gräben,  auf  Weiden  und  Wiesen.
        <pb n="191" />
        —  176  —

Zu  diesem  Betriebe  taugen  nur  Laubhölzer,  ausgenommen  Rothbuche,
  Erle,  Birke,  Aspe.  Am  besten  eignen  sich  dazu  die  Baumweiden,
Hainbuchen,  Pappeln  und  Linden.  Man  benutzt  die  Ausschläge  zu
Futterwellen,  Erbsen=  und  Deckreisig,  von  Weiden  auch  zu  Reifstangen,
Flechtruthen,  Bindeweiden  und  Faschinen.

Die  Anlage  geschieht  am  besten  in  weitem  Verbande  (5—10  m)
mittelst  Heisterpflanzung;  der  Kopf  wird  in  einer  Höhe  von  etwa  3  m
weggenommen  und  dann  der  Stamm  je  nach  Holzart  und  Bedürfniß
in  3—gjährigem  Umtrieb  genutzt.  Die  Hiebszeit  ist  dieselbe  wie  beim
Niederwald,  nur  Futterwellen  müssen  im  August  gehauen  werden.  Die
Loden  werden  dicht  und  glatt  am  Stamme  geschnitten.  Manche
Schriftsteller  sprechen  noch  von  einer  zusammengesetzten  Niederwaldform
  und  verstehen  darunter  eine  Verbindung  von  einfachem
Niederwald  und  Kopfholz,  indem  ersterer  mit  Kopfholz  in  sehr  weitem
Verbande  durchstellt  ist.  Dieser  Betrieb  muß  vorsichtig  gehandhabt
werden,  damit  weder  das  Kopfbuschholz  die  Stockausschläge  verdämmt,
noch  von  letzteren  eingeholt  resp.  überwachsen  wird.  Das  Kopfbusch--holz
  muß  deshalb  in  sehr  kurzem  Umtriebe  behandelt  oder  rechtzeitig
freigehauen  werden.

–  126.
3.  Schneidelholzbetrieb.

Er  unterscheidet  sich  vom  vorigen  Betrieb  dadurch,  daß  die  Bäume
erst  in  natürlicher  Höhe  ihres  Gipfels  beraubt  werden  und  die  periodische
  Nutzung  auch  in  der  Wegnahme  der  längs  des  Schaftes  sprossenden
Triebe  besteht.  Der  Schneidelbetrieb  liefert  gutes  Futterlaub,  das  im
August  abgehauen  und  in  Bündeln  getrocknet  wird;  die  Stämme  geben
später  beim  Abtriebe  oft  besonders  gutes  maseriges  Möbelholz.  Eichen,
Rüstern,  Ahorn,  Eschen,  Erlen  und  Pappeln  sind  die  besten  Schneidelholzbäume.
  Die  Triebe  werden  alle  3—6  Jahre  ganz  glatt  und  dicht
am  Stamme  mit  der  Heppe  weggenommen.

Künstliche  Verjüngung.
127.
Saat  oder  Pslanzung.
Man  hat  bekanntlich  zweierlei  Mittel,  um  auf  künstlichem  Wege
Bestände  zu  erziehen,  die  Saat  und  die  Pflanzung.
Welche  von  beiden  Arten  die  bessere  und  beliebtere  ist,  lehrt  ein
kurzer  Blick  auf  die  Geschichte  des  Waldbaus.  In  frühester  Zeit  plenterte
        <pb n="192" />
        —  177  —

man,  dann  verjüngte  man  durch  Schlagstellung  auf  natürlichem  Wege;
als  das  Holz  werthvoller  und  damit  der  Waldbau  intensiver  wurde,
kam  man  nach  dem  Vorbild  des  Ackerbaus  auf  die  Idee,  Vollsaaten
zu  machen,  dann  auf  Streifen-  und  Plätzesaaten  unter  fortwährender
Verringerung  der  Samenmengen;  die  Anforderungen  an  den  Wald
stiegen  mit  jedem  Jahre  und  man  mußte  auf  Mittel  sinnen,  schneller
brauchbares  Holz  zu  erzielen;  die  Frucht  dieses  Nachdenkens  war  die
Pflanzung,  zuerst  in  Büscheln  mit  großer  Pflanzenzahl,  die  im  Verfolg
immer  kleiner  wurde,  bis  auf  die  Loosung  des  heutigen  Tages,  die
Einzelpflanzung.  Man  hat  also  im  Allgemeinen  die  Saat  verworfen
und  dafür  die  Pflanzung  eingeführt.  Hieraus  folgt  jedoch  nicht,  daß
die  Saat  ganz  zu  verwerfen  sei.  Mit  bestem  Erfolge  wird  die  Saat
noch  bei  Eiche  und  Kiefer  angewandt  und  wo  es  schwierig  ist,  Pflanzenmaterial
  zu  erzielen.  Die  Saat  hat  den  Vorzug  der  Billigkeit  vor  der
Pflanzung  und  bietet  den  Vortheil,  daß  sie  gleichzeitig  auf  dem  bequemsten
  Wege  Pflanzenmaterial  schafft,  auch  mehr  Durchforstungsmaterial
  liefert.  Doch  ist  die  Saat  auszuschließen:

1.  auf  verangertem,  magerem  und  nassem  Boden,

2.  auf  Boden,  der  dem  Auffrieren  ausgesetzt  ist  oder  zu  Unkraut
neigt,

3.  in  rauhem  Klima  und  zwischen  verdämmenden  Vorwüchsen;  im
Allgemeinen  überhaupt  da,  wo  die  Kultur  mit  besonderen
Schwierigkeiten  zu  kämpfen  hat.

Man  greift  wohl  nothgedrungen  zur  Saat,  wenn  man  sehr  ausgedehnte
  Blößen  schnell  in  Bestand  bringen  soll,  weil  sich  in  solchem
Falle  die  erforderlichen  bedeutenden  Pflanzenmengen  nicht  schaffen  lassen.
Kann  man  also  den  Samen  billig  beschaffen,  hat  man  geeigneten
Standort,  ist  die  Beschaffung  von  Pflanzenmaterial  mit  Schwierigkeiten
verbunden,  sind  keine  örtlichen  Gefahren  für  die  Saat  vorhanden,  wie
Vögel,  Mäuse,  Frost,  Nässe,  Felsboden,  Insekten  2c.,  so  greift  man  bei
Eiche  und  Kiefer,  seltener  bei  Erle  und  Fichte  und  anderen  Holzarten
lieber  zur  Saat.  Die  Pflanzung  ist  Regel  in  folgenden  Fällen:

1.  Wo  die  oben  genannten  Gefahren  die  Saat  verbieten.

2.  Wenn  Samenmangel  herrscht.

3.  Bei  Nachbesserungen.

4.  Wo  man  den  Bestand  schneller  in  Schluß  bringen  und  sehr

kräftige  Pflanzen  erziehen  muß.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  12
        <pb n="193" />
        —  178  —

.Im  Niederwald-  und  Kopfholzbetrieb.

6.  Wenn  man  durch  weitere  Stellung  der  Pflanzen  auf  Neben—
nutzungen  (Gras,  Weide)  rechnet.

7.  An  steilen  Hängen  und  in  rauhen  Lagen.

8.  Bei  Herstellung  eines  gleichen  Mischungsverhältnisses  verschiedener

  Holzarten.

Se

Holzsaat.
128.
Veschaffung  des  Samens.

Man  verschafft  sich  den  Samen  durch  Selbstsammeln,  durch  Kauf
oder  Tausch.

Das  Selbstsammeln  geschieht  erst,  nachdem  man  sich  von  der  Güte
und  vollkommenen  Reife,  auch  von  der  Reichhaltigkeit  sorgfältig  durch
Untersuchung  der  Samenbäume  überzeugt  hat.  Man  nehme  den  Samen
nur  von  ganz  ausgewachsenen,  gesunden,  nicht  zu  gedrängt  stehenden
Stämmen  auf  kräftigem  Standort;  man  vermeide  drehwüchsige  Stämme,
da  sich  dieser  Fehler  leicht  auf  den  Samen  forterbt.  Das  Wetter  muß
trocken  sein.  Sollen  die  Stämme  noch  längere  Zeit  stehen  bleiben,
so  müssen  sie  vor  allen  unnöthigen  Verletzungen  beim  Sammeln  (durch
Steigeisen,  Anprällen,  Abbrechen  der  Aeste  re.)  geschützt  werden.  Am
besten  gewinnt  man  den  Samen  von  den  gefällten  Bäumen,  ist  dies
nicht  möglich,  so  achtet  man  darauf,  daß  die  Sammler  die  Zweige
nicht  nach  unten,  sondern  stets  nach  oben  biegen,  weil  sie  dieselben
  in  ersterem  Falle  leicht  abbrechen  oder  abreißen.  Der  erste
abfallende  Same  ist  meist  schlecht.  Am  besten  läßt  man  im  Accord
sammeln.

Nach  C.  Gayer:  Waldbau  S.  69,  ergiebt  sich  für  die  Gesammtsamenproduktion
  der  Holzarten  folgende  Reihenfolge:  Die  reichlichste
Samenproduktion  haben:  Birke,  Pappel,  Weide,  Hainbuche;  an
diese  schließen  sich  an:  Kiefer,  Fichte,  Ulme;  dann  folgen:  Ahorn,
Tanne,  Lärche,  Linde,  Eiche,  Erle,  Esche;  zuletzt  die  Buche.  Im  Allgemeinen
  haben  die  Holzarten  mit  kleinen,  leichten  und  geflügelten
Samen  eine  reichlichere  Fruchterzeugung  als  jene  mit  schweren  und  mit
ungeflügelten  Früchten.
        <pb n="194" />
        —  179  —

129.
Ausbewahren  des  Samens.
Der  gewonnene  Samen  muß  so  aufbewahrt  werden,  daß  er  seine
Keimkraft  behält.  Man  verfährt  bei  den  wichtigsten  Holzarten  auf
folgende  Weise:

   

Figur  83a.  Figur  d#b.  Figur  d.
Zerreichel.  Stieleichel  Tranubeneichel.
Eicheln.

Die  gesammelten  Eicheln  (Figur  83,  84,  85)  werden  (nachdem  sie
getrocknet  sind)  bis  zur  Herbstsaat  in  bedecktem  luftigem  Raume  (auf
Tennen,  Böden),  sonst  im  Freien  unter  Schutzdächern  und  unter  Ziehung
von  Umfassungsgräben  gegen  Thiere,  dünn,  nicht  über  30  cm  hoch,
aufgeschüttet  und,  so  oft  es  nöthig  ist,  zur  Vermeidung  der  Erhitzung
gründlich  umgeschippt.  Hat  man  keine  Mäuse  oder  Auffrieren  oder
Ueberschwemmung  zu  fürchten,  so  ist  Herbstsaat  die  Regel,  da  die
Ueberwinterung  schwierig  ist.  Beim  Ueberwintern  hat  man  auf
trockene  Lagerstätte  und  gehörigen  Luftzug  zu  achten,  damit  die  Eicheln
sich  nicht  erhitzen  und  schimmeln  oder  zu  früh  keimen;  zu  viel  Luftzug
  oder  Frost  verdirbt  sie  ebenfalls.  Am  besten  bewahrt  man  sie
im  sog.  Alemann'schen  Schuppen  auf,  dessen  Construction  kurz
folgende  ist:

In  der  Nähe  von  Forsthäusern  wird  an  einem  trockenen  Ort  eine
Grube  von  etwa  2  m  Breite,  30  cm  Tiefe  und,  je  nach  der  Menge
der  Eicheln,  von  entsprechender  Länge  unter  wallartiger  Aufhäufung
des  Auswurfes  so  groß  gegraben,  daß  noch  ein  Theil  des  Raumes
(0.5—1  m)  frei  bleibt,  um  die  Eicheln  dahin  umzuschippen.  Ueber
der  Grube  wird  ein  dichtes  Strohdach  gebaut,  in  dessen  beiden  Giebeln

man  verschließbare  Oeffnungen  anbringt.  Bei  strengem  Frost  werden
12*
        <pb n="195" />
        —  180  —

diese  Oeffnungen  geschlossen.  Die  Eicheln  müssen  täglich  nachgesehen
und  bei  Erwärmung  umgeschippt  werden.

Sehr  empfehlenswerth  ist  auch  die  Aufbewahrung  der  Eicheln
in  bedeckten  Erdgruben,  in  welche  Strohwische  so  gesteckt  werden,  daß
sie  die  Eicheln  mit  der  Luft  in  Verbindung  erhalten;  ganz  in  derselben
  Weise,  wie  man  Kartoffeln,  Rüben  2c.  zu  überwintern  pflegt.

U  Bucheckern  (Figur  86,  87)  werden  wie
die  Eicheln  durch  Auflesen,  Abschütteln  mit
6K6  (6  ",«  langen  Haken  oder  Abklopfen  in  untergehaltene

—  Eer  Tücher  gesammelt  und  durch  Werfen  und
Sieben  von  den  Huülsen  gereinigt.
r%%  Das  Aufbewahren  geschieht  entweder
-  kimAlemann’schenSchuppenoderinUnter-Figur
  6.  Figur  8.  mischung  mit  gewöhnlichem  frischen  Sande
öncheln.  auf  Böden  oder  unter  Schuppen.  Jedenfalls
müssen  die  Bucheln  wie  alle  anderen  Samen  vor  dem  Aufbewahren
erst  gründlich  getrocknet  werden.  Man  mischt  den  Sand  entweder
  gleichförmig  unter,  oder  in  abwechselnden  Lagen  in  kegelförmigen
Haufen,  welche  man  mit  trocknem  Laub  oder  einer  Strohhaube  bedeckt.
In  ähnlicher  Weise  wie  mit  Sand  durchschichtet  man  diese  Haufen  auch
wohl  mit  trockenem  Laub.  Uebrigens  können  diese  Methoden  auch
bei  der  Aufbewahrung  von  Eicheln  angewendet  werden,  wenn  man  die
Kosten  eines  Schuppens  sparen  will.  Um  sich  von  der  Keimfähigkeit
zu  überzeugen,  keimt  man  die  Bucheckern  vor  der  Aussaat  häufig  durch
sog.  Malzen  an.  Einige  Tage  vor  der  Aussaat  feuchtet  man  nämlich
die  Bucheln  auf  Steinböden  recht  naß  an  und  schaufelt  sie  in  40  bis
60  cm  hohe  Kegel.  Diese  Operation,  ein=  bis  zweimal  wiederholt,
wird  bei  der  Mehrzahl  den  weißen  Keim  hervorlocken,  welches  der  geeignetste
  Zeitpunkt  zum  Versäen  ist.  Die  Bucheln,  die  nicht  keimen,
werden  entfernt.

Weißbuchen-(Figur  88,  89)  und  Eschensamen  (Figur  90)
wird  im  Spätherbst,  wenn  das  Laub  abgefallen  ist,  durch  Pflücken
oder  Abschlagen  gesammelt;  der  erstere  wird  gedroschen,  der  letztere
behält  die  Flügel  bei  der  Saat.  Ist  die  Herbstsaat  unmöglich,  so
bewahrt  man  den  Samen  in  30  cm  tiefen  Gräben  auf.  Man  schüttet
ihn  hier  etwa  15  cm  hoch  auf,  bedeckt  ihn  flach  mit  trockenem  Laub
und  dann  bis  zum  Rande  der  Grube  mit  Erde.  Beide  Samen
        <pb n="196" />
        —  181

pflegen  überzuliegen,  d.  h.  erst  im  zweiten  Frühjahr  zu  keimen.  Zur
Sicherheit  sieht  man  jedoch  schon  im  ersten  Frühjahr  nach,  ob  vielleicht

 

Figur  88.

 

Figur  89.
Weißbuchensamen.

 

Figur  90.
Eschensamen.

ausnahmsweis  eine  Keimung  stattgefunden  hat,  in  diesem  Fall  muß

natürlich  sofort  gesäet  werden.

Ahornsamen  (Figur  91,  92)
gewinnt  man  im  Oktober,  wenn
die  Flügel  braun  sind,  durch  Abklopfen
  und  bewahrt  ihn  nöthigenfalls
  in  Säcken  in  trockenen,  aber
nicht  austrocknenden  Räumen,  besser
noch  mit  Sand  vermengt  auf  dem
Erdboden.

Rüstersamen  (Figur  93,
94)  reift  bereits  im  Mai  oder
Juni,  er  wird  abgestreift  oder

 

Figur  91.
Bergahorn.

 

Figur  92.
Spitzahorn.
        <pb n="197" />
        —  182  —

unter  den  Bäumen  zusammengefegt  und  sofort  ausgesäet,  da  er  die
Keimkraft  sehr  bald  verliert.  Vor  dem  Sammeln  ist  jedoch  durch  Zer- 



Figur  93.
Flatterrüster.

 

quetschen  mit  den  Fingernägeln  erst  zu  untersuchen,  ob  soviel  fruchtbarer
Same  vorhanden,  daß  das  Sammeln  lohnt;  oft  ist  aller  Samen  taub.

Birkensamen  (Figur  95,  96,  97)  wird
Ende  August  und  im  September  mit  den
braunen  Zäpfchen  gesammelt,  die  zur  Ge--winnung
  des  Samens  erst  getrocknet  und
*  dann  zerrieben  und  durchgesiebt  werden.  Vor
snunpvermeidlicher  Ueberwinterung  muß  der

 

Figur  97.

 

amgelsanen.  Samen  gut  getrocknet  und  dann  in  Haufen

W.mties  auf  dem  Boden  aufbewahrt  werden.  Oefteres
en  .  .  i  -

Insekzcgkpöxåge  Umschippen  ist  erforderlich,  da  er  sich  sehr

Birkensamen.  leicht  erhitzt.  Am  besten  ist  sofortiges  Säen.

Erlensamen  (Figur  98,  99)  reift  im  Oktober,
wird  aber  erst  im  November  mit  den  braun  gewordenen
Zapfen  (Figur  98)  gesammelt,  zerrieben,  an  warmen
*  )¾  9Orten  ausgesiebt,  auf  gebretterten  Böden  ausgebreitet

Ngur  gs,  00.  und  öfter  umgeschippt.  Birken=  und  Erlenzapfen
Zapfen.  #Samen,  sammelt  man  am  liebsten  mit  den  Zweigen  von  gefällten

  Bäumen.  An  nassen  Stellen  wird  er  auch  im
Frühjahr  aus  dem  Wasser  gefischt,  muß  aber  dann  sofort  gesäet  werden.

Weißtannensamen  geräth  fast  immer  und  wird  im  Oktober
von  Steigern  gepflückt,  bevor  die  Schuppen  von  den  Spindeln  fliegen.
An  mitteltrocknen  und  mittelwarmen  Orten  aufbewahrt,  fallen  die
Schuppen  bald  ab;  den  Samen  reinigt  man  durch  Sieben.  Bei  der
Aufbewahrung  ist  große  Vorsicht  nöthig,  da  der  Same  leicht  erhitzt
        <pb n="198" />
        —  183  —

und  leicht  austrocknet  und  sich  nur  mit  Noth  bis  zum  nächsten  Früh—
jahr  hält;  öfteres  Umschippen  unerläßlich.
Ein  hl  Zapfen  wiegt  30—40  kg  und  liefert  etwa  2,5  kg  entflügelten
  Samen,  der  etwa  25  kg  à  hl  wiegen  muß.
Fichtensamen  (Figur  100,  101)
wird  durch  Abbrechen  der  Zapfen  von
Oktober  bis  März  von  Kletterern  gewonnen.
Die  Zapfen  werden  durch  Sonnenwärme
oder  durch  Feuerwärme  in  sog.  Samendarren
  oder  Klenganstalten  künstlich  vom
Samen  befreit,  der  dann  in  Säcken  gedroschen
  und  nachher  durchgesiebt  wird.  Er
behält  die  Keimkraft  drei  bis  vier  Jahre;
frischer  Samen  ist  jedoch  stets  der  beste.
Flügelsamen  hält  sich  besser  als  reiner  »
Samen,dochdarferderLuftnichtznsehrFig»"100»
ausgesetzt  werden.  Fichtenzapfen.
Ein  hl  Zapfen  giebt  etwa  1,5—2  kg  reinen  Samen,  der  etwa
46  kg  à  hl  wiegen  muß.  —
Kiefernsamen  (Figur  102,  103)
gewinnt  man  ebenso,  nur  läßt  man  die
Zapfen,  damit  sie  sich  leichter  öffnen,  erst
vom  Dezember  ab  sammeln.  Zum  Ausklengeln
  ist  mehr  Wärme  (310  R.)  erforderlich,
  auch  ist  der  Same  viel  empfindlicher
und  hält  nur  schwer  2,  sehr  selten  3  Jahre
seine  Keimkraft,  deshalb  ist  es  erste  Regel,  igur  #
nur  frischen  Samen  auszusäen.  Kiefernzapfen.
1  hl  Zapfen  giebt  etwa  0,8  kg  reinen  Samen,  der  pro  hl  etwa
48  kg  wiegt.
Lärchensamen.  Die  sich  schwer  öffnenden  Zapfen  werden
im  Nachwinter  gepflückt,  gedarrt  und  in  besonderen  Schwingfässern
gereinigt,  auch  Sonnendarren  haben  guten  Erfolg.

1  hl  Zapfen  giebt  etwa  2,5  kg  Samen,  der  pro  hl  etwa  50  kg

wiegt.  Lärchensamen  hat  eine  sehr  schlechte  Keimkraft,  deshalb  ist  vor
der  Aussaat  Einquellen  zu  empfehlen.

 

Figur  101.
Samen.
A.  ohne  Flügel,
b.  mit  Flügel.

 

Flugel.

Fig.  103.
Samen.
        <pb n="199" />
        —  184  —
8  130.

Prüfung  des  Samens.

Gute  Eicheln  haben  eine  gleichmäßig  bräunliche  glatte  Schale,  der
Kern  ist  äußerlich  gelblich  weiß  und  zeigt  beim  Zerschneiden  inwendig  eine
frische  weiße  Farbe.  Der  Kern  muß  die  Hülle  ganz  ausfüllen.  Man  schüttet
wohl  auch  die  Eicheln  in  Wasser;  die,  welche  schwimmen,  sind  schlecht.

Buchenkerne  prüft  man  ebenso  wie  Eicheln.  Hainbuchensamen
muß  aufgeschlagen  einen  gesunden  und  frischen  Kern  enthalten.  Eschensamen
  wird  aufgeschnitten  und  muß  sich  im  Innern  frisch,  weich  und
bläulich-weiß  zeigen.  Guter  Ahornsamen  zeigt  beim  Ablösen  der  äußeren
Schale  im  Innern  frische  grüne  Samenlappen.  Rüster-,  Birken=  und
Erlensamen  muß  einen  mehligen  Kern  und  beim  Zerdrücken  Feuchtigkeit
haben.  Weißtannensamen  zeigt  beim  Durchschneiden  vollen  und  frischen
Kern  und  stark  terpentinartig  riechendes  Oel.  Den  übrigen  Nadelholzsamen
  prüft  man  durch  sog.  Keimproben,  die  stets  mit  großer  Aufmerksamkeit
  und  Vorsicht  auszuführen  sind.

Die  sog.  Topfprobe  besteht  darin,  daß  man  mitten  aus  dem
zu  prüfenden  Samen  100  Körner  nimmt  und  diese  gleichmäßig  in
einen  mit  leichter  Garten=  oder  Lauberde  gefüllten  Blumentopf  einsäet.
Der  Topf  muß  an  einem  gleichmäßig  warmen  Ort  stehen  und  im
Untersatz  stets  Wasser  haben.  Die  keimenden  Pflänzchen  werden  herausgezogen
  und  ihre  Anzahl  wie  der  Tag  des  Keimens  notirt  bis  nach
3—5  Wochen  das  Keimen  aufgehört  hat.

——

.

  
 
 

Lappenprobe.

Die  sog.  Lappenprobe  (Figur  104)  giebt  ein  viel  schnelleres
Resultat.  —  Man  schlägt  100  Körner  in  einen  doppelten  Fries=  oder
Flanelllappen  so  ein,  daß  die  Körner  in  der  Mitte  und  die  beiden
Enden  des  Lappens  in  zwei  mit  Regenwasser  gefüllten  Untertassen  liegen.
Durch  Beobachten  und  Notiren  des  Keimens,  wie  oben,  erhält  man
die  Keimfahigkeit,  die  in  Procenten  ausgedrückt  wird.  Keimen  also
77  Körner,  so  hat  der  Samen  77½.
        <pb n="200" />
        —  185  —

Bei  zweckmäßig  durchgeführter  Keimprobe  beträgt  nach  Gayer  das
Keimprocent  etwa:

75—800/0  bei  Fichte  und  Schwarzkiefer,  65-—7000  bei  Kiefer,
Esche,  Hainbuche,  Eiche;  50—60  %  bei  Tanne,  Buche,  Edelkastanie,
Ahorn,  Akazie,  Linde;  45%  bei  Ulme  (sehr  hochl);  35—40  %  bei
Erle;  30—35  %  bei  Lärche;  20—25  7%  bei  Birke.

Will  man  eine  größere  Genauigkeit  haben,  so  nimmt  man  nicht
100,  sondern  200  und  noch  mehr  Körner.

Recht  empfehlenswerth  ist  der  Weise'sche  Keimapparat  mit  sich
selbst  regulirender  Feuchtigkeit.  Zu  beziehen  für  3,50  Mark  vom
Tischlermeister  Fleißig,  Magdeburg,  Blaubeilstr.  10.)

Im  Allgemeinen  wird  die  Güte  aller  Samenarten  bedingt  durch
ihren  Reifegrad,  Größe,  Gewicht,  Alter,  Herkunft,  Reinheit,  Farbe,
Glanz,  Geruch,  Vollkörnigkeit  und  Frische  im  Innern  2c.,  welche  als
wichtige  Faktoren  vor  dem  Gebrauch  zu  prüfen  sind;  besondere  Vorsicht
ist  bei  durch  den  Handel  bezogenem  Birken-,  Erlen=  und  Lärchensamen,
ferner  bei  Ulmen-,  Eschen=  und  Tannensamen  nöthig;  man  bezieht  deshalb
  die  Sämereien  nur  von  alten  und  als  reell  erprobten  Samenhandlungen,
  z.  B.  Helms  Söhne  in  Gr.  Tabarz,  Heinr.  Keller  Sohn  in
Darmstadt.  Bei  der  Prüfung  ist  auch  stets  alle  Unreinigkeit  in  Procenten
  zu  ermitteln  und  sind  diese  mit  in  Rechnung  zu  stellen;  wenn
man  nur  gute  Körner  untersucht,  erhält  man  viel  zu  hohe  Keimprocente;
auch  darf  man  die  Keimprobe  nicht  zu  lange  ausdehnen.

Das  Säen.
§  131.

Beim  Seen  ist  darauf  zu  achten,  daß  man  die  richtige  Saatzeit,
Saatmethode  und  Samenmenge  wählt.  Ueber  die  richtige  Zeit  belehrt
uns  die  Natur  am  besten;  es  ist  im  Allgemeinen  die  Zeit  die  richtigste,
in  welcher  die  Bäume  von  selbst  ihren  Samen  fallen  lassen;  wir  säen
nur  dann  zu  anderen  Zeiten,  wenn  wir  durch  die  Verhältnisse  (Wirth--schaftsführung,
  Gefahren  von  Thieren,  vom  Wetter,  Arbeitermangel)
dazu  genöthigt  werden.  Als  Regel  betrachte  man,  schon  um  das  lästige
und  verlustdrohende  Ueberwintern  zu  vermeiden,  für  die  Laubhölzer

*)  In  neuerer  Zeit  sind  vielerlei  Keimapparate  construirt  worden  und  werden
noch  genannt:  die  Hanemannssche  Keimplatte,  die  Apparate  von  Nobbe,  von
Stainer,  die  Keimflasche  von  Ohnesorge  2c.
        <pb n="201" />
        —  186  —

die  Herbstsaat,  für  die  Nadelhölzer  die  Frühjahrssaat.  Ist
für  Eicheln  und  Bucheln  große  Gefahr  durch  Mäuse  oder  Wild,  für
Bucheln  durch  Fröste  zu  fürchten,  so  säe  man  im  Frühjahr.  Weiden-,
Pappeln=  und  Rüsternsamen  säet  man  sofort  nach  erlangter  Reife.  Die
Frühlingssaat  nimmt  man  an  trocknen  und  sonnigen  Orten  bald  nach
Abgang  des  Schnees  vor,  im  Allgemeinen  von  Ende  März  bis  zum
Buchenlaub-Ausbruch;  für  die  Herbstsaat  empfehlen  wir  Oktober;  sie
richtet  sich  übrigens  nach  der  Reife  und  dem  Abfall  des  Samens,  dem
Eintritt  des  Frostes  oder  Schnees,  Arbeiterverhältnissen  2c.

8  132.
Saat-Methoden.

Man  unterscheidet  „Voll-“  und  „stellenweise  Saat“.  Erstere  ist
die  kostspieligste,  sie  verlangt  am  meisten  Bodenbearbeitung,  Samenmenge
  und  Zeitaufwand,  sie  wird  deshalb  jetzt  selten  angewandt.  Bei
letzterer  unterscheidet  man  Streifen-,  Plätze=  und  Punktsaat;  sie  ist  die
allgemein  gebräuchliche,  weil  sie  bei  billigerer  Herstellung  meist  auch
bessere  Erfolge  liefert.  Den  Nachtheil,  daß  nicht  auf  der  vollen  Fläche
Pflanzen  erzogen  werden,  wiegt  sie  dadurch  auf,  daß  sie  kräftigere
Pflanzen  und  schnelleren  Zuwachs  erzielt.  Der  größten  Verbreitung
erfreut  sich  die  Streifensaat  mit  ihren  Unterabtheilungen,  der  Furchenund
  Rillensaat.  Die  Rillensaat  wird  hauptsächlich  in  Saatkämpen  angewandt;
  Plätzesaat  empfiehlt  sich  besonders  bei  Nachbesserungen  (in
Samenschlägen),  ferner  auf  sehr  trockhnem  und  magerem  Boden,  in
rauhen  und  steinigen  Lagen;  die  Punktsaat  (Einstufen)  beschränkt  sich
meist  auf  den  schwersten  Samen  (Eiche,  Buche)  und  fast  nur  auf  Nachbesserungen,
  besonders  in  natürlichen  Verjüngungen,  sie  besteht  einfach
darin,  daß  mit  einer  kleinen  Hacke  eingeschlagen,  der  Boden  gehoben
und  darunter  der  Samen  gelegt  wird,  so  daß  gewissermaßen  nur  ein
Punkt  gemacht  wird;  auf  bindigem  Boden  ist  auch  der  von  Th.  Hartig
eingeführte  Saatdolch  zu  empfehlen.

§  133.
Samenmenge.
Sie  richtet  sich  außer  nach  der  zu  erstrebenden  Bestandesdichte:
1.  Nach  dem  Standort.  Auf  fruchtbarem  und  frischem  Boden
säet  man  dünner  als  auf  trocknem,  magerem  und  steilem  Boden  oder
auf  heißem  und  rauhem,  zu  Unkraut  und  Auffrieren  neigendem  Boden.
        <pb n="202" />
        —  187  —

2.  Nach  der  Bodenzubereitung.  Auf  sorgfältig  bearbeitetem
Boden  säet  man  weniger.

3.  Nach  den  örtlichen  Gefahren.  Ist  Wild-,  Mäuse-,  Vogel—
fraß,  Insekten-,  Frostschaden  ꝛc.  zu  befürchten,  so  säet  man  dichter.

4.  Nach  der  Samengüte.  JZe  besser  und  frischer  der  Same,
je  weniger  gebraucht  man;  Same,  der  älter  ist  als  ein  halbes  Jahr,
bringt  schon  1—3  Ausfall,  selbst  die  noch  keimfähigen  Körner  liefern
oft  schlechteres  Material.

5.  Nach  der  Größe,  dem  Preis  und  dem  Gewicht  der
Samenarten;  dies  ist  nach  den  Holzarten  und  selbst  bei  einerlei  Holzart
  je  nach  dem  Alter  des  Samens,  der  Jahreswitterung,  in  der  er
gesammelt  ist,  der  Standortsgüte  rc.  sehr  verschieden.  So  verlieren  die
meisten  Samenarten,  selbst  wenn  sie  unter  den  günstigsten  Verhältnissen
eingesammelt  und  aufbewahrt  sind,  durchschnittlich  30  Procent  der  Keimkraft
  nach  halbjährlicher  Aufbewahrung,  manche  aber  noch  viel  mehr.

6.  Nach  der  Wurzelbildung  gewisser  Holzarten.  Von  Holzarten,
  die  früh  eine  Pfahlwurzel  oder  starke  Herzwurzel  entwickeln,  kann
man  verhältnißmäßig  weniger  Samen  nehmen,  weil  sie  erfahrungsmäßig
durch  die  tiefe  Bewurzelung  gegen  die  Gefahren  vielmehr  geschützt  sind.

Am  widerstandsfähigsten  nach  der  Saat  ist  die  Eiche,  dann  folgen
Buche.  Ulme,  Esche,  Ahorn.  Erle,  Hainbuche,  Birke.  Die  Nadelhölzer
stehen  in  dieser  Beziehung  in  folgender  Reihenfolge:

Kiefer,  Lärche,  Fichte,  Tanne.  (Tanne  macht  eine  Ausnahme
wegen  ihrer  schlechten  Keimkraft.)

Die  nachfolgenden  Angaben  über  Samenmengen  sind  nur  annähernde
  Mittelzahlen  und  bedürfen  nach  obigen  Gesichtspunkten  mehr
oder  weniger  Ergänzungen.  Sie  beziehen  sich  auf  gut  trocknen  Samen
mit  normaler  Keimkraft:

1.  Eichen:  Breitwürfige  Vollsaat  10  hl  oder  etwa  800  kg
pro  ha.  Streifen  saat:  Streifen  O00.25—1  m  breit  und  1—1,5  m
Entfernung,  7—8  hl  pro  ha.  Einstufen  4  hl  pro  ha.  1  hl  wiegt
etwa  72  kg,  hat  etwa  22000  Eicheln  (schwankt  sehr).

2.  Buchen:  Vollsaat  4  hl  oder  250  kg  pro  ha,  unter  Schutzbeständen
  1—3  soviel.  50—70  cm  breite  Streifen,  1,25  m  entfernt,
2—2,5  hl  pro  ha.

Löchersaat  in  60  cm  Verband.  1  hl  pro  ha.  1  hl  Bucheln  wiegt
50  kg  mit  215000  Stück.  Bei  Vollmast  liefert  1  ha  etwa  24  hl  Bucheln.
        <pb n="203" />
        —  188  —

3.  Hainbuchen:  Vollsaat  50  kg,  Streifensaat  von  50  cm  Breite
und  1,5  m  Entfernung  35  kg  pro  ha.  I  hl  abgeflügelter  Same
wiegt  50  kg.“)

4.  Eschen:  Vollsaat  35—60  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband
  20  kg  pro  ha.  1  hl  wiegt  16  kg.

5.  Ahorn:  Vollsaat  50  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband
30  kg  pro  ha.  1  bl  wiegt  14  kg.

6.  Rüstern:  Vollsaat  30—40  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband
  20  kg  pro  ha.  1  hl  wiegt  6  kg.

7.  Erlen:  Vollsaat  20  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband  14  kg
pro  ha.  1  hl  wiegt  30  kg.

8.  Birken:  Vollsaat  35—50  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband
20  kg  pro  ha.  1  bl  wiegt  10  kg.

9.  Kiefern:  Vollsaat  6—7  kg  abgeflügelter  Samen,  Zapfensaat
9  hl,  bei  Streifen=  und  Plattensaat  in  obigem  Verband  4  kg  pro  ha.
1  hl  Zapfen  giebt  0,8  kg  Samen.  Samenjahre  alle  3—6  Jahre.
1  kg  kostet  etwa  3—5  M.

10.  Fichten:  Vollsaat  15  kg,  Streifen=  und  Plätzesaat  in  obigem
Verband  12  kg  pro  ha.  1  hl  Zapfen  =  1,5  kg  Samen.  Samenjahre
  etwa  alle  6  Jahre,  kostet  pro  kg  etwa  1,20  M.

11.  Tannen:  Vollsaat  50—75  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verband
  35  kg  pro  ha.  1  hl  Zapfen  giebt  3  kg  Samen.  Samen  fast
jährlich.  Das  kg  Samen  kostet  etwa  60  Pf.

12.  Lärchen:  Vollsaat  15—20  kg,  Streifensaat  in  obigem  Verbande
10  kg  pro  ha.  1  hl  Zapfen  giebt  2,5  kg  Samen;  Samenjahre  häufig.

Man  prägt  sich  die  Samenmengen  der  Nadelhölzer  am  besten
nach  folgendem  Verhältniß  ein:  Kiefer  gebraucht  die  geringste  Samenmenge
  (7  kg),  Fichte  und  Lärche  das  Doppelte  der  Kiefer,  Tanne  das
Fünffache  der  Kiefer.

Bei  streifen=  und  platzweisen  Saaten  vermindert  sich  die  Samenmenge
im  Verhältniß  der  verwundeten  Fläche.  Sind  die  Streifen,  Plätze  rc.  z.  B.
nur  3,  1,  3  2c.  so  groß  als  die  Gesammtfläche,  so  nimmt  man  auch  nur  3,
1,  #  der  für  Vollsaat  bestimmten  Samenmenge,  doch  pflegt  man  zur
Sicherheit  der  so  berechneten  Samenmenge  noch  10—20%  hinzu  zu  geben.

 

*)  Wo  zwei  Zahlen  angegeben  sind,  bezieht  sich  die  erstere  auf  die  günstigen,
die  zweite  auf  die  ungünstigen  Verhältnisse;  die  mittleren  Quantitäten  ergeben  sich
hieraus  von  selbst.
        <pb n="204" />
        —  189  —

Samenmengen  für  Saatkämpe.

1.  Eiche:  Vollsaat  0,18  hl,  Rillen  30  cm  Entfern.  0,14  hl  pro  ar,
2.  Buche:  „  0,24  „  „  „  „  0,9  „  „„„
3.  Hainbuche:  „  „  „  „  „  „  rkkg  „  „
4.  Ahorn:  „  „  „  „  „  „  1,2  „  „  „
5.  Esche:  „  „  ,„  „  b  5  1  „  „  P
6.  Rüster*):  „  „  „  „  „  „  1  „  „  „
7.  Erle:  „  „  „  „  „  „  1.5—2  „  „  „
8.  Kiefer"“);  „  f.  Jährl.  2  kg  „  „  0,7—1  „  „  „
9.  Fichte:  *  »  1—1-5  »»»
10.  Tanne:  „  3—4  „  „  „

Lärche:  Vollsaat  „  2„„  „  „

Die  zu  gemischten  Vollsaaten  für  jede  Holzart  erforderliche  Samenmenge
  bestimmt  sich  nach  dem  erstrebten  Mischungsverhältniß  resp.  nach
dem  Verhältniß  der  Güte  der  Samenarten.

8  134.
Boden  ·  Aearbeitung.
Jede  Bodenbearbeitung  hat  den  Zweck,  dem  Samen  ein  günstiges
Keimbett  zu  bereiten;  sie  bezweckt  entweder  nur  die  Entfernung  eines  der
Besamung  nachtheiligen  Bodenüberzuges  oder  eine  Lockerung  des  Bodens.

Entfernung  des  Nodenüberzugs.

Zur  Entfernung  des  Bodenüberzugs  bedient  man  sich  bei  kräftigem
Unkraut,  wie  Heide-Heidel=  und  Preißelbeere,  Ginster  2c.,  einer  starken
Sense  mit  kurzem  und  starkem  Blatte;  schwächeres  Kraut,  Gras  und
Moos  entfernt  man  mit  Hacke  oder  Sichelj;  auf  kleineren  Flächen  empfiehlt
sich  auch  wohl  Ausrupfen  der  Heide=  und  Beerkräuter.  Ist  es  möglich,
die  Arbeit  gegen  Abgabe  des  Materials,  z.  B.  in  streuarmen  Gegenden,
machen  zu  lassen,  so  ist  dies  entschieden  rathsam,  wenn  der  Boden  nicht
zu  arm  ist,  so  daß  man  den  Ueberzug  zum  Bodenschutz  und  zur  Bodenverbesserung
  gebraucht.  Kann  man  das  Material  nicht  abgeben,  so
bringt  man  es  auf  Haufen  und  läßt  es  zu  Humus  für  Forstgärten  oder
Saatkämpe  verwesen  oder  man  brennt  oder  schmort  es  zu  Rasenasche,

*)  Bei  sofortiger  Aussaat.

**)  Je  enger  man  die  Rillen  wählt,  man  geht  bis  zu  15  cm  Entfernung,
um  so  mehr  Samen  muß  natürlich  genommen  werden,  vorausgesetzt,  daß  der
Kamp  gut  gedüngt  ist.
        <pb n="205" />
        —  190  —

die  ein  vortreffliches  Dungmittel  bietet.  Der  Hieb  ist  unter  allen  Um—
ständen  vor  der  Samenreife  des  Unkrautes  zu  bewirken.

Große  und  stark  verkrautete  Flächen  befreit  man  am  schnellsten
durch  Absengen  vom  Unkraut.  Dieses  muß  jedoch  unter  folgenden
Vorsichtsmaßregeln  vorgenommen  werden:

1.  Die  benachbarten  Ortschaften  müssen  benachrichtigt  werden,
damit  nicht  unnöthiger  Feuerlärm  entsteht.

2.  Die  abzusengende  Fläche  muß  an  den  Seiten,  wo  eine  Gefahr
vom  Ueberspringen  des  Feuers  zu  fürchten  ist,  durch  Schutzstreifen
geschützt  werden.  Diese  werden  in  der  Weise  angelegt,  daß  man  1  bis
3  m  breite  Streifen  mit  der  Hacke  bis  auf  die  Erde  abschürft  und
den  Abraum  über  die  zu  sengende  Fläche  ausstreut;  ihn  wallartig  am
Rande  aufzuhäufen  bringt  Gefahr.

3.  Es  sind  für  den  Nothfall  alle  Vorbereitungen  zu  treffen,  um
einem  etwaigen  Uebergreifen  des  Feuers  durch  energische  Maßregeln
begegnen  zu  können.

4.  Das  Brennen  muß  bei  trockener  und  möglichst  windstiller
Witterung  vorgenommen  werden.  Ist  geringer  Luftzug  vorhanden,  sobrennt
  man  am  besten  mit  dem  Winde,  sonst  gegen  denselben.  An
Bergwänden  leitet  man  das  Feuer  horizontal.  Zum  Anzünden  stellt
man  die  Mannschaft  etwa  10—20  m  von  einander  entfernt  am  Rande
auf  und  läßt  sie  die  Fläche  mit  trockenem  Reisig  oder  Gras,  welches
eventuell  zwischen  die  Zinken  einer  Forke  geklemmt  ist,  anzünden.  Sobald
  die  Fläche  brennt,  müssen  die  Leute,  mit  grünen  Büschen  (am
besten  Wachholder=  oder  Birken-)  zum  Ausschlagen  des  Feuers  versehen,
sich  an  die  gefährdeten  Stellen  zur  Beobachtung  begeben.  Die  Brandstelle
  muß  noch  einen  Tag  nachher  bewacht  werden.  Das  Abbrennen
geschieht  im  Frühjahr  vor  der  Aussaat:  erlauben  es  die  Verhältnisse,  so
soll  man  jedoch  schon  ein  Jahr  vorher  die  Fläche  abbrennen,  damit
sich  der  durch  das  Feuer  gelockerte  Boden?)  setzen  kann;  soll  die  Saat
gleich  erfolgen,  so  muß  man  den  Boden  durch  Walzen  befestigen.

Einen  nur  benarbten,  nicht  sehr  bindigen  Boden,  der  frei  von
größeren  Steinen  und  Wurzeln  ist,  verwundet  man  vortheilhaft  mit

*)  Die  Einwirkung  des  Brennens  auf  den  Boden  ist  von  vorzüglichen  Folgen,
da  die  Hitze  den  Boden  ausdehnt  und  lockert,  namentlich  nassen  und  kalten  (Thon-)
Boden  trocknet,  die  Absorptionsfähigkeit  erhöht,  die  Zersetzung  der  Mineralien  befördert
  und  den  Boden  düngt.
        <pb n="206" />
        —  191  —

Grubbern  oder  leichten  Eggen.  Auf  sehr  unebenem  Boden  mit  vielen
Stöcken,  großen  Steinen  und  Vorwüchsen  bedient  man  sich  der  Hacke  oder
Harke,  auf  leichterem  Boden  mit  hölzernen,  auf  schwererem  mit  eisernen
Zinken;  auch  bei  Moosüberzug  leistet  die  Harke  die  besten  Dienste.

8  135.
Tocherung  des  Bodens.

Die  wohlfeilste  und  zugleich  eine  sehr  wirksame  Bodenlockerung  bewirkt
  man  durch  Schweineeintrieb;  der  Umbruch  derselben  paßt  für  leichte
und  schwere  Samen  und  trägt  zugleich  zur  Vertilgung  der  Mäuse  und
vieler  schädlicher  Insekten  bei.  Auf  sehr  festem  Boden  muß  man  zum
Eintrieb  Regenwetter  wählen;  an  steilen  Hängen  oder  auf  nassem  und
zur  Versumpfung  geneigtem  Boden  ist  Schweineeintrieb  nachtheilig.

Die  künstliche  Bodenlockerung  wird  mit  Hacke,  Harke,  Spaten,
Eggen,  Grubbern  und  Pflügen  vorgenommen.  Die  Wahl  dieser  Werkzeuge
  richtet  sich  nach  der  Stärke  der  Bodenlockerung,  die  man  bezweckt,
nach  der  Bodenbeschaffenheit  und  nach  der  zu  kultivirenden  Holzart.
Die  Hacke  gebraucht  man  zu  leichteren  mehr  oberflächlichen  Bodenarbeiten,
namentlich  zum  Aupfhacken  von  Streifen,  Platten  und  Löchern;  besonders
erfolgreich  auf  ungenügend  vorbereitetem  Boden  ist  das  grobschollige
Umhacken  desselben  in  Samenschlägen  vor  Abfall  des  Samens,  so  daß
die  Schollen  aufrecht  stehen.  Die  Anwendung  des  Spatens  ist  wegen
seiner  Kostspieligkeit  fast  nur  auf  Forstgärten,  Saat=  und  Pflanzkämpe
resp.  auf  das  Rajolen  von  Flächen  beschränkt.  Sehr  verbreitet  und  allein
anwendbar  ist  der  Gebrauch  des  Pfluges,  sobald  es  sich  um  eine  tiefgehende
  und  gründliche  Bodenlockerung  auf  großen  Flächen  handelt;
die  Spatenarbeit  würde  hier  zu  theuer  werden,  da  ihre  Kosten  sich  zur
Pflugarbeit  wie  4:1  verhalten.  Die  Lockerung  des  Bodens  betrifft
entweder  die  ganze  Fläche  oder  nur  Theile  derselben,  je  nachdem  man
Voll-,  Streifen-,  Platten-,  Löcher=  oder  Rillensaaten  vornehmen  will.
Je  trockner  der  Boden  ist,  um  so  weniger  lockert  man  im  Allgemeinen.

*  136.
Bodenbearbeitung  zu  Vollsaaten.

Bei  Vollsaaten  nimmt  man,  um  Kosten  zu  sparen,  häufig  entweder
  vorher  oder  gleichzeitig  landwirthschaftlichen  Fruchtbau  vor.  Der
Vor=  oder  Mitfruchtbau  empfiehlt  sich  nur  auf  kräftigem,  aber  stark
verrastem  Boden,  indem  durch  die  mit  dem  Fruchtbau  verbundene  Um-
        <pb n="207" />
        —  192  —

arbeitung  die  nöthige  Bodenlockerheit  ohne  Kosten  erzielt  und  gleichzeitig
der  Boden  gründlich  von  Steinen  und  großem  Gewürzel  gereinigt
wird.  —  Je  nach  der  Bodengüte  überläßt  man  das  Land  unentgeltlich
oder  gegen  einen  geringen  Pachtzins  oder  endlich  gegen  das  dabei  gewonnene
  Stockholz.  Auf  ärmerem  Boden  ist  der  Fruchtbau  nicht  statthaft;
  ein  Voranbau  ist  selbst  bei  kräftigem  Boden  nur  2—3  Jahre  zu
gestatten.  Im  letzten  Jahre  läßt  man  nur  genügsamere  Körnerfrucht
(Hafer,  Buchweizen)  bauen.  Die  rascheste  und  vollkommenste  Lockerung.
des  Bodens  wird  durch  den  Kartoffelbau  bewirkt,  der  sich  ohne  Schaden
mehrere  Jahre  hinter  einander  betreiben  läßt  und  am  besten  das  Unkraut
  beseitigt;  Kartoffeln  sind  auch  zum  Zwischenbau  am  geeignetsten.
Der  Fruchtbau  wird  am  häufigsten  bei  Eiche  und  Kiefer  angewandt,
doch  muß  man  sich  sehr  vor  einer  zu  langen  Fruchtnutzung  hüten,  da
sie  den  Boden  leicht  ausmagert,  auch  ist  immer  strengste  Beaufsichtigung
nöthig,  um  Beschädigungen  oder  zu  starke  Ausnutzung  zu  verhüten.  Die
tiefe  Bodenlockerung  für  Vollsaaten  gewinnt  man  durch  Pflüge,  entweder
  auf  leichtem  stein=  und  wurzelfreiem  Boden  mit  dem  Ackerpfluge,
sonst  mit  dem  Waldpfluge"),  unter  Bespannung  mit  Rindvieh.  Ist  der
Boden  stark  schollig,  so  ist  ein  nachfolgendes  Uebereggen  erforderlich.

8  137.

Vodenbearbeitung  für  Streisensaaten.

Dabei  ist  die  Richtung,  die  Entfernung,  die  Breite  und  Bearbeitung
  der  Streifen  zu  beachten.  Sie  werden  meist  von  Osten  nach
Westen,  jedenfalls  aber  senkrecht  auf  die  Gestelle  oder  Abfuhrwege  gerichtet.
  An  Hängen  werden  die  Streifen  gegen  die  Gefahr  des  Abschwemmens
  horizontal  gelegt  und  ebenfalls  auf  der  Thalseite  mit  einem
kleinen  Schutzwall  versehen.  Die  Entfernung  des  Bodenüberzugs  soll
immer  noch  Humuserde  belassen;  ist  zu  viel  (puffige)  Humuserde  vorhanden,
  so  muß  sie  mit  dem  Mutterboden  vermengt  werden.

Die  Entfernung  der  Streifen  (von  Mitte  zu  Mitte)  richtet
sich  nach  der  Schnellwüchsigkeit  der  Holzart,  der  Bodengüte  und  den
Kulturmitteln;  bei  ersterer  nimmt  man  die  weitere  Entfernung  von
1,2—1,5  7)  Meter;  auf  zur  Verangerung  geneigtem  Boden,  der  einen

*)  Der  Waldpflug  zeichnet  sich  durch  eine  Pflugschar  mit  2  Streichbrettern  aus.

*)  Die  hier  angegebenen  Zahlen  passen  nur  für  mittlere  Verhältnisse;  unter
gewissen  Voraussetzungen  kann  die  Entfernung  der  Streifen  resp.  ihre  Breite  je
nachdem  bald  größer  bald  geringer  genommen  werden.
        <pb n="208" />
        schnelleren  Schluß  erfordert,  nimmt  man  einen  engen  Verband,  etwa
0,5—1,2  Meter;  an  Bergabhängen  empfiehlt  sich  1—1,3  Meter
Entfernung,  da  auf  der  geneigten  Fläche  verhältnißmäßig  größerer
Wachsraum  vorhanden  ist  als  auf  der  ebenen  Fläche;  die  üblichste  Entfernung
  der  Streifen  ist  1,3  Meter.  Die  weiteste  Entfernung  von
2—3  Metern  ist  zu  wählen,  wenn  man  später  zwischen  den  Streifen
eine  andere  Holzart  nachziehen  will.

Die  Breite  der  Streifen  schwankt  gewöhnlich  zwischen  0,3  bis
1,5  Meter;  die  breitesten  Streifen  sind  auf  sehr  zu  Unkraut  neigendem
Boden,  namentlich  auf  Heide=  und  mit  üppigem  Beerkraut  bewachsenem
Boden  zu  wählen.  Werden  die  Streifen  mit  Pflügen  gezogen,  so  beschränken
  sie  sich  häufig  nur  auf  die  Breite  der  Pflugschar,  wo  man
dann  die  Entfernung  der  Streifen  entsprechend  vermindern  muß;  diese
Unterart  nennt  man  dann  Furchensaat.  Je  breiter  die  Streifen,  desto
weiter  ist  gewöhnlich  ihr  Verband.

Die  Bearbeitung  der  Streifen  richtet  sich  nach  der  Bodenbeschaffenheit.
  Auf  leichtem  Boden  genügt  häufig  ein  bloßes  Abschürfen
mit  der  Hacke  mit  folgender  leichter  Verwundung,  auf  festerem  Boden
muß  jedoch  noch  eine  tiefere  Bearbeitung  folgen;  auf  ärmerem  Boden
ist  das  Unkraut  gehörig  auf  dem  Streifen  auszuklopfen  und  das  Kraut
zur  Gewinnung  von  Composterde  oder  Rasenasche  zu  verwenden.

Festen  Boden  oder  sehr  ausgedehnte  Flächen,  ferner  wenn  die
Holzart  (z.  B.  Eiche)  eine  tiefere  Lockerung  verlangt,  bearbeitet  man,
je  nachdem,  mit  leichteren  und  schwereren  Pflügen.

5  138.
Ausstreuen  des  Samens.
Allgemeine  Regeln.

Nachdem  nach  obigen  Regeln  die  Saatzeit  und  Bodenbearbeitung
gewählt,  der  Samen  geprüft  und  die  Samenmenge  bestimmt  ist,  ist  das
Ausstreuen  nach  folgenden  allgemeinen  Gesichtspunkten  vorzunehmen:

1.  Zum  Ausstreuen  des  Samens  wählt  man  die  zuverlässigsten
und  nur  geübte  Leute,  die  das  Säen  unter  unausgesetzter  Beaufsichtigung
des  Försters  bewirken.

2.  Vor  dem  Aussäen  ist  der  Samen  immer  in  verschiedene  kleinere
Haufen  zu  theilen  und  Probeflächen  zu  besäen,  um  so  einen  Anhalt
zu  gewinnen,  daß  der  Same  ausreicht  und  die  ganze  Fläche  gleich-Westermeier,

  Leitfaden.  7.  Aufl.  13
        <pb n="209" />
        —  194  —

mäßig  stark  besäet  wird.  Bei  Voll'gaten  theilt  man  den  Samen
meist  in  zwei  gleiche  Hälften,  deren  erst  man  längs,  die  zweite  Hälfte
quer  über  die  Fläche  ausstreut;  letztere  dient  auch  dazu,  Fehler  der
ersten  Aussaat  zu  ergänzen.  Bei  Streifensaaten  macht  man,  wenn  die
Fläche  klein  ist,  so  viel  Häufchen  als  Streifen  vorhanden,  bei  größeren
Flächen  nimmt  man  mehrere  Streifen  für  ein  Samenhäufchen  zusammen;
bei  Plätze=  und  Löchersaat  macht  man  je  nach  der  Größe  3,  4,  5  2c.
Häuschen  und  berichtigt  die  Größe  der  übrigen  nach  den  bei  der  Aussaat
  der  ersten  Haufen  gewonnenen  Erfahrungen.

3.  Das  Auswerfen  der  Samen  geschieht  meist  mit  der  Hand.
Die  Sier  sind  vorher  zu  kontroliren  und  einzuüben,  daß  sie  zu  jedem
Auswurfe  die  richtige  und  immer  gleiche  Samenmenge  greifen.  Das
Auswerfen  des  leichteren  Samens  ist  bei  möglichst  windstiller  Witterung
vorzunehmen;  sobald  sich  stärkerer  Wind  erhebt,  sind  die  Leute  anzuweisen,
  den  Samen  näher  gegen  den  Boden  auszuwerfen,  bei  stürmischer
  Witterung  darf  gar  nicht  gesäet  werden.  An  Bergwänden  ist
horizontal  zu  säen.  Der  Beamte  soll  sich  nur  mit  der  Aussicht  befassen,
  nicht  etwa  selbst  für  längere  Zeit  mitsäen.  Das  Seen  ist
stets  im  Tagelohn,  nie  im  Akkord  auszuführen.

Säemaschinen,  z.  B.  die  Saatflinte,  der  Saattrichter,  die  Sêemaschinen
  von  Drewitz,  Alborn  und  andere  komplicirtere  Maschinen,  sind
nur  auf  sehr  bequemem  Terrain  und  unter  ganz  besonderer  Aufmerksamkeit
  auf  den  stets  guten  Zustand  der  Maschine  anzuwenden;  sie
empfehlen  sich  nur  bei  dem  leichteren  und  abgeflügelten  Nadelholzsamen,
sowie  für  sehr  sorgsam  vorbereiteten  Boden.  Bei  kaum  einem  anderen
Waldgeschäft  ist  eine  solche  Gewissenhaftigkeit,  Treue  und  unausgesetzte
Aufmerksamkeit  des  Beamten  nothwendig  als  bei  dem  Geschäft  des
Säens;  der  Beamte  soll  stets  gegenwärtig  sein  und  mit  der  größten
Sorgfalt  Alles  überwachen,  da  jeder  Fehler  sich  nachher  schwer  rächt.

§  139.
Anterbringen  des  Samens.
Nur  die  schwereren  Samen  (Eichel,  Buchel)  verlangen  eine  tiefere
Bedeckung  mit  Erde.
Die  Stärke  der  Bedeckung  richtet  sich  bei  allen  Holzsamen
  nach  der  Größe  der  Samen,  ferner  nach  der  Art  der
Keimung  und  dem  Boden.  Ein  zu  starkes  Bedecken  ist  entschieden  zu
        <pb n="210" />
        —  195  —

vermeiden,  da  nicht  nur  das  Keimen  verzögert  und  erschwert  wird,
sondern  auch  die  Pflanzen  sich  nicht  so  kräftig  entwickeln.  Die  Eichel
fordert  je  nach  der  Schwere  des  Bodens  eine  Bedeckung  von  3—6  em,
die  Buchel  bis  zu  höchstens  4  cm;  die  Hainbuche,  Ahorn,  Esche  und
Tanne  dürfen  nur  leicht  bedeckt  werden  (1—3  cm),  den  übrigen  Samen
harkt  man  mit  Rechen  über,  so  daß  er  sich  mit  der  oberen  Erdkrume
leicht  vermengt,  bei  Erlen=  und  Birkensamen  ist  ein  nachheriges  Anwalzen
  oder  Festtreten  erforderlich.  Hat  man  Laub,  Moos  oder  Humus
als  Deckmaterial,  so  vertragen  die  Samen  hiervon  eine  etwas  stärkere
Bedeckung,  ist  die  Erde  dagegen  schwer,  namentlich  sehr  thonig,  so  muß
man  schwächer  decken,  ebenso  deckt  man  mit  bindigem  oder  frischem
Boden  schwächer  als  mit  lockerem  und  trockenem.  Auf  sehr  trockenem
Boden  ist  Vertiefung,  auf  sehr  nassem  Boden  Erhöhung  des  Keimbetts
erforderlich  (durch  Rabatten,  Hügel,  Grabenauswürfe  2c.).

140.
Schutzmaßregeln  für  die  Auslaat  empfindlicher  Holzarten.

Um  schattenbedürftige  und  empfindliche  Holzarten,  z.  B.  Buche,
Tanne,  Fichte  2c.,  gegen  Frost  und  Hitze  zu  schützen,  kann  man  folgende
Maßregeln  anwenden:

1.  Fruchtbeisaat.  Mittelgroße  und  kleine  Holzsamen  werden
gleichzeitig  mit  leichtem  Getreide  ausgesäet  und  untergeegget;  doch  muß
man  die  Fruchtbeisaat  entsprechend  schwächer  nehmen  als  bei  der  Landwirthschaft,
  auch  muß  die  Ernte  unter  größerer  Schonung  der  Holzpflanzen
  ausgeführt  werden,  am  besten  mit  der  Sichel.

2.  Voranbau  von  raschwüchsigen  bodenbessernden  und
lichtkronigen  Holzarten.  Die  hierzu  geeignetste  Holzart  ist  die
Kiefer  und  die  Lärche,  welche  in  weitem  Verbande  (reihen-  und  plätzeweis)
  gesäet  oder  besser  gepflanzt  werden;  nach  20—30  Jahren  wird
die  empfindliche  Holzart  (Buche,  Tanne,  Fichte)  untergesäet  und  nach
und  nach  vom  Schutzbestand  befreit.

3.  Die  Anlage  der  Saaten  unter  vorhandenen  alten
Schutzbeständen  gleicher  oder  auch  anderer  Holzarten.

Ein  solcher  Schutzbestand  ist  nöthig  für  Buchen=  und  Tannensaaten,
  die  im  Freien  nur  sehr  selten  gedeihen,  sehr  günstig  für
Fichten-,  Ahorn-,  Eschen-,  Ulmen=  und  Erlensaaten.  Je  nach  dem
Schutzbedürfniß  und  dem  Standort  hat  man  den  Schutzbestand  ver-13“
        <pb n="211" />
        —  196  —

schieden  dicht  zu  halten  und  die  rechtzeitigen  Nachlichtungen  nicht  zu
versäumen.  Zu  Schutzbeständen  eignen  sich  fast  alle  unsere  wichtigeren
lichtkronigen  und  dabei  bodenbessernden  Waldbäume.

8  141.
Schutz  der  Saaten.

Ist  die  Saat  nach  obigen  Angaben  ausgeführt,  so  muß  sie  unausgesetzt
  beobachtet  werden,  ob  nicht  Gefahren  ihr  Gedeihen  in  Frage
stellen.  Solche  Gefahren  bringen:

1.  Unkrautwuchs.  Bei  Vollsaaten  beseitigt  man  das  Unkraut
vor  der  Samenreife  durch  Ausrupfen  mit  der  Hand,  unter  Umständen
auch  wohl  durch  vorsichtiges  und  hohes  Abmähen  oder  Absicheln,  wenn
die  Pflanzen  noch  klein  genug  sind.  Bei  Streifensaaten  läßt  man  das
Unkraut  auf  den  Zwischenbänken  absicheln,  bei  Rillensaaten  hacken,  in
den  Streifen  selbst  verfährt  man  wie  bei  Vollsaaten.

2.  Samenfressende  Thiere.  Diese  muß  man  vertilgen  oder
verscheuchen;  gegen  Wild  schützt  Einzäunen  oder  verstärkter  Abschuß,
gegen  Mäuse  Vergiften  oder  vorheriger  Umbruch  der  Fläche  durch
Schweine,  gegen  Weidevieh  und  Menschen  Einschonung.  Als  probates
Mittel  gegen  Vögel  ist  das  Vergiften  mit  Bleimennige  zu  empfehlen.
Man  verfahre  dabei  wie  folgt:  7  kg  Samen  schütte  man  dünn  in
einem  wasserdichten  Troge  aus  und  streue  darüber  0,5  kg  Bleimennige;
dann  rühre  man  mit  einem  Holzspahn,  noch  besser  mit  beiden  Händen
die  mit  #  Liter  Wasser  besprengte  Masse  tüchtig  um;  ist  der  Samen
gleichmäßig  gefärbt,  so  nehme  man  wiederum  0,5  kg  Mennige  und
1  Liter  Wasser  und  rühre  so  lange,  bis  jedes  Samenkorn  mit  einer
rothen  Kruste  überzogen  ist.  Schließlich  wird  der  Samen  auf  Laken
ganz  dünn  ausgebreitet  und  an  der  Sonne  getrocknet.  In  derselben
Weise  werden  auch  größere  Quantitäten  auf  gebretterten  Böden  unter
Umschippen  gefärbt,  indem  man  auf  die  zu  färbende  Samenmenge  1#
des  Gewichts  Bleimennige  und  #in  Litern  Wasser  berechnet,  welche
—  wie  oben  beschrieben  —  in  2  gleichen  Hälften  beigemengt  werden.
Da  Mennige  giftig  ist,  so  ist  Vorsicht  anzuempfehlen,  namentlich  darf
man  keine  Wunden  an  den  Händen  haben.

3.  Fehlstellen  der  Saaten  sind  rechtzeitig  nachzubessern;  am
besten  durch  Pflanzung.

4.  Gegen  Abschwämmen  an  Hängen  schützt  das  Ziehen  von
Horizontalgräben.
        <pb n="212" />
        —  197  —

Holzpflanzung.
8  142.
Ueber  die  Frage,  ob  im  gegebenen  Falle  Saat  oder  Pflanzung
zu  wählen  ist,  entscheidet  das  in  8  127  Gesagte.
Die  Pflanzung  hat  der  Saat  gegenüber  das  Nachtheilige,  daß  man  sich
das  Material  erst  mit  besonderer  Mühe  beschaffen  muß,  was  in  der  Regel
mit  nicht  unbedeutenden  Kosten,  Risiko  und  Umständen  verbunden  ist.

Zeschaffung  des  Pstanzenmaterials.
Zur  Beschaffung  der  Pflanzen  giebt  es  zwei  Wege:
1.  Man  benutzt  schon  vorhandenes  Pflanzenmaterial  aus  Freisaaten,
  natürlichen  Verjüngungen  rc.  sog.  „Wildlinge“.
2.  Man  erzieht  sich  das  Pflanzenmaterial  in  sogenannten  „Kämpen“".

*  13.

1.  Benutzung  schon  vorhandener  2fstanzen,  Transport  und  Berpachung  derselben.

Am  wohlfeilsten  ist  es  für  den  Forstwirth,  wenn  er  seine  Pflanzungen
  mit  Wildlingen  aus  jungen  Ansaaten,  natürlichen  Verjüngungen
oder  Schlägen  herstellen  kann.  Bei  der  Auswahl  der  Pflanzen  muß
sorgfältig  verfahren  werden;  es  sollen  zum  Ausheben  der  Wildlinge
nur  die  zuverlässigsten  und  tüchtigsten  Arbeiter  verwandt  werden.  Die
zu  benutzenden  Pflanzen  müssen  gute  Bewurzelung,  namentlich  recht
viele  Zaserwurzeln,  gute  Beastung  und  eine  gerade,  recht  kräftige  (stufigel)
Schaftform  haben,  dürfen  nicht  beschädigt  und  müssen  vollkommen  gesund
  sein;  dies  erkennt  man  an  der  Länge  und  Stärke  der  letzten  Triebe
und  an  den  kräftigen  Knospen.  Werden  die  Pflanzen  ohne  Ballen,
d.  h.  ohne  die  den  Wurzelstock  umgebende  und  anhaftende  Erde  ausgestochen,
  so  müssen  sie  vor  dem  Transport  sofort  eingeschlagen  werden;
selbst  die  Ballenpflanzen  sollen  dicht  zusammengetragen  und,  falls  sie
nicht  an  demselben  Tage  benutzt  werden,  an  den  Seiten  ringsum  mit
Erde  beworfen  werden.  Werden  die  Pflanzen  aus  Schlägen  mit  Schutzbäumen
  entnommen,  so  gebe  man  Pflanzen,  die  recht  frei  stehen,
den  Vorzug.  Beim  Ausheben  hüte  man  sich  vor  dem  Beschädigen  der
auszuhebenden  wie  der  stehenbleibenden  Pflanzen;  namentlich  muß  der
Spaten  weit  ab  und  tief  genug  eingestoßen  werden;  die  Pflanzen  sollen
erst,  nachdem  sie  vollkommen  gelockert  und  losgestoßen  sind,  ausgehoben,
nicht  etwa  mit  Gewalt  losgerissen  werden.  Ze  jünger  und
        <pb n="213" />
        —  198  —

kleiner  die  Wildlinge  sind,  desto  bequemer,  billiger  und  sicherer  ist  ihr
Verpflanzen;  zu  versetzende  Stämmchen  sollen  über  der  Erde  nicht
stärker  als  höchstens  5  cm  sein.  Das  beste  Alter  ist  von  2—4  Jahren,
in  höherem  Alter  wird  das  Auspflanzen  immer  schwieriger  und  gefahrvoller.
  Der  Transport  der  Pflanzen  wird  bei  geringer  Entfernung
in  Körben,  auf  Tragbahren,  zweirädrigen  Hand=  oder  auf  Schiebkarren
ausgeführt;  Ballenpflanzen  sollen  nie  am  Stämmchen  getragen  werden,
sondern  mit  der  flachen  Hand  unter  dem  Ballen,  weil  sonst  leicht  die
Erde  abfällt;  Pflanzen  mit  entblößten  Wurzeln  werden  zusammengebunden
  und  mit  feuchtem  Moos  umgeben.  Bei  weitem  Transport
werden  Wagen  benutzt  und  müssen  die  Pflanzen  gegen  Reibung  und
Austrocknen  durch  Einfüttern  der  Wagenwandungen  mit  feuchtem  Moos,
Stroh  oder  Erde  unter  öfterem  Anfeuchten  unterwegs  geschützt  werden.

Bei  weiterem,  namentlich  Eisenbahntransport  ist  eine  sorgfältige
  und  je  nach  der  Größe  verschiedene  Verpackung  erforderlich.

1)  Kleine  Pflanzen:  1—2jährige  Laubholz=  und  Nadelholzpflanzen
  versendet  man  am  besten  in  groben  Weiden-(Kartoffel-ikörben,
in  welche  man  sie,  nachdem  der  Boden  mit  feuchtem  Moos  bedeckt  ist,
kranzförmig  dicht  einschichtet;  oben  deckt  man  wieder  reichlich  feuchtes
Moos  ein  und  näht  den  Korb  mit  Sackleinewand  zu.

2)  Mittelgroße  Pflanzen  verpackt  man  in  Doppelbunden,  indem
  man  etwa  4  Wieden  (Birken,  Weiden)  20—30  cm  entfernt  parallel
auf  den  Boden,  über  dieselben  —  die  Wieden  senkrecht  kreuzend  —
recht  dichte  frische  Fichtenzweige  und  zuletzt  ein  feuchtes  Moospolster
legt;  nun  legt  man  die  Pflanzen,  Wurzel  gegen  Wurzel  gekehrt,  dicht
übereinander,  in  jedes  Doppelbund  die  gleiche  Zahl  (100,  200  2c.),
deckt  sie  wieder  ringsum  mit  feuchtem  Moos  und  Fichtenzweigen  und
schnürt  das  Bund  mit  Hilfe  der  untergelegten  Wieden  so  zusammen,
daß  auch  die  an  beiden  Seiten  heraussehenden  Wipfel  geschützt  bleiben.

3)  Große  Pflanzen  (Halbheister,  Heister  rc.)  werden  je  nach  ihrer
Stärke  zu  5—20  Stück  verpackt,  indem  man  auf  eine  entsprechend
große  Lage  von  Fichtenzweigen  ein  feuchtes  dickes  Moospolster  und  auf
dieses  die  Pflanzen  legt;  sind  die  Wurzeln  gut  allseitig  mit  Moos  eingefüttert
  und  bedeckt,  so  schnürt  man  das  ganze  Wurzelbündel  mit  den
vorher  untergelegten  Wieden  fest  so  zusammen,  daß  die  überragenden
Fichtenzweige  noch  den  Stamm  schützen.

Vor  dem  Einpflanzen  müssen  überflüssige  oder  beschädigte  Wurzeln
        <pb n="214" />
        —  199  —

und  Zweige,  jedoch  unter  sorgfältigster  Schonung  der  kleinen  Zaser—
wurzeln,  mit  glattem  schrägem  Schnitt  nach  unten  weggenommen  werden.

8  144.
2.  Erziehung  der  Pflanzen.

Die  Erziehung  von  Pflanzen  erfolgt  in  Kämpen,  die  man  Saatkämpe
  nennt,  wenn  die  jungen  Pflanzen  direkt  zu  den  Kulturen  verwandt
  werden,  Pflanzkämpe,  wenn  die  Pflanzen  vor  der  Verwendung
noch  ein=  oder  mehrere  Male  umgepflanzt:  „verschult“  werden.

Man  unterscheidet  ständige  und  Wanderkämpe.  Letztere  werden
in  nächster  Nähe  der  Pflanzstelle  oder  auf  der  Kulturstelle  selbst  meist
nur  für  vorübergehende  Nutzung  angelegt,  erstere  sind  für  langjährige
Nutzung  bestimmt  und  werden  mit  besonderer  Sorgfalt  angelegt  und
gepflegt.

8  145.
Anlage  von  Wander-Saatkämpen.

Vorübergehende  Kämpe  werden,  wie  erwähnt,  in  der  nächsten  Nähe
von  den  zu  bepflanzenden  Flächen  angelegt.  Zunächst  ist  die  richtige
Lage  nach  Boden  und  Exposition  zu  wählen.  Der  Boden  muß  kräftig,
tiefgründig,  nicht  stark  bindig,  frisch  und  humos,  frei  von  großen
Steinen,  Nässe  und  Boden-Säuren  sein;  die  Lage  soll  eben  oder  nur
sanft  geneigt,  frostfrei,  dem  Luftzuge  etwas  ausgesetzt  und  gegen  örtliche
Gefahren  jeder  Art  möglichst  geschützt  sein.  Man  legt  sie  deshalb  gern
an  nach  Osten  vorstehendes  Holz,  doch  soweit  davon  ab,  daß  der  Kamp
nicht  verdeämmt  werden  kann;  Nord=  und  Osthängen  giebt  man  den
Vorzug.  Die  Form  sei,  wenn  eine  kostspieligere  Verzäunung  nöthig
wird,  die  streng  quadratische.  Die  Kampfläche  wird  zunächst  gesäubert
und  von  allen  größeren  und  bei  der  weiteren  Bearbeitung  hinderlichen
Stöcken,  Wurzeln  und  Steinen  befreit;  alles  kleinere  Holz,  was  nicht
verwerthet  werden  kann,  namentlich  kleinere  Wurzeln,  Aeste,  Abfälle  2c.
wird  zu  Dungasche  verbrannt.  Vor  der  Bearbeitung  wird  etwaiger
Dung  (entbehrliche  Dammerde  aus  angrenzenden  Beständen,  Asche,
Compost,  künstliche  Dungsalze)  gleichmäßig  ausgestreut  und  dann  die
Fläche  etwa  20—40  cm  tief  sorgfältig  umgegraben  oder  bei  etwas
flacherer  Bearbeitung  nur  mit  einer  schweren  Umbruchshacke  umgehackt,
wobei  streng  darauf  zu  halten  ist,  daß  der  vorhandene  Humus  und  die
obere  Bodenschicht  unten  zu  liegen  kommt.  Noch  besser  erreicht  man
        <pb n="215" />
        —  200  —

den  Zweck  des  Unterbringens  der  nährkräftigen  oberen  Bodenschicht
durch  das  sogenannte  Rajolen.“)  Man  zieht  an  einer  Seite  des
Kampes  am  äußersten  Rande  einen  Graben  von  der  Tiefe  der  ge—
wünschten  Bodenlockerung  und  zieht  unmittelbar  hinter  dem  ersten  einen
zweiten,  dritten,  vierten  Graben  ꝛc.  in  der  Weise,  daß  der  Auswurf  des
folgenden  Grabens  in  den  vorhergehenden  Graben  geworfen  wird.  Je
längere  Wurzeln  man  erziehen  will,  desto  tiefer  muß  die  Bodenbearbeitung
gemacht  und  die  Nährschicht  gelegt  werden;  man  kann  auf  diese  Weise
sehr  leicht  künstlich  selbst  abnorm  lange  Wurzeln  erziehen.  Das  Gegen—
theil,  also  recht  flache  Bewurzelung,  erreicht  man  nicht  etwa  durch  sehr
flache  Bodenbearbeitung  —  diese  ist  unter  allen  Umständen  zu  ver—
meiden  —  sondern  dadurch,  daß  man  die  Nährschicht  nicht  in  die  Tiefe
bringt,  sondern  mehr  an  der  Oberfläche  läßt;  jedenfalls  muß  der  Kamp
im  Frühjahr  zum  Zweck  der  vollkommnen  Lockerung  und  Ebnung  und
zur  Beseitigung  aller  Unreinlichkeit  noch  einmal  überharkt  werden.
Größere  Kämpe  (größer  als  10  ar)  werden  durch  0,3  m  breite  Steige,
die  nach  einer  Schnur  getreten  werden,  in  entsprechende  Beete  getheilt.
Auf  leichtem  und  trocknem  Boden  ist  das  Anwalzen  desselben  sehr  zu
empfehlen.

Parallel  mit  der  schmalen  Seite  des  Kampes  oder  des  Beetes  resp.
entgegen  der  erfahrungsmäßig  gefährlichen  Wetterseite  werden  nach  der
Schnur  (mit  einer  schmalen  Hacke,  dem  dreikantigen  Rillendrücker,  dem
Harkenstiele  2c.)  Rillen  gezogen,  deren  Breite  und  Tiefe  sich  nach  der
Größe  des  Samens  richtet.  Bei  kleinen  Samen  sind  sie  etwa  5  cm
breit  und  3  cm  tief,  bei  großen  Samen  und  wenn  Büschelpflanzen
erzogen  werden  sollen,  bis  7  cm  breit,  die  größte  Tiefe  (bei  Eicheln)
beträgt  etwa  6  cm.  Die  Entfernung  der  Rillen  richtet  sich  nach  der
Holzart  und  der  Zeitdauer  bis  zur  Verpflanzung,  sie  schwankt  zwischen
12—45  cm.  Das  Besäen  der  Rillen  erfolgt  im  Frühjahre  so  dicht,
daß  fast  Korn  an  Korn  zu  liegen  kommt;  man  hüte  sich  vor  einer  zu
starken  Erdbedeckung.  Die  dichte  Saat  in  den  Rillen  liefert  die  größte
Pflanzenzahl  und  läßt  das  Unkraut  in  den  Rillen  nicht  aufkommen.
Eine  größere  Tiefe  der  Saatrillen  empfiehlt  sich  gegen  das  Auffrieren
wie  auch  zur  Ansammlung  von  Feuchtigkeit  (auf  trocknem  Boden),  auch

—

*)  Das  Rajolen  empfiehlt  sich  nur  für  größere  Pflanzen,  welche  mit  ihren
tieferen  Wurzeln  in  die  gute  Erde  reichen.  Schwache  und  flach  wurzelnde  Pflanzen
sterben  oft  in  der  oberen  unfruchtbaren  Erde  ab.
        <pb n="216" />
        —  201  —

lassen  sich  die  durch  den  Frost  gehobenen  Pflänzchen  leichter  wieder
mit  der  Erde  bedecken.

Wenig  gebräuchlich  in  Saatkämpen  sind  noch  die  Vollsaaten  (bei
Birken,  Erlen  und  Kiefernballen);  diese  müssen  im  gegebenen  Falle  nicht
zu  dicht  sein,  wenn  die  Pflänzchen  länger  als  ein  Jahr  stehen  sollen.

Alle  Bodenarbeiten  für  Saatkämpe  müssen  spätestens  im  Herbst
vorher  gemacht  werden,  damit  der  Boden  sich  setzen  und  durchwintern
kann;  sehr  vortheilhaft  ist  es,  wenn  die  Fläche  vorher  1  Jahr  lang,
nie  länger,  zum  Kartoffelbau  in  Pacht  gegeben  wird;  dies  ist  besonders
für  Laubholzkämpe  empfehlenswerth.

Die  Bewährungen  und  Verheegungen  der  Kämpe  richten  sich  nach
den  Gefahren  von  Thieren  und  Menschen;  öfter  sind  sie  ganz  entbehrlich
  oder  es  werden  nur  Gräben  und  die  allerleichtesten  Vermachungen
nöthig,  um  ein  achtloses  Betreten  und  Verstampfen  durch  Menschen
und  Weidevieh  zu  verhüten.  Hierzu  werden  ringsum  einige  Pfähle
eingeschlagen  und  mit  einer  oder  zwei  Stangen  verbunden.  Ist  bei
starkem  Roth=  und  Rehwildstande  ein  Verbeißen  zu  befürchten,  so  müssen
etwa  2  m  hohe  Flechtzäune  (Figur  105)  angelegt  werden.  Am  besten
läßt  man  die  1—#2  mMN  entfernten  Pfähle  mit  leichtem  Durchforstungsreisig

   

   

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Figur  105.  Figur  106.

resp.  Wachholder  wagerecht  dicht  durchflechten,  um  ein  Durchkriechen
des  kleinen  Wildes  zu  vermeiden.  Sollte  ein  Ueberfallen  des  Wildes
beobachtet  sein,  so  läßt  man  etwa  in  0,5—1  m  Höhe  über  dem  Zaun
noch  Querlatten,  die  sog.  „Sprunglatten“  annageln.  Die  nach  unten
geflochtenen  Zäune  (Spriegelzüune  Figur  106)  sind  zu  vermeiden,
wenn  Hasen  und  Kaninchen  zu  fürchten  sind,  da  die  einzelnen  Spriegel
sich  auseinander  zwängen  lassen  und  so  ein  Durchkriechen  des  kleinen
        <pb n="217" />
        —  202  —

Wildes  ermöglichen.  Etwas  theurer,  aber  dauerhafter  sind  Lattenzäune
(Figur  107),  deren  Höhe  und  Lattenweite  sich  nach  dem  Bedürfniß
richten  muß.  Billiger  sind
1  5  die  Splißzäune,  zu  welchen
4  man  anbrüchige  Nadelholzstämme
  in  1,3—1,5  m  lange
Rollen  zerschneiden  und  aus
diesen  die  erforderlichen  Splisse
reißen  läßt;  die  Splisse  werden
iin  derselben  Weise  befestigt
Il  A  vie  beim  Lattenzaun,  auch  je
Fzaugur  12  nach  Bedürfniß  mit  Sprunglatten

  versehen.

Gegen  samenfressende  Vögel  helfen  Vogelscheuchen,  Windklappern,
öfteres  Abschießen,  Bedecken  mit  leichtem  Deckreisig  oder  Vergiften  mit
Mennige  (vergl.  §  141).

Auf  geneigten  Flächen  muß  man  gegen  Abschwemmung  oberhalb
des  Kampes  auf  der  Bergseite  einen  etwa  30  cm  tiefen  Fanggraben,
event.  auch  noch  einen  oder  mehrere  Gräben  diagonal  durch  den  Kamp
ziehen  lassen.  Diese  Arbeiten  müssen  selbstverständlich  vor  dem  Säen
gemacht  werden.

Ein  besonderes  Augenmerk  ist  auf  das  Unkraut  zu  richten  und  soll
im  Sommer  frühzeitig,  wenn  sich  noch  wenig  Unkraut  zeigt,  ein  öfteres
Ausjäten  jedesmal  nach  einem  Regen  stattfinden,  um  es  im  Keime  zu
ersticken.  Hiermit  verbindet  man  zweckmäßig  auch  das  Ausjäten  aller
schlechten  Pflänzlinge,  namentlich  aus  der  Mitte  der  Reihen.  Bedecken
der  Beete  zwischen  den  Reihen  mit  Moos,  Laub  (nicht  Birkenoder
  Eichenlaub),  Brettern  verhindert  die  Entwicklung  des  Unkrautes,
erhält  den  Boden  frisch  und  schützt  zugleich  gegen  Auffrieren  und  Insekten
  (Eierablegen  der  Maikäfer);  das  Bedecken  der  Kämpe  und
zwar  nach  dem  Aufgehen  der  Pflanzen  und  dem  ersten  Jäten
sollte  nie  versäumt  werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

8  146.
Tslanzkämpe.
Pflanzkämpe  werden  ganz  in  derselben  Weise  angelegt  wie  die
Saatkämpe,  nur  daß  man  je  nach  der  Holzart  und  der  Größe  der  zu
        <pb n="218" />
        —  203  —

verschulenden  Pflanzen  in  der  Wahl  des  Ortes  und  der  Bearbeitung
des  Bodens,  auch  in  dem  Schutz  gegen  Gefahren  und  in  der  Pflege
sorgfältiger  ist.  Die  größte  Sorgfalt  erfordern  Laubholzpflanzkämpe,
namentlich  wenn  man  starke  Heister  erziehen  will.  Das  Nähere  darüber
findet  sich  bei  der  Besprechung  der  einzelnen  Holzarten  am  Schluß  des
Waldbaues  und  in  8  148.

147.
Anlage  von  ständigen  Kämpen  (Forstgärten).

Bei  der  Wahl  des  Ortes  für  einen  ständigen  Kamp  nimmt  man,
soweit  es  irgend  die  Standortsverhältnisse  gestatten,  auf  die  Nähe  der
Wohnung  des  mit  der  Aufsicht  und  Pflege  betrauten  Beamten,  bequeme
Communication  nach  den  Absatzgebieten  und  auf  die  Nähe  von  Wasser
Rücksicht;  in  zweiter  Linie  soll  man  sich  die  Heranziehung  oder  Ausbildung
  eines  zuverlässigen  und  tüchtigen  ständigen  Arbeiterpersonals
angelegen  sein  lassen.

Die  Forstgärten  bilden  in  der  Regel  eine  Vereinigung  von  Saatund
  Pflanzkämpen,  da  sie  jedem  Bedürfniß  dienen  sollen;  ferner  bieten
sie  das  Mittel,  um  seltenere  Holzarten  zu  Waldverschönerungen,  zur
Bepflanzung  der  Wege  und  Plätze,  auch  wohl  zur  Befriedigung  des
Publikums,  falls  diese  Holzarten  sonst  schwer  zu  beschaffen  sind,  zu  erziehen;
  ferner  sollen  sie  älteres  Pflanzenmaterial  verschiedener  Hölzer,
wenn  es  nur  in  geringer  Menge  erforderlich  wird,  liefern.

Man  suche  sich  eine  möglichst  geschützte  Lage  mit  einem  guten
Mittelboden  aus;  ist  der  Boden  zu  gut,  so  pflegen  die  Pflanzen  nach
dem  Umsetzen  auf  ärmere  Böden  zu  kümmern  oder  gar  einzugehen.
Beabsichtigt  man  die  Erziehung  von  starkem  Pflanzmaterial,  so  muß
der  Garten  groß  genug  sein,  da  die  Pflanzen  bei  der  Verschulung
weiter  gesetzt  werden  müssen.  Die  Form  sei  das  Quadrat.  Der
Garten  wird  durch  ständige  Wege,  worunter  mindestens  ein  einspuriger
Fahrweg  mit  einer  Wendestelle  sein  muß,  in  Abtheilungen  zerlegt.
Die  Umfriedigung  muß  dauernd  und  fest  sein  —  mit  Flecht-,  Lattenoder
  Gitterzäunen  oder  mit  lebenden  Weißdorn-,  Hainbuchen=  und  Fichtenzäunen
  —  die  unter  der  Scheere  gehalten  werden;  namentlich  empfehlen
sich  die  immergrünen  Fichtenhecken.  Man  hebt  zu  diesem  Zwecke
etwa  fingerlange  Fichtenstämmchen  mit  dem  Hohlbohrer  aus  und  setzt
sie  in  15  cm  breite  flache  Gräbchen,  etwa  20  cm  entfernt  ein,  auch
        <pb n="219" />
        —  204  —

thun  ältere  3—4jährige  Einzelpflanzen  in  30  cm  Entfernung  gute
Dienste.  Die  Hauptaufgabe  besteht  darin,  daß  man  um  Johanni  die
Gipfel=  und  Seitentriebe  dicht  über  den  Knospen  abschneidet  und
dies  Verfahren  bis  zur  gewünschten  Höhe  und  Breite  der  Hecke  fortsetzt,
wo  dann  alljährlich  um  Johanni  das  regelmäßige  Beschneiden  mit  der
Heckenscheere  nicht  versäumt  werden  darf.  Um  das  Ausbreiten  der
Wurzeln  in  den  Kamp  zu  verhüten,  muß  man  inwendig  längs  der  Hecke
einen  Graben  ziehen.  Auf  gutem  Boden  legt  man  Weißdorn=  und
Hainbuchenhecken  an,  indem  man  3jährige  Stummelpflanzen  nach  der
Schnur  in  10—15  em  Entfernung  in  entsprechend  tiefe  Gräben  pflanzt.
Von  den  ersten  Trieben  läßt  man  nur  2  stehen  und  verflechtet  dieselben
kreuzweis  mit  den  Nachbarpflanzen  und  bindet  sie  mit  Bast  an  einem
provisorischen  Stangenzaune  fest,  der  erst  entfernt  wird,  wenn  die  Hecke
stark  genug  ist.  Vor  der  eigentlichen  Bearbeitung  des  Kampes  soll
immer  ein  einmaliger  Kartoffelbau  zur  gründlichen  Beseitigung  des  Unkrautes
  vorhergehen;  sonst  ist  die  Behandlung  des  Bodens  dieselbe,  nur
noch  sorgfältiger  wie  bei  Saatkämpen;  die  Wege,  mit  Ausnahme  der
kleinen  und  stets  wechselnden  Beetwege  von  0,3  m  Breite  müssen  sorgfältig
  von  Unkraut  gereinigt  oder  mit  Kies  und  Schlacken  bestreut
werden.  In  einer  Ecke  des  Gartens  soll  ein  schattiger  ständiger  Platz
zur  Aufbewahrung  und  Bereitung  der  Dungerden  und  Komposthaufen
eingerichtet  werden,  da  das  Düngen  sich  selbst  auf  fruchtbarstem
Boden  schließlich  nicht  umgehen  läßt.  Auf  diese  Stelle  bringt  man
zunächst  alles  ausgejätete  Unkraut,  soweit  es  keine  ausschlagenden
Wurzeln  und  keinen  reifen  Samen  enthält,  die  Rasenerden,  gebrannten
  Rasenaschen  und  Holzaschen  (von  allem  Wurzelwerk  gewonnen
  2c.),  alles  nicht  mehr  brauchbare  Decklaub  rc.,  Abschurf  von
Chausseen,  Wegen  cc.

Dieses  Material  wird  nach  Bedarf  noch  durch  Buchen=  und  anderes
Laub  (nur  nicht  von  Eiche  und  Birkel)  sowie  Farrenkraut  vermehrt.
Im  Herbst  werden  die  Komposthaufen  wie  folgt  bereitet.  Man  gebraucht
pro  ar  Saatbeete  3  chm,  pro  ar  Schulfläche  4  chm  jährliche  Düngung;
(auf  gutem  Boden  etwas  weniger,  auf  schlechtem  etwas  mehr).  Unten
legt  man  eine  Schicht  des  Unkrauts,  darauf  eine  Schicht  Asche  oder
Dungsalze,  darauf  eine  Schicht  Buchen=  oder  anderes  Laub,  darauf  eine
Schicht  künstlichen  Düngers,  und  zwar  auf  kalkarmem  Boden  von  gebranntem
  Kalk,  auf  kali=  oder  phosphorarmem  Boden  von  Kalisalzen
        <pb n="220" />
        —  205  —

und  Phosphaten,  darauf  wieder  Laub  oder  Unkraut,  schließlich  gute
Walderde  als  Deckschicht.  Dieser  Komposthaufen  ist  jährlich  zweimal
sorgfältig  umzuschaufeln.  Da  der  Kompost  wenigstens  2  Jahre  ge—
braucht,  um  gar  zu  werden,  so  muß  immer  ein  alter  und  ein  neuer
Haufen  bereitet  sein.  An  Kalk  gebraucht  man  pro  ar  etwa  1—2  kg,
an  Dungsalzen  etwa  2—3  kg.  Auf  sandigem  Boden  wendet  man
gern  noch  Bruch=  oder  Torferde,  auf  etwas  moorigem  Boden  Sand  an.
Der  fertige  Kompost  wird  gleichmäßig  übergestreut  und  dann  mit  umgegraben,
  in  kümmernden  Pflanzbeeten  streut  man  ihn  auch  wohl  zwischen
die  Reihen.  Vorzügliche  Erfolge  ergab  auch  die  Düngung  mit  18  kg
Kainit  und  9  kg  Thomasmehl  pro  ar  im  Herbst  vorher,  auch  auf
schwerem  Boden  die  Gründüngung  mit  Lupinen.

Rasenerde  gewinnt  man  durch  Abschütteln  von  etwa  3  cm  dicken
Rasenplaggen  und  aus  Unkräutern,  welche  man  ein  Jahr  durchwintern
läßt.  Weniger  zu  empfehlen  ist  Düngung  mit  durch  Verbrennen  und
Schmoren  von  Rasen,  Unkraut,  Holzabfällen  2c.  gewonnener  reiner
Rasenasche,  die  die  Pflänzchen  zu  geil  treibt;  vorzügliche  Dienste  thut
sie  dagegen  in  Untermengung  mit  anderer  Dungerde.

Außer  gegen  die  schon  beim  Saatkampe  erwähnten  Gefahren  sind
in  den  Forstgärten  besondere  Vorsichtsmaßregeln  gegen  allerlei  Ungeziefer
nöthig,  damit  es  nicht  festen  Fuß  faßt.

Mäuse  fängt  man  in  in  den  Saat-Rillen  eingegrabenen  Töpfen,
falls  das  Vergiften  sich  verbietet,  Maulwürfe  in  besonderen  Fallen  und
am  frühen  Morgen  durch  Ausheben  mit  der  Hacke  beim  Aufstoßen.
Gegen  Erdflöhe,  die  auch  oft  in  Saatkämpen  lästig  werden,  hilft  das
Bestecken  der  Rillen  mit  Reisig,  da  die  Flöhe  keinen  Schatten  vertragen
können.  Dasselbe  Mittel  ist  gegen  Frost  (Spätfröste)  zu  empfehlen  und
oft  nicht  zu  umgehen,  ebenso  empfiehlt  sich  die  Erzeugung  künstlicher
Rauchwolken  in  den  Frostnächten  durch  Anzünden  von  feuchtem  Reisig;
zarte  Holzarten  bedecke  man  im  ersten  Winter  mit  schwach  beschwertem
Reisig.

Die  Bodenbearbeitung,  das  Aussäen  2e.  ist  bereits  beim  Saatkampe
  besprochen  und  wird  darauf  verwiesen.  Das  Umsetzen  —
Verschulen  —  der  Pflänzchen  wird  nach  folgenden  Regeln  bewirkt.
        <pb n="221" />
        —  206  —
8  148.

Verschulen  von  Laubholzpflänzlingen.

Das  Verfahren  ist  ein  verschiedenes,  je  nachdem  man  Loden  —
bis  1  m  hoch,  oder  Halbheister  1—2  m  hoch,  oder  Heister  über  2  m
bis  3,5  m  hoch  erziehen  will.

Zur  Lodenerziehung  werden  am  besten  einjährige,  bisweilen  auch
zweijährige  Sämlinge  vorsichtig  ausgestochen  und  dann  abgeschüttelt.

Etwa  beschädigte  oder  zu  lange  (über  15  cn),  auch  sehr  krumm
gewachsene  Wurzeln,  aber  niemals  gesunde  Zaserwurzeln,  werden
mit  einem  scharfen  nach  unten  zu  schrägen  und  glatten  Schnitt  gekürzt,
ebenso  werden  etwaige  Zwiesel  und  beschädigte  Zweige  schräg  und  glatt,
womöglich  die  Schnittfläche  nach  unten,  weggeschnitten.  Hierauf  werden
die  so  vorbereiteten  Pflänzchen  auf  etwa  30  cm  tief  umgegrabenen  Beeten
in  nach  der  Schnur  gezogene  etwa  40  cm  entfernte  und  20  cm  tiefe
Furchen,  25  cm  von  einander  entfernt,  eingepflanzt,  oder  man  pflanzt
sie  in  30—40  cm  Quadratverband  in  Söcher.

Zur  Halbheistererziehung  werden  die  Loden  in  gleicher  Weise
noch  einmal  umgepflanzt,  nur  wählt  man  dann  eine  Entfernung  von
60  cm  und  sucht  bei  dem  Beschneiden  der  Zweige  auf  eine  künftige
gute  Krone  hinzuwirken.  Oder  man  verpflanzt  die  Sämlinge  erst  im
2.—3.  Jahre  und  giebt  ihnen  von  vorn  herein  den  weiteren  Abstand
von  40—60  cm;  weniger  empfiehlt  sich  das  Ausheben  der  auf  obige
Weise  erzogenen  Lodenpflanzen  in  der  Weise,  daß  man  nur  eine  um
die  andere  Lode  heraushebt,  die  übrigen  aber  zu  Halbheistern  weiter
wachsen  läßt.  Es  sind  bei  dieser  Methode  zu  große  Beschädigungen
der  stehenbleibenden  Pflanzen  zu  befürchten.

Zur  Heistererziehung  ist  ein  mindestens  50  cm  tiefes  Umgraben
nöthig.  Die  etwa  1  m  hohen  Loden  werden  unter  Ausrangirung  alles
schlechten  Materials  vorsichtig  ausgehoben  und  in  vorher  gemachte
etwa  30—50  cm  im  Kubus  haltende  Pflanzlöcher  in  70—100  cm
Quadratverband  gepflanzt.

Zur  Heistererziehung  untauglich  sind  Pflanzen  mit  rübenartig
langen  Pfahlwurzeln,  mit  nur  wenig  Zaserwurzeln  oder  schlecht  gewachsenen
  Wurzeln,  Pflanzen  mit  dicken  unförmlichen  Seitenästen,  mit
mangelhaftem  Höhenwuchs  und  schlechter,  auch  zu  schlaffer  Schaftform.
  Besonderes  Augenmerk  ist  auf  eine  gute  Bewurzelung  zu
richten.
        <pb n="222" />
        —  207  —

In  reichen  Samenjahren  verschult  man  auch  wohl  Keimlinge  von
Stellen,  wo  sie  zu  dicht  stehen,  namentlich  von  Buchen,  Ahornen,  Hain—
buchen,  im  Sommer.  In  der  Regel  verschult  man  im  Frühjahr  vor
dem  Treiben,  nur  sehr  früh  treibende  Hölzer  im  Herbst.

149.
Beschneiden  der  2  flanzen.

Beim  Beschneiden  beschränke  man  sich  nur  auf  zu  lange,  schlechte
und  beschädigte  Wurzeln,  auf  Beseitigung  von  Gabel=  resp.  Quirlbildungen
  in  der  Krone  und  von  beschädigten  oder  zu  lang  resp.  schlecht
gewachsenen  Zweigen.  Es  darf  nie  mehr  wie  nur  ein  einziger
Höhentrieb  bleiben.  Dünne  oder  ruthenförmige  Triebe  schneidet
man  zurück,  jedesmal,  wie  bei  allen  Zweigkürzungen,  vor  einer  kräftigen
Knospe  mit  schräger  nach  unten  gerichteter  Schnittfläche.

Falls  man  im  Garten  nicht  genug  Sämlinge  oder  Loden  zum
Verschulen  hat,  greift  man  auch  wohl  zu  Wildlingen,  die  dann  besonders
  sorgfältig  ausgewählt  und  behandelt  werden  müssen.  (Siehe
auch  folgenden  Paragraph.)

Bei  der  erstmaligen  Verschulung  beschneidet  man  sehr  wenig,  bei
den  folgenden  Verschulungen  stärker.

1850.
Bslege  des  Kampes.

Die  Pflege  der  Beete  erstreckt  sich  auf  das  Freihalten  von  Unkraut.
Sehr  empfehlenswerth  ist  in  den  Forstgärten  das  Bestreuen  mit  Laub
zwischen  den  Pflanzenreihen,  wenn  keine  Mäuse  und  Erdinsekten  zu  be—
fürchten  sind.  Die  Pflanzen  selbst  müssen,  jedoch  nur  wenn  es  nöthig
ist,  öfter  beschnitten  werden.  Man  kann  das  ganze  Jahr  hindurch
beschneiden,  nur  nicht  im  Frühjahr  zwischen  Laubausbruch  und
Verholzung  der  Triebe.  Alle  Aeste  werden  (am  besten  mit  der
Dittmar'schen  Ast-  und  Baumscheere)  glatt  und  dicht  am  Stamme
weggenommen,  Höhen=  und  Seitentriebe  dicht  über  einer  Knospe  mit
glattem,  schräg  nach  unten  gerichtetem  Schnitt  gekürzt.  Conform  der
späteren  Baumform  läßt  man  bei  älteren  Laubholzpflanzen  die  unteren
Zweige  am  längsten  und  beschneidet  die  höher  stehenden  Zweige  immer
etwas  kürzer,  so  daß  die  Kronenform  annähernd  die  Form  einer  Pyramide
erhält.  Einen  derartig  ausgeführten  Zweigschnitt  nennt  man  den
        <pb n="223" />
        —  208  —

Pyramidenschnitt  (Figur  108a,  b).  Wenn  keine  andere  Rücksichten
ein  besonderes  Beschneiden  der  Krone  vorschreiben,  so  soll  man  den
Pyramidenschnitt  der  besseren  und  normalen  Kronenausbildung  wegen

 

 

Figur.  108a.  Figur  108b.
Unbeschnittenes  Stämmchen.  Nach  dem  Pyramidenschnitt
beschnitten.

als  Regel  beibehalten.“)  Man  beschränke  das  Schneiden  stets
nur  auf  das  Nothwendigste;  kann  es  ganz  vermieden  werden,  um
so  besser.

8  151.

Verschulen  von  Radelholzpfstanzen.
Das  Verschulen  beschränkt  sich  hauptsächlich  auf  Fichten,  Tannen,
Lärchen  und  Weymouthskiefer.  Am  besten  verschult  man  Ijährige

*)  Der  Pyramidenschnitt  wird  auch  als  Regel  beim  Verpflanzen  und  Verschulen
  aller  größeren  Laubholzpflanzen  und  der  Lärche  angewandt.
        <pb n="224" />
        —  209  —

Fichten,  die  mit  entblößter  Wurzel  in  20  cm  entfernte  Gräbchen  6  bis
10  cm  von  einander  entfernt  nach  der  Schnur  oder  dem  Pflanzbrett
so  tief  gepflanzt  werden,  daß  die  Wurzeln  sich  nicht  umbiegen.  Sollen
mehr  als  dreijährige  Pflanzen  erzogen  werden,  so  nimmt  man  den
Abstand  in  den  Gräbchen  bis  30  cm  weit.  Beim  Einpflanzen  sind
die  Wurzeln  gehörig  auszubreiten.  Zweijährige  Fichten  verschult  man
namentlich  im  Gebirge  resp.  wenn  die  einjährigen  noch  zu  klein  geblieben
  sind.

Bei  Weißtanne  verschult  man  1—3jährige  Pflanzen,  doch  wählt
man  etwas  weiteren  Verband,  etwa  25  cm  entfernte  Rillen  mit
8—12  cm  Pflanzenabstand,  da  die  Weißtanne  erst  später  ausgepflanzt
zu  werden  pflegt.

Lärchen  verschult  man  zu  Loden  in  20—25  cm  □-Verband;
doch  erzieht  man  auch  ältere  Stämmchen  bis  zu  Heistergröße,  wonach
man  dann  einen  weiteren  Verband  bis  zu  1  m  im  Quadrat  zu  wählen
hat  (die  Lärche  liebt  überhaupt  räumliche  Pflanzung);  Weymouthskiefern
  werden  einjährig  verschult.

Bei  allen  Nadelhölzern  werden  nur  die  Wurzeln  beschnitten,
einzige  Ausnahme  bildet  die  Lärche,  welche  wie  Eiche,  Buche  2c.  beschnitten
  wird.

Die  kleinen  Pflanzen  verschult  man  entweder  nach  der  Schnur  mit
dem  Setzholz  (Pflanzdolch)  oder  mit  dem  Pflanzbrett,  einem  schmalen
Brett  von  der  üblichen  Beetlänge,  welches  auf  beiden  Seiten  in  zwei
der  gebräuchlichsten  Verbände  mit  schmalen  Einschnitten  versehen  ist,
so  daß  die  Pflänzchen  darin  hängen  können.  Man  legt  dann  das
Brett  an  den  Rand  kleiner  Gräbchen,  hängt  die  Pflanzen  ein,  breitet
die  Wurzeln  und  bedeckt  sie  mit  der  Erde  des  Gräbchens.  Die  neuerdings
  angepriesenen  mehr  oder  weniger  complicirten  Verschulungsmaschinen
  (Haker'sche  Maschine  2c.)  haben  sich  nicht  bewährt.

Pflanzung  im  Freien.
8  152.
Verschiedene  Arten  der  Tstanzung.
Man  unterscheidet:
1.  Nach  der  Bewurzelung:  bewurzelte  Pflanzen  und  unbewurzelte
Pflanzen  sog.  Stecklinge.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  14
        <pb n="225" />
        —  210  —

2.  Ballenpflanzen,  d.  h.  solche,  die  mit  einem  Erdballen  aus—
gehoben  und  verpflanzt  werden  und  Pflanzen  mit  entblößter  Wurzel.

3.  Kernpflanzen  und  Stummelpflanzen,  welche  letzteren  dicht  ober—
halb  des  Wurzelknotens  gestutzt  sind.

4.  Einzel-  und  Büschelpflanzung;  bei  letzterer  2—5,  selten  mehr
Pflanzen  in  einem  Loche.

5.  Pflanzen  nach  einer  bestimmten  räumlichen  Ordnung,  welche
man  Verband  nennt  und  —  ungeregelte  Pflanzungen.  Je  nach  der
Anzahl  der  Pflanzen  und  der  Figur,  die  sie  bilden,  unterscheidet  man
einen  Dreiecks-,  Quadrat=  und  Reihenverband.

8  153.
Vorzüge  von  Verbandspflanzungen.

1.  Schnellste  Arbeit,  weil  die  größte  Ordnung  herrscht.

2.  Genaue  Berechnungen  der  erforderlichen  Pflanzenmengen.

3.  Größte  Sicherheit,  fehlende  oder  ausgegangene  Pflanzen  nachzubessern.


4.  Ermöglichung  der  gleichmäßigsten  Mischung  von  Holzarten.

5.  Erleichterung  bei  der  Auszeichnung  nachfolgender  Ausläuterungen
und  Durchforstungen  des  Bestandes.

6.  Erleichterung  beim  Forstschutz  und  der  Jagd,  welche  die  geraden
und  leicht  zu  übersehenden  Reihen  der  Verbandspflanzungen  bieten.

7.  Gleichzeitige  Grasnutzung  in  den  Schonungen.

8.  Geringeres  Verbeißen  von  Weidevieh.

8  154.
Wahl  des  Verbandes.
Bei  der  Wahl  des  Verbandes,  also  der  Entfernung  der  Pflanzen,
machen  sich  folgende  Gesichtspunkte  geltend:

1.  Der  Zweck,  den  man  mit  der  Pflanzung  erreichen  will.

a.  Man  legt  das  Hauptgewicht  auf  die  Erziehung  von
gutem  Bau=  und  Nutzholz.  Zu  diesem  Zweck  muß  je  nach  der
Holzart,  dem  Standort  und  den  Gefahren  der  Verband  so  gewählt
werden,  daß,  ohne  Rücksicht  auf  alle  Vor=  und  Nebennutzungen,  möglichst
  bald  ein  guter  Schluß  erzielt  wird,  der  die  Bodenkraft  erhält
und  mehrt,  das  Holz  möglichst  astrein  und  langschäftig  erwachsen  läßt
und  ohne  Nachtheil  für  Güte  und  Schönheit  des  Holzes  die  größte
        <pb n="226" />
        —  211  —

Nutzholzmasse  liefert.  Es  ist  dies  der  etwa  1—2  m  weite  Dreiecksund
  Quadratverband  mit  Einzelpflanzen.

Der  Dreiecksverband  ist  vorzuziehen,  weil  er  am  schnellsten  einen
Schluß  bewirkt,  den  gleichmäßigsten  Nahrungs=  und  Wachsraum  verschafft
  und  durch  frühzeitigste  Reinigung  der  Stämme  den  hbchsten
Nutzwerth  liefert,  auch  bei  gleicher  Pflanzweite  die  verhältnißmäßig
größte  Stammzahl  auf  den  Hektar  bringt.

Der  Quadratverband  hat  den  Vortheil  der  bei  weitem  größeren
Leichtigkeit  und  Bequemlichkeit  der  Anlage,  liefert  jedoch  pro  Hektar
15%  weniger  Pflanzen  als  der  gleiche  Dreiecksverband.

b.  Man  legt  Gewicht  auf  reichliche  Vornutzungen.  In
diesem  Falle  ist  nach  Obigem  der  Dreiecksverband  der  vortheilhafteste,
auch  ein  enger  Verband  zu  wählen,  weil  man  dann  mehr  Durchforstungserträge
  gewinnt.  Die  reichlichsten  Vornutzungen  liefert  jedoch
die  Saat,  nach  ihr  erst  der  engere  Verband.

c.  Man  hat  auf  Nebennutzungen  Rücksicht  zu  nehmen.
Hier  ist  die  Reihenpflanzung,  und  zwar  je  nach  der  gewünschten  Ausdehnung
  der  Nebennutzung  mit  geringerer  oder  größerer  Entfernung.
der  Reihen  am  Platze.  Sie  bietet  zwischen  den  Reihen  auf  die  längste
Zeit  Acker-,  Gras=  und  Weidenutzung.

Die  weitesten  Verbände  nimmt  man  bei  der  Bepflanzung  von
Weideplätzen  und  Wegen;  eine  dauernde  Weide  gestattet  eine  Heisterpflanzung
  von  7—10  m  Verband,  eine  vorübergehende  von  3m  Verband,
  Alleebäume  setzt  man  4—10  m  entfernt.

Der  weitere  Verband  von  3  m  und  mehr  empfiehlt  sich,  wie  wir
früher  gesehen  haben,  für  den  Niederwald,  zur  Oberholzerziehung  im
Mittelwalde,  zur  Untermischung  verschiedener  Holzarten,  indem  man  die
langsamwüchsigeren  in  weitem  Reihenverband  zuerst  kultivirt,  endlich,
wenn  man  ein  Bodenschutzholz  vorübergehend  vorher,  resp.  gleichzeitig
einmischt.

2.  Die  Mittel,  die  zu  Gebote  stehen.

Hat  man  ungeübte  oder  ungeschickte  Arbeiter  oder  unzuverlässiges
Aufsichtspersonal,  so  ist  man  öfter  gezwungen,  die  in  der  Anlage  einfachere
  Reihen-,  resp.  Quadratpflanzung  anzulegen,  wo  die  Dreieckspflanzung
  besser  wäre.

Das  jüngere  oder  ältere  Pflanzmaterial  bestimmt  gebieterisch  die
14*
        <pb n="227" />
        —  212  —

Entfernung  der  Pflanzen  im  Verbande;  so  pflanzt  man  ein=  bis  zweijährige
  Pflanzen  in  bis  1  m,  drei=  bis  vierjährige  in  1,2—  1,5  m  Verband,
  Loden  und  Halbheister  in  1,22—2,5  m  Verband,  Heister  schwanken
von  2,5—10  m  Verband,  der  gewöhnliche  ist  der  3  m  Verband.

Die  Büschelpflanzung  gestattet  einen  weiteren  Verband  als
die  Einzelpflanzung.  Nicht  selten  sind  die  Kulturgelder  Veranlassung,
einen  engeren  oder  weiteren  Verband  zu  wählen.  Bei  beschränkten
Mitteln  greift  man  zum  weiteren  Verbande,  da  er  weniger  Pflanzen
und  somit  auch  weniger  kostspielige  Pflanzarbeit  verlangt.

Eine  Pflanzung  in  1  m  Verband  z.  B  ist  doppelt  so  theuer  als
eine  in  1,5  m,  viermal  so  theuer  als  eine  in  2  m,  hundertmal  so
theuer  als  eine  in  10  m  Verband  ausgeführte  Pflanzung.

Der  Standort  giebt  in  zweifelhaften  Fällen  stets  den  Ausschlag
für  Art  und  Weise  des  Verbandes.  Auf  gutem  und  frischem  Boden
und  in  mildem  Klima  gedeihen  alle  Holzarten  bei  weiterem  Verbande
am  besten,  ebenso  auf  lockerem  und  der  Verödung  nicht  ausgesetztem
Boden.  Magerer  Boden  verlangt  den  schnellsten  Schluß,  deshalb
engeren  Verband,  nur  Kiefer,  Lärche  und  Birke  gedeihen  selbst  auf
schlechtem  Boden  in  weiterem  Verbande.  Wo  Gefahren  durch  Sturm,
Schneebruch,  Insekten  2c.  drohen,  muß  man  einen  Verband  wählen,
der  die  kräftigsten  und  stufigsten  Pflanzen  liefert.

Der  gebräuchlichste  Verband  für  den  Hochwald  und  für  kleinere
Pflanzen  ist  der  1—1,3  und  1,5  m  Verband;  man  erlangt  mit  ihm
frühzeitigen  Schluß,  gutes  Nutzholz  und  den  besten  Ertrag  an  Hauptund
  Vornutzung.  Der  weitere  Verband  von  2,  2,5  und  Zm  ist  geboten
  bei  größeren  und  größten  Pflanzen,  wenn  man  vorzugsweise
Brennholz  und  minder  feines  Nutzholz,  eine  schnelle  Erstarkung  der
Einzelstämme  und  etwa  gleichzeitige  Weide=  und  Grasnutzung,  aber
wenig  Durchforstungsholz  erziehen  will.

1355.
Diegellose  Tstanzung.

Sie  ist  nur  ein  Nothbehelf,  wenn  die  schon  stark  mit  natürlicher
Verjüngung,  Vorwüchsen  oder  mit  Terrainhindernissen,  wie  Felsblöcken  2c.,
bedeckte  Fläche  die  Verbandspflanzung  unmöglich  macht.  In  ausgedehnter
  Weise  kommt  sie  bei  der  Rekrutirung  des  Mittel=  und  Plenterwaldes
  zur  Geltung,  sowie  in  natürlichen  Verjüngungen.
        <pb n="228" />
        —  213  —

8  156.
Herstellung  des  Aflanzenverbandes.

Der  Verband  wird  in  der  Regel  mit  zwei  Schnüren  hergestellt,
die  je  nach  der  gewählten  Entfernung  mit  Holzpflöckchen  oder  Zeugstückchen
  gezeichnet  sein  müssen;  die  eine  dient  zur  Richtschnur,  das
heißt,  sie  bestimmt  die  Abstandsweite  der  Pflanzreihen  oder  die  Punkte,
in  welche  die  ausgespannte  Pflanzschnur  beim  jedesmaligen  Fortrücken
mit  ihren  beiden  Endpflöcken  eingesteckt  werden  muß.  Die  andere  —
die  Pflanzschnur  —  trägt  die  Zeichen  für  die  in  den  Reihen  zu
fertigenden  Pflanzlöcher.  Die  Schnüre  müssen,  um  sie  vor  Nässe  und
dem  damit  verbundenen  Verkürzen  zu  schützen,  getheert  werden;  die
Schnurpflöcke  nimmt  man  am  besten  von  Weißbuchenholz  und  beschlägt
sie  oben  mit  einem  eisernen  Ring,  unten  mit  einer  eisernen  Spitze.
Nach  dem  Gebrauch  dürfen  die  Schnüre  nicht  aufgewickelt,  sondern
müssen  etwa  wie  Waschleinen  zusammengefaßt  werden,  weil  sie  sonst
sich  verlängern.  Vor  dem  Gebrauch  sind  die  Schnüre  stets  auf  richtiges
Maaß  zu  kontroliren.

Quadratverband.  Hat  man  im  Revier  die  Jageneintheilung,
so  lehnt  man  sich  an  die  Gestelle  an.  Bei  Distriktseintheilung  oder
bei  Kulturflächen  von  unregelmäßiger  Gestalt  muß  man  in  früher
gezeigter  Weise,  um  (Figur  109)  —  oder  wenn  Terrainschwierigkeiten
  dies  verbieten  —  in  (Figur  110)  die  unregelmäßige  Fläche  mit
einer  Kreuzscheibe  oder
Winkelspiegel  das  größte
rechtwinklige  Viereck  abstecken,
  dessen  beide  zusammenstoßende
  Seiten  A
und  AD  mit  der  mit
gleicher  Eintheilung  versehenen
  Richt=  und  Pflanzschnur
  besteckt  werden.  Auf
sehr  großen  Flächen  legt
man  sich  mit  der  Kreuzscheibe
  zuerst  ein  größeres  Schema  dnbise  etverband.
Quadratnetz  als  Anhalt  fest,
indem  man  von  einem  Endpunkt  des  Rechtecks  (Figur  109),  z.  B.  von
A  nach  B  und  D  hin  gleich  große  Linien  abmißt  und  von  deren  End-
        <pb n="229" />
        —  214  —

punkten  z.  B.  E  und  F  mit  der  Kreuzscheibe  Fluchtlinien  über  die
ganze  Fläche  einvisirt.  Auf  diesen  Linien  hat  man  dann  Entfernungen
gleich  AkE  und  AF  abzumessen  und  die  Kreuzungspunkte,  z.  B.  K,  K,  K
durch  Signalstangen  zu  bezeichnen.  Innerhalb  der  einzelnen  Quadrate,
z.  B.  AE  KF  ist  dann  der  Verband  sehr  einfach  herzustellen.  Beim
Quadratverband  (siehe  Figur  109)  haben  die  Richt=  und  Pflanzschnur
dieselbe  Eintheilung,  die  sich  natürlich  nach  dem  gewählten  Verband  richtet.
Beim  Dreiecksverband  (Figur  111)  ist  die  Entfernung  der
Reihen  von  einander  um  u:  geringer  als  die  Entfernung  der  Pflanzen
in  den  Reihen,  da  die  erstere  durch
die  Höhe,  die  letztere  durch  die
Grundlinie  des  gleichseitigen  Drei-6
  ecks,  das  dem  Verbande  zu  Grunde
liegt,  dargestellt  wird.  Da  sich
nmun  im  gleichseitigen  Dreieck  die
+AAA  Grundlinie  zur  Höhe  verhält  wie
l1.120,866,  so  ist  bei  der  Einthei-Figur
  110.  lung  der  Richtschnur,  um  die  richtige
  Entfernung  der  Reihen  von
einander  zu  bestimmen,  die  gewählte  Pflanzweite  mit  0,866  zu  multipliciren.
  Soll  also  der  Dreiecksverband  in  1  m  Verband  ausgeführt
werden,  so  beträgt  der  Reihenabstand  1.  0,866  m  oder  bei  1,5  m  Verband
  1,5.  0,866  m  =  1,299  m  u.  s.  w.

 

   

5  Wie  aus  nebenstehender
Fligur  111  des  Dreiecksver- 



 

 

 

„  *  *  na  q  bandes  hervorgeht,  stehen  die
HNPflanzen  der  Reihen  1,  3,  5
5  A  i  und  dann  wieder  die  Pflanzen

32...—  der  Reihen  2,  4  2c.  senkrecht
!’U,„.  I  übereinander.  Die  Richtung  der

2—894  #  2Rflanzen  stellt  man  am  besten
X«  -  J  dadurch  her,  daß  man  die  nach

les-d»b«Es-demgewähltenVerbandeein-Figur

  111.  getheilte  Pflanzschnur  durch

Schema  zum  Dreiecksverband.
Zeichen  von  anderer  Farbe  und.

zwar  genau  in  der  Mitte  zwischen  zwei  Pflanzzeichen  noch  einmal
theilt.  Angenommen,  die  verschiedenen  Farben  der  Zeichen  sind  roth
        <pb n="230" />
        —  215  —

und  weiß,  so  hat  man  bei  dem  weiteren  Abstecken  der  Löcher  bei  jeder
folgenden  Reihe  in  jedes  Anfangsloch  das  Zeichen  der  anderen  Farbe
einzustecken;  hat  das  1.  Loch  der  1.  Reihe  ein  weißes  Zeichen  gehabt,
so  bekommt  das  1.  Loch  der  2.  Reihe  das  rothe  Zeichen,  das  1.  Loch
der  3.  Reihe  wieder  das  weiße,  das  1.  Loch  der  4.  Reihe  wieder  das
rothe  Zeichen  u.  s.  w.

Auf  ebenso  bequemem  Wege  kann  man  sich  den  Verband  durch
das  Anlegen  von  Modellfiguren,  die  genau  die  Größe  des  Verbandes
haben,  verschaffen;  man  hat  die  Modellfiguren  nur  einfach  weiter  zu
legen,  um  die  Pflanzpunkte  zu  bestimmen.

Der  Verband  bei  der  Reihenpflanzung  unterscheidet  sich  vom
Quadratverband  nur  dadurch,  daß  die  Richtschnur  nach  der  gewünschten
Entfernung  der  Reihen,  die  Pflanzschnur  nach  der  gewünschten  Entfernung
  der  Pflanzen  in  den  Reihen  eingetheilt  wird,  mithin  dieselben
verschiedene  Eintheilung  haben.

Die  Herstellung  des  Verbandes  wird  so  zeitig  angefangen,  daß
er  ganz  oder  doch  theilweis  vor  Beginn  der  Kultur  fertig  ist.  Die
Pflanzzeichen  werden  entweder  mit  einem  Hackenschlag  oder  mit  kleinen
Pfählchen  genau  bezeichnet.

8  157.
Berechnung  von  Pslanzenmengen.

Man  berechnet  die  Pflanzenmenge  für  eine  gewisse  Einheit,  z.  B.
pro  Hektar,  indem  man  das  Produkt  der  Entfernung  von  je  zwei
Pflanzen  in  vertikaler  und  horizontaler  Richtung  in  Quadratmetern
ausdrückt  und  mit  diesem  Produkt  in  die  Quadrat-Meterzahl  (10000)
das  Hektar  hineindividirt.

Beim  Quadratverband  hebt  man  die  Entfernung  zweier  Pflanzen
in  das  Quadrat  und  dividirt  damit  in  die  Fläche,  z.  B.  bei  1,5  m
Quadratverband  beträgt  die  Anzahl  der  Pflanzen  pro  Hektar
10000
2,25
Beim  Reihenverband  multiplicirt  man  die  Pflanzenentfernung  in

den  Reihen  mit  dem  Abstand  zweier  Reihen  und  dividirt  mit  dem
Produkt  in  die  Fläche,  z.  B.  bei  1,5  m  Entfernung  der  Reihen  und

8  —  P.
1,5.  15  —  2,25;

—  4444,4  Stück.
        <pb n="231" />
        —  216  —

bei  0,75  m  Entfernung  der  Pflanzen  in  den  Reihen  beträgt  die
Pflanzenzahl  pro  Hektar:

1,5.  0,75  —  1,125;  19900

5’  1,125.

Beim  Dreiecksverband  beträgt  die  Pflanzenmenge  1,15  (genau
1,15475)  mal  soviel  als  beim  Quadratverband,  daher  muß  man  den
gewählten  Dreiecksverband  in  das  Quadrat  erheben  und  dann  in  die
mit  obiger  Zahl  multiplicirte  Fläche  hineindividiren.

Beispiel:  Der  Dreiecksverband  beträgt  1,5  m;  die  Fläche  von
einem  Hektar  beträgt  bekanntlich  100.  100  m  =  10  000  Quadratmeter,
diese  mit  1,15  multiplicirt,  giebt

10000  1,15  —  11550  Quadratmeter.
11550  11550  ..
W--W=  5132Stuck.

Ungekehrt  berechnet  man  eine  ausgepflanzte  Fläche  durch  Mul—
tiplication  der  verwendeten  Pflanzen  mit  ihrem  Standraum,  z.  B.
4444  Eichen  sind  in  1,145  qm.  Verband  gepflanzt,  wie  groß  ist  die
Fläche?  1,5.  1,5  —  2,25  4444  =  9999  am  rot.  —  1  ha.

—  8888,8  Stück.

1858.
4  Aflanzzeit.

Für  die  Jahreszeit,  in  welcher  zu  pflanzen  ist,  entscheidet  natürlich
in  erster  Linie  die  Sicherheit  des  Anwachsens  der  Pflanzen,  in  zweiter
Linie  kommen  die  Beschaffenheit  der  Pflanzen  (Loden  oder  Heister,  mit
oder  ohne  Ballen),  der  Standort,  vorhandene  Arbeitskräfte  und  der
Kostenpunkt  in  Betracht.

Die  gebräuchlichste  Pflanzzeit  ist  vom  Abfall  bis  zum  Wiederausbruch
  des  Laubes  mit  Ausnahme  der  Zeit,  in  welcher  die  Tage  kurz
sind  und  Frost  oder  Schnee  die  Arbeit  von  selbst  verbieten;  nur  Erlenpflanzungen
  in  nassen  Brüchern  nimmt  man  zur  Zeit  des  niedrigsten
Wasserstandes,  also  im  Spätsommer  vor.  Es  fragt  sich  nun,  ob  die
Pflanzung  am  Anfang  oder  am  Ende  dieser  Periode,  d.  h.  im  Herbst
oder  Frühjahr  gemacht  werden  soll.

Für  die  Herbstpflanzung  spricht  das  günstige  Verhalten  des  Bodens.
Der  Boden  ist  nicht  so  naß  und  ungefügig,  die  Erde  sackt  sich  besser
im  Pflanzloch  um  die  Wurzeln  während  des  Winters,  die  Pflanze  hat
Muße,  sich  an  ihren  neuen  Standort  zu  gewöhnen,  um  sich  von  den
        <pb n="232" />
        –  217—

nachtheiligen  Einflüssen  der  Umpflanzung  zu  erholen,  ehe  die  Vegetationsperiode
  eintritt;  sie  wird  standfester.  Bei  Ballenpflanzen  hält
der  Ballen  besser  im  Herbst.

Gegen  die  Herbstpflanzung  spricht  die  Befürchtung,  daß  die
Pflanzen  die  Gefahren  des  Winters  nicht  überstehen  werden.  Größere
Pflanzen  leiden  von  den  Winterstürmen,  alle  Pflanzen,  die  von  besserem
Standort,  namentlich  aus  guten  Kämpen  auf  ärmeren  und  rauheren
Standort  verpflanzt  werden  müssen,  unterliegen  besonders  leicht  den  Gefahren
  von  Frost  und  Auffrieren,  Sturm  und  Nässe;  Wild  und  Mäuse
schaden  den  Herbstpflanzungen  mehr  als  den  Frühjahrspflanzungen,
kleine  Pflanzen  frieren  auf.

Im  Herbst  sind  gewöhnlich  Arbeitskräfte  schwerer  zu  haben.

Für  die  Frühjahrspflanzung  fallen  die  eben  aufgezählten  Gefahren
  fast  ganz  weg,  auch  sind  gewöhnlich  die  Arbeitskräfte  wohlfeiler
und  leichter  zu  beschaffen.  Deshalb  ist  die  Frühjahrspflanzung  beliebter,
und  wo  eine  oder  mehrere  der  oben  genannten  Gefahren  besonders
schädlich  werden,  muß  sie  Regel  sein.

Ist  jedoch,  wie  im  Gebirge,  der  Frühling  sehr  kurz  oder  sind  sehr
große  Flächen  zu  kultiviren,  so  macht  man  theils  Herbst-,  theils  Frühjahrspflanzung.
  Man  dehne  jedoch  bei  Laubhölzern  die  Pflanzung  ohne
Noth  nicht  ganz  bis  zum  Laubausbruch  aus,  am  besten  nur  bis  etwa
14  Tage  vor  demselben,  namentlich  nicht  auf  trockenem  Boden:  Nadelhölzer
  (ausgenommen  Lärche)  vertragen  die  Umpflanzung  noch  bis  zum
Treiben,  häufig  auch  noch,  wenn  sie  schon  getrieben  haben  (Kiefer),
neuere  Ansichten  ziehen  das  Pflanzen  von  schon  treibenden  Nadelholzpflanzen
  sogar  vor.

Empfehlenswerth  ist  jedenfalls,  wo  dies  irgend  angeht,  eine  Theilung
der  Kulturarbeit  in  der  Art,  daß  man  im  Herbst  die  Bodenarbeit,
im  Frühjahr  die  Saat=  und  Pflanzarbeit  vornimmt.

159.
Anfertigung  der  PsStanzlöcher.

Auf  vielen  Standorten  ist  es  möglich,  die  Pflanzlöcher  bereits  im
Herbst  vorher  zu  machen  und  man  sollte  dies  stets  thun,  wenn  nicht
örtliche  Bedenken  es  verbieten,  da  die  ausgehobene  und  im  Loche  befindliche
  Erde  durch  Ueberwintern  viel  fruchtbarer  wird.  Solche  Bedenken
  sind:  Zu  lockerer  Boden  (z.  B.  Sand),  der  fortgeführt  wird
        <pb n="233" />
        —  218  —

und  leicht  seine  Frische  verliert,  Thonboden,  der  sich  zu  fest  zusammensetzt,
  nasser  Boden,  der  die  Löcher  mit  Wasser  füllt,  und  Mangel  an
Arbeitskräften.  Walten  diese  oder  andere  Bedenken  nicht  ob,  so  soll
man  die  Pflanzlöcher  stets  im  Herbst  anfertigen  lassen,  besonders  nöthig
ist  es  für  Heisterpflanzungen  und  Nachbesserung  älterer  Laubholzpflanzungen.


Nassen  Boden  muß  man  entwässern,  zu  leichten  Boden  (Flugsand)
durch  Coupirzäune,  Bedecken  rc.  binden,  starken  Unkraut=  und  Beerkrautüberzug
  vor  der  Samenreife  abmähen,  Vorwüchse,  große  Steine,
auf  Schlägen  alles  Holz  vorher  entfernen  lassen.

Löcher  für  Ballenpflanzen  sollen  mit  denselben  Werkzeugen  angefertigt
  werden,  mit  denen  die  Ballen  ausgehoben  sind  und  in  ihrer
Größe  und  Form  möglichst  genau  der  Größe  und  Form  der  Ballen
entsprechen,  um  das  zeitraubende  Ausfüllen  zwischen  Ballen=  und  Lochwand
  zu  vermeiden.  Besonders  eignen  sich  zu  Ballenpflanzungen  der
Hohlbohrer  (Figur  112)  und  zum  Löchermachen  der  eiserne  Spiralbohrer
  (auf  schwierigem  Boden,  Figur  113)  und  allerlei  Formen  von
Spaten.

Löcher  für  Pflanzen  mit  entblößter  Wurzel  müssen  an  Weite  und
Tiefe  die  durchschnittliche  Ausdehnung  des  Wurzelstocks  etwas  übertreffen.
.  W4  Man  sticht  in  genau  gleicher  Entfernung

vom  Zeichen,  das  bei  Herstellung  des  Verbandes
6  gemacht  ist,  mit  dem  Spaten  die  Größe  des
Loches  quadratisch  (bei  Hügelpflanzung  kreis-«
  förmig)  ab,  schält  den  Bodenüberzug  ab  und
L  legt  ihn  gegenüber  hin;  hierauf  gräbt  man  das
Loch  in  der  Beise  aus,  daß  die  obere  gute  Erde
rechts  und  die  untere  schlechtere
Erde  links  vom  Loch  zu  liegen
kommt.  Bei  sehr  trockenem  Boden
müssen  die  Löcher  tiefer,  bei  nassem
Boden  flacher  als  gewöhnlich  gemacht
  werden;  in  letzterem  Falle.
wird  ein  kleiner  Hügel  aus  der

 

 

  

-  Erde  dicht  neben  dem  Pflanzloch
Figur  113.  Figur  112.
Spiralbohrer.  Heyer'scher  Hohl-  gemacht.

bohrer.—
        <pb n="234" />
        —  219  —

8  160.
Einsetzen  der  Ffssanzen.

Vor  dem  Einsetzen  müssen  alle  ballenlosen  Pflanzen,  die  nach  dem
Ausheben  nicht  binnen  10  Minuten,  bei  kleinen  Pflanzen  in  noch
kürzerer  Zeit  eingepflanzt  werden,  in  Erde  eingeschlagen  werden,  indem
man  Gräben  mit  schrägen  Wänden  zieht,  in  diese  die  Pflanzen  dicht  aneinander
  legt  und  die  Wurzeln  ganz  mit  feiner  Erde  bedeckt;  man  kann
so  Reihe  an  Reihe  einschlagen.

Es  ist  durchaus  zu  vermeiden,  entweder  die  ganze  Kulturfläche  oder
nur  einen  größeren  Theil  derselben  im  Voraus  mit  den  Pflanzen  belegen
  zu  lassen,  ohne  sie  einzuschlagen.  Ein  unbeschütztes  Freiliegen,
namentlich  in  der  Sonne,  bei  warmem  Wetter  oder  scharfem  Ostwind,
von  10—15  Minuten  genügt  vollständig,  um  die  kleinen  Zaserwurzeln,
die  Hauptträger  der  Ernährung,  oder  die  dieselben  bedeckenden  Nährpilze
  (bei  den  Becherfrüchtlern)  zu  tödten  oder  wenigstens  so  zu  erschlaffen,
  daß  ein  längeres  Siechthum  der  Pflanze  die  traurige  Folge  ist.
Man  legt  also  am  besten  nur  so  viel  Pflanzen  vorher  in  die
Löcher  als  sofort  verpflanzt  werden  können.

Bei  dem  Verpflanzen  großer  Heister,  wozu  man  am  besten  2  Pflanzer
nimmt,  von  denen  einer  den  Stamm  hält,  der  andere  im  Loch  arbeitet,
wird  der  Bodenüberzug  meistens  zu  unterst  in  das  Pflanzloch  gelegt,
sehr  sorgfältig  zerstoßen  und  angetreten.  Auf  dieses  Rasenbett  wird  zunächst
  von  links  eine  schwache  Schicht  der  schlechteren  Erde  gelegt  und
hierauf  das  Loch  von  rechts  mit  so  viel  guter  Erde  gefüllt,  als  zur
Bedeckung  der  Wurzeln  nöthig  ist.  Nachdem  diese  Erdschicht  geordnet
und  in  der  Mitte  hügelförmig  erhöht  ist,  wird  der  Stamm  mitten
darauf  gestellt  und  mit  den  meisten  Zweigen  nach  Süden  gerichtet
(gegen  Sonnenbrand),  worauf  seine  genaue  Einrichtung  in  die  Verbandsreihen
  vor=  und  seitwärts  erfolgt;  dann  werden  die  Wurzeln  nach
ihrer  natürlichen  Lage  über  den  Hügel  gebreitet  und  mit  lockerer  Erde
bedeckt,  während  der  Stamm  sanft  auf  und  nieder  gerüttelt  wird,  damit
die  Erde  sich  zwischen  den  Wurzeln  einfüttert.  Um  alle  Hohlungen
zwischen  und  unter  den  Wurzeln  zu  vermeiden,  greift  man  noch  mit
der  Hand  unter  die  Wurzeln,  um  den  Boden  dazwischen  zu  bringen.

Alle  Wurzelverschiebungen  müssen  sofort  wieder  geordnet  werden.
In  dieser  Weise  füllt  man  immer  mehr  Erde  von  rechts  nach,  rüttelt
den  Stamm,  ordnet  die  Wurzeln  und  nimmt  schließlich  die  schlechtere
        <pb n="235" />
        —  220  —

Erde  von  links  dazu.  Von  Zeit  zu  Zeit  muß  die  Erde  mit  der  Hand
fest  angedrückt  und  schließlich  oben  leicht  mit  dem  Ballen  des  Fußes
angetreten  werden;  das  Feststampfen  taugt  gar  nichts.

Auf  trockenem  Boden  ist  es  gerathen,  anstatt  den  Rasenplaggen
im  Loche  zu  zerstampfen,  um  seinen  Humus  zu  gewinnen,  denselben  mit
dem  Wurzelfilz  nach  oben  zur  Erhaltung  der  Frische  um  den  Pflänzling
  zu  legen;  an  Hängen  legt  man  ihn  auf  die  Thalseite  oder  man
macht  einen  kleinen  Damm  daselbst  zur  Erhaltung  der  Feuchtigkeit.

Auf  den  Winden  ausgesetzten  Flächen  legt  man  den  eingeknickten
Rasenplaggen  als  Stütze  (sog.  Stuhl)  gegen  die  Stämmchen  (auf  der
der  Windrichtung  entgegengesetzten  Seite)h.

Die  Hauptsache  beim  Einpflanzen  ist,  daß  der  Stamm  auf  die
Dauer  genau  so  tief  zu  stehen  kommt  als  er  gestanden  hat,  was  man  ja
leicht  an  der  frischeren  Farbe  des  Holzes  am  Wurzelhalse  sehen  kann.
Auf  lockerem  Boden  und  kleine  Pflanzen  pflanzt  man  etwas  tiefer  und
zwar  je  kleiner  die  Pflanzen,  desto  tiefer.  Bei  kleinen  Pflanzen  sind
überhaupt  bei  weitem  nicht  so  viele  Umstände  nöthig,  doch  muß  man
auch  bei  ihnen  auf  natürliche  Lage  der  Wurzeln  und  das  Ausfüttern
derselben  achten.

Ballenpflanzen  müssen  gehörig  mit  der  Hand  eingefüttert  und  angetreten
  werden,  damit  nirgends  zwischen  Loch=  und  Ballenwand  ein
Zwischenraum  bleibt;  besonders  die  Südseite  muß  gut  gedeckt  werden.

Ueber  Ausheben,  Transport  und  Beschneiden  der  Pflanzen  siehe
88  43,  144,  145  und  ff.

8  161.
Schutz  der  Dfanzen.

Auf  nassem  Boden  hat  man  auf  gehörige  Entwässerung,  auf
trocknem  Boden  auf  gehörige  Zuführung  von  Feuchtigkeit  durch  Vertiefung
  der  Erde  um  den  Stamm  oder  Binden  der  Frische  durch  Bedecken
  mit  Laub  und  mit  Rasenplaggen  zu  achten.  Das  Begießen  nach
der  Pflanzung  ist,  wenn  die  Geldmittel  eine  Fortsetzung  desselben  gestatten,
  auf  sehr  trocknem  Boden  zu  empfehlen,  ebenso  das  Anschlämmen
(Eintauchen  kleiner  Pflanzen  in  einen  dünnen  Lehmbrei).

Gegen  Weidevieh  müssen  alle  Pflanzungen  in  Schonung  gelegt
werden  (durch  Aushängen  von  Tafeln  und  Strohwischen,  leichte  Bewährungen
  oder  durch  Gräben);  schlanke  Heister  werden  an  Pfähle  ge-
        <pb n="236" />
        —  221  —

bunden,  indem  man  ihre  Rinde  durch  Unterlegen  von  Moos,  Umwickeln
mit  Stroh,  Werg  2c.  möglichst  gegen  Reibungen  schützt,  gegen  Wild
hilft  Scheuchen,  Abschießen,  Umdornen  der  größeren  Pflanzen,  sowie
Antheeren  oder  Bestreichen  mit  einer  Mischung  aus  7  Rinderblut,  Kalk
und  1  Schweinejauche  in  der  Consistenz  von  Oelfarbe  an  der  Rinde.

Auf  rechtzeitige  Nachbesserung  der  Pflanzungen  durch  gutes  Material
ist  besonders  zu  achten;  doch  ist  es  besser,  man  macht  die  Pflanzung
gleich  im  Anfang  so  gut  wie  möglich  und  bringt  etwas  mehr  Geldopfer,
als  daß  man  sich  auf  etwaige  Nachbesserungen  verläßt.  Jede  Nachbesserung
  ist  unverhältnißmäßig  viel  theurer  als  die  Neukultur,  abgesehen
von  dem  Uebelstand,  daß  man  ungleiche  Altersstufen  erhält  und  Nachbesserungen
  besonders  von  Gefahren  durch  Thiere  zu  leiden  haben.

Einige  besondere  Pflanzmethoden  für  gewisse  Holzarten  und  Verhältnisse,
  wie  die  v.  Manteuffel'sche  Hügelpflanzung,  die  Heyer'sche
Pflanzbohrer-Pflanzung,  die  Pflanzung  mit  dem  Butlar'schen  Eisen,
v.  Alemann's  Klemm=  und  Klappflanzung  suche  man  in  der  Besprechung
der  einzelnen  Holzarten  am  Schluß  des  Waldbaus.

8  162.

Sssanzung  von  Senkern  und  Stecklingen.

Unter  Senkern  oder  Ablegern  versteht  man  Zweige,  welche  man,
ohne  sie  vom  Mutterstamme  zu  trennen,  in  den  Boden  einlegt,  sobald
sie  Wurzeln  getrieben  haben,  absticht  und  dann  entweder  auf  ihrem
Standort  stehen  läßt  oder  weiter  verpflanzt.  In  dieser  Weise  lassen
sich  sämmtliche  Laubholzarten,  einige  mit  besonderer  Sicherheit  und
Schnelligkeit,  vermehren.

Hauptsächlich  wird  diese  Kulturmethode  beim  Niederwalde  angewandt
  und  zeichnet  sich  durch  seine  Billigkeit  aus.  Man  wendet
das  Ablegen  bei  Zweigen  bis  zu  7  cm  Stärke  an.

Bei  stärkeren  Stangen  werden  die
Wurzeln  auf  der  entgegengesetzten  Seite
der  Biegung  15—20  cm  vom  Stämmchen
  entfernt  abgestochen,  der  Stamm  »  ·
wird  umgebogen,  in  einen  kleinen  Figur  111.  Künstliche  Senter.
Längsgraben  gelegt,  mit  Haken  befestigt
und  leicht  mit  Erde  bedeckt.  Läßt  sich  das  Stämmchen  schlecht  biegen,
so  kerbt  man  es  leicht  ein  (b  Figur  114).  Größere  Zweige  werden
        <pb n="237" />
        —  222  —

demselben  ganz  weggenommen,  die  kleineren  aber  10  bis  20  em  hoch
so  mit  Erde  und  Rasenstücken  bedeckt,  daß  die  Zweigspitzen  etwa
20  cm  (aa  Figur  114)  aus  der  Erde  hervorragen.  Man  kann  auf
diese  Weise  leicht  bis  30  Ableger  aus  einem  einzigen  Stämmchen  erziehen,
  die  nach  wenig  Jahren  von  Samenpflanzen  nicht  mehr  zu  unterscheiden
  sind.  Schwächere  Stämmchen  und  Wurzelausschläge  werden  umgebogen,
  fest  gehackt  oder  mit  Rasenplaggen  belegt  und  nur  schwach  mit
Erde  bedeckt.  Im  2.,  besser  noch  im  3.  Jahre  sind  die  Ableger  zum
Verpflanzen  geeignet.  Die  beste  Zeit  zum  Absenken  ist  das  Frühjahr
kurz  vor  Laubausbruch.
Ueber  Stecklinge,  Setzstangen  rc.  vergl.  §  189  Weidenheeger.

163.

Schlußbemerkiungen  über  das  Tflanzen.

Sehr  häufig  wird  beim  Pflanzen  der  Fehler  gemacht,  daß  man
alles  zur  Hand  liegende  Pflanzmaterial  verwendet.  Der  Forstbeamte
hat  ganz  besondere  Sorgfalt  auf  durchweg  gutes  und  gesundes  Pflanzmaterial
  zu  verwenden  und  vor  jeder  Kultur  entweder  selbst  oder  durch
intelligente  und  zuverlässige  Arbeiter  die  Pflanzen  einer  genauen  Prüfung
zu  unterwerfen,  um  alle  kranken,  verstümmelten  und  schlechtgewachsenen
  Pflanzen,  sowie  solche  mit  übermäßiger  oder
abnormer  Wurzel=  und  Zweigbildung  auszusondern;  lieber
pflanze  man  gar  nicht  als  schlechte  Pflanzen.

Liegt  die  Kultur  an  älteren  Beständen,  so  muß  man  mit  derselben
3—6  m  vom  Bestandesrande  abbleiben,  so  daß  die  Pflanzen  nicht  verdämmt
  werden  können  und  nicht  unter  der  Traufe  stehen.

Vor  der  Pflanzung  wie  überhaupt  vor  Beginn  jeder  Kultur  ist
Alles  gehörig  vorzubereiten.  Die  Kulturgeräthe  sind  zu  revidiren  und
event.  vorher  auszubessern,  die  Arbeiter  sind  frühzeitig  zu  bestellen  und
nöthigenfalls  vorher  mit  Instruktion  zu  versehen.  Die  größte  Pünktlichkeit
  ist  beim  Beginn  und  Aufhören  wie  bei  den  Arbeitspausen  einzuhalten;
  der  Förster  soll  der  Erste  und  Letzte  auf  der  Kulturfläche  sein,
um  namentlich  bei  Tagelohnarbeit  das  rechtzeitige  Anfangen  und  Aufhören
  der  Arbeit  zu  kontroliren.  Vor  Beginn  der  Kultur,  unter  Umständen
  an  jedem  Morgen  ist  eine  genaue  Arbeitseintheilung  vorher  zu
entwerfen  und  jedem  Arbeiter  kurz  und  deutlich  zu  bezeichnen,  was  er
zu  thun  hat.  Eine  Abtheilung  hat  z.  B.  das  Ausheben  der  Pflanzen,  eine
        <pb n="238" />
        —  223  —

andere  das  Zusammensetzen  und  Einschlagen  der  ausgehobenen  Pflanzen,
die  dritte  den  Transport,  die  vierte  das  Einschlagen  auf  der  Kultur—
fläche,  die  fünfte  das  Beschneiden,  die  sechste  das  Löchermachen,  falls
dieses  nicht  vortheilhafter  schon  vorher  besorgt  ist,  die  siebente  das  Zutragen
  von  Pflanzen,  die  achte  das  Einpflanzen  rc.  auszuführen.

Alle  diese  Arbeiten  müssen  genau  in  einander  greifen,  es  darf
keine  Abtheilung  auf  die  andere  warten  und  so  die  kostbare  Zeit
verschwenden.  Wenn  30  Arbeiter  auch  nur  eine  Minute  müßig  sind,
so  beträgt  der  Ausfall  sofort  eine  halbe  Stunde  oder  der  Geldverlust
bei  einem  Tagelohn  von  2  Mark  pro  Mann  und  10  stündiger  Arbeitszeit
  10  Pf.,  bei  10  Minuten  1  Markk

Am  Abend  sind  die  Kulturgeräthe  zu  prüfen,  damit  etwaige  Reparaturen
  sogleich  vorgenommen  werden  können  oder  schadhaftes  Werkzeug
  durch  gutes  ersetzt  wird;  man  muß  deshalb  immer  einige
Reserve-Werkzeuge  auf  der  Kultur  haben.  Zu  den  leichteren
Arbeiten  verwendet  man  die  billigere  Kinder=  und  Weiberarbeit;  nur
zu  schwererer  Arbeit  Männer.

Alle  Arbeiten,  die  nicht  besonderer  Aufmerksamkeit  bedürfen  und
deren  Güte  dabei  leicht  zu  kontroliren  ist,  läßt  man  im  Accord  machen,
namentlich  Erdarbeiten,  Transport  2c.;  Säen,  Pflanzen,  Ausheben  und
Beschneiden  läßt  man  in  Tagelohn  machen.

Während  der  Pflanzung  sind  die  Pflanzen  stets  zu  kontroliren  in
Bezug  auf  die  richtige  Tiefe  und  Festigkeit.  Halbheister  und  Heister
müssen  federn,  wenn  sie  mit  dem  Finger  weggeschnellt  werden,  kleinere
Pflanzen  dürfen  sich  nicht  leicht  ausziehen  lassen;  die  richtige  Tiefe  untersucht
  man,  falls  sie  nicht  sofort  auffällt,  indem  man  mit  dem  Finger
die  Erde  um  den  Stamm  etwas  wegnimmt  und  das  Merkzeichen  des
früheren  Standes  aufsucht.  Vor  allen  Dingen  ist  ein  zu  tiefes
Pflanzen  zu  verhüten.  Die  schlecht  gepflanzten  Stämme  müssen
sofort  von  demselben  Pflanzer  noch  einmal  gepflanzt  werden.  Thut
der  Beamte  seine  Schuldigkeit  ganz,  so  hat  er  auf  der  Kulturstelle  keine
müßige  Minute  während  der  Arbeit,  da  er  unausgesetzt  kontroliren  soll.
Sein  Stand  soll  immer  hinter  der  Arbeiterkolonne  sein.

Sehr  wichtig  ist  das  Auftreten  des  Beamten  den  Arbeitern  gegenüber.
  Derselbe  muß  Freundlichkeit  und  Strenge  in  richtige  Verbindung
bringen,  vor  allem  aber  immer  entschieden  sein  und  sich  die  Achtung
der  Arbeiter  bewahren  oder  erzwingen.  Der  Beamte  hat  sich  unter
        <pb n="239" />
        —  224  —

allen  Umständen  des  Mitarbeitens  zu  enthalten,  da  seine  Zeit  reichlich
mit  der  Beaufsichtigung  und  Instruktion  der  Arbeiter  in  Anspruch  ge—
nommen  ist.  Auf  das  Arbeiternotizbuch  als  Grundlage  der  Löhnungen
ist  die  größte  Sorgfalt  zu  legen.  Nachlässige  Arbeiter,  die  man  nicht
entlassen  kann  oder  will,  bestraft  man  zuvor  am  besten  durch  Lohnabzüge,
hilft  das  nicht,  durch  rechtzeitige  Entlassung  mit  allen  ihren  Konsequenzen.

Mittelwaldbetrieb.
8  164.

Allgemeines.

Unter  welchen  Bedingungen  man  den  Mittelwaldbetrieb  einzuführen
hat,  ist  bereits  bei  der  Wahl  der  Betriebsarten  §  117  erörtert  worden.
Der  Mittelwald  besteht  bekanntlich  aus  plenterartig  zu  nutzendem  Hochwald
  und  Ausschlagswald  und  kommen  bei  ihm  sowohl  natürliche  wie
künstliche  Verjüngungen  zur  Geltung,  daher  er  erst  hier  seine  Besprechung
  finden  kann.

Zu  Unterholz  taugen  alle  zu  Niederwald  dienlichen  Holzarten  mit
Ausnahme  der  entschiedenen  Lichtpflanzen  (siehe  §  116).

Zu  Oberholz  eignen  sich  alle  baumartigen  Holzarten,  am  besten
im  Allgemeinen  die  lichtkronigen;  die  Laubhölzer  stehen,  wenn  man  mit
den  lichtkronigsten  anfängt,  in  folgender  Reihenfolge:  Birke,  Aspe,  Erle,
Esche,  Ulme,  Eiche,  Ahorn,  Linde,  Hainbuche,  Buche.  Die  Nadelhölzer
eignen  sich  nur  zu  Oberholz;  die  Kiefer  wächst  als  Oberbaum  etwas  sperrig.

Die  Umtriebszeit  des  Unterholzes  schwankt  gewöhnlich  zwischen  15
bis  30  Jahren,  die  Umtriebszeit  des  Oberholzes  ist  klassenweis  ein  Vielfaches
  (2—6faches)  der  Umtriebszeit  des  Unterholzes;  man  hat  also  am
Ende  eines  Unterholzumtriebes  von  20  Jahren  auf  der  ganzen  Fläche  gleichmäßig
  vertheilt,  aber  überall  durcheinanderstehend  bis  40,  60,  80,  100  rc.
jähriges  Oberholz.  Nach  dem  ersten  Abtriebe  des  Unterholzes  heißen  die
übergehaltenen  Stämmchen  Laßreiser  oder  Laßreidel,  im  2.  Umtriebe  Oberständer,
  nachher  Bäume');  bei  20jährigem  Umtriebe  würden  also  Laßreiser
  ein  Alter  von  20—40,  Oberständer  von  40—60  Jahren  2c.  er- 



*)  Die  Bäume  bezeichnet  man  auch  wohl  noch  spezieller  mit:
a)  angehender  Baum  (während  des  3.  Umtriebes);  mit:
b)  Hauptbaum  (während  des  4.  Umtriebes);  mit:
(c)  alter  Baum  (während  der  letzten  Umtriebe  des  Unterholzes).
        <pb n="240" />
        —  225  —

reichen;  noch  jüngere  Stämme  als  Laßreiser,  die  aber  zur  Rekrutirung
des  Oberholzes  bestimmt  sind,  nennt  man  Kernloden,  sobald  sie  aus
dem  abgefallenen  Samen  hervorgehen.

Nach  der  Zahl  der  Jahre  des  Unterholzumtriebes  wird  der  Wald
in  gleich  große  Schläge  getheilt,  auf  welchen  jedesmal  gleichaltriges
Unterholz  und  verschiedenaltrige  Oberholzklassen  stehen,  z.  B.  bei
20jährigem  Umtrieb  in  20  Schläge;  in  jedem  Jahre  wird  ein  Schlag
genutzt,  das  Unterholz  treibt  man  ganz,  das  Oberholz  nur  theilweis  ab,
je  nach  Bedarf  oder  in  Rücksicht  auf  Verdämmung  des  Unterholzes.

8  165.
Anlage  und  Betrieb  von  Mittelwäldern.

Mittelwälder  lassen  sich  am  besten  aus  Niederwald  in  der  Weise
erziehen,  daß  man  bei  jedem  Abtriebe  des  Unterholzes  eine  angemessene
Zahl  Laßreiser  überhält  bis  die  gewünschte  Anzahl  Oberholzklassen  her—
gestellt  ist.  Die  Richtung  der  Schläge  ist  wie  beim  Niederwald  von
Westen  nach  Osten,  nur  muß  man  besonders  auf  eine  möglichst  un—
schädliche  Herausnahme  des  Oberholzes  sehen  bei  weichem  Wetter  und
Schnee;  am  besten  läßt  man  die  Oberbäume  vorher  entästen.  Zu  Laß—
reisern  wählt  man  immer  gesunde,  stufige  und  schön  gewachsene  Kern—
loden,  die  möglichst  keinen  Gabeltrieb  haben.  Während  des  Unterholzabtriebes
  werden  sie  sorgfältig  ausgesucht  und  mit  Grasbändern  bezeichnet,
  nicht  angeschalmt.

Stockloden  nimmt  man  zu  Oberholz  nur  nothgedrungen,  da  sie
leicht  kernfaul  werden,  zu  Unterholz  mehr.  In  Ermangelung  von  Kernloden
  pflanzt  man  auch  Heister.  Man  soll  immer  etwas  mehr  Laßreidel
  auszeichnen  (ebenfalls  durch  Bänder),  um  Fehler  gleich  verbessern
zu  können,  die  überflüssigen  kann  man  später  leicht  wieder  entfernen;
überhaupt  hält  man  von  den  jüngeren  Oberholzklassen  verhältnißmäßig
mehr  über  als  von  älteren  Stämmen,  um  Ersatz  für  etwaigen  Abgang
zu  haben.  Je  mehr  Oberholz  man  hat  von  Holzarten  mit  dichter  oder
ausgebreiteter  Krone,  desto  weniger  Stämme  darf  man  verhältnißmäßig
überhalten.  Weniger  Oberholz  kann  man  überhalten  auf  frischem  kräftigem
  und  tiefgründigem  Boden,  sowie  in  milden  Lagen  und  an  Berglehnen
  als  auf  anderem  Standort.

Kürzere  Unterholzumtriebe  lassen  mehr  Oberholz  zu.  Bei  der  Auszeichnung
  des  Oberholzes  hat  man  auf  eine  richtige  Ausbeute  an  Nutz-Westermeier,

  Leitfaden.  7.  Aufl.  15
        <pb n="241" />
        —  226  —

holz  zu  sehen,  aber  auch  auf  den  Grad  der  Verdämmung  desselben  auf
das  Unterholz  zu  achten.

Stark  verdämmendes  Oberholz  muß  immer  gelichtet  oder  ent—
ästet  werden,  selbst  wenn  es  augenblicklich  weniger  gutes  Nutzholz
verspricht.

Um  einen  ungefähren  Anhalt  zu  geben,  wie  viel  Stämme  und  in
welchem  Klassenverhältniß  dieselben  auf  der  abgetriebenen  Fläche  über—
gehalten  werden  sollen,  mögen  folgende  Durchschnittszahlen  gelten.  Bei
einem  20jährigen  Umtriebe  des  Unterholzes  hält  man  über  etwa:

6  Stämme  von  120jährigem  Alter  pro  Hektar

8  „  „  100  „  „  „  „
12  „  „  80  „  „  »  »
16  »  ,,60,,  ,,,,»
20  ,,  „  40  „  „  „  „
30  „  „  20  „  „  „  „

Das  beste  Oberholz  sind  Eichen,  dann  Eschen,  Rüstern,  Lärchen,
Fichten,  Tannen,  Kiefern,  Birken;  zu  Unterholz  eignen  sich  bei  starker
Beschattung  Rothbuche,  dann  vorzüglich  Hainbuche,  Hasel,  Rüster,
Schwarzdorn,  Linde  rc.  und  alle  Niederwaldholzarten  mit  Ausnahme
der  Lichtpflanzen,  die  nur  auf  bestem  Boden  und  bei  geringem  Ueberhalt
  von  Oberholz  als  Unterholz  verwendet  werden.

8  166.

EIIIIBRIIIITIII

Die  erste  Pflege,  die  den  jungen  Kulturen  zu  Theil  wird,  ist  die
rechtzeitige  Nachbesserung  und  Kompletirung,  die  fortgesetzt  werden  muß,
so  lange  der  Bestand  eine  Nachbesserung  zuläßt  d.  h.  so  lange  die
nachgebesserten  Pflanzen  nicht  mehr  verdämmt  werden;  die
fernere  Pflege  besteht  darin,  ein  möglichst  werthvolles  Holz  zu  erziehen
und  die  Bestände  in  kürzester  Zeit  der  vortheilhaftesten  Haubarkeit  zuzuführen.
  Auf  die  normale  Entwicklung  eines  Bestandes  läßt  sich  nur
schwer  direkt  einwirken,  sondern  vielmehr  indirekt  durch  Schutz  gegen
Verdämmung,  durch  Unterhaltung  einer  angemessenen  räumlichen  Stellung
der  Stämme  und  Erhaltung  und  Verbesserung  der  Bodenkraft,  ferner
direkt  durch  geeignete  Entastung,  um  besonders  schöne  und  schaftreine
Stämme  zu  gewinnen.  Das  Hauptpflegemittel  ist  also  die  Axt,  die
        <pb n="242" />
        —  227  —

während  des  ganzen  Umtriebes  vom  Dickungs-  bis  zum  Baumalter
nicht  ruhen  darf.  Je  nach  dem  Alter  und  Zustand  des  Bestandes
unterscheidet  man  bei  der  Pflege  des  Waldes  zweierlei  Pflegehiebe,
nämlich  den  Läuterungshieb  und  den  Durchforstungshieb.

8  167.
Der  Lauterungshieb.

Man  versteht  darunter  die  Herausnahme  von  Holz  aus  Dickungen
oder  ganz  jungen  Stangenhölzern,  die  zu  dichten  Wuchs  haben
oder  von  fremden  Holzarten  unter  Verdämmung  oder  Seitendruck  leiden,
um  Licht  und  Luft  zu  schaffen  und  einen  zu  schlanken  und  schwächlichen
Wuchs  zu  vermeiden.  Der  Läuterungshieb  muß  selbst  mit  Geldopfern
zeitig  genug  eingelegt  werden,  namentlich  wenn  allerlei  Weichhölzer,
Birke,  Aspe,  Saalweide,  Faulbaum  2c.  zu  wuchern  drohen;  er  ist  eine
Erziehungsmaßregel,  die,  wie  jede  Erziehung,  auch  Opfer  fordert.

Bei  der  Ausläuterung  hat  man  besonders  auf  das  Freihauen  der
vielversprechenden  Stämme  zu  achten;  oft  kann  man  gegen  Abgabe  des
Materials  die  Ausläuterung  kostenfrei  bewirken  lassen,  dann  darf  aber
Instruktion  und  Aufsicht  nicht  fehlen;  man  nimmt  am  besten  eine  Verhandlung
  darüber  vorher  auf.

Große  Vorsicht  ist  nöthig,  wenn  die  Hauptholzart  im  Drucke  der
verdämmenden  Hölzer  oder  im  eignen  zu  dichten  Stande  schlaff  aufgewachsen
  ist,  um  ein  Umlegen  derselben  oder  die  Gefahr  von  Schneeund
  Duftbruch  zu  verhüten.  In  solchen  Fällen  empfiehlt  sich  ein  Einstutzen
  der  verdämmenden  Holzart,  oder  doch  eine  weniger  starke  und
dafür  sehr  bald  wiederkehrende  allmählige  Läuterung.

Sind  aus  irgend  welchen  Gründen  in  solchen  jungen  Beständen
Waldrechter  stehen  geblieben,  die  verdämmen  oder  keinen  Zuwachs  mehr
zeigen,  so  müssen  sie,  wenn  ihre  Herausnahme  nicht  zu  umgehen  ist,
vorher  entästet  und  entgipfelt  werden,  ebenso  müssen  unbedingt  alle
stark  vorwüchsigen,  sperrigen  und  verdämmenden  Stämme
herausgehauen  werden,  sobald  sie  noch  versprechenden  Unterwuchs  haben.
Beim  Fällen,  Aufarbeiten  und  Rücken  ist  jede  Schonung  des  Jungwuchses
  anzustreben.  Unumgängliche  größere  Beschädigungen  sind  sofort
  durch  Heisterpflanzung  oder  Pflanzung  von  schattenertragenden

Holzarten  nachzubessern;  kleine  Lücken  wachsen  bald  von  selbst  wieder  zu.
157
        <pb n="243" />
        —  228  —

Durchforstungshiebe.
8  168.
Allgemeines.

Unter  Durchforstungen  versteht  man  die  dem  Läuterungshiebe
folgenden  Auslichtungen  der  noch  nicht  haubaren  Bestände  von  allen
dem  künftigen  Hauptbestand  hinderlichen  resp.  von  trocknen,
kranken,  beschädigten  2c.  Stämmen.

Was  ihren  Nutzungswerth  betrifft,  so  gehören  sie  zu  den  Vornutzungen?),
  da  sie  vor  der  eigentlichen  Hauptnutzung  schon  einen  Ertrag
  gewähren,  während  man  in  dieser  Beziehung  die  Läuterungs=  und
Reinigungshiebe  zu  den  Kulturmaßregeln  rechnen  muß,  denn  man  erwartet
  von  ihnen  weniger  Ertrag  als  Zuwachs  des  bleibenden  Bestandes.

Der  Zweck  der  Durchforstungen  ist  ein  doppelter.  In  erster
Linie  ist  die  Durchforstung  eine  Maßregel  der  Pflege  der  Bestände,
  um  durch  die  vorgenommenen  Durchhiebe  einen  höheren  Massenund
  Werthzuwachs  am  zukünftigen  Hauptbestande  bei  gleichzeitiger  Erhaltung
  und  Kräftigung  der  Bodengüte  zu  gewinnen;  ferner  will  man
gleichzeitig  Vorerträge  an  Geld  und  an  den  auf  anderem  Wege  schwerer
zu  gewinnenden  schwachen  Nutzholzsortimenten  haben.

169.
Die  Durchsorstung  als  Zzestandspflege.

Wann  müssen  die  Durchforstungen  eingelegt  werden?  Diese  Frage
beantwortet  uns  am  besten  ein  aufmerksamer  und  prüfender  Blick  in
die  jungen  Stangenhölzer.  Sobald  wir  sehen,  daß  die  jungen  Stangen
zu  dicht  an  einander  gedrängt  stehen,  daß  sie  weder  Licht  noch  Luft
ein  Eindringen  oder  einen  Durchzug  gestatten,  daß  das  Kronendach  fest
in  einander  gepreßt,  der  Höhentrieb  sehr  zurückgeblieben  ist  und  ein
kümmerliches  Aussehen  hat,  daß  die  Mehrzahl  der  Stämme  dünn  und
schlaff  und  bei  Laubhölzern  mit  Wasserreisern  bedeckt  ist  und
die  unterdrückten  Stämme  vielfach  absterben;  dann  ist  es  die  höchste
Zeit,  die  Durchforstung  einzulegen.  Ein  aufmerksamer  Forstwirth  darf

*)  Den  Vornutzungen  gegenüber  steht  die  Hauptnutzung,  welche  im  Abtrieb
des  Bestandes  am  Ende  der  Umtriebszeit  resp.  in  Aushieben  während  der  I.  Periode
besteht;  in  den  preußischen  Staatsforsten  gehören  rechnungsmäßig  noch  zur  Hauptnutzung
  solche  Hiebe  in  früheren  Perioden,  die  mehr  als  5  pCt.  des  ganzen  Bestandes
  wegnehmen  oder  eine  Neukultur  erfordern.
        <pb n="244" />
        —  229  —

jedoch  ein  soches  Zerrbild  eines  Bestandes  gar  nicht  aufwachsen  lassen,
sondern  muß  dasselbe  durch  frühzeitige  Läuterungen  verhüten.  Für
besser  gepflegte  Bestände  ist  der  Zeitpunkt  der  beginnenden  und  später
in  gewissen  Perioden  immer  zu  wiederholenden  Durchforstung  der,  wenn
die  Stämme  nach  dem  stattgehabten  Zuwachse  wieder  so  gedrängt
stehen,  daß  eine  gewisse  Wuchsstockung  stattfindet  und  die
Mehrzahl  der  herrschenden  (dominirenden)  Stämme  von  nebenstehendem
Holze,  sei  es  nun  im  Vorwuchs  oder  im  Unterwuchs  in  irgend
einer  Weise  belästigt  wird.  Man  erkennt  solche  Wuchsstockungen  am
Zurückbleiben  der  Höhentriebe  und  eventuell  an  Wasserreiserbildung,  sofern
nicht  die  zu  dicht  stehenden  Stämme  und  das  Ueberhandnehmen  des
unterdrückten  und  trocknen  Holzes  den  ersten  Blick  eindringlich  überzeugen.

8  170.
Ausführung  der  Durchforstungen.
A.  Allgemeines.

Man  hat  bei  der  Ausführung  der  Durchforstungen  dreierlei  Zwecke
zu  verfolgen:

1.  Der  Bestand  —  namentlich  der  künftige  Hauptbestand  —  ist
in  seinem  Massen=  und  Werthszuwachs  möglichst  zu  fördern.

2.  Die  Bodenkraft  ist  zu  erhalten,  zu  mehren  und  in  richtiger
Weise  auszunutzen.

3.  Unbeschadet  der  vorstehend  genannten  Ziele  ist  ein  möglichst
hoher  Geldertrag  im  Interesse  der  Waldrente  zu  gewinnen.

Schon  bei  Beginn  der  Durchforstung  hat  man  diejenigen  Stämme
ins  Auge  zu  fassen,  welche  den  künftigen  Hauptbestand  bilden  werden.
Es  sind  das  weder  die  stark  vorwüchsigen  noch  die  stark  zurückbleibenden
Stämme,  sondern  pro  ha  etwa  4—500  gesunde,  kräftig  und  tadellos
gewachsene  Stämme,  welche  im  gleichmäßigen  Kronendach  stehen.  Wo
die  Umstände  es  gestatten,  mögen  diese  Stämme  schon  in  der  Jugend
in  dauerhafter  Weise  bezeichnet  werden.

Bei  den  periodisch  wiederkehrenden  Durchforstungen  ist  es  eine
Hauptaufgabe,  diese  Stämme  gegen  den  Nebenbestand  zu  schützen;  werden
sie  von  einem  vorwüchsigen  sperrig  werdenden  protzenden  Nachbar  belästigt,
  so  muß  dieser  fallen;  nimmt  ihnen  zu  dichter  Unterbestand  Licht
und  Luft  oder  konkurriert  er  zu  stark  bei  der  Ernährung,  so  muß  er
fallen  oder  gelichtet  werden.
        <pb n="245" />
        —  230  —

Die  Stämme  des  künftigen  Hauptbestandes  selbst  werden  weniger
angegriffen,  namentlich  wenn  sie  sich  entweder  zu  Protzen  entwickeln  oder
zurückbleiben  oder  krank  resp.  fehlerhaft  werden.

Erst  in  zweiter  Linie  faßt  man  den  Nebenstand  ins  Auge.  Un—
bedingt  wird  alles  trockne  und  stark  absterbende  Holz  herausgehauen,  da
dasselbe  theils  keinen  Zweck  mehr  hat,  theils  eine  Gefahr  durch  Ver—
breitung  von  Krankheiten,  Feuer  und  Insekten  bildet;  solches  Material
ist  schon  auf  alle  Fälle  bei  der  ersten  Durchforstung  zu
entfernen.  Schwieriger  ist  die  Entscheidung  bei  den  mehr  oder  weniger
unterdrückten  Stämmen.  Hierbei  gehen  die  Ansichten  sehr  auseinander,
wie  die  neueste.  Literatur  beweist,  in  der  die  Durchforstungsfrage  eine
Hauptrolle  spielt.  Die  sicherste  Antwort  giebt  der  Boden,  der  ja  durch
fehlerhafte  Durchforstungen  empfindlich  berührt  werden  muß.  Greift
man  die  unterdrückten  Stämme  zu  sehr  an,  so  kann  durch  zu  große
Lichtstellung  guter  Boden  verunkrautet,  schlechter  Boden  verangert  werden,
greift  man  sie  zu  wenig  an,  so  wird  der  Humus  nicht  genügend  verarbeitet,
  und  dieses  große  Kapital  liegt  dann  in  todter  Hand.  Es
läßt  sich,  um  beide  Fehler  zu  vermeiden,  eine  Generalregel  nicht  geben;
hier  muß  der  Wirthschafter  an  der  Hand  der  lokalen  Verhältnisse  und
Erfahrungen  entscheiden;  deshalb  soll  er  auch  immer  persönlich  seine
Durchforstungen  auszeichnen  und  diese  wichtige  Arbeit  nicht  etwa  den
Unterbeamten  oder  gar  den  Holzschlägern  überlassen.

Der  Beginn  und  die  Wiederkehr  der  Durchforstungen  richtet  sich,
wie  im  vorigen  Paragraphen  erörtert  ist,  hauptsächlich  nach  dem  Bedürfniß
  des  Bestandes;  diese  Rücksicht  kann  durch  die  Geldfrage
modificirt  werden,  indem  man  im  Interesse  des  Waldreinertrags  auf
keinen  Fall  den  Durchforstungen  Geldopfer  bringen  will.  Dann  legt
man  natürlich  die  erste  Durchforstung  ein,  wenn  der  Ertrag  mindestens
alle  Unkosten  deckt.  Um  nun  den  möglichst  höchsten  Geldertrag  zu
erzielen,  ist  eine  sorgfältige  Sortirung  von  Nutzholz  und  Brennholz
unerläßlich,  namentlich  der  Stangenhölzer  und  der  zahlreichen  kleinen
Nutzreisersortimente  (Bandstöcke,  Faschinen  2c.  2c.);  die  Nutzholzausbeute
  muß  das  höchste  Maß  erreichen!

B.  Specielles.

Trotz  der  in  neuester  Zeit  sehr  verschiedenartigen  Auffassungen  hat
man  doch  daran  fest  zu  halten,  daß,  so  lange  das  Höhenwachsthum
        <pb n="246" />
        —  231  —

nicht  vollendet  ist,  der  Schluß  nicht  unterbrochen  werden  darf;  selbst  wenn
derselbe  bei  manchen  Holzarten  im  Interesse  des  Lichtstandszuwachses,  der
ja  nach  den  neuesten  Untersuchungen  unzweifelhaft  stattfindet,  auf  längere
Zeit  unterbrochen  wird,  muß  ein  Unterbau  stattfinden;  namhafte  Schriftsteller
  und  Wirthschafter  stimmen  jetzt  meistens  darin  überein,  daß  die
Durchforstungen  nicht  mehr  bloß  die  todten  und  absterbenden  Stämme
begreifen,  sondern  auch  den  Kampf  der  herrschenden  Stämme  mit  ihren
bedrängenden  Nachbaren  im  Interesse  eines  besseren  Massen=  und  Werthszuwachses
  und  intensiverer  Ausnutzung  der  Bodenkraft  möglichst  abkürzen
  müssen;  man  durchforstet  jetzt  etwas  stärker  und  wiederholt
  die  Durchforstungen  bis  zur  Haubarkeit,  so  oft  dies  das
Bedürfniß  des  Hauptbestandes  erfordert,  um  das  meiste  und
zugleich  werthvollste  Holz  zu  liefern  und  die  Bodenkraft  es
verlangt  resp.  zuläßt.  Man  scheut  sich  nicht  mehr,  selbst  kleine
Lücken  zu  hauen,  wenn  es  gilt,  fehlerhafte  Stämme  zu  entfernen,  sobald
diese  Lücken  durch  die  Nachbaren  später  oder  früher  wieder  geschlossen
werden  können.  Vorwüchsige  Stämme,  die  einen  in  sich  ganz  oder  fast
ganz  geschlossenen  Unterstand  verdämmen,  sollen  unbedingt  fallen,  um
so  eher,  je  sperriger  sie  wachsen;  stehen  zwei  gleich  gute  tadellose  Stämme
dicht  beieinander,  so  kann  man  beide  stehen  lassen,  da  sie  sich,  wie
unzählige  Beispiele  im  Walde  beweisen,  trotz  aller  theoretischen  Einwendungen
  doch  als  solche  bis  ins  höchste  Alter  erhalten  können;  ist
einer  jedoch  zurückgeblieben,  so  muß  dieser  fallen;  ebenso  verfährt  man
bei  Zwieseln.  Alle  fremden  Holzarten,  namentlich  werthlose  Weichhölzer,
  fallen  nach  dem  Grade  ihrer  Entbehrlichkeit  und  Schädlichkeit
für  den  Hauptbestand  zuerst.

Das  Auszeichnen  hat  in  derselben  Weise,  wie  im  §  122  beim
Auszeichnen  der  Samenbäume  vorgeschrieben,  im  laubgrünen  Zustande
(im  Spätsommer)  zu  erfolgen.  Die  Bestandesränder  sind,  wo  ein
Auswehen,  Austrocknen  oder  Aushagern  zu  befürchten  ist,  wenig  oder
gar  nicht  zu  durchforsten.  Die  Stämme  müssen  so  gehauen  werden,
daß  über  der  Erde  kein  Stubben  bleibt,  also  so  tief  als  möglich,
und  das  Hauende  dahin  zeigt,  wohin  das  Holz  gerückt  werden  soll.
Es  empfiehlt  sich  in  zwei  Touren  zu  durchforsten.  Auf  der  Hintour
nimmt  man  Alles  heraus,  was  heraus  muß,  auf  der  Rücktour  Alles,
was  heraus  kann.

Die  Nadelhölzer,  die  nicht  in  dem  Grade,  wie  die  Laubhölzer
        <pb n="247" />
        —  232  —

Schattenblätter  und  Knospen  entwickeln,  durchforstet  man  ceteris  paribus
schwächer,  da  sie  den  durch  die  Lichtung  geschaffenen  Raum  mit  ihren
Kronen  nicht  so  bald  wieder  füllen  können;  am  wenigsten  kann  dies
die  Kiefer.  Ungünstige  Standorte  durchforstet  man  vorsichtiger;  auch  im
Mittelwald  und  Niederwald  können  rationelle  Durchforstungen  die  Erträge
  erhöhen.
171.
Eutästungen.

Die  Entästungen  haben  den  Zweck,  den  Bäumen  eine  bessere  Stammform
  zu  geben,  zuweilen  auch  verdämmende  oder  sonst  belästigende  Aeste
zu  entfernen.  Entästungen  werden  in  der  Zeit  der  Saftruhe,  am  besten

„  im  November  und  December  bei
frostfreiem  Wetter  vorgenommen.

Große  Astwunden  bestreicht

5  man,  um  Fäulniß  zu  verhüten,  bei
+  den  Laubhölzern  stets  mit  Stein-5
  (□ê∆  kohlentheer.  Alle  wegzunehmenden

Aeste  werden  ganz  glatt  und  dicht
am  Stamme  weggenommen,  Aststummel
  dürfen  nie  stehen
bleiben.  Wird  mit  Hauinstrumenten
  (Beil,  Heppe)  entästet,  so  ist
der  Ast  vorher  unten  auf  ein
Drittel  seiner  Stärke  einzukerben,
  um  Stammsplitterungen  zu
vermeiden;  über  armstarke  Aeste  soll
man  ohne  Noth  nicht  mehr  wegnehmen.
  Schwache  Aeste  entfernt  man
mit  einem  an  einer  Stange  befestigten
Stoßeisen  (Fig.  115);  sehr  empfehlenswerth
  ist  beim  Entästen  auch  die
Figur  116.  Alers'  Flügelsäge.  Stangensäge  (Alers'sche  Flügelsäge“

 

 

 

7

Figur  115.
Stoßeisenstange.

 

zu  empfehlen;  sie  entästet  vom  Boden  aus  bis  auf  7  m  Höhe;  neuerdings  wurde
empfohlen,  sie  zuverlässigeren  Raff=  und  Leseholzsammlern  zu  übergeben,  damit
sie  unter  Anleitung  der  Beamten  rationell  die  trocknen  Aeste  absägen.  Vielfache
Versuche  in  Hannover,  Braunschweig,  Bayern  haben  sich  bewährt  (siehe  Allgem.
Forst=  u.  Jagdzeitung  1891  Heft  5).
        <pb n="248" />
        —  233  —

Figur  116).  Hauptsächlich  werden  die  Ausästungen  bei  Eichen  an—
gewandt,  die  besonders  gute  Nutzholzstämme  werden  sollen;  man  be—
ginnt  damit  schon  früh,  oft  schon  in  Heisterpflanzungen,  indem  man
alle  störenden  Seitenzweige  mit  der  Baumscheere  entfernt,  auch  wohl
entbehrliche  Knospen  ausbricht.  Besonders  angebracht  ist  das  Entästen
bei  Waldrechtern  und  dem  Oberbaum  des  Mittelwaldes;  auch  durch
Schneidelungen  von  Nadelholzstämmen,  namentlich  Fichten  und  Tannen
hat  man  schöne  Stammformen  und  erhöhte  Nutzholzausbeute  erzielt.
Die  Wegnahme  von  trocknen  und  halbtrocknen  Aesten  ist  un—
bedingt  zu  empfehlen;  Grünästungen  über  8  cm  Aststärke
haben  dagegen  vielfach  zu  Fäulniß  im  Innern  geführt.  Man
soll  jedoch  nur  solche  Stämme  entästen,  welche  unzweifelhaft  vorzügliche
Nutzstämme  geben  werden  und  diese  bereits  in  der  Jugend  bezeichnen;
selbstverständlich  müssen  sie  dann  auch  in  den  Durchforstungen  besonders
berücksichtigt  werden.

*  172.
Bodenpflege.

Sie  erstreckt  sich  auf  Erhaltung,  Mehrung  und  richtige  Verarbeitung
des  Humus  und  die  Sorge  für  Lockerung  des  Bodens.  Bestandsränder,
  die  vom  Winde  durch  Auswehen  des  Laubes  oder  von  Aushagerung
  durch  Sonne  leiden,  erhalten  Nadelholzschutzmäntel,  jeder  Streudiebstahl
  muß  energisch  verhütet,  jede  schädliche  Streuabgabe  möglichst
abgestellt  oder  auf  das  geringste  Maaß  beschränkt  werden.  Schweineeintrieb
  ist  das  vorzüglichste  Mittel  zur  gleichzeitigen  Lockerung  des
Bodens  und  Festigung  des  Humus  wie  zur  Vertilgung  schädlicher  Insekten.
  Die  Waldweide  ist  möglichst  zu  beschränken,  da  namentlich
größeres  Weidevieh  den  Humus  festtritt  und  der  Bodenlockerung  entgegenarbeitet,
  abgesehen  von  dem  schädlichen  Verbeißen.

Stagnirende  Nässe  ist  durch  Anlage  von  Saug=  und  Abführungsgräben
  zu  entfernen  (ekr.  Forstschutz).

Das  wichtigste  Pflegemittel  ist  jedoch  die  Erhaltung
eines  dauernd  guten  Kronenschlusses  des  Bestandes,  der  nie
stark  unterbrochen  werden  darf.
        <pb n="249" />
        —  234  —

Flugsand  und  Ortsteinkultur.
173.
a.  Dünenbau.

Flugsand  findet  sich  am  häufigsten  am  Meeresgestade,  wo  er  bekanntlich,
  nachdem  er  vom  Meere  ausgespült  ist,  zur  Bildung  der  Dünen
Veranlassung  giebt.  Damit  dieselben  dem  weiteren  Vordringen  des
Meeres  einen  wirksamen  Damm  entgegensetzen  können,  muß  man  sie
mit  irgend  welchen  Gewächsen  binden  und  so  Veranlassung  zur  Bildung
einer  festen  Bodendecke  geben,  die  Stürmen  und  dem  Meere  Trotz  bietet.
Am  geeignetsten  sind  zur  ersten  Befestigung  die  drei  Grasarten  Arundo
arenaria  L.  das  Sandrohr,  Elymus  arenarius  L.  der  Sandhafer  und
Sandsegge  Carex  arenaria,  welche  in  0,5  Meter  Quadrat=  oder  Dreiecksverband
  auf  die  mit  einer  sanften  Böschung  versehenen  Dünen  in
Büscheln  das  ganze  Jahr  hindurch  gepflanzt  werden.  Ist  der  Boden
gebunden,  so  thut  die  Anpflanzung  von  Aspenloden  zur  weiteren  Befestigung
  vorzügliche  Dienste.

Im  Schutze  der  gebundenen  Dünen  haben  öfter  die  Kulturen  mit
Erlen,  Pappeln,  Weiden,  Kiefern,  der  Seestrandskiefer,  oder  falls  Bäume
nicht  fortkommen  können,  die  Anlage  von  Flieder  (Sambucus  nigra),
Bocksdorn  (Lcium  barbarum),  Sanddorn  (Hippophaé  rhamnoldes)
gute  Erfolge  gezeigt.

An  den  Ostseeküsten  hat  sich  auf  den  von  Sandgräsern  in  obiger
Weise  gebundenen  Dünen  die  Reihenpflanzung  (in  1  m  und  0,3  m  Verband)
  von  einjährigen  Kiefern  in  schwacher  Untermischung  mit  Birke
und  Weißerle  bewährt,  auf  sehr  flüchtigem  Boden  und  wo  das  Material
zur  Hand  war,  nachdem  die  Fläche  reihenweis  mit  Haideplaggen  bedeckt
  war.

8  174.
b.  Binden  des  Flugsandes  im  Binnenlande.

Der  Flugsand  findet  sich  auch  häufig  in  größeren  Flächen  im
Binnenlande,  namentlich  in  der  Nähe  von  versandenden  Flüssen  oder
auf  ganz  unfruchtbarem  Sandboden.  Um  die  Gefahr  der  weiteren
Verbreitung  desselben  zu  verhüten,  muß  er  oft  mit  großen  Geldopfern
befestigt  werden.  Bei  nicht  zu  losem  Flugsande  kann  man  auf
kleinen  Flächen  gleich  mit  Kiefernballenpflanzung  in  1  m  Verband
(etr.  §  191)  vorgehen,  auf  Sandboden  mit  frischem  Untergrunde  pflügt
        <pb n="250" />
        —  235  —

man  auch  mit  Erfolg  Pappeln  und  Weiden  ein.  Die  Kultur  muß
immer  an  der  gefährdeten  Windseite  beginnen,  nachdem  man  dieselbe
vorher  durch  einen  Zaun  geschützt  hat.

Ist  dagegen  der  Boden  sehr  locker  und  beweglich,  so  muß  man
ihn  vor  der  Kultur  künstlich  befestigen.  Folgende  Kulturmethode  empfiehlt
Forstmeister  Meschwitz  (Tharand.  Jahrbuch  Bd.  32  Heft  2)  als  ausgezeichnet
  bewährt.  Die  aus  Kiefernreisig  zwischen  etwa  0,8  m  entfernten
  7  cm  starken  Pfosten  etwa  0,8  m  hoch  geflochtenen  Zäune
werden  in  5—10  ar  großen  Karrés  aufgestellt,  um  den  Flugsand  zu
binden.  Nach  2  Jahren  werden  im  engen  Verbande  mit  dem  Buttlarschen
  oder  Wartenbergschen  Eisen=  resp.  Klemmspaten  rc.  in  den  unvorbereiteten
  Boden  Löcher  gestoßen,  mit  Komposterde  gefüllt  und
1—  2jährige  Kiefern,  die  mit  dünnflüssigem  Lehmbrei  angeschlemmt
waren,  fest  eingeklemmt;  längs  der  Zäune  werden  2jährige  Birken  und
Weißerlen  in  gleicher  Weise  eingeklemmt.  Der  Meter  Zaun  kostet
etwa  20  Pf.,  die  Kultur  außerdem  etwa  30  Mark  pro  ha.  Ist  der
Boden  nicht  zu  flüchtig,  so  bindet  man  ihn  auch  durch  das  Einstecken
resp.  Belegen  von  Kiefernzweigen  und  bepflanzt  ihn,  sobald  er  hinlänglich
  gebunden  ist  —  mit  1  jährigen  Kiefern.  Diese  Zweige  werden
bald  dichter,  bald  dünner  gesteckt  resp.  gelegt,  aber  immer  mit  dem  Hauende
  gegen  die  herrschende  Windrichtung;  am  Rande  führt  man  (gegen
die  Windrichtung)  einen  Flechtzaun  auf.  Häufiger  stellt  man  auch
Coupirzäune  gegen  die  Windrichtung  so  auf,  daß  sie  entsprechende
Winkel  mit  parallelen  Schenkeln  bilden,  deren  Entfernung  sich  natürlich
nach  der  Beschaffenheit  des  Bodens  richten  muß.  Immer  muß  man
mit  der  Kultur  warten  bis  der  Boden  hinlänglich  gebunden  ist.

175.
Ortsteinkultur.

Wie  bereits  früher  auseinandergesetzt  ist,  besteht  der  Ortstein  aus
Sand,  der  durch  Haidehumus  verkittet  und  durch  Eisenoxyd  durchsetzt
ist.  Er  wirkt  durch  seine  Festigkeit,  Undurchdringlichkeit  und  Undurchlässigkeit
  mechanisch  störend  auf  den  Pflanzenwuchs.  Er  zieht  sich  in  mehr
oder  weniger  ausgedehnten  15—30  cm  starken  Schichten  in  geringer
Tiefe  unter  dem  Boden  hin  und  verbietet  dem  Bestande  ein  tieferes
Eindringen  der  Wurzeln,  namentlich  der  Pfahlwurzel,  verhindert  das
Eindringen  der  Niederschläge  und  das  Aufsteigen  des  Grundwassers.
        <pb n="251" />
        —  236  —

Das  einzige  Mittel  dagegen  ist  ein  gründliches  Durchbrechen  der  Ort—
steinschicht,  das  ihn  zu  Tage  fördert  und  zur  Hervorbringung  von
Pflanzenwuchs  wieder  geeignet  macht.

Die  gewöhnliche  Methode  ist  das  Umpflügen  mit  dem  Dampfpfluge
  oder  einem  starken  Schwingpfluge  in  2  m  breiten  Streifen  mit
1,5—2  m  Entfernung  im  Lichten.  Ebenso  zu  empfehlen  ist  das  Rajolen
in  mindestens  1  m  breiten  Streifen.  Die  umgebrochenen  Stellen  werden
nach  vorherigem  Eggen  und  Anwalzen  entweder  mit  Kiefern  voll  besäet,
besser  jedoch  (gegen  das  Auffrieren)  mit  1  jährigen  Kiefern  in  1  m  Verband
  bepflanzt  (mittelst  Klemmpflanzung!)

In  ähnlicher  Weise  wie  der  Ortstein  setzt  eine  andere  Bildung,
der  Raseneisenstein  der  Kultur  oft  große  Hindernisse  entgegen;  derselbe
kann  jedoch  nicht  wie  der  an  der  Luft  zerbröckelnde  und  dann  wieder
kultivirbare  Ortstein  in  der  Erde  bleiben,  sondern  er  muß  wegen  seiner
vollständigen  Unlöslichkeit  und  Eisenhärte  entfernt  werden.  Wegen
seines  großen  Eisengehaltes  (bis  zu  60  Procent)  wird  der  Raseneisenstein
  auch  wohl  zur  Eisengewinnung  verhüttet.  Der  Raseneisenstein
wird  gewöhnlich  rabatten=  oder  plätzeweise  durchbrochen  und  dann  abgefahren,
  worauf  man  erst  mit  der  Kultur  beginnen  kann.

8  176.
Gemischte  Restände.

Zu  gemischten  Beständen,  d.  h.  solchen,  in  denen  auf  gleicher
Fläche  verschiedenartige  Holzarten  zusammen  erzogen  werden,  geben  verschiedene
  Gründe  Anlaß:

1.  Gemischte  Bestände  geben  höhere  Erträge  als  reine  Bestände,
weil  Stamm=  und  Wurzelformen  sich  besser  ineinander  fügen  und  deshalb
  eine  größere  Stammzahl  stocken  kann.  —  Mischt  man  z.  B.  Eichen
und  Buchen  auf  einem  Hektar,  so  erzeugt  dieser  unter  normalen  Verhältnissen
  größere  Holzmassen  als  ein  Hektar  reiner  Eichen  oder  reiner  Buchen.

2.  Gemischte  Bestände  geben  die  größte  Sicherheit  gegen  Gefahren,
z.  B.  Sturm,  Feuer,  Frost,  Insekten,  Rindenbrand  rc.

3.  Gemischte  Bestände  bessern  den  Boden  mehr  und  nützen  ihn
vielseitiger  aus.

4.  Gemischte  Bestände  befriedigen  vielseitigere  Holzbedürfnisse.

Für  die  Mischung  gelten  kurz  folgende  Regeln:

Die  Möglichkeit,  zwei  Holzarten  mit  einander  zu  mischen,  hängt  ab:
        <pb n="252" />
        —  237  —

1.  Von  ihrem  Vermögen,  die  Bodenkraft  zu  erhalten  und  zu  ver—
mehren.
2.  Von  ihrem  Verhalten  gegen  Licht  und  Schatten,  wonach  man
die  Holzarten  eintheilen  kann  in):
a.  Schattenbedürftige  Holzarten  (Tanne,  Fichte  und  Buche
in  früher  Jugend).
b.  Schattenertragende  Holzarten  (Tanne,  Fichte  und  Buche
in  höherem  Alter).
c.  Lichtbedürftige  Holzarten  (alle  übrigen  Waldbäume).
Je  feuchter  der  Boden,  desto  mehr  Licht  und  Wärme,  je  trockner
der  Boden,  desto  mehr  Schatten  verlangt  er.
Hieraus  lassen  sich  folgende  fünf  Generalregeln  für  die  Mischung
der  Holzarten  ableiten.
1.  Regel.

Die  vorherrschende  Holzart  soll  eine  bodenbessernde  sein.

2.  Regel.

Schattenertragende  Holzarten  sind  mit  einander  zu  mischen,  wenn
sie  gleiches  Wachsthum  haben  oder  die  langsam  wachsende  gegen  die
schnell  wachsende  geschützt  wird,  entweder:

a.  durch  Voranbau  der  langsam  wüchsigen  Holzart,

b.  durch  Anbau  derselben  in  überwiegender  Zahl,

C.  Begünstigung  bei  der  natürlichen  Verjüngung,

d.  Ausästen,  Entwipfeln  und  Aushauen  der  vorgewachsenen  Holzart.
  Solche  Holzarten  sind:

1.  Weißtanne  mit  Fichte  im  Verhältniß  von  2:1,  auch  1:  1;
die  Tanne  schützt  die  Fichte  vor  Sturm  und  liefert  höhere  Erträge
durch  ihre  Vollholzigkeit.

*)  Gayer:  Waldbau  1.  Auflage  S.  44  giebt  den  Waldbäumen,  mit  den
lichtbedürftigsten  anfangend,  folgende  Reihenfolge:  „Lärche,  Birke,  Kiefer,  Aspe,
Eiche,  Esche,  Kastanie,  Ulme,  Schwarzerle,  Schwarzkiefer,  Ahorn,  Weißerle,  Linde,
Weymouthskiefer,  Hainbuche,  Fichte,  Buche,  Weißtanne,  Eibe.“  Er  rechnet  zu  den
echten  Lichtholzarten  vorzüglich:  Lärche,  Birke,  Kiefer,  Eiche,  Aspe,  zu  den
entschiedenen  Schattenhölzern:  Weißtanne,  Buche,  Fichte,  Hainbuche.  Die
übrigen  zwischen  diesen  beiden  Gruppen  stehenden  Holzarten  neigen  bezüglich  ihres
Lichtbedarfes  entschieden  zu  den  Lichtholzarten,  sie  bilden  gleichsam  die  2.  Stufe  derselben.
  Uebergangsholzarten  von  Licht=  zu  Schattenholzarten  lassen  sich  schwer  bezeichnen,
  am  meisten  gehört  noch  Linde  und  etwa  Weymouthskiefer  hierher.
        <pb n="253" />
        —  238  —

2.  Tanne  und  Buche.  Eine  vorzügliche  Mischung.  Sie  sind
im  Allgemeinen  gleichwüchsig,  die  Tanne  schiebt  sich  mit  ihrer  Baumform
  sehr  gut  in  die  Buchen  ein,  sie  machen  gleiche  Ansprüche  an  den
Standort.

3.  Fichte  und  Buche.  Nur  dann  zu  mischen,  wenn  die  Buche
gegen  die  Fichte  geschützt  wird  durch  Voranbau,  Entästen,  Entgipfeln  und
einzelne,  horst=  und  reihenweise  Einsprengung  der  Fichte  in  weitem
Verbande  (3—6  m).

3.  Regel.

Schattenertragende  (dichtkronige)  Holzarten  können  mit  lichtbedürf—
tigen  dann  gemischt  werden,  wenn  die  lichtbedürftigen  einen  Vorsprung
haben  und  behalten.

1.  a.  Fichte  mit  Eiche.  Die  Eiche  muß  einen  großen  Vorsprung
vor  der  später  sehr  viel  schnellwüchsigeren  Fichte  haben.  Deshalb  sprengt
man  Eichenheister  wohl  in  weiterem  Verbande  in  Fichtenkulturen  und
schützt  sie  später  durch  Entästen  resp.  Entgipfeln  der  Fichten,  oder  man  baut
die  Eichen  rein  an,  legt  in  60—80  Jahren  einen  kräftigen  Durchhieb  und
kultivirt  darunter  die  Fichte  mit  Saat  oder  Pflanzung.  Aehnlich  wie
die  Eiche  verhalten  sich  noch  Ahorn,  Ulme,  Esche,  Hainbuche  und  Elsbeere,
  deshalb  ist  große  Vorsicht  bei  der  gleichaltrigen  Mischung  geboten
resp.  dieselbe  zu  vermeiden;  die  Fichte  überholt  alle  diese  Holzarten  unter
normalen  Verhältnissen  nach  10—20  Jahren  und  unterdrückt  sie  dann.
Bei  der  Mischung  von  Birke  und  Fichte  schadet  die  Birke  oft  durch
Peitschen  und  Abreiben  der  Knospen,  auch  wird  sie  durch  ihre  ungemeine
Samenausbreitung  leicht  vorherrschend.

1.  b.  Fichte  mit  Kiefer.  Die  Kiefer  darf  nur  zu  ##is  ##  eingesprengt
  werden,  wenn  sie  später  die  Fichte  nicht  verdsämmen  und  durch
sperrigen  Wuchs  und  Abreiben  der  Knospen  und  Triebe  schaden  soll.

1.  c.  Fichte  mit  Tanne  ist  eine  günstige  Mischung;  die  Tanne
verhält  sich  oben  genannten  Laubhölzern  und  der  Kiefer  gegenüber  ähnlich
wie  die  Fichte.

2.  a.  Buche  mit  Eiche.  Sehr  gute  Mischung,  sie  sind  fast
gleichwüchsig,  doch  ist  im  Allgemeinen  der  Eiche  ein  Vorsprung  zu
geben,  z.  B.  Eichenheister  mit  Buchenloden,  Ausästen  von  Eichen  zur
Beförderung  ihres  Höhenwuchses,  Begünstigen  der  Eiche  bei  Durchforstungen
  2c.  Was  das  Mischungsverhältniß  anbetrifft,  so  kann  man
        <pb n="254" />
        —  239  —

auf  gutem  Standort  beide  in  gleichem  Verhältniß  anbauen,  auf
schlechterem  läßt  man  die  Buche  vorherrschen  und  nimmt  je  nachdem
4  bis  1  Eichen.

Ahorn,  Ulme,  Esche,  Elsbeere  2c.  sprengt  man  gern  als  Heistern
ein,  die  Weichhölzer,  namentlich  Aspen  und  Saalweiden,  muß  man  in
den  Buchenschlägen  im  Allgemeinen  als  Feinde  der  Buche  behandeln;
kommen  sie  vereinzelt  vor,  so  duldet  man  sie  wohl,  da  sie  vor  Frost
schützen  und  eine  gute  Vornutzung  gewähren,  es  ist  aber  immer  große
Vorsicht  nöthig,  damit  sie  sich  nicht  ausbreiten.

2.  b.  Buche  mit  Kiefer.  Vorzügliche  Mischung.  Die  Kiefer
bleibt  immer  etwas  vorwüchsig  ohne  zu  verdämmen,  schützt  gegen  Frost
und  Hitze  und  gedeiht  zu  besonders  schönen,  allerdings  oft  grobjährigen
Stämmen.  Man  sprengt  die  Kiefer  im  Abtriebsschlage  mittelst  Saat
oder  Pflanzung  ein.

2.  c.  Buche  mit  Lärche.  Fast  eben  so  gut  wie  Buche  mit  Kiefer,
nur  macht  die  Lärche  mehr  Ansprüche  an  den  Standort,  daher  ist  größere
Vorsicht  nöthig.

4.  Regel.

Lichtbedürftige  Holzarten  dürfen  zu  dauernden  Mischungen  nicht
verbunden  werden,  weil  der  Boden  leicht  sich  verschlechtert.  Ausnahmen:

1.  Auf  sehr  kräftigen  Boden,  wo  unter  dem  dünnen  Schirm  der
lichtbedürftigen  Holzarten  keine  Bodenverschlechterung  zu  fürchten  ist,
z.  B.  Erle  mit  Esche,  Erle  mit  Ruchbirke.

2.  Auf  schlechtem,  vorzüglich  dem  Nadelholz  gewidmetem  Boden
mischt  man  wohl  Kiefer  mit  Birke,  obgleich  sie  sich  oft  nicht  vertragen,
in  dem  Falle,  wenn  man  für  den  Markt  durchaus  ein  Laubholz  haben
muß.  Ferner  mischt  man  in  Laubhölzer,  namentlich  in  Eichen,  die
Lärche,  Kiefer  und  Birke  vorübergehend  ein,  weil  sie  dieselben  gegen
Frost  schützen.

5.  Regel.

Die  einsprengenden  Holzarten  sollen  in  der  Regel  einzeln,  nicht
horstweise,  unter  der  herrschenden  Holzart  vertheilt  werden.  —  Ausnahmen
  sind:

1.  Bei  sehr  wechselnder  Bodengüte.  Wenn  Stellen  und  Plätze
vorkommen,  welche  sich  nur  oder  vorzugsweise  für  bestimmte  Holzarten
eignen,  soll  man  diese  hier  in  Horsten  anbauen,  z.  B.  Eschen  und  Erlen
        <pb n="255" />
        —  240  —

auf  den  feuchten  und  nassen  Stellen  von  Buchenrevieren,  Eichen  in
kleinen  besonders  fruchtbaren  Mulden,  Fichten  auf  Steinköpfen,  Kiefern
auf  ärmeren  Boden  u.  s.  w.

2.  Wenn  eine  langsam  wachsende  lichte  Holzart  neben  einer  schnell
wachsenden  schattenertragenden  kultivirt  werden  soll,  z.  B.  Eichen  in
Fichten  und  Buchenbeständen.

3.  Beim  Ueberhalten  von  Holzarten  zum  zweiten  Umtrieb,  um
den  Boden  während  des  Heranwachsens  des  jungen  Bestandes  unter
Schutz  zu  halten.

Zum  Schluß  sei  noch  bemerkt,  daß  man  eine  dauernde  und  eine
zeitweise  Mischung  unterscheidet;  bei  dauernder  Mischung  werden  die  vermengten
  Hölzer  mit  gleichem  Umtriebe,  bei  zeitweiser  mit  ungleichem
Umtriebe  behandelt;  in  letzterem  Falle  dient  eine  Holzart  entweder  als
Schutz=  oder  als  Treibholz,  die  weggenommen  wird,  nachdem  der  Schutz
entbehrlich  oder  der  Boden  gebessert  worden  ist.  Ferner  unterscheidet
man  noch:  einzelständige,  gruppen=  oder  horstweise,  gleichzeitige  und  ungleichzeitige,
  gleichaltrige  und  ungleichaltrige,  platzweise,  reihenweise,
streifenweise  Mischung  oder  in  Bändern  (sehr  breite  Streifenl).

8177.
Wechsel  der  Holzarten.

Ein  regelmäßiger  Wechsel  der  Holzarten,  wie  z.  B.  die  Früchte
beim  Feldbau,  ist  beim  Waldbau  deshalb  nicht  nöthig,  weil  die  Bäume
den  größten  Theil  der  Nahrung,  die  sie  dem  Boden  entziehen,  durch
Laub-  und  Nadelabfall,  d.  h.  durch  die  Bildung  des  Humus  wieder
zurückgeben  und  durch  den  Schirm  ihrer  Kronen  den  Boden  vor  Aus—
hagerung  schützen;  man  erreicht  eine  Bodenverbesserung  eher  durch
Mischen  verschiedener  Holzarten.  Man  wechselt  beim  Waldbau  nur
dann  und  zwar  dauernd,  wenn  man  entweder  eine  lohnendere  Holzart
nachziehen  oder  wenn  man  andere  Holzarten  einsprengen  und  sich  so
die  Vorzüge  der  gemischten  Bestände  sichern  will.

Charakteristisches  unserer  wichtigsten  Waldbäume.
Die  Eiche.  Quercus.
8  178.

Allgemeines.

Ueber  den  Unterschied  der  beiden  wichtigsten  Eichenarten  Quereus
robur  Traubeneiche  und  Guercus  pedunculata  Stieleiche  vergleiche  die
        <pb n="256" />
        —  241  —

Tabelle.  Die  Stieleiche  ist  der  Baum  der  Ebene,  die  Traubeneiche
kommt  auch  im  Gebirge  und  in  rauhen  Lagen  fort.  Beide  Arten  gehen
oft  ineinander  über  und  zeigen  in  ihrem  forstlichen  Verhalten  keine
wesentlichen  Verschiedenheiten.

Standort.  Der  wichtigste  Faktor  des  Standortes  ist  für  die
Eiche  der  Boden;  geringerer,  namentlich  trockner  und  unkräftiger  Boden
setzen  der  Kultur  der  Eiche  ihre  Grenzen.  Am  besten  gedeiht  sie  auf
dem  humosen  und  fetten  Marschboden  und  in  fruchtbaren  Flußniederungen,
  in  gutem  Lehm=  und  humosem  frischen  Sandboden  wie  auf
durch  Steingrus  gelockertem  Bergboden  geringer  Höhenlagen.  Das
Haupterforderniß  für  die  Eiche  ist  Bodenfrische  und  einige  Tiefgründigkeit;
  entschieden  flachgründiger  Boden  taugt  nicht  für  die  Pfahlwurzel
der  Eiche.

Betriebsarten.  Die  Eiche  durchläuft  alle  Betriebsarten;  sie
bildet  im  Hochwald  reine  Bestände  und  ist  den  meisten  Waldbäumen
das  willkommenste  Mischholz,  aus  diesem  Grunde  gedeiht  sie  auch  vorzüglich
  im  Plenterwald;  zu  Waldrechtern  eignet  sie  sich  am  vorzüglichsten.
Im  Mittelwalde  ist  sie  der  werthvollste  und  beliebteste  Oberbaum  und
im  Niederwalde  giebt  sie  die  werthvollsten  und  vermöge  ihrer  ausgezeichneten
  Ausschlagsfähigkeit  die  sichersten  Erträge.

8  179.
Eichenhochwald.

Reine  Eichenbestände  finden  sich  im  Allgemeinen  nur  in  dem  fruchtbaren
  und  frischen  Niederungsboden,  weniger  und  da  schon  immer  in
weit  geringerer  Güte  auf  Mittelboden.  Auf  mittlerem  und  geringerem
Standort  erzieht  man  die  Eiche  besser  in  Untermischung  mit  Buche  und
Kiefer,  mit  Tanne,  Fichte  und  ähnlichen  Holzarten,  ein  eingesprengtes
  Bodenschutzholz  ist  für  die  Eiche  immer,  auch  auf
günstigstem  Boden,  sehr  vortheilhaft.

In  letzter  Zeit  empfiehlt  man  häufiger  den  Lichtungsbetrieb  für
die  Eiche.  Man  versteht  unter  Lichtungsbetrieb  eine  Betriebsweise,
bei  welcher  der  Hauptbestand  behufs  Zuwachssteigerung  der  Einzelstämme
lange  vor  der  Haubarkeit  (etwa  in  der  Hälfte  der  Umtriebszeit)  allmählich
  gelichtet  und  der  Boden  gleichzeitig  durch  ein  Bodenschutzholz
unterbaut  wird.  Außer  Eiche  eignen  sich  noch  andere  Licht=  und  Nutzholzarten,
  namentlich  die  Kiefer  zum  Hauptbestande,  zum  Unterholze

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  16
        <pb n="257" />
        —  242  —

schattenertragende  Laubhölzer  (Hainbuche  und  Buche),  sowie  Tanne,
weniger  Fichte.  Sobald  das  Höhenwachsthum  vollendet  ist,  legt  man
die  erste  Lichtung  ein,  die  alle  schlecht  gewachsenen  Stämme  entfernt
und  auch  die  mitherrschende  Stammklasse  angreift.  Diese  Lichtungen
wiederholen  sich  periodisch  bis  nur  gute  Nutzholzstämme  verbleiben.
Der  Unterwuchs  wird  durch  Saat  oder  Pflanzung  nach  der  ersten
Lichtung  eingebracht;  er  soll  dicht  genug  sein,  um  den  Boden  zu  schützen
und  zu  bessern,  darf  aber  denselben  nicht  abschließen,  wie  man  dies  bei
der  Fichte  öfter  erfahren  mußte,  auch  darf  er  später  nicht  in  die  Krone
des  Hauptbestandes  hineinwachsen.  Der  Vortheil  des  Lichtungs—
betriebes  liegt  in  der  schnelleren  Erziehung  werthvollster
Nutzeichen  durch  gesteigerten  Lichtzuwachs  ohne  den  Boden
zu  gefährden,  in  der  Gewinnung  früher  und  reicher  Vor—
nutzungen.  Auf  trocknem  und  ärmerem  Boden  verbietet  sich  der
Lichtungsbetrieb.

Die  natürliche  Verjüngung  reiner  Eichenbestände  erfordert  eine
lichtere  Stellung  im  Samenschlage  und  nach  zwei  bis  vier  Jahren  den
Abtrieb  der  Samenbäume,  da  die  Eiche  als  Lichtpflanze  sonst  unter
Verdämmung  des  Schirmbestandes  empfindlich  leiden  würde;  sie  wird
seltener  angewandt  und  ist  eigentlich  nur  in  reichen  Samenjahren  zur
Erzielung  einer  wohlfeilen  Kultur  zu  empfehlen.  Regel  ist  die  künstliche
  Verjüngung  durch  Saat  oder  Pflanzung,  möglichst  in  Untermischung
mit  anderen  Holzarten;  an  einem  Orte  sprechen  die  Verhältnisse  mehr
für  die  Saat,  am  andern  mehr  für  die  Pflanzung,  selbst  für  die
Pflanzung  von  stärkstem  Pflanzmaterial;  in  anderen  Fällen  kann  man
zwischen  Saat  und  Pflanzung  wählen,  wobei  für  die  Saat  die  geringeren
  Kosten,  eine  reichliche  und  meist  sehr  gut  zu  verwerthende
Vornutzung,  sowie  gleichzeitige  bequemste  Erziehung  von  Pflanzenmaterial
  sprechen.  In  letzter  Zeit  wendet  man  der  Einsprengung  der
Eiche  in  Buchen  und  Kiefern  auf  etwa  10  ar  großen  Löchern  oder  in
25—50  m  breiten  Streifen,  jedoch  10—20  Jahre  vor  der  Verjüngung
  dieser  Holzarten,  große  Aufmerksamkeit  zu  und  sind  die  bisherigen
Erfahrungen  meist  günstig.

8  180.
Eichensaat.

Wo  nicht  Gefahren  von  Mäusen  und  Wild  (Roth-,  Reh-,  Schwarzwild,

  Dächse)  oder  mangelnde  Arbeitskräfte  es  verbieten,  sollen  Eichen-
        <pb n="258" />
        —  243  —

saaten  im  Herbst  ausgeführt  werden.  Die  Eiche  ist  noch  mehr  wie  die
Kiefer  für  eine  gründliche  und  tiefe  Bodenlockerung  wegen  ihrer  Pfahlwurzel
  dankbar;  eine  volle  Bodenbearbeitung  zu  Vollsaaten  wird  seltener
ausgeführt;  am  üblichsten  ist  die  Furchen-  und  Streifensaat,  dann  die
Saat  auf  Plätzen  und  das  Einstufen.  Guter,  nicht  zu  graswüchsiger
Boden  bedarf  weniger  der  eindringenden  Bodenlockerung,  feuchten  und
lettigen  Boden  kultivirt  man  am  besten  durch  Aufhöhung  mittelst  Beetund
  Rabattenkultur.  Ein  Uebermaß  von  Feuchtigkeit  schadet  den  Eichenkulturen
  in  gleichem  Maße  wie  zu  trockner  Boden.

Besonders  häufig  wird  bei  der  Eiche  auf  besserem  Boden  die  landwirthschaftliche
  Mitbenutzung  angewandt,  welche  eine  starke  und  gründliche
  Lockerung,  Mengung  und  Reinigung  des  Bodens  bewirkt,  den
Unkrautwuchs,  für  den  die  Eiche  sehr  empfindlich  ist,  hindert  und  durch
den  Fruchterlös,  der  jedoch  den  kräftigen  Boden  nicht  angreifen  darf,
die  höheren  Kulturkosten  deckt.  Hack-,  auch  wohl  Blattfrucht,  namentlich
in  der  Form  von  Zwischenfruchtbau  in  den  1—3  m  entfernten  Saatoder
  Pflanzreihen  ist  da  am  besten,  wo  es  auf  Lockerung  und  Reinhaltung
  des  Bodens  ankommt.  Für  den  Voranbau  kommen  besonders
Hafer  und  Kartoffeln  in  Frage.  Nicht  selten  findet  auch,  nachdem
bereits  Eichen  gesäet  und  gepflanzt  sind,  eine  Uebersaat  von  Getreide,
auf  schwerem  Boden  auch  wohl  von  Flachs  statt.  Man  kann  den
Fruchtbau  im  Walde  so  lange  betreiben,  als  er  lohnend  ist  und  den
Boden  nicht  entkräftigt.  Die  Ernte  muß  selbstverständlich  unter  größter
Schonung  der  Eichenpflänzchen,  nur  mit  der  Sichel  und  hoher  Stoppel
bewirkt  werden.

Eine  andere  Art  der  landwirthschaftlichen  Mitbenutzung  ist  der  Grasschnitt
  zwischen  weitständigeren  (3  m  und  darüber)  Eichenkulturen,  der
deshalb  weniger  zu  empfehlen  ist,  weil  er  den  Boden  nicht  lockert
und  doch  denselben  angreift,  auch  leichte  Beschädigungen  der  Pflanzen
durch  Unvorsichtigkeit  bei  der  Nutzung  mit  sich  bringt  und  die  Frostgefahr
  erhöht.

Zu  der  bei  der  Eiche  nöthigen  tieferen  Bodenlockerung  wendet
man  den  Untergrunds=  oder  Wühlpflug  (Hacken)  an  oder  das  Doppelpflügen,
  indem  ein  gewöhnlicher  Feldpflug  vorangeht  und  ein  tiefer
gehender  und  stärker  bespannter  Umbruchs-(Schwing-Pflug  in  derselben
  Furche  nachfolgt;  dem  Pfluge  folgen  Kinder,  welche  die  Eicheln
etwa  eine  Hand  breit  von  einander  einlegen.  Hat  man  nur  flach-16*
        <pb n="259" />
        —  244  —

gehende  Pflüge  nöthig,  so  legt  man  die  Eicheln  eben  so  ein  und  läßt
sie  von  dem  zurückkommenden  Pfluge  bedecken.  Ist  Kartoffel-  oder
Hackfruchtbau  vorhergegangen,  so  wird  der  Boden  abgeegget,  recht  breitwürfig
  mit  Eicheln  besäet  und  wieder  zugeegget.  Ist  Getreidebau  mit
gründlicher  Bodenlockerung  vorausgegangen,  so  besäet  man  die  Stoppeln
und  pflügt  die  Eicheln  flach  unter.  Auf  frisch  gepflügtem  Boden  wird
mit  der  breitwürfigen  Eichelsaat  gleichzeitig  etwas  Frucht  (Hafer)  ausgesäet.
  Sehr  verbreitet  ist  auch  die  Rillensaat,  wo  in  dem  bearbeiteten
Boden  mit  einer  schmalen  Hacke  nach  der  Schnur  1  m  entfernte  handbreite
  Rillen  gezogen  und  mit  Eicheln  belegt  werden.

Bei  der  Furchensaat  auf  schwierigem  Boden  werden  in  1  m  Entfernung
  mit  dem  Untergrundspflug  (oft  nachdem  vorher  der  Bodenüberzug
mit  dem  flach  arbeitenden  Waldpfluge  entfernt  ist)  Furchen  gezogen,
welche  hinter  dem  Pfluge  besäet  werden;  die  Bedeckung  geschieht  mit
der  Harke.

Streifen  stellt  man  am  wohlfeilsten  dadurch  her,  daß  man  mehrere
Pflugfurchen  unmittelbar  nebeneinander  legt.  Plätze  und  Löcher  von
0,3—0,8  m  Quadratgröße  fertigt  man  mit  Rodehacke  und  Spaten  an.
Vielfach  verbreitet  ist  bei  Eichenkulturen  das  sog.  Einstufen,  d.  h.  das
Einlegen  von  1—3  Eicheln  unter  eine  kleine,  mit  der  gewöhnlichen
Kartoffelhacke  gehobene  Erdscholle;  es  ist  die  billigste  Kulturmethode;
sie  paßt  jedoch  nur  für  lockeren  Boden.  Auf  bindigem  Boden  empfiehlt
sich  auch  der  Pflanzdolch,  der  mit  einem  Querstift  versehen  ist,  damit
die  Eicheln  in  die  richtige  Tiefe  kommen.

Die  Beet=  und  Rabattenkultur  besteht  darin,  daß  man  auf  feuchtem
Boden  in  je  5  m  Entfernung  1  m  breite  und  0,5  m  tiefe  Parallelgräben
  aushebt,  den  Erdauswurf  auf  die  Zwischenfelder  bringt  und
besäet  oder  bepflanzt.

Für  Eichensaatkämpe  ist  zu  bemerken,  daß  die  Rillen  4  em  tief,
7  cm  breit  und  30—40  cm  von  einander  entfernt  gezogen  werden.
Besondere  Sorgfalt  ist  auf  die  Unkrautreinigung  und  öftere  Lockerung
mit  der  Hacke  sowie  auf  das  Ausstreuen  von  Laub  zwischen  den  Saatrillen
  zu  legen;  man  giebt  sie  gewöhnlich  für  ein  Jahr  in  Kartoffelvorkultur.
  Man  legt  die  Eicheln  dicht  aneinander;  es  ist  übrigens  nach
den  Versuchen  von  Fürst  und  Kienitz  (Allgem.  Forst=  und  Jagdz.  1883
Heft  9)  gleichgültig,  ob  die  Eicheln  bei  der  Aussaat  quer  oder  mit  der
Spitze  nach  oben  oder  unten  gelegt  werden.
        <pb n="260" />
        —  245

8  181.
Verschulung  von  Eichen.

Sehr  wichtig  ist  für  die  Eichenzucht  die  Anlage  von  Pflanzkämpen,
da  verschulte  Eichenpflanzen  das  übrige  Pflanzenmaterial
bei  weitem  übertreffen.

Man  unterscheidet  Lodenpflanzkamp  und  Heisterpflanzkamp.  Der
Lodenpflanzkamp  hat  den  doppelten  Zweck,  Loden  für  die  Kultur  und
Loden  zur  Verschulung  für  die  Heisterkämpe  zu  gewinnen.  Man  nimmt
zum  Lodenkamp  1—#2jährige  Eichen,  kürzt  nöthigenfalls  die  Pfahlwurzel,
auch  etwaige  zu  lange  Seitenwurzelstränge  und  entfernt  alle  überzähligen
Gipfeltriebe.  Zur  Erziehung  von  1  m  hohen  Loden  gehören  2—3  Jahre
und  etwa  30  Ucm  Wachsraum  pro  Lode.  Zur  Erleichterung  der  so
nothwendigen  Kampreinigung  und  Lockerung  wählt  man  gern  die  Reihenpflanzung
  in  20—30  oder  25—35  cm  Reihenverband.  Zur  Erziehung
von  Heistern  werden  die  etwa  1  m  hohen  Loden  in  70—100  cm
Quadrat=  (nicht  Reihen-)  Verband  nochmals  verpflanzt,  nachdem  zàd
lange  Wurzeln  und  Triebe,  Gabel=  und  Quirlbildungen  nach  den  früher
erwähnten  Regeln  entfernt  sind.  Für  Erziehung  von  Halbheistern  genügt
der  50—70  cm  Quadratverband.  Nächst  der  unablässigen  Reinhaltung
und  Lockerung  des  Bodens  und  nachherigem  Bestreuen  der  Zwischenreihen
  mit  Laub,  muß  man  durch  fleißiges  Beschneiden  und  Ausbrechen
von  Knospen  auf  die  künftige  Stamm=  und  Kronenform  des  Heisters
hinwirken.

Für  die  Pflanzung  von  Eichen  verweisen  wir  auf  das  in  den
§§  147  u.  ff.,  160,  171  Gesagte.

182.
Eichenschälwald.

In  der  Ausschlagsfähigkeit  und  deren  Dauer  wird  die  Eiche  von
keiner  Holzart  übertroffen;  sie  eignet  sich  deshalb  vorzüglich  zum  Niederwald.
  Solchen  Eichenniederwald,  der  hauptsächlich  zur  Rindenutzung
angelegt  wird,  nennt  man  Eichenschälwald.  Warme  und  milde  Lagen,
sanfte  Süd=  und  Westhänge  in  frostfreien  Thälern  erzeugen  die  gerbstoffreichste
  Rinde,  während  Nord=  und  Osthänge  mehr  Massenproduktion
  haben;  da,  wo  der  Wein  gut  gedeiht,  wächst  die  beste  Eichenrinde.
Nicht  geeignet  zum  Eichenschälwalde  ist  der  magere  sandige  Flachlandsboden,
  am  besten  ist  der  fruchtbare  Niederungsboden  und  der  kräftige
        <pb n="261" />
        —  246  —

Bergboden.  Zur  Erlangung  guter  Glanzrinde  ist  der  15—20jährige
Umtrieb  am  vortheilhaftesten.

Man  legt  Eichenschälwälder  mittelst  Saat  und  Pflanzung  an  wie
beim  Hochwalde.  Im  Allgemeinen  wendet  man  fingerdicke  Pflanzen  aus
Saaten  oder  Kämpen,  auch  wohl
Wildlinge  in  weiterem  Verbande
(2  m)  an;  besonders  günstig  verhalten
  sich  Stummelpflanzen  (Figur
  117),  die  jedoch  so  tief  abgestummelt

  werden  müssen,  daß  der
Stummelhöchstens  3cm  langbleibt.

Maan  stummelt  entweder  unmittelhäbar
  vor  dem  Einpflanzen  oder  erst
einige  Jahre  nach  demselben.  Ein
lichterer  Stand  giebt  bessere  Rinde,
die  dick,  fleischig  und  markig  sein
muß.  Weichholz  muß  nach  wenigen  Jahren  ausgeläutert  werden,  fremde
Hölzer  dürfen  keines  Falls  verdämmen;  auf  geringerem  Boden  wird
die  Einsprengung  von  Schutz=  und  Treibholz  (Kiefer  und  Lärche)  in
Reihen  zwischen  die  Eichenreihen  neuerdings  empfohlen.  In  vielen
Gegenden  wendet  man  das  Ueberlandbrennen  (Hainen!)  mit  Fruchtbau
auf  Eichenschälschlägen  an.

Eichenschälschläge  werden  zur  Saftzeit  im  Mai  oder  bei  Eintritt
des  zweiten  Saftes  im  Juli  geführt.  Man  schält  die  Stangen  entweder
liegend  (meistensl)  oder  stehend.

Im  ersten  Falle  zerhaut  man  die  Stangen  zu  Prügeln,  klopft  die
Rinde  und  schlitzt  sie  mit  Beil  oder  Heppe  der  Länge  nach  bis  auf
den  Splint  ein  und  löst  sie  dann  mit  dem  meißelförmigen,  nach  oben
etwas  gekrümmten  Lohschlitzer  rundum  ab.  Wo  die  Rinde  gut  bezahlt
wird,  schält  man  auch  noch  die  Spitzen  und  Aeste  bis  zur  Daumenstärke
  herab  (Gipfellohel).  Nutzstangen  werden  im  Ganzen  geschält.

Man  darf  an  einem  Tage  nicht  mehr  Stangen  fällen,  als  man
schälen  kann,  weil  am  folgenden  Tage  die  Rinde  nicht  mehr  so  gut
geht.  Zum  Trocknen  wird  die  geschälte  Lohe,  ihre  äußere  Seite  nach
oben  auf  dachförmige  Gabelgerüste  ziegelartig  aufgelegt  und  sofort  nach
dem  Trocknen  abgefahren,  da  Regen  der  Rinde  sehr  schadet.  Nach  einer
Ermittlung  von  Roth  (Baurs  Centralbl.  1888,  S.  72)  beträgt  der

 

Figur  117.  Stummelpflanze.
        <pb n="262" />
        —  247  —

Gewichtsverlust  der  Rinde  nach  dem  Beregnen  4,2½%½,  der  Gerbverlust
soll  (tbidem)  bis  710  betragen.  In  den  letzten  Jahren  sind  Versuche
mit  der  Lieferung  regenfreier  Rinde  gemacht,  indem  man  die  Rinden
mit  wasserdichten  Decken  bis  zum  Trocknen  bedeckte.

Sollen  die  von  unten  zuvor  entästeten  Stangen  stehend  geschält
werden,  so  kerbt  man  sie  vorher  rundum  unten  ein,  so  daß  sämmtliche
Bastfasern  durchschnitten  werden,  schlitzt  mittelst  der  Heppe  oder  des
Reißeisens  und  Löffels  die  Rinde  möglichst  hoch  von  oben  an  an  dem
Stamm  herunter  ein  und  löst  dann  die  Rindenbänder  von  unten  nach
oben  ab,  wo  sie  zum  Trocknen  hängen  bleiben.  Der  Abtrieb  der
Stangen  erfolgt  erst  bei  oder  nach  Abnahme  der  Rinde.  Die  Reife
der  Rinde  erkennt  man  am  Aufreißen  derselben  unten  an
der  Stange.

Ein  Hauptaugenmerk  ist  auf  schrägen,  möglichst  ganz  glatten
und  tiefen  Hieb  der  Stöcke  zu  richten  (Fig.  118),  "„
auch  sollen  dieselben  zum  Schutze  sofort  mit  dem  —
Abfallreisig  bedeckt  werden.  (ur  118.  Rormol.Cichen.

Der  Verkauf  der  Lohrinde  geschieht  meist  Schälwaldstubben.
schlagweis  und  zwar  mit  Holz  und  Rinde  oder  es  wird  nur  die  Rinde
nach  dem  Gewicht  vor  dem  Einschlag  oder  nach  dem  Einschlag  verkauft.
In  ersterem  Fall  fällt  die  Werbung  dem  Käufer  zu.  Die  Qualität
der  Rinde  hängt  vom  Alter  und  Standort  ab.  Rauhe  Rinde  ist
werthloser  als  glatte  Rinde  (Spiegelrinde).  Unter  mittleren  Verhältnissen
  erhält  man  pro  ha  etwa  40  rm  Holz  und  70  Ctr.  Rinde  mit
einem  Werthe  von  à  4—7  Mark.  Die  schlechten  Rindenpreise  bei
erhöhten  Werbungskosten  der  letzten  Jahre  stellen  die  Rentabilität  vom
Eichenschälwald  in  Frage.

 

Die  Rothbuche.  Fagus  sylvatica  I.
§  183.

Allgemeines.
Keine  andere  Holzart  ist  so  abhängig  von  günstigen  Standortsverhältnissen,
  namentlich  von  der  Bodenart,  wie  die  Buche.  Am
meisten  sagt  der  Buche  ein  mineralisch  kräftiger  Boden,  besonders  der
Kalkboden,  ferner  der  frische  Sandboden  bei  lehmiger  oder  mergeliger
Unterlage,  das  Küstenklima  und  im  Gebirge  bunter  Sandstein,  Thonschiefer
  und  Grauwacke  wie  die  jüngeren  Durchbruchsgesteine  zu.  Sie
        <pb n="263" />
        —  248  —

gedeiht  besser  an  Nord-  und  Ostseiten  als  an  Süd-  und  Westseiten
(die  schlechteste  Lage  ist  die  Südwestseite),  besser  an  Hängen  als  auf
Plateaus  und  Bergrücken.  Sie  steigt  bei  uns  im  Gebirge  bis  zu  etwa
800  m  hinauf,  nach  Norden  geht  sie  bis  Dänemark  und  dem  mittleren
Schweden,  nach  Osten  bis  zur  Weichsel.

Betriebsarten.  Das  eigentliche  Feld  der  Buche  ist  der  Hochwald,
  im  Niederwald  leistet  sie  wegen  ihrer  geringen  Ausschlagsfähigkeit
und  geringen  Ausdauer  der  Stöcke  wenig,  höchstens  noch  auf  Kalkboden,
der  die  Ausschlagsfähigkeit  befördert;  im  Mittelwalde  wird  sie  angebaut,
wenn  ein  dichter  Oberstand  ein  schattenertragendes  Unterholz  bedingt.

Die  Buche  ist  der  erste  Repräsentant  der  schattenertragenden  Holzarten.
  Als  Oberbaum  im  Mittelwalde  kommt  die  Buche  nicht  selten
vor,  doch  ist  sie  ein  zu  schlechter  Nutzholzbaum  und  mit  Vorsicht  zu
behandeln,  da  sie  mit  ihrer  dichten  Krone  stark  verdämmt.  Hat  man
im  Mittelwalde  einen  zu  starken  Buchenoberstand,  den  man  sich  zu
lichten  scheut,  so  gehe  man  lieber  zum  Buchenhochwald  über.  Unsere
jetzige  Buchenhochwaldsform  zeigt  fast  durchweg  die  natürliche  Verjüngung
in  Besamungs=  und  Lichtschlägen,  und  verweisen  wir  in  dieser  Beziehung
auf  das  in  dem  Kapitel  über  natürliche  Verjüngung  §§  119  bis  123
Gesagte.  Speciell  die  Buche  betreffend  bleibt  darüber  nur  noch  Folgendes
  nachzuholen:

Im  Allgemeinen  vermeidet  man  heute  reine  Buchenbestände,
da  bei  der  geringen  Nutzholzausbeute  dieselben  zu  wenig  rentabel  erscheinen.
  Bei  der  immer  mehr  steigenden  Konkurrenz  der  Steinkohle,
die  bei  der  immer  leichter  sich  gestaltenden  Communication  sich  von  Tag
zu  Tag  größere  Absatzgebiete  erringt,  sinkt  das  Brennholz  immer  mehr
im  Preise;  große  Brennholzquantitäten  werden  vielleicht  bald  gar  nicht
mehr  Absatz  finden.  Die  neueren  Versuche,  die  Nutzholzausbeute  durch
Verwendung  im  Hochbau  (zu  Stielen,  Dielen  2c.),  als  Bohlen,  Straßenpflaster,
  Treppenwangen,  gebogene  Möbel,  Bahnschwellen  2c.  zu  steigern,
bedürfen  stellenweis  noch  der  Bestätigung.  Man  mischt  deshalb  jetzt
der  Buche  immer  gute  und  verträgliche  Nutzholzarten  einzeln  und
horstweis  so  bei,  daß  die  Buche  nur  etwa  die  Hälfte  der  Fläche  einnimmt;
  langsam  wachsende  Holzarten  (Eiche,  Tanne)  baut  man  in
Horsten,  Kulissen  und  Streifen  vor,  schlechte  Bodenstellen  deckt  man
mit  geeigneten  Nadelhölzern  (Kiefer,  Lärche,  Fichte),  auf  besseren  Stellen
pflanzt  man  allerlei  edle  Laubhölzer  und  die  anbauwürdigen  Fremd-
        <pb n="264" />
        —  249  —

linge  (Carya-alba  und  amara,  juglans-nigra,  quercus  rubra,  abies
douglasli,  picea  sitchensis,  Thuja  Lawsoniana  und  gigantea.)
Zum  Unterbau  ist  keine  Holzart  im  Lichtungs=  und  Lichtwuchsbetriebe
so  geeignet  als  die  Buche,  wo  sie  überwiegend  in  Plätzesaaten  kultivirt
wird.  Vergl.  die  Literatur:  Forstl.  Blätter  1883  Heft  4,  1887  S.  129,
1888  S.  98,  133,  281,  364,  1889  Heft  5,  1890  Heft  10.  11;  Baurs
Centralbl.  1887  Heft  1  und  S.  137,  1888  S.  16,  33,  87;  Allgem.
Forst=  und  Jagdz.  1885  Heft  8,  1888  S.  376,  1889  Heft  6;  Zeitschrift
  für.  Forst=  und  Jagdwesen  1888  S.  33,  484,  1890  Heft  6.

184.
Vorbereitungshieß.

Ein  Vorbereitungsschlag  soll  nur  gestellt  werden,  wenn  es  die-Verhältnisse
  dringend  erfordern.  Er  wird  geführt,  um:

a.  den  Boden  für  die  Ansamung  vorzubereiten.  Dazuist
  nöthig,  daß  man  die  Vorbereitungshiebe  nicht  auf  einmal  stellt;  dieselben
  sollen  ihren  Anfang  womöglich  bereits  bei  der  letzten  Durchforstung
(in  der  II.  Periode)  nehmen,  die  man  in  Berücksichtigung  einer  durchgreifenden
  Humusbildung  und  besserer  Lichtstellung  der  künftigen
Samenbäume  etwas  kräftiger  einzulegen  pflegt.  In  allmählichen  Aushieben,
  die  besonders  solche  Stellen,  wo  sich  viel  Rohhumus  angehäuft
hat  oder  eine  Kronenspannung  resp.  Stammpressung  stattfindet,  betreffen,
  erstrebt  man  eine  solche  Lockerung  —  ja  nicht  etwa  eine
Unterbrechung  —  des  Kronenschlusses,  daß  der  Humus  sich  zersetzen
kann  und  hier  und  da  einzelne  Schlagkräuter  oder  eine  schwache  Begrünung
  sich  zeigen.  In  diesem  Falle  darf  keine  weitere  Lichtung
mehr  erfolgen.

Stark  angesammelte  Laub=  und  Modermassen  müssen  entfernt
werden,  sie  werden  entweder  an  Bodenerhöhungen  gebracht,  die  wenig
Humus  haben  und  dort  sofort  grobschollig  untergehackt  oder  in  den
Saatkämpen  als  Dungmittel  verwendet;  Moosdecken  müssen  entfernt,
verhärteter  Boden,  Kohl=  und  Staubhumus  müssen  mit  der  Hacke
grobschollig  (so  daß  die  Schollen  aufrecht  stehen)  bearbeitet  und  gelockert
werden;  auf  ungenügend  vorbereitetem  Boden  werden  im  Sommer

*)  Ueber  den  Anbau  fremder  Holzarten  vergl.  die  Resultate  der  deutschen
Versuchsstationen  in  der  „Zeitschrift  für  Forst=  und  Jagdwesen“  1891,  Hefte  1,
2  u.  6,  von  Forstmeister  Dr.  Schwappach-Eberswalde.
        <pb n="265" />
        —  250  —

vor  dem  Samenabfall  Schweine  eingetrieben  oder  es  wird  der
Boden  streifenweis  oder  in  Plätzen  umgehackt  oder  mit  Grubbern  (von
Ingermann,  Balthasar)  umgepflügt  und  nach  dem  Abfall  der  Mast
leicht  quer  übergeeggt  (mit  umgekehrten  Eggenl).

b.  Die  Bäume  zur  Besamung  durch  Freilegung  ihrer
Kronen  vorzubereiten.

c.  Eine  freiere  Bewegung  bei  der  Samenschlagstellung
zu  ermöglichen  und  den  Bedarf  an  Holz  gleichmäßiger  zu
befriedigen.

Auf  leichterem  sandigen  Buchenboden,  dessen  Humus  sich  leicht
verflüchtigt  und  der  die  Gefahr  einer  Bodenverschlechterung  mit  sich
bringen  würde,  auch  auf  hitzigem  Kalkboden,  der  den  Rohhumus  ohne
Beihülfe  zu  zersetzen  vermag,  unterläßt  man  meist  den  Vorbereitungsschlag.

§  185.
Sameuschlag.

Das  Lichtmaaß  des  Samenschlags  richtet  sich  ganz  nach  den
Standortsverhältnissen.  Frischer  und  sehr  graswüchsiger  Boden,  sowie
frostgefährdete  Lagen  werden  dunkel  gehalten.  Die  lichteste  Schlagstellung
  und  raschen  Nachhieb  verlangt  der  trockne  und  unkräftige
Buchenboden.

Schlechtgewachsene,  kranke  und  kronenreiche  Stämme  wie  schwere
Nutzholzstämme  nimmt  man  gern  schon  bei  der  Samenschlagstellung
heraus,  tief  beastete  Stämme  müssen  entästet  werden.  Bei  allen  Nachhieben
  greift  man  immer  zuerst  nach  den  schwersten  und  nach  den
schlechten  Stämmen,  da  sie  bei  späterer  Herausnahme  größeren
Schaden  verursachen  würden,  die  geringeren  Stämme  spart  man  am
besten  als  Schirmbäume  bis  zum  Abtriebsschlage  auf.

Der  Samenschlag  wird  stets  nur  in  einem  genügend  reichen  Samenjahr
  geführt,  um  den  abgefallenen  Bucheln  mehr  Licht  und  Wärme
zum  Anwachsen  zu  verschaffen.

8  186.
Schlagnachbesserungen.
Sie  sind  selten  ganz  zu  entbehren,  doch  sollen  sie  nur  auf  das
vorher  genau  ermittelte  oder  für  sich  selbst  sprechende  Bedürfniß  beschränkt
  werden.  Die  Nachbesserung  der  Verjüngungsschläge  trifft  ent-
        <pb n="266" />
        —  251  —

weder  den  ganzen  Schlag  oder  einzelne  bedürftige  Theile.  Sie  bestehen
in  den  erwähnten  Bodenarbeiten  zur  Verbesserung  des  Keimbettes  und
einer  plätze-  oder  streifenweisen  Nachsaat  auf  den  Fehlstellen.  Vorzuziehen
  ist  jedoch  unter  allen  Umständen  die  Nachbesserung  durch
Pflanzung  von  Wildlingen  aus  den  zu  dicht  stehenden  Horsten  im
Schlage  selbst  (Ballenbüschel)  und  mit  den  vorher  erwähnten  Mischholzarten,
  die  je  nach  ihrer  Natur  in  den  verschiedenen  Verjüngungsstadien
  einzusprengen  sind  (im  Voranbau  [Eiches,  gleichzeitig  oder  später).

§.  187.

Künstliche  Pflanzenzucht  von  Buchen.

Wo  die  natürlichen  Buchenverjüngungen  ein  zweifelhaftes  Gelingen
zeigen,  ist  man  genöthigt  für  die  Nachbesserungen,  ja  sogar  für  Neukulturen
  junge  Pflänzlinge  künstlich  in  Kämpen  zu  erziehen.  Zu  den
Buchensaatkämpen  sucht  man  guten  und  alten  abgerodeten  Waldboden
an  Stellen,  die  gegen  Spätfröste  geschützt  sein  müssen,  aus.  Es  genügt
eine  spatentiefe  Umarbeitung.  Der  Kamp  wird  in  handbreiten  etwa
30  cm  entfernten  2—3  cm  tiefen  Rillen  etwa  mit  0,2—0,3  hl
Bucheln  pro  ar  besäet.  Die  Bucheln  sind  vor  der  Saat  durch  tüchtiges
Ueberbrausen  und  öfteres  Umschaufeln  anzukeimen.  Das  Bestecken  mit
Schutzreisig,  sobald  die  Keimlinge  erscheinen,  darf  bei  der  großen  Empfindlichkeit
  der  Buche  gegen  Frost  nie  versäumt  werden.  Zur  Erhaltung  der
Bodenfrische  und  Lockerung  bestreut  man  später  die  Felder  zwischen  den
Rillen  mit  Laub  2c.  Im  zweiten  Jahre,  bei  guter  Entwicklung  schon
im  ersten  Jahre  nach  der  Saat,  können  die  jungen  Buchen  ausgepflanzt
werden.  Neuerdings  hat  man  auch  kräftige  Buchenkeimlinge  (aus  den
Verjüngungen)  im  Juli  mit  dem  Setzholze  verpflanzt,  die  vorzüglich  gediehen
  sind.

Zuweilen  werden  zur  Erziehung  von  besonders  kräftigem  älterem
Pflanzmaterial  ähnlich  wie  bei  der  Eiche  Pflanzkämpe  angelegt.  Bei
dem  Verschulen  der  Buche  hat  man  ganz  besondere  Vorsicht  gegen  das
Austrocknen  der  feinen  Wurzeln  anzuwenden,  auch  muß  man  das  Beschneiden
  auf  das  Allernothwendigste  beschränken.  Da  die  Buchenrinde
außerordentlich  empfindlich  ist,  so  muß  man  den  Schaft  möglichst  rauh
beastet  lassen  und  ihn  immer  so  in  das  Pflanzloch  setzen,  daß  die
meisten  Aeste  nach  Süden  gerichtet  sind;  ebenso  ist  der  Fehler  des  zu
tiefen  Pflanzens,  das  stets  Kränkeln,  oft  den  Tod  herbeiführt,  ängst-
        <pb n="267" />
        —  252  —

lich  zu  vermeiden.  Recht  beliebt  sind  bei  der  Buche  Büschel-  und
Ballenpflanzungen,  welche  auf  trocknem  schlechterem  Boden  und  in
rauhen  und  windigen  Lagen  die  Regel  bilden  sollen.  Werden  unter
solchen  Verhältnissen  Buchenloden  oder  Büschel  mit  entblößter  Wurzel
gepflanzt,  so  soll  man  denselben  eine  Einfütterung  mit  humoser  Pflanzerde
  geben.  Auf  lockerem  besserem  Boden  in  frostfreien  Lagen  ohne
Graswuchs  hat  die  Spatenklemmpflanzung,  mit  kleinen  Buchen  im  Freien
ausgeführt  recht  gute  Erfolge,  noch  bessere  Erfolge  aber  unter  lichten
Eichen-,  Kiefern=  und  Lärchenschirmbeständen;  im  andern  Falle  wendet
man  auf  ungelockertem  Boden  besser  das  Buttlarsche  Eisen  (Figur  126),
den  Keilspaten  (Figur  123)  oder  das  Pflanzbeil  für  die  Klemmpflanzung
an,  für  kleine  Ballenpflanzen  ist  der  Heyersche  Hohlbohrer  das  vorzüglichste
  Instrument.

Die  Pflanzungen  werden  am  besten  im  Frühjahr  vor  dem  Schwellen
der  Knospen  ausgeführt.

Sehr  wichtig  für  die  Buchendickungen  sind  die  Ausläuterungen  von
Weichhölzern,  von  Hainbuchen  und  allerlei  Stockausschlägen,  wie  später
schwache  und  schonende,  aber  oft  wiederkehrende  Durchforstungen.  Die
Buche  liebt  als  Schattenpflanze  einen  dichten  Stand,  deshalb  vermeide
man  ja  zu  starke  Durchforstungen,  namentlich  auf  trocknem  Standort,
an  Westseiten  und  an  Bestandsrändern.

8  188.
Die  Schwarzerle.  Alnus  glutinosa.  L.

Die  Schwarzerle  ist  die  Holzart  der  Brücher;  überall  sucht  sie
die  feuchten  humusreichen  Bodenarten  auf  und  gedeiht  noch  freudig  auf
nassem  und  schlammigem  Bruchboden.  Ohne  eigentliche  Pfahl=  oder
Herzwurzel  weiß  sie  doch  mit  langen  und  starken  Wurzelsträngen  genügend
  festen  Fuß  auf  ihrem  meist  lockeren  Boden  zu  fassen.  Sie  ist
im  Ganzen  eine  genügsame  Holzart,  so  daß  man  sie  auch  außerhalb
ihres  eigentlichen  Standorts,  wenn  der  Boden  nur  frisch  genug  ist,  an
Flußrändern,  Böschungen  und  in  den  Dünen,  sowie  überall  im  Hochwald
  auf  feuchten  Stellen  horstweis  mit  Erfolg  anpflanzen  kann.

Die  Hauptbetriebsart  ist  der  Niederwald  mit  dem  relativ  hohen
Umtriebe  von  30—40  Jahren,  auf  schlechterem  Boden  muß  man  die
Umtriebszeit  verkürzen;  der  höhere  als  40jährige  Umtrieb  hat  bei  ihrer
Neigung  zu  früher  Lichtstellung  sinkenden  Massenertrag  und  unvoll-
        <pb n="268" />
        —  253  —

ständige  Ausschlagsfähigkeit  zur  Folge.  Zur  Erziehung  von  stärkerem
Nutzholz  läßt  man  ab  und  zu  beim  Abtriebe  vereinzelte  Laßreidel  stehen,
doch  nur  sehr  vereinzelt,  da  die  Erle  als  Lichtpflanze  gegen  jeden
Schirm  empfindlich  ist.  In  Bruchwäldern  hängt  die  Hiebszeit  vom
Eintritt  stärkeren  Frostes  ab,  da  meist  nur  ein  solcher  dieselben  zum
Abtriebe  zugänglich  macht.  Auf  anderem  Standort  haut  man  im  Herbst
oder  Frühjahr,  wenn  das  Holz  nicht  durchgefroren  ist,  um  das  sonst
leichte  Splittern  des  Holzes  zu  vermeiden.  Oft  ist  man  gezwungen,  hohe
Stöcke  stehen  zu  lassen,  damit  dieselben  nicht  vom  stagnirenden  Wasser
ersäuft  werden;  am  vortheilhaftesten  ist  jedoch  wie  bei  allen
Ausschlaghölzern  ein  möglichst  tiefer,  glatter  und  schräger
Hieb.

Der  künstliche  Anbau  geschieht  meist  durch  Pflanzung,  da  die  Saat
von  dem  Graswuchs  leicht  erstickt  wird  oder  durch  Auffrieren  zu  sehr  leidet.

Hat  man  von  dem  meist  reichlich  erfolgenden  Anflug  nicht  genug
Wildlinge,  so  muß  man  künstliche  Pflanzen  erziehen.

Sehr  empfehlenswerth  ist  für  Anlage  von  Saatkämpen  das  Ziehen
von  kleinen  Gräben,  deren  Auswurf  man  auf  den  Zwischenfeldern  dünn
mit  Harken  vertheilt  und  dann  in  Rillen  mit  1,5—2  kg  oder  voll
mit  3  kg  Erlensamen  pro  Ar  besäet.  Diese  stehen  am  besten  mit
einem  fließenden  Graben,  der  unterhalb  des  Kampes  eine  Stauvorrichtung
  hat,  in  Verbindung,  so  daß  man  den  Wasserstand  im  Kamp
in  der  Hand  behält.  Das  Keimbett  des  Erlensamens  darf  nie  locker
sein,  sondern  muß  vor  der  Aussaat  stets  mit  der  Walze  vder  Schaufel  rc.
gedichtet  werden,  auch  verträgt  der  Same  nur  die  allerleichteste  Erdbedeckung;
  am  besten  ist  ein  leichtes  Einharken  oder  Ueberkrümeln  desselben
  mit  Humuserde.  Auf  nicht  ganz  frischem  Bodem  darf  man  ferner
das  Bedecken  mit  dünnem  und  hohl  liegendem  Reisig  oder  Gittern  nicht
versäumen,  das  bei  fortschreitender  Keimung  der  Pflanzen  allmählich
zu  entfernen  ist.

Zur  Verschulung  wählt  man  zweijährige  Pflanzen  und  giebt  ihnen
je  nach  der  Größe  30—50  cm  im  Quadrat  Wachsraum.  Von  den
ballenweis  ausgehobenen  Pflanzen  sucht  man  die  kräftigen  aus  und  pflanzt
sie  mit  entblößter  Wurzel  ein,  nachdem  man  zu  lange  Wurzeln  gekürzt
hat;  Beschneiden  der  Zweige  ist  nicht  rathsam,  höchstens  kann  man
sehr  störende  Gipfelunregelmäßigkeiten  reguliren.  Auch  mit  unverschulten
kräftigen  2—3  jährigen  Erlen  erzielt  man  durch  Obenaufpflanzung
        <pb n="269" />
        —  254  —

(Klemmpflanzung)  auf  Rabatten,  Hügeln  oder  Grabenauswürfen  sehr
gute  Resultate  und  ist  diese  Methode  wegen  ihrer  Billigkeit  vorzuziehen.

Sollten  sich  in  den  Kämpen  Binsen  und  dergl.  Unkräuter  einstellen,
  so  ist  dies  meist  ein  Zeichen  der  Versaurung  des  Bodens;  das
beste  Vorbeugungsmittel  dagegen  ist  die  oben  beschriebene  Rabattenkultur;
  hat  man  diese  versäumt,  so  soll  man  in  Kämpen,  die  noch  längere
Zeit  zur  Benutzung  stehen,  nicht  mehr  zögern,  so  schnell  wie  möglich
Gräben  anzulegen  und  ihn  zu  übersanden.

Die  Behandlung  des  Bodens  ist  dieselbe  wie  bei  anderen  Saatkämpen;
  man  verschult  im  Frühjahr  und  verpflanzt  die  guten  und
kräftigen  Pflanzen  nach  2  Jahren,  die  schwächeren  nach  3  Jahren
ins  Freie.

Brücher  werden,  sobald  sie  zugänglich  sind  im  Herbst,  sonst  im
Frühjahr  mit  Loden  bepflanzt,  auf  besonders  nassen  Stellen,  die  mit
Gras  verfilzt  sind,  gewinnt  man  die  besten  Resultate  mit  der  Alemann'schen
  Klapppflanzung.  Man  sticht  dabei  im  Herbst  den
Bodenüberzug  in  einem  entsprechend  großen  Plaggen  auf  3  Seiten
durch,  an  der  4.  Seite  bleibt  er  fest  am  Boden;  der  abgestochene
Plaggen  wird  nun  bis  auf  etwa  zwei  Drittel  in  der  Mitte  eingestochen
und  zurückgeklappt.  Auf  die  so  entblößte  Erde  wird  die  Lode  aufgesetzt,
die  Wurzeln  werden  mit  wenig  Erde  bedeckt  und  dann  wird  der  Plaggen
wieder  zurückgeklappt  und  fest  getreten,  so  daß  der  Kerb  die  Pflanze
vollständig  umschließt.  —  Soweit  noch  Löcherpflanzung  anwendbar  ist,
wird  die  Pflanze  vor  dem  Wiederanfüllen  mit  Wasser  schnell  in  das
Pflanzloch  eingesetzt;  läuft  das  Pflanzloch  dennoch  voll,  so  muß  man
die  Wurzeln  mit  Erde  bedecken  und  zum  Schutz  gegen  das  Wegschwemmen
  mit  Rasenstücken  beschweren.

Auf  sehr  nassem  Boden  wendet  man  jedoch  besser  die  Beet=  und
Rabattenkultur  oder  die  Pflanzung  auf  Sätteln,  die  durch  den  Auswurf
  von  0,60  m  breiten  und  2  m  entfernten  Parallelgräben  gebildet
werden,  an.

Billiger  und  dabei  von  gutem  Erfolge  ist  die  Pflanzung  auf
60  cm  breiten  und  30  cm  hohen  Hügeln,  in  welche  die  Pflanze,  nachdem
  der  Hügel  in  der  Mitte  auseinandergeschoben  ist,  so  eingesetzt
wird,  daß  er  noch  etwa  eine  Hand  hoch  Erde  unter  sich  behält  und
etwas  tiefer  als  vorher  zu  stehen  kommt.  Schließlich  wird  der  Hügel
mit  den  umgekehrten  vorher  abgestochenen  Rasenplaggen  gegen  das  Auf-
        <pb n="270" />
        —  255  —

frieren  belegt.  Endlich  pflanzt  man  die  Erlenloden  auch  noch  auf  den
Auswürfen  von  30—50  em  breiten  und  ebenso  tiefen  Gräben;  in
trockneren  Brüchern  unterbricht  man  die  Gräben  öfter,  um  das  Wasser
fest  zu  halten,  in  sehr  nassen  Brüchern  kann  man  die  Gräben  je  nach
Bedürfniß  vergrößern  und  gleichzeitig  zur  Entwässerung  benutzen.  Die
Pflanzen  müssen  auf  den  Grabenauswürfen  unbedingt  zum  Schutz
gegen  das  Auffrieren  mit  Plaggen  bedeckt  und  muß  die  Erde
womöglich  mit  Sand  vermengt  werden.  Schlecht  gewachsene  oder  beschädigte
  Pflanzen,  ebenso  solche,  die  vom  Erlenrüsselkäfer  befallen  sind
und  kränkeln,  müssen  möglichst  schnell  tief  auf  den  Stock  gesetzt  werden.
Vergl.  Tharand.  Jahrh.  1882.  Heft  1;  Zeitschr.  für  Forst=  u.  Jagdw.
1887.  S.  502  u.  ff.,  1889.  Hefte  8  u.  9;  Vereinsheft  des  Märk.
Forstvereins.  1887.

189.
Die  Weide.  Salix.

Die  Weide  ist  hauptsächlich  die  Holzart  der  Flußufer  und
Stromniederungen.  Ihr  Werth  besteht  theils  in  Befestigung  von
Böschungen  und  Flußrändern  und  in  dem  Fangen  von  Schlick  und
Sand  an  den  Ufern,  theils  in  dem  vorzüglichen  Nutzholze  der  Kulturweiden.
  Die  weniger  werthvollen  Waldweiden  finden  sich  dagegen  fast
auf  allen  Standorten  und  bei  allen  Holzarten  als  meist  lästiges  Mischholz
  ein  und  fordern  dann  bei  den  Ausläuterungen  die  besondere  Aufmerksamkeit
  heraus,  wo  man  nicht  vorzieht  sie  für  den  Winter  als  vorzügliches
  Wildfutter  aufzusparen;  kultivirt  und  gepflegt  werden  sie  selten.
Zu  den  Waldweiden  gehören  die  bekannte  Saalweide,  Salix  caprea,  die
Wasserweide,  S.  cinerea,  und  die  als  niedriger  Strauch  vorkommende
Ohrweide,  S.  aurita.  Die  Saalweide  erreicht  meist  Baumgröße  und  giebt
dann  ein  gutes  (leichtes  weiches)  Nutzholz  und  von  den  Weiden  das
beste  Brennholz;  zu  Kopfholz  und  zu  Stecklingen  ist  sie  nicht  geeignet;
da  sie  bald  wuchernd  auftritt,  so  muß  man  sehr  vorsichtig  gegen  sie
sein.  Die  Wasserweide  kommt  hauptsächlich  auf  feuchtem  Boden  und
Bruchboden  vorz  sie  hat  ebenso  wie  die  auf  frischem  und  feuchtem  Standort
  überall  vorkommende  Ohrweide  nur  geringen  Nutzwerth,  höchstens
zu  groben  Korbstöcken  und  zähen  Bindeweiden.

Die  wichtigen  Kulturweiden  (vergl.  Tabelle  §  57)  verlangen  einen
sehr  frischen  (nicht  feuchten,  den  sie  nur  vertragen,  aber  nicht  verlangenl)
        <pb n="271" />
        —  256  —

Boden,  auf  trocknem  Boden  kommt  nur  die  kaspische  Weide  gut  fort.
Am  besten  gedeihen  sie  in  den  Schlickniederungen  mit  periodischen
Ueberschwemmungen,  stagnirendes,  namentlich  saures  Wasser  vertragen
sie  nicht.  Zu  den  Kulturweiden  gehören  Salix  alba,  vitellina,  russeliana
  (verbreitetste  Kopfweiden),  Salix  triandra,  viminalis,  purpurea
(die  drei  besten  Korbweiden),  Salix  helix,  acutifolia
—  oder  caspica,  auch  noch  gute  Korbweiden  und  Bandstöcke,
  letztere  wegen  ihrer  großen  Wurzelverbreitung
vorzüglichstes  Befestigungsmittel  von  Ufern  und  Böschungen.


Die  Weiden  werden  durch  Pflanzung  von  Stecklingen
  und  Setzstangen  kultivirt.  Zu  ersteren  nimmt
man  die  besten  ein=  bis  zweijährigen  auf  20  (schwerer
Boden)  bis  30  cm  (leichter  Boden)  Länge  glatt  gekürzten
  Schößlinge,  welche  dann  in  Bunden  gebunden
und  möglichst  bald  verwendet  werden.  Sie  werden
mit  der  durch  ein  Leder  geschützten  Handfläche  oder  mit

Hilfe  des  Vorstechers  (Figur  119)  bis  an  die  Schnittfläche

  —  das  dicke  Ende  unten  —  schräg  oder  senkrecht

  in  Reihenverband  von  15:40  cm  eingesteckt.

Sorgfältiges  Reinigen  von  Unkraut  ist  unerläßlich.

1u.  Diese  Kulturmethode  ist  nur  auf  lockerem  und  vor-—

  bereitetem  Boden  zu  empfehlen,  womöglich  nach  kurzer

6  n  Atezzale  landwirthschaftlicher  Vornutzung.  Setzstangen  nimmt

man  im  Frühjahr  von  4-bis  6jährigem  Holze,  entästet

und  kürzt  sie  dann  auf  3  Meter  mit  glattem  Hieb;  sie  kommen  60  cm

tief  zu  stehen;  bei  schlechterem  Boden  macht  man  Pflanzlöcher  wie  bei
Heisterpflanzungen.

Auch  werden  die  Stecklinge  auf  lockerem  oder  spatentief  gelockertem
Boden  in  40—50  cm  Quadratverband  schräg  einzeln  tief  (Figur  120)
eingesteckt;  falls  Fluthandrang  zu  befürchten  ist,  müssen  die  Stecklinge
wasserabwärts  gerichtet  sein.  Um  Rindenbeschädigung  beim  Einstecken
zu  vermeiden,  sticht  man  mit  dem  Spaten  (Klemmpflanzung)  oder  dem
Weidenpflanzer  ein  Loch  vor;  die  untere  (dickere)  Schnittfläche  des
Steckling  muß  unbedingt  fest  aufsitzen  und  dürfen  keine  Höhlungen
vorhanden  sein.  In  feuchtem  Boden  werden  die  Stecklinge  häufig  auf
Rabatten  gepflanzt.

 

 

 

Fig.  119.  Vorstecher.
        <pb n="272" />
        —  257  —

Auf  lockerem,  namentlich  sandigem  Boden  erzielt  man  den  sichersten
Erfolg  durch  die  sog.  Nesterpflanzung.  Man  gräbt  ein  30—40  em
im  Kubus  haltendes  Pflanzloch  und  belegt  dasselbe  ringsum  mit  6  bis
8  Stecklingen:  das  erste  Loch  wird  mit  dem  Auswurf  des  folgenden
Loches  und  so  fort  ausgefüllt  und  die  Erde  vorsichtig  angetreten.  —

Im  ersten  Jahre  ist  bei  den  Weidenkulturen  besonders  auf  das
Reinhalten  von  Unkraut  zu  achten.  Man  pflanzt  am  besten  im  Frühjahr
  bis  zum  Juni  hin.  Der  erste  Schnitt  erfolgt  nach  1—2  Jahren
und  dann  je  nach  der  Verwendung  alle  Jahre  oder,  falls  man  Bandstöcke
  erziehen  will,  alle  3—4  Jahre.  Die  Weide  ist  möglichst  tief  zu
schneiden.  Man  schneidet  neuerdings  von  December  bis  Ende  April,
wobei  man  jedoch  darauf  zu  achten  hat,  daß  die  geschnittenen  Ruthen
abgetrocknet,  zusammengebunden  und  unter  Dach  mit  Stroh  bedeckt
aufbewahrt  werden;  im  Frühjahr  (Ende  März)  werden  dann  die  Bunde
4  Wochen  lang  10  cm  tief  in  Wasser  gestellt  und  nachher  mit  sog.
Klemmen  weiß  geschält.  Dies  Verfahren  hat  den  Vorzug,  daß  die
Stöcke  eine  bessere  Ausschlagskraft  behalten,  die  bei  oft  wiederholtem
Schnitt  zur  Saftzeit  bald  nachläßt.

Bei  sorgfältiger  Weidenkultur  kann  der  Reinertrag  pro  Hektar
150—200  Mark  und  mehr  erreichen;  im  Tharand.  Jahrbuch  1887
S.  132  wird  sogar  ein  solcher  von  314  Mark  verzeichnet.  Auf  ärmerem
Standort,  der  jährlichen  Ueberschwemmungen  nicht  ausgesetzt  ist,  ist
öftere  Düngung  mit  Kalisalzen,  Phosphaten  oder  Stalldünger  erforderlich.
  Wenn  bei  jährlichem  Schnitt  der  Ertrag  nachläßt,  so  muß
die  Fläche  2—3  Jahre  landwirthschaftlich  (mit  Runkeln,  Möhren,
Feldbohnen  (in  weiten  Reihen),  oder  auch  mit  Hafer  und  Buchweizen
bei  guter  Düngung  bestellt  werden.  Nach  demselben  geben  die  Weiden
immer  wieder  gute  Erträge.

Die  Kiefer.  Pinus  sylvestris  I.
8  190.
Allgemeines.

Die  Kiefer  ist  der  in  Europa  verbreitetste  Waldbaum,  namentlich
in  Norddeutschland,  Skandinavien  und  Rußland.  Sie  ist  der  Baum
der  Ebene;  wo  sie  sich  durch  die  Kultur  in  die  Berge  verirrt  hat,  zeigt
sie  kein  normales  Verhalten,  zumal  ihr  hier  Schnee,  Eis  und  Duft

noch  mehr  anhaben  können  als  in  der  Ebene.  Sie  ist  die  Bewohnerin
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  17
        <pb n="273" />
        —  258  —

des  großen  Tief-  und  Flachlandes,  wo  sie  sich  auf  dem  tieflockeren
Sandboden  mit  genügender  Bodenfrische  und  Lehmbeimengung  am
wohlsten  fühlt.  Ihre  Bedeutung  für  die  Kultur  liegt  in  ihrer  außer—
ordentlichen  Bodengenügsamkeit  wie  in  ihrer  Kraft,  den  Boden  zu
bessern;  strenger  und  flachgründiger  Boden  sagen  ihr  jedoch  nicht  zu.
Dabei  wächst  sie  rasch  und  erzeugt  viel  und  unter  Umständen  vorzügliches
Holz;  sie  ist  für  uns  der  Hauptlieferant  nicht  nur  des  Brennholzes,
sondern  auch  des  Bau-  und  Nutzholzes.  Unter  normalen  Verhältnissen
entwickelt  die  Kiefer  stets  eine  Pfahlwurzel,  im  anderen  Falle  bequemt
sie  sich  mit  ihrem  Wurzelsystem  ganz  den  Bodenverhältnissen  an.  Die
saftige,  kräftige  und  reiche  Benadelung  ist  stets  ein  Beweis  für  den  guten
Standort  und  umgekehrt;  sie  wechselt  mit  derselben  alle  2—3  Jahre.
Die  Güte  und  Brennkraft  des  Holzes  hängt  von  der  Schnelligkeit  des
Wuchses  ab;  je  langsamer  die  Kiefer  gewachsen,  desto  höher  steht  sie  in
dieser  Beziehung;  je  langschäftiger  sie  ist,  desto  besser  war  die  Standortsgüte.
  So  sehr  die  Kiefer  von  allerlei  Insekten  und  der  ihr  eigenthümlichen
  Schüttekrankheit  zu  leiden  hat,  so  wenig  empfindlich  ist  sie
gegen  Frost.  Schälwunden  überwindet  sie  leichter  als  das  Verbeißen.
Als  ausgesprochenste  Lichtpflanze  leidet  sie  keine  Beschattung,  am  wenigsten
Ueberschirmung,  daher  sie  nur  in  lichtesten  Schlägen  natürlich  verjüngt
werden  darf.  Vom  Druck  erholt  sie  sich  nur  sehr  langsam  wieder.  —
Vermöge  ihres  lichten  Baumschlages  ist  sie  neben  der  Lärche  der  geschätzteste
  Schirmbaum  für  Anzucht  der  Buche,  Eiche,  Tanne  und  Fichte,
in  deren  Untermischung  sie  auch  die  höchsten  Erträge  liefert;  sie  ist  vermöge
  ihrer  Schnellwüchsigkeit  und  nur  leichten  Beschattung  das  beliebteste
  Schutz=  und  Treibholz  für  alle  Holzarten.  Rein  angebaut  ist
ihr  der  zu  gedrängte  Stand  wegen  ihres  Lichtbedürfnisses  äußerst  nachtheilig
  und  muß  deshalb  die  Ausläuterung  und  Durchforstung  ein
Uebriges  thun.  Eigenthümlich  ist  ihr  die  lange  Entwicklungszeit  von
Blüthe  bis  Samenreife,  sie  dauert  18  Monate;  der  Same  fliegt  erst
im  April  nach  der  Reife  ab.  Vor  ihren  zahlreichen  Feinden  schützt
sie  am  besten  die  Einsprengung  von  Laubholz  und  anderen  Nadelhölzern.

8  19  1  r—
Kulturmethoden.

Reiche  Samenjahre  treten  etwa  alle  8  Jahre  ein,  jedoch  bringt
jedes  Jahr  etwas.  Die  Zapfen  läßt  man  am  besten  im  Nachwinter
        <pb n="274" />
        —  259  —

bis  März  pflücken.  Sehr  zu  beachten  ist  eine  möglichst  schwache  Aussaat,
  etwa  6—7  kg  reinen  Samen  pro  Hektar  bei  Vollsaat,  zumal
bei  gutem  Samen  immer  noch  auf  Nachlaufen  von  Samenkörnern
im  2.,  ja  selbst  im  3.  Jahre  zu  rechnen  ist,  auf  armem  und  trocknem
Boden  wie  in  Pflugfurchen  nimmt  man  verhältnißmäßig  noch  weniger;
nur  bei  großen  Gefahren  von  dem  Engerling,  Auffrieren  2c.  säet  man
stärker.  Bei  Flügelsamen  setzt  man  1  zu.  Bei  breiten  Streifensaaten
genügen  3—4  kg  reinen  Samens  pro  ha.  Die  hier  und  da  noch  gebräuchlichen
  Zapfensaaten  geben  den  besten  Samen,  sind  aber  bei  der  Abhängigkeit
  vom  Wetter  sehr  umständlich.  Man  gebraucht  7—11  hl
Zapfen  pro  Hektar.  Die  beste  Saatzeit  ist  im  Frühjahr,  wenn  die
Birken  grün  werden.  Eine  ganz  schwache  (1  cm)  Erdbedeckung  darf
nicht  fehlen,  am  besten  ist  das  Einharken  des  Samens.  Man  säet  die
Kiefer  mit  Vorliebe,  weil  das  Verpflanzen  bei  der  langen  Pfahlwurzel
mit  Schwierigkeiten  verbunden  ist.

Bestandessaaten.  Auf  trocknem  Boden  wendet  man  noch  die
bereits  erwähnte  Zapfensaat  an.  Die  Bodenbearbeitung  ist  dieselbe
wie  für  reinen  Samen.  Die  Zapfen  werden  bei  trocknem  und  sonnigem
Wetter  auf  Streifen  ausgesäet  und  wenn  sie  sich  an  den  Spitzen  geöffnet
  haben,  mit  Rechen,  stumpfen  Besen  oder  mit  hölzernen  Eggen
bei  warmem  Wetter  wiederholt  umgekehrt.  —  Charakteristisch  für  die
Bodenbearbeitung  zu  Kieferkulturen  ist  die  ausgebreitete  Anwendung  von
allerlei  Arten  Pflügen'),  welche  auf  der  ganzen  Fläche  (je  nach  dem
Boden  einfaches  und  doppeltes  Pflügen)  in  Streifen  oder  in  Einzelfurchen
  angewandt  werden  (vergl.  §  180).  Das  Pflügen  kann  selbstverständlich
  nur  auf  genügend  ebenem  stein=  und  wurzelfreiem  Boden
stattfinden.  Alle  Pflugarbeiten  werden  möglichst  im  Herbst  ausgeführt
und  werden  die  Kulturen  im  Frühjahr  bei  weichem  Wetter  noch  einmal

)wcGleich  empfehlenswerth  ist  der  Alemann'sche  und  Eckert'sche  Waldpflug,
welche  14  cm  tiefe  Furchen  liefern,  den  Bodenüberzug  vollständig  umklappen  und
4—6  em  starke  Wurzeln  leicht  durchschneiden.  Bei  8  Stunden  Arbeit  und  1,2  m
entfernten  Furchen  bearbeiten  sie  auf  ziemlich  günstigem  Rodeland  1,9  Hektar  pro
Tag.  Der  Rüdersdorfer  Waldpflug  (Oberförster  Stahl)  bricht  nur  1,7  Hektar  um.
Der  Anmerikanische  Meißelpflug  eignet  sich  zum  Zusammenpflügen  des  Bodenüberzuges,
  in  dessen  doppelte  Humusschicht  dann  gepflanzt  wird,  zum  Entfernen
von  dünnem  Bodenüberzug  der  „Ruchadlo-Pflug.  Alle  diese  Pflüge  sind  für  50
bis  60  Mk.  aus  der  renommirten  Maschinenfabrik  von  Eckert,  Berlin  O.,  Weidendamm

  37,  zu  beziehen.
17“
        <pb n="275" />
        —  260  —

umgeeggt  oder  umgeharkt,  nach  14  Tagen  säet  man  (am  besten  wenn
die  Birken  grünen)  und  bedeckt  den  Samen  durch  Übereggen  mit
dem  Schleppbusch  oder  Einharken.  Es  genügt  zu  derartigen  Boden—
bearbeitungen  meist  der  gewöhnliche  Feldpflug.  Bei  ungünstigen  Bodenverhältnissen
  (Moor=  und  Torfboden,  Ortstein,  schweren  Thonunterlagen,
lange  verödetem  Boden  2c.)  wendet  man  zuerst  einen  leichten  Vorpflug
und  hinter  ihm  in  derselben  Furche  den  schweren  Schwingpflug  an,  der
etwa  40  cm  tief  geht.  Um  Kosten  zu  ersparen,  zieht  man  öfter  nur
2,5  m  breite  und  2  m  entfernte  Streifen.  Diese  Streifen  werden
besäet,  vielfach  auch  mit  einjährigen  Kiefern  mit  Klemmpflanzung  in
engem  Verband  (50—60  cm)  bepflanzt.  Das  Furchenpflügen  wird
meist  nur  in  günstigem  Sandboden  in  1  m  entfernten  Einzelfurchen
mit  dem  Feldpfluge,  auf  schwierigerem  Boden  mit  einem  schweren  Waldpfluge
  (siehe  Bemerkung  auf  voriger  Seite)  ausgeführt.  Man  pflügt
von  Osten  nach  Westen  so,  daß  der  Erdaufwurf  auf  die  Südseite  fällt  oder
senkrecht  auf  die  Wege  und  Gestelle  resp.  Grenzen  zu.  Man  säet  sofort
in  die  frische  Furche  4  kg  Samen  pro  ha  und  harkt  ihn  ein;  vielorts
pflanzt  man  auch  Jährlinge  in  30  cm  Entfernung  mit  Klemmpflanzung
hinein.  Eine  besonders  billige  (8—20  Mark  pro  ha  je  nach  dem
Bodenüberzug)  Kultur  ist  eine  hier  eingeführte  Plätzesaat!  Die
Arbeiter  stellen  sich  in  einer  Ecke  der  rechtwinkligen  Kulturfläche  etwa
1  m  von  einander  mit  Rodehacken  auf;  der  rechte  Flügelmann  (ein
ausgesuchter  Vorarbeiter!l)  1  m  vom  Gestell  resp.  der  Grenzlinie.  Dieser
plaggt  mit  je  zwei  Hieben  auf  jeder  Seite  einen  etwa  0,3  qm  großen
Platz  so  ab,  daß  der  Plaggen  mit  der  4.  Seite  (nach  sich  zul)  fest
bleibt  und  tritt  auf  denselben.  Dann  schlägt  er  die  Hacke  so  tief  als
möglich  in  den  Platz  ein  und  hebt  dieselbe  so  an,  das  der  Boden  nur
angehoben  wird;  dann  geht  er  einen  guten  Schritt  weiter  und  macht
das  2.  Loch  und  so  fort.  Ist  der  Flügelmann  mit  dem  ersten  Loch
fertig  und  vorgeschritten,  so  beginnt  der  Nachbar  seinen  Platz  abzuplaggen;
  ist  dieser  fertig,  so  folgt  der  3.,  dann  der  4.  Arbeiter  und
so  fort  bis  zum  Letzten.  Es  entsteht  also  eine  schräge  Front  vom
rechten  bis  zum  linken  Flügelmann;  die  Plätze  der  rechten  Vordermänner
  geben  genau  Richtung  und  Fühlung  für  die  Hinterleute  und
ersparen  so  die  Herstellung  des  Verbandes.  Dieser  wird  —  wie  ersichtlich
  —  sehr  eng,  etwa  =  1  m2.  Da  die  Plätze  etwa  nur  mit
einem  Zweifingergriffe  besäet  und  der  Samen  (2  kg  pro  hal)  nur  an-
        <pb n="276" />
        —  261  —

getreten  wird,  so  wird  die  Kultur  sehr  billig;  nur  muß  die  Saat
unmittelbar  der  Bodenarbeit  folgen.

Besondere  Erwähnung  verdient  noch  die  namentlich  zur  Erziehung
von  Ballenpflanzen  sehr  geeignete  und  sehr  wohlfeile  Eggesaat.  Man
wendet  sie  auf  benarbtem  Heideboden  an,  indem  man  den  Boden  mit
eisernen  Eggen  kreuzweis  überegget,  besäet  und  den  Samen  einschleppt
oder  durch  Schafe  eintreten  läßt;  namentlich  auf  frischerem  Boden  erzielt
  man  auf  diesem  Wege  Saaten,  die  wegen  der  Bodenbindigkeit
die  besten  Ballenpflanzen  liefern.

Früher  ist  bereits  der  Kiefernsaat  mit  gleichzeitigem  Feldbau  gedacht.
  Man  säet  den  Kiefernsamen  mit  beschränkter  Einsaat  von  Sommer=Roggen
  zusammen  oder  egget  ihn  einfach  in  die  Roggenstoppeln  im
Frühjahr  ein.  Bei  vorherigem  Kartoffelbau  egget  man  das  Feld  im
Herbst  um  und  besäet  es  im  Frühjahr.

Pflanzung.  Ein=  und  zweijährige  Pflanzen  werden  mit  entblößter
Wurzel,  ältere  Pflanzen  nur  mit  Ballen  verpflanzt.

Die  Ballenpflanzung  findet  ihre  Anwendung  auf  bindigem,
moorigem,  graswüchsigem,  sehr  trocknem  und  armem,  zu  Auffrieren  geneigtem
  und  nicht  gelockertem  Boden,  auf  dem  Flugsande  und  für  Nachbesserungen,
  überhaupt  für  schwierige  Verhältnisse.  Der  gewöhnliche
  Verband  beträgt  1,2  m  oder  in  Reihen  in  1,5  und  1  m
Verband.  Zur  Erziehung  von  Ballenpflanzen  ist  die  oben  beschriebene
Eggensaat  geeignet,  doch  muß  man  sich  dazu  einen  bindigen,  lehmigen
oder  frischen  Sandboden  mit  festem  kurzem  Bodenüberzug  aussuchen;
in  natürlichen  Verjüngungen  besäe  man  in  Zweifingerprisen  sehr
dünn  die  vorher  übererdeten  Stubbenränder,  die  gutes  Material  liefern
und  keine  Transportkosten  verursachen.  Auf  frischem  bindigem  Boden
nimmt  man  gern  die  Ballenpflanzen  aus  den  jungen  Anflugkiefern
in  lichten  Altbeständen,  die  in  den  ersten  Jahren  allerdings  oft  einen
geringen  Wuchs  zeigen,  nach  erfolgter  Anwurzelung  aber  vorzüglich
wachsen.  Man  kann  selbst  schlecht  aussehende  Kiefern  nehmen,  wenn
sie  nur  gute  Wurzeln  haben.  Das  Wichtigste  ist  in  den  Ballenkämpen,
den  Boden  nicht  zu  lockern;  man  plagget  also  den  Bodenüberzug
einfach  flach  ab,  oder  man  übererdet  einen  kurz  bewachsenen  oder  an
den  Beerkräutern  abgestutzten  Boden  mit  Erde  aus  Seitengräben;
hierauf  säet  man  pro  Ar  0,05—0,1  kg  Samen.  Neuerdings  empfiehlt
man  Erziehung  von  Ballenpflanzen  durch  Verschulung  von  einjährigen
        <pb n="277" />
        —  262  —

Kiefern  auf  abgeplaggetem  (nicht  gelockertem)  Boden  in  etwa  16  cm
□Verband.  Die  Ballenpflanzen  werden  sorgsam  ausgehoben,  in  die
mit  dem  Spiral=  oder  Hohlbohrer  resp.  mit  dem  Spaten  gemachten
Löcher  eingesetzt,  eingefüttert  und  besonders  an  dem  Lochrande
festgestopft.  Im  Sandboden  setzt  man  die  Ballen  tiefer  ein,  aus  Moorboden
  pflanzt  man  mit  Sandfüllung  unter  Erhöhung  der  Plätze.  Den
Rasenplaggen  legt  man  auf  den  Lochrand  an  die  Sonnen-,  Thaloder
  Windseite  je  nach  der  Exposition.

Pflanzung  von  einjährigen  Kiefern.  Die  Kiefernjährlinge
erzieht  man  in  Saatkämpen  auf  gutem  nahrhaftem  und  lockerem  Waldboden
  in  geschützter  Lage.  Der  Kamp  wird  im  Herbst  spatenstich  tief
umgegraben,  sehr  günstig  ist  das  Einbringen  von  Komposterde.  Der
auf  bekannte  Weise  vorbereitete  Boden  wird  in  Hand  breiten  und  10
bis  20  em  entfernten  Rillen  im  Frühjahr  mit  0,5  bis  1  kg  Samen
pro  Ar  besäet  und  (womöglich  mit  humoser  Erde)  1  cm  hoch  bedeckt.
Frühzeitig  im  Herbst,  ehe  kalte  Nächte  eintreten,  ist  ein  Bestecken  mit
Schutzreisig  als  Vorbeugungsmittel  gegen  die  Schütte  zu  empfehlen
oder  man  legt  die  Kämpe  in  den  Schutz  des  hohen  Holzes,  indem  man
mitten  im  Bestande  liegende  Lücken  von  4—8  Ar  Größe  benutzt  oder
einschlägt;  am  sichersten  ist  jedoch,  die  Pflänzlinge  etwa  im  Februar
schon  auszuheben  und  in  1  m  tiefen,  sorgfältig  bedeckten  Gruben  reihenweis
  sehr  eng  einzukellern.  Besondere  Sorgfalt  ist  auf  das  Reinigen
der  Kämpe  von  Unkraut  zu  legen,  wobei  aus  zu  dichten  Saaten  zugleich
  schlechte  Pflanzen  ausgejätet  werden,  da  dieselben  sonst  fast  immer
schütten.  Beim  Ausheben  zieht  man  zur  Schonung  der  Wurzeln  vor
der  ersten  Rille  ein  Gräbchen  etwas  tiefer  als  die  Wurzeln  reichen,  setzt
auf  der  andern  Seite  der  Rille  den  Spaten  ein  und  hebt  so  die
Pflanzen  ab.  Die  Erde  schüttelt  man  ab,  indem  man  die  Pflanzen
in  beiden  zusammen  gehaltenen  Händen  vorsichtig  rüttelt.  Die  zarten
Wurzeln  müssen  nach  dem  Ausheben,  beim  Transport  und  vor  dem
Einpflanzen  ganz  besonders  vor  Austrocknen  durch  Einschlagen,
Bebrausen,  Einlegen  in  nassen  Sand  oder  feuchtes  Moos  2c.  geschützt
werden.  Beim  Ausheben  ist  besonders  darauf  zu  achten,  daß
die  zarten  Wurzelschwämmchen  nicht  verletzt  werden.  Schon
treibende  Pflanzen  kann  man  unbedenklich  verpflanzen.  Am  passendsten
zu  Bestandpflanzungen  sind  kräftige  einjährige  Pflanzen  mit  20  cm
        <pb n="278" />
        —  263  —

langer  Wurzel  und  mindestens  3  Knospen  an  den  untersten  Nadeln,
welche  in  folgender  Weise  verpflanzt  werden:

Man  gräbt  in  1—1,3  m  Quadratverband  30  cm  im  Kubus  haltende
Löcher  in  der  Weise  aus,  daß  der  Auswurf  des  folgenden  Loches  in  das
vorhergehende  Loch  geworfen  wird;  die  gute  Erde  unten,  die  schlechteste
oben.  Das  so  wieder  gefüllte  Loch  wird  schwach  angetreten.  Der
Plaggen  wird  an  den  Rand  des  Loches  gelegt,  falls  er  nicht  auf  sehr
magerem  Boden  in  zerkleinertem  Zustande  unten  in  das  Pflanzloch  gebracht
  ist.  Hierauf  werden  mit  dem  Pflanzstock  (Fig.  121.  122)  je
nach  der  Länge  der  Wurzeln  zwei  Löcher  (meist  in  gegenüberliegenden
Ecken),  bei  weiterem  Verbande  auch  vier  Löcher  gemacht  und  die
Pflanzen  so  tief  eingesetzt,  daß  nur  die  oberen  Nadeln  mit  den  Spitzknospen
  hervorsehen;  vielorts  werden  auch  mit  einen  Spaten  Spalte
eingestochen  und  diesem  Spalt  1—2  Kiefern  eingeklemmtl  besser  ist
es  —  die  Pflanzen  in  den  Löchern  oder  Spalten  nicht  einzuklemmen,
sondern  sie  in  das  wieder  gefüllte  Loch  (Spalt)  mit  der  Hand  anzudrücken.
  Man  vermeidet  so  Wurzelmißbildungen.)  Die  Pflanzen
werden  am  besten  in  Gefäßen,  die  mit  etwas  Wasser  gefüllt  sind,
mitgeführt,  wo  dann  die  Wurzel  vor  dem  Einpflanzen  zur  Erleichterung
  des  Einsetzens  mit  lockerer  Erde  bestreut  wird.  Auf  bindigem
Boden  pflanzt  man  etwas  flacher.

Statt  in  Pflanzlöcher  zu  pflanzen,
legt  man  auf  schlechterem  Boden  auch
wohl  1,5  m  entfernte  und  30  cm  tiefe
schmale  Rajolgräben  an,  in  welche  man
die  Jährlinge  mit  Hilfe  des  Keilspatens
30—40  cm  entfernt  einsetzt;  ebenso  bepflanzt
  man  aufgepflügte  oder  aufgehackte
Streifen  und  Furchen.  Auf  feuchterem
Boden  findet  meist  Hügel=  oder  Rabattpflanzung
  statt.  Auf  lockerem  und  dabei
frischem  Boden  kann  man  mit  vorzüglichem  gig.  121.  Pflanzhölzer.  Fig.  122

 

*)  Die  Ansichten  über  das  tiefe  Pflanzen  der  einjährigen  Kiefern  geen
vielfach  auseinander;  Manche  pflanzen  die  Kiefern  bis  an  die  Spitzknospen,  Manche
nur  die  untersten  Nadeln  mit  ein!  Alle  oft  mit  gleich  gutem  Erfolge.  Auf  sehr
losem  Boden  wird  die  sehr  tief  gepflanzte  Kiefer  leicht  zugeweht,  die  sehr  flach
gepflanzte  oft  entblößt.  Die  Art  des  Pflanzens  hängt  jedenfalls  von  der  Bodenbeschaffenheit
  ab.
        <pb n="279" />
        —  264  —

Erfolg  und  auf  dem  billigsten  Wege  ohne  jede  Bodenlockerung  mit  dem
Keilspaten,  dem  Buttlar'schen  oder  dem  Wartemberg'schen  Eisen  ein—
jährige  Kiefern  pflanzen.
Mit  etwaigen  Nachbesserungen  darf
bbei  der  Kiefer  nicht  gewartet  werden,
do  die  so  lichtbedürftige  Pflanze  sonst  im
,  Seitenschatten  der  Nachbarn  nicht  auf—
Figur  124.  kommen  kann.
voch  der  Kelipanns,  Die  natürliche  Verjüngung  der
Kiefer  kommt  neben  der  fast  allgemein  eingeführten  Saat
und  Pflanzung  in  Revieren  mit  geringem  Absatz  und  niedrigen
  Holzpreisen,  ferner  in  sehr  ausgedehnten  Waldungen
mit  großen  Schlägen,  wenn  der  Boden  eine  ganz  besondere
  Empfäuglichkeit  für  freiwillige  Ansamung  verräth
  und  auf  besserem  Boden  unter  Begünstigung  von  Mischhölzern
  —  namentlich  der  Buche  und  Eiche,  in  guten  Samenjahren
  in  Anwendung.  Besonderes  Gewicht  hat  man  neuerdings
  auf  die  natürliche  Verjüngung  (in  dunklen  Samenschlägen
  mit  20—30  %  Herausnahme)  gegen  die  Gefahr  der
Makkäferlarven  gelegt,  da  man  beobachtet  hat,  daß  Natur-P6.
  18  besamungen  weniger  befallen  werden  als  Saat  und  Pflanzung.
Keilspaten.  Jedenfalls  muß  man  bei  den  Samenschlägen  schnell  mit  der
Completirung  mit  Ballenpflanzen  aus  zu  dichtem  Auflug  desselben
Schlages  folgen,  da  die  Besamung  meist  unregelmäßig,  hier  zu  dicht,
dort  zu  licht,  zu  erfolgen  pflegt;  die  Samenbäume  werden  leicht  vom
Winde  geworfen.  Gute  geschlossene  größere  (mindestens  6  ar)  Vorwuchshorste
  kann  man  erhalten,  sonstige  Vorwüchse  treibe  man  schnell
ab,  da  sie  nur  zu  lästigen  und  verderblichen  Sperrwüchsen  heranwachsen.
Die  vielen  Mißerfolge  der  natürlichen  Kiefernverjüngungen  mahnen  zu
großer  Vorsicht  bei  ihrer  Anlage;  sie  sind  vom  Rüsselkäfer  und  Windwurf
  gefährdet  und  werden  durch  hohe  Rückerlöhne  csowie  hohe  Nachbesserungskosten
  meist  sehr  theuer,  die  der  Lichtzuwachs  selten  ausgleichen
  kann.

In  zu  stark  besäeten  Jungwüchsen  muß  als  Kulturmaßregel  schnell
der  Läuterungshieb  eingelegt  und  nöthigenfalls  wiederholt  werden.  —
Auf  ärmerem  Boden  treibt  man  die  Kiefer  schon  mit  60  Jahren  ab,
der  gewöhnliche  Umtrieb  ist  der  80—120jährige;  die  Erziehung  von

  
 
 
 

0

 

5
4
#4  J

s
        <pb n="280" />
        —  265  —

Starkholz  erreicht  man  am  besten  durch  Ueberhalten  von  einzelnen  Waldrechtern,
  wenn  keine  zu  große  Sturmgefahr  droht  oder  im  Lichtwuchsbetrieb;
  bei  letzterem  ist  jedoch  zu  beachten,  daß  der  Lichtstandszuwachs
der  Kiefer  höchstens  10  Jahre  dauert,  da  namentlich  alte  Kiefern  ihre
Krone  und  damit  das  Ernährungsvermögen  nicht  vermehren.

Enger  Stand  ist  für  die  Bildung  guten  Nutzholzes  (vollholzig,
gleichmäßige  feinringige  concentrisch  gewachsene  Jahrringe)  sehr  wichtig.

Die  Fichte.  Abies  excelsa  (De).

8  192.
Allgemeines.

Die  Fichte")  ist  hauptsächlich  der  bestandsbildende  Baum  des  Gebirges,
  nur  im  Osten  und  Norden  von  Deutschland  bildet  sie  auch  in
der  Ebene  ansehnliche  Bestände;  in  jüngster  Zeit  hat  sich  ihre  Kultur  sehr
erweitert,  sie  ist  in  das  Hügel=  und  niedere  Bergland,  sowie  auf  den
besseren,  frischen  und  bindigen  Boden  der  Ebene  des  mittleren  und
westlichen  Deutschlands  herabgestiegen;  auch  die  Küste  zeigt  wegen  ihrer
Luftfeuchtigkeit  bessere  Bestände.  Sie  hat  eine  sehr  flach  streichende  Bewurzelung,
  die  sie  zum  Hauptopfer  der  Stürme  macht  und  ist  eine  halbe
Schattenpflanze,  wie  ihre  dunkle  und  nur  alle  5—7  Jahre  wechselnde
Benadlung  anzeigt;  bei  ihrer  Lang=  und  Geradschäftigkeit  wie  dichtem
Stande  giebt  sie  weit  höheren  (bis  zum  doppelten)  Massenertrag  als  die
Kiefer.  Groß  ist  ihre  Reproduktion  von  beschädigten  oder  verbissenen
Zweigen  und  Aesten,  dagegen  vermag  sie  Schälwunden  oder  Entnadlung
durch  Raupenfraß  nur  sehr  schwer  zu  überwinden.  An  den  Boden
macht  sie  den  Anspruch  von  Frische  und  einiger  Bindigkeit;  zur
Bodenverbesserung  eignet  sie  sich  fast  so  gut  als  die  Kiefer,  auch  trägt
sie  vermöge  ihres  weiten  Wurzelgeflechts  zur  Austrocknung  von  feuchtem
Boden  beiz  doch  wird  sie  auf  zu  feuchtem  Boden  leicht,  auf  früherem
Ackerland  immer  rothfaul.

 

*)  Professor  v.  Purkyn  unterscheidet  „grünzapfige  und  rothzapfige“  Fichten;
die  noch  nicht  verholzten  Zapfen  sind  an  den  Farben  kenntlich;  in  den  reifen  grünzapfigen
  Fichten  ist  der  Same  um  die  Hälfte  größer;  die  anderen  angeblichen
Unterschiede  sind  noch  nicht  endgültig  festgestellt.  Es  wäre  wichtig,  dieselben  weiter
zu  beobachten  und  darüber  zu  berichten.
        <pb n="281" />
        —  266  —

§  193.
Kulturmethoden.

Samenjahre  pflegen  recht  unregelmäßig,  etwa  alle  6  Jahre,  geringere
  alle  2—3  Jahre,  einzutreten;  man  erkennt  sie  vorher  an  den
Blüthenknospen  und  den  Absprüngene  die  Zapfen  sammelt  man  durch
Abpflücken  den  ganzen  Winter  hindurch.

Fichtensaaten  werden  seltener  ausgeführt,  und  dann  in  Form  von
Plätzesaaten  in  rauhen  und  steinigen  Lagen  resp.  auf  Stubbenlöchern
oder  auf  30—50  em  breiten  Streifen  in  ca.  1—1,5  m  breiten  Streifen.
Der  Boden  wird  in  ersterem  Falle  im  Herbst  sorgfältig  umgehackt  und
mit  etwa  10  kg  Samen  pro  Hektar  besäet,  die  ebenso  behandelten
Streifen  besäet  man  mit  8  kg  Samen;  namentlich  an  Berghängen  sind
sie  beliebt.  Saaten  sind  billiger,  schützen  mehr  gegen  Wildverbiß  und
den  Rüsselkäfer,  geben  auch  höhere  Vorerträge,  wenn  große  Nachfrage
nach  Stangen  ist.

Zur  Gewinnung  von  Pflanzen  legt  man  gemeiniglich  Saat=  und
Pflanzkämpe  an.

Die  Saat=  und  Pflanzkämpe  werden  in  der  Nähe
der  Kulturfläche  auf  gutem  Boden  in  windgeschützter  Lage
angelegt.  Den  Bodenüberzug  und  allen  Abfall  schmort
man  gern  zu  Rasenasche  für  die  Saatrillen  zusammen
und  läßt  dieselbe  mit  Plaggen  bedeckt  und  sonstigem
.  Kompost  vermengt  den  Winter  über  verrotten.  Die
.  Bodenbearbeitung  geht  kaum  spatentief;  der  Boden  wird
gegraben  oder  etwa  15—20  em  tief  mit  der  Rodehacke
(Figur  125)  gehackt;  an  Hängen  zieht  man  oberhalb
einen  kleinen  Fanggraben,  bei  größerer  Gefahr  von  Abschwemmungen
  auch  noch  durch  den  Kamp  zwei  Diagonalgräben.
  Nachdem  die  Bodenoberfläche  geebnet,  werden
*  *  2—3  cm  breite  und  (von  Mitte  zu  Mitta)  10—15  cm

Jigur  19.  entfernte  Rillen  gezogen  und  mit  etwa  1,5  kg  Samen
Rodehacke.  pro  ar  besäet,  der  dann  etwa  1  cm  stark  bedeckt  wird.

Gegen  Auffrieren,  Dürre  und  Wind,  auch  zur  Ansammlung  von
Feuchtigkeit  vertieft  man  gern  die  Rillen  etwas.  Bei  schlechtem  Wuchs
in  den  Rillen  thut  das  Düngen  mit  Composterde  gute  Dienste.  Von
Unkraut  müssen  die  Kämpe  sorgfältig  gereinigt  werden,  meist  3  Mal
im  Sommer.  Man  verwendet  die  Pflanzen  nach  2—3  Jahren.
        <pb n="282" />
        —  267  —

Die  Verschulung  aus  dem  Saatkampe  kann  unter  sehr  günstigen
Verhältnissen  1—2jährig,  zuweilen  erst  3jährig  erfolgen,  und  zwar  in
dem  sehr  engen  Reihenverband  10—15  cm.  Verschulte  Fichten  verwendet
  man  nur  unter  schwierigen  Verhältnissen,  auf  günstigem  Standort
  erreicht  man  dasselbe  mit  den  sehr  viel  billigeren  unverschulten
2—3  zjährigen  Fichten.  Dann  sind  dieselben  jedoch  vorher  in  den  Saatrillen
  durch  fleißiges  Ausziehen  der  Schwächlinge  zu  kräftigen.  Das
Ausheben  und  Transportiren  geschieht  in  Ballen,  aus  denen  dann  die
Pflanzen  mit  entblößter  Wurzel  einzeln  oder  büschelweis  auf  der  Kulturfläche
  ausgesucht  werden;  gegen  Austrocknen  sind  die  Fichtenwurzeln  fast
ebenso  empfindlich  als  die  Kiefernwurzeln.

Bei  Büschelpflanzkämpen  legt  man  die  Streifen  20  cm  von  einander
  und  nimmt  in  einem  Büschel  immer  2—3  gute  Pflanzen.  Nach
zwei  Jahren  werden  die  verschulten  Pflanzen  ausgepflanzt.

Pflanzung.  Man  pflanzt  mit  Vortheil  nur  bis  höchstens  5jährige
Pflanzen;  der  Zahl  nach  kommt  Einzel=  und  Büschelpflanzung  vor.

Die  Büschelpflanzung  beschränkt  man  gewöhnlich  auf  rauhe  Lagen,
starken  Graswuchs,  Frostgefahr,  starken  Wildverbiß,  Rüsselkäferfraß  und
auf  Verhältnisse,  die  recht  viel  geringe  Nutzhölzer  resp.  etwas  reicheren
Vorertrag  verlangen.  In  rauhen  Lagen  haben  die  Büschel  in  sich  mehr
inneren  Schutz.

Gegen  den  Schneebruch  bewährt  sich  immer  mehr  die  kräftige  verschulte
  Einzelpflanze,  die  außerdem,  in  engerem  Verband  angelegt,  den
Boden  schneller  deckt  und  auf  dem  schnellsten  Wege  sehr  gutes  Nutzholz')
  liefert;  auch  ist  sie  am  geeignetsten  zu  Nachbesserungen.

Im  Gebirge,  namentlich  in  den  höheren  Lagen  mit  nur  kurzem
Frühling  und  auf  feuchtem  Boden  muß  man  oft  schon  im  August,  sonst
im  September  und  Oktober  pflanzen;  ohne  diese  Nothstände  pflanzt
man  jedoch  lieber  im  Frühjahr  kurz  vor  dem  Treiben,  vorzugsweise  auf
trocknem  Boden  und  in  Frost=  und  Windlagen.  Etwas  getriebene
Pflanzen  können  ohne  Schaden  noch  verpflanzt  werden.  Auf  gutem
Standort  und  mit  kräftigen  Pflanzen  pflanzt  man  in  1,3—1,5  m
Verband;  auf  trocknem  und  magerem  Boden  mit  viel  Beer=  und  Unkraut
  pflanzt  man  geschulte  Einzelpflanzen  in  1—1,2  m  Quadrat-*)

  Aus  Fichtenpflanzungen  in  weitem  Verbande  erzieht  man  sehr  schnellwachsendes
  und  deshalb  grobjähriges  technisch  schlechteres  Holz.  Das  beste  Nutzholz
liefern  wie  bei  allen  Nadelhölzern  die  Saaten  und  nach  ihnen  der  enge  Verband.
        <pb n="283" />
        —  268  —

verband.  Die  geeignetsten  Werkzeuge  beim  Pflanzen  sind:  zum  Ausstechen
  der  Spaten,  zum  Pflanzen  die  Hacke,  auf  schwierigem  Terrain
zum  Löchermachen  die  Rodehacke,  sonst  der  Spaten.  Am  gebräuchlichsten
ist  die  Löcherpflanzung,  wobei  man  in  dem  Pflanzloch  einen  kleinen
Hügel  von  der  guten  Erde  aufwirft,  auf  diesem  die  Wurzeln  der  Fichte
sorgsam  ausbreitet  und  dann  mit  guter  Erde  bedeckt.  Ganz  besonders
hat  man  sich  vor  dem  zu  tiefen  Pflanzen  zu  hüten.  Die  flach
wurzelnde  Fichte  verlangt  nur  eine  flache  Bedeckung,  man  pflanzt  sie
deshalb  nicht  tiefer,  als  sie  gestanden  hat.

Auf  feuchtem  Terrain  wendet  man  häufig  die  v.  Manteuffel'sche
Hügelpflanzung  an,  ebenso  auch  auf  magerem  und  sehr  festem
Boden  mit  von  Gras  oder  Unkraut  verfilztem  Ueberzug.  Im  Sommer
oder  Herbst  sticht  man  gute  Erde  aus,  bringt  sie  auf  größere  Haufen,
schüttelt  die  gute  Erde  aus  den  Plaggen  darauf  und  verbrennt  diese
auf  dem  Haufen,  worauf  man  das  Ganze  gründlich  zu  durchmengen
hat.  Im  Frühjahr  trägt  man  in  Körben  diese  Erde  auf  die  Kulturfläche
  und  schüttet  sie  in  kleinen  Hügeln  auf  die  Pflanzstelle;  die
Kamppflanzen  werden  so  in  die  Mitte  des  Hügels  eingepflanzt,  daß
die  Wurzeln  auf  dem  benarbten  Boden  zu  stehen  kommen;  die  Wurzeln
werden  dann  ausgebreitet,  mit  Erde  bedeckt  und  der  ganze  Hügel  mit
zwei  halbmondförmigen  Rasenplaggen  aus  nächster  Nähe,  der  erste  an
der  Nordseite,  der  zweite  an  der  Südseite  bedeckt.  Uebrigens  läßt  sich
die  Manteuffel'sche  Hügelpflanzung  mit  allen  Holzarten  und  selbst
bis  zu  Heistergröße  auf  feuchtem  resp.  schlechtem  Boden  mit  Erfolg
anwenden;  nur  ist  sie  immer  kostspielig.

Auf  günstigem  Boden,  namentlich  auf  mürbem  und  frischem  Boden
im  Hügellande,  hat  man  mit  der  sog.  Klemmpflanzung  unter  Anwendung
  des  Buttlar'schen  Pflanzeisens  und  Keilspatens  des  Pflanzbeils
  sehr  gute  Kulturen  auf  dem  billigsten  Wege  hergestellt.

Man  pflanzt  auf  diese  Weise  auf  gelockertem  wie  ungelockertem
Boden  und  benutzt  meist  zweijährige  Pflanzen,  ..·
deren  Wurzeln  vor  dem  Einpflanzen  in  Leh
brei  getaucht  sind.  Das  Buttlar'sche  Pflanzeisenn
ist  ein  etwa  30  cm  langer  und  3  kg  schwerer
Keil  mit  kurzem  Griff  (Figur  126)  der  senkrecht
  (eb)  eingestoßen  resp.  eingeworfen  wird;

 

-  e-  l  2  1  ur  126.
der  Pflänzer  hält  die  Pflanze  an  die  gegen-  v.  Vuttlat  #Klemmpflanzung.
        <pb n="284" />
        —  269  —

überliegende  Lochwand,  sticht  etwa  3  em  vom  Pflanzloch  noch  einmal
ein  (gb)  und  drückt  („klemmt“)  die  Pflanze  innig  im  Loch  an.
Das  zweite  Loch  pflegt  man  wieder  leicht  zu  schließen.  Jede  gebuttlarte
  Pflanze,  die  sich  #leicht  herausziehen  läßt,  muß  noch  einmal  gepflanzt
  werden.  Die  Pflänzer  bewegen  sich  in  einer  Reihe,  etwa  1,2  m
von  einander  entfernt  vorwärts  in  der  rechten  Hand  das  Eisen,  in
in  der  linken  die  Pflanzen  und  stecken  dieselben  nach  dem  Augenmaß
vorwärts  etwa  50  bis  60  cm  von  einander  entfernt  ein.  Der  Mann
kann  täglich  1200  Pflanzen  einbringen.

Man  pflanzt  mit  dem  Buttlar'schen  Eisen  auch  einjährige  Kiefern
und  Eichen  und  viele  zweijährige  Laubhölzer  und  Nadelhölzer,  sobald
man  es  mit  steinigem  Boden  zu  thun  hat.

Weichhölzer  müssen  zeitig  in  Fichtendickungen  ausgeläutert  werden,
die  Durchforstungen  sollen  in  Schneebruchslagen  sehr  vorsichtig  geführt
werden.  Recht  empfehlenswerth  ist  zur  Stammpflege  das  Absägen  von
trocknen  und  halbtrocknen  Aesten  dicht  am  Stamme,  um  das  Einwachsen
derselben  zu  vermeiden.  Da  die  Fichte  außerordentlich  unter  Sturmgefahr
  leidet,  so  muß  man  die  Hiebsrichtung  stets  sehr  sorgfältig  gegen
die  herrschende  lokale  Windrichtung  auswählen,  auch  setzt  diese  Kalamität
  der  sonst  so  wünschenswerthen  natürlichen  Verjüngung  gebieterisch
Schranken;  nur  in  geschützten  Lagen  wird  sie  im  Interesse  des  Schutzes
des  Bodens,  der  jungen  Pflanzen  gegen  Unkraut,  Frost  und  Dürre,
der  Erhaltung  von  etwaigen  Mischhölzern  (Buche,  Tanne),  namentlich
aber  im  Interesse  des  Lichtstandszuwachses  noch  beibehalten.  Der
Samenschlag  wird  dunkel  gehalten.  Die  späteren  Lichtungen  erfolgen
dann  entweder  plenternd  nach  Bedürfniß  oder  periodisch  schlagweis,
sodaß  nach  etwa  10  Jahren  der  Abtriebsschlag  folgt;  viele  ziehen  ein
schnelles  Nachpflanzen  nach  der  ersten  Besamung  den  langsameren
Nachlichtungen  vor.  Die  Fichte  ist  ein  sehr  beliebtes  Misch=  und
Unterbauholz,  besonders  geeignet  als  Wandmantel  und  zur  Ausfüllung
kleiner  Bestandslücken.  Regel  ist  der  Kahlschlag,  stets  der  Windrichtung
  entgegen  und  im  Interesse  der  Randbesamung  in  schmalen
Saumschlägen.
        <pb n="285" />
        —  270  —

Fragebogen  zum  Waldbau.

 

Zu  §  112.  Was  lehrt  der  Waldbau?  Welches  sind  die  verschiedenen  Arten
der  Begründung  und  Erziehung  von  Beständen?

Zu  §  113.  Was  versteht  man  unter  Betriebsart?  Erkläre  die  verschiedenen
Betriebsarten  von  Hoch-,  Nieder-,  Mittel-  und  Plenterwald,  von  Kopfholz=  und
Schneidelholzbetrieb.

Zu  §  114.  Was  versteht  man  unter  Umtrieb?  Nenne  die  Hauptumtriebszeiten.

Zu  §  115.  Was  versteht  man  unter  Periode?  Nach  welchen  Gesichtspunkten
reiht  man  die  Bestände  in  die  Perioden  ein?  Nach  welchen  wählt  man  die  Länge
des  Umtriebes?

Zu  §  116.  Wodurch  läßt  man  sich  bei  den  Kulturen  zur  Wahl  gewisser
Holzarten  bestimmen?

Zu  §  117.  Was  ist  für  die  Wahl  des  Hochwaldbetriebes,  des  Niederwaldes,
des  Mittelwaldes  und  Plenterwaldes  maßgebend?

Zu  §  118.  Was  versteht  man  unter  natürlicher  Verjüngung?

Zu  §  119.  Worauf  hat  man  bei  der  natürlichen  Verjüngung  sein  Hauptaugenmerk
  zu  richten?

Zu  §  120.  Was  bezweckt  der  Vorbereitungshieb?

Zu  §  121.  Was  bezweckt  der  Samenschlag?  Wann  und  wie  zeichnet  man
denselben  aus?

Zu  §  122.  Wann  und  wie  zeichnet  man  Verjüngungsschläge  aus?

Zu  §  123.  Welchen  Zweck  haben  die  Nachhiebe?  Nach  welchen  Regeln  stellt
man  sie?

Zu  §  124.  Welche  Holzarten  treiben  Stockloden?  welche  Wurzel-  und  Stockloden?
  Zähle  die  wichtigen  Waldbäume  in  der  Reihenfolge  ihrer  Ausschlagsfähigkeit
hinter  einander  auf.  Wie  legt  man  Niederwälder  an?  Wie  ist  die  Schlagrichtung
im  Niederwald?  Worauf  ist  beim  Hiebe  besonders  zu  achten?

Zu  §  125.  Welche  Holzarten  eignen  sich  zum  Kopfholzbetrieb'  Wann  ist
die  Hiebszeit  des  Kopfholzes?

Zu  §  126.  Welche  Holzarten  passen  für  den  Schneidelholzbetrieb?

Zu  §  127.  Wo  wendet  man  noch  Saaten  an?  In  welchen  Fällen  pflanzt  man?

Zu  §  128.  Wie  gewinnt  man  den  Holzsamen?

Zu  §  129.  Wie  gewinnt  und  verwahrt  man  den  Samen  unserer  wichtigen
Waldbäume?

Zu  §  130.  Wie  prüft  man  die  einzelnen  Holzsamen  in  Bezug  auf  ihre
Keimkraft?  Beschreibe  die  Topf=  und  Lappenprobe?

Zu  §  131.  Wann  ist  die  beste  Saatzeit?

Zu  §  132.  Welches  sind  die  verschiedenen  Saatmethoden?

Zu  §  133.  Nach  welchen  Gesichtspunkten  wählt  man  die  Samenmenge?
        <pb n="286" />
        —  271  —

Zu  §  134.  Wie  entfernt  man  den  Bodenüberzug?  Welche  Vorsichtsmaßregeln
  gelten  beim  Ueberlandbrennen?

Zu  §  135.  Nenne  die  verschiedenen  Werkzeuge,  die  man  im  Waldbau  zur
Bodenlockerung  gebraucht.  Wann  wendet  man  dieselben  an?

Zu  §  136.  Wie  ist  die  Bodenbearbeitung  bei  Vollsaaten?  Was  ist  landwirthschaftliche
  Mitbenutzung?  Wie  wird  sie  angewandt?

Zu  §  137.  Wie  ist  die  Bodenbearbeitung  zu  Streifensaaten?

Zu  §  138.  Welche  Regeln  hat  man  beim  Ausstreuen  des  Samens  zu  beobachten?


Zu  §  139.  Wrnach  richtet  sich  die  Erdbedeckung  der  verschiedenen  Waldsamen?

Zu  §  140.  Welche  Schutzmaßregeln  wendet  man  an  bei  der  Aussaat  empfindlicher
  Holzarten?

Zu  §  141.  Wie  schützt  man  sich  gegen  die  Gefahren  der  Saaten?

Zu  §  142.  Auf  welchen  beiden  Wegen  beschafft  man  sich  Pflanzen?

Zu  §  143.  Was  sind  Wildlinge?  Was  hat  man  beim  Ausheben,  Transport
und  Verpflanzen  derselben  zu  beobachten?

Zu  §  144.  Wodurch  unterscheiden  sich  Saat=  und  Pflanzkämpe,  Wanderund
  ständige  Kämpe?

Zu  §  145.  Wie  legt  man  einen  Wander-Saatkamp  an?  Wann  muüssen  die
Bodenbearbeitungen  gemacht  werden?  Was  geschieht  mit  dem  Bodenüberzug?
Wodurch  empfiehlt  sich  im  Kamp  eine  möglichst  dichte  Saat  und  schwache  Bedeckung?
  Weshalb  vertieft  man  die  Saatrillen?

Zu  §  147.  Nach  welchen  Gesichtspunkten  wählt  man  die  Lage  von  ständigen
Kämpen  aus?  Wie  umgiebt  man  einen  Kamp  mit  einer  lebendigen  Fichtenhecke?
Wie  bereitet  man  Dungerde  und  Rasenasche?  Wie  schützt  man  sich  gegen  Mäuse,
Maulwürfe,  Erdflöhe  und  Frost  im  Kampe?

Zu  §  148.  Was  sind  Loden,  Halbheister  und  Heister?  Wie  verschult  man
dieselben?

Zu  §  149.  Wie  beschneidet  man  Pflänzlinge?

Zu  §  150.  Was  hat  man  für  Pflegemittel  in  den  Kämpen?  Was  ist  ein
Pyramidenschnitt?

Zu  §  151.  Wie  verschult  man  Nadelhölzer?

Zu  §  152.  Welche  Arten  von  Pflanzen  giebt  es?

Zu  §  153.  Welche  Vorzüge  haben  regelmäßige  Pflanzungen?

Zu  §  154.  Welche  Gründe  fallen  bei  Auswahl  der  Pflanzweite  ins  Gewicht?

Zu  §  155.  Wie  stellt  man  den  Quadrat--,  den  Reihen=  und  Dreiecksverband
her?  Wie  legt  man  den  Verband  über  sehr  große  Flächen?

Zu  §  156.  Wie  berechnet  man  die  Pflanzenmenge  sür  die  obigen  Verbände?

Zu  §  158.  Was  hat  die  Herbstpflanzung  gegen  und  die  Frühjahrspflanzung
für  sich?

Zu  §  159.  In  welcher  Jahreszeit  sollen  die  Pflanzlöcher  gemacht  werden?
Wie  werden  die  Pflanzlöcher  angefertigt?

Zu  §  160.  Was  muß  mit  Pflanzen  geschehen,  die  ausgehoben  sind,  aber  nicht
sofort  eingepflanzt  werden?  In  welcher  Weise  pflanzt  man  stärkere  Pflanzen  ein?
        <pb n="287" />
        —  272  —

Zu  §  161.  In  welcher  Weise  hat  man  nach  der  Pflanzung  die  Kultur  zu
schützen?

Zu  §  162.  Was  sind  Senker?  In  welcher  Weise  und  zu  welcher  Jahreszeit
senkt  man  Zweige  und  Stangen  ab?  Wie  pflanzt  man  Setzreiser?  Wie  Setzstangen?

Zu  §  164.  Welche  Holzarten  eignen  sich  besonders  zu  Ober=  und  Unterholz
  im  Mittelwalde?  Was  sind  Laßreiser  und  Oberständer?

Zu  §  165.  Wie  zeichnet  man  die  überzuhaltenden  Laßreidel  beim  Abtrieb
des  Unterholzes  im  Mittelwalde  aus?

Zu  §  166.  Worauf  hat  man  bei  der  Pflege  der  Bestände  sein  Augenmerk
zu  richten?

Zu  §  167.  Was  versteht  man  unter  Läuterungshieb?  Welche  Vorsicht  hat

man  beim  Freihauen  von  schlaff  erwachsenen  Stangen  zu  beobachten?
Zu  §  168.  Was  versteht  man  unter  Durchforstung?  Welchen  Zweck  haben

die  Durchforstungen?  Worin  sind  die  Vortheile  der  Durchforstungen  begründet?

Zu  §  169.  Woran  erkennt  man  in  den  Beständen  die  Nothwendigkeit  einer
Durchforstung?

Zu  §  170.  Nach  welchen  Regeln  wird  eine  Durchforstung  ausgeführt?

Zu  §  171.  In  welcher  Jahreszeit  entästet  man?  Wie  werden  die  Entästungen
  ausgeführt?

Zu  §  172.  Wie  erhält  man  die  Bodenkraft?

Zu  §  173.  Wie  befestigt  man  Dünen?

Zu  §  174.  Was  hat  man  für  Schutzmittel  gegen  die  Verbreitung  des  Flugsandes?
  Wie  kultivirt  man  Flugsandflächen?

Zu  §  175.  In  welcher  Weise  kultivirt  man  Ortsteinflächen?

Zu  §  176.  Welche  Vortheile  haben  gemischte  Bestände?  Nenne  die  fünf
waldbaulichen  Mischungsregeln  und  begründe  sie.

Zu  §  178.  Welche  Ansprüche  macht  die  Eiche  an  den  Standort?

Zu  §179.  Was  versteht  man  unter  Lichtungsbetrieb?  welche  Vortheile  hat  er?

Zu  §  180.  Wann  sollen  Eichensaaten  in  der  Regel  ausgeführt  werden?
Welche  verschiedenen  Methoden  kann  man  bei  der  Eichensaat  anwenden?  Beschreibe
die  wichtigsten.  ·

Zu  8  181.  Was  hat  man  bei  der  Verschulung  von  Eichen  zu  beobachten?

Zu  8  182.  Welche  Standorte  eignen  sich  zur  Anlage  von  Eichenschälwald?
Wann  und  wie  wird  der  Hieb  im  Eichenschälwald  geführt?  Wie  wird  die  Rinde
geschält  und  getrocknet?  wie  verkauft?

Zu  8  183.  Wie  wird  die  Buche  in  der  Regel  verjüngt?  was  haben  reine
Buchenbestände  gegen  sich?

Zu  8  184.  Welchen  Zweck  verfolgt  die  Vorbereitungsdurchforstung  in  Buchen?

Zu  §  185.  Welche  Stämme  werden  bei  den  Lichtungshieben  in  Buchenverjüngungen
  zuerst  eingeschlagen?

Zu  §  187.  Wie  legt  man  einen  Buchensaatkamp  an?  Was  muß  man  beim
Pflanzen  von  Buchen  besonders  beachten?

Zu  §  188.  In  welchem  Umtriebe  wird  die  Schwarzerle  bewirthschaftet?  Wann
und  wie  wird  der  Abtrieb  von  Erlen  bewirkt?  Wie  legt  man  einen  Erlensaatkamp
        <pb n="288" />
        —  273  —

an?  Wie  verschult  man  Erlenpflanzen?  Wo  wendet  man  die  Klapppflanzung  an?
Wie  wird  sie  ausgeführt?  Wie  kultivirt  man  die  Erle  künstlich  auf  sehr  nassem
Boden?

Zu  §  189.  Nenne  die  wichtigsten  Kulturweiden.  Beschreibe  die  verschiedenen
Kulturarten  bei  Weiden.  Welches  ist  die  empfehlenswertheste?  Wann  schneidet
man  gewöhnlich  die  Weidenruthen  und  wie?

Zu  §  190.  Welchen  Standort  liebt  die  Kiefer?  Welche  Bedeutung  hat  sie
für  andere  Holzarten?

Zu  8§  191.  Beschreibe  einige  Saatmethoden  der  Kiefer.  Wie  erzieht  man
Kiefernballenpflanzen?  Wie  pflanzt  man  dieselben?  Bis  zu  welchem  Alter  verpflanzt
  man  die  Kiefer  mit  entblößter  Wurzel?  Wie  pflanzt  man  einjährige  Kiefern?
Wie  wird  ein  Kiefernsaatkamp  angelegt?  Was  hat  man  beim  Transport  von
Kiefernpflanzen  zu  beachten?  Unter  welchen  Verhältnissen  empfiehlt  sich  die  natürliche
  Verjüngung  der  Kiefer?  Wie  führt  man  sie  aus?

Zu  §  192.  Welchen  Standort  liebt  die  Fichte?

Zu  §  193.  Wo  und  wie  legt  man  Fichtenplätzesaaten  an?  Wie  legt  man
einen  Fichtensaatkamp  an?  Wie  verschult  man  Fichten?  Was  hat  man  bei  der
Pflanzung  von  Fichten  zu  beachten?  Beschreibe  die  Manteuffel'sche  Hügelpflanzung
und  die  Pflanzung  mit  dem  Buttlar'schen  Eisen.  Wann  und  wie  wendet  man  die
natürliche  Verjüngung  bei  der  Fichte  an?

C.  Forstschutz.
8  194.
Einleitung  und  Desinition.

Es  ist  eine  Thatsache,  daß  vor  Zeiten  bedeutend  mehr  Wälder
vorhanden  waren  als  jetzt;  es  ist  ferner  Thatsache,  daß  heute  sich  die
Wälder  in  einer  Weise  vermindern,  daß  zu  befürchten  ist,  wir  werden
schließlich  zu  wenig  Wälder  haben,  um  unsere  Holzbedürfnisse  zu  befriedigen
  und  unsere  heutigen  Klimaverhältnisse  zu  erhalten  (vergl.  §  2),
wenn  nicht  alle  Schutzmaßregeln  gegen  die  zahlreichen  Feinde  der  Wälder,
namentlich  den  Hauptfeind  derselben,  den  Menschen,  mit  Energie  gehandhabt
  werden.  Die  Menschen  haben  zuerst  den  Wald  gerodet  und
verringert,  um  ihren  vermehrten  Bedürfnissen  durch  Ackerbau,  wo  früher
Wald  gestanden,  Rechnung  zu  tragen.  Nächstdem  trat  jedoch  die  Nutzung
des  Holzes  in  den  Vordergrund  und  zwar  in  dem  Grade,  als  der  Werth
des  Holzes  zunahm,  bis  sie  heute  fast  ausschließlich  der  Grund  der

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  18
        <pb n="289" />
        —  274  —

Waldverringerung,  sehr  häufig  leider  der  vollständigen  Waldausrottung
seitens  der  Privatwaldbesitzer  ist.  Mit  den  verwüstenden  Eingriffen
des  Hauptfeindes  hielten  die  verderblichen  Einwirkungen  der  anderen
Feinde  des  Waldes  in  der  Natur  gleichen  Schritt,  und  zwar  einestheils
  die  rohen  Naturkräfte  —  Sturm,  Wasser,  Frost,  Hitze,  Feuer  2c.
—,  anderentheils  die  vielen  den  Wald  beschädigenden  Thiere.  Die
Lehre  vom  Forstschutz  behandelt  demnach  die  Maßregeln,  durch
welche  der  Wald  erhalten  und  vor  allen  Gefahren  und  schädlichen
  Einflüssen  beschützt  wird.  Sie  macht  uns  mit  den
drohenden  Gefahren  bekannt  und  lehrt  uns  ihre  Abwehr,  soweit  sie
in  der  Macht  des  zunächst  interessirten  Menschen,  nämlich  des  Waldbesitzers
  resp.  dessen  Beamten  oder  des  weiter  interessirten  Staates
liegt,  der  durch  Gesetze  und  Polizeimaßregeln  die  dem  Gemeinwohle
schädliche  Verminderung  der  Wälder  oder  ihre  Beschädigung  seitens
Unberechtigter  zu  verhindern  hat.

I.  Forstschutz  gegen  Beschädigungen  der  leblosen  Natur.
A.  Gegen  die  rohben  Naturkräfte.
195.

1.  Sturm  und  Bind.

Wie  aus  der  Standortslehre  (§  109)  bekannt  ist,  entstehen  die
Stürme  durch  plötzliche  Temperaturveränderungen  und  kommen  dieselben
  bei  der  geographischen  Lage  von  Deutschland  meistens  von  Westen,
seltener  von  Norden  her.  Jede  Gegend  pflegt  jedoch  ihre  besonders  gefährliche
  Sturmrichtung,  die  mit  ihrer  eigenthümlichen  Bodengestaltung
(Lage  hoch  im  Gebirge,  in  Thalkesseln,  an  Thalausgängen,  in  Flußthälern,
  an  Seen,  an  der  Küste,  hinter  vorliegenden  Höhen=  und  Gebirgszügen
  2c.)  zusammenhängt,  zu  haben,  gegen  welche  man  sich  dann
besonders  zu  schützen  hat.  Man  erkennt  die  herrschende  Sturmrichtung,
die  nicht  selten  in  demselben  Revier  verschieden  ist,  an  der  Rinde
der  Bäume,  die  nach  der  Sturm=  und  Windrichtung  viel  rauher  und
besonders  stark  mit  Moos  und  Flechten  bewachsen  ist,  ferner  an  der
Fallrichtung  von  geworfenen  oder  gebrochenen  Stämmen  und  an  den
Erdaufwürfen  der  alten  Windbrüche.  Der  Sturmgefahr  am  meisten
ausgesetzt  sind  die  flachwurzelnden  Holzarten  (Fichte,  Aspe,  Birke,  Hainbuche
  und  alle  Holzarten  auf  flachgründigem  Boden);  won  unseren
        <pb n="290" />
        —  275  —

wichtigen  Holzarten  leidet  am  meisten  die  Fichte;  jedoch  leiden  in  exponirten
  Lagen  auch  Rothbuchen  und  Kiesern  zuweilen  sehr  bedeutend.
Mit  zunehmender  Höhe  und  vorgeschrittenem  Alter  des  Baumes  wächst
die  Gefahr;  haubare  und  angehend  haubare,  besonders  aber  stark  durchlichtete
  Bestände  oder  einzelne  übergehaltene  Stämme  auf  Blößen  unterliegen
  am  meisten.  Lockerer  Boden  leidet  mehr  als  bindiger,  feuchter
mehr  als  trockener.

Der  beste  Schutz  gegen  Sturngesahr  liegt  in  der  richtigen  waldbaulichen
  Erziehung  und  Behandlung  sowohl  der  gefährdeten  Holzarten
wie  der  gefährdeten  Lage,  z.  B.  das  Einsprengen  tiefer  bewurzelter
Holzarten,  wie  Tannen  und  Buchen  in  Fichten.  Man  hat  von  vornherein
  auf  besonders  kräftiges  Pflanzmaterial,  auf  eine  vorsichtige  die
Stämme  des  künftigen  Hauptbestandes  von  vornherein  kräftigende
Durchforstung,  besonders  an  den  ausgesetzten  Bestandsrändern,
auf  feuchtem  Terrain  auf  zeitige  Entwässerung  vor  dem  Hiebe  und  vor
Allem  auf  die  richtige  Hiebsrichtung  —  stets  der  bekannten  Sturmrichtung
  entgegen  —  zu  achten.  Eine  besondere  Bedeutung  haben
in  dieser  Beziehung  die  sog.  Loshiebe  erlangt;  eine  Art  besteht  darin,
daß  längere  Zeit  vor  dem  Hiebe  an  der  gefährdeten  Seite  in  dem
alten  abzutreibenden  Bestande  selbst  ein  etwa  25  m  breiter
Streifen  nach  und  nach  durchforstet  und  dann  unterbaut  wird,  um
durch  freiere  Stellung  künstlich  sturmfestere  Randbäume  zu  erziehen
und  gleichzeitig  den  Boden  zu  schützen;  bei  diesem  Lichthauen  muß
man  besonders  gefährdete  (kranke,  auffallend  flach  wurzelnde,  schlanke
Stämme  mit  hoch  angesetzter  Krone  oder  schon  geschobene)  Stämme
zuerst  wegnehmen  und  die  kräftigen  und  stufigen  Stämme  frei  hauen.
Die  verbreitetste  Art  von  Loshieb  besteht  jedoch  darin,  daß  man
zur  Vorbeuge  jüngeres  Holz  dadurch  an  dem  gefährdeten  Rande  sturmfester
  macht,  daß  man  in  dem  in  der  Sturmrichtung  vorliegenden
älteren  Bestande  —  also  an  dessen  Ostseite  —  einen  30  m  breiten
Streifen  etwa  20—30  Jahre  vorher  kahl  abtreibt  und  sofort  wieder
kultivirt;  diese  Kultur  wächst  dann  gleichzeitig  zum  Windmantel
heran.  Auf  sehr  ausgesetzten  Gebirgskämmen  oder  einzelnen  Kuppen
muß  man  die  Erziehung  älteren  Holzes  in  reinen  Hochwaldbeständen
vermeiden  und  nur  Plenterwirthschaft  betreiben  oder  den  Umtrieb  des
Hochwaldes  herabsetzen;  schließlich  müssen  bei  der  Betriebsregulirung

rationelle  Hiebszüge  vorgesehen  werden.
184
        <pb n="291" />
        —  276  —

Sind  trotz  aller  Vorsichtsmaßregeln  dennoch  Windbrüche  ein—
getreten,  so  muß  man  dieselben  sofort  aufarbeiten  und  zur  Ver—
meidung  von  Insektengefahr  schnell  abfahren  oder  schälen  lassen.  Nach
der  Art  des  Bruches  unterscheidet  man  Massenbruch,  wenn  größere
Bestandtheile,  Nesterbruch,  wenn  kleine  Bestandtheile  zusammenhängend
gebrochen  sind  oder  Stammbruch,  wenn  nur  einzelne  Stämme  getroffen
  sind;  ferner  unterscheidet  man  noch  Windwurf,  wenn  der  ganze
Stamm  mit  der  Wurzel  geworfen  ist,  oder  Windbruch,  wenn  entweder
der  Schaft  oder  der  Wipfel  gebrochen  ist,  wobei  man  wiederum  Schaftund
  Wipfelbruch  unterscheidet.  Fortwährende  Aufmerksamkeit  hat  man  auf
die  sog.  geschobenen  Stämme  zu  richten,  d.  h.  solche  Stämme,  die  nur  aus
ihrer  Lage  gebracht  sind,  da  sie  bald  kränkeln  und  so  eine  Brutstätte  der  gefährlichen
  Insekten  zu  werden  drohen.  Nach  stattgehabten  Stürmen  ist  sofort,
namentlich  auf  den  Wegen  genaue  Revision  zu  halten  und  müssen  beschädigte
  Stämme  ebenso  wie  gebrochene  Stämme  sofort  aufgearbeitet  werden.

Außer  als  Sturm  kann  der  Wind  auch  durch  Aushagern  der  Bestandesränder
  und  Wegführung  des  Rohhumus  gefährlich  werden,  und
muß  man  dieselben  deshalb  bei  der  Durchforstung  auf  30—40  Schritt
hin  dunkel  halten  (vergl.  §  170),  oder  an  besonders  ausgesetzten
Rändern  sog.  Wind=  oder  Schutzmäntel  anlegen.  Am  besten  eignet
sich  hierzu  die  Fichte  resp.  Tanne,  von  denen  man  gleich  bei  der  Kultur
3—5  Reihen  in  1  m  Dreiecksverband  am  Rand  entlang  so  pflanzt,
daß  die  hinteren  Pflanzen  immer  die  Lücken  der  vorderen  Reihen  decken.
Sind  solche  Bestandsränder  bereits  fehlerhaft  durchlichtet  und  schutzlos
dem  Winde  preisgegeben  und  können  Schutzmäntel  nicht  angelegt  werden,
so  soll  wenigstens  der  Boden  öfter  grobschollig  umgehackt  werden,  um
das  abfallende  Laub  zu  binden  und  eine  Humusbildung  zu  ermöglichen,
so  daß  keine  Verangerung  eintritt.

Nach  jedem  Sturme  sind  sofort  alle  Wege  zu  revidiren,  um  etwaige
Verkehrsstörungen  zu  beseitigen  und  dann  ist  die  Anzahl,  der  geschätzte
Festgehalt  der  gebrochenen  und  geworfenen  Stämme,  die  Sturmrichtung
und  sonstige  nähere  Umstände  dem  Revierverwalter  zu  melden.

§  196.
2.  Frostgefahr.
Am  schädlichsten  wirkt  der  Frost  in  der  Form  der  sog.  Spätfröste
im  Frühling,  durch  welche  die  unter  Frost  leidenden  Holzarten  (Tanne,
        <pb n="292" />
        —  277  —

Buche,  Ahorn,  Eiche,  Fichte,  Esche,  Erle  und  alle  anderen  Holzarten
in  frühester  Jugend)  häufig  vernichtet  oder  doch  stark  beschädigt  werden;
seltener  sind  Frühfröste  im  Herbst“),  welche  noch  nicht  verholzte  Triebe
gefährden,  oder  die  Winterfröste  gefährlich,  die  den  Stamm  zersprengen
und  Frostrisse  sowie  schließlich  Kern-  und  Ringfäule  erzeugen.  —
Außer  dem  Laub,  den  Gipfel-  und  Seitentrieben  wird  häufig  die
Blüthe  zerstört.  Die  einzigen  Holzarten,  die  (mit  Ausnahme  der
frühesten  Jugend)  fast  ganz  frostfrei  sind,  sind  Kiefer  und  Birke;  sie
werden  deshalb  gern  an  frostgefährdeten  Stellen  rein  oder  zum  Schutz
empfindlicherer  Holzarten  in  Untermischung  mit  diesen  angebaut.  Am
gefährdetsten  sind  feuchte  Einsenkungen  und  Ostlagen  resp.  Südlagen
mit  ihrer  frühen  Vegetation  oder  windstille  Orte,  sog.  Frostlöcher  oder
Frostlagen,  Kulturen  mit  Graswuchs  2c.

Die  zartesten  Holzarten  —  Buche  und  Tanne,  wie  überhaupt  in
Frostlagen  auch  andere  Holzarten  —  schützt  man  gegen  Spätfröste  dadurch,
  daß  man  sie  im  Schirm  der  Mutterbäume  erzieht,  daß  man  bei
Verjüngungen  gegen  Osten  schützende  ältere  Bestände  vorliegen  läßt,
daß  man  die  Schläge  (namentlich  im  Niederwald  und  Mittelwald)  von
Westen  nach  Osten,  besser  noch  von  Südwest  gegen  Nordost  führt.
Bestandeslücken  müssen,  sobald  sie  Frostschaden  zeigen,  mit  frostsicheren
Holzarten  (Kiefer,  Birke)  ausgebaut  werden.  In  Kämpen  schützt  man
sich  durch  Bestecken  mit  Schutzreisig  auf  Gabelgerüsten  (von  Nadelholz),
durch  Schutzgitter  oder  den  Seitenschutz  vorstehender  Bestände  und  Wahl
von  frostfreien  oder  wenigstens  gegen  Osten  geschützten  Lagen.

Ein  zweiter  Feind  ist  das  früher  beschriebene  Auffrieren  auf
feuchtem  und  lockerem  Boden.  Dagegen  hilft  genügende  Entwässerung
und  Bedecken  des  Bodens  mit  Moos,  Streu,  Laub,  Plaggen,  Steinen
und  Sand  (in  Kämpen  besonders),  oder  Vermeidung  der  Lockerung  auf
solchem  Boden,  in  dem  man  nicht  säet,  sondern  Ballen=  resp.  Hügeloder
  Rabattenpflanzung  2c.  anwendet.

Unter  Stammfrost  leiden  die  Holzarten  am  meisten  in  folgender
(absteigender!)  Reihenfolge:  Roßkastanie,  Eiche,  Buche,  Linde,  Ulme,
Esche,  Ahorn,  Hainbuche,  Aspe,  Erle,  Birke,  welche  letztere  fast  nie
leidet;  die  Blätter,  Blüthen  und  Triebe  leiden  am  meisten  bei  folgenden

*)  Der  am  28.  September  1881  stattgehabte  Frühfrost  hat  sehr  großen

Schaden,  namentlich  in  den  etwas  spät  ausgeführten  Kiefernsaaten  aus  demselben
Frühjahr  angerichtet.
        <pb n="293" />
        —  278  —

Holzarten  (absteigende  Folgel),  Esche,  Ahorn,  Rothbuche,  Eiche,  Ulme,
Linde,  Pappel,  Erle,  Birke,  Hainbuche;  von  den  Nadelhölzern  Lärche,
Tanne,  Fichte,  Kiefer.  Die  Schütte  der  Kiefer  wird  vielfach  dem  Einfluß
  von  Spätfrösten  zugeschrieben,  so  daß  diese  sonst  ganz  frostsichere
Holzart  also  in  frühester  Jugend  ebenfalls  gefährdet  sein  dürfte;  die
Maitriebe  derselben  erfrieren  zuweilen  auch  noch  bis  zum  6.  Jahre.

197.
3.  Gefahr  durch  Schnee,  Duft  und  Eis.

Der  Schnee  wird  namentlich  in  den  mittleren  Gebirgslagen")  in
den  Fichtenstangenorten  gefährlich,  indem  er  sich  in  großen  Massen  auf
denselben  ablagert  und  sie  in  ganzen  Flächen  nesterweis  oder  stammweis
zusammenbricht;  älteren  Stämmen  bricht  er  die  Kronen  ab,  Stangenhölzer
und  junge  Schonungen  drückt  er  zusammen;  die  Folgen  sind  dieselben  wie
beim  Windbruch.  In  gleicher  Weise  leidet  auch  die  Kiefer,  doch  wird  dieselbe
  meist  in  weniger  gefährdeten  Gegenden  angebaut.  Laubhölzer  leiden
bei  frühem  Schneefall,  wenn  noch  verbleichendes  Laub  vorhanden  ist,
namentlich  bei  gleichzeitigem  stärkeren  Frost  —  Rothbuche,  Erle,  Esche,
Akazie,  Birke.  Das  sicherste  Vorbeugungsmittel  besteht  in  sorgfältigster
Pflanzung  von  kräftigem  und  verschultem  Material  und  in  sorgfältigster
Durchforstung;  in  sehr  gefährdeten  Lagen  in  Einführung  des  Plenterbetriebs
  oder  natürlicher  Verjüngung,  welche  letztere  sich  namentlich  in
den  schweren  Schneebruchkalamitäten  der  Jahre  1886  und  1887  bewährt
  haben,  während  sonst  fast  keine  Holzart  und  keine  Kulturmethode
verschont  blieb.  Nach  stattgehabtem  Bruch  hat  man  zur  Vermeidung
anderer  Gefahren  (Insekten,  Sturm,  Frost)  alles  kränkelnde  Material
schnell  einzuschlagen  und  alles  gefällte  Fichtenholz,  wenn  es  nicht  schnell
abgefahren  werden  kann,  zu  schälen;  den  beschädigten  Stangenorten
kann  man  durch  rechtzeitigen  Unterbau  resp.  Einbau  von  schattenertragenden
  Holzarten  (Fichten,  Tannen,  Buchen,  Hainbuchen)  helfen;
auf  Kulturen  und  in  Kämpen,  allenfalls  in  kleinen  besonders  werthvollen
  Stangenorten  empfiehlt  sich  ein  rechtzeitiges  Abklopfen  nach
starkem  Schneefall,  falls  es  nicht  zu  theuer  wird.

Gegen  Duft=  und  Eisbruch,  der  besonders  hart  die  Ostränder

*)  Die  Schneebruchregion  erstreckt  sich  im  Harz  auf  eine  Höhe  von  400  bis
950  m,  in  Schlesien  auf  600—1200  m,  am  Rhein  bis  zu  600  m,  in  Thüringen
bis  500  m  herunter.  ·
        <pb n="294" />
        —  279  —

von  Laubhölzern  trifft,  indem  dabei  die  stark  inkrustirten  Zweige  und
Triebe  abbrechen,  sucht  man  sich  durch  vorstehende  Bestände  und  durch
die  schon  oben  berührte  Schlagstellung  von  Südwest  nach  Nordost,  auch
durch  hohe  und  tief  beastete  Nadelholzschutzmäntel  gegen  Osten  zu  schützen;
am  meisten  sind  Niederwälder  und  Oberbäume  im  Mittelwald  und  die
Akazie  gefährdet.

§  198.
4.  Gesahr  durch  Hitze  und  Dürre.

Die  Hitze  schädigt  besonders  den  Boden,  indem  sie  ihn  seiner
Feuchtigkeit  und  Frische  beraubt;  sie  reizt  die  Pflanzen  zu  einer  erhöhten
Wasserverdunstung,  die  wieder  ein  Verwelken  und  schließliches  Absterben
derselben  hervorrufen  muß,  wenn  der  Boden  durch  seine  Grundfeuchtigkeit
oder  atmosphärische  Niederschläge  nicht  zur  rechten  Zeit  für  den  Ersatz
der  zu  viel  verbrauchten  Feuchtigkeit  sorgt.

Das  einzige  Mittel  gegen  diese  Gefahr  liegt  im  Binden  der  vorhandenen
  Bodenfrische,  das  uns  der  Waldbau  in  den  einzelnen  Fällen
bereits  gelehrt  hat,  nämlich:  Vermeidung  plötzlicher  Freistellungen
trockener  Bodenarten,  tiefe  Bodenbearbeitungen,  Pflanzen  in  vertieften
Löchern,  Belegen  der  Pflanzlöcher  mit  Plaggen  an  den  Süd=  oder  Thalseiten,
  Ausstreuen  von  Laub,  Moos  und  Nadelstreu  in  die  Pflanzenreihen
  in  Kämpen,  Ballenpflanzung,  Wahl  einer  Kulturmethode,  welche
den  Boden  am  schnellsten  deckt,  beim  Pflanzen  von  Heistern  —  Richten
der  meisten  Belaubung  nach  Süden,  natürliche  Verjüngung,  Erziehung
von  Bodenschutzholz  2c.

Direkt  schädlich  wird  die  Sonne  durch  Abwelken  von  jungen
Pflänzchen  und  Erzeugung  des  Rindenbrandes  an  Buchen;  nach  den
Berichten  von  Beling  (Baurs  Centralbl.  1888,  S.  29)  leiden  auch
Hainbuche,  Eiche  und  Esche,  wogegen  man  sich  durch  Vermeidung  jeder
plötzlichen  Freistellung  älterer  Bestände  gegen  Süden  und  Südwesten
zu  schützen  hat.  Plötzliches  Freistellen  und  damit  verbundene  Bodenverschlechterung
  ruft  auch  häufig  die  bekannte  Wipfeldürre  hervor,  der
man  durch  möglichst  schnelle  Pflanzung  einer  Bodenschutzholzart  begegnen
  muß.

Am  meisten  leiden:  Roth=  und  Weißbuche  sowie  Fichte,  die  Südund
  Westhänge,  kalkige,  thonige  sowie  arme  Sandböden,  lückige  und
raume  Bestände,  namentlich  von  flachwurzelnden  Hölzern.
        <pb n="295" />
        —  280  —

8  199.
5.  Gefahr  durch  Jeuer.

Eine  Folge  der  Dürre  im  weiteren  Sinne  ist  das  häufigere  Vorkommen
  von  Waldfeuern.  Man  unterscheidet  sog.  Lauffeuer,  welches
im  trocknen  Bodenüberzuge  zu  entstehen  pflegt  und  sich  dann  mit
großer  Schnelligkeit,  indem  es  die  ganze  Bodendecke  ergreift,  weithin
verbreitet.  Besonders  gefährlich  wird  das  Lauffeuer  bei  starkem  Winde,
wo  es  nicht  selten  sich  auch  in  die  Wipfel  verbreitet  und  diese  als
sog.  Wipfelfeuer  zerstört;  brennt  der  ganze  Bestand,  was  nur  in
Schonungen  und  jüngeren  Stangenhölzern  vorkommen  kann,  so  entsteht
das  Stamm=  oder  Totalfeuer.  Schließlich  kommt  noch  Erd  feuer
vor,  welches  brennbare  Erde,  namentlich  den  Torfboden  ergreift.  Am
gefährdetsten  sind  die  Nadelholzwaldungen,  besonders  ihre  Schonungen
und  jungen  Stangenhölzer,  namentlich  die  Kiefer  in  trocknen  Frühjahren
  und  heißen  Spätsommern,  doch  werden  auch  Laubhölzer  heimgesucht,
  von  denen  die  zartrindige  Buche  am  meisten  zu  leiden  hat;
Eichen  pflegen  wieder  auszuschlagen;  bei  Erlen  ist  besondere  Vorsicht
nöthig,  indem  diese  sehr  lange  in  ihren  Stöcken  glimmen.

Zunächst  hat  man  sich  gegen  das  Feuer  durch  umfassende  Vorbeugungsmaßregeln
  zu  schützen,  die  entweder  polizeilicher  oder  waldbaulicher
  Natur  sind.  Die  Polizeimaßregeln  umfassen  das  Verbot  und
bedrohen  mit  Strafen:

Das  unbefugte  Feueranzünden  resp.  Unterlassen  des  Auslöschens
  von  Waldfeuern  seitens  der  Holzhauer,  der  Hirten,  Köhler
und  des  Publikums,  das  Tabakrauchen  in  den  heißen  Monaten  im
Walde,  das  Schießen  mit  Filzpfropfen,  das  Anzünden  von  Feldfeuern
  unmittelbar  am  Walde,  Anlage  von  feuergefährlichen  Etablissements
  in  und  am  Walde.  Bei  der  Anlage  von  jeglichen  Waldfeuern
ist  streng  darauf  zu  halten,  daß  der  Bodenüberzug  in  einem  Umkreis
von  mindestens  0,5  m  um  das  Feuer  abgeschürft  und  daß  das  Feuer
nicht  eher  verlassen  wird,  als  bis  es  entweder  ganz  ausgebrannt  oder
doch  mit  Erde  vollständig  zugeworfen  ist.  Ueber  Vermeidung  von
Waldfeuern  vergl.  §§  308,  360,  368  des  Strafgesetzbuches,  sowie
§§  44,  51  des  Feld=  und  Forstpolizeigesetzes  vom  1.  April  1880.

Die  waldbaulichen  Maßregeln  bestehen  in  Vermeidung  von
großen  zusammenhängenden  gleichaltrigen  Beständen,  in  Unterbrechung
der  Bestände  durch  breite,  in  den  heißen  Monaten  stets  wund  zu
        <pb n="296" />
        —  281  —

haltende  sog.  Feuergestelle,  womöglich  mit  Schutzgräben  an  beiden
Seiten,  die  ev.  auch  mit  perennirenden  Lupinen  oder  Wicken  2c.  zu  besäen
  sind,  und  in  der  Anlage  von  Laubholzmänteln  an  den  Bestandesrändern,
  am  besten  von  Birken,  Akazien,  Schwarzpappeln  2c.  Die
größte  Vorsicht  ist  an  den  Eisenbahnen  nöthig,  wo  man  zu  beiden
Seiten  der  Bahn  etwa  10—20  m  breite  Sicherheitsstreifen  zum  Anbau
  von  Feldfrüchten  ganz  frei  haut  oder  doch  ohngefähr  ebenso  breite
Laubholzschutzmäntel  (Birke)  mit  Gräben  anlegt,  die  Bestandsränder
durch  Gräben  und  streifenweise  (schachbrettartige)  Entfernung  des  Bodenüberzugs
  auf  20—30  m  Tiefe  schützt.  In  Schonungen  giebt  man  längs
der  Wege  und  Gestelle  zu  beiden  Seiten  auf  5.—8  m  Tiefe  die  Bodenstreu
  ab  und  läßt  bis  aufs  Mannshöhe  alle  trocknen  unteren  Zweige
dicht  am  Stamme  entfernen.  In  den  heißen  Monaten  ist  von  erhöhten
Punkten  aus  das  Revier  häufig  zu  inspiciren  und  sind  etwaige  Arbeiter,
soweit  es  die  Natur  der  Arbeit  zuläßt,  möglichst  im  Revier  zu  vertheilen,
damit  das  Feuer  sofort  nach  seinem  Entstehen  entdeckt  werden  kann.
Sobald  Feuer  im  Revier  gemeldet  wird,  sind  folgende  Löschmaßregeln
anzuordnen  und  zu  ergreifen:

Ist  das  Feuer  noch  klein,  so  versucht  man  es  durch  Ausschlagen
mit  belaubten  Zweigen,  Bewerfen  mit  Erde  und  Abschürfen  des  Bodenüberzuges
  rings  um  dasselbe  auszulöschen  resp.  zu  beschränken.  Man
lasse  die  Leute  beim  Ausschlagen  nicht  nach  Belieben,  sondern  in  Kolonnen
  von  je  10  Mann  nach  Commando  schlagen,  womöglich  mit
Birken=  oder  Wachholdersträuchern;  man  wird  dann  ganz  anderen
Effekt  erzielen.  Bei  größeren  Feuern  muß  man  die  Mannschaften,
deren  möglichst  viele  mit  schweren  Hacken,  Schaufeln,  Rechen,  Aexten
auf  schnellstem  Wege  zu  requiriren  sind,  vor  und  neben  dem  Feuer
unter  gleicher  Vertheilung  der  Werkzeuge  anstellen;  die  Leute  in  den
Flanken  suchen  es  auszuschlagen  und  auszuwerfen  und  verhindern  nicht
nur  das  Umsichgreifen  nach  beiden  Seiten  hin,  sondern  suchen  es  immer
mehr  einzuengen,  so  daß  es  schließlich  eine  immer  isolirter  werdende
Spitze  wird;  die  ersteren  arbeiten  ihm  entgegen,  indem  sie  die  in  seinem
Wege  liegenden  Brennstoffe  —  Dürrholz,  Rohhumus  2c.  —  schleunigst
entfernen,  den  Boden  abschürfen  oder  durch  Gräben  das  Feuer  zu  begrenzen
  trachten.  Hierbei  ist  weit  genug  vom  Feuer  anzufangen,
damit  dasselbe  die  Löschmannschaften  nicht  vor  beendeter  Arbeit  überrascht,
  die  Leute  sollen  immer  mit  dem  Rücken  dem  Feuer  zugekehrt
        <pb n="297" />
        —  282  —

arbeiten  und  den  Abschurf  an  der  Feuerseite  ausbreiten;  bei  ganz
großen  Feuern  und  wenn  der  Bestand  selbst  brennt,  legt  man  auch
wohl  Gegenfeuer")  an,  hinter  denen  man  jedoch  besonders  aufmerksam
sein  und  alle  Vorsichtsmaßregeln  treffen  muß.

Nach  jedem  Brande  ist  die  Feuerstelle  noch  längere  Zeit  zu  bewachen,
  um  einen  Wiederausbruch  zu  verhüten,  namentlich  Moosdecken
und  alte  Stöcke  pflegen  noch  Wochen  lang  nachzuglimmen.  Leute,
welche  den  Ausbruch  des  Feuers  zuerst  melden  und  sich  beim  Löschen
auszeichnen,  soll  man  entsprechend  belohnen;  ersteres  jedoch  mit  einer
gewissen  Reserve.

Erdfeuern  kann  man  nur  durch  tiefe,  die  ganze  glimmende  Erdschicht
  durchdringende  breite  Gräben  begegnen,  Wipfelfeuern  durch  Fällen
von  Stämmen,  die  man  in  Streifen  mit  dem  Wipfel  dem  Feuer  entgegen
  fällen  läßt.

Stark  beschädigtes  Nadelholz  (wenn  die  Rinde  bis  auf  den  Splint
verbrannt  ist)  und  Laubholz  hat  man  schnell  abzutreiben,  damit  sich
nicht  in  den  kränkelnden  und  absterbenden  Stämmen  schädliche  Insekten
ansammeln  resp.  damit  die  Laubholzstöcke  durch  Ausschlag  für  schnellste
Deckung  des  Bodens  sorgen  können.  Aeltere  Stämme,  namentlich  von
Holzarten  mit  starker  Borke  (Eiche,  Kiefer)  pflegen,  wenn  die  Rinde
nur  leicht  angebrannt  ist,  weiter  zu  wachsen;  sobald  sie  jedoch  abwelken
sollten,  müssen  sie  sofort  gefällt  werden.

8  200.
6.  Gefahr  durch  Wasser.

Das  Wasser  wird  in  der  Nähe  von  Flüssen  und  Strömen  häufig
durch  Ueberschwemmungen  gefährlich.  Gegen  große  Flüsse  werden
Deiche  und  Dämme,  deren  Ufer  mit  Weiden  zu  bepflanzen  sind,  gebaut,
  gegen  zeitweises  Uebertreten  von  kleinen  Flüssen  und  Bächen  muß
man  die  genau  zu  ermittelnden  Ueberfallstellen  der  Ufer  erhöhen  und

*)  Am  16.  April  1881  konnte  ein  bei  heftigem  Oststurm  ausbrechendes  Waldfeuer
  im  hiesigen  Reviere,  was  etwa  280  ha  zerstörte,  nur  durch  Anlage  eines
großen  Gegenfeuers  von  etwa  1,3  Kilometer  Länge  gelöscht  werden.  Bei  Anlage
von  Gegenfeuern  muß  man  im  Rücken  derselben  breite  Gräben,  Wege,  Bäche  2c.
haben,  an  denen  man  es  anlegt  und  welche  natürliche  Hindernisse  bieten,  wenn
das  Feuer  etwa  zurücklaufen  sollte;  auch  sind  hier  stets  ausreichende  Wachmannschaften
  zu  placiren.
        <pb n="298" />
        —  283  —

durch  Faschinenflechtwerk  festlegen;  sollte  das  übergetretene  Wasser  keinen
Abfluß  haben  und  somit  Veranlassung  zu  Versumpfung  geben,  so  ist
schleunigst  auf  dem  kürzesten  Wege  durch  einen  Abzugsgraben  für  den
Rückfluß,  dessen  Einmündung  in  den  überschwemmenden  Fluß  oder
Bach  durch  eine  Schleuse  zu  verschließen  ist,  zu  sorgen.  Auf  eine  ge—
wisse  Befestigung  und  Pflege  der  Ufer  ist  sehr  zu  achten,  namentlich
an  starken  Krümmungen  sind  Schlemmbäume  und  Faschinen  zu  legen
und  etwaige  Uferunterwaschungen  sind  rechtzeitig  abzustoßen,  um  Un—
glück  zu  verhüten.  In  anderer  Weise  wird  das  Wasser  durch  plötzliche
oder  anhaltende  Regengüsse  oder  Wolkenbrüche  namentlich  in  Saat—
kämpen  auf  geneigten  Flächen  durch  Abschwemmungen  schädlich.  —
Gegen  diese  Gefahr  schützt  man  sich  in  den  Kämpen  durch  einen  Fanggraben
  auf  der  Bergseite  und  einen  resp.  zwei  Diagonalgräben  quer
durch  den  Kamp.  An  steilen  Hängen  muß  der  Fanggraben  noch  zwei
Ableitungsgräben  an  beiden  Seiten  des  Kampes  haben.  Alle  derartigen
Gräben  müssen  selbstverständlich  vor  der  Bepflanzung  oder  Aussaat  gezogen
  werden.

§  201.
7.  Gefahr  durch  Rässe  und  Versumpfung.

Nässe  entsteht  durch  Undurchlässigkeit  des  Bodens  bei  mangelhaftem
  Wasserabfluß;  besonders  sind  zu  Nässe  geneigt  Thon,  Lette  und
strenger  Lehmboden,  alle  sog.  schweren  Bodenarten.

Versumpfungen  bilden  sich  überall  da,  wo  eine  ebene  oder
muldenförmig  vertiefte  Lage  und  ein  undurchlassender  Untergrund  das
Ansammeln  und  Aufstauen  einer  größeren  Wassermenge  veranlaßt,
welches  ober=  oder  unterirdisch  zuströmen  kann.  —  Um  die  Nachtheile,
die  durch  beide  Arten  von  Bodenzuständen  für  den  Waldbau  entstehen,
zu  entfernen,  muß  das  überflüssige  Wasser  in  Gräben  abgezogen  werden.
Bei  nur  feuchtem  Boden  genügen  oft  einige  wenige  Gräben,  die  quer
durch  die  Fläche  in  der  Richtung  des  größten  Gefälles  gezogen  werden,
um  den  richtigen  Bodenfeuchtigkeitszustand  herzustellen.  Man  hüte  sich
jedoch,  gleich  zu  viele  und  zu  tiefe  Gräben  anzulegen,  weil  sonst  das
Gegentheil,  ein  zu  trockner  Boden,  der  schließlich  kulturunfähig  wird,
entsteht.  Alle  Entwässerungen  sind  deshalb  nur  auf  das  erforderliche
Maaß  zu  beschränken.

Schwieriger  ist  die  Entwässerung  von  größeren  sumpfigen  Stellen,
        <pb n="299" />
        —  284  —

wo  man  meist  ein  ganzes  Grabensystem  zu  entwerfen  hat.  Man  unterscheidet
  dabei  dreierlei  Arten  von  Gräben:

1.  Sauggräben,  welche  die  kleinsten  sind  und  das  stagnirende
Wasser  aufsaugen  sollen.

2.  Fanggräben,  von  denen  nur  einige  angelegt  werden,  sind
eine  größere  Art  von  Sauggräben,  die  das  von  etwas  höher  liegenden
Stellen  zuströmende  Wasser  aufsaugen.

3.  Abzugsgräben,  in  welche  Saug=  und  Fanggräben  münden
und  welche  das  Wasser  in  Bäche,  Flüsse,  Seen  2c.  ableiten.  Sie  sind
größer  als  die  Saug=  und  Fanggräben.

Die  Entwässerung  wird  nun  in  folgender  Weise  (siehe  Figur  127)
ausgeführt:

Man  führt  den  Hauptabzugsgraben  von  der  niedrigsten  nach  der
höchsten  Stelle  und  folgt  dabei  der  Richtung,  in  welcher  bei  hohem

Stande  das  Wasser  von  selbst

--  bubfließt;  im  anderen  Falle  hat

*  —  —  man  das  Gefälle  durch  ein
2  Nivellement  zu  ermitteln.  Es
1“  “  4  genigt  für  den  Abzugsgraben

X  7  —  ein  Gefäll  von  0,1  m  auf
300  m.  Die  Breite  und  Tiefe
—  .  .„  des  Abzugsgrabens  richtet  sich

7  —  “  nach  der  vorhandenen  Wasser

¶  menge  und  der  Tiefe,  bis  zu
*  5  ?  welcher  entwässert  werden  muß.

Sind  Quellen  und  Tümpel  auf

der  Sumpfstelle,  so  wird  aus
–m  diesen  das  Wasser  in  kleineren

P  1  Abzugsgräben  unter  einem
Figur  12.  spitzen  Winkel  mit  dem  Gefäll

danuee  gue  K.niige  in  den  Hauptabzugsgraben  geleitet.

  Ueberall,  wo  es  der
nasse  Boden  nöthig  macht,  werden  kleine  Sauggräben  gezogen  und
münden  ebenfalls  spitzwinklig  in  die  kleineren  Abzugsgräben,  die  ihretwegen
  in  der  Richtung  des  größten  Gefälles  spitzwinklig  zum  Hauptgraben
  und  in  gewisser  Entfernung  von  einander  möglichst  parallel  zu
einander  gezogen  werden.
        <pb n="300" />
        —  285  —

Die  Fanggräben,  die  nur  an  Hängen  nöthig  sind,  werden  möglichst
senkrecht  zum  Hauptabzugsgraben  oder  den  ihretwegen  etwa  angelegten
besonderen  Abzugsgräben  gelegt  und  event.  auch  noch  mit  einem  Saug—
grabensystem  versehen.

Alle  diese  Grabenarbeiten  werden  im  Spätsommer  bei  niedrigstem
Wasserstande  ausgeführt;  zuerst  wird  der  Hauptabzugsgraben  gestochen,
dann  die  Fanggräben,  und  zwar  arbeitet  man  immer  dem  Wasser
entgegen,  fängt  also  am  weitesten  davon  an  und  nähert  sich  allmählich
  mit  der  Grabenarbeit  der  Sumpfstelle.  Vom  Hauptgraben
aus  werden  dann  die  kleineren  Abzugsgräben  und  zuletzt  die  Sauggräben
  gestochen.  Schließlich  mündet  man  den  Abzugsgraben  in  den
betr.  See,  Bach  rc.,  welcher  das  Wasser  aufnimmt  resp.  weiter  führt,
der  jedoch  dauernd  ein  tieferes  Niveau  als  die  zu  entwässernde  Fläche
haben  muß.

Wie  schon  erwähnt,  steht  die  Weite  und  Tiefe  der  Gräben  im
Verhältniß  zur  abzuführenden  Wassermenge,  zum  beabsichtigten  Maaß
der  Trockenlegung  und  zum  ermittelten  Gefäll.  Für  Hauptgräben
genügt  meist  eine  Oberweite  von  1—1,5  m,  für  Sauggräben  von
0,3—0,5  m;  in  Mooren  muß  die  Tiefe  bis  auf  den  Mineralboden
gehen,  je  tiefer  die  Sauggräben,  desto  besser  ziehen  sie.  Die  Tiefe
hängt  auch  ab  von  der  Böschung  (cfr.  §  98).  Letztere  wird  um  so
schräger  angelegt,  je  lockerer  der  Boden  und  je  stärker  das  Gefäll
ist;  in  ganz  lockerem  Boden  macht  man  die  Gräben  mehr  mucldenförmig,
  in  festem  Boden  (Thon,  Torf  2c.)  macht  man  die  steilsten
Wände.

Den  Grabenauswurf  wirft  man  auf  vertiefte  Stellen  oder  man
übererdet  damit  gleichmäßig  die  ganze  Fläche;  wenn  man  ihn  wallartig
am  Rande  auphäuft,  geht  einmal  der  Grabenrand  öfter  der  Benutzung
verloren,  dann  kann  aber  auch  leicht  der  Auswurf  wieder  in  den  Graben
hineingespült  werden.  Sind  die  Gräben  in  Thätigkeit,  so  müssen  sie,
so  oft  es  nöthig,  gereinigt  werden,  und  zwar  pflegt  man  in  die  Sohle
der  Gräben  kleine  Pfähle  als  Merkmale  einzuschlagen,  wie  tief  die
Reinigung  erfolgen  muß.  Hier  und  da  werden  in  die  großen  Abzugsgräben
  zum  Auffangen  des  Laubes  rc.  kleine  Flechtwerke  (Laubfänge)
  eingelegt.  Will  man  das  Grabenterrain  selbst  noch  benutzen,
so  füllt  man  die  Gräben  etwa  zur  Hälfte  mit  dauerhaftem  Strauch
(Eiche,  Erle)  oder  Steinen  und  bedeckt  sie  wieder  mit  Erde;  solche
        <pb n="301" />
        Gräben  nennt  man  im  Gegensatz  zu  den  offenen  Gräben  gedeckte
Gräben.  (Figur  128.)  Ihre  weiteste  Anwendung  finden  letztere  in
»  der  Drainage  der  Land-—M—1
  A¾  wirthe.

8  Den  entwässerten
«  Sumpfboden  bepflanzt
man  mit  kräftigen  und
verschulten  Pflanzen,  wo
es  noch  nöthig  ist  in
Hügeln  oder  Rabatten;

    

Figur  126.  jedoch  erst,  wenn  er  sich
Unterdrain  mit  Steinen.  d
a  Steinschicht,  b  Deckstrauch,  e  Deckerde.  genugen  gesetzt  hat.

B.  Beschädigungen  durch  organische  Wesen.
1.  Aus  dem  Pflanzenreich.

§  202.

Den  Kulturen  und  Ansamungen  wird  das  große  Heer  der  Unkräuter
  durch  Verdämmen  der  jungen  Pflanzen,  durch  Aussaugen  des
Bodens  und  im  schlimmsten  Falle  durch  vollständiges  Ueberwuchern  der
Kulturflächen  schädlich,  wie:  Gras,  Ginster,  Kreuzkraut,  Farrenkräuter,
Brombeere,  Himbeere,  Fingerhut,  Heidekraut  2c.  Als  Vorbengungsmaßregel
  gegen  ihr  Erscheinen  ist  vor  allen  Dingen  das  Universalmittel
gegen  alle  Unkräuter,  nämlich  die  Erhaltung  eines  vollständigen  Kronenschlusses
  zu  beachten;  sobald  zu  viel  Licht  auf  den  Boden  fällt  oder  wie
auf  Bestandeslücken  und  Blößen,  gar  kein  Baumschatten  mehr  vorhanden
  ist,  finden  sich  oben  genannte  Forstunkräuter  ein.

Haben  sich  die  Unkräuter  irgendwo  angesiedelt,  so  muß  man  auf
ihre  Vertilgung  bedacht  sein,  falls  man  dieselben  nicht  etwa  zur  Bindung
zu  losen  Bodens  (Sand)  oder  von  steilen  Hängen  gebraucht;  doch  soll
man  dieselben  nicht  unnütz  wegwerfen,  sondern  sie  entweder  zu  Rasenasche
  verbrennen  oder  sie  mit  Laub  und  Erde  2c.  vermengt  zu  künstlichem
  Humus  —  Composterde  —,  deren  man  stets  bei  den  Kulturen
so  dringend  bedarf,  auf  Haufen  den  Winter  über  zusammenrotten  lassen
oder  sie  als  Streu  verwerthen.  Bei  der  Vertilgung  des  Unkrautes
sind  folgende  zwei  Generalregeln  zu  beobachten:
        <pb n="302" />
        —  287  —

1.  Rechtzeitig  und  dann  energisch  mit  der  Ausrottung  vorgehen,
  ehe  das  Unkraut  zu  sehr  überhand  nimmt  und  wuchern  kann.
2.  Alles  Unkraut  vor  seiner  Samenreife  entfernen.

Die  Vertilgungsmittel  sind  so  mannigfach,  daß  nur  das  Allgemeine
hier  angeführt  werden  kann:  Alles  Unkraut,  was  sich  durch  Wurzelbrut
  und  Ausschläge  verjüngt,  soll  man  nicht  abschneiden,  sondern  —
womöglich  mit  allen  Wurzeln  —  ausroden  lassen;  alles  Unkraut,  was
sich  nur  durch  Samenabfall  verbreitet,  soll  man,  je  nach  dem  Kulturzustande
  der  Fläche,  abmähen  oder  absicheln  lassen  und  zwar  jedesmal
vor  der  Reife  seines  Samens.  Wenn  Farrenkraut  lästig  wird,
so  köpfe  man  dasselbe  im  Frühjahre  mehrmals,  bevor  es  die  Blätter
entfaltet  hat.  Brombeeren  bewältigt  man  am  schnellsten  durch  Niederlegen
  und  Uebererden.

Beiden  Unkrautarten  gemeinsam  ist  die  Vertilgung  durch  Feuer,
das  sog.  Ueberlandbrennen,  wodurch  man  Entfernung  des  Unkrauts
und  gleichzeitige  Aschendüngung  bewirkt.  Das  Nähere  darüber  siehe
Waldbau  §  134.

Die  größte  Aufmerksamkeit  gegen  Unkrautwuchs  ist  in  feuchtwarmen
Sommern  nöthig  und  muß  man  dann  besonders  rechtzeitig  und  energisch
in  seiner  Vertilgung  sein.  Der  Graswuchs,  der  leider  auf  den  Kulturflächen
  häufiger  noch  Gegenstand  der  forstlichen  Nebennutzung  ist,  wird
dadurch  schädlich,  daß  er  durch  tiefe  Bewurzelung  und  seine  vielspitzige
Oberfläche,  die  die  Verdunstung  befördert,  den  Boden  aussaugt  und
austrocknet,  auch  den  Boden  durch  die  Verfilzung  seiner  Wurzeln  und
dadurch  bedingte  Befestigung  seiner  Oberfläche  gegen  Luft  und  Feuchtigkeit
  abschließt,  sowie  die  Frostgefahr  befördert.  Wird  nun  das  Gras,
das  sonst  durch  seine  Verwesung  einen  Theil  der  entnommenen  Nährkräfte
  dem  Boden  durch  Humusbildung  wieder  zuführen  würde,  genutzt
und  entfernt,  so  kann  eine  den  Kulturpflanzen  schädliche  Entkräftung  des
Bodens  nicht  ausbleiben.  Nur  die  besten  und  die  guten  Bodenarten
gestatten  neben  der  Holznutzung  eine  gleichzeitige  kürzere  Grasnutzung.
Dazu  kommt,  daß  bei  der  Nutzung  des  Grases,  die  nur  durch  Sicheln,  nie
durch  Abmähen  stattfinden  sollte,  häufig  Holzpflanzen  beschädigt  werden.

In  welcher  Weise  die  schädlichen  und  verdämmenden  Weichhölzer
entfernt  werden,  kehrt  die  Waldpflege  resp.  der  Waldbau  bei  Besprechung
der  Ausläuterungen  und  Durchforstungen  (§8  167  u.  ff.).

Schließlich  werden  aus  dem  Pflanzenreiche  noch  unzählige,  häufig
        <pb n="303" />
        —  288  —

nur  mikroskopisch  deutlich  erkennbare  Pilzbildungen  schädlich;  sehr  Vieles,
was  wir  unter  den  Krankheiten  der  Hölzer  verstehen  —  Fäulniß,  Krebs,
Rost  r2c.  —,  läßt  sich  auf  Pilzwucherungen  zurückführen  und  ist  die
Wissenschaft  im  Begriff,  das  Wesen  derselben  zu  erkennen  und  uns
vielleicht  auch  specielle  sichere  Gegenmittel,  was  die  Hauptsache  wäre,
anzugeben  (efr.  §  253).

2.  Aus  dem  Thierreich.

8  208.
a.  Durch  Säugethiere.
a.  Durch  Wild.

Da  der  Wald  sämmtliches  Wild  größtentheils  zu  ernähren  hat,
so  ist  es  natürlich,  daß  dasselbe  —  theils  um  Abwechslung  in  seiner
Nahrung  zu  haben,  theils  in  der  Noth,  namentlich  im  Winter,  wenn
es  an  der  gewöhnlichen  Nahrung  gebricht
  —  auch  die  Waldbäume  annimmt
und  durch  Zertreten  und  Verbeißen  der
jungen  Pflanzenknospen  und  .riebe,
durch  Benagen,  Schälen,  Schlagen  und
Fegen  der  Rinde,  durch  Aufsuchen  der
Mast  und  der  Samen,  ferner  durch
Uebertreten  auf  benachbarte  Felder  nicht
selten  in  erheblicher  Weise  schädlich  wird.
Der  Schaden  richtet  sich  nach  der  Menge
des  Wildstandes,  und  muß  man  deshalb
  auf  die  Erhaltung  eines  nur  angemessenen
  Wildstandes  bedacht  sein,
falls  man  nicht  die  Mittel  hat,  den
Schaden  zu  ertragen  oder  man  absichtlich
  in  Gehegen  und  Thiergärten
großer  Jagden  wegen  einen  zahlreichen
Wildstand  halten  will.  Das  radikalste
und  billigste  Mittel  gegen  Wildschaden
»  ist  natürlich  ein  verstärkter  Ab—
Figur  129.  ,,,  schuß,  namentlich  von  Mutter—
ngsschlen  wild,  im  anderen  Falle  muß  man  die

wildes  Fig-120.  Kangeschälen  gefährdeten  Orte  so  eingattern,  daß  ein
        <pb n="304" />
        —  289  —

Ueberfallen,  oder,  wie  bei  kleinem  Wilde,  ein  Durchkriechen  des  Wildes
nicht  mehr  möglich  ist  (vergl.  8  147).  Edle  Holzpflanzen,  z.  B.  Eichenheister,
  muß  man,  soweit  dies  die  Kulturmittel  erlauben,  durch  Um—
dornen  schützen“)  oder  besonders  gefährdete  Holzarten  (Fichtenstangen
an  den  Fütterungsstellen)  mit  Kalk  oder  Theer  bestreichen.  Sobald
hoher  Schnee  andauernd  liegen  bleibt,  wie  dies  namentlich  im  Gebirge
der  Fall  ist,  dürfen  zur  Erhaltung  des  Wildstandes  und  zur  Vermeidung
  seiner  Beschädigungen  Wildfütterungen  nicht  unterlassen
werden.  Man  füttert  Heu,  Erbsstreu,  Klee,  Kartoffeln,  Runkeln,
Eicheln,  Mais,  Hafer  2c.,  wobei  man  darauf  zu  achten  hat,  daß  das
Futter  in  möglichst  viele  kleine  Haufen  vertheilt  wird,  damit  jedes
Stück  Zutritt  hat;  von  den  großen  Futterhaufen  pflegt  das  schwächere
Wild  —  namentlich  beim  Rothwilde  —  vom  stärkeren  abgeschlagen
zu  werden.  Man  sorge  auch  möglichst  für  Wasser  in  der  Nähe  der
Futterstellen  oder  lege  diese  an  stets  offene  Quellen  und  Bäche.

Die  Futterstellen  müssen  möglichst  abgelegen  sein  und  ruhig  gehalten
werden  (Schutz  vor  Wilddieben!);  das  Füttern  ist,  um  Veruntreuungen
zu  vermeiden,  einer  strengen  Kontrolle  zu  unterwerfen,  auch  soll  immer
zu  derselben  Tageszeit  gefüttert  werden.  Bei  geringerem  Wildstande
genügt  schon  das  Fällen  von  Weichhölzern  (Aspen)  und  Weißtannen
in  der  Nähe  des  Standes  oder  der  Wechsel;  dieselben  sollen  auch  stets
bei  anderer  Fütterung  gefällt  werden,  da  sie  als  einzig  mögliche  Gründsung
  das  Wild  gesund  erhalten  und  den  oft  gefährlichen  Verdauungskrankheiten
  im  Frühjahr  vorbeugen.  Neben  Waldwiesen  und  Waldfeldern
  besäet  man  auch  noch  geeignete  Gestelle,  alte  Kämpe  2c.  mit
Seradella,  gelben  Lupinen,  namentlich  aber  mit  Vogelknöterig  und

*)  Gegen  das  Fegen  der  Rehböcke  lasse  ich  mit  vorzüglichem  Erfolge  auf
zwei  Seiten  der  Heister  1  m  lange  geschälte  Prügel  schräg  einstecken,  die  zum
Schutz  gegen  Insekten  und  Verfaulen  vorher  etwas  angekohlt  sind;  auch  hat  sich
der  Anstrich  mit  einer  dickflüssigen  Mischung  von  ½  Schweinejauche,  ½  Rinderblut
  und  13  Kalk  bewährt,  welche  im  April  bei  trockenem  Wetter  (vor  Beginn  des
Fegens!)  an  den  notorisch  gefährdeten  Pflanzen  angebracht  wird;  gegen  das  Verbeißen
  hilft  das  Bestreichen  mit  einer  Mischung  aus  1  Theil  Steinkohlentheer,
4  Theilen  frischem  Kuhdung  und  so  viel  Kuhjauche,  daß  die  Masse  dickflüssig  wird;
gegen  das  Auswechseln  das  Bestreichen  von  Randbäumen  mit  Rinderblut,  gegen
Schälen  (an  der  Futterstelle)  Umbinden  von  Abfallreisig  mit  geglühtem  Draht  oder
indem  man  daselbst  Durchforstungsstangen  fällen  und  hohl  hinlegen  läßt,  die  dann
das  Wild  lieber  annimmt.  Alle  diese  Mittel  helfen  jedoch  nicht  in  allen  Fällen.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  19
        <pb n="305" />
        —  290  —

Topinambur.  In  Revieren  mit  viel  Haide=  und  Beerkraut  genügt  es
meist,  dem  Wilde  —  namentlich  wenn  der  Schnee  eine  Kruste  hat,  —
durch  Eggen  in  der  Nähe  des  Lieblingsstandes  die  Haide  2c.  zugänglich
  zu  erhalten.  Das  PNoth-  und  Damwild  wird  besonders
durch  Schälen  (rings  oder  von  unten  nach  oben  Figuren  129,  130
an  Fichten,  Buchen  und  Eichen),  aber  auch  durch  Verbeißen  auf  den
Kulturen  schädlich,  das  Auerwild  durch  Verbeißen  der  jungen  Knospen,
das  Schwarzwild  durch  Uebertreten  auf  die  Felder  und  Aufsuchen  der
Mast,  ist  jedoch  auf  der  anderen  Seite  durch  Vertilgung  der  Insekten  und
Verwundung  des  Bodens  wieder  sehr  nützlich,  der  Hase  (Figur  131  ab)
und  besonders  die  Kaninchen  durch  Benagen  von  jungen  Pflanzen,
seltener  durch  Verbeißen  der  Triebe.  Die  Kaninchen  soll  man  auf  alle
Weise  (Abschuß,  Tellereisenfang,  Frettiren)  zu  vertilgen  suchen,  da  sie
sich  ungeheuer  vermehren  und  dann  sehr  schädlich  werden  können.
Das  Verbeißen  des  Roth=  und  Rehwildes  hinterläßt  eine  rauhe  Schnittfläche,
  weil  es  nur  rupfen  kann,  Hase  und  Kaninchen  eine  glatte
Schnittfläche  —  wie  mit  einem  scharfen  Messer  abgeschnitten.

Bei  dieser  Gelegenheit  wird  noch  einmal  besonders  die  Verfolgung
des  Eichhörnchens  an  das  Herz  gelegt,  welches  als  arger  Zerstörer  der
Bruten  unserer  nützlichsten  kleinen  Vögel  und  als  Schädling  vieler
Waldsämereien  und  der  Eichel=  und  Buchelsaaten  auszurotten  ist.

8  204.
6.  Durch  Mäusc.  (Vergl.  §  13.)

Die  Mäuse  werden  durch  Benagen  der  jungen  Laubholzpflanzen
(Hainbuche,  Buchs,  Eiche,  Ahorn,  Esche,  Rüster)  schädlich,  welche  sie
meist  über  dem  Wurzelknoten  an  der  Rinde  (3—7  em  hoch)  anfressen
oder  deren  Wurzel  sie  beschädigen  (Figur  131  bc),  öfter  dringen  sie
auch  in  die  im  Herbst  gemachten  Eichel=  resp.  Buchelsaaten  und  fressen
den  Samen.  In  von  Mäusen  gefährdeten  Orten  muß  man  deshalb
diese  Saaten  erst  im  Frühjahr  anlegen.  Ein  Vorbeugungsmittel  ist
das  Fernhalten  von  Graswuchs  durch  dichte  Beschirmung,  da  die
Mäuse  sich  hauptsächlich  von  den  Graswurzeln  nähren  und  nur  aus
Näscherei  oder  Noth  Holzpflanzen  benagen,  sowie  Auslegen  von  Weichholzreisern;
  ferner  die  Schonung  der  Mäusefeinde,  der  Bussarde,  Thurmfalken,
  Eulen,  Krähen,  Wiesel,  Iltis,  Igel,  des  Dachses  und  des  Fuchses.
Bereits  benagte  Laubholzloden  oder  sehr  schwache  Stangen  schneidet
        <pb n="306" />
        man  über  dem  Wurzelknoten  mit  einem  glatten  schrägen  Schnitt  möglichst
  tief  ab,  damit  der  Stock  wieder  frisch  ausschlagen  kann.  Sollte

der  Fraß  unterhalb  des  Wurzelknotens
  stattgefunden  haben,  so
giebt  es  keine  Rettung.  Das
Zurückschneiden  soll  man  jedoch
nur  anwenden,  wenn  größere
(mehr  als  5—6  Quadratmeter)
Lücken  zu  befürchten  sind.  Alle
Verstecke  der  Mäuse  —  Wachholderbüsche,
  Laubanhäufungen,
Brombeerhecken,  dichte  Ausschläge
  2c.  —  müssen  entfernt
werden.  Als  Vertilgungsmaßregeln
  sind  Fanggräben  und
in  diesen  Fanglöcher,  beide  mit
ganz  glatten  senkrechten  Wänden
oder  eingesenkten  und  mit  etwas
Wasser  gefüllten  Töpfen  oder
Vergiftung  durch  arsenik-,  strychnin-oder
  phosphorhaltigen  Weizen
  oder  Hafer,  der  in  enge
Drainröhren  gelegt  wird,  sehr
zu  empfehlen  und  Schweineeintrieb,
  falls  dieser  sonst  zulässig
  ist.  Man  lege  auch  z.  B
in  Buchenverjüngungen  viele
kleine  Reisighaufen  auf  Stangen
und  unter  diese  die  Drainröhren
  mit  strychninvergiftetem
Hafer.  Die  Mäuse  sammeln  sich
massenhaft  unter  diesen  Schutzhaufen
  und  vergiften  sich;  die
todten  wurden  sogar  von  den
lebenden  gefressen  und  ein

durchschlagender  Erfolg  erzielt.

 

Figur  131.
Hasenfraß  (ab)  und  Mänsefraß  (be)
an  demselben  Stamm.

Vergl.  Zeitung  für  Forst=  und

Jagdw.  1887,  S.  38.  Wenn  auf  benachbarten  Feldern  sich  viele  Mäuse

197
        <pb n="307" />
        —  292  —

zeigen,  so  sichert  man  die  Schonungen  und  Dickungen  durch  an  der
Grenze  gezogene  Gräben  mit  steilen  Wänden.

Besonders  schädlich  wird  die  der  Hausmaus  sehr  ähnliche  auch
etwas  kletternde  Waldmaus  (mus  sylvaticus)  und  die  Wühlmaus
(Wasserratte  arvicola  amphibius)  an  Stamm  und  Wurzeln,  auf  Kul—
turen,  in  Kämpen  und  Jungwüchsen;  die  vorzüglich  kletternde  Röthelmaus
  benagt  gern  die  Lärchen  und  Laubhölzer  in  den  Spitzen;  von
benachbarten  Feldern  wandert  häufiger  ein  die  Feldmaus  (arvicola
arvalis);  nach  den  Mastjahren  von  1888  und  1890  ist  der  Mäuseschaden
  wieder  stärker  aufgetreten  und  hat  sich  daran  auch  a.  agrestis,
die  oben  schmutzig  kastanienbraun,  unten  grauweiße  Feldwühlmaus
betheiligt,  die  in  ihrem  Benagen  der  Wurzeln  der  a.  amphibius  und
in  ihrer  Klettergewandtheit  a.  glareolus  fast  gleichkommt.

8  205.
h.  Durch  Vogel.

Von  den  Vögeln  werden  besonders  die  wilden  Tauben  —  die
Ringeltaube,  die  Hohltaube,  die  Turteltaube  —,  die  Häher,  die
Finken  und  die  Kreuzschnäbel  durch  Vertilgen  der  Nadelholzsamen,  sowie
  von  Eicheln  und  Bucheln  auf  den  Saaten,  den  Kämpen  und  den
Bäumen  selbst  schädlich.  Man  schützt  sich  dagegen  durch  Bewachen,
Ausstellen  von  Scheuchen,  Bedecken  des  Samens  mit  Reisig,  durch
Schießen,  am  besten  aber  durch  Vergiften  mit  Bleimennige.

Auf  der  anderen  Seite  soll  man  sich  den  Schutz  der  nützlichen
Vögel,  die  in  den  §§  17—25  meist  näher  charakterisirt  sind,  dringend
am  Herzen  liegen  lassen,  indem  man  ihre  Feinde  vertilgt  und  ihre  Vermehrung
  in  jeder  Weise  fördert.

8  206.
c.  Durch  Insesltten.

Von  allen  erörterten  Gefahren  ist  die  Gefahr  durch  Insektenfraß,
namentlich  durch  viele  Raupen-  und  Käferarten  für  den  Wald  die  be—
deutungsvollste.  Das  Laubholz  leidet  von  Insekten  erheblich  weniger,
so  daß  wir  ein  Absterben  in  Folge  Insektenfraßes  nur  selten  feststellen
können;  Laubholz  kann  vollständig  entblättert  werden  und  geht  doch
selten  ein,  denn  entweder  schlägt  es  noch  in  demselben  Jahre  mit  dem
Johannistrieb  wieder  aus,  wenn  es  ein  Vorsommerfraß  war  (z.  B.
        <pb n="308" />
        —  293  —

Schwammspinner,  Nonne,  Maikäfer)  oder  bei  Nachsommerfraß,  wenn
die  Knospen  bereits  zur  Ruhe  gekommen  sind,  schläft  es  allmählich  ein
und  schlägt  nach  der  Winterruhe  wieder  aus.

Es  findet  beim  Laubholze  nur  ein  nach  der  Stärke  des  Fraßes
größerer  oder  geringerer  Zuwachsverlust  oder  ein  Verlust  des  Samens
statt.  Viel  mehr  leidet  das  Nadelholz,  namentlich  Kiefer  und  Fichte.
Wenn  bei  Nadelholz  Kahlfraß  eintritt,  so  folgt  Safterstickung  und  Blaufleckigkeit,
  die  sicherste  Todesanzeige,  weil  dann  bereits  das  Cambium
(siehe  §  51)  verwest  und  sich  die  Verderbniß  dem  Innern  des  Holzes
mittheilt.  «

Das  Nadelholz  ist  das  ganze  Jahr  hindurch  auf  die  Thätigkeit  der
Nadeln  angewiesen  und  muß  in  seinem  Lebensproceß  auf  das  Empfindlichste
  berührt  werden,  wenn  diese  plötzlich  fehlen.

Nächst  den  Blättern  sind  die  Wurzeln  von  Bedeutung,  deren
Verlust  der  Pflanze,  sobald  sie  wie  z.  B.  vom  Engerling,  abgefressen
werden,  sofortigen  und  rettungslosen  Tod  bringt.  Glücklicher  Weise
haben  wir  todbringende  Wurzelfresser  nur  an  jungen  Pflanzen,  deren
Ersatz  leichter  ist  als  der  älterer  Bäume.  Sobald  die  Basthaut  an
Bäumen,  wie  z.  B.  von  den  zahlreichen  Borkenkäfern  ringsum  zerstört
wird,  so  muß  der  Stamm  ebenfalls  eingehen,  weil  dann  die  Saftcirculation
  zwischen  Wurzeln  und  Krone  unterbrochen  ist.  Beschädigungen
  von  Knospen  sind  weniger  gefährlich,  die  Blumen=  und  Fruchtfresser
  decimiren  oder  vernichten  nur  die  Ernte,  sie  tödten  den  Baum
nur  dann,  wenn  gleichzeitiger  vernichtender  Blattfraß  eintritt.  Für  das
Leben  des  Baumes  am  ungefährlichsten  ist  der  Holzfraß,  z.  B.  vieler
Bockkäfer,  die  nur  der  Nutzbarkeit  desselben  schaden.

Im  Allgemeinen  ist  der  Vorsommerfraß,  weil  er  die  Pflanzen  in
ihrer  wichtigsten  Entwicklungsperiode  stört,  immer  bedenklicher  als  der
Spätsommer=  und  Herbstfraß,  wo  die  Knospen  für  das  nächste  Jahr
bereits  gebildet  sind  und  ein  Insektenfraß  somit  wenig  Gefahr  bringen
kann;  schlechte  Standorte  leiden  mehr  unter  Insektenfraß  als  gute,  weil
letztere  widerstandsfähiger  sind  und  besser  wiedererzeugen.

§  207.

Allgemeine  Schutz-  und  Borbengungsmaßregeln.

Den  Insekten  gegenüber  ist  wegen  ihrer  geringen  Größe  und  ihrer
verborgenen  Lebensweise  eine  ganz  außerordentliche  Aufmerksamkeit
        <pb n="309" />
        —  294  —

nöthig,  damit  man  sie  gleich  bei  ihrem  ersten  Erscheinen  auffindet  und
die  entsprechenden  Vorbeugungsmaßregeln  ergreifen  kann.  Bei  der  ungeheuren
  Vermehrungsfähigkeit  derselben  ist  frühzeitiges  und  energisches
  Einschreiten  resp.  geeignetes  Vorbeugen  unbedingte
Nothwendigkeit,  weil  bei  dem  späteren  massenhaften  Auftreten  eine
Abwendung  nicht  immer  möglich  ist.  Namentlich  in  allen  Nadelholzrevieren
  hat  der  Forstmann  auf  folgende  Erscheinungen  das  wachsamste
Auge  zu  richten:

1.  Zahlreiches  Schwärmen  von  Käfern  und  Schmetterlingen,  vorzüglich
  derselben  Art.

2.  Auf  besonders  häufiges  Vorkommen  der  unten  näher  beschriebenen
  Insektenvertilger,  namentlich  der  Spechte,  Kukuke  rc.

3.  Auftreten  vieler  Raupen  oder  Herabrieseln  von  Raupenkoth,
resp.  das  Auffinden  desselben  unter  den  Bäumen,  auf  Wegen  und  Gestellen
  in  auffallender  Menge.

4.  Auffallendes  Kränkeln  von  Stämmen,  Dickungen  und  Kulturen,
was  sich  durch  welke  Triebe,  Grau-  und  Fuchsigwerden  der  Nadeln,
Herabfallen  von  Trieben  und  Nadeln,  Wurmmehlerscheinungen,  durchlöcherte
  Rinde  oder  Harzausflüsse  in  der  Rinde  kennzeichnet.

An  solchen  Spuren  können  wir  auch  meistens  sofort  das  Insekt
selbst  und  die  Ausdehnung  des  Schadens  erkennen  und  danach  unsere
Mittel  ergreifen.

Ein  schnelles  Welken  und  Umbiegen  an  der  Spitze  und  Rothwerden
  der  eben  entwickelten  Kieferntriebe  verräth  den  Fraß  der  Eule,
theilweises  oder  ganzes  Abfressen  von  Nadeln,  Blättern  und  Blüthen
irgend  welchen  Raupenfraß,  Löcher,  Harzausfluß  und  Verkrümmung
der  Knospen  den  von  Rüsselkäfern,  das  Herabhängen  des  ganzen
Maitriebes,  der  sich  bald  wieder  aufrichtet,  den  des  Kiefernwicklers,
versponnene  und  umgebogene  Tannen=  und  Fichtentriebe  den  des  Nadelnestwicklers.
  Der  Fraß  der  Blattkäfer  an  Laubhölzern  ist  an  den
durchlöcherten  und  skelettirten  Blättern,  der  Blattwespen  an  Gespinnsten,
in  denen  zahlreicher  Koth  steckt,  oder  an  stehengebliebenen  Nadelresten
zu  erkennen.  Die  Borkenkäfer  sind  an  den  vielen  kleinen  Löchern  (wie
mit  schwachem  Schrot  geschossen)  mit  Wurmmehl  resp.  Harzausfluß  an
den  Stämmen  kenntlich  und  werden  nach  der  Art  der  Fraßgänge  unterschieden:
  ovale  und  schief  mündende  Löcher  in  der  Rinde  zeigen  den
Fraß  von  Bockkäfern  und  Prachtkäfern  an.  Fraß  an  Fichten  in  der
        <pb n="310" />
        —  295  —

Quirlgegend  zeigt  den  Rindenwickler  Tortrix  dorsana,  ein  ähnlicher  an
Lärchen  den  Lärchenwickler  Tortrix  zebeana  an,  in  Erlen  fressen  gefährlich
  nur  zwei  Insekten,  an  der  Rinde  und  in  Pflanzen  der  Erlenrüsselkäfer
  Cryptorhynchus  Lapathi,  im  Holz  Cossus  ligniperda
Weidenbohrer.  Sobald  der  Forstbeamte  dergleichen  verdächtige  Erscheinungen
  bemerkt,  hat  er  näher  zu  untersuchen  und  die  weiter  unten
angegebenen  Schutzmaßregeln  zu  ergreifen.  Die  wichtigsten  Vorbeugungsmaßregeln
  gegen  die  Borken-,  Bast=  und  Splintkäfer  2rc.  bestehen
in  sorgfältiger  Reinhaltung  der  Bestände  von  allem  kranken  und  trocknen
Holze,  das  den  Insekten  beliebte  Brutstätten  bietet,  zeitigem  Abfahren
oder,  wenn  dies  nicht  möglich,  Schälen  des  Holzes,  rechtzeitigem  und
zahlreichem  Fällen  von  Fangbäumen,  gegen  Rüsselkäfer  in  frühzeitigem
Ziehen  von  Fanggräben  und  in  Stockrodung;  ferner  in  sorgfältiger
Pflege  der  Bestände;  schließlich  in  der  Schonung  aller  Insekten  vertilgenden
  Säugethiere,  Vögel  und  Insekten  (Schlupf=  und  Mordwespen,
Lauf=  und  Raubkäfer).

Insektenfraß  in  Kiefern.
8  208.

Die  Kiefer  wird  namentlich  von  einigen  Schmetterlingsraupen,
zwei  Blattwespenraupen,  zwei  Rüsselkäfern,  dem  Kiefernmarkkäfer,  dem
Engerlinge  und  der  Maulwurfsgrille  in  oft  verheerender  Weise  heim—

gesucht.
Der  Kiefernspinner,  Bombyx  pini  L.  (Gastrôpaàcha  pini  O.).

Der  Schmetterling  ist  der  größte  unter  den  sehr  schädlichen,  entweder
  hell  röthlich  oder  gelblich  oder  dunkel  bräunlich  oder  grau  gefärbt;
  sofort  kenntlich  ist  er  an  den  schneeweißen  Halbmondfleckchen
der  Vorderflügel  und  an  der  breiten  anders  gefärbten  dunklen  Querbinde.
  Die  Raupen  sind  stark  behaart,  meist  dunkelbraun  und  kenntlich
an  den  beiden  stahlblauen  Nackeneinschnitten.  Die  Puppe  ist
dunkelbraun  und  in  einem  festen,  wattenartigen,  schmutzig  weißen  oder
graubraunen  Cocon  eingeschlossen.  Die  Eier  sind  hanfkorngroß,  zuerst
grün,  später  grau,  zerbrochen  glänzen  sie  perlmutterartig,  der  Koth  ist
sehr  groß  und  dick,  dunkelgrün.

Der  Spinner  fliegt  Mitte  Juli,  legt  100—250  Eier  in  kleineren
Häufchen  an  die  Rinde,  an  die  Nadeln  oder  auch  um  Aestchen,  woraus
        <pb n="311" />
        —  296  —

nach  etwa  drei  Wochen  die  kleinen  Räupchen  kommen  und  sofort  die
Nadeln  befallen.  Beim  ersten  Frost  steigen  sie  herab  und  überwintern
im  Moose  am  Fuß  der  Stämme,  besonders  gern  an  den  Südseiten.
Gewöhnlich  im  April  bei  6—80  R.  Durchschnittstemperatur  (es  hängt
dies  sehr  vom  früheren  oder  späteren  Eintritt  beständigen  warmen
Wetters  ab)  besteigen  sie  wieder  den  Baum,  bei  kaltem  Wetter  öfters
an  der  Rinde  verweilend  und  fressen,  bis  sie  sich  im  Juni,  sobald  sie
ausgewachsen  sind,  an  Nadeln  und  Zweigen  verpuppen.  Die  Kiefern—
raupe  wird  deshalb  so  gefährlich,  weil  sie  die  Nadeln  vollständig  auffrißt
  und  durch  diesen  Kahlfraß  den  befallenen  Baum  öfter  tödtet,  am
häufigsten  wiederkehrt,  am  größesten  und  gefräßigsten,  dabei  unempfindlich
  ist  und  wenig  Feinde  hat.

Vorbeugungsmaßregeln:  Außer  der  stetigen  Aufmerksamkeit
auf  den  Koth,  auf  etwaiges  Aufsteigen  der  jungen  Raupen  im  Spätsommer,
  Fliegen  oder  Sitzen  von  Schmetterlingen  im  Juli  2c.  sind  in
besonders  gefährdeten  Kiefernrevieren  —  d.  h.  solchen  mit  schlechten
Boden=  und  Wuchsverhältnissen  —,  falls  im  Herbste  nach  Eintritt
des  ersten  starken  Frostes  gründliche  Revisionen  am  Fuße  der  Stämme
im  Umkreise  von  1  m  unter  dem  Moose  viele  Raupen  zeigen,  Probesammlungen
  anzustellen.  Zuerst  wird  dabei  das  Moos  oder  die  sonstige
Bodendecke  bei  wieder  eingetretenem  milden  Wetter  rings  um
den  Stamm  aufgedeckt;  findet  sich  keine  Raupe,  so  muß  noch  mit  einem
Spähnchen  nachgescharrt  werden,  weil  die  zusammengerollt  liegenden
Raupen  leicht  übersehen  werden,  sich  zuweilen  auch  tiefer  einwühlen.
Man  kann  annehmen,  daß  selbst  bei  sorgfältigem  Probesuchen  die
3—6fache  Anzahl  Raupen  übersehen  werden.  Die  Zahl  der  gefundenen
Raupen,  die  Zahl  der  revidirten  Stämme  und  die  Größe  der  abgesuchten
Fläche  ist  genau  zu  vermerken;  findet  man  in  schlechtwüchsigen  jungen
Stangenorten  mehr  wie  30  Raupen,  im  Altholze  mehr  wie  60  durchschnittlich
  pro  Stamm  resp.  mehr  wie  15000  pro  ha,  so  muß  man
die  Vertilgung  durch  Leimringe  anordnen.  Man  muß  außerdem  in
möglichst  vielen  Reviertheilen  Probesammlungen  anstellen,  am  besten  in
etwa  10  m  breiten  Streifen  durch  den  ganzen  Bestand  hin.  Eines
der  wichtigsten  Vorbeugemittel  in  notorisch  gefährdeten  Revieren  liegt
in  der  Erziehung  von  gemischten  Beständen,  d.  h.  in  Einsprengung
von  Eiche,  Buche,  Ahorn,  Fichte,  Akazie,  Birke  2c.,  soweit  dies  der
Standort  irgend  ermöglicht.
        <pb n="312" />
        —  297  —

Vertilgungsmaßregeln:  Das  einzige  Mittel  ist  das  Fangen
der  im  April  wieder  aufsteigenden  Raupen  auf  rings  um  den  Stamm
angebrachten  6  cm  breiten  und  4  mm  dick  aufgetragenen  Raupenleimringen.
  Zu  diesem  Zweck  müssen  die  Stämme  vorher  angeröthet
werden,  d.  h.  man  läßt  bereits  im  Winter  bis  zum  15.  Februar  in
Brusthöhe  auf  8—10  cm  Breite  mit  einem  Schnitzmesser  an  Stangenholz,
  an  Altholz  aber  besser  mit  dem  Borkenhobel  von  Seitz')  vorsichtig
  die  grobe  Borke  glatt  wegnehmen.  Der  Anstrich  mit  Raupenleim
  (von  Mützel  u.  Schindler  in  Stettin)““)  wird  etwa  Mitte  März,
überhaupt  wenn  das  warme  Wetter  ein  Steigen  der  Raupen  vermuthen
läßt,  angelegt.  Zum  Anstrich  empfehlen  sich  an  starken  Stämmen  die
Leimmaschine  von  Seitz  in  Carolath  (Post),  an  schwächeren  Stämmen
aber  ein  Spatel  und  eine  Kelle  aus  Holz  mit  bequemem  Handgriff  und
dreieckigen  Seitenwänden.

Die  Raupen  bleiben  entweder  (die  kleineren)  auf  dem  Ringe  sitzen
oder  sie  sammeln  sich  unterhalb  des  Ringes  und  wandern  dann  zurück
oder  sie  sterben  in  Folge  der  Besudelung  mit  dem  Anstrich,  wenn  sie
den  Ring  nur  berührt  haben,  weil  der  Leim  an  Maul  und  Beinen
trocknet  und  Ernährung  wie  Bewegung  unmöglich  macht.  Die  Kosten
des  Leimens  und  Ringelns  belaufen  sich  auf  etwa  15—20  Mark
pro  ha  in  20—90jährigem  Holz.

Sollten  zahlreiche  Raupen  bereits  auf  den  Bäumen  fressen,  ohne
vorher  bemerkt  zu  sein,  so  hilft  in  Stangenorten  ein  kräftiges  kurzes
Anschlagen  mit  der  vorher  umwickelten  Axt  (Anprällen),  worauf  die
Raupen  herunter  fallen.

Die  am  Tage  unthätig  an  den  Bäumen  sitzenden  Schmetterlinge
können  im  Juli  zur  Vorbeuge  zerdrückt  werden.

Die  Raupen  werden  gefressen  von  Heher,  Kukuk,  Pirol,  Elster,
Ziegenmelker,  Meise,  Goldhähnchen,  Igel,  Krähe,  Staar  und  vom  Fuchs.
Meisen  und  Staare  stellen  auch  den  Puppen,  die  Eulen  und  Fledermäuse
den  Schmetterlingen  nach;  außerdem  haben  die  Eier  in  Ichneumonen,
Tachinen,  Ameisen,  Baumwanzen,  Raubkäfern  2c.  ihre  Feinde.

*)  Zu  beziehen  für  4  Mk.  durch  Kammerdirektor  Seitz  zu  Carolath  (Post).

**)  Der  Mützel'sche  Raupenleim  ist  der  beste.  Er  hält  3—5  mm  aufgetragen
länger  als  6  Wochen;  das  nach  etwa  3  Wochen  sich  bildende  Häutchen  kann  leicht
mit  Bürsten  oder  Besen  zerklopft  werden.  Guter  Leim  muß  schwimmen,  sonst  ist
er  gefälscht.
        <pb n="313" />
        —  298  —

Das  auffallend  häufige  Erscheinen  von  Lauf-  und  Moderkäfern,
besonders  aber  der  Schlupfwespen  und  Tachinen“),  sind  das  sicherste
Zeichen  des  Raupenfraßes.  Von  den  Schlupfwespen  sind  besonders
wichtig:  Ichneumon  circumftexus,  gebogener  Ichneumon,  die  größte
je  eine  in  einer  Raupe  oder  Puppe  als  Made  vorkommende  Schlupfwespe;
  lchneumon  globatus,  Knäuelichneumon,  mit  seinen  im  Mai
massenhaft  auf  den  Raupen  sitzenden  weißen  zusammengeballten  Tönnchen,
von  dem  mehr  als  100  Maden  in  einer  Raupe  vorkommen.  Im
Ganzen  kommen  im  Spinner  etwa  50  Arten  Schlupfwespen  vor,  welche
in  der  Raupe,  der  Puppe  oder  den  Eiern  als  Maden  leben  und  sie
schließlich  tödten.  Häufig  decimiren  das  Insekt  auch  stark  grassirende
Pilzkrankheiten.

8  209.

Die  Eule,  Forl=  oder  Kieferneule.  Nöctüa  (Trachéa)
pinipêérda.  Figur  13,  Seite  40.

Ein  kleiner  Falter;  Vorderflügel  zimmetröthlich  mit  graulicher
Beimischung  und  weißen  Flecken,  Hinterflügel  und  Hinterleib  graubraun
mit  fadensörmigen  Fühlern.  Die  16füßige  Raupe  ist  kahl,  gelblich
grün,  mit  3—5  weißen  und  je  einem  gelben  Streifen  auf  jeder  Seite
dicht  über  den  Beinen.  Die  zuerst  grüne,  später  dunkelbraune  Puppe
ist  leicht  kenntlich  an  2  Spitzchen  am  After.  Die  halbkugeligen
grünen  Eier  stehen  zu  3—8  reihenweis  an  den  Nadeln.  Der  Koth
ist  lang  und  dünn  und  besteht  aus  drei  Stücken.  Auffallend  ist  die
Eule  durch  ihren  frühen  Flug,  bereits  Ende  März  bis  Mitte  Mai.
Sie  befällt  die  jungen  Stangenhölzer,  auch  wohl  Schonungen,  und  die
Raupen  fressen  von  Mai  bis  Mitte  Juli  nicht  nur  die  Nadeln  der
Triebe,  sondern  sie  bohren  sich  auch  in  den  noch  weichen  Maitrieb  ein.
Puppe  von  Ende  Juli  bis  Ende  März  unter  dem  Schirm  der  Fraßbäume.
  Im  Gegensatz  zum  Spinner,  der  besonders  auf  schlechtem
Boden  haust,  kommt  die  Eule  auch  auf  besserem  Boden,  namentlich  in
20—40jährigen  Kiefernstangen,  selten  in  Fichten  vor;  selbst  kahl  gefressene
  Bestände  können  sich  in  Folge  Bildung  neuer  Scheidentriebe

*)  Welches  Gewicht  auf  den  Einfluß  der  parasitischen  Insekten  bei  Kiefernspinnergefahr
  gelegt  wird,  beweist  ein  Ministerialrescript  vom  20.  Februar  1877,
welches  die  genaue  Untersuchung  der  im  Winterlager  befindlichen  Raupen  auf
etwaige  Infectionen  allgemein  anordnet.
        <pb n="314" />
        —  299  —

wieder  erholen;  bilden  sich  aber  Rosetten“)  an  den  Zweigen,  so  ist  das
Eingehen  wahrscheinlich.  Zur  Vorbeuge  achte  man  Abends  im  Früh—
jahre  (auf  dem  Schnepfenstrichel)  auf  die  schwärmenden  Falter  und
untersuche  dann  später  die  erreichbaren  Maitriebe  nach  den  grünen  Eiern
oder  Ende  Mai  und  Juni  nach  den  Raupen,  umgeknickte,  welke,  verkümmerte,
  verschrumpfende  und  entnadelte  Maitriebe  deuten  am  besten
auf  das  Vorhandensein  von  Eulenfraß  hin.

Das  Hauptmittel  dagegen  ist  Schweineeintrieb  von  Juli  ab,
wenn  die  Raupen  zur  Verpuppung  herabkriechen,  womöglich  von  härteren
russischen  oder  polnischen  Rassen,  da  unsere  veredelten  Schweine  nicht
mehr  recht  geeignet  erscheinen.  Ist  die  Kalamität  besonders  groß,  so
muß  man  auch  noch  die  Raupen  sammeln,  und  wenn  die  Raupe  bei
eintretendem  Futtermangel  wandern  sollte,  Fanggräben  ziehen;  selbst
im  Winter  treibt  man  noch  Schweine  ein,  um  die  Puppen  zu  vertilgen.
  Recht  wirksam  ist  das  Abprällen  von  schwachen  Stämmen  und
Aesten  in  untergehaltene  Tücher  mit  umwickelten  Aexten  (von  Anfang
Mai  an).

Als  nackte  Raupe  ist  die  Eule  gegen  schlechte  Witterung  empfindlich
  und  hat  unter  allen  Thieren  zahlreiche  Feinde;  von  Ichneumonen,
Tachinen  und  Pilzen  wird  sie  besonders  stark  befallen,  ferner  stellen
ihr  nach:  Meisen,  Goldhähnchen,  Finken,  Drosseln,  Pirol,  Heher;  am
Boden  in  der  Ruhe:  Igel,  Dachs,  Wildschwein,  Spitzmaus,  zahlreiche
Laufkäfer.  Unsere  künstlichen  Gegenmittel  verschwinden  dem  Gegengewicht
dieser  Feinde  gegenüber  und  bleiben  deshalb  auf  große  Nothfälle
beschränkt.

210.
Der  Spanner  oder  Kiefernspanner.  Geométra  (Fidonia)
piniärla.  Figur  12.
Der  männliche  Falter  hat  doppelt  gekämmte  Fühler  und  hellgelbe

dunkelbraun  gefleckte  Flügel,  das  Weibchen  dagegen  braunrothe  Flügel
und  fadenförmige  Fühler.

 

*)  „Rosetten“  nannte  zuerst  Ratzeburg  jene  eigenthümlichen  büschelförmigen
Triebbildungen  an  den  Kiefern,  welche  als  Vorboten  des  Todes  aufzutreten
pflegen.  Einen  Anhalt,  ob  sich  der  Bestand  halten  wird,  bieten  weniger  die  Menge
der  noch  erhaltenen  Nadeln  (Ratzeburg),  als  der  Zustand  (Größe  und  Fülle!)
der  Knospen.  (Robert  Hartig.)  Jedenfalls  treibe  man  nie  vorschnell
ab,  sondern  warte  und  beobachte  möglichst  lange.
        <pb n="315" />
        —  300  —

Die  grüne  kahle  Raupe  hat  nur  10  Füße  und  einen  grünen  Kopf,
der  wie  der  ganze  Leib  hell  und  dunkel  grün  gestreift  ist.

Die  Puppe  unterscheidet  sich  von  der  Eulenpuppe  nur  durch  den
einspitzigen  After.  Die  grünen  Eier  sitzen  zu  2—12  an  den  Nadeln
der  Krone;  die  Raupen  fressen  von  Juni  bis  Oktober  die  Nadeln,
worauf  sie  sich  herunterspinnen  und  unter  dem  Moose  als  Puppen  wie
die  Eule  unter  dem  ganzen  Baunschirme  zerstreut  überwintern.  Die
Nadeln  sind  meist  unten  ganz,  oben  nur  am  Rand  angefressen;  die
Triebe  sehen  grob  borstenförmig,  das  Fraßgebiet  grau  bräunlich  von
Weitem  aus.  Die  Falter  fallen  im  Juni,  zuweilen  schon  früher,  durch
ihren  schnellen  taumelnden  Flug  auf,  im  Herbst  die  an  langen  Fäden
schaukelnden  Raupen.  Der  Koth  ist  klein,  unregelmäßig  eckig.  Fraß
besonders  an  20—40jährigen  Kiefernstangen.

Das  einzige  wirksame  Mittel  dagegen  ist  Schweineeintrieb  von
Oktober  bis  April,  auch  Entfernung  der  Streudecke  nach  erfolgter  Verpuppung
  hat  sich  zuweilen  bewährt;  im  Uebrigen  sind  dieselben  Mittel
wie  gegen  die  Eule,  mit  der  sie  in  ihrer  Oekonomie  viel  Aehnlichkeit
hat,  anzuwenden  und  hat  sie  fast  dieselben  Feinde  wie  jene,  namentlich:
Ichneumonen,  Tachinen,  Pilze,  Raubkäfer,  Baumwanzen,  Wespen,
Ameisen,  Drosseln.  Da  die  Raupe  die  Knospen  verschont,  so  gehen
die  Bestände,  selbst  bei  Kahlfraß,  fast  nie  ein;  man  sei  deshalb  doppelt
vorsichtig,  ehe  man  abtreibt.

8  211.
Die  kleine  Kiefernblattwespe.  Tenthrädo  (Lophyrus)  pini.

Die  kleine  dicke  und  gedrungene,  etwa  Stubenfliegen-große  Wespe
hat  einen  braungelb  oder  braunschwarz  gebänderten  Hinterleib,  das
Männchen  ist  kleiner  und  bis  auf  die  rothgelben  Beine  ganz  schwarz,
sie  summst  wie  eine  Schmeißfliege  und  ähnelt  ganz  einer  dicken  Fliege.
Die  zarten  grünweißen  wurstförmigen  Eier  sitzen  in  der  Nadelkante
meist  oben  in  der  Krone  wie  eingesägt.

Die  dunkelgrüne  schwerfällig  wandernde  nackte  Raupe  hat  einen
rothbraunen  Kopf,  22  Füße  und  über  jedem  Fußpaare  ein  sehr  charakteristisches
  schwarzes  liegendes  Semikolon  (——).  Der  Cocon  ist  schmutzig
braun,  lederartig  und  tonnenförmig,  im  Winter  an  der  Erde,  im  Sommer
am  Baum.  Die  Wespen  schwärmen  im  April  und  Juli,  also  doppelte
Generation.
        <pb n="316" />
        —  301  —

Der  Fraß  ist  leicht  daran  kenntlich,  daß  die  Nadeln  selten  ganz
abgefressen  werden,  sondern  kleine  Stümpfchen  überbleiben,  meist  werden
auch  nur  die  vorjährigen  Nadeln  gefressen,  von  denen  die  Mittel—
rippe  stehen  bleibt,  erst  in  der  Noth  kümmernde  Maitriebe.  Bei  der
Berührung  der  Zweige  verrathen  sich  die  immer  in  Haufen  sitzenden
Räupchen  durch  Emporschnellen  des  Kopfes.

Der  unter  den  Bäumen  liegende  Koth  hat  eine  rhombische  Form.

Mit  Vorliebe  werden  unterdrückte,  schlechtwüchsige,  freiliegende
oder  Randbestände  befallen,  erst  bei  größerer  Ausdehnung  greifen  die
Raupen  auch  das  Innere  großer  Bestände  an  und  werden  dann,  da  sie
kahl  fressen,  sehr  schädlich;  in  kräftige  Schonungen  kommen  sie  fast  nie.

Das  einzige  sichere  Mittel  ist  das  Sammeln  der  Raupen  im  Mai
und  Juni  oder  September  und  Oktober,  wenn  die  Räupchen  noch  in
Klumpen  fressen,  indem  man  die  befallenen  erreichbaren  Zweige  in
untergehaltene  Gefäße  oder  Tücher  abschüttelt  oder  die  Raupen  zerquetscht
oder  älteres  Holz  bei  kaltem  Wetter  anprällt,  öfter  haben  sich  auch  mit
Raupenleim  bestrichene  Stangen  bewährt,  die  während  der  Schwärm—
zeit  aufgestellt  werden.

Die  nackte  Raupe  hat  ebenso  zahlreiche  und  dieselben  Feinde  als
die  Eulen-  und  Spannerraupe.  Die  natürlichen  Feinde  in  der  Thier—
welt  bilden  auch  hier  das  Hauptgegengewicht.  Mit  ihr  fressen  meist
noch  andere  ähnliche,  meist  schwer  zu  bestimmende  Blattwespengattungen
zusammen.

8  212.
Die  große  Kiefernblattwespe.  Thenthredo  (Lyda)  pratensis.
Die  Wespe  ist  größer  als  die  vorige,  oben  schwarz  mit  vielen
gelben  Flecken  auf  Kopf  und  Bruststück  und  rother  Einfassung  des
Hinterleibes.  Die  grüne  nackte  Raupe  hat  nur  6  deutliche  Füße  vorn
und  2  auswärts  gerichtete  Spitzen  am  letzten  Ring;  die  kahnförmigen
grünlichen  Eier  sitzen  einzeln  an  den  Nadeln,  die  Puppen  ohne  Cocon
in  kleiner  Höhle  in  der  Erde.  Koth  in  einem  Gespinnst  in  den
Zweigen.  Die  Raupe  frißt  aus  ihrem  Gespinnst  heraus  die  Nadeln,
die  sie  vorher  abbeißt,  und  wandert  allmählich  von  unten  nach  oben,
das  Gespinnst  immer  vergrößernd.  Der  Hauptfraß  findet  vom  Juni
bis  August  statt;  die  Wespen  schwärmen  lebhaft  im  Mai  bis  Juni.
Kenntlich  ist  der  Fraß  daran,  daß  die  Bäume  unten  ganz  kahl  gefressen
        <pb n="317" />
        —  302  —

sind,  während  die  Zweigspitzen  und  die  Krone  noch  benadelt  sind.
Meist  wird  junges  schlechtwüchsiges  Holz,  später  auch  30—40  jähriges
Stangenholz  befallen.

Hauptmittel  dagegen  ist  Schweineeintrieb  im  Herbst  und  Winter
oder  Aufhacken  des  Bodens,  um  die  überwinternden  Raupen  und  Puppen
zu  vernichten,  sowie  Schonung  der  sie  vertilgenden  Thiere,  wozu  wir
noch  bei  größerem  Fraße  die  Mäuse  und  Spitzmäuse  rechnen  müssen,
die  nach  neueren  Beobachtungen  die  nackt  ruhenden  Larven  und  Cocons
fressen.  Die  Wirkung  der  zahlreichen  Feinde  ist  um  so  größer,  als  die
Larven  mehrere  Jahre  überliegen.

8  213.
Die  Maikäfer.  Melolöntha  vulgäris  und  hippocastani.

Das  Männchen  unterscheidet  sich  vom  Weibchen  durch  einen
breiteren  und  längeren  Fühlerfächer  (  7blättrig,  2  6blättrig),  sowie
viel  längere  Hinterleibsspitze.  Der  Engerling  von  M.  hippocastani
gebraucht  5,  von  M.  vulgaris  meist  nur  4  Jahre  zu  seiner  Entwicklung
vom  Ei  bis  zum  Käfer,  deshalb  kehren  die  Hauptflugjahre  nur  alle
4—5  Jahre  wieder;  die  Flugjahre  sind  in  den  verschiedenen  Gegenden
verschieden.  Der  Käfer  frißt  von  Kiefern  und  Fichten  höchstens  die
männlichen  Kätzchen,  sonst  die  Laubhölzer,  namentlich  Eichen,  Birken,
Pappeln,  besonders  freistehende  Bäume.  Der  Engerling  frißt  die
Wurzeln  aller  Holzpflanzen  und  tödtet  dieselben  bei  intensivem  Fraß.

Nach  den  neuesten  Untersuchungen  des  Forstmeisters  Feddersen,
deren  Resultate  im  Folgenden  wiedergegeben  werden,  ist  übrigens
M.  hippocastani  in  erheblicherem  Maße  am  Fraße  betheiligt,  als  man
bisher  annahm.

Lebensweise:  Die  Käfer  schwärmen  eine  halbe  Stunde  vor  bis.
eine  Stunde  nach  Untergang  der  Sonne;  das  Weibchen  sucht  hochliegende,
  warme,  lockere  Stellen  zur  Eierablage  und  legt  dort  18—27
Eier  6—32  em  tief  ab,  von  denen  jedoch  nur  etwa  1  nach  etwa  7  Wochen
auskommen;  bis  Mitte  Juli  bleiben  dieselben  zusammen,  um  sich  dann
zum  Fraße  zu  zerstreuen;  bei  starkem  Fraße  wandern  die  Engerlinge.
Sie  vermögen  die  Kiefer  in  allen  Altersstadien,  selbst  über  100  Jahre
alte  Stämme  durch  Abfressen  der  Wurzeln  zu  tödten.  Im  September
vor  dem  Flugjahre  verpuppen  sie  sich  und  werden  bereits  nach  einem
Monat  Käfer,  die  dann  1  m  tief  in  der  Erde  überwintern.
        <pb n="318" />
        —  303  —

Am  gefährdetsten  sind  verödete,  trockne  heiße  Haideböden,  die
Kahlschlagwirthschaft  fördert  die  Ausbreitung.

Vorbeuge:  a.  Wirthschaftliche  Maßregeln.  Natürliche  Verjüngung
  durch  Freihauen  von  guten  Vorwuchshorsten  und  ringförmige
Vergrößerung  derselben,  Führung  vieler  kleiner  Löcherhiebe,  um  die
Freilegung  des  Bodens  zu  vermindern,  jedoch  stets  mindestens  ein
Jagen  entfernt  von  Fraßstellen;  auf  verödeten  Kahlflächen  säe  man
dünn  Lupinen  auf  den  im  Herbst  vor  dem  Flugjahr  umgepflügten
Boden  und  säe  oder  pflanze  gleichzeitig  die  Kiefer  hinein.  Die  Kämpe
—  eine  Hauptbrutstätte  —  belege  man  in  den  Zwischenreihen  mit
einer  dicken  Laubschicht  und  über  dieselbe  womöglich  noch  Schilf,  was
die  Weibchen  sicher  abhält.

b.  Abwehrmaßregeln:  Die  Vorbeugemaßregeln  decken  sich  mit
den  Vertilgungsmaßregeln  und  bestehen  im  Sammeln  der  Käfer  in
den  Flugjahren.  Man  biete  alle  Arbeitskräfte  (auch  die  Schulen,
wenn  irgend  möglich!)  auf  und  lasse  von  früh  4—10  Uhr  die  Käfer
schütteln,  in  Blechgefäße  (Gießkannen)  und  Säcke  sammeln  und  dann
in  großen  Kochkesseln  tödten.  Sind  die  Käfer  nicht  als  Dungmittel,
Schweine=  oder  Hühnerfutter  zu  verwerthen,  so  menge  man  sie  mit
Kalk  und  vergrabe  sie.  Das  Sammeln  geschieht  am  besten  im  Accord
und  kostet  nach  Feddersen  etwa  12  Pfg.  pro  Liter  mit  je  4—500
Käfern.  Im  Juli  und  August  vor  dem  Flugjahre  liegen  die  Engerlinge
  sehr  flach;  wo  die  vielen  welken  Pflanzen,  die  lockere  Erde,  viele
Maulwurfshügel  den  Feind  verrathen,  lockere  man  den  Boden  mit
Kartoffelhacken  und  sammle  die  Engerlinge,  was  nach  Federsen  gute
Erfolge  hatte  und  pro  Liter  24  Pfg.  kostete.

Die  Feinde:  Maulwurf,  Krähen,  Staare,  Würger,  Eulen,  Fuchs,
Dachs,  Marder,  Igel,  Fledermäuse  sind  in  Fraßgegenden  zu  begünstigen.

8  214.

Der  große  braune  Räüsselkäfer.“)  Curcuülio  pini  Ratzb.
(Hylöbius  abiétis  I.)  Figur  7,  Seite  36.

Er  ist  ein  mittelgroßer  (6—13  mm)  brauner  Risselkäfer  mit
gelben  abgebrochenen  Querbinden.  Die  Larve  lebt  unschädlich  in  den

 

”n

*)  Mit  dem  großen  braunen  Rüsselkäfer  frißt  stets  der  ihm  zum  Verwechseln
ähnliche,  aber  meist  kleinere  Hylobius  pinastri  (Gyll.),  namentlich  auf  Kiefern  und
in  derselben  Weise  zusammen.  H.  pinastri  ist  nur  4—9  mm  groß  (H.  abistis
        <pb n="319" />
        —  304  —

Wurzeln  der  frischen  Stöcke  auf  den  Schlägen,  um  so  schädlicher  wird
der  Käfer,  welcher  mit  seinem  Rüssel  die  kleinen  Pflanzen  (von  2  bis
8  Jahren)  in  besonders  schädlicher  Weise  ansticht  und  dann  viele  erbsen—
große  Löcher  in  der  Rinde  frißt,  die  einen  Harzausfluß  veranlassen  und
meist  tödtlich  werden;  die  Wundstellen  haben  ein  grindiges  Ansehen.

Er  frißt  am  liebsten  an  Kiefern  und  Fichten,  selten  an  allerlei
Laubhölzern.

Lebensweise:  Auf  den  frischen  (diesjährigen)  Schlägen  entwickeln
sich  nach  der  im  April  erfolgten  Eierablage  die  jungen  Larven  im
Juni,  sind  Ende  Juli  schon  halb-  im  September  ganz  ausgewachsen;
sie  nagen  in  Wurzeln,  Stöcken,  Abfallreisig  ec.  in  unschädlicher  Weise
breite  furchenartige  auffallende  Fraßgänge  und  bohren  am  Ende  der—
selben  und  zwar  stets  hinter  einem  Spahnpfropf  ihre  Puppenhöhle;
nach  8—9  Monaten,  stets  im  Anfang  Juli  des  zweiten  Jahres  ver—
puppen  sie  sich,  um  schon  Mitte  Juli  als  junge  Käfer  sich  auszubohren,
die  dann,  ohne  bemerkbaren  Schaden,  fressen  und  unter  Moos  und
Rinden  überwintern.  Im  April  beginnt  der  verderbliche  Fraß,  die
Flugzeit  und  die  Eierablage  des  alten  Käfers.

Mit  ihm  fressen  in  der  Kiefer  5  wurzelbrütende  Hylesinen,  nämlich
H.  ligniperda,  attenuatus,  angustatus,  opacus  und  ater  (am  zahlreichsten),
  in  Fichten  nur  H.  cunicularius  zusammen.

Gegenmittel.  Die  diesjährigen  Schlagflächen  z.  B.  1892  werden
im  Frühjahre,  sobald  die  Witteruug  es  gestattet,  durch  spatentiefe  und
spatenbreite  Fanggräben  mit  nach  unten  abgeschrägten  glatten
Wänden  umgeben,  die  alle  10  m  ein  0,3  m  im  Kubus  haltendes
Fangloch  mit  ebenfalls  nach  unten  abgeschrägten  ganz  glatten
Wänden  haben;  etwa  durch  die  Schläge  führende  Wege  sind  ebenfalls
zu  isoliren,  da  gerade  aus  diesen  die  Käfer  am  liebsten  überlaufen.  Bei
etwa  noch  nicht  beendeter  Abfuhr  sind  die  Gräben  stets  zu  erneuern,
namentlich  sind  alle  Brücken  (überliegende  Reiser,  Strauch  rc.)  zu  entfernen.
  Im  Juni  (1893.)  sind  diese  Gräben  gegen  die  im  Juli  zu
erwartenden  jungen  Käfer  wieder  fängisch  zu  stellen  und  auch  zur
Sicherheit  im  folgenden  Frühjahr  (1894)  noch  einmal  zu  räumen  und

 

6—13  mm)  und  glänzend,  die  Beine  incl.  der  Schenkel  roth  —  bei  H.  abistis
schwarz  oder  dunkel.  Uebrigens  wechseln  bekanntlich  die  Farben  bei  diesen  Rüsselkäfern,
  ebenso  wie  die  Größen  sehr.  H.  pinastri  ist  beweglicher  und  frißt  mehr
in  der  Höhe.
        <pb n="320" />
        —  305  —

fängisch  zu  halten.  An  warmen  Tagen  sind  die  Käfer  nöthigenfalls
täglich  in  Gießkannen  von  Frauen  zu  sammeln,  die  zugleich  alle  Brücken
entfernen  und  sich  dabei  vor  Beschädigungen  der  Grabenwände  sorg—
fältig  zu  hüten  haben,  auch  schlechte  Stellen  der  Gräben  wiederherstellen.
Die  abgelieferten  Käfer  werden  vom  Beamten  in  einem  bestimmten
Gefäß,  in  welchem  man  vorher  Probezählungen  der  darin  enthaltenen
Käfer  vorgenommen  hat,  nachgemessen  und  wird  ihre  Zahl  gebucht,
dann  werden  sie  in  kochendem  Wasser  verbrüht  und  als  Futter  für
Schweine  und  Hühner  verwerthet.  Wo  die  Gräben  nicht  gut  fangen,
z.  B.  in  bindigem  Boden  (Boden  1.—II.  Cl.),  der  den  Käfern  das
Heraufkriechen  ermöglicht,  sowie  im  Gebirge  —  lege  man  reichlich
Fangmaterial  (Kloben,  Knüppel,  Reiser,  Rinde  und  zwar  stets  mit  der
Rindenseite  an  die  Erde)  von  Juni  ab,  das  alle  paar  Tage  mit  jenen
Hylesinen,  die  sich  auch  gern  darunter  fangen,  abzulesen  und  auch  im
Juli  des  zweiten  Jahres  zu  erneuern  ist;  die  Schläge  sind  sorgfältig
  zu  roden  und  ist  alles  Brutmaterial,  besonders  der  Abraum,
zu  entfernen,  resp.  zu  verbrennen;  wo  dies  nicht  möglich  —  ist  eine
2—3  jährige  Schlagruhe  geboten,  ehe  man  kultivirt.

§  215.
Die  kleinen  Rüsselkäfer  (Pissödes).

Curculio  (pissodes)  notatus,  Weißpunktrüsselkäfer.  Ist
nur  halb  so  groß  als  der  vorige,  hat  einen  längeren  und  dünneren
Rüssel,  ein  helleres  Braun,  zwei  große  Querbinden  und  8  weiße  Punkte
auf  dem  Halsschild.  Flugzeit  Mai—Juni,  Larven  Juni—Juli,  Verpuppung
  derselben  in  einer  Splintwiege  mit  Spanpolster  im  August,
Auskommen  des  Käfers  im  Herbst,  Ueberwintern  im  Moos  2c.;  es  kommen
aber  auch  viele  Unregelmäßigkeiten  vor,  so  daß  Eichhoff  sogar  eine
doppelte  Generation  behauptet.  Von  ihm  wird  die  Larve  besonders
schädlich,  die  unter  der  Rinde,  gewöhnlich  unter  den  Astquirlen  junger
4—12zähriger  Kiefern,  auch  in  Stangen,  oft  20—30  zusammen  auskommt
  und  dann  von  oben  nach  unten  immer  breiter  werdende  Gänge
unter  dem  Baste  frißt,  oder  sie  kommt  in  den  Zapfen  aus  und  zerstört
dann  oft  einen  großen  Theil  der  Ernte.  Der  Fraß  ist  in  den  Kiefernschonungen

  an  dem  Rothwerden  der  Stämmchen  kenntlich,  welche  an
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  20
        <pb n="321" />
        —  306  —

den  unteren  Quirlen  Löcher,  wie  mit  schwachem  Schrot  Nr.  6—7  geschossen,
  zeigen;  er  findet  im  Sommer  statt.  Die  absterbenden  Pflanzen
werden  mit  den  Larven  im  Sommer  (Juli)  ausgezogen  und  verbrannt,  auch
fängt  man  die  Käfer  während  der  Schwärmzeit  an  Kiefernfangbäumen
(Stangen),  die  in  der  Nähe  der  gefährdeten  Kulturen  und  Schonungen
gefällt  werden,  massenhaft.  Weniger  frißt  der  Käfer  in  Stangen  und
Altholz.

Curculio  (pissodes)  piniphilus.  Stangenrüsselkäfer.
Die  kleinste  von  den  schwer  zu  unterscheidenden  Pissodes-Arten  (2,3  mm);
der  rostbräunliche  Käfer  ist  fast  ganz  bedeckt  mit  weißen  Haaren;  die
für  die  pissodes  sonst  charakteristischen  zwei  Querbinden  mehr  verwischt,
die  hintere  artet  in  zwei  große  rostfarbene  Punkte  aus.  Generation
  ist  von  mir  als  2jährige  festgestellt,  während  sie  bei  den  übrigen
Arten  1  jährig  ist.

Er  frißt  im  Stangenholz  wie  im  Gipfel  alten  Holzes.  Sein
Fraß  fällt  durch  die  vielen  weißen  Flecke  —  als  wenn  die
Stämme  mit  Kalk  bespritzt  wären  —  sofort  in  die  Augen;  er
befällt  namentlich  unterdrücktes  Holz  —  soweit  die  Rinde  zart  ist,
und  findet  man  hier  die  charakteristischen  schwarzen  Schnörkellarvengänge
  unter  dem  grünen  Baste.  Sonstige  Lebensweise  wie  bei  p.  notatus.
Der  Käfer  thut  unter  Umständen  sehr  bedeutenden  Schaden  in  Kiefernstangenhölzern.
  Die  befallenen  Stämme  müssen  vor  der  Schwärmzeit,
spätestens  im  Mai  —  man  hat  ja  ein  Jahr  Zeit  dazu  —  herausgehauen
  und  abgefahren  werden,  auch  muß  alles  Abfallreisig,  in  dem
ich  stets  viel  Brutmaterial  gefunden  habe  —  ausgebracht  und  verbrannt
  werden.

C.  (P.)  hercyniae.  Harzrüsselkäfer.  Nur  etwas  größer
(3  mm)  wie  der  vorige  und  schwarz,  die  beiden  Querbinden  bilden
getrennte  schräg  gestellte  helle  Punkte.  Lebensweise  2c.  wie  bei  p.  notatus.
Er  befällt  kränkelnde  60—  100  jährige  Fichten  und  bringt  sie  zum  Absterben.
  Er  wird  ebenfalls  leicht  an  den  weißen  Harzflecken  an  der
Rinde  entdeckt  und  muß  das  befallene  Holz  schnell  eingeschlagen,  entrindet
  und  die  Rinde  verbrannt  werden.  Fangbäume  nimmt  er
stark  an.

Weniger  wichtig  ist  der  zuweilen  in  Tannen  auftretende  p.  piceae
und  der  an  fast  allen  Nadelhölzern  fressende  p.  pini.
        <pb n="322" />
        —  307  —

8  216.
Der  Kiefernmarkkäfer.  Hylesinus  pinipörda.
(Waldgärtner.)

Ein  kleiner  (5  mm)  röthlich  brauner  bis  schwarzer  Käfer,  sehr
fein  gestreift,  punktirt  und  etwas  runzlig,  vom  Borkenkäfer  wie  alle
Bastkäfer  dadurch  unterschieden,  daß  er  einen  etwas  spitzer  zulaufenden
Kopf  hat.  Der  Käfer  fliegt  im  frühen  Frühjahr  und  im  Juli  (doppelte
Generation)  in  geschlagenes  Holz  und  kränkelnde  Stämme  und  legt
unter  der  Rinde  —  einen  Lothgang,  der  oben  mit  einer  charakteristischen
Krücke  anfängt,  fressend  —  seine  Eier  ab,  woraus  sich  die  jungen
Käfer  Ende  Juli  und  im  Herbst  entwickeln  und  in  die  jungen  Triebe
von  Kiefernrandbäumen,  seltener  weit  in  die  Bestände  hineinfliegen,
dieselben  ausbohren  und,  wenn  sie  abbrechen,  mit  diesen  herunterfallen;
bei  eintretendem  Froste  bohrt  sich  der  Käfer  am  Wurzelknoten  in  den
Splint  der  Bäume,  um  zu  überwintern,  seltener  bleibt  er  in  den  abgefallenen
  Trieben.  Er  wird  also  in  dreifacher  Weise  schädlich:  durch
Ausbohren  der  Triebe,  Zerstörung  der  Basthaut  mit  seinen  Larvengängen
  und  Anbohren  des  Wurzelstocks.  Kenntlich  ist  der  Fraß  an
den  im  Spätsommer  und  Herbst  unter  den  Kiefern  liegenden  zahlreichen
  hohlen  Trieben  mit  einem  Harztrichter  und  schon  von  weitem
an  den  stark  durchfressenen  und  lückigen  Kronen  der  Bestandesränder.
Bei  wiederholtem  oder  starkem  Fraß  werden  die  Stämme  wipfeldürr
und  gehen  ein,  abgesehen  davon,  daß  meistens  die  Zapfenernte  vernichtet
  wird.

Als  bestes  Mittel  ist  das  bis  Ende  Mai  zu  bewirkende  Abfahren
alles  Schichtholzes  aus  dem  Reviere  und  sorgfältige  Herausnahme  aller
kranken  und  trocknen  Stämme  zu  empfehlen;  auch  sucht  man  den  Käfer
auf  kranken  Fangbäumen,  die  1—2mal  im  Sommer  zu  erneuern  und
sobald  sie  mit  Brut  besetzt  zu  schälen  sind,  wie  den  Borkenkäfer  (siehe
§  220)  zu  fangen.  Die  ersten  Fangbäume  müssen  etwas  vor  den
beiden  erwähnten  Schwärmzeiten  —  etwa  im  März  und  Ende  Juni  —
gefällt  und  bald  geschält  werden.

§  217.

Einige  sehr  kleine  Borken=  und  Bastkäfer,  Bastrichus  bidens,  B.
laricis,  Hylesimus  ater,  minor  2c.,  die  öfter  durch  ihre  feinen  Larven-20*
        <pb n="323" />
        —  308  —

gänge  im  jungen  Holz  den  Kiefernkulturen  und  sonst  schädlich  werden,
fängt  man  wie  die  großen  Rüsselkäfer,  auch  oft  mit  diesen  zusammen
unter  Fangknüppeln,  die  man  jedoch  schon  von  Februar  an  den  Sommer
über  legen  muß,  noch  sicherer  jedoch  kurz  vor  den  Schwärmzeiten  im
Frühjahr  und  Herbst  auf  kränkelnden  Fangbäumen  mit  H.  piniperda
oder  b.  typographus  zusammen.  Neuerdings  ist  besonders  über  die
Beschädigungen  von  h.  ater  an  den  Wurzeln  junger  Kiefern  und
Fichten,  von  h.  minor  in  Kieferstangen  geklagt;  ersteren  sammle  man
in  Fanggräben,  letzteren  an  Fangstangen.

In  den  Schonungen  wird  noch  die  Raupe  des  sehr  kleinen  Kiefernwicklers,
  Tortrix  büoliana,  hellbraun  mit  glänzend  schwarzem  Kopf
und  Nacken,  durch  Anfressen  der  Triebe  in  Schonungen  im  Mai  bis
Juni,  die  sich  dann  umbiegen,  aber  meist  wieder  weiter  wachsen,  schädlich.
Der  Fraß  ist  sofort  an  den  auffallend  gebogenen  Maitrieben  zu  erkennen,
  welche  man  bis  Mitte  Juni  abbrechen  und  mit  der  darin
sitzenden  schmutzig  gelben  nackten  18füßigen  Raupe  vernichten  muß.
Mit  ihr  zusammen  frißt  oft  in  den  Knospen  6—15  jhriger  Kiefern
der  Kiefernknospenwickler  T.  turionana,  der  dem  vorigen  sehr  ähnelt;
die  befallenen  am  Harzausfluß  leicht  kenntlichen  Gipfelknospen  sind  im
April—Mai  auszubrechen.

8  218.

Die  Werre  (Maulwurfsgrille,  Reuterwurm).
Gryllus  gryllotälpa.

Die  Werre  ist  in  Saatkämpen  von  Kiefern  und  Fichten,  aber  auch
an  jungen  Laubholzpflänzechen,  in  Garten  und  Feld  außerordentlich
schädlich.  Man  erkennt  sie  an  den  zahlreichen  einzeln  absterbenden
Sämlingen  und  Pflänzchen,  an  den  vielen  federkiel=  bis  fingerdicken
Gangaufwürfen  und  an  dem  unterirdischen  Zirpen  (des  Männchens)
Anfangs  Juni.  Das  wirksamste  Mittel  ist  das  Aufsuchen  und  Ausheben
  der  Nester  mit  ihren  150—300  gelblich  weißen  Eiern  von  Anfang
  Juni  bis  Anfang  Juli  in  den  Saatbeeten  oder  auf  benachbarten
Rasenflächen,  wo  sie  sich  meist  durch  plätzeweises  Welken  des  Grases
verrathen.  Man  verfolgt  sorgsam  die  Gänge  immer  weiter,  bis  sie
spiralig  nach  unten  gehen,  wo  man  auf  das  etwa  10  em  tief  liegende
mit  harter  Erdkruste  umgebene  Nest  kommt;  auch  das  Wegfangen  in
in  den  Gängen  eingegrabenen  Töpfen  hat  sich  in  Kämpen  bewährt
        <pb n="324" />
        —  309  —

Als  unfehlbares  Mittel  empfiehlt  ferner  Ney  (Allgem.  Forst-  u.  Jagdzeitung
  1887  S.  69)  Folgendes:  Anfang  Juni  an  einem  heiteren  Tage
nach  starkem  Regen  verfolge  man  die  Nestergänge  bis  sie  abwärts
führen;  hier  schütte  man  einen  Eßlöffel  Brennöl  hinein  und  danach
soviel  Gießkannen  Wasser,  daß  das  Loch  überläuft.  Die  durch  das
Oel  unbeholfenen  Werren  kommen  zu  Tage  und  werden  leicht  gefangen.
Kommen  die  Werren  nicht  binnen  10  Minuten,  so  war  das  Loch  verstopft
  und  muß  man  das  Hinderniß  beseitigen.

Insektenfraß  in  Fichten.
8  219.
Die  Nonne.  Lipäris  (bombyys)  mönacha.  Figur  14,  Seite  41.

Ein  mittelgroßer  weißer  im  Zickzack  dicht  schwarz  gestreifter  Schmetterling
  mit  rosenrothen  breiten  Querbinden  am  Hinterleib,  woran
er  vor  andern  ähnlichen  Schmetterlingen  sofort  zu  erkennen  ist.  Die
16  füßige  meist  röthlich  graue,  lang  und  dicht  behaarte  Raupe  ist  leicht
kenntlich  an  einem  sammetschwarzen  Nackenfleck  auf  dem  zweiten  Ringe
und  einer  dunklen,  einen  länglich  hellen  Streifen  einschließenden  Rückenbinde.
  Die  dunkelbraune  schillernde  mit  Haarbüscheln  versehene  Puppe
findet  sich  zwischen  einzelnen  Fäden  versponnen  an  Nadeln  und  Rinde.
Die  röthlich  braunen,  später  grauen  schillernden  fast  kugelförmigen  Eier
sitzen  zu  Gruppen  von  10—50—100  unter  Rindenschuppen.  —  Der
Koth  ist  schmutzig  grün,  dick,  walzig  mit  deutlichen  Längsfurchen  und
Sterneindruck  auf  dem  Querschnitt.  Die  Nonne  fliegt  Mitte  Juli  bis
Anfang  August  sehr  beweglich,  legt  dann  unter  der  mittelstarken  Rinde
in  Stangenhölzern  und  Baumholz  5—15  m  hoch  bis  zum  Beginn  der
glatten  Rinde  nackt  überwinternde  Eier,  aus  welchen  Ende  April
bis  Anfang  Mai  die  kleinen  Räupchen  entschlüpfen  und  je  nach  dem
Standort  und  Wetter  1—6  Tage  neben  dem  Neste  auf  der  Rinde  in
thaler=  bis  handgroßen  Häuschen,  sog.  Spiegeln,  sitzen  bleiben,  bevor
sie  baumen.  Bis  zur  Halbwüchsigkeit  spinnen  sie.  Sie  fressen  von
Mai  bis  Juli,  wo  die  Verpuppung  stattfindet,  nicht  nur  die  von  ihr
allerdings  bevorzugte  Fichte,  sondern  auch  ebenso  Kiefern  und  fast  alle
Laubhölzer  und  werden  besonders  dadurch  schädlich,  daß  sie  nicht  nur
(Mai)  Triebe,  Knospen,  Nadeln  und  Blätter  angreifen,  sondern  die-
        <pb n="325" />
        —  310  —

selben  verschwenderisch  meist  nur  so  anfressen,  daß  sie  herunterfallen
oder  absterben  müssen  und  dann  gleich  an  neue  Blätter  und  Triebe
gehen,  um  es  mit  diesen  ebenso  zu  machen.  Durch  dieses  unstete  Fressen
wird  die  Nonne  in  so  furchtbarem  Grade  schädlich.  In  Kiefern  frißt
sie  häufig  mit  der  Forleule  und  Blattwespe,  in  Eichen  mit  dem
Schwammspinner  und  Goldafter,  auf  Rothbuche  mit  dem  Rothschwanz
zusammen.  Zuerst  zieht  sie  ältere  Stämme  vor,  bei  Ausbreitung  des
Fraßes  greift  sie  jedoch  alles  Holz  und  Unterholz  an.

Der  Fraß  dauert  meist  drei  Jahre  hintereinander.  Da  das  Insekt
auch  die  Knospen  angreift,  so  tritt  nach  Kahlfraß  meist  Absterben
der  Bestände  ein.

Gegenmittel.  1.  Das  Tödten  der  Raupen  kann  auf  Kulturen,
  Kämpen  und  zartem  Unterholz  vorgenommen  werden,  wohin  die
Raupen  bei  starken  Stürmen  und  Winden  von  den  benachbarten  befallenen
  Beständen  leicht  übergeweht  werden.  Man  zergquetscht  sie  am
besten  mit  Pincetten,  die  man  sich  selbst  aus  grobem  Draht  biegt.  Bis
Ende  Juni  sind  solche  Stellen  fort  und  fort  zu  revidiren  und  event.
abzusuchen.

2.  Das  Tödten  der  Weibchen.  Diese  sind  leicht  durch  Größe,
Farbe,  fadenförmige  Fühler  und  festes  Sitzenbleiben  kenntlich.  Man  sucht
sie  namentlich  in  solchen  dunklen  Bestandtheilen,  die  in  der  Nähe  von
lichten  und  kahlgefressenen  Orten  sind,  überhaupt  im  Schatten  auf  und
zerquetscht  oder  beschmiert  sie  mit  in  Raupenleim  getauchten  Lappen
an  langen  Stangen.  Etwa  5—6  Tage  nach  dem  Erscheinen  der  ersten
Schmetterlinge  sind  sie  dort  massenhaft  zu  finden.  Das  Tödten  der
Spiegel,  die  man  im  ersten  Frühjahr  gleich  nach  dem  Auskriechen  zerquetscht
  oder  besser  mit  Raupenleim  betupft,  ist  ein  gutes  Vertilgungsmittel.
  Als  natürliche  Feinde  haben  sich  namentlich  bewährt:  Kukuk,
der  Puppenräuber  (Calosôma  Sycophänta)  und  die  Nonnenraupenfliege
(Tachina  monächae);  Meisen  und  Baumläufer  decimiren  stark  die
Eier  und  Puppen.

Ein  durchschlagendes  Vertilgungsmittel  ist  uns  leider  noch  nicht
bekannt;  am  erfolgreichsten  ist  wohl  noch  das  Spiegeln.  Der  Erfolg
des  neuerdings  vielfach  vorgeschlagenen  Leimens  der  Bestände  genau
so  —  wie  gegen  den  Spinner  —  oder  da,  wo  oben  die  glatte  Rinde
beginnt  (Hochringeln),  ist  noch  nicht  genügend  bewährt.
        <pb n="326" />
        —  311  —

g  220.

Der  Fichtenborkenkäfer.  Böstrichus  typögräphus.
Figur  6,  Seite  36.

Er  ist  der  zweitgrößte  Borkenkäfer,  hat  eine  walzige  Form  —  zum
Unterschiede  vom  Kiefernmarkkäfer  auch  einen  dicken  walzigen  Kopf,  —
gelbbraun  bis  schwarze  Farbe  und  hinten  am  Flügelabsturz  8  Zähnchen.
Der  Käfer  fliegt  im  frühen  Frühjahr,  bohrt  sich  an  dickborkigen  Theilen
älterer  liegender  und  stehender,  am  liebsten  frisch  gefällter  Fichten  ein,
begattet  sich  hier  und  dann  frißt  das  Weibchen  in  dem  Baste  einen
Lothgang  rechts  und  links,  nach  und  nach  30—50,  ja  bis  100  Eier
ablegend.  Die  auskommenden  fußlosen  weißen  Larven  fressen  rechtund
  spitzwinkling  zum  Muttergang  immer  breiter  werdende  Larvengänge,
  bis  sie  sich  in  einer  Art  Wiege  verpuppen.  Im  Spätsommer
und  Herbst  entwickelt  sich  eine  zweite  Generation.  An  den  zahlreichen
Fluglöchern  wie  an  dem  eben  beschriebenen  Muttergang  und  den  Larvengängen
  ist  der  Fichtenborkenkäfer  deutlich  zu  erkennen.  Meist  fressen
mit  ihm  zusammen  noch  viele  andere  Borkenkäfer  und  Bastkäfer  in  der
Fichte,  die  jedoch  weniger  wichtig  und  an  den  kleineren  Fluglöchern
und  anders  gestalteten  Larvengängen,  die  für  jede  Art  charakteristisch
zu  sein  pflegen,  leicht  zu  unterscheiden  sind.

Der  Borkenkäfer  zieht  kränkelndes  und  frisch  gefälltes  Holz  den
ganz  gesunden  Bäumen  vor;  an  abgestorbenes  geht  er  nie,  während
er  bei  großem  Fraße  weder  das  gesunde  Holz  verschont  noch  ein  meilenweites
  Ueberfliegen  in  andere  Bestände  scheut.  Die  Gefährlichkeit  seines
Fraßes  liegt  im  vollständigen  Tödten  der  kränkelnden  Stämme,  die
sich  ohne  ihn  vielleicht  erholt  haben  würden.  Meist  stellt  er  sich  nach
anderen  Calamitäten  —  Windbruch,  Schneebruch,  Raupenfraß,  Feuer  2c.
—  ein,  vermehrt  sich  in  den  kränkelnden  Stämmen  ungeheuer  schnell
und  vollendet  das  von  jenen  angefangene  Vernichtungswerk.

Vorbeugungsmaßregeln.  Sie  sind  das  eigentliche  Element
der  Begegnung  und  bestehen  darin,  daß  man  den  Käfer  —  besonders
nach  stattgehabten  Calamitäten  —  vor  seiner  Vermehrung  abfängt.
Sobald  sich  die  schwärmenden  Käfer  in  nur  etwas  bedrohlicher  Menge
zeigen,  verleitet  man  sie  auf  sog.  „Fangbäumen“  zum  Ablegen  der  Brut.
Das  wichtigste  Vorbeugungemittel  ist  natürlich  sorgfältigste  Wirthschaftsführung,
  gute  Kulturen,  gute  Pflege  und  richtige  Hiebsfolge,  so  daß
        <pb n="327" />
        —  312  —

keine  Calamitäten  entstehen  können.  Sind  diese  jedoch  eingetreten,  so
müssen  die  beschädigten  Stämme  und  Bestände  sofort  eingeschlagen  und
womöglich  vor  den  Flugzeiten  im  Frühjahr  und  Sommer  bis  auf  die
zu  belassenden  Fangbäume  entrindet  und  abgefahren  werden.

Fangbäume  werden  2—3  Wochen  vor  der  Schwärmzeit,  also  etwa
Mitte  März  und  Juni,  mit  allen  Aesten  an  den  gefährdeten  Orten,  namentlich
  in  warmen  Lagen,  gefällt  und  mit  Unterlagen  (Steinen,  Knüppeln  2c.)
versehen,  damit  der  Käfer  auch  von  unten  anbohren  kann.  Man  benutzt
zum  Fangen  möglichst  zurückgebliebenes  Langholz,  event.  auch  Schichtholz,
  kränkelnde,  unterdrückte,  geschobene  und  gebrochene  Stämme  2c.  Nach
dem  Anfliegen  hat  man  auch  benachbarte,  namentlich  nicht  ganz  gesunde
  Stämme  zu  untersuchen.  Etwa  4  Wochen  nach  den  Flugzeiten,
jedenfalls  sobald  man  auf  den  Fangbäumen  die  ersten  Verpuppungen
bemerkt,  hat  man  diese  auf  untergelegten  Tüchern  zu  entrinden  und  die
Rinde  zu  verbrennen,  womöglich  bei  kühlem  feuchten  Wetter.  Bei
ausgedehntem  Fraße  ist  am  besten  alles  Holz  zu  entrinden.

In  Fichtendickungen  wird  noch  der  Fichtenwickler  Tortrix  hercyniana
  schädlich,  indem  er  die  Nadeln  anfrißt,  doch  tödtet  er  dieselben
nicht;  gegen  die  zahlreichen  anderen  Borken=  und  Bastkäfer  hilft  nur
große  Aufmerksamkeit  auf  alles  kränkelnde  Holz,  dann  Fällen  und  Entrinden
  desselben.  Es  müssen  deshalb  in  den  Fichtenrevieren,  namentlich
  in  jedem  Vorsommer,  gründliche  Revisionen  nach  kranken  und
Wurmmehl,  Harzausfluß,  Fluglöcher  2c.  zeigenden  Stämmen  angestellt
werden,  die  zu  untersuchen  und  nöthigenfalls  einzuschlagen  sind.  Ein
Mann  bewältigt  in  dieser  Zeit  etwa  100  ha.  Eventuell  sind  Fangbäume
  zu  werfen.  Ueber  den  auch  auf  Fichtenkulturen  sehr  schädlichen
großen  Rüsselkäfer  siehe  §  214.

8  221.
Jusekten  auf  Lärche  und  Tanne.

Auf  der  Lärche  wird  erheblich  schädlich  die  Lärchenminirmotte,
Tinéa  laricinélla  (Figur  10)  (Coleophora  laricella  H.),  das  kleinste
und  unansehnlichste  aller  schädlichen  Lepidopteren.  Sie  befällt  am
liebsten  10—40jähriges  Holz,  wo  man  ihren  Fraß,  bei  welchem  sich
das  Räupchen  in  die  Nadeln  einbohrt,  zwei  Mal  im  Jahre,  im  April
und  Mai  und  wieder  im  Nachsommer  an  der  Gelb=  und  Braunfleckigkeit
der  Nadeln  erkennen  kann.  Man  kann  wenig  gegen  dieses  Insekt  thun;
        <pb n="328" />
        —  313  —

das  Einzige  ist  Zerquetschung  der  Raupen  und  Puppen  in  ihren
Säckchen  im  April  an  den  jungen  und  noch  erreichbaren  Lärchen;  im
Uebrigen  vertilgen  die  Meisen  und  Goldhähnchen  im  Winter  sehr  viele
Raupen;  deshalb  ist  die  Schonung  der  Feinde  das  Beste.

In  Tannen  wird  der  krummzähnige  Borkenkäfer,  Bostrichus
curvidens,  oft  erheblich  schädlich.  Er  ist  kenntlich  an  seinen  wagerechten
  Muttergängen  und  stimmt  in  der  Lebensweise  sehr  mit  dem
Fichtenborkenkäfer  überein;  es  wird  ihm  ebenso  begegnet;  er  frißt  auch
zuweilen  auf  Fichten  und  Lärchen.

Insektenfraß  in  Laubhölzern.

8  222.
Assgemeines.

Die  Laubhölzer  ernähren  mehr  Insekten,  aber  verhältnißmäßig
weniger  schädliche  als  die  Nadelhölzer.  Maikäfer,  Werre  und  Nonne
fressen  im  Laubholz  so  gut  als  im  Nadelholze,  wenn  auch  weit  weniger
gefährlich.  Der  Schmammspinner  kommt  mehr  im  Laubholz  als  im
Nadelholz  vor.  Die  Borkenkäfer  sind  mit  Ausnahme  des  im  Eichen—
nutzholz  durch  seine  vielen  kleinen  Fraßlöcher  oft  erheblich  schädlichen  und
unter  dem  Namen  „der  kleine  Wurm“  bekannten  und  gefürchteten
Bostrichus  monôgraphus  von  keiner  Bedeutung,  dafür  fressen  aber
ziemlich  viel  Blatt-  und  Rüsselkäfer.  Am  meisten  leiden  von  Insekten
Buche  und  Eiche,  dann  Esche,  Birke,  Pappel,  Weide  und  Obst,  dann
Rüster,  Erle  und  Linde,  fast  gar  nicht  Ahorn  und  Akazie.  Es  gehört
zu  den  Ausnahmen,  daß  Insekten  Laubhölzer  in  größerer  Ausdehnung
tödten,  meist  verursachen  sie  nur  Zuwachs-  und  Ernteverluste.  Keine
einzige  Raupe  frißt  nur  an  einem  Laubholze,  sondern  alle  lieben  die
Abwechselung,  wobei  einige  allerdings  einer  oder  der  anderen  Laub—
holzart  den  entschiedenen  Vorzug  geben.

g  228.
Der  Rothschwanz,  Dasychlra  (Bombyyz)  pudibünda  I.
Ziemlich  großer  röthlich  bis  gelblich  weißer  Schmetterling  mit
dunkleren  Bindestreifen.  Die  16beinige  röthlich  bis  grünlich  gelb
gezeichnete  langhaarige  Raupe  ist  sehr  auffallend  gezeichnet,  vorn  mit
vier  bürstenartigen  und  hinten  auf  dem  Schwanz  einem  federbusch-
        <pb n="329" />
        —  314  —

artigen  rothen  Haarbüschel  (daher  der  Name  „Rothschwanz“)  und
sammetschwarzen  Einschnitten.  Der  Schmetterling  fliegt  im  Juni,  die
Raupe  frißt,  anfangs  nur  skelettirend,  später  die  ganzen  Blätter  zerstörend,
  von  Juni  bis  Oktober,  worauf  sie  sich  verspinnt  und  auf  dem
Boden  überwintert.  Am  meisten  liebt  sie  die  Buche  und  zwar  älteres
Holzz  hat  sie  dieses  kahl  gefressen,  so  nimmt  sie  auch  junges  Holz
oder  alle  anderen  Laubhölzer  an.  Häufig  geht  nach  ihrem  Fraß  die
ganze  Mast  zu  Grunde.  Das  einzige  Mittel  dagegen  ist  das  Sammeln
der  Cocons  im  Winterlager;  die  stark  behaarte  Raupe  hat  wenig  Feinde,
dagegen  werden  die  Cocons  im  Winter  stark  von  Krähen,  Hehern  und
Meisen  vertilgt,  auch  stellen  ihnen  viele  Moder=  und  Laufkäfer
(Staphylinus  olens,  Caräbus  violäceus)  und  Ichneumonen  (lehneumon
balt#lcus,  sehr  groß)  nach.  Die  Versuche  mit  Leimringen,  die  bei  dem
neuerdings  beobachteten  Auftreten  mannichfach  gemacht  sind,  haben  sich
nicht  bewährt.  Wir  stehen  diesem  Insekt  ziemlich  ohnmächtig  gegenüber.

8  224.

Der  Eichenprocessionsspinner.  Cnethocämpa  (Bombyx)
Processiönéa  L.  Der  Goldafter=  und  Ringelspinner.

Ein  mittelgroßer,  schmutzigbraun  grauer,  mit  feinen  helleren  und
dunkleren  Binden  versehener  Falter.  Die  16  füßige  Raupe  ist  bläulich
bis  röthlich  grau  mit  röthlich  braunen  Wärzchen  und  sehr  langen
(giftigen!)  weißen  Haaren  versehen.  Flugzeit  Abends  im  Juli  und
August,  die  Eier  überwintern  an  der  Rinde  der  Eichen,  die  Raupen
fressen  von  Mai  bis  Anfang  Juli  in  Familien  beisammen,  indem  sie
processionsweise  weiter  wandern  und  Morgens  in  weiße  kopfgroße
Gespinnste,  die  sich  am  Stamme  oder  in  Astgabeln  befinden,  zurückziehen,
  um  sie  Abends  zum  Fraße  wieder  zu  verlassen;  seltener  fressen
sie  am  Tage.  Die  Raupe  wird  in  alten  und  jungen  Eichen  erheblich
schädlich.  Die  Gespinnste  wie  im  Juli  die  Verpuppungsballen  kann
man  mit  Lumpen  oder  Graswischen  zerquetschen  lassen  oder  noch
besser  mit  getheerten  Wergfackeln,  die  an  Stangen  befestigt  sind,  verbrennen
  lassen;  um  die  Nester  sicher  zu  entdecken,  muß  man  ganz  dicht
am  Stamm  hinaufspähen.

Bei  einem  Processionsraupenfraße,  namentlich  aber  bei  seiner
Begegnung,  sind  ganz  besondere  Vorsichtsmaßregeln  für  Arbeiter
und  Publikum  nöthig,  da  die  Haare  der  Raupe  heftige  Entzündungen
        <pb n="330" />
        —  315  —

bei  Menschen  und  Thieren  hervorrufen  können.  Während  eines
starken  Fraßes  muß  der  befallene  Ort  dem  Publikum  vollständig  ver—
schlossen,  den  Arbeitern  aber  muß  die  Gefährlichkeit  der  Raupe  vorgestellt
werden  und  müssen  sie  Gesicht  und  Hände  durch  Einreiben  mit  Oel
oder  Fett,  den  Mund  durch  Verbinden  schützen;  bereits  entzündete
Stellen  bestreiche  man  mit  Salmiakgeist  oder  Sahne,  bei  Reiz  in  der
Kehle  trinke  man  warme  Milch.  Bei  ernsteren  Erkrankungen  ist  jedoch
sofort  ärztliche  Hilfe  zu  holen.  Die  natürlichen  Feinde  —  Kukuk  —
Baumläufer  —  Buntspechte,  C.  sycophanta,  lchneumon  instigäta  sind
zu  schonen.

Erheblich  schädlich  und  von  den  Waldbäumen  ebenso,  wie  die  vorige
die  Eiche  besonders  vorziehend,  frißt  der  Goldafter,  Lipäris
(Bombyxz)  chrysorrhoä,  ein  mittelgroßer  atlasweißer  Schmetterling
  mit  dicker  röthlich  brauner  Afterwolle;  die  dunkelbraune  gelbbraun
behaarte  Raupe  hat  zwei  zinnoberrothe  Streifen  auf  dem  Rücken.  Die
Raupen  überwintern  in  den  bekannten  Raupennestern  versponnen  und
fressen,  sobald  es  warm  wird,  sehr  verderblich  Blätter  und  Blüthen  der
Eichen  und  Obstbäume  bis  zum  Juni,  wo  die  Verpuppung  erfolgt.
Einziges  Vertilgungsmittel  ist  das  Herabnehmen  und  Verbrennen  der
Raupennester  im  Winter.

In  gleicher  Weise  schädlich  an  Eichen,  auch  anderem  Laubholz  wie
an  Obstbäumen  tritt  der  Ringelspinner  Gaströpacha  (Bombyx)
néustria  auf.  Der  gelbliche  mit  Querband  auf  den  Vorderflügeln
versehene  Schmetterling  schwärmt  im  Juli  und  legt  seine  zahlreichen
Eier  dicht  um  die  Zweige.  Im  April  kriechen  die  blau,  roth  und  weiß
gestreiften  Raupen  aus  und  bleiben  gesellig;  spinnen  auch  zum  Schutz
gegen  die  Witterung  graue  Nester  in  den  Astgabeln.  Generation  einfach.

Gegenmittel.  Abbrechen  der  mit  Eiern  belegten  Zweige  im
Winter,  Zerquetschen  der  Raupennester,  Zerdrücken  der  noch  kleinen  in
Haufen  zusammensitzenden  Raupen  im  Frühjahr.

§  225.
Der  Schwammspinner.  Lipäris  (Bombyy)  dispar  I.
Der  Schmetterling  hat  die  größte  Aehnlichkeit  mit  der  Nonne,
aber  keinen  rothen  Hinterleib.  Die  große  lang  behaarte  Raupe

hat  5  Paar  blaue  und  6  Paar  rothe  Rückenwarzen.  Die  200  bis
400  Eier  überwintern  in  Häufchen  zusammen  und  sind  mit  der  schwamm-
        <pb n="331" />
        —  316  —

artigen  braungrauen  Afterwolle  des  Weibchens  bedeckt.  Der  Falter
fliegt  im  Juli—  August,  die  Raupen  fressen  im  Frühjahr  und  Vorsommer
nicht  nur  alle  Laubhölzer,  sie  befallen  auch  —  allerdings  seltener  —
das  Nadelholz.  Das  Insekt  hat  in  seiner  ganzen  Lebensweise,  auch
Fraßweise,  die  größte  Aehnlichkeit  mit  der  Nonne  und  kann  man  deshalb
dieselben  Vertilgungsmaßregeln  —  das  Ringeln,  Spiegeln  2c.  —  anwenden.
  Ende  Mai  und  im  Juni  sitzen  viele  Raupen  oft  am  Stamme
und  in  den  Astachseln  haufenweis  beisammen  —  namentlich  bei
schlechtem  Wetter  —  wo  man  sie  dann  mit  Werg=  und  Mooslappen  2c,
die  nöthigenfalls  an  Stangen  befestigt  werden,  zerquetschen  kann.

#226.

Der  Winterspanner  und  Blattspanner.  Cheimatöbia
(Geomötra)  brumäta  und  Hibernia  (geometra)
defolläria  I.

Der  erstere  ist  der  kleine  grauweiße  Schmetterling,  welcher  im
Spätherbst  und  Vorwinter  in  Lauholzwaldungen  und  Obstgärten  in
der  Dämmerung  schwerfällig  herumflattert,  um  die  wurmartigen  ungeflügelten
  langsam  am  Stamm  hinaufkriechenden  Weibchen  aufzusuchen.
Im  April  bis  Mai  kommen  die  10  füßigen  kleinen  hellgrünen  Raupen
aus,  um  Knospen,  Blätter  und  Blüthen,  auch  die  jungen  Pflanzen
von  Eichen,  Buchen  und  Obst  so  zu  zerstören,  daß  nicht  nur  die  Ernte
verloren  geht,  sondern  auch  die  Bäume  ein  bis  zwei  Jahre  nachher
kümmern,  junge  Pflanzen,  ja  auch  ältere  Bestände  ganz  eingehen.

Viel  größer  und  lederbraun  bandirt  ist  der  Schmetterling  des
Blattspanners;  sehr  kenntlich  ist  dessen  ziemlich  große  rothbraune  mit
schwefelgelben  Seitenflecken  versehene  10  füßige  Raupe  und  das  kleine
ganz  ungeflügelte  Wurmweibchen.  Er  stimmt  in  seiner  ganzen  Lebensweise
  vollkommen  mit  dem  vorigen  überein,  wird  aber  wegen  seiner
größeren  Raupe  fast  noch  schädlicher.)

Die  Raupen  beider  sehr  schädlichen  Schmetterlinge  werden  beim
Fraße  gesammelt  oder  es  werden  bei  großer  Ausdehnung  der  Kalamität
im  Herbst  die  aufbaumenden  Weibchen  nach  Art  der  Obstgärtner  auf

*7)  Mit  diesen  beiden  Spannerraupen  fressen  vielfach  mehrere  Rüsselkäferarten,
namentlich  der  5  mm  lange  metallisch  grün  glänzende  Phyllobius  (curculio)  argentatus
  und  Ph.  viridicollis  —  fast  so  groß,  glänzend,  schwarz,  zusammen  auf
Laubholz  und  richten  besonders  auf  jungen  Pflanzen  oft  große  Verwüstungen  an.
        <pb n="332" />
        —  317  —

Leimringen  gefangen,  die  nach  vorherigem  Röthen  etwa  5  cm  breit
und  ##r  stark  Ende  Oktober  angelegt  werden.  Mit  ihnen  zusammen
fressen  auch  viele  andere  ähnliche  schwer  bestimmbare  Raupen,  z.  B.
g.  hibernia,  boreata,  aescubaria  2c.  auf  allen  möglichen  Laub=  und
Obstbäumen.
8  227.
Der  Eichenwickler.  Tortrix  viridäna.

Ein  kleiner  grüner  Schmetterling;  die  wenig  behaarte  16füßige
Raupe  ist  dunkelgrün,  schwarz  punktirt,  mit  schwarzem  Kopfe.  Die
Schmetterlinge  fliegen  im  Juni—Juli,  die  Räupchen  fressen  im  Frühjahr
Blätter  und  Blüthen  oft  in  gefährlicher  Weise,  so  daß  ganze  Bestände
kahl  werden.  Wenn  dieselben  im  Juni  zur  Verpuppung  zwischen  versponnenen
  Blättern  und  Rindenritzen  herabkommen,  kann  man  sie  in
Massen  tödten.  Die  Raupen  spinnen  lebhaft  baumauf-baumab,  wodurch
man  auf  sie  aufmerksam  wird.  Die  natürlichen  Feinde,  Staar,  Blaumeise,
  Drossel,  Weidenlaubvogel,  Buchfink  und  namentlich  die  Waldfledermäuse
  (v.  noctulal)  sind  zu  schonen.

8  228.

Die  spanische  Fliege,  Lytta  vesicatöria  und  andere

schädliche  Insekten.

Ein  großer  Käfer  mit  langen  Fühlern  und  weichen  smaragdgrünen
  Flügeldecken,  welcher  im  Juni  namentlich  Eschen  zuweilen
massenhaft  befällt  und  kahl  frißt.  Er  wird  am  frühen  Morgen  mit
Handschuhen  gesammelt  oder  auf  Laken  abgeklopft  und  dann  in  den
Apotheken  verkauft.

Unter  der  Rinde  im  Splinte  der  Eschen  fressen  noch  zwei  Splintkäfer,
  der  kleinere  und  bunte  gefährliche  Hylesinus  fräxini  (wolkig
auf  dunklem  Grunde)  und  der  größere  braunschwarze  runzlige  glänzende
H.  crenätus  (2armige  Wagegänge);  die  an  den  Bohrlöchern  und  an
den  welkenden  Maitrieben  kenntlichen  Landbäume  soll  man  Anfang  Juli
fällen,  entrinden  und  die  darin  befindliche  Brut  verbrennen.  H.  crenatus
ist  weniger  gefährlich,  da  er  nur  kranke  Eschen  befällt.  Gegen  H.  fraxini
empfiehlt  man  Fangstangen  Ende  April  und  Entrinden  derselben  nach
2  Wcchen.

Auf  Birken  frißt  noch  in  größeren  Lothgängen  Eccoptogäster
destrüctor  Ol.  und  auf  Rüstern  der  ziemlich  grobße  E.  scolytus  F.
        <pb n="333" />
        —  318  —

in  lothrechten  Muttergängen.  Beide  sehr  ähnlich.  Der  Fraß  an  den
vielen  dicht  senkrecht  unter  einander  stehenden  Löchern  kenntlich.  Gegen—
mittel:  Fangbäume  im  August  und  Entrinden.  Im  Eichennutzholz
wird  namentlich  ein  Borkenkäfer,  der  gefürchtete  kleine  Wurm  Bostrichus
  monógraphus  oder  der  große  Wurm,  die  Larve  des  größesten,
mit  mächtigen  Fühlern  versehenen  rothbraunen  Bockkäfers  Cerambyx
heros  gefährlich;  in  jungen  Aspen  und  Pappeln  frißt  die  Larve
des  großen  gelb  und  schwarz  punktirten  Pappelbockkäfers,  Sapérda
carcharias,  oft  mit  der  Larve  des  Wespenschwärmers  Sésia  apiförmis
zusammen;  auf  Erlen  frißt  der  Erlenrüsselkäfer  Cxptorhynchus.
(Curculio)  läpäthi,  schwarz  mit  breiter  weißer  Zeichnung,  namentlich
auf  Loden  und  Heistern,  die  im  Juni  möglichst  tief  abgeschnitten  und
verbrannt  werden  müssen;  auf  Kiefern  und  Birken  Brachydéres.
(Curculio)  incänus,  der  grau  bestäubte  Rüsselkäfer,  ein  mittelgroßer
grauer  Käfer,  der  massenhaft  mit  dem  großen  Rüsselkäfer  gefangen  wird.

Auf  Pappeln,  Erlen,  Birken  und  Aspen  fressen  noch  erheblich
  folgende  Blattkäferlarven,  indem  sie  die  Blätter  skelettiren:

Chrysoméla  (Lina)  trémülae,  blaßrother  Käfer  mit  stahlblauem
Halsschilde,  auf  Aspenwurzelbrut  sehr  schädlich,  Chrysomela  (Gallerüca)
capréae  kleiner,  gelblich  braun  und  die  etwas  größere  stahlblaue  Chrysomela
  (Galleruca)  alni  auf  Erlen  und  Birken,  schließlich  Chrysomela.
(Lina)  popüli  wie  Chr.  tremulae  auf  jungen  Pappeln.  Alle  Arten
sammelt  man  als  Käfer  und  Larven  durch  Ablesen,  Abklopfen  in  Tücher
oder  untergehaltene  Schirme  und  Zerdrücken  der  Larven  auf  den  Blättern,
die  sich  nicht  —  wie  die  empfindlichen  Käfer  —  herabfallen  lassen.

Um  die  oben  beschriebenen  schädlichen  Waldinsekten  genau  kennen
zu  lernen,  genügt  es  nicht,  sich  deren  Beschreibung  einzuprägen;  dazu
ist  eine  unmittelbare  Anschauung  nöthig,  wie  sie  kleine  Handsammlungen
bieten,  die  sich  jeder  Forstmann  selbst  in  möglichst  umfangreichem  Maaße
mit  den  dazu  gehörigen  Fraßstücken  anlegen  sollte.

#229.
Die  nützlichen  Lhiere.

Ihre  Nützlichkeit  besteht  in  der  Vertilgung  der  schädlichen  Insekten;
  sie  schützen  den  Wald  oft  wirksamer  als  Menschen  und  müssen
deshalb  vom  Forstmann  —  wie  bereits  oben  vielfach  hervorgehoben  —
gehegt  und  geschont  werden.  Zu  den  nützlichen  Thieren  gehören  fast
        <pb n="334" />
        —  319  —

alle  Waldvögel  mit  Ausnahme  des  Falken,  Habichts  und  Sperbers,
des  Adlers  und  des  Uhus,  der  Tauben,  Finken,  Waldhühner  und
Reiher;  besonders  nützlich  darunter  sind  die  Höhlenbrüter,  die  Kletter—
und  Singvögel.  Zu  ihrer  Erhaltung  schone  man  möglichst  die  alten
hohlen  Bäume  im  Revier  oder  hänge  Nistkästen  aus.  Nützliche  Säuge—
thiere  sind  das  Schwein,  der  Igel,  der  Dachs,  der  Maulwurf  und  die
Fledermäuse;  bei  Mäusefraß  muß  auch  der  Fuchs  geschont  werden;
ferner  sind  alle  Amphibien  mit  Ausnahme  der  gefährlichen  Giftschlangen
und  von  den  Insekten  die  Raub-,  Lauf=  und  Moderkäfer,  die  Schlupfwespen,
  Wegwespen,  Mord=  und  Florfliegen,  Libellen,  Spinnen  und
Ameisen  nützlich.

II.  Schaden  durch  Menschen.

8  230.
Allgemeines.

Es  gehört  zu  den  wichtigsten  Dienstpflichten  der  Forstbeamten
den  Wald  gegen  seinen  event.  Hauptfeind,  den  Menschen  selbst,  zu
schützen,  welcher  dem  Walde  durch  unberechtigte  Nutzungen  oder  Ueberschreiten
  der  berechtigten  Nutzungen,  bös=  oder  muthwillig,  aus  Unkenntniß
  oder  Unvorsichtigkeit  auf  alle  mögliche  Art  und  Weise  Schaden
zufügt.  Den  Schutz  des  Waldes  gegen  Menschen  nennt  man  Forstpolizei;
  dieselbe  gründet  sich  auf  allgemein  gültige  Straf=  oder  Forstpolizeigesetze
  (vergl.  das  hinten  angeheftete  Forstdiebstahls=  und  Forstund
  Feldpolizeigesetz)  oder  auf  nur  lokal  gültige  Forstverordnungen,  von
denen  sich  der  Beamte  die  genaueste  Kenntniß  verschaffen  muß,  um  die
in  jenen  Gesetzen  und  Verordnungen  gegen  die  Uebelthäter  angedrohten
Strafen  mit  Hilfe  des  Richters  oder  der  Behörden  in  Anwendung
bringen  zu  können.

A.  Aebergriffe  der  Berechtigten.
8  231.

Wo  die  Wälder  noch  mit  Berechtigungen  Dritter  (Servituten),
wie  Holz-Weide=  und  vielseitigen  Nebennutzungsberechtigungen  belastet
sind  oder  wo  einzelnen  Menschen  freiwillig  derartige  Nutzungen  unentgeltlich
  oder  gegen  Bezahlung  gestattet  sind,  liegt  die  Gefahr  nahe,  daß
diese  aus  Eigennutz  die  berechtigten  oder  erlaubten  Nutzungen  über-
        <pb n="335" />
        —  320  —

schreiten;  daher  ist  eine  unausgesetzte  Controle  und  Beaufsichtigung  bei
den  Ausübungen  nöthig,  und  hat  sich  der  Beamte  von  dem  Umfang
der  Berechtigungen  aus  den  vorhandenen  Berechtigungsnachweisungen,
Urkunden,  Verträgen,  den  bestehenden  gesetzlichen  oder  polizeilichen  Bestimmungen
  über  Waldservituten  event.  an  der  Hand  seines  Vorgesetzten
genau  zu  informiren.  Wenn  Nutzungen  unentgeltlich  oder  gegen  Bezahlung
  gestattet  sind,  so  müssen  die  Betreffenden  stets  einen  Legitimationszettel
  bei  sich  führen,  der  Person,  Gegenstand  und  Umfang  der
Nutzung  genau  bezeichnet.  Jeder,  der  in  den  Staatsforsten  ohne  Legitimationszettel
  derartige  Nutzungen  ausübt,  ist  strafbar  (cfr.  §  40  bis
42  des  Feld=  und  Forstpolizeiges.)?)

8  232.
a.  Aebergriffe  Holzberechtigter.

Die  Holzkäufer  und  ihre  Fuhrleute  sind  stets  unter  auf—
merksamer  Controle  zu  halten,  da  sie  sich  oft  folgende  Ueberschreitungen
oder  unberechtigte  Anmaßungen  zu  Schulden  kommen  lassen:  das  ge—
kaufte  Holz  fahren  sie  nicht  rechtzeitig  ab,  so  daß  es  bei  den  Kul—
turen  belästigt  oder  schädliche  Insekten  anlockt,  beim  Abfahren  ent—
wenden  sie  gern  kleinere  Nutzhölzer  z.  B.  Peitschenstiele,  zum  Aufladen
Hebebäume  oder  im  Gebirge  Hemnscheite,  sie  wählen  kürzere  Wege
durch  Bestände  oder  Schonungen,  fahren  nicht  auf,  sondern  neben  den
Wegen,  wenn  dies  bequemer  ist,  spannen  ihr  Vieh  während  des  Aufladens
  aus  und  lassen  es  herumlaufen,  so  daß  es  durch  Verbeißen  und
Zertreten  schadet,  fahren  unrichtiges  Holz  ab  oder  stehlen  fremdes  Holz
dazu,  führen  den  Verkaufszettel  nicht  bei  sich,  fahren  an  unerlaubten
Tagen  oder  Tageszeiten  ab  rc.,  kurz,  sie  verletzen  die  allgemeinen  und
besonderen  Bestimmungen  über  die  Art  und  Weise  der  Abfuhr,  wie  sie
beim  Verkaufe  kundgegeben  sind.

Auf  alle  solche  Ueberschreitungen  ist  streng  zu  achten,  auch  wird
bezüglich  etwaiger  Beschädigungen  des  Waldes  in  Erinnerung  gebracht,
was  im  Waldbau  über  Räumung  der  Niederwald=  und  Buchenbesamungsschläge
  gesagt  ist.  Alle  Schläge  sollen  im  Interesse  des  Forstschutzes  so
zeitig  geführt,  resp.  verkauft  werden,  daß  sie  im  Laubholze  vor  dem

*)  Wo  künftig  das  Feld=  und  Forstpolizeigesetz  v.  1.  April  1880  citirt  wird,

geschieht  dies  mit  der  Abkürzung:  F.  u.  F.  P.  G.,  das  Forstdiebstahlsgesetz  mit
F.  D.  G.,  die  Dienstinstruktion  für  Förster  mil  J.  f.  F.
        <pb n="336" />
        —  321  —

Ausbruch  desselben,  in  Nadelholzbeständen  vor  Juni  geräumt  werden
können;  ist  das  unmöglich,  so  muß  das  Holz  gerückt  und  die  Nadelhölzer
  müssen  außerdem  noch  geschält  werden,  soweit  sie  nicht  zu  Fangbäumen
  dienen.

Auf  sorgfältige  Schonung  des  Waldbodens  ist  selbstverständlich  ein
Hauptaugenmerk  zu  richten;  die  Wege  und  Brücken  sind  zu  diesem
Zwecke  stets  in  möglichst  gutem  Zustande  zu  erhalten  und  ist  über  nothwendig
  werdende  Wege=  und  Brückenbesserungen  rechtzeitig  dem
Vorgesetzten  Meldung  zu  machen.

Die  spezielleren  Vorschriften  hierüber  finden  sich  in  der  Preußischen
  Dienstinstruktion  für  Förster  vom  23.  Oktober  1868,  §§  56
bis  63  und  §§  35,  36,  38,  39,  43  des  F.  u.  F.  P.  G.

Die  Uebergriffe  der  Berechtigten  auf  Bau-,  Nutz=  und
Brennholz  sind  auf  Grund  der  bestehenden  Bestimmnngen  zu  verfolgen.


Raff=  und  Leseholzsammler,  denen  diese  Nutzung  freiwillig
gestattet  ist,  sammeln  gern  stärkeres  und  nicht  abgestorbenes  Holz,  bedienen
  sich  unerlaubter  Werkzeuge  oder  Transportmittel,  sammeln  an
unerlaubten  Tagen  und  Tageszeiten  oder  ohne  Legitimationszettel  oder
in  Schlägen,  bevor  ihnen  diese  ausdrücklich  geöffnet  sind.  Namentlich
schädlich  ist  das  unvorsichtige  Abbrechen  von  Aesten  in  den  Kronen,
wodurch  Verwundungen  und  damit  Fäulniß,  Schwarzästigkeit  und
Schwamm  hervorgerufen  werden  kann.  Alle  derartigen  Uebergriffe
müssen  durch  den  Schutzbeamten  verhindert  werden  (8  63  der  J.  f.  F.)
oder  man  giebt  zuverlässigen  Sammlern  die  Alers'sche  Flügelsäge  in
die  Hand  —  wie  das  anderseits  empfohlen  wird,  um  Schaden  zu  verhüten.


#233.
b.  Aebergriffe  Weideberechtigter.

Wenn  die  Waldweide  auf  Grund  von  Berechtigungen  ausgeübt
wird,  so  gelten  die  darüber  bestehenden  besonderen  Bestimmungen.  Ist
dieselbe  dagegen  unentgeltlich  oder  gegen  Zahlung,  wie  dies  in  futterarmen
  Gegenden  oft  nicht  zu  umgehen  und  im  allgemeinen  Interesse
auch  nicht  zu  verweigern  ist,  gestattet,  so  muß  sie  streng  überwacht
werden,  weil  sie  sonst  dem  Walde  in  der  gefährlichsten  Weise  durch
Verbeißen  werthvoller  Holzarten  schädlich  werden  kann.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  21
        <pb n="337" />
        —  322  —

Folgende  Regeln  sind  zu  beachten:

1.  Das  Vieh  darf  nie  ohne  Aufsicht,  sondern  nur  unter  durchaus
  unbescholtenen  und  zuverlässigen  Hirten  weiden,  auch  nie  einzeln,
sondern  in  Heerden  zusammen.

2.  Es  darf  nur  die  erlaubte  Gattung  und  Stückzahl  Vieh  eingetrieben
  werden,  über  die  Buch  zu  führen  (im  Weidebuche)  und
unausgesetzt  Controle  zu  üben  ist.  Pferde,  Schafe  und  namentlich
Ziegen  sind  nie  zur  Waldweide  zuzulassen,  überhaupt  streng  zu  verfolgen,
  sobald  sie  im  Walde  betroffen  werden.

3.  Die  Gras=  und  Weidenutzung  ist  nur  vom  Mai  bis  Oktober
zu  gestatten,  die  Masthütung  vom  15.  Oktober  bis  1.  Februar.

4.  Kulturen,  Pflanzungen,  Brücher,  Samenschläge  2c.  sind,  bis  sie
dem  Maule  des  Viehes  entwachsen  sind,  in  Schonung  zu  legen;  auch
sind  feste  Viehruhen  in  hohem  schattigem  Holze,  wo  kein  Schaden  geschehen
  kann,  anzuweisen.  Die  Schonungen  sind  deutlich  durch  Wische
abzugrenzen,  welche  man  auf  Stangen  steckt  oder  an  angrenzenden
Bäumen  so  hoch  anbindet,  daß  sie  schwer  zu  erreichen  sind.  Wo
Grenzüberschreitungen  des  Viehes  häufig  vorkommen  oder  wenn  Vieh
viel  oder  regelmäßig  an  Schonungen  vorbeigetrieben  wird,  muß  man
daselbst  Zäune  errichten  oder  genügend  tiefe  Gräben  mit  dem  Erdauswurf
  nach  der  Schonung  hin  ziehen  lassen.

5.  Die  Weidestriche  müssen  den  Hirten,  um  Irrthümer  und
Ausreden  abzuschneiden,  genau  örtlich  angewiesen  werden  und  soll  der
Hirt  in  diesen  mit  dem  Weidegang  nach  einer  bestimmten  Reihenfolge
wechseln.  (Vergl.  §  64  d.  J.  f.  F.  und  §§  14,  15,  25,  69,  71  des
F.  u.  F.  P.  G.)

8  234.

c.  Tebergriffe  bei  anderen  Nebennuhungen.

Ist  die  Grasnutzung  gestattet,  so  müssen  bestimmte  Distrikte
an  bestimmten  Tagen  hierfür  geöffnet  werden  und  ist  die  Art  der
Nutzung  —  ob  nur  gerupft,  ob  gesichelt  oder  ob  gemäht  werden  kann,
vorzuschreiben.  Aus  Unachtsamkeit  oder  aus  Rache  werden  hierbei  öfter
Pflanzen  beschädigt;  dies  ist  scharf  zu  überwachen  und  zu  bestrafen.
(Vergl.  F.  u.  F.  P.  G.  §  24  u.  §  63  d.  J.  f.  F.)

Bei  Abgabe  der  Waldstreu  ist  die  allerstrengste  Controle  zu
üben  und  sind  genau  die  einzelnen  Stellen,  wo  die  Streu  entnommen
        <pb n="338" />
        —  323  —

werden  kann,  anzugeben;  solche  Stellen  sind  Laubanhäufungen,  Schonungsränder
  (gegen  Feuersgefahr),  Gräben,  Wege  und  Gestelle,  dichte  Beerund
  Haidekrautstellen,  brüchige  oder  verangerte  Plätze;  nie  darf  eine
Stelle  im  Bestande  durch  Streuabgabe  ganz  vom  Humus
entblößt  werden.  In  Beständen,  die  jünger  als  50  Jahre,  ist  die
Streunutzung  auszuschließen,  ebenso  5—10  Jahre  vor  dem  Abtriebe;
eiserne  Harken  oder  solche  mit  sehr  engen  Zinken  sind  zu  verbieten.
Bei  der  Streunutzung  soll  der  Beamte,  mehr  als  bei  jeder  anderen
Nutzung,  soweit  es  irgend  möglich  ist,  persönlich  zugegen  sein.
Bestrafungen  nach  dem  noch  gültigen  Waldstreugesetz  vom  5.  März
1843  (für  die  6  östlichen  Provinzen)  und  §  96  des  F.  P.  G.,  §  63
d.  J.  f.  F.

Beim  Sammeln  und  Pflücken  der  Waldsämereien  werden
leicht  die  Bäume  durch  unvorsichtiges  Anschlagen  mit  der  Axt,  durch
Herabreißen,  Abbrechen  und  Abhauen  der  samentragenden  Zweige  und
Gipfel,  auch  wohl  beim  Besteigen  unnöthig  und  stark  beschädigt.  Dies
muß  man  durch  strenge  Aufsicht  und  das  Verbot  des  Mitbringens
scharfer  Instrumente  verhindern;  auch  sollen  die  Zweige  nie  herunter,
sondern  stets  heraufgebogen  werden.  Im  Uebrigen  siehe  J.  f.  F.
88  62-64.

Alle  sub  a—c  genannten  Uebertretungen  finden  ihre  Bestrafung
auf  Grund  des  hinten  angehefteten  Feld=  und  Forstpolizeigesetzes  vom
1.  April  1880  resp.  daneben  noch  gültiger  besonderer  Verordnungen,
die  auf  jeder  Oberförsterei  einzusehen  sind  und  werden  dieselben  in  das
Rügebuch  eingetragen.  Da  sie  jedoch  nur  Contraventionen  sind,  so
dürfen  sie  nicht  in  die  Forstdiebstahlsstraflisten  eingetragen  werden,
sondern  gehören  in  die  Contraventionslisten.  Die  Bestrafung  erfolgt
durch  die  Polizeibehörden  im  Mandatsverfahren.

B.  Aebergriffe  der  Anberechtigten.
g  235.
a.  Der  Grenznachbarn.
In  jedem  Jahre  hat  der  Förster  zweimal  eine  genaue  Revision
der  Grenzen  vorzunehmen  und  sind  die  betr.  Rapporte  bis  Ende  Juni
und  Mitte  November  einzureichen.  Die  Grenzen  sind  dann  event.

ordnungsmäßig  wiederherzustellen.  Vor  allen  Dingen  müssen  die
21###
        <pb n="339" />
        —  324  —

Grenzen  dauernd  und  deutlich  durch  Gräben,  Grenzsteine,  Grenzpfähle
oder  Hügel  festgelegt  werden  oder  es  müssen  natürliche  Grenzen,  feste
Wege,  Flüsse,  Schluchten  2c.  vorhanden  sein.

Die  Grenzen  müssen  immer  von  aufwachsendem  oder  überhängendem
Gebüsch  so  frei  gehalten  werden,  daß  man  von  einem  Grenzzeichen  bis
zum  andern  sehen  kann;  diese  Grenzzeichen  sollen  fortlaufend  nummerirt
sein  (auf  der  äußeren  Seite  der  Grenzzeichen)  und  soll  auf  denselben
sich  ein  Orientirungszeichen  befinden,  in  welcher  Richtung  die  nebenstehenden
  Grenzzeichen  zu  suchen  sind.  Die  Grenzen  sind  in  besonderen
Grenzvermessungsregistern  und  in  Grenzkarten  aufzunehmen  und  müssen
von  beiden  Nachbarn  freiwillig,  sonst  gerichtlich  anerkannt  sein.  Von
Grenzüberschreitungen,  fehlenden  oder  versetzten  Grenzzeichen,  Grenzverdunklungen
  re.  ist  sofort  dem  Vorgesetzten  Meldung  zu  machen.  Vergleiche
  hierüber  §  48  der  J.  f.  F.;  über  absichtliche  Beschädigung,  Verrückung
  von  Grenzgräben  sowie  Ueberschreitung  der  Grenzen  vergl.
§§  303,  274,  370  des  Strafgesetzbuches  und  §  24  d.  F.  u.  F.  P.  G.

Folgende  gesetzliche  Bestimmungen  sind  noch  von  Wichtigkeit:
Grenzraine  oder  Grenzgräben  sollen  zwischen  verschiedenen  Besitzern
  0,31  m  —  zwischen  verschiedenen  Feldmarken  (Gutsbezirken)
1,26  m  breit  sein.  Die  Mittellinie  bildet  dann  die  Grenze.  Ein
Hügel  ist  nur  dann  gültiges  Grenzzeichen,  wenn  unter  ihm  unverwesliche
  Merkmale  (Glas,  Kohlen  2c.)  liegen.  Jeder  kann  seine  Nachbaren
  zur  Grenzerneuerung  auffordern;  die  Kosten  tragen  die  Nachbaren
  antheilig.  Bei  jeder  Grenzberichtigung  sind  die  Nachbaren
zuzuziehen,  in  Streitfällen  ist  der  Richter  zuzuziehen,  um  ein  Protokoll
aufzunehmen.  Vergl.  Allgem.  Landrecht  Theil  I.  Tit.  17.  8§  362—3988.
Fiskalische  Grenzgräben  sollen  ganz  auf  fiskalischem  Boden  bleiben,
der  äußere  Bord  bildet  die  Grenzlinie.

Gehen  diese  Gräben  hart  an  Gebäuden  oder  Zäunen  vorbei,  so
muß  der  Graben  an  denselben  einen  Wall  von  0,31  m  lassen.  Allgem.
L.  R.  I.  Tit.  8.  §  128.  187.

g  236.

b.  Diebstahl  an  Nebennutzungen.

Außer  durch  die  Uebergriffe  der  Berechtigten  haben  die  mannigfaltigen
  Erzeugnisse  des  Waldes  in  viel  höherem  Maaße  durch  Eingriffe
und  Entwendungen  fremder  durchaus  unberechtigter  Personen  zu  leiden.
        <pb n="340" />
        —  325  —

Der  Diebstahl  an  solchen  Waldprodukten,  wie  Gras,  Kräuter,
Heide,  Moos,  Laub  und  anderes  Streuwerk,  Kienäpfel,
Waldsämereien  und  Harz  wird  nach  dem  Forstdiebstahlsgesetz  vom
15.  August  1878  dem  Holzdiebstahl  gleichgeachtet  und  danach  bestraft.
Das  unberechtigte  Viehtreiben  in  Schonungen  wird  nach  §  368.  9
des  Strafgesetzbuches  bestraft,  nach  demselben  Paragraphen  auch  das
unberechtigte  Gehen,  Fahren  und  Reiten  im  Walde.  Außerdem  bestehen
  für  die  verschiedenen  Regierungsbezirke  gewöhnlich  besondere
Forstpolizeiverordnungen,  wodurch  dergleichen  und  andere  Waldbeschädigungen
  mit  Strafe  bedroht  werden,  oder  es  finden  die  Bestimmungen
des  hinten  angehefteten  Feld=  und  Forstpolizeigesetzes  statt;  von  diesen
Bestimmungen  hat  sich  der  Beamte  genaueste  Kenntniß  zu  verschaffen.

Vorbeugen  kann  man  dergleichen  Entwendungen  dadurch,  daß  man
in  Gegenden,  in  welchen  ein  lebhaftes  Bedürfniß  nach  den  verschiedenen
Waldnebenprodukten  vorhanden  ist,  diese  Nebennutzungen  unentgeltlich
oder  gegen  eine  gewisse  Bezahlung  unter  der  Controle  der  Beamten
und  unter  der  im  Interesse  des  Waldes  gebotenen  Einschränkung
gestattet.  Man  wird  überhaupt  mit  einer  entgegenkommenden  Behandlung,
  die  allerdings  im  geeigneten  und  nöthigen  Falle  nie
der  Strenge,  welche  das  Interesse  des  Dienstes  erfordert,
entbehren  darf,  meist  weiter  kommen,  als  mit  einem  harten,  überstrengen,
  unfreundlichen,  herausfordernden  und  verletzenden  Benehmen.
Dergleichen  verbittert  das  Publikum  und  reizt  es  zu  Racheakten,  unter
denen  öster  am  meisten  der  Wald,  nicht  immer  nur  der  betreffende
Beamte  zu  leiden  hat.

§  237.
e.  Diesbstahl  an  Holz.

Zur  Vermeidung  oder  doch  zur  Verminderung  des  Holzdiebstahls
soll  dem  Bedürfnisse  des  Publikums  durch  genügenden  und  rechtzeitigen
Verkauf  von  Nutzholz  und  Brennholz,  sowie  durch  Gewährung  der
Entnahme  von  Raff=  und  Leseholz  Rechnung  getragen  werden;  es  sollen
die  Preise  nicht  übermäßig  hoch  gegriffen  werden,  damit  der  Kauf  auch
dem  unbemittelten  Publikum  ermöglicht  wird;  in  armen  Gegenden
tragen  Brennholzverkäufe,  zu  denen  nur  notorisch  unbemittelte  Leute
zugelassen  werden,  sehr  viel  zur  Verminderung  des  Holzdiebstahls  bei,
sowie  Ueberlassen  von  Stockholz  zur  Selbstwerbung.
        <pb n="341" />
        —  326  —

Mit  Ausnahme  des  Diebstahls  an  geschlagenem  Holze  aus  dem
Walde  und  von  Ablagen,  welcher  unter  das  Strafgesetzbuch  (§  242)
fällt,  werden  alle  Holzdiebstähle  nach  dem  Forstdiebstahlsgesetz  vom
15.  April  1878  bestraft,  das  hinten  angeheftet  ist.

Im  Allgemeinen  wird  nur  hervorgehoben,  daß  der  Beamte  jeden
Uebertretungsfall  sofort  festzustellen  und  Folgendes  zu  notiren  hat:

1.  Zunamen,  Vornamen,  Stand,  Wohnort  und  Alter  des  Frevlers.

2.  Inhalt  der  Beschuldigung  nach  That,  Gegenstand,  Zeit,  Ort
und  allen  näheren  Umständen,  welche  eine  Erhöhung  der  ordentlichen
Strafe  oder  eine  Zusatzstrafe  —  namentlich  nach  §8  6,  8  des  F.-D.-G.  —
rechtfertigen,  genaue  Bezeichnung  etwaiger  Zeugen  und  etwaiger  in  Beschlag
  genommener  Gegenstände.

3.  Die  Zeit  ist  namentlich  beim  Uebergang  von  Tag  und  Nacht
genau  festzustellen;  die  Nachtzeit  bedingt  erschwerende  Strafe  und  umfaßt
die  Zeit  von  Sonnenuntergang  bis  Sonnenaufgang  (Dunkelheit).

4.  Die  Angabe  des  Alters  muß  besonders  erkennen  lassen,  ob  der
Frevler  über  12  und  unter  18  Jahre  alt  oder  älter  als  18  Jahre  ist;
in  zweifelhaften  Fällen,  namentlich  bei  etwa  12  oder  etwa  18  Jahre
alten  Frevlern  ist  der  Geburtsschein  zu  requiriren.  Kinder  unter
12  Jahren  dürfen  als  Beschuldigte  überhaupt  nicht  in  die  Spalten  2
und  3  der  vorgeschriebenen  Strafverzeichnisse  eingetragen  werden,  sondern
an  ihrer  Stelle  die  nach  §§  11  und  12  des  F.-D.-G.  unmittelbar  für
sie  haftbaren  Personen;  die  Namen  dieser  strafunmündigen  Personen
sind  in  Spalte  5  unter  Nr.  1  einzutragen.  In  jedem  Falle,  wo  Haftbarkeit
  in  Frage  kommt,  müssen  die  haftbaren  Personen  in  Spalte  3
unter  einem  besonderen  Buchstaben  unter  genauester  Bezeichnung  der
Person  eingetragen  werden.

Alle  zum  Forstdiebstahl  geeigneten  Werkzeuge,  welche  der  Frevler
bei  der  Zuwiderhandlung  bei  sich  führt,  gleichviel,  ob  sie  ihm  gehören
oder  nicht,  sind  demselben  behufs  ihrer  Einziehung  abzunehmen.  Gegenstand
  solcher  Beschlagnahme  können  außerdem  auch  andere  zur  Beweisführung
  wichtige  Sachen,  z.  B.  die  Transportmittel  sein.

Die  Strafverzeichnisse  sind  für  alle  im  Kalendermonat  ermittelten
Straffälle  als  abgeschlossenes  Monatsverzeichniß  dem  Oberförster  bis
zum  5.  des  folgenden  Monats  einzureichen.  Muster  zu  Anzeigen  finden
sich  im  Anhange  unter  §  28  des  dort  abgedruckten  Forstdiebstahlsgesetzes;
  gleichzeitig  werden  auch  die  Contraventionslisten  mit  eingereicht.
        <pb n="342" />
        —  327  —

Sollte  der  Beamte  den  Frevler  nicht  kennen  oder  Verdacht  schöpfen,
daß  ihm  unrichtige  Namen  angegeben  werden  oder  wird  ihm  die  An—
gabe  des  Namens  verweigert,  so  hat  er  den  Frevler  zu  verhaften  und
ihn  sofort  seinem  Vorgesetzten  oder  dem  nächsten  Ortsvorstande  zur
Feststellung  der  Person  zuzuführen.

8  238.
Die  polizeilichen  Befugnisse  des  Vorst-  und  Jagdteamten.

Neben  diesem  Gesetze,  welches  die  Forsten  und  ihre  Produkte  schützt,
sind  andere  Gesetze  erlassen,  welche  die  Beamten  den  Frevlern  gegenüber
  unterstützen.  Es  ist  namentlich  das  wichtige  Gesetz  über  den
Waffengebrauch  der  Forstbeamten  vom  31.  März  1837,  welches
ebenfalls  im  Auszuge  hinten  angeheftet  ist.  Als  das  Wichtigste  daraus
soll  hier  nur  angeführt  werden,  daß  der  Beamte  bei  Angriffen  auf
seine  Person,  bei  thätlichen  oder  mit  gefährlichen  Drohungen  verbundenen
  Widersetzlichkeiten,  zur  Abwehrung  des  Angriffs  und  Ueberwindung
  des  Widerstandes  —  nicht  weiter  —,  sobald  er  im  Besitze
des  Waffengebrauchattestes  oder  auf  das  Forstdiebstahlsgesetz  vereidigt
und  nicht  auf  Denunciantenantheil  gesetzt  ist,  auch  mit  erkennbaren
amtlichen  Abzeichen  versehen  resp.  in  Uniform  ist,  vom  Hirschfänger
Gebrauch  machen  darf.  Vom  Gewehr  darf  er  nur  dann  Gebrauch
machen,  wenn  der  Angriff  oder  die  Widersetzlichkeit  mit  Waffen,  Aexten,
Knütteln  oder  anderen  gefährlichen  Werkzeugen  oder  von  einer  Mehrheit,
  welche  stärker  als  die  Zahl  der  anwesenden  Forst=  oder  Jagdbeamten
  ist,  unternommen  oder  angedroht  wird.  Von  jedem  solchen
Falle,  namentlich  wenn  Verwundungen  oder  Tödtungen  vorkommen,
ist  sofort  auf  schnellstem  Wege  dem  Vorgesetzten  Anzeige  zu  machen,
nachdem  für  die  Verwundeten  die  nöthigste  Vorsorge  getroffen  ist.)

Ferner  stehen  die  Forst=  und  Jagdbeamten  unter  dem  Schutze  der
§8  117—119  des  Str.-G.-B.,  welche  den  Widerstand  gegen  dieselben  in
rechtmäßiger  Ausübung  ihres  Amtes  mit  besonderen  Strafen  bedrohen.

*)  Zur  näheren  Information  über  unsere  Forst=  und  Jagdgesetzgebung  werden
empfohlen  die  bei  Julius  Springer  in  Berlin  erschienenen  preußischen  Forst-  und
Jagdgesetze  mit  eingehenden  Erläuterungen,  namentlich  das  Preuß.  Forstdiebstahlsgesetz
  und  das  Preuß.  Feld=  und  Forstpolizeigesetz  von  v.  Bülow  und  Sternberg,
sowie  „der  Preuß.  Forst=  und  Jagdschutzbeamte  als  Hilfsbeamter  der  Staatsanwaltschaft“
  (80  Pf.)  bei  J.  Neumann  in  Neudamm  von  Mücke  und  „der  Forstund
  Jagdschutz  von  Berger“  (4  Mk.)  bei  M.  Wundermann,  Friedeberg  NM.
        <pb n="343" />
        —  328  —

Ebenfalls  unter  dem  Schutze  dieser  Paragraphen  stehen  die  Forst—
lehrlinge,  welche  von  einem  Königl.  Oberförster  auf  Grund  des  Re—
gulativs  vom  1.  Februar  1887  angenommen  sind  und  sind  dieselben
in  allen  Forstschutzangelegenheiten  als  „bestellte  Forstaufseher“  anzusehen,
  welche  den  Forst=  und  Jagdschutz  wie  die  angestellten  Beamten
wahrzunehmen  haben.  Den  Waffengebrauch  resp.  die  weiteren  Befugnisse
  der  als  Hilfsbeamte  der  Staatsanwälte  bestellten  Beamten  haben
sie  jedoch  nicht.  In  Ausführung  des  §  153  Abs.  2  des  Deutsch.
Ger.-Verfass.-Ges.  vom  27.  Januar  1877  sind  nämlich  die  Revierförster,
  Hegemeister,  Förster,  Forstaufseher,  Forsthilfsjäger,  sowie
die  Waldwärter,  sofern  sie  regulativmäßige  Anstellungsberechtigung
besitzen,  durch  Minist.-Verf.  v.  23.  November  1881  zu  Hilfsbeamten
des  Staatsanwalts  berufen.  Durch  Minist.-Verf.  vom  23.  Juli  1883
ist  diese  Befugniß  auch  auf  die  Forstpolizeisergeanten  ausgedehnt  und
haben  alle  diese  Beamten  den  Anordnungen  der  Staatsanwälte
  ihres  Landgerichtsbezirks  Folge  zu  leisten.

Daneben  sind  sie  jedoch  nach  den  §8  98  und  105  der  Strafprozeßordnung
  bei  Gefahr  im  Verzuge  auch  selbstständig  zu  Beschlagnahmen
  und  Durchsuchungen  ermächtigt.  Dieses  selbstständige
  Eingreifen  soll  sich  jedoch  im  Wesentlichen  nur  auf  die
Verletzungen  der  Forst-,  Jagd-,  Feld-,  Fischerei=  u.  s.  w.
Gesetze  in  ihrem  Schutzbezirke  beschränken.  Bei  direkter  Verfolgung
  des  Thäters  (unmittelbar  oder  nach  seinen  Spuren)  und
wenn  zugleich  eine  Verzögerung  die  wirksame  weitere  Verfolgung
unwahrscheinlich  machen  würde  resp.  ein  vorheriger  Antrag  beim
zuständigen  Richter  oder  der  zuständigen  Polizeibehörde
nicht  angängig  ist,  soll  der  Beamte  auch  außerhalb  seines  Dienstbezirks
  Beschlagnahmungen  und  Durchsuchungen  selbstständig
vornehmen.  In  diesen  Fällen  ist  aber  bald  möglichst  der  Ortspolizeibehörde
  Anzeige  zu  machen.

Die  beschlagnahmten  Gegenstände  brauchen  dem  Eigenthümer  nicht
immer  direkt  entzogen  zu  werden,  sondern  es  genügt  event.,  wenn
demselben  die  Beschlagnahme  amtlich  erklärt  und  damit  die  Verfügung
  über  die  betr.  Gegenstände  unter  sagt  wird.

Bei  derartigen  Beschlagnahmen,  die  bei  oder  nach  der  That
sowie  im  Laufe  der  Untersuchung  seitens  der  Hilfsbeamten  der  Staatsanwaltschaft
  in  den  oben  erwähnten  Fällen  stattfinden  können,  muß
        <pb n="344" />
        —  329  —

der  betr.  Beamte  innerhalb  3  Tagen  die  Bestätigung  des  Richters
nachsuchen,  wenn  weder  der  davon  Betroffene  noch  ein  erwachsener
  Angehöriger  desselben  im  Falle  seiner  Abwesenheit
  anwesend  war  oder,  wenn  gegen  die  Beschlagnahme
Widerspruch  erhoben  wurde.  Bei  Forstdiebstählen  unterliegen  der
Beschlagnahme  und  zwar  sowohl  bei  der  That  wie  auch  nach  derselben
  und  selbst  noch  im  Laufe  der  Untersuchung:  Aexte,  Sägen,
Messer  2c.,  kurz  alle  zu  einem  Forstdiebstahl  geeigneten  Werkzeuge,
  welche  der  Thäter  bei  sich  geführt  hat;  Thiere  und  Transportmittel
  aber  nur  insoweit  sie  zur  Sicherung  der  Beweisführung
oder  des  Schadensersatzes  dienen  könnten.

Haussuchungen  können  gegen  Thäter  oder  Theilnehmer,  gegen
Begünstiger  oder  Hehler  in  deren  Wohnungen  oder  in  beliebigen
anderen  Räumen  zur  Ergreifung  der  Person  oder  zur  Auffindung
  von  Beweismitteln  gerichtet  sein;  auch  können  die  Personen
selbst  durchsucht  werden.  Bei  anderen  Personen  sind  nur,  wenn  verdächtige
  Umstände  vorliegen,  Durchsuchungen  zulässig  und  zwar  behufs
  Ergreifung  des  Beschuldigten  oder  eines  Entwichenen,  zur  Verfolgung
  der  Spuren  einer  strafbaren  Handlung  oder  zur  Beschlagnahme
bestimmter  Gegenstände.

Diese  Beschränkung  findet  keine  Anwendung  auf  die  Räume,  in
welchen  der  Beschuldigte  ergriffen  ist  oder  die  er  auf  der  Flucht  be- 



„  1.  April
treten  hat.  Zur  Nachtzeit  (vom  30-  September  von  9  Uhr  Abends
Z„  1.  Oktober  ..
bis  4  Uhr  Morgens  und  vom  Jl.  Märg-  von  9  Uhr  Abends  bis  6  Uhr

Morgens)  dürfen  Haussuchungen  nur  bei  Verfolgung  auf  frischer
That  oder  bei  Gefahr  im  Verzuge  oder  bei  Ergreifung  eines  Entwichenen
  stattfinden.

Soweit  dies  mögleich,  sollen  die  Hilfsbeamten  der  Staatsanwaltschaft
  bei  Nichtanwesenheit  des  Richters  oder  Staatsanwalts  bei  Haussuchungen
  einen  Gemeindebeamten  oder  zwei  Gemeindemitglieder,
  welche  aber  nicht  Sicherheits=  oder  Polizeibeamte  sein
dürfen,  zuziehen,  auch  ist  dem  von  der  Durchsuchung  Betroffenen  auf
Verlangen  eine  schriftliche  Mittheilung  von  dem  Grund  der  Durchsuchung
  sowie  ein  Verzeichniß  der  in  Verwahrung  oder  in  Beschlag
genommenen  Gegenstände  zu  übergeben.  Der  Inhaber  der  zu  durch-
        <pb n="345" />
        —  330  —

suchenden  Wohnung  resp.  sein  Vertreter  oder  ein  erwachsener  An—
gehöriger,  Hausgenosse  oder  Nachbar  ist  möglichst  zuzuziehen.

Wird  Jemand  auf  frischer  That  betroffen  oder  verfolgt,
so  ist,  wenn  er  der  Flucht  verdächtig  oder  unbekannt  ist,  Jedermann
  zu  seiner  vorläufigen  Festnahme  befugt;  derselbe  ist  jedoch
unverzüglich  dem  zuständigen  Amtsrichter  vorzuführen  (durch  die  nächste
Polizeibehörde)).

In  Bezug  auf  Pfändungen  gelten  die  Bestimmungen  der  verschiedenen
  Rechtsgebiete,  nämlich  des  Allgemeinen  Landrechts  (für  die
7  alten  Provinzen  mit  Ausnahme  des  Reg.-Bez.  Stralsund,  vom  Rheinland
  für  die  Kreise  Rees-Duisburg  und  Essen,  für  Ostfriesland  und
das  Eichsfeld),  des  Gemeinen  Rechts  die  3  neuen  Provinzen  mit  obigen
Ausnahmen,  Reg.-Bez.  Stralsund,  Hohenzollern,  der  ostrheinische  Theil
der  Rheinprovinz),  schließlich  des  Code  Napoléon  (der  übrige  Theil
der  Rheinprovinz).

Das  Allgemeine  Landrecht  (8§  413—465  Th.  I  Tit.  14)
setzt  für  jede  Pfändung  eine  Beschädigung  oder  Rechtsverletzung  voraus
und  darf  dieselbe  nur  auf  frischer  That,  innerhalb  der  Grenzen
des  Reviers  und  nur  in  dem  der  Beschädigung  entsprechenden
Umfange,  d.  h.  soweit  Werthersatz  und  Strafe  gedeckt  werden  seitens
des  Beschädigten  selbst  oder  dessen  Bevollmächtigten,  erfolgen.  Von
der  Pfändung  hat  der  Pfändende  dem  zuständigen  Gericht  unter  Ablieferung
  der  Pfandstücke  Anzeige  zu  erstatten.

Das  Gemeine  Recht  fordert  dasselbe,  außerdem  jedoch  noch
eine  direkte  Anzeige  an  den  Eigenthümer  der  gepfändeten  Gegenstände.
Der  Code  gestattet  kein  Pfändungsrecht.

Die  Viehpfändung  ist  zulässig  nach  den  §§  10,  17,  77—87  des
F.  u.  F.  P.  G.  v.  1.  April  1880,  ferner  nach  §  368  ad  9  des
Str.  G.  B.  Es  kann  soviel  Vieh  gepfändet  werden  als  zur  Deckung
des  Schadens,  Ersatzgeldes  und  der  Kosten  nöthig  erscheint  und  ist  von
jeder  Pfändung  binnen  24  Stunden  der  Ortspolizeibehörde  Anzeige
zu  erstatten,  die  dann  entscheidet.

Im  Gebiet  des  Preuß.  Landrechts  steht  nur  dem  Jagdberechtigten
in  Person  die  Befugniß  zu,  fremde,  ohne  Aufsicht  in  seinem
Reviere  umherlaufende  Hunde,  auch  Jagdhunde,  zu  tödten,
soweit  nicht  Polizeiverordnungen  Anderes  bestimmen;  nach  dem  Gemeinen
  Recht  ist  dies  jedoch  nicht  gestattet.
        <pb n="346" />
        —  331  —

Der  unentgeltliche  Jagdschein  des  Forstschutzbeamten  berechtigt
denselben,  im  Auftrage  des  Oberförsters  auch  auf  einer  von  der  Forstverwaltung
  gepachteten  Feldjagd  zu  jagen.  Auf  seinem  Schutzbezirk
benachbarten  Jagdrevieren  kann  und  soll  der  Beamte  die  Vorzeigung
der  Jagdscheine  verlangen.

Der  Forstbeamte  kann  sein  Waffenrecht  auch  außerhalb  der
Forst,  ja  sogar,  wenn  er  nicht  in  Uniform,  aber  persönlich  bekannt
ist,  gegen  renitente  Contravenienten  gebrauchen;  er  kann  einen  Jagdcontravenienten
  auch  in  ein  fremdes  Revier  und  zwar  mit  schußfertigem
Gewehr  verfolgen.

Die  Preußischen  Jagdbeamten  sind  berechtigt,  den  ver  dächtigen
Jagdfrevler  anzuhalten,  nach  verstecktem  Jagdwerkzeuge  zu  durchsuchen
und  ihm  dieselben  eventuell  mit  Gewalt  abzunehmen.

Als  Nachtzeit  im  Sinne  des  §  293  des  Str.-G.-B.  ist  die
Zeit  der  Dunkelheit,  nicht  die  Zeit  vom  Sonnenuntergang  bis
Sonnenaufgang  zu  verstehen,  also  auch  noch  die  Dämmerung.

Ueber  die  Fischereivergehen  vergl.  namentlich  die  §§  11—17,
19—28,  43—45,  46—48  des  Fischereigesetzes  vom  30.  Mai  1874
nebst  den  betr.  provinziellen  Verordnungen;  außer  den  bereits  erwähnten
Gesetzen,  also  §§  1—18,  23  und  26  des  Forstdiebstahlsgesetzes  vom
15.  April  1878,  §§  1—47,  62—68,  77—81  des  Feld=  und  Forstpolizeigesetzes
  vom  1.  April  1880,  dem  Waffengebrauchsgesetz  vom
31.  März  1837  und  den  damit  im  Zusammenhang  stehenden  Bestimmungen
  des  Strafgesetzbuchs  §§  113,  117—119,  211—233  hat
der  Forstbeamte  sich  noch  mit  den  §8§  123,  134,  137,  240—243,
257—260,  274,  289,  292—  296,  303—305,  308—310,  321,  324,
325,  360,  361  ad  9,  366,  367,  370  des  Strafgesetzbuchs,  dem
Jagdpolizeigesetz  vom  7.  März  1850,  dem  Wildschongesetz  vom
26.  Februar  1870,  den  Bestimmungen  der  Strafprozeßordnung  vom
1.  Februar  1877  über  Beschlagnahme  und  Haussuchungen  S§  94,  95,
98,  102—107,  über  Verhaftungen  und  vorläufige  Festnahme  §§  112
bis  132,  deren  wesentlicher  Inhalt  im  Obigen  bereits  mitgetheilt  ist,
namentlich  mit  den  provinziellen  und  lokalen  Polizeiverordungen  über
Forstschutz  genau  bekannt  zu  machen.

Merke:  Bei  Verfolgung  auf  frischer  That  unbekannten
Personen  gegenüber,  bei  Gefahr  im  Verzuge  kannst  du  zu  jeder
Tageszeit  und  in  alle  Räume  hin  auch  allein  die  strafbaren
        <pb n="347" />
        —  332  —

Handlungen  verfolgen;  in  allen  zweifelhaften  Fällen  wirst  du  im
Allgemeinen  stets  richtig  handeln,  wenn  du  Alles  thust,  um  die
Person  und  alle  zur  Bestrafung  führenden  Beweismittel  fest
resp.  sicher  zu  stellen.  In  allen  schwierigeren  Fällen  hast  du
stets  sofort  mündlich  oder  schriftlich  deinem  Vorgesetzten  zu  berichten
  und  weitere  Instruktionen  einzuholen;  bei  Gefahr  im
Verzuge  aber  selbstständig  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen
obigen  Bestimmungen  gemäß  sofort  energisch  und  umsichtig  zu
handeln  und  erst  nachträglich  unverzüglich  zu  berichten.

Fragebogen  zum  Forstschutz.

Zu  §  194.  Was  begreift  die  Lehre  vom  Forstschutze?  Wer  hat  den  Wald
zu  schützen?

Zu  §  195.  Woran  erkennt  man  im  Bestande  die  herrschende  Sturmrichtung?
Welche  Holzart  leidet  am  meisten  vom  Windwurf?  Wie  sichert  man  sich  gegen
Sturmgefahr?  Was  ist  ein  Looshieb?  In  welcher  Weise  wird  er  eingelegt?
Was  hat  man  für  Vorsichtsmaßregeln  nach  stattgehabten  Stürmen  in  älteren
Beständen  zu  ergreifen?  Wie  schützt  man  Bestandesränder  gegen  aushagernde
Winde?

Zu  8  196.  Welche  Holzarten  leiden  am  wenigsten  vom  Frost?  Wie  schützt
man  sich  gegen  Spätfröste?  Wie  gegen  Auffrieren?  Welche  Arten  von  Frost  unterscheidet
  man?

Zu  §  197.  Wie  schützt  man  sich  gegen  Duft-,  Eis=  und  Schneebruch?  Welche
Lagen  sind  am  gefährdetsten?

Zu  §  198.  In  wiefern  äußert  sich  der  schädliche  Einfluß  von  Hitze  und  Dürre
im  Walde?  In  welcher  Weise  kann  man  ihm  begegnen?

Zu  §  199.  Welche  Arten  von  Waldfeuern  giebt  es?  Welche  Vorbeugungsmaßregeln
  giebt  es  gegen  Entstehung  von  Waldfeuern?  Welche  Löschmaßregeln  hat
man  gegen  Lauffeuer,  gegen  Wipfelfeuer  und  Erdfeuer?  Was  thut  man  gegen
große  Waldbrände?  Was  ist  nach  jedem  Feuer  zu  beobachten?

Zu  §  200.  Wie  schützt  man  sich  gegen  Ueberschwemmungen  und  wie  gegen
Abschwemmungen?

Zu  §  201.  Wie  entsteht  ein  nasser,  wie  ein  sumpfiger  Boden?  Wie  entwässert
  man  nassen,  wie  sumpfigen  Boden?

Zu  §  202.  In  welcher  Weise  vertilgt  man  Unkraut,  was  sich  durch  Samenabfall
  vermehrt?  Was  thut  man  gegen  wucherndes  und  aus  der  Wurzel  sich  vermehrendes
  Unkraut?  Auf  welchem  Waldboden  ist  gleichzeitige  Grasnutzung  gestattet?
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        —  333  —

Zu  §  203.  In  welcher  Weise  wird  das  Wild  schädlich?  Wie  verhütet  man
Wildschaden?  Was  hat  man  bei  Wildfütterungen  zu  beachten?  Welche  Grünfütterung
giebt  man  im  Winter  und  weshalb?

Zu  §  204.  Wodurch  werden  die  Mäuse  schädlich?  Welche  Mäusefeinde  sind
zu  schonen?  Wie  schützt  man  sich  gegen  Mäuse?  Welches  ist  das  beste  Mittel?

Zu  §  205.  Welche  Vögel  sind  schädlich?  Wie  hält  man  sie  fern?

Zu  §  206.  Leiden  die  Laubhölzer  oder  die  Nadelhölzer  mehr  unter  Insektenfraß?
  Welche  Fraßzeit  ist  den  Waldbäumen  am  gefährlichsten?

Zu  §  207.  Nenne  die  allgemeinen  Schutz=  und  Vorbeugungs-Maßregeln
gegen  Insektenschaden?  Woran  erkennt  man  Insektenfraß?

Zu  §  208.  Welche  Vorbeugungsmaßregeln  giebt  es  gegen  die  große  Kiefernraupe?
  Welches  ist  das  beste  Vertilgungsmittel  gegen  dieselbe?  Welche  Feinde  sind
zu  schonen?

Zu  §  209.  Wann  frißt  die  Eule?  Worin  beruht  ihre  besondere  Schädlichkeit?
Wie  vertilgt  man  sie?

Zu  8§  210.  Wann  frißt  der  Kiefernspanner?  Wann  und  wie  vertilgt  man
ihn?  Wie  sieht  die  Raupe  aus?

Zu  §  211.  Woran  ist  die  Raupe  der  kleinen  Kiefernblattwespe  kenntlich?
Woran  erkennt  man  den  Fraß?  Wie  begegnet  man  ihm?

Zu  §  212.  Wie  unterscheiden  sich  die  große  und  kleine  Kiefernblattwespe?
Wann  und  wie  frißt  die  erstere?  Wie  beseitigt  man  sie?

Zu  §  213.  Welche  Vorbeugungs=  und  Vertilgungsmaßregeln  hat  man  gegen
den  Engerling?

Zu  §  214.  Wann  frißt  der  große  Rüsselkäfer  und  wo?  Wie  sind  die  Sicherheitsgräben
  anzulegen  und  zu  unterhalten?  Wie  vertilgt  man  ihn  am  besten  auf
den  Kulturen?  Wie  auf  bindigem  Boden  und  im  Gebirge?

Zu  §  215.  Beschreibe  die  schädlichen  kleinen  Rüsselkäfer  und  ihre  Gegenmittel.

Zu  §  216.  Woran  erkennt  man  den  Fraß  des  Kiefernmarkkäfers?  Wie
begegnet  man  ihm?

Zu  §  218.  Wodurch  wird  die  Werre  schädlich?  Wie  thut  man  ihr  Abbruch?

Zu  §  219.  Wann  frißt  die  Nonne?  Was  sind  Spiegel?  Wodurch  wird  die
Nonne  in  so  hohem  Grade  schädlich?  Welches  ist  das  wirksamste  Vertilgungsmittel?

Zu  §  220.  In  welcher  Weise  frißt  die  Larve  des  Fichtenborkenkäfers?  Wie
beugt  man  dem  Borkenkäferfraße  vor?  Wann  fällt  man  die  Fangbäume?  Wie
vernichtet  man  die  Brut  in  ihnen?

Zu  §  221.  Welches  sind  die  schädlichen  Insekten  auf  Lärchen  und  Tannen?

Zu  §  222.  Welche  Insekten  fressen  in  Laub=  und  Nadelholz?  Welche  Laubhölzer
  leiden  am  meisten  von  Insekten?

Zu  §  223.  Wie  schadet  der  Rothschwanz?  Was  kann  man  gegen  ihn  thun?

Zu  §  224.  Mit  welcher  besonderen  Gefahr  ist  der  Fraß  der  Eichenprozessionsraupe
  verbunden?  Wie  vertilgt  man  sie?

Zu  §  225.  Wann  frißt  der  Schwammspinner?  Wie  begegnet  man  ihm?

Zu  §  226.  Wie  werden  Winter=  und  Blattspanner  schädlich?  Wie  begegnet
man  ihnen?
        <pb n="349" />
        —  334  —

Zu  8  228.  Wo  frißt  die  spanische  Fliege  und  wie  thut  man  ihr  Abbruch?
Nenne  noch  einige  auf  allerlei  Laubholz  schädliche  Käfer.

Zu  §  229.  Welche  Thiere  sind  nützlich?

Zu  §  230.  Was  versteht  man  unter  Forstpolizei?

Zu  §  231.  Was  ist  bei  der  Entnahme  aller  Waldprodukte  zur  Legitimation
des  entnehmenden  Publikums  immer  nöthig?

Zu  §  232.  Worauf  hat  der  Schutzbeamte  bei  der  Holzabfuhr  zu  achten?
In  welcher  Weise  ist  das  Raff=  und  Leseholz-Sammeln  zu  kontroliren?

Zu  §  233.  Welche  forstpolizeilichen  Beschränkungen  sind  bei  der  Waldweide
aufzugeben?

Zu  §  234.  Wie  ist  die  Grasnutzung  zu  kontroliren?  In  welcher  Weise  muß
die  Streunutzung  im  Walde  erfolgen?  Was  ist  bei  Einsammlung  der  Waldsämereien
zu  beachten?

Zu  §  235.  Wie  müssen  die  Forstgrenzen  beschaffen  sein?  Welche  gesetzlichen
Bestimmungen  kennst  du  über  die  Sicherheit  derselben?

Zu  §  236.  Nach  welchen  Gesetzen  und  Bestimmungen  wird  der  Diebstahl
an  Holz  und  anderen  Waldprodukten  bestraft?

Zu  §  237.  Was  hat  der  Beamte  zu  thun,  wenn  er  Jemand  beim  Holzdiebstahl
  betrifft?  Was  ist  bei  Haussuchungen  zu  beachten?  Was  geschieht  mit  den
Werkzeugen,  die  beim  Holzdiebstahl  gebraucht  sind?  Was  hat  der  Beamte  mit  ganz
unbekannten  Holzdieben  zu  thun?

Zu  §  238.  Welche  Gesetze  sind  zum  Schutze  der  Beamten  bei  Ausübung
ihres  Berufs  erlassen?  Was  hat  der  Beamte  bei  Widersetzlichkeit  der  Frevler  zu
thun?  Wann  darf  der  Beamte  von  der  Schußwaffe  Gebrauch  machen?  Wann
darf  er  und  wie  weit  vom  Hirschfänger  Gebrauch  machen?  Was  hat  der  Beamte
zu  thun,  wenn  bei  der  Widersetzlichkeit  ein  Frevler  verwundet  oder  getödtet  ist?
Welche  Pflichten  und  welche  Rechte  hat  der  Beamte  als  Hilfsbeamter  der  Staatsanwaltschaft?
  Wann  kann  er  als  solcher  Beschlagnahmen  und  Haussuchungen
selbstständig  vornehmen?  Welche  Räume  darf  er  durchsuchen?  Wann  darf  er  allein
Haussuchungen  vornehmen?  In  welchen  Fällen  ist  der  Richter  von  Beschlagnahmen
zu  benachrichtigen?  Worauf  erstreckt  sich  die  Beschlagnahme?  Bei  wem  können
Haussuchungen  vorgenommen  werden?  Zu  welcher  Tageszeit?  Wann  kann  der
Beamte,  wann  Jedermann  vorläufige  Festnahme  bewirken?  Was  ist  bei  Pfändungen
zu  beachten?  worauf  erstrecken  sie  sich?  Wann  kann  Vieh  abgepfändet  werden?
Welche  Gesetze  muß  der  Forstbeamte  kennen?

D.  Forstbenutzung.
8  239.
Einleitung  und  Desinition.

Die  Lehre  von  der  Forstbenutzung  begreift  die  Gewinnung,  Verwerthung
  und  Verwendung  sämmtlicher  Waldprodukte  in  sich.  —  Je
        <pb n="350" />
        —  335  —

nachdem  nun  das  Holz  als  Hauptsache  selbst  Gegenstand  der  Nutzung
ist  oder  andere  Waldprodukte  —  im  Verhältniß  zum  Holze  Neben—
produkte  genannt  —  theilt  man  die  Forstbenutzung  in  zwei  Haupttheile:
1.  in  Hauptnutzung,
2.  in  Nebennutzung.

In  weiterem  Sinne  gehört  noch  in  die  Forstbenutzungslehre  eine
Besprechung  der  das  Holz  und  die  Nebenprodukte  verarbeitenden  Gewerbe
  und  die  Lehre  von  den  verschiedenen  Eigenschaften,  Fehlern  und
Krankheiten  des  Holzes.

Die  technischen  Eigenschaften  des  Holzes.
8  240.

Unter  technischer  Eigenschaft  des  Holzes  ist  die  besondere
Eigenschaft  zu  verstehen,  welche  eine  Holzart  nach  irgend  einer  Richtung
hin  verwendbar  und  gebrauchsfähig  macht,  entweder  zu  Bauholz  oder
Werkholz  oder  Brennholz.  Es  sind  nicht  nur  die  verschiedenen  Holzarten
  in  ihren  technischen  Eigenschaften  sehr  verschieden,  sondern  sogar
eine  und  dieselbe  Holzart  hat  oft  ganz  verschiedene  Brauchbarkeit,  je
nach  dem  Standort,  auf  dem  sie  gewachsen  ist.  So  nehmen  z.  B.
Holzhändler  die  Eichen  aus  einer  Provinz  oder  aus  einem  Reviere
lieber  als  aus  einem  anderen,  Kiefern  auf  armem  Sandboden  sind
andere  als  auf  frischem  lehmigem  Sandboden  r2c.  Die  Verschiedenheit
des  Holzes  ist  begründet  in  seiner  anatomischen  und  chemischen  Zusammensetzung
  und  in  seinem  Standort,  von  ersterer  ist  das  Wichtigste
in  der  Botanik  §  51  gesagt  und  wird  hier  noch  Einiges  zur  Vervollständigung
  über  den  Gebrauchswerth  angeführt;  man  vergleiche  auch
Spalte  5  der  Holzarten-Tabelle  daselbst  (§  57).

8  241.
a.  Trockenzustände  des  Holzes.

In  dem  frischen  Holze  beträgt  der  Wassergehalt  bei  den  harten
Laubhölzern  30—40  %  des  Grüngewichts,  bei  den  weichen  Laubhölzern
40—55  0,  bei  den  Nadelhölzern  sogar  bis  zu  60  %  (nach  Th.  Hartig)
im  Winter  und  wechselt  der  Wassergehalt  nach  der  Jahreszeit;  er  ist
im  Winter  und  Frühjahr  (zur  Zeit  des  Laubausbruchs)  am  größten,
im  Sommer  und  Herbst  am  kleinsten;  auch  im  Stamm  selbst  ist  er
        <pb n="351" />
        —  336  —

verschieden,  indem  er  in  der  Krone  oft  um  die  Hälfte  größer  ist  als
im  unteren  Stamm;  je  jünger  das  Holz  —  schwaches  Wurzelholz,
Zweige,  Splint  —  desto  saftreicher  ist  es.  Nach  dem  Fällen  des
Holzes  verliert  es  einen  Theil  des  Wassergehalts  und  unterscheidet
man  danach:

1.  grünes  Holz  etwa  40  %  Wassergehalt,
2.  waldtrockenes  Holz  etwa  20—30  %  „
3.  lufttrockkenes  „  „  10—20%  „
4.  gedörrtes  „  „  0%  „

Frisches  Holz,  namentlich  von  schwereren  Holzarten,  z.  B.  Buche,
Eiche,  Ahorn  2c.  läßt  sich  besser  bearbeiten  als  trocknes.

g  242.
b.  Reif-  und  Splintholz.

Mit  dem  Wasser=  und  Saftgehalt  des  Holzes  hängt  auch  die
Unterscheidung  von  Reif=  und  Splintholz  zusammen;  unter  ersterem  versteht
  man  eine  der  Kernbildung  analoge  Veränderung  der  inneren  Baumtheile,
  aber  ohne  Farbenveränderung  älterer  Holzschichten,  unter
Splintholz  den  das  Reifholz  umgebenden  meist  schmäleren  und  jüngeren
noch  lebende  Zellen  enthaltenden  Holzring,  durch  hellere  Farbe  und
Saftreichthum  gekennzeichnet.  Dasjenige  Reifholz,  welches  sich  durch
dunklere  Farbe  und  besondere  Härte  auszeichnet,  auch  kein
Wasser  mehr  leitet,  nennt  man  Kernholz.

Reifholz  haben:

Fichte,  Tanne,  Buche  im  höheren  Alter.

Kernholz  haben:

Akazie,  Eiche,  Ulme,  Esche,  Eibe,  Wachholder,  Lärche  und  alle
einheimischen  Kiefernarten.

Splinthölzer,  bei  denen  die  Kernholzbildung  nur  sehr  schwer
zu  erkennen  ist,  sind:

Ahorn,  Birke,  Weißbuche,  Tanne,  Erle,  Aspe,  Saalweide,  Buche
in  der  Jugend.  Der  Splint  markirt  sich  hier  von  dem  Kern  nur  durch
seine  große  Wasseraufsaugungskraft.  Das  Kernholz  älterer  Bäume  ist
bei  den  meisten  Holzarten  härter  und  dauerhafter  als  Splintholz,  dieses
muß  deshalb  im  Interesse  der  Dauerhaftigkeit  oft  entfernt  werden.  Die
eigentliche  Substanz  des  Kernholzes  kennt  man  noch  immer  nicht.
        <pb n="352" />
        —  337  —

8  2483.
c.  Widerstandsfähigkeit  des  Holzes.

Unter  Widerstandsfähigkeit  versteht  man  die  Fähigkeit  des  Holzes,
allen  äußeren  Einwirkungen  zu  widerstehen.  Den  Widerstand  äußeren
Krafteindrücken  gegenüber  nennt  man  Festigkeit.  Man  unterscheidet
folgende  Arten  von  Festigkeit:

8  244.

1.  Die  Tragkraft  des  Holzes.  Es  ist  dies  die  Festigkeit  des
Holzes  gegen  das  Zerbrechen;  sie  ist  die  wichtigste  für  den  Bauwerth
des  Holzes,  für  Zimmerleute  und  Stellmacher.  Diese  Art  Festig—
keit  hängt  vom  Bau  und  Zusammenhang  der  Holzfasern  ab,
indem  bei  derselben  Holzart  das  lang-,  gerad=  und  gleichfaserig  gewachsene
  Holz  stets  tragkräftiger  ist  als  das  kurz=  und  krummfaserige,
ferner  ist  gleichförmiger  Jahrringbau,  Reinheit  von  eingewachsenen  Aesten
und  abnormen  Stellen  wichtig  für  die  Tragfähigkeit;  allzu  große  Trockenheit
  schadet  der  Tragkraft;  je  zäher  und  elastischer  das  Holz,  desto  tragfähiger
  ist  es;  schwach  gedrehtes  Holz  ist  tragkräftiger  als  geradfaseriges
oder  stark  gedrehtes  großer  Harzreichthum  macht  das  Holz  brüchig;
das  jüngere  Holz  und  der  obere  Stammtheil  ist  tragfähiger,  das  im
December  gefällte  Holz  ist  besser  als  das  später  gefällte,  Winterholz
soll  kräftiger  sein  als  im  Sommer  gefälltes,  Ausdämpfen  und  Auskochen
  vermindert  die  Tragkraft.

Das  tragfähigste  Holz  liefern  in  absteigender  Reihenfolge:  Eiche,
Esche,  Fichte,  Weißtanne;  noch  beim  Bauen  als  Tragstücke  verwendbar
sind:  harzarmes  Kiefernholz,  Lärchen  und  Aspen.  Durchaus  tragunfähig
und  sehr  brüchig  sind:  Buche  und  Erle.

8  245.

2.  Festigkeit  gegen  Zerdrücken,  Zerreißen  und  Zerdrehen.
Man  nennt  die  erste  Festigkeit  auch  „die  rückwirkende“;  sie  kommt  bei
Säulen,  Ständern  und  Pfosten,  beim  Wagenbau  (Speichen  2c.)  zur
Anwendung  und  hängt  von  der  Dicke  und  Geradschaftigkeit  der  betreffenden
  Holzstücke  ab;  dem  Zerreißen  setzen  die  Hölzer  dieselbe  Festigkeit
  wie  dem  Zerbrechen  entgegen,  die  Drehungzfestigkeit  ist  bei  schweren,

zähen  und  langfaserigen  Hölzern  (Eichen,  Akazien)  am  größten.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  22
        <pb n="353" />
        —  338  —

Nach  Gayer  (vergl.  Allgem.  Forst-  u.  Jagdz.  1887.  S.  109)  ist
die  Druckfestigkeit  das  sicherste  Kennzeichen  für  die  bautechnische  Qualität
des  Holzes;  er  stellt  als  festeste  Nadelhölzer  hin:  Lärche,  Fichte,  Kiefer,
Tanne,  Weymouthskiefer;  Aeste  schaden  derselben  sehr.

8  246.

3.  Härte  des  Holzes.  Unter  Härte  des  Holzes  ist  der  Widerstand
  desselben  gegen  das  Eindringen  von  scharfen  Werkzeugen  zu
verstehen.  Das  Holz  ist  im  Allgemeinen  um  so  härter,  je  spezifisch
schwerer  es  ist,  je  fester  die  einzelnen  Holzfasern  in  einander  schließen,
je  zäher  und  je  trockner  es  ist  und  je  mehr  Harzgehalt  es  hat.  Langfaseriges
  Holz  mit  verschlungenem  oder  welligem  Faserverlauf  ist  härter
als  gerad=  und  kurzfaseriges.

Der  Widerstand  gegen  die  Axt  ist  nach  der  Richtung,  in  welcher
dieselbe  einzudringen  sucht,  sehr  verschieden;  wenn  dieselbe  senkrecht  auf
die  Längsfaser  geführt  wird,  so  ist  der  Widerstand  am  größten,  in  der
Richtung  der  Längsfasern  am  kleinsten,  letzteren  Widerstand  bedingt  die
unten  folgende  Spaltbarkeit.  Schwere,  dicht  gebaute  und  harte
Hölzer  erfordern  leichtere  Aexte  mit  feinerer  sehr  gut  gestählter  Schneide,
leichtere  zähfaserige  Hölzer  schwerere  Aexte;  um  den  Widerstand  in  senkrechter
  Richtung  auf  die  Faser  abzuschwächen,  wird  der  Axthieb  schief
geführt,  damit  er  sich  mehr  der  Spaltrichtung  nähert;  es  wird  gekerbt.
Gefrorenes  Holz  erfordert  schwerere  Aexte.  In  der  senkrechten  Richtung
wirkt  besser  die  Säge  auf  die  Längsfaser,  und  zwar  je  fester,  härter,
kurzfaseriger  und  frischer  das  Holz  ist,  desto  besser  arbeitet  die  Säge;
einige  zähe  und  locker  gebaute  leichte  Holzarten  —  Aspe,  Birke,  Weide,
Schwarzpappel  —  lassen  sich  dagegen  in  frischem  Zustande,  wie  überhaupt
  schlecht  zerschneiden.

Eine  Eigenthümlichkeit  in  Bezug  auf  die  Härte  ist  bei  der  Kiefer
zu  merken.  Man  unterscheidet  nämlich  oft  an  der  Kiefer  die  sog.
harte  und  weiche  Seite.  Hart  ist  die  mehr  nach  außen  vom  Mark
aus  (excentrisch)  gewachsene  Seite  des  Baumes;  bei  Randbäumen  immer
die  Außenseite,  im  Bestande  meist  die  Nordseite.  Die  harte  Seite  ist
spaltiger  und  dauerhafter,  ist  auch  kenntlich  an  den  röthlichen  Spähnen.
Der  Stamm  muß  immer  auf  die  harte  Seite  geworfen,  das  Rundstück
auf  die  harte  Seite  gelegt  werden,  da  sie  dann  besser  spalten.  Der
Spalt  soll  bei  Rundstücken  immer  die  harte  und  weiche  Seite  in  der
        <pb n="354" />
        —  339  —

Mitte  trennen.  Auch  bei  bogenförmig  gewachsenen  Fichten  unterscheidet
man  die  „rothharte“  Seite,  ebenso  sind  die  Fichtenäste  auf  der  Unterseite
  „rothhart“.  Die  harte  Seite  bei  der  Fichte  ist  jedoch  eher  schlechter

als  besser.

Unter  Zugrundelegung  von  Noerdlinger's  Untersuchungen  sind
folgende  Härteklassen  aufgestellt:

Sehr  hart:
Weiß=  und  Schwarzdorn,
  Maßholder,
Ahorn,  Hainbuche,
Waldkirsche,  Mehlbeere.



Hart:
Esche,  Platane,  Zwetsche,
  Akazie,  Ulme,
Rothbuche,  Nußbaum,
Birnbaum,  Elsbeere,

eiche,  Vogelbeere.

Weich:
Fichte,  Tanne,
Schwarzerle,  Weißerle,
  Birke,  Wachholder,
  Lärche,  Schwarzkiefer,
  Kiefer,  Saalweide,
  alle  Pappelarten,

  Aspe,  die
Weidenarten  u.  Linde.

8  247.

4.  Spaltbarkeit.  Hierunter  versteht  man  die  Fähigkeit  des
Holzes,  sich  in  der  Richtung  der  Längsfaser  durch  einen  eingetriebenen
Keil  trennen  zu  lassen;  die  Leichtigkeit,  mit  welcher  diese  Trennung
in  der  Richtung  des  Keiles  vor  sich  geht,  bestimmt  den  Grad  der
Spaltbarkeit.

Hauptbedingung  für  gute  Spaltbarkeit  ist  Gerad-  und  Lang—
faserigkeit  (Nadelhölzer  und  Hölzer  mit  schnellem  Höhenwuchs),  Astreinheit,
  Bau  der  Markstrahlen  (große  Markstrahlen  wie  bei
Buche,  Eiche  erhöhen  die  Spaltbarkeit),  Feuchtigkeitsgehalt  (frisches
Holz  ist  spaltiger);  geschlossener  Stand  und  frischer  Boden  begünstigen
die  Spaltbarkeit.

Hemmnisse  der  Spaltbarkeit  sind:  eingewachsene  Aeste,  gedrehter
(namentlich  widersonnig,  d.  h.  von  links  nach  rechts)  Wuchs,  Elasticität,
Zähigkeit  und  Frost.

Den  Grad  der  Spaltbarkeit  kann  man  am  stehenden  Stamm  an
folgenden  Merkmalen  erkennen:  langer  Schaft,  Astreinheit  und  gleichmäßige
  Abnahme  nach  oben,  bei  grobrindigen  Holzarten  (Eiche,  Kiefer)
feinere  Rinde,  gerades  Hinaufsteigen  etwaiger  vorhandener  oder  bereits

überwallter  Rindenrisse,  gerader  und  senkrechter  Verlauf  der  ganzen
22*
        <pb n="355" />
        —  340  —

Rindenbildung  2c.  (der  Borkenrisse);  nach  Fällung  geben  Kernrisse  und
der  gerade  Verlauf  der  Fasern  an  abgehauenen  Spähnen  oder  Kloben
ein  gutes  Zeichen  für  die  Spaltbarkeit.

Die  Reihenfolge  der  Spaltbarkeit  ist  bei  den  Holzarten  nach
Gayer  folgende:

leichtspaltig:  schwerspaltig:
Erle,  Linde,  Kiefer,  Eiche,  Aspe,  Ahorn,  Pappel,  Elsbeere,  Schwarz-Tanne,
  Fichte,  Esche,  Buche,  kiefer,  Maßholder,  Birke,  Hain-Lärche.
  buche,  Akazie,  Ulme.

g  248.

5.  Biegsamkeit.  Hierunter  versteht  man  die  Kraft  des  Holzes,
Formveränderungen  zu  ertragen,  ohne  seinen  Zusammenhang  zu  verlieren.
  Sie  hängt  von  der  größeren  und  geringeren  Dehnbarkeit  der
Holzfaser  ab.  Bei  der  Biegsamkeit  unterscheidet  man  noch  je  nach  dem
Verhalten  nach  dem  Biegen:

a.  Elasticität,
wenn  das  Holz  nach  dem  Aufhören  der  biegenden  Kraft  mit  größerer
oder  geringerer  Schnelligkeit  seine  ursprüngliche  Form  wieder  annimmt.

6.  Zähigkeit,
wenn  das  Holz  nach  dem  Biegen  in  der  gegebenen  Form  verharrt.

Fast  jedes  Holz  besitzt  Elasticität  und  Zähigkeit  neben  einander,
doch  pflegt  eine  Eigenschaft  bald  mehr,  bald  weniger  zu  überwiegen,
wonach  wir  dann  das  Holz  je  nachdem  elastisch  oder  zähe  nennen.
Beide  Eigenschaften  stehen  in  demselben  Stück  Holz  nicht  unabänderlich
fest,  sondern  wechseln  besonders  nach  dem  Feuchtigkeitsgehalt.  —  Trockenheit
  macht  im  Allgemeinen  das  Holz  elastisch  und  beschränkt  die  Zähigkeit,
  während  warme  Feuchtigkeit  das  Holz  zähe  macht;  größerer  Harzgehalt
  erhöht  die  Zähigkeit,  ebenso  Abwelken  des  grünen  Holzes  auf
dem  Stocke;  Frost  hebt  Elasticität  wie  Zähigkeit  auf.

Die  Elasticität  in  Verbindung  mit  der  Festigkeit  ist,  wie  wir
bereits  gesehen  haben,  wichtig  für  die  Tragkraft,  also  für  das  Bauholz,
ferner  für  viele  kleine  Nutzhölzer;  die  Hölzer  stehen  in  Bezug  auf  die
Elasticität  in  folgender  Reihenfolge:  Akazie,  Linde,  Aspe,  Birke,  Ulme,
Nußbaum,  Eiche,  Buche,  Fichte,  Esche,  Ahorn;  schwach  elastisch  sind:
        <pb n="356" />
        —  341  —

Lärche,  Erle,  Hainbuche,  Tanne,  Kiefer,  Pappel,  Weißerle.  —  Diese
Reihenfolge  bezieht  sich  auf  den  Trockenzustand  der  Hölzer  (nach  Noerdlinger).


Die  Zähigkeit  hängt  mit  der  Gerad=  und  Langfaserigkeit  und
dem  räumigen  Zellenbau  gewisser  Hölzer  zusammen,  weshalb  die  leichten
Hölzer  zäher  sind  als  die  schweren.  Wurzelholz  ist  zäher  als  Stammholz
  und  dieses  wieder  zäher  als  Astholz,  junges  Holz  und  Splintholz
ist  zäher  als  älteres  Holz  und  Kernholz,  nasser  Boden  erzeugt  oft
brüchigeres  Holz.  Am  zähesten  sind  die  Stockloden  von  Weide,  Birke,
Hainbuche,  Aspe,  Esche,  Eiche,  Ulme  2c.;  in  Bezug  auf  Zähigkeit  stehen
die  Holzarten  in  folgender  Reihenfolge:  Birke,  Aspe,  Weide,  Lärche,
Pappel,  Stangen  von  Eichen,  Fichten  und  Haseln.  Auf  der  Zähigkeit
des  Holzes  beruht  seine  Verwendung  zu  Schachtel-,  Sieb=  und  Fruchtmaßfabrikation,
  Faßreifen,  Bindeweiden  2c.;  die  Zähigkeit  läßt  sich  durch
Dämpfen  erhöhen,  worauf  die  Fabrikation  der  gebogenen  Möbel  und
das  Anfertigen  aller  gebogenen  Bretter  (Schiffsplanken,  Kutschenkasten  2c.)
beruht;  in  durch  Wasserdämpfe  erweichtem  Zustande  gebogen  und  so
bis  zum  Trocknen  festgehalten,  behalten  sie  für  immer  ihre  Form,  werden
auch  durch  das  Dämpfen  viel  dauerhafter.

8  249.

6.  Dauer  des  Holzes.  Hierunter  versteht  man  die  Widerstandskraft
  des  Holzes  allen  äußeren  zerstörenden  Einflüssen  aus  der  Thierund
  Pflanzenwelt  und  den  Elementen  gegenüber,  sowie  die  Fähigkeit,
sich  möglichst  lange  in  gebrauchsfähigem  Zustande  zu  erhalten.

Am  meisten  haben  die  Hölzer  bekanntlich  unter  Fäulniß  zu  leiden,
welche  nach  den  Untersuchungen  der  Wissenschaft  meist  auf  der  Wucherung
  mikroskopischer  Pilze  (ckr.  §  202)  beruht.  Die  äußerst  feinen  Pilzkeimchen
  gelangen  häufig  an  wunden  Stellen  in  das  Holz  und  bilden
sich,  sobald  sie  günstige  Keimungsverhältnisse,  namentlich  die  nöthige
Feuchtigkeit  und  Wärme  vorfinden,  zwischen  und  in  den  Holzzellen
üppig  wuchernd  fort,  indem  sie  sich  von  den  dieselben  bildenden  Elementarorganen
  ernähren,  bis  sie  schließlich  ein  vollständiges  Zerfallen  der  Holzfaser
  bewirken.  Saftvolles  oder  noch  nicht  völlig  trocknes  Holz  ist  der
Fäulniß  (seines  größeren,  die  Pilzentwickelung  fördernden  Feuchtigkeitsgehaltes
  wegen)  weit  mehr  ausgesetzt  als  trocknes  Holz.
        <pb n="357" />
        —  342  —

Die  Dauerhaftigkeit  des  Holzes  hängt  im  Allgemeinen  von  Fol—
gendem  ab:

a.  Bei  derselben  Holzart  ist  das  schwerere  Holz  auch
dauerhafter;  bei  den  ringporigen  Hölzern  (Eiche,  Esche,  Ulme)  ist
Holz  mit  breiten  Jahresringen,  aber  schmalen  Porenkreisen  und
ganz  feinen  Poren  viel  dauerhafter  (oft  um  das  Dreifache!)  als  solches
mit  engen  Jahresringen;  umgekehrt  ist  Nadelholz  mit  engen  Jahresringen
  dauerhafter  als  solches  mit  breiten  Jahresringen.

6.  Je  günstiger  der  Standort  der  ganzen  Entwickelung  einer
Holzart  ist,  desto  dauerhafter  wird  sie  sein,  weil  sie  auch  schwerer  zu
sein  pflegt,  ebenso  ist  das  im  freien  Stande  (Oberholz  im  Mittelwalde
  2c.)  erwachsene  Holz  dauerhafter  als  das  geschlossen  erwachsene.

.  Kernholz  ist  dauerhafter  als  Splintholz,  Holz  von  mittlerem
Alter  ist  dauerhafter  als  junges  und  sehr  altes  Holz.

0.  In  wiefern  die  Fällungszeit  (Herbst,  Winter,  Sommer)
von  Einfluß  auf  die  Dauer  des  Holzes  ist,  ist  noch  nicht  endgültig
festgestellt,  doch  ist  bei  Laubhölzern  für  die  Dauer  derselben  wohl  die
Winterfällung  vorzuziehen.  Eingehende  Versuche,  die  natürlich  einen
langen  Zeitraum  erfordern,  sind  wohl  angefangen,  aber  noch  nicht  abgeschlossen.


s.  Von  größtem  Einfluß  auf  die  Dauer  der  Hölzer  ist  ihre  Verwendung
  im  Freien  oder  in  der  Erde,  im  Wasser,  in  geschlossenen
Räumen,  an  dumpfigen,  feuchten,  trocknen  Orten  rc.

Die  längste  Dauer  hat  das  Holz  an  trocknen  Orten,  besonders
  aber  ganz  unter  Wasser;  in  ersterem  Falle  ist  dasselbe
möglichst  frei  von  der  fäulnißfördernden  Feuchtigkeit,  in  letzterem  Falle
ist  es  von  der  Luft,  in  welcher  die  Pilzkeimchen  herumschwärmen,  abgeschlossen;
  fauliges  und  schnellströmendes  Wasser  ist  jedoch  schädlich.

Im  Wasser  dauern  am  besten:  Eichenholz,  harzreiches
und  engringiges  Lärchen=  und  Kiefernholz  und  Erlenholz;
sie  können  unter  Wasser  über  1000  Jahre  ausdauern.

Bei  fortdauernder  Berührung  mit  Wasser  und  Luft  gleichzeitig,
wie  z.  B.  Pfähle  und  Pfeiler  bei  Wasserbauten  2c.,  dauert  das  Holz
am  wenigsten  und  verwendet  man  dazu,  wenn  dies  möglich  ist,  nur
das  oben  genannte  Holz,  um  Nothfall  auch  Fichten=  und  Tannenholz.

Gegen  die  Einflüsse  der  atmosphärischen  Luft  und  der  Niederschläge
  sind  am  dauerhaftesten  die  Eiche  und  die  Nadelhölzer,
        <pb n="358" />
        —  343  —

welche  deshalb  beim  Hänserbau,  zu  Zäunen  und  zu  landwirthschaftlichen
und  Gartenbauzwecken  am  liebsten  verwendet  werden.

Im  Erdboden  dauert  das  Holz  nur  kurze  Zeit,  namentlich  in
lockerem,  feuchtem  und  warmem  Boden,  z.  B.  in  Thon,  Kalk  und
ähnlichen  Bodenarten.  Es  dauern  außer  Eiche  und  den  Nadelhölzern
am  besten  noch  Erle  und  Akazie  im  Boden.  Sehr  verderblich  für
alles  Holz  sind  dumpfige  feuchte  Räume,  z.  B.  Bergwerke,  Keller,
Ställe  2c.,  wo  das  Holz  in  kürzester  Zeit  der  Fäulniß  anheim  fällt;
an  solchen  Orten  bildet  sich  auch  häufig  im  Bauholze  der  gefürchtete
Hausschwamm  (Merulius  destruens  Pers.),  von  dem  nur  schnellste  Austrocknung
  der  befallenen  Hölzer  und  Anstrich  rettet.

Außer  den  vielen  Fäulnißpilzen  schaden  dem  trocknen  Holze  noch
allerlei  Käser  und  Würmer,  namentlich  die  Todtenuhr,  Anobium
striatum,  der  Trotzkopf,  A.  pertinax,  und  viele  andere  Bohrkäfer,
welche  Bau=  und  Nutzholz  (Möbel  rc.)  zernagen.  Die  Laubhölzer
leiden  mehr  vom  Wurmfraß  als  die  Nadelhölzer.

Das  ungünstigste  Verhältniß,  nämlich  wechselnde  Feuchtigkeit  und
Trockniß  vorausgesetzt,  stellt  Gayer  folgende  Dauerhaftigkeitstabelle  auf:

Sehr  dauerhaft:
Eiche  aus  mildem  Klima  und  freiem  Stande,
Lärche,  wenn  sie  feinringig  und  harzreich  ist,
Kiefer,  wenn  sie  feinringig  und  harzreich  ist,
Schwarzkiefer,  wenn  sie  feinringig  und  harzreich  ist,
Akazie  von  warmem  Standort  steht  der  Eiche  gleich.

Dauerhaft:
Kastanie,  als  Faßholz  und  im  Boden  gut,  im  Trocknen  vorzüglich,
im  Wind  und  Wetter  schlecht,
Ulme,  wurmfrei,  im  Trocknen  vorzüglich,
Fichte,  wenn  sie  harzreich  ist,
Tanne,
Lärche  mit  breiten  Jahrringen  aus  warmen  Lagen,
Esche,  nur  im  Trocknen  gut.

Wenig  dauerhafte
Die  breitringigen  harzarmen  Nadelhölzer  sind  nur
im  Trocknen  gut,  sonst  ziemlich  vergänglich,
        <pb n="359" />
        —  344  —

Buche,  im  Nassen  gut,  im  Trocknen  dauerhaft,  aber  von  Würmern

sehr  heimgesucht,

Hainbuche,

Ahorn,  von  Würmern  fast  ganz  frei,

Erle,  im  Nassen  vorzüglich,  aber  sonst  sehr  vergänglich  und  von

Würmern  gefressen,

Birke,  im  Trocknen  gutes  Möbel-  und  Wagnerholz,

Aspe,  nur  im  Trocknen,

Linde,  Pappel,  Hasel  und  Weide  haben  nur  im  Trocknen  einige

Dauer.
8  250.

Mittel  zur  Erhöhung  der  Dauerhaftigkeit  sind:

Das  Austrocknen  entweder  auf  dem  Stamme  durch  Abwelken
oder  Liegenlassen  nach  dem  Fällen  im  Laube  oder  theilweises  oder
ganzes  Entrinden  von  Stämmen  oder  Stammabschnitten.

Schutz  vor  Feuchtigkeit  durch  wasserdichte  Anstriche  mit  Oel—
farbe,  Kreosotöl,  Holztheer,  Steinkohlentheer,  Firnisse  2c.,  dazu  muß
das  Holz  jedoch  erst  vollkommen  ausgetrocknet  sein  und  der  Anstrich
vollkommen  decken.

Das  Ankohlen  bei  der  Verwendung  im  Boden  bei  Pfählen,  Zaunlatten
  ꝛc.;  soll  dieses  helfen,  so  muß  der  in  die  Erde  kommende  Theil
vollständig  mit  einer  starken  Kohlendecke  umgeben  sein.

Das  Imprägniren  oder  Durchtränken  mit  fäulnißwidrigen  chemischen
  Substanzen,  Kupfervitriol,  Zinkchlorid,  Quecksilberchlorid  und  kreosothaltigen
  Stoffen,  wie  es  namentlich  bei  Eisenbahnschwellen  vorkommt.
Man  bringt  die  betr.  Substanzen  theils  durch  den  hydrostatischen  Druck
der  Flüssigkeit  (Verfahren  von  Boucherie,  meist  bei  Kupfervitriol  üblich),
theils  durch  Dampfdruck  in  hermetisch  abgeschlossenem  Raum  in  das
Holz.  Das  Holz  muß  gesund  und  mittleren  Alters  sein,  Splintholz
imprägnirt  am  besten.

l  251.
4.  Schwinden,  Quillen  und  Werfen.

Unter  Schwinden  des  Holzes  versteht  man  seine  Raumveringerung
durch  Wasserverdunstung,  unter  Quillen  die  Raumvergrößerung  durch
Wasseraufnahme.  Nachdem  das  Holz  lufttrocken  geworden  ist,  wechselt
es  in  Wasseraufnahme  und  Wasserabgabe  je  nach  dem  Feuchtigkeits-
        <pb n="360" />
        —  345  —

gehalte  der  umgebenden  Luft;  je  größer  der  Wassergehalt  einer  Holzart
ist,  um  so  mehr  schwindet  es;  am  geringsten  schwindet  das  Holz  in  der
Längsrichtung,  schon  mehr  in  der  Richtung  der  Markstrahlen,  am
meisten  im  Verlaufe  der  Jahrringe  (bis  15  pCt.).  In  warmen  oder
geheizten  Räumen  schwindet  das  Holz  am  meisten.  Nach  Noerd—
linger  schwinden  wenig:  Fichte,  Lärche,  Tanne,  Stieleiche,  Ahorn,
Kiefer,  Pappel,  Ulme,  Kastanie,  Esche,  Aspe,  Akazie  —  schwinden
stark:  Erle,  Birke,  Apfelbaum,  Hainbuche,  Rothbuche,  Kirsche,  Linde,
Nußbaum.

Da  das  Holz  in  verschiedenen  Richtungen  schwindet,  so  bekommt
dasselbe  dabei  sog.  Trocken=  und  Schwindrisse,  und  zwar  meist  in
der  Richtung  des  Radius  oder  der  Markstrahlen,  es  reißt  um  so  mehr,
je  schneller  es  schwindet  (je  saftreicher  es  gewesen  ist).

Stark  entrindetes  Holz  reißt  mehr  als  schwaches,  am  meisten
reißen  Buche  und  Esche;  man  vermindert  das  Reißen  durch  langsames
Austrocknen  der  Stämme  in  der  Rinde  oder  durch  nur  platzweises
Entrinden  resp.  allmähliges  Trocknen.  In  ähnlicher  Weise  wie  durch
den  Wasserverlust  beim  Schwinden,  verändert  sich  das  Holz  auch  bei
der  Wiederaufnahme  des  Wassers,  beim  sog.  Quillen,  wodurch  das
Werfen  und  Ziehen  entsteht;  letzteres  steht  in  gleichem  Verhältnisse
zum  Schwinden  und  wird  namentlich  durch  Dämpfen  und  Bähen  verhindert.
  Nadel=  und  weiche  Laubhölzer  gquillen  und  werfen  sich
weniger  als  die  harten  Laubhölzer.

g  252.
c.  Rrennkraft  des  Hoszes.

Hierunter  ist  die  Wärmemenge  zu  verstehen,  die  verschiedene  Holzarten
  in  unseren  Oefen  zu  entwickeln  vermögen,  wenn  man  die  gleiche
Masse  in  gleichem  Trockenzustande  die  gleiche  Zeit  brennen  läßt.  Von
Einfluß  auf  die  Brennkraft  einer  Holzart  ist  sein  Feuchtigkeitsgehalt
—  trocknes  Holz  brennt  am  besten,  —  seine  Schwere  und  Güte  —
bei  derselben  Holzart  pflegt  das  schwere  und  bessere  Holz,  d.  h.  solches,
was  auf  gutem  Standort  erwachsen  ist,  brennkräftiger  zu  sein  —  seine
Zusammensetzung  und  sein  Bau  —  leichtere  und  harzreiche  Hölzer
brennen  schnell  und  heiß,  schwere  still  und  andauernd  —,  der  Gesundheitszustand
  —  gesundes  und  Holz  von  mittlerem  Alter  ist  brennkräftiger
  als  junges  und  altes  resp.  krankes  Holz.
        <pb n="361" />
        —  346  —

Noerdlinger  stellt  die  Hölzer  in  Bezug  auf  ihre  Brennkraft  in
folgende  Reihe:

Sehr  brennkräftig:  Buche,  Hainbuche,  Birke,  Akazie,  harzreiches
  altes  Kiefernholz.  ·

Brennkräftig:  Ahorn,  Rothrüster,  Esche,  harzreiches  Lärchenholz,
Kastanie.

Mittelbrennkräftig:  Weißrüster,  gesundes  Eichen-  und  Kiefernholz,
  altes  Fichtenholz.

Wenig  brennkräftig:  Tanne,  Linde,  junges  Fichtenholz,  Erle,
Eichenanbruchholz,  Aspe,  Pappel,  Weide.

Ein  Raummeter  gutes  trocknes  Buchenklobenholz  =  67  Ctr.  guter
Steinkohle  und  etwa  15  Cr.  guten  trocknen  Stichtorf;  1  rm  do.  Nadelholz
  nur  =  etwa  47  Ctr.  Steinkohle.

g  253.
k.  Jehler,  Schäden  und  Krankheiten  des  Holzes.
Hiermit  sind  die  Holzarten  in  sehr  verschiedener  Weise  behaftet,
meistens  beeinträchtigen  sie  die  Verwendbarkeit  in  höherem  oder  geringerem
Grade.  Solche  Fehler  sind:

1.  Kernrisse;  sie  bestehen  in  feinen  Rissen  und  Klüften,  welche
radial  vom  Kern  nach  dem  Splint  zu  verlaufen;  eine  besondere  Art
Kernriß  ist  der  Waldriß,  welcher  quer  durch  das  Mark  und  den
Kern  geht.  Kernrisse  kommen  mehr  im  unteren  Stamm  und  bei  starken
Bäumen  vor,  namentlich  bei  Buchen,  Eichen,  Kiefern  und  Hainbuchen;
feine  Risse  schaden  weniger,  stark  kernrissiges  Holz  wird  dagegen  zum
Bretter=  und  Bohlenverschnitt  untauglich.

Die  Ursache  ist  das  Schwinden  des  Holzes.

2.  Frostrisse  (Eisklüfte).  Sie  entstehen  bei  plötzlicher  Kälte
durch  ungleiches  Zusammenziehen  des  Holzes;  es  sind  lange,  am
Stamme  herunter  laufende,  nach  innen  allmählig  verlaufende  Risse.
Besonders  leiden  darunter  starke,  freistehende,  gutspaltige  Hölzer,  am
meisten  Eichen,  Linden  und  Buchen.  Frostrisse  beeinträchtigen  oft  den
Nutzwerth  bedeutend,  so  daß  der  Stamm  klein  gespalten  werden  muß
(vergl.  8§  100).

3.  Maserholz  besteht  in  einem  wellenförmigen  verschlungenen
Lauf  der  Holzfaser,  entstanden  durch  örtliche  Wucherung  vieler  Stamm-
        <pb n="362" />
        —  347  —

knospen,  um  welche  die  sich  neubildenden  Holzfasern  herumlaufen  müssen,
auch  wohl  durch  Stammverletzungen  und  Lösästungen;  am  ausgebildetsten
bei  Schwarzpappel,  Ulme,  Erle,  Birke,  Ahorn,  auch  bei  Eiche.

Eine  Abart  der  Vermaserung  ist  das  sog.  Wimmerholz,  wo  die
Holzfaser  nur  wellenförmig,  nie  verschlungen  verläuft  (Buche,  Erle,
Eiche).

Viele  Höcker,  Wülste,  Auftreibungen  rc.  bezeichnen  bereits  am
lebenden  Stamme  solchen  unregelmäßigen  Wuchs.  Wimmerholz  ist  zu
Nutzholz  unbrauchbar,  Maserholz  ist  dagegen  bei  harten  Hölzern  zu
Möbeln  und  von  den  Drechslern  sehr  gesucht.

4.  Drehwuchs  verläuft  entweder  von  der  linken  nach  der  rechten
Seite  des  Beschauers  rechtsgedreht  oder  widersonnig  oder  umgekehrt,
  er  verläuft  „mitsonnig“  man  versteht  darunter  den  spiralförmig
  um  den  Stamm  gehenden  Verlauf  der  Holz=  und  Rindenfasern;
er  kommt  besonders  bei  Eiche,  Kiefer,  Ulme  und  Buche  vor.  Gedrehtes
Holz  ist  zu  kantigem  Schnitt=  und  Balkenholz  ganz  unbrauchbar,  zu
Ganzholz,  zu  wahnkantigem  beschlagenem  Bauholz  und  ganz  kurzem
Spaltholz  dagegen  sehr  wohl  brauchbar.

5.  Hornäste  sind  in  den  Schaft  eingewachsene  Aeste  und  Zweige
(Augenl),  bei  Nadelholz  wegen  Tränkung  mit  Harz  oft  steinhart;  sie
beeinträchtigen  den  Werth  der  Bretter.

6.  Baum=  oder  Borkenschläge  entstehen  durch  Rindenverletzungen
  aller  Art  und  rufen  meist  Fäulniß  hervor  oder  es  vertrocknet
der  Splint  unter  der  Wunde  und  es  bleibt,  selbst  wenn  Ueberwallung
(Wülste,  Kappen)  eintritt,  ein  kurzer  Spalt,  der  das  betreffende  Stück
zu  Faßholz  und  kleinem  Schnittholz  untauglich  macht.

Bei  großen  Rindenverletzungen,  wie  sie  durch  Abbrechen  und  unvorsichtiges
  Abhauen  der  Aeste,  durch  Anreißen  von  Lachten  zur  Harzgewinnung,
  namentlich  aber  durch  das  Schälen  des  Wildes  hervorgerufen
  werden,  tritt  in  der  Regel  Fäulniß  hinzu;  solche  Stämme  werden
dann  entweder  ganz  oder  doch  in  der  Umgebung  der  verletzten  Stellen
zu  Nutzholz  unbrauchbar;  sie  geben  nur  minderwerthiges  Brennholz,
sog.  Anbruchholz.

Die  verschiedenen  Arten  der  Holzzerstörung  in  lebenden  Bäumen
wurden  bisher  nur  nach  der  Farbe  des  faulen  Holzes  in  Roth=  und
Weißfäule  unterschieden.  Jetzt  weiß  man,  daß  die  Träger  der  Fäul-
        <pb n="363" />
        —  348  —

niß  fast  lediglich  Pilze*)  aus  der  Gattung  Polyporus,  Trametes  2c.
sind,  welche  unsere  Waldbäume  zerstören.  Ein  Theil  dieser  Pilze  sind
ächte  Parasiten  und  dringen  durch  Astwunden  in  das  Innere  der
Bäume  ein.  Gegen  Wurzelpilze,  z.  B.  den  unsere  Nadelhölzer  oft
tödtenden  Hallimasch,  Agaricus  melleus  (oft  kenntlich,  wenn  im  October
die  großen  honigfarbenen  Hutpilze  an  oder  bei  den  Wurzelstöcken  der
getödteten  Pflanzen  hervorkommen),  ferner  gegen  den  Wurzelschwamm,
Tramedes  radiciperda,  in  Nadelhölzern  (oft  an  den  Wurzeln  in  kleinen
schmutzig  gelben  Polstern  erscheinend),  schließlich  den  in  Eichensaatkämpen
so  verderblichen  Rhizoctonia  quercina  (am  Stengel  in  schwarzen  schrotkörnchengroßen
  Pilzen)  hat  man  als  wirksames  Mittel  Isolirungsgräben
angewandt,  da  die  Pilzstränge  im  Boden  sich  weiter  verbreiten  und  die
Nachbarwurzeln  inficiren.  Gegen  die  parasitischen  Pilze  des  Holzkörpers
dagegen  hat  man  kein  durchgreifendes  Mittel.  Das  Einzige  ist  der
schnelle  Einschlag  fauler  und  mit  Schwämmen  versehener
Stämme  in  den  Durchforstungen  und  der  Totalität,  damit
weiterem  Schaden  vorgebeugt  wird.

7.  Die  Fäulniß  dringt  theils  durch  die  Wurzeln,  theils  durch  die
Aeste,  theils  durch  Rindenverletzungen  ein  und  unterscheidet  man  je
nach  dem  Sitze  derselben:

a.  Kernfäule,  welche  den  Schaft  und  somit  den  nutzbarsten  Theil
erfaßt;  sie  geht  von  den  Wurzeln  und  Aesten  aus  und  befällt  alte  und
junge  Stämme  im  Kern  sowohl  als  Rothfäule  (Eiche,  Erle,  Ulme,  Linde,
die  Nadelhölzer  2c.).  als  auch  als  Weißfäule  (Buche,  Pappel,  Ahorn,
Weide,  Eiche  2c.).  Abarten  davon  sind  die  rothe  und  weiße  Mondringfäule.

6.  Wurzel=  oder  Stockfäule  befällt  als  Roth=  und  Weißfäule
namentlich  Pfahl=  und  Herzwurzeln  alter  Bäume;  sie  ist  weniger  gefährlich,
  da  sie  nicht  hoch  in  den  Stamm  zu  steigen  pflegt  und  andere
Seitenwurzeln,  die  dann  gewöhnlich  stark  unten  am  Stamm  hervortreten
  und  Wurzelaufläufe  hervorrufsen,  die  Ernährung  übernehmen.
Solche  starken  Wurzeln  und  Wurzelaufläufe  sind  stets  verdächtig  für
die  Gesundheit  des  Baumes.

J.  Astfäule  entsteht  an  absterbenden,  abgebrochenen  oder  schlecht
abgehauenen  Aesten,  namentlich  an  alten  Laubhölzern  (Eiche,  Pappel),

 

7)  Vergl.  die  kleine  Schrift:  „Die  durch  Pilze  erzeugten  Krankheiten  der  Waldbäume;
  für  die  deutschen  Förster“  von  Robert  Hartig,  Breslau,  Morgenstern;
deren  Anschaffung  hiermit  empfohlen  wird.
        <pb n="364" />
        —  349  —

seltener  an  Nadelhölzern;  sie  ist  kenntlich  an  den  Ueberwallungsstellen
(Kappenl)  und  thut  der  Nutzbarkeit,  wenn  sie  tiefer  in  den  Stamm
eindringt  oder  sich  hier  gar  zur  Kernfäule  entwickelt,  nicht  selten  erheblichen
  Eintrag.  Am  gefährlichsten  sind  Faulstellen  von  roth=  und
weißfleckiger  Farbe  (Rebhuhnflecke),  welche  gewöhnlich  tiefer  zu  gehen
pflegen,  am  ungefährlichsten  sind  schwarze  Faulflecken,  und  pflegen
Stämme,  welche  nur  solche  Faulstellen  zeigen,  immer  noch  gern  gekauft
zu  werden.

Zu  den  schlimmsten  Parasiten  in  Kiefernbeständen  gehört  der  sog.
Astschwamm,  Trametes  pini,  Erzeuger  der  Rothfäule  und  Ringschäle
der  Kiefer,  Fichte,  Buche,  Tanne,  dessen  konsolförmige  Fruchtkörper  meist
an  Aststufen  sitzen.  In  den  Tannen  und  Eichen  erzeugt  die  Weißfäule
der  Polyporus  igniarius.

8.  Krebskrankheiten  sind  äußerliche  Rindenkrankheiten,  die  sich
durch  Wucherung,  rissige  Aufblasung  2c.  sofort  bemerklich  machen.

d.  Eichenkrebs:  Er  besteht  in  einer  einseitigen,  oft  große  Dimensionen
  (1—1  m  hoch)  annehmenden  zerborstenen  wulstigen  Auftreibung
an  offenen  Rindenwunden  junger  und  mittlerer  Eichenstangen,  meist
am  untern  Stamme  und  beeinträchtigt,  da  er  immer  mit  Fäulniß  verbunden
  ist,  die  nicht  selten  in  Kernfäule  ausartet,  den  Nutzwerth  sehr.
Die  mögliche  Ursache  sind  Frostrissel  (5)

.  Tannenkrebs  wird  durch  die  Wucherung  eines  Pilzes  (Peridermium
  elatinum)  verursacht,  dessen  Wirkung  sich  zuerst  in  einer  kleinen
Rindenbeule  zeigt,  die  nach  und  nach  sich  vergrößert,  oft  den  Stamm
bis  zu  seiner  doppelten  Stärke  wulstig  auftreibt  und  das  betreffende
Stück  zu  Nutzholz  untauglich  macht.  Sehr  verbreitet  und  schädlich.

J.  Lärchenkrebs  ist  der  gefährlichste  und  verbreitetste  Krebs  an
jungen  und  mittleren  Lärchenstangen,  welche  oft  verheerend  befallen
werden.  Die  Ursache  ist  die  Wucherung  eines  kleinen  Lärchenpilzes
(Peziza  Willkommni),  der  sich  in  der  Größe  eines  Stecknadelkopfes
und  in  Becherform  an  den  Rindenkrebsstellen  zeigt.  In  der  weiteren
Entwickelung  tritt  schließlich  der  schwärzliche  Splint  zu  Tage,  der  von
harziger,  zerborstener  und  wülstiger  Rinde  umgeben  ist.  Die  Stangen
sind  zu  Nutzholz  gewöhnlich  ganz  untauglich.

0.  Buchenkrebs.  Die  Buche  leidet  an  mancherlei  Krebserscheinungen.
  Ein  Krebs  wird  verursacht  durch  einen  Pilz  (Sphaeria  ditissima),
  ähnliche  Krebsbildungen  ruft  eine  Rindenlaus  (Lacteus  exsiccator)
        <pb n="365" />
        —  350  —

und  eine  Wolllaus  (Chermes  fagi),  ferner  der  Frost  hervor.  Der
Kiefernblasenrost  (Peridermium  pini)  erzeugt  den  Kiefernkrebs,  Kienzopf;
der  Kieferndreher  (Caeoma  pinitorquum)  tödtet  oft  1—20jährige  Kiefern.

Die  Mittel,  um  Fehler,  Schäden  und  Krankheiten  zu  verhüten,
liegen  einzig  in  einer  richtigen  waldbaulichen  Begründung  und  Pflege
der  Bestände,  vor  Allem  in  der  richtigen  Auswahl  des  Standorts  für
jede  Holzart;  es  werden  dann  die  Waldbäume  sich  kräftig  entwickeln
und  den  Angriffen  ihrer  zahlreichen  Feinde  siegreichen  Widerstand  leisten.
Wo  sich  bei  der  Fällung  an  Nutzholzstämmen  Fehler  zeigen,  müssen
dieselben  aufgedeckt  werden,  namentlich  alle  Ueberwallungen,  Wülste
und  Kappen  müssen  frei  gehauen  werden,  damit  die  Käufer  sich
von  dem  Schaden  überzeugen  können  und  nicht  nachher  begründete
Beschwerde  führen,  daß  ihnen  Fehler  verheimlicht  seien  und  ihnen
krankes  fehlerhaftes  Holz  als  gesundes  Holz  verkauft  sei.

I.  Hauptnutzung.
A.  Gewinnung  des  Hoöolzes.
a.  Organisation  der  Holzhauer.
8  254.
1.  Annahme  der  Holzhauer.

Um  das  zu  fällende  Holz  in  entsprechender  Weise  vom  Boden  zu
trennen  und  für  den  Gebrauch  zurichten  zu  können,  muß  man  ein  zuverlässig
  und  technisch  geübtes  Holzhauercorps  in  ausreichender  Anzahl
zur  Hand  haben.

Es  hat  die  größten  Vortheile,  wenn  man  immer  dasselbe  Personal
sich  erhält  und  man  sucht  deshalb  die  Holzhauer  nicht  nur  durch  ausreichenden
  Verdienst,  sondern  auch  durch  Gewährung  mancher  Vortheile,
wie  Ueberlassung  von  billigen  Pachtländereien,  Waldweide,  allerlei
Nebennutzungen,  ferner  durch  festere  Organisation,  Belohnungen  2c.,
vor  Allem  aber  durch  eine  richtige  angemessene  Behandlung  an
sich  und  den  Wald  zu  fesseln  resp.  sie  in  eine  engere  Genossenschaft
zu  bringen.  Bei  der  Annahme  von  Holzhauern  muß  man  nicht  nur
auf  tüchtige  Arbeitskraft  und  gute  Leistungen  sehen,  sondern  auch  auf
Unbescholtenheit  und  Zuverlässigkeit,  namentlich  müssen  dieselben  durchaus
  ehrlich  und  nüchtern  sein.  Ob  bei  der  Annahme  mit  den  Holz-
        <pb n="366" />
        —  351  —

hauern  schriftliche  Verträge  oder  nur  mündliche  Verabredungen  unter
Vorbehalt  jederzeitiger  Entlassung  geschlossen  oder  ob  vielleicht  ganze
Schläge  kontraktlich  an  Unternehmer  verdungen  werden,  hängt  von  den
Arbeitsverhältnissen  ab.
9#  255.
2.  Instruction  und  Disciplin.

Nur  selten  kann  der  Beamte  allein  die  Aufsicht  über  die  Schlagführung
  und  die  Holzhauer  führen,  deshalb  wählt  er  sich  den  zuverlässigsten,
  tüchtigsten  und  bei  seinen  Mitarbeitern  in  entschiedener
Achtung  stehenden  Holzhauer  zum  Holzhauermeister  (Oberholzhauer)  aus,
der  in  seiner  Vertretung  die  Aufsicht  im  Schlage  führt,  ihm  bei  der
Abnahme  des  Schlages,  dem  Nummerieren,  dem  Vermessen  und  bei
anderen  Waldgeschäften  zur  Hand  geht,  den  Lohn  erhebt  und  auf
Grund  der  Lohnzettel  vertheilt  2c.,  wofür  er  nicht  nur  einen  erhöhten
Lohn  bezieht,  sondern  auch  bei  Vertheilung  der  Arbeit,  da  er  selbst
mitarbeiten  muß,  und  bei  sonstigen  Gelegenheiten  begünstigt  wird.  Bei
der  Arbeit  im  Schlage  vertheilen  sich  die  Arbeiter  in  „Rotten  oder
Sägen"  nach  eigener  Wahl,  welche  aus  zwei  bis  sieben  Mann  bestehen
und  gemeinschaftlich  arbeiten.  Vor  jedem  Schlage  sind  die  Holzhauer,
besonders  aber  der  Holzhauermeister,  auf  das  Genaueste  zu  instruiren,
in  welcher  Weise  der  Schlag  zu  führen  ist  und  welche  Arten  von  Nutzhölzern
  auszuhalten  sind.  Außer  diesen  speziellen  Instructionen  vor
jeder  einzelnen  Arbeit  müssen  noch  allgemeine  Vorschriften  über  das
Aufarbeiten  und  Rücken  der  Hölzer,  das  Aufsetzen  und  Vermessen,  das
Aushalten  des  Holzes,  über  Anfangszeit  und  Aufhören  der  Arbeit  und
Disciplinarstrafbestimmungen  für  Vergehen  gegeben  werden,  welcher  sich
die  Arbeiter  im  Walde,  bei  der  Arbeit  und  gegen  ihre  Vorgesetzten
schuldig  machen.  Alle  diese  Bestimmungen  werden  zusammengefaßt  zu
der  sog.  meist  von  den  Regierungen  zu  erlassenden  Hauordnung,
auf  welche  die  Holzhauer  bei  der  Annahme  zu  verpflichten  sind.

Die  Strafen  bestehen  in  Lohnabzügen  oder  Entlassung;  die  eingezogenen
  Geldstrafen  werden  später  zum  gemeinen  Besten  verwendet.

Alles  Holz,  was  von  einer  Rotte  gefällt  oder  aufgearbeitet  ist,
wird  auch  von  dieser  gerückt  und  aufgesetzt,  wo  dann  zur  leichteren
Controle  jede  Rotte  ihr  eigenthümliches  Zeichen  an  dem  von  ihr  aufgesetzten
  Holz  anbringen  muß.

An  den  geltenden  Bestimmungen  muß  seitens  des  Beamten  streng
        <pb n="367" />
        —  352  —

festgehalten  werden;  im  Schlage  muß  stets  die  größte  Ordnung  herrschen;
es  darf  womöglich  an  einem  Tage  nicht  mehr  Holz  gefällt  werden  als
aufgearbeitet  und  aufgesetzt  werden  kann;  vor  Anbruch  der  Nacht,
unbedingt  aber  vor  den  Sonn-  und  Festtagen,  soll  alles  Holz  aufgesetzt
sein  und  darf  kein  zugerichtetes  Stück,  was  in  ein  Schichtmaaß  oder
einen  Haufen  gehört,  frei  umher  liegen.

Vor  vollständiger  Beendigung  des  Schlages  darf  weder  Holz  abgegeben
  oder  abgefahren  werden,  noch  dürfen  die  Raff=  und  Leseholzsammler
  daraus  Holz  entnehmen.  Die  Holzhauer  dürfen  zum  Feuer
nur  trocknes  und  sonst  nicht  weiter  zu  verwendendes  Holz  verbrauchen;
alles  Lärmen  im  Schlage,  Zänkereien,  Mitbringen  größerer  Mengen
Spirituosen  2c.  sind  strengstens  zu  untersagen.  Abends  beim  Verlassen
des  Schlages  sind  die  Holzhauer  regelmäßig  zu  kontroliren,  ob  sie  nicht
unerlaubtes  Holz  mitnehmen.

g  256.
3.  Berlohnung.

Die  Verlohnung  findet  statt  nach  der  Holzwerbungstaxe,  welche
dem  ortsüblichen  Tagelohn  für  schwere  Arbeit  entspricht  und  die  Ver—
gütigung  für  sämmtliche  Arbeiten  vom  Anhiebe  bis  zur  Abnahme  des
Schlages  begreift;  neben  dem  Hauerlohn  darf  ein  besonderes  Rückerlohn
nur  dann  gewährt  werden,  wenn  das  Holz  auf  weiter  als  50  Schritt
gerückt  werden  muß.  Für  jede  Position  des  Hauungsplanes  ist  ein  gesonderter
  Lohnzettel  aufzustellen,  der  sämmtliche  Hau-  und  Rückerlöhne
für  jedes  Sortiment  einzeln  angiebt;  er  wird  nach  Beendigung  und
Abnahme  des  Schlages  definitiv  festgestellt;  vorher  kann  der  Förster
jedoch  alle  8—14  Tage  auf  Grund  von  Vorschuß=  und  Abschlagslohnzetteln,
  die  vom  Vorgesetzten  angewiesen  werden,  durch  den  Holzhauermeister
  bei  der  Kasse  Geld  erheben  und  an  die  Arbeiter  vertheilen;
nie  darf  der  Förster  aber  mehr  verlohnen,  als  bereits  aufgearbeitet  ist
(vergl.  §  50,  51  der  J.  f.  F.).

b.  Werkzeuge  der  Holzhauer.
§  257.
1.  Zum  Fällen  und  Aufarbeilen.
Die  hierzu  nöthigen  Werkzeuge  dienen  entweder  zum  Hauen,  zum
Spalten  oder  zum  Sägen.  Hau-Instrumente  sind:  die  Axt,
        <pb n="368" />
        —  354  —

B.  Stiftsägen:  An  Stelle  der  Oehre  sind  Stifte  angeschweißt,
auf  welche  Holzgriffe  aufgetrieben  werden.  (Figur  134.)

 

Figur  134.  Gerade  Stiftsäge.

C.  Bügelsägen:  An  den  Enden  des  Sägeblattes  befindet  sich
ein  rundes  Loch,  durch  welches  ein  Holzpflock  getrieben  wird,
über  den  man  den  hölzernen  Bügel  spannt.  (Figur  135.)

 

NN□
Figur  135.  Gerade  Bügelsäge.

2.  Nach  der  Form  des  Sägeblattes:
A.  Gerade  Sägen,  Rücken  und  Zahnseite  sind  gerade  oder  nur

schwach  gebogen.
B.  Geschweifte  Sägen,  bei  denen  sowohl  Rücken=  wie  Zahnseite
  bogenförmig  sein  kann.  (Figur  136.)

    

Figur  136.  Geschweifte  Oehrsäge.

Man  kann  dabei  unterscheiden:
a.  Bauchsägen  mit  geradem  Rücken  und  gebogener  Zahnseite.
  (Figur  134.)
        <pb n="369" />
        —  353  —

welche  zum  Bearbeiten  im  Rohen  dient  und  eine  doppelseitige  Zuschärfung
  der  Schneide  hat,  das  Beil,  welches  mehr  zum  Entästen
und  Reinigen  dient  und  nur  eine  Schneidenschärfung  hat  und  die  mit
einer  Hand  zu  führende  kleine  mehr  haumesserähnliche  Heppe.  Axt
und  Beil  (vergl.  Figur  132,  133)  bestehen  aus  der  eigentlichen  Agt  —
Beil  und  dem  in  das  Oehr  des  hinteren  Theils  —  Haus  oder  Haube
genannt  —  eingesteckten  Helm  (Stiel);  der  Vordertheil  der  Axt  setzt  sich
aus  den  beiden  zusammengeschweißten  Blättern  zusammen,
  die  vorn  gut  gestählt  sein  müssen  und
in  die  Schneide  auslaufen.  Am  meisten  empfehlen
sich  Aexte  mit  etwas  geschwungenem  und  unten
verdicktem  (Nasel)  Helm  mit  einer  von  der  Schneide  sich  etwas  abwendenden
  Richtung,  weil  der  Hieb  dadurch  wurfartiger  und  kräftiger
wird,  auch  die  Arme  am  wenigsten  erschüttert  werden.  Man  hat

   
 

——  il

Figur  132.

 

 

FiguUur  1.

zuweilen  zweierlei  Aexte,  die  leichtere  Fällaxt  und  die  schwerere
Spaltaxt.

Das  Beil  kommt  bei  den  Holzhauern  seltener  vor,  es  ist  das
Hauptinstrument  des  Zimmermanns.  Die  Heppe  (Faschinenmesser)
kommt  hauptsächlich  beim  Entästen  und  im  Niederwaldhiebe  vor.

Zum  Spalten  bedient  man  sich  der  schweren  Spaltaxt  und  eiserner
oder  hölzerner  Keile;  mit  ersteren  arbeitet  man  besser,  doch  springen  sie
leichter  aus;  die  hölzernen  Keile  fertigen  sich  die  Arbeiter  aus  zähem
Hainbuchen=  oder  Buchenholz  und  lassen  meist  oben  einen  eisernen  Ring
umlegen;  hölzerne  Keile  werden  mit  der  Axthaube,  eiserne  mit  eigenen
Holzklöppeln  eingetrieben.

Die  Waldsägen  unterscheidet  man  folgendermaßen:

1.  Nach  der  Art  der  Befestigung  des  Griffes:
A.  Oehrsägen:  An  den  Enden  des  Sägeblattes  sind  Oehre  zum
Durchstecken  der  Holzgriffe  angenietet.  (Figur  136.)

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  23
        <pb n="370" />
        —  355  —

b.  Bogensägen  mit  mehr  oder  minder  auswärts  gebogener
Zahn=  und  Rückenseite.  (Figur  135.)

c.  Wiegensägen  mit  ausgebogener  Zahn-,  aber  eingebogener
Rückenseite.  Die  Stärke  der  Schweifung  wird  durch  Abweichung
  der  Krümmung  von  der  geraden  Linie  in  Millimetern
  angegeben.

3.  Nach  der  Art  des  Zahnbesatzes.

A.  Waldsägen  mit  M  Zähnen  und  zwar  entweder  mit  hohen
Zähnen,  wenn  der  Zahn  hoch  über  der  Zahnlückenlinie
liegt,  oder  mit  niedrigen  M  Zähnen.  (Figur  138.)

B.  Sägen  mit  Dreiecks-(HZähnen.  Es  sind  dann  entweder:

a.  die  Zähne  dicht  aneinander  gereiht.  (Geschlossener  Zahnbesatzl)
  (Figur  137.)

b.  Zwischen  den  einzelnen  Zähnen  bleiben  Räume  von  der
Breite  der  Zähne.  (Raumer  Zahnbesatz.)  (Figur  138.)

..  ..«-Ix2-s  .  K..%
L  ———  —  ð  —3
S  S  «S«...,
OTQJ  S  Bo  V  S  S  d

        

     

Figur  137.  Figur  138.

Das  Blatt  soll  aus  Gußstahl  und  richtig  gehärtet  sein  und
muß  sich  von  der  Zahnseite  nach  dem  Rücken  verjüngen.  Zur  Verminderung
  der  Reibung  und  Verbreiterung  des  Schnitts  werden  die
Sägen  geschränkt,  d.  h.  es  wird  ab-  s—.ex–.t-e-ssV
wechselnd  ein  Zahn  nach  der  einen  I
der  folgende  nach  der  andern  Seite  —  —
ausgebogen,  gewöhnlich  um  die  doppelte  .
Blattstärke;  um  das  Sägemehl  besser  «  8
auswerfen  zu  können,  werden  öfter  in
regelmäßigen  Abständen  verschieden  geformte  stumpfe  sog.  Raumzähne
eingefügt.  (Figur  139.)

Die  vielfach  angestellten  Versuche  haben  noch  kein  endgültiges  Resultat
  ergeben  über  den  entschiedenen  Vorzug  der  einen  oder  anderen
Waldsäge.  Heute  giebt  man  meist  schweren  Bogensägen  mit  zweischneidigen
  Dreieckszähnen  von  1,4—1,5  m  Länge  und  18—24  em
mittlerer  Breite  den  Vorzug.  Neuerdings  werden  die  „hinterlochten“

Sägen  von  J.  D.  Dominikus  &amp;amp;  Söhne  in  Renscheid  sehr  empfohlen.
23“

     

Figur  139.
        <pb n="371" />
        —  356  —

8  288.
2.  Zum  Noden.

Zu  den  einfachsten  Rodewerkzeugen  zur  Gewinnung  der  Stöcke
gehören  Rodehaue,  Spitzhaue  und  Rodeaxt,  Keile,  Hebelstangen  2c.  Die
Rodehaue  hat  eine  breite  gut  verstählte  horizontale  Schneide  und  dient
zum  Aufhacken  des  Bodens  und  zum  Durchhauen  schwacher  Wurzeln,
auf  felsigem  Boden  muß  man  noch  die  Spitzhaue  mit  keilförmiger
Spitze  zu  Hilfe  nehmen.  Die  Rodeaxt  ist  die  gewöhnliche  Fällaxt;
meist  nimmt  man  dazu  ein  abgenutzteres  Exemplar  derselben.  Außerdem
  werden  noch  mannigfache  Rodemaschinen  angewandt,  die  jedoch
entweder  zu  theuer  oder  zu  schwer  zu  handhaben  oder  zu  transportiren
oder  zu  wenig  wirksam,  stellenweis  auch  gefährlich  sind:  sie  bewähren
sich  wenig,  die  bekanntesten  sind:  der  Waldteufel,  die  Schuster'sche  Stockrodemaschine
  und  das  Wohmann'sche  Zwickbrett.

Bessere  Erfolge  haben  die  Versuche  mit  der  sog:  „Uhrich’'schen
Zündnadelsprengschraube“  (zu  beziehen  für  40  Mark  von  Dreyse
in  Sömmerda)  ergeben,  welche  somit  für  das  Roden  von  Stöcken
bestens  empfohlen  werden  kann.

c.  Die  Holzfällung.

§  259.
Jällungszeit  und  Wadel.

Die  Hauptfällungszeit,  Wadel  genannt,  fällt  gewöhnlich  in  die
sechs  Wintermonate,  doch  kommen  im  hohen  Gebirge  der  Unzugänglichkeit
  bei  hohem  Schnee  wegen,  auch  wohl  Sommerhiebe  vor.  Läuterungs=
  und  Durchforstungshiebe  im  Laubholz  werden  gern  im  belaubten
  Zustande  —  im  Frühjahr,  vielfach  auch  im  Sommer  —  ausgeführt;
  wenn  man  die  Rinde  oder  zu  schälendes  Material  gewinnen
will,  so  wird  meist  mit  beginnendem  Saftflusse  gehauen;  ferner  ist  der
Frühjahrshieb  im  Niederwalde  Regel;  in  Verjüngungsschlägen  —  Samenund
  Lichtschlägen  —  wird  der  Hieb  im  Winter  zu  einer  Zeit  geführt,
wo  dem  Ausschlage  der  geringste  Schaden  zugefügt  wird  —  also  bei
Schnee  und  gelindem  Wetter;  sonst  unzugängliche  Erlenbrücher  treibt
man  bei  starkem  Frost,  wenn  die  Eisdecke  hält,  ab.  Stockrodungen
werden  meist  im  Sommer  ausgeführt.  Bei  sehr  starkem  Frost  wie
bei  Sturm  sind  alle  Fällungen  sofort  zu  sistiren.  Bau=  und
        <pb n="372" />
        —  357  —

Nutzholz  soll  bei  Beginn  der  Saftzeit  nicht  mehr  geschlagen  werden.
Dieser  Termin  markirt  sich  in  Deutschland  überall,  im  Gebirge  und  in
der  Ebene,  im  Norden  wie  im  Süden  durch  die  Blüthezeit  der  Hasel.

g  260.
Anlegen  der  Holzhauer.

Die  Anweisung  und  Auszeichnung  der  Schläge  erfolgt  immer
durch  den  Oberförster,  höchstens  bei  Durchforstungen  ist  dem  Schutzbeamten
  in  sofern  freiere  Hand  gelassen,  als  er  sich  nach  der  allgemein
darüber  gegebenen  Anweisung  richten  muß,  aber  das  Auszeichnen  der
herauszunehmenden  Stämme  selbstständig  ausführt.

Bei  Kahlhieben  wird  die  Größe  des  Schlages  durch  Anschalmen
der  Grenzbäume  vom  Revierverwalter  genau  bezeichnet,  bei  Lichtungshieben
  werden  die  einzelnen  herauszunehmenden  Stämme  mit  dem
Waldhammer,  schwächere  mit  dem  Reißhacken  angezeichnet;  sollen  aber
mehr  Stämme  herausgehauen  werden  als  stehen  bleiben,  so  werden  die
stehen  bleibenden  gezeichnet.  Die  den  einzelnen  Rotten  zufallenden
Stämme  oder  Theile  des  Schlages  werden  vom  Holzhauermeister  an
die  Rotten  verloost,  wobei  man  auf  möglichste  Gleichwerthigkeit  der
Loose  zu  halten  hat;  hierauf  wird  jede  einzelne  Rotte  noch  einmal  vom
Förster  in  Betreff  des  Aushaltens  von  Nutzholz  genau  instruirt  und
werden  namentlich  die  Wege  und  Plätze,  an  welche  das  Holz  zu  rücken
ist,  genau  angewiesen  oder  im  Schlage  mit  Signalstangen  ausgezeichnet.
Ein  Loos  läßt  man  gewöhnlich  übrig,  um  darin  noch  die  Arbeiter  zu
beschäftigen,  welche  früher  fertig  werden,  da  eine  Verzettelung  der
Arbeiter  immer  vom  Uebel  ist.

Besonders  werthvolle  oder  schwierig  aufzuarbeitende  Stämme  werden
stets  den  tüchtigsten  Arbeitern  angewiesen.

g  261.
Arten  der  Fällung.

Die  gewöhnliche  Art  der  Fällung  ist  die  mit  der  Axt  und  Säge.
Zunächst  wird  die  Fallrichtung  nach  dem  Hängen  der  Baumkrone
und  nach  der  Richtung,  in  welcher  der  Stamm  am  wenigsten
leidet  und  am  wenigsten  schadet,  sorgfältig  ausgesucht,  indem
man  sich  mit  dem  Rücken  an  den  Baum  stellt.  Auf  dieser  Seite,
der  Fallseite,  wird  der  Stamm  möglichst  tief  auf  1  bis  #  seiner
Stärke  mit  der  Axt  angekerbt  (Fallkerbl)  und  wird  dann  auf  der
        <pb n="373" />
        —  358  —

entgegengesetzten  Seite  ein  wenig  höher  die  Säge  eingesetzt,  hinter
welcher,  sobald  sie  tiefer  in  den  Stamm  eingedrungen  ist,  Keile  eingetrieben
  werden,  um  die  Arbeit  der  Säge  zu  erleichtern  und  dem
Stamm  die  Fallrichtung  zu  bestimmen.

Ausnahmsweis  werden  Stämme  nur  mit  der  Axt  gefällt,  wobei
dann  meist  ein  gleichzeitiges  Roden  erfolgt,  indem  die  Stämme  an  der
Wurzel  tiefer  ausgegraben  werden.  Wird  der  Stamm  nur  möglichst
tief  mit  der  Axt  vom  Stock  losgehauen,  so  nennt  man  diese  Fällmethode
  „Auskesseln“  oder  „aus  der  Pfanne  hauen“.

Das  Werfen  solcher  Stämme  erleichtert  man  sich  durch  Umlegen
von  Ziehseilen  oder  Ansetzen  von  spitzen  Druckstangen.  Die  Fällung
mag  nun  auf  die  eine  oder  andere  Weise  erfolgen,  jedenfalls  hat  der
Beamte  streng  darauf  zu  halten,  daß  die  Stämme  stets  so  tief  als
möglich  vom  Boden  getrennt  werden  und  daß  so  wenig  als  möglich
Holz  in  die  Spähne  gehauen  wird.  Die  Holzhauer  sind  unausgesetzt
zur  größten  Vorsicht  beim  Werfen  der  Stämme  anzuhalten,  um  alle
Beschädigungen  am  fallenden  und  stehenden  Holze  sowie  Unglücksfälle
zu  verhüten.

262.
Sortiren  des  Holzes.

Sämmtliches  eingeschlagene  Holz  wird,  nach  den  verschiedenen  Holzarten
  getrennt,  in  zwei  Hauptsortimente  getheilt,  nämlich  in  Nutzholz
und  Brennholz;  in  welche  Untersortimente  das  Nutzholz  und  Brennholz
  zerfällt,  ist  nach  dem  Bedarf  der  verschiedenen  Gegenden  sehr  verschieden
  und  richtet  sich  ganz  nach  der  Nachfrage;  es  ist  die  Pflicht
jedes  Beamten,  dem  Holzbedürfnisse  des  Publikums,  soweit  es  irgend
möglich  in  jeder  Beziehung  Rechnung  zu  tragen,  um  so  mehr,  weil  bei
recht  vielseitiger  Nachfrage  der  Wald  in  vielseitigster  Weise  ausgenutzt
und  damit  in  der  Regel  der  höchste  Geldertrag  erzielt  wird.

Bei  einem  derartigen  Entgegenkommen  ist  beiden  Parteien,  dem
Publikum  und  dem  Waldbesitzer,  in  gleicher  Weise  gedient.  Treten
also  bezügliche  Anforderungen  von  bestimmten  Nutzhölzern  aus  dem
Publikum  an  den  Beamten  heran,  so  soll  er  sie  nie  abweisen,  sondern
seinem  Vorgesetzten  zur  weiteren  Veranlassung  Meldung  machen.  Den
nächsten  Anhalt  zur  weiteren  Sortirung  geben  die  allgemeinen  Ministerial=
  und  Regierungsbestimmungen,  die  für  die  Reviere  gegebenen
Holz=  und  Holzwerbungstaxen,  die  jedem  Beamten  eingehändigt  werden
        <pb n="374" />
        —  359  —

müssen,  endlich  die  speziellen  Vorschriften  des  nächsten  Vorgesetzten.
An  der  Hand  der  darüber  erlassenen  allgemeinen  Bestimmungen  sind
etwa  folgende  Sortimente  bei  der  Holzfällung  in  den  Schlägen  aus—
zuhalten:
g  263.
a.  Sortirung  des  Autzhoszes.
I.  Bau-,  Nutz=  und  Werkhölzer.
A.  In  Stämmen  oder  Abschnitten.

a.  Wahlhölzer.  Ausgesuchte  Hölzer  zu  besonderen  Gebrauchszwecken
  von  vorzüglicher  Beschaffenheit,  wie  Schiffsbauholz,  Maschinenholz,
  Mühlenwellen  2c.

b.  Schneidehölzer  zu  Sägeblöcken,  welche  nach  ihrem  Kubikgehalt
von  über  2,  über  1  und  bis  1  Kubikmeter  in  Blöcke  I.—  III.  Klasse
getheilt  werden.

c.  Gewöhnliche  Rundhölzer,  welche  als  Bau=  und  Nutzhölzer
nach  ihrem  Festmetergehalt?)  wieder  in  verschiedene  Klassen  (I.—V.)
getheilt  werden.

d.  Schiffs=  und  Kahnkniee.  Gebogene  Nutzstücke  aus  den
Einbiegungen  von  Wurzeln  oder  Aesten  in  den  Stamm  ausgehalten,
zerfallen  nach  dem  Festgehalt  in  2  Klassen.

B.  In  Nutzstangen  (14  cm  und  darunter  Durchmesser  bei  1  m  vom  unteren
Stammende  gemessen).
a.  Zum  Derbholze"'")  gehörend  (über  7  bis  incl.  14  cm  Durchmesser
  am  dünnen  Ende).

Klasse  [I—IV  von  über  7  bis  mit  14  cm  Durchmesser  und  6  bis
18  m  Länge,  wozu  nur  nutzfähige,  möglichst  fehlerfreie  und  gesunde
Stangen  ausgehalten  werden;  sie  werden  zu  mehreren  zusammengelegt:
ihr  Festgehalt  schwankt  von  0,04—0,18  Festmeter.

*)  Es  ist  in  letzter  Zeit  mehrfach  vorgeschlagen  —  das  Stammnutzholz  nicht
mehr  nach  seinem  Festgehalt,  sondern  nach  der  Zopfstärke  resp.  dem  Mittendurchmesser
  zu  klassificiren,  da  sich  hiernach  sein  Werth  als  Brettschneidewaare  richtet.

*“)  Nach  den  Vereinbarungen  für  das  Deutsche  Reich  ist  Derbholz  die  oberirdische
  Holzmasse  von  über  7  cm  Durchmesser  incl.  Rinde  mit  Ausnahme  des
bei  der  Fällung  am  Stock  bleibenden  Schaftholzes.  Nichtderbholz  ist  die  übrige
Holzmasse,  welche  zerfällt:  a.  in  Reisig:  Das  oberirdische  Holz  bis  incl.  7  cm
Durchmesser  am  dünnen  Ende.  b.  Stockholz:  Das  unterirdische  Holz  und  der
bei  der  Fällung  am  Stock  bleibende  Schaft.
        <pb n="375" />
        —  360  —

b.  Zum  Reiserholz  gehörend  (7  em  und  darunter  Durchmesser
am  dünnen  Ende).

Klasse  V—X  von  4—7  cm  Durchmesser  und  1,4—11  m  Länge.
Sie  werden  hundertweis  oder  je  zehn  zusammengelegt  und  schwankt  der
Festgehalt  von  je  100  zwischen  0,60—2  Festmeter.

Diese  angegebene  Eintheilung  ist  jedoch  durchaus  nicht  fest,  sondern.
kann  nach  den  verschiedenen  Provinzen  2c.  verschieden  sein,  z.  B.  nur
3  Sortimente  Derbholzstangen  und  5  Sortimente  Reiserholzstangen  2c.,
jedenfalls  sind  überall  die  Holztaxen  und  Holzwerbungskostentaxen
maßgebend.

Zu  den  Nutzholzreiserstangen  gehören  auch  noch  Buhnenpfähle,
Faßband-,  Tonnenbandstöcke,  große  und  kleine  Bandstöcke,  Eimerbandstöcke,
  Gehstöcke  2c.,  die  zu  je  Hundert  zusammengelegt  werden  und
worüber  die  Holztaxen  das  Nähere  enthalten.

Auch  werden  hierzu  die  nach  Hunderten  oder  Zehnern  von  Bunden
ausgehaltenen  Faschinen,  Bindeweiden,  Besenreis,  Gradierdorn  2c.  gerechnet.


C.  In  Schichtmaaßen.
a.  Zum  Derbholz  gehörend.
Schichtnutzholz  I.  Klasse;  fehlerfreie,  glatte  gradspaltige  Scheite
oder  Rundstücke  von  über  25  cm  Durchmesser  am  dünnen  Ende.
Schichtnutzholz  II.  Klasse,  fehlerfrei  2c.,  aber  etwas  weniger  gut.
Das  Bestreben  der  Beamten  muß  darauf  gerichtet  sein,  durch  sorgfältigste
  Auswahl  der  guten  Kloben  möglichst  viel  Nutzkloben  auszuhalten.
Schichtnutzholz  III.  Klasse  (Nutzholzknüppel)  von  über  7—14  cm
oberem  Durchmesser.
b.  Zum  Reiserholz  gehörend.
Peitschenstielholz,  Pulverholz,  grünes  Reisig  und  Weihnachtsbäume.

II.  Rinde  (vergl.  §  277).
a.  Zum  Reiserholz  gehörend.
Rinde  I.  Klasse,  Glanz=  oder  Spiegelrinde.
„  II.  „  rissige  Rinde  von  jungen  Stämmen,  die  in

Raummetern  aufgesetzt  wird  und  wovon  1  Raummeter  =  3  Centner
gerechnet  wird.
        <pb n="376" />
        —  361  —
b.  Zum  Derbholze  gehörend.

Rinde  III.  Klasse  von  mittleren  Stämmen  werden  nach  Raummetern
„IV.  „  „alten  Stämmen  verkauft  und  haben  0,7  m

Festgehalt.

a.  Sortiren  des  Wrennholzes.
I.  Derbholz  (von  über  7  cm  Durchmesser  am  dünnen  Ende
der  Rundhölzer).

Scheitholz  von  über  14  cm  Durchmesser  am  dünnen  Ende  des
Rundholzes,  wird  in  Scheite  gespalten.

Knüppelholz  von  über  7  bis  incl.  14  cm  oberen  Durchmesser
wird  nicht  gespalten,  sondern  bleibt  rund;  es  darf  nie  geduldet  werden,
daß  Knüppel  in  Scheitholzmaaße  gelegt  werden.

II.  Reiserholz  (7  cm  und  darunter  Durchmesser  am  dünnen  Ende).

Reiserholz  I.  Klasse;  stärkere  Astknüppel  7  cm  stark,  die  gereinigt
  sind,  bis  incl.  7  cm  Stärke  und  1  m  langs).

Reiserholz  II.  Klasse;  Stamm=  und  Astreisig  aus  Mittel=  und
Niederwald  und  Durchforstungen  in  Raummetern.

Die  übrigen  Reisigsortimente  werden  je  nach  Länge  und  Güte  in
Haufen  von  1  Quadratmeter  Stirnfläche  und  2—4  m  Länge  oder  in
Wellen  zu  je  Hundert  von  1  m  Umfang  und  1—2  m  Länge  ausgehalten.
  (Reiserholz  III.  und  IV.  Klasse  wird  meist  zum  Selbsthieb
vergeben.)

III.  Stockholz  (aus  Stöcken  und  Wurzeln).

Zerfällt  gewöhnlich  in  I.  und  II.  Klasse,  je  nachdem  stärkere
Stücke  oder  nur  geringes  Wurzelholz  darin  enthalten  ist.

8  264.
Aufmessen,  Aufsetzen  und  Rücken.
1.  Die  Vermessung  der  Nutzenden  in  ihrer  Länge  ist  so  vorzunehmen,
  daß  diese  mit  ganzen  Metern  oder  geraden  Zehnteln  (0,2,
0,4  .  .)  von  Metern  abschneidet;  der  Punkt,  wo  abzulängen,  soll

*)  Alles  Brennholz  wird  in  der  Regel  1  m  lang  ausgehalten;  sollte  jedoch
Nachfrage  danach  sein,  so  hält  man  dasselbe  auch  in  jeder  verlangten  beliebigen
längeren  oder  kürzeren  Dimension  aus,  läßt  auch  wohl  das  Klobenholz  rund  (als
sog.  „Rollen")  liegen,  um  höhere  Preise  zu  erzielen.
        <pb n="377" />
        —  362  —

stets  vom  Beamten  bestimmt  werden;  am  nächsten  geraden  Decimeter
über  dem  Merkmal  wird  abgesägt.

2.  Der  Durchmesser  ist  auf  der  örtlich  durch  einen  Schalm  zu
bezeichnenden  Mitte  des  Stammes  oder  Stammabschnitts  mit  der  Kluppe,
nöthigenfalls  (bei  nicht  rundgewachsenen  Stämmen)  kreuzweis  unter
Annahme  des  Mittels  beider  Messungen  zu  messen  und  hier  mit  Rothstift
  zu  vermerken;  überschießende  Bruchtheile  eines  Centimeters  werden
nicht  berechnet.  Ist  die  Mitte  des  Stammes  uneben,  so  muß  gleichweit
  ober=  und  unterhalb  gemessen  und  daraus  das  Mittel  genommen
werden.  Nutzholzstangen  der  I.—IV.  Klasse  werden  stückweise  zusammengelegt
  und  gezählt,  der  Durchmesser  wird  1  m  oberhalb  des  unteren
Endes  gemessen;  die  übrigen  Klassen  werden  zu  vollen  Hunderten
oder  zu  Zehnteln  vom  Hundert  zusammengelegt  und  nicht  gemessen,
sondern  nur  gezählt  und  die  Stückzahl  nummerirt  und  gebucht,  je  10
werden  immer  durch  ein  Querholz  getrennt;  ebenso  wird  es  mit  sämmtlichen
  Sortimenten,  die  nach  Hunderten  sortirt  werden,  gemacht.

3.  Das  Aufsetzen  der  Brenn=  und  Nutzschichtmaaße  geschieht
  stets  nach  vollen  Raummetern,  Bruchtheile  sind  zu  vermeiden).
Das  Nutzholz  soll  in  jeder  vom  Besteller  gewünschten  Schnittlänge
ausgehalten  und  sollen  danach  die  anderen  Dimensionen  so  geändert
werden,  daß  volle  Raummeter  gesetzt  werden.  Die  Berechnung  der
anderen  Dimensionen  wird  einfach  in  der  Weise  gemacht,  daß  man
die  verlangte  Scheitlänge  z.  B.  63  cm  mit  der  vorgeschriebenen  Länge
oder  Höhe,  die  z.  B.  100  cm  betragen  soll,  multiplicirt  und  mit  diesem
Produkt,  also  100.63,  in  den  Gesammtgehalt  eines  Raummeters,  der
ja  100.  100.  100  cm  oder  1000000  Kubikcentimeter  beträgt,  hineindividirt,
  um  die  dritte  Größe  zu  finden;  sie  würde  also  in  diesem  Falle
abgerundet  159  cm  betragen;  man  kann  den  Raummeter  dann  entweder
  159  cm  hoch  und  100  cm  lang  setzen  oder  umgekehrt;  noch
einfacher  gestaltet  sich  die  Rechnung,  wenn  man  mit  63  in  10000
dividirt.  Die  Probe  der  richtigen  Rechnung  darf  nie  unterlassen  werden;
die  Länge,  Breite  und  Höhe  mit  einander  multiplicirt  muß  immer

*)  Durch  diese  für  Staatsforsten  geltende  Bestimmung  geht  mancherlei  Holz
verloren;  für  Privatreviere  empfiehlt  es  sich  wenigstens  einzelne  0,5  rm  haltende
Schichtmaaße  setzen  zu  lassen,  um  das  überzählige  Holz  zu  verwerthen.  Bei  werthvollem
  Holz  (Kloben  und  Knüppel)  und  großen  Revieren  wird  diese  Einrichtung
die  Mühe  reichlich  lohnen,  namentlich  in  den  Totalitätsschlägen.
        <pb n="378" />
        —  363  —

1  Raummeter  oder  100000  Kubikcentimeter  betragen.  Gewöhnlich
werden  jedoch  die  anderen  Dimensionen  der  genauen  Uebereinstimmung
im  Reviere  wegen  fest  vorgeschrieben.

Die  Schichtmaaße  werden  in  Maaßen  von  1—4  Raummetern,
nur  ausnahmsweise  mehr,  aufgesetzt;  in  Schlägen  setzt  man  zur  Vereinfachung
  der  Buchung  2c.  und  zur  Ersparung  von  Stützen  möglichst
alles  Holz  je  4  rm  groß,  nur  die  Reste  in  kleineren  Maaßen,  falls
der  Markt  dies  gestattet.  Beim  Aufsetzen  ist  darauf  zu  achten,  daß
die  Raummaaße,  um  das  Einsinken  in  den  Boden  und  Anfaulen  zu
verhüten,  auf  Unterlagen  kommen  und,  damit  die  Seitenstützen  nicht
ausweichen,  in  mittlerer  Höhe  (nicht  höher)  mit  hakenförmigen  Reisigeinlagen
  (Ankern)  in  dem  Schichtmaaße  befestigt  werden.  Scheit=  und
Knüppelholz  soll  man  ohne  Noth  nicht  über  1,50  m  hoch  setzen.

Die  Schichtmaaße  sollen  mit  möglichst  wenig  Zwischenräumen
zwischen  den  Holzstücken,  also  möglichst  dicht  und  regelmäßig,  so  daß
alle  Stücke  an  der  Stirnseite  in  die  gleiche  Fläche  kommen,  gesetzt
werden;  dies  erreicht  man  am  besten  so,  daß  die  Spaltflächen  der
Randscheite  oben,  unten  und  an  beiden  Seiten  stets  nach  außen
liegen.  An  Berglehnen  wird  die  Länge  des  Schichtmaaßes  nicht  auf
der  Bodenneigung,  sondern  in  der  Horizontalen  gemessen;  das  Ansetzen
des  Schichtmaaßes  an  Bäume  ist  nicht  gestattet,  weil  die  Wurzeln  und
Wurzelansätze  meist  kein  richtiges  Maaß  gestatten,  auch  die  Bäume
leiden  und  die  Stöße  bei  Sturm  umfallen.

Regel  ist,  daß  jede  Holzart  für  sich  in  Raummeter  gesetzt  wird;
sollten  jedoch  zufällig  von  einzelnen  Holzarten  nicht  ganze  Raummeter
gefällt  werden,  so  können  auch  mehrere  Holzarten  in  einem  Raummeter
zusammengelegt  werden;  derselbe  ist  dann  nach  der  Holzart  zu  bezeichnen,
  welche  überwiegt;  das  Nummerscheit  ist  stets  von  der  überwiegenden
  Holzart  zu  nehmen,  nach  welcher  gebucht  wird.

Das  Zusammenbringen  des  Holzes  zu  Schichtmaaßen  wird  verschieden
  bewirkt;  wo  man  das  Holz  nicht  schleifen  oder,  wie  z.  B.  an
Hängen,  werfen  oder  rutschen  kann,  bringt  man  es  am  besten  auf
Schiebekarren  oder  Schlitten,  auch  wohl  auf  Tragen  zusammen;  das
Holz  aus  Dickungen  muß  meist  auf  den  Armen  oder  auf  den  Schultern
getragen  werden.  In  allen  Schlägen  sucht  man  das  Holz  so  zusammen
zu  bringen,  daß  die  Schichtmaaße  in  regelmäßige  parallele  Reihen
hinter  und  neben  einander  zu  stehen  kommen,  damit  die  Abfuhr  er-
        <pb n="379" />
        —  364  —

leichtert  und  die  Abnahme  übersichtlich  wird.  In  Aushieben  und  Ver—
jüngungsschlägen  muß  das  Holz  an  die  Wege,  Gestelle  oder  an  erst
auszuzeichnende  Wege  (8  260)  gerückt  werden,  um  bei  der  Abfuhr  und
Abnahme  dem  stehenbleibenden  Bestande  oder  dem  Aufschlage  möglichst
wenig  Schaden  zuzufügen.  Zum  Rücken  der  Bauhölzer  eignet  sich  der
„Neuhauser“  und  „Albornsche“  Rückwagen,  die  etwa  70  Mark
kosten  und  den  Festmeter  für  10—25  Pf.  rücken.  (efr.  Forstl.  Blätter
1886  S.  159  und  1887  S.  38).  Die  ganze  Aufarbeitung  des  Holzes
muß  jedenfalls  so  erfolgen,  daß  möglichst  viel  Nutzholz  ausgehalten
wird,  ohne  daß  dem  Holze  selbst  wie  auch  den  Beständen  der  geringste
Schaden  zugefügt  wird  (vergl.  §  52  der  J.  f.  F.)  und  dabei  der
rationell  höchste  Geldertrag  pro  Festmeter  Holz  erzielt  wird.

g  265.
Aummerieren,  Buchen  und  Abnahme.

Ist  ein  ganzer  Schlag  oder  ein  vom  Oberförster  bestimmter  Theil
desselben  beendigt,  so  muß  der  Förster  unter  Zuhilfenahme  des  Holzhauermeisters
  alles  Holz  in  fortlaufender  Reihe  mit  Nummern  versehen.
Die  Nummer  ist  bei  Bau-=  und  Nutzstämmen  auf  dem  Schnitte  am
unteren  Stammende,  daneben  oder  darunter  die  Dimensionen  in  Bruchform,
  so  daß  die  Länge  in  den  Zähler,  die  Stärke  in  den  Nenner
kommt,  die  Kloben-,  Knüppel=  und  Stockholzschichtmaaßen  auf  ein  in
der  Mitte  der  Vorderseite  um  10  cm  vorzuschiebendes  Holzstück
(Nummerscheit),  bei  starkem  Reiserholz  oder  Nutzholzstangenhaufen  auf
die  rechte  Seitenstütze  (wenn  man  davor  stehtl),  bei  geringem  Reisig
auf  einen  vor  dem  Haufen  anzubringenden  Pfahl  deutlich  aufzuschreiben.


Die  Güteklassen  der  Schichtnutzhölzer  werden  mit  I  und  II,  Anbruchholz
  mit  f  auf  dem  Nummerscheit  und  im  Buche  bezeichnet.  Das
Nummeriren  selbst  geschieht  entweder  mit  Roth=  oder  Blaustift*)  oder
Kohle  (von  Faulbaum)  oder  schwarzer  Oelfarbe  (Kienruß  mit  gewöhnlichem
  Brennöl),  oder  durch  Einschlagen  der  Nummern  mit  eisernen
Stempeln  (Nummerirschlägel  von  Coehler),  mit  Schablonen,  dem

 

*)  Nach  angestellten  Versuchen  empfiehlt  sich  für  Kiefern  und  dauerhaftere
Nummern  die  blaue  Kreide  des  Herrn  Mahla  in  Nürnberg,  für  geringere  Dauer
auch  die  grüne  Kreide  desselben.  Die  übrigen  Mahla'schen  Kreiden  haben  sich
nicht  bewährt.
        <pb n="380" />
        —  365  —

Schuster'schen  Nummerirrade,  dem  Pfitzenmayer'schen  Stempelapparat
(für  Buchen)  2c.  2c.

Das  nummerirte  Holz  trägt  der  Beamte  in  ein  tabellenartiges,
übrigens  verschieden  eingerichtetes  Nummerbuch,  wobei  jeder  Nutzholzstamm,
  jedes  Schichtmaaß,  kurz  Alles,  was  mit  einer  besonderen
Nummer  bezeichnet  ist,  auf  einer  besonderen  Linie  aufgeschrieben  wird.
Die  Reihenfolge  der  Holzarten  bestimmt  sich  nach  der  Holztaxe  und  ist
gewöhnlich  folgende:  Eichen,  Buchen  und  anderes  hartes  Laubholz,
Birken,  Erlen  (Aspen,  Linden,  Pappeln,  Weiden)  und  sonstige  Weichhölzer,
  Fichten  und  Tannen,  Kiefern  und  Lärchen,  die  in  einer  Reihenfolge,
  jede  Holzart  in  sich  —  gebucht  werden.  Die  Reihenfolge  der
Sortimente  ist:  Nutzholzstämme  und  Stangen,  die  übrigen  Nutzholzsortimente,
  dann  Schichtnutzholz  und  beim  Brennholz:  Kloben,  Knüppel,
Stockholz  und  Reisig;  entweder  laufen  die  Nummern  sämmtlichen  Nutzholzes
  und  sämmtlichen  Brennholzes  einer  Hiebsposition  fort  oder  man
nummerirt  beim  Brennholz  das  Derbholz  (Kloben  und  Knüppel)  für
sich  und  dann  wieder  das  Nichtderbholz  für  sich.  Jede  Holzart  wird
für  sich  abgeschlossen,  am  Schluß  ist  eine  Rekapitulation  nach  Holzarten
geordnet  zu  machen.  Jede  Position  des  Hauungsplanes  erhält  ein
Nummerbuch  für  sich.  Alles  Holz,  was  in  Abtheilungen  fällt,  die  keine
Positionen  im  Hauungsplane  haben,  werden  unter  „Totalität“  gebucht.
Das  Holz  der  Totalität  wird  ebenso  durchnummerirt,  wie  in  den
Schlägen.

Unter  Zugrundelegung  dieses  Nummerbuches  zählt  der  Oberförster
in  Gegenwart  des  Försters  den  Schlag  ab  und  läßt  als  Zeichen  der
erfolgten  Abnahme  jede  einzelne  Nummer  mit  dem  Waldhammer  anschlagen.
  Das  richtig  befundene  oder  berichtigte  Nummerbuch  wird
durch  Unterschrift  abgeschlossen  und  dient  als  Grundlage  der  weiteren
Buchungen  und  der  Verlohnung,  später  auch  als  Anweisebuch  für  den
Käufer  und  zur  Controle  der  Abfuhr  (vergl.  §  53—55  der  J.  f.  F.).

B.  Mbgabe  des  Holzes.
a.  Verkauf  oder  sonstige  Abgabe.
8  266.

Die  betreffenden  Förster  haben  an  den  Versteigerungen  theilzu—
nehmen  und  sich  in  ihrem  Nummerbuche  hinter  den  einzelnen  Verkaufs—
        <pb n="381" />
        —  366  —

loosen,  soweit  dies  möglich,  den  Namen  des  Käufers  zu  notiren,  damit
das  Nummerbuch  ihnen  bei  der  Anweisung  des  Holzes  als  Richtschnur
und  bei  der  Holzabfuhr  als  Controle  dienen  kann.  Die  Schläge  sollen
in  der  Regel  8  Tage  vor  der  Auktion  beendigt  sein  und  soll  der  Beamte
den  Käufern  bei  vorheriger  Besichtigung  behülflich  sein  und  jede  verlangte
  Auskunft  geben.

Die  Abfuhr  des  Holzes  darf  nur  gegen  Abgabe  der  vorschriftsmäßigen
  Holzzettel  und  nur  den  durch  diesen  legitimirten  Personen
gestattet  werden.  Auf  diesen  Holzverabfolgezetteln  darf  niemals  die
Quittung  des  Kassenbeamten  fehlen;  nur  in  den  zwei  Fällen,
wenn  auf  dem  Zettel  vom  Oberförster  ausdrücklich  bemerkt  ist,  daß
entweder  gar  keine  Zahlung  nöthig  ist  oder  daß  die  Verabfolgung  des
Holzes  mit  Genehmigung  der  Regierung  vor  der  Zahlung  erlaubt  wird,
darf  die  Quittung  des  Kassenbeamten  fehlen.  Holzverabfolgezettel,  auf
denen  radirt  ist  oder  Zahlen  durchstrichen  sind,  sind  ungültig  und  muß
dann  die  Abfuhr  verweigert  werden.

Für  den  Fall,  daß  das  Holz  nicht  meistbietend  verkauft,  sondern
freihändig  nach  der  Taxe  oder  nach  Durchschnittspreisen  verkauft  ist,
erhalten  die  Käufer  in  den  Staatsforsten  meist  grüne  Holzverabfolgezettel;
  ist  das  Holz  an  Berechtigte  (Deputanten)  abgegeben,  so  erhalten
diese  rothe  Verabfolgezettel  und  ist  gleichzeitig  von  denselben  über
richtigen  Holzempfang  zu  quittiren;  in  der  Regel  soll  das  Holz  ohne
diese  Quittung  nicht  abgegeben  werden.

Ohne  Verabfolgezettel  oder  Legitimation  oder  schriftliche  Anweisung
  seitens  des  Vorgesetzten  (mündliche  Anweisung  genügt
nichtl!)  hat  der  Beamte  in  keinem  Falle  Holz  oder  sonstige  Waldprodukte
  aus  dem  Walde  zu  verabfolgen.  Die  Legitimation  haben  die
Betreffenden  stets  bei  sich  zu  führen.  Die  Nummern  des  abgefahrenen
Holzes  sind  im  Nummerbuche  zu  streichen  und  ist  dahinter  die  Nummer
des  Holzzettels  zu  vermerken;  bemerkt  der  Beamte,  daß  Holz  fehlt,
worüber  er  den  Verabfolgezettel  noch  nicht  erhalten  hat,  so  muß  er  sofort
dem  Vorgesetzten  Anzeige  machen,  findet  er  das  ohne  Zettel  abgefahrene
Holz  beim  Käufer  oder  anderen  Personen,  so  hat  er  es  bis  zur  weiteren
Entscheidung  des  Vorgesetzten  mit  Beschlag  zu  belegen.  Die  Holzzettel
sind  sorgfältig  aufzubewahren  (vergl.  §  56—61  der  J.  f.  F.)  und
nach  den  Buchstaben  resp.  der  Farbe  geordnet  in  besondere  Packete
zu  heften.
        <pb n="382" />
        —  367  —

Holz  zu  Kulturzwecken,  zu  Bauten,  Wegebesserungen  2c.,  hat  der
Förster  aufzumessen  und  in  sein  Nummerbuch  mit  einer  entsprechenden
Notiz  versehen  einzutragen,  ebenso  unbedeutende  Bruch-  und  Frevel—
hölzer,  deren  schleunige  Verwerthung  bei  Gefahr  im  Verzuge  ihm  über—
lassen  bleibt.

h.  Transport  des  Holzes.
8  267.

1.  Zu  Tande.

Meistens  wird  das  Holz,  wie  es  in  den  Schlägen  liegt,  verkauft
und  abgegeben,  seltener  wird  es  auf  große  an  bedeutenden  Verkehrsstraßen
  liegende  Holzhöfe  oder  Ablagen  gerückt?)  und  hier  verkauft.
Um  nun  eine  Wegschaffung  des  Holzes  in  bequemer  Weise  zu  ermöglichen,
  hat  der  Waldbesitzer  Abfuhrwege  im  Walde  anzulegen  und  zu
unterhalten,  welche  mit  den  größeren  Verkehrsstraßen  in  Verbindung
stehen,  die  für  den  weiteren  Transport  sorgen.  Die  Möglichkeit,  das
Holz  bequem  aus  dem  Walde  schaffen  zu  können,  hat  den  größten
Einfluß  auf  die  Holzpreise  und  sind  diese,  selbst  bei  geringerer  Güte
des  Holzes,  meist  da  die  höchsten,  wo  die  besten  Abfuhrwege  vorhanden
sind.  Aus  diesem  Grunde  müssen  die  Forstbeamten  auf  Anlage  und
Ausbesserung  ihrer  Wege  außerordentliche  Sorgfalt  verwenden
und  muß  der  Förster,  sobald  er  Mängel  auf  Wegen,  Brücken,  Ueberfahrten
  2c.  bemerkt,  die  in  seinem  Reviere  oder  in  der  Nachbarschaft
liegen,  ohne  Säumen  sofort  Meldung  machen,  oder  dieselben,  falls  die
Abfuhr  ganz  stockt,  selbstständig  fortschaffen;  ist  Gefahr  mit  dem  ferneren
Passiren  der  Brücken  oder  der  Wege  verbunden,  so  sind  dieselben  an
Stellen,  wo  noch  ein  Ausbiegen  möglich  ist,  zu  sperren.

g  268.

Bau  und  Erhaltung  von  Wegen.

Die  Wege,  mit  denen  der  Forstmann  zu  thun  hat,  dienen  haupt—
sächlich  zum  Holztransport,  also  zum  Transport  großer  und  schwerer

*)  Sehr  vortheilhaft  scheint  nach  bisherigen,  allerdings  erst  kurzen  Erfahrungen
  das  Rücken  der  Hölzer  mittelst  der  transportablen  Waldeisenbahnen,
System  Spalding,  zu  sein,  auf  welchen  große  Lasten  mit  Pferden  leicht  und  sicher
bewegt  werden.
        <pb n="383" />
        —  368  —

Massen  und  sollen  deshalb,  namentlich  wenn  dieselben  für  längere  Zeit
dem  Transport  dienen,  wie  z.  B.  Wege,  in  die  die  kleineren  Abfuhr—
wege,  die  nur  zum  Transport  des  Holzes  einzelner  Schläge  oder  im
Abtriebe  befindlicher  Wirthschaftsfiguren  für  kürzere  Zeit  angelegt  sind,
münden,  solide  und  dauerhaft  gebaut  werden.  Man  kann  deshalb
dauernde  und  vorübergehende  Abfuhrwege  unterscheiden:

Dauernde  Abfuhrwege  müssen  mindestens  6—8  m  Breite  und
Wölbung  haben,  dürfen,  wenn  Gefäll  und  Steigung  abwechseln,  höchstens
auf  100  m  m  ansteigen  (7  pCt.  Steigung),  müssen  mit  Gräben  und
Bäumen  eingefaßt  sein  und  einen  dauernden  Unterbau  von  Steinen  oder
fester  Erde  haben.

Hiernach  unterscheidet  man  zunächst  Erdwege,  d.  h.  solche  Wege,
zu  denen  ein  anderes  Material  als  das  gerade  im  Straßenkörper  oder
dessen  Umgebung  befindliche  nicht  verwendet  wird.  Nachdem  der  Wald
in  der  vorher  abgesteckten  Linie  durchhauen  und  gerodet  ist,  wird  die
Breite  des  Weges  abgemessen  und  durch  Signale  resp.  Steine  festgelegt;
  dann  werden  zu  beiden  Seiten  des  Straßenkörpers  Gräben  ausgeworfen,
  deren  Größe  sich  nach  der  Bodenfeuchtigkeit  und  dem  Abflusse
  richtet.  Der  Auswurf  wird  so  auf  dem  Straßenkörper  ausgebreitet,
daß  er  in  der  Mitte  um  5—10  em  häöher  liegt  als  an  den  Gräben,
also  gewölbt  wird.  Bei  etwaigen  Durchstichen  müssen  die  Böschungen
gehörig  abgeschrägt  werden  (bei  festem  Boden  auf  je  1  m  Höhe  0,5  m
horizontale  Abschrägung,  bei  losem  Boden  1,5  m  Abschrägung,  ckr.  §  98)
und  sollten  dieselben  mit  Faschinen  oder  Plaggen  oder  Besäen  mit
Gras  resp.  durch  Bepflanzung  mit  Weiden  (Salix  caspica,  acutifolia
Willd.,  pruinosa  Wundtl.)  oder  Akazien  nöthigenfalls  befestigt  werden,
um  Nachrutschungen  und  Verschüttungen  zu  vermeiden.

Das  Gleiche  muß  bei  Ueberführungen  von  Einsenkungen  beobachtet
werden,  oder  wenn  der  Weg  um  Berglehnen  herumgeführt  wird.  —
Etwaige  Steigungen  sind  event.  durch  Nivellement  (siehe  §  77)  zu  ermitteln
  und  ist  danach  die  Steigung  des  Weges  festzulegen.  Das
Wasser  wird  von  der  Straße,  jedoch  nur  wo  die  Seitengräben  nicht
genügen  sollten  oder  solche  nicht  vorhanden  sind,  durch  sog.  Abschläge,
d.  i.  gepflasterte  Mulden,  oder  in  kleinen  gemauerten  Durchlässen  in
Thon-,  Cement--  2c.  Röhren,  zuweilen  auch  in  untergelegten  Brunnenröhren
  abgeführt.  Die  obere  Erdschicht  solcher  Wege  besteht  am  besten
zur  Beförderung  der  Trockenheit  aus  einer  Mischung  von  Lehm  und
        <pb n="384" />
        —  369  —

Sand“),  von  letzterem  soll  man  im  Zweifel  eher  zu  viel  als  zu  wenig
nehmen  (eine  Schicht  von  5—8  cm  hoch  Sand  im  Mittel  wird  genügen).
  Diese  Erdwege  genügen  jedoch  nur  in  solchem  Boden,  der
einen  sehr  festen  Untergrund  hat.  Im  andern  Falle  muß  man  die
Wege,  nachdem  das  Planum  hergestellt  ist,  noch  mit  Steinschüttungen
versehen.  Solche  Steinschüttungen  sind  je  nach  der  Bedeutung  der
Straße  sehr  verschieden.  Bei  chaussirten  Wegen,  die  eine  Breite  von
6—8  m  haben,  wird  entweder  in  der  Mitte  der  Straße  oder  auf
einer  Hälfte,  während  die  andere  unversteint,  sog.  Sommerbahn,  bleibt,
das  Planum  für  die  3—3,5  m  breite  Steinschüttung  6  cm  tief  eingegraben
  und  mit  kantig  behauenen  Steinen  gepflastert,  auf  diese  sog.
Packlage  werden  eine  oder  mehrere  Schüttungen  von  klein  behauenen
Steinen  6—8  cm  hoch  gelegt,  dann  wird  die  Bahn  10  cm  hoch  abgewölbt,
  festgestampft  oder  gewalzt  und  schließlich  eine  7  cm  starke
Kiesschicht  aufgebracht  und  unter  Wassersprengung  ebenfalls  festgewalit.

Folgen  mehrere  Steinschüttungen  über  einander,  so  ist  als  Hauptregel
  fest  zu  halten,  daß  der  feinere  Steinschlag  immer  über  den  gröberen
zu  liegen  kommt  und  jede  Steinlage  für  sich  festgestampft  wird.  Fehler
auf  solchen  Straßen  müssen  möglichst  schnell  mit  klein  gehauenen  Steinen
ausgebessert  und  festgestampft  werden;  diese  müssen  deshalb  immer  in
Haufen  längs  der  Straße  vorräthig  gehalten  werden.  Für  nöthigen
Wasserabfluß  ist  durch  Abschläge  und  Durchlässe  zu  sorgen.  Die  in  solche
Hauptwaldstraße  mündenden  Nebenwege  werden  je  nach  dem  Bedürfnisse
  mehr  oder  minder  dauerhaft  gebaut;  sie  sind  meist  nur  4—6  m
breit  und  haben  in  kleineren  und  größeren  Entfernungen  je  nach  der
Uebersicht  der  Straße  Ausbiege-,  hier  und  da  auch  Umbiegestellen.
Bei  stark  benutzten  Straßen  und  auf  ungünstigem  Untergrund  bringt
man  auf  das  Planum  20—30  cm  starke  Steinschüttungen.

Wege  mit  Steinschüttungen  lassen  sich  nur  auf  gutem  und  festem
Untergrund  bauen,  auf  schwer  zu  entwässerndem,  nassem  und  nachgiebigem
  Untergrund  sinken  die  Steinschüttungen  ein  und  da  muß  man
entweder  entwässern  oder  erhöhen  oder  den  wenig  dauerhaften  Holzbau
zu  Hilfe  nehmen.  Zu  einzelnen  sumpfigen  Stellen  auf  sonst  mit  Stein-*)

  Nach  einem  Min.-Rescr.  vom  23.  Mai  1877  wird  bei  Anlage  von
Lehmbahnen  ganz  besonders  die  Aufschüttung  von  Kies  zur  Pflicht  gemacht,  weil
Lehmwege  in  den  nassen  Jahreszeiten  den  Verkehr  erschweren  und  zu  wenig
dauerhaft  sind.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  24
        <pb n="385" />
        —  370  —

schutt  gebauten  Wegen  benutzt  man  Fichten-  und  Kiefernreisig,  welches
mit  dem  Stockende  nach  innen  etwa  35  cm  hoch  gleichmäßig  auf  dem
Planum  ausgebreitet,  mit  Beerkraut,  Plaggen  2c.  bedeckt  und  schließlich
mit  gröberem  Kies  (nicht  mit  feinem  Sandl)  überschüttet  wird.  Eine
andere  Ueberführung  nasser  und  sumpfiger  Stellen  bewirkt  man  mit
Knüppeldämmen,  die  jedoch  bei  dem  jetzigen  Werthe  des  Holzes,  da  sie
oft  erneuert  werden  müssen,  meist  zu  kostspielig  werden;  in  solchem
Falle  muß  man,  ohne  eine  einmalige  große  Ausgabe  zu  scheuen,  für
dauernde  Abhilfe  durch  Entwässerungen  sorgen.  Alles,  was  hier  über
die  Anlage  von  Wegen  gesagt  ist,  betrifft  den  schwierigen  Straßenbau,
wie  er  namentlich  im  Hügellande  und  Gebirge  nothwendig  zu  werden
pflegt  und  sollen  die  Angaben  nur  Anhaltspunkte  gewähren,  da  ein
tieferes  Eingehen  auf  den  Wegebau  zu  weit  führen  würde;  in  der  Ebene
werden  meistens  nur  Wege  der  einfachsten  Art  nöthig,  da  die  Gestelle
gleichzeitig  als  Abfuhrwege  benutzt  werden;  hier  genügt  gewöhnlich  das
Ziehen  von  den  Bedürfnissen  angepaßten  Gräben")  zu  beiden  Seiten
des  Weges  und  Aufschütten  und  Abwölben  des  Grabenaufwurfs;  an
weicheren  Stellen  werden  Haide=  oder  Rasenplaggen  oder  Reisig  eingelegt.
  Zur  Erhaltung  der  Wege  dient  das  sog.  Einspuren,  Bedecken
von  tiefen  Stellen,  Ausfüllen  der  Schlaglöcher,  Ausebnen  ungleicher
Stellen,  Belegen  mit  großen  Steinen,  um  einseitiges  Befahren  zu  verhüten.
  Moorige  Stellen  übersande  man,  auf  Sandwege  bringe  man
starke  Schichten  von  Lehm,  Torf=  oder  Brucherde,  von  Moos,  von
Haideplaggen,  die  dicht  an  einander  gepflastert  werden,  auf  Lehmwege
bringe  man  Kies  2c.,  jedoch  stets,  nachdem  man  zuvor  einen  5—15  cm
tiefen  Kasten  im  Wegeplanum  ausgehoben  hat;  Heideplaggen  pflastere
man  nur  in  versetztem  Verband  (wie  Ofenkacheln).  Zur  Unterhaltung
der  gewöhnlichen  Erdwege  eignet  sich  der  Elbinger  oder  Weberssche
Wegehobel  am  besten;  ersterer  kostet  15  Mk.,  letzterer  50  Mk.

Der  in  einzelnen  hohen  Gebirgsgegenden  vorkommende  Transport
durch  sog.  Riesen,  die  entweder  von  zusammengelegten  Langhölzern
gebaut  oder  einfach  muldenförmig  im  Boden  ausgeebnet  werden,  um
Holz  von  hohen  Bergen  in  Thäler  und  an  die  größeren  Wege  hinabzurutschen,
  wird  hier  als  zu  selten  vorkommend  übergangen.

*)  Sollten  am  Wege  sturmgefährdete  Bestände  stehen,  so  muß  die  Anlage
von  Gräben  an  der  Bestandesseite  unterbleiben.
        <pb n="386" />
        —  371  —

In  den  letzten  Jahren  hat  der  Bau  von  Waldeisenbahnen  immer
größere  Verbreitung  gefunden.

269.
2.  Kransport  zu  Wasser.

Um  den  Ban  kostspieliger  Wege  zu  umgehen,  werden  nicht  selten
Flüsse  und  Bäche,  die  aus  dem  Walde  in  der  Richtung  des  Hauptabsatzgebietes
  ihren  Verlauf  haben,  zum  Transport  des  Holzes  benutzt;
es  wird  auf  ihnen  geflößt.  Man  pflegt  Brennholz  zu  flößen,  indem
die  Scheite  einfach  in  das  Flößwasser  geworfen  und  an  dem  Bestimmungsort
  durch  sog.  Schwemmbäume,  die  im  Wasser  durch  Böcke
befestigt  sind,  aufgefangen  werden.  Das  etwa  an  den  Ufern  hängen
bleibende  Holz  ist  von  Floßknechten  zu  revidiren  und  abzustoßen.

Langholz  wird  zu  Flößen  zusammengebaut  und  von  auf  denselben
befindlichen  Flößern  stromabwärts  geführt.  Da  der  Bau  derselben  wohl
nie  Sache  der  Beamten  sein  wird,  so  wird  derselbe  übergangen.

C.  Verwendung  des  Holzes.
A.  Bauholz.
8  270.
1.  Hochbau.

Der  Hochbau  begreift  den  Bau  der  Gebäude  und  der  etwa  bei
demselben  vorkommenden  Einfriedigungen  in  sich.  Alles  Bauholz  muß
durchaus  gesund  und  dauerhaft  sein;  dauerhaft  besonders  solches,  welches
dem  verderblichen  Wechsel  von  Trockniß  und  Feuchtigkeit  ausgesetzt  ist.
Leichtes  Bauholz  ist  beliebter  als  schweres  Holz,  um  eine  übermäßige
Belastung,  namentlich  mit  Bedachungsholz,  zu  vermeiden.  Die  Hauptsache
  ist,  daß  das  Bauholz  möglichst  vollholzig,  gerade  gewachsen  und
astfrei,  möglichst  lung  und  gesund  ist.  Alles  Holz,  was  diesen  Bedingungen
  genügt,  ist  als  Bauholz  in  den  Schlägen  auszuhalten;  nur
Stämme  mit  fehlerhaftem  Wuchs  oder  nicht  gesunde  Stämme  sind  in
das  Brennholz  zu  schlagen,  wobei  aber  die  noch  irgend  wie  zu  Nutzholz
tauglichen  Theile  in  solche  auszusortiren  sind;  das  Holz  soll  im  ÜUbrigen
so  lang  als  möglich  ausgehalten  werden.  Besonders  vollholzige,  astund
  fehlerfreie  Baumstücke  werden  hier  und  da  als  werthvollere  Schneidehölzer,
  Blöcke  oder  Sägeblöcke  in  gewöhnlich  von  den  Abnehmern  genau

angegebenen  Längen  (3—8  m)  abgetrennt.  Das  übrigbleibende  Stück
24*
        <pb n="387" />
        —  372  —

ist  dann  womöglich  noch  als  Bau-  oder  Nutzholz  zu  verwerthen.  Die
Sägeblöcke  werden  zur  Verwendung  beim  Hochbau  in  Bretter  von  0,7
bis  4,5  cm  Stärke  oder  zu  Bohlen  von  5,2—10,5  cm  Stärke  verschnitten.
  Vor  seiner  Verwendung  wird  das  Bauholz  vom  Splint  befreit
  und  scharfkantig  rechtwinklig  beschlagen;  entweder  giebt  ein  Rundholz
  nur  ein  scharfkantiges  Bauholz  —  Ganzholz  —  oder  durch
einmaliges  Zersägen  zwei  Bauhölzer  —  Halbholz  —  oder  durch  kreuzweises
  Zersägen  vier  Bauhölzer  —  Kreuzholz;  hierbei  entsteht  ein  Abfall
  von  30—50  %.

8  271.
2.  Erdbau.

Hierunter  sind  alle  Bauwerke  in  und  unter  der  Erde  zu  ver—
stehen.  Um  nachgiebiges  Erdreich  für  den  Häuserbau  zu  befestigen,
werden  in  der  Erde  öfter  Fundamente  von  Pfählen,  sog.  Rostbauten,
nöthig,  wozu  man  nur  die  dauerhaftesten  Eichen-  und  feinringigen  harzreichen
  Lärchen  und  Kiefernnutzstücke,  bei  größerer  Bodennässe  allenfalls
auch  Erlenholz  verwenden  darf.  (Jetzt  meist  Eisen.)

Zu  Röhrenholz  für  Wasserleitungen  eignen  sich  am  besten
Kiefer,  Lärche  und  Schwarzkiefer  (das  sonst  sehr  geeignete  Eichenholz
giebt  dem  Wasser  einen  Beigeschmack),  welche  dann  grün  gebohrt  und
gelegt,  eventuell  unter  Wasser  aufbewahrt  werden  müssen.  (Jetzt  ebenfalls
  meist  aus  Eisen,  Thon,  Cement  2rc.

Zu  Eisenbahnschwellen?),  welche  Rundstücke  für  sog.  Fugenstücke
  (wo  zwei  Schienen  zusammenstoßen)  von  2,60  m  und  für  Stoßschwellen
  von  2,45  m  Länge  von  30—40  em  Durchmesser  erfordern,
verlangte  man  früher  nur  Eichenholz  und  feinringiges  harzreiches  Lärchenund
  Kiefernholz,  jetzt  aber,  wo  man  durch  Sättigung  mit  fäulnißwidrigen
Substanzen  so  große  Erfolge  erzielt,  verwendet  man  auch  durchtränktes
Kiefern-,  Fichten=  und  Buchenholz,  ja  selbst  andere  wohlfeile  Hölzer.

Zum  Grubenbau  gebraucht  der  Bergmann  sehr  viel  Holz  und
verwendet  jetzt,  da  das  dazu  am  besten  geeignete  Eichenholz  zu  selten
geworden  ist,  die  in  der  Gegend  herrschende  Holzart,  namentlich  die
Nadelhölzer.  (Knüppel  und  Rundkloben  mit  bestimmten  Dimensionen.)

Zu  Brunnenröhren  taugen  alle  harzreichen  Nadelhölzer.

*)  Neuerdings  hat  man  wegen  der  theuren  Holz=  und  niedrigen  Eisenpreise
mehrfach  eiserne  und  steinerne  Schwellen  eingeführt.
        <pb n="388" />
        —  373  —
8  272.

3.  Wasserbau.

Da  alles  Holz,  was  zum  Wasserbau  verwendet  wird,  eine  große
Dauer  haben  muß,  so  verwendet  man  zu  den  Pfeilern  und  Pfählen
beim  Brückenbau,  bei  Wassermühlen,  bei  Uferbauten  ꝛc.,  wenn  es
möglich  ist,  Eichenholz  oder  harzreiches  Lärchen-  und  Kiefernholz;  wo
das  nicht  zu  haben  ist,  greift  man  auch  wohl  zum  Fichtenholz.  Bei
Uferbefestigungen  gebraucht  man  Faschinen,  wozu  man  alle  schnellwachsenden
  5—10jährigen  Holz=  und  Straucharten,  wie  man  sie  im  Niederwald
  oder  als  Unterholz  im  Mittelwalde,  auch  als  abkömmliches
Bodenschutzholz  findet  oder  dazu  erzogen  hat,  verwenden  kann.  Obenan
stehen  als  Faschinenholz  einige  Weidenarten:  Salix  fragilis,  S.  alba,
S.  rubra  2c.,  ferner  die  Rhamnus-,  Viburnum-,  Evonymus-,  Lonicera-,
  Ligustrum-,  Berberis-Arten,  Hasel,  Pappel,  Schwarz=  und
Weißdorn,  Erle,  Fichte  2c.  2c.

Das  Faschinenholz  wird  kurz  vor  Laubausbruch  gehauen.

b.  Nutzholz.
§  273.

1.  Handwerkerholz.

Stellmacherholz.  Der  Stellmacher  oder  Wagner  verarbeitet
vorzüglich  Eichen,  Ulmen,  Buchen,  Hainbuchen,  Eschen,  Ahorn,  Birken
und  Nadelholz.

Die  Felgen,  aus  denen  der  Kranz  der  Wagenräder  zusammengesetzt
wird,  werden  meistens  aus  Buchenholz  gefertigt,  da  dieses  am  bequemsten
  zu  beschaffen  ist;  am  besten  eignet  sich  jedoch  Ulmenholz  und
dann  Akazie,  Esche,  Hainbuche  und  Birke.  Da  von  den  Scheiten,  aus
denen  die  Felgen  so  ausgehauen  werden,  daß  ihre  Seitenflächen  in  der
Richtung  des  Jahresringes  verlaufen,  Kern  und  Splint  getrennt  werden,
so  müssen  die  Scheite  stark  genug  ausgehalten  werden,  auch  gut  spaltbar
  sein.  Holz,  was  nur  im  Splint  und  Kern  fehlerhaft  oder  etwas
anbrüchig  ist,  giebt  oft  noch  taugliches  Felgenholz;  da  die  gewöhnliche
Felgenlänge  zwischen  63  un  75  cm  schwankt,  so  müssen  die  Nutzscheite
entweder  diese  beiden  Längen  einfach  oder  doppelt  haben.

Die  Speichen  werden  aus  gutspaltigem  Eichen-,  Eschen=  oder
Akazienklobenholz  45—80  cm  lang  gerissen.  Die  Nabe  wird  meist  aus
Stammabschnitten  von  Eichen,  aber  auch  von  Ulme,  Esche,  Ahorn  und
        <pb n="389" />
        —  374  —

Birke  30—35  em  lang  abgeschnitten.  Zu  Deichseln,  Leiterbäumen,
Raufenbäumen  ꝛc.  nimmt  man  meistens  schwache  Birkenstangen,  auch
Esche  und  Eiche,  zu  den  vielerlei  Sprossen  in  Leitern,  an  Wagen,  an
Futterraufen  2c.  nimmt  man  am  liebsten  gutspaltiges  Eichenholz,  was
meist  in  Klötzen  von  verlangter  Länge  ausgehalten  wird,  auch  eignet
sich  Eschenholz  hierzu  sehr  gut.

Sehr  werthvoll  für  den  Stellmacher  sind  alle  schwachen  Stangensortimente
  von  9—20  cm  Durchmesser,  namentlich  krumm  und  bogig
gewachsene  erlangen  oft  die  höchsten  Preise,  die  er  zu  Karrenbäumen,
Pflugsterzen,  zu  Stielen  von  allerlei  Geräth  vortrefflich  verarbeiten
kann.  —  Zu  Schlittenkufen  nimmt  man  krummgewachsenes  Buchen-,
Hainbuchen=  und  Eschenholz.  Zu  Eisenbahnwaggons  verwendet  man
Eichen-,  Eschen-,  Pappel=  und  Nadelholz  aus  Blöcken.

Böttcherholz.  Der  Böttcher  (Büttner,  Küfer  oder  Faßbinder)
verwendet  zur  Anfertigung  von  Fässern  und  Gefäßen  aller  Art  vielerlei
Laub=  und  Nadelhölzer.  Das  werthvollste  und  beste  Holz  erfordern
die  Weinfässer,  wozu  ausschließlich  gutes  spaltiges  Eichenholz  verarbeitet
wird.  Sehr  gut  eignen  sich  hierzu  noch  fehlerhafte  und  anbrüchige
Eichen,  die  als  ganze  Nutzstücke  nicht  liegen  bleiben  können;  das  unbrauchbare
  Holz  sortirt  man  aus,  das  gesunde  und  dabei  gutspaltige
Holz  hält  man  in  Kloben-Längen  von  70  oder  240  cm  aus,  wobei  nur
am  Kern  und  Splint  leicht  anbrüchige  oder  fehlerhafte  Scheite  immer
noch  in  die  Nutzholzschichtmaaße  gelegt  werden,  da  Theile  von  beiden
doch  abgespalten  werden  müssen.  Dieses  Sortiment  heißt  Stabholz.
Zu  den  Faßreifen  nimmt  man  junge  Stangen,  Gerten,  Loden,  Stockausschläge
  2c.  von  Eichen,  Birken  und  Haseln,  die  als  Reifstäbe  in  den
verschiedenen  Längen  ausgehalten  werden.  —  Zu  Trockenfässern  wird
auch  in  gleicher  Weise  auszuhaltendes  Stabholz')  von  allen  Nadelhölzern,
  auch  von  Buchen,  Birken  und  Aspen  verwendet,  wozu  man
namentlich  die  noch  nutzbaren  Theile  von  anbrüchigen  oder  sonst  fehlerhaften
  Stämmen  aushält.  Gutspaltige  Nadelhölzer,  oft  noch  von  ganz
geringer  Länge,  verarbeitet  der  Böttcher  zu  Eimern,  Zubern,  Milchgeschirren,
  Butterfässern  und  zu  Gefäßen,  die  nur  ganz  vorübergehend
zur  Aufbewahrung  von  werthloseren  Flüssigkeiten  im  Haushalte  cc.

*)  Zu  Fässern  für  trockne  Substanzen  (Zucker,  Cement  2c.)  nimmt  man  neuerdings
  billiges  Brennholz,  welches  mit  der  Kreissäge  zerschnitten  wird  (Rundkloben
und  Knüppel).
        <pb n="390" />
        —  375  —

dienen.  —  Die  Reifen  zu  diesen  Geräthen  werden  meist  aus  Stamm—
stücken  von  gutspaltigem  Eschen-,  Fichten=  und  Weidenholz  6  cm  breit
und  4  cm  dick  ausgespalten,  glatt  gearbeitet  und,  wenn  sie  durch  heißes
Wasser  gezogen  sind,  über  einem  runden  Holze  (Biegestock)  gebogen.
Alles  Holz,  was  zu  Reifen  irgend  welcher  Art  verlangt  wird,  wird
am  besten  kurz  vor  Laubausbruch  gefällt.

Zu  Spaltwaarenholz,  zu  Sieb=  und  Scheffelrändern,  zu
Schachteln,  Dachsplissen  und  Dachschindeln,  zu  Zündhölzchen  rc.  verwendet
  man  leichtes,  astfreies,  gesundes  und  vor  allen  Dingen  gut
spaltiges  Nadelholz,  was  in  Schichtnutzhölzern  von  verlangter  Länge,
gewöhnlich  noch  die  nutzbaren  Stücke  aus  anbrüchigen  und  fehlerhaften
Stämmen,  die  keine  Bauhölzer  geben,  ausgehalten  wird;  wo  Nadelholz
fehlt,  verwendet  man  jedoch  auch  Laubholz,  wie  Eichen,  Eschen,  Aspen,
Saalweiden  und  Buchenholz  zu  Spaltwaaren.

Zu  Schnitzwaaren  werden  fast  ausschließlich  Laubhölzer  verwendet.
  —  Der  Muldenhauer  verarbeitet  möglichst  frisches  Ahorn-,
Buchen-,  Hainbuchen-,  Aspen-,  Pappeln-,  Linden-,  Birken=  r2c.  Holz,
wozu  dicke,  gesunde  und  fehlerfreie  Klötze  jeder  Länge  ausgehalten  werden,
vor  allen  Dingen  darf  das  Holz  nicht  ästig  und  nicht  drehwüchsig  sein;
sobald  das  Holz  speziell  zu  größeren  Schüsseln  und  Mulden  verlangt
wird,  muß  es  bis  zu  etwa  1  m  Durchmesser  haben.  Seiner  Häufigkeit
  wegen  wird  am  meisten  Buchenholz  verwendet.

Der  Löffelschnitzer  verarbeitet  frisches  Ahorn-,  Birken-,  Buchen-,
Erlen=  und  Aspenholz;  hierzu  werden  ganz  glatte,  astreine  Stangen
ausgehalten;  zu  kleinen  Löffeln  genügen  schon  armdicke  Stangen.  Die
Leistenschnitzer  verarbeiten  frisches  Buchen-,  Ahorn-,  Birken-,  Erlen=  und
Aspenholz,  des  in  durchaus  fehlerfreien  und  gutspaltigen  Nutzschichtmaaßen
  auszuhalten  ist.  —  Holzschuhe  und  Pantoffeln  werden  aus
Nutzholzscheiten  (Rollen)  von  Erlen,  Birken,  Pappeln  und  Buchen  ausgehauen.
  Zu  Flintenschäften  und  Blasinstrumenten  dient  besonders
Maserholz  von  Nußbaum,  Maßholder,  Birken  und  Spitzahorn,  am
liebsten  aus  dem  Wurzelknoten.  Zu  Kinderspielwaaren  werden  fehlerfreie
  Schichtnutzhölzer  von  Linden,  Erlen,  Fichten,  Ahorn-,  Pflaumenund
  Apfelbaum  ausgehalten;  zu  Bildschnitzereien  ist  am  gesuchtesten
Linde  und  Nußbaum,  aber  auch  Spitzahorn,  Eiche  und  Obstholz.

Der  Drechsler  verlangt  entweder  Stammabschnitte  oder  gesundes
Schichtnutzholz  (meist  Rollen)  von  harten  Hölzern  mit  schöner  Textur,
        <pb n="391" />
        —  376  —

wie  Buche,  Ahorn,  Hainbuche,  Obstholz,  Elsbeere,  Eiche,  Erle  ꝛc.,  und
kann  auch  noch  schlechtgewachsenes  Holz  oft  in  den  kürzesten  Stammabschnitten,
  sobald  es  gesund  ist,  verarbeiten.

Der  Glaser  verlangt  gutspaltiges  fehlerfreies  Eichenholz,  ferner
gutes  Lärchen-  und  Kiefernholz  zu  Fensterrahmen,  was  aus  Nutzholzschichtmaaßen
  oder  aus  Bohlen  herausgeschnitten  wird.

Der  Tischler  verarbeitet  fast  alle  Hölzer;  er  verlangt  sie  in
Stammabschnitten,  die  ganz  fehlerfrei,  weich,  möglichst  astrein  und  geradfaserig
  sind,  so  daß  er  aus  ihnen  Bretter,  Bohlen,  Latten,  Pfosten  2c.
herausarbeiten  kann.  Kommen  in  Schlägen  masrig  gewachsene
gesunde  seltenere  Hölzer,  wie  Ulmen,  Ahorn,  Eschen,  Kirschen,
Elsbeeren,  Maßholder,  Erle,  Birke  2c.  vor,  so  sind  diese  sorgsam
auszuhalten,  da  sie  als  Möbel=  und  Fournierholz  sehr  hoch  bezahlt
werden.

Zu  Flechtarbeiten  (allerlei  Korbwaaren,  Kober,  Schwingen,
Hürden  rc.)  gewinnt  man  in  erster  Linie  das  Material  aus  den  dünnen
Stocktrieben  der  verschiedenen  Flechtweiden  (s.  §  189),  aber  auch  aus
Haseln-,  Fichten-,  Aspen-  und  Lindenholz,  das  in  feine  Stränge  und
Fäden  aufgerissen  wird.  Zu  den  besseren  Korbwaaren  werden  die
Weiden  meist  geschält.  Die  meisten  Korbwaaren  werden  aus  ungespaltenen
  meist  einjährigen  Stocktrieben  gefertigt,  feinere  Waare  aber
aus  gespaltenen  Schienen.  In  großen  Tauen,  Matten  2c.  verwendet
man  zuweilen  die  feinen  Wurzelstränge  von  Fichten  und  Kiefern,  die
sehr  zähe  sind.

Der  Besenbinder  verlangt  feine,  krause,  dabei  steife  Birkenreiser
oder  Besenpfriem,  was  man  ihn  meistens  auf  Schlägen  oder  in  Läuterungshieben
  sich  selbst  aussuchen  läßt;  gehauen  wird  das  Besenholz  vor
Laubausbruch.

8  274.

2.  Acker-  und  Gartenbauholz.

Erbsenreisig  wird  aus  den  Zweigspitzen  von  allerlei  Holzarten
etwa  1  m  lang  ausgehalten;  zu  den  vielerlei  Stangen,  Pfählen
und  Stöcken,  wie  sie  die  an  Gebäuden  und  in  Gärten  vorkommenden
vielfachen  Einfriedigungen  oder  der  Gartenbau  erfordern,  liefern  die
Durchforstungen  der  Nadelhölzer  reiches  Material.  Zu  kleineren  Weinpfählen,
  wie  sie  der  sog.  Kammerbau  in  den  Weinbergen  erfordert  und
        <pb n="392" />
        —  377  —

wo  die  Pfähle  den  Winter  über  stecken  bleiben,  gebraucht  man  Eichen-,
Kastanien-  und  Akazienholz;  ebenso  ist  dieses  zu  recht  dauerhaften  Verzäunungen
  erforderlich.

8  275.
3.  Holz  zu  technischen  Zwecken.

Schiffbauholz.  Das  wichtigste  Schiffbauholz  ist  das  Eichenholz
wegen  seiner  Dauer  und  Haltbarkeit;  fast  der  ganze  Rumpf  der  Seeund
  Flußschiffe  ist  aus  Eichenholz  gebaut.  Das  beste  Eichenholz  ist
kenntlich  an  den  breiten  gleichmäßigen  Jahrringen,  schmalen,  äußerst
feinporigen  Porenringen,  am  recht  kräftigen  Geruch,  Langfaserigkeit  und
überall  gleichmäßiger,  nicht  zu  dunkler  Farbe.  Zum  Schiffbau  wird
für  Kiel  und  Planken  Langholz  von  mindestens  8—10  m  Länge  und
35  cm  Zopfstärke  verlangt;  je  stärker  das  Holz  ist,  desto  gesuchter  ist
es.  Zu  dem  unteren  Kiele  werden  starke  gerade  Buchen  verlangt.  Zu
den  Mastbäumen  und  Raaen  verwendet  man  feinringige  mäßig  harzreiche
  tadellose  Kiefern  der  größten  Dimensionen;  oft  müssen  dieselben
bei  31  m  Länge  noch  47  cm  Durchmesser  haben.  Zum  Bau  des
Rumpfes  verlangt  man  die  in  verschiedenster  Weise  gebogenen  Krummhölzer,
  Buchthölzer  und  Kniehölzer,  wozu  man  namentlich  die  sich  vom
Stamm  abzweigenden  Wurzeln  und  Aeste  der  stärksten  Dimensionen
an  Eichen  verwendet,  die  deshalb  in  den  Revieren,  wo  Schiffbauholz
verkauft  wird,  mit  peinlichster  Sorgfalt  am  Stamme  gelassen  und  ausgesucht
  werden  müssen.  —  Je  stärker  die  Krummhölzer  sind,  desto
besser  ist  es;  für  die  Marinezwecke  sind  die  geringsten  Dimensionen  für
die  Länge  3,60  m,  für  die  beschlagene  Stärke  20  cm,  für  Flußfahrzeuge
  genügen  oft  10  cm  beschlagene  Stärke.  Alle  Krummhölzer
müssen  die  Bucht  entweder  in  der  Mitte  oder  bis  zu  x  vom  Ende  haben.

Das  Schiffbauholz  kann  gewisse  kleine  Fehler,  die  die  Stärke  des
Stückes  nicht  sehr  beeinträchtigen,  wie  braune  Flecke  und  Ringe  am
Stockende,  die  nicht  tief  gehen,  kleinere  Weiß-  und  Rothfaulstellen  rc.
wohl  haben.  Unzulässig  sind  dagegen  große  Kern=  und  Frostrisse,  Drehwuchs,
  tief  eindringende  schwarze  und  braune,  besonders  fleckige  Stellen,
wenig  vorgeschrittene  Ast=  und  Kernfäule.

Bauholz  für  Mühlen  und  Maschinen.  Für  den  Mühlenbau
  sind  am  wichtigsten  die  Wellbäume,  welche  die  Achsen  der  großen
Räder  bilden  und  wozu  man  tadellose  Stammabschnitte  starker  und
        <pb n="393" />
        —  378  —

stärkster  Dimensionen  von  Eichen,  Lärchen,  Kiefern,  Fichten,  ja  auch
Buchen  und  Hainbuchen  bis  zu  15  m  Länge  und  80  cm  Durchmesser
verlangt.  In  großen  Hammerwerken  werden  zu  den  Stielen  der  Pochhämmer
  2c.  oft  gesunde,  astreine  und  gerade  Buchen=  und  Hainbuchenstammenden
  von  2,5  m  Länge  bei  30—100  cm  Zopfstärke  gesucht.
Zu  Schlagtrögen  in  den  Stampfmühlen  verschiedenster  Art  verlangt
man  fehlerlose  Eichenstämme  von  beträchtlicher  Stärke,  zu  den  Klotzhölzern
  daselbst  die  unteren  Stammabschnitte  von  mittelwüchsigen  Buchen
oder  Hainbuchen.  Zu  den  Kämmen  von  Mühlrädern  nimmt  man
geradspaltige,  recht  zähe  Hainbuchenklötze  und  Schwarzdorn,  ebenso  zu
Preßschrauben.  —  Im  Ganzen  hat  die  Verwendung  des  Holzes  zu
Maschinentheilen  sehr  nachgelassen,  und  beschränkt  man  sich  auf  das
Unentbehrlichste,  da  man  dieselben  jetzt  dauerhafter  und  im  Ganzen
billiger  durch  Eisen  herstellt.

Schließlich  sei  noch  der  in  neuester  Zeit  in  Aufnahme  gekommenen
Verarbeitung  aller  Sortimente  (selbst  der  Sägespähne)  von  den  meisten
Holzarten,  namentlich  aber  von  Kiefern-,  Fichten=  und  Tannenholz  zum
Holzstoff  (Cellulose)  erwähnt,  welcher  zur  Fabrikation  von  feinem  Papier,
Packpapier,  zur  Polsterung,  ja  selbst  als  Viehfuttermaterial  Verwendung
  findet.  In  Amerika  verwendet  man  die  Cellulosepappe  zu  Radreifen,
  Dichtungsringen,  zum  Ersatz  von  Filzsohlen  rc.,  bei  uns  preßt
man  den  Holzstoff  mit  Bindungsmitteln  in  Formen  zu  allerlei  Ornamenten
  und  Luxussachen.  Deutschland  verarbeitet  zur  Zeit  in  etwa
300  Fabriken  über  150000  i#m  schlechtwerthiges  Holz  zu  Holzstoff
jährlich.  Aus  schwachem  Reisig,  namentlich  von  Buchen,  quetscht  man
neuerdings  versuchsweis  Futter  für  Pferde  und  Rindvieh.  (Forstl.  Bl.
1888  I.  u.  1891  I)

c.  Brennholz.
8  276.

Bei  weitem  das  meiste  zum  Verbrennen  bestimmte  Holz,  das  heißt
alles  Holz,  was  sich  in  keiner  Weise  anders  benutzen  läßt,  oder  wofür
man  keinen  anderen  Absatz  finden  kann,  wird  zum  Heizen  und  Kochen
gebraucht;  in  früherer  Zeit  wurde  dasselbe  zur  Pottaschenbereitung  vielfach
  zu  Asche  verbrannt;  jetzt  ist  jedoch  diese  Verwendung  der  hohen
Holzpreise  wegen  nur  selten  noch  gebräuchlich.  Vielmehr  ist  dagegen
die  Holzessiggewinnung  namentlich  aus  Buchen,  jedoch  auch  von  vielen
        <pb n="394" />
        —  379  —

anderen  Laubhölzern  und  den  Nadelhölzern  gebräuchlich,  welche  in  ge—
schlossenen  eisernen  Cylindern  schnell  stark  erhitzt  werden  und  dann  eine
saure  Flüssigkeit  von  sich  geben;  der  Holzessig  wird  wieder  zur  Darstellung
  von  essigsauren  Salzen  zu  Druckerei=  und  Färbereizwecken
vielfach  benutzt.  Ueber  die  Verwendung  des  Brennholzes  zur  Theerschwelerei
  siehe  §  288.

II.  Nebennutzung.

A.  Vom  Holze  selbst.
§  277.
a.  Rinde  zum  Gerben.

Der  in  den  Rinden  einiger  Waldbäume,  der  Eiche,  Fichte,  Birke,
Lärche  und  Weide  vorhandene  Gerbstoff  wird  zur  Lederzubereitung
seitens  der  Gerber  benutzt  und  werden  von  ihnen  die  Rinden  theuer
bezahlt.  —  Aus  diesem  Grunde  erzieht  man  die  Eiche,  deren  Rinde  am
werthvollsten  ist,  wie  wir  im  §  182  gesehen  haben,  zu  besonderer
Rindennutzung  in  den  Eichenschälschlägen,  doch  benutzt  man  auch  die
Eichenrinde  von  alten  Bäumen,  welche  im  Gegensatz  zu  der  glatten
und  feinen  Rinde  der  jungen  Eiche,  der  sog.  Glanz=  oder  Spiegelrinde,
  rauhe  auch  Grobrinde  genannt  wird,  vergl.  §  263,  II.  a
und  §  182.  Die  Spiegelrinde  wird  in  den  Lohmühlen  ganzz,  bei  der
rauhen  Borke  nur  die  saftigen  Schichten,  das  sog.  Rindenfleisch,
zur  Lohe  zermahlen  und  dann  zum  Gerben  benutzt.

Der  Eichenrinde  steht  die  Fichtenrinde,  die  fast  in  allen  unseren
Gebirgen  hier  und  da  als  Grobrinde  genutzt  wird,  in  der  Güte  nach:
sie  wird  allein  nur  zum  Garmachen  des  Oberleders,  sonst  in  Untermischung
  mit  anderen  Rinden  benutzt;  die  Gewinnung  ist  ähnlich  wie
bei  den  Eichen.  Sie  wird  im  Frühjahr  von  den  Rundstücken  abgeschält
und  entweder  auf  Trockengerüste  horizontal  gelegt  oder  dachförmig  zum
Trocknen  zusammengestellt;  zum  Schutz  gegen  den  Regen  werden  da,
wo  die  Rindenstücke  oben  zusammenstehen,  einige  Rinden  übergelegt.
Zur  Herstellung  von  dänischem  Leder,  aber  auch  zu  anderen  Gerbzwecken
  wird  noch  die  Rinde  der  Saalweide,  seltener  die  von  anderen
Weidenarten  benutzt.  In  Rußland,  weniger  in  Deutschland,  werden  in
Gegenden  mit  vielen  Gerbereien  die  jungen  Birken  auf  Spiegelrinde
genutzt,  deren  Lohe  als  Zusatz  zur  Schwellbeize  bei  Bereitung  des  Sohl-
        <pb n="395" />
        —  380  —

leders  gebraucht  und  häufig  gut  bezahlt  wird.  Die  Birkenrinde  geht
erst  14  Tage  später  als  die  Eichenrinde.

Die  Lärchenrinde  wird  bei  uns  vorläufig  noch  wenig  verlangt,
die  meiste  Verwendung  findet  sie  in  Rußland  und  Oesterreich,  wo  sie
stellenweis  der  Fichten-  und  Birkenrinde  vorgezogen  wird.  —  Da  sie
sich  sehr  leicht  schälen  läßt,  so  dürfte  ihre  Gewinnung  im  Sommer
vorzuziehen  sein;  nach  den  neuesten  Ermittlungen  soll  ihr  Gerbstoffgehalt
  außerdem  im  Hochsommer  am  höchsten  sein.  In  neuerer  Zeit
verliert  die  Rindengerbung  durch  die  Konkurrenz  der  Mineralgerbung.

Außer  zum  Gerben  wird  die  Rinde  von  Birke  und  Linde  noch
anderweitig  genutzt;  erstere  dient  nämlich  zur  Anfertigung  kleiner  Dosen,
der  Bast  der  letzteren  zur  Anfertigung  von  Matten  und  zum  Binden.

*278.
b.  Harz.

In  den  preußischen  Forsten  ist  die  Harzgewinnung  nur  noch  an
wenigen  Stellen  auf  Grund  von  Berechtigungen  gestattet,  sonst  der
großen  Schädlichkeit  wegen,  da  die  harzgenutzten  Stämme  größtentheils
rothfaul  werden  und  dem  Windbruche  unterliegen,  abgeschafft;  in  großem
Umfange  wird  die  Harzgewinnung  aus  Schwarzkiefern  noch  in  Oesterreich
  betrieben:  es  können  alle  Nadelhölzer  geharzt  werden.  Die  besonders
  harzreichen  alten  Kiefernstöcke  werden  zur  Theerschwelerei  und
der  bekannten  „Kienspähne“  wegen  vielfach  genutzt.

8  279.
c.  Naff-  und  Leseholz  (vergl.  §  232).

Unter  Raff=  und  Leseholz  ist  alles  dürre  und  trockene  Holz  zu
verstehen,  welches  von  selbst  von  den  Bäumen  gefallen  und  zu  seiner
Benutzung  vom  Boden  aufgelesen  oder  zusammengerafft  wird  (A.  L.  R.
§  215  Tit.  22  Th.  I).  Zum  Raff=  und  Leseholz  wird  noch  das  auf
den  Schlägen  liegen  bleibende,  nicht  benutzbare  Reisig=  2c.  Holz  gezählt,
auch  wohl  die  sog.  Lagerhölzer,  stärkere  Stämme,  die  durch  Zufall  umgeworfen,
  theilweis  verdorben  sind  und  jedenfalls  vom  Waldbesitzer
nicht  mehr  genutzt  werden.

Die  Nutzung  des  Raff=  und  Leseholzes  wird  entweder  auf  Grund
von  Erlaubnißscheinen,  die  stets  mitgeführt  werden  müssen,  in  den  5  bis
6  Wintermonaten  unter  forstpolizeilichen  Einschränkungen  gestattet,  oder
        <pb n="396" />
        —  381  —

sie  wird  auf  Grund  von  Berechtigungen  ausgeübt,  wo  dann  die  be—
treffenden  Urkunden  und  gesetzlichen  Bestimmungen  die  Art  der  Nutzung
regeln.  Die  freiwillig  gestattete  Nutzung  (sog.  Heidemiethe)  schließt
gewöhnlich  alle  Instrumente  und  größere  Transportmittel  aus  und  be—
schränkt  das  Sammeln  auf  gewisse  sog.  Holztage  und  die  Person,  auf
deren  Namen  der  Zettel  ausgestellt  ist;  letzterer  muß  mitgeführt  werden.
Uebertretungen  der  auf  Grund  von  Zetteln  oder  sonst  Berechtigten
werden  auf  Grund  der  88  36—42  des  F.  und  F.  P.  G.  bestraft.
Leseholz  darf  nicht  verkauft  werden.  Die  Entnahme  von  Holz,  was
nach  obiger  Erklärung  nicht  zum  Raff=  und  Leseholz  gehört,  wird  nicht
als  Contravention,  sondern  als  Forstdiebstahl  bestraft.

8  280.
d.  Mast  und  Raumfrüchte.

Die  meisten  Früchte  der  Waldbäume  werden  von  allerlei  Thieren
als  Nahrung  aufgesucht,  abgesehen  davon,  daß  sie  ihre  wichtigste  Bestimmung
  in  der  Verjüngung  und  Wiederkultur  finden.  —  Die  vielen
Baumbeerfrüchte  werden  von  Vogelarten  eifrig  verzehrt  (Vogelbeere,
Mehlbeere  2c.),  ebenso  allerlei  Steinfrüchte  —  Kirschen,  Wachholder,
Dornarten;  Elsbeeren,  wilde  Birnen  und  Aepfel  werden  von  Rothund
  Rehwild  begierig  aufgesucht,  namentlich  wird  aber  die  Frucht  der
Buche  und  Eiche  für  die  Ernährung  der  Schweine  wichtig,  und  da  sich
dieselben  oft  förmlich  dabei  mästen,  auch  mit  dem  technischen  Namen
„Mast“  bezeichnet.  Die  Jahre,  in  welchen  Buchen=  und  Eichenwälder
durchweg  reichliche  Frucht  tragen,  treten  selten  auf,  bei  der  Buche  in
günstigen  Lagen  etwa  alle  10  Jahre,  bei  der  Eiche  alle  4  Jahre,  in
rauheren  Lagen  noch  viel  seltener.  —  Solche  reichliche  Futtererzeugung
bei  der  Eiche  oder  der  Buche,  wo  alle  Bäume  gut  tragen,  nennt  man
„Vollmast“;  trägt  etwa  nur  die  Hälfte  der  Bäume  gut,  so  nennt  man
es  „Halbmast“,  tragen  nur  einzelne  Bäume,  so  nennt  man  es  „Sprengmast“.
  Bei  voller  und  halber  Mast  werden  vom  15.  Oktober  bis
1.  Februar  Mastschweine  eingetrieben  und  werden  zur  Mastnutzung  die
Mastdistrikte  entweder  meistbietend  oder  freihändig  verpachtet,  oder  es
wird  pro  Stück  ein  festgesetztes  Einmiethegeld  bezahlt.  Die  Bedingungen,
unter  welchen  die  Mast  gestattet  wird,  werden  vertragsmäßig  festgesetzt.
An  manchen  Orten  gebührt  die  Matznutzung  dazu  Berechtigten.

Bei  geringerer  Mast  treibt  man  unter  gleichen  Verhältnissen  statt
        <pb n="397" />
        —  382  —

der  Schweine  auch  Schafe  ein;  bei  noch  geringerer  Mast  giebt  man
Sammelzettel  aus  und  läßt  diese  durch  Bezahlung  oder  Abgabe  von
Eicheln  und  Bucheln  zu  eigenen  Kulturzwecken  entgelten.  Die  ge—
sammelten  Bucheln  werden  auch  zur  Gewinnung  von  Oel  in  Oelmühlen
geschlagen;  sie  geben,  je  nach  dem  Standort,  10—15  péCt.  Oel.

Soweit  die  Baumfrüchte  als  Waldsämereien  anzusehen  sind,  wird
die  Entwendung  als  Forstdiebstahl  bestraft  (F.  D.  G.  §  10).

g  281.
e.  Futterlauß.

In  futterarmen  Gegenden  werden  nicht  selten  Esche,  Linde,  Rüster,
Saalweide,  Eiche,  Aspe,  Pappel  im  Kopf=  und  Schneidelbetrieb  zu
sog.  „Futterwellen“  zur  Winterfütterung  für  Schafe  und  Ziegen,  im
Nothfall  auch  für  Rindvieh  genutzt,  zuweilen  werden  die  Zweige  gleich
grün  verfüttert.  Auch  die  Durchläuterungen  der  Laubholzjungwüchse  in
belaubtem  Zustande,  ingleichen  Eichenschälwald=  und  Niederwaldschläge
liefern  Futterwellen,  die  sogleich  verfüttert,  falls  sie  recht  holzfrei  sind,
einen  hohen  Futterwerth  haben.  Häufig  läßt  man  Läuterungshiebe
gegen  Abgabe  des  Materials  nach  vorherigen  genaueren  Vereinbarungen
machen,  wobei  sich  Publikum  wie  Waldbesitzer  gleich  gut  zu  stehen
pflegen.  Falls  Futterlaub  verkauft  wird,  wird  es  in  Wellen  gebunden
und  hundertweis  verkauft.  Der  Diebstahl  an  Laub  wird  nach  dem
F.  D.  G.  §  14,  das  schädliche  Abbrechen  von  Laub  an  Bäumen,  Hecken  2c.
als  Contravention  nach  §  242  des  F.  und  F.  P.  G.  bestraft.

B.  Aebennutzungen  vom  Waldboden.
282.

A.  Stire  u.

Was  wir  mit  dem  Namen  Waldstreu  bezeichnen,  besteht  aus  den
vielerlei  Abfällen  der  Waldbäume,  der  Sträucher  und  aus  den  vielerlei
Gräsern  und  Kräutern,  Moosen,  Farren,  Flechten  rc.,  die  der  Waldboden
  hervorbringt  und  die  theils  als  Einstreu  in  Viehställen  zum
nachherigen  Dung,  theils  direct,  nachdem  man  sie  hat  verrotten  lassen,
zum  Dung,  theils  zur  Fütterung  benutzt  werden.  Die  Nutzung  der
Streu  kann  insofern  dem  Walde  großen  Schaden  thun,  als  ihm  dadurch
  ein  Theil  des  zu  seiner  Ernährung  so  nöthigen  Humus,  der
        <pb n="398" />
        durch  die  Verwesung  der  entnommenen  Streu  sich  gebildet  hätte,  ent—
zogen  wird.

In  allen  den  Fällen,  wo  der  Boden  durch  Streuentnahme  ge—
schwächt  wird  oder  dem  Walde  irgend  ein  Schaden  aus  derselben  erwächst,
  soll  der  Waldbesitzer  dieselbe  freiwillig  nie  gestatten,  sondern
da,  wo  sie  als  Berechtigung  noch  geduldet  wird,  selbst  mit  bedeutenden
Opfern  abzuschaffen  trachten.  Das  Nähere  darüber  siehe  im  Forstschutz
§  234.  Ist  die  Streuabgabe  nicht  zu  umgehen,  so  soll  man  sie
wenigstens  so  unschädlich  wie  möglich  machen,  indem  man  Folgendes
dabei  zu  beobachten  hat:

1.  Man  giebt  die  im  Walde  entbehrlichste  Streuart  ab.
Am  entbehrlichsten  ist  das  Laub  von  Wegen,  Gestellen,  Gräben  und
allen  solchen  Plätzen,  die  keine  Bodenproduktion  haben  sollen  (sog.
„Rechstreu").  Ist  diese  Streu  verbraucht,  so  kann  man  wohl  das
Laub  aus  den  Beständen  nehmen,  wo  es  sich  in  Löchern  und  allerlei
Vertiefungen  sehr  hoch  angesammelt  hat,  falls  es  nicht  durchaus  nothwendig
  wird,  um  magere  hochliegende  Bodenpartieen  desselben  Bestandes,
  angrenzender  Bestände  oder  Kulturflächen  damit  zu  düngen.
In  zweiter  Linie  werden  die  Kulturflächen  angewiesen,  um  die  darauf
wuchernden  Forstunkräuter,  zuerst  die  schädlichsten  —  Haide,  Beerkräuter,
Besenpfriem  2c.,  zu  nutzen;  die  eigentliche  Bodendecke  —  Moos,  Gras,
Humus  2c.  —  darf  jedoch  nur  in  besonderen  Fällen  angegriffen  werden.
Solche  Unkräuter  werden  am  besten  abgemäht,  weshalb  man  diese  Art
Streunutzung  wohl  auch  Mähstreu  nennt.  Auf  steilere  Hänge  darf
sie  jedoch  nie  ausgedehnt  werden.  Schließlich  kann  man  auch  noch  die
besseren  Schläge  zur  sog.  Aststreu  anweisen,  wodurch  die  kleinen  Aestchen
und  Zweige,  besonders  der  Nadelhölzer  genutzt  werden.

2.  Man  giebt  sie  nur  aus  ausgewählten  Theilen  des
Waldes  ab.  Die  fruchtbareren  und  besseren  Bodenpartieen  werden
in  allen  den  Fällen,  wo  eine  Streuabgabe  aus  den  Beständen  selbst
nöthig  werden  sollte,  zuerst  angewiesen,  namentlich  recht  frische  Tieflagen,
  feuchte  und  nasse  Orte,  Schluchten  und  zu  dichte  Moospolster,
die  oft  dadurch  schaden,  daß  sie  die  Atmosphärilien  und  die  Humusbildung
  aus  den  Waldabfällen  abhalten,  auch  die  Wurzelathmung
hindern.  Unter  keinen  Umständen  darf  die  Streu  genutzt  werden  von
dem  Winde  und  der  Aushagerung  preisgegebenen  Standorten  wie
Freilagen  auf  Kuppen,  Gebirgsrücken,  steilen  Hängen,  von  armem
        <pb n="399" />
        —  384  —

flachgründigem  und  trockenem  Boden;  möglichst  geschont  sollen  werden
die  Südseiten,  dann  die  Westseiten  und  die  nicht  ganz  geschützten  Bestandsränder;
  am  liebsten  legt  man  diese  ganz  in  Schonung.

Aeltere  Bestände  soll  man  mindestens  10  Jahre  vor  dem  Abtriebe
  ganz  mit  der  Streunutzung  verschonen,  nicht  minder  die  jungen
Bestände  vor  dem  mittleren  Stangenalter  und  alle  Bestände,  die  erst
vor  Kurzem  durchforstet  sind;  ebenso  sind  von  der  Streunutzung  ausgeschlossen:
  Eichenschälwald  und  Buchenniederwald,  möglichst  auch  jeder
Mittelwald  und  Niederwald,  weil  diese  Betriebsarten  an  und  für  sich
schon  den  Boden  angreifen;  ferner  alle  lückigen  und  schlecht  geschlossenen
Bestände,  alle  Bestände,  die  von  Calamitäten  heimgesucht  waren,  kurz
alle  solche  Bestände,  die  aus  irgend  einer  Ursache  sich  in  abnormem
und  schlechtwüchsigem  Zustande  befinden;  eine  Streunutzung  würde  sie
nur  noch  mehr  entkräften  und  vielleicht  verhängnißvoll  werden.

3.  Die  Art  und  Zeit  der  Streunutzung  ist  streng  vorzuschreiben
  und  zu  beaufsichtigen.  Was  die  Ausdehnung  und
Art  der  Streunutzung  betrifft,  so  soll  nur  der  obere,  noch  nicht  in
Verwesung  begriffene,  am  wenigsten  der  schon  in  Humus  übergegangene
Theil  der  Bodendecke  genutzt  werden.  Eiserne  Harken  sind  der  ev.
Wurzelverletzungen  wegen  zu  verbieten,  auch  greifen  sie  zu  tief  in  die
Bodenschicht.

Obwohl  für  das  streubedürftige  Publikum  die  Nutzung  im  Frühjahr
am  erwünschtesten  ist,  so  ist  diesem  Verlangen  aus  Rücksicht  für  den
Wald  nicht  immer  zu  entsprechen.  Die  Forstunkräuter  sind  unter  allen
Umständen  vor  Reife  und  Ausfall  des  Samens,  um  ihre  Vermehrung
  zu  verhüten,  abzugeben;  Aststreunutzung  wird  auf  den  Herbst
und  Winter  beschränkt;  Farrenkräuter  werden  im  Spätsommer,  Rechoder
  Harkstreu  bei  möglichst  trockner  Witterung  im  Herbst  nach  vollendetem
  Laubabfall  gewonnen.  Dieselben  Orte  dürfen  so  selten  wie
möglich  wieder  genutzt  werden,  am  meisten  schone  man  unter  sonst
gleichen  Verhältnissen  bald  haubare  Bestände  und  greife  dann  lieber
in  jüngere  Stangenhölzer  über.

Meist  wird  Streunutzung  auf  Grund  von  Berechtigungen  ausgeübt;
  ist  sie  freiwillig  gestattet,  so  gewinnen  die  Betreffenden  dieselben
auf  Grund  von  Legitimationszetteln  entweder  selbst  oder  sie  wird  von
der  Forstverwaltung  geworben  (dies  sollte  Regel  sein)  und  nach  Raummetern
  oder  fuhren-,  karren-,  kiepenweis  abgegeben  oder  freihändig  ver-
        <pb n="400" />
        —  385  —

kauft.  Die  Streunutzung  unterliegt  den  forstpolizeilichen  Bestimmungen
und  wird  die  Uebertretung  derselben  nach  dem  F.  u.  F.  P.  G.  resp.  in
den  6  östlichen  Provinzen  nach  der  dort  noch  gültigen  Verordnung  vom
5.  März  1843  G.  S.  S.  105  bestraft;  die  Entwendung  der  Streun
wird  nach  §  14  des  F.  D.  G.  bestraft.

§  283.
b.  Weide  und  Gras.

Das  Wesentlichste  hierüber  ist  bereits  im  Forstschutz  §§  233,  234
gesagt  und  wird  darauf  verwiesen.  Es  sind  beide  Nutzungen  nur  mit
möglichster  Schonung  für  den  Hauptzweck  des  Waldes,  die  Holzerziehung
auszuüben.  Da  wo  sie  aus  Rücksicht  auf  eine  große  arme  ländliche
Bevölkerung  gestattet  werden  müssen,  ist  die  ganz  besondere  Aufmerksamkeit
  der  Beamten  nöthig,  um  Beschädigungen  zu  verhüten.  Sie
wird  nur  gegen  Ausgabe  von  Zetteln  gestattet.

8  284.
I.  Torf.

Der  Torf  ist  bekanntlich  eine  schwammige,  vorzugsweise  aus
Wurzeln  und  anderen  halb  und  ganz  verfaulten  Pflanzentheilen  bestehende
  braune  bis  schwarze  Masse,  welche  sich  aus  langsam  unter
Wasser  verfaulenden  Sumpfpflanzen  bildet  und  nach  ihrem  nur  unvollkommenen
  Verwesungsproceß  zu  Boden  sackt.  Da  jedes  Jahr  neue
Sumpfpflanzen  entstehen  und  ebenso  vergehen,  so  kann  auf  diese  Weise
im  Laufe  der  Zeit  ein  Sumpf  nicht  nur  ganz  zuwachsen,  sondern  sich
sogar  zu  einem  Hügel  erhöhen  (Hochmoor).  —  Die  Torfart,  an  der
sich  die  einzelnen  Pflanzentheile  noch  deutlich  unterscheiden  lassen,  nennt
man  Stich=  oder  Wurzeltorf.  Bildet  der  Torf  aber  eine  schwarze
schlammige  Masse,  die  man  ähnlich  wie  Lehmziegel  in  Stücke  formt,
so  nennt  man  ihn  Preß=  oder  Streichtorf.  Torfbildungen  entstehen
an  Orten  mit  undurchlassendem  Untergrund  —  Fels,  Thon  2c.  —  und
stagnirendem  Wasser,  dessen  schneller  Abfluß  und  vollständige  Verdunstung
  behindert  ist.  Entweder  steht  der  Torf  zu  Tage  oder  er  befindet
  sich  unter  Wasser,  wo  man  ihn  an  der  braunen  schillernden  Oberfläche
  des  Wassers  erkennt;  liegt  er  tiefer,  so  kümmern  die  Waldbäume
auf  demselben  und  der  Bodenüberzug  besteht  aus  Binsen,  Schilf,  Sumpfheide
  und  sauren  Gräsern,  die  das  Vieh  nicht  frißt.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  25
        <pb n="401" />
        —  386  —

Ist  der  Torf  von  Wasser  oder  einem  mehr  oder  minder  starken
Bodenüberzug  bedeckt,  so  macht  seine  Gewinnung  mehr  Schwierigkeiten.
Bei  großen  Brüchern  ist  zur  rationellen  Ausnutzung  ein  besonderer
Wirthschaftsplan  nöthig,  da  man  nicht  selten  auf  ein  Wiedernachwachsen
des  Torfes  rechnet;  in  solchem  Falle  wird  ein  förmlicher  Umtrieb  fest—
gehalten  und  darf  dann  jährlich  oder  periodisch  nicht  mehr  genutzt
werden  als  nachwächst.  Kleinere  Torfmoore  oder  Torfstellen  nützt  man
entweder  periodisch  oder  nützt  sie  ganz  aus,  um  nachher  die  Stelle  zu
kultiviren.  Sobald  man  auf  keine  Wiedererzeugung  des  Torfes  rechnet,
muß  man  das  Wasser,  den  Hauptvermittler  der  Torfbildung  und  Ver—
sumpfung,  abziehen,  und  zwar  so  tief  der  Torf  steht.  Man  sticht  dann
den  Torf  bis  auf  die  Sohle  mittelst  des  Torfspatens  oder  der  Torf—
stechmaschinen  ab.  Bei  noch  nicht  vollständiger  Entwässerung  wird  das
Ausstechen  so  betrieben,  daß  regelmäßige  parallellaufende  Gräben  ent—
stehen,  die  durch  stehenbleibende  schmale  Bänke  getrennt  werden,  um
das  Wasser  fern  zu  halten.  Die  ausgestochenen  gleichgroßen,  etwa
30  cm  langen,  15  cm  breiten  und  10  cm  dicken  Torfstücke  —  Soden
oder  Torfziegel  genannt  —  werden  zum  Trocknen  auf  die  Zwischenbänke
  gelegt  und  nachher  in  sog.  „Ringen“  aufgesetzt.

Hat  der  Torf  keine  Bindigkeit  oder  ist  eine  Entwässerung  nicht
möglich  oder  nicht  lohnend,  so  wird  die  Torfmasse  ausgeschöpft,  in
einen  großen  Holzkasten  gebracht,  gleichmäßig  durchgetreten,  nachher  auf
dem  Boden  ausgeschüttet,  durch  Schlagen  rc.  wasserfrei  gemacht  und,
sobald  er  fest  steht,  zu  einem  großen  Kuchen  geformt,  von  dem  die
Soden  gleich  groß  abgestochen  werden  —  Preßtorf.

Den  bekannten  Streichtorf  erhält  man  noch  viel  einfacher,  indem
man  den  Torfbrei  in  Formen,  die  in  Fächer  getheilt  sind,  füllt  und
diese  auf  trocknem  Boden  ausklopft  und  trocknen  läßt.  Wo  das  Trocknen
des  Torfes  mit  Schwierigkeiten  verknüpft  ist,  baut  man  Trockenhäuser
oder  Trockengerüste;  der  getrocknete  Torf  ist  besonders  vor  Nässe  zu
schützen  und  sofort  abzufahren.

In  großen  Torfmooren  wird  der  Torf  hier  und  da  in  Fabriken,
Maschinen  2c.  durch  Schlämmen,  Zerkleinern  und  nachheriges  Pressen,
oft  in  komplizirter  Weise  brennkräftiger  gemacht  und  kommt  dann  als  sog.
Kunst=  oder  Maschinentorf  in  den  Handel.  Zuweilen  wird  auch  der
Kunsttorf  „Preßtorf“  genannt,  da  zu  seiner  Bereitung  immer  ein  Preßverfahren
  angewandt  wird.  Die  Verarbeitung  von  Torfabfällen  oder
        <pb n="402" />
        —  387  —

minderwerthigem  Torf  zu  „Torfstreu“  gewinnt  in  den  letzten  Jahren
als  Ersatz  für  Stroh  und  andere  Streu  immer  größere  Bedeutung.

8  285.
d.  Berschiedene  Erdarten  und  Steine.

Sandgruben  im  Reviere  werden  in  sandärmeren  Gegenden  oft
äußerst  werthvoll  und  hat  der  Förster  die  Ausnutzung  derselben  nur  mit
Erlaubniß  des  Vorgesetzten  und  nur  gegen  Vorzeigung  von  Legitimationszetteln
  zu  gestatten;  für  das  Revier  selbst  wird  der  Sand,  besonders
der  Kies,  als  wichtiges  Wegebaumaterial  bedeutsam.

Lehmgruben  werden  ebenfalls  sehr  nützlich  für  den  Wegebau
event.  für  Ziegelbrennerei,  Mergelgruben  werden  vom  Landwirth,  Kalk
von  Maurern,  Thon  von  Töpfern  sehr  gesucht;  Steine  liefern  in  der
Ebene  das  gewünschte  Material  zu  Brücken=  und  Wegebauten,  werden
auch  oft  theuer  vom  Publikum  bezahlt.  Keinesfalls  darf  der  Förster
die  Benutzung  dieser  Bodenbestandtheile  aus  eigenem  Ermessen  gestatten,
hat  dieselben  im  Gegentheil  wie  alle  anderen  Waldprodukte  und  das
Holz  vor  fremden  Eingriffen  zu  schützen.  Die  Nutzung  dieser  sog.
Fossilien  wird  entweder  freihändig  oder  meistbietend  an  Unternehmer
verpachtet  oder  sie  geschieht  auf  Grund  von  Zetteln  unentgeltlich  oder
gegen  Entgelt,  meist  unter  Selbstwerbung  des  Publikums.

Die  Steinbrüche,  Sandgruben  2c.  müssen  eingefriedigt  sein  (§  29
des  F.  u.  F.  P.  G.),  der  Diebstahl  an  Fossilien  wird  nach  §  370
des  Str.  G.  B.  bestraft.

286.
e.  Waldbeeren,  Pilze  und  ähnliche  Produkte.

Alle  derartigen  geringen  Nebenprodukte  des  Waldes  dürfen  vom
Publikum  ebenfalls  nur  auf  Grund  von  Legitimationszetteln  genutzt
werden  und  bilden  meist  einen  sehr  willkommenen  Nebenerwerb  der
ärmeren  Bevölkerung.  Als  wichtigste  sind  zu  nennen:  Heidelbeeren  und
Preißelbeeren,  welche  zum  Einmachen,  die  ersteren  leider  auch  zur  Verfälschung
  des  Rothweines  verwendet  werden,  die  Himbeeren  werden  in
eigenen  Fabriken  oder  in  den  Apotheken  und  Destillationen  zu  Saft
verkocht,  Erdbeeren,  Brombeeren  rc.  werden  meist  roh  gegessen  und
namentlich  in  der  Nähe  von  Städten  und  Bädern  oft  theuer  bezahlt.
Die  Wachholderbeeren  werden  in  den  Apotheken  und  Destillationen  gekauft;
  für  Apotheken  sind  außerdem  noch  wichtig:  Belladonna  oder  Toll-25*
        <pb n="403" />
        —  388  —

kirsche,  Fingerhut,  Bärlapp  2c.;  der  Schachtelhalm  wird  als  Polirmittel
von  Tischlern  gekauft,  Grassamen  von  Landwirthen  und  Gärtnern;
Trüffeln,  gewisse  Moosarten  zu  Bürsten  und  künstlichen  Blumen  geben
außerordentlichen  Ertrag,  wo  sie  vorkommen.  —  Von  den  Pilzen  sind
am  meisten  die  Champignons,  Steinpilze  und  Pfefferlinge  als  eßbar  gesucht;
  doch  ist  bei  den  Pilzen  Vorsicht  nöthig,  da  manche  giftig  sind.  Die
giftigen  Pilze  erkennt  man  fast  durchgehends  daran,  daß  sie  beim  Einbrechen
  sich  blau  färben:  vor  diesen  muß  man  sich  unter  allen
Umständen  hüten.  Besonders  muß  man  sich  hüten  vor  dem  Fliegenpilz,
  dem  Knollenpilz  und  dem  Speiteufel.

Da  das  Sammeln  von  Beeren  und  Pilzen  forstpolizeilichen  Bestimmungen
  überlassen  ist,  so  sind  diese  maßgebend  und  ist  die  Entwendung
  als  Kontravention  zu  bestrafen,  nie  als  Forstdiebstahl.

C.  Forstliche  Nebengewerbe.
8  287.
a.  Köhlerei.

Bis  vor  nicht  langer  Zeit  wurde  die  Köhlerei  im  Walde  vielfach
auf  Rechnung  der  Forstverwaltung  betrieben  und  lag  den  Forstbeamten
die  Leitung  oder  Beaufsichtigung  derselben  ob.  Bei  den  heutigen  Preisen
des  Holzes  ist  man  von  dieser  Selbstverwendung  des  Holzes  vollständig
abgekommen,  da  man  alles  Holz,  selbst  wenn  es  aus  Anlaß  von  Calamitäten
  in  großen  Mengen,  sei  es  als  Brennholz,  sei  es  als  Nutzholz,
auf  den  Markt  gebracht  werden  muß,  noch  zu  leidlichen  Preisen  absetzen
  kann.  Die  Köhlerei  auf  Kosten  der  Forstverwaltung  ist  wohl
überall  abgeschafft  und  ist  dieselbe  Privatköhlern  überlassen;  deshalb
hat  eine  eingehende  Kenntniß  des  Köhlereibetriebes  für  den  Forstmann
nur  noch  historisches  Interesse,  so  daß  wir  sie  nur  flüchtig  berühren
dürfen.

Die  Köhlerei  bezweckt  die  Umwandlung  des  Holzes  in  Holzkohle
durch  Verbrennung  bei  unvollkommenem  Luftzutritt.  Zu  diesem  Zwecke
wird  Scheit=  oder  Knüppel-,  Reis=  oder  Stockholz  der  Buche  und  der
Nadelhölzer  in  den  sog.  Meilern,  gewölbten  Holzstößen  von  11  bis
20  Raummetern  (kleine  Meiler)  oder  von  70—130  Raummetern  (große
Meiler)  so  kunstmäßig  übereinander  geschichtet,  daß  in  der  Mitte  eine
Art  Canal,  Quandel,  bleibt,  der  mit  leicht  brennbaren  Stoffen  gefüllt
        <pb n="404" />
        —  389  —

wird  und  nachher  zum  Anzünden  dient.  Das  schwerkohlende  Holz  kommt
dem  Quandel  zunächst,  das  am  leichtesten  brennende  und  schwächste  in
den  Umfang.  Um  die  Luft  vom  Holze  abzuschließen  wird  dasselbe  zu—
nächst  mit  einer  Rauchdecke  von  Rasen,  Laub,  Moos,  Nadelstreu,
Heide  2c.  so  dicht  umgeben,  daß  keine  Erde  durchsickern  kann,  auf  diese
Rauchdecke  kommt  dann  eine  dichte  Erddecke,  welche  auf  Rüsten,  die
rings  um  den  Meiler  aus  Stangen  2c.  angebracht  sind,  ihren  Halt
findet.  Wenn  der  Meiler  durch  den  Quandel  oder  mittelst  eines  besonderen
  Zündschachtes,  der  sich  am  Boden  befindet,  angesteckt  ist,  wird
das  Feuer  im  Meiler  durch  Bedecken  der  zu  stark  glimmenden  und
durch  Hineinstoßen  von  Luftlöchern  an  zu  schwach  glimmenden  Stellen
sorgfältig  dirigirt.  Die  kleinen  Meiler  sind  unter  mittleren  Verhältnissen
  nach  6—8  Tagen,  die  großen  Meiler  nach  etwa  3—4  Wochen
verkohlt.  Da  das  Holz  beim  Verkohlen  sehr  stark  schwindet,  so  beträgt
die  Kohlenausbeute  dem  Raum  nach  nur  ohngefähr  drei  Fünftel  der
früheren  Holzmasse  (nur  1  seines  Gewichts).  Die  Holzkohlen  werden  besonders
  zum  Schmelzen  von  Metallen,  zum  Löthen  und  zu  chemischen
Zwecken  verlangt  und  theuer  bezahlt,  da  sie  eine  sehr  starke  Hitze  geben.

8  288.
D.  Theerschwelerei.

Die  Theerschwelerei  hat  die  größte  Aehnlichkeit  mit  der  Köhlerei,
nur  daß  man  zu  derselben  ausschließlich  harzreiches  altes  Kiefernstockholz
  verwendet.  Die  Schwelerei  geschieht  in  sog.  Theeröfen  und  bezweckt
  die  Gewinnung  von  Theer  aus  den  kienreichen  Kiefern-Stöcken.
Der  Ofen  besteht  aus  einer  4—6  m  hohen  und  2—8  m  breiten
gemauerten  stumpf  kegelförmigen  Glocke,  „Blase“  genannt,  die  einen
hohlen  und  in  der  Mitte  mit  Abflußloch  und  Abfußröhre  versehenen
Boden,  oben  ein  etwa  70—80  cm  im  Quadrat  haltendes  Loch,  das
sog.  Füllloch,  hat.  Rings  um  die  Blase  wird  auf  etwa  3  ihrer  Höhe
in  einem  unteren  Abstand  etwa  von  40  cm  ein  mantelförmiger  Ofen
gemauert  und  mit  Heizholz  gefüllt.  Nachdem  das  zu  schwelende  Stockholz
  bis  auf  die  kienreichen  Theile  ausgespalten,  wird  die  Blase  damit
gefüllt,  das  Holz  im  Mantel  angezündet  und  so  das  Holz  in  der  Blase
durch  starkes  Hitzen  von  seinen  wässerigen  und  harzigen  Theilen  befreit.
Zuerst  fließt  durch  das  Abzugsrohr,  was  in  den  Boden  der  Blase
mündet,  die  sog.  Theergalle  ab,  welche  zu  Wagenschmiere  verkocht
        <pb n="405" />
        —  390  —

wird;  nachher  erscheint  der  eigentliche  Theer,  welcher  entweder  direkt
verwandt  oder  zu  Pech  umgesotten  wird.  Das  Holz  in  der  Blase  ist
zu  Holzkohlen  verkohlt.

8  289.
c.  Pech-  und  Kienrußhütten.

In  den  Pechhütten  wird  das  aus  den  Nadelhölzeln  gewonnene
Harz  in  eingemauerten  Kupferkesseln  geschmolzen,  in  nasse  Säcke  gefüllt,
fest  in  diese  eingebunden  und  ausgepreßt,  um  das  feine,  klare  und  ganz
gereinigte  werthvollste  gelbe  Pech  zu  gewinnen,  was  schon  bei  gelindem
Drucke  in  untergestellte  Tonnen  abfließt,  hier  verhärtet  und  gleich  mit
diesen  verkauft  wird.  Das  erst  bei  stärkerem  Pressen  ausfließende  Pech
ist  dunkler,  schließlich  schwarz  gefärbt  und  kommt  als  geringwerthiges
sog.  schwarzes  Pech  in  den  Handel.  Die  in  den  Säcken  nach  dem
Preßverfahren  verbleibenden  Harzrückstände  heißen  Pech=  oder  Harzgrieven
  und  werden  in  den  Kienrußhütten  zur  Gewinnung  des  Kienrußes
  verwendet.  Die  Pechgrieven  werden  zu  diesem  Zwecke  einfach
in  Oefen  verbrannt,  deren  Abzugsröhren  sämmtlich  in  einen  riesigen
auf  dem  Boden  der  Hütte  befindlichen  Flanellsack  münden  und  diesen
mit  ihrem  Rauch  durchziehen  müssen.  Bei  dem  Durchziehen  des
Rauches  bleiben  die  feinen  Kohlentheilchen,  die  sich  in  großer  Menge
bei  der  Verbrennung  der  Harzgrieven  bilden,  am  Flanell  hängen  und
werden  hier  von  Zeit  zu  Zeit  auf  dem  Boden  abgeklopft  und  gesammelt.
Die  rußigen  Kohlentheilchen  bilden  den  bekannten  Kienruß,  der  in
Jässern,  Tonnen  und  Tönnchen  verpackt  in  den  Handel  kommt.

Fragebogen  zur  Forstbenutzung.

Zu  §  239.  Was  versteht  man  unter  Forstbenutzung?

Zu  §  240.  Was  versteht  man  unter  „technischer  Eigenschaft“  des  Holzes?

Zu  §  241.  Nenne  die  verschiedenen  Trockenzustände  des  Holzes.

Zu  §  242.  Was  ist  Kern=  und  Splintholz?  Nenne  die  wichtigsten  Kernund
  Splinthölzer?

Zu  §  243.  Was  versteht  man  unter  Widerstandsfähigkeit  und  Festigkeit  der
Hölzer?
        <pb n="406" />
        —  391  —

Zu  §  244.  Was  ist  Tragkraft?  Wovon  hängt  sie  ab?  Zähle  die  tragfähigsten
  Hölzer  nach  einander  auf?

Zu  §  246.  Was  ist  Härte  des  Holzes?  Wovon  hängt  sie  ab?  Welche
Holzarten  gehören  zu  den  sehr  harten,  harten  und  weichen  Hölzern?

Zu  §  247.  Was  ist  Spaltbarkeit?  Welche  Eigenschaften  des  Holzes  bedingen
seine  Spaltbarkeit?  Nenne  die  leicht=  und  die  schwerspaltigen  Hölzer?

Zu  §  248.  Was  ist  Elasticität  und  Zähigkeit?  Wie  erhöht  man  die  Zähigkeit
  künstlich?  Für  welche  Handwerker  ist  die  Zähigkeit  wichtig?  Nenne  Holzarten,
die  sich  durch  Zähigkeit  und  Elasticität  auszeichnen?

Zu  §  249.  Was  versteht  man  unter  Dauerhaftigkeit  des  Holzes?  Wovon
hängt  sie  ab?  Welche  Holzarten  dauern  am  besten  im  Wasser  und  Erdboden  aus?
Welche  haben  im  Allgemeinen  die  größte  Dauer?

Zu  §  250.  Welche  Mittel  giebt  es,  um  die  Dauerhaftigkeit  zu  erhöhen?

Zu  §  251.  Was  bedeutet  das  Reißen  der  Hölzer?  Welche  Mittel  giebt  es
dagegen?

Zu  §  252.  Wovon  hängt  die  Brennkraft  der  Hölzer  ab?  Welche  Hölzer
heizen  gut?

Zu  §  253.  Was  sind  Kernrisse,  Waldrisse,  Frostrisse,  Maser  und  Wimmerholz?
  In  wie  fern  beeinträchtigen  solche  Fehler  die  Nutzfähigkeit  des  Holzes?  Was
ist  widersonniger  Drehwuchs?  Was  sind  Hornäste?  In  welcher  Weise  werden
Rindenverletzungen  gefährlich?  Was  ist  Roth=  und  Weißfäule?  Kommen  beide  in
allen  Holzarten  vor?  Welche  Fäulnißarten  unterscheidet  man  nach  den  befallenen
Baumtheilen?  Sind  starke  Wurzelanläufe  an  älteren  Stämmen  vortheilhaft?  Wodurch
  verräth  sich  Astfäule?  Wodurch  wird  sie  häufig  hervorgerufen?  Welche
Farbe  von  Faulflecken  ist  besonders  verdächtig?  Welche  Krebskrankheiten  kommen
an  Eiche,  Tanne  und  Lärche  vor?  Wodurch  schaden  sie?

Zu  §  254.  Was  ist  bei  der  Annahme  von  Holzhauern  zu  beachten?

Zu  §  255.  Was  bezweckt  die  Hauordnung?  Weshalb  müssen  vor  jedem
Schlage  besondere  Instruktionen  seitens  des  Försters  gegeben  werden?  Wie  bestraft
man  Holzhauer?  Was  muß  vor  jedem  Sonn=  und  Festtage  im  Schlage  geschehen?
Dürfen  Raff=  und  Leseholzsammler  in  einem  noch  nicht  beendigten  und  abgenommenen
Schlage  sammeln?  Wann  kann  im  Schlage  mit  der  Abfuhr  begonnen  werden?
Welches  Holz  dürfen  die  Holzhauer  verfeuern?  Dürfen  dieselben  irgend  welches  Holz
zu  eigenem  Gebrauch  aus  dem  Schlage  entnehmen?

Zu  §  256.  Wann  kann  Rückerlohn  gewährt  werden?

Zu  §  257.  Welche  Instrumente  gebraucht  man  beim  Fällen  und  Aufarbeiten
des  Holzes?  Nenne  den  Unterschied  zwischen  Axt  und  Beil.  Wie  heißen  die  einzelnen
  Theile  der  Axt?  Wie  unterscheidet  man  die  Sägen?  Was  gehört  zu  einer
guten  Säge?

Zu  §  258.  Welche  Rodewerkzeuge  giebt  es?

Zu  §  259.  Was  ist  Wadel?  Wann  sind  die  verschiedenen  Füllungszeiten?

Zu  §  260.  Was  ist  beim  Anlegen  der  Holzhauer  im  Schlage  zu  beachten?
Was  beim  Anlegen  der  Schläge?
        <pb n="407" />
        —  392  —

Zu  8  261.  Wie  wird  ein  Stamm  gefällt  mit  Axt,  Säge  und  Keilen?  Was
versteht  man  unter  Auskesseln?  Wonach  wählt  man  die  Fallrichtung?  Worauf  hat
der  Förster  beim  Baumfällen  besonders  zu  achten?

Zu  §  262.  In  welche  Hauptsortimente  wird  das  Holz  in  den  Schlägen  eingetheilt?
  Nach  welchen  allgemeinen  und  besonderen  Vorschriften  hat  sich  der  Förster
beim  Sortiren  des  Holzes  zu  richten?

Zu  §  263.  Was  sind  Wahlhölzer?  Wie  werden  Sägeblöcke,  Rundhölzer
und  Schiffsknie  eingetheilt?  Welche  Durchmessergrenze  besteht  zwischen  Rundhölzern
und  Nutzstangen?  Wo  ist  die  Grenze  zwischen  Derbholz  und  Reiserholz?  Welche
Stangenklassen  gehören  zum  Derbholz,  welche  zum  Reiserholz?  Wo  wird  der  Durchmesser
  bei  Stangen,  wo  bei  Rundhölzern  gemessen?  In  welcher  Zahl  werden  die
Reiserholzstangen  zusammengelegt?  Wodurch  unterscheiden  sich  Schichtnutzholz  1.  und
2.  Klasse?  Wie  wird  die  Rinde  sortirt?  Was  ist  Scheitholz,  Knüppelholz,  Reiserholz
  und  Stockholz?  Welche  Reiserholzklassen  giebt  es?

Zu  §  264.  Wie  wird  Länge  und  Durchmesser  bei  Nutzenden  gemessen?  Mit
welchen  Bruchtheilen  müssen  Langhölzer  abschneiden?  Ist  noch  eine  Zugabe  in
der  Länge  gestattet?  Dürfen  von  Schichtholz  Bruchtheile  von  Raummetern  gesetzt
  werden?  Wie  berechnet  man  von  Schichthölzern  die  dritte  Dimension,  wenn
Anzahl  der  Raummeter  und  zwei  Dimensionen  gegeben  sind?  Wie  wird  ein
Schichtmaaß  aufgesetzt?  In  welchem  Verhältniß  steht  das  Spalten  der  Schichtrundhölzer
  (Stempell!)  zu  ihrer  Stärke?  Wie  wird  ein  Schichtmaß  auf  geneigter
Fläche  aufgesetzt?  Nenne  die  verschicdenen  Schwindemaaße?  Wie  wird  das
Schichtmaaß  bezeichnet,  wenn  mehrere  Holzarten  zusammengelegt  sind?  Wie  wird
das  Holz  gerückt?

Zu  §  265.  Wie  wird  das  Holz  nummerirt?  Wie  bezeichnet  man  Nutzschichtmaaße?
  Wie  Anbruchholz?  Wie  wird  das  Holz  gebucht?  Wie  abgenommen?

Zu  §  266.  Was  ist  bei  der  Holzabgabe  seitens  des  Försters  zu  beachten?
Was  bedeuten  grüne  und  rothe  Holzzettel?  In  welchen  beiden  Fällen  darf  die
Quittung  des  Forstrendanten  auf  den  Holzzetteln  fehlen?  Welche  genauen  Vorschriften
  enthalten  die  §§  56—61  der  Försterinstruktion  über  die  Holzabgabe,  die  Holzverabfolgezettel,
  die  Holzanweisung,  Verausgabung  im  Anweisebuche,  Aufbewahrung
und  Ablieferung  der  Holzzettel  und  die  Abgabe  von  nicht  aufgearbeitetem  Holze?

Zu  §  267.  Was  hat  der  Förster  zu  thun,  wenn  plötzlich  eine  Gefahr  bei
dem  Passiren  von  Brücken,  Wegen  2c.  eintritt  oder  auf  Wegen  die  Abfuhr  stockt?

Zu  §  268.  Wie  breit  werden  dauernde  Abfuhrwege  angelegt?  Was  ist  über
den  Bau  von  Erd=  und  Steinwegen  zu  bemerken?  Wie  führt  man  Wege  über
sumpfige  Stellen?

Zu  §  269.  Wie  wird  Brennholz  und  wie  Langholz  geflößt?

Zu  §  270.  Welche  Eigenschaften  muß  Hochbauholz  haben?  Was  ist  Ganzholz,
  Halbholz  und  Kreuzholz?

Zu  §  271.  Welches  Holz  verwendet  man  zu  Rostbauten,  zu  Röhrenholz,
zu  Eisenbahnschwellen,  zum  Grubenbau?

Zu  §  272.  Welches  Holz  verwendet  man  beim  Wasserbau  zu  Pfählen,  welches

zu  Faschinen?
        <pb n="408" />
        —  393  —

Zu  8  273.  Welche  Holzarten  verwendet  der  Stellmacher?  Wie  wird  Felgen—
holz  ausgehalten  und  von  welchen  Hölzern?  Wie  werden  Speichen  und  Naben  und
von  welchen  Hölzern  ausgehalten?  Haben  krumm  gewachsene  Stangen  noch  Werth?
Welches  Holz  nimmt  man  zu  Deichseln  und  Leiterbäumen?

Wie  wird  Eichenstabholz  ausgehalten?  Kann  es  leichtere  Fehler  haben?
Woraus  werden  die  werthvolleren  Faßreifen  gemacht?  Welches  Holz  wird  zu
Trockengefäßen  und  zu  Eimern  verwendet?

Welches  Holz  wird  zu  Spaltwaaren  ausgehalten?  Welche  Holzarten  werden
zu  Schnitzwaaren  ausgehalten?  Wie  muß  Leistenholz  ausgehalten  werden?

Welches  Holz  verwenden  Drechsler,  Glaser  und  Tischler?  Was  geschieht  mit
gesunden  Maserhölzern?  Welche  Hölzer  verwendet  man  zu  Flechtarbeiten?  Welche
zu  Besen?

Zu  §  274.  Welche  Sortimente  und  welche  Holzarten  verwendet  man  beim
Gartenbau?

Zu  §  275.  Welche  Eigenschaften  muß  gutes  Eichenschiffbauholz  haben?  Wie
wird  es  ausgehalten?  Welches  Holz  nimmt  man  zum  unteren  Kiel  und  zu  Masten
und  Raaen?  Wie  hält  man  die  erforderlichen  Krummhölzer  aus?  Welche  Fehler
kann  Schiffbauholz  haben?  Wie  werden  Mühlwellen  ausgehalten?

Zu  §  276.  Wozu  kann  Brennholz  außer  zum  Kochen  und  Heizen  noch  verwendet
  werden?

Zu  §  277.  Welche  Rinden  werden  zu  Gerbzwecken  gewonnen?  Was  ist
Glanz-,  was  ist  rauhe  Rinde?

Zu  §  278.  Welchen  Nachtheil  hat  die  Harzgewinnung?

Zu  §  279.  Was  ist  Raff=  und  Leseholz?

Zu  §  280.  Was  versteht  man  unter  Voll-,  Halb=  und  Sprengmast?

Zu  §  281.  Welche  Holzarten  werden  zu  Futterlaub  benutzt?

Zu  §  282.  Welche  Nachtheile  hat  die  Streunutzung?  An  welchen  Stellen
weist  man  die  Streu  zuerst  an?  Welche  Orte  sind  mit  der  Streunutzung  ganz,
welche  möglichst  zu  verschonen?  In  welcher  Art  und  Weise  muß  die  Streunutzung
betrieben  werden?

Zu  §  284.  Wie  bildet  sich  der  Torf?  Welche  Torfarten  giebt  es?  Wie  nützt
man  große  Torfmoore  nachhaltig?  Wie  nützt  man  kleine  Torfmoore  einmal,  um
sie  später  zu  kultiviren?  Wie  bereitet  man  Preßtorf,  Streichtorf  und  Kunsttorf?

Zu  §  285.  Was  sind  Fossilien?  Wie  werden  sie  verwerthet?

Zu  §  286.  Wie  werden  Beeren,  Pilze  2c.  verwerthet?

Zu  §  287.  In  welcher  Weise  verkohlt  man  das  Holz?

Zu  §  288.  Was  für  Holz  nimmt  man  zur  Theerschwelerei?  Wie  schwelt
man  den  Theer  aus?

Zu  §  289.  Wie  gewinnt  man  Pech  und  Kienruß?
        <pb n="409" />
        —  394  —

Einrichtung  der  preußischen  Staatsforsten.
290.

Die  Staatsforsten  ressortiren  von  dem  Ministerium  für  Landwirthschaft,
  Domainen  und  Forsten  und  umfassen  eine  Gesammtfläche
von  8124521  ha  oder  234%  der  Gesammtfläche  von  Preußen.
Unter  der  oberen  Leitung  des  Ministers  werden  die  Geschäfte  betrieben:

a.  der  Centraldirektion:  von  der  Abtheilung  (III)  für  Forsten
im  Ministerio  durch  den  Oberlandforstmeister  und  die  Landforstmeister
  (4).

b.  der  Lokaldirektion,  Inspektion  und  Controle:  von
den  Bezirksregierungen  und  zwar  der  Abtheilung  für  direkte
Steuern,  Domainen  und  Forsten  durch  die  Oberforstmeister
Und  Forstmeister.

c.  der  eigentlichen  Administration:  durch  die  Oberförster
und  hinsichtlich  der  Geld-Einnahme  und  -Ausgabe  durch  die
Forstkassenrendanten.

d.  des  Forstschutzes  und  der  speciellen  Aufsichtsführung  über
die  Waldarbeiten:

durch  die  Forstschutzbeamten  (Revierförster,  Hegemeister,
Förster,  Waldwärter,  Forstaufseher  und  Hilfsjäger).

Die  Forstbeamten  haben  nach  dem  Uniformsreglement  vom  29.  December
  1868  im  Dienste  folgende  Uniform  zu  tragen:

im  Walde  die  „Walduniform“  bei  allen  dienstlichen  Verrichtungen,
  welche  aus  einem  Ueberrock  von  grau-grün  melirtem
Tuch  mit  2  Brustklappen,  2  Reihen  von  je  6  broncirten
Knöpfen,  grünem  Kragen  mit  hinten  joppenartigem  Schnitt
besteht.  Die  Rangabstufungen  sind  bezeichnet  wie  folgt:

A.  Kragen  von  grünem  Tuch,  Brustklappen  im  Innern  von
gleichem  Tuch  wie  der  Rock,  Hirschfänger  mit  Messer,  Griff  von
Hirschhorn  ohne  Bügel  mit  gelbem  Beschlag,  schwarzer  Scheide,
durch  den  Rock  gesteckt.  Ohne  Portepee  (auch  für  ehemalige  Feldwebel,
  Oberjäger  2c.).

a.  Achselabzeichen  bestehen  aus  zwei  Streifen  gerade  neben  einander

  von  6  mm  breiter  jagdgrüner  Plattschnur:
Waldwärter,  Hilfsjäger  und  Forstaufseher.
        <pb n="410" />
        —  395  —

b.  Achselabzeichen  wie  oben,  jedoch  drei  Schnüre  neben  einander.
Hegemeister  mit  einem  goldenen  Stern  mitten  auf  dem
Achselstück:

Förster,  Hegemeister.

Als  Auszeichnung  wird  für  die  Beamten  ad  b  vom  Minister  ein
goldenes  Ehrenportepee  verliehen.

B.  Kragen  von  grünem  Sammet,  sonst  wie  bei  A.

a.  Achselabzeichen  mit  3  Schnüren:

Forstreferendare.

b.  Achselabzeichen  mit  4  Schnüren  und  Hirschfänger,  Portepee,

wie  bei  C:
Revierförster.

C.  Kragen  mit  grünem  Sammet,  Brustklappen  im  Innern
von  grünem  Tuch,  Hirschfänger  mit  Messer,  weißem  Griff  mit  vergoldetem
  Bügel  in  schwarzer  Scheide.  Goldenes  Portepee  mit  jagdgrüner
  Seide  und  dünnen  Cantillen.  Reserveoffiziere  oder  zum  Tragen
der  Offiziersuniform  Berechtigte  tragen  das  silberne  Portepee.

a.  Achselabzeichen  mit  5  Schnüren,  gerade  neben  einander:

Forstassessoren.

b.  Achselabzeichen  mit  5  Schnüren,  von  denen  die  drei  mittleren

geflochten:
Oberförster.

Fc.  Achselabzeichen  mit  7  Streifen,  sämmtlich  geflochten  und  das
Portepee  mit  starken  Cantillen;  letzteres  auch  bei  allen  folgenden
  Beamten:

Forstmeister  mit  dem  Range  der  Titularräthe.
d.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  einem  goldenen  Stern:
Forstmeister  mit  dem  Range  der  Regierungsräthe.

e.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  2  goldenen  Sternen  über
einander:

Oberforstmeister,  welche  nicht  Abtheilungsdirigenten  bei  einer
Regierung  sind.

f.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  3  goldenen  Sternen  über
einander:

Oberforstmeister,  welche  Mitdirigenten  einer  Regierungsabtheilung
  sind.
        <pb n="411" />
        —  396  —

g.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  einer  kleinen  silbernen  Eichel:
Oberforstmeister  im  Range  der  Räthe  dritter  Klasse.
h.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  2  silbernen  Eicheln  über
einander:
Landforstmeister  im  Range  der  Räthe  zweiter  Klasse.
i.  Achselabzeichen  wie  bei  c,  aber  mit  3  silbernen  Eicheln  über
einander:
Der  Oberlandforstmeister.

Die  Beinkleider  sind  von  demselben  Tuche  wie  der  Rock,  mit
grünen  Biesen;  die  Kopfbedeckung  ein  grün-grauer  Filzhut  mit  7  cm
breiter  Krämpe,  mit  2  cm  breitem  grünen  Bande,  Kokarde  mit  Gemsbart
  auf  der  linken  Seite,  vorn  mit  königlichem  Adler  von  3  cm
Höhe  und  5  cm  Flügelspannung.  Im  Winter  (October  bis  inckl.
März)  kann  eine  grüne  Baschlickmütze  mit  Kokarde  und  Adler  getragen
werden.  Als  Ueberzieher  dient  ein  Rock  von  gleichem  Tuch  und
Schnitt  wie  die  Walduniform,  nur  länger  und  ohne  Achselstücke  oder
ein  Militairpaletot  mit  grünem  Kragen.

Beinkleider,  Kopfbedeckungen  und  Ueberzieher  sind  für  alle  Beamte
  gleich.

Für  feierliche  Gelegenheiten  tragen  die  Beamten  vom  Forstreferendar
  aufwärts  eine  Staatsuniform,  für  sonstige  Gelegenheiten  ist  allen
Beamten  noch  das  Tragen  einer  Interimsuniform  gestattet.  Nur  zu
letzterer  darf  eine  grüne  Tuchmüöütze  nach  dem  Schnitte  der  Militairmützen
  resp.  der  Hut  getragen  werden.

Die  zum  Waffengebrauch  berechtigten  Forstbeamten  dürfen  sich  der
Waffen  beim  Forst=  und  Jagdschutz  nur  bedienen,  wenn  sie  in  Waldoder
  Interimsuniform  sind  und  den  Dienstadler  tragen.

Der  Gruß  erfolgt  wie  beim  Militair  durch  Anlegen  der  rechten
Hand  an  die  Kopfbedeckung.  (Der  Hut  darf  nicht  abgenommen
werdenl)

Die  Grundlage  der  ganzen  Einrichtung  der  Staatsforsten  bildet
die  Eintheilung  derselben  in  Oberförstereien.

Die  Oberförsterei  wird  in  der  Ebene  durch  ein  Netz  von  sich  rechtwinklig
  schneidenden  Schneißen  in  kleine  Wirthschaftsfiguren  eingetheilt,
welche  man  Jagen  nennt.  Die  Schneißen  heißen  „Gestelle“  und
zwar  nennt  man  die  von  Osten  nach  Westen  laufenden  „Hauptgestelle“
(meist  7  m  breitl)  und  bezeichnet  sie  mit  großen  lateinischen  Buchstaben;  die
        <pb n="412" />
        —  397  —

von  Norden  nach  Süden  laufenden  (meist  5  m  breit)  nennt  man  Feuer—
gestelle  und  bezeichnet  sie  mit  kleinen  lateinischen  Buchstaben.  Die
Jagen  haben  die  Form  länglicher  Rechtecke,  deren  Längsseiten  (Feuergestelle)
  die  doppelte  Länge  der  Querseiten  haben.

Im  Gebirge  schließt  sich  die  Eintheilung  an  die  Terrainbildung
an  (Bäche,  Schluchten,  Wege  2c.)  und  heißen  diese  Wirthschaftsfiguren
von  mehr  oder  weniger  unregelmäßiger  Form  „Distrikte“.  Im  Hochwald
  sind  die  Jagen  und  Distrikte  25—30  ha  groß.  Diese  kleineren
Wirthschaftsfiguren  sind  wiederum  zu  einem  Hauptwirthschaftskomplex
„Block“  genannt  vereinigt,  d.  h.  ein  mehr  oder  weniger  selbstständiges
organisches  Glied  des  ganzen  Revieres,  innerhalb  dessen  ein  nachhaltiger
Betrieb  entweder  sofort  geführt  oder  wenigstens  durch  Herstellung  eines
geordneten  Altersklassenverhältnisses  angebahnt  werden  soll.  Die  Blöcke
werden  mit  großen  römischen  Ziffern,  die  Jagen  und  Distrikte  von
Osten  nach  Westen  fortlaufend  —  und  zwar  in  der  Südostecke  anfangend
  —  mit  arabischen  Ziffern  nummerirt;  an  den  Kreuzungspunkten
der  Jagen  werden  vierkantig  behauene  sog.  Gestell=  oder  Jagensteine
resp.  Pfähle  aufgestellt,  auf  welchen  die  Nummern  der  Jagen  2c.  und
die  Buchstaben  der  betreffenden  Gestelle  aufgemalt  werden.  Für  Bildung
der  Wirthschaftsfiguren  werden  weniger  die  gegenwärtigen  vorübergehenden
Bestandsverhältnisse  als  vielmehr  die  dauernden  Terrain-,  Boden=  und
Formverhältnisse  des  Waldareals  sowie  die  Rücksicht  auf  eine  zweckmäßige
  Abgrenzung  der  zu  erziehenden  Bestände  und  auf  das  bleibende
Wege=  resp.  Grabensystem  maßgebend.

Die  Schlageintheilung  in  den  Mittel=  und  Niederwaldungen  ist
meist  nur  eine  rein  geometrische,  ohne  Rücksicht  auf  die  Bestandsverhältnisse
  2c.

Die  in  einer  Wirthschaftsfigur  vorhandenen  Bestände  werden,
wenn  sie  in  einzelnen  größeren  Theilen  nach  Alter,  Boden
oder  Bestandsbeschaffenheit  wesentlich  verschieden  sind,  in
sog.  „Abtheilungen“  zerlegt,  welche  mit  kleinen  lateinischen  Buchstaben
bezeichnet  und  auch  örtlich  im  Walde  durch  Anschalmen  der  Randbäume
oder  mit  kleinen  Hügeln  abgegrenzt  werden.  Abtheilungen  mit  „Nichtholzboden“
  (Acker,  Fenne  2c.)  werden  mit  kleinen  deutschen  Buchstaben
bezeichnet.

Die  ganze  Wirthschaftseintheilung  eines  Revieres  wird  auf  der
im  Maaßstabe  von  1:25000  hergestellten  „Wirthschaftskarte“  dar-
        <pb n="413" />
        —  398  —

gestellt,  auf  welcher  die  Blöcke,  Jagen  (Distrikte)  und  Abtheilungen  mit
ihren  Nummern  und  Buchstaben  eingetragen  sind.  Die  vorherrschenden
Holzarten  sind  durch  folgende  Farben  bezeichnet:  Eichen  gelb,  Buchen
braun,  Ahorn,  Ulmen,  Akazien,  Erlen  grün,  Birke  carmin,
Aspen  und  sonstige  Weichhölzer  blau-grau,  Fichten  grau-blau,
Tannen  grau-grün,  Kiefern  grau-schwarz  und  Lärchen  grau-roth.
Eingesprengte  Holzarten  werden  durch  die  bezüglichen  Baumfiguren
markirt  wenn  sie  0,1  und  mehr  des  Hauptbestandes  bilden  und  zwar
bei  horstweiser  Einsprengung  in  Gruppen  zu  3,  sonst  einzeln.  Die
verschiedenen  Perioden  (ckr.  §  115)  werden  farbig  umrändert  und  zwar
die  I.  Periode  mit  grün,  die  II.  mit  karmin,  die  III.  mit  gelb,  die
IV.  mit  blau,  die  V.  mit  zinnober,  die  VI.  mit  braun,  außerdem  sind
sie  noch  mit  römischen  Zahlen  I,  II  rc.  bezeichnet.  Neuerdings  umrändert
  man  nur  die  I.  und  II.  Periode.  Die  Vertheilung  der  übrigen
Bestandstheile  in  die  IIII—VI.  Periode  geht  ungefähr  aus  ihrem  Alter
hervor,  welches  in  der  Art  bezeichnet  wird,  daß  die  beiden  ältesten
Altersklassen  ganz  dunkel,  die  beiden  mittleren  heller,  die  beiden  jüngsten
ganz  hell  angelegt  werden.  In  demselben  Farbentone  wird  der  ältere
Bestand  durch  Unterstreichen  des  Abtheilungsbuchstabens  bezeichnet.
Kommt  eine  Abtheilung  während  des  Einrichtungszeitraumes  mehrmals
zum  Hiebe,  so  werden  beide  Perioden,  z.  B.  II,  IV,  findet  nur  ein
Aushieb  statt,  so  wird  die  betr.  Periode  mit  kleiner  römischer  Zahl,
z.  B.  uV  eingeschrieben.  Mittelwaldblöcke  und  Niederwald  werden
gelbgrün  angelegt,  die  Holzarten  durch  Baumfiguren  und  die  Jahresschläge
  mit  liegenden  römischen  Ziffern  bezeichnet.  Außerdem  zerfällt
jede  Oberförsterei  noch  in  kleinere  Bezirke,  welche  „Schutzbezirke“  oder
„Beläufe“  genannt  werden;  meist  umfassen  dieselben  zugleich  einen
Block;  der  Schutz  sowie  die  Führung  aller  Waldgeschäfte  in  demselben
liegt  einem  Förster  (Hegemeister)  ob;  speziell  zur  Aushilfe  beim  Forstund
  Jagdschutz  sind  für  einen  oder  auch  mehrere  Schutzbezirke  noch
Forstaufseher  und  Hilfsjäger  resp.  Waldwärter  angestellt.  Liegen
einzelne  Reviertheile  sehr  weit  vom  Sitze  des  Oberförsters  entfernt,  so
werden  gewisse  Funktionen  des  Oberförsters  einem  „Revierförster“  übertragen,
  der  zugleich  aber  noch  einen  eigenen  Schutzbezirk  hat.  Hierzu
werden  theils  besonders  qualificirte  Förster  befördert  oder  Forstassessoren
vorübergehend  angestellt.  Mehrere  Oberförstereien  werden  zu  einem
Forstinspektionsbezirk  unter  der  Leitung  und  Controle  eines  Forst-
        <pb n="414" />
        —  399  —

meisters  am  Sitze  der  Regierung  vereinigt;  mehrere  Forstinspektionen
(ev.  auch  eine)  bilden  zusammen  den  Bezirk  eines  Oberforstmeisters  am
Sitze  der  Regierung,  der  meist  die  sämmtlichen  Oberförstereien  und
Forstinspektionen  eines  Regierungsbezirks  umfaßt;  liegt  in  einem  Re—
gierungsbezirk  nur  eine  Forstinspektion,  so  versieht  dieser  Forstinspektionsbeamte
  zugleich  die  Funktionen  des  Oberforstmeisters.  Mehrere  Provinzen
  stehen  wieder  unter  der  speciellen  Leitung  und  Controle  eines
Landforstmeisters  am  Sitze  des  Ministerii;  die  Gesammtleitung  der
Staatsforsten  hat  unter  der  oberen  Leitung  des  Ministers  für  Landwirtschaft,
  Domainen  und  Forsten  der  Oberlandforstmeister,  zugleich
Direktor  der  Ministerialabtheilung  für  Forsten.

Die  Oberforstmeister  sind  zugleich  Mitdirigenten  der  Abtheilung
für  direkte  Steuern,  Domainen  und  Forsten  bei  den  Regierungen.

Die  Ausbildung  für  den  niederen  Forstdienst  bis  zum  Revierförster
  aufwärts  ist  durch  das  Regulativ  vom  1.  Februar  1887,  von
dem  sich  ein  Auszug  hinten  unter  den  Beilagen  befindet,  geregelt;  die
höhere  Carriere  vom  Oberförster  an  aufwärts  ist  streng  geschieden;
die  Vorbereitung  und  Ausbildung  dazu  ist  geregelt  durch  die  Bestimmungen
  vom  1.  August  1883.  Die  Aspiranten  der  höheren
Carriere  heißen  während  der  bei  einem  Oberförster  abzuleistenden
1jährigen  Lehrzeit  „Forstbeflissene“;  nach  absolvirtem  erstem  Staatsexamen
  „Forstreferendare“",  nach  dem  zweiten  Staatsexamen  „Forstassessoren“.
        <pb n="415" />
        Anbang.

Jagdlehre.

291.
Einleitung.

Die  Lehre  von  der  Jagd  hat  den  doppelten  Zweck,  zu  zeigen:

1.  Wie  man  nützliches  Wild  erzieht,  gegen  Schaden  und  Gefahr
schützt,  in  einer  kunstgemäßen  Weise  erlegt  und  dasselbe  in  der  besten
Weise  verwendet  und  verwerthet  (Wildzucht  und  Wildjagd).

2.  Wie  man  der  Jagd  schädliche  Thiere  und  Gefahren  aller  Art
möglichst  vermindert  (Jagdschutz).

Da  der  Förster  sich  einestheils  mit  dem  Schutze  des  Wildes  gegen
seine  Feinde,  auf  der  anderen  Seite  aber  behufs  der  Verwerthung  mit
seiner  Verfolgung  und  Erlegung  zu  beschäftigen  hat,  so  werden  wir
nur  diesen  beiden  Theilen,  namentlich  der  eigentlichen  Wildjagd  besondere
Aufmerksamkeit  widmen  und  aus  den  anderen  Theilen  der  Jagdlehre
nur  das  nöthigste  und  soweit  es  von  unbedingtem  Interesse  ist,  an
geeigneter  Stelle  erwähnen.

Von  der  Ausübung  der  Wildjagd.
292.
Welche  Thiere  sind  jagdöar!

Zur  ausschließlichen  Jagdgerechtigkeit,  d.  h.  dem  Rechte,  jagdbare
  wilde  Thiere  aufzusuchen,  sie  unter  den  bestehenden  polizeilichen
  Einschränkungen  zu  hetzen,  zu  treiben,  zu  schießen,
zu  fangen  oder  auf  andere  Weise  sich  zuzueignen,  gehören
nach  dem  Allgemeinen  Landrecht  die  jagdbaren  wilden  Thiere  im  Gegensatz
  zum  sog.  freien  Thierfange,  d.  h.  dem  Fange  von  Insekten  und
anderen  Thieren,  welche  noch  in  keines  Menschen  Gewalt  gewesen
        <pb n="416" />
        —  401  —

sind  und  weder  zur  Jagd  noch  Fischereigerechtigkeit  gehören.  Den  freien
Thierfang  kann  jeder  auf  seinem  Besitz  ausüben.  Was  nun  zu  den
jagdbaren  Thieren  gehört,  ist  nach  den  verschiedenen  Provinzial-Gesetzen
zu  entscheiden;  soweit  diese  darüber  keine  besonderen  Bestimmungen  enthalten,
  rechnet  das  Allgemeine  Landrecht  dazu:  alle  diejenigen  vierfüßigen
  wilden  Thiere  und  das  wilde  Geflügel,  welche  zur
Speise  gebraucht  werden.  Es  gehören  im  Allgemeinen  dazu:

a.  Vierfüßige  Thiere:  Elch,  Roth-,  Damm-,  Schwarzwild,
Rehe,  Hasen,  Kaninchen,  meist  auch  Dachse,  Biber,  Fischottern,
Jüchse,  in  einigen  Landestheilen  Luchse,  Wölfe,  Marder,  wilde
Katzen.

b.  Wildes  Geflügel:  Auer-,  Birk-,  Haselwild,  Trappen,
Fasanen,  Rebhühner,  Wachteln,  wilde  Tauben,  Krammetsvögel,
  Ziemer,  Amseln,  Drosseln,  Lerchen,  Schwäne,  wilde
Gänse  und  Enten,  Kraniche,  Fischreiher,  Brachvögel,  Taucher,
Wasserhühner,  Schnepfen.

Soweit  die  Provinzialgesetze  nichts  Anderes  bestimmen,  werden
nach  dem  Allgemeinen  Landrecht  zur  sog.  hohen  Jagd  gewöhnlich
nur  gerechnet:  Elch,  Roth-,  Damm-,  Schwarzwild,  Auerwild,
Fasanen.  —  Alle  übrigen  Wildarten  gehören  zur  niederen
Jagd,  also  auch  das  Rehwild.

Die  übrigen  gesetzlichen  Bestimmungen  und  Beschränkungen  bei
Ausübung  der  Jagd  finden  sich  in  dem  Jagdpolizeigesetz  vom  7.  März
1850  und  in  dem  Jagdschongesetz  vom  26.  Februar  1870,  welche  dem
Buche  hinten  angeheftet  sind  und  genau  bekannt  sein  müssen,  ehe  man
an  die  Ausübung  der  Jagd  selbst  geht.

8  293.
Pon  den  Jagdgewehren.

Ueber  die  verschiedenen  Construktionen  und  Systeme  der  als  Jagdgewehre
  jetzt  meist  benutzten  Hinterlader  hier  zu  sprechen,  würde  zu  weit
führen,  ebenso  gehen  die  Meinungen  über  den  Vorzug  der  einen  oder
anderen  Construktion  so  weit  auseinander,  daß  es  schwer  ist,  der  einen
oder  der  anderen  entschieden  den  Preis  zuzuerkennen.  Im  Allgemeinen
jedoch  wird  immer  dem  einfachsten  System,  welches  eine  möglichst  unmittelbare
  Entzündung,  genügende  Trefffähigkeit  mit  Sicherheit  und

Bequemlichkeit  in  der  Führung  verbindet,  der  Vorzug  zu  geben  sein.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  26
        <pb n="417" />
        —  402  —

Wenn  Jemand  dies  von  seinem  Jagdgewehr  behaupten  kann,  so  mag
er  mit  demselben  zufrieden  sein.

Die  Pürschbüchse  und  Büchsflinte.

Zum  Erlegen  des  Hochwildes  soll  sich  der  gute  Jäger  nur  der
Pürschbüchse  bedienen,  weil  beim  Schießen  mit  Schrot  oder  mit  Posten
das  Hochwild  sehr  oft  zu  Holze  geschossen  wird;  man  überlasse  dies
den  Aasjägern.  Die  Pürschbüchse  muß  eine  gröbere  Visirung  und  ein
blankes  Korn  (von  Elfenbein  oder  Silber!)  haben,  damit  man  damit
auch  bei  schlechterem  Büchsenlicht  visiren  kann;  sie  muß  deshalb  auch
stets  mit  gestrichenem  oder  vollem  Korn  eingeschossen  sein.  Die  Pürsch—
büchse  soll  nicht  zu  lang  und  zu  leicht  sein,  so  daß  man  aus  freier
Hand  gut  damit  schießen  kann.  Der  Lauf  muß  gerade  sein,  genügend
starke  Wände  haben  und  bis  zur  Mitte  kugelgleich  sein  (d.  h.  der
Durchmesser  der  Seele  ist  überall  gleich),  um  das  Flattern  des  Geschosses
  zu  verhüten;  letzteres  tritt  übrigens  auch  bei  sehr  ausgeschossenen
Büchsen  oder  bei  solchen  mit  zu  scharfem  Drall  ein.  Der  Lauf  ist
sorgfältig  von  Rostflecken  oder  Beulen  2c.  namentlich  in  der  Nähe  der
Mündung  und  bei  Hinterladern  in  dem  unteren  konischen  Uebergang
aus  dem  Patronenlager  in  den  gezogenen  Theil  zu  bewahren.  Die
Büchse  soll  bis  auf  120  Schritt  auf  alle  Distancen  eingeschossen  sein,
d.  h.  der  Schütze  muß  genau  wissen,  wohin  er  auf  alle  Distancen  zu
halten  hat;  bei  guten  Büchsen  mit  genügend  starker  Pulverladung  muß
er  auf  je  20  Schritt  nähere  Distance  etwa  2—3  cm  kürzer  halten,
bis  zu  50  Schritt  herunter.

Neben  der  Pürschbüchse  werden  auch  noch  die  sog.  Büchsflinten
geführt,  an  welchen  ein  Rohr  mit  spiralförmigen  Zügen  für  die  Kugel,
das  andere  glatt  oder  mit  geraden  Zügen  für  Schrot  bestimmt  ist,  oder
die  sog.  „Drillinge“,  Gewehre  mit  2  Schrotläufen  und  darunter  einem
Büchsenlauf  oder  mit  2  Büchsenläufen  und  darunter  einem  Schrotlauf.

Die  Flinte.

Damit  mit  den  Schrotgewehren  das  Wild  nicht  nur  krank  geschossen,
  sondern  getödtet  wird  oder  „im  Feuer  liegt“,  so  ist  darauf
zu  achten,  daß  dieselben  ein  nicht  zu  schwaches  Kaliber  haben  und  so
stark  im  Bau  sind,  daß  sie  eine  möglichst  starke  Ladung  vertragen,  ohne
ein  Zerspringen  befürchten  zu  lassen.  Damit  das  Schrot  zusammen-
        <pb n="418" />
        —  403  —

hält,  muß  der  Flintenlauf  im  Innern  glatt  und  sdie  vordere  Hälfte
ganz  kugelgleich  und  gerade  sein.  Fast  von  der  Mitte  ab  muß  das
Rohr  nach  dem  Schloß  zu  einen  geringen  Fall  haben,  d.  h.  sich  etwas
erweitern,  die  Mündung  muß  ganz  besonders  kugelgleich  und  recht
gerade  abgeschnitten,  auch  gänzlich  von  Scharten  frei  sein.

Von  größter  Wichtigkeit  ist,  daß  die  Flinte  eine  gute  Lage  hat,
d.  h.  daß  sie  im  Anschlage  dem  Schützen  so  liegt,  daß  er  beim  Anlegen
  und  Zielen  nichts  von  den  Läufen,  sondern  sofort  das  Korn  sieht.
Das  Korn  soll  nicht  zu  fein,  sondern  gut  zu  sehen,  aber  auch  nicht  zu
grob  sein,  damit  es  schwaches  Federwild  beim  Zielen  nicht  bedeckt.

Die  Anfertigung  der  Schießgewehre  ist  jetzt  gesetzlich  geregelt  durch
das  Reichsgesetz  betr  „die  Prüfung  der  Läufe  und  Verschlüsse
der  Handfeuerwaffen“  vom  19.  Mai  1891,  wonach  nur  mehr
mit  dem  amtlichen  Prüfungszeichen  versehene  Feuerwaffen  in  den  Handel
kommen  dürfen.

8  294.
Munition  und  Taden.

Das  Pulver  muß  von  der  besten  Qualität  sein;  das  feinkörnige
mattglänzende  Pulver,  was  in  Blechbüchsen  verpackt  ist,  hat  sich  bewährt,
  doch  überzeugt  man  sich  besser  jedesmal  durch  Reiben  einer
kleinen  Quantität  auf  dem  ganz  trocknen  Handteller  mit  dem  Zeigefinger;
  läßt  es  sich  nicht  zerreiben  und  schmutzt  es  möglichst  wenig,
so  ist  das  Pulver  gut.  Es  besteht  meist  aus  72%  Salpeter  und  je
14%  Schwefel  und  Kohle.

Die  Kugeln  werden  zur  Jagd  auf  Hochwild  gebraucht  und  sollte
sich  dieselben  jeder  Jäger  selbst  gießen.  Man  verwendet  dazu
reines,  nicht  mit  Zink  vermischtes  Blei,  was  in  einem  Löffel,  der  eine
Tülle  hat,  geschmolzen  wird  und  dann  in  die  unten  mit  Zeug  umwickelte
  Kugelform  gegossen  wird.  Kugeln,  die  Ringe  haben  oder  etwas
hohl  sind,  werden  wieder  eingeschmolzen.

Die  Rundkugel  verdient  vor  der  Spitzkugel  den  Vorzug,  weil  beim
Schießen  im  Walde  die  Rundkugel  sich  nicht  so  leicht  verschlägt  und
das  Wild  besser  schweißt;  am  besten  ist  jedoch  die  Vereinigung  von
beiden,  die  sog.  Kopfkugel,  die  jetzt  unter  der  Herrschaft  des  Hinterladers
  meist  eine  längliche  Form  —  Langblei  —  erhalten  hate

Das  Schrot  wird  in  Fabriken  gegossen  und  nach  seiner  Stärke

meist  in  Nummern  von  0—10  getheilt;  Nr.  0  ist  das  gröbste,  Nr.  10
-  26sss
        <pb n="419" />
        —  404  —

das  feinste  Schrot.  Die  Auswahl  der  richtigen  Schrotstärke  auf  die
verschiedenen  Wildarten  ist  von  größter  Wichtigkeit;  die  meisten  Jäger
pflegen  zu  starkes  Schrot  zu  schießen  und  schießen  damit  viel  Wild
krank  und  zu  Holze,  weil  das  starke  Schrot  zu  sehr  streut;  bei  zu
schwachem  Schrot  tritt  der  umgekehrte  Fall  ein,  indem  das  Wild  bei
dem  engen  Streukegel  wohl  viele,  aber  nicht  tief  genug  eindringende
Schrote  erhält;  am  unsichersten  und  daher  nur  auf  kurze  Distanzen
anzuwenden,  sind  Postenschüsse.  Für  jede  Wildgattung  ist  also  sorgfältig
  die  passende  Schrotnummer  zu  wählen.  Neben  den  gewöhnlichen
Schroten  werden  neuerdings  auch  sog.  Hartschrote  aus  60%  Bilei,
20%  Zinn  und  20%  Antimon  hergestellt,  welche  härter  sind  und
den  Vortheil  haben  sollen,  daß  sie  stärker  durchschlagen  und  somit  die
Anwendung  feinerer  Schrotnummern,  die  besser  decken,  gestatten.

Von  eben  solcher  Wichtigkeit  ist  beim  Laden  der  Gewehre  und
Füllen  der  Patronen  das  richtige  Verhältniß  zwischen  Pulver  und
Schrot  und  die  zu  verwendenden  Pfropfen.  Die  Pulverladung  soll
jedenfalls  möglichst  stark  sein,  so  daß  das  Gewehr  gehörig  stößt;
die  Geschosse  tödten  dann  um  so  besser.  Bei  schwächerem  Kaliber  soll
Pulver  und  Schrot  dasselbe  Hohlmaß  füllen,  bei  stärkerem  Kaliber  soll
sich  in  dem  Hohlmaaß  das  Pulver  zum  Schrot  verhalten  wie  120,  .
Als  Durchschnittssätze  für  die  verschiedenen  Kaliber  der  Hinterlader
können  gelten:

Kaliber  Gramm  Pulver  Gramm  Schrot
12  5—5,  35—40
14  4,8—5,2  32—36
16  4,5—5  28—32
20  3,8—4  22—24.

Die  gewöhnliche  Ladung  für  Pürsch=  und  Scheibenbüchsen  bis  Kaliber
111  mm  beträgt  3  g  Naßbrandpulver,  bei  Expreßbüchsen  steigert  man
bis  zu  6  g.

Der  Pfropfen  oder  Treibspiegel,  welcher  zwischen  Pulver  und
Schrot  zu  liegen  kommt,  soll  im  Durchmesser  stets  etwas  größer  sein
als  das  Kaliber,  damit  keine  Gase  entströmen  können,  z.  B.  zu  Kaliber  16
Filzpfropfen  von  Kaliber  14.  (Bei  Papierhülsen  ist  es  natürlich  nicht
möglichl)  Der  Pulverpfropfen  wird  fest  aufgesetzt,  der  Schrotpfropfen
nicht  so  fest.

Man  soll  zu  Hinterladern  nur  im  Nothfall  gekaufte  Patronen
        <pb n="420" />
        —  405  —

verwenden,  sondern  sich  die  Patronen  immer  selbst  machen,  damit  man
die  Ladung  nach  den  eigenen  Erfahrungen,  falls  diese  schlecht  ausfallen,
verbessern  kann.  Bei  Vorderlader-Doppelflinten  läßt  man  in  dem  geladenen
  Lauf  den  Ladestock  stecken,  um  nicht  denselben  Lauf  zweimal  zu
laden;  hat  man  mehrmals  denselben  Lauf  hinter  einander  abgeschossen
(was  möglichst  zu  vermeiden  istl),  so  muß  man  den  Pfropfen  im  nicht
abgeschossenen  Lauf  einmal  wieder  festsetzen.  Die  Pistons  sind  vor  dem
Laden  mit  Werg,  Papier  oder  den  Hähnen  zu  schließen,  nicht  mit  den
Zündhütchen.

Beim  Laden  der  Büchsen  benutzt  man  Pflaster  von  Barchent  oder
von  Leinwand,  welche  auf  der  glatten  Seite  getalgt  werden  und  so
groß  sein  müssen,  daß  sie  (mit  der  trocknen  Seitel)  die  Kugel  beim
Einführen  in  die  Büchse  ganz  umschließen.  Je  tiefer  die  Züge  sind,
desto  dickeres  Pflaster  nimmt  man.  Die  Kugel  muß  so  fest  aufsgesetzt
werden,  daß  der  Ladestock  beim  Aufsetzen  stark  zurückprallt.

8  205.
Bon  den  Regeln  beim  Schießen.
a.  Mit  der  Büchse.

Vierläufiges  Hochwild  soll  man  eine  Hand  breit  hinter  das  Blatt
schießen,  weil  dort  die  edleren  Theile  die  größte  Zielscheibe  bieten;  kann
man  hier  keinen  Schuß  anbringen,  soll  man  lieber  gar  nicht  schießen.
Bei  seitwärts  vorbei  sich  bewegendem  Wild  hat  man  bei  einem  trollenden
Hirsch  auf  100  Schritt  etwa  15—20  cm  vor  die  Mitte  des  Brustrandes
  zu  halten;  am  besten  bringt  man  ihn  jedoch  durch  einen  Pfiff
oder  Ruf  zum  Stutzen  und  schießt  dann.  Auf  flüchtiges  Rothwild  soll
nur  ein  geübter  Schütze  einen  Kugelschuß  von  der  Seite  wagen,  man
muß  in  solchem  Fall  auf  100  Schritt  um  etwa  eine  volle  Hirschlänge
vorhalten,  auf  50  Schritt  etwa  60  cm,  falls  man  nicht  mitzieht.  Beim
Schießen  sowohl  bergauf  wie  bergab  muß  man  immer  kürzer  halten,
und  zwar  je  steiler,  um  so  mehr.

Vor  Abgabe  des  Schusses  muß  man  sich  die  Stelle,  auf  der  das
Wild  sich  befindet  (den  sog.  Anschußl),  ebenso  die  Stelle,  von  der  man
geschossen  hat,  genau  merken  oder  bezeichnen.  Im  Schuß  selbst  hat
man  auf  den  Kugelschlag  und  auf  das  Zeichnen  (Bewegung  nach  dem
Schußl)  des  Wildes  zu  achten.  Nach  dem  Schuß  merkt  man  sich  die
Richtung,  in  der  das  Wild  abgeht,  ladet  seine  Büchse,  markirt  seinen
        <pb n="421" />
        —  406  —

Stand  und  geht  nach  dem  Anschuß,  welchen  man  durch  einen  Bruch
(abgebrochenen  Zweig)  so  bezeichnet,  daß  das  abgebrochene  Ende  dahin
zeigt,  wohin  das  Wild  gegangen  ist.

Zur  Kennzeichnung  der  einzelnen  Schüsse  und  der  Merkmale  des  Verhaltens
des  Rothwildes  nach  dem  Schusse  diene  die  untenstehende  Figur  eines  Hirsches,  welche
man  bei  den  nachstehend  aufgezählten  Schüssen  in  den  betreffenden  Fächern  der  Figur
vergleichen  wolle.  (Nach  v.  Nolde,  Jagd  und  Pflege  des  europäischen  Wildes.)

Kopfschüsse:  1,  2,  5  und  theilweis  6.  Das  Wild  bricht  sofort  zusammen
und  verendet.  «

3,  4  sind  schlechte  Schüsse;  das  Wild  schweißt  wenig  und  geht  meist  später  ein.

Halsschüsse:  7,  9,  12,  23  und  theils  24.  Auf  dem  Anschusse  helles  langes
Haar.  Hat  der  Schuß  die  Brandader  getroffen,  so  liegt  sofort  sehr  viel  Schweiß  und
das  Stück  verendet  sehr  bald;  sind  andere  Hauptadern  getroffen,  so  hört  der  zuerst
starke  Schweiß  nach  und  nach  auf  und  muß  das  Stück  3  Stunden  Ruhe  haben,  ehe
man  mit  dem  Schweißhund  arbeitet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ist  die  Drossel  durchschossen,  so  thut  sich  das  Stück  gleich  vom  Rudel  ab
und  schweißt  bald  sehr  hellen  Schaumschweiß,  den  es  auch  oft  aushustet,  so  daß
er  hoch  an  den  Büschen  sitzt.  Nach  3—4  Stunden  kann  man  nachgehen.
        <pb n="422" />
        —  407  —

8,  10,  13  und  zum  Theil  11.  Ist  der  Halswirbel  durchschossen,  liegt  das
Stück  im  Feuer  und  verendet;  ist  derselbe  nur  gestreift,  so  bricht  es  zusammen,  kommt
aber  sehr  bald  wieder  hoch  und  man  hat  das  Nachsehen.

Rückenschüsse:  14,  15,  16,  17,  18,  19,  20.  Ist  das  Rückgrat  durchschossen,
  bricht  das  Stück  im  Feuer  zusammen  und  verendet;  ist  dasselbe  nur  gestreift
  (gekrellt!),  so  geht  es  wie  vorstehend  beim  Halswirbel,  ausgenommen  wenn
der  Schuß  tief  14  und  15  sitzt,  wo  man  nach  3  Stunden  nachgehen  kann.

Blattschüsse:  25,  35  und  theils  24  mit  hellem  Kugelschlag.  Das  Stück
macht  meist  eine  hohe  Flucht  und  bricht  dann  nach  30—150  Schritten  zusammen;
es  schweißt  meist  wenig.  Nach  2  Stunden  geht  man  nach;  sollte  das  Stück  noch
leben,  so  sitzt  die  Kugel  in  34  oder  hoch  44,  45;  in  diesem  Falle  hetzt  man  mit
dem  Hunde.

Kernschüsse:  26,  27,  36,  37.  Hohler,  heller  Kugelschlag.  Dies  sind  die
besten  Schüsse.  Wildes  Fortstürmen  mit  gesenktem  Kopf  und  Zusammenbrechen  nach
50—150  Schritten;  zuerst  wenig  Schweiß,  der  aber  bald  zunimmt.  Sitzen  die
Schüsse  tiefer  in  46,  47,  was  an  den  hellen  und  dünnen  Haaren  auf  dem  Anschuß
und  sehr  vielem  Schweiß  zu  sehen,  so  kann  man  nach  2  Stunden  mit  dem  Hunde
hetzen,  da  das  Stück  sich  bald  stellen  wird.

Waidewundschüsse:  28,  29,  38,  48,  49.  Dumpfer  buffiger  Kugelschlag.
Das  Stück  schnellt  beim  Schuß  die  Hinterläufe  oft  nach  hinten;  der  Schweiß  auf
dem  Anschuß  ist  dunkel  und  mit  Aesung  gemischt.  Das  Stück  bleibt  nach  kurzer
Flucht  öfter  stehen  und  tritt  langsam  weiter,  um  nach  etwa  200  Schritt  sich  unter
Deckung  nieder  zu  thun.  Nach  3  Stunden  arbeitet  man  mit  dem  Schweißhund
nach  oder  hetzt.

Sitzt  der  Schuß  in  30,  31,  40,  41,  50,  51,  was  man  an  dem  saugend
flutschigen  Kugelschlag,  an  wenigem  Schweiß,  meist  nur  in  der  Hinterlauffährte  und
dem  Zeichnen  mit  den  Hinterläufen  erkennt,  so  läßt  man  dem  Stück  mindestens
4  Stunden  Ruhe  und  arbeitet  oder  hetzt  mit  einem  guten  Hund.

Hohe  Keulenschüsse:  21,  22.  Das  Stück  bricht  jedenfalls  im  Feuer  zusammen
  und  ist  bei  Zerschmetterung  des  Rückgrats  sofort  verendet,  sonst  nur  gekrellt;
  jedenfalls  muß  man  —  wie  stets,  wenn  das  Wild  im  Feuer
liegt  —  so  schnell  als  möglich  hinzueilen.

Keulenschüsse:  32,  42,  52.  Heller  Kugelschlag,  Zeichnen  durch  Rucken  des
Hintertheils.  Ist  der  Knochen  zerschmettert,  so  thut  sich  das  Stück  bald  ab  und
nieder.  Nach  2—3  Stunden  hetzen.  Hat  man  einen  festen  Kugelschlag  gehört  und
weißgelbliche,  weiße  oder  dunkle  lange  struppige  Haare  und  sofortigen  starken  Schweiß,
der  bald  nachläßt,  gefunden,  so  ist  33,  43,  53  getroffen;  man  kann  nicht  hetzen,
sondern  nur  mit  einem  erfahrenen  Hund  arbeiten,  wenn  das  Stück  das  Rudel
verlassen  hat.

Vorderlaufschüsse:  54.  Heller  harter  Kugelschlag.  Niederknicken  mit  dem
Vordertheil,  oft  Schlenkern  des  kranken  Laufs;  auf  dem  Anschuß  kurze  düne  Haare
und  viel  Schweiß,  später  Nachlassen  des  Schweißes;  oft  Knochensplitter  neben  der

Fährte.  Hat  man  einen  gewandten  Hund,  so  hetze  man  sofort;  wartet  män,  so
hat  man  meist  das  Nachsehen.
        <pb n="423" />
        —  408  —

Hinterlaufschüsse:  55.  Heller  Kugelschlag,  meist  Zusammenknicken  des
Hintertheils;  auf  dem  Anschuß  kurze  Haare  und  ziemlich  viel  Schweiß;  später  läßt
derselbe  nach  und  man  findet  oft  Knochensplitter;  das  Lahmen,  wie  bei  allen
Keulen=  und  Laufschüssen,  in  der  Fährte  markirt.  Man  kann  bald  hetzen,
da  das  Stück  sich  meist  leicht  stellt.

Untere  Laufschüsse:  56.  Heller  Kugelschlag,  feine  dunkle  Haare,  wenig
Schweiß,  aber  viel  Knochensplitter,  Schlenkern  des  kranken  Laufs.  Einziges  Mittel,
schnelles  Hetzen;  meist  bekommt  man  jedoch  das  Stück  nicht.

Geweihschüsse:  57.  Heller  ganz  harter  Kugelschlag.  Ist  das  Geweih
unten  getroffen,  so  bricht  der  Hirsch  zusammen,  kommt  aber  sehr  bald  wieder  auf
die  Läufe;  ist  dasselbe  oben  getrossen,  so  duckt  der  Hirsch  den  Kopf.

Merke:  Findet  man  viele  Haare  auf  dem  Anschuß,  so  ist  das  Stück  meist
nur  gekrellt.

Schweißt  das  Stück  sofort  und  ist  nach  200  Schritten  nicht  zusammengebrochen,
so  ist  es  meist  am  Hals  oder  an  den  Keulen  getroffen;  schweißt  es  aber  erst  nach
etwa  100  Schritten,  so  ist  dies  meist  ein  gutes  Zeichen.

Thut  sich  das  Stück  sogleich  vom  Rudel  ab,  so  ist  es  tödtlich  getroffen.

Man  soll  mit  der  Büchse  nur  ausnahmsweis  weiter  als  auf
100—120  Schritt  schießen,  auch  nur  im  Nothfall  mit  feinem  Korn,
sonst  immer  mit  gestrichenem  Korn.  Sollte  wegen  falscher  Stellung
des  Visirs  oder  Korns  die  Büchse  links  oder  rechts  schießen,  so  kann
man  dem  durch  entsprechende  Verschiebung  von  Korn  oder  Visir  abhelfen;
  will  man  das  Korn  klopfen,  so  muß  man  es  nach  derselben
Seite,  wohin  der  Schuß  fälschlich  geht,  verschieben;  dagegen  klopft  man
das  Visir  nach  der  entgegengesetzten  Seite.  Dies  wird  so  lange  fortgesetzt,
  bis  die  Büchse  Strich  schießt.)

Die  verschiedenen  übrigen  Regeln  über  das  Schießen  selbst,  die
Visirung,  das  Schätzen  der  Distance  2c.  werden  hier  übergangen  und
der  Instruktion  über  das  Schießen  bei  den  Jägerbataillonen  überlassen.

b.  Mit  der  Flinte.

Mit  der  Flinte  soll  man  ebenso  wie  mit  der  Büchse  nie  zu  weit
nach  Wild  schießen;  für  gewöhnliche  Verhältnisse  sollen  als  weiteste
Entfernungen  gelten:  im  Walde  auf  Hase  und  Fuchs  40  Schritt,  im
Felde  60  Schritt,  bei  Kesseltreiben  im  Kessel  allenfalls  etwas  weiter.
Das  Schießen  auf  weite  Distancen  namentlich  im  Walde,  wo  der  Erfolg
  vom  Zufall  abhängt,  ist  durchaus  unwaidmännisch  und  steht  im
grellsten  Widerspruche  mit  der  pfleglichen  Behandlung  der  Jagd,  da
dabei  viel  Wild  zu  Holze  und  krank  geschossen  wird,  nachher  eingeht
und  somit  verloren  ist.
        <pb n="424" />
        —  409  —

Die  Hauptregel  beim  Schießen  mit  der  Flinte  ist  gehörige  Sorgfalt
beim  Laden  resp.  beim  Anfertigen  der  Patronen,  namentlich  Anwendung
von  recht  vielem  Pulver  und  der  richtigen  Schrotnummer;  auf  Hasen  2c.
nimmt  man  weniger  Schrot  als  auf  kleineres  Flügelwild  z.  B.  Schnepfen.
Die  alte  Jägerregel  sagt  darüber:  Viel  Pulver  und  wenig  Schrot  ist
der  Hasen  Tod  und  umgekehrt:  Wenig  Pulver  und  viel  Schrot  ist  der
Schnepfen  Tod.  Im  Sommer  kann  man  auf  Haar=  und  Federwild
verhältnißmäßig  weniger  Pulver  schießen  als  im  Winter;  bei  nassem
Winterwetter  muß  man  das  meiste  Pulver  laden.

Beim  Schießen  auf  laufendes  oder  fliegendes  Wild  muß  entsprechend
vorgehalten  werden,  wenn  man  nicht  mitzieht.  Einem  seitwärts  laufenden
Hasen  rc.  hält  man  auf  40  Schritt  vorn  auf  den  Kopf,  bei  Federwild
ebenso  oder  etwas  vor.  Auf  spitz  von  vorn  anlaufendes  Wild  z.  B.
Fuchs,  Hasen  r2c.  muß  man  kürzer  halten,  je  nach  der  Schnelligkeit  auf
oder  vor  die  Vorderläufe,  besser  ist  es  jedoch,  das  Wild  in  solchem  Falle
vorbei  zu  lassen  und  spitz  oder  schräg  von  hinten  zu  schießen.  Sitzendes
oder  schwimmendes  Wild  läßt  man  ganz  aussitzen  oder  hält  sogar  etwas
kürzer.  Bei  vom  Schützen  wegziehendem  Federwild  —  zum  Beispiel
spitz  von  hinten  —  hält  man  etwas  darunter,  damit  es  in  den  Schuß
hineinzieht.  Beim  Zielen  soll  man  darauf  achten,  daß  man  das  Wild
weder  zu  sehr  aufsitzen  noch  verschwinden  läßt,  sondern  mitten  darauf
hält;  im  ersteren  Falle  schießt  man  leicht  zu  kurz  und  trifft  nur  Läufe,
Ständer  2c.,  resp.  gar  nicht,  im  zweiten  Falle  streift  oder  krellt  man
das  Wild  oder  überschießt  es  häufig.

Schließlich  sei  noch  jedem  Jäger  in  seinem  eigenen
Interesse  dringend  an  das  Herz  gelegt,  die  peinlichste  Vorsicht
  gegen  Andere  und  sich  selbst  bei  der  Handhabung  der
Feuerwaffen  zu  beobachten,  um  Unglück  zu  verhüten.  Die
Reue  kommt  immer  zu  spät  und  kann  nichts  wieder  gut  machen;;  besser
ist  es,  vorher  aufzupassen  und  jede  Möglichkeit  einer  Gefahr  mit  der
größten  Gewissenhaftigkeit  zu  vermeiden.  Ingleichen  soll  jeder  Jäger  seine
Waffen  stets  in  Ordnung  halten;  nach  jedem  Gebrauch  sollen  Büchse  und
Flinte  mit  dem  Wischer  gereinigt  und  getrocknet  werden  und  müssen  dieselben
  ängstlich  namentlich  vor  allen  Rostflecken  in  den  Läufen  und  den
Schloßtheilen  bewahrt  werden,  auch  sollen  die  Schloßtheile  öfter  mit
reinem  Olivenöl  oder  Vaselinöl  geölt  werden,  nachdem  sie  gut  gereinigt
  und  abgetrocknet  sind.  Leichtes  Einölen  der  Schrotläufe  schadet
        <pb n="425" />
        —  410  —

nichts,  auch  muß  der  Schaft  zuweilen  mit  einem  Oellappen  überfahren
werden.

8  266.
Von  den  Jangapparaten.)
Der  Schwanenhals.

Eines  der  sichersten  und  beliebtesten  Fangeisen  auf  unser  Raubwild,
namentlich  auf  Fuchs  2c.,  ist  der  sog.  Schwanenhals,  auch  „Berliner
Eisen“  genannt.  Es  giebt  deren  von  verschiedener  Größe:  für  Füchse,
Ottern  gebraucht  man  die  mittleren,  für  Marder  2c.  die  kleineren  Eisen.
Der  Schwanenhals  selbst  besteht  aus  1)  den  beiden  Bügeln,  2)  der
Feder,  3)  dem  Stellschlosse,  4)  der  Pfeife.  Das  Stellschloß  zerfällt
wieder  in  die  Schloßkapsel,  den  Stellhaken,  die  Stellzunge  und  den
Drücker;  außerdem  sind  noch  am  rechten  Bügel  die  Schnellstange,  am
linken  Bügel  der  Stellstift  befestigt.

Der  Schwanenhals  wird  in  folgender  Weise  aufsgestellt:

Man  legt  den  Schwanenhals  auf  den  Boden,  kniet  vor  demselben
so  nieder,  daß  die  Bügelschraube  unmittelbar  an  den  Knieen  liegt  und
biegt  die  Bügel  unter  Zuhilfenahme  eines  Keiles  mit  den  Händen  so
weit  auseinander,  daß  sie  wagrecht  liegen.  Indem  man  dann  die
Bügel  mit  den  Knieen  festhält,  greift  man  nach  dem  Stellschloß,  legt
den  Stellstift  unter  die  Stellstange,  drückt  diese  herunter  und  legt  den
Drücker  darüber;  dann  zieht  man  den  Stellhaken  über  die  Stellzunge
und  steckt  schließlich  den  Sicherheitsstift  hinter  den  Stellhaken  in  die
in  der  Schloßkapsel  befindlichen  Löcher,  um  das  Losschlagen  des  Eisens
zu  verhindern.  Der  Sicherheitsstift  ist  mit  einem  Bindfaden  an  der
Feder  befestigt.  Zum  Losschlagenlassen  des  Eisens  befestigt  man  am
Stellhaken  eine  1  m  und  eine  1  m  lange  Schnur,  zieht  erstere  durch
die  Pfeife  und  nimmt  vorsichtig  den  Sicherheitsstift  heraus,  während
die  linke  Hand  den  kleinen  Faden  (Contrafaden)  nach  der  Feder  zu
zurückzieht,  um  den  Stellhaken  auf  der  Stellzunge  fest  zu  halten.  Zieht
man  dann  am  längeren  Faden,  so  schlägt  der  Schwanenhals  los;  um
ein  Springen  der  Bügel  zu  verhüten,  muß  man  stets  weiche  Gegenstände
  zwischen  dieselben  halten.

*)  Als  gute  Quelle  für  den  Bezug  von  Fangapparaten  ist  zu  empfehlen  die
Fallenschmiede  von  Ad.  Rud.  Weber  zu  Hainau,  desseu  Fallen  sich  vorzüglich
bewähren.
        <pb n="426" />
        —  411  —

Zum  Legen  muß  das  Eisen  ganz  sauber  und  rostrein  sein.  Der
Fangbrocken  wird  mit  einer  Pferdehaarschnur  durch  die  Pfeife  so  am
Stellhaken  angebunden,  daß  er  dicht  vor  der  Pfeife  liegt  und  die
Schnur  straff  ist.  Außerdem  wird  noch  der  Contrafaden  am  Stell—
haken  festgebunden.

Das  Tellereisen.

Es  giebt  ebenfalls  ein  größeres  Tellereisen  (sür  Fuchs,  Fischotter,
Dachs,  Wildkatze)  und  ein  kleineres  Tellereisen  (für  Marder,  Iltis  ꝛc.).

Die  Handhabung  ist  leichter,  aber  die  Sicherheit  im  Fangen  steht
der  des  Schwanenhalses  entschieden  nach.

Das  Tellereisen  besteht  aus  1)  dem  Kranze,  2)  den  Bügeln,  die
mit  Zähnen  besetzt  sind,  3)  dem  Teller,  der  mit  Löchern  versehen  ist
und  sich  um  seine  Achse  dreht,  4)  der  Feder,  5)  dem  Sicherheitshaken.

Zum  Spannen  drückt  man  zuerst  die  Feder  herunter,  dreht  den
Sicherheitshaken  darauf  und  legt  die  Bügel  auseinander,  stellt  dann
die  Stellstifte  so  aufeinander,  daß  der  Stellstift  des  Bügels  unter  den
Stellstift  des  Tellers  zu  stehen  kommt  und  dreht  dann  den  Sicherheitshaken
  wieder  vorsichtig  zurück.  Der  Fangbrocken  wird  entweder  einen
halben  Meter  hinter  das  Eisen  über  Wind  gelegt  oder  auf  dem  Teller
befestigt.  Mit  dem  Tellereisen  kann  man  auch  in  flachem  Wasser,
z.  B.  in  warmen  Quellen  fangen,  wobei  das  Eisen  so  unter  Wasser
gelegt  wird,  daß  der  Brocken  schwimmt.

Der  Schlagbaum.

Er  ist  die  beste  Fangmethode  für  Marder  und  wird  am  vortheilhaftesten
  in  der  Nähe  von  Dohnenstiegen  angelegt.  Man  sucht  sich
vier  12—18  cm  starke  Stämme  a,  b,  c,  d  in  einem  Stangenholz  auf,
die  ein  Rechteck  von  etwa  1  m  Breite  und  2  m  Länge  bilden.  An
zwei  (1  m  von  einander  entfernte)  Stangen  a  und  b  nagelt  man  in
1,3  m  Höhe  eine  starke  Stange  mit  hölzernen  Nägeln  wagerecht  an,
deren  obere  Fläche  breit  und  glatt  beschlagen  ist.  Auf  diese  Stange
wird  eine  andere  um  20  cm  längere  und  auf  der  untern  Seite  behauene
  Stange  gelegt  und  mit  dem  einen  Ende  an  dem  Baum  a
mittelst  eines  hölzernen  Kopfnagels  beweglich  befestigt  Das  um  20  cm
überstehende  Stück  der  oberen  Stange  wird  als  Griff  beim  Aufstellen
benutzt.  In  gleicher  Weise  nagelt  man  an  die  Bäume  c  und  d,  nur
etwas  höher,  eine  Stange  an  und  legt  über  die  Verbindungsstangen
        <pb n="427" />
        —  412  —

von  a  und  b,  sowie  von  c  und  d  verschiedene  andere  Stangen,  so  daß
zwischen  den  vier  Bäumen  ein  förmliches  Dach  entsteht,  welches  schließlich
  mit  Rasen  und  Moos  bedeckt  wird.

Als  Stellung  benutzt  man  die  bekannte  Stellung  der  Studentenfalle,
  indem  man  die  obere  Stange  zwischen  a  und  b  (Schlagbauml)
in  die  Höhe  hebt  und  die  Stellung  so  anbringt,  daß  der  Marder,
wenn  er  die  untere  Verbindungsstange  vor  a  und  b  mittelst  eines  zu
diesem  Zweck  vom  Boden  aus  angelegten  Baumstammes  erklettert  hat,
sich  mit  dem  Vordertheil  unter  dem  Schlagbaum  befindet,  ehe  er  die
Stellzunge  berühren  kann.  Der  Fangbrocken  hängt  unter  dem  Dache
so,  daß  der  Marder  von  der  Stange  den  Brocken  nicht  erreichen  kann,
ohne  die  Zunge  zum  Darauftreten  zu  benutzen.

Der  Schlagbaum  muß  bereits  im  Sommer  gebaut  werden,  damit
  das  Holz  bis  zur  Fangzeit  im  Winter  gehörig  verwettern  kann.
Vielfach  bringt  man  den  Schlagbaum  auch  nur  auf  der  Erde  an.

Dohnen.

Man  unterscheidet  Laufdohnen  und  Hängedohnen  und  benutzt
dieselben  hauptsächlich  zum  Krammetsvogelfang,  erstere  auch  zum
Schnepfenfang.  .

Zur  Anfertigung  der  Laufdohnen  nimmt  man  eine  biegsame
1—2  em  starke  Ruthe,  biegt  dieselbe  und  steckt  sie  recht  tief  und  fest
in  die  Erde.  Zum  Schnepfenfang  muß  der  Bogen  der  Dohne  23  cm
hoch  und  18  cm  breit  sein,  für  Krammetsvögel  15  cm  hoch  und  breit.
Drei  Centimeter  über  dem  Boden  zieht  man  zwischen  den  Bügeln  der
Dohne  einen  Bindfaden,  um  die  Vögel  zu  zwingen,  den  Kopf  hoch
und  zwischen  die  Schlingen  zu  heben.  In  den  Bügeln  der  Dohne
werden  nun  2—3  (für  Schnepfen  sechsdrähtig,  für  Krammetsvögel
vierdrähtig)  Pferdehaarschleifen  gehängt,  indem  man  mit  einem  spitzen
Messer  einen  Spalt  senkrecht  einsticht  und  die  Schleife  hindurchdrückt;
ein  starker  Knoten  am  Ende  verhindert  das  Durchziehen  der  Schleife
durch  den  Spalt.  Für  Schnepfen  muß  die  Schlinge  7  cm  Durchmesser
  halten  und  5  cm  hoch  hängen,  für  Krammetsvögel  genügen
5  cm  Durchmesser  und  3—4  cm  Höhe  über  der  Erde.

Die  Laufdohnen  werden  auf  alten  Viehsteigen  angebracht  oder  es
werden  eigene  Steige  dazu  angelegt,  etwa  0,3  m  breit,  welche  ganz
glatt  und  rein  geharkt  werden;  am  besten  zwischen  Wachholdergebüsch.
        <pb n="428" />
        —  413  —

Vor,  hinter  und  unter  die  Schlingen  streut  man  Preißelbeeren,  Vogelbeeren
  oder  Wachholderbeeren.

Man  wählt  solche  enge  Stellen  im  Steige,  wo  die  Vögel  nicht
anders  als  durch  die  Dohne  passiren  können.  Man  kann  vom  August
ab  den  ganzen  Herbst  hindurch  fangen.

Zum  Krammetsvogelfang  bringt  man  die  Dohne  in  einiger  Höhe
(Brusthöhe)  über  dem  Boden  an.  Man  hat  zwei  Arten:  die  Hängedohnen
  und  die  Steckdohnen.  Die  ersteren  hängen  frei  an  einem  Ast,
die  letzteren  werden  mit  dem  zugespitzten  Ende  in  den  Stamm  eingebohrt;
  wir  wollen  hier  nur  die  letztere  als  die  praktischste  beschreiben.
Man  schneidet  sich  in  Kieferndickungen  unterdrückte  recht  zähe  Stämmchen
von  60  cm  Länge  und  1  cm  Stärke  (resp.  Zweige  von  Fichten,  Wachholder
  2c.)  und  formt  diese  annähernd  zu  einem  Rechteck.  Das  eine
zugespitzte  Ende  wird  durch  das  andere  Endstück  gesteckt  und  letzteres  —
nachdem  mit  einem  Dohnenbohrer  vorgebohrt  ist  —  im  Baum  so  festgedreht,
  daß  der  Bügel  nach  oben  steht  und  der  Trittbalken  etwa  12  cm
lang  wird.  Dem  Trittbalken  gegenüber,  ohngefähr  in  den  Eckpunkten
des  Bogens,  werden  die  Schleifen,  wie  dies  bei  den  Laufdohnen  beschrieben,
  eingezogen.  Die  Beeren  werden  in  der  Mitte  des  Trittbalkens
  eingeklemmt,  so  daß  sie  hängen.

Alle  die  eben  beschriebenen  Fangapparate  sollen  nur  einen  ohngefähren
  Begriff  geben;  die  Beschreibung  macht  in  keiner  Weise  auf
vollkommenste  Genauigkeit  Anspruch,  noch  viel  weniger  darauf,  daß  ein
Jäger  nach  denselben  die  Fangapparate  selbstständig  handhaben  könnte;
dies  ist  nur  nach  mündlicher  und  praktischer  Anweisung  an  den  Apparaten
  selbst  durch  einen  erfahrenen  Jäger  möglich;  selbst  die  besten
Zeichnungen  geben  allein  noch  keinen  klaren  Begriff  für  die  richtige
Handhabung.  Jeder,  der  selbst  fangen  will  oder  soll,  wende  sich  deshalb
  an  einen  tüchtigen  Lehrmeister  und  benutze  obige  Beschreibungen
nur  als  Anhaltspunkte.  Ebenso  mache  man  es  bei  den  jetzt  zu  beschreibenden
  Fangmethoden,  wo  nur  praktische  Unterweisung  helfen  kann.

Von  den  Fangmethoden  und  Witterungen.
§  297.
1.  Der  Fuchsfang.
Der  Fang  im  Schwanenhals  verdient  beim  Fuchs  den  entschiedenen
Vorzug;  man  beginnt  mit  demselben  im  Spätherbst  und  fängt  den
        <pb n="429" />
        —  414  —

ganzen  Winter  hindurch  mit  Ausnahme  der  Zeit  der  strengen  Kälte,
wo  ein  Einfrieren  der  Eisen  zu  befürchten  ist.

Bei  schlechtem  Wetter  fängt  sich  der  Fuchs  am  besten  und  muß
man  dann  am  fleißigsten  die  Eisen  revidiren.  Die  Fangplätze  werden
bereits  im  September  und  Oktober  angelegt  und  werden  dazu  Stellen,
welche  frei  von  Bäumen  und  Sträuchern  sind,  ausgesucht,  am  besten
kleinere  Felder  und  Wiesen,  die  ganz  oder  theilweis  von  Wald  umgeben
  sind;  dieselben  müssen  möglichst  einsam,  in  der  Nähe  der  Fuchswechsel
  und  nicht  zu  entfernt  von  der  Wohnung  liegen.  Hat  man  den
passenden  Platz  gefunden,  so  werden  zuerst  die  Kirrplätze  angelegt,  zu
jedem  Fangort  3—7  Kirrplätze,  welche  von  Gras,  Moos  ce.  sorgfältig
gereinigt  und  mit  Ameisenspreu  bedeckt  werden.

Den  mittelsten  Kirrplatz  richtet  man  zum  Fangplatz  ein,  welcher
am  besten  etwas  erhöht  und  trocken  liegt  und  besonders  sorgfältig  gereinigt
  und  zum  Legen  des  Schwanenhalses  zugerichtet  wird.

Bevor  der  Fuchsfang  beginnt,  wirft  man  kleine  Vögel  2c.  auf  die
Kirrplätze  und  den  Fangplatz,  um  den  Fuchs  hinzugewöhnen.  Erst
wenn  der  Fang  selbst  beginnt,  d.  h.  wenn  der  Balg  gut  wird,  kirrt
man  mit  eigens  zubereiteten  sog.  Witterungsbrocken,  welche  nicht  nur
den  Fangplatz  und  die  Fangapparate  unverdächtig  machen  sollen,  sondern
auch  vom  Wilde  schon  aus  weiter  Entfernung  gewittert  werden  und
dasselbe  so  verlocken  und  anreizen,  daß  sie  die  Brocken  schwer  liegen
lassen  können.

Nach  Regener  (dessen  Buch:  Jagdmethoden  und  Fanggeheimnisse,
neuere  Auflage  von  v.  Schlebrügge,  hiermit  empfohlen  wird),  empfiehlt
sich  folgende  Witterung:

Fünf  Hammelpfoten  werden  in  je  3—4  Stücke  gehauen  und  in
einem  ganz  neuen  Topf  mit  2  Liter  Wasser,  langsam  am  Feuer  ohne
Qualm  mit  Birkenholz  gekocht,  ohne  daß  es  überkocht.  Der  Topf  ist
dabei  fest  zugedeckt.  Nachdem  die  Hammelpfoten  eine  halbe  Stunde
gekocht  haben,  nimmt  man  den  Topf  vom  Feuer  und  legt  hinein:  für
5  Pfennige  (neue  Währung.!)  gestoßenes  foenum  graecum,  für  5  Pfennige
gestoßene  Veilchenwurzel,  einen  Löffel  voll  Honig,  eine  Handvoll  geschnittenes
  Mauseholz  (Solanum  dulcamara)  und  ein  Stückchen  Kampfer,
rührt  Alles  um  und  läßt  es  im  fest  zugebundenen  Topf  langsam  erkalten.
  In  diese  Witterung  wirft  man  noch  einige  kleingehauene  Hammelpfotenstücke,
  welche  man  als  Kirr=  und  Fangbrocken  benutzt.
        <pb n="430" />
        —  415  —

Außerdem  benutzt  man  zum  Ankirren  noch  die  sämmtlichen  Lecker—
bissen  der  Füchse:  frisches  Geräusch  und  Gescheide  von  Wildpret  und
Hasen,  gebratene  Häringe,  Tauben,  Hühner,  Katzen,  die  Kadaver  der
gefangenen  Füchse  und  allerlei  kleine  Vögel.  Zu  Fangbrocken  benutzt
man  außer  obigen  Hammelpfotenstücken  auch  noch  2—3  ecm  große
Würfel  aus  harter  Brodrinde,  die  man  einige  Zeit  in  obiger  Witterung
liegen  läßt.

Soll  nun  der  Fang  beginnen,  so  wirft  man  mitten  auf  jeden
Kirrplatz  und  den  Fangplatz  gegen  Abend  einen  kleinen  Brocken  und
ergänzt  die  vom  Fuchs  in  der  Nacht  geholten  Brocken  immer  wieder.
Zur  Erleichterung  des  Ankirrens  wendet  man  auch  sog.  Schleppen  von
Gescheide,  Geräusch  2c.  an,  welche  vom  Fangplatz  aus  nach  den  Fuchswechseln
  geschleppt  werden.  Am  besten  dazu  ist  jedoch  eine  Katze,  die
abgestreift  und  am  Wendeholze  knusprig  gebraten  ist.  Man  bindet  dieselbe
  an  eine  Leine  und  durchschleppt  die  Lieblingsplätze  des  JFuchses,
immer  wieder  zum  Fangplatz  zurückkehrend.  Bequemer  ist  es  noch,
wenn  man  sich  in  Leinwand  eingenähte  Häringsköpfe  unter  die  Absätze
bindet  und  nebenbei  aus  einem  mitgeführten  Fläschchen  die  Schuhsohlen
mit  Häringslake  öfter  bestreicht,  sobald  man  auf  Fuchswechsel  kommt.

Nachdem  man  nun  2—3  Nächte  gekirrt  hat  und  die  Brocken  abgeholt
  sind,  auf  dem  Kirr=  resp.  Fangplatze  der  Fuchs  sich  auch  gelöst
hat  (ein  sicheres  Zeichen,  daß  er  vertraut  geworden),  legt  man,  wie
oben  beschrieben,  das  Eisen,  welches  vorher  sorgfältig  gereinigt  und  mit
Witterung  bestrichen  werden  muß.

Die  Revisionen  geschehen  früh  Morgens  ohne  den  Platz  selbst  zu
betreten,  wobei  man  sich  unter  Benutzung  derselben  Fährte  immer  vorsichtig
  gegen  Wind  dem  Eisen  nähert.  Stärkere  Eisen  können  8—10,
schwächere  Eisen  5—6  Tage  liegen,  worauf  sie,  damit  die  Feder  nicht
erlahmt,  aufgenommen  werden  müssen.

Der  Fang  im  Tellereisen  ist  nicht  ganz  so  sicher;  die  beste
Jahreszeit  ist  der  Spätherbst,  man  wählt  zum  Fangort  frisch  gepflügte
Ackerstücke,  die  einsam  am  oder  im  Walde  liegen.

Hier  empfehlen  sich  eher  Schleppen  als  Kirrplätze  resp.  das  Hinwerfen
  von  kleinen  Vögeln  oder  Gescheide,  um  den  Fuchs  in  die  Nähe
des  Eisens  zu  locken.  Das  Eisen  legt  man  am  besten  (ohne  es  zu
verankern  oder  zu  verketten)  in  eine  Furche  oder  dahin,  wo  sich  zwei
Furchen  kreuzen.  Der  Raum  zwischen  Teller  und  Bügel  wird  mit
        <pb n="431" />
        —  416  —

Ameisenspreu  ausgefüttert  und  das  ganze  Eisen  dünn  mit  Erde  bestreut;
  der  Teller  muß  selbstverständlich  ganz  hohl  liegen.  Der  Brocken
wird  besser  kurz  hinter  das  Eisen  als  auf  dasselbe,  über  Wind  gelegt.

2.  Der  Fang  des  Baummarders,  Dachses,  Iltis
und  der  Fischotter.

Am  meisten  hat  sich  der  Fang  des  Marders  mit  dem  vorher  beschriebenen
  Schlagbaum  bewährt.  Man  sucht  bereits  im  September
und  Oktober  den  Marder  in  dem  am  besten  in  der  Nähe  des  Dohnenstieges
  angelegten  Schlagbaum  durch  Einhängen  oder  Hinwerfen  von
kleinen  Vögeln  anzukirren.  Sobald  der  Balg  gut  ist,  wird  der  Schlagbaum
  recht  knapp  fängisch  aufgestellt,  aber  doch  so  fest,  daß  er  sich  bei
einer  schwachen  Bewegung  der  Bäume  durch  Wind  nicht  leicht  abstellt.
Der  Fangbrocken  (von  einer  gebratenen  Katze  oder  kleinem  Geflügel)
wird  so  unter  dem  Dache  aufgehängt,  daß  der  Marder  mit  den  Vorderläufen
  auf  die  Stellzunge  treten  muß,  um  den  Brocken  zu  erreichen.
Zur  Ankirrung  des  Marders  ist  vorzüglich  die  Schleppe  mit  der  gebratenen
  Katze  zu  empfehlen.

Auch  im  Tellereisen  fängt  man  den  Marder,  welches  man  dann
am  besten  in  einem  alten  Ameisenhaufen  anlegt.  Als  Fangbrocken  dient
ein  frischer  Vogel  oder  gebratener  Häring,  welcher  an  einem  schräg  eingesteckten
  Stock  so  befestigt  wird,  daß  er  gerade  über  dem  Eisen  hängt.
Das  Eisen,  der  Fangbrocken  rc.  müssen  mit  folgender  von  Regener
empfohlenen  Witterung  bestrichen  werden:  Man  schüttet  in  ein  Fläschchen
3  Gran  Moschus,  14.  Quentchen  Bilsenöl  und  14  Quentchen  Anisöl,
welches  man  stark  durcheinander  zu  schütteln  hat.  Die  Katzenschleppe
thut  beim  Tellereisen  ebenfalls  gute  Dienste.

In  gleicher  Weise  wendet  man  das  Tellereisen  zum  Fang  des
Dachses  an,  welches  man  entweder  auf  den  Wechsel  nahe  vor  die
Röhre  oder  besser  noch  an  denjenigen  Platz  vor  die  Röhre  legt,  wo
der  Dachs  sich  zu  lösen  pflegt.  Das  Eisen  braucht  nur  rein  geputzt
(nicht  verwittert)  und  ganz  mit  Erde  bedeckt  zu  werden.  Man  wählt
am  besten  ein  Eisen  mit  zwei  starken  Federn,  das  so  an  einem  Baum
befestigt  wird,  daß  der  Dachs,  wenn  er  sich  gefangen  hat,  noch  ein
Stückchen  in  den  Bau  kriechen  kann.

Den  Iltis  fängt  man  am  besten  im  kleineren  Tellereisen,  welches
man  entweder  dicht  vor  seinen  Aufenthaltsort  oder  auf  seinen  Wechsel
        <pb n="432" />
        —  417  —

legt.  Man  kirrt  ihn  mit  einem  Ei,  einem  Vogel  ꝛc.  und  legt  dann
das  sauber  geputzte  Eisen  in  Laub  gefüttert  ein.

Auf  dem  Teller  befestigt  man  dieselben  Brocken,  mit  denen  man
gekirrt  hat.

Der  Fischotter  wird  ebenfalls  am  sichersten  mit  einem  starken
(zweifedrigen)  Tellereisen  gefangen,  welches  am  Aussteigeplatz  2—7  cm
unter  der  Wasseroberfläche  an  einer  gut  verwitterten  und  verdeckten
Kette  festgelegt  wird.  Zum  Verdecken  des  Eisens  dienen  einige  stark
mit  Witterung  bestrichene  Schilfblätter,  welche  gerade  über  dem  Eisen
schwimmen  müssen.

Man  kann  das  Tellereisen  auch  auf  den  Wechsel  legen,  wo  man
aber  gut  verwittern  und  mit  frischen  Fischen,  Fröschen  oder  kleinen
Vögeln  kirren  und  fangen  muß;  noch  besser  bestreicht  man  einen  etwa
5  cm  hoch  über  dem  Teller  hängenden  Zweig  mit  etwas  Bibergeil.

Zum  Vertilgen  des  Raubzeuges  namentlich  an  Fasanerien,  aber
auch  sonst,  eignen  sich  auch  die  Kastenfallen,  wie  sie  Förster  Strake  in
Velen  (Westfalen)  in  Nr.  1—4  der  Deutschen  Jägerzeitung,  Bd.  XVII
beschreibt.

3.  Der  Krammetsvogelfang.

Man  wählt  zum  Dohnensteig  solche  Orte,  wo  erfahrungsmäßig
die  meisten  Vögel  einfallen;  es  sind  dies  gewöhnlich  die  östlichen  und
südlichen  Waldränder  und  gemischte  Stangenhölzer.  Man  beginnt  mit
der  Anlage  im  August  und  bohrt,  möglichst  unter  Benutzung  alter  Fußsteige
  oder  lichterer  Stellen  alle  6—10  Schritt  abwechselnd  rechts  und
links  die  Dohnen  ein.  Man  führt  den  Steig  im  Kreise  und  zwar  so,
daß  man  entweder  ganz  genau  am  Anfangspunkt  wieder  ankommt,  oder
daß  man  von  der  Wohnung  nach  dem  Anfangspunkt  und  Endpunkt
gleich  weit  hat.  Mitte  September  zieht  man  die  Schlingen  ein  und
beert  den  Steig  am  1.  October,  wo  der  Fang  in  den  Staatsforsten
beginnen  darf,  ein,  in  den  Privatforsten  beginnt  der  Fang,  soweit  dies
nicht  Polizeiverordnungen  anders  bestimmen,  nach  §  8  des  Vogelschutzgesetzes
  vom  22.  März  1888  (R.  G.  Bl.  S.  111)  schon  am  21.  September;
sehr  zu  empfehlen  ist  ein  sauberes  Aufharken  desselben.  Die  Ebereschen
pflückt  man  im  August  mit  den  Stielen  und  bewahrt  sie  am  besten

in  frischem  weißem  Sande  im  Keller;  kleine  Beeren  haben  den  Vorzug.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  27
        <pb n="433" />
        —  418  —

8  288.
Von  den  Wildfährten  und  Spuren.

Bei  allen  zur  hohen  Jagd  gehörenden  vierläufigen  Thieren  heißen
die  Abdrücke  der  Läufe  im  Boden  Fährten,  bei  allen  zur  niederen
Jagd  gehörenden  vierläufigen  Wildarten  und  bei  den  Raubthieren
Spuren.  Die  Form  des  Abdrucks,  die  Größe  desselben  und  die
Stellung  der  Fährten  und  Spuren  dienen  zur  Unterscheidung  der  verschiedenen
  Wildarten,  sowie  zum  Erkennen  des  Alters,  zuweilen  auch
zum  Erkennen  des  Geschlechts.

1.  Die  Rothwildfährte.  Dieselbe  ist  vor  allen  Wildarten  durch
ihre  regelmäßige,  fast  länglich  herzförmige  Form  ausgezeichnet.  Man
kann  an  ihr  am  deutlichsten  Alter  und  Geschlecht  des  Wildes  unterscheiden
Folgende  Kennzeichen  sind  wichtig:

1.  Der  Schritt,  d.  h.  die  Länge  desselben,  indem  z.  B.  ein  Achtender

  weiter  schreitet  als  das  stärkste  Thier.  Ein  jagdbarer
Hirsch  schreitet  mindestens  72  cm  von  Spitze  zu  Spitze  der
Tritte.

2.  Die  Breite  des  Trittsz;  sie  beträgt  an  der  breitesten  Stelle
bei  einem  jagdbaren  Hirsche  mindestens  7  cm,  beim  Thiere
sehr  selten  so  viel.

3.  Der  Schrank,  d.  h.  die  seitliche  Abweichung  der  rechten  resp.
linken  Läufe  von  der  Mittellinie  der  Fährte;  diese  nimmt  mit
der  Stärke  des  Hirsches  zu,  während  die  Thiere  mehr  schnüren.

4.  Die  Stümpfe,  d.  h.  die  Spitzen  der  Schalen  sind  beim  Hirsche
rundlich,  beim  Thiere  mehr  zugespitzt.

5.  Die  Oberrücken  (Abdrücke  des  Geäfters)  sind  in  der  Flucht
oder  in  weichem  Boden  beim  Hirsche  weiter  von  den  Ballen
ab  und  viel  stärker  und  stumpfer  als  beim  Thiere.

6.  Das  Auswärtssetzen  der  Schalen  des  Hirsches,  während
das  Thier  dieselben  parallel  richtet.

7.  Der  Burgstall,  eine  Erhöhung  des  Erdbodens  in  der  Mitte
des  Tritts,  die  sich  beim  Hirsche  durch  seine  Schwere  und
stärkeres  Auftreten  bildet.

Man  darf  eine  Rothwildfährte  niemals  nach  einem  einzelnen  Tritt
oder  nur  nach  einem  der  oben  aufgezählten  Kennzeichen  ansprechen,
sondern  sie  so  lange  verfolgen,  bis  man  zu  einem  begründeten  Urtheil
gekommen  ist.
        <pb n="434" />
        —  419  —

Die  Losung  des  Hirsches  ist  mehr  rundlich,  dicht  und  eckig  und
hängt  namentlich  in  der  Feistzeit  in  einem  schleimigen  Ueberzuge  zusammen;
  die  Spitze  der  einen  Losung  paßt  in  eine  Vertiefung  der
vorhergehenden  Losung  an  deren  stärkeren  Grundfläche  hinein.  Die
Losung  des  Altthieres  ist  mehr  walzenförmig.

2.  Die  Damwildfährte  ist  etwas  rundlicher  als  die  mehr
schmale  längliche  Rothwildfährte  und  viel  geringer,  so  daß  sie  mit
der  Schaffährte  große  Aehnlichkeit  bekommt,  jedoch  naturgemäß  weiter
im  Schritt  ist.  Die  Fährte  des  alten  Damthieres  ist  nur  kaum  4  cm
breit  und  etwas  über  5  cm  lang,  des  Damschauflers  etwas  über  4  cm
breit  und  54  cm  lang,  des  starken  Schauflers  5  cm  breit  und  etwas
über  6  cm  lang,  also  bedeutend  geringer  als  die  Rothwildfährten.  Die
Thierfährten  unterscheidet  man  in  ähnlicher  Weise  von  den  Hirschfährten
  wie  beim  Rothwild,  jedoch  ist  die  Unterscheidung  nicht  so  streng
durchzuführen;  Schalen  und  Geäfter  sind  auch  beim  Hirsch  spitzer.

3.  Die  Schwarzwildfährte  ist  beinahe  so  gestaltet  wie  die
des  zahmen  Schweines.  Von  der  Rothwildfährte,  mit  der  sie  in  ihrer
Form  eine  gewisse  Aehnlichkeit  hat,  unterscheidet  sie  sich  sofort  durch
die  viel  geringere  Weite  des  Schritts  (um  ein  Drittel  geringer)
und  besonders  durch  die  Geäfter,  welche  bei  den  Sauen  viel  länger
sind,  näher  an  den  Schalen  und  auffallend  mehr  seitwärts
und  weiter  von  einander  stehen;  die  Ballen  sind  auch  flacher.  Die
jungen  Sauen  haben  ungleiche  Schalen,  die  äußere  ist  merklich  länger,
nach  dem  dritten  Jahre  hört  die  Ungleichheit  immer  mehr  auf,  bei
Hauptschweinen  sind  sie  gleich.

Die  Fährte  des  Frischlings  ist  im  Sommer  über  die  Ballen  gemessen
  (wie  auch  bei  allen  früheren  Angaben!)  2  cm  breit  und  über
2  cm  lang,  des  Ueberläufers  über  3  cm  und  4  cm,  des  zweijährigen
Schweines  4  cm  und  kaum  5  cm,  beim  dreijährigen  Schweine  nicht
ganz  5  cm  und  5  cm,  beim  Hauptschweine  5,3  cm  und  6  cm.  Keiler
und  Bache  sind  nicht  sicher  zu  unterscheiden  in  der  Fährte.

4.  Die  Rehwild  fährte  hat  die  größte  Aehnlichkeit  mit  der  Rothwildfährte,
  nur  ist  sie  sehr  viel  kleiner.  Der  stärkste  Bock  fährtet  geringer
  als  das  Rothwildkalb  im  Sommer.  Die  Fährte  des  starken
Bocks  ist  kaum  3  cm  breit  und  4,5  cm  lang,  des  Schmalrehs  etwas
über  2  cm  und  3  em,  Ricke=  und  Bockfährte  sind  nicht  sicher  zu

unterscheiden.
27“
        <pb n="435" />
        —  420  —

5.  Die  Fuchsspur  hat  große  Aehnlichkeit  mit  der  Hundespur,
doch  stehen  beim  Fuchs  die  mittleren  Zehen  nach  vorn,  sie  ist  deshalb
mehr  länglich.  Beim  Traben  schnürt  der  Fuchs,  d.  h.  er  setzt  die
Läufe  in  eine  schnurgerade  Linie  (s.  hinten  die  Tafel  Fig.  1),  in  der
Flucht  setzt  er  die  Läufe  nebeneinander  (hinten  Fig.  2  und  3).  Die
Spur  des  alten  Fuchses  ist  knapp  3  cm  breit  und  über  4  cm  lang.

6.  Dachsspur.  Der  Dachs  zeichnet  in  der  Spur  den  ganzen
Abdruck  seines  Plattfußes,  so  daß  vor  dem  breiten  Ballen  die  5  großen
Zehen  wie  die  Finger  vor  dem  Handteller  stark  markirt  stehen;  er
schreitet  auffallend  kurz,  höchstens  32  cm  weit  (der  Fuchs  bis  zu  43  em).
Die  Spur  eines  starken  Dachses  ist  4,5  cm  breit  und  über  5  cm
lang.  Siehe  hinten  Fig.  4  in  ruhiger,  Fig.  5  in  flüchtiger  Gangart!

7.  Die  Fischotterspur  zeichnet  die  zwischen  den  einzelnen  Zehen
befindliche  Schwimmhaut  ab,  wodurch  die  Erde  zwischen  diesen  ganz
platt  gedrückt  erscheint.  Die  runden  Zehen  drücken  sich  nur  in  sehr
weichem  Boden  (Schnee)  deutlich  ab,  bei  Schnee  kennzeichnet  sich  die
Spur  gut  durch  das  fortwährende  Nachschleppen  der  Ruthe.  Im  Trabe
setzt  sie  2  Läufe  schräg  nebeneinander  (Fig.  6),  in  der  Flucht  stehen
alle  4  Läufe  schräg  hintereinander  (Fig.  7).

8.  Die  Spur  des  Baummarders  gleicht  der  der  Hauskatze,
nur  ist  sie  etwas  länglich;  Ballen  und  Zehen  markiren  sich  schwach;
in  hüpfender  Gangart  setzt  er  die  Läufe  schräg  nebeneinander  (etwas
schräger  als  der  Dachs,  s.  Fig.  8),  in  flüchtiger  Gangart  (Fig.  9)
mehr  unregelmäßig,  oft  der  Hasenspur  sehr  ähnlich,  mit  deren  Größe
und  Art  des  Ballenabdrucks  sie  überhaupt  Aehnlichkeit  hat.

Beim  Steinmarder  drücken  sich  die  weniger  behaarten  Ballen
und  Zehen  deutlicher  ab.

Der  Iltis  macht  kürzere  Sprünge,  die  Spur  ist  rundlicher  und
kleiner,  auch  sind  die  Zehen  besser  ausgedrückt  als  beim  Steinmarder,
die  Hinterläufe  stehen  enger,  die  Vorderläufe  weiter.

Das  Wiesel  spürt  sich  genau  wie  der  Iltis,  nur  kleiner.

Die  Wildkatze  spürt  sich  wie  die  zahme  Katze,  nur  stärker,  auch
schnürt  sie  mehr;  die  Form  der  Fährten  ist  ähnlich  der  des  Fuchses.

Der  Wolf  spürt  sich  wie  ein  starker  Hund,  nur  schnürt  er  und
schreitet  weiter,  die  mittleren  Zehen  stehen  weiter  vor  in  der  Spur.

9.  Der  Hase  überschnellt  mit  den  Hinterläufen  die  Spur  der
Vorderläufe,  so  daß  er  sie  vorsetzt.  Die  Spur  der  Hinterläufe  ist
        <pb n="436" />
        —  421  —

stärker  als  die  der  Vorderläufe;  die  Vorderläufe  stehen  vor,  die  Hinter—
läufe  gerade  (beim  Hoppeln)  oder  schräg  (in  der  Flucht)  neben  ein—
ander  (Fig.  10  und  11).

Das  Kaninchen  spürt  sich  wie  der  Hase,  nur  schwächer.

Man  wolle  übrigens  nie  eine  Fährte  oder  Spur  nach
einem  einzelnen  Tritt  ansprechen,  sondern  stets  die  ganze
Fährte  und  Spur,  womöglich  aber  mehrere  aufsuchen  und
dann  erst  urtheilen.

8  299.
Vom  waidmännischen  Todten  und  Aufbrechen  des  Wildes.

Alles  Wild,  was  noch  lebend  in  die  Hände  des  Jägers  gelangt,
wird  kunstmäßig  auf  folgende  Weise  getödtet:

1.  Stärkeres  Rothwild  und  Schwarzwild  wird  mit  dem
Hirschfänger  abgefangen,  indem  man  denselben  auf  der  linken
Seite,  etwa  18  cm  vom  Brustrande  dicht  hinter  der  3.  Rippe  tief
in  das  Herz  stößt,  resp.  man  giebt  ihm  den  Fangschuß  dicht  hinterm
Gehör  in  den  Kopf.

2.  Alles  Mutterwild,  geringes  Roth=  und  Damwild
und  alles  Rehwild  wird  mit  dem  Genickfänger  abgenickt,  indem
man  das  Messer  in  die  kleinere  und  weichere  Vertiefung  dicht  hinter
den  Gehören,  da  wo  Schädel  und  erster  Halswirbel  sich  treffen,  hineinstößt.
  Hat  man  Gewalt  anzuwenden,  so  ist  man  an  einer  falschen
Stelle;  die  rechte  Stelle,  welche  man  am  besten  erst  mit  dem  Finger
sucht,  ist  weich.

3.  Hasen  und  Kaninchen  faßt  man  mit  der  linken  Hand  an
den  Hinterläufen,  läßt  sie  herunterhängen  und  schlägt  sie  mit  der
schmalen  Seite  der  geöffneten  Hand  senkrecht  hinter  die  Löffel,  nickt  sie.

4.  Alles  Raubzeug  (Dachs,  Fuchs,  Marder  2c.)  wird  mit
Knüttelhieben  auf  die  Gehirnhöhle  oder  Nase  getödtet.  Bei  Dachs  und
Fuchs  giebt  man  zur  Sicherheit  noch  einige  Hiebe  zu,  weil  sie  zuweilen
nur  betäubt  und  sehr  zählebig  sind.

5.  Auerwild,  Schwäne,  Trappen  und  Kraniche  werden
ebenso  wie  das  Rehwild  abgenickt.

6.  Birkhühner,  Fasanen,  Haselwild,  Rebhühner,  Wachteln
  und  Drosseln  werden  abgefedert,  indem  man  die  Spule  einer
ausgezogenen  Schwungfeder  beim  Genick  in  den  Hinterkopf  sticht.
        <pb n="437" />
        —  422  —

Alles  Wild,  das  zum  Essen  benutzt  werden  soll,  muß  sobald  wie
möglich,  namentlich  im  Sommer  und  wenn,  es  waidewund  geschossen
war,  nach  gewissen  waidmännischen  Regeln  aufgebrochen  und  ausgeweidet
werden.  Bei  Keilern  und  Hirschen  muß  das  Kurzwildpret  unmittelbar
nach  dem  Erlegen  (besonders  in  der  Brunftzeit)  herausgelöst  werden.
Nachdem  das  Wild  gehörig  gestreckt,  d.  h.  auf  den  Rücken  gelegt  und
der  Kopf  so  zurückgebogen  ist,  daß  der  Unterkiefer  mit  dem  Hals  und
Körper  eine  gerade  Linie  bildet,  drückt  man  die  Spitze  des  Nickfängers
dicht  vor  dem  Brustknochen  mitten  auf  der  Brusthöhle  in  die  Haut  ein
und  schärft  diese  über  die  Mitte  des  Halses  bis  zum  Drosselknopf  auf,
ergreift  den  Schlund,  löst  ihn  am  Drosselknopf  ab  und  stößt  ihn,
während  die  linke  Hand  das  abgeschnittene  Ende  fest  zuhält,  mit  der
rechten  Hand  von  der  Drossel  ab.

Um  das  Ausfließen  von  Aesung  zu  verhindern,  wird  der  Schlund
sorgfältig  mit  einem  Knoten  eingeschürzt.  Sodann  schärft  man  über
das  Kurzwildpret  weg  die  Haut  über  die  Mitte  des  Bauches  bis  zur
Brust  auf,  indem  man  das  Messer  zwischen  dem  gespreizten  Zeige=  und
Mittelfinger  der  linken  Hand,  mit  denen  man  unter  die  Haut  gefahren
ist,  hält,  löst  die  Brunftruthe  aus,  macht  einen  Einschnitt  in  den
Bauchmuskel  und  schärft  dann  den  Bauch  selbst  bis  zur  Brust  auf,
ohne  Blase  und  Gescheide  zu  beschädigen.  Hierauf  greift  man  mit
beiden  Händen  in  den  vordern  Wanst,  sucht  den  Schlund,  zieht  ihn
an  den  Wanst  heran  und  wirft  das  Gescheide  rechts  neben  das  Wild.
Leber  und  Nieren  dürfen  nicht  mit  herausgerissen  werden.  Hierauf
sprengt  man  mit  dem  Messer  das  durch  eine  hervorragende  Naht  zwischen
den  Keulen  markirte  Schloß  und  bricht  es  vorsichtig  auseinander,
worauf  man  das  Wildpret  zwischen  den  Keulen  bis  zum  Waidloch  aufschärft,
  den  Mastdarm  auslöst  und  dann  die  Brandadern  an  den  inneren
Keulen  aufsticht.  Schließlich  schärft  man  am  Kopfe  den  Drosselknopf
ab,  löst  das  Zwerchfell  an  den  Seiten  ab,  zieht  die  Drossel  an  die
vordere  Herzkammer  und  das  ganze  Geräusch:  Herz,  Lunge  und  Leber,
mit  der  linken  Hand  heraus,  indem  man  die  festgewachsenen  Theile
abschärft.  Zuletzt  hebt  man  das  ganze  Vordertheil  in  die  Höhe,  um
sämmtlichen  Schweiß  hinten  auslaufen  zu  lassen,  steckt  frische  Laubbrüche
in  den  Körper  und  streckt  das  Wild  auf  die  rechte  Seite.

Beim  Aufbrechen  dürfen  weder  die  Aermel  aufgestreift,  noch  Hirschfänger
  und  Hut  abgelegt,  noch  darf  über  das  Wild  geschritten  werden.
        <pb n="438" />
        —  423  —

In  dieser  Weise  wird  alles  Roth-,  Dam-,  Reh=  und  Schwarzwild
aufgebrochen,  nur  daß  man  bei  letzterem  am  Halse  nicht  die  Haut  aufschärft,
  sondern  Drossel  und  Schlund  mit  einem  Querschnitt  oberhalb
des  Drosselknopfes  absticht.  In  der  Brunftzeit  muß  beim  Keiler  der
Brunftbrand  an  der  Oeffnung  der  Brunftruthe  ausgelöst  werden,  indem
man  die  Schwarte  eine  gute  Hand  breit  ablöst  und  die  darunter  befindliche
  gallertartige  Masse  entfernt.

Das  Auswerfen  der  Hasen  geschieht  in  der  Weise,  daß  man  kurz
vor  dem  Schloß  einen  Einschnitt  in  Balg  und  Bauchmuskel  macht,
zwischen  Zeige=  und  Mittelfinger  den  Bauch  etwa  15  cm  lang  aufschärft,
  ohne  das  Gescheide  zu  verletzen  und  dann  das  Gescheide,
indem  man  mit  der  linken  Hand  die  Hinterläufe  hält  und  mit  dem
rechten  Fuß  auf  die  Vorderläufe  tritt,  vorsichtig  mit  dem  Magen
herauszieht.  Den  Mastdarm  löst  man  im  Innern  kurz  vor  dem  Weidloche
  ab.  Zum  Herausnehmen  des  Geräusches  drückt  man  mit  der
Faust  der  rechten  Hand  das  Querfell  ein  und  zieht,  indem  man  den
Hasen  wie  vorher  festhält,  das  Geräusch  heraus.

Bei  gelinder  oder  warmer  Witterung  müssen  die  Hasen  sobald
wie  möglich  ausgeworfen  werden.

Alles  zur  hohen  Jagd  gehörige  Federwild  muß  aufgebrochen
werden,  indem  man  vom  Waoidloche  aus  den  Bauch  nach  der  Brust
zu  etwa  einen  Finger  lang  aufschärft  und  dann  mit  den  Fingern  das
Gescheide  herauszieht.

Bei  allem  übrigen  Federwilde,  mit  Ausnahme  der  Schnepfen  und
Drosseln,  welche  das  Gescheide  behalten,  wird  dasselbe  mit  einem
hölzernen  Haken  aus  dem  Waidloche  gezogen,  nachdem  man  denselben
einige  Male  umgedreht  hat.

8  300.
Die  Jagdltunstsprache.
1.  Beim  Rothwild.

Das  männliche  Geschlecht  heißt  Hirsch,  das  weibliche  Thier  oder
Altthier.  Letzteres  setzt  ein,  selten  zwei  Kälber,  von  denen  das  männliche
  im  ersten  Jahre  (bis  31.  December)  Hirschkalb,  das  weibliche
Wildkalb  heißt.  Sobald  das  Hirschkalb  etwa  im  Februar  Spieße  aufgesetzt
  hat,  heißt  es  Spießer,  im  nächsten  Jahre,  sobald  es  ein  Geweih
        <pb n="439" />
        —  424  —

mit  2  Enden  an  jeder  Stange  aufgesetzt  hat,  Gabelhirsch*),  ein  Jahr
später,  wenn  jede  Stange  3  Enden  trägt,  ein  Sechsender  u.  s.  w.
Hirsche  mit  8  Enden  nennt  man  gering  jagdbar,  mit  10  und  12  Enden
und  einem  Mindestgewicht  (mit  Aufbruch)  von  150  kg  resp.  ebenso
starke  mit  zurückgesetztem  Geweih  jagdbar,  mit  14  und  mehr  Enden
und  entsprechendem  Gewicht  stark  jagdbar  oder  Kapitalhirsche.

Das  weibliche  Rothwild  heißt  vom  1.  Januar  des  ersten  bis  zum
31.  Mai  des  zweiten  auf  seine  Geburt  folgenden  Jahres  Schmalthier,
dann  Altthier.  Altthiere,  die  in  der  Brunft  nicht  ausgenommen  haben,
nennt  man  Geltthiere.

Das  Geweih  (nie  Gehörnl)  des  Hirsches  besteht  aus  2  Stangen;
der  untere  krause  Kranz  an  den  Stangen  heißt  Rosenkranz,  die
unter  demselben  befindlichen  Stirnzapfen  Rosenstöcke;  das  unterste
den  Lichtern  zunächst  stehende  Ende  heißt  Augensprosse,  das  darüber
befindliche  Eissprosse,  die  kleinen  Kügelchen  heißen  Perlen.

Geringere  Hirsche  werfen  im  April,  stärkere  Hirsche  im  März
oder  Februar  ihr  Geweih  ab,  Gabler  erst  im  Mai  und  setzen  bis
zum  August  neue  Geweihe  auf;  so  lange  das  Geweih  noch  weich  ist,
heißen  die  Hirsche  Kolbenhirsche;  das  Abreiben  der  Haare  der
Kolben  (Bast)  an  Bäumen  nennt  man  Fegen;  sobald  das  Geweih
völlig  ausgelegt,  verhärtet  und  an  den  Enden  spitz  ist,  sagt  man:  es  ist
vereckt.  Wechselwild  ist  solches  Wild,  welches  häufig  seinen  Stand
wechselt  resp.  nicht  immer  im  Reviere  bleibt,  im  Gegensatz  zum
Standwild,  das  seinen  festen  Aufenthalt  hat.

Die  Augen  des  Rothwildes  nennt  man  Lichter,  die  Ohren
Lauscher,  die  Zunge  Lecker,  den  Schwanz  Wedel,  die  kleinen  über
dem  Ballen  befindlichen  Spitzen  Oberrücken,  die  Beine  wie  bei  allem
Wild  Läufe,  das  Maul  Geäs,  die  Nase  Windfang,  den  Ausgang
des  Mastdarms  Waidloch,  die  Exkremente  Losung,  Magen  und  Gedärme
  Gescheide,  das  Euter  Gesäuge,  die  Gurgel  Drossel,  das
Fett  Feist  (Feistzeit  vom  15.  August  bis  20.  September),  das  Fleisch
Wildpret,  das  Fell  Haut  oder  Decke,  das  Blut  Schweiß.

Das  Sehen  heißt  äugen,  das  Herumriechen  winden  oder  wittern,

*)  Gabelgeweihe  werden  selten  aufgesetzt;  meist  setzt  der  Hirsch  noch  einmal
aber  stärkere  Spieße  auf  und  dann  gleich  6  Enden;  häufig  werden  dann  zweimal
hintereinander  wieder  6  resp.  8  Enden  aufsgesetzt,  anstatt  daß  in  jedem  folgenden
Jahre  2  Enden  mehr  aufgesetzt  werden.
        <pb n="440" />
        —  425  —

das  Erforschen  einer  verweintlichen  Gefahr  mittelst  der  Sinne  sichern,
das  Uriniren  nässen,  das  Auswerfen  von  Exkrementen  sich  lösen,
das  Wechseln  des  Winter=  und  Sommerkleides  verfärben,  das  Fressen
äsen,  das  Saufen  sich  tränken.  Es  nimmt  den  Jäger  an,  wenn
es  angreift,  es  nimmt  die  Futterung  an,  es  thut  sich  nieder,  es
sitzt  im  Bett  (Lager),  es  brunftet,  wenn  es  sich  begattet.  Die
Brunftzeit  dauert  etwa  von  Ende  September  bis  Ende  October;  das
Thier  geht  38—40  Wochen  hochbeschlagen  und  setzt  Ende  Mai
1  bis  2  Kälber.  Während  der  Brunftzeit  schreien  die  Hirsche  und
kämpfen  um  den  Besitz  der  Thiere;  das  weibliche  Glied  heißt  Feigenblatt,
  die  Hoden  des  Hirsches  Kurzwildpret  mit  der  „Brunftruthe“.
  Das  Wild  ist  vertraut,  wenn  es  ohne  Argwohn  ist,  es
zieht  umher,  wenn  es  langsam  geht,  es  trollt  (trabt)  und  ist
flüchtig  (läuft),  es  fällt  über  Gatter  2c.  springt),  es  steht  in  einer
Dickung;  es  wird  krank,  wenn  das  Wundfieber  eintritt,  es  bricht
(fällt)  zusammen,  es  klagt  (schreit)  und  verendet  (stirbt).  Kümmerer
nennt  man  Wild,  welches  an  einer  Wunde  oder  einer  Krankheit  leidet
und  dann  schlecht  wird;  Kümmerer  haben  meist  fehlerhafte  oder  zurückgesetzte
  Geweihe.  Wo  später  nicht  besonders  bemerkt  ist,  gelten  diese
Ausdrücke  auch  für  Dam-,  Reh=  und  Schwarzwild.

2.  Beim  Damwild.

Das  Männchen  heißt  Damhirsch,  das  Weibchen  Damthier;  letzteres
geht  nur  8  Monate  hochbeschlagen  und  setzt  nach  der  Brunftzeit,  die
von  Mitte  October  bis  Mitte  November  dauert,  im  Juni  bis  Juli
1—2  Kälber;  das  Hirschkalb  heißt  vom  März  ab,  wo  sich  die  Rosenstöcke
  zeigen,  Damspießer,  das  weibliche  Damwild  heißt  vom  1.  Januar
des  ersten  bis  zum  31.  Mai  des  zweiten  auf  seine  Geburt  folgenden
Jahres  „Schmalthier".  Nachdem  im  folgenden  Mai  bis  Juni  der
Damspießer  die  Spieße  abgeworfen  hat,  setzt  er  ein  Geweih  von  6  bis
10  Enden  auf,  welches  er  im  September  fegt;  dann  heißt  er  geringer
Damhirsch.  Im  nächsten  (dritten)  Jahre  wirft  er  das  Geweih  im
Mai  ab  und  setzt  ein  Geweih  mit  geringen  Schaufeln  auf,  welches  er
im  August  bis  September  fegt;  er  heißt  dann  geringer  Damschaufler.
In  den  folgenden  Jahren  werfen  die  Schaufler  bereits  April  bis
Mai  ab  und  fegen  im  August.

Das  Uebrige  ist  wie  beim  Rothwild.
        <pb n="441" />
        —  426  —

3.  Beim  Schwarzwild.

Sauen  ist  ein  gemeinschaftlicher  Ausdruck  für  beide  Geschlechter;
das  Männchen  heißt  Keiler,  das  Weibchen  Bache,  die  Jungen  im  ersten
Jahre  bis  zum  10.  October  gefleckte  Frischlinge,  dann  Frischlinge,  dann
vom  1.  April  ab  bis  zum  nächsten  1.  April  Ueberläufer,  von  da  ab
ist  für  die  Bestimmung  des  Alters  immer  der  1.  April  maßgebend.
Besser  ist  es  jedoch,  die  geschossenen  Sauen  nach  dem  Gewicht  anzusprechen.
  Im  Winter  geschossen:  Unter  100  Pfd.  —  Frischlinge;
100—  150  Pfd.  —  Ueberläufer;  150—200  Pfd.  —  2jährige  Sauen;
200  Pfd.  und  mehr:  3=  und  mehrjährige  Sauen;  das  Gewicht  ohne
Aufbruch  gerechnet.  Ist  der  männliche  Frischling  2  volle  Jahre  alt,
so  wird  er  2jähriger,  nach  abermals  1  Jahr  3jähriger,  von  4  Jahren
ein  angehender  Keiler,  von  5  Jahren  ein  hauendes,  von  6  Jahren
ein  grobes  Schwein.

Die  Rauschzeit  dauert  von  Ende  November  bis  Anfang  Januar,
worauf  die  Bache  nach  16—18  Wochen  4—10  Frischlinge  frischt.

Der  Rüssel  heißt  Gebrech,  die  Hauzähne  Gewehre,  bei  den
Bachen  Haken,  das  Haar  Borsten,  die  Ohren  Gehöre,  die
Dünnungen  Wammungen,  der  Schwanz  Pürzel,  die  Haut  Schwarte,
das  Fett  Weißes,  die  kleinen  Klauen  hinten  an  den  Läufen  Geäfter.
Die  Sau  schiebt  sich  in  das  Lager,  das  Lager  einer  ganzen  Rotte
heißt  Kessel;  sie  stecken  in  einer  Dickung,  sie  wechseln  aus  einer  in
die  andere;  sie  brechen  (wühlen),  um  sich  Fraß  (Nahrung)  zu  suchen;
die  aufgewühlte  Erde  heißt  Gebräche.

4.  Beim  Rehwilld.

Das  Männchen  heißt  Rehbock,  das  Weibchen  Ricke,  die  Jungen
Kitzchen.  Das  männliche  Kalb“")  setzt  im  November  die  ersten  Spieße
auf  und  heißt  dann  Spießbock;  diese  wirft  er  im  Februar  bis  März

.  .  .October.

*)  Als  sicheres  Kennzeichen  der  Rehkälber  im  Dereuther  gilt,  daß
dieselben  in  jeder  Kinnlade  des  Ober=  und  Unterkiefers  höchstens  5  Backzähne
  haben,  der  6.  (letztel)  Backenzahn  jeder  Reihe  erscheint  erst  nach  einem
Jahre;  der  3.  Backenzahn  jeder  Unterkieferlade  (vom  Geäse  gerechnet)  ist
beim  Kalb  stets  drei-,  beim  einjährigen  Reh  stets  zweitheilig.

Alte  Rehe  sind  von  Schmalrehen  im  Winter  stets  an  dem  gelblichweißen
  Fleck  vorn  am  Halse  zu  erkennen;  bei  Schmalrehen  ist  derselbe  kaum
sichtbar.
        <pb n="442" />
        —  427  —

ab,  und  setzt  dann  bis  Mai  ein  zweites  (meist  stärkere  Spieße)  Gehörn
oder  Gabeln  auf,  worauf  er  Gabelbock,  sonst  Spießer  heißt.  Die  Gabeln
fegt  er  im  Mai,  wirft  sie  im  November  ab  und  setzt  dann  ein  Gehörn
von  6  Enden  auf,  das  er  jährlich  im  November  abwirft  und  März
bis  April  fegt.  In  den  späteren  Jahren  wird  er  starker  resp.  Kapitalbock
  und  setzt  dann  zuweilen  noch  mehr  Enden  auf.  Das  weibliche
Rehwild  heißt  vom  1.  Januar  des  ersten  bis  zum  31.  Mai  des  zweiten
auf  seine  Geburt  folgenden  Jahres  „Schmalreh“.  Die  Brunft  findet
von  Mitte  Juli  bis  Ende  August  (Blattzeit)  statt,  worauf  die  Ricke  im
Mai  1—3  Kitzchen  setzt.

Der  Büschel  an  der  Brunftruthe  des  Rehbocks  heißt  Pinsel,  am
Feigenblatt  der  Ricke  Schürze,  die  weiße  Scheibe  um  das  Waidloch
Spiegel.  Das  Wegscharren  der  Bodendecke  vor  dem  Niederthun
heißt  Plätzen,  das  Schreien  bei  nahender  Gefahr  Schrecken.  Mehrere
Rehe  zusammen  bilden  einen  Sprung  (beim  Rothwild  „Rudel“,  bei
den  Sauen  Rotte).

5.  Beim  Hasen.

Das  Männchen  heißt  Rammler,  das  Weibchen  Setzhafe  (Häsin).
Die  Rammelzeit  (Begattung)  dauert  von  Februar  bis  August;  die
Häsin  (Setzhase)  setzt  nach  einer  Tragezeit  von  1  Monat  ohngefähr
4  Mal  nach  je  6—8  Wochen  2—4  Junge,  ältere  4—5  Mal,  junge
nur  2—3  Mal.  Der  erste  Satz  heißt  vom  24.  August  ab  Dreiläufer.
  Die  Augen  heißen  Seher,  die  Ohren  Löffel,  die  Hinterläufe
  Sprünge,  der  Schwanz  Blume,  die  Haare  Wolle.  Der  Hase
rückt  in's  Feld  oder  in's  Holz,  er  sitzt  im  Lager,  er  fährt  aus  dem
Lager,  er  macht  einen  Kegel,  wenn  er  sich  auf  den  Sprüngen  aufrichtet,
  er  macht  Wiedergänge  und  Absprünge,  ehe  er  sich  im  Lager
drückt.  Beim  Aufstoßen  trägt  der  Rammler  die  Blume  meist  hoch,
der  Setzhafe  drückt  sie  an.

6.  Beim  Fuchs.

Juchs  und  Füchsin  hängen,  wenn  sie  sich  begatten;  die  Begattungszeit
  heißt  Roll(Ranz=  zeit  und  fällt  in  den  Februar,  worauf  die
Füchsin  9  Wochen  dick  geht  und  4—7  blinde  Nestfüchse  wölft  (wirft),
die  zusammen  Geheck  heißen.  Die  Haut  heißt  wie  bei  allem  zur
niederen  Jagd  gehörenden  Haarwild  „Balg“.  Er  ist  vom
November  bis  März  brauchbar.  Die  Ohren  heißen  Gehöre  oder
        <pb n="443" />
        —  428  —

Lauscher,  die  Hoden  Geschröte,  das  männliche  Glied  Ruthe,  das
weibliche  Schnalle,  der  Schwanz  Lunte,  die  Spitze  desselben  Blume;
sie  ist  gewöhnlich  weiß,  bei  Brandfüchsen  schwarz.  Der  nach  Bisam
riechende  Fleck  unten  an  der  Lunte  heißt  Viole,  das  Fleisch  Kern,
die  Fangzähne  Fänge,  sämmtliche  Zähne  Gebiß.  Der  Fuchs  kriecht
zu  Baue,  steckt  in  demselben,  fährt  heraus;  er  verklüftet  sich  darin,
wenn  er  die  Röhren  hinter  sich  zugräbt;  er  frißt  den  Rauc,  seine
Nahrung  heißt  wie  die  aller  Raubthiere,  Fraß  (Riß).

7.  Bei  dem  übrigen  Raubzeug.

Die  Bälge  sämmtlichen  Raubwildes  nennt  man  auch  Rauhwerk,
die  Nahrung  Fraß,  Witterung  die  stark  riechende  Masse,  mit  der
man  es  auf  die  Eisen  lockt,  sie  gehen  dick  (tragend)  und  werfen
(bringen),  der  Schwanz  heißt  Ruthe,  die  Ohren  Gehöre,  die  Beine
Läufe,  die  Zähne  Gebiß,  die  Begattungszeit  Ranzzeit.  Folgende
besondere  Ausdrücke  sind  zu  merken:

a.  beim  Dachs.  Nach  der  im  August  stattfindenden  Ranzzeit
  wirft  die  Dächsin  (nach  30  Wochen)  2—4  (selten  6)  blinde
Junge.  Der  Dachs  geht  auf  die  Weide  (Nahrung),  er  sticht,
wenn  er  mit  der  Nase  in  der  Erde  wühlt,  um  sich  Würmer  und
Wurzeln  zu  suchen,  viele  kleine  Löcher  in  die  Erde.  Die  Haut  heißt
Schwarte,  die  Haare  Borsten,  das  Fleisch  Fleisch,  die  mit  einem
Drüsensekret  angefüllte  Vertiefung  unter  der  kurzen  und  breiten  Ruthe
Stinkloch,  dessen  Inhalt  zur  Ranzzeit  durch  „Schlittenfahren“  auf  den
Boden  gedrückt  wird.

b.  bei  dem  Fischotter.  Nach  der  Ranzzeit,  meist  im  Februar,
jedoch  auch  in  anderen  Monaten,  bringt  oder  wirft  die  Otterin
nach  9  Wochen  2—3  Junge.  Der  Otter  liegt  in  seinem  Bau,  er
geht  aus,  er  fischt,  er  steigt  aus  und  wieder  ein,  wenn  er  etwas
gefischt  hat,  er  pfeift  in  sehr  kalten  Nächten;  in  der  Losung  immer
Fisch=  resp.  Krebstheile.  Das  Weibchen  heißt  „Otterin“.

c.  beim  Marder  und  Iltis.  Ranzzeit  2c.  ebenso  wie  beim
Fischotter,  nur  4—6  Junge.  Sie  baumen  oder  holzen  auf  (erklettern
  Bäume),  sie  baumen  fort  (weiter)  und  ab.  Aufstieg  ist  die
Stelle  an  der  Erde,  wo  der  Marder  aufgeholzt  hat,  Absprung  die
Stelle,  wo  er  abgebaumt  hat.  Wenn  man  den  Marder  verfolgt,
bis  man  ihn  gefunden  hat,  so  hat  man  ihn  festgemacht.
        <pb n="444" />
        —  429  —

8.  Beim  Federwild.

Die  Beine  heißen  meist  Ständer,  der  Schwanz  Steiß,  die
Spuren  Geläuf,  das  Fett  Feist,  sie  fallen  ein  (fliegen  zu  Boden).

Besonders  zu  merken  ist:

a.  beim  Auerwild.  Die  Henne  legt  nach  der  Balzzeit  (Ende
März  bis  Anfang  Mai)  4—6  Eier.  Es  schwingt  sich  ein  und
reitet  ab,  wenn  es  auf  einen  Baum  fliegt,  es  steht  auf  demselben;  die
aus  Beeren  und  Knospen  bestehende  Nahrung  heißt  Geäs,  der  Koth
Losung,  die  rothen  Flecke  an  den  Augen  „Rosen“.

b.  beim  Birkwild.  Nach  der  Balzzeit  im  April  bis  Mei  legt
die  Henne  8—12  Eier,  Henne  und  Junge  zusammen  nennt  man  wie
bei  allen  Hühnern  Kette.  Der  weiße  Flügelfleck  beim  Hahn  heißt
wie  beim  Auerhahn  Spiegel,  der  Schwanz  desselben  Spiel  (Schar).
Er  balzt  auf  der  Erde,  der  Auerhahn  auf  dem  Baum.

c.  beim  Rebhuhn.  Sie  paaren  sich  im  Februar,  worauf  die
Henne  Anfang  Mai  10—20  Eier  legt,  die  sie  in  3  Wochen  ausbrütet.
Der  dunkle  ringförmige  Fleck  auf  der  Brust  des  Hahnes  heißt  Schild,
der  Koth  wie  bei  allem  zur  niederen  Jagd  gehörenden  Federwild  Gestüber.
  —  Sie  weiden  oder  äsen,  sie  liegen  (nicht  sitzen)  und
stehen  auf,  dicht  über  der  Erde  streichen,  ziehen  sie,  höher  hinauf
stieben  sie.  Sie  rufen  (nicht  locken!)  sich  zusammen,  wobei  man  sie
verhört.  Abends  fallen  sie  auf  die  Weide,  um  zu  äsen.  Im
Kessel  „stauben"  sie.

d.  bei  der  Schnepfe.  Sie  paart  sich  während  oder  gleich
nach  dem  Strich  (Zugzeit)  im  Frühjahr  und  legt  im  Mai  3—4  Eier.
Sie  zieht  oder  streicht,  ihre  Aesung  sticht  sie  in  der  Erde,  die
Losung  heißt  „Gekälk“".

e.  bei  den  Enten.  Die  Reihzeit  (Begattung)  fällt  in  den
April,  worauf  die  Ente  5—14  Eier  legt.  Die  Zeit  des  Gefiederwechsels
  heißt  Mauser  (Juni  bis  Juli),  der  Erpel,  auch  Entvogel,
heißt  dann  Mauservogel.  Die  Beine  heißen  wie  bei  allen  Schwimmvögeln
  Ruder.  Die  jungen  Enten,  die  Ende  Juni  etwa  „beflogen“
sind,  heißen  zusammen  Schoof.

t.  bei  den  Raubvögeln.  Sie  horsten  (nisten),  ihre  Beine
heißen  Fänge,  deren  Nägel  Krallen,  der  Koth  Geschmeiß,  die
Haare  und  Federn,  welche  sie  unverdaut  wieder  auswerfen,  Gewölle,
        <pb n="445" />
        —  430  —

sie  kröpfen  (fressen),  sie  stoßen  (stürzen)  auf  den  Raub,  fangen
und  schlagen  ihn.  Sie  fußen  (sitzen)  auf  einem  Baum.

g  301.
Die  verschiedenen  Jagdmethoden.

Bei  der  Ausübung  der  Jagd  kommt  es  im  Allgemeinen  darauf
an,  mit  den  einfachsten  Mitteln  das  Wild  am  sichersten  und  ruhigsten
zu  erlegen,  so  daß  möglichst  wenig  Wild  zu  Holze  oder  krank  geschossen
wird,  und  die  Jagd  möglichst  wenig  beunruhigt  wird.  Diese  Bedingungen
  erfüllen  in  absteigender  Reihenfolge  am  besten:

1.  Der  Anstand.

Man  sucht  sich  den  Stand  des  Wildes  (durch  fleißiges  Abspüren
und  Beobachten)  und  den  Hauptwechsel  auf  und  sucht  sich  an  demselben
  einen  möglichst  gedeckten  Ort  zum  Anstand  aus,  an  dem
man  1)  guten  Wind,  d.  h.  solchen  Wind  hat,  der  möglichst  genau  mit
dem  erwarteten  Wilde  kommt;  2)  auf  dem  man  auf  das  Wild  möglichst
  frei  und  ungehindert  schießen  kann;  3)  auf  dem  das  Wild  so
zeitig  kommt,  daß  man  noch  Licht  genug  (Büchsenlichtl)  zum  Schießen
hat.  Am  vortheilhaftesten  sind  zum  Anstand  sog.  Kanzeln,  d.  h.
Baunsitze  auf  leicht  ersteigbaren  Bäumen  (3—5  m  hoch),  die  aber
frei  genug  und  auch  bequem  genug  sein  müssen,  so  daß  man  längere
Zeit  unbeweglich  sitzen  kann.  Auf  freien  Stellen,  Waldrändern  2c.
baut  man  sich,  falls  keine  natürlichen  Deckungen  vorhanden  sind,  möglichst
  unverdächtige  Schirme  (Ansitze)  aus  Zweigen  und  gräbt  Löcher
in  die  Erde.  Beim  Morgenanstand  muß  man  schon  vor  Tagesgrauen
auf  dem  Rückwechsel  (am  besten  dicht  vor  dem  Aufenthaltsort)  sein,  auf
dem  Abendanstand  etwa  eine  halbe  Stunde  vor  Sonnenuntergang.
Den  Morgenanstand  darf  man  erst  eine  Stunde  nach  Sonnenaufgang,
den  Abendanstand  erst  bei  voller  Dunkelheit  möglichst  vorsichtig  und
geräuschlos  verlassen,  falls  das  Wild  nicht  herausgetreten  ist.  Beim
Anstand  ist  die  peinlichste  Ruhe  und  Unbeweglichkeit  die  erste  Regel,
da  das  Wild  lange  Zeit  am  Rande  der  Dickung  verborgen  zu  winden,
zu  äugen  und  zu  sichern  pflegt,  ehe  es  austritt.  Tritt  endlich  schießbares
  Wild  hervor,  so  fahre  man  ganz  langsam  mit  der  Büchse  an
den  Kopf,  warte  bis  man  das  Wild  womöglich  ganz  breit  hat  und  ziele
vorsichtig  und  bedächtig  auf  das  Blatt.
        <pb n="446" />
        —  431  —

Der  Anstand  wird  mit  Vorliebe  auf  alles  Hochwild,  aber  auch
auf  anderes  Wild  ausgeübt.  Auf  Kaninchen  und  Füchse  (Dächse!)
setzt  man  sich  gern  auf  dem  Bau  an,  bei  Füchsen  und  Sauen  auch
beim  Luder.  Schnepfen  schießt  man  Abends  und  Morgens  auf  dem
Strich  (resp.  Suche),  Enten  Abends  auf  dem  Einfall,  Gänse  auf  dem
Zuge,  Raubvögel  früh  am  Horste.

2.  Der  Pürschgang.  (Das  Birschen,  Waidwerken.)

Er  wird  besonders  auf  das  vierläufige  Hochwild  und  das  Rehwild
  exercirt  und  ist  als  die  beste  Bildungsschule  für  den  jungen  Jäger
ganz  besonders  zu  empfehlen.  Er  besteht  in  dem  Anschleichen  des
Wildes  auf  seinem  Stand  und  Wechsel.  Die  Hauptsache  beim  Pürschen
ist,  daß  der  Wind  stets  vom  Wilde  kommt  —  es  ist  dies  die  goldene
Regel  bei  allen  Jagdmethoden  auf  sämmtliches  Wild:  „Der
Wind  muß  stets  von  derselben  Seite  kommen,  woher  man
das  Wild  erwartet.“  Man  kann  hierauf  nicht  genug  achten!

Man  durchschleicht  beim  Pürschen  stets  vorsichtig  und  stets  in
bester  Deckung,  unter  Vermeidung  jeden  Geräusches,  den  vermuthlichen
Aufenthaltsort  des  Wildes.  Sobald  man  Wild  sieht,  bleibt  man  sofort,
aber  stets  gedeckt  stehen,  sucht  sich  das  gewünschte  Stück  aus  und
schleicht  sich  äußerst  behutsam,  möglichst  kriechend  näher,  und  zwar
bewegt  man  sich  nur  dann  vorwärts,  wenn  das  Wild  äst  und  abgewendet
  ist,  nie  wenn  es  sichert  oder  Mißtrauen  zeigt.  Gewöhnlich
pürscht  man  nur  Morgens  und  Abends,  nach  starkem  Regen  auch  Vorund
  Nachmittags.  —  Bei  schlechtem  Wetter  pürscht  es  sich  am  besten.
Man  pürscht  gehend  und  kriechend  resp.  reitend  und  fahrend.  Der
Anzug  muß  möglichst  der  Waldfarbe  angepaßt  sein,  wie  bei  allen  Waldjagden;
  alles  Auffallende  und  Glänzende  muß  vermieden  werden.  Beim
Anfahren  des  Wildes  ist  ebenfalls  alles  Auffallende  am  Geschirr  zu
vermeiden  und  darf  man  niemals  direkt  cuf  das  Wild  zufahren,  sondern
muß  sich  ihm  allmählich  und  es  umkreisend  nähern.  Wenn  man  nicht
vom  Wagen  schießen  kann,  steigt  man  gedeckt  auf  der  anderen  Seite
des  Wagens  ab.

3.  Das  stille  Durchgehen.

Es  ist  dies  ein  empfehlenswerthes  Mittel,  um  Rothwild  zu  jagen.
Mehrere  Jäger  stellen  sich  auf  den  Wechseln  vor  und  der  terrainkundigste
  und  erfahrenste  Jäger  geht  allein  oder  mit  nur  wenigen
        <pb n="447" />
        —  432  —

Treibern  mit  dem  Winde  an  den  Ort,  wo  das  Wild  stehen  soll.  Seine
Aufgabe  besteht  darin,  das  Wild  vorsichtig  so  anzuregen,  daß  es  ruhig
aufsteht  und  langsam  auf  den  Wechseln  fort-  und  an  den  Schützen
vorbeizieht.  Zu  diesem  Zwecke  geht  er  etwas  in  Schlangenlinien  lang—
sam  durch,  hustet  zuweilen  leise,  bricht  hier  und  da  einen  trocknen  Zweig
ab,  vermeidet  aber  jedes  zu  laute  und  erschreckende  Geräusch.  Am  ge—
eignetsten  sind  zu  dieser  vielfach  üblichen  Jagdmethode  schwache  Stangenorte
  und  lichtere  Schonungen  oder  gemischte  Bestände  mit  etwas  Unterholz,
  namentlich  Laubholzbestände.

4.  Die  Treibjagd.

Die  Treibjagd  ist  auf  Hochwild  möglichst  auszuschließen,  weil  das
Wild  meist  zu  flüchtig  kommt,  um  einen  guten  Kugelschuß  anbringen
zu  können;  jedenfalls  empfehlen  sich  dann  nur  stille  Treiben.  Will
man  durchaus  laut  treiben,  so  umstelle  man  jedenfalls  das  ganze  Jagen,
besonders  die  Rückwechsel.

Das  Hauptfeld  der  Treibjagd  ist  die  niedere  Jagd.

a.  Holzjagd.  Will  man  auf  Fuchs  treiben,  so  genügen  wenige
Treiber,  sonst  rechnet  man  2—3  Treiber  auf  den  Schützen,  bei  Sautreiben
  noch  mehr.  Vor  der  Jagd  muß  die  Reihenfolge  der  Treiben
vom  Jagddirigenten  genau  entworfen  sein  und  treibt  man  am  besten
so  —  die  Treiber  gehen  möglichst  immer  mit  dem  Winde  —,
daß  die  Treiber  stehen  bleiben  (ganz  stilll)  und  die  Schützen  sich  um
beide  Flügel  herumziehen  und  am  nächsten  Treiben  vorstellen.  Man
fängt  an  der  Reviergrenze  an,  treibt  nach  der  Mitte  zu  und  dann,
falls  keine  Wagen  da  sind,  womöglich  so,  daß  der  Nachhauseweg  nicht
zu  lang  wird.  An  Tagen,  wo  das  Wild  schlecht  läuft,  oder  bei  recht
starkem  Frost  macht  man  kürzere,  bei  gewöhnlichem  und  hellhörigem
Frostwetter  längere  Triebe,  in  letzterem  Falle  müssen  die  Treiber  stiller
gehen;  es  ist  auch  bei  allen  Treibjagden  empfehlenswerther,  die  Treiber
einen  nicht  sehr  lauten,  dafür  aber  auf  der  ganzen  Linie  einen  möglichst
gleichmäßigen  Lärm  machen  zu  lassen;  dieselben  sollen  nicht  zu  schnell
(namentlich  bei  Beginn  der  Jagd)  gehen.

Die  Treiber  stehen  unter  mehreren  (mindestens  3)  Führern,  welche
auf  beiden  Flügeln  und  in  der  Mitte  vertheilt  sind;  sie  müssen  auf
strenge  Fühlung  und  Richtung  in  der  Treiberlinie  halten,  die  auf  etwa
im  Treiben  liegenden  Schneißen  genau  kontrolirt  wird;  es  empfiehlt
        <pb n="448" />
        —  433  —

sich  die  Treiber  zu  nummeriren.  Die  Schützen  haben  sich  streng  dem
Jagddirigenten  unterzuordnen,  welcher  vor  der  Jagd  die  nöthigen
speziellen  Vorschriften  der  Jagdgesellschaft  mittheilt,  jedenfalls  aber  alles
Wild,  was  geschossen  werden  darf,  speziell  nennt.  Hierauf  läßt  er  die
Losnummern  ziehen  und  fängt  beim  ersten  Trieb  mit  Nr.  1,  bei  den
ferneren  Trieben  mit  beliebigen  anderen  Nummern,  aber  stets  in  fort—
laufender  Reihenfolge  an,  die  Schützen  anzustellen.  Sind  genug  Schützen
vorhanden,  so  besetzt  man  auch  die  Flügel,  die  Entfernung  der  Schützen
schwankt  zwischen  50—120  Schritt,  je  nach  der  Zahl.  Besser  stellt
man  die  Schützen  mit  dem  Rücken  an  den  Trieb  (namentlich  wenn
Neulinge  und  unsichere  Cantonisten  dabei  sind);  auf  engen  Schneißen
sollen  die  Schützen  nur  nach  links  schießen,  Schüsse  spitz  von  vorn  sollen
möglichst  vermieden  werden.  Das  geschossene  Wild  soll  mit  Ausnahme
des  Fuchses  nicht  an  den  Stand  herangeholt  werden,  angeschossenes
Wild  darf  erst  nach  Beendigung  des  Triebes  verfolgt  werden,  der  Anschuß
  ist  dann  zu  verbrechen.  Sobald  die  Treiber  auf  150  Schritt
heran  sind,  darf  nicht  mehr  in  das  Treiben  geschossen  werden.  Vor
jedem  Triebe  wird  die  Folge  angegeben,  kein  Schütze  darf  seinen  Stand
verlassen  (den  er  möglichst  gedeckt  zu  wählen  hatl),  ohne  seinen  Nachbar
abzupfeifen.  Auf  seinem  Stande  hat  sich  jeder  durchaus  ruhig  zu  verhalten,
  auch  beim  Anstellen  und  beim  Gang  von  einem  Triebe  zum
anderen  soll  Alles  möglichst  ruhig  zugehen.

b.  Feldtreiben.  Man  unterscheidet  Kessel=  und  Vorstehtreiben;
  man  gebraucht  zu  denselben  verhältnißmäßig  mehr  Treiber
als  zu  Holztreiben.  Die  Distance,  in  welcher  man  zum  Kesseltreiben
die  Schützen  und  Treiber  —  immer  gleich  nach  beiden  Seiten  —  ablaufen
  läßt,  richtet  sich  nach  der  Zahl  der  Schützen  und  der  Größe
des  Kessels;  das  Weiteste  sind  150  Schritte.  An  der  Spitze  jedes
Bogens  gehen  kundige  Führer;  sobald  sich  die  beiden  Führer  mit  den
ihnen  folgenden  Schützenketten  treffen,  wird  das  Zeichen  zum  allgemeinen
Vorwärtsgehen  gegeben.  Niemals  darf  Jemand  stehen  bleiben,  geladen
wird  im  Gehen.  Größte  Ordnung  ist  durchaus  nothwendig.  Sobald
die  Schützen  so  nahe  stehen,  daß  sie  bequem  zusammen  schießen  können,
schickt  man  die  Treiber  auf  ein  vorher  verabredetes  Hornsignal  in  die
Mitte,  während  die  Schützen  stehen  bleiben  und  Kehrt  machen,  um
nur  nach  außen  zu  schießen.

Die  Vorstehtreiben  werden  in  ähnlicher  Weise  angelegt  als  die

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  28
        <pb n="449" />
        —  434  —

Holztreiben;  die  Schützen  werden  fest  (womöglich  in  Löcher  oder  hinter
Schirmen)  angestellt  und  die  Treiber  treiben  in  einem  weiten  Bogen
heran,  dessen  Flügel  von  den  Flügeln  der  Schützen  nicht  zu  weit  ent—
fernt  sein  dürfen.

5.  Die  Suche.

Man  wendet  dieselbe  nur  auf  Hasen  und  Federwild  mit  Hilfe
eines  guten  Hühnerhundes  an,  der  eine  gute  Nase  haben  muß,  das
Wild  gut  (mit  hoher  Nase  und  flüchtigl)  suchen  und  stehen,  dasselbe
ohne  Quetschen,  Rupfen,  Anschneiden  2c.  apportiren  und  auf  Wort  und
Wink  sofort  gehorchen  (Appell  haben!)  muß,  wozu  er  besonders  dressirt
wird.  Man  benutzt  namentlich  deutsche  und  englische  Vorstehhunde;
erstere  haben  einen  weit  stärkeren  Bau,  sind  schwerfälliger  und  dadurch
charakterisirt,  daß  der  Kopf  von  der  Stirn  bis  zur  Nase  fast  eine  gerade
Linie  bildet,  während  bei  den  englischen  Hunden  die  Stirn  zwischen  den
Lichtern  mehr  oder  weniger  scharf  absetzt.  Die  langhaarigen  englischen
  Hunde  nennt  man  Setter,  die  kurzhaarigen  Pointer.
Beim  deutschen  Hunde  unterscheidet  man  außer  dem  kurz=  und  lang-(flock-hhaarigen,
  noch  den  stichelhaarigen  Vorstehhund,  nach  seiner
Behaarung  so  benannt.  Man  verspricht  sich  von  ihm,  dessen  Züchtung
erst  seit  kurzer  Zeit  betrieben  wird,  die  vielseitigste  Benutzung.  Für
Waldjagden  eignet  sich  besser  der  deutsche  Hund,  für  Feldjagden  mehr
der  leichte  und  flüchtige  englische  Hund.  Neben  diesen  reinen  Racen
kommen  zahllose  Kreuzungen  vor,  die  das  Haupikontingent  unserer
Jagdhunde  stellen  und  nicht  selten  für  den  praktischen  Gebrauch  Besseres
leisten  als  die  ganz  reinen  Racehunde.  —  Man  sucht  am  besten  von
Morgens  8  oder  9  Uhr  bis  Nachmittags  2  oder  3  Uhr  immer  gegen
den  Wind.  Auf  Hasen  sucht  man  erst  Ende  October,  weil  vorher  meist
nur  die  besser  haltenden  Häsinnen  geschossen  werden.  Am  besten  hält
der  Hase  bei  stillem  warmem  Wetter,  Nebel  und  Regen.  Sturzäcker
sucht  man  besser  quer  über  die  Furchen  ab,  wo  der  Hase  namentlich
bei  Blachfrost  gern  sitzt.  Rebhühner  werden  von  Ende  August  bis
Ende  November,  Schnepfen  Ende  März  und  April  vor  dem  Hunde
geschossen!  Auf  der  Schnepfensuche  bindet  man  im  Walde  dem  suchenden
Hunde  eine  kleine  Schelle  um,  um  ihn  nicht  zu  verlieren  und  zu  hören,
wenn  er  steht.  Die  Bekassine  sucht  man  am  besten  von  August  bis
November  auf  nassen  Wiesen  und  sumpfigen  Stellen.  Junge  Enten
        <pb n="450" />
        —  435  —

sucht  man  Anfang  Juli  mit  dem  Hunde  an  mit  Schilf  bewachsenen
Rändern  von  stehenden  und  fließenden  Gewässern;  wenn  nöthig  mit
Hilfe  von  Kähnen.

8  302.
Von  dem  Schutze  der  Jagd.

Der  Schutz  der  Jagd  besteht  hauptsächlich  in  dem  Vertilgen  der
schädlichen  Raubthiere,  und  sind  als  solche  zu  nennen:  Wolf,  Fuchs,
Wildkatze,  Baum=  und  Steinmarder,  Iltis,  Wiesel,  wildernde  Hunde
und  Katzen;  von  den  Vögeln  fast  alle  Raubvögel,  die  Raben,  Krähen
und  Elstern.  Man  schont  nur  diejenigen,  welche  sich  durch  Vertilgen
von  anderen  schädlichen  Thieren  wieder  überwiegend  nützlich  machen.
Bei  mangelhafter  Nahrung  im  Winter  muß  man  das  Wild  füttern,
wie  dies  im  §  203  beschrieben  ist.  Gegen  die  Wilddiebereien  schützen
die  Gesetze,  und  soll  der  Beamte  die  Wilddiebe  mit  allen  Mitteln  verfolgen,
  um  sie  zur  Bestrafung  zu  bringen.  —  Siehe  darüber  das  hinten
angeheftete  Jagd-Polizei-Gesetz  vom  7.  März  1850.

Die  pflegliche  Behandlung  der  Jagd,  die  jedem  wahren  Jäger
am  Herzen  liegen  soll,  wird  wesentlich  durch  das  ebenfalls  hinten  angeheftete
  Jagdschongesetz  vom  26.  Februar  1870  unterstützt,  das  Jedem,
der  die  Jagd  ausübt,  vollständig  bekannt  sein  muß.  Wichtig  ist  auch,
jede  unnöthige  Beunruhigung  des  Wildes  zu  vermeiden  durch  zu  häufige
Treibjagden,  vieles  Schießen  im  Walde,  durch  das  Publikum;  namentlich
  in  der  Setzzeit  des  Hochwildes  muß  das  Revier  so  ruhig  wie
möglich  gehalten  werden.

28*
        <pb n="451" />
        Beilagen.
J.

Auszug  aus  dem  Jagoͤpolizei-Gesetz
vom  7.  März  1850.

 

§  1.  Die  Ausübung  des  einem  jeden  Grundbesitzer  auf  seinem  Grund  und
Boden  zustehenden  Jagdrechts  wird  nachstehenden  Bedingungen  unterworfen.

§  2.  Zur  eigenen  Ausübung  des  Jagdrechts  auf  seinem  Grund  und  Boden
ist  der  Besitzer  nur  befugt:

a.  auf  solchen  Besitzungen,  welche  in  einem  oder  mehreren  aneinander
grenzenden  Gemeindebezirken  einen  land=  oder  forstwirthschaftlich  benutzten
  Flächenraum  von  wenigstens  300  Morgen  einnehmen  und  in  ihrem
Zusammenhange  durch  kein  fremdes  Grundstück  unterbrochen  sind.  Die
Trennung,  welche  Wege  oder  Gewässer  bilden,  wird  als  eine  Unterbrechung
  des  Zusammenhanges  nicht  angesehen;

b.  auf  allen  dauernd  und  vollständig  eingefriedigten  Grundstücken.  Darüber,
was  für  dauernd  und  vollständig  eingefriedigt  zu  erachten,  entscheidet
der  Landrath;

c.  auf  Seen,  auf  zur  Fischerei  eingerichteten  Teichen  und  auf  solchen  Inseln,
welche  ein  Besitzthum  bilden.

§  7.  Grundstücke,  welche  von  einem  über  300  Morgen  im  Zusammenhange
großen  Wald,  der  eine  einzige  Besitzung  bildet,  ganz  oder  größtentheils  eingeschlossen
sind,  werden,  auch  wenn  sie  nicht  unter  die  Bestimmung  des  §  2  fallen,  dem  gemeinschaftlichen
  Jagdbezirke  der  Gemeinde  nicht  zugeschlagen.  Die  Besitzer  solcher
Grundstücke  sind  verpflichtet,  die  Ausübung  der  Jagd  auf  denselben  dem  Eigenthümer
  des  sie  umschließenden  Waldes  auf  dessen  Verlangen  gegen  eine  nach  dem
Jagdertrage  zu  bemessende  Entschädigung  zeitpachtweise  zu  übertragen  oder  die
Jagdausübung  gänzlich  ruhen  zu  lassen.

Die  Festsetzung  der  Entschädigung  erfolgt  im  Mangel  einer  Einigung  durch
den  Landrath,  vorbehaltlich  der  beiden  Theilen  zustehenden  Berufung  auf  richterliche
  Entscheidung.

Macht  der  Wald-Eigenthümer  von  seiner  Befugniß,  die  Jagd  auf  der  Enklave
zu  pachten,  beim  Anerbieten  des  Besitzers  nicht  Gebrauch,  so  steht  dem  letzteren
die  Ausübung  der  Jagd  auf  dem  enklavirten  Grundstücke  zu.

Stoßen  mehrere  derartige  Grundstücke  aneinander,  so,  daß  sie  eine  ununterbrochene
  zusammenhängende  Fläche  von  mindestens  300  Morgen  umpfassen,  so  bilden
dieselben  einen  für  sich  bestehenden  gemeinschaftlichen  Jagdbezirk,  für  welchen  die
nämlichen  Vorschriften  gelten,  wie  für  die  gewöhnlichen  Jagdbezirke.
        <pb n="452" />
        —  437  —

8  13.  Sowohl  den  Pächtern  gemeinschaftlicher  Jagdbezirke,  als  auch  den

Besitzern  der  im  §  2  bezeichneten  Grundstücke  ist  die  Anstellung  von  Jägern  für

ihre  Reviere  gestattet.
§  14.  Ein  Jeder,  welcher  die  Jagd  ausüben  will,  muß  sich  einen  für  den
ganzen  Staat  gültigen,  zu  seiner  Legitimation  dienenden,  auf  ein  Jahr  und  auf

die  Person  lautenden  Jagdschein  von  dem  Landrathe  des  Kreises  seines  Wohnsitzes

ertheilen  lassen  und  selbigen  bei  der  Ausübung  der  Jagd  stets  mit  sich  führen.

An  Ausländer  kann  ein  solcher  Jagdschein,  jedoch  nur  gegen  die  Bürgschaft
eines  Inländers,  von  dem  Landrathe  des  Wohnorts  des  Bürgen  ertheilt  werden.
Der  Bürge  haftet  in  Folge  seines  Antrages  für  Strafen,  welche  auf  Grund  des
§  16,  17  und  19  gegen  die  Ausländer  verhängt  werden,  sowie  für  die  Untersuchungskosten.


Für  jeden  Jagdschein  wird  auf  das  Jahr  eine  Abgabe  von  Einem  Thaler
zur  Kreis-Kommunal-Kasse  des  Wohnorts  des  Extrahenten  entrichtet.  Die  eingehenden
  Beträge  werden  nach  den  Beschlüssen  der  Kreisvertretung  verwendet.

Die  Ausfertigung  der  Jagdscheine  erfolgt  kosten=  und  stempelfrei.

Die  im  Königlichen  oder  Kommunal-Dienst  angestellten  Forst=  und  Jagdbeamten,
  sowie  die  lebenslänglich  angestellten  Forst=  und  Jagdbedienten  erhalten
den  Jagdschein  unentgeltlich,  soweit  es  sich  um  die  Ausübung  der  Jagd  in  ihrem
Schutzbezirke  handelt.  In  Jaddscheinen,  welche  unentgeltlich  ertheilt  sind,  muß
dies  und  für  welchen  Schutzbezirk  sie  gelten,  angegeben  werden.

§  15.  Die  Ertheilung  des  Jagdscheines  muß  folgenden  Personen  versagt
werden:

a.  solchen,  von  denen  eine  unvorsichtige  Führung  des  Schießgewehrs  oder
eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Sicherheit  zu  besorgen  ist;

b.  denen,  welche  durch  ein  Urtheil  des  Rechts,  Waffen  zu  führen,  verlustig
erklärt  sind,  sowie  denen,  welche  unter  Polizei-Aufsicht  stehen,  oder  welchen
die  National-Kokarde  aberkannt  ist.

Außerdem  kann  denjenigen,  welche  wegen  eines  Forst=  oder  Jagdfrevels  oder
wegen  Mißbrauch  des  Feuergewehrs  bestraft  sind,  der  Jagdschein  jedoch  nur  innerhalb
  5  Jahren  nach  verbüßter  Strafe  versagt  werden.

§  16.  Die  Nichtbeachtung  der  vorstehenden  Vorschriften  über  Lösung  von
Jagdscheinen  wird  bestraft,  wie  folgt:

Wer,  ohne  einen  Jagdschein  gelöst  zu  haben,  die  Jagd  ausübt,  wird  für  eine
jede  Uebertretung  mit  einer  Geldbuße  von  5  bis  20  Thaler  belegt.

Wer  seinen  Jagdschein  bei  Ausübung  der  Jagd  nicht  bei  sich  führt,  den  trifft
eine  Geldbuße  bis  zu  5  Thalern.

Wer  es  versucht,  sich  durch  einen  nicht  auf  seinem  Namen  ausgestellten  fremden
Jagdschein  zu  legitimiren,  um  sich  dadurch  der  verwirkten  Strafe  zu  entziehen,  der
wird  mit  einer  Geldstrafe  von  5  bis  50  Thaler  belegt.

8§  17.  Wer,  zwar  mit  einem  Jagdschein  versehen,  aber  ohne  Begleitung  des
Jagdberechtigten,  oder  ohne  dessen  schriftlich  ertheilte  Erlaubniß  bei  sich  zu  führen,
die  Jagd  auf  einem  fremden  Jagdbezirke  ausübt,  wird  mit  einer  Strafe  von  2  bis
5  Thaler  belegt.
        <pb n="453" />
        —  438  —

Wer  die  Jagd  auf  seinem  Grundstück  gänzlich  ruhen  zu  lassen  verpflichtet  ist,
dieselbe  dennoch  ausübt,  hat  eine  Geldstrafe  von  10  bis  20  Thaler  und  die  Konfiskation
  der  dabei  gebrauchten  Jagdgeräthe  bewirkt.

Wer  auf  seinem  eigenen  Grundstücke,  auf  dem  die  Jagd  an  einen  Dritten
verpachtet  ist,  oder  auf  dem  ein  Jäger  für  gemeinschaftliche  Rechnung  der  bei  einem
Jagdbezirke  betheiligten  Grundbesitzer  die  Jagd  zu  beschießen  hat,  ohne  Einwilligung
des  Jagdpächters  oder  der  Gemeindebehörde  jagt,  ebenso  derjenige,  welcher  auf  fremden
Grundstücken,  ohne  eine  Berechtigung  dazu  zu  haben,  die  Jagd  ausübt,  wird  wegen
Wilddiebstahls  oder  Jagdkontravention  nach  den  Allgemeinen  Gesetzen  bestraft.

§  18.  Die  Bestimmung  der  Hege=  oder  Schonzeit  erfolgt  nach  den  zur  Zeit
der  Verkündigungen  des  Gesetzes  vom  30.  October  1848  geltend  gewesenen  Gesetzen.
Die  Verordnung  vom  9.  October  1842  §§  1  und  2  (Seite  2)  und  das  Publicandum
vom  7.  März  1842  (Seite  92)  treten  wieder  in  Kraft.  Sonstige  Uebertretungen
der  Vorschriften  über  Hege=  und  Schonzeit  werden  mit  einer  nach  richterlichem  Ermessen
  zu  bestimmenden  Geldbuße  bis  zu  50  Thalern  geahndet.

§  19.  Wer  zur  Begehung  einer  Jagd-Polizei-Uebertretung  sich  seiner  Angehörigen,
  Dienstboten,  Lehrlinge  oder  Tagelöhner  als  Theilnehmer  oder  Gehilfen
bedient,  haftet,  wenn  diese  nicht  zahlungsfähig  sind,  neben  der  von  ihm  selbst  verwirkten
  Strafe  für  die  von  denselben  zu  erlegenden  Geldstrafen  und  den  Schadenersatz.

§  20.  Wegen  einer  Jagd-Polizei-Uebertretung  soll  eine  Untersuchung  nicht
weiter  eingeleitet  werden,  wenn  seit  dem  Tage  der  begangenen  That  bis  zum  Eingange
der  Anzeige  an  die  Staatsanwaltschaft  oder  den  Richter  3  Monate  verflossen  sind.

§  21.  Durch  Klappern,  aufgestellte  Schreckbilder,  sowie  durch  Zäune  kann
ein  Jeder  das  Wild  von  seinen  Besitzungen  abhalten,  auch  wenn  er  auf  diesen  zur
Ausübung  des  Jagdrechts  nicht  befugt  ist.  Zur  Abwehr  des  Roth-,  Dam=  und
Schwarzwildes  kann  er  sich  auch  kleiner  oder  gemeiner  Haushunde  bedienen.

§  24.  Auch  der  Besitzer  einer  solchen  Waldenklave,  auf  welcher  die  Jagd  nach
§  7  gar  nicht  ausgeübt  werden  darf,  ist,  wenn  das  Grundstück  erheblichem  Wildschaden
ausgesetzt  ist  und  der  Besitzer  des  umgebenden  Waldjagdreviers  der  Aufforderung  des
Landraths,  das  vorhandene  Wild  selbst  während  der  Schonzeit  abzuschießen,  nicht
genügend  nachkommt,  zu  fordern  berechtigt,  daß  ihm  der  Landrath  nach  vorhergegangener
  Prüfung  des  Bedürfnisses  und  auf  die  Dauer  desselben  die  Genehmigung
ertheile,  das  auf  die  Enklave  übertretende  Wild  auf  jede  erlaubte  Weise  zu  fangen,
namentlich  auch  mit  Anwendung  des  Schießgewehrs  zu  tödten.  In  diesem  Falle
bleibt  das  gefangene  Wild  Eigenthum  des  Enklavebesitzers.  In  den  in  den  8§  21
und  24  gedachten  Fällen  vertritt  die  von  dem  Landrathe  zu  ertheilende  Legitimation
die  Stelle  des  Jagdscheins.

§  25.  Ein  gesetzlicher  Anspruch  auf  Ersatz  des  durch  das  Wild  verursachten
Schadens  findet  nicht  statt.  Den  Jagdpächtern  bleibt  dagegen  unbenommen,  hinsichtlich
  des  Wildschadens  in  dem  Jagdkontrakte  vorsorgliche  Bestimmung  zu  treffen.
        <pb n="454" />
        —  439  —

II.

Gesetz  über  die  Schonzeit  des  Wildes.
Vom  26.  Februar  1870.

 

1.  Mit  der  Jagd  zu  verschonen  sind:

1.  das  Elchwild,  in  der  Zeit  vom  1.  December  bis  Ende  August;

2.  männliches  Roth=  und  Damwild,  in  der  Zeit  vom  1.  März  bis  Ende
Juniz

8

3.  weibliches  Roth-  und  Damwild  und  Wildkälber,  in  der  Zeit  vom
1.  Februar  bis  15.  October;

4.  der  Rehbock,  in  der  Zeit  vom  1.  März  bis  Ende  Aprilj;

5.  weibliches  Rehwild,  in  der  Zeit  vom  15.  December  bis  15.  October;

6.  Rehkälber,  das  ganze  Jahr  hindurch;

7.  der  Dachs,  in  der  Zeit  vom  1.  December  bis  Ende  September;

8.  Auer-,  Birk=  und  Fasanenhähne,  in  der  Zeit  vom  1.  Juni  bis  Ende

August;
9.  Enten,  in  der  Zeit  vom  1.  April  bis  Ende  Juni,  für  einzelne  Landstriche
kann  die  Schonzeit  durch  die  Bezirks-Regierungen  aufgehoben  werden;

10.  Trappen,  Schnepfen,  wilde  Schwäne  und  alles  andere  Sumpf=  und

Wassergeflügel,  mit  Ausnahme  der  wilden  Gänse  und  der  Fischreiher,
in  der  Zeit  vom  1.  Mai  bis  Ende  Juni;

11.  Rebhühner,  in  der  Zeit  vom  1.  December  bis  Ende  August;

12.  Auer-,  Birk=  und  Fasanenhennen,  Haselwild,  Wachteln  und  Hasen,  in

der  Zeit  vom  1.  Februar  bis  Ende  August;

13.  für  die  Dauer  des  ganzen  Jahres  ist  es  verboten,  Rebhühner,  Hasen

und  Rehe  in  Schlingen  zu  fangen.

Alle  übrigen  Wildarten,  namentlich  auch  Kormorane,  Taucher  und  Säger
dürfen  das  ganze  Jahr  hindurch  gejagt  werden.  Beim  Roth-,  Dam=  und  Rehwilde
  gilt  das  Jungwild  als  Kalb  bis  zum  letzten  Tag  des  auf  die  Geburt
folgenden  Decembermonats.

§  2.  Die  Bezirks-Regierungen  (Landdrosteien)  sind  befugt,  für  die  im  §  1
unter  7,  11  und  12  genannten  Wildarten  aus  Rücksichten  der  Landeskultur  und
der  Jagdpflege  den  Anfang  und  Schluß  der  Schonzeit  alljährlich  durch  besondere
Verordnung  anderweit  festzusetzen,  so  aber,  daß  Anfang  oder  Schluß  der  Schonzeit
nicht  über  14  Tage  vor  oder  nach  dem  im  §  1  bestimmten  Zeitpunkte  festgesetzt
werden  darf.

3.  Die  in  den  einzelnen  Landestheilen  zum  Schutze  gegen  Wildschaden  in
Betreff  des  Erlegens  von  Wild  auch  während  der  Schonzeit  gesetzlich  bestehenden
Befugnisse  werden  durch  dieses  Gesetz  nicht  geändert.

§  4.  Auf  Erlegung  von  Wild  in  eingefriedigten  Wildgärten  findet  dieses

Gesetz  keine  Anwendung.  Der  Verkauf  des  während  der  Schonzeit  in  solchen
        <pb n="455" />
        —  440  —

Wildgärten  erlegten  Wildes  ist  jedoch  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  §  7

untersagt.

§  5.  Für  das  Tödten  oder  Einfangen  von  Wild  während  der  vorgeschriebenen
Schonzeiten,  sowie  für  das  Fangen  von  Wild  in  Schlingen  (§  1,  Nr.  13)  treten
hier  folgende  Geldbußen  ein:

1.  Für  ein  Stück  Elchwild  .  .  .  .  ..  50  Thaler.
2.  „  „Rothwild  ..  .  .  ..  30  „
3.  „  „  „  Damwild  .  20  „
4.  „  „  „  Rehwild  10  „
5.  „  einen  Daccs  5  „
6.  „  „  Auerhahn  oder  Henne  10  „
7.  „  „  Birkhahn  „  v  3  „
8.  „  „  Haselhahn  „  „  3  „
9.  „  „  Fasanen  „  „  10  „
10.  „  „  Schwan  „  „  10  „
11.  „  eine  Trappe  „  v  3  „
12.  „  einen  Haesen  4  „
13.  „  ein  Rebbn  2  „

14.  „  eine  Schnepfe,  Ente  oder  sonstiges
Stück  jagdbares  Sumpf=  und  Wassergeflüsel
  2  „

Wenn  mildernde  Umstände  vorhanden  sind,  kann  der  Richter  bei  Festsetzung
der  Geldbuße  bis  auf  ein  Strafmaß  von  einem  Thaler  herabgehen.

An  Stelle  der  Geldbuße,  welche  wegen  Unvermögens  des  Verurtheilten  nicht
beigetrieben  werden  kann,  tritt  Gefängnißstrafe  nach  Maßgabe  des  §  335  des  Strafgesetzbuches.


§  6.  Das  Ausnehmen  der  Eier  oder  Jungen  von  jagdbarem  Federwilde  ist
auch  für  die  zur  Jagd  berechtigten  Personen  verboten,  doch  sind  dieselben  (namentlich
die  Besitzer  von  Fasanerien)  befugt,  die  Eier,  welche  im  Freien  gelegt  sind,  in  Besitz
zu  nehmen  und  sie  ausbrüten  zu  lassen.  (efr.  Gesetz  betr.  Schutz  von  Vögeln  vom
22.  März  1888,  G.  S.  S.  111.)

Desgleichen  ist  das  Ausnehmen  von  Kiebitz=  und  Möveneiern  nach  dem
30.  April  verboten.

Wer  diesen  Verboten  zuwiderhandelt,  verfällt  in  die  §  347  Nr.  12  des  Strafgesetzbuches
  festgesetzte  Strafe.

§  7.  Wer  nach  Ablauf  von  14  Tagen  nach  eingetretener  Hege-  und  Schonzeit
während  derselben  Wild,  rücksichtlich  dessen  die  Jagd  in  dieser  Zeit  untersagt  ist,  in
ganzen  Stücken  oder  zerlegt,  aber  noch  nicht  zum  Genusse  fertig  zubereitet,  zum
Verkaufe  umherträgt,  in  Läden,  auf  Märkten  oder  sonst  auf  irgend  eine  Art  zum
Verkaufe  ausstellt  oder  feilbietet,  oder  wer  den  Verkauf  vermittelt,  verfällt  zum
Besten  der  Armenkasse  derjenigen  Gemeinde,  in  welcher  die  Uebertretung  stattfindet,
neben  der  Konfiskation  des  Wildes  in  eine  Geldbuße  bis  30  Thaler.

Ist  das  Wild  in  den  8  3  gedachten  Ausnahmefällen  erlegt,  so  hat  der  Verkäufer
  oder  Derjenige,  welcher  den  Verkauf  vermittelt,  sich  durch  ein  Attest  der
        <pb n="456" />
        —  441  —

betreffenden  Ortspolizeibehörde  über  die  Befugnisse  zum  Verkaufe  zu  legitimiren,
widrigenfalls  derselbe  in  eine  Geldbuße  bis  zu  5  Thalern  verfällt.

§  8.  Alle  dem  gegenwärtigen  Gesetze  entgegenstehenden  Gesetze  und  Verordnungen
  sind  aufgehoben.

III.
Gesetz

über
den  Waffengebrauch  der  Forst-  und  Jagdbeamten.
Vom  31.  März  1837.

 

Wir  Friedrich  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.,
verordnen  über  die  Befugniß  der  Forst=  und  Jagdbeamten  von  ihren  Waffen  Gebrauch
  zu  machen,  und  über  das  wegen  mißbräuchlicher  Anwendung  zu  beobachtende
Verfahren  auf  den  Antrag  Unseres  Staats-Ministeriums  und  nach  erfordertem  Gutachten
  Unseres  Staatsraths  für  den  ganzen  Umfang  Unserer  Monarchie,  wie  folgt:

8  1.  Unsere  (also  alle  im  Königl.  Forst  oder  in  Königl.  Jagden  zum  Schutze
derselben  angestellten  oder  auch  nur  bestellte  Personen)  Forst=  und  Jagdbeamten,
sowie  die  im  Kommunal=  oder  Privatdienste  stehenden,  wenn  sie  auf  Lebenszeit
angestellt  sind,  oder  die  Rechte  der  auf  Lebenszeit  Angestellten  haben,  nach  Vorschrift
  des  Gesetzes  vom  7.  Juni  1821  §  20  (jetzt  vom  15.  April  1878  §  23)  vereidigt
  und  mit  ihrem  Diensteinkommen  nicht  auf  Pfandgelder,  Denuncianten-Antheil
oder  Strafgelder  angewiesen  sind,  haben  in  ihrem  Dienst  zum  Schutze  der  Forsten
und  Jagden,  gegen  Holz=  und  Wilddiebe,  gegen  Forst=  und  Jagd-Kontravenienten
von  ihren  Waffen  Gebrauch  zu  machen:

1.  wenn  ein  Angriff  auf  ihre  Person  erfolgt,  oder  wenn  sie  mit  einem
solchen  bedroht  werden;

2.  wenn  diejenigen,  welche  bei  einem  Holz=  und  Wilddiebstahl,  bei  einer
Forst=  und  Jagdkontravention  auf  der  That  betroffen,  oder  als  der  Verübung
  oder  der  Absicht  der  Verübung  eines  solchen  Vergehens  verdächtig
in  dem  Forst=  und  Jagdrevier  gefunden  werden,  sich  der  Anhaltung,
Pfändung  oder  der  Abführung  zu  der  Forst=  oder  Polizei-Behörde  oder
der  Ergreifung  bei  versuchter  Flucht  thätlich  oder  durch  gefährliche
Drohungen  widersetzen.

Der  Gebrauch  der  Waffen  darf  aber  nicht  weiter  ausgedehnt  werden,  als  es  zur
Abwehrung  des  Angriffes  oder  zur  Ueberwindung  des  Widerstandes  nothwendig  ist.

Der  Gebrauch  des  Schießgewehrs,  als  Schußwaffe,  ist  nur  dann  erlaubt,  wenn
der  Angriff  oder  die  Widersetzlichkeit  mit  Waffen,  Aexten,  Knitteln  oder  sonstigen
gefährlichen  Werkzeugen,  oder  von  einer  Mehrheit,  welche  stärker  ist,  als  die  Zahl
der  zur  Stelle  anwesenden  Forst=  und  Jagdbeamten,  unternommen  und  angedroht
        <pb n="457" />
        —  442  —

wird.  Der  Androhung  eines  solchen  Angriffs  wird  es  gleich  geachtet,  wenn  der
Betroffene  die  Waffen  oder  Werkzeuge  nach  erfolgter  Aufforderung  nicht  sofort
niederlegt  oder  sie  wieder  aufnimmt.

§  2.  Die  Beamten  müssen,  um  sich  der  Waffe  bedienen  zu  dürfen,  in  Uniform
oder  mit  einem  amtlichen  Abzeichen  versehen  sein.

Die  übrigen  Paragraphen  3—12  haben  nach  der  heutigen  Lage  der  Gesetzgebung
  keine  Gültigkeit  mehr;  dagegen  gelten  noch  die  zu  dem  Gesetz  erlassenen
Instruktionen  vom  17.  April  resp.  21.  November  1837.

IV.

Gesetz,  betreffend  den  JForstdiebstabt.
(Vom  15.  April  1878.)

 

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Preußen  2c.  2c.,  verordnen
was  folgt:

§  1.  Forstdiebstahl  im  Sinne  dieses  Gesetzes  ist  der  in  einem  Forst  oder
auf  einem  anderen  hauptsächlich  zur  Holznutzung  bestimmten  Grundstücke  verübte
Diebstahl:  «

1.  an  Holz,  welches  noch  nicht  vom  Stamme  oder  vom  Boden  getrennt  ist;

2.  an  Holz,  welches  durch  Zufall  abgebrochen  oder  umgeworfen,  und  mit
dessen  Zurichtung  noch  nicht  der  Anfang  gemacht  worden  ist;

3.  an  Spänen,  Abraum  oder  Borke,  sofern  dieselben  noch  nicht  in  einer
umschlossenen  Holzablage  sich  befinden,  oder  noch  nicht  geworben  oder
eingesammelt  sind;

4.  an  anderen  Walderzeugnissen,  insbesondere  Holzpflanzen,  Gras,  Haide,
Plaggen,  Moos,  Laub,  Streuwerk,  Nadelholzzapfen,  Waldsämereien,
Baumsaft  und  Harz,  sofern  dieselben  noch  nicht  geworben  oder  eingesammelt
  sind.

Das  unbefugte  Sammeln  von  Kräutern,  Beeren  und  Pilzen  unterliegt  forstpolizeilichen
  Bestimmungen.

§  2.  Der  Forstdiebstahl  wird  mit  einer  Geldstrafe  bestraft,  welche  dem  fünffachen
  Werthe  des  Entwendeten  gleichkommt  und  niemals  unter  Einer  Mark  betragen
  darf.

§  3.  Die  Strafe  soll  gleich  dem  zehnfachen  Werthe  des  Entwendeten  und
niemals  unter  Zwei  Mark  sein:

1.  wenn  der  Forstdiebstahl  an  einem  Sonn=  oder  Festtage  oder  in  der  Zeit
von  Sonnenuntergang  bis  Sonnenaufgang  begangen  ist;

2.  wenn  der  Thäter  Mittel  angewendet  hat,  um  sich  unkenntlich  zu  machen;

3.  wenn  der  Thäter  dem  Bestohlenen  oder  der  mit  dem  Forstschutz  betrauten
  Person  seinen  Namen  oder  Wohnort  anzugeben  sich  geweigert
        <pb n="458" />
        —  443  —

hat  oder  falsche  Angaben  über  seinen  oder  seiner  Gehilfen  Namen  oder
Wohnort  gemacht,  oder  auf  Anrufen  des  Bestohlenen  oder  der  mit  dem
Forstschutz  betrauten  Person,  stehen  zu  bleiben,  die  Flucht  ergriffen  oder
fortgesetzt  hat;

4.  wenn  der  Thäter  in  den  Fällen  Nr.  1—3  des  §  1  zur  Begehung  des
Forstdiebstahls  sich  eines  schneidenden  Werkzeuges,  insbesondere  der
Säge,  der  Scheere  oder  des  Messers  bedient  hat;

5.  wenn  der  Thäter  die  Ausantwortung  der  zum  Forstdiebstahl  bestimmten
Werkzeuge  verweigert;

6.  wenn  zum  Zwecke  des  Forstdiebstahls  ein  bespanntes  Fuhrwerk,  ein  Kahn
oder  Lastthier  mitgebracht  ist;

7.  wenn  der  Gegenstand  der  Entwendung  in  Holzpflanzen  besteht;

8.  wenn  Kien,  Harz,  Saft,  Wurzeln,  Rinde  oder  die  Haupt=  (Mittel-)
Triebe  von  stehenden  Bäumen  entwendet  sind;

9.  wenn  der  Forstdiebstahl  in  einer  Schonung,  in  einem  Pflanzgarten  oder
Saatkampe  begangen  ist.

#4.  Der  Versuch  des  Forstdiebstahl  und  die  Theilnahme  (Mitthäterschaft,
Anstiftung,  Beihilfe)  an  einem  Forstdiebstahl  oder  an  einem  Versuche  desselben  werden
mit  der  vollen  Strafe  des  Forstdiebstahls  bestraft.

§  5.  Wer  sich  in  Beziehung  auf  einen  Forstdiebstahl  der  Begünstigung  oder
der  Hehlerei  schuldig  macht,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bestraft,  welche  dem  fünffachen
  Werthe  des  Entwendeten  gleichkommt  und  niemals  unter  Einer  Mark  betragen
  darf.

Die  Bestimmungen  des  §  257  Abs.  2  und  3  des  Reichsstrafgesetzbuchs  finden
Anwendung.

§  6.  Neben  der  Geldstrafe  kann  auf  Gefängnißstrafe  bis  zu  sechs  Monaten
erkannt  werden:

1.  wenn  der  Forstdiebstahl  von  drei  oder  mehr  Personen  in  gemeinschaftlicher
  Ausführung  begangen  ist;

2.  wenn  der  Forstdiebstahl  zum  Zwecke  der  Veräußerung  des  Entwendeten
oder  daraus  hergestellter  Gegenstände  begangen  ist;

3.  wenn  die  Hehlerei  gewerbs=  oder  gewohnheitsmäßig  betrieben  worden  ist.

§  7.  Wer,  nachdem  er  wegen  Forstdiebstahls  oder  Versuchs  eines  solchen,
oder  wegen  Theilnahme  (§  4),  Begünstigung  oder  Hehlerei  in  Beziehung  auf  einen
Forstdiebstahl  von  einem  preußischen  Gerichte  rechtskräftig  verurtheilt  worden  ist,
innerhalb  der  nächsten  2  Jahre  abermals  eine  dieser  Handlungen  begeht,  befindet  sich
im  Rückfalle  und  wird  mit  einer  Geldstrafe  bestraft,  welche  dem  zehnfachen  Werthe
des  Entwendeten  gleichkommt  und  niemals  unter  2  Mark  betragen  darf.

§  8.  Neben  der  Geldstrafe  ist  auf  Gefängniß  bis  zu  2  Jahren  zu  erkennen,
wenn  der  Thäter  sich  im  dritten  oder  ferneren  Rückfall  befindet.  Beträgt  die  Geldstrafe
  weniger  als  zehn  Mark,  so  kann  statt  der  Gefängnißstrafe  auf  eine  Zusatzstrafe
  bis  zu  Einhundert  Mark  erkannt  werden.

8  9.  In  allen  Fällen  ist  neben  der  Strafe  die  Verpflichtung  des  Schuldigen
zum  Ersatze  des  Werthes  des  Entwendeten  an  den  Bestohlenen  auszusprechen.  Der
        <pb n="459" />
        —  444  —

Ersatz  des  außer  dem  Werthe  des  Entwendeten  verursachten  Schadens  kann  nur
im  Wege  des  Civilprozesses  geltend  gemacht  werden.

Der  Werth  des  Entwendeten  wird  sowohl  hinsichtlich  der  Geldstrafe  als  hinsichtlich
  des  Ersatzes,  wenn  die  Entwendung  in  einem  Königlichen  Forste  verübt
worden,  nach  der  für  das  betreffende  Forstrevier  bestehenden  Forsttaxe,  in  anderen
Fällen  nach  den  örtlichen  Preisen  abgeschältzt.

§  10.  Die  im  §  57  des  Strafgesetzbuchs  bei  der  Verurtheilung  von  Personen,
welche  zur  Zeit  der  Begehung  der  That  das  zwölfte,  aber  nicht  das  achtzehnte  Lebensjahr
  vollendet  hatten,  vorgesehene  Strafermäßigung  findet  bei  Zuwiderhandlungen
gegen  dieses  Gesetz  keine  Anwendung.

§  11.  Für  die  Geldstrafe,  den  Werthersatz  und  die  Kosten,  zu  denen  Personen
verurtheilt  worden,  welche  unter  der  Gewalt,  der  Aufsicht  oder  im  Dienst  eines
Andern  stehen  und  zu  dessen  Hausgenossenschaft  gehören,  ist  letzterer  im  Falle  des
Unvermögens  der  Verurtheilten  für  haftbar  zu  erklären,  und  zwar  unabhängig  von
der  etwaigen  Strafe,  zu  welcher  er  selbst  auf  Grund  dieses  Gesetzes  oder  des  §  361
Nr.  9  des  Strafgesetzbuches  verurtheilt  wird.

Wird  festgestellt,  daß  die  That  nicht  mit  seinem  Wissen  verübt  ist,  oder  daß
er  sie  nicht  verhindern  konnte,  so  wird  die  Haftbarkeit  nicht  ausgesprochen.

§  12.  Hat  der  Thäter  noch  nicht  das  zwölfte  Lebensjahr  vollendet,  so  wird
derjenige,  welcher  in  Gemäßheit  des  §  11  haftet,  zur  Zahlung  der  Geldstrafe,  des
Werthersatzes  und  der  Kosten  als  unmittelbar  haftbar  verurtheilt.

Dasselbe  gilt,  wenn  der  Thäter  zwar  das  zwölfte,  aber  noch  nicht  das  achtzehnte
  Lebensjahr  vollendet  hatte  und  wegen  Mangels  der  zur  Erkenntniß  der  Strafbarkeit
  seiner  That  erforderlichen  Einsicht  freizusprechen  ist,  oder  wenn  derselbe  wegen
eines  seine  freie  Willensbestimmung  ausschließenden  Zustandes  straffrei  bleibt.

§  13.  An  die  Stelle  einer  Geldstrafe,  welche  wegen  Unvermögens  des  Verurtheilten
  und  des  für  haftbar  Erklärten  nicht  beigetrieben  werden  kann,  tritt  Gefängnißstrafe.
  Dieselbe  kann  vollstreckt  werden,  ohne  daß  der  Versuch  einer  Beitreibung
  der  Geldstrafe  gegen  den  für  haftbar  Erklärten  gemacht  ist,  sofern  dessen
Zahlungsfähigkeit  gerichtskundig  ist.

Der  Betrag  von  einer  bis  zu  fünf  Mark  ist  einer  eintägigen  Gefängnißstrafe
gleich  zu  achten.

Der  Mindestbetrag  der  an  die  Stelle  der  Geldstrafe  tretenden  Gefängnißstrafe
ist  Ein  Tag,  ihr  Höchstbetrag  sind  sechs  Monate.  Kann  nur  ein  Theil  der  Geldstrafe
  beigetrieben  werden,  so  tritt  für  den  Rest  derselben  nach  dem  in  dem  Urtheil
festgesetzten  Verhältnisse  die  Gefängnißstrafe  ein.

Gegen  die  in  Gemäßheit  der  §§  11  und  12  als  haftbar  Erklärten  tritt  an
die  Stelle  der  Geldstrafe  eine  Gefängnißstrafe  nicht  ein.

§  14.  Statt  der  in  dem  §  13  vorgesehenen  Gefängnißstrafe  kann  während
der  für  dieselbe  bestimmten  Dauer  der  Verurtheilte,  auch  ohne  in  einer  Gefangen-Unstalt
  eingeschlossen  zu  werden,  zu  Forst-oder  Gemeindearbeiten,  welche  seinen  Fähigkeiten
  und  Verhältnissen  angemessen  sind,  angehalten  werden.

Die  näheren  Bestimmungen  wegen  der  zu  leistenden  Arbeiten  werden  mit
Rücksicht  auf  die  vorwaltenden  Lohn=  und  örtlichen  Verhältnisse  von  dem  Regierungs-
        <pb n="460" />
        —  445  —

Präsidenten  (Landdrosten)  in  Gemeinschaft  mit  dem  ersten  Staatsanwalt  beim  Oberlandes-Gericht
  erlassen.  Dieselben  sind  ermächtigt,  gewisse  Tagewerke  dergestalt  zu
bestimmen,  daß  die  Verurtheilten,  wenn  sie  durch  angestrengte  Thätigkeit  mit  der
ihnen  zugewiesenen  Arbeit  früher  zu  Stande  kommen,  auch  früher  entlassen  werden.

§  15.  Aexte,  Sägen,  Messer  und  andere  zur  Begehung  des  Forstdiebstahls
geeignete  Werkzeugec,  welche  der  Thäter  bei  der  Zuwiderhandlung  bei  sich  geführt  hat,
sind  einzuziehen,  ohne  den  Unterschied,  ob  sie  dem  Schuldigen  gehören  oder  nicht.

Die  Thiere  und  andere  zur  Wegschaffung  des  Entwendeten  dienenden  Gegenstände,
  welche  der  Thäter  bei  sich  führt,  unterliegen  nicht  der  Einziehung.

§  16.  Wird  der  Thäter  bei  Ausführung  eines  Forstdiebstahls,  oder  gleich
nach  derselben  betroffen  oder  verfolgt,  so  sind  die  zur  Begehung  des  Forstdiebstahls
geeigneten  Werkzeuge,  welche  er  bei  sich  führt  (§  13),  in  Beschlag  zu  nehmen.

8§  17.  Wird  in  der  Gewahrsam  eines  innerhalb  der  letzten  2  Jahre  wegen
einer  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Gesetz  rechtskräftig  Verurtheilten  frisch  gefälltes,
nicht  forstmäßig  zugerichtetes  Holz  gefunden,  so  ist  gegen  den  Inhaber  auf  Einziehung
  des  gefundenen  Holzes  zu  erkennen,  sofern  er  sich  über  den  redlichen  Erwerb
des  Holzes  nicht  ausweisen  kann.  Die  Einziehung  erfolgt  zu  Gunsten  der  Armenkasse
  des  Wohnorts  des  Verurtheilten.

§  18.  Die  Strafverfolgung  von  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Gesetz  verjährt,
  sofern  nicht  einer  der  Fälle  der  §§  6  und  8  vorliegt,  in  6  Monaten.

§  19.  Für  die  Zuwiderhandlungen  gegen  dieses  Gesetz  sind  die  Amtsgerichte
zuständig.  Dieselben  verhandeln  und  entscheiden,  sofern  nicht  einer  der  Fälle  der
8§§  6  und  8  vorliegt,  ohne  die  Zuziehung  von  Schöffen.

Das  Amt  des  Amtsanwalts  kann  verwaltenden  Forstbeamten  übertragen
werden.

Für  die  Verhandlung  und  Entscheidung  über  das  Rechtsmittel  der  Berufung
sind  die  Strafkammern  zuständig;  dieselben  entscheiden  in  der  Besetzung  mit  drei
Mitgliedern  einschließlich  des  Vorsitzenden.

§  20.  Für  das  Verfahren  gelten,  soweit  nicht  in  diesem  Gesetze  abändernde
Bestimmungen  getroffen  sind,  die  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung  über  das  Verfahren
  vor  den  Schöffengerichten.

§  21.  Der  Gerichtsstand  ist  nur  bei  demjenigen  Amtsgerichte  begründet,  in
dessen  Bezirk  die  Zuwiderhandlung  begangen  ist.

Ist  der  Ort  der  begangenen  Zuwiderhandlung  nicht  zu  ermitteln,  oder  ist  die
Zuwiderhandlung  außerhalb  des  Preußischen  Staatsgebietes  begangen,  so  bestimmt
der  Gerichtsstand  sich  nach  den  Vorschriften  der  Strafprozeßordnung.

Im  Falle  des  §  17  ist  der  Gerichtsstand  bei  demjenigen  Amtsgerichte  begründet,
  in  dessen  Bezirke  das  Holz  gefunden  worden  ist.

§  22.  Indem  Verfahren  vor  dem  Amtsgerichte  werden  sämmtliche  Zustellungen
durch  den  Amtsrichter  unmittelbar  veranlaßt.  Die  Formen  für  den  Nachweis  der
Zustellungen  werden  durch  die  Justizverwaltung  bestimmt.

§  23.  Personen,  welche  mit  dem  Forstschutze  betraut  sind,  können,  sofern  dieselben
  eine  Anzeigegebühr  nicht  empfangen,  ein  für  allemal  gerichtlich  beeidigt  werden,
wenn  sie  «
        <pb n="461" />
        —  446  —

1.  Königliche  Beamte  sind,  oder

2.  vom  Waldeigenthümer  auf  Lebenszeit,  oder  nach  einer  vom  Landrath
(Amtshauptmann,  Oberamtmann)  bescheinigten  dreijährigen  tadellosen
Forstdienstzeit  auf  mindestens  drei  Jahre  mittelst  schriftlichen  Vertrages
angestellt  sind,  oder

3.  zu  den  für  den  Forstdienst  bestimmten  oder  mit  Forstversorgungsschein
entlassenen  Militärpersonen  gehören.

In  den  Fällen  der  Nr.  2  und  3  ist  die  Genehmigung  des  Bezirksraths  erforderlich.
  In  denjenigen  Landestheilen,  in  welchen  das  Gesetz  vom  16.  Juli  1876
(Gesetz-Sammlung  S.  297)  nicht  gilt,  tritt  an  die  Stelle  des  Bezirksraths  die  Regierung
  (Landdrostei).

§  24.  Die  Beeidigung  erfolgt  bei  dem  Amtsgerichte,  in  dessen  Bezirk  der  zu
Beeidigende  seinen  Wohnsitz  hat,  dahin:

daß  er  die  Zuwiderhandlungen  gegen  dieses  Gesetz,  welche  den  seinem
Schutze  gegenwärtig  anvertrauten  oder  künftig  anzuvertrauenden  Bezirk
betreffen,  gewissenhaft  anzeigen,  bei  seinen  gerichtlichen  Vernehmungen  über
dieselben  nach  bestem  Wissen  die  reine  Wahrheit  sagen,  nichts  verschweigen
und  nichts  hinzusetzen,  auch  die  ihm  obliegenden  Schätzungen  unparteliisch
und  nach  bestem  Wissen  und  Gewissen  bewirken  werde.

Eine  Ausfertigung  des  Beeidigungsprotokolls  wird  den  Amtsgerichten  mitgetheilt,
in  deren  Bezirke  der  dem  Schutze  des  Beeidigten  anvertraute  Bezirk  liegt.

§  25.  Ist  eine  in  Gemäßbeit  der  vorstehenden  Bestimmungen,  oder  nach  den
bisherigen  gesetzlichen  Vorschriften  zur  Ermittelung  von  Forstdiebstählen  beeidigte
Person  als  Zeuge  oder  Sachverständiger  zu  vernehmen,  so  wird  es  der  Eidesleistung
gleichgeachtet,  wenn  der  zu  Vernehmende  die  Richtigkeit  seiner  Aussage  unter  Berufung
  auf  den  ein  für  allemal  geleisteten  Eid  versichert.

Diese  Wirkung  der  Beeidigung  hört  auf,  wenn  gegen  den  Beeidigten  eine  die
Unfähigkeit  zur  Bekleidung  öffentlicher  Aemter  nach  sich  ziehende  Verurtheilung  ergeht,
oder  die  in  Gemäßheit  des  §  23  ertheilte  Genehmigung  zurückgezogen  wird.

§  26.  Die  mit  dem  Forstschutze  betrauten  Personen  erstatten  ihre  Anzeigen
an  den  Amtsanwalt  schriftlich  und  periodisch.  Sie  haben  zu  diesem  Zwecke  Verzeichnisse
  zu  führen,  in  welchen  die  einzelnen  Fälle  unter  fortlaufenden  Nummern
zusammenzustellen  sind.)  Die  Verzeichnisse  werden  dem  Amtsanwalt  in  zwei  Ausfertigungen
  eingereicht.

*)  Für  die  Aufstellung  der  Verzeichnisse  ist  Folgendes  zu  merken:

1.  Der  Kopf  der  den  Beamten  ausgehändigten  Verzeichnisse  ist  auf  das  Genaueste  zu  beachten
  und  zwar  sind  nur  die  Spalten  2.  3.  5.  6  auszufüllen;  die  Spalten  1  und  4  werden  vom
Oberförster,  die  ganze  rechte  Seite  vom  Amtsanwalt  und  Richter  ausgefüllt.

2.  Die  Beschuldigten  werden  in  Spalte  3,  genau  in  der  Reihenfolge,  wie  sie
der  Kopf  vorschreibt,  namentlich  aufgeführt:  also  zuerst  Zzuname,  dann  Vorname,  dann
Stand  2c.;  alle  Personen,  welche  bei  demselben  Straffall  betheiligt  sind,  erhalten  in  fortlaufender
  Reihenfolge  die  Buchstaben:  a.  d.  c.  2c.  Bei  Personen  unter  18  Jahren  ist  genau
das  Alter  anzugeben,  z.  B.  14  Jahr  9  Monate,  17  Jahr  10  Monate  alt,  oder  geboren  am
20.  Februar  1867,  was  noch  vorzuziehen  ist.  Personen  unter  12  Jahren  werden  in  Spalte  5
und  zwar  unter  Nr.  I  angeführt,  wo  es  dann  am  Schluß  heißt:  Thäter,  der  strafunmündige
Albert  Schulz  geb.  am  8.  März  1873;  in  Spalte  3  wird  dann  die  für  denselben  nach  §s  11  haft-
        <pb n="462" />
        —  447  —

In  diese  Verzeichnisse  können  von  dem  Amtsanwalt  auch  die  anderwärts  eingehenden
  Anzeigen  eingetragen  werden.

Die  näheren  Vorschriften  über  die  Aufstellung  und  die  Einreichung  der  Verzeichnisse
  werden  von  der  Justizverwaltung  erlassen.

§  27.  Der  Amtsanwalt  erhebt  die  öffentliche  Klage,  indem  er  bei  Ueberreichung
  einer  Ausfertigung  des  Verzeichnisses  (§  26)  den  Antrag  auf  Erlaß  eines
richterlichen  Strafbefehls  stellt  und  die  beantragten  Strafen  nebst  Werthersatz  neben
den  einzelnen  Nummern  des  Verzeichnisses  vermerkt.

Der  Erlaß  eines  Strafbefehls  ist  für  jede  Geldstrafe  und  die  dafür  im  Unvermögensfalle
  festzusetzende  Gefängnißstrafe,  sowie  für  den  Werthersatz  und  die
verwirkte  Einziehung  zulässig.

Der  Strafbefehl  muß  die  Eröffnung  erhalten,  daß  er  vollstreckbar  werde,  wenn
der  Beschuldigte  nicht  in  einem,  sogleich  in  dem  Strafbefehle  anzuberaumenden,
eintretenden  Falls  zugleich  zur  Hauptverhandlung  bestimmten  Termin  vor  dem
Amtsrichter  erscheine  und  Einspruch  erhebe.

Die  in  dem  Strafbefehle  getroffene  Festsetzung  ist  von  dem  Amtsrichter  neben
jeder  Nummer  des  Verzeichnisses  einzutragen  und  dem  Angeklagten  mit  einem
Auszuge  aus  dem  Verzeichnisse  zuzustellen.

Die  mit  dem  Forstschutz  betrauten  Personen,  welche  nach  den  Anzeigen  als
Beweiszeugen  auftreten  sollen,  sind  durch  ihre  Vorgesetzten  zu  veranlassen,  in  dem
anberaumten  Termine  zu  erscheinen.  Die  sonst  erforderlichen  Zeugen  sind  zu
demselben  zu  laden.

§  28.  Auf  den  Einspruch  kann  vor  dem  Termine  verzichtet  werden.

Auf  die  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  gegen  die  Versäumung  des
Termins  finden  die  §§  44,  45  Absatz  1,  46  und  47  der  Strafprozeßordnung  entsprechende
  Anwendung.  Wird  dem  Gesuche  stattgegeben,  so  ist  ein  neuer  Strafprozeß
unter  Aufhebung  des  früheren  zu  erlassen.

§  29.  Ueber  alle  Einsprüche,  sowie  über  alle  Anträge,  welche  der  Amtsrichter
unter  Ablehnung  des  Strafbefehls  zur  Hauptverhandlung  gebracht  hat,  kann  in  Einer
bare  Person  gerade  so  bezeichnet,  als  wenn  er  der  Thäter  wäre,  nur  mit  dem  Zusatze:  „unmittelbar
  haftbar  für  seinen  strafunmündigen  Pflegesohn  und  Hausgenossen."

3.  Ebenso  wichtig  ist  die  Ausfüllung  der  Spalte  5  und  sind  genau  die  Ueberschriften  des
Kopfes  zu  beachten,  namentlich  ist  unter  I  die  genaue  Bezeichnung  der  That  und  zwar  in  der
vorgeschriebenen  Reihenfolge,  also  zuerst:  Inhalt  der  Beschuldigung  nach  That,  dann  Gegenstand
  und  Zeit  derselben,  zuletzt  die  näheren  Umstände  erforderlich,  so  daß  keine  Nachfragen
mehr  nöthig  werden;  unter  II  dürfen  nicht  nur  die  Zeugen  genannt  werden,  sondern  auch
der  Grund  ihres  Zeugnisses  muß  besonders  angeführt  werden,  z.  B.  „traf  die  Beschuldigten  bei
der  That  oder  beim  Verkaufe  des  gestohlenen  Gegenstandes,  dessen  Diebstahl  er  einräumt"  oder
„beim  Transport,  wo  er  sich  über  den  redlichen  Erwerb  nicht  ausweisen  konnte  2c.“;  unter  Nr.  III
sind  alle  bei  der  That  abgenommenen  Werkzeuge  aufzuführen;  unter  Nr.  IV  ist  die  Benennung
der  Beschädigten  in  den  Königl.  Forsten  nicht  nöthig,  da  stets  besondere  Strafverzeichnisse  mit
Titel  eingereicht  werden,  woraus  der  Beschädigte  hervorgeht;  ist  der  Diebstahl  aber  in  Communaloder
  Privatforsten  verübt,  so  ist  der  Waldbesitzer  zu  nennen.  In  Spalte  6  ist  der  Werth  nach
der  Holztaxe  der  Oberförsterei,  in  Privatforsten  nach  dem  ortsüblichen  Preise  einzutragen.  Unter
jedem  Straffalle  ist  von  Spalte  1—6  ein  Strich  zu  ziehen  und  sind  alle  in  einem  Monat  vorgekommenen
  Fälle  dem  Oberförster  bis  spätestens  zum  5.  folgenden  Monats  einzureichen.  Unter

das  Verzeichniß  ist  Name,  Titel,  Ort  und  Datum  zu  schreiben.  Umstehendes  Muster  möge  als
Anhalt  bei  Aufstellung  der  Verzeichnisse  dienen:
        <pb n="463" />
        448

—

Hauptverhandlung  verhandelt  und  entschieden  werden.  Das  Protokoll  über  dieselbe
wird  nach  den  Nummern  des  Verzeichnisses  geführt.

Beispiel  für  die  Beamten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

S  S

2  7  7  gerorberg  I.  Inhalt  der  Beschuldigung  nach

S  -ses.s.]  LChat,  Gegenstand,  Zeit,  Ort

S  5  und  näheren  Amständen,  welche  Werth
2  8  s  *  Zuname,  Vorname,  5  5  *  eine  Erhöhung  der  Strafe  oder  des
Z  —  Zusatzstrafe  rechtfertigen,

3  3  *  Skann,  Wohnort  voer  9“n  2  II.  Bezeichnung  der  Zeugen  und  Ent-7
  S  "2u  Wen-352
  ½2  Alter  des  Beschuldigten  5  6  2  —  939  ihrer  -isfen  deten
2  #  2  .I.  Bezeichnung  der  in  Beschlag

s-  2  genommenen  Gegenstände.

—  1V.  Benennung  des  Beschädigten
1  Mark
1.  2  3.  a.  ie.  .  6.

Anzeigen  des  Förster  Bieger  zu  Mittelwald.
a.  Minna,  40  Jahre,  Ehefrau  I.  Gemeinschaftlich  0,4  rm  Kiefernund
  Hausgenossin  des  reiser  I.  Kl.  mit  demselben  Beil  0,40
b.  haftbaren  Busch,  Johann,  am  15.  März  cr.  früh  6½  uhr
Arbeiter  zu  Neuendorf,  im  Jag.  25b  entwendet.  Vor
30  Jahre,  Sonnenaufgang  ergriffen  die
C.  Busch,  Johann,  Arbeiter  Flucht,  wurden  aber  vom  Zeuzu
  Neuendorf,  30  Jahre  gen  eingeholt.  Mitthäter  Wilalt,
  unmittelbar  haftbar  helm  Busch,  geb.  am  5.  Juni
für  seinen  in  Spalte  5  1872,  Sohn  des  sub  c  Gegenannten
  strafunmündi-  nannten.
gen  11  jähr.  Sohn  Wilhelm,  II.  Zeuge:  Gendarm  Kleist  zu  Leese,
d.  Busch,  Johann,  Arbeiter  welcher  die  drei  Beschuldigten
zzu  Neuendorf,  30  Jahre  bei  der  That  betraf.
alt.  III.  Ein  Beil.
IV.  Stadtforst  Stegenitz.
a.  Gerbard,  Gustav,  Tischler-  I.  Die  ad  a  und  c  Genannten
Teehrling  zu  Paliz,  16  Jahre  sägten  zusammen  eine  Kiefer
alt,  von  26  cm  Durchmesser  und  ,50
b.  Brandt,  Wilhelm,  Tischler-  10,1  m  Länge  =  0,55  fm  am
meister  zu  Paliz,  40  Jahre  7.  April  cr.  Abends  7½  Uhr
alt,  als  Lehrherr  und  im  District  Wilhelmsgrund  ab;
Hausgenosse  haftbar  für  nach  Sonnenuntergang!  verad
  a,  weigerten  die  Herausgabe  der
cc.Brandt,  Wilhelm,  Tischler-  Säge.  Das  Holz  verblieb  der
meister  zu  Paliz,  40  Jahre  Forst.
alt.  II.  Zeuge  selbst.
III.  Eine  Säge,  eine  Art  und  zwei
Holzkeile.
IV.  Forstfiskus.

 

 

 

 

 

Mittelwald,  den  1.  April  1885.

 

 

Der  Königliche  Förster:

Bieger.
        <pb n="464" />
        Von  einem  auf  Verwerfung  des  Einspruches  lautenden  Urtheile  wird  dem
Verurtheilten  nur  die  Urtheilsformel  zugestellt.

§  30.  In  den  Fällen  der  §§  6  und  8  findet  der  Erlaß  eines  Strafbefehls
nicht  statt.  Der  Amtsanwalt  erhebt  die  öffentliche  Klage  durch  Einreichung  einer
Anklageschrift,  welcher  ein  Auszug  aus  dem  Verzeichnisse  (§  26)  beizufügen  ist.
Die  Hauptverhandlung  kann  ohne  Anwesenheit  des  Angeklagten  erfolgen.

§  31.  Wird  gegen  ein  von  dem  Amtsrichter  ohne  die  Zuziehung  von  Schöffen
erlassenes  Urtheil  die  Berufung  eingelegt,  so  sind  zum  Zwecke  der  Bildung  besonderer
Akten  durch  den  Gerichtsschreiber  beglaubigte  Auszüge  aus  den  Akten  erster  Instanz
zu  fertigen.

§  32.  Die  Revision  gegen  die  in  der  Berufungsinstanz  erlassenen  Urtheile
findet  nur  statt,  wenn  eine  der  in  den  §§  6  und  8  vorgesehenen  strafbaren  Handlungen
  den  Gegenstand  der  Untersuchung  bildet.

§  33.  Die  Vollstreckung  der  Strafbefehle  und  der  Urtheile  erfolgt  durch  den
Amtsrichter.

§  34.  Eine  auf  Grund  dieses  Gesetzes  ausgesprochene  und  eingezogene  Geldstrafe
  fließt  dem  Beschädigten  zu.  Diese  Bestimmung  bezieht  sich  nicht  auf  eine  im
Falle  des  §  8  erkannte  Zusatzstrafe.
»  Weist  der  Beschädigte  im  Falle  der  Nichteinziehbarkeit  der  Geldstrafen  Arbeiten,
welche  den  Erfordernissen  des  §  14  entsprechen,  der  Behörde  nach,  so  soll  der  Verurtheilte
  zu  deren  Leistung  angehalten  werden.  Diese  Nachweisung  ist  nicht  mehr  zu
berücksichtigen,  sobald  mit  der  anderweiten  Vollstreckung  der  Strafe  begonnen  ist.

§  35.  Der  Amtsrichter  ist  befugt,  wenn  der  Verurtheilte  zu  der  Gemeinde
gehört,  welcher  die  erkannte  Entschädigung  und  Geldstrafe  zufällt,  die  Beitreibung
dieser  Entschädigung  und  Geldstrafe  nebst  den  Kosten  der  Gemeindebehörde  in  der
Art  aufzutragen,  daß  sie  die  Einziehung  auf  dieselbe  Weise  zu  bewirken  hat,  wie
die  Einziehung  der  Gemeindegefälle.  Es  dürfen  jedoch  dem  Verurtheilten  keine
Mehrkosten  erwachsen.

§  36.  Steht  mit  einer  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Gesetz  ein  nach  §  361
Nr.  9  des  Strafgesetzbuchs  strafbares  Nichtabhalten  von  der  Begehung  von  Forstdiebstählen
  im  Zusammenhange,  so  findet  auch  auf  diese  Uebertretung  das  in
diesem  Gesetze  vorgeschriebene  Verfahren  Anwendung.

§  37.  Für  das  weitere  Verfahren  in  dem  am  Tage  des  Inkrafttretens  dieses
Gesetzes  anhängigen  Sachen  finden  die  Vorschriften  der  §§  8  u.  ff.  des  Einführungsgesetzes
  zur  Strafprozeßordnung  entsprechende  Anwendung.

§  38.  Dieses  Gesetz  tritt  mit  dem  in  dem  §  39  bezeichneten  Zeitpunkte  an
die  Stelle  des  Gesetzes  vom  2.  Juni  1852,  den  Diebstahl  an  Holz  und  anderen
Waldprodukten  betreffend  (Gesetz-Sammlung  1852,  S.  305).  ·

Wo  in  einem  Gesetze  auf  die  bisherigen  Bestimmungen  über  den  Holz-(Forst-)Diebstahl
  verwiesen  ist,  treten  die  Vorschriften  des  gegenwärtigen  Gesetzes
an  deren  Stelle.

§39.  Dieses  Gesetz  tritt  gleichzeitig  mit  dem  Gerichtsverfassungsgesetze  in  Kraft.

Urkundlich  rc.

Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  29
        <pb n="465" />
        —  450  —

V.

Die  Strafbestimmungen  des  FJeld-  und  Forstpolizei-Gesetzes
  vom  1.  April  1880.

 

Strafbestimmungen.

§  1.  Die  in  diesem  Gesetz  mit  Strafe  bedrohten  Handlungen  unterliegen,
soweit  dasselbe  nicht  abweichende  Vorschriften  enthält,  den  Bestimmungen  des  Strafgesetzbuchs.


§  2.  Für  die  Strafzumessung  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  dieses  Gesetz
kommen  als  Schärfungsgründe  in  Betracht:

1.  wenn  die  Zuwiderhandlung  an  einem  Sonn=  oder  Festtage  oder  in  der
Zeit  von  Sonnenuntergang  bis  Sonnenaufgang  begangen  ist;

2.  wenn  der  Zuwiderhandelnde  Mittel  angewendet  hat,  um  sich  unkenntlich
zu  machen;

3.  wenn  der  Zuwiderhandelnde  dem  Feld=  oder  Forsthüter,  oder  einem
anderen  zuständigen  Beamten,  dem  Beschädigten  oder  dem  Pfändungsberechtigten
  seinen  Namen  und  Wohnort  anzugeben  sich  geweigert  oder
falsche  Angaben  über  seinen  oder  seiner  Gehülfen  Namen  oder  Wohnort
gemacht,  oder  auf  Anrufen  der  vorstehend  genannten  Personen,  stehen
zu  bleiben,  die  Flucht  ergriffen  oder  fortgesetzt  hat;

4.  wenn  der  Thäter  die  Aushändigung  der  zu  der  Zuwiderhandlung  bestimmten
  Werkzeuge  oder  der  mitgeführten  Waffen  verweigert  hat;

5.  wenn  die  Zuwiderhandlung  von  drei  oder  mehr  Personen  in  gemeinschaftlicher
  Ausführung  begangen  ist;

6.  wenn  die  Zuwiderhandlung  im  Rückfalle  begangeu  ist.

§  3.  Im  Rückfalle  (§  2  Nr.  6)  befindet  sich,  wer,  nachdem  er  auf  Grund
dieses  Gesetzes  wegen  einer  in  demselben  mit  Strafe  bedrohten  Handlung  im  Königreich
  Preußen  vom  Gerichte  oder  durch  polizeiliche  Strafverfügung  rechtskräftig  verurtheilt
  worden  ist,  innerhalb  der  nächsten  zwei  Jahre  dieselbe  oder  eine  gleichartige
strafbare  Handlung,  sei  es  mit  oder  ohne  erschwerende  Umstände,  begeht.

Als  gleichartig  gelten:

1.  die  in  demselben  Paragraphen  oder,  falls  ein  Paragraph  mehrere  strafbare
  Handlungen  betrifft,  in  derselben  Paragraphennummer  vorgesehenen
Handlungen;

2.  die  Entwendung,  der  Versuch  einer  solchen  und  die  Theilnahme  (Mitthäterschaft,
  Anstiftung,  Beihülfe),  die  Begünstigung  und  die  Hehlerei
in  Beziehung  auf  eine  Entwendung.

§  4.  Die  im  §  57  Nr.  3  des  Strafgesetzbuchs  bei  der  Verurtheilung  von
Personen,  welche  zur  Zeit  der  Begehung  der  That  das  zwölfte,  aber  nicht  das
achtzehnte  Lebensjahr  vollendet  hatten,  vorgesehene  Strafermäßigung  findet  bei
Zuwiderhandlungen  gegen  dieses  Gesetz  keine  Anwendung.
        <pb n="466" />
        —  451  —

§  5.  Für  die  Geldstrafe,  den  Werthersatz  (§  68)  und  die  Kosten,  zu  denen
Personen  verurtheilt  werden,  welche  unter  der  Gewalt,  der  Aufsicht  oder  im  Dienste
eines  Anderen  stehen  und  zu  dessen  Hausgenossenschaft  gehören,  ist  letzterer  im  Falle
des  Unvermögens  der  Verurtheilten  für  haftbar  zu  erklären  und  zwar  unabhängig
vor  der  etwaigen  Strafe,  zu  welcher  er  selbst  auf  Grund  dieses  Gesetzes  oder  des
8  361  Nr.  9  des  Strafgesetzbuchs  verurtheilt  wird.  Wird  festgestellt,  daß  die  That
nicht  mit  seinem  Wissen  verübt  ist,  oder  daß  er  sie  nicht  verhindern  konnte,  so  wird
die  Haftbarkeit  nicht  ausgesprochen.

Hat  der  Thäter  noch  nicht  das  zwölfte  Lebensjahr  vollendet,  so  wird  derjenige,
welcher  in  Gemäßheit  der  vorstehenden  Bestimmung  haftet,  zur  Zahlung  der  Geldstrafe,
  des  Werthersatzes  und  der  Kosten  als  unmittelbar  haftbar  verurtheilt.  Dasselbe
  gilt,  wenn  der  Thäter  zwar  das  zwölfte,  aber  noch  nicht  das  achtzehnte  Lebensjahr
  vollendet  hatte  und  wegen  Mangels  der  zur  Erkenntniß  der  Strafbarkeit  seiner
That  erforderlichen  Einsicht  freizusprechen  ist,  oder  wenn  derselbe  wegen  eines  seine
freie  Willensbestimmung  ausschließenden  Zustandes  straffrei  bleibt.

Gegen  die  in  Gemäßheit  der  vorstehenden  Bestimmungen  als  haftbar  Erklärten
  tritt  an  die  Stelle  der  Geldstrafe  eine  Freiheitsstrafe  nicht  ein.

§  6.  Entwendungen,  Begünstigung  und  Hehlerei  in  Beziehung  auf  solche,
sowie  rechtswidrig  und  vorsätzlich  begangene  Beschädigungen  (§  303  des  Strafgesetzbuchs)
  und  Begünstigung  in  Beziehung  auf  solche  unterliegen  den  Bestimmungen
dieses  Gesetzes  nur  dann,  wenn  der  Werth  des  Entwendeten  oder  angerichtete
Schaden  zehn  Mark  nicht  übersteigt.

§  7.  Die  Beihülfe  zu  einer  nach  diesem  Gesetze  strafbaren  Entwendung  oder
vorsätzlichen  Beschädigung  wird  mit  der  vollen  Strafe  der  Zuwiderhandlung  bestraft.

§  8.  Der  Versuch  der  Entwendung,  die  Begünstigung  und  Hehlerei  in  Beziehung
  auf  eine  Entwendung,  sowie  die  Begünstigung  in  Beziehung  auf  eine  nach
diesem  Gesetze  strafbare  vorsätzliche  Beschädigung  werden  mit  der  vollen  Strafe
der  Entwendung  beziehungsweise  vorsätzlichen  Beschädigung  bestraft.

Die  Bestimmungen  des  §  257  Abs.  2  und  3  des  Strafgesetzbuchs  finden
Anwendung.  «

§  9.  Mit  der  Geldstrafe  bis  zu  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei
Tagen  wird  bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  123  des  Strafgesetzbuchs,
  von  einem  Grundstücke,  auf  dem  er  ohne  Befugniß  sich  befindet,  auf  die
Aufforderung  des  Berechtigten  sich  nicht  entfernt.  Die  Verfolgung  tritt  nur  auf
Antrag  ein.

§  10.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei  Tagen
wird  bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  368  Nr.  9  des  Strafgesetzbuchs,
unbefugt  über  Grundstücke  reitet,  karrt,  fährt,  Vieh  treibt,  Holz  schleift,  den  Pflug
wendet,  oder  über  Aecker,  deren  Bestellung  vorbereitet  oder  in  Angriff  genommen
ist,  geht.  Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

Der  Zuwiderhandelnde  bleibt  straflos,  wenn  er  durch  die  schlechte  Beschaffenheit
  eines  an  dem  Grundstücke  vorüberführenden  und  zum  gemeinen  Gebrauch
bestimmten  Weges  oder  durch  ein  anderes  auf  dem  Wege  befindliches  Hinderniß.
zu  der  Uebertretung  genöthigt  worden  ist.

29*
        <pb n="467" />
        —  452  —

8  11.  Mit  Geldstrafe  bis  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei  Tagen
wird  bestraft,  wer  außerhalb  eingefriedigter  Grundstücke  sein  Vieh  ohne  gehörige
Aufsicht  oder  ohne  genügende  Sicherung  läßt.

Diese  Bestimmung  kann  durch  Polizeiverordnung  abgeändert  werden.  Eine
höhere  als  die  vorstehend  festgesetzte  Strafe  darf  jedoch  nicht  angedroht  werden.

Die  Bestrafung  tritt  nicht  ein,  wenn  nach  den  Umständen  die  Gefahr  einer
Beschädigung  Dritter  nicht  anzunehmen  ist.

§  12.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei  Tagen
wird  der  Hirt  bestraft,  welcher  das  ihm  zur  Beaufsichtigung  anvertraute  Vieh  ohne
Aussicht  oder  unter  der  Ausfsicht  einer  hierzu  untüchtigen  Person  läßt.

§  13.  Die  Ausübung  der  Nachtweide,  des  Einzelhütens,  sowie  der  Weide
durch  Gemeinde=  und  Genossenschaft-Heerden  wird  durch  Polizeiverordnung  geregelt.

§  14.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  unbefugt  auf  einem  Grundstücke  Vieh  weidet.

Die  Strafe  ist  verwirkt,  sobald  das  Vieh  die  Grenzen  des  Grundstücks,  auf
welchem  es  nicht  geweidet  werden  darf,  überschritten  hat,  sofern  nicht  festgestellt  wird,
daß  der  Uebertritt  von  der  für  die  Beaufsichtigung  des  Viehes  verantwortlichen
Person  nicht  verhindert  werden  konnte.

Die  Bestimmung  des  Absatzes  2  findet,  wo  eine  Verpflichtung  zur  Einfriedigung
  von  Grundstücken  besteht,  oder,  wo  die  Einfriedigung  landesüblich  ist,
keine  Anwendung.

§  15.  Geldstrafe  von  fünf  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark  oder  Haft  tritt
ein,  wenn  der  Weidefrevel  (§  14)  begangen  wird:

1.  auf  Grundstücken,  deren  Betreten  durch  Warnungszeichen  verboten  ist;

2.  auf  eingefriedigten  Grundstücken,  sofern  nicht  eine  Verpflichtung  zur  Einfriedigung
  der  Grundstücke  besteht,  oder  die  Einfriedigung  der  Grundstücke
  landesüblich  ist;

3.  auf  solchen  Dämmen  und  Deichen,  welche  von  dem  Besitzer  selbst  noch
mit  der  Hütung  verschont  werden;
4.  auf  bestellten  Aeckern  oder  auf  Wiesen,  in  Gärten,  Baumschulen,  Weinbergen,
  auf  mit  Rohr  bewachsenen  Flächen,  auf  Weidenhegern,  Dünen,
Buhnen,  Deckwerken,  gedeckten  Sandflächen,  Graben  oder  Canalböschungen,
  in  Forstkulturen,  Schonungen  oder  Saatkämpen;

5.  auf  Forstgrundstücken  mit  Pferden  oder  Ziegen.

§  16.  Ein  wegen  Weidefrevels  rechtskräftig  verurtheilter  Hirt  kann  von  der
Dienstherrschaft  innerhalb  14  Tagen  von  der  rechtskräftigen  Verurtheilung  an  gerechnet
  entlassen  werden.

§  17.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft
wird  bestraft:

1.  wer  eine  rechtmäßige  Pfändung  (8  77)  vereitelt  oder  zu  vereiteln  versucht;
2.  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  der  §§  113  und  117  des  Strafgesetzbuchs
  dem  Pfändenden  in  der  rechtmäßigen  Ausübung  seines  Rechts
77)  durch  Gewalt  oder  durch  Bedrohung  mit  Gewalt  Widerstand
        <pb n="468" />
        —  453  —

leistet  oder  den  Pfändenden  während  der  rechtmäßigen  Ausübung  seines
Rechts  thätlich  angreift;

3.  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  der  §§  137  und  289  des  Strafgesetzbuchs,
  Sachen,  welche  rechtmäßig  in  Pfand  genommen  sind  (§  77),  dem
Pfändenden  in  rechtswidriger  Absicht  wegnimmt;

4.  wer  vorsätzlich  eine  unrechtmäßige  Pfändung  (§  77)  bewirkt.

§  18.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer  Gartenfrüchte,  Feldfrüchte  oder  andere  Bodenerzeugnisse  aus  Gartenanlagen
  aller  Art,  Weinbergen,  Obstanlagen,  Baumschulen,  Saatkämpen,  von
Aeckern,  Wiesen,  Weiden,  Plätzen,  Gewässern,  Wegen  oder  Gräben  entwendet.

Liegen  die  Voraussetzungen  des  §  370  Nr.  5  des  Strafgesetzbuchs  vor,  so
tritt  die  Verfolgung  nur  auf  Antrag  ein.

§  19.  Geldstrafe  von  fünf  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  Haft
tritt  ein,  wenn  die  nach  §  18  strafbare  Entwendung  begangen  wird:

1.  unter  Anwendung  eines  zur  Fortschaffung  größerer  Mengen  geeigneten
Geräthes,  Fahrzeuges  oder  Lastthieres;

2.  unter  Benutzung  von  Aexten,  Sägen,  Messern,  Spaten  oder  ähnlichen
Werkzeugen;

3.  aus  einem  umschlossenen  Raume  mittelst  Einsteigens;

4.  gegen  die  Dienstherrschaft  oder  den  Arbeitgeber;

5.  an  Kien,  Harz,  Saft,  Wurzeln,  Rinde  oder  Mittel-  (Haupt-)  Trieben
stehender  Bäume,  sofern  die  Entwendung  nicht  als  Forstdiebstahl  strafbar
  ist.

§  20.  Gefängnißstrafe  bis  zu  drei  Monaten  tritt  ein,  wenn  die  nach  §  18
strafbare  Entwendung  begangen  wird:

1.  unter  Mitführung  von  Waffen;

2.  aus  einem  umschlossenen  Raume  mittelst  Einbruchs;

3.  dadurch,  daß  zur  Eröffnung  der  Zugänge  eines  umschlossenen  Raumes
falsche  Schlüssel  oder  andere  zur  ordnungsmäßigen  Eröffnung  nicht  bestimmte
  Werkzeuge  angewendet  werden;  ·

4.  durch  Wegnahme  bestehender  Bäume,  Frucht=  oder  Ziersträucher,  sofern
die  Entwendung  nicht  als  Forstdiebstahl  strafbar  ist;

5.  von  dem  Aufseher  in  dem  seiner  Aufsicht  unterstellten  Grundstücke.

Sind  mildernde  Umstände  vorhanden,  so  kann  auf  Geldstrafe  von  fünf  bis
zu  dreihundert  Mark  erkannt  werden.

§  21.  Auf  Gefängnißstrafe  von  Einer  Woche  bis  zu  Einem  Jahre  ist  zu
erkennen:

1.  wenn  im  Falle  einer  Entwendung  der  Schuldige  sich  im  dritten  oder
ferneren  Rückfalle  befindet;

2.  wenn  die  Hehlerei  gewerbs=  oder  gewohnheitsmäßig  begangen  ist.

§  22.  Bei  Entwendungen  (§5  18  und  21)  finden  die  Bestimmungen  des
§*  247  des  Strafgesetzbuchs  Anwendung.

§  23.  In  den  Fällen  der  §§  18  bis  21  sind  neben  der  Geldstrafe  oder  der
Freiheitsstrafe  die  Waffen  (§  20),  welche  der  Thäter  bei  der  Zuwiderhandlung  beie
        <pb n="469" />
        —  454  —

sich  geführt  hat,  einzuziehen,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Schuldigen  gehören
oder  nicht.

In  denselben  Fällen  können  die  zur  Begehung  der  strafbaren  Zuwiderhandlung
  geeigneten  Werkzeuge,  welche  der  Thäter  bei  der  Zuwiderhandlung  bei  sich
geführt  hat,  eingezogen  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Schuldigen  gehören
oder  nicht.  Die  Thiere  und  andere  zur  Wegschaffung  des  Entwendeten  dienenden
Gegenstände,  welche  der  Thäter  bei  sich  führt,  unterliegen  nicht  der  Einziehung.

§  24.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei  Tagen
wird  bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  der  §§  18  und  30,  unbefugt:

1.  das  auf  oder  an  Grenzrainen,  Wegen,  Triften  oder  an  oder  in  Gräben
wachsende  Gras  oder  sonstige  Viehfutter  abschneidet  oder  abrupft;

2.  von  Bäumen,  Sträuchern  oder  Hecken  Laub  abpflückt  oder  Zweige  abbricht,
  insofern  dadurch  ein  Schaden  entsteht.

Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

§  25.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  dreißig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  einer
Woche  wird  bestraft,  wer  unbefugt:

1.  Dungstoffe  von  Aeckern,  Wiesen,  Weiden,  Gärten,  Obstanlagen  oder
Weinbergen  aufsammelt;

2.  Knochen  gräbt  oder  sammelt;

3.  Nachlese  hält.

§  26.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  unbefugt:

1.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  366  Nr.  7  des  Strafgesetzbuchs,  Steine,
Scherben,  Schutt  oder  Unrath  auf  Grundstücke  wirft  oder  in  dieselben
bringt;

2.  Leinwand,  Wäsche  oder  ähnliche  Gegenstände  zum  Bleichen,  Trocknen
oder  anderen  derartigen  Zwecken  ausbreitet  oder  niederlegt;

3.  todte  Thiere  liegen  läßt,  vergräbt  oder  niederlegt;

4.  Bienenstöcke  aufstellt.

§  27.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  unbefugt:

1.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  50  Nr.  7  des  Fischereigesetzes  vom
30.  Mai  1874,  Flachs  oder  Hauf  röstet;

2.  in  Gewässern  Felle  aufweicht  oder  reinigt  oder  Schafe  wäscht;

3.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  366  Nr.  10  des  Strafgesetzbuchs,  Gewässer
  verunreinigt  oder  ihre  Benutzung  in  anderer  Weise  erschwert  oder
verhindert.

§  28.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  unbefugt:

1.  fremde  auf  dem  Felde  zurückgelassene  Ackergeräthe  gebraucht;

2.  die  zur  Sperrung  von  Wegen  oder  Eingängen  in  eingefriedigte  Grundstücke
  dienenden  Vorrichtungen  öffnet  oder  offen  stehen  läßt;

3.  Gruben  auf  fremden  Grundstücken  anlegt.
        <pb n="470" />
        —  455  —

§  29.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  367  Nr.  12  des  Strafgesetzbuchs,
den  Anordnungen  der  Behörden  zuwider  es  unterläßt:
1.  Steinbrüche,  Lehm-,  Sand-,  Kies-,  Mergel-,  Kalk=  oder  Thongruben,
Bergwerksschachte,  Schürflöcher  oder  die  durch  Stockroden  entstandenen
Löcher,  zu  deren  Einfriedigung  oder  Zuwerfung  er  verpflichtet  ist,  einzufriedigen
  oder  zuzuwerfen;
2.  Oeffnungen,  welche  er  in  Eisflächen  gemacht  hat,  durch  deutliche  Zeichen
zur  Warnung  vor  Annäherung  zu  verwahren.

§  30.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer  unbefugt:

1.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  305  des  Strafgesetzbuchs,  fremde  Privatwege
  oder  deren  Zubehörungen  beschädigt  oder  verunreinigt  oder  ihre
Benutzung  in  anderer  Weise  erschwertz;

2.  auf  ausgebauten  öffentlichen  oder  Privatwegen  die  Banquette  befährt,
ohne  dazu  genöthigt  zu  sein  (§  10  Abs.  2),  oder  die  zur  Bezeichnung
der  Fahrbahn  gelegten  Steine,  Faschinen  oder  sonstigen  Zeichen  entfernt
oder  in  Unordnung  bringt;

3.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  274  Nr.  2  des  Strafgesetzbuchs,  ähnliche
zur  Abgrenzung,  Absperrung  oder  Vermessung  von  Grundstücken  oder
Wegen  dienende  Merk-  und  Warnungszeichen,  desgleichen  Merkmale,
die  zur  Bezeichnung  eines  Wasserstandes  bestimmt  sind,  sowie  Wegweiser
fortnimmt,  vernichtet,  umwirft,  beschädigt  oder  unkenntlich  macht;

4.  Einfriedigungen,  Geländer  oder  die  zur  Sperrung  von  Wegen  oder
Eingängen  in  eingefriedigte  Grundstücke  dienenden  Vorrichtungen  beschädigt
  oder  vernichtet;

5.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  304  des  Strafgesetzbuchs,  stehende
Bäume,  Sträucher,  Pflanzen  oder  Feldfrüchte,  die  zum  Schutze  von
Bäumen  dienenden  Pfähle  oder  sonstigen  Vorrichtungen  beschädigt.  Sind
junge  stehende  Bäume,  Frucht=  oder  Zierbäume  oder  Ziersträucher  beschädigt,
  so  darf  die  Geldstrafe  nicht  unter  zehn  Mark  betragen.

§  31.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  der  §§  321  und  326  des  Strafgesetzbuchs,
unbefugt  das  zur  Bewässerung  von  Grundstücken  dienende  Wasser  ableitet,  oder
Gräben,  Wälle,  Rinnen  oder  andere  zur  Ab=  und  Zuleitung  des  Wassers  dienende
Anlagen  herstellt,  verändert,  beschädigt  oder  beseitigt.

§  32.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  308  des  Strafgesetzbuchs,  eigene  Torfmoore,
  Haidekraut  oder  Bülten  im  Freien  ohne  vorgängige  Anzeige  bei  der  Ortspolizeibehörde
  oder  bei  dem  Ortsvorstande  in  Brand  setzt  oder  die  bezüglich  dieses
Brennens  polizeilich  angeordneten  Vorsichtsmaßregeln  außer  Acht  läßt.

§  33.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  dreißig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  einer  Woche
wird  bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  368  Nr.  11  des  Strafgesetzbuchs,
  auf  fremden  Grundstücken  unbefugt  nicht  jagdbare  Vögel  fängt,  Sprenkel  oder
        <pb n="471" />
        —  466  —

ähnliche  Vorrichtungen  zum  Fangen  von  Singvögeln  aufstellt,  Vogelnester  zerstört

oder  Eier  oder  Junge  von  Vögeln  ausnimmt.

Die  Sprenkel  oder  ähnliche  Vorrichtungen  sind  einzuziehen.

8  34.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft  wird
bestraft,  wer,  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  368  Nr.  2  des  Strafgesetzbuchs,  zum
Schutze  nützlicher  oder  zur  Vernichtung  schädlicher  Thiere  oder  Pflanzen  erlassenen
Polizeiverordnungen  zuwiderhandelt.

§  35.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vier
Wochen  wird  bestraft,  wer  unbefugt:

1.  an  stehenden  Bäumen,  an  Schlaghölzern,  an  gefällten  Stämmen,  an
aufgeschichteten  Stößen  von  Torf,  Holz  oder  anderen  Walderzeugnissen
das  Zeichen  des  Waldhammers  oder  Rissers,  die  Stamm=  oder  Stoßnummer
  oder  die  Loosnummer  vernichtet,  unkenntlich  macht,  nachahmt
oder  verändert;

2.  gefällte  Stämme  oder  aufgeschichtete  Stöße  von  Holz,  Torf  oder  Lohrinde
  beschädigt,  umstößt  oder  der  Stützen  beraubt.

§  36.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  unbefugt  auf  Forstgrundstücken:

1.  außerhalb  der  öffentlichen  und  solcher  Wege,  zu  deren  Benutzung  er  berechtigt
  ist,  mit  einem  Werkzeuge,  welches  zum  Fällen  von  Holz,  oder
mit  einem  Geräthe,  welches  zum  Sammeln  oder  Wegschaffen  von  Holz,
Gras,  Streu  oder  Harz  seiner  Beschaffenheit  nach  bestimmt  erscheint,
sich  aufhält;

uHolz  ablagert,  bearbeitet,  beschlägt  oder  bewaldrechtet;

Einfriedigungen  übersteigt;

Forstkulturen  betritt;

.#  solche  Schläge  betritt,  in  welchen  die  Holzhauer  mit  dem  Einschlagen
oder  Aufarbeiten  der  Hölzer  beschäftigt,  oder  welche  zur  Entnahme  des
Abraums  nicht  freigegeben  sind.

In  den  Fällen  der  Nr.  1  können  neben  der  Geldstrafe  oder  der  Haft  die  Werkzeuge
  eingezogen  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Schuldigen  gehören  oder  nicht.

§  37.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vier

Wochen  wird  bestraft,  wer  unbefugt  auf  Forstgrundstücken:

1.  zum  Wiederausschlage  bestimmte  Laubholzstöcke  aushaut,  abspänt  oder
zur  Verhinderung  des  Lohdentriebes  (Stockausschlages)  mit  Steinen  belegt;

2.  Ameisen  oder  deren  Puppen  (Ameiseneier)  einsammelt  oder  Ameisenhaufen
  zerstört  oder  zerstreut.

§  38.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  wird  bestraft,  wer  aus  einem
fremden  Walde  Holz,  welches  er  erworben  hat,  oder  zu  dessen  Bezuge  in  bestimmten
  Maßen  er  berechtigt  ist,  unbefugt  ohne  Genehmigung  des  Grundeigenthümers
  vor  Rückgabe  des  Verabfolgezettels,  oder  an  anderen  als  den  bestimmten
Tagen  oder  Tageszeiten,  oder  auf  anderen  als  den  bestimmten  Wegen  fortschafft.

Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.  .

§  39.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vier

G#  0  bo
        <pb n="472" />
        —  457  —

Wochen  wird  bestraft,  wer  aus  einem  fremden  Torfmoore  oder  Walde  an  Stelle
der  ihm  vom  Eigenthümer  durch  Verabfolgezettel  zugewiesenen  Posten  von  Torf,
Holz  oder  anderen  Walderzeugnissen  aus  Fahrlässigkeit  andere  als  die  auf  dem
Verabfolgezettel  bezeichneten  Posten  oder  Theile  derselben  fortschafft.

Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

8  40.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vier
Wochen  wird  bestraft,  wer  auf  Forstgrundstücken  oder  Torfmooren  als  Dienstbarkeits=
  oder  Nutzungsberechtigter  oder  als  Pächter:

1.  unbefugt  seine  Berechtigung  in  nicht  geöffneten  Distrikten  oder  in  einer
Jahreszeit,  in  welcher  die  Berechtigung  auszuüben  nicht  gestattet  ist,
oder  an  anderen  als  den  bestimmten  Tagen  oder  Tageszeiten  ausübt,
oder  sich  anderer  als  der  gestatteten  Werbungswerkzeuge  oder  Fortschaffungsgeräthe
  bedient;

2.  den  gesetzlichen  Vorschriften,  oder  Polizeiverordnungen,  oder  dem  Herkommen,
  oder  dem  Inhalte  der  Berechtigung  zuwider  ohne  Legitimationsschein,
  oder  ohne  Ueberweisung  von  Seiten  der  Forstbehörde  oder
des  Grundeigenthümers  die  Gegenstände  der  Berechtigung  sich  aneignet;

3.  die  zur  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  und  Sicherheit  bei  Ausübung
von  Berechtigungen  erlassenen  Gesetze  oder  Polizeiverordnungen  übertritt.

In  den  Fällen  der  Nr.  1  können  neben  der  Geldstrafe  oder  der  Haft  die
Werbungswerkzeuge  eingezogen  werden,  ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Schuldigen
gehören  oder  nicht.

Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

§  41.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  zehn  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  drei  Tagen
wird  bestraft,  wer  auf  Forstgrundstücken  bei  Ausübung  einer  Waldnutzung  den
Legitimationsschein,  den  er  nach  den  gesetzlichen  Vorschriften  oder  Polizeiverordnungen,
  nach  dem  Herkommen  oder  nach  dem  Inhalt  der  Berechtigung  lösen  muß,
nicht  bei  sich  führt.

Die  Verfolgung  tritt  nur  auf  Antrag  ein.

§  42.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundert  Mark  oder  Haft  bis  zu  vier  Wochen
wird  bestraft,  wer  als  Dienstbarkeits=  oder  Nutzungsberechtigter  Walderzeugnisse
die  er,  ohne  auf  ein  bestimmtes  Maaß  beschränkt  zu  sein,  lediglich  zum  eigenen
Bedarf  zu  entnehmen  berechtigt  ist,  veräußert.

§  48.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer  den  Gesetzen  oder  Polizeiverordnungen  über  den  Transport
  von  Brennholz  oder  unverarbeitetem  Bau=  oder  Nutzholz  zuwiderhandelt,
oder  den  Gesetzen  oder  Polizeiverordnungen  zuwider  Brennholz  oder  unverarbeitetes
  Bau=  oder  Nutzholz  in  Ortschaften  einbringt.  Dies  gilt  insgesammt  auch
von  Bandstöcken  (Reifstäben)  jeder  Holzart,  birkenen  Reisern,  Korbruthen,  Faschinen
und  jungen  Nadelhölzern.

Das  Holz  ist  einzuziehen,  wenn  nicht  der  rechtmäßige  Erwerb  desselben
nachgewiesen  wird.

*  44.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  fünfzig  Mark  oder  mit  Haft  bis  zu  vierzehn
Tagen  wird  bestraft,  wer:
        <pb n="473" />
        —  458  —

1.  mit  unverwahrtem  Feuer  oder  Licht  den  Wald  betritt  oder  sich  demselben
  in  gefahrbringender  Weise  nähert;

2.  im  Walde  brennende  oder  glimmende  Gegenstände  fallen  läßt,  fortwirft
oder  unvorsichtig  handhabt;

3.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  368  Nr.  6  des  Strafgesetzbuchs,  im
Walde  oder  in  gefährlicher  Nähe  desselben  im  Freien  ohne  Erlaubniß
des  Ortsvorstehers,  in  dessen  Bezirk  der  Wald  liegt,  in  Königlichen
Forsten  ohne  Erlaubniß  des  zuständigen  Forstbeamten,  Feuer  anzündet
oder  das  gestatteter  Maaßen  angezündete  Feuer  gehörig  zu  beaufsichtigen
  oder  auszulöschen  unterläßt;

4.  abgesehen  von  den  Fällen  des  §  360  Nr.  10  des  Strafgesetzbuchs  bei
Waldbränden,  von  der  Polizeibehörde,  dem  Ortsvorsteher  oder  deren
Stellvertreter  oder  dem  Forstbesitzer  oder  Forstbeamten  zur  Hilfe  aufgefordert,
  keine  Folge  leistet,  obgleich  er  der  Aufforderung  ohne  erhebliche
  Nachtheile  genügen  konnte.

§  45.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder  mit  Haft
wird  bestraft,  wer  im  Walde  oder  in  gefährlicher  Nähe  desselben:

1.  ohne  Erlaubniß  des  Ortsvorstehers,  in  dessen  Bezirk  der  Wald  liegt,
in  Königlichen  Forsten  ohne  Erlaubniß  des  zuständigen  Forstbeamten,
Kohlenmeiler  errichtet;

2.  Kohlenmeiler  anzündet,  ohne  dem  Ortsvorsteher  oder  in  Königlichen
Forsten  dem  Forstbeamten  Anzeige  gemacht  zu  haben;

3.  brennende  Kohlenmeiler  zu  beaufsichtigen  unterläßt;

4.  aus  Meilern  Kohlen  auszieht  oder  abfährt,  ohne  dieselben  gelöscht  zu
haben.

§  46.  Mit  Geldstrafe  von  zehn  bis  zu  einhundertundfünfzig  Mark  oder
mit  Haft  wird  bestraft,  wer  den  über  das  Brennen  einer  Waldfläche,  das  Abbrennen
  von  liegenden  oder  zusammengebrachten  Bodendecken  und  das  Sengen
von  Rotthecken  erlassenen  polizeilichen  Anordnungen  zuwiderhandelt.

§  47.  Wer  in  der  Umgebung  einer  Waldung,  welche  mehr  als  einhundert
Hektare  im  räumlichen  Zusammenhange  umfaßt,  innerhalb  einer  Entfernung  von
fünfundsiebzig  Metern  eine  Feuerstelle  errichten  will,  bedarf  einer  Genehmigung
derjenigen  Behörde,  welche  für  die  Ertheilung  der  Genehmigung  zur  Errichtung
von  Feuerstellen  zuständig  ist.  Vor  der  Aushändigung  der  Genehmigung  darf
die  polizeiliche  Bauerlaubniß  nicht  ertheilt  werden.

§  48.  Die  Genehmigung  der  Behörde  (8  47)  darf  versagt  oder  an  Bedingungen,
  welche  die  Verhütung  von  Feuersgefahr  bezwecken,  geknüpft  werden,  wenn
aus  der  Errichtung  der  Feuerstelle  eine  Feuersgefahr  für  die  Waldung  zu  besorgen  ist.

Die  Genehmigung  darf  nicht  versagt  werden,  wenn  die  Feuerstelle  innerhalb
einer  im  Zusammenhange  gebauten  Ortschaft,  oder  vom  Waldeigenthümer,  oder  in
der  Ausführung  eines  Enteignungsrechts  errrichtet  werden  soll;  jedoch  darf  die
Genehmigung  an  Bedingungen  geknüpft  werden,  welche  die  Verhütung  von  Feuersgefahr
  bezwecken.
        <pb n="474" />
        —  459  —

§  49.  Der  Antrag  auf  Ertheilung  der  Genehmigung  ist  dem  Waldeigenthümer,
  falls  dieser  nicht  der  Bauherr  ist,  mit  dem  Bemerken  bekannt  zu  machen,
daß  er  innerhalb  einer  Frist  von  einundzwanzig  Tagen  bei  der  Behörde  (8  47)
Einspruch  erheben  könne.

Der  erhobene  Einspruch  ist  von  der  Behörde  (§  47),  geeignetenfalls  nach
Anhörung  des  Antragstellers  und  des  Waldeigenthümers,  sowie  nach  Aufnahme
des  Beweises  zu  prüfen.

§  50.  Die  Versagung  der  Genehmigung,  die  Ertheilung  der  Genehmigung
unter  Bedingungen,  sowie  die  Zurückweisung  des  erhobenen  Einspruches  erfolgt
durch  einen  Bescheid  der  Behörde,  welcher  mit  Gründen  zu  versehen  und  dem
Antragsteller,  sowie  dem  Waldeigenthümer  zu  eröffnen  ist.

Gegen  den  Bescheid  steht  dem  Antragsteller,  sowie  dem  Waldeigenthümer
innerhalb  einer  Frist  von  zehn  Tagen  die  Klage  im  Verwaltungsstreitverfahren  offen.

Zuständig  ist:

a)  der  Kreisausschuß,  wenn  der  Bescheid  von  der  Ortspolizeibehörde  eines
Landkreises,  oder  in  der  Provinz  Hessen-Nassau  von  dem  Amtmanne
ertheilt  worden  ist;

b)  das  Bezirksverwaltungsgericht,  wenn  der  Bescheid  vom  Landrathe
(Amtshauptmanne,  Oberamtmanne)  oder  von  der  Ortspolizeibehörde
eines  Stadtkreises,  in  der  Provinz  Hannover  von  der  Polizeibehörde
einer  selbstständigen  Stadt,  ertheilt  worden  ist.

§  51.  Wer  vor  Ertheilung  der  vorgeschriebenen  Genehmigung  mit  der  Errichtung
  einer  Feuerstelle  beginnt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertundfünfzig
Mark  oder  mit  Haft  bestraft.  Auch  kann  die  Behörde  (8  47)  die  Weiterführung
der  Anlage  verhindern  und  die  Wegschaffung  der  errichteten  Anlage  anordnen.

*  52.  Die  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  25.  August  1878,  betreffend
die  Vertheilung  der  öffentlichen  Lasten  bei  Grundstückstheilungen  und  die  Gründung
neuer  Ansiedelungen  u.  s.  w.  (Ges.-Samml.  S.  405),  werden  durch  das  gegenwärtige
  Gesetz  nicht  berührt.

Ist  zu  der  Errichtung  der  Feuerstelle  (§  47)  eine  Ansiedelungsgenehmigung
erforderlich,  so  ist  in  dem  Geltungsbereiche  des  vorstehend  genannten  Gesetzes  das
Verfahren  nach  den  §§  48  bis  50  des  gegenwärtigen  Gesetzes  mit  dem  Verfahren
nach  den  8§  13  bis  17  des  Gesetzes  vom  25.  August  1876  zu  verbinden.

§  95.  Dies  Gesetz  tritt  mit  dem  1.  Juli  1880  in  Kraft.

§  96.  Mit  diesem  Zeitpunkte  treten  alle  dem  gegenwärtigen  Gesetze  entgegenstehenden
  gesetzlichen  Bestimmungen  außer  Kraft.
        <pb n="475" />
        —  460  —

VI.

Auszug  aus  dem  Regulativ
über  Ausbildung,  Prüfung  und  Anstellung  für  die  unteren  Stellen  des
Forstdienstes  in  Verbindung  mit  dem  Militairdienst  im  Jägercorps.
Vom  1.  Februar  1887.

81.
I.  Allgemeiner  Grundsatz.

Der  Anspruch,  als  Förster  oder  Forsthilfsaufseher  im  Staatsdienste'),  sowie
auf  folchen  Forstbeamtenstellen  der  Gemeinden  und  Anstalten  angestellt  zu  werden,
welche  mindestens  750  Mark  Jahreseinkommen,  einschließlich  des  Werthes  von
Emolumenten,  gewähren,  aber  eine  höhere  Ausbildung,  als  die  eines  Königlichen
Försters  nicht  erfordern,  steht  ausschließlich  solchen  Personen  zu,  welche  die  Forstanstellungsberechtigung
  nach  Maßgabe  der  nachfolgenden  Bestimmungen  erlangt  haben.

Auch  die  Königlichen  Revierförsterstellen  sind  vorzugsweise  an  geeignete
Förster  zu  verleihen.

82.
II.  Die  Lehrzeit.
Eintritt  in  die  Lehre  und  Dauer  derselben.

Die  Laufbahn  für  den  Forstschutzdienst  beginnt  mit  einer  mindestens  zweijährigen
  forstlichen  Lehrzeit.  Der  Eintritt  in  die  Lehre  darf  nicht  vor  Beginn
des  16.  Lebensjahres  und  muß  spätestens  am  1.  October  desjenigen  Kalenderjahres
  erfolgen,  in  welchem  der  Aspirant  das  18.oder,  wenn  er  die  Berechtigung  zum
einjährig-freiwilligen  Militairdienst  erworben  hat,  das  20.  Lebensjahr  vollendet.“)

Der  Aspirant  hat  drei  Monate  vor  dem  beabsichtigten  Beginn  der  Lehrzeit
bei  dem  Oberforstmeister  desjenigen  Bezirks,  in  welchem  er  sich  aufhält,  oder  in
welchem  er  in  die  Lehre  treten  will,  sich  schriftlich  zu  melden  und  dabei  vorzulegen:

1.  das  Geburtszeugniß,

2.  ein  Unbescholtenheitszeugniß  der  Polizeibehörde  seines  Wohnorts,

3.  ein  Attest  eines  oberen  Militairarztes,  daß  er  frei  von  körperlichen  Gebrechen

und  wahrnehmbaren  Anlagen  zu  chronischen  Krankheiten  ist,  ein  scharfes
Auge,  gutes  Gehör,  fehlerfreie  Sprache  hat  und  eine  Körperbeschaffenheit

*)  Anmerkung.  Dem  Forstdienst  des  Staates  wird  derjenige  im  Ressort  der  Hofkammer
der  Königlichen  Familiengüter  gleichgeachtet.  Es  wird  jedoch  auf  §  19  des  Gesetzes,  betreffend
die  Pensionirung  der  unmittelbaren  Staatsbeamten  vom  27.  März  1872  (G.  S.  S.  268)  aufmerksam
  gemacht.  Was  in  diesem  Regulativ  von  den  Regierungen  gesagt  ist,  gilt  auch  für  die
Hofkammer  der  Königlichen  Familiengüter.

*)  Anmerkung.  Bezüglich  der  Aspiranten  für  den  Königlichen  Forstverwaltungsdienst
vergleiche  §s  6.
        <pb n="476" />
        —  461  —

besitzt,  welche  kein  Bedenken  gegen  die  künftige  Tauglichkeit  zum  Militairdienst
  begründet),

4.  Zeugnisse  der  besuchten  Schulanstalten  oder  der  Lehrer  über  Schulbildung
insbesondere  darüber,  daß  er  bis  zur  gegenwärtigen  Meldung  einen
stetigen  Schulunterricht  genossen  oder  seit  dem  Abgang  von  der  Schule
seine  Fortbildung  stetig  betrieben  hat,

5.  einen  selbstgeschriebenen  Lebenslauf.

Der  Aspirant  wird  hinsichtlich  seiner  Schulbildung  zum  Eintritt  in  die  Lehre

ohne  Weiteres  als  geeignet  erachtet:

a)  wenn  er  das  Zeugniß  der  wissenschaftlichen  Befähigung  für  den  einjährig-freiwilligen
  Militairdienst  erworben,

b)  wenn  er  durch  den  Besuch  einer  höheren  Schule  (Gymnasium,  Progymnasium,
  Realgymnasium,  Realprogymnasium,  Ober-Realschule,  Realschule,
höhere  Bürgerschule)  die  Reife  für  die  Tertia  (bezw.  an  höheren  Bürgerschulen
  für  die  dritte  Klasse)  erreicht  hat.

Genügt  der  Aspirant  den  Bedingungen  zu  a  und  b  nicht,  so  hat  er  sich
einer  besonderen  Prüfung  in  den  Schulkenntnissen  zu  unterziehen.

Ist  eine  Prüfung  nicht  erforderlich,  so  ertheilt  der  Oberforstmeister  die
stempelfreie  Bescheinigung,  „daß  der  N.,  geboren  am  ten...  ,  die  Befähigung
zum  Eintritt  in  die  Forstlehre  nach  Maßgabe  des  Regulativs  vom  1.  Februar  1887
nachgewiesen  hat“.  Wird  eine  Prüfung  nöthig,  so  kann  der  Oberforstmeister  geeigneten
  Falls  einen  Forstmeister  oder  einen  Oberförster  des  Bezirks  mit  deren  Ausführung
  beauftragen.

Die  Prüfung  soll  erforschen,  ob  der  Aspirant  befähigt  ist,  Gedrucktes  und
Geschriebenes  geläufig  richtig  zu  lesen,  seine  Gedanken  über  eine  einfache  Aufgabe
in  einem  kurzen  Aufsatze  verständlich  und  ohne  erhebliche  Fehler  in  der  Rechtschreibung,
  mit  gut  leserlicher  Handschrift  niederzuschreiben,  und  in  den  vier  Species
sowie  in  der  Regel  de  tri  mit  benannten  und  unbenannten  Zahlen,  ferner  mit
einfachen  und  Decimalbrüchen  geläufig  und  richtig  zu  rechnen.

*)  A.  Hinsichtlich  der  für  den  Eintritt  in  die  forstliche  Lehre  erforderlichen  Körperbeschaffenheit
  sind  nachstehende  Bestimmungen  maßgebend:
1.  Als  Minimalmaße  für  die  Körpergröße  und  den  Brustumfang  haben  zu  gelten:

im  Alter  von:  Körpergröße:  Brustumfang:
15  Jahren  151  cm  70—76  cm
16  „  153  „  73—79  "
17  „  156  „  76—81  „

2.  Das  rechte  Auge  muß  vollkommen  fehlerfrei  sein  (volle  Sehschärfe,  keine  Refractions.
Anomalien).  Auf  dem  linken  Auge  darf  die  Sehschärfe  nicht  weniger  als  38  der  normalen
betragen.  Kurzsichtigkeit  auf  dem  linken  Auge,  bei  welcher  der  Fernpunktsabstand  70  cm
oder  weniger  beträgt,  schließt  vom  Eintritt  in  die  Forst-Lehre  aus.

3.  Beide  Ohren  müssen  normale  Hörweite  besitzen.

.  die  Sprache  muß  fehlerfrei  sein.

5.  Die  in  der  Anlage  1  der  Rekrutirungs-Ordnung  (Erster  Theil  der  Heer-Ordnung  vom

28.  September  1875)  verzeichneten  Fehler  machen  der  Mehrzahl  nach  zur  Aufnahme
ungeeignet,  wenn  sie  nicht  sehr  unbedeutend  sind  oder  sich  noch  heben  lassen.

B.  Zur  Erlangung  des  militairärztlichen  Attestes  haben  sich  die  Aspiranten  mit  ihren  bezüglichen
  Gesuchen  rechtzeitig  an  das  nächste  Landwehr-Bezirks-Kommando  zu  wenden.
        <pb n="477" />
        —  462  —

Ist  das  Ergebniß  genügend,  so  ertheilt  der  Oberforstmeister  die  vorgedachte
stempelfreie  Bescheinigung.

Ist  das  Ergebniß  nicht  genügend,  so  bemerkt  solches  der  Oberforstmeister
auf  dem  letzten  Schulzeuignsse.  Die  Meldung  zur  Wiederholung  der  Prüfung  kann
nach  Ablauf  von  neun  Monaten  erfolgen,  wenn  nach  Maßgabe  des  Alters  des
Aspiranten  die  Zulassung  zur  Forstlehre  dann  noch  statthaft  ist.

§  3.
Wahl  des  Lehrherrn.

Die  Lehrzeit  kann  während  des  ersten  Jahres  bei  jedem  vom  Forstmeister
und  Oberforstmeister  des  Bezirks  zur  Annahme  eines  Lehrlings  ermächtigten,  im
praktischen  Forstdienste  des  Staates,  der  Gemeinden,  öffentlichen  Anstalten  oder
Privaten  angestellten  Forstbeamten  zurückgelegt,  muß  aber  während  des  zweiten
Jahres  bei  einem  Staats-Oberförster  oder  bei  einem  vom  Forstmeister  und  Oberforstmeister
  des  Bezirks  zur  Ausbildung  von  Lehrlingen  ermächtigten  verwaltenden
  Beamten  des  Gemeinde-,  Anstalts=  oder  Privatforstdienstes  zugebracht  werden.

Jeder  Forstbeamte,  welcher  einen  Lehrling  annehmen  will,  hat  die  schriftliche
  Annahme-Genehmigung  für  jeden  einzelnen  Fall  bei  dem  Forstmeister  und
Oberforstmeister  des  Bezirks  einzuholen.  Dem  Antrage  sind  beizufügen  die  im
§  2  unter  1  bis  5  erwähnten  Schriftstücke  und  die  im  §  2  weiter  vorgeschriebene
Bescheinigung  eines  Oberforstmeisters.

Im  Versagungsfalle  ist  die  Berufung  an  den  Oberlandforstmeister  statthaft,
dessen  Entscheidung  endgültig  ist.  Derselbe  entscheidet  auch,  wenn  Forstmeister  und
Oberforstmeister  über  Genehmigung  oder  Versagung  sich  nicht  einigen  können.

Der  Lehrzeit  kann  auch  ganz  oder  theilweise  auf  einer  der  Königlichen
Forstlehrlingsschulen  nach  Maßgabe  der  für  dieselben  erlassenen  Bestimmungen
zurückgelegt  werden.

Zweck  der  Lehrzeit.

Zweck  der  Lehrzeit  ist,  daß  der  Lehrling  mit  dem  Walde  und  den  beim
Forstbetriebe  vorkommenden  Arbeiten  durch  lebendige  Anschauung  und  praktische
Uebung  sich  bekannt  macht,  insbesondere  an  den  Forstkulturarbeiten,  der  Waldpflege,
  den  Arbeiten  in  den  Holzschlägen,  am  Forstschutze  und  der  waidmännischen
Ausübung  der  Jagd  sich  fleißig  betheilige,  die  einheimischen  Bäume  und  die  wichtigsten
  Sträucher,  die  Lebensweise  der  Jagdthiere  und  die  sonstigen  für  den  Wald
wichtigen  Thiere,  namentlich  auch  der  nützlichen  und  schädlichen  Vögel  und  Insekten
kennen  lernt,  in  den  schriftlichen  und  Rechnungsarbeiten  im  Bureau  des  Oberförsters
  sich  ausbildet,  einfache  Vermessungs=  und  Nivellirungs-Arbeiten  ausführen
hilft  und  mit  den  Gesetzen  und  Verordnungen  über  Forstdiebstahl,  Forst=  und
Jagd-Polizei  und  Handhabung  des  Forst=  und  Jagdschutzes  sich  bekannt  macht.

§  5.
Pflichten  des  Lehrherrn  und  des  betreffenden  Oberförsters  und
Forstmeisters.
Eine  dem  Zwecke  der  Lehrzeit  entsprechende  sorgfältige  und  gründliche  Anleitung,
  Unterweisung  und  Beschäftigung  der  Lehrlinge  gehört  zu  den  wichtigsten
        <pb n="478" />
        —  463  —

Dienstobliegenheiten  der  Forstbeamten.  Die  Lehrzeit  soll  insbesondere  dazu  dienen,
die  sittliche  Erziehung  des  Lehrlings,  namentlich  durch  gutes  Beispiel  des  Lehrherrn,
zu  fördern,  ihn  an  Gehorsam,  Pünktlichkeit,  Ausdauer,  an  Ertragen  körperlicher
Anstrengungen  zu  gewöhnen  und  Lust  und  Liebe  für  den  Wald  und  für  seinen
künftigen  Beruf  in  ihm  zu  wecken.

Ueber  die  Ausbildung  und  Führung  der  von  untergebenen  Forstschutzbeamten
angenommenen  Lehrlinge  hat  auch  der  Oberförster  spezielle  Aufsicht  zu  führen,  zu
welchem  Behufe  es  ihm  zusteht,  über  die  Art  der  Beschäftigung  der  in  seiner  Oberförsterei
  sich  aufhaltenden  Lehrlinge  Bestimmung  zu  treffen  und  denselben  direkt
Anweisungen  und  Aufträge  zu  ertheilen.

Der  Forstmeister  ist  verpflichtet,  nicht  nur  von  dem  Gange  der  Fortbildung
sämmtlicher  Lehrlinge  seines  Bezirkes  Kenntniß  zu  nehmen,  sondern  auch  am
Schlusse  der  Lehrzeit  erforderlichen  Falls  durch  eine  Prüfung  sich  über  den  Grad
der  Ausbildung,  welche  der  Lehrling  erlangt  hat,  ein  Urtheil  zu  verschaffen;  er
kann  zu  diesen  Zwecken  den  Lehrling  an  einen  geeignet  gelegenen  Prüfungsort
berufen.

Zeigt  sich  ein  Lehrling  wegen  unsittlicher  Führung,  Ungehorsam,  Unzuverlässigkeit
  oder  nach  seiner  körperlichen  Beschaffenheit  oder  aus  sonst  einem
Grunde  ungeeignet  für  den  Forstdienst,  so  hat  der  Lehrherr  denselben  aus  der
Lehre  zu  entlassen.

Auch  gegen  den  Willen  des  Lehrherrn  kann  die  Entlassung  sowohl  durch
den  Forstmeister  als  auch  durch  den  Oberforstmeister  angeordnet  werden.

86.

Lehrzeit  der  Aspiranten  für  den  Forstverwaltungsdienst.

Für  diejenigen  Aspiranten,  welche  die  Befähigung  zur  Anstellung  als  Forstverwaltungsbeamte
  erwerben,  zugleich  aber  die  Anstellung  im  Forstschutzdienste  sich
offen  erhalten  wollen,  sind  an  Stelle  der  vorstehenden  §§  2  bis  5  die  §§  1  bis  8
der  Bestimmungen  über  Ausbildung  und  Prüfung  für  den  Königlichen  Forstverwaltungsdienst
  vom  1.  August  1883  maßgebend.

87.
Anmeldung  der  Lehrlinge  zum  Militairdienst  und  ärztliche  Unter—
suchung  derselben.

Die  Forstlehrlinge  haben  ihrer  Militairpflicht  im  Jägercorps  zu  genügen.
Um  die  Einstellung  herbeizuführen,  hat  der  Lehrherr  in  der  Zeit  vom  1.  bis  5.  Januar
desjenigen  Jahres,  in  welchem  der  Lehrling  bis  zum  1.  October  seine  Lehrzeit  vollendet
  haben  wird,  das  Nationale  des  Lehrlings  nach  dem  beiliegenden  Muster  A
an  den  Forstmeister  des  Bezirks  einzureichen.

Die  im  §  6  bezeichneten  Aspiranten  sind  in  gleicher  Weise  anzumelden.

Wenn  ein  Aspirant  die  Berechtigung  zum  einjährig--freiwilligen  Dienst  erworben
  hat  und  von  ihr  Gebrauch  machen  will,  so  ist  mit  dem  Nationale  sein
Berechtigungsschein  vorzulegen.

Der  Forstmeister  hat  die  bei  ihm  eingehenden  Nationale  mit  der  Beschei-
        <pb n="479" />
        —  464  —

nigung  zu  versehen,  daß  die  vorschriftsmäßige  Lehrzeit  des  Lehrlings  bis  zum
1.  October  d.  J.  beendet  sein  wird,  und,  event.  mit  dem  Berechtigungsscheine  zum
einjährig-freiwilligen  Dienste  bis  spätestens  zum  1.  Februar  jeden  Jahres  der
der  Inspection  der  Jäger  und  Schützen  zu  Berlin  einzureichen,  welche  darauf  die
Untersuchung  der  Lehrlinge  durch  die  betreffende  Ober-Ersatzkommission  veranlaßt.
Außerdem  hat  der  Lehrherr  den  Lehrling  in  der  Zeit  vom  15.  Januar  bis
1.  Februar  bei  der  Ortsbehörde  behufs  Herbeiführung  der  Untersuchung  durch  die
Ersatz-Kommission  anzumelden,  und  seine  Vorstellung  bei  der  letzteren  nach  Maßgabe
  der  öffentlich  bekannt  gemachten  Gestellungstermine  ohne  weitere  Aufforderung
zu  veranlassen.

Forstlehrlinge,  welche  die  Ersatz-Kommission  als  „zu  schwach“  bezeichnet,
werden  der  Untersuchung  durch  die  Ober-Ersatzkommission  gleichwohl  unterworfen.


In  der  Zeit  vom  1.  bis  5.  October  desselben  Jahres  ist  endlich  vom  Lehrherrn
  nach  dem  Muster  B  ein  stempelfreies  Lehrzeugniß  auszustellen  und  unter
Anheftung  der  Bescheinigung  über  die  Befähigung  zum  Eintritt  in  die  Lehre
(§  2),  des  Attestes  des  oberen  Militairarztes  (§  2  Nr.  3)  und  der  Annahmegenehmigung
  (§  3)  dem  Bezirksforstmeister  einzureichen,  welcher  das  Lehrzeugniß
auf  Grund  des  von  ihm  über  den  Lehrling  erlangten  Urtheils  (8  5)  mit  einer
Aeußerung  darüber  versieht,  ob  der  Lehrling  die  Lehrzeit  sachgemäß  angewendet
und  eine  hinreichende  praktische  und  wissenschaftliche  Ausbildung  erlangt  hat,  um
zu  der  Erwartung  zu  berechtigen,  er  werde  demnächst  die  forstliche  Laufbahn  mit
genügendem  Erfolge  fortsetzen  können.

Bis  zum  20.  October  hat  der  Forstmeister  das  Lehrzeugniß  demjenigen
Jäger--Bataillon  zuzustellen,  in  das  der  Lehrling  eintreten  soll  und  welches  dem
Forstmeister  rechtzeitig  von  der  Inspection  der  Jäger  und  Schützen  bezeichnet
werden  wird.  Falls  der  Lehrling  nicht  einstellungsfähig  befunden,  ist  das  Lehrzeugniß
  dem  Lehrherrn  zurückzugeben.

Für  die  Aspiranten  des  Königlichen  Forstverwaltungsdienstes  (8  6)  tritt  an
Stelle  des  Lehrzeugnisses  das  Zeugniß  über  die  praktische  Vorbereitungszeit.

Wird  der  Lehrling  vom  Militairdienst  zurückgestellt,  so  hat  er  die  Lehre  fortzusetzen.
  Er  kann  von  dem  betreffenden  Forstmeister  zwar  zur  Uebernahme  einer
Beschäftigung  im  Forstdienste  beurlaubt  werden,  verbleibt  aber  auch  dann  unter
der  Controle  des  Lehrherrn.  Der  Lehrherr  hat  das  Nationale  des  zurückgestellten
Lehrlings  neu  aufzustellen,  dessen  Lehrzeugniß  mit  den  entsprechenden  Zusätzen  zu
versehen  und  beide  Schriftstücke  in  den  nächsten  Jahren  so  lange  dem  Forstmeister
einzureichen,  bis  der  Lehrling  entweder  zur  Einstellung  beim  Jägercorps  gelangt
oder  eine  anderweitige  endgültige  Entscheidung  über  sein  Militairverhältniß  erhält,
beziehungsweise  seines  Alters  wegen  (§  8)  zur  Erdienung  von  Forstversorgungsansprüchen
  im  Jägercorps  nicht  mehr  zugelassen  werden  kann.

Falls  ein  Lehrling  seinen  Aufenthaltsort  verändert,  nachdem  das  Nationale
aufgestellt  und  bevor  die  Musterung  vor  der  Ober-Ersatzkommission  erfolgt  ist,  hat
der  Lehrherr  den  Ort  und  Kreis  des  neuen  Aufenthalts  unverzüglich  der  Inspection
  der  Jäger  und  Schützen  anzugeben.
        <pb n="480" />
        —  465  —

§  8.
III.  Der  Militairdienst  beim  Jägercorps  und  die  Jägerprüfung.
Termin  der  Einstellung  in  den  Militairdienst.

Die  Einstellung  der  Lehrlinge  in  das  Jägercorps  erfolgt  als  Regel  im  October.
Sie  findet  nicht  vor  Vollendung  des  17.  Lebensjahres  statt  und  ist  nicht  mehr  zulässig
  nach  dem  allgemeinen  Einstellungstermin  des  Kalenderjahres,  in  welchem
der  Lehrling  das  20.,  oder  wenn  er  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen
Militairdienst  erworben  hat,  das  22.  Lebensjahr  vollendet.  Für  die  im  §  6
bezeichneten  Lehrlinge  kann  der  Eintritt  bis  zum  1.  October  desjenigen  Jahres
hinausgeschoben  werden,  in  welchem  der  Aspirant  das  23.  Lebensjahr  vollendet.

8  11.
Zulassung  zur  Jägerprüfung.

Diejenigen  Jäger,  welche  den  vorstehenden  Bedingungen  genügt  und  sich  gut
geführt  haben,  werden  bis  zum  25.  Januar  ihres  dritten,  oder,  wenn  sie  als
Einjährig-Freiwillige  dienen,  bis  zum  gleichen  Termine  ihres  ersten  Dienstjahres
der  Inspection  der  Jäger  und  Schützen  von  den  Bataillonen  mittelst  einer  Vorschlagsliste
  nach  dem  Muster  C  unter  Beifügung  der  Zeugnisse  über  die  Lehrzeit
zur  Ablegung  der  Jägerprüfung  vorgeschlagen.  Die  Aspiranten  für  den  Königlichen
  Forstverwaltungsdienst  haben  sich  zwar  dieser  Prüfung  nicht  zu  unterwerfen,
sind  aber  in  der  Vorschlagsliste  unter  Beifügung  des  Zeugnisses  über  die  praktische
Vorbereitungszeit  und  die  Führung  im  Militairdienste  aufzunehmen.  Die  Inspection
prüft  die  Vorschlagsliste,  stellt  dieselbe  fest  und  übergiebt  sie  dem  Oberlandforstmeister,
  welcher  die  Ausführung  der  Prüfung  veranlaßt.

§  12.
Ausführung  der  Prüfung.

Die  Prüfung  soll  erforschen,  welche  allgemeine  Bildung  in  Beziehung  auf
Lesen,  Schreiben,  Rechnen  und  Abfassung  kurzer  Aufsätze  die  Jäger  besitzen,  welchen.
Grad  von  Vorbildung  in  Beziehung  auf  Waldbau,  Forstschutz,  Forstbenutzung,
Jagd,  und  welches  Maaß  von  Kenntnissen  in  Beziehung  auf  die  Forstdiebstahls-,
Forstpolizei=  und  Jagdgesetzgebung,  sowie  auf  die  Vorschriften  der  Förster-Dienstinstruction
  sie  sich  angeeignet  haben.

Für  jedes  Jäger-Bataillon  wird  vom  Oberlandforstmeister  ein  Prüfungs-Ausschuß
  bestellt,  welcher  nach  den  bestehenden  Prüfungs-Vorschriften  die  ihm  überwiesenen
  Jäger  theils  im  Zimmer  schriftlich  und  mündlich,  theils  im  Walde  zu
prüfen  und  für  diejenigen,  welche  den  Anforderungen  genügt  haben,  ein  stempelfreies
  Zeugniß  auszufertigen  hat,  worin  das  Ergebniß  der  Prüfung  mit  einem  der
Prädikate:  Sehr  gut  —  gut  —  genügend  —  auszudrücken  ist.  Für  diejenigen,
welche  den  Anforderungen  nicht  genügt  haben,  ist  hierüber  ein  Bescheid  auszustellen.

Wiederholung  der  Prüfung  ist  nur  einmal  und  zwar  bei  dem  nächsten
Prüfungstermine  zulässig,  wenn  der  Prüfungs-Ausschuß  solches  befürwortet  und
der  Jäger  durch  Kapitulation  mit  seinem  Truppentheil  sich  verpflichtet,  wenigstens
bis  zum  Bekanntwerden  des  Ergebnisses  der  wiederholten  Prüfung  im  aktiven

Dienste  zu  verbleiben.
Westermeier,  Leitfaden.  7.  Aufl.  30
        <pb n="481" />
        —  466  —

814.
Verpflichtung  der  Jäger  zur  Klasse  A.

Diejenigen  Jäger,  welche  die  Prüfung  bestanden  haben,  resp.  von  ihr  befreit
waren  (§  11),  werden,  sofern  sie  sich  fortgesetzt  gut  führen,  im  dritten,  wenn  sie
als  Einjährig-Freiwillige  dienen,  im  ersten  Dienstjahre  auf  ihren  Antrag  mittelst
einer  Verhandlung  nach  Muster  D  zu  einer  ferneren  neunjährigen,  bezw.  wenn  sie
als  Einjährig-Freiwillige  dienen,  zu  einer  weiteren  elfjährigen  Dienstzeit  im  Jägercorps
  verpflichtet.  Von  dieser  ist  das  erste  Dienstjahr  bei  der  Fahne,  die  übrige
Zeit  gewöhnlich  in  der  Reserve,  jedoch  mit  der  Verpflichtung  abzuleisten,  auch  im
Frieden,  bis  zu  einer  im  Ganzen  achtjährigen  Anwesenheit  bei  der  Fahne,  zur
Verfügung  zu  stehen.

Sie  werden  dadurch  in  die  Jägerklasse  A  aufgenommen  und  erlangen  die
Aussicht,  seiner  Zeit  im  Forstschutzdienste  angestellt  zu  werden.

Die  derartig  übernommene  Verpflichtung  kann  nicht  einseitig  durch  den  Jäger,
sondern  nur  unter  Zustimmung  der  Inspection  der  Jäger  und  Schützen  wieder
aufgehoben  werden.  Sollte  ein  Jäger  die  Aufhebung  wünschen,  so  hat  er  dies
nach  anliegendem  Muster  E  bei  der  Landwehrbehörde,  bezw.  der  Jäger-Compagnie
zu  Protokoll  zu  erklären.

§  15.

IV.  Beurlaubung  zu  forstlicher  Beschäftigung.  Försterprüfung.
Beurlaubung  zur  Verwendung  im  Forstdienste.
Beeidigung  auf  das  Forstdiebstahlsgesetz.

Die  Jäger  der  Klasse  A  dürfen  im  vierten  bezw.  die  Einjährig-Freiwilligen
im  zweiten  Dienstjahre  auf  Vorschlag  des  Truppentheils  nach  Ermessen  der  Inspection
  zur  Verwendung  im  Forstschutzdienste  zeitweise  beurlaubt  werden.

Bei  den  zu  Oberjägern  Beförderten,  welche  den  Forstversorgungs-Anspruch
durch  aktiven  Dienst  erwerben,  erfolgt  die  Beurlaubung  der  Regel  nach  im  4.
resp.  2.  Dienstjahre  noch  nicht.  Zur  Förderung  ihrer  forstlichen  Ausbildung  werden
sie  indessen  später  unter  Belassung  der  Militairgebührnisse  auf  6  Monate,  behufs
Uebernahme  einer  Beschäftigung  im  Forstdienste  beurlaubt.

Die  zur  forstlichen  Beschäftigung  beurlaubten  Jäger  der  Klasse  A  (§  15  und  16)
können  auf  Grund  des  Urlaubspasses,  bezw.  des  Militairpasses,  nach  Vorschrift
des  Gesetzes  betreffend  den  Forstdiebstahl  vom  15.  April  1878  (G.  S.  S.  222,  §  23)
gerichtlich  beeidigt  werden')  und  erlangen  dadurch  die  Befugniß  zum  Waffengebrauch
nach  Maßgabe  des  Gesetzes  vom  31.  März  1837  (G.  S.  S.  65).

*)  Anmerkung.  Sofern  Inhaber  des  Forstversorgungsscheins  noch  nicht  nach  dem
Forstdiebstahlsgesetz  beeidigt  sein  sollten,  erfolgt  ihre  Beeidigung  auf  Grund  des  Forstversorgungsscheins.
        <pb n="482" />
        —  467  —

VII.

Eæamen-Aufgaben,
enthalten  Anzahl  und  Reihenfolge  der  Aufgaben,  wie  solche  für  ein  Examen  im
preußischen  Staate  wörtlich  gegeben  sind.

 

1.  Aufgabe.

a.  Welches  sind  die  für  den  Forstbetrieb  wichtigsten  einheimischen  Holzarten,
wann  blühen  sie,  wann  reifen  ihre  Samen,  wann  fallen  letztere  ab?

b.  Wie  läßt  die  Fichte,  wie  die  Tanne  ihre  Samen  fallen?

.  Welche  Holzarten  haben  Zwitterblüthen,  welche  haben  wolligen,  welche
geflügelten  Samen,  welche  treiben  Wurzelbrut,  welche  Wurzelausschlag,  welche
Stockausschlag?

d.  Wie  lange  behalten  die  Samen  der  Eiche,  Buche,  Kiefer  und  Fichte  ihre
Keimfähigkeit?

1  Stunde  Zeit.

2.  Aufgabe.
a.  Was  versteht  man  unter  Hochwald-,  Mittelwald=  und  Niederwaldbetrieb
und  welche  Holzarten  werden  vorwiegend  in  jedem  dieser  Betriebe  bewirthschaftet?
b.  Welche  Holzarten  werden  im  Hochwaldbetriebe  vorwiegend  künstlich,
welche  vorwiegend  natürlich  verjüngt?
c.  Bis  zu  welchem  Alter  verpflanzt  man  die  Kiefer  in  der  Regel  und  bis
zu  welchem  die  Fichte,  mit  entblößter  Wurzel?
1  Stunde  Zeit.

3.  Aufgabe.

a.  Welche  Vortheile  hat  der  Humus  für  den  Waldboden?

b.  Was  versteht  man  unter  Spät=  und  was  unter  Frühfrösten,  in  welchen
Lagen  treten  die  ersteren  meist  auf  und  bei  welcher  Betriebsart  werden  die  letzteren
besonders  schädlich?

c.  Woran  erkennt  Examinand  im  Walde  die  ständige  Windrichtung  und
Sturmrichtung  und  weshalb  ist  es  wichtig,  dieselbe  zu  kennen?

d.  Welche  Holzarten  unterliegen  am  meisten  der  Sturmgefahr  und  welche
Beschaffenheit  des  Bodens  vermehrt  die  letztere?

1  ¼  Stunde  Zeit.

4.  Aufgabe.

a.  Wann  ist  die  Feistzeit  der  Rothhirsche,  wann  geht  während  derselben  die
Sonne  auf  und  unter  und  wie  lange  ist  im  Allgemeinen  vor  Sonnenaufgang
und  nach  Sonnenuntergang  um  diese  Zeit  Büchsenlicht?

b.  Die  gesetzlichen  Schonzeiten  des  Rothildes,  des  Schwarzwildes,  der  Hasen
und  Enten  und  Rebhühner  sind  anzugeben?

30“
        <pb n="483" />
        —  468  —

c.  Wann  setzt  das  Roth-,  Dam-  und  Rehwild,  wie  lange  gilt  das  Jung—
wild  als  Kalb  resp.  Kietzchen  nach  dem  Gesetze  über  die  Schonzeiten?
d.  Welche  Bäume,  Früchte  und  Rinden  dienen  dem  Wilde  zur  Ernährung?
e.  Wo  giebt  Examinand  dem  Roth-,  Dam-,  Reh=  und  Schwarzwild  den  Fang
und  wie  tödtet  er  geschossenes  Federwild,  das  noch  lebend  in  seine  Hände  kommt?
1  Stunde  Zeit.

5.  Aufgabe.

a.  1  Fuhrmann  fährt  für  einen  Käufer  Eichennutzholz  an  und  benutzt  einen
2  pänn.  Wagen.  Das  Festmeter  des  Holzes  wiegt  1250  kg.  Er  ladet  für  jedes
Pferd  500  kg  und  erhält  für  jede  Fuhre  7,2  Mark.  Was  kosten  0,01  Festmeter
des  Eichennutzholzes  Fuhrlohn?

b.  Wieviel  Kubikmeter  enthält  eine  Schachtruthe,  wenn  1  Fuß  41,4  cm  ist?
(2  Decimalstellen  zu  berechnen.)

c.  In  einem  Schlage  sind  an  Derbholz  aufgearbeitet:

154,73  Festm.  Eichennutzholz  à  Festm.  30  Pf.  Hauerlohn.

587  Rmmm.  Eichenscheit  Rm.  50  „

207  Rm.  Eichenknüppel  à  Rm.  40  „
67,94  Festm.  Buchennutzholz  à  Festm.  30  „

1023  Rm.  Buchenscheit  à  Rm.  60
809  Rm.  Buchenknüppel  à  Rm.  50
223,33  Festm.  Kiefernnutzholz  à  Festm.  25
24,3  Rm.  Hiefernscheit  à  Rm.  40
99  Rmi.  Kiefernknüppel  à  Rm.  30

Es  ist  zu  berechnen  die  Summe  der  Festmeter,  die  Summe  der  Raummeter,
dann  wieviel  Festmeter  im  Ganzen  aufgearbeitet  sind,  wenn  ein  Raummeter  —
0,7  Festmeter  gerechnet  wird,  und  wieviel  das  Hauerlohn  für  das  ganze  Quantum
in  Mark  und  Pfennigen  beträgt?

1  Stunde  Zeit.
6.  Aufgabe.

a.  Was  versteht  man  unter  Schrank  der  Säge  und  wozu  dient  dieselbe?

b.  Die  Holzarten:  Kiefer,  Linde,  Eiche,  Weide,  Ulme,  Fichte,  Buche,  Pappel,
Birke  sind  in  einer  Reihe  so  untereinander  zu  stellen,  daß  die  Reihe  mit  dem
brennkräftigsten  Holze  beginnt  und  mit  dem  von  der  geringsten  Brennkraft  schließt.

c.  Welche  Holzarten  und  Sortimente  kauft  im  Allgemeinen  der  Stellmacher
und  was  arbeitet  er  daraus?

d.  Auf  welche  verschiedene  Weise  läßt  sich  das  Alter  eines  in  der  Reinigung
begriffenen  Kiefernstangenholzes  ermitteln  und  wie  ermittelt  man  das  Alter  einer
gefällten  Buche?

1  Stunde  Zeit.

7.  Aufgabe.

a.  Examinand  hat  einem  Holzdiebe  eine  Axt  und  eine  Karre  abgenommen,
was  geschieht  mit  diesen  Gegenständen?
        <pb n="484" />
        —  469  —

b.  Welche  Insekten  kennt  Examinand  als  sehr  schädlich  1.  in  Kiefernwaldungen,
2.  in  Fichtenwaldungen,  3.  in  Laubholzwaldungen?

c.  Die  Lebensweise  des  Maikäfers  ist  zu  beschreiben.

d.  Welche  Nachtheile  hat  die  Waldweide  für  den  Wald  und  was  hat  der
Forstschutzbeamte  zu  beachten,  wenn  Weideberechtigungen  in  seinem  Bezirke  ausgeübt
  werden?  «

e.  Welche  Maßregeln  lassen  sich  anwenden,  um  in  Saatkämpen  Beschädigungen
durch  Auffrieren  abzuwenden?

1½  Stunde  Zeit.

8.  Aufgabe.

a.  Auf  einer  Kulturfläche  von  3,5  h  Größe  haben  gearbeitet  8  Männer
zum  Tagelohn  von  1,75  Mark  16  Tage;  11  Frauen  von  1,25  Mark  6  Tage.
Ferner  sind  nöthig  gewesen  2  Fuhren  à  10,50  Mark.  Wieviel  kostet  der  Hektar
an  Kulturkosten?

b.  In  einem  Torsfstiche  ist  eine  Grube  von  1,25  m  Tiefe,  6  m  Breite  und
37,5  m  Länge  ausgegraben  und  der  Torf  darauf  soll  zu  Streichdorf  verarbeitet
werden,  wobei  20  PKt.  der  Masse  durch  Abraum,  Abfall  r2c.  verloren  gegangen
sind.  Die  frischen  Torfziegel  sind  40  cm  lang,  12,5  cm  breit  und  10  cm  hoch.
Wieviel  Tausend  Torfziegel  sind  gewonnen?

45  Minuten  Zeit.

9.  Aufgabe.

a.  1  Schlagfläche  wird  begrenzt  von  2  sich  rechtwinklig  schneidenden  Gestellen
und  von  einer  geraden  Linie,  welche  von  einem  Punkte  des  einen  Gestells  zu  einem
Punkte  des  anderen  Gestells  läuft.  Die  Punkte  liegen  von  dem  Kreuzungspunkte
120  und  130  m  entfernt.  Auf  dem  Schlage  sind  2467,36  Festm.  Derbholz  eingeschlagen
  worden.  Wieviel  Festm.  haben  pro  Hektar  gestanden?

b.  Es  soll  eine  Masse  von  137,8  Rm.  Brennholz  von  1  m  Scheitlänge  so
aufgesetzt  werden,  daß  der  Holzstoß  1,50  m  Höhe  erhält.  Wie  lang  muß  er
werden?

c.  Auf  einer  Samendarre  sind  3832,5  hl  Zapfen  abgedarrt  worden  und
3679,2  kg  Samen  gewonnen  worden.  Wieviel  Kilogr.  Samen  hat  der  Hektoliter
Zapfen  gegeben?  (Bis  auf  2  Decimalstellen  zu  berechnen.)  ***-1

  Stunde  Zeit.
        <pb n="485" />
        Asphabetisches  Register.

(Die  Zahlen  bedeuten  die  Paragraphen.)
Es  wird  auch  auf  das  vorgeheftete  Inhaltsverzeichniß  verwiesen.

88
Abfangen  (von  Wild)  299
Abfuhrwege  268
Abgabe  (des  Holzes)  266
Abnicken  299
Abtriebsschlag  123
Abzeichen  (Uniform)  290
Achselstücke  290
Adlerfedern  17
Aequatorialstrom  109
Aeste  51
Aestungen  171
Ahorne  57
Akazie  57
Alemann'sche  Schuppen  129
Ameisen  33
Anbruchholz  253
Ankohlen  250
Applätzen  =  mit  der
Axt  zeichnen  122
Anprällen  208
Anschalmen  =  mit  der
Axt  zeichnen  122
Anschuß  295
Anstand  300
Apfelbaum  57
Aspe  57
Astfäule  253
Astschwamm  253
Auerhahn  22

Aufbrechen  (des  Wildes)299
Auffrieren  106.  196
Aufmessen  (des  Holzes)  264
Aufsetzen  (des  Holzes)  264

 

88
Auerhuhn  28.  198.  300
Auskesseln  261
Austernfischer  24
Ausweiden  299
Auswerfen  299
Auszeichnen  (von  Bäumen)
  122.  260
Axt  257

Ballenpflanzen  152.  191

Barometer  109
Basalt  96
Bast  51
Bastkäfer  32
Bauholz  270
Baummarder  12.  296
Baunschläge  253
Beeren  286
Befruchtung  53
Befruchtungsorgan  52
Beil  257
Beine  10.  28
Bekassinen  24
Berberitze  57
Berechtigungen  231  u.  ff.
Bergahorn  57
Besamungsschlag  121
Beschlagnahme  238
Beschneiden  (der  Pflanzen)
  149.  150
Besenpfriem  57
Besenreisig  273

Bestände  (gemischte)  178
Betriebsart  113.  117

 

88
Betriebsklasse  114
Biber  18
Biegsamkeit  248
Bindigkeit  97
Birke  57
Birkhuhn  22
Birnbaum  57
Blätter  48.  50
Blaßweihe  17
Blattkäfer  228
Blattläuse  45
Blattspanner  39.  226
Blattwespe  (kleine  Kiefernblattwespe
  211
Blattwespe  (große  Kiefernblattwespe)
  212
Blitz  109
Blüthe  52
Blüthenstaub  52
Blumenkelch  52
Blumenkrone  52
Bockkäfer  32
Boden  86.  101
Bodenbearbeitungen  134
bis  138
Bodenflora  102
Bodengüte  58
Bodenklassen  58

Bodenuntersuchungen  101

Böschung  98
Böttcherholz  273
Borke  51

Borkenkäfer  32.  217.  220
        <pb n="486" />
        88
Borkenkäfer  (krummzähnige)

  221
Borsten  10.  53
Botanik  7.  47
Brachvögel  24
Braktee  57
Brennholz  276
Brennkraft  252
Brombeeren  57
Bruch  (vier  Species)  61.  62
Brüten  16
Brunstzeiten  300
Brunnenröhren  271
Buche  57

Bucheckern  (Aufbewahren)
  129
Buchung  (des  Holzes)  265

Büchse  293
Büchsflinte  293
Bürzeldrüse  16
Büschelpflanzung  152.  193
Buntspecht  20
Bussard  17
Cambium  51
Cellulosefabrikation  275
Chrysomela  32
Composthaufen  228
Conturfedern  16
Cotyledonen  33.  56
Coupirzäune  174
Cryptogamen  53
Cylinder  (Berechnung
desselben)  79
Dachs  12.  297
Dammerde  93
Damhirsch  14
Dauerhaftigkeit  (des
Holzes)  249
Decimalbruchrechnung
63.  64
Derbholz  263
Dicotyledonen  53
Diöcisch  52
Distrikt  290

 

471

88
Dohle  18
Dohnen  296
Dolde  (Doldentraube)  53
Dompfaff  18
Donner  109
Dornen  51
Drechslerholz  273
Drehwuchs  253
Dreieck  68
Drosseln  18
Dünenbau  173
Dürre  198
Duftbruch  107.  197
Dungerde  147
Durchgehen  (stilles)  300
Durchforstung  168
Eberesche  57
Eccoptogaster  228
Ei  Vogel-,  Pflanzen)  16.52
Eibe  57
Eiche  57.  178  u.  ff.
Eichelheher  18

Eicheln  (Aufbewahren)  129

Eichenwickler  227
Eichhörnchen  13
Eisbruch  197
Eisen  90
Eisenbahnschwellen  271
Eisenoxyd  88.  90
Eisvögel  19
Elasticität  248
Elenn  14
Elsbeere  57
Elster  18
Engerling  213
Entästungen  171
Enten  25
Entwässerung  201
Erdflöhe  147
Erle  57.  188
Erlenrüsselkäfer  228
Ernährungsorgane  (der
Pflanze)  48
Ertragstafeln  78

 

88
Eruptivgesteine  86
Esche  57
Eule  17
Eule  (Kiefern=  od.  Forleule)
  40.  209
Forstwissenschaft  4
Fährtenkunde  298
Fällungsmethoden  261
Fällungszeit  259
Fäulniß  253
Falken  17
Fallkerb  261
Fangbäume  220
Fangmethoden  297
Fasan  22
Faschinenholz  272
Faserwurzeln  49
Faulbaum  57
Feldahorn  57
Feld=  und  Forstpolizeigesetz
  238.  450
Feldhuhn  22
Feldrüster  57

Festnahme  (vorläufige)  238
Feuchtigkeit  (d.  Bodens)  106
Feuchtigkeit  (der  Luft)  107
Feuer  199
Fichte  57.  151.  192  u.  ff.

Finken  18
Fischadler  17
Fischereivergehen  238
Fischotter  12.  297
Fischreiher  24
Flatterrüster  57
Flechtwaarenholz  273
Fledermäuse  11
Fliegen  43
Fliegenschnäpper  17
Flinte  293
Flößerei  269
Flötzgebirge  85
Florfliege  43

Flügel  (der  Insekten)  28
Flügel  (der  Vögel)  16
        <pb n="487" />
        88
Flugsand  87.  173
Förster  290
Formzahl  78
Forst  1
Forstassessor  290
Forstaufseher  290
Forstbenutzung  239
Forstdiebstahl  237.  442
Forstgarten  147
Forstmeister  290
Forstpolizeigesetz  238
Forstreferendar  290
Forstschutz  194
Forstwirthschaft  3

Forstwissenschaft  3
Fortbildungsring  51

Fortpflanzungsorgane
(der  Pflanzen)  52
Fossilien  285
Frost  104.  196
Frostlöcher  104.  196
Frostrisse  106.  253
Frostspanner  39
Fruchtbau  136
Fruchtknoten  52
Früchte  53
Fuchs  12.  297
Fuchsfang  297
Furchensaat  137
Futterlaub  281
Gabelweihe  17
Gagel  57
Gallwespen  29
Gans  25
Gartenbauholz  274
Gemeine  Recht  238
Geometrie  67
Geräusch  299
Gerberrinde  182.  263.  277
Gewichte  67
Gewitter  109
Gewölle  17
Glaserholz  273
Glatteis  107

 

—

472

88
Glimmerschiefer  84
Gneiß  84
Goldafter  41.  224
Goldhähnchen  18
Graben  145.  200
Grabensystem  201
Gradflügler  44
Granit  86
Grasnutzung  234.  283
Grenzsicherung  235
Griffel  52
Größe  (mathematische)  60
Grubenbauholz  271
Gründigkeit  (d.  Bodens)  95
Grünspecht  20
Grünsteine  86
Grundwissenschaften  4
Grus  «  99
Habichte  17
Härte  (des  Holzes)  246
Hainbuche  57
Halbflügler  45
Halbheister  148.  154
Haliastos  17
Hartriegel  57
Harz  278
Harzrüsselkäfer  215
Hase  13.  298  u.  ff.
Hasel  57
Haselhuhn  22
Haselmaus  13
Haubentaucher  25
Hauinstrumente  257
Hauordnung  255
Hausschwamm  249
Haussuchung  238
Heckenanlage  (lebende)  147
Heckenkirsche  57
Heidekraut  57
Heidelbeere  57
Heister  148.  154
Heppe  257
Hermelin  12

Herzwurzel  49

 

2

Heuschrecke  44
Hilfsbeamte  (des  Staatsanwalts)

  238
Himbeere  57
Hirsch  14.  300
Hitze  104.  198
Hochwald  111.  115
Höhenmessung  75
Hof  (um  den  Mond  2c.)  107
Hollunder  57
Holzbohrer  42
Holzdiebstahl  237
Holzwespe  29
Holzzettel  266
Hornäste  253
Horniß  29
Hügelpflanzung  (Manteuffel'sche)

  121
Hühnerhabicht  17
Hühnervögel  22
Hymenopteren  29
Humusboden  58.  93
Hunde  12
Hundsrose  57

Hylesinus  fraxini  und

crenatus  228
Hypsometer  75
Jagd  291.  292
Jagen  290
Jagdbare  Thiere  292
Jagdgewehre  293
Jagdkunstsprache  300
Jagdmethoden  301
Jagdschein  238
Jagdschutz  302
Jahresring  51
Ichnenmonen  29.  208
Iltis  12.  297
Imprägniren  250
Insekten  9
Insektenschaden  206  u.  ff.
Käfer  30
Kätzchen  53
Käuze  17
        <pb n="488" />
        85
Kaiseradler  17
Kalk  (Verbindungen)  89
Kalkpflanzen  58
Kameelhalsfliege  43
Kampfschnepfe  24
Kaninchen  13
Kegel  76
Keil  257
Keimblätter  53
Keimkörner  53
Keimling,  Keimproben,
Keimprocente  53.  132
Kelch  52
Kernfäule  253
Kernholz  51.  242
Kernloden  164
Kernpflanzen  152
Kernrisse  253
Kiebitz  24
Kiefer  57.  190  u.  ff.  208
Kieferneule  40.  229
Kiefernmarkkäfer  216
Kiefernsaatkamp  191
Kiefernspanner  39.  210
Kiefernspinner  41.  208
Kiefernwickler  217
Kienporst  (Gagel)  57
Kienruß  289
Kies  99
Kirrung  297
Kirschpirol  (Pfingstvogel)
  18
Klafter  264
Klapppflanzung  188
Klemmpflanzung  193
Klettervögel  20
Klima  101.  108
Kluppe  81
Knospen  53
Köhlerei  287
Köpfchen  53
Kolkrabe  18
Kopfholzbetrieb  111.  125

Korkrüster  57

 

—  –.

473

88

Kornelkirsche  57
Kornweihe  17
Krähen  18
Krammetsvögel  18
Krammetsvogelfang  297
Kranich  24
Krebskrankheiten  253
Kreis  69
Kreuzschnabel  18
Kugel  294
Kukuk  20
Laden  (der  Gewehre)  294
Lärche  57
Lärchenminirmotte  38.221
Läuse  54
Läuterungshieb  167
Landforstmeister  290
Landrecht  238
Landwirthschaftliche  Mitnutzung

  136
Lappenprobe  130
Laßreidel  164
Lederhaut  10
Lehm  88.  285
Lenkfittig  16
Lerchenfalke  17
Lette  88
Lichtungsbetrieb  179
Liguster  57
Linde  57
Lindenbast  277
Linné'sches  Pflanzensystem


Loden  148.  154
Lohnzettel  256
Loniceren  57
Looshieb  195
Luchs  12
Luft  (Zusammensetzung)

  104
Lunge  10.  28
Maaß  60.  67
Maikäfer  34.  213
Malzen  129

 

88
Marder  12
Marderfalle  296
Marienkäferchen  31
Mark  (des  Holzes)  51
Maschinenholz  275
Maserholz  253
Mast  280
Mäuse  13.  147.  204
Maulwurfsgrille  44
Mauser  16
Mehlbeerbaum  57
Meisen  18
Mennige  (Vergiften
mit)  141
Mergel  88
Meßinstrumente  73
Milan  17
Mineralogie  7
Mineralreich  7.  59
Mischbestände  116
Mistel  57
Misteldrossel  18
Mittelwald  113.  117
164  u.  ff.
Monöcisch  52
Monocotyledonen  53
Mordwespen  29
Morgenröthe  107
Motten  37
Mühlenholz  275

Munndtheile  (d.  Insekten)  28

Munition  294
Mycelium  53
Nacktflügler  29
Nachhiebe  123
Nachtschatten  57
Nachtschwalbe  19
Nässe  201
Nagethiere  13
Narbe  52
Natur  5
Naturgeschichte  6
Naturkörper  5
Naturwissenschaften  5
        <pb n="489" />
        88
Nebel  107
Nebelkrähe  18
Nebennutzungen  236

Nebenwissenschaften  4
Neigung  (des  Bodens)  98

Netzflügler  43
Nicken  299
Niederwald  113.  117.  124
Nivelliren  74
Nonne  41.  219
Nützliche  Thiere  229
Nummeriren  265
Nußheher  17
Oberforstmeister  290
Oberförster  290
Oberhautgebilde  10
Oberholz  164
Oberlandforstmeister  290
Oberständer  164
Ohreulen  17
Organe  7.  47
Organische  Körper  7
Ortstein  90
Ortsteinkultur  175
Pappeln  57
Parallelogramm  69
Pechsiederei  289
Perioden  113
Pfändung  238
Pfaffenhütchen  57
Pfahlwurzel  49
Pflanzbrett  151

Pflanzenmengen  (Berechnung)

  157
Pflanzensystem  55
Pflanzenwespen  29
Pflanzenkamp  146.  148
Pflanzlöcher  159
Pflanzung  152  u.  ff.  160
Pflanzzeit  158
Pflug  136.  180.  191

Pfuhlschnepfe(-Gaiskopf)  24
Phanerogamen  55
Pilze  53.  253.  286

 

474

 

88  88

Pissodes  215  Reh  14
Planimetrie  68  Reif  107
Plenterbetrieb!  13.115.117  Reifholz  51.  242
Plumula  53  Reiher  24
Polarstrom  109  Reisigholz  263
Pollenkörner  52.53,  Rebhuhn  22
Polycotyledonen  53  Resultat  61
Polygamisch  52  Revierförster  290
Ponton  (Berechnung)  80  Rhombus  69
Porphyr  86  Riesen  268
Preißelbeere  57  Riesenholzwespe  29
Primzahl  62  Rillen  145
Prisma  76  Rinde  51.  263.  277
Procentrechnung  66  Ringeln  208.  219
Processionsraupe  41.  224  Ringelspinner  41.  224
Proportionen  65  Ringeltaube  21
Pürschgang  301|Rodewerkzeuge  258
Puppe  28.  36  Röhrenholz  271
Puppenräuber  35.  41  Zöthelfalke  17
Pyramide  76  Röthelmaus  13
Pyramidenschnitt  (der  Rohhumus  93.  95
Zweige)  150  Rohrweihe  17
Quadrat  69  Rollzeit  (beim  Fuchs)  300
Quarz  87  Rothbuche  57.  183  u.  ff.
Rabe  18  Rothfäule  253
Raff=  u.  Leseholz  232.  279  Rothfußfalke  17
Rajolen  145  Rothschwanz  223
Ranzzeit  300  Rücken  (des  Holzes)  264
Raseneisenstein  90  Rüsselkäfer  (große)  32.  214
Rasenerde  147.  175  Rüsselkäfer  (kleine)  215
Ratte  13,  Saalweide  57
Raubthiere  12F  Saatkamp  145
Raubvögel  17  Säge  257
Rauhfußbussard  17  Sänger  18
Rauhreif  107  Sakerfalke  17
Raumzähne  257%  Salze  91
Raupe  36  Samen  53.  129.  130
Raupennester  41  Samenbedeckung  139
Rauschzeit  300  Samenmengen  133
Rechnen  (Begriff)  61  Sand  87.  285
Rechteck  69  Sandkäfer  35
Regen  107%  Sandpflanzen  58
Regenpfeifer  24  %  Schacke  18
Regel  de  tri  66ä  Schelladler  17
        <pb n="490" />
        88
Schießregeln  295
Schiffbauholz  275
Schildamsel  18
Schlämmversuch  101
Schlagbaum  (Marderfalle)
  296
Schlupfwespen  29
Schmetterlinge  36
Schnarre  18
Schnee  107
Schneeball  57
Schneebruch  107.  197
Schneidelholzbetrieb  113
„  126
Schnepfe  24.  296  u.  f.
Schnitzwaarenholz  273
Schreiadler  17
Schreivögel  19
Schrot  294
Schutzbezirk  290
Schutzmantel  195.  199
Schwalben  18
Schwammspinner  41.  225
Schwan  25.  291
Schwanenhals  296
Schwarzdorn  57
Schwarzdrossel  18
Schwarzspecht  20
Schwein  15
Schweiß  (Blut!)  295
Schwimmvögel  25
Schwindemaaß  264
Schwinden  251
Schwindrisse  251
Seeadler  17
Seekreuzdorn  57
Seitenwurzeln  49
Senker  162
Servituten  231  u.  ff.
Sesien  42
Setzreiser  (Stecklinge)  162
„  189
Setzpflanzen  189

Singmuskelapparat  16.  18

 

475

88

Singvögel  18
Soden  284
Sortiren  (des  Holzes)  262
„  263
Spaltbarkeit  247
Spaltwaarenholz  273
Spanische  Fliege  228
Spauner  39.  210
Specht  20.  210.  226
Spechtmeise  (Baumläufer)
  18
Sperber  17
Sperberbaum  57
Spiegel  219
Spinner  41
Spinndrüsen  28
Spitzahorn  57
Splintholz  51.  242
Splintkäfer  228
Sporangien  53
Sporen  (Schwärm-)  53
Sprunglatten  145
Spurenkunde  298
Stacheln  51
Stamm  51
Standort  82
Standortsgüte  111
Standvögel  16
Stangenrüsselkäfer  215
Stauberde  93
Staubgefäß  52
Stechpalme  57
Stecklinge  162.  189
Steinadler  17
Steinmarder  12
Stellmacherholz  273
Stempel  52
Stockausschlag  54
Stockloden  124
Strauch  51
Streifensaat  137
Streunutzung  234.  282
Strichvögel  16
Strom  (des  Saftes)  56

 

8#8
Stummelpflanzung  124
*’  152
Sturm  109.  195
Sturmrichtung  195
Suchjagd  301
System  8.  55
Tanne  57
Tauben  21
Taubhumus  93
Taxus  57
Technische  Eigenschaften
(des  Holzes)  240  u.  ff.
Teichhuhn  20
Tellereisen  285
Thau,  Thaupunkt  107
Thauwurzeln  49
Theerschwelerei  288
Thermometer  109
Thon  88
Thonerde  88
Thonschiefer  84
Tischlerholz  273
Tödten  (von  Hunden)  238
Torfprobe  130
Torf  284
Tragkraft  244
Transport(v.  Pflanzen)  143
Transport  (des  Holzes)
267  u.  ff.
Trapez  69
Trappe  23
Traube  53
Traubenkirsche  57
Treibjagd  301
Trockenzustände  (des
Holzes)  241
Trockniß  106
Thurmfalke  17
Tute  24
Ueberlandbrennen  134.182
Uhn  17
Umtrieb  114.  115
Uniform  290
Unkräuter  58.  141.  202
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        m

Unorganische  Körper  7

Untergrund  95
Vegetationspunkt  56
Verband  154.  156
Verbandspflanzung  153

Verdauung  (Thiere)  10
Verjüngung  (natürliche)
118—126
Verjüngung  (künstliche)
127  u.  ff.
Verkauf  (des  Holzes)  266
Vermessungen  68.  70.  72
Verpackung  (Pflanzen)  143

Verschulen-Umpflanzen
148.  151.  181
Versumpfung  201
Vielecke  69
Vierecke  69
Visir  295
Vogelbeerbaum  57
Vollsaat  136
Vorbereitungshieb  120.184
Vulkane  86
Wachholder  57
Wachholderdrossel  18
Wachsthum  56
Wachtel  22
Wachtelkönig  24
Wadel  259
Wärme  106

Waffengebrauchsgesetz  238

Waidewund  295
Wald  1
Waldbau  112
Waldbeeren  286
Waldfeuer  199
Waldhühner  22
Waldpflug  136

 

—  476

Waldrebe
Waldrechter
Waldtrocken
Wanderfalke
Wasseramsel
Wasserbauholz

Wasserdampf-Dunst

Wasserhühner
Wasserralle
Watvögel
Wegebau

Weidebeschränkungen

Weidenarten
Weidenbohrer
Weidenkultur
Weidenspinner
Weihen
Weinvogel
Weißdorn
Weißerle
Weißfäule
Weißtanne
Wendezehe
Werfen

Werre
Wespenbussard
Wespenschwärmer
Wetterleuchten
Wickler
Wiedehopf
Wiesensumpfhuhn
Wiesenweihe
Wildfährten
Wildfütterung
Wildkatze
Wildlinge
Wildschaden

57
167
241

17

18
272
107

24

24

24
268
233
283

57

4
289

41

17

18

57

57
253

57

17
251
218

17
228
109

37

19

24

17
298
203

12
143
203

 

Druck  von  Th.  Hofmann  in  Gera.

 

Wildschwein  15
Wimmerholz  253
Wind  105.  109.  195
Windbruch  195
Winkelspiegel  71
Winkelkreuz  71
Winterschlaf  10
Winterspanner  226

Wirbel  (der  Thiere)  10

Witterungen  297
Witterungswechsel  105
Wolf  12
Wolkenbildung  107
Wühlmäuse  13
Würger  18
Wurm  (großeu.  kleine)  228
Wurzelbrut  54
Wurzelfäule  253
Wurzelloden  124
Wurzeln  48.  49
Wurzelrost  90
Zähigkeit  248
Zahnbildung  L
Zahnformeln  10  u.  ff.
Zahl  (Begriff)  60
Zäune  (Flecht-Spriegelzäune)
  145
Zaunkönig  18
Zeichnen  (des  Wildes)  295
Ziegenmelker.  19
Zielen  295
Zippe  18
Zoologie  7
Zwergfalke  17
Zwitterblüthe  52
Zündnadelsprengschraube
  258
Zugvögel  16
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        Spurentalel.

 

 

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