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Es  ward  mir  folgendes  berichtet:  Der  zehnjährige  wilde  Knabe
hatte  trotz  des  Verbotes  einen  Kahn  bestiegen,  der  auf  einem  tiefen
Teich  im  Garten  lag,  und  hatte,  wie  Kinder  es  gern  tun,  darin  so
lange  geschaukelt,  bis  der  Kahn  umgeschlagen  und  der  Knabe  ins
Wasser  gefallen  war.  Ein  Gärtner,  der  in  der  Nähe  arbeitete,  war
sogleich  in  den  Teich  gesprungen;  doch  war  es  ihm  erst  nach  zehn
Minuten  gelungen,  den  Knaben  vom  Grunde  des  Teiches  heraufzuholen.
  Als  die  Mutter  herankam  und  den  Knaben  totenblaß  und
leblos  auf  dem  Rasen  am  Rande  des  Teiches  hingestreckt  liegen
sah,  gab  sie  sich  der  wildesten  Verzweiflung  hin.  Der  Ruf  nach
ärztlicher  Hilfe  war  natürlich  für  den  Augenblick  vergeblich.  Die
Bewohner  des  Gutes  eilten  von  allen  Seiten  herbei,  unter  ihnen
ein  alter  Schöfer,  der  in  dem  Rufe  stand,  allerlei  ärztliche  Kenntnisse
  zu  besitzen.  Dieser  machte  auch  sogleich  Vorschläge  zu  Wiederbelebungsversuchen:
  er  riet,  das  Kind  bei  den  Beinen  in  die  Höhe
zu  nehmen  und  mit  dem  Kopfe  nach  unten  so  lange  zu  schütteln,
bis  das  Wasser  aus  dem  Körper  wieder  entfernt  sei;  dann  aber
müsse  man  den  Knaben  so  lange  reiben,  bis  die  Wärme  wiederkehre,
  und  wenn  dadurch  das  Leben  nicht  zurückgerufen  werde,  sei
alle  Hilse  vergebens.

Da  trat  eine  junge  Dame,  die  erst  seit  wenigen  Wochen  als
Erzieherin  im  Hause  war,  vor  und  erhob  bescheiden,  aber  mit  großer
Bestimmtheit  Einspruch  gegen  die  vorgeschlagenen  Maßregeln.  Sie
habe  erst  vor  kurzem  an  dem  Unterrichte  in  einer  Samariterschule
teilgenommen  und  dort  gelernt,  wie  man  sich  bei  Rettungsversuchen
an  scheinbar  Ertrunkenen  zu  verhalten  habe.  Das,  was  der  Schäfer
vorgeschlagen,  sei  durchaus  nicht  zwecknäßig.  Wenn  man  ihr  gestatten
  wolle,  das  Erlernte  hier  anzuwenden,  so  hoffe  sie,  daß
es  noch  möglich  sei,  den  Knaben  ins  Leben  zurückzurufen.  Die
Ruhe  und  Zuversicht,  mit  der  das  junge  Mädchen  gesprochen  hatte,
flößten  der  verzweifelten  Mutter  neue  Hoffnung  ein.  Sie  bat  die
Erzieherin,  alles  zu  tun,  was  sie  für  nötig  halte.  Der  erste  Rat  war,
einen  Eilboten  nach  der  Stadt  zu  schicken,  um  den  Arzt  zu  holen;
dann  ließ  die  Erzieherin  einige  wollene  Decken  anwärmen.  Nun
legte  sie  sofort  selbst  Hand  an,  indem  sie  das  Hausmädchen  aufforderte,
  ihr  Hilse  zu  leisten.  Mit  einigen  Scherenschnitten  trennte
sie  Jacke  und  Hemd  des  Verunglückten  und  streifte  die  Kleider  vom
Oberkörper  völlig  ab;  mit  einem  Taschentuch  entfernte  sie  den
Schlamm,  der  sich  im  Munde  befand,  zog  die  Zunge  hervor  und
band  deren  Spitze  mit  dem  Taschentuch  auf  dem  Kinn  fest;  dann
begann  sie  mit  dem  Hausmädchen  die  künstlichen  Atembewegungen
auszuführen,  wie  sie  es  in  der  Samariterschule  gelernt  hatte.  In