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viele  der  Jungen  Dampfer  und  Segelschiffe  und  staunen  sie  mit  großen
fugen  an.

An  der  Landungsbrücke  treten  die  Jungen  noch  einmal  an,
werden  wiederum  gezählt,  und  nun  geht  es  hinüber  zum  „König  Wilhelm“.
  Im  Schreibzimmer  des  Hanzerschiffes  müssen  sie  einzeln  an
einen  Tisch  treten.  Ein  Schreiber  fragt  die  Jungen  nach  Namen,
Eltern,  Klter  und  Eeburtsort  und  füllt  danach  die  Stammrolle  aus;
ein  anderer  fertigt  hiernach  das  Zbrechnungsbuch  der  Jungen  aus,
das  sie  während  ihrer  ganzen  Dienstzeit  in  der  Marine  als  treuer
Freund  begleiten  soll.  Don  hier  aus  geht  es  zur  Derteilung  der  Schlafplätze,
  zum  Baden  und  dann  zur  ärztlichen  Untersuchung,  bei  der  das
Urteil  über  „tauglich“  oder  „nicht  kauglich“  gefällt  wird.  Recht  eingehend
  werden  die  Jungen  hier  untersucht,  besonders  auf  gute  Atmungs--organe,
  Sehschärfe  und  Farbenblindheit,  denn  nur  kerngesunde  Jungen
find  imstande,  die  Anstrengungen  des  Seemannsberufs  zu  ertragen.

Das  „(Richt  tauglich"  treibt  die  Tränen  ins  Kuge,  denn  alle
kühnen  Suhunftsträume  werden  durch  diesen  Kusspruch  mit  einem
Schlage  vernichtet;  der  Junge  verliert  seine  Fassung,  und  mit  zitternder
Stimme  bittet  er  um  Einstellung.  „Es  geht  wirklich  nicht,  mein
Junge,“  tröstet  der  Stabsarzt,  „du  bist  ja  noch  nicht  zu  alt,  komm  im
nächsten  Jahre  wieder,  bis  dahin  wirst  du  hräftiger  geworden  sein.“
Seine  brauchbar  befundenen  Kameraden  aber  werden  zur  Nleiderhammer
  geführt  und  hier  eingekleidet.

Ein  halbes  Jahr  bleiben  die  Jungen  auf  dem  Hanzerschiffe.
Es  dient  dazu,  ihnen  die  Grundbegriffe  der  verschiedenen  Kusbildungszweige
  beizubringen.  Dann  erfolgt  die  Einschiffung  auf  einem  der
Schulschiffe,  die  im  Sommer  eine  etwa  neunmonatige  Reise  nach  dem
Kuslande  antreten.  Im  vierten  halbjahr  werden  sie  als  Infanteristen
und  Krtilleristen  ausgebildet.  Die  Schiffsjungen  sollen  in  der  Regel
153  Jahre  alt,  dürfen  aber  nicht  jünger  als  144  und  nicht  älter
als  18  Jahre  sein.  Die  Meldung  zum  Eintritt  muß  bis  zum  1.  Kugust
persönlich  bei  dem  Kommandeur  des  Landwehrbezirks  in  der  heimat
oder  bei  dem  Kommando  der  schiffsjungendivision  in  Friedrichsort  erfolgen.
  hierbei  ist  ein  Geburtszeugnis  und  die  schriftliche,  von  der  Ortspolizeibehörde
  bescheinigte  Einwilligung  des  Daters  oder  des  Dormundes
mitzubringen.  Mit  dem  ZKugenblich  der  Einstellung  übernimmt  das
Reich  sämtliche  Kosten  der  ZKusbildung  und  des  Unterhaltes.  Nach
Ablauf  von  zwei  Jahren  werden  die  Jungen,  wenn  sie  die  genügende
Kusbildung  und  das  vorgeschriebene  Alter  von  17  Jahren  erreicht
haben,  zu  Matrosen  ernannt  und  vereidigt.  Die  Beförderung  zum
Unteroffizier  erfolgt  im  Durchschnitt  nach  vier  Jahren,  also  im  Alter
von  21  bis  22  Jahren.  "