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283.  Die  Handwerksgilden  in  Cleve.

Von  Robert  Scholten.

leve  war  im  Mittelalter  eine  weitberühmte  verkehrreiche  Stadt.

Frühzeitig  hatte  die  Stadt  Vorsorge  getrossen,  daß  in  ihren
Mauern  nur  gute  und  preiswürdige  Waren  feilgeboten  wurden
und  jeder  Betrug  verhütet  ward.  Jede  Ware  unterlag  der  Prüfung
  durch  den  „Koermeister“,  alle  Maße  und  Gewichte  mußten
mit  dem  Stadtzeichen  geeicht  sein;  wer  sich  eines  falschen  Maßes
oder  Gewichtes  bediente,  wurde  schwer  bestraft.  Aber  auch  für
gute  Erzengnisse  der  verschiedensten  Handwerke  war  durch  die  frühe
Einführung  des  Zunft=  oder  Gildenwesens  gesorgt.  Niemand  konnte
ein  Handwerk  beginnen,  der  nicht  zuvor  das  Bürger=  oder  Gildenrecht
  erworben  hatte.  Bürger  konnte  nur  ein  freier  Mann  werden,
der  wenigstens  einen  Monat  der  Stadtobrigkeit  bekannt  war.  Für
die  Erwerbung  des  Bürgerrechts  hatte  er  fünf  Mark  zu  erlegen  und
außerdem  einen  Rheinischen  Goldgulden  für  eine  Armbrust  und  zwei
Viertel  Wein.  Als  Bürger  war  er  verpflichtet,  „der  Stadt  und  dem
Landesherrn  zu  dienen  und  dem  letzteren  seine  Lande  innerhalb
ihrer  Grenzen  beschirmen  und  beschützen  zu  helfen,  und  zwar  sechs
Wochen  lang  auf  eigene  Kosten."  Dafür  genoß  er  aber  auch  manche
Vorteile.  Er  war  frei  von  allen  Schatungen  des  Landesherrn;  nur
wenn  ein  Sohn  des  Fürsten  zum  Ritter  geschlagen  oder  eine  Tochter
  verheiratet  wurde,  zahlte  er  einen  bestimmten  Betrag.  Auch
brauchten  die  clevischen  Bürger  ihrem  Landesherrn  keine  Zölle  zu
zahlen,  weder  zu  Wasser  noch  zu  Lande.  Sie  gewannen  Anteil  an
den  Gemeindegründen,  namentlich  am  Triftrecht  im  Reichswalde.
An  der  Spitze  jeder  Gilde  standen  zwei  Deken  (Dekane)  oder  Gildenmeister,
  die  von  den  Mitgliedern  unter  Aufsicht  des  Magistrats
gewählt  wurden.  Diesen  Gildenmeistern  war  die  Zunft  unter  Geldstrafen
  in  allen  Zunftangelegenheiten  zum  Gehorsam  verpflichtet.
Die  Geldstrafen  slossen  zu  gleichen  Teilen  in  die  Hände  der  Gilden,
meister  und  in  die  gemeinschaftliche  Kasse.  Für  Lehrjungen,  Gesellen
  und  Meister  bestanden  besondere  bindende  Regeln.  Pfuscher
und  Pfuschereien  im  Handwerk  waren  wegen  der  auszuführenden
Probearbeiten  und  Prüfungen  kaum  möglich.

Die  höhere  Weihe  und  ein  fester  Zusammenhang  wurde  diesen
Gilden  durch  die  Religion  gegeben.  Jede  Gilde  bildete  nämlich  eine
Bruderschaft,  die  einen  Heiligen  als  Schutzpatron  wähite  und  ihren
Mitgliedern  gewisse  religiöse  Pflichten  auferlegte.  Als  Abzeichen
trugen  die  Angehörigen  der  Gilden  bei  feierlichen  Anlässen  das
Bild  des  Schutzpatrons  an  ihren  Kopfbedeckungen.  Am  Festtage