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es  war  der  Spanische  Erbfolgekrieg.  Weil  aber  der  Kaiser  in  Wien
dabei  beteiligt  war  und  er  ihm  seine  Hilfe  versprochen  hatte,  so  schickte
er  seine  Heere  noch  einmal  an  den  Rhein,  nach  Bayern  und  ins
italische  Land.  Da  haben  sie  unter  dem  Alten  Dessauer,  der  damals
noch  ein  junger  Dessauer  war,  bei  Höchstädt,  bei  Turin  und  an
andern  Orten  tapfer  gekämpft  und  nicht  selten  den  Ausschlag  zum
Siege  gegeben.  Auch  ein  Angedenken  haben  sie  aus  jenem  Feldzuge
mit  nach  Hause  gebracht,  daran  noch  heute  die  preußischen  Soldaten
und  solche,  die  es  werden  wollen,  ihr  Ergötzen  haben.  Das  ist  der
„Dessauer  Marsch“,  der  am  16.  August  1705  bei  Cassano  in  Italien
zum  erstenmal  die  Regimenter  zur  Schlacht  führte.

Friedrich  I.  hat  als  König  nur  dreizehn  Jahre  regiert,  aber
ohne  ihn  würde  das  neue  Deutsche  Reich  noch  immer  auf  den  Baumeister
  warten,  der  den  Grundstein  legte.  Darum  soll  er  unvergessen
sein,  denn  er  hat  seinen  Nachkommen  den  Weg  gezeigt:  von  Kurhut
und  Königskrone  zum  Kaiserthron!

293.  Aus  den  Erlassen  Friedrich  Wilhelms  I.

1.  Vom  Berufe  der  Fürsten.
Geit  hat  den  König  nicht  eingesetzt,  um  seine  Tage  in  Genuß
zuzubringen,  sondern  um  seine  Länder  wohl  zu  regieren.
Zur  Arbeit  sind  die  Regenten  erkoren;  will  aber  ein  Fürst
Ehre  erwerben  und  mit  Ehren  seine  Regierung  führen,  so  muß
er  alle  Seine  Geschäfte  selbst  vollzichen.  «
2.  Verordnung  für  Amtleute.

Da  bisher  der  preubische  Bauer  sowohl  von  Beamten  als
Forstbedienten  mit  Schlägen  und  Knutenhieben  so  hart  und
sklavisch  behandelt,  auch  ihm  dadurch  gänzlich  aller  Mut  benommen
  worden,  so  sollen  sowohl  Oberforstmeister  als  auch
die  Landkammerräte  auf  ihre  Unterbeamten  genaue  Aufsicht
deswegen  haben  und  ihnen  solches  nochmalen  ernstlich  verbieten.
  Würde  aber  jemand  dawider  handeln,  so  sollte  selbiger
mit  Festungsarbeit  belegt  und  seines  Amtes  entsetgzt  werden.
3.  Aus  der  Handwerksordnung  vom  10.  Juni  1733.

Die  Meister  sollen  die  Lehrjungen  in  gebührender  Zucht
halten,  ihnen  keinen  Mutwillen  noch  andere  Ungebühr  verstatten,
dagegen  sie  zur  Gottesfurcht  und  guten  Sitten  soviel  möglich
anhalten  und  unterweisen,  an  den  Sonn-,  Fest-  und  Bußtagen
zum  Gottesdienste  und  zur  Kinderlehre  schicken,  dieselben  auch,
damit  sie  ihr  Handwerk  desto  besser  erlernen,  zu  keiner  an-