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Reiche  vererbte  sich  die  kaiserliche  Würde  nicht;  nach  dem  Tode
eines  Kaisers  mußte  jedesmal  der  neue  Kaiser  gewählt  werden.  Das
gab  fast  bei  jeder  Wahl  unendlichen  Streit,  und  wenn  sich  die  wählenden
  Fürsten  gar  nicht  einigen  konnten,  gab's  wohl  gar  eine
„kaiserlose,  schreckliche  Zeit"“.  Hinter  der  Würde  des  heutigen  Deutschen
  Kaisers  aber  steht  die  wirkliche  Macht  des  einigen  Reiches.
Der  Kaiser  allein  vertritt  das  ganze  Reich  dem  Auslande  gegenüber.
Er  schließt  Bündnisse  mit  fremden  Staaten  und  beglaubigt  die  Gesandten
  des  Deutschen  Reiches;  auch  übt  er  die  Staatsgewalt  in
den  deutschen  Kolonien  aus.  Er  ist  der  oberste  Kriegsherr;  erfolgt
ein  Angriff  auf  das  Vaterland,  so  kann  er  dem  Feinde  den  Krieg
erklären;  sonst  aber  bedarf  die  Kriegserklärung  der  Zustimmung
des  Bundesrats.

Die  einzelnen  Staaten  bestehen  im  Reiche  selbständig  fort.  Die
Fürsten  haben  aber  einen  Teil  ihrer  Rechte,  z.  B.  über  Heer  und
Gesetzgebung,  an  den  Kaiser  und  das  Reich  abgetreten,  wofür  ihren
Staaten  ein  dauernder  Anteil  an  der  Reichsregierung  eingeräumt
ist.  Jeder  Einzelstaat  entsendet  nämlich  zur  Beratung  der  Reichsangelegenheiten
  Bevollmächtigte  nach  der  Hauptstadt  des  Reiches;
diese  bilden  zusammen  den  Bundesrat.  Wie  alle  deutschen  Staaten
ihre  Landesvertretungen  haben,  so  besitzt  auch  das  Deutsche  Reich
eine  Körperschaft,  die  die  Aufgabe  hat,  an  der  Gesetzgebung  und
an  der  Feststellung  der  Einnahmen  und  Ausgaben  des  Reiches  mitzuwirken;
  das  ist  der  Reichstag.

Wir  wollen  uns  jetzt  an  einem  Beispiel  klarmachen,  wie  Kaiser,
  Bundesrat  und  Reichstag  zusammen  wirken.  Vor  nicht  langer
Zeit  war  man  im  Reiche  mit  einer  hochwichtigen  Frage  beschäftigt.
Die  deutsche  Flotte  sollte  verstärkt  werden,  was  selbstverständlich
sehr  viel  Geld  kostet.  Nachdem  der  Kaiser  und  seine  Berater
die  Notwendigkeit  einer  stärkeren  Flotte  erkannt  hatten,  setzte  er
sich  mit  den  verbündeten  Regierungen  der  Einzelstaaten  in  Verbindung.
  Den  Vertretern  der  Einzelstanten,  also  dem  Bundesrat,
wurde  dann  der  Plan  vorgelegt,  wie  die  Verstärkung  durchgeführt
werden  sollte.  Die  Bevollmächtigten  zum  Bundesrat  berieten  die
Angelegenheit,  sie  kamen  auch  zu  dem  Entschluß:  Ja,  wir  müssen
eine  größere  Flotte  haben,  wenn  im  Kriege  Deutschlands  Küsten,
und  wenn  im  Frieden  unsere  Kaufleute,  die  jenseits  des  Ozcaus
Geschäfte  treiben,  durch  unsere  Flotte  überall  genügend  geschütt
sein  sollen.  Der  ganze  Plan  wurde  nun  in  allen  Einzelheiten  festgelegt
  und  ging  als  Gesetzentwurf  an  den  Reichstag.  In  öfsentlicher
Sitzung  wird  er  dort  beraten,  man  lobt  ihn,  man  tadelt  ihn,  und
dann  verweist  ihn  der  Reichstag  an  eine  Kommission;  das  ist