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eine  bestimmte  Anzahl  von  Mitgliedern,  die  ihn  noch  einmal  in
allen  Einzelheiten  durchprüft.  Darauf  folgen  wieder  im  Reichstage
  eine  zweite  und  eine  dritte  Lesung  des  Gesetzentwurfs,  bis
dieser  dann  endlich  angenommen  oder  abgelehnt  wird.  Ist  der  Gesetzentwurf
  vom  Reichstag  angenommen,  so  unterliegt  er  nochmals
der  Beratung  des  Bundesrats,  ehe  er  Gesetz  wird.  Dann  erst  läßt
der  Kaiser  das  Gesetz  im  Reichsgesetzblatt  verkünden.

Bundesrat  und  Reichstag  haben  namentlich  beim  Haushalt  des
Reiches  ein  Wort  mitzusprechen.  Was  ist  das  aber:  Reichshaushalt?
  Nun,  wir  können  den  Begriff  wohl  mit  dem  Haushalt  einer
Familie  vergleichen.  Ein  Vater  hat  seine  Einnahmen  und  seine
Ausgaben,  und  bei  den  Ausgaben  helft  ihr  Jungen  und  Mädchen
ja  wacker  mit.  Der  Vater  sagt  sich  aber  auch:  soundso  viel  Mark
nimmst  du  ein,  soundso  viel  Mark  darfst  du  ausgeben,  und  er
teilt  möglichst  im  voraus  seine  Ausgaben  ein.  Er  macht  also  als
ordentlicher  Haushalter  einen  Voranschlag;  ebenso  wird  für  das
Reich  ein  Haushaltsplan,  auch  Budget  genannt,  für  jedes  Jahr  im
voraus  ausgestellt.  An  Ausgaben  ist  dabei  nie  Mangel,  über  sie
brauchen  wir  uns  den  Kopf  nicht  zu  zerbrechen.  Aber  woher  stammen
  nun  die  Einnahmen  des  Reiches?

Um  es  kurz  zu  fassen,  sie  stammen  erstens  aus  den  Zöllen,
die  an  den  Grenzen  des  Reiches  von  gewissen  aus  dem  Ausland
eingeführten  Gegenständen  erhoben  werden.  Gibt's  z.  B.  bei  Tisch
eine  Flasche  französischen  Rotwein,  so  ist  für  diesen  Wein  schon  an
der  deutsch-französischen  Grenze  ein  Zoll  erhoben  worden.  Zweitens
  stammen  sie  aus  bestimmten  Steuern  auf  Gebrauchsgegenstände.
  Wirsst  du  z.  B.  ein  Stückchen  Zucker  in  deinen  Kaffee,  so
kannst  du  dir  sagen,  der  im  Inland  erzeugte  Zucker  ist  mit  einer
Steuer  belegt,  während  auf  den  Kaffee,  der  ja  aus  dem  Auslande
kommt,  Zoll  erhoben  ist.  Drittens  rühren  sie  aus  dem  überschuß
her,  den  die  Post  und  die  Telegraphie  und  die  eigenen  Eisenbahnen
des  Reiches  in  Elsaß-Lothringen  in  die  Reichskasse  liefern.  Viertens
  endlich  müssen,  wenn  all  diese  Einkünfte  nicht  reichen,  die
Einzelstaaten,  die  ja  wieder  ihre  besondern  Einnahmen  haben,  bare
Zuschüsse  leisten.  Diese  Zuschüsse  nennt  man  Matrikularbeiträge.
Nimmt  das  Reich  dagegen  aus  seinen  Zöllen  sehr  viel  ein,  so  muß
es  den  Überschuß  an  die  Einzelstaaten  herauszahlen.

Es  gibt  indirekte  und  direkte  Stenern.  So  erhebt  der  Staat
Steuern  auf  Zucker,  Salz,  Bier,  Wein,  Fahrkarten  und  viele  andere
Dinge.  Darüber  wundert  ihr  euch;  denn  sooft  ihr  schon  im  Laden
ein  Pfund  Zucker  verlangt  habt:  noch  nie  hat  euch  jemand  eine
Steuer  abgefordert.  Aber  das  Pfund  Zucker,  das  du  eben  für