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eine  gewisse  Steuer,  uber  sie  beträgt  kaum  ½10  Das  ist  gewiß
  wenig,  und  doch  bezieht  die  deutsche  Reichskasse  aus  der  Zuckerstener
  allein  jährlich  gegen  140  Millionen  Mark.  Noch  weniger
empfindlich  ist  die  Salzsteuer,  obgleich  sie  mehr  ausmacht  als  der
ursprüngliche  Wert  des  rohen  Salzes.  Das  Pfund  Salz  würde
ohne  Steuer  etwa  4  %  kosten.  In  Wirklichkeit  aber  zahlen  wir
10  &amp;  wovon  also  6  &amp;  als  Steuer  an  den  Staat  abgehen.  Für
die  Messerspitze  voll  Salz,  die  wir  täglich  verwenden,  macht  das
aber  einen  so  geringen  Betrag  aus,  daß  man  ihn  gar  nicht  nennen
kann.  Und  doch  nimmt  das  Reich  aus  der  Salzsteuer  jährlich  über
55  Millionen  Mark  ein.  Steuern  dieser  Art  nennt  man  indirekte
Stenern.

Direkte  Steuern  werden  vom  Einkommen  und  vom  VBesitz  und
Vermögen  bezahlt.  Bei  der  preußischen  Einkommenstener  z.  B.,  die
das  Muster  für  die  übrigen  deutschen  Staaten  geworden  ist,  zahlt
man  bei  1000  .  Einkommen  6  Staatssteuer,  also  von  100
60  &amp;%  Bei  100  000  &amp;  Einkommen  aber  müssen  4000  .0  an
Staatssteuern  gezahlt  werden,  also  von  je  100  .  4  6.  Derjenige,
der  100  000  Einkommen  hat,  muß  also  nicht  hundertmal  so  viel
Steuer  zahlen  wie  jener,  der  1000  Einkommen  bezieht,  sondern
667  mal  so  viel.  Das  Verhältnuis  wird  für  die  Besienden  noch
ungünstiger  durch  die  Gemeindeumlagen.  Sind  irgendwo  an  Gemeinde=
  und  Kirchensteuern  insgesamt  250  Prozent  der  Staatssteuern
  zu  zahlen,  so  zahlt  der  Arbeiter  oder  kleine  Handwerker,
der  zu  1000  Jahreseinkommen  veranlagt  ist,  21  K.  derjenige,
der  100  000  &amp;  Einkommen  hat,  aber  14000  K.  Das  arbeitende
Volk  mit  Einkommen  unter  1500  44,  das  sind  ¾  der  Bevölkerung,
ist  an  der  Aufbringung  der  direkten  Steuern,  die  1907  im  Deutschen
  Reiche  1600  Millionen  Mark  betrugen,  nur  äußerst  wenig
beleiligt.  —

Der  oberste  Reichsbeamte  ist  der  Reichskanzler.  Der  Reichskanzler
  wird  vom  Kaiser  ernannt.  Er  leitet  die  Geschäfte  des  Bundesrats
  und  den  Verkehr  zwischen  diesem  und  dem  Reichstage.  Er
übernimmt  die  Verantwortlichkeit  für  die  kaiserlichen  Erlasse,  er  beaufsichtigt
  alle  Zweige  der  Reichsverwaltung.  So  liegt  in  seinen
Händen  die  oberste  Leitung.  Unter  dem  Reichskanzler  stehen  die
Reichsämter.  Zu  den  wichtigsten  Reichsämtern  gehört  das  Auswärtige
  Amt.

Der  Wirkungskreis  des  Answärtigen  Amtes  ist  sehr  groß.
Wenn  sich  z.  B.  bei  einem  andern  Staat  irgendeine  Verstimmung
gegen  Deutschland  zeigt,  bann  hat  das  Auswärtige  Amt  klärend
und  vermittelud  einzugreifen,  manchmal  freilich  auch  recht  ernstlich.