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werden.“  Frau  Hellriegel  hatte  die  Worte  schon  auf  der  Zunge,  aber
sie  schwieg  um  des  lieben  Friedens  willen.  Nur  die  älteste  Tochter
konnte  sich  nicht  enthalten,  den  Vater  darauf  hinzuweisen,  daß  der
Sohn  des  Gemnsehändlers  im  Nachbarhaus  doch  auch  schon  Invalidenreute
  beziehe,  obgleich  er  noch  nicht  70  Jahre,  sondern  gerade
erst  21  Jahre  alt  wäre.  Doch  der  Vater  verbat  sich  solche  Bemerkungen,
  ging  in  seine  Schlafkammer  und  warf  die  Tür  dröhnend
hinter  sich  ins  Schloß.  —  Mitternacht  war  vorüber.  Da  hörte  Fran
Hellriegel  aus  der  Kammer  ihres  Mannes  ein  schweres  Stöhnen
und  bald  darauf  den  Fall  eines  Körpers.  Sofort  weckte  sie  ihre
Tochter,  und  bei  dem  schnell  angezündeten  Licht  bot  sich  den  beiden
ein  schrecklicher  Anblick.  Hellriegel  war  aus  dem  Bett  gefallen,
hatte  sich  blutig  geschlagen  und  lag  fast  leblos  un  Boden.  Der
eilends  herbeigerufene  Arzt  machte  ein  bedenkliches  Gesicht:  Doppelseitiger
  Schlaganfall;  und  tatsächlich  verschied  Hellriegel  nach  kaum
einer  halben  Stunde  unter  den  Häuden  des  Arztes,  ohne  das  Bewußtsein
  wiedererlangt  zu  haben.  Das  war  ein  schwerer  Schlag
für  die  arme  Mutter  mit  fünf  Kindern,  von  denen  das  älieste
gerade  das  14.  Lebensjahr  vollendet  hatte.  Wohl  versuchte  der
Geistliche  nach  der  Beisetzung  alle  Mittel,  sie  zu  trösten,  aber  er
bekam  auf  alle  Trostesworte  immer  nur  die  Antwort:  „Wir  müssen
verhungern,  wir  müssen  verhungern!  Wovon  soll  eine  arme  Witwe,
die  nicht  arbeiten  kann,  mit  fünf  unmündigen  Kindern  leben?  Ich
habe  noch  aus  der  guten  Zeit  einen  kleinen  Spargroschen  auf  der
Sparkasse.  Aber  wie  lange  wird  es  danern,  dann  ist  er  zu  Ende,
und  wir  haben  nichts  mehr  zu  essen!“  Doch  tröstend  erwiderte  der
Geistliche:  „Nein,  liebe  Frau  Hellriegel,  das  war  früher  einmal,
daß  die  armen  Witwen  der  Not  überlassen  waren,  wenn  sie  des
Ernährers  beraubt  wurden.  Heute  haben  wir  die  Hinterbliebenenversicherung.
  Voraussetzung  ist  nur,  daß  Ihr  Mann  geklebt  hat.“
„Geklebt  hat  er  schon",  erwiderte  Frau  Hellriegel;  „er  war  noch
an  seinem  letzten  Tage  böse  darüber,  daß  der  Markenbeitrag  erhöht
worden  ist.“  „Die  Erhöhung  ist  gerade  deshalb  erfolgt,“  belehrte
sie  der  Geistliche,  „damit  künftig  Witwenrente  und  Waisenrente
gezahlt  werden  können.“  Inzwischen  hatte  Frau  Hellriegel  die
Klebekarten  ihres  Mannes  und  ihre  eigenen,  die  für  sie  als  Hausreinigerin
  geklebt  waren,  herbeigeschafft.  Der  Geistliche  fand,  daß
sie  in  Ordnung  waren,  ließ  sich  eine  Vollmacht  von  Frau  Hellriegel
darüber  ausstellen,  daß  er  sie  in  ihren  Rentenansprüchen  vertreten
solle,  und  versprach  ihr  nicht  nur  Witwenrente  und  Waisenrente,
sondern  auch  noch  ein  Witwengeld,  so  daß  die  Frau  nur  ungläubig
  den  Kopf  schüttelte.  Und  doch  hatte  der  Geistliche  recht.