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Eigentümern  im  Fall  eines  Unglücks  Schiff  und  Ladung  ersetgen
zu  können.

In  den  großen  Städten  sind  Kaufläden  mit  stockhohen
Spiegelscheiben.  Manchmal  fährt  ein  ungeschickter  Kutscher  hinein,
  oder  böswillige  Menschen  zertrümmern  sie  über  Nacht.  Die
teure  Scheibe  ist  entzwei,  und  der  Kaufmann  hat  den  Schaden;
denn  keiner  will  sie  ihm  vergüten.  Dafür  gibt's  die  Spiegelglasversidrerung.


Die  Erzeuger  von  Glas-  und  Porzellanwaren  versenden
jährlich  Tausende  von  Kisten.  Manchmal  geht  trot  der  sorgfältigsten
  Verpadkung  der  Inhalt  entzwei.  Die  Eisenbahn  haftet
  nicht;  denn  sie  hat  die  Kiste  richtig  befördert  und  abgeliefert.
  Der  Empfänger  haftet  auch  nicht;  denn  er  hat  Gläser
bestellt  und  keine  Scherben.  Der  Fabrikant  bätte  also  den
Schaden  davon,  wenn  seine  Kisten  nicht  gegen  Glasbruch  versichert
  wären.

In  neuester  Zeit  gibt  es  gar  die  schnurrige  Einbruchsversicherung.
  Der  Kaufmann  schliebt  sein  Geschäft  abends  zu
und  geht  ruhig  schlafen.  Sieht  er  am  Morgen,  daß  die  unsichtbaren
  Brüder  da  gewesen  sind  und  tüchtig  eingesadct  haben,
so  ist  er  nicht  mutlos.  Er  weiß  ja,  daß  er  die  Sache  bloß  anzuzeigen
  braucht,  und  die  Versicherung  gegen  Einbruch  und
Diebstahl  ersetzt  ihm  das  Gestohlene  bis  auf  den  Pfennig.

Wir  sehen  also,  wie  die  Versicherung  den  Menschen,  der
gescheit  genug  ist,  sich  ihrer  zu  bedienen,  sicherstellt  gegen  allen
  möglichen  unvorhergesehenen  Schaden  an  seinem  Hab  und
Gut.  Damit  ist  sie  aber  noch  lange  nicht  am  Ende  ihrer  segensreichen
  Tätigkeit.  Der  Mann  kann  sterben,  ehe  er  imstande
war,  für  seine  Kinder  genügend  zurückzulegen.  Dann  tritt  die
Lebensversicherung  für  ihn  ein.  Diese  hat  man  sich  zu  denken
als  eine  Sparkasse,  in  die  der  Mann  seine  Notgroschen  einlegt.
Wenn  der  Versicherte  vor  der  Zeit  stirbt  oder  ein  bestimmtes
Alter  erreicht,  wird  die  festgesetzte  Summe  ausgezahlt.

Der  Mann  selbst  kann  krank  werden  und  nicht  in  der
Lage  sein,  Arzt  und  Kurkosten  und  seinen  Lebensunterhalt  zu
bezahlen.  Da  springt  die  Krankenversicherung  helfend  ein.  Ein
Unfall  kann  ihn  treffen,  indem  ihm  beim  Spazierengehen  ein
Ziegel  vom  Dach  herunter  auf  den  Kopf  fällt  oder  ihm  sonst