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welcher  den  effectiven  Vorrath  an  Goldbarren  und  Goldmünzen  in  Deutschland
  für  Ende  1884  im  Ganzen  auf  ungefähr  1700  Millionen  Mark  berechne.
  Dann  führt  er  noch  eine  Erklärung  an,  welche  der  Präsident  der
Reichsbank  im  Jahre  1881  dahin  abgegeben  habe:  „Wir  sind  bis  jetzt
nicht  in  Sorge  gewesen,  wir  haben  das  Gold  dem  Lande  erhalten
können  und  hoffen  auch  künftig  den  Anforderungen  zu  entsprechen“.  Der
Herr  Bundesraths-Commissarius  schloß  seine  Rede  mit  den  Worten:

„Auf  diese  thatsächlichen  Bemerkungen  habe  ich  mich
zu  beschränken“.

Nun  vergleiche  man  mit  dem  Vorstehenden  das,  was  Herr  Dr.  Bamberger
  über  die  „Aeußerungen  vom  Regierungstische“  sagt.  Zunächst
kann  von  „Hauptpunkten"“  in  dieser  Aeußerung  gar  nicht  die  Rede
sein,  denn  der  Herr  Commissarius  sprach  uur  ganz  ausschließlich  über
einen  Punkt,  nämlich  über  den:  Wie  groß  unser  Goldvorrath  an
Münzen  und  an  Barren  sei?  In  seinen  „thatsächlichen  Bemerkungen“,
findet  sich  auch  nicht  der  leiseste  Anklang  an  die  Redefiguren,  welche
Herr  Dr.  Bamberger  gebraucht,  wie:  „frevelhaft“,  „Beunruhigung
  des  In=  und  Auslandes“,  „eine  Kalamität
  von  unabsehbaren  nachtheiligen  Wirkungen“,
und  ebensowenig  ist  in  den  Aeußerungen  vom  Regierungstische  auch
nur  eine  Spur  davon  zu  entdecken,  daß  die  Anschauungen  des  Bundesrathes
  bezüglich  des  vorliegenden  Antrages  mit  den  Anschauungen  des
Herrn  Dr.  Bamberger  übereinstimmten;  der  Herr  Bundesraths-Commissär
  war  vielmehr  in  dieser  Beziehung  damals  so  zugeknöpft,  daß
unseres  Erachtens  für  Herrn  Dr.  Bamberger  gar  keine  Veranlassung
vorlag,  auf  dessen  Aeußerungen  überhaupt  nur  Bezug  zu  nehmen.

Aber  für  das  Resultat  der  Abstimmung  war  es  sicher  nicht  gleichgiltig,
  ob  Herr  Dr.  Bamberger  wenigstens  einen  Theil  seiner  Collegen
zu  glauben  veranlaßte,  seine  Anschauungen  stimmten  in  allen  „Hauptpunkten“
  mit  den  Anschauungen  des  Bundesrathes  überein,  oder  ob
er  dies  unterließ;  zweckdienlich  war  das  eingehaltene  Verfahren
des  Herrn  Redners  daher  jedenfalls.

Man  darf  aber  um  so  eher  annehmen,  daß  durch  die  beobachtete
parlamentarische  Taktik  die  Abstimmung  beeinflußt,  wurde,  wenn  die
Mahnung,  welche  Herr  Redner  gleich  hinterher  an  seine  Collegen
richtete,  ihre  volle  Berechtigung  hatte;  wenn  es  nämlich  wirklich  im
Reichstage  Leute  gibt,  die  in  den  wichtigsten  Fragen  nicht  nur  aus  allgemeinen
  Parteirücksichten,  denn  das  ist  etwas  Alltägliches,  sondern  auch
aus  Instinkt,  aus  Liebhaberei  aus  Neigung,  aus  altgewohntem

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