76

Wenn  es  Frankreich  bis  zum  Jahre  1865  allein  und  dann  bis
zun  Jahre  1873  mit  seinen  bekannten  Münzverbündeten  möglich  war,  durch
di  freie  Prägung  das  Werthverhältniß  des  Goldes  zum  Silber  wie
1  15½⅛  aufrecht  zu  erhalten,  wie  kann  man  es  bezweifeln  wollen,  daß
dies  natürliche,  weil  durch  die  Produktionskosten  bedingte  Verhältniß
auch  heute  noch  bestehen  würde,  wenn  wir  ebenfalls  die  Doppelwährung
urd  damit  zugleich  die  freie  Prägung  eingeführt  hätten?  „Aber“,  hören
wir  sagen,  „Frankreich  konnten  wir  uns  nicht  zum  Muster  nehmen,  denn
fü  den  internationalen  Handel  ist  der  Londoner  Geldmarkt  maßgebend“.
Ic  freilich,  hier  liegt  der  Hund  begraben:  den  Interessen  des
irnternationalen  Handels,  seinen  Millionenverd
  ensten  soll  die  Wohlfahrt  der  übergroßen  Mehrhiit
  des  deutschen  Volkes  zum  Opfer  gebracht  werdan!
  Wohin  eine  solche  einseitige  und  rücksichtslose  Begünstigung  des
in  ernationalen  Handels  führt,  das  sehen  wir  an  England:  auf  der  einen
S  ite  mermeßliche  Reichthümer  der  Begünstigten,  auf  der  anderen
grimzenlose  Armuth,  herzzerreißendes  Elend  bis  zum  Hungertodel

Wenn  aber  der  „Verein  für  Wahrung  der  wirthschaftlichen  Interessen
  von  Handel  und  Gewerbe“  recht  hat,  so  ist  es  gar  nicht
einmal  wahr,  daß  die  internationalen  Großhändler  durch  Einfü
  rung  der  Doppelwährung  in  derselben  Abhängigkeit  von  dem  Londoner
G'ldmarkt  geblieben  wären,  in  der  sie  unter  der  Silberwährnng  sich
be  anden;  denn  dieser  Verein  sagt  in  seiner,  an  den  Fürsten  Bismarck
ge  nichteten  Petition  vom  27.  März  1885:  „Daher  waren  auch  sämmtliche
Länder  (d.  h.  internationalen  Großhändler)  der  Welt  hinsichtlich  der
R  gulirung  der  Zahlungen  England  tributpflichtig,  und  nur  Frankreich
hette  sich  eine  gewisse  Selbstständigkeit  gewahrt,
weil  seine  Währung  thatsächlich  Goldwährung  war,  indem  es,  wie  sein
Wechselverkehr  beweist,  dem  Auslande  gegenüber  in  Gold
zahlte“.  Daß  die  Worte,  „weil  seine  Währung  thatsächlich  Goldwé
  hrung  war“,  eine  völlig  unwahre  Einschaltung  sind,  welche  den  Widersp
  uch,  dessen  sich  die  fragliche  Petition  dadurch  schuldig  machte,  daß  sie
vorher  behauptete,  durch  die  Doppelwährung  würde  unser  auswärtiger
Hendel  geschädigt  werden,  verdecken  sollte,  ist  selbstverständlich.  Wenn  es
aber  Frankreich  trotz  seiner  Doppelwährung  möglich  war,  sich  eine  „gewi
  se  Selbstständigkeit“  zu  erhalten,  so  mußte  dies  doch  auch  unseren
Großhändlern  möglich  sein,  wenn  wir  ebenfalls  die  Doppelwährung  einge
  ührt  hätten.  In  der  That  ist  es  ja  anch  ganz  undenkbar,  daß  unsere
Duppelkrone,  so  lange  sie  dasselbe  Gewicht  und  denselben  Feingehalt