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hat,  wie  das  englische  Pfund-Sterling,  auch  wenn  wir  die  Doppelwährung
hätten,  nicht  gerade  so  gut  internationales  Zahlungsmittel  sein  würde,
wie  dieses.  Welcher  Unterschied  besteht  denn  zwischen  einem  20  Markund
  einem  Pfund-Sterling-Wechsel,  wenn  eine  Doppelkrone  und  ein
Pfund-Sterling  den  gleichen  Metallwerth  haben?  Und  was  hindert
denn  den  Großhändler  im  Anslande  in  Gold  zu  zahlen,  wenn  bei  uns
Gold  und  Silber  in  dem  festen  Werthverhältnisse  von  1:15½  stehen?
Daß  London  der  Hauptort  für  den  internationalen  Wechselverkehr  ist,
das  rührt  weniger  von  seiner  Goldwährung,  als  vielmehr  von  seinen
ausgebreiteten  Handelsverbindungen  in  der  ganzen
Welt  her.

Daß  Verträge  nicht  von  ewiger  Dauer  sind,  das  ist  eine  alte  bekannte
  Geschichte,  darum  ist  der  beste  und  bindendste  Vertrag  die  Gemeinsamkeit
  der  beiderseitigen  Interessen.  Bis  jetzt  noch,  und  auch  noch
auf  eine  unabsehbare  Zeit  hinaus,  liegt  es  aber  ganz  unzweifelhaft  im
Interesse  aller  civilisirten  Nationen  das  Silber  als  Währungsmetall
beizubehalten,  und  nicht  das  Gold  allein  durch  einen  der  Natur  der
Dinge  und  dem  Bedarfe  an  metallischen  Tauschmitteln  zuwiderlaufenden
Gewaltstreich  zum  Hauptzahlungsmittel  zu  machen.  Wenn  wir  mit
den  bimetallistischen  Ländern  nicht  einen  Münz=  sondern  einen  Währungsvertrag
  abschließen,  in  welchem  sich  diese  Länder  verpflichten,  die  Silberprägung
  wieder  aufzunehmen,  sobald  wir  das  Gleiche  thun,  also  die
Doppelwährung  einführen,  so  ist  der  natürliche  Lauf  der  Dinge  wieder
hergestellt,  bei  dem  sich  alle  wohlbefinden;  und  hierin  liegt  eben  die
Bürgschaft  für  die  Dauerhaftigkeit  der  abgeschlossenen  Verträge:  die  gemeinsamen
  Interessen  sind  ihr  haltbarster  Kitt.

F.  d.  N.  „Meine  Herren,  die  Reichsregierung  hat  ja  ein  so  gerechtes

Mißtrauen  in  alle  diejenigen  Geldverpflichtungen,  die  nicht  mit  unserer
guten  Goldwährung,  wie  wir  sie  jetzt  haben,  verbürgt  sind,  daß  sie  in  einem
der  allerneuesten  Gesetzentwürfe  —  umd  daran  muß  ich  erinnern  —  die
Klansel  hineingesetzt  hat:  Geld,  das  für  die  Ersparnisse  des  arbeitenden
Volkes  angelegt  wird,  darf  nur  angelegt  werden  in  Effekten,  welche  auf
Goldwährung  lauten.  Das  ist  in  dem  Sparkassengesetz  vorgesehen.
Dieser  ganz  unwillkürlich  hervortretende  Gedanke  zeigt  Ihnen  doch,  wie
wenig  Vertrauen  nach  der  Auffassung  unserer  Regierung  die  Doppels,
Silber=  oder  Papierwährungsländer  (gibts  nicht)  verdienen!“

Anm.  40.  Aber  wie  kommt  es  denn,  daß  die  Reichsregierung
erst  „in  einem  der  allerneuesten  Gesetzentwürfe“  diese  Klausel  für
nothwendig  erachtet  hat?  Dies  rührt  doch  offenbar  nur  daher,  weil