Siebentes Kapitel. 4 Die ersten Franzosenkriege. Wenn man die Geschichte des Elsasses in der frühern Zeit des Mittelalters überblickt, so zeigt sich, daß das Land stets in den näch- sten Beziehungen zur deutschen Reichsgewalt, selbst zu den Personen der deutschen Könige und Kaiser gestanden hat. Nie ist es gelungen, eine Landesherrschaft, ein Landesfürstenthum zwischen das Kaiserthum und die unabhängigen Reichsstände des Elsaß einzuschieben. Wenn sich die Städte in harten Kämpfen ihre eigenthümlichen und sell- ständigen Verfassungen errangen, wenn die Bischöfe, Aebte, Grafen und Herrn untereinander und mit den Städten in endlosen Fehden standen, so waren sie doch alle in dem einen Puncte einig, keine andere Herrschaft als die des Kaisers und Reichs über sich und ihre Heimat anerkennen zu wollen. So hatte das Elsaß zu der Zeit, wo Deutschland mehr den Charakter einer Föderation fast souverainer Staaten annahm, eine vorherrschend kaiserliche Richtung treu bewahrt. Zur Zeit Karls IV. hat die kurfürstliche Gewalt ihren Ab- schluß gefunden, eben damals hat man sich in Baiern wie in Sachsen, in der Pfalz wie in den rheinischen Kurfürstenthümern beglückwünscht, daß der Kaiser Karl IV. auf das kaiserliche Recht der höchsten Gerichtsbarkeit förmlich Verzicht geleistet, und daß nun in diesen Ländern es nicht mehr gestattet war, gegen die Entschei- dungen der Landesfürsten bei Kaiser und Reich Berufung einzulegen. In Oesterreich hat man um dieselbe Zeit kein Mittel gescheut.