Noch  größere  Wirkung  als  die,  bei  den  Thalern  erwähnten,
werden  die  Stipulationen  des  wiener  Münzvertrags,  welche  über
die  Ausprägung  der  Goldkronen  gemacht  wurden,  auf  unsern
Handel  verursachen.  Diese  Kronen?)  werden  sich  in  so  fern  von  den
bisherigen  Pistolen  vortheilhaft  unterscheiden,  als  sie  in  allen
Vereinsstaaten  von  gleichem  Schrot  und  Korn  (Gewmicht  und
Feingehalt)  ausgeprägt  werden  müssen,  wo  hingegen  die  letzteren
in  beider  Hinsicht  in  den  verschiedenen  Staaten,  die  sie  prägen
ließen,  von  einander  abwichen.  Mehrere  derselben  nahmen  ihre
eigenen  Gepräge  zu  einem  bestimmten  Werthbe  bei  ihren  Cassen
an,  wie  z.  B.  Preußen  seine  Friedrichsd'or  zu  523  -F,  mithin
eigneten  sie  sich  recht  gut  zu  Zahlungsmitteln.  Solcher  Vortheil
fällt  bei  den  Vereinskronen  weg,  da  sich  keine  der  vertragenden
Regierungen  verpflichtet,  sie  überbaupt  in  Zahlung  zu  nehmen,
und  was  noch  schlimmer  ist,  sie  je  einzulösen.  Jeder  Gewichts-Verlust
  also,  er  möge  nun  durch  gewöhnliche  Abnutzung,  durch
Beraubung  mit  der  Feile  oder  durch  Aetzung  entstanden  sein,
fällt  dem  jeweiligen  Besitzer  zur  Last,  wenn  er  seinen  Vorgänger
nicht  verantwortlich  zu  machen  im  Stande  ist.  Der  Mangel
des  Heimathsrechts  im  eigenen  Geburtslande  schon  beim
Erscheinen,  und  die  Furcht  vor  leichtem  Gewicht  nach  längerem
Umlauf,  müssen  der  Annahme  dieser  Kronen  hindernd  in
den  Weg  treten.  Schon  der  schwankende  Cours  der  Voll-=wichtigen
  benimmt  ihnen  die  Eigenschaft  eines  sichern  Zahlungsmittels.
  Indeß  müssen  wir  erwarten,  daß  gerade  von  dieser
Sorte  aus  allen  Theilen  Deutschlands  und  vom  Auslande  viele
nach  Hamburg  kommen  werden;  nicht  weil,  wie  man  im  Scherze
sagen  könnte,  dem  Verdienste  seine  Kronen  gebühren,  sondern
weil  Gold  hier  in  der  Regel  höher  steht,  als  auf  anderen
Wechselplätzen  des  Continents,  der  Transport  mit  den  Posten  jetzr
viel  wohlfeiler  als  ehedem  ist,  und  weil  vom  Inlande  gewöhnlich
mehr  Rimessen  auf  hier  zu  machen  sind,  als  von  hier  auf  jenes.

*)  Von  denen  50  ganze  oder  100  halbe  auf  das  Zollpfund  fein  gehen  sollen.