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Hamburg  und  Lübeck  ein  35  -Fuß  entstanden,  mithin  die  alte
Währung  um  21617  pt.  verschlimmert.  Scheidemünze  wurde
indeß  auch  hier  schon  längst  schlechter  ausgeprägt,  nämlich  ganze
Schillinge  zu  36  F,  balbe  und  viertel  zu  38  F  die  Mark  fein,
aber  kaum  so  viel,  als  der  tägliche  Verkehr  bedurfte.  Wirklich
zeigte  sich  Mangel  daran,  nachdem  die  dänische  Regierung  ihre
eigenen  Schillinge  eingezogen,  alle  fremden  aber  ausgewiesen
hatte,  und  sich  die  Senate  von  Hamburg  und  Lübeck  durch  diese
Maßregel  genöthigt  saben,  die  in  Mecklenburg  geschlagenen,  aber
dort  längst  reducirten  Schillinge  auch  hier  außer  Cours  zu  setzen.

Da  wir  von  Scheidemünze  sprechen,  können  wir  nicht
umhin,  den  §  12  der  dresdener  Münzconvention  zu  erwähnen,
in  welchem  sämmtliche  contrahirende  Staaten  sich  zwar  vorbehalten,
kleinere  Münze  nach  einem  leichteren  Münzfuße  Behufs  Scheidemünze
  prägen  zu  lassen,  sich  jedoch  verpflichten,  nicht  mehr
Scheidemünze  in  Umlauf  zu  setzen,  als  zum  kleinen  Verkehr  des
eigenen  Landes  erforderlich  ist.  Sie  verpflichten  sich  überdies
in  88  11  und  13,  ihre  grobe  und  Scheide-Münze  niemals
gegen  den  ihnen  beigelegten  Werth  herunter  zu  setzen,  auch,
wenn  eine  Außercourssetzung  derselben  eintreten  sollte,  eine
Einlösungsfrist  von  mindestens  vier  Wochen  festzusetzen  und
wenigstens  drei  Monate  vor  ihrem  Ablaufe  öffentlich  bekannt
zu  machen.  Hierdurch  werden  die  Verluste  vermieden,  die
sonst  den  Einwohnern  der  eigenen,  noch  mehr  aber  den  der
Nachbarstaaten  entstanden,  wenn  Regierungen  sehr  geringhaltige
Scheidemünzen  in  so  großen  Quantitäten  prägen  ließen,  daß  sie
das  gewöhnliche  Zahlungsmittel  wurden,  und  darn  diese  schlechten
Münzen  so  plötzlich  einriefen  und  eine  so  kurze  Frist  gewährten,
daß  es  unmöglich  war,  sie  aus  entfernten  Gegenden,  in  welchen
sie  sich  verbreitet  hatten,  zurück  zu  schicken.  “)  Ferner  machen

*7)  Es  ist  noch  nicht  lange  her,  als  die  schlechten  coburgischen  6=  und
3-T  stücke  ganz  Süddentschland  überschwemmten  und  dann  plötzlich  abgesetzt
wurden;  die  Frist  aber,  welche  die  Regierung  zur  Ausnechselung  egen
anderes  Geld  stellte,  war  so  kurz,  daß  sie  kaum  für  die,  von  der  estoen
entfernten  Bewohner  des  Landes,  geschweige  denn  für  Auswärtige  hinreichte.