Selbstladegewehrfrage. — Bedarf an Fußartillerie für den Angriff auf Festungen 7 stoßes und den teilweisen Fortfall der Ladebewegungen, namentlich bei schnellem Patronenverbrauch, ruhiger und besser schießen kann wie mit dem bisherigen System. In anderen Fällen, z. B. beim Bestreichen von Gräben im Festungs- kriege, wird die schnellere Schußabgabe naturgemäß von maßgebender Bedeutung für die Einstellung des Selbstladegewehrs sein. Die berührte Munitionsfrage spielt hier keine Rolle. Das Departement ersuche ich, mich über den Fortgang der Versuche auf dem laufenden zu halten. gez. v. Moltke. Chef des Generalstabes der Armee. Berlin, den 8. 2. 1911. Nr. 1484 I. Geheim. Zu Nr. 1128. 10. g. A 5 v. 17. 11. 10. 1646. 10. g. A 5 v. 12. 12. 10. Bedarf an Fußartillerie für den Angriff auf Festungen. An das Kriegsministerium. Wir brauchen im Kriege schnelle und durchschlagende Erfolge. Unsere artilleristischen Angriffsmittel müssen dazu derart bemessen sein, daß wir im Westen zahlreiche Sperrbefestigungen an der Grenze und im Innern des Landes in kurzer Zeit nehmen und zwei größere Festungen gleich- zeitig mit der erforderlichen Kraft anzugreifen vermögen. Daß wir da- neben auch für den Feldkrieg schwere Artillerie gebrauchen, bedarf keiner Begründung. Die Verhältnisse im Osten lasse ich außer Betracht. Wir können nur nach einer Seite angreifen. Sind wir auf den Angriff fran- zösischer Festungen vorbereitet, so genügt dies auch gegen russische. Der General-Inspektion der Fußartillerie pflichte ich bei, daß wir mit der Fußartillerie auskommen müssen, die wir nach der Durchführung des Quinquennatsgesetzes haben werden. I. Für den Feldkrieg und den Angriff auf Sperrbefestigungen an der Grenze und im Innern des Landes dienen an erster Stelle die schwere Artillerie des Feldheeres und einige Küsten-Mörser-Batterien. Zur schnellen Durchbrechung der feindlichen Grenzsperren werden außerdem die schweren Feldhaubitz-Batterien der Reserve-Fußartillerie aus Metz und Straßburg herangezogen werden müssen. Ich stimme auch hierin mit der General-Inspektion der Fußartillerie überein (C 4 des Jahresberichts vom 23. 10 1910). Mit den so für den Angriff auf Sperrbefestigungen verfügbaren Mitteln kommen wir aus. Ich setze voraus, daß durch das Quinquennats- gesetz auch die Mörser-Batterien der schweren Artillerie des Feldheeres