Lohnfragen 137 trieben, immer mehr aus. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die unglück- liche Fassung des Hilfsdienstgesetzes wesentlich mit schuld ist. Das Gesetz sollte ursprünglich die Pflichten gegen das Vaterland betonen, statt dessen ist es ein Kampfmittel für sogenannte Arbeiterrechte geworden. Daß in einer Zeit, wo der Ausgang des Krieges durch die Leistungen der Rüstungs- industrie wesentlich beeinflußt wird, Streiks in größerem Umfange aus- brechen und bedingungslos ihre Forderungen durchsetzen, ist tief bedauer- lich und ein schlechtes Zeichen für das Pflichtgefühl der Streikenden. Und doch sind es dieselben Leute, die noch vor kurzem uneingeschränkt für Kaiser und Reich durchzuhalten bereit waren. Es ist klar, daß sie überwiegend verführt und verhetzt sind. Dieser Zustand ist auf die Dauer unhaltbar. Ihm muß entgegen- getreten werden, sonst gehen wir an ihm und durch die inneren Zustände zugrunde. Um die zu 1 und 2 geschilderten Mißstände zu beseitigen, ist meines Erachtens in erster Linie Belehrung und Aufklärung über die Pflicht nötig. Wir dürfen die „Aufklärung"“ nicht üblen Elementen überlassen. Ferner ist gegen die Hetzer mit aller Rücksichtslosigkeit und Schärfe des Gesetzes vorzugehen. Das Hilfsdienstgesetz hindert dies bis zu einem gewissen Grade. Anderseits gibt das Gesetz über den Belagerungszustand alle wünschenswerten Handhaben. Auch in den anderen Ländern, wo das Pflichtgefühl der Arbeiter im allgemeinen nicht schlechter sein wird wie bei uns, ist man allmählich mehr und mehr zu Zwangsmaßregeln mit Rücksicht auf die aufsässigen Elemente gekommen. Wie man in Industriekreisen die Gefahr der fortdauernden Lohn- erhöhungen, der Streiks und des Arbeiterwechsels auffaßt, dürfte Euer Ex- zellenz bekannt sein. Mir liegen Außerungen von Herren vor, die den Ernst der Lage nachdrücklich betonen. Auf die soziale und finanzielle Seite näher einzugehen, ist nicht meines Amtes. Es dürfte aber für jedermann klar sein, daß wir Zustände schaffen, die nur unter schwerster Erschütterung des Staates wieder überwunden werden können. An den Reichskanzler. Euer Exzellenz beehre ich mich anliegend ein heute an den Herrn Kriegsminister gerichtetes Schreiben ergebenst zu übersenden. Abschrift eines Schreibens des Generaldirektors der Deutschen Wafssen- und Munitionsfabrik liegt ebenfalls bei. Im übrigen nehme ich auf die Euer Exzellenz zugegangenen Schreiben des Herrn Krupp v. Bohlen Bezug. gez. v. Hinden burg. I