120 Bedeckung durch die Straße, in welcher Rhode wohnte. Vor seinem Hause mußten die Wagen so in einanderfahren, daß dadurch die Straße gesperrt wurde. Der Schöppenmeister stand ahnungslos am Fenster und sah der Verwirrung zu. Plötzlich aber wurde er von einigen Soldaten festgenommen, in einen Wagen geworfen und auf's Schloß gebracht. Darüber drohte indeß ein gewaltiger Aufstand auszubrechen, wüthend rottete sich die Bürgerschaft zusammen, um das Schloß zu stürmen; allein der Kurfürst suchte die erhitzten Gemüther zu besänfti- gen. Rhode wurde, als des Hochverraths überwiesen, zu lebensläng- licher Haft auf die Festung Peitz geschickt. Er hätte nach einigen Jahren Verzeihung vom Kurfürsten erhalten können, er weigerte sich aber, darum zu bitten. Erst nach einer sechszehnjährigen Gefangen- schaft starb er. 73. Der Oberst von Kalkstein. 1672. Rhodes Schicksal brachte die Königsberger zur Besinnung. Sie baten den Kurfürsten um Verzeihung, wogegen dieser den Ständen ihre Privilegien und Rechte bestätigte und ihnen im Allgemeinen die Zu- sicherung gab, daß er seine Souverainetät nicht gegen die Landesfreiheit mißbrauchen werde. Darauf fand am 18. October 1663 die Huldi- gung statt. — Damit war aber der Streit noch nicht zu Ende. Bald entstand über die erhöhten Steuern, welche die gesteigerten Geldbedürf- nisse des Landes nothwendig machten, neue Mißstimmung. An die Spitze der Unzufriedenen trat jetzt der Oherst von Kalkstein, drohte mit einem Einfalle der Polen und schien dem Kurfürsten sogar nach dem Leben zu trachten. Er wurde aber festgenommen und zum Tode ver- urtheilt. Der Kurfürst milderte jedoch das Urtheil in Gefangenschaft und gab ihm schon im folgenden Jahre die Freiheit wieder, wobei Kalkstein versprach, ohne des Kurfürsten Erlaubniß seine Güter nicht zu verlassen und sich an Niemanden zu rächen. Nichts desto weniger begab er sich nach Warschau, gab sich dort für einen Abgeordneten der preußischen Landstände aus, sprach auf schimpfliche Weise von dem Kurfürsten und erklärte öffentlich, er wolle es bald dahin bringen, daß