88  Otto  Mayer,

burg,  zu  der  sie  gehört,  verschwände,  würde  das  Brot  nicht
schlechter  werden  und  die  Armen,  die  Destinatäre,  die  »Rechtsträger«
  der  Anstalt  würden  dem  Gemeinwesen  der  Stadt  gegenüber,
  die  die  Anstalt  weiter  führt,  ganz  geradeso  fahren,
rechtlich  und  ökonomisch,  wie  bisher.  Ihnen  ist  die  besondere
  juristische  Persönlichkeit  der  Anstalt  gänzlich  gleichgültig.
  Oder  fassen  wir  den  Fall  umgekehrt.  Die  Reichspost  ist
eine  öffentliche  Anstalt  ohne  Rechtspersönlichkeit.  Sie  leistet
dem  Publikum  grossartige  Dienste,  hat  Millionen  von  »Destinatären“.
  Sie  ist  nach  bestehender  Rechtsordnung  sogar  verpflichtet,
  diese  Dienste  zu  leisten.  Ich  habe  keinen  Zweifel,
dass  die  Reichsgesetzgebung  zuständig  wäre,  diese  überaus
nützliche  Anstalt  mit  besonderer  juristischer  Persönlichkeit
auszustatten;  nehmen  wir  an,  es  würde  auf  freigebige  Zuwendungen
  gerechnet  von  seiten  begeisterter  Verehrer,  oder
es  sollten  Schulden  aufgenommen  werden  für  ihre  Zwecke,
die  sie  wieder  zu  decken  hätte;  irgend  ein  Beweggrund
liesse  sich  ja  wohl  denken.  An  dem  Tage,  da  die  Post  juristische
  Person  wird,  haben  alle  ihre  Destinatäre  nicht  im
mindesten  Grund,  sich  nun  als  etwas  anderes  zu  fühlen,  als
was  sie  bisher  waren.  Also  wollen  wir  sie  doch  nicht  täuschen!


MEURER  möchte  das  wohl  alles  für  ökonomisch  erklären
und  sich  auf  den  »rechtlichen  Vorgang:  berufen,  der  dahinter
stehe,  die  Aenderung  des  Rechtssubjekts  nämlich;  die  Armen
im  ersten  Fall  hätten  nach  ihm  die  Rechtsträgerschaft  verloren,
  die  Post-Interessenten  im  zweiten  Falle  hätten  sie  gewonnen.
  Wenn  die  Leute  das  selbst  auch  gar  nicht  spüren,
so  sieht  es  doch  das  Auge  des  Juristen.  Solche  Fälle  gibt's.
Aber  hier  diese  Rechtsträgerschaft,  von  der  auch  ein  Jurist
niemals  eine  rechtliche  Wirkung  und  Folge  wahrgenommen
hat,  das  ist,  richtig  gewertet,  nicht  mehr  und  nicht  weniger
als  eine  den  Leuten  von  der  juristischen  Theorie  verliehene
Titulatur.  Wenn  Meurer  diese  Titulatur  als  etwas  Wirkliches
  gelten  lassen  will,  dann  ist  das  eine  Fiktion.  Und  zwar
eine  ganz  überflüssige.  Wenn  man,  wie  MEURER,  bereit  ist,
hier  zur  Fiktion  zu  greifen,  dann  fingiere  man  doch  einfach
die  juristische  Person  selbst.  Statt  dessen  fingiert  MEURER
ausdrücklich  (a.  a.  ©.  S.  46),  dass  die  Vielheit  von  Destinatären
  eine  Einheit  sei,  um  dann  erst  noch  einmal  stillschwei-