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und  zwar  meist  größere  Städte,  eigene  Verwaltungsbezirke  bilden.  In  Preußen  sind  es  die
Stadtkreise,  im  rechtsrheinischen  Bayern  die  unmittelbaren  Städte,  welche  gesondert  betrachtet
werden  können,  in  Sachsen  haben  zwar  Dresden  und  Leipzig,  nicht  aber  z.  B.  Chemnitz
mit  seinen  168  000  Einwohnern  eigene  Medizinalbezirke,  also  eigene  Ausweise  eingesandt;
aus  Württemberg  liegt  nur  für  Stuttgart,  aus  Elsaß-Lothringen  für  Metz  und  für  Straßburg
  je  ein  Ausweis  vor,  welcher  ausschließlich  städtische  Bevölkerung  betrifft.  Sonst  ist
noch  in  Bremen  und  Hamburg  eine  vollständige  Scheidung  zwischen  Großstadt  und  übrigem
Staatsgebiet  durchgeführt.
Obwohl  sonach  für  das  gesammte,  an  der  Todesursachenstatistik  betheiligte  Reich  eine
gesonderte  Betrachtung  der  Stadt=  und  Landbevölkerung  vorläufig  nicht  möglich  ist,  so  ist
doch  wenigstens  für  große  Theile  des  Reichsgebietes  solcher  Vergleich  zu  ziehen  versucht,
allerdings  mit  der  gebotenen  Einschränkung,  daß  auch  die  Bewohner  vieler  Kleinstädte,  hier
und  da  sogar  einiger  Mittelstädte,  der  Landbevölkerung  zugerechnet  sind.  Zu  dem  Zwecke
ist  nachstehend  die  Bevölkerung  der  Stadtkreise  und  unmittelbaren  Städte  in
Preußen  und  Bayern  der  übrigen  Bevölkerung  gegenüber  gestellt,  es  ist  also  einerseits  eine
ausschließlich  in  größeren  Städten,  andrerseits  eine  vorwiegend  auf  dem
Lande,  in  Landgemeinden  und  Landstädten  lebende  Bevölkerung  in  Betracht  gezogen.
Der  Vergleich  ist  für  vier  räumlich  genau  begrenzte  Gebiete  im  Osten,  Westen,  Süden
und  in  der  Mitte  des  Reiches  durchgeführt,  nämlich:
I.  für  die  im  Osten,  etwa  östlich  der  Elbe  wohnende  Hälfte  der  Bevölkerung  des
Königreichs  Preußen,

II.  für  das  im  Westen,  etwa  westlich  der  Weser  wohnende  Drittel  der  Bevölkerung
Preußens,

III.  für  die  dazwischen,  im  Elb=  und  Wesergebiet,  wohnenden  6  ½  Millionen  Bewohner
  des  Preußischen  Staates,

IV.  für  die  Bevölkerung  des  rechtsrheinischen  Bayern.

Oestlich  der  Elbe  in  den  Provinzen  Ost=  und  Westpreußen,  Brandenburg  mit  Berlin,
Pommern,  Posen  und  Schlesien  leben  15,  Millionen  Menschen  auf  einer  Fläche  von  rund
200  000  dkm,  dieselben  nehmen  also  fast  3/5  der  Gesammtfläche  des  Königreichs  Preußen
ein;  es  entfallen  hier  auf  jeden  qkm  nur  etwa  78,  und,  wenn  man  Berlin  ausschließt,  sogar
nur  71  Bewohner.

Dieser  im  Ganzen  dünn  gesäten  Bevölkerung  gegenüber  wohnen  im  Westen  des
Königreichs,  in  den  Provinzen  Westfalen,  Hessen-Nassau  und  der  Rheinprovinz  ca.  9  ½
Millionen  Menschen  auf  einer  Fläche  von  kaum  70  000  qkm,  d.  h.  fast  ein  Drittel  der  Einwohner
  des  Gesammtstaates  wohnt  hier  auf  weniger  als  dem  fünften  Theile  der  Gesammtfläche
  des  Königreichs.

Da  sonach  im  Westen  auf  jeden  qkm  152  Bewohner,  etwa  doppelt  so  viel  als  im
Osten  kommen,  müssen,  wie  sich  auch  zeigen  wird,  die  eigenartigen  Verhältnisse  der  Landbevölkerung,
  d.  h.  der  weniger  gedrängt  lebenden  Bevölkerung,  im  Osten  weit  mehr  als  im
Westen  zum  Ausdruck  kommen.

In  den  drei  mittleren  Provinzen  des  Königreichs  Preußen,  Sachsen,  Hannover,
Schleswig-Holstein,  welche  kurz  als  Elbwesergebiet  bezeichnet  werden  sollen,  wohnen
ca.  6  ½  Millionen  Menschen  auf  82  763  qkm,  es  entfallen  also  annähernd  wie  im  Osten
77  Bewohner  auf  jeden  qkm.

Am  wenigsten  dicht  leben  die  Bewohner  des  an  letzter  Stelle  zu  betrachtenden  rechtsrheinischen

  Bayern,  denn  hier  kommen  durchschnittlich  nur  72  Bewohner  auf  1  qkm,
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