Die  Ergebnisse  des  Impfgeschäfts  im  Deutschen  Reiche
für  das  Jahr  1895.

Zusammengestellt  aus  den  Mittheilungen  der  einzelnen  Bundesregierungen.
Berichterstatter:  Regierungsrath  Dr.  Kübler.

A.  Allgemeines.

Im  Deutschen  Reiche  waren  während  des  Jahres  1895  1  679  382  Erst=  und  1149  361
Wiederimpfpflichtige  vorzustellen.

Die  Zahl  der  aus  gesetzlichen  Gründen  von  der  Impfpflicht  Befreiten  betrug  von  jenen
82  856,  von  diesen  7  208;  es  blieben  mithin  1596  526  Kinder  erstimpfpflichtig  und
1142  153  wiederimpfpflichtig,  zusammen  2  738  679  Kinder,  gegen  2772  069  im  Vorjahre.

Hiervon  wurden  geimpft  1  403  192  Erstimpfpflichtige  und  1  110  708  Wiederimpfpflichtige,
  oder  12  173  mehr  bezw.  32  313  weniger  als  1894.  Ungeimpft  blieben  193  334
Erstimpfpflichtige  und  31  445  Wiederimpfpflichtige.

Vorschriftswidrige  Entziehungen  von  der  Impfung  wurden  verzeichnet  bei  den  Erstimpfpflichtigen
  38  374,  bei  den  Wiederimpfpflichtigen  6  491  (995  bezw.  748  weniger  als  im
Vorjahre).

Hinsichtlich  der  Art  der  zu  den  Impfungen  benutzten  Lymphe  ist  berichtet,  daß  geimpft

  wurden:
mit  Menschen-  mit  Thier=  mit  Lymphe  nicht

lymphe  lymphe  bezeichneter  Art
Erstimpfliuiten  272745  ½  1  410  758  1)  1  528
Wiederimpflinge.  975  1  109  259  474
zusammen.  ..  ....1720  2520017  2002
oder  von  je  100  Geimpften  überhaupt  **[#  99,85  Oes,
dagegen  im  Vorjaher  4053  2521.056  22898
von  je  10  O0  6  98/4  O,

Im  Ganzen  hat  R  die  Verwendung  der  Menschenlymphe  wie  auch  der  Lymphe  unbekannter
  Art  abgenommen,  der  Verbrauch  an  Thierlymphe  noch  mehr  als  bisher  zugenommen.


In  4953)  (im  Vorjahre  41)  der  hier  gesondert  behandelten  768)  Berichtsgebiete  wurde
Menschenlymphe  nicht  mehr  verwendet;  in  den  übrigen  27  Bezirken  betrug  die  betreffende

1)  Einschl.  von  9  839  in  6  bayerischen  Regierungsbezirken  geborenen  und  bereits  mit  Erfolg  geimpften
  Erstimpflingen.

2)  Von  diesen  Bezirken  hatten  6  (die  Reg.-Bezirke  Königsberg,  Potsdam,  Stettin,  Merseburg,
Schleswig  und  Schwaben)  zwar  Impfungen  mit  Menschenlymphe  nachgewiesen,  jedoch  in  so  geringer  Anzahl,
  daß  deren  Berhältnißziffer  bei  der  Abrundung  wegfiel.

8)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  Bd.  III.  S.  250.  Anm.  4.  Zu
den  dort  bezeichneten  75  Bezirken  2c.  tritt  im  Berichtsjahre  Berlin  hinzu.

Mediz.-stat.  Mittheil.  a.  d.  Kaiserl.  Gesundheitsamte  Bd.  V.  7