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vieljährigem,  fast  ununterbrochenem  Ansteigen  im  Berichtsjahre  wieder  etwas  herabgegangen.
Zugenommen  haben  die  Zurückstellungen  in  26  Bezirken  c.,  darunter  im  Reg.-Bez.
Hannover  (um  2,08%%),  in  Schwarzburg-Rudolstadt  (18/80),  im  Reg.-Bez.  Danzig  (0,,1)  u.  s.  w.,
abgenommen  in  56,  und  zwar  in  Sachsen-Altenburg  (um  5/68  %),  Hamburg  (3,#2),  im
Reg.-Bez.  Mittelfranken  (2,/2),  in  Reuß  ä.  L.  (2,/15),  im  Fürstenth.  Lübeck  (2,,o),  in  Sachsen-Koburg-Gotha
  (2,11),  in  der  Kreishauptmannsch.  Dresden  (22),  im  Reg.-Bez.  Breslau  (1,5),
in  Sachsen-Weimar  (1  /60),  in  der  Kreishauptmannsch.  Leipzig  (119),  in  den  Reg.-Bezirken
Sigmaringen  (1,u,),  Gumbinnen  (1  8),  im  Bez.  Oberelsaß  (1,2.),  im  Reg.-Bez.  Potsdam  (1/),
im  Landeskommiss.-Bez.  Karlsruhe  (1,18),  in  den  Reg.-Bezirken  Magdeburg  (1,09),  Unterfranken
  (1,04)  u.  s.  w.

Am  häufigsten  waren  die  Zurückstellungen  von  der  Impfung  nach  Beibringung
ärztlicher  Atteste  in  Reuß  j.  L.  (20,1  0/0),  in  den  Kreishauptmannschaften  Zwickau  (20,7)  und
Leipzig  (20,01),  im  Nekarkreise  (18,085),  in  Hamburg  (16,,5),  Berlin  (15,88),  Schwarzburg-Rudolstadt
  (15,35),  im  Jagstkreise  (15,01),  im  Reg.-Bez.  Wiesbaden  (14,1)  u.  s.  w.,  am  seltensten
in  den  Reg.-Bezirken  Stralsund,  Posen,  Bromberg,  Oppeln,  Stade,  Osnabrück,  Niederbayern,
Oberfranken,  Schwaben,  im  Herzogth.  Oldenburg,  im  Fürstenth.  Lübeck,  in  Schaumburg-Lippe,
Lippe,  Bremen,  in  den  Bezirken  Oberelsaß  und  Lothringen,  wo  sie  nur  1/0  (Fürstenth.
Lübeck)  bis  4//  %%  (Reg.-Bez.  Stade)  betrugen.

Zu  IIIb:  Weil  nicht  aufzufinden  oder  zufällig  ortsabwesend  blieben
10  690  =  07  %  der  Erstimpfpflichtigen  ungeimpft,  gegen  O##s  %  im  Vorjahre.

Zu  UIe:  Die  Zahl  der  vorschriftswidrigen  Entziehungen  von  der  Erstimpfung
betrug  38  374  =  2/10%  der  Impfpflichtigen,  gegen  39  369  =  2,47  %  im  Vorjahre.  Zugenommen
  haben  die  vorschriftswidrigen  Entziehungen  in  33  Bezirken,  besonders  in
Sachsen-Altenburg  (um  3/18  %),  im  Reg.-Bez.  Potsdam  (2½),  in  Sachsen-Weimar  (1,36),
Braunschweig  (1,#2),  Reuß  ä.  L.  (1,21);  Schwarzburg-Sondershausen,  welches  im  Vorjahre
Entziehungen  gar  nicht  zu  verzeichnen  hatte,  weist  diesmal  O/  %  nach.  Eine  Abnahme
fand  sich  in  48  Bezirken,  darunter  im  Landeskommiss.  Bez  Mannheim  (um  2  68  %%),  Reg.
Bez.  Hannover  (215),  in  Hamburg  (2,o8),  im  Reg.-Bez.  Sigmaringen  (1/86),  in  der  Prov.
Rheinhessen  (1,15),  Sachsen-Meiningen  (1,61),  in  der  Prov.  Starkenburg  (165),  im  Uebrigen
fast  überall  weniger  als  1%.  Im  Reg.-Bez.  Oberbayern  und  im  Fürstenth.  Lübeck  ist
eine  Veränderung  in  dieser  Hinsicht  nicht  eingetreten;  die  Verhältnißziffern  waren  dort  für
das  Vor=  und  Berichtsjahr  gleich,  nämlich  0,"1  %%  bezw.  O.  Aus  dem  Fürstenth.  Birkenfeld
wurden  für  das  Berichtsjahr  Entziehungen  nicht  mehr  gemeldet,  im  Vorjahr  0,7%.

Daß  hinsichtlich  der  vorschriftswidrigen  Entziehungen  in  einzelnen  Bundesstaaten  2c.
eine  gewisse  Gleichmäßigkeit  besteht,  ergiebt  sich  aus  der  folgenden  Tabelle,  welche  diejenigen
Bezirke  enthält,  in  denen  während  der  letzten  zehn  Jahre  mehr  als  5  %,  andererseits  05  %
der  Impfpflichtigen  und  weniger  der  Impfung  vorschriftswidrig  entzogen  wurden:

(Siehe  Tabelle  auf  Seite  76.
IV.  Betreffs  der  Art  der  verwendeten  Lmphe  ist  berichtet,  daß  mit

a)  Menschenlymphen  ..  745
b)  Thierlymphe  ..  .  .  1410768
e)  Lymphe  nicht  näher  bezeichneter  urt  ....  1528

zusammen  1  413  031
Erstimpfungen  ausgeführt  wurden.
Menschenlymphe  wurde  nur  noch  für  einen  verschwindenden  Theil  (0,o5  %  im
Vorjahr  0,#14  %)  sämmtlicher  Erstimpfungen  benutzt.  Ihre  Verwendung  beschränkte  sich  auf