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Bei  ausschließlicher  Verwendung  von  Thierlymphe  ergaben  sich  in  Waldeck  die  besten
Impferfolge  (100  ⅝%),  die  minderwerthigsten  in  Reuß  ä.  L.  (94,62  %).

Die  Gesammtzahl  der  Erstimpfungen  mit  Lymphe  unbekannter  Abstammung
betrug  im  Berichtsjahre  nur  0,110.

2.  Wiederimpfungen.

I.  Zur  Wiederimpfung  waren  im  Jahre  1895  im  Deutschen  Reiche  vorzustellen
1149  361  Kinder  —  2,31%  der  mittleren  Bevölkerung  (gegen  1  186  674  =  2/81%  im
Vorjahre).

Von  der  Impfpflicht  waren  befreit:

a)  weil  sie  während  der  vorhergehenden  5  Jahre  die  natürlichen  Blattern
überstanden  hatten  14
b)  weil  sie  in  den  vorhergehenden  5  Jahren  mit  Erfolg  geimpft  waren.  7084
zusammen  7  208;
es  blieben  mithin  wiederimpfpflichtig  1  142  153  Kinder  (gegen  1  179  075  im  Vorjahre).

Die  Befreiungen  aus  Anlaß  des  Ueberstehens  der  natürlichen  Blattern  sind  seit  Beginn
der  Berichterstattung  noch  in  keinem  Jahre  so  wenig  zahlreich  gewesen,  als  im  Berichtsjahre.
Der  größte  Antheil  entfiel  auf  den  Reg.-Bez.  Oppeln  (30  Befreiungen),  dann  folgten  von
den  preußischen  Reg.-Bezirken:  Gumbinnen  (13),  Königsberg  (10),  Potsdam  (7),  Marienwerder,
  Stralsund,  Aachen  (je  5)  u.  s.  w.;  aus  Bayern  sind  nur  3  einzelne  Fälle  gemeldet,  aus
Sachsen  6  (darunter  aus  der  Kreishauptmannsch.  Bautzen  4),  aus  Württemberg  8  (darunter
  aus  dem  Schwarzwaldkreise  5),  aus  Mecklenburg-Schwerin  (2),  aus  der  Prov.  Starkenburg,
  dem  Herzogth.  Oldenburg  und  Bez.  Oberelsaß  (je  1).

II.  Von  den  wiederimpfpflichtig  gebllebenen?  Kindern  wurden  wiedergeimpft:
a)  mit  Erfog  16453  281
b)  ohne  Erfocg  ...  65  276
c)  mit  unbekanntem  Erfolge,  weil  nicht  zur  Nachschau  erschienen  2  151
zusammen  1  110  708.

Zu  IIa:  1.  Rechnet  man  zu  den  mit  Erfolg  geimpften  1  043  281  Kindern  noch
die  zum  dritten  Mal  ohne  Erfolg  geimpften  8  597  hinzu,  so  ergiebt  sich,  daß
1  051  878  —  9200%  der  Wiederimpfpflichtigen  den  Vorschriften  des  Impfgesetzes  nachgekommen
  sind  (gegen  1  083  629  =  91/51%  im  Vorjahre).

2.  Auf  je  100  Wiedergeimpfte  entfielen  93/t/8  erfolgreiche  Impfungen  (im  Vorjahre
  94,08).  Verhältnißmäßig  zahlreicher  als  im  Vorjahre  waren  die  erfolgreichen  Wiederimpfungen
  in  40,  seltener  in  43  Bezirken;  die  erheblichste  Zunahme  wurde  nachgewiesen:  im
Fürstenth.  Lübeck,  nämlich  um  6/062%%  (92,69  gegen  85#%'  %  im  Vorjahre),  in  Mecklenburg-Schwerin
  um  6/%4  (90,09  gegen  84165),  Mecklenburg-Strelitz  5,1  (90,08  gegen  8480),
Schwarzburg-Rudolstadt  4/86  (88,06  gegen  84,01),  im  Jagstkreise  3,/68  (99,//6  gegen  95,,2),
in  Sachsen-Weimar  3/65  (90,14  gegen  86½9),  im  Reg.-Bez.  Sigmaringen  3,¼1  (9415  gegen
90,),  in  der  Prov.  Starkenburg  3,1  (90,  gegen  8  716),  im  Uebrigen  um  weniger  als  3  %.

Die  erheblichste  Abnahme  fand  sich  in  Hamburg  (um  3,16⅝),  Schaumburg-Lippe
(2,1),  in  den  Reg.-Bezirken  Oppeln  (2,/6),  Wiesbaden  (2,2),  in  Schwarzburg-Sondershausen
(2920),  in  den  Kreishauptmannschaften  Leipzig  (2,16),  Zwickau  (2,12),  im  Reg.-Bez.  Magdeburg
(2,08),  im  Bez.  Unterelsaß  (2,2),  im  Reg.-Bez.  Liegnitz  (2)02).

Die  höchsten  Erfolgsziffern  wurden  gefunden  im  Neckarkreise  (99/40  %),  im  Reg.-Bez.
Oberfranken  (99,/6.),  im  Schwarzwaldkreise  (99,2),  Jagstkreife  (99,#0),  im  Fürstenth.  Birken-