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angewachsen  war,  nunmehr  etwa  dem  während  einer  Reihe  von  Jahren  vor  1890  eingenommenen
  Stand.  Am  seltensten  waren  derartige  Zurückstellungen  im  Reg.-Bez.  Niederbayern
  (0,300/0  der  Wiederimpfpflichtigen),  Fürstenth.  Birkenfeld  (0,#1),  in  den  Reg.-Bezirken
Schwaben  (0,/66),  Oberfranken  (0,#),  in  Reuß  ä.  L.  (0,12);  am  zahlreichsten  in  Hamburg
(4,62),  im  Reg.-Bez.  Unterfranken  und  im  Neckarkreise  (je  2,82),  in  den  Reg.-Bezirken  Düsseldorf
  (2,“9),  Lüneburg  (265),  in  der  Prov.  Rheinhessen  (268),  in  Lübeck  (2,6t)  im  Reg.-Bez.
Münster  (2)68)  u.  s.  w.

Zu  UIh  und  c:  Wegen  Aufhörens  des  Besuches  einer  die  Impfpflicht  bedingenden
  Lehranstalt  blieben  7  386,  weil  nicht  aufzufin  den  oder  ortsabwesend
2762  Schulkinder,  oder  1  424  bezw.  282  weniger  ungeimpft  als  im  Vorjahre.

Zu  IIIA4:  Die  Zahl  der  der  Impfung  vorschriftswidrig  Entzogenen  betrug
0,57  %  der  Wiederimpfpflichtigen,  im  Vorjahre  0)61.

Eine  Zunahme  wurde  aus  31,  eine  Abnahme  aus  43  Bezirken  gemeldet;  9  mal  war
das  Verhällniß  dasselbe  wie  im  Vorjahre.  Die  erheblichste  Zunahme  der  vorschriftswidrigen
Entziehungen  ergab  sich  im  Reg.-Bez.  Aachen  (um  0,83%%),  in  Lübeck  (um  0),,0),  im  Reg.
Bez.  Gumbinnen  (um  0"8),  in  der  Prov.  Oberhessen  (um  0,#14),  in  Sachsen-Weimar  (um
0,2),  die  erheblichste  Abnahme  in  den  Reg.-Bezirken  Stralsund  (um  0,69  %%),  Marienwerder
  (um  0,5.0),  Sigmaringen  (um  0,/13),  in  Reuß  ä.  L.  (um  O,6),  im  Reg.-Bez.  Posen
(um  0,85),  in  Hamburg  (um  0,34),  im  Fürstenth.  Birkenfeld  (um  0),6),  in  der  Kreishauptmannsch.
  Dresden  (um  0),,3).

Die  wenigsten  Entziehungen  (unter  O0,10%  der  Wiederimpfpflichtigen)  kamen  vor  in
den  Reg.-Bezirken  Merseburg,  Oberbayern,  Oberfranken,  Unterfranken,  Schwaben,  im
Schwarzwald=  und  Donaukreise,  in  Anhalt,  Schwarzburg-Sondershausen  und  Reuß  ä.  L.,
die  meisten  im  Reg.-Bez.  Aachen  und  Herzogth.  Oldenburg  (je  2,78  /%“),  in  Bremen  (2,18),
in  Berlin  (2,00).  Aus  Waldeck  und  Schaumburg-Lippe  wurden  vorschriftswidrige  Entziehungen
nicht  nachgewiesen.

IV.  Von  den  Wiederimpfungen  wurden  ausgeführt:

mit  Menschenlympen  975
mit  Thierlympohte  11  09259
mit  Lymphe  nicht  bezeichneter  Art.  474.

Wie  bei  den  Erstimpfungen  0  so  ist  auch  bei  den  Wiederimpfungen  Menschenlymphe
fast  gar  nicht  mehr  in  Betracht  gekommen.  Im  Ganzen  wurden  nur  noch  O%  der
Wiederimpflinge  (im  Vorjahre  0,18)  mit  derselben  geimpft.  Solche  Lymphe  wurde  noch
angewendet  in  26  2)  Bezirken  rc.,  in  diesen  zum  Theil  bei  verschwindenden  Bruchtheilen  der
Wiedergeimpften  (0,  oos,  O,o0#,  O/01  %%),  am  häufigsten  im  Reg.-Bez.  Niederbayern  (3,32  0%),
Sachsen-Weimar  (22),  Sachsen-Koburg-Gotha  (0.69),  im  Reg-Bez.  Trier  (0,26)  u.  s.  w.  —
Wiederimpfungen  von  Arm  zu  Arm  wurden  687,  (davon  in  den  Reg.-Bezirken  Niederbayern
  471,  Trier  45,  Oberbayern  und  in  Sachsen-Koburg-Gotha  je  29  2c.),  mit  Glycerin=Menschenlymphe
  18,  mit  anders  aufbewahrter  Menschenlymphe  270  ausgeführt.

Thierlymphe  wurde  bei  99,87  %  der  Wiedergeimpften  (im  Vorjahre  bei  99,  0%)
angewendet.  Diese  Zahl  übersteigt  noch  diejenige  der  Erstimpfungen.

1)  Vergl.  S.  75.
2)  In  Mecklenburg-Schwerin  und  Hamburg,  wo  die  Verwendung  von  Menschenlymphe  nicht  nachgewiesen
  wurde,  sind  O,oꝛ  bezw.  1/0%%  der  Wiederimpfungen  mit  Lympyhe  nicht  bezeichneter  Art  vollzogen.