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starre  (im  Reg.-Bez.  Sigmaringen),  Influenza  und  Unterleibstyphus  sind  hier  und  da
Termine  verlegt  oder  Kinder  aus  den  von  den  Krankheiten  betroffenen  Wohnungen  von
der  Impfung  zurückgestellt  worden.  Ein  Ausfall  der  Impfung  fand  vereinzelt  statt  wegen
Scharlach  im  Kreise  Berent  (Reg.-Bez.  Danzig),  wegen  Masern  in  den  Kreisen  Neidenburg
(Königsberg),  Johannisburg  und  Sensburg  (Gumbinnen)  und  Konitz  (Marienwerder),  wegen
Masein  und  Keuchhusten  im  Kreise  Schwetz  (Marienwerder),  wegen  Keuchhusten  auch  in
zwei  Impfbezirken  des  Großherzogthums  Mecklenburg-Schwerin,  wegen  Diphtherie  in  acht
anderen  dortigen  Bezirken,  ferner  im  Reg.-Bez.  Lüneburg,  in  den  badischen  Bezirken  Bonndorf
  und  Bretten.  In  dem  Orte  Ziegelei  Babenthal  (Reg.-Bez.  Danzig)  trat,  wie  sich
später  herausstellte,  zur  Zeit  der  Impfungen  das  Fleckfieber  auf;  doch  wurde  die  Krankheit
durch  das  Impfgeschäft  nicht  verbreitet.  Dagegen  sind  andere  Krankheiten  im  Berichtsjahre
in  einzelnen  Fällen,  durch  Kinder,  welche  daran  litten  und  dennoch  dem  Impfarzt  vorgeführt
worden  waren,  verschleppt  worden,  so  die  Masern  in  den  Kreisen  Tarnowitz  und  Rosenberg
(Reg.-Bez.  Oppeln)  und  die  Windpocken  in  den  hessischen  Kreisen  Alsfeld  und  Mainz.  Gelegentlich
  eines  Impftermins  in  Berlin  sind  2  Impflinge  vermuthlich  durch  Vermittelung
einer  Frau,  welche  für  ihr  masernkrankes  Kind  ein  Befreiungsattest  begehrte,  mit  dieser
Krankheit  angesteckt  worden.

Ueber  die  Impyftechnik,  die  Impfinstrumente  und  die  Reinlichkeit  bei  den
Impfungen  enthalten  die  Berichte  ähnliche  Angaben,  wie  in  den  früheren  Jahren.1)  Vielfach
  wurde  bereits  die  Einarmimpfung  angewandt.:)  Kreuz=  und  Gitterschnitte  sind  in  den
meisten  Bundesstaaten  nur  ausnahmsweise  ausgeführt  worden;  nur  aus  Bayern  wird  mitgetheilt,
  daß  vielfach  wieder  auf  solche  weniger  einfache  Impfverfahren  zurückgekommen  wurde.
Abweichend  von  den  Mittheilungen  aus  anderen  Bundesstaaten  erwähnt  der  bayerische
Bericht,  daß  die  Platin-Iridium-Lanzette  unter  den  dortigen  Impfärzten  eine  große  Verbreitung
  nicht  gewonnen  zu  haben  scheint.  Im  Kreise  Bomst  (Reg.-Bez.  Posen)  benutzte  der
Kreisphysikus  die  keimfrei  gemachten  Impfdoppelmesser  der  Firma  Wolff  Knippenberg  &amp;  Co.
aus  Ichtershausen.  Mit  200  solchen  Instrumenten  können  je  400  Impfungen  an  einem
Tage  ausgeführt  werden.  Mehrere  Berichte  heben  hervor,  daß  es  sich  empfiehlt,  zur  Vermeidung
  starker  Reizerscheinungen  die  Impfschnittchen  nicht  zu  lang  und  nicht  zu  nahe  bei
einander  anzulegen.  In  Preußen  waren  die  Erfolge  der  Schnitt=  und  Stichimpfungen  im
Allgemeinen  gleich.

Als  Impfstoff  ist  Menschenlymphe  noch  weit  seltener  als  im  Vorjahre  verwendet
worden.  (Vergl.  Abschnitt  A.)  Im  Kreise  Tecklenburg  (Reg.-Bez.  Münster)  und  im  Königreich
  Sachsen  nahmen  je  ein  Impfarzt  aus  Anlaß  von  Fehlerfolgen  mit  Thierlymphe  einige
Nachimpfungen  mit  Menschenlymphe  vor,  in  Württemberg  kam  derartiger  Impfstoff  im
Berichtsjahre  überhaupt  nicht,  in  Hessen  bei  3  Erstimpfungen  zur  Anwendung;  in  Sachsen-Weimar
  impften  noch  zwei  Impfärzte  mit  Menschenlymphe.  In  einem  Impfbezirk  des
Unterelsaß  wurde  aus  Mangel  an  Thierlymphe  davon  Gebrauch  gemacht.  In  den  sonst
berichteten  Ausnahmefällen,  in  denen  Menschenlymphe  benutzt  wurde,  handelte  es  sich
entweder  um  die  Impfung  von  Nachzüglern,  welche  bei  den  Impfterminen  gefehlt  hatten,
oder  um  Autorevaccination  von  Kindern,  bei  welchen  nur  eine  Pustel  aufgegangen  war.
In  einem  Orte  des  Landkreises  Münster  wurden  8  Privatimpfungen  mit  solchem  Stoffe
ausgeführt,  weil  von  den  Eltern  der  Impflinge  die  Kosten  der  Thierlymphe  gescheut  wurden.

1)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Band  IV,  S.  107  u.  108.
2)  Bergl.  Veröffentl.  des  Kaiserl.  Gesundheitsamtes  1896.  S.  8378—383.