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Die  Bezugsquellen  der  Thierlymphe  waren  im  Wesentlichen  die  gleichen  wie
im  Vorjahre.  )  Für  die  öffentlichen  Impfungen  scheint  der  Impfstoff  fast  durchweg
  aus  staatlichen  Anstalten  und  nur  selten  aus  Apotheken  oder  Privatinstituten  entnommen
  worden  zu  sein.  Außer  den  im  Vorjahre  erwähnten  Erzeugnissen  von  Privatanstalten
  sind  in  den  diesmaligen  Berichten  noch  hier  und  dort  angeführt:  Der  Impfstoff
von  Pissin,  Fürst,  A.  Küpers  (Berlin),  Quadflieg  (Aachen),  Aehle  (Lübeck),  Lahnsen,  Grober
(Bremen),  und  die  sogenannte  „keimfreie  Lymphe“  des  Dr.  Landmann,  welche  von  der  Firma
E.  Merck  in  Darmstadt  in  den  Handel  gebracht  wird.  Im  Bez.  Lothringen  wurde  im
Juli  und  August  aus  Mangel  an  einheimischem  Impfstoff  Thierlymphe  aus  Mailand
bezogen,  welche  jedoch  Mißerfolge  ergab.  Im  Uebrigen  sind  über  die  Reinheit  des  Impfstoffes
  nirgends,  über  die  Wirksamkeit  und  Haltbarkeit  der  Lymphe  nur  wenige  Klagen
laut  geworden.  In  einigen  Berichten  aus  den  Reg.-Bezirken  Liegnitz  und  Stettin  wurde
die  Wirksamkeit  der  Lymphe  aus  der  staatlichen  Anstalt  zu  Oppeln  und  dem  Aehleschen
Institut  in  Lübeck  bemängelt,  doch  lag  vielleicht  den  damit  erzielten  unzureichenden  Erfolgen
zum  Theil  eine  unvollkommene  Impftechnik  zu  Grunde;  die  Mißerfolge  im  Reg.-Bez.
Liegnitz  mit  der  Lymphe  aus  Oppeln  scheinen  nach  dem  Berichte  des  Regierungspräsidenten
auf  nicht  genügende  Mischung  des  Impfstoffs  mit  Glycerin  zurückzuführen  zu  sein.  Eine
Abschwächung  nach  längerem  Lagern  der  Lymphe  wurde  ferner  beobachtet  in  den  bayerischen
Impfbezirken  Altötting,  Mitterfels,  Landstuhl  (hier  nach  Verlauf  von  2  ½  Monaten),
Erbendorf  (nach  Verlauf  von  6  Wochen),  Burgebrach,  Neuburg  und  Memmingen.  In
einem  Dorfe  des  Impfbezirkes  Sandersleben  in  Anhalt  war  die  aus  der  Staatsanstalt  in
Bernburg  bezogene  Lymphe  bei  den  Erstimpfungen  aus  unbekannter  Ursache  unwirksam,  was
um  so  mehr  auffiel,  als  der  übrige,  von  dem  gleichen  Kalbe  abgenommene  Impfstoff  sonst
überall  gute  Erfolge  ergeben  hatte.

Zurückstellungen  von  der  Impfung  wegen  Krankheit  der  Impflinge,  namentlich
wegen  Skrophulose,  Rachitis  und  Syphilis  waren  nicht  selten.  Zuweilen  wurden  skrophulöse
oder  syphilitische  Kinder  auch  unter  genügenden  Vorsichtsmaßregeln  außerhalb  der  öffentlichen
Termine  ohne  Nachtheil  geimpft.  Nach  Beobachtung  einiger  bayerischen  Impfärzte  wurden
jedoch  die  nässenden  Ekzeme  von  der  Impfung  nicht  günstig  beeinflußt.  Dieselben  nahmen,
wo  die  Impfung  gewagt  wurde,  an  Heftigkeit  und  Ausbreitung  gewöhnlich  zu,  so  daß
manchmal  ihre  Pflege  viele  Mühe  machte.

Ueber  Widerstand  gegen  das  Impfgesetz  sind  den  Berichten  ähnliche  Angaben  wie
früher  zu  entnehmen.  Wenngleich  in  manchen,  in  den  Vorjahren  bereits  namhaft  gemachten
Landestheilen  in  gewissen  Kreisen  der  Bevölkerung  Abneigung  gegen  die  Impfung  bezeugt
wird  ?),  so  ist  es  doch  zu  ernsthafteren  Störungen  des  Impfgeschäfts  auch  im  Berichtsjahre
nirgends  gekommen.  Ueber  die  Zahl  der  vorschriftswidrig  der  Impfung  entzogenen  Kinder,
deren  Ausbleiben  übrigens  in  der  Mehrzahl  der  Fälle  nicht  auf  Böswilligkeit,  sondern  nur
auf  Versäumnisse  der  Eltern  zurückzuführen  ist,  ist  in  Abschnitt  A  berichtet.

2  Todesfälle,  welche  scheinbar  in  Folge  der  Impfung  eintraten  und  daher  als  Impfschädigungen
  gemeldet  wurden,  sind  aus  Sachsen  berichtet.  In  beiden  Fällen  handelte  es
sich  um  Spätrothlauf,  welcher  ohne  Zweifel  in  Folge  einer  Infektion  durch  unreinliche  Wäsche
oder  Kleidung  von  außen  eingetreten  war.  Der  eine  Fall  war  mit  einem  scharlachähnlichen
Ausschlag  verbunden,  der  andere  führte  zu  Blutvergistung.  In  einigen  sonstigen  Fällen,
in  denen  laut  Zeitungsnachrichten  Kinder  nach  der  Impfung  gestorben  waren,  wurde  festgestellt,
  daß  ein  Verschulden  der  Impfung  auszuschließen  war.

1)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Band  IV,  S.  108.  —  2)  Ebenda.  S.  109.