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Ein  Kind  (Blankenstein)  in  Goslar,  welches  einer  Zeitungsmittheilung  zufolge  als  ein  „Opfer  des
Impfzwangs"“  an  „Blutvergiftung“  gestorben  sein  sollte,  ist  in  Wirklichkeit  einer  Erkrankung  an  Darmtuberkulose
  erlegen.  Die  Impfung  selbst  ist  nach  Angabe  des  behandelnden  Arztes  völlig  normal  verlaufen.

In  Betzdorf,  Kreis  Altenkirchen,  Reg.-Bez.  Koblenz,  starb  ein  Kind  (Cäcilie  Hübsch)  am  7.  Tage
nach  der  Impfung  an  Lungenentzündung.  Die  ersten  Anzeichen  der  tödtlichen  Krankheit  waren  bereits  eine
Stunde  nach  der  Impfung  hervorgetreten,  nachdem  schon  vorher  Lungenverschleimung  bestanden  hatte.  Die
Impfung  selbst  blieb  ohne  Erfolg;  daß  eine  Impfschädigung  vorgelegen  hat,  wird  von  dem  Arzte,  welcher
das  Kind  in  seiner  Krankheit  behandelt  hat,  in  Abrede  gestellt  und  erscheint  auch  nach  dem  vorstehend  mitgetheilten
  Sachverhalt  ausgeschlossen.

In  Bamberg  starb  ein  Kind  (Philipp  Bezold)  an  einer  skorbutähnlichen  Krankheit;  auf  dem  Todtenschein
  war  ärztlicherseits  als  Ursache  „Impfschädigung“  vermerlt  worden.  Nach  amtlicher  Ermittelung  ist
der  Knabe  seinem  Lehrer  schon  lange  Zeit  durch  ein  nicht  gesundes  Aussehen,  namentlich  eine  gelbliche
Hautfarbe  aufgefallen.  Am  6.  Mai  geimpft,  besuchte  er  bis  zum  13.  Juli  noch  ununterbrochen  die  Schule,
ohne  daß,  abgesehen  von  einem  erst  1½  Monate  nach  der  Impfung  entstandenen  „Grind“  am  rechten
Nasenloche  besondere  Krankheitszeichen  an  ihm  bemerkt  wurden.  Ende  Juli  und  in  der  zweiten  Hälfte  des
August  wurde  er  ärztlich  behandelt,  das  erste  mal  an  Ekzem  des  rechten  Nasenlochs,  das  zweite  mal
außerdem  an  Elzem  über  dem  rechten  Schulterblatt.  Am  24.  August  war  die  Krankheit  geheilt.  Bom
4.  bis  22.  September  wurde  er  von  neuem  von  einem  dritten  Arzt  behandelt,  der  dann  die  erwähnte
Todesursache  auf  dem  Impfschein  vermerkt  hat.  Nach  den  Gutachten  des  Landgerichtsarztes  und  des
Bezirksarztes  ist  in  diesem  Falle  die  Annahme  einer  Impfschädigung  unberechtigt  und  durch  nichts  begründet.

In  Kaiserslautern  starb  ein  am  4.  Juni  geimyfter  Erstimpfling  (Otto  Münch)  8  Monate  später
an  Lungentuberkulose,  ohne  daß  ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  bestand.

In  Mogger,  Sachsen-Meiningen,  sollte  ein  wiedergeimpftes  Mädchen  (Rosa  Rau)  einer  Zeitungsnachricht
  zufolge  ein  „Opfer  des  Impfzwangs“  geworden  sein.  Thatsächlich  ist  das  Kind  an  einer  Nierenentzündung
  gestorben,  welche  sich  an  eine  mit  der  Impfung  außer  Zusammenhang  stehende  Scharlacherkrankung
  anschloß.

Ueber  Erkrankungen  nach  der  Impfung  ist  im  Uebrigen  Nachstehendes  zu  berichten:

Erheblichere  Hautentzündungen  in  der  Umgebung  der  Impfstelle  sind  wie
früher  auch  im  Berichtsjahre  von  vielen  Impfärzten  bei  einzelnen  Impflingen  beobachtet  worden.
Solche  Reizerscheinungen  sind  vielfach  Folge  einer  nicht  genügenden  Schonung  des  geimpften
Armes  und  kommen  daher  am  häusigsten  bei  Wiederimpflingen  vor;  in  anderen  Fällen  handelt
es  sich  um  eine  ungewöhnlich  große  Empfindlichkeit  des  Impflings,  ferner  kann  die  Wirksamkeit
  des  Impfstoffes  und  das  Impfverfahren  zuweilen  von  Einfluß  sein.  1)  Von  impfgegnerischer
  Seite  werden  derartige  entzündliche  Vorgänge  an  der  Impfstelle  trotz  des
günstigen  und  folgenlosen  Verlaufs  oft  als  ernste  Erkrankungen  hingestellt  und  zu  der  Behauptung
  verwerthet,  daß  alljährlich  Tausende  von  schweren  Impfschädigungen  vorkommen.

In  einem  hierher  gehörigen  Falle  (Kind  Schmidt  in  Rüscheid,  Kreis  Neuwied)  sollte  laut  einer
Zuschrift  an  ein  impfgegnerisches  Blatt  „der  rechte  Arm  bis  in  den  halben  Rücken  so  entzündet“  gewesen
sein,  „daß  man  es  fast  nicht  mehr  ansehen  konnte.“  Ein  hinzugezogener  Arzt  hatte  angeblich  „sogleich
die  Impfschädigung  bejaht.“  Auch  später  „ruhte  das  Gift  nicht,  die  Augen  wurden  krank  und  ein  rauher
Husten  befiel  das  Kind.“  Nach  amtlichen  Ermittelungen  hat  es  sich  lediglich  um  eine  etwas  stärkere
Röthung  und  Schwellung  in  der  Umgebung  der  Impfstelle  gehandelt.  Der  erwähnte  Arzt  hatte  auf  eine
Frage  über  die  Art  des  Leidens  den  Eltern  gesagt,  „iede  erfolgreiche  Impfung  bringe  eine  Reaktion,“  von
einer  Augenentzündung  und  von  Husten  übrigens  nichts  wahrgenommen.

In  Langenhain,  Kreis  Friedberg  (Hessen)  war  dem  Impfarzt  von  dem  Lehrer  gemeldet  worden,
fast  alle  wiedergeimpften  Schüler  seien  schwer  erkrankt.  Der  zur  Untersuchung  sofort  in  die  Gemeinde
geeilte  Impfarzt  fand  sämmtliche  „Schwerkranke“  nicht  zu  Hause,  sondern  auf  dem  Felde  mit  ländlichen
Arbeiten  beschäftigt.  Eine  mäßige  Ausbreitung  der  Randröthe  bei  einzelnen  Schülern  hatte  zu  dem  Gerüchte
Anlaß  gegeben.

Ueber  die  Häufigkeit  der  Hautentzündungen  enthält  nur  ein  Theil  der  Berichte  bestimmte
  Angaben,  die  meisten  Berichterstatter  begnügen  sich  mit  der  Angabe,  daß  solche

1)  Vergl.  S.  84,  ferner  Mediz.  statist.  Mittheil.  Band  IV.  S.  111.