Rothlauf,  während  das  ältere  gesund  blieb.  Die  Rose  ging  von  einer  tags  zuvor  durch  das  Kind  aufgekratzten
  Impfpustel  des  linken  Armes  aus  und  wanderte  über  den  ganzen  linken  Arm  und  die  Brust.  Die
Krankheit  endete  nach  Ablauf  der  3.  Woche  günstig,  worauf  sich  das  Kind  verhältnißmäßig  rasch  erholte
und  wieder  vollkommen  gesund  wurde.

Außerdem  sind  einige  ernstere  Erkrankungen  an  Rose,  welche,  wie  die  vorstehende,
auf  eine  nachträgliche  Infektion  der  Impfstelle  zu  beziehen  sind  und  daher  der  Impfung
nur  mittelbar  zur  Last  gelegt  werden  können,  berichtet  in  je  einem  Falle  aus  dem  Kreise
Mayen  (Reg.-Bez.  Koblenz),  aus  Groß-Burgwedel,  (Reg.-Bez.  Lüneburg),  aus  den  bayerischen
Amtsbezirken  Heidenheim  und  Frankenthal  sowie  aus  dem  Impfbezirk  Heldburg  (Sachsen-Meiningen).
  Ueber  den  letzteren  Fall  ist  nichts  Näheres  mitgetheilt,  die  Erkrankung  im
Kreise  Mayen  entwickelte  sich  erst  4  Wochen,  der  Fall  in  Heidenheim  am  10.  Tage  nach  der
Impfung,  in  Frankenthal  wurde  ein  Erstimpfling  von  seiner  an  Gesichtsrose  leidenden  Mutter

angesteckt.  Der  Fall  in  Groß-Burgwedel  hat  zu  besonderen  Ermittelungen  Anlaß  gegeben.

Einem  impfgegnerischen  Blatte  zufolge  sollte  der  10  Monate  alte  Sohn  des  Pensionärs  Meyer  so
bedenklich  an  Rothlauf  erkrankt  sein,  daß  der  Impfarzt  ihn  vollständig  aufgegeben  hatte.  Ein  hinzugezogener
  anderer  Arzt  Dr.  D.  hatte  sich  angeblich  bereit  erklärt,  zu  bezeugen,  daß  die  Krankheit  eine
Folge  der  Impfung  gewesen  sei  und  den  Eltern  nahegelegt,  eine  Entschädigung  für  die  Kurkosten  zu
fordern.  Ferner  sollte  die  Mutter  und  eine  Nachbarin  sich  bei  dem  Kinde  angesteckt  haben,  so  daß  sich
bei  ihnen  Geschwüre  bildeten,  welche  in  ganz  gleicher  Weise  wie  die  Impfpusteln  vernarbten.  —  Der
amtlichen  Feststellung  zufolge  ist  das  Kind  kurze  Zeit  nach  der  Impfung  mit  einer  Anschwellung  in  der
Umgebung  der  Pusteln  erkrankt,  welche  der  hinzugezogene  Dr.  D.  für  „nicht  bedenklich“  hielt.  Erst
4  Wochen  später  wurde  derselbe  Arzt  wiedergerufen;  nunmehr  bestand  eine  neue  Erkrankung  an  Wanderrose,
  welche  nach  etwa  4  bis  5  Wochen  in  Genesung  endete.  Eine  Ursache  dieser  Erkrankung  vermochte
Dr.  D.  nicht  zu  bezeichnen.  Nach  Aussage  der  Mutter  ist  das  Kind  in  der  Zeit  zwischen  der  Impfung
und  dem  Auftreten  der  Rose  gesund  gewesen,  ein  Zusammenhang  der  letzteren  Erkrankung  und  der
Impfung  hat  nach  dem  Gutachten  des  Impfarztes  und  des  Kreisphysikus  nicht  bestanden.  Während  der
Krankheit  des  Kindes  hat  nach  Aussage  der  Mutter  die  Rose  in  ihrem  Hause  oder  der  Nachbarschaft
nicht  geherrscht.

Soweit  über  die  sonst  angezeigten  Fälle  von  Rose  Näheres  berichtet  ist,  scheint  es  sich
um  wenig  erhebliche  Erkrankungen,  meist  nicht  um  wirkliche  Wundrose,  sondern  nur  um

Reizerscheinungen  an  der  Impfstelle  gehandelt  zu  haben.

Bei  einem  Impfling  in  Hemer,  Kreis  Iserlohn  (Reg.-Bez.  Arnsberg),  welcher  laut  ärztlicher  Bescheinigung
  an  „Pockenrose  und  Eitervergistung“  erkrankt  sein  sollte,  fand  der  mit  der  amtlichen  Feststellung
beauftragte  Physikus  nur  eine  gewöhnliche  Entzündungsröthe  an  den  Impfpusteln,  welche  zu  Besorgnissen
nicht  Anlaß  gab.

Der  Bezirksarzt  von  Lahr  (Baden)  berichtete,  daß  „Rothlanf“  in  dem  Jahre  1895  seltener  und
zwar  nur  bei  Wiederimpflingen  beobachtet  wurde;  die  Erkrankungen  erstreckten  sich  nur  auf  den  Arm,  waren
sehr  selten  mit  Fieberbewegungen  verbunden  und  nicht  als  schwer  zu  betrachten.  Aehnlich  lauten  die
Berichte  der  Bezirksärzte  von  Baden,  Buchen,  Pfullendorf,  Oberkirch  und  Schopfheim  in  Baden.

In  Stuttgart  erstattete  ein  homöopathischer  Arzt  Anzeige,  daß  ein  am  1.  Juni  geimpftes  Kind  an
Impfrothlauf  schwer  erkrankt  sei.1)  Bei  der  hierauf  eingeleiteten  Untersuchung  fand  der  Stadtdirektionsarzt
  am  9.  Juni  an  dem  geimpften  Arme  eine  starke  örtlich-entzündliche  Reizung  sowie  einen  im  Abblassen
begriffenen,  masernähnlichen  Ausschlag,  den  Zustand  des  fieberlosen  Kindes  „durchaus  unbedenklich.“  Auf
eine  weitere,  am  21.  Juni  erfolgte  Anzeige  des  erstgenannten  Arztes,  daß  bei  dem  Kinde  über  den
ganzen  Körper  zerstreut  ein  stark  juckender  Ausschlag  bestehe,  fand  am  2.  Juli  nochmals  eine  Besichtigung
durch  den  Stadtdirektionsarzt  statt,  wobei  weder  ein  Ausschlag  noch  sonst  etwas  Krankhaftes  an  dem
Kinde  wahrgenommen  wurde.

Aus  19  von  36  preußischen  Regierungsbezirken,  ferner  aus  Sachsen-Weimar,

Mecklenburg-Strelitz,  Oldenburg,  Braunschweig,  Sachsen-Koburg-Gotha,  Anhalt,  Schwarz-1)

  Der  Fall  (Kind  Rübmann)  ist  von  impfgegnerischer  Seite  auch  in  mehreren  Zeitschriften  besprochen
  worden.