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burg-Sondershausen,  Reuß  ä.  L.,  Reuß  j.  L.,  Schaumburg-Lippe,  Lübeck,  Bremen  und
Elsaß-Lothringen  sind  Fälle  von  Rothlauf  nicht  berichtet,  in  den  übrigen  Bundesstaaten

und  Landestheilen  ist  die  Krankheit  nirgends  in  größerer  Verbreitung  beobachtet  worden.

In  Berlin  1)  wurden  bei  66046  Impfungen  1  Erkrankung  an  Späthrothlauf  und  11  roseähnliche
Fälle  angezeigt,  in  den  Reg.-Bezirken  Potsdam  eine  Erkrankung  (in  Baruth),  Frankfurt  außer  dem  bereits
erwähnten  Falle  in  Züllichau  eine  2  Wochen  nach  der  Impfung  von  aufgekratzten  Pusteln  ausgegangene
Erkrankung,  Stralsund  1  Späthrothlauferkrankung,  Oppeln  aus  8  Kreisen  insgesammt  8  Fälle,  davon  je  4
von  Früh-  und  Spätrothlauf,  welche  sämmtlich  auf  Unsauberkeit,  Reizung  der  Impfstelle  oder  sonstiges
unzweckmäßiges  Berhalten  zurückzuführen  waren  und  in  8—10  Tagen  heilten,  Magdeburg  aus  3  Kreisen
je  1  Fall  von  Späthrothlauf,  Merseburg  6  Fälle,  darunter  2  von  Spätrothlauf,  von  denen  der  eine  bei
einem  unsauber  gehaltenen  Kinde  in  der  3.  Woche  nach  der  Impfung  entstand,  Erfurt  und  Schleswig  je  1  Fall
von  Spätrothlauf,  Lüneburg  und  Stade  die  bereits  erwähnten  Fälle,  Minden  3  Fälle,  davon  1  an  Früh-,
2  an  Spätrothlauf,  Kassel  3—4  leichte  Fälle  in  der  Bezirkshauptstadt,  einzelne  in  5  Kreisen,  davon  die
meisten  (8)  im  Kreise  Fulda,  Koblenz  außer  dem  erwähnten  Falle  in  Mayen  aus  8,  Düsseldorf  aus
4  Kreisen  einige  wenige  Fälle,  Trier  vereinzelte,  bald  geheilte  Erkrankungen  und  Sigmaringen  4  Fälle,
darunter  3  von  Frührothlauf.  In  Bayern  wurde  „Impfrothlauf“  in  4  Amtsbezirken  bei  insgesammt
30  Wiederimpflingen  beobachtet,  ferner  erkrankten  in  6  Bezirken  17  und  in  2  anderen  Bezirken  einzelne
Erstimpflinge,  darunter  die  beiden  erwähnten  Kinder  in  Heidenheim  und  Frankenthal  an  Rose  oder  rothlaufähnlichen
  Erscheinungen.  In  Sachsen  ist  Rothlauf  in  „einigen“  bezw.  „wenigen“  oder  „vereinzelten“
Fällen  aus  9  Bezirken  berichtet,  in  Württemberg  nur  in  dem  angeführten  Falle,  in  Neresheim  in  Baden
bei  13  Erstimpflingen  und  4  Schülern  im  Bezirk  Bühl,  doch  scheint  es  sich  nach  der  Beschreibung  ebenso
wie  in  den  Fällen  in  Lahr  und  den  üÜbrigen  bereits  genannten  Bezirken  nur  um  stärkere  entzündliche
Erscheinungen  gehandelt  zu  haben.  Ferner  wurden  beobachtet  in  Hessen-  ein  „sehr  leichter“  Fall  von
Früherysipel,  in  Mecklenburg-Schwerin  5  Fälle  von  Späterysipel,  in  Sachsen-Meiningen  der  erwähnte  Fall
und  1  leichte  Erkrankung  an  Früherysipel  bei  einem  Wiederimpfling  im  Bezirk  Heldburg,  in  Sachsen-Altenburg
  13  Fälle  von  Spätrothlauf,  darunter  10  bei  Wiederimpflingen,  in  Schwarzburg-Rudolstadt
2  Fälle  von  Frührothlauf  bei  Wiederimpflingen,  in  Waldeck  1  und  in  Lippe  3  Fälle  von  Spätrothlauf,
endlich  in  Hamburg  2  schnell  geheilte  Fälle  von  Frührothlauf  ?.

Verschwärung  oder  brandige  Beschaffenheit  der  Impfstellen  wurde  in  den
preußischen  Reg.-Bezirken  Merseburg  in  8,  Münden  und  Düsseldorf  in  je  4,  Stade  in  3,
Köslin  in  2,  Potsdam  und  Schleswig  in  je  1,  Posen  und  Münster  in  einigen  Fällen  festgestellt.


Der  Fall  im  Reg.-Bez.  Potsdam,  über  welchen  eine  Mittheilung  bereits  seitens  eines  impfgegnerischen
Blattes  veröffentlicht  worden  ist,  betraf  ein  außerhalb  des  öffentlichen  Termines  in  Friedrichsberg  am
11.  Dezember  geimpftes  Kind  Rudolf  Roscher.  2  gleichzeitig  geimpfte  Kinder  blieben  gesund,  bei  dem
Kind  Roscher  entstanden  jedoch  aus  den  Pusteln  Geschwüre,  bis  zu  deren  Heilung  6  Wochen  verstrichen.
Nachtheilige  Folgen  sind  nicht  zurückgeblieben.

In  Sachsen  wurde  Verschwärung  der  Impfpusteln  in  einem  Bezirke  mehrfach,  in
je  2  Bezirken  2  mal  und  1  mal  beobachtet.  In  Hessen  sah  ein  Impfarzt  mehrmals  nach
starkem  Jucken  und  Kratzen  Geschwüre  an  Stelle  der  Impfpocken  auftreten.  Ferner  sind
berichtet  1  Fall  aus  Mecklenburg-Schwerin,  2  aus  Sachsen-Meiningen  (außerdem  bei
11  Kindern  eiterige  Beschaffenheit  der  Pusteln),  je  1  aus  Anhalt  und  Hamburg.  In  Waldeck
wurde  eine  Verschwärung  der  Impfpusteln  „stellenweise“,  im  Bezirk  Lothringen  infolge  von
Unreinlichkeit  der  Impflinge  oder  ihrer  Pfleger  mehrfach  verzeichnet.

Ueber  eine  von  dem  Steueraufseher  Dellinger  in  Bogen  (Reg.-Bez.  Niederbayern)  einem  impfgegnerischen
  Blatte  angezeigte  Erkrankung  seines  Kindes,  welche  in  eiteriger  Berschwärung,  Geschwüren  an
den  Fingern  und  Fersen  sowie  Ohrenfluß  bestanden  haben  soll,  vermochte  der  angeblich  behandelnde  Arzt
nichts  Näheres  anzugeben,  da  er  sich  nicht  erinnerte,  ob  er  das  Kind  selbst  gesehen  hatte.  Dem  Impfarzt
war  eine  derartige  Erkrankung  weder  bei  der  Nachschau  zu  Gesicht  gekommen  noch  nachträglich  mitgetheilt

1)  Einschl.  Charlottenburg.
2)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Bd.  III.  S.  816.
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