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worden.  Andererseits  wurde  ermittelt,  daß  der  Vater  des  Impflings  ein  Anhänger  des  Kneipp'schen  Heilverfahrens
  war  und  das  zarte  Kind  bald  nach  der  Geburt  und  seitdem  täglich  in  kaltem  Wasser  gebadet
hatte,  so  daß  die  Nachbarschaft  durch  das  klägliche  Schreien  des  Kindes  belästigt  wurde.  Auch  wurden
dem  Kinde  Salzwasser-Wickelungen  (Salzhemd)  gemacht.  Nach  dem  Gutachten  des  Bezirksarztes  kann  bei
solcher  Behandlung  ein  Wundwerden  der  Haut  und  eine  Geschwürsbildung  wohl  eingetreten  sein,  zumal
das  Wasser  am  Orte  stark  kalkhaltig  ist.

Blutvergiftung  ist  in  einem  der  beiden  bereits  erwähnten  Todesfälle  aus  Sachsen
berichtet,  brheumatischer  Tetanus“  (Starrkrampf)  in  einem  mild  verlaufenen  Falle  aus
Sachsen-Weimar.  Fälle  von  Syphilis  sind  als  Folge  der  Impfung  im  Berichtsjahre  nicht
vorgekommen.

Das  Auftreten  von  Hautausschlägen,  wie  Quaddeln  (Urtikaria),  Papeln,  gleichmäßiger
  scharlachähnlicher  Röthung  (Erythemen),  masernähnlichen  Flecken  (Roseola)  nach  der
Impfung,  zum  Theil  in  Verbindung  mit  Fieber  und  Juckreiz,  ist  in  den  Berichten  verschiedentlich
  erwähnt.

Bei  einem  Erstimpfling  in  Berlin  wurden  auf  der  der  geimpften  Seite  entsprechenden  Hälfte  des
Gesichts,  des  Bauches,  des  Ober=  und  Unterschenkels  kleine  Blutaustritte  unter  die  Oberhaut  wahrgenommen,
welche  innerhalb  von  3  Tagen  wieder  verschwanden.  In  dem  bayerischen  Impfbezirk  Kusel  trat  zu  einem
nach  der  Impfung  entstandenen  Erythem  eine  Eiterung  in  der  Leistengegend  hinzu.

Die  Ursachen  und  die  Natur  derartiger  Reizerscheinungen  sind  bereits  in  früheren
Berichten  wiederholt  erörtert  worden  1).  Diese  in  der  Regel  harmlosen  und  schnell  vorübergehenden
  Ausschläge  werden  jedoch  immer  wieder  in  der  Presse  als  „Impfschädigungen“
dargestellt.  "

Im  November  des  Berichtsjahres  brachte  ein  naturärztliches  Blatt  in  Berlin  unter  der  Aufschrift
„Impschädigungen“  die  Notiz:  „Der  kleine  Sohn  des  Herrn  Paul  Kluge  ist  nach  der  Impfung  erkrankt,
  es  stellte  sich  Hitze  ein,  der  Körper  bedeckte  sich  mit  rothen  Flecken.“  Nach  amtlicher  Feststellung
ist  bei  dem  Kinde  etwa  4  Tage  nach  der  am  28.  Juli  vollzogenen  Impfung  unter  Hitze  ein  Ausschlag  in
Form  von  stecknadelknopfgroßen  „Pickeln“  aufgetreten  und  bereits  vor  dem  Nachschautage  wieder  verschwunden.
  Im  Uebrigen  war  der  Verlauf  der  Schutzpocken  ungestört.  Die  Mutter  hatte  dem  Ausschlag,
während  dessen  das  Kind  den  Appetit  nicht  verlor,  eine  Bedeutung  nicht  beigelegt,  ärztliche  Hülfe  nicht  in
Anspruch  genommen  und  auch  dem  Impfarzt  bei  der  Nachschau  nichts  davon  mitgetheilt.  Dem  Berichte

zufolge  hat  es  sich  vielleicht  nicht  einmal  um  einen  Impfausschlag  sondern  um  Schweißfrieseln  gehandelt,
deren  Auftreten  bei  der  damals  herrschenden  großen  Hitze  erklärlich  war.

Bläschen=  und  pustelförmige  Ausschläge,  in  den  Berichten  u.  a.  auch  als  generalisirte
Vaccine,  Herpes,  Pemphigus  oder  Furunkulosis  beschrieben,  sind  mitgetheilt  aus  Berlin?),
den  Kreisen  Rawitsch  und  Verden  (je  1  Fall),  dem  Reg.-Bez.  Lüneburg  (5  Fälle),  dem
Landkreise  Bromberg  (2  Fälle),  den  Bezirken  Vilshofen  (besonders  bei  Wiederimpflingen,
welche  bereits  wieder  schwere  Arbeit  verrichtet  hatten),  Kusel,  Bamberg  (1  bezw.  2  Fälle
von  Furunkulosis)  und  4  anderen  bayerischen  Amtsbezirken  (vereinzelt),  dem  Königreich  Sachsen
(5  Fälle)  ),  Württemberg  (ohne  Zahlenangabe),  Baden  (5  Fälle),  Sachsen-Weimar  (2  Fälle),
Sachsen-Altenburg  und  Reuß  ä.  L.  (je  1  Fall)  und  Hamburg  (4  Fälle).  Nach  der  Beschreibung
  hat  es  sich  in  jenen  Fällen,  namentlich  den  Erkrankungen  in  den  Kreisen  Rawitsch
und  Verden,  zum  Theil  nicht  um  Impfausschläge,  sondern  um  Windpocken  gehandelt,  deren
Entstehung  mit  der  Impfung  nicht  im  Zusammenhang  stand.  Sekundäre  Impfpusteln,
infolge  unmittelbarer  Uebertragung  des  Pustelinhalts  auf  andere  Körperstellen,  wurden  beobachtet
  in  Oldesloe,  (Reg.-Bez.  Schleswig),  wo  in  einem  Fall  am  Hodensack,  in  einem  anderen

1)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Bd.  III.  S.  271  u.  Bd.  IV.  S.  114.

2)  Ebenda  Bd.  III.  S.  3138.

2)  Vergl.  Mediz.-statist.  Mittheil.  Bd.  III.  S.  315,  wo  zugleich  die  später  angeführten  Fälle  von
impetigoähnlichem  Ausschlag  erwähnt  sind.