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auf  dem  Leib  und  am  Bein  weitere  Pusteln  entstanden,  in  den  bayerischen  Amtsbezirken
Herzogenaurach  (1  Fall),  Kronach  (2  Fälle,  darunter  1  von  Uebertragung  auf  den  Rumpf),
im  Königreich  Sachsen  (2  Fälle)  und  in  Elsaß-Lothringen  (1  Fall  von  Uebertragung  auf
den  Hals).

Chronische  Hautausschläge  (Prurigo,  Ekzem),  für  welche  jedoch  vielfach  ein  Zusammenhang
  mit  der  vorausgegangenen  Impfung  nicht  als  wahrscheinlich  zu  bezeichnen  war,
sind  erwähnt  aus  den  preußischen  Reg.-Bezirken  Potsdam  (2),  Frankfurt  (1  Erkrankung  an
„sehr  bald  geheiltem  Ausschlag")  und  Hannover  (einzelne  Fälle),  aus  Sachsen  (4  Fälle  von
Ekzem  in  3  Bezirken,  vereinzelte  in  3  anderen  Bezirken,  2  Fälle  von  chronischem  Ausschlag,
8  von  Impetigo),  Württemberg  (2  Fälle  von  Ekzem),  Hessen  (mehrere  Fälle  von  Ekzem  im
Kreise  Bensheim,  2  in  Alzey),  Mecklenburg-Schwerin  (1  Fall),  Braunschweig  (2  Fälle),
Sachsen-Meiningen  (4  Fälle),  Sachsen-Koburg-Gotha  (1  Fall),  Hamburg  (1  Fall  von  Herpes
Zoster,  26  Fälle  von  Ekzem  1))  und  Elsaß-Lothringen  (1  Fall  von  Prurigo,  2  von  Ekzem).

Einer  der  Fälle  aus  dem  Reg.-Bez.  Potsdam  betraf  ein  12  Jahre  altes  Mädchen  (Alma  Zehl)
aus  Pankow,  deren  Erkrankung  einem  naturärztlichen  Blatte  zufolge  ein  „regelrechter  Pockenausschlag“
gewesen  sein  und  durch  Ansteckung  auch  die  2  Jahre  alte  Schwester  des  Mädchens  betroffen  haben  sollte.
Nach  amtlicher  Ermittelung  hat  bei  beiden  Kindern  mehrere  Monate  lang  ein  impetigoähnlicher  Ausschlag
am  Kopf  bestanden,  der  bei  dem  älteren  Kinde  am  Tage  nach  der  Nachschau  zuerst  im  Gesicht  auftrat.
Durch  den  Ausschlag,  der  von  einer  Nachbarin  als  „Patz“,  wie  er  bei  Kindern  vielfach  vorkommt,  bezeichnet
wurde,  war  das  Befinden  und  der  Appetit  der  Kinder  nicht  gestört.  Fieber  oder  besonderes  Hautjucken
bestanden  nicht,  der  Schulbesuch  des  älteren  Kindes  wurde  nicht  unterbrochen.  Bei  der  Besichtigung  durch
den  Kreisphysikus  waren  beide  Kinder  gesund;  Spuren  des  überstandenen  Ausschlages  oder  Pockennarben
wurden  im  Gesicht  und  am  Kopf  nicht  gefunden.

Ein  anderer  vorher  nicht  erwähnter  Fall  aus  demselben  Regierungsbezirk,  der  ebenfalls  in  einem
impfgegnerischen  Blatte  erörtert  worden  ist,  betraf  einen  Erstimpfling  (Wilhelm  Kunowsky)  in  Wilmersdorf.
Auch  hier  handelte  es  sich  um  einen  Ausschlag  am  Kopfe,  im  Berichte  als  „Kopfgrind“  bezeichnet,  der  bald
nach  dem  Nachschautage  aufgetreten  war,  und  zu  dem  später  Lymphdrüsenschwellungen  am  Halse  hinzutraten;
  eine  geschwollene  Drüse  wurde  ärztlicherseits  durch  Schnitt  eröffnet.  Späterhin  war  das  Kind
auch  infolge  eines  inneren  Leidens,  angeblich  einer  Erkrankung  der  Luftröhren  und  der  Lungen  bettlägerig.
Ein  Zusammenhang  dieser  bei  dem  von  Natur  skrophulösen  Kinde  aufgetretenen  Erkrankungen  mit  der
Impfung  wurde  nicht  festgestellt,  an  den  geimpften  Armen  fanden  sich  Impfnarben  von  gewöhnlicher  Beschaffenheit
  ohne  Spuren  etwaiger  Geschwüre  in  der  Umgebung.

In  einem  oben  nicht  angeführten  Falle  in  Dillenburg  (Reg.-Bez.  Wiesbaden)  sollte  ein  Erstimpfling
(Robert  Gellert)  nach  Mittheilung  eines  impfgegnerischen  Blattes  an  „Impfrothlauf“  erkrankt  sein.  Nach
amtlicher  Feststellung  litt  das  Kind  an  einem  skrophulösen  Hautausschlag,  der  schon  bald  nach  der  Geburt
hervorgetreten  war  und  nach  der  Impfung  noch  längere  Zeit  bestand,  schließlich  aber  abheilte,  ohne  daß
ärztliche  Hülse  in  Anspruch  genommen  wurde.

Bei  einem  Erstimpfling  in  Chemnitz,  bei  welchem  laut  Anzeige  der  Mutter  ein  Ausschlag  am  rechten
Ohre  und  beiden  Augen,  sowie  ein  Bläschenausschlag  auf  dem  Kopfe  nach  der  Impfung  ausgebrochen  sein
sollte,  fand  der  mit  der  Untersuchung  beauftragte  Arzt  nur  ein  Gerstenkorn  am  linken  Auge.  Ein  Zusammenhang
  mit  der  Impfung  war  bestimmt  auszuschließen.

Einer  der  aus  Württemberg  berichteten  Fälle  (Bertha  Bartholomaei  in  Stuttgart)  ist  nicht  nur
wiederholt  in  Zeitschriften  erörtert,  sondern  auch  zu  Petitionen  an  den  Reichstag  und  die  Württembergische
Kammer  der  Abgeordneten  verwerthet  worden.  In  der  Württembergischen  Kammer  theilte  am  11.  Dezember
1896  der  Staatsminister  des  Innern  v.  Pischeck  mit,  daß  nach  den  amtlichen  Ermittelungen  allerdings  in
ummittelbarem  zeitlichem  Anschluß  an  die  Impfung  bei  dem  Kinde  ein  allgemeiner  Ausschlag  ausgebrochen
war,  ein  Zusammenhang  desselben  mit  der  Impfung  aber  nicht  als  erwiesen  angenommen  werden  konnte,
ein  zufälliges  Zusammenfallen  von  Impfung  und  Ausschlag  vielmehr  zum  mindesten  ebenso  wahrscheinlich
war.  Auf  die  eingehende  Darlegung  der  näheren  Umstände  des  Falls  erklärte  ein  Abgeordneter,  welcher
als  Gegner  des  Impfzwangs  das  Wort  nahm,  auch  seiner  Ansicht  nach  bestehe  ein  ursächlicher  Zusammen-1)

  Vergl.  Mediz.-stat.  Mittheil.  Bd.  III.  S.  316  u.  317.