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hang  zwischen  der  Impfung  und  der  Krankheit  des  Kindes  nicht.  Schließlich  beschloß  die  Kammer,  über
die  Eingabe  zur  Tagesordnung  überzugehen.

In  einer  der  aus  dem  Kreise  Bensheim  berichteten  Erkrankungen,  welche  seitens  der  Impfgegner
in  der  Presse  besprochen  wurde,  gehörte  der  von  einem  einfachen  Ekzem  betroffene  Erstimpfling  einem
schmutzigen  Haushalte  an  und  war  von  seinem  Großvater  und  einer  älteren  Schwester,  welche  beide
schon  vorher  mit  ähnlichem  Ausschlage  behaftet  waren,  während  des  Bestehens  der  Schutzpocken  viel  herumgetragen
  worden.

In  einem  der  Fälle  in  Alzey  handelte  es  sich  um  ein  Ekzem,  das  schon  vor  der  Impfung  unter
der  behaarten  Kopfhaut  hervorgetreten  war.

Ansteckende  Hautkrankheiten  nach  der  Impfung  sind  nur  im  Berichte  aus
Hamburg  in  4  vereinzelten  Fällen  erwähnt.  Auch  in  diesen  Fällen  war  ein  Zusammenhang
  mit  der  Impfung  theils  bestimmt  auszuschließen,  theils  nicht  wahrscheinlich.  1)

Ein  Fall  von  Hautausschlag,  welcher  im  Königreich  Sachsen  als  angebliche  Impfschädigung  zur
Anzeige  kam,  ergab  sich  als  Krätze,  womit  die  ganze  Familie  behaftet  war.

Außerdem  sind  noch  einige  sonstige  Erkrankungen  zu  erwähnen,  in  welchen  ein  Zusammenhang
  mit  einer  vorausgegangenen  Impfung  von  impfgegnerischer  Seite  angenommen,
durch  die  amtlichen  Ermittelungen  aber  nicht  festgestellt  wurde.

Im  Landkreise  Elbing  hatte  der  ärztliche  Leiter  einer  Naturheilanstalt  durch  eine  Hebamme  die
Bevölkerung  auf  den  augeblichen  Schaden  der  Impfung  hinweisen  und  zur  Mittheilung  etwaiger  Impfschädigungen
  an  ihn  auffordern  lassen.  Ueber  7  darauf  ihm  nachgewiesene  Fälle,  von  denen  3  tödtlich  verliefen,
  ist  dem  Berichte  des  zuständigen  Regierungs=  und  Medizinalraths  zu  entnehmen,  daß  es  sich  um
schwächliche  Kinder  gehandelt  hat,  welche  an  Verdauungsstörungen,  zum  Theil  auch  an  Ausschlägen  gelitten
haben.  Ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  bestand  nicht;  Verdauungsstörungen,  darunter  auch  tödtliche
Fälle,  waren  gleichzeitig  bei  nicht  geimpften  Kindern  desselben  Impfbezirks  vorgekommen.  Das  Auftreten
derartiger  Erkrankungen  war  bei  der  damals  herrschenden  warmen  Witterung  erklärlich;  bei  einem  der  erwähnten
  7  Kinder  war  kurz  zuvor  die  Nahrung  geändert  worden,  einige  andere  scheinen  nicht  reinlich  gehalten
  und  mangelhaft  gepflegt  worden  zu  sein.  Bei  der  Nachschau  nach  der  Impfung  waren  alle  Kinder
gesund  befunden  worden.

In  Charlottenburg  sollte  ein  Kind  (Marie  Jürgens)  einer  Mittheilung  in  einem  impfgegnerischen
Blatte  zufolge  etwa  8  Tage  nach  der  Impfung  erkrankt  sein.  Nach  amtlicher  Mittheilung  hat  das  im
ersten  Lebensjahre  stehende  Kind,  als  die  Impfpusteln  bereits  abgeheilt  waren,  Schnupfen,  Durchfall  und
kleine  Aphthen  im  Munde  bekommen  und  mehrere  Monate  später  vorübergehend  an  Luströhrenkatarrh  gelitten.
  Nach  Auskunft  des  behandelnden  Arztes  waren  die  Krankheitserscheinungen  nicht  erheblich,  irgend
ein  Zusammenhang  mit  der  Impfung  bestand  nicht.  Bei  einer  etwa  1  Jahr  nach  der  Impfung  vorgenammene
  Besichtigung  erschien  das  Kind  gesund,  blühend  und  in  außergewöhnlich  gutem  Ernährungszustand.
  .

In  dem  bayerischen  Amtsbezirke  Erbendorf  wurde  ein  Panaritium  (Fingergeschwür)  auf  die  Impfung
zurückgeführt;  jedoch  ergab  sich,  daß  die  Erkrankung  schon  8  Tage  vor  der  Impfung  bestanden  hatte.

Ferner  sind  wie  alljährlich,  eine  Anzahl  von  Kindern  kurz  nach  der  Impfung  an
Krankheiten,  wie  Brechdurchfall  oder  Darmkatarrhen,  Lungenentzündung,  Luftröhrenkatarrh,
Gehirnhautentzündung,  Nierenentzündung,  Masern,  Scharlach,  Diphtherie,  Croup,  Keuchhusten,
  Augenbindehautkatarrh  u.  a.  m.  erkrankt,  zum  Theil  auch  gestorben.  Hierin  können
in  der  Regel  Folgen  der  Impfung  nicht  erblickt  werden;  denn  solche  Erkrankungen  sind  dem
jugendlichen  Alter  eigenthümlich  und  kommen  daher,  wie  bei  nicht  geimpften,  so  auch  bei
geimpften  Kindern  vor.  In  den  im  Berichtsjahre  bekannt  gewordenen  derartigen  Erkrankungsfällen
  waren  besondere  Umstände,  aus  welchen  auf  einen  Zusammenhang  mit  der
vorausgegangenen  Impfung  hätte  geschlossen  werden  können,  nicht  zu  ermitteln.  Soweit
ein  solcher  von  den  Angehörigen  oder  von  anderer  Seite  vermuthet  worden  ist,  sind  die  Fälle
in  den  vorstehenden  Mittheilungen  besonders  angeführt  worden.

Besondere  Vorkommnisse.  Unempfänglich  für  die  Impfung  war  ein  Kind  im
)  Näheres  über  diese  Fälle  ist  bereits  in  Bd.  III,  S.  317  berichtet.