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Für  diejenigen  betagten  Personen,  welche  bereits  60  oder  mehr  Lebensjahre
zurückgelegt  haben,  ist  das  Jahr  1896  im  Ganzen  ebenfalls  günstiger  als  das  Vorjahr
verlaufen,  da,  wie  oben  erwähnt,  in  den  13  Staaten  des  Reiches  1  127  Personen  dieser
höchsten  Altersklasse  weniger  als  während  des  Vorjahres  gestorben  sind;  indessen  ist  diese
Differenz  hier  von  geringer  Bedeutung,  da  sie  nur  0,4  %%  der  naturgemäß  immer  sehr  zahlreichen
  Sterbefälle  dieser  Altersklasse  beträgt.  Die  Abnahme  war  besonders  beträchtlich  in
Ostpreußen  (—  669),  in  Hannover  (—  366),  der  Provinz  Sachsen  (—  301),  im  Staate
Bremen  (—  183),  in  Schaumburg-Lippe  (—  36)  und  in  Sachsen-Meiningen  (—  135),
deutlich  auch  in  Bayern  (—  221),  Braunschweig  (—  85),  Elsaß-Lothringen  (—  159),  in
Berlin  (—  114),  Schleswig-Holstein  (—  135)  und  Westpreußen  (—  114),  weniger  in  Baden,
dem  Königreich  Sachsen  und  in  Westfalen;  dagegen  haben  die  Todesfälle  so  betagter
Personen  zugenommen  namentlich  in  Brandenburg  (+  526),  in  Posen  (+  224),  Pommern
(+  114),  Schlesien  (+  168),  in  Hessen-Nassau  (+  144),  der  Rheinprovinz  (+  231)  und
in  Hohenzollern  (+  51),  auch  in  Sachsen-Coburg-Gotha  (+  69)  und  in  Hessen  (+  26).

Das  erhebliche  Sinken  der  Sterblichkeit  unter  den  Kindern  des  ersten  Lebensjahres
  wird  weiter  unten,  zugleich  im  Hinblick  auf  die  Zahl  der  Lebendgeborenen  besprochen
werden.  Die  Zahl  der  todtgeborenen  Kinder  hat  in  den  13  Staaten  des  Reiches  seit
dem  Vorjahre  von  61  513  auf  62  156  mithin  um  643  —  1  %  der  vorjährigen  Zahl  zugenommen,
  am  stärksten  in  Bremen,  Braunschweig,  Baden,  Berlin  und  in  der  westlichen
Hälfte  Preußens,  einschl.  der  Provinz  Sachsen.

II.  Die  Sterbefälle  des  Jahres  1896  im  Verhältnuiß  zur  Zahl  der  bei
der  letzten  Volkszählung  ermittelten  Lebenden.

Im  Gesammtgebiet  der  an  den  Erhebungen  für  das  Jahr  1896  betheiligten  19
Staaten  des  Reiches  hatte  mehr  als  der  vierte  Theil  aller  Gestorbenen  die  Altersgrenze
von  60  Jahren  überschritten,  im  Ganzen  ein  größerer  Theil  als  in  den  Vorjahren  seit
Eingang  bezüglicher  Ausweise.  Von  je  1000  innerhalb  der  jeweilig  betheiligten  Staaten
des  Reiches  Gestorbenen  bekannten  Alters  hatten  ein  Lebensalter  von  60  Jahren  und

darüber  erreicht:  «
250  im  Berichtsjahre  1892,

249  „  ,,  1893,
238  ,  „  1894,
244  „  »  1895,
256,,  »  1896.

Das  Verhältniß  war  während  des  Berichtsjahres  am  günstigsten  in  den  Gebieten
der  Fürstenthümer  Waldeck  und  Schwarzburg-Sondershausen,  in  Mecklenburg-Schwerin  und
—  innerhalb  des  Königreichs  Preußen  —  in  Hohenzollern,  wo  überall  mehr  als  350  von
je  1  000  Gestorbenen  dies  hohe  Alter  erreicht  hatten.  Indessen  ist  zur  richtigen  Würdigung
dieser  Thatsache  darauf  hinzuweisen,  daß  in  Mecklenburg-Schwerin  wie  auch  in  Hohenzollern
verhältnißmäßig  die  meisten  Lebenden  so  hohen  Alters  nach  dem  letzten  bezüglichen
Zählungsergebniß  (s.  u.  Tab.  A.)  sich  befunden  haben;  in  diesen  beiden  Gebieten  hatte  mehr
als  der  zehnte  Theil,  im  übrigen  Reichsgebiet  nur  etwa  der  dreizehnte  Theil  der  Bewohner
das  60.  Lebensjahr  überschritten.

Nachstehende  Uebersicht  A  veranschaulicht:  I  welcher  Antheil  von  der  Gesammtzahl
der  Lebenden,  II  welcher  Antheil  von  der  Gesammtzahl  der  im  Berichtsjahr  Gestorbenen
(bekannten  Alters)  auf  die  drei  Altersklassen  von  1—15  Jahren,  von  15—60  Jahren,  von
60  und  mehr  Jahren  entfiel;  der  auf  Säuglinge  entfallende,  beträchtliche  Rest  der  Ge-