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Baden  mit  Hohenzollern,  in  Bayern,  Württemberg,  Elsaß-Lothringen,  Hessen,  Hessen-Nassau,
Westfalen  und  der  Rheinprovinz,  andererseits  in  Waldeck,  Sachsen-Meiningen,  Sachsen-Coburg-Gotha,
  Braunschweig,  endlich  östlich  der  Elbe  in  Schlesien  gestorben,  hier  aber,  wenn  man
genauer  prüft,  nur  in  den  Regierungsbezirken  Liegnitz  und  Breslau.

Besonders  günstig  scheinen  dagegen  die  Daseinsverhältnisse  so  betagter  Personen
außer  in  Schaumburg-Lippe  und  in  Berlin  im  ganzen  Küstengebiet  gewesen  zu  sein,  da  in
Schleswig-Holstein,  Mecklenburg-Schwerin,  Lübeck,  Bremen,  Hamburg,  Pommern,  Ost=  und
Westpreußen  durchweg  weniger  als  64  auf  je  1000  Lebende  so  hohen  Alters  gestorben
sind.  Indessen  kann  man  aus  der  Sterbeziffer  gerade  dieser  Altersklasse  leicht  irrige  Schlüsse
ziehen,  was  weiter  unten  gelegentlich  der  besonderen  Sterblichkeitsverhältnisse  in  den  Großstädten
  noch  ausgeführt  worden  ist.

Die  Höhe  der  Gesammtsterbeziffer  hat,  wie  ein  Vergleich  mit  den  Ziffern  der
anderen  Spalten  zeigt,  nur  ausnahmsweise  der  Sterblichkeit  unter  der  an  Personenzahl  und
an  wirthschaftlicher  Bedeutung  weitaus  überwiegenden  Altersklasse  von  15—60  Jahren
entsprochen.  So  findet  man  in  der  Rheinpfalz  fast  die  höchste  Sterbeziffer  dieser  Altersklasse,
  trotzdem  die  Gesammtsterbeziffer  ziemlich  niedrig  ist,  nämlich  um  2  %  unter  dem  Durchschnitt
  bleibt;  andererseits  sind  im  Nordosten  des  Reiches,  in  den  Provinzen  Ost=  und
Westpreußen,  Pommern,  Posen,  Brandenburg  trotz  einer  relativ  hohen  Gesammtsterbeziffer
aus  jener  mittleren  Altersklasse  verhältnißmäßig  weniger  als  durchschnittlich  im  Reiche
gestorben.  Da  nun,  wie  mehrfach  erwähnt,  diese  Personen  von  15—60  Jahren  fast  zwei
Drittel  der  Bevölkerung  ausmachen,  befand  sich  die  überwiegende  Mehrzahl  der  Bewohner,
und  gerade  der  in  wirthschaftlicher  Hinsicht  wichtigste  Theil  derselben,  im  Nordosten  des
Reiches  trotz  einer  hohen  Gesammtsterbeziffer  unter  relativ  günstigen  Daseinsverhältnissen,
  andererseits  sind  außer  in  der  bayerischen  Pfalz  auch  in  Westfalen,  Hessen-Nassau,
Bremen  die  Sterblichkeitsverhältnisse  für  jene  überwiegende  Mehrzahl  der  Bewohner  trotz
einer  niedrigen  Gesammtsterbeziffer  verhältnismäßig  ungünstig  gewesen.

Die  beigegebene  graphische  Darstellung  C  soll  in  möglichst  übersichtlicher  Weise  veranschaulichen,
  wie  verschieden  während  des  Berichtsjahres  die  Sterbensgefahr  der  Bewohner
eines  und  desselben  Staatsgebiets  rc.,  je  nach  dem  Lebensalter  gewesen  ist,  wie  wenig  demgemäß
  aus  der  Gesammtsterbeziffer  eines  Gebiets  auf  die  Sterbeziffern  der  einzelnen  Altersklassen
  geschlossen  werden  kann.  Um  die  Verhältnisse  deutlicher  übersehen  zu  lassen,  ist  jeder
Staat,  jede  Provinz  auf  der  Tafel  unter  Beiseitesetzung  der  kleinen  Verschiebungen,  die
sich  aus  den  einzelnen  Sterbeziffern  ergeben,  ausschließlich  mit  der  Ordnungszahl  eingesetzt,
welche  ihnen,  wenn  man  die  Staaten  2c.  je  nach  der  Höhe  der  Sterbeziffern  aneinander
reihen  wollte,  hinsichtlich  der  Gesammtsterblichkeit  oder  der  Sterblichkeit  der  einzelnen  Altersklassen
  zukommen  würde.

So  ist,  um  einige  Beispiele  anzuführen,  aus  der  Tafel  ersichtlich,  daß  Westpreußen

hinsichtlich  der  Gesammtsterbeziffer  die  3.,  d.  h.  eine  recht  hohe,
„  „  Säuglingssterblichkeit  a)  „  6.,  d.  h.  ebenfalls  eine  ziemlich  hohe,
„  „  Sterblichkeit  der
Kinder  von  1—15  Jahren.  .  (b)  „  3.,  d.  h.  eine  recht  hohe,
aber  hinsichtlich  der  Sterblichkeit  der
Erwachsenen  von  15—60  Jahren  (ch  „  23.,  d.  h.  eine  niedrige
und  hinsichtlich  der  Sterblichkeit  der
bejahrten  Personen  von  60  und
mehr  Jahtrtrten  (d)  „  24.,  d.  h.  eine  ebenfalls  niedrige
Stelle  in  der  Reihenfolge  der  Staaten  und  Provinzen  einnimmt.