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Jahren  erreicht  hatten,  ferner  läßt  sich  der  ebenfalls  erhebliche  Unterschied  der  betreffenden
Sterbeziffern  von  Königsberg  (67)  und  von  Charlottenburg  (58)  zum  Theil  dadurch  erklären,
daß  von  je  1.000  Lebenden  der  Altersklasse  in  Königsberg  3898,  in  Charlottenburg  nur  329
das  70.  Lebensjahr  überschritten  hatten  u.  s.  f.

Muthmaßlich  würde  eine  auf  mehrere  Jahre  sich  erstreckende  Sonderung  der  Sterbefälle
  nach  dem  Alter  der  Gestorbenen  diesen  Zusammenhang  zwischen  Sterbeziffer  und  Altersgliederung
  der  Lebenden  recht  häufig  erweisen,  ebenso  wie  der  gewichtige  Einfluß,  den  der
Altersaufbau  der  Bevölkerung  auf  die  Höhe  der  Gesammtsterbeziffer  ausübt,  um  so  deutlicher
  zu  Tage  tritt,  je  größer  der  Zeitraum  ist,  welchen  man  in's  Auge  faßt.

In  Anbetracht  der  besprochenen  Abhängigkeit  der  Sterbeziffern  der  Altersklasse  d
von  den  Altersverhältnissen  der  in  dieser  Altersklasse  Lebenden  ist  eine  weitere  Sonderung
der  Großstädte  nach  der  Höhe  dieser  Sterbeziffern  von  geringem  Interesse,  es  sei  nur  noch
erwähnt,  daß  unter  allen  25  Großstädten  Straßburg  durch  die  höchste  bezügliche  Sterbeziffer
  von  84  sich  auszeichnet.

Hiermit  steht  gemäß  obigen  Ausführungen  wiederum  die  Thatsache  in  Einklang,  daß
in  Elsaß-Lothringen,  soweit  die  bisherigen  Volkszählungen  ersehen  ließen,  die  höchsten  Altersstufen
  von  70  und  mehr  Jahren  weit  stärker  als  in  allen  anderen  Staaten  des  Deutschen
Reiches  mit  Ausnahme  von  Mecklenburg-Strelitz  vertreten  sind.  Nach  den  Ergebnissen  der
Volkszählung  vom  1.  Dezember  1890  hatten  von  je  1000  Einwohnern  ein  Alter  von  70
und  mehr  Jahren  erreicht:  im  Königreich  Sachsen  22,  in  Preußen  27,  in  Hessen  29,  in
Baden  29,  in  Württemberg  71,  in  Bayern  32,  aber  in  Elsaß-Lothringen  39,  und
in  Mecklenburg-Strelitz  40,  im  ganzen  Deutschen  Reiche  nur  29  (val.  auch  die  entsprechenden
  Ergebnisse  früherer  Zählungen  im  Statist.  Jahrbuche  f.  d.  Deutsche  Reich  IV.
S.  13;  IX.  S.  7.)

Die  Todesursache  war  in  den  Großstädten  bei  5,  dagegen  in  der  Gesammtheit  der
18  Staaten  bei  27  von  je  1000  Gestorbenen  der  Altersklasse  4  unbekannt  geblieben.
Altersschwäche  ist  als  Ursache  der  nach  Ablauf  des  60.  Lebensjahres  eingetretenen
Sterbefälle

unter  der  Bevölkerung  der  18  Staaten  in  ca.  2  Fünftel  der  Fälle,
„  „  „  „  25  Großstädte  „  „  1  „  „  „

also  in  letzteren  nur  etwa  halb  so  oft  eingetragen.  Diese  erhebliche  Differenz  dürfte  zwar
zum  Theil  auf  einer  sorgfältigeren  ärztlichen  Prüfung  der  Todesursachen  in  den  Großstädten,
zum  Theil  jedoch  auch  darauf  beruhen,  daß  außerhalb  der  Großstädte  die  Gestorbenen  durchschnittlich
  ein  höheres  Lebensalter  erreicht  haben,  denn,  je  älter  die  Sterbenden  sind,  um
so  augenfälliger  ist  die  allmähliche  Abnahme  der  Lebenskräfte  vor  dem  Tode,  und  um  so
häufiger  liegt  daher  begründeter  Anlaß  zur  Diagnose  „Altersschwäche“  vor.  Läßt  man
nun  die  Todesfälle  in  Folge  von  Altersschwäche  und  diejenigen  aus  unbekannter  Ursache
außer  Betracht,  so  war  in  den  Großstädten  noch  für  20  302,  in  der  Gesammtheit  der
18  Staaten  noch  für  157  290  Gestorbene  der  Altersklasse  d,  d.  h.  für  78/  bezw.  38,r  %
derselben  eine  Todesursache  dem  die  Sterberegister  führenden  Beamten  namhaft  gemacht.
Kaum  die  Hälfte  dieser  Todesfälle  ist  aber  auf  eine  der  im  Schema  genannten  Ursachen
zurückgeführt,  offenbar  sind  in  diesem  hohen  Alter  besonders  oft  andere  Todesursachen  wie
Schlagfluß,  Herzkrankheiten,  Nierenkrankheiten  („Wassersucht"“),  welche  nach  dem  von  den
Bundesregierungen  im  Jahre  1892  vereinbarten  Schema  nicht  besonders  genannt  sind,  in
die  Listen  eingetragen.