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Erläuterungen  zu  den  Karten  und  Diagrammen.

Auf  den  ersten  beiden  Karten  sind  966  Verwaltungsbezirke  2c.  der  Bundesstaaten  farbig  bezeichnet,
welche  an  Umfang  und  Einwohnerzahl  in  der  Regel  den  preußischen  Kreisen  entsprechen;  118  dieser  Bezirke
haben  eine  ausschließlich  städtische  Bevölkerung  und  sind  auf  den  Karten  durch  kleine  Kreise  dargestellt,
deren  Größe  nicht  weiter  mit  dem  Umfang  des  Stadtbezirks  wechselt.  Von  den  966  Bezirken  entfallen:

auf  Preußen  552,  darunter  die  62  Stadtkreise,

„  Bayern  192,  darunter  die  41  unmittelbaren  Städte,

„  Sachsen  28,  darunter  2  Stadtbezirke  (ugl.  die  Vorbemerkungen  zu  den  Tabellen),

„  Württemberg  64,  darunter  1  Stadtdirektionsbezirk  (Stuttgart),

„  Baden  52,  darunter  kein  rein  städtischer  Bezirk,

„  Hessen  18,  darunter  kein  rein  städtischer  Bezirk,

„  Braunschweig  7,  darunter  1  Stadtbezirk  (Braunschweig),

„  Elsaß-Lothringen  22,  darunter  2  Stadtbezirke  (Straßburg  und  Metz),
ferner  je  5  auf  Anhalt  und  Sachsen-Coburg-Gotha  (vgl.  die  Vorbemerkungen  zu  den  Tabellen),  je
4  auf  Sachsen-Meiningen  und  Waldeck,  je  3  auf  Schwarzburg-Sondershausen  und  Bremen
(Vegesack  ist  zum  Landgebiet  Bremen  gezogen),  je  2  auf  Reuß  ä.  L.,  Lübeck  und  Hamburg.  In  den
Staatsgebieten  der  drei  Freien  Städte  sind  noch  vier  rein  städtische  Bezirke  (Bremen,  Bremerhaven,  Hamburg
  und  Lübeck)  zur  Darstellung  gebracht.  Schaumburg-Lippe  konnte  nach  den  eingegangenen  Aus.
weisen  in  Verwaltungsgebiete  nicht  gesondert  werden,  ist  daher  auf  den  Karten  als  ein  Bezirk  dargestellt.
Aus  Mecklenburg-Schwerin  sind  zwar  Angaben  über  die  Zahl  der  Sterbefälle  im  Ganzen  und  nach
Altersklassen,  auch  nach  einzelnen  Todesursachen,  nicht  aber  Angaben  über  die  Sterbefälle  an  Lungentuberkulose,
  Lungenentzündung  und  Neubildungen  eingegangen,  so  daß  auf  den  ersten  drei  Karten  Mecklenburg-Schwerin
  ebenso  wenig  berücksichtigt  werden  konnte  wie  die  sieben  an  der  1896er  Todesursachenstatistik
noch  unbetheiligten  Staaten:  Sachsen-Weimar,  Mecklenburg-Strelitz,  Oldenburg,  Sachsen-Altenburg,  Schwarzburg.Rudolstadt,
  Reuß  j.  L.  und  Lippe.

I.  Die  erste  der  beigefügten  Karten  (Tafel  V)  soll  die  verschiedene  Hänfigkeit  der  Sterbefälle  an
Lungentuberkulose  in  den  966  Bezirken  der  18  Staaten  des  Reiches  veranschaulichen,  zu  welchem  Zwecke  die
auf  je  10000  Einwohner  des  Bezirks  errechnete  Verhältnißziffer  dieser  Sterbefälle  aus  dem  Berichtsjahre  in
sechs  Farbenstufen  so  zur  Anschauung  gebracht  ist,  daß  die  dunklere  Farbenstufe  immer  die  höhere  betr.
Sterbeziffer  bezeichnet  (vgl.  die  Erläuterung  der  Farben  auf  der  Karte).

Die  Karte  soll  u.  a.  den  Vergleich  mit  den  Sterbeziffern  an  Lungentuberkulose  aus  den  Jahren
1893  und  1894  erleichtern,  welche  auf  Tafel  I  zu  Band  III  und  auf  Tafel  III  zu  Band  IV  der  medizinalstatistischen
  Mittheilungen  in  ähnlicher  Weise  veranschaulicht  worden  sind.

Mit  dem  dunkelsten  Farbenton  sind  diejenigen  Bezirke  gekennzeichnet,  in  denen  während  des
Berichtsjahres  mindestens  36  Todesfälle  an  Lungentuberkulose  auf  je  10000  Bewohner  vorgekommen
sind.  Da  nun  erfahrungsgemäß  von  je  4  Sterbefällen  an  Lungentuberkulose,  8  auf  Personen  der  mittleren
Altersklasse  von  15—60  Jahren  entfallen  (genau  74,5#5  von  je  100),  während  dieser  Altersklasse  durchschnittlich
  doch  nur  57,4  %  aller  lebenden  Bewohner  angehören,  so  entspricht  obiges  Berhältniß  von
mindestens  36  Sterbefällen  auf  je  10  000  Bewohner  der  Thatsache,  daß  in  den  betr.  Bezirken  auf  je
10000  Lebende  von  15—60  Jahren  mindestens  47  der  Lungentuberkulose  erlegen  sind.  (Im  Mittel  für's
Reich  erlagen  diesem  Leiden  nur  28  auf  je  10000  Lebende  der  Altersklasse.)

Von  den  36  Bezirken,  welche  den  dunkelsten  Farbenton  zeigen,  entfallen  15  auf  Bayern,  14  auf
die  vier  westlichen  Provinzen  Preußens,  6  auf  Baden  und  1  aus  Schlesien.

Mit  dem  hellsten  Farbenton  sind  diejenigen  Bezirke  gekennzeichnet,  in  denen  während  des  Berichtsjahres
  höchstens  10  Todesfälle  an  Lungentuberkulose  auf  je  10  000  Einwohner  vorgekommen  sind,  was
etwa  13  solchen  Todesfällen  unter  je  10000  Lebenden  der  Altersklasse  von  15—60  Jahren  entspricht.

Bon  den  31  im  hellsten  Farbenton  gehaltenen  Bezirken  entfallen  16  auf  Ost=  und  BWestpreußen,
3  auf  Brandenburg  und  Pommern,  4  auf  Württemberg,  3  auf  Bayern,  2  auf  die  Provinz  Hannover,  je
1  auf  Baden,  Schwarzburg-Sondershausen  und  Reuß  ä.  L.

II.  Die  zweite  Karte  (Tafel  VI)  veranschaulicht,  wie  viele  von  je  10  000  Bewohnern  in  den  966  Verwaltungsbezirken
  an  Lungenentzündung  während  des  Berichtsjahres  1896  gestorben  sind.  Es  sind  hierbei
grundsätzlich  nur  die  Todesfälle  an  der  sog.  croupösen  Lungenentzündung,  welche  in  der  Regel  akut,  innerhalb
  weniger  Tage  oder  Wochen  verläuft,  berücksichtigt,  also  nicht  die  schleichend  verlaufenen,  chronischen
Fälle  der  Lungenentzündung;  letztere  Formen  sollten  vielmehr  gemäß  Vereinbarung  den  „sonstigen  entzündlichen
  Krankheiten  der  Athmungsorgane“  zugerechnet  werden.  15.