—  217  —

ziffer;  indessen  ist  der  Stand  des  Jahres  1894,  welcher  9,39/0  betrug,  noch  nicht  wieder
erreicht.  Eine  Zunahme  der  Zurückstellungen  haben  50  Bezirke  nachgewiesen,  darunter
Lübeck  (um  3/9%%),  die  Reg.-Bezirke  Köln  (2,10%%),  Arnsberg  (1,61%),  ferner  Bremen
(1,669/0),  Reuß  j.  L.  (1,69%);  eine  Abnahme  ergab  sich  32  mal,  so  in  Sachsen-Altenburg
  (um  2,1°½),  in  den  Kreishauptmannschaften  Zwickau  (2,„0%⅝%),  Dresden  (1,69%),
im  Neckarkreise  (1#65⅝%)  u.  s.  w.  Im  Reg.-Bez.  Aachen  fand  weder  Zu-  noch  Abnahme
statt.

Die  meisten  Erstimpfpflichtigen  wurden  auf  Grund  ärztlicher  Atteste  zurückgestellt
in  Reuß  j.  L.  (22,10%),  in  den  Kreishauptmannschaften  Leipzig  (19,669%),  Zwickau  (17,8v),
im  Neckarkreise  (17,68%),  in  Hamburg  (16/68%%),  Berlin  (15,81%),  die  wenigsten  im
Fürstenth.  Lübeck  (1os⅝%),  in  Schaumburg-Lippe  (2,1%),  in  den  Reg.-Bezirken  Schwaben
(2/66%),  Niederbayern  (2,,/%),  im  Herzogth.  Oldenburg  (8)/68%⅝),  Reg.-Bez.  Oberfranken
(3/  5%),  u.  s.  w.

Zu  IIIb:  Weil  nicht  aufzufinden  oder  zufällig  ortsabwesend  blieben
11508  —  O,30/,  der  Erstimpfpflichtigen  ungeimpft,  gegen  0,67%%  im  Vorjahre.

Zu  IIIe:  Vorschriftswidrige  Entziehungen  von  der  Erstimpfung  wurden
35  595  =  2  %%  der  Impfpflichtigen  ermittelt,  im  Vorjahre  38  374  —  2/0%.  Vermehrt
  haben  sich  dieselben  in  31  Bezirken,  namentlich  in  Bremen  (um  2),07%),  Lippe
(11),  in  der  Prov.  Rheinhessen  (1,288  %%),  in  Schaumburg-Lippe  (1/286%),  vermindert
in  48,  so  in  Reuß  ä.  L.  (um  2  /56%),  Sachsen-Altenburg  (2,/7%%),  in  den  Reg.-Bezirken
Potsdam  (2,62%),  Aachen  (169%),  Wiesbaden  (1,20%  ),  in  Braunschweig  (1,11⅝%);  im
Uebrigen  betrug  sowohl  die  Vermehrung  als  auch  die  Verminderung  weniger  als  1,00%
Das  gleiche  Verhältniß  wie  im  Vorjahre  ergab  sich  im  Landeskomm.-Bez.  Mannheim
(465%  vorschriftswidriger  Entziehungen),  in  den  Reg.-Bezirken  Erfurt  (1  50%%)  und  Sigmaringen
  (0,10%  ),  ebenso  auch  im  Fürstenth.  Lübeck,  woselbst  wie  im  Vorjahre  Entziehungen
überhaupt  nicht  vorkamen.

Von  den  im  Jahre  1895  angeführten  6  Bezirken  2c.,  in  welchen  mehr  als  5%  der
Erstimpfpflichtigen  der  Impfung  vorschriftswidrig  entzogen  wurden,  fiel  im  Berichtsjahre
der  bereits  erwähnte  Reg.-Bez.  Potsdam,  in  dem  die  Verhältnißzahl  von  7/5  auf  4  /8  sank,
weg;  hinzugetreten  ist  kein  Bezirk.  Es  bleiben  5,  nämlich  das  Herzogth.  Oldenburg  (12,,6%),
der  Reg.-Bez.  Magdeburg  (11,60%),  ferner  Bremen  (7000%⅝),  der  Reg.-Bez.  Hannover
(5/856  %),  und  Reuß  ä.  L.  (5,32%).

In  folgenden  Bezirken  u.  s.  w.  betrug  die  Ziffer  005%  und  weniger:  Schwarzwaldkreis
  (0,/8⅝).  Reg.-Bezirke  Lüneburg  (O/6%),  Posen  (0,/4%%),  Donaukreis  (O0,0%),
Reg.-Bezirke  Aurich  (O0,#v%),  Oberfranken,  Stade  (je  0,360%),  Jagstkreis  (0,2⅝%),  Schwarz-=burg-Sondershausen
  und  Landeskomm.-Bez.  Freiburg  (je  0,81/),  Reg.-Bez.  Oberpfalz
(O,%%),  Sigmaringen  (O,19%),  ferner  Mecklenburg-Strelitz,  Fürstenth.  Birkenfeld,  welches
im  Vorjahre  Entziehungen  nicht  zu  verzeichnen  hatte,  (je  O,189/0),  Reg.-Bezirke  Oberbayern
(0,/⅝%),  Schwaben  (Ot#6⅝/),  Unterfranken  (O#1s%),  sowie  Anhalt  (0,/  1%)).  Im  Fürstenth.
Lübeck  kamen  seit  1890  Entziehungen  nicht  vor.  Die  im  Jahre  1895  noch  genannten  Bezirke
  2c.:  Reg.-Bez.  Stettin,  Mecklenburg-Schwerin,  Waldeck,  Schaumburg-Lippe  und  Lippe
konnten  wegen  Erhöhung  ihrer  Verhältnißziffer  auf  mehr  als  0,5  %  in  dieser  Gruppe  nicht
mehr  gezählt  werden,  die  durch  Sperrdruck  bezeichneten  traten  neu  hinzu.

IV.  Hinsichtlich  der  Art  des  benutzten  Impfstoffs  ergiebt  sich  aus  den  Berichten,
daß  mit