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bedingenden  Lehranstalt  blieben  6731,  weil  nicht  aufzufinden  oder  ortsabwesend
2648  Schulkinder,  oder  665  bezw.  114  weniger  als  im  Vorjahre  ungeimpft.

Zu  III  d:  Im  Ganzen  wurden  der  Impfung  vorschriftswidrig  entzogen  0,,1%
der  Wiederimpfpflichtigen,  im  Vorjahre  0,57%  .  Diese  Verhältnißziffer  bewegt  sich,  nachdem
sie  1891  bis  1898  unverändert  0/73  %  betragen  hatte,  seither  in  absteigender  Richtung.

Vermehrt  haben  sich  die  vorschriftswidrigen  Entziehungen  in  36,  vermindert  in  48
Bezirken;  4  mal  ergab  sich  dieselbe  Verhältnißziffer  wie  im  Vorjahre.  Die  stärkste  Vermehrung
  erfuhren  die  in  Rede  stehenden  Entziehungen  in  Bremen  (um  176  %),  Schaumburg-Lippe
  (0,68⅝%),  im  Bez.  Oberelsaß  (0,86  %),  Reg.-Bez.  Münster  (O0,6  ),  im  Herzogth.
Oldenburg  (0,240/0),  die  stärkste  Verminderung  in  den  Reg.-Bezirken  Aachen  (um  2  %),
Danzig  und  Potsdam  (je  0,88  /"),  Marienwerder  (0,61%),  in  Sachsen-Koburg-Gotha  (O0„  %),
in  den  Reg.-Bezirken  Düsseldorf  (0,„c  ⅝%),  Magdeburg  (O/25  %),  ferner  in  der  Prov.  Oberhessen
  (0,2409/0)  u.  s.  w.  ·

WenigeralsCioohderWiederimpfpflichtigenwurdenderJmpfunginfolgendenls
(im  Vorjahre  12)  Bezirken  2c.  entzogen:  in  den  Reg.-Bezirken  Lüneburg,  Stade,  Aurich,  Oberbayern,
  Schwaben,  in  der  Kreishauptmannsch.  Leipzig,  im  Schwarzwald=  und  Jagstkreise,  in
den  Provinzen  Ober-  und  Rheinhessen,  in  Mecklenburg-Strelitz,  in  Sachsen-Altenburg,  Anhalt.
Gar  keine  Entziehungen  kamen  vor  in  4  Bezirken  (im  Vorjahre  2)  u.  zw.  im  Reg.-Bez.
Sigmaringen,  Fürstenth.  Lübeck,  in  Schwarzburg-Sondershausen  und  Waldeck.  Mehr  als

5  %  betrug  die  Ziffer  nur  in  Bremen  (3/08),  im  Herzogth.  Oldenburg  (3,02)  und  in
Berlin  (164  5/).
IV.  Von  den  Wiederimpfungen  wurden  vollzogen  mit

Menschenlyonddbe  578.
Thierlympbhe  ..  1138137,
Lymphe  nicht  näher  bezeichneter  Art  ......  116,

zusammen  1  138  831.
Hiernach  wurde  Weuschenlymyhe  nur  noch  bei  einem  außerordentlich  geringen  Theil
der  Wiederimpflinge  (O0,o5  %  gegen  0,09  %%  im  Vorjahre)  verwendet.  Betheiligt  waren  noch
151)  (26)  Bezirke  u.  zw.  der  Reg.-Bez.  Breslau  (mit  1/01  %),  Sachsen-Koburg-Gotha  (0,#),
die  Reg.--Bezirke  Köln  (0,#7),  Magdeburg  (0,22),  ferner  Bremen  (O,u#),  der  Reg.-Bez.  Koblenz
(0,100/0),  die  übrigen  9  Bezirke  in  einem  noch  niedrigeren  Verhältniß.

Wiederimpfungen  von  Arm  zu  Arm  fanden  93  statt,  von  welchen  47  auf  Sachsen-Koburg-Gotha,
  25  auf  den  Reg.-Bez.  Magdeburg,  8  auf  Oberbayern  und  7  auf  Bremen,
von  den  übrigen  6  je  1  auf  sechs  preußische  Regierungsbezirke  entfielen,  während  Glycerin=Menschenlymphe
  454  mal  u.  zw.  in  den  Reg.-Bezirken  Breslau  in  357,  Köln  in  69,  Koblenz
in  14,  Kassel  in  11  Fällen  und  3  mal  in  je  1  Falle  verwendet  wurde.  Mit  anders  aufbewahrter
  Menschenlymphe  sind  in  den  Reg.  Bezirken  Magdeburg  28  und  Königsberg  3,
zusammen  31  Wiederimpflinge  geimpft  worden.

Thierlymphe  wurde  bei  99.84%  der  Wiedergeimpften  benutzt  (im  Vorjahre  bei  99,7  ).
Diese  Zahl  übersteigt  wie  schon  seit  Jahren  die  entsprechende  bei  den  Erstimpfungen.

Zugenommen  haben  die  Wiederimpfungen  mit  Thierlymphe  in  23,  abgenommen
in  10  Bezirken,  50  mal  ergab  sich  keine  Aenderung  der  Verhältnißziffer.  Die  im  Ganzen
nicht  erhebliche  Zunahme  war  im  Allgemeinen  auch  in  den  einzelnen  Bezirken  nicht  bedeutend.

1)  In  Berlin,  dem  Reg.-Bez.  Schleswig  und  in  Mecklenburg-Schwerin,  woselbst  die  Verwendung

von  Menschenlymphe  nicht  nachgewiesen  wurde,  sind  0,z5  bezw.  O,os  und  O,05  00  der  Wiederimpfungen  mit
Lymphe  nicht  bezeichneter  Art  vollzogen  worden.