—  223  —

Sie  überstieg  mit  Ausnahme  von  dem  Reg.-Bez.  Niederbayern  (3,32%  Zunahme),  von
Sachsen-Weimar  (2,,2  %),  Hamburg  (0,/1  %%)  und  dem  Reg.-Bez.  Schleswig  (0,68  %),  nicht
0,0  %0.  Eine  erhebliche  Abnahme  wies  nur  der  Reg.-Bez.  Breslau  (1,00  %  auf,  im  Uebrigen
betrug  die  Abnahme  stets  weniger  als  O,o  %.

In  65  Bezirken  (im  Vorjahre  55)  wurde  für  sämmtliche  Wiederimpfungen  Thierlymphe
  benutzt.  Nicht  ausschließlich  verwandt  wurde  Thierlymphe  in  18  Bezirken,  nämlich
in  den  Reg.-Bezirken  Königsberg,  Hannover,  Stade,  Münster,  Minden  (je  99/99  %),  Aurich
(99/98  %),  Oberbayern  (99,/6  %%),  ferner  in  Mecklenburg-Schwerin  (99,6  ½%),  den  Reg.=Bezirken
  Kassel  (99/,4  %),  Schleswig  (99,220/0),  Koblenz  (99/0  %),  sowie  in  Bremen,  Hamburg"1)
  (99,8/2  %%),  Berlin  (99,80  %%),  den  Reg.-Bezirken  Magdeburg  (99,18  9/0)  und  Köln
(92,68  %),  außerdem  in  Sachsen-Koburg-Gotha  (99,08  %)  und  im  Reg.-Bez.  Breslau  (98.090).
Mit  dieser  zuletzt  angegebenen  Verhältnißziffer  ist  zugleich  der  niedrigste  überhaupt  vorgekommene
  Prozentsatz  der  in  einem  Bezirke  2c.  mit  Thierlymphe  vorgenommenen  Wiederimpfungen
  bezeichnet.

Von  den  Wiederimpfungen  mit  Thierlymphe  waren  Impfungen

im  Berichtsjahre  «  (im  Vorjahre)
unmittelbar  vom  Thier  755  —  0),7  %  (576  —  0),5  %)
mit  Glylerinthierly»mphe  ..  .  10097809  =  9646%  (1.063  501  =  957  %)

mit  anders  aufbewahrter  Thierlymphe  39  573  =  3½8  %  (645  183  =  4)2%D.

Es  haben  also  nur  die  Wiederimpfungen  mit  anders  aufbewahrter  Thierlymphe  abgenommen,
  während  die  beiden  anderen  Arten  in  größerer  Anzahl  zur  Ausführung  gelangten.
Die  Impfungen  durch  Uebertragung  der  Lymphe  vom  Thierkörper  unmittelbar  auf  die  Arme
der  Wiederimpflinge  vertheilen  sich  auf  Sachsen-Weimar  (523  derartige  Impfungen),  die
Reg.-Bezirke  Koblenz  (122)  und  Düsseldorf  (96),  sowie  Sachsen-Koburg-Gotha  (14).

Obgleich  die  Gesammterfolgsziffer  etwas  zurückgegangen  ist,  so  spricht  dies  doch  nicht
dagegen,  daß  die  Thierlymphe  ebenso  wirksam  ist,  wie  die  Menschenlymphe.  Denn  bei
gleichem  Verbrauch  an  Thierlymphe  sind  im  Berichtsjahre  neben  schlechteren  auch  bessere
Erfolge  erzielt  worden,  als  im  Vorjahre  (so  in  12  von  50  Bezirken).  Vereinzelt  nahmen
die  Erfolgsziffern  auch  bei  stärkerem  Verbrauch  der  Thierlymphe  zu  und  bei  schwächerem
Verbrauch  (in  7  von  10  Fällen)  ab.

Lymphe  unbekannter  Art  wurde  im  Ganzen  bei  0,01%  der  Wiederimpfungen
verwendet.

Anhang.

Ueber  Impfungen,  welche  zur  Verhütung  der  Einschleppung  der  Pocken  an  fremdländischen  Arbeitern:)
vollzogen  wurden,  enthalten  die  Berichte  folgende  Angaben:

Im  Kreise  Ueckermünde,  Reg.-Bez.  Stettin,  wurden  84  solche  Arbeiter  einer  Dampfziegelei  geimpft;  es
stellte  sich  dabei  heraus,  daß  unter  ihnen  die  russisch-polnischen  Arbeiter  noch  gar  nicht  geimpft  waren,  während
die  galizischen  meist  deutliche  Impfnarben  trugen.  Im  Kreise  Warburg,  Reg.-Bez.  Minden,  wurden  25
polnische  Arbeiter  wiedergeimpft  und  in  Anhalt  147  ausländische  Arbeiter  der  Impfung  unterzogen.  Außerdem
  wurden  wiederholt  Wiederimpfungen  der  Insassen  von  Gefängnissen  u.  s.  w.  vorgenommen.  So  fand
in  Hessen  die  Wiederimpfung  von  etwa  400  Gefangenen  des  Zuchthauses  zu  Marienschloß  und  der  Zellenstrafanstalt
  zu  Butzbach  statt,  welche  während  der  letzten  5  Jahre  vor  der  Einlieferung  weder  wiedergeimpft
waren,  noch  die  Blattern  überstanden  hatten.  In  dem  bereits  genannten  Kreise  Ueckermünde  wurden  die  seit
10  Jahren  nicht  mit  Erfolg  wiedergeimpften  Insassen  der  Besserungsanstalt  mit  gutem  Erfolge  revaccinirt.

1)  In  Hamburg  wurden  außer  O2  %  mit  Menschenlymphe  ausgeführter  Wiederimpfungen  noch
0,150%  mit  nicht  bezeichneter  Lymphe  vorgenommen.

2)  Vergl.  Veröff.  des  Kaiserl.  Gesundheitsamts  Jahrg.  1893.  S.  480,  Jahrg.  1895,  S.  238,  467,  500
680  und  737.