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B.  Besondere  Mittheilungen.

Dauer  des  Impfgeschäfts.  Das  öffentliche  Impfgeschäft  ist  in  der  Hauptsache  innerhalb
  der  durch  das  Impfgesetz  bestimmten  Zeit  —.  Mai  bis  September  —  durchgeführt
worden;  nur  hier  und  da,  besonders  in  Württemberg  und  Baden,  begannen  die  Impfungen
bei  günstiger  Witterung  schon  im  April,  ganz  vereinzelt  sogar  schon  im  März,  wie  z.  B.
in  dem  letztgenannten  Staate,  woselbst  in  4  Bezirken  im  März  mit  der  Wiederimpfung
vorgegangen  wurde.  Abweichungen  von  der  Regel  wurden  zuweilen  durch  epidemische  Krankheiten,
  Erkrankung  oder  Tod  der  Impfärzte  und  dergl.  erforderlich.  So  wurde  die  Impfung
im  Kreise  Wreschen  wegen  mehrfacher  Pockenausbrüche  Mitte  April  begonnen  und  Anfang
Mai  abgeschlossen.  Zuweilen  wurde  die  Impfung  so  beschleunigt,  daß  sie  mit  Eintritt  der
wärmsten  Jahreszeit  bereits  beendet  war,  oder,  wie  in  Greiz  und  Dresden,  während  derselben
unterbrochen.  In  Bernburg,  Dresden  und  Hamburg  war  während  des  ganzen  Jahres
Gelegenheit  zur  Impfung  gegeben.  In  München  wurden  einmal  wegen  eines,  wie  sich  später
herausstellte,  irrthümlich  als  Variola  bezeichneten  Falles  von  Windpocken  die  Bewohner  eines
großen  Hauses  geimpft.  Wegen  eines  Blatternfalles  wurde  in  der  Gemeinde  Runding,
Amtsbezirk  Cham,  die  ordentliche  Impfung  mit  der  angeordneten  außerordentlichen
verbunden.

Die  Räumlichkeiten,  in  welchen  die  öffentlichen  Impfungen  vollzogen  wurden,  waren
nach  Lage  der  Verhältnisse  durchweg  etwa  dieselben  wie  früher.  Sie  lagen  in  Schulen
(auch  Turnhallen),  Wirthshäusern,  Rathhäusern,  Gemeindehäusern,  vereinzelt  auch  in  den
Wohnungen  von  Gemeindevorstehern  und  Aerzten  rc.;  in  der  Stadt  Hamburg  wurden  besondere
  Zimmer  der  Impfanstalt  benutzt.  Einmal  wurde  in  Elsaß-Lothringen  ein  Theatersaal
  und  einmal  ein  Gerichtssaal  gewählt.  In  Preußen  sind  im  Allgemeinen  die  Schulen
den  Wirthshäusern  vorgezogen  worden,  weil  durch  den  in  Wirthshäusern  herrschenden  Verkehr
  die  Uebertragung  ansteckender  Krankheiten  befürchtet  wurde,  und  auch  der  Bericht  aus
Bayern  hebt  hervor,  daß  die  Benutzung  von  Wirthshäusern  als  Impflolale  unter  Umständen
schwerwiegende  Mißstände  herbeiführen  kann.  Die  früher  stattgehabte  Benutzung  des  Krankenhauses
  einer  Stadt  im  Reg.--Bez.  Stettin  war  untersagt  worden.

Besondere  Warteräume  fehlten  vielfach,  jedoch  ergaben  sich  im  Allgemeinen,  namentlich
wenn  nur  eine  geringe  Zahl  von  Impflingen  vorhanden  war,  hieraus  keine  Uebelstände.

Als  Impfärzte  waren  zum  großen  Theil  beamtete  Aerzte  thätig.  In  den  Reg.=Bezirken
  Bromberg,  Köslin,  Merseburg,  Erfurt,  Arnsberg  waren  sämmtliche  Kreisphysiker
als  Impfärzte  betheiligt.  In  4  Kreisen  des  Reg.-Bezirks  Liegnitz  war  ausschließlich  den
Medizinalbeamten  das  öffentliche  Impfgeschäft  übertragen.  Im  Reg.-Bez.  Köln  wird  über
die  geringe  Mitwirkung  der  Medizinalbeamten  geklagt  und  darin  ein  Nachtheil  für  die  einheitliche
  Durchführung  und  regelmäßige  Erledigung  des  Impfgeschäfts  gesehen.  Nach  dem
Bericht  über  den  Reg.-Bez.  Trier  führt  häufiger  Wechsel  der  Impfärzte  an  kleinen  Orten
zu  Unzuträglichkeiten.  Im  Reg.-Bez.  Oppeln,  in  Bayern  und  Baden  wurde  beobachtet,
daß  die  Erfolge,  die  bei  der  Privatimpfung  erreicht  wurden,  denen  bei  der  öffentlichen
Impfung  nachstanden.  Im  Königreich  Sachsen  weist  das  letzte  Personalverzeichniß  438
Impfärzte  auf.  Hierunter  befanden  sich  104  beamtete  Aerzte  u.  zw.  18  Bezirksärzte,  84
Gerichtsassisten  zärzte  und  2  an  Landesanstalten  angestellte  Aerzte.  In  Württemberg  hat
die  Zahl  der  Privatimpfungen  wieder  etwas  zugenommen  (von  4,6  %  sämmtlicher  Impfungen
im  Vorjahr  auf  5%  ).  Von  den  100  öffentlichen  Impfärzten  waren  641)  Oberamtsärzte,

1)  Einschl.  des  Central-Impfarztes  in  Stuttgart.