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24  andere  approbirte  Aerzte  und  12  Wundärzte.  In  Baden  wurde  das  Impfgeschäft  in
den  meisten  Bezirken  ausschließlich  von  den  öffentlichen  Impfärzten,  als  welche  nur  beamtete
Aerzte  bestellt  sind,  vorgenommen;  in  den  Städten  haben  indessen  die  Privatimpfungen
zugenommen.  Auch  in  den  meisten  übrigen  Bundesstaaten  überwogen  die  durch  beamtete
Aerzte  ausgeführten  öffentlichen  Impfungen,  zum  Theil  erheblich,  oder  es  wurden  nicht
beamtete  Aerzte  als  Impfärzte  überhaupt  nicht  angestellt.  Die  bereits  erwähnte  Zunahme
der  Privatimpfungen  in  einzelnen  Bezirken  beruht,  soweit  aus  den  Berichten  ersehen  werden
kann,  wesentlich  auf  einer  von  einzelnen  Aerzten  ausgehenden,  gegen  die  öfentlichen  Impftermine
  gerichteten  Agitation.

Eine  unvermuthete  Revision  einzelner  Impstermine  durch  die  Medizinalbeamten  der
Regierungen  hat  in  einzelnen  Bezirken  in  Preußen,  Württemberg  und  Baden  stattgefunden.
Derartige  Revisionen  sind  für  Preußen  nunmehr  durchgehends  laut  Erlasses  der  Minister
der  2c.  Medizinalangelegenheiten  und  des  Innern  vom  31.  März  1897  )  angeordnet  worden.

Die  Impflisten  gaben  im  Ganzen  zu  Bemängelungen  nur  selten  Anlaß.  Auch
konnte  die  Berichtigung  fehlerhafter  oder  die  Ergänzung  unvollständiger  Listen,  wie  einigemal
  erwähnt  wurde,  schon  während  des  Impftermins  bewirkt  werden.  Nur  über  schlecht
aufgestellte  und  ungenau  geführte  Privatimpflisten,  sowie  über  deren  unpünktliche  Einsendung
  enthalten  die  Berichte  häufiger  Klagen.

Die  Einflüsse  der  Witterung  störten  in  Preußen  den  Gang  des  Impfgeschäfts  mehr
als  in  früheren  Jahren.  So  mußten  in  den  Bezirken  Breslau,  Oppeln  und  Lüneburg
zu  Anfang  infolge  der  herrschenden  Kühle  und  Feuchtigkeit  die  Impfungen  mehrfach  hinausgeschoben,
  im  Bezirke  Koblenz  die  Impfräume  geheizt  werden.  Um  etwaigen  schädlichen
Einwirkungen  der  rauhen  Witterung  auf  die  Erstimpflinge  vorzubeugen,  wurden  die  Impfärzte
  des  Reg.-Bezirks  Bromberg  angewiesen,  nicht  vor  der  zweiten  Hälfte  des  Mai  zu
impfen.  Wiederholt  machte  die  Hitze  eine  Unterbrechung  des  Impfgeschäftes  nothwendig.
Im  Uebrigen  sind  nennenswerthe  Störungen  nicht  vorgekommen;  nur  einmal  mußte  wegen
eines  anhaltenden  Gewitters  die  Nachschau  in  den  Wohnungen  der  Impflinge  stattfinden,
ein  anderes  mal  machte  Hochwasser  die  Impfung  in  einer  Gemeinde  des  Amtsbezirks  Dorfen
(Bayern)  unmöglich.

Das  Auftreten  anfsteckender  Krankheiten  verursachte  auch  im  Berichtsjahre  zahlreiche
  Störungen  im  Verlauf  des  Impfgeschäftes.  Meist  wurde  jedoch  in  solchen  Fällen  nur
ein  Hinausschieben  der  Impftermine  nothwendig,  sodaß  die  Impfung  noch  in  demselben  Jahre
nachgeholt  werden  konnte.  Am  häufigsten  sind  in  den  Berichten  als  Ursache  hierfür  Masern
und  Keuchhusten  genannt,  die  in  zahlreichen  Bezirken  der  meisten  Bundesstaaten  aufgetreten
sind.  Seltener  sind  derartige  Störungen  durch  Scharlach,  Rötheln,  Diphtherie,  Genickstarre
herbeigeführt  worden,  vornehmlich  in  einzelnen  Bezirken  in  Sachsen,  Baden,  Hessen,  Mecklenburg-Schwerin
  und  Mecklenburg-Strelitz.  In  einzelnen  Bezirken,  in  denen  genannte  Krankheiten
in  geringerer  Ausdehnung  herrschten,  wurden  zwar  die  öffentlichen  Impftermine  abgehalten,
aber  die  Kinder  aus  den  Häusern  oder  Familien,  in  denen  das  Auftreten  der  Krankheit
festgestellt  war,  vom  Impftermine  ausgeschlossen  oder  für  sich  allein  geimpft.  Im  Kreise
Wreschen,  Reg.-Bez.  Posen,  wurden  die  Impflinge  zweier  Ortschaften,  in  denen  die  Pocken
ausgebrochen  waren,  für  sich  geimpft.  In  verschiedenen  Ortschaften  des  Kreises  Fallingbostel,
  wo  nach  bereits  stattgehabter  Impfung  der  Keuchhusten  eine  größere  Verbreitung  und
einen  bösartigen  Verlauf  annahm,  wurde  die  Nachschau  gesondert  abgehalten.

1)  Veröff.  des  Kaiserl.  Gesundheitsamts  1897,  S.  424.